Inhalt - Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn? Zahlen und Fakten zu Entgeltungleichheit in Deutschland und Europa - Antidiskriminierungsstelle

 
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 Gleiche Arbeit, ungleicher
 Lohn?
 Zahlen und Fakten zu Entgeltungleichheit in
 Deutschland und Europa
Inhalt - Gleiche Arbeit, ungleicher Lohn? Zahlen und Fakten zu Entgeltungleichheit in Deutschland und Europa - Antidiskriminierungsstelle
Inhalt

Vorwort ________________________________________________________________ 1

1. Einleitung ___________________________________________________________2

2. Gründe für die geschlechterspezifische Entgeltungleichheit __________3

3. Daten zur geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit _____________5

4. Daten zur horizontalen Geschlechtersegregation des
   Arbeitsmarkts _____________________________________________________ 11

5. Daten zur vertikalen Geschlechtersegregation des Arbeitsmarkts ___ 13

6. Daten zur Teilzeit __________________________________________________ 17

7. Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit im europäischen Vergleich ____ 22

8. Maßnahmen zur Verringerung der Lohnlücke in Deutschland _____ 25

9. Was ist zu tun? – Handlungsbedarf_________________________________ 26

Quellen ________________________________________________________________ 27
Vorwort                                                                                                1

Vorwort

Gleiche Arbeit, gleicher Lohn? Eigentlich muss das selbstverständlich sein. Das sagen Frauen und
Männer in Deutschland gleichermaßen. Und doch gibt es weiterhin eine Lohnlücke. Sie lag im Jahr 2016
in Deutschland bei etwa 21 Prozent – das ist weit mehr als in den meisten anderen Industrieländern.
Wie diese Lohnlücke entsteht, in welchen Branchen sie größer ist oder kleiner und was mögliche Wege
gegen den „gender pay gap“ sein können, darüber gibt diese Broschüre Auskunft.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes will mit dieser Faktensammlung Aufklärungsarbeit leisten
und einen Ausblick darüber geben, an welchen Stellen angesetzt werden kann, damit Politik und
Tarifparteien die Lohnlücke schnellstmöglich und effektiv schließen können. Denn Entgeltungleichheit
schadet auf Dauer nicht nur den Betroffenen, sondern der Gesellschaft insgesamt.

Mit herzlichen Grüßen

Christine Lüders
Leiterin der Antidiskriminierungsstelle
des Bundes
1. Einleitung                                                                                                                                          2

1. Einleitung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die vorliegende Zusammenstellung statistischer Daten
anlässlich des Inkrafttretens des Entgelttransparenzgesetzes am 01. Januar 2018 aktualisiert, um plakativ
darzustellen, wie die Situation der Entgeltungleichheit im europäischen Vergleich in Deutschland ist. 1

Zunächst werden dabei die Hauptursachen für Entgeltungleichheit schlaglichtartig in den Blick
genommen. Wesentlich ist nach übereinstimmender wissenschaftlicher Auffassung die Segregation des
Arbeitsmarktes, d.h. die ungleiche Verteilung von Frauen und Männern in Berufen (sog. Horizontale
Segregation) und Hierarchien (sog. Vertikale Segregation).

Anschließend wird in verschiedenen Grafiken und Zahlensammlungen die Situation visualisiert. Dabei
wird insbesondere in den Blick genommen:
          die unbereinigte Lohnlücke 2
          die Erwerbstätigkeitsquote von Frauen und Männern
          die Branchenverteilung von Frauen und Männern
          der Anteil von Frauen in Führungspositionen
          der Anteil von Frauen in Teilzeitarbeit

1
    Erstmalig wurde diese Datensammlung anlässlich des internationalen Frauentags im Jahr 2013 vorgelegt.
2
    Bei der Lohnlücke wird zwischen unbereinigter und bereinigter Lohnlücke unterschieden. Die unbereinigte Lohnlücke ist die Differenz zwischen den
    durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten aller erwerbstätigen Frauen und Männern in Prozent. Unter der bereinigten Lohnlücke versteht man den
    Verdienstabstand von Frauen und Männern mit vergleichbaren Qualifikationen, Tätigkeiten und Erwerbsbiographien.
2. Gründe für die geschlechterspezifische Entgeltungleichheit                                          3

2. Gründe für die
   geschlechterspezifische
   Entgeltungleichheit
Als wesentliche Gründe für die geschlechterspezifische Lohnlücke werden häufig die
Geschlechtersegregation des Arbeitsmarktes, Erwerbsunterbrechungen bzw. Teilzeitarbeit, insbesondere
von Frauen, und Ungerechtigkeiten bei der Lohnfindung genannt.

Horizontale Geschlechtersegregation:
Die horizontale Geschlechtersegregation beschreibt die Tendenz von Frauen und Männern, bestimmte
„geschlechtstypische“ Berufe in unterschiedlichen Wirtschaftszweigen zu ergreifen. Es erfolgt eine
„Aufteilung“ des Arbeitsmarktes in typische „Frauen- und Männerberufe“, wobei in männerdominierten
Branchen häufig höhere Löhne gezahlt werden. Diese Präferenz lässt sich auch in einer
unterschiedlichen Studienwahl feststellen. Frauen sind prozentual häufiger in sprach- und
kulturwissenschaftlichen Studiengängen eingeschrieben, während Männer sich zu einem größeren Teil
für mathematische und technische Studiengänge entscheiden. Die Wahl der Studienrichtung wirkt sich
später auf die Bezahlung im Beruf aus.

Vertikale Geschlechtersegregation
Die vertikale Geschlechtersegregation bezieht sich darauf, dass (selbst in Branchen mit etwa
ausgewogenem Frauen-/Männeranteil) nur wenige Frauen in der Betriebshierarchie auf den oberen
Stufen stehen, bzw. gar Führungspositionen einnehmen. Frauen werden seltener befördert. Man spricht
hier von der so genannten „gläsernen Decke“. Ursache dafür können u.a. männliche Karrierenetzwerke
sein, zu denen Frauen nur schwer Zugang finden. Darüber hinaus wird Frauen oft nicht zugetraut,
Führungspositionen einzunehmen.

Erwerbsunterbrechungen
Aufgrund bestimmter, teilweise noch immer vorherrschender Rollenmuster, übernehmen immer noch
mehr Frauen die Kindererziehung oder Pflege eines kranken Angehörigen und unterbrechen dafür
zumindest eine gewisse Zeit das Arbeitsleben. Während dieser Erwerbsunterbrechung sinkt das
Erwerbseinkommen zunächst auf null. Bei Wiedereinstieg in das Berufsleben ist das Einkommen häufig
geringer, als vor der Unterbrechung bzw. als es ohne Unterbrechung wäre. Dies wird als „wage cut“
bezeichnet. Frauen, die z.B. aufgrund von Kindererziehung die Erwerbstätigkeit zeitweise unterbrochen
haben, erreichen daher schwieriger das gleiche Lohnniveau wie Menschen ohne Erwerbsunterbrechung.

Teilzeit
Gelingt ein Wiedereinstieg in das Erwerbsleben, ist es insbesondere für Frauen schwierig, eine Vollzeit-
Erwerbstätigkeit mit familiären Verpflichtungen zu vereinbaren. Deshalb wird aus Gründen der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf oftmals eine Teilzeitarbeit aufgenommen. In Deutschland waren im
Jahr 2016 fast die Hälfte (46,9 %) aller erwerbstätigen Frauen in Teilzeit erwerbstätig. 49,2 % dieser
Frauen gingen einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit nach, weil sie familiären Verpflichtungen nachkommen
mussten. Hingegen waren nur 9 % der Männer in Teilzeit erwerbstätig und davon nur 10,9 % aus
familiären Gründen. Frauen übernehmen in deutlich größerem Ausmaß als Männer wichtige unbezahlte
Aufgaben, wie beispielsweise die Haushaltsführung oder die Betreuung von Kindern und Angehörigen.
Während berufstätige Männer im Durchschnitt neun Stunden pro Woche für unbezahlte Haushalts- und
2. Gründe für die geschlechterspezifische Entgeltungleichheit                                             4

Familienarbeit aufwenden, sind dies bei berufstätigen Frauen 22 Stunden. 3 Diese Tatsache spiegelt sich
am Arbeitsmarkt darin wider, dass Frauen deutlich häufiger in Teilzeit arbeiten als Männer.

Lohnfindung
Lohnfindung ist ein Prozess gesellschaftlicher Wertvorstellungen für Arbeit, der sich in Tarifen und
Löhnen widerspiegelt. Es gibt individuelle und kollektive Lohnfindung. Die Verantwortung für
Maschinen, Finanzen und Mitarbeiter_innen wird tendenziell höher bewertet als die Verantwortung für
Menschen in soziale Tätigkeiten. Hinzu kommt, dass Frauen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oft
wichtiger ist als finanzielle Anreize. Dies spiegelt sich in individuell niedrigeren Löhnen wider.

3
    Eurostat: http://ec.europa.eu/newsroom/just/item-detail.cfm?item_id=52696#pay [16.01.2018].
3. Daten zur geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit                                                        5

3. Daten zur
   geschlechterspezifischen
   Entgeltungleichheit
In den letzten 20 Jahren hat sich die geschlechterspezifische Entgeltlücke in Deutschland nur wenig
verändert: Während die unbereinigte Entgeltlücke 1995 bereits bei 21 Prozent lag, vergrößerte sich die
Entgeltlücke auf 23 Prozent in den 2000er Jahren und sank 2016 wieder auf 21 Prozent (vgl.
Abbildung 1).

Abbildung 1: Entwicklung der geschlechterspezifischen Entgeltlücke in Prozent in Deutschland (1995 - 2016)

 25
 20
 15
 10
   5
   0

Innerhalb Deutschlands lassen sich große Unterschiede bzgl. der Höhe der geschlechterspezifischen
Entgeltlücke zwischen den einzelnen Bundesländern feststellen. Während die unbereinigte Entgeltlücke
2016 in den neuen Bundesländern 7 Prozent betrug, lag sie im früheren Bundesgebiet bei 23 Prozent
(vgl. Abbildung 2).

Abbildung 2: Entgeltlücke in Prozent nach Bundesländern (Datenbasis 2016)

       Baden-Württemberg                                                                                    27
                  Saarland                                                                             24
                    Bayern                                                                             24
                    Hessen                                                                        23
                   Bremen                                                                         23
     früheres Bundesgebiet                                                                        23
      Nordrhein-Westfalen                                                                    22
        Gesamtdeutschland                                                               21
           Rheinland-Pfalz                                                         20
             Niedersachsen                                                         20
                  Hamburg                                                          20
        Schleswig-Holstein                                                  17
                     Berlin                                         14
                   Sachsen                                  11
                 Thüringen                             9
        neue Bundesländer                          7
 Mecklenburg-Vorpommern                        6
              Brandenburg                 4
           Sachsen-Anhalt           2
3. Daten zur geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit                                                         6

Die geschlechterspezifische Entgeltungleichheit schwankt zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der
EU stark: In Italien und Luxemburg verdienten Frauen im Jahr 2015 5,5 Prozent weniger als Männer, in
Estland hingegen 26,9 Prozent (vgl. Abbildung 3 und Abbildung 4).

Abbildung 3: Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in europäischen Ländern in Prozent (Datenbasis 2015)

                                                                                   5,5 – 10,85 %
                                                                                   10,85 – 16,2 %
                                                                                   16,2 – 21,55 %
                                                                                   21,55 – 26,9 %
                                                                                   Keine Daten vorhanden

Abbildung 4: Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in der EU in Prozent (Datenbasis 2015)

                Estland                                                                                    26,9
 Tschechische Republik                                                                          22,5
           Deutschland                                                                         22,0
             Österreich                                                                       21,7
 Vereinigtes Königreich                                                                    20,8
               Slowakei                                                                19,6
               Portugal                                                         17,8
                  Island                                                       17,5
               Finnland                                                       17,3
               Lettland                                                      17,0
                 EU-28                                                     16,3
           Niederlande                                                    16,1
             Frankreich                                                  15,8
              Bulgarien                                                 15,4
             Dänemark                                                  15,1
             Norwegen                                                 14,9
                Spanien                                               14,9
                Litauen                                             14,2
             Schweden                                              14,0
                Ungarn                                             14,0
                 Zypern                                            14,0
             Slowenien                               8,1
                  Polen                             7,7
                Belgien                       6,5
             Rumänien                      5,8
            Luxemburg                     5,5
                 Italien                  5,5
3. Daten zur geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit                                                           7

Auch im weltweiten Vergleich schwankt die Entgeltungleichheit. Während die Entgeltlücke in Japan und
Korea deutlich über dem Durchschnitt der EU-28 Länder liegt, liegt sie in Neuseeland und Australien
unter dem EU-28-Durchschnitt. In die Berechnung gehen hier jedoch nur die Gehälter von
Vollzeitbeschäftigten und Selbstständigen ein. In den USA und in Mexiko ist die Entgeltlücke zwischen
2005 und 2015 nahezu gleich geblieben, während sie in den anderen Ländern zurück gegangen ist,
besonders stark in Japan: um 7 Prozentpunkte (vgl. Abbildung 5).

Abbildung 5: Lohngefälle zwischen Männern und Frauen in ausgewählten Ländern weltweit in Prozent (Datenbasis 2005 und
2015)

                                                                                           37,18
       Korea
                                                                                                39,62

                                                                           25,73
        Japan
                                                                                   32,83

                                                            18,88
         USA
                                                            18,98

                                                           18,63
      Kanada
                                                                   21,25

                                                    16,67
      Mexico
                                                    16,67

                                                    16,30
       EU-28
                                                              20,29

                                                   15,73
 Deutschland
                                                    16,35

                                           13,00
   Australien
                                                   15,78

                                7,92
  Neuseeland
                                    9,61

                                                   2015       2005
3. Daten zur geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit                                                      8

Die Entgeltlücke sollte auch mit Blick auf die Erwerbstätigenquote von Frauen und Männern betrachtet
werden. Vergleichende Länderstudien zeigen, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen
Frauenerwerbstätigenquote und Entgeltlücke gibt: Länder mit einer hohen Frauenerwerbstätigenquote
weisen größere Entgeltlücken auf und umgekehrt. Die größere Entgeltlücke ist dann teilweise darauf
zurückzuführen, dass Frauen vermehrt auch mit geringem Stundenumfang erwerbstätig sind (vgl. Boll et
al. 2016: 16).
In allen EU-Mitgliedsstaaten liegt die Erwerbstätigenquote von Männern über der von Frauen. Dabei
schwankt der Unterschied in den Ländern ebenfalls stark. Während im Jahr 2016 in Litauen der
Unterschied nur bei 1,9 Prozentpunkten lag, lag er in Malta bei 27,7 Prozentpunkten. In Deutschland
liegt der Unterschied der Erwerbstätigkeitsquote zwischen Frauen und Männern bei 8,2 Prozentpunkten
und damit unter dem EU-28 Durchschnitt von 11,5 Prozentpunkten (vgl. Abbildung 6 und Abbildung 7).

Abbildung 6: Differenz der Erwerbstätigkeitsquote von Männern und Frauen in Prozentpunkten (Datenbasis 2016)

                   Malta                                                                              27,7
                  Italien                                                                   20,1
           Griechenland                                                                  19,0
              Rumänien                                                               17,6
 Tschechische Republik                                                            16,0
               Slowakei                                                    14,2
                   Polen                                                   14,2
                 Ungarn                                                    14,0
                  Irland                                            12,3
                  EU-28                                           11,5
                Spanien                                           11,5
            Niederlande                                          11,0
             Luxemburg                                           11,0
                 Zypern                                    9,7
                Kroatien                                   9,6
                 Belgien                                  9,3
                 Estland                             8,2
            Deutschland                              8,2
              Österreich                            7,8
              Frankreich                        7,5
               Bulgarien                        7,3
                Portugal                      6,8
              Dänemark                        6,7
              Slowenien                       6,6
              Schweden                  3,8
                Finnland               3,3
                Lettland            2,9
                 Litauen         1,9
3. Daten zur geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit                             9

Abbildung 7: Erwerbstätigenquote von Frauen und Männern in der EU (Datenbasis 2016)

                          Erwerbstätigenquote in Prozent

                                Männer           Frauen

Griechenland                     65,8              46,8

Italien                          71,7              51,6

Malta                            83,2              55,5

Kroatien                         66,2              56,6

Rumänien                         75,0              57,4

Spanien                          69,6              58,1

Polen                            76,4              62,2

Slowakei                         76,9              62,7

Belgien                          72,3              63,0

Bulgarien                        71,3              64,0

Zypern                           73,8              64,1

Irland                           76,5              64,2

Ungarn                           78,6              64,6

Luxemburg                        76,1              65,1

EU-28                            76,9              65,4

Frankreich                       73,8              66,3

Slowenien                        73,3              66,7

Portugal                         74,2              67,4

Tschechische Republik            84,6              68,6

Österreich                       78,7              70,9

Niederlande                      82,6              71,6

Finnland                         75,0              71,7

Lettland                         74,7              71,8

Estland                          80,8              72,6

Dänemark                         80,7              74,0

Litauen                          76,2              74,3

Deutschland                      82,7              74,5

Schweden                         83,0              79,2
3. Daten zur geschlechterspezifischen Entgeltungleichheit                                                          10

Während die Entgeltlücke in der Privatwirtschaft in Deutschland 2015 bei 22 Prozent lag, war sie im
Öffentlichen Dienst mit 8 Prozent deutlich geringer. Die im Vergleich zur Privatwirtschaft geringere
Entgeltlücke im Öffentlichen Dienst lässt sich u.a. durch eine stärkere Tarifbindung und einem größeren
Frauenanteil in den oberen Leistungsgruppen im öffentlichen Dienst erklären (vgl. BMFSFJ 2009:12) In
Lettland fiel die Entgeltlücke im Öffentlichen Dienst sogar umgekehrt aus: hier verdienten Männer 3,8
Prozent weniger als Frauen (vgl. Abbildung 8 und Abbildung 9).
Abbildung 8: Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern in der Privatwirtschaft in Prozent (Datenbasis 2015)

                Estland                                                                                     26,9
 Tschechische Republik                                                                        22,5
           Deutschland                                                                      22,0
             Österreich                                                                    21,7
 Vereinigtes Königreich                                                                  20,8
               Slowakei                                                               19,6
               Portugal                                                      17,8
               Finnland                                                     17,3
               Lettland                                                    17,0
                 EU-28                                                  16,3
           Niederlande                                                  16,1
             Frankreich                                                15,8
              Bulgarien                                               15,4
             Dänemark                                               15,1
                Spanien                                             14,9
                Litauen                                           14,2
             Schweden                                            14,0
                Ungarn                                           14,0
                 Zypern                                          14,0
                  Irland                                         13,9
             Slowenien                                  8,1
                  Polen                                7,7
                Belgien                          6,5
             Rumänien                          5,8
            Luxemburg                         5,5
                 Italien                      5,5

Abbildung 9: Entgeltlücke zwischen Männern und Frauen im Öffentlichen Dienst in Prozent (Datenbasis 2015)

               Slowakei                                                                              22,9
               Finnland                                                        16,3
                  Polen                                                       16,0
                  Irland                                               14,1
                 Italien                                             13,7
 Tschechische Republik                                              13,2
                 Zypern                                           12,6
 Vereinigtes Königreich                                          12,4
               Kroatien                                        11,7
             Frankreich                                        11,7
           Deutschland                                   8,0
             Dänemark                                  7,3
                Spanien                             6,6
             Schweden                               6,6
              Bulgarien                            6,3
                Estland                           6,1
                Ungarn                      4,2
             Slowenien                   3,4
           Niederlande                  3,2
                Litauen           2,0
             Rumänien       0,6
        -3,8 Lettland
4. Daten zur horizontalen Geschlechtersegregation des Arbeitsmarkts                                                  11

4. Daten zur horizontalen
   Geschlechtersegregation des
   Arbeitsmarkts
Bei der Betrachtung der Lohnlücke ist es lohnenswert, diese im Zusammenhang mit dem Frauenanteil in
verschiedenen Branchen zu bewerten (vgl. Abbildung 10 und Abbildung 11).
Tendenziell fällt die Entgeltlücke mit steigendem Frauenanteil der Branchen höher aus. Der
unterschiedliche Verdienstabstand zwischen den Branchen ist dabei vermutlich insbesondere auf die
vertikale und horizontale Segregation der jeweiligen Branche zurückzuführen.

Abbildung 10: Frauenanteil und Verdienstgefälle in der EU, in verschiedenen Branchen, in Prozent (Datenbasis 2015)

          Erbringung von sonstigen Dienstleistungen                      18,1
                                                                                                       66,7

                   Kunst, Unterhaltung und Erholung                          19,1
                                                                                              48,9

                      Gesundheits- und Sozialwesen                           19,6
                                                                                                              78,6

                           Erziehung und Unterricht                11,0
                                                                                                          72,2
                Öffentliche Veraltung, Verteidigung;            6,5
                         Sozialversicherung                                                  46,9
           Erbingung von sonstigen wirtschaftlichen              7,6
                                    Dienstleistungen                                          48,8
   Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen                        19,4
                   und technischen Dienstleistungen                                          47,8

                 Grundstücks- und Wohnungswesen                        12,8
                                                                                               50,6
                        Erbringung von Finanz- und                                   28,3
                      Versicherungsdienstleistungen                                            51,8

                    Information und Kommunikation                8,8
                                                                                      30,1

       Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie                   10,7
                                                                                                53,4

                                 Verkehr und Lagerei       3,0
                                                                              22,2
               Handel; Instandhaltung und Reparatur                           21,4
                                von Kraftfahrzeugen                                           49,4

                                   Baugewerbe/Bau         0,2
                                                                  9,4
 Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung          2,2
     und Beseitigung von Umweltverschmutzungen                                20,7

                                  Energieversorgung                   11,7
                                                                               23,2

     Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren                            19,7
                                                                                     29,3

      Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden                8,7
                                                                   11,6

                                       Verdienstgefälle         Frauenanteil
4. Daten zur horizontalen Geschlechtersegregation des Arbeitsmarkts                                                         12

Abbildung 11: Frauenanteil und Verdienstgefälle in verschiedenen Branchen in Deutschland, in Prozent (Datenbasis 2015)

          Erbringung von sonstigen Dienstleistungen                           21,4
                                                                                                              68,6

                  Kunst, Unterhaltung und Erholung                                    31,9
                                                                                                49,5

                      Gesundheits- und Sozialwesen                            21,6
                                                                                                                     77,6

                           Erziehung und Unterricht                   12,5
                                                                                                               70,7
                Öffentliche Veraltung, Verteidigung;            8,0
                                   Sozialversicherung                                           49,1
           Erbingung von sonstigen wirtschaftlichen                    14,8
                                     Dienstleistungen                                                51,9
   Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen                                 30,7
                   und technischen Dienstleistungen                                              50,2

                 Grundstücks- und Wohnungswesen                        14,1
                                                                                              44,5
                        Erbringung von Finanz- und                                   28,8
                      Versicherungsdienstleistungen                                              51,2

                    Information und Kommunikation                               25,0
                                                                                       33,4

       Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie                  9,2
                                                                                                       55,8

                                 Verkehr und Lagerei            7,0
                                                                                25,3
              Handel; Instandhaltung und Reparatur                            23,0
                               von Kraftfahrzeugen                                                   52,0

                                   Baugewerbe/Bau                      13,6
                                                                      12,4
 Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung           4,6
     und Beseitigung von Umweltverschmutzungen                           17,9

                                  Energieversorgung                           22,7
                                                                               24,2

     Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren                               25,5
                                                                                 27,0
      Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden         0,2
                  (keine Angaben zum Frauenanteil)

                                       Verdienstgefälle         Frauenanteil
5. Daten zur vertikalen Geschlechtersegregation des Arbeitsmarkts                                    13

5. Daten zur vertikalen
   Geschlechtersegregation des
   Arbeitsmarkts
Auch der Anteil von Frauen in Führungspositionen schwankt in europäischen Ländern stark: In Lettland
ist der Anteil mit 53 Prozent am größten. Deutschland gehört neben Zypern und Italien mit 22 Prozent
zu den Ländern mit dem geringsten Anteil an Frauen in Führungspositionen. Das Verdienstgefälle in
Führungspositionen schwankt ähnlich stark. Während dieses in Rumänien bei nur 5 Prozent liegt, sind es
in Ungarn 33,7 Prozent (vgl. Abbildung 12, Abbildung 13 und Abbildung 14).

Abbildung 12: Frauenanteil in Führungspositionen in der EU in Prozent (Datenbasis 2014)

                          Lettland                                                              53
                             Polen                                                         44
                         Bulgarien                                                         44
                             Irland                                                       43
                           Estland                                                       42
                        Rumänien                                                        41
                           Ungarn                                                       41
                           Litauen                                                      41
                        Schweden                                                       40
                        Frankreich                                                     40
                         Sloawkei                                                    38
                        Slowenien                                                   37
                           Spanien                                                  37
            Vereinigtes Königreich                                                 36
                            EU-28                                                 35
                          Finnland                                               34
                          Portugal                                              33
                             Malta                                         30
                        Dänemark                                           30
            Tschechische Republik                                          30
                      Niederlande                                        28
                       Luxemburg                                    24
                        Österreich                                 23
                           Belgien                                 23
                            Zypern                                22
                            Italien                               22
                      Deutschland                                 22
5. Daten zur vertikalen Geschlechtersegregation des Arbeitsmarkts                                                                     14

Abbildung 13: Verdienstgefälle in Führungspositionen in der EU in Prozent (Datenbasis 2014)

                   Ungarn                                                                                             33,7
                    Italien                                                                                           33,5
    Tschechische Republik                                                                                      29,7
                 Slowakei                                                                                   28,3
                     Polen                                                                                 27,7
                Österreich                                                                               26,9
              Deutschland                                                                                26,8
                  Portugal                                                                             25,9
                   Estland                                                                             25,6
    Vereinigtes Königreich                                                                           25,1
                    EU-28                                                                         23,4
                Frankreich                                                                     22,2
               Luxemburg                                                                       22,1
                Dänemark                                                                       21,9
                     Malta                                                                    21,5
              Niederlande                                                                     21,4
                  Finnland                                                                    21,3
                   Litauen                                                             18,8
                  Lettland                                                          17,6
                Schweden                                                          16,3
                   Spanien                                                       16,2
                    Zypern                                                       16,0
                     Irland                                                      15,9
                 Bulgarien                                                     15,0
                   Belgien                                                  13,6
                Slowenien                                                 12,4
                Rumänien                              5,0

Abbildung 14: Erwerbstätigenquote von Frauen, Anteil von Frauen in Führungspositionen und Lohnlücke in Prozent

                                       Erwerbstätigenquote                      Anteil von Frauen in                  Lohnlücke 6
                                              von Frauen 4                      Führungspositionen 5           (hierarchieübergreifend)

EU-28                                               65,3                                35,0                                 16,3

Deutschland                                         74,5                                22,0                                 22,0

Vereinigtes Königreich                              72,1                                36,0                                 20,8

Frankreich                                          66,8                                40,0                                 15,8

Polen                                               62,2                                44,0                                 7,7

Spanien                                             58,1                                37,0                                 14,9

Rumänien                                            57,4                                41,0                                 5,8

Italien                                             51,6                                22,0                                 5,5

4
    Datenbasis 2015
5
    Datenbasis 2014
6
    Datenbasis 2015. Vorläufige Daten für Deutschland, Spanien und Frankreich
5. Daten zur vertikalen Geschlechtersegregation des Arbeitsmarkts                                                                            15

Der Frauenanteil an Führungspositionen unterscheidet sich in Deutschland nach Branchen stark. Dabei
ist der Frauenanteil an Führungspositionen auch im Zusammenhang zum Frauenanteil in den jeweiligen
Branchen zu betrachten (vgl. Abbildung 15). Der Frauenanteil in Führungspositionen ist dabei in sehr
kleinen Unternehmen am größten (vgl. Abbildung 16). Das Durchschnittseinkommen von Frauen und
Männern in Führungspositionen entscheidet sich je nachdem, ob es sich um frauen- oder
männerdominierte Branchen handelt (vgl. Abbildung 17).

Abbildung 15: Frauenanteil in verschiedenen Branchen der Privatwirtschaft in Prozent (Datenbasis 2014)

                                                                                                                                        76
       Gesundheit, Erziehung und Unterricht                                                                                        72
                                                                                                     43

                                                                                                                    60
 Gastgewerbe und sonstige Dienstleistungen                                                                51
                                                                                                39

                                                                                                                              68
                               Einzelhandel                                                                              63
                                                                                             38

                                                                                                     43
                                 Insgesamt                                                      39
                                                                                25

      Wirtschaftliche, wissenschaftliche und                                                         44
                                                                                             38
             freiberufliche Dienstleistungen                               22

                                                                        21
                        Verkehr und Lagerei                            20
                                                                        21

                                                                                25
                    Verarbeitendes Gewerbe                            19
                                                             14

                                                                                     29
     Großhandel, KfZ-Handel und -reparatur                                  23
                                                            13

                                                                                           36
           Information und Kommunikation                                             28
                                                            12

                                                                                                               55
  Finanz- und Versicherungsdienstleistungen                                          29
                                                            12

                                                                       20
        Energie, Wasser, Abfall und Bergbau                       17
                                                        8

                                                                 15
                               Baugewerbe                             19
                                                       7

                an allen Beschäftigten         auf der 2. Führungsebene                   auf der 1. Führungsebene
5. Daten zur vertikalen Geschlechtersegregation des Arbeitsmarkts                                                     16

Abbildung 16: Frauenanteil in Führungspositionen in Prozent nach Unternehmensgröße (Datenbasis 2016)

 mehr als 10.000 Mitarbeiter_innen                                               16,9

    5.001-10.000 Mitarbeiter_innen                                               16,9

     1.001-5.000 Mitarbeiter_innen                                        14,2

      501-1.000 Mitarbeiter_innen                                  12,9

        101-500 Mitarbeiter_innen                                  12,5

         51-100 Mitarbeiter_innen                                   13,1

          11-50 Mitarbeiter_innen                                                 17,5

            1-10 Mitarbeiter_innen                                                                     25,3

Abbildung 17: Durchschnittseinkommen von Führungskräften in der Privatwirtschaft in Deutschland in Euro (Datenbasis
2015)

                                               5.742
            5.136     5.207
                                                                                        4.590
                                                         4.370

                                                                                                3.034

            Männerberufe                        Mischberufe                             Frauenberufe

                                              Männer      Frauen
6. Daten zur Teilzeit                                                                                                                     17

6. Daten zur Teilzeit
In fast allen Ländern der EU liegt der durchschnittliche Stundenverdienst von Vollzeitbeschäftigten
deutlich über dem von Teilzeitbeschäftigten. Im EU Durchschnitt verdienen Vollzeitkräfte pro Stunde
1,66 Euro mehr als Teilzeitkräfte (vgl. Abbildung 18). Für Deutschland konnte eine Studie 2010 zeigen,
dass der durchschnittliche Verdienstnachteil von Teilzeitkräften gegenüber Vollzeitkräften zum Teil
durch verschiedene Einflussfaktoren wie die Ausbildung, Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit und
Branche beeinflusst wird. Der größte Teil des Gefälles zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten lässt sich
jedoch nicht ohne weiteres erklären (vgl. Wolf 2010).
Abbildung 18: Durchschnittlicher Stundenverdienst nach Voll- und Teilzeit in der Privatwirtschaft in der EU in Euro
(Datenbasis 2014)

                       Dänemark                                                                                                   29,51
                                                                                                                  23,32
                           Irland                                                                                         25,56
                                                                                                          21,03
                      Luxemburg                                                                                23,09
                                                                                                             22,31
                       Schweden                                                                            21,62
                                                                                               17,78
                     Niederlande                                                                         20,86
                                                                                       15,50
                          Belgien                                                                        20,69
                                                                                               17,50
           Vereinigtes Königreich                                                                       20,44
                                                                                   14,19
                        Finnland                                                                       19,99
                                                                                             17,11
                     Deutschland                                                                       19,76
                                                                                   14,24
                      Frankreich                                                              17,86
                                                                                       15,47
                       Österreich                                                          16,84
                                                                                  13,61
                           Italien                                                       16,34
                                                                      10,85
                           EU-28                                                    15,63
                                                                                13,97
                         Spanien                                            12,47
                                                                   9,58
                          Zypern                                          11,31
                                                            7,58
                           Malta                                   10,20
                                                              8,45
                    Griechenland                                  9,98
                                                     5,90
                       Slowenien                               8,88
                                                          7,29
                        Portugal                           7,55
                                                       6,19
                          Estland                     5,89
                                                   5,11
                        Kroatien                     5,71
                                                       6,12
                           Polen                     5,65
                                                     5,68
                        Slowakei                    5,40
                                                 4,45
           Tschechische Republik                    5,39
                                                   5,05
                          Ungarn                 4,57
                                                    5,29
                         Lettland                4,43
                                                 4,38
                          Litauen              3,91
                                               3,90
                       Rumänien             2,83
                                         2,07
                        Bulgarien         2,37
                                         1,91

                                                               Vollzeit           Teilzeit
6. Daten zur Teilzeit                                                                                        18

Frauen sind europaweit häufiger in Teilzeit beschäftigt als Männer: In Deutschland sind 46,9 Prozent der
Frauen und nur 9 Prozent der Männer teilzeitbeschäftigt. Den größten Anteil an Teilzeitbeschäftigten
Frauen und Männern gibt es in den Niederlanden. Dort sind 74,8 Prozent der Frauen und 22,1 Prozent
der Männer teilzeitbeschäftigt (vgl. Abbildung 19). Abbildung 20 stellt die Beschäftigungsquote sowie
die Teilzeitquote von Frauen und die Lohnlücke in ausgewählten Ländern gegenüber.
Abbildung 19: Teilzeitquote von Frauen und Männern in der EU in Prozent (Datenbasis 2016)

          Niederlande                                                                                     74,8
                                                               22,1
           Österreich                                                                              47,9
                                            10,5
         Deutschland                                                                              46,9
                                       9,0
              Belgien                                                                      41,9
                                        9,3
Vereinigtes Königreich                                                                   39,6
                                         9,8
            Schweden                                                            34,2
                                              11,9
            Dänemark                                                        32,9
                                               12,7
                Irland                                                     32,1
                                            11,1
           Luxemburg                                                              34,8
                                 5,9
               EU-28                                                       31,4
                                      8,2
               Italien                                                      32,7
                                      8,1
           Frankreich                                                    29,6
                                   7,4
              Spanien                                            23,9
                                   7,4
             Finnland                                   18,4
                                       8,9
               Zypern                                15,6
                                             11,3
                Malta                                             25,4
                               5,1
         Griechenland                           13,6
                                  6,9
              Estland                          12,8
                                 6,4
             Portugal                         11,9
                                  6,6
            Slowenien                          12,7
                                5,5
             Lettland                    10,6
                                  5,9
            Rumänien                7,4
                                   7,0
              Litauen                 8,7
                                 5,3
                Polen                  9,5
                              3,5
             Slowakei                7,8
                               4,0
             Kroatien              7,0
                               4,3
Tschechische Republik                   9,8
                            2,2
              Ungarn               6,8
                             3,1
            Bulgarien       2,2
                           1,7

                                                            Frauen      Männer
6. Daten zur Teilzeit                                                                                                               19

Abbildung 20: Teilzeitquote von Frauen, Erwerbstätigenquote von Frauen und Lohnlücke in ausgewählten EU Ländern in
Prozent

                                             Erwerbstätigenquote                              Teilzeitquote 8         Lohnlücke 9
                                                    von Frauen 7

EU-28                                                      65,3                                    31,4                  16,3

Deutschland                                                74,5                                    46,9                  22,0

Vereinigtes Königreich                                     72,1                                    39,6                  20,8

Frankreich                                                 66,8                                    29,6                  15,8

Polen                                                      62,2                                     9,5                   7,7

Spanien                                                    58,1                                    23,9                  14,9

Rumänien                                                   57,4                                     7,4                   5,8

Italien                                                    51,6                                    32,7                   5,5

Mehr als 40 Prozent der teilzeittätigen Frauen in der EU-28 begründen die Teilzeittätigkeit mit
Betreuungsaufgaben. Nur jeder neunte teilzeittätige Mann in der EU-28 begründet seine Teilzeittätigkeit
mit Betreuungsaufgaben. Für Frauen in Europa sind familiäre Betreuungsaufgaben Hauptgrund für
Teilzeit, für Männer in Europa ist es das Stellenangebot (vgl. Abbildung 21).
Abbildung 21: Gründe für Teilzeittätigkeit in der EU in Prozent (Datenbasis 2015)

                                                                                                                         40,1
                 Vollzeittätigkeit nicht zu finden
                                                                                                               25,7

                                                                           6,3
                             Krankheit, Unfallfolge
                                                                     3,4

    Familiäre Betreuung inkl. Pflege; familiäre                                        11,8
            oder persönliche Verpflichtungen                                                                                42,4

                                                                                                   19,4
                      Ausbildung oder Fortbildung
                                                                              7,5

                                                                                                        22,8
                  andere Gründe / keine Angabe
                                                                                                     20,9

                                                                     Männer         Frauen

7
    Datenbasis 2016
8
    Datenbasis 2016
9
    Datenbasis 2015. Vorläufige Daten für Deutschland und Spanien.
6. Daten zur Teilzeit                                                                                                 20

Männer und Frauen in Deutschland wählen Teilzeitarbeit aus unterschiedlichen Gründen: Während jede
zweite teilzeittätige Frau die Teilzeittätigkeit mit familiären Verpflichtungen begründet, gilt dies nur für
jeden zehnten teilzeittätigen Mann (vgl. Abbildung 22).

Abbildung 22: Gründe für Teilzeittätigkeit in Deutschland in Prozent (Datenbasis 2015)

                                                                                    23,9
           Vollzeittätigkeit nicht zu finden
                                                                    12,1

                                                              8,4
                     Krankheit, Unfallfolge
                                                  2,6

 Familiäre Betreuung inkl. Pflege; familiäre                    10,9
         oder persönliche Verpflichtungen                                                                49,2

                                                                             19,1
              Ausbildung oder Fortbildung
                                                      4,4

                                                                                                  37,7
            andere Gründe / keine Angabe
                                                                                           31,7

                                                  Männer             Frauen

Frauen begründen ihre Teilzeitbeschäftigung unterschiedlich, je nachdem ob sie mit (eigenen)
minderjährigen Kindern zusammen leben oder nicht. Während mehr als drei Vierteil der Frauen mit
minderjährigen Kindern im Haushalt ihre Teilzeitbeschäftigung mit der familiären Betreuung begründen,
begründen nur ein Viertel der Frauen ohne Kinder im Haushalt ihre Teilzeittätigkeit damit (vgl.
Abbildung 23)

Abbildung 23: Gründe für Teilzeittätigkeit von Frauen in Deutschland nach Elternschaft in Prozent (Datenbasis 2015)

                                                                    17,2
            Vollzeittätigkeit nicht zu finden
                                                      6,3

                                                   4,1
                     Krankheit, Unfallfolge
                                                0,7

 Familiäre Betreuung inkl. Pflege; familiäre                               24,6
          oder persönliche Verpflichungen                                                                  77,6

                                                        7,6
              Ausbildung oder Fortbildung
                                                0,7

                                                                                           46,4
             andere Gründe/ keine Angabe
                                                               14,8

                             ohne Kinder unter 18 Jahren               mit Kindern unter 18 Jahen
6. Daten zur Teilzeit                                                                                                  21

Auch für Männer mit und ohne minderjährige Kinder im Haushalt begründen ihre Teilzeittätigkeit
unterschiedlich: Ein Drittel der Männer mit Kindern im Haushalt arbeiten in Teilzeit, weil sie keine
Vollzeittätigkeit finden, ähnlich viele geben familiäre Betreuungsaufgaben als Grund an (vgl. Abbildung
24).

Abbildung 24: Gründe für Teilzeittätigkeit von Männern in Deutschland nach Elternschaft in Prozent (Datenbasis 2015)

                                                                             22,1
           Vollzeittätigkeit nicht zu finden
                                                                                            30,0

                                                           9,4
                     Krankheit, Unfallfolge
                                                     5,1

 Familiäre Betreuung inkl. Pflege; familiäre         5,5
         oder persönliche Verpflichtungen                                                  29,3

                                                                               23,4
              Ausbildung oder Fortbildung
                                                    4,5

                                                                                                       39,6
            andere Gründe / keine Angabe
                                                                                             31,0

                            ohne Kinder unter 18 Jahren      mit Kindern unter 18 Jahren
7. Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit im europäischen Vergleich                                        22

7. Gesetzgebung zur
   Entgeltgleichheit im
   europäischen Vergleich
Island
Im Januar 2018 trat in Island eine Änderung des Gesetzes über die Gleichstellung und
Gleichberechtigung von Frauen und Männer in Kraft. Mit der Änderung enthält das Gesetzt nun für
Arbeitgeber die ausdrückliche Verpflichtung beide Geschlechter gleich zu Entlohnen und ihnen
gleichberechtigten Zugang zu Urlaub und Fortbildung, aber auch zu Maßnahmen, die die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf fördern. Mit dieser Neuregelung sind private und staatliche Unternehmen mit 25
oder mehr Beschäftigten einer staatlichen Zertifizierungspflicht unterworfen. Dabei wird durch eine
staatliche Zertifizierungsstelle geprüft, ob das betriebliche Entgeltsystem einen staatlich festgelegten
Standard erfüllt. In einem öffentlichen Register werden die Unternehmen geführt, die ein Zertifikat
erhalten haben.

Großbritannien
Mit einer Überarbeitung des Equality Act 2010 (Gender Pay Gap Information) im Jahr 2017 sind
Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten verpflichtet, zum jährlichen Stichtag 5. April, Daten zur
Bezahlung von weiblichen und männlichen Beschäftigten zu veröffentlichen. Es müssen Informationen
über Unterschied des durchschnittlichen gezahlten Stundenlohns zwischen Männern und Frauen, den
Unterschied der durchschnittlich gezahlten Bonuszahlungen an Frauen und Männer, den Anteil von
Frauen und Männer, die eine Bonuszahlung erhalten haben, sowie den Anteil von Frauen und Männern
in jedem Quartil der Gehaltsbänder veröffentlicht werden.

Spanien
Gemäß des im März 2007 verabschiedeten Verfassungszusatzes zur effektiven Gleichstellung von Mann
und Frau müssen spanische Unternehmen gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der
Beschäftigten Maßnahmen ausarbeiten, um die Gleichberechtigung am Arbeitsplatz zu stärken. Betriebe
mit über 250 Beschäftigten müssen diese in einem Gleichstellungsplan festhalten. Dieser hat einen
Maßnahmenkatalog zur Eindämmung von geschlechtsspezifischer Diskriminierung am Arbeitsplatz im
Hinblick auf den Zugang zu Anstellung, die Fortbildung und Beförderung, Arbeitszeit, Vereinbarkeit von
Beruf und Familie und Bezahlung zu enthalten. Darin sollen klare Ziele und Umsetzungsstrategien
formuliert und Systeme zur Überwachung der Umsetzung festgelegt werden. Die Berichte sind für
Beschäftigte und ihre Vertretung offen einsehbar.
Außerdem vergibt das zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales eine Auszeichnung, die an
besonders ambitionierte Unternehmen verliehen wird und zu Werbezwecken verwendet werden darf.

Portugal
In Portugal besteht bereits seit 1976 ein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, dem Ministerium für
Arbeit und Soziales, der nationalen Behörde für Arbeitsbedingungen (ACT) sowie den Sozialpartnern
Informationen aus den Personalakten ihrer Angestellten zu übermitteln. Darin enthalten sind
Informationen über die Entlohnung, Qualifikation, Arbeitszeit, Vertragslaufzeit, Überstunden und
Gesundheit der Betroffenen. Diese werden daraufhin fünf Jahre lang aufbewahrt. Ausgenommen von der
Regelung sind öffentliche Einrichtungen.
7. Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit im europäischen Vergleich                                       23

Ziel der Regelung ist es nicht nur, Entgeltdiskriminierung transparent zu machen. Sie ist auch auf andere
Formen der Diskriminierung und Verletzung von Arbeitnehmerrechten anwendbar.
Seit dem Jahr 2014 gibt es darüber hinaus eine Regelung, die dem Ministerrat vorschreibt, im
Dreijahrestakt einen Sachstands- und Aktionsplan zur Entgeltgleichheit in staatseigenen Unternehmen
anzufertigen. Außerdem wurde ein elektronisches Tool für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
entwickelt, mit dem sie nicht sachlich erklärbare Lohnunterschiede identifizieren können. Regelmäßig
werden Betriebe für progressive Strategien zur Eindämmung von Entgeltungleichheit ausgezeichnet.
Überwacht wird die Einhaltung der Auflagen von der staatlichen „Commission for Equality in Labour and
Employment“ (CITE).

Österreich
Seit einer 2011 in Kraft getretenen Novellierung enthält das Österreichische Gleichbehandlungsgesetz
(GlBG) eine allgemeine Auskunftspflicht für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Seither müssen Betriebe
im Zweijahrestakt einen betriebsöffentlichen Einkommensbericht vorlegen, der die Zahl der Männer und
Frauen in den jeweiligen Tarifgruppen und ihr jeweiliges Durchschnittseinkommen enthält. Diese
Regelung galt ursprünglich nur für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten, mittlerweile auch schon
für solche mit mehr als 150 Beschäftigten. Die veröffentlichten Berichte können durch die
Gleichbehandlungsanwaltschaften in Gerichtsverfahren genutzt werden.
Die Arbeiterkammer und der Österreichische Gewerkschaftsbund haben im Jahr 2014 eine nicht-
repräsentative Online-Befragung zum Einkommensbericht unter 2.660 Mitgliedern von Betriebsräten
durchgeführt. Dabei gaben 71 Prozent der Befragten an, dass sie den Bericht sehr oder eher
aussagekräftig hielten und 63 Prozent, dass sie ihn sehr oder eher nützlich fanden. 31 Prozent der
Befragten glaubten, dass Frauen überproportional in niedrigere Entlohnungsstufen eingestuft werden,
35 Prozent glaubten, dass sie innerhalb derselben Entlohnungsstufe weniger verdienen. In Betrieben, in
denen beide Formen von Lohndiskriminierung stattfanden, glaubten 80 Prozent der
Betriebsratsmitglieder, eine Bereitschaft der Unternehmensführung erkennen zu können, den Missstand
zu beseitigen. In Fällen, in denen nur eine der beiden Formen auftrat, glaubten dies nur 15
beziehungsweise 21 Prozent der Befragten.

Frankreich
Das französische Arbeitsgesetz „Code du Travail“ enthält bereits seit 1983 Auflagen zur Überwachung
von Entgeltungleichheit. Seitdem müssen Betriebe mit mehr als 50 Angestellten einen jährlichen Bericht
zur Stellung von Frauen und Männern innerhalb des Betriebes an das Comité d’Entreprise übermitteln.
Dieser Bericht muss die in den vergangen Jahren ergriffenen Maßnahmen und die Ziele für das nächste
Geschäftsjahr enthalten.
Außerdem haben Beschäftigte und deren Vertretung das Recht, die Anzahl, Qualifikation, Bezahlung,
Vertragsdauer und Wochenarbeitszeit der Beschäftigten aufgeschlüsselt nach Geschlecht inklusive einer
sachlichen Begründung zu erfahren. Seit 2001 sind Geschlechterbelange auch per Gesetz Bestandteil von
Tarifverhandlungen. Darüber hinaus haben Unternehmen und Gewerkschaften die Pflicht, einmal
jährlich über Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit im Unternehmen
zu verhandeln. Falls es zu einer Einigung kommt, muss erst drei Jahre später erneut verhandelt werden.
Im April 2013 wurden erstmals zwei französische Unternehmen wegen Verstößen gegen die Auflagen
sanktioniert. In einem Fall wurde eine Einmalzahlung von 8.500 Euro wegen Nichteinhaltung der
Dokumentationspflicht fällig, in einem anderen Fall wurde wegen nachgewiesener
Entgeltdiskriminierung eine dauerhafte Strafe von 5.000 Euro monatlich bis zur Angleichung des
Entgeltes verhängt. Beide Unternehmen beschäftigen weniger als 200 Personen.

Finnland
Der am 1. Juni 2005 in Kraft getretene „Act on Equality between Women and Men“ verpflichtet finnische
Unternehmen, die Gleichberechtigung der Geschlechter systematisch und gezielt voranzutreiben und
Hindernisse, einschließlich der Entgeltdiskriminierung, zu beseitigen.
7. Gesetzgebung zur Entgeltgleichheit im europäischen Vergleich                                         24

Dazu müssen Betriebe mit mehr als 30 Mitarbeitern jährlich gemeinsam mit den Angestellten oder der
Vertretung einen Gender Equality Plan erstellen. Dieser beinhaltet die Zahl der Männer und Frauen im
Betrieb aufgeschlüsselt nach Position und Bezahlung sowie die errechneten Entgeltunterschiede.
Außerdem muss als Teil des Berichts ein Aktionsplan mit Maßnahmen zur Verbesserung der
Geschlechtergleichstellung im Betrieb aufgestellt und gleichzeitig die Implementation der zuvor
angekündigten Maßnahmen ausgewertet werden.
Zusätzlich zu dieser allgemeinen Auskunftspflicht besteht ein individueller Auskunftsanspruch, der
sowohl von einzelnen Angestellten, als auch von Angestellten- oder Gewerkschaftsvertretern geltend
gemacht werden kann. Daraufhin muss transparent gemacht werden, wie die Gehaltsbemessung bei
betroffenen Personen erfolgt ist. Bei Nichteinhaltung dieser Auflagen kann das Equality Board, dessen
Mitglieder von der amtierenden Regierung für jeweils drei Jahre nominiert werden, eine Strafzahlung
zwischen 3.000 und 15.000 Euro verhängen. Des Weiteren wird die Einhaltung vom unabhängigen
Ombudsman for Equality überwacht, der bei Verdacht auf Nichteinhaltung das Recht hat, Betriebe zu
inspizieren.

Schweden
In Schweden ist die Ungleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz durch den
„Discrimination Act“ untersagt. Rechnung getragen wird diesem Verbot durch die Verpflichtung für
Betriebe mit mehr als 25 Beschäftigten, alle drei Jahre einen Lagebericht auszuarbeiten, der sich neben
der potenziellen Diskriminierung von Angestellten wegen ihrer Herkunft, Religion, Weltanschauung
oder sexuellen Orientierung auch mit Geschlechtergerechtigkeit befasst. Darin sind eine Beschreibung
der Methode der Entgeltbemessung sowie die Entgeltunterschiede zwischen Männern und Frauen in
vergleichbaren Stellen enthalten. Außerdem müssen in Bereichen innerhalb des Betriebes, in denen
mehr Frauen beschäftigt sind, Entgeltunterschiede zum Rest des Betriebes aufgezeigt werden. Die
Unternehmensleitungen sind verpflichtet, geschlechtsspezifische Entgeltungleichheit in ihrer
Gesamtheit aufzuschlüsseln. In einem Aktionsplan müssen die daraufhin erfolgten Gehaltsanpassungen
aufgeschlüsselt werden.

Zwischen 2006 und 2008 inspizierte die Behörde des Staatlichen Antidiskriminierungsbeauftragten
(Equality Ombudsman) die unternehmensinterne Analyse in fast 600 der größten Unternehmen und
öffentlichen Einrichtungen, die insgesamt etwa 20 Prozent der schwedischen Beschäftigten abdecken.
Im Zuge der Inspektion erhielten zwischen 5.200 und 5.800 Beschäftigten, mehr als 80 Prozent davon
Frauen, Gehaltsanpassungen in einer Gesamthöhe von 8 Millionen Euro.
Im Jahr 2012 startete eine Folgeuntersuchung, in deren Rahmen die Aktionspläne zahlreicher
Unternehmen durch die Behörde einer Prüfung unterzogen wurden. Im Falle einer Nichteinhaltung
gesetzlicher Vorgaben soll nun von einer dafür eingesetzten Kommission auch über im Einzelnen nicht
näher genannte Sanktionen entschieden werden.
8. Maßnahmen zur Verringerung der Lohnlücke in Deutschland                                              25

8. Maßnahmen zur
   Verringerung der Lohnlücke
   in Deutschland
Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
Das Gesetz zielt darauf ab, das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ in der Praxis
zu stärken. Dafür bietet das Gesetz Beschäftigten in Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten einen
individuellen Auskunftsanspruch: Sie können erfragen, nach welchen Kriterien und Verfahren die
Entgeltfindung für die eigene Tätigkeit erfolgt und den Median des Entgelts von mindestens sechs
Beschäftigten des anderen Geschlechts in einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit erfragen.
Außerdem sind Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen
auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen und lageberichtspflichtige Unternehmen mit
mehr als 500 Beschäftigten müssen regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der
Entgeltgleichheit zu berichten.

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen
Zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen, gilt seit 2016 eine Geschlechterquote von
30 Prozent für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll
mitbestimmungspflichtigen Unternehmen in Deutschland.

Analyseinstrumentarium: Entgeltgleichheits-Check
Der Entgeltgleichheits-Check ist ein Analyseinstrument für Betriebe, mit dem die Ursachen von
ungleicher Bezahlung sichtbar gemacht werden können. Für die Prüfung der Entgeltgleichheit stehen
Unternehmen drei verschiedene Instrumentarien zur Verfügung. Mit diesen können alle
Vergütungsbestandteile im Unternehmen untersucht werden. Die Analyse kann direkte statistische
Vergleiche, die Untersuchung von entgeltrelevanten Regelungen oder auch Paarvergleiche umfassen.
Mehr Informationen: www.eg-check.de

Analyseinstrumentarium: Gleichbehandlungs-Check
Der Gleichbehandlungs-Check ist ein Set von Analysewerkzeugen zur Prüfung der Gleichbehandlung
von Frauen und Männern im Arbeitsleben. Die Werkzeuge ermöglichen eine Einschätzung, inwieweit
Arbeitgeber die Gleichbehandlung der Geschlechter in verschiedenen Bereichen von Arbeit und
Beschäftigung bereits gewährleisten. Außerdem lassen sich Maßnahmen entwickeln, wie
Gleichbehandlung zukünftig gewährleistet werden kann. Mehr Informationen: www.gb-check.de

Leitfaden für genderneutrale Tätigkeitsbewertung
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat einen Leitfaden erstellt, mit dem Unternehmen
Arbeitsplätze transparent und vergleichbar bewerten, Ungleichheiten feststellen und diese konsequent
abbauen können. Mehr Informationen: http://www.ilo.org/berlin/publikationen-und-
forschung/WCMS_526195/lang--de/index.htm
9. Was ist zu tun? – Handlungsbedarf                                                                 26

9. Was ist zu tun? –
   Handlungsbedarf
Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sind bei der Bekämpfung der
Entgeltungleichheit folgende Kernpunkte ausschlaggebend:

    Unabhängig davon, ob sie von Männern oder Frauen ausgeführt wird, muss Arbeit einheitlich
    bewertet und entlohnt werden, wenn die Anforderungen vergleichbar sind. Die Bewertungssysteme
    für die Berechnung des Lohnes oder Gehalts müssen überprüft und vereinheitlicht werden.
    Teilzeitbeschäftigung muss proportional genauso vergütet werden wie Vollzeitbeschäftigung.
    Jede und jeder sollte in dem Umfang arbeiten können, wie er oder sie es möchte. Dazu bedarf es
    optimaler Rahmenbedingungen wie ausreichender Kinderbetreuungsmöglichkeiten und flexibler
    Arbeitsbedingungen im Betrieb.
    Der Prozess der Lohnfindung, aber auch das Gehaltsgefüge innerhalb eines Unternehmens, sollten
    so transparent wie möglich gestaltet werden, um Ungleichbehandlungen zu verhindern.
    Mittelfristig sollten „typische Frauenberufe“ aufgewertet werden.
    Entgeltungleichheit kann sich Deutschland auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und
    den kommenden Fachkräftemangel nicht länger leisten. Sie schadet auch der Wirtschaft.
9. Was ist zu tun? – Handlungsbedarf                                                                 27

Quellen
Abbildung 1
Entwicklung der geschlechterspezifischen Entgeltlücke in Deutschland (1995 - 2016). Statistisches
Bundesamt:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VerdiensteArbeitskosten/Verdie
nsteVerdienstunterschiede/Tabellen/UGPG_01_Gebietsstand.html [05.03.2018]

Abbildung 2
Entgeltlücke nach Bundesländern (Datenbasis 2016). Statistisches Bundesamt:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VerdiensteArbeitskosten/Verdie
nsteVerdienstunterschiede/Tabellen/UGPG_02_Bundeslaender.html und
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/VerdiensteArbeitskosten/Verdie
nsteVerdienstunterschiede/Tabellen/UGPG_01_Gebietsstand.html [05.03.2018]

Abbildung 3 und 4
Differenz der durchschnittlichen Brutto-Stundenverdienste in Prozent. Keine Daten für Irland,
Griechenland, Kroatien und Malta. Vorläufige Daten für Deutschland, Spanien, Frankreich und Finnland.
Geschätzte Daten für Rumänien und Vereinigtes Königreich. Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&plugin=1&language=en&pcode=sdg_05_20
[10.01.2018]

Abbildung 5
Differenz zwischen dem Mediangehalt von Frauen und Männern (Vollzeitbeschäftigte und
Selbstständige) in Prozent. OECD:
https://data.oecd.org/earnwage/gender-wage-gap.htm [10.01.2018]

Abbildung 6 und 7
Erwerbstätigenquote von Frauen und Männern, Altersgruppe 20-64. Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=t2020_10&langu
age=de [10.01.2018]

Abbildung 8
Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle in Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen (ohne
öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung). Vorläufige Daten für: Deutschland, Spanien,
Frankreich, Polen und Finnland. Datenbasis für Irland: 2014. Keine Angaben für Griechenland, Kroatien
und Malta. Geschätzte Angaben für Rumänien und Vereinigtes Königreich. Eurostat:
http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=earn_gr_gpgr2&lang=de [15.01.2018]

Abbildung 9
Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle in Öffentlicher Verwaltung, Verteidigung und
Sozialversicherung. Keine Angaben für EU-28, Belgien, Griechenland, Luxemburg, Malta, Österreich und
Portugal. Vorläufige Daten für Deutschland, Spanien, Frankreich, Polen und Finnland. Geschätzte Daten
für Rumänien und Vereinigtes Königreich. Datenbasis für Irland, Italien und Kroatien: 2014. Eurostat:
http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=earn_gr_gpgr2&lang=de [15.01.2018]
9. Was ist zu tun? – Handlungsbedarf                                                                28

Abbildung 10
Frauenanteil: Eigene Berechnungen auf Basis von Beschäftigung nach Geschlecht, Alter und
Wirtschaftszweig (ab 2008, NACE Rev. 2), 4. Quartal 2015. Eurostat:
http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=lfsq_egan2&lang=de [15.01.2018].
Verdienstgefälle: Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, ohne Anpassungen, nach NACE Rev. 2.
Tätigkeit – Methodik: Lohnstrukturerhebung. Berechnungen ohne Irland, Griechenland, Kroatien und
Malta. Eurostat:
http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=earn_gr_gpgr2&lang=de [15.01.2018]

Abbildung 11 und 12
Frauenanteil: Eigene Berechnungen auf Basis Beschäftigung nach Geschlecht, Alter und
Wirtschaftszweig (ab 2008, NACE Rev. 2). Keine Daten für „Bergbau und Gewinnung von Steinen und
Erden“. 4. Quartal 2015. Eurostat:
http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=lfsq_egan2&lang=de [15.01.2018]
Verdienstgefälle: Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, ohne Anpassungen, nach NACE Rev. 2.
Tätigkeit – Methodik: Lohnstrukturerhebung. Eurostat:
http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=earn_gr_gpgr2&lang=de [15.01.2018]

Abbildung 13 und 14
Frauenanteil in Führungspositionen und Verdienstgefälle in Führungspositionen: Keine Daten für
Griechenland und Kroatien. Eurostat Pressemitteilung
38/2017:http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7896995/3-06032017-AP-
DE.pdf/b49bc03b-00be-448c-b12a-318012c61cda [11.01.2018]

Abbildung 15
Erwerbstätigenquote von Frauen: Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=t2020_10&langu
age=de [10.01.2018]
Frauenanteil in Führungspositionen: Eurostat Pressemitteilung 38/2017:
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/7896995/3-06032017-AP-DE.pdf/b49bc03b-00be-
448c-b12a-318012c61cda [11.01.2018]
Lohnlücke: Keine Daten für Irland, Griechenland, Kroatien und Malta. Vorläufige Daten für Deutschland,
Spanien, Frankreich und Finnland. Geschätzte Daten für Rumänien und Vereinigtes Königreich. Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&plugin=1&language=en&pcode=sdg_05_20
[10.0.1.2018]

Abbildung 16
Anteil von Frauen in Führungspositionen auf der 1. und 2. Führungsebene und Frauenanteil an allen
Beschäftigten in der Privatwirtschaft 2014 nach Branchen. Kohaut & Möller (2016) nach Deutsches
Institut für Wirtschaftsforschung (2017), Führungskräfte-Monitor 2017, S. 99:
https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.561927.de [16.01.2018]

Abbildung 17
Anteil von Frauen in Führungspositionen nach Unternehmensgröße. Deutsches Institut für
Wirtschaftsforschung (2017), Führungskräfte-Monitor 2017. S. 105:
https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.561927.de [16.01.2018]

Abbildung 18
Durchschnittseinkommen von Führungskräften. Berechnungen des DIW Berlin auf Basis des SOEP.
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung, Führungskräfte-Monitor 2017, Update 1995-2015:
https://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.561927.de [11.01.2018]
9. Was ist zu tun? – Handlungsbedarf                                                                 29

Abbildung 19
Durchschnittlicher Stundenverdienst (Privatwirtschaft: Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen,
ohne öffentlicher Dienst, Verteidigung und Sozialversicherungen): Stundenverdienst nach
Wirtschaftszweig und vertraglich vereinbarter Arbeitszeit (Unternehmen mit zehn beschäftigten
Personen oder mehr). Eurostat:
http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do?dataset=earn_ses14_hftpt&lang=de [15.01.2018]

Abbildung 20
Anteil der Teilzeitbeschäftigten an der Gesamtzahl der Beschäftigten (in %) nach Geschlecht,
Altersgruppe 20-64 Jahre, 1993 – 2016. Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=File:Employment_statistics_YB2017-
DE.xlsx&oldid=358492 [15.01.2018]

Abbildung 21
Erwerbstätigenquote von Frauen: Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/refreshTableAction.do?tab=table&plugin=1&pcode=t2020_10&langu
age=de [10.01.2018]
Teilzeitquote von Frauen: Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=File:Employment_statistics_YB2017-
DE.xlsx&oldid=358492 [15.01.2018]
Lohnlücke: Eurostat:
http://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&plugin=1&language=en&pcode=sdg_05_20
[10.0.1.2018]

Abbildung 22
Gründe für Teilzeiterwerbstätigkeit im Europavergleich. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches
Institut (2017):
https://www.boeckler.de/62311.htm [16.01.2018]

Abbildung 23, 24 und 25
Gründe für Teilzeittätigkeit nach Geschlecht und Elternschaft. Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches
Institut (2017):
https://www.boeckler.de/51973.htm [16.01.2018]

Literaturverweise

Boll, Christina; Rossen, Anja und André Wolf (2016): The EU Gender Earnings Gap: Job Segregation and
Working Time as Driving Factors. IAB-Discussion Paper 36/2016.
http://doku.iab.de/discussionpapers/2016/dp3616.pdf [06.03.2018]

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (2012): Der Verdienstunterschied
von Frauen und Männern im öffentlichen Bereich und in der Privatwirtschaft.
https://www.bmfsfj.de/blob/81814/f9355f231eeb2f43da6dd5a7d1471e30/verdienstunterschiede-
oeffentlicher-dienst-data.pdf [06.03.2018]

Elke Wolf (2010): Lohndifferenziale zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten in Ost- und
Westdeutschland. WSI-Diskussionspapier Nr. 174, Dezember 2010.
https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_disp_174.pdf [06.03.2018]
Diese Publikation ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes;
sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.

Herausgeberin:
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
11018 Berlin
www.antidiskriminierungsstelle.de

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Stand: März 2018
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