K ompass BS SCHULINFO - KBS Nordhorn

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K ompass BS SCHULINFO - KBS Nordhorn
2022/2023
                                                       SCHULINFO
                                                                   K[ompass]BS

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    © Syda Productions - stock.adobe.com
K ompass BS SCHULINFO - KBS Nordhorn
ALLGEMEINE INFORMATIONEN

    Herzlich willkommen an den KBS!

    Eigene Angaben
    Klassenbezeichnung:
    Klassenlehrkraft (Kürzel):
    E-Mail Adresse Klassenlehrkraft:
    Benutzername WebUnits:
    Benutzername IServ|Office365:

    Schulische Termine
    Woche der Rückmeldung (i.S.v. Rückmeldung zum gegenwärtigen Leistungsstand | "Quartalsnoten")
    	1. Woche nach den Herbstferien 2022
            1. Woche nach den Osterferien 2023
    Elternabend (ohne Berufsschule):               20.09.2022
    Eltern- und Ausbildersprechtage:               06.02. – 10.02.2023 (Termine über MS Bookings)
    Woche der Distanzbeschulung:                   19.09. – 22.09.2022
    Zeugnisausgabe 1. Halbjahr:                    27.01.2023
    Zeugnisausgabe 2. Halbjahr:                    05.07.2023
    ggfs. Praktikumszeitraum:

    Unterrichts- und Pausenzeiten                           Eigene Notizen

     Stunde       Unterricht              Pause
        1.     07:50 - 08:35 Uhr
                                    09:20 - 09:40 Uhr
        2.     08:35 - 09:20 Uhr
        3.     09:40 - 10:25 Uhr
                                     11:10 - 11:30 Uhr
        4.      10:25 - 11:10 Uhr
        5.      11:30 - 12:15 Uhr
                                    13:00 - 13:20 Uhr
        6.     12:15 - 13:00 Uhr
        7.     13:20 - 14:05 Uhr
                                    14:50 - 15:05 Uhr
        8.     14:05 - 14:50 Uhr
        9.     15:05 - 15:50 Uhr
       10.     15:50 - 16:35 Uhr

2                                                                        Informationen zur
                                                                       Schülerbeförderung
K ompass BS SCHULINFO - KBS Nordhorn
INHALTSVERZEICHNIS

Allgemeine Informationen  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 2

Inhaltsverzeichnis  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 3

Wir sind für Sie da  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 4

Schulvertrag � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 8

Unser Schulleitbild  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 10

Hinweise zum Datenschutz  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 11

Unsere Schulordnung � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 12

Verhalten im Not-/Alarmfall
Erste Hilfe (First Aid) � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 14

Hinweise für umweltfreundliches
Verhalten an unserer Schule  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 15

Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz-
Gemeinsam vor Infektionen schützen � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 16

Waffenerlass  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 19

Benutzerordnung für die
IT-Fachräume unserer Schule � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 20

Unsere Kommunikations- und Austauschplattformen  � � � � � � � � � Seite 21

Schließfachanlage in der Pausenhalle � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 22

Fehlzeitenmanagement � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 22

Arbeits- und Sozialverhalten  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 25

Unsere Schule und ihre Auszeichnungen  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 26

Unser Bildungsangebot im Überblick � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 30
                                                                                                                                        3
Lageplan  � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Seite 32
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WIR SIND FÜR SIE DA!

            SCHULLEITUNG
            Schulleiterin
            Frau Britta Stroot                              R120
               stroot@kbs-nordhorn.de                05921 96-04

            Ständiger Vertreter des Schulleiters
            Herr Oliver Hindricks                            R134
            Berufseinstiegsschule
            Berufsfachschule für Hauptschulabsolventen
              hindricks@kbs-nordhorn.de             05921 96-2203

            Koordination
            Frau Frauke Hofschröer R130
            Berufsschule
               hofschroeer@kbs-nordhorn.de  05921 96-2206

            Koordination
            Herr Heinz-Georg Beckmann                        R133
            Berufsfachschulen mit beruflichen Abschluss (B7)
              beckmann@kbs-nordhorn.de              05921 96-2207

            Koordination
            Herr Wilhelm Evers                               R128
            Berufsfachschule für Realschulabsolventen
              evers@kbs-nordhorn.de                 05921 96-2204

            Koordination
            Herr Burkhard Heils                             R124
            Berufliches Gymnasium, Fachoberschule
              heils@kbs-nordhorn.de                05921 96-2205
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VERWALTUNG
Verwaltung
Mo. – Do. 07:30 – 15:30 Uhr
Fr.       07:30 – 13:30 Uhr

Leitung
Frau Frauke Wolf / Herr Carsten Wilmink (Vertretung)R122

Frau Britta Lau
Frau Angelika Roters
Frau Heike Weßling                                 R121
   info@kbs-nordhorn.de
  05921 96-04

Verwaltung Berufliches Gymnasium
Mo. – Fr. 08:00 – 12:00 Uhr

Frau Gitta Koops                                   R127
   info@kbs-nordhorn.de

HAUSMEISTER/SCHULASSISTENT/SCHUL-IT
Hausmeister (Facility Management)
Herr Frank Stüvel             Büro Eingangsbereich
  stuevel@kbs-nordhorn.de

Schulassistent
Herr Thomas Lindenau                               R313
  t.lindenau@kbs-nordhorn.de

Mitarbeiter Schul-IT
Herr Tobias Wunsch                                 V012
Büro befindet sich im Zwischenflur KBS & BBS G&S
   wunsch@kbs-nordhorn.de
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BERATUNG UND                                    reiwilligkeit:
                                                   F
    UNTERSTÜTZUNG                                  Sie entscheiden, ob Sie eine Beraterin/
                                                   einen Berater in Anspruch nehmen wollen.
    Nicht immer läuft alles reibungslos. Ob        Unabhängigkeit:
    Schwierigkeiten in der Schule oder im           Wir agieren im Rahmen unserer
    Ausbildungsbetrieb, Versagensängste,            Beratung stets weisungsunabhängig.
    Schulängste, Stress zu Hause, Schwierig-        Vertraulichkeit:
    keiten bei der Ausbildungs- oder Prakti-         Ratsuchende können sicher sein,
    kumsplatzsuche, Fragen zur schulischen           dass wir als Beratungslehrkräfte
    oder beruflichen Laufbahn etc. – wir ste-        bzw. Schulsozialarbeiter die uns an-
    hen Ihnen als unabhängige Berater ger-           vertrauten Angelegenheiten vertrau-
    ne zur Verfügung.                                lich behandeln.
                                                     Verantwortlichkeit:
                                                      Beratung muss die vorgegebene
                                                      Verantwortungsstruktur beachten.

                                                 Schulsozialarbeit
                                                 Ihr Ansprechpartner:
                                                 Herr Lars van Slooten
                                                    vanslooten@kbs-nordhorn.de
                                                    05921 96-2215
    Beratungslehrkräfte                              0173 9772337
    Ihre Ansprechpartner:                        R011
    Frau Christine Joseph
    als Beratungslehrkraft tätig ab 01.02.2023   Erreichbarkeit der Schulsozialarbeit:
      joseph@kbs-nordhorn.de                     Mo. - Do. 07:45 - 16:00 Uhr
    Herr Hermann Velsink                         Fr.       07:45 - 13:00 Uhr
      velsink@kbs-nordhorn.de
    R012                                         Ansprechpartner für:
    Die Beratungszeiten entnehmen Sie bit-        Hilfe und Unterstützung bei schuli-
    te dem Aushang am Beratungszimmer.             schen oder privaten Problemen
                                                   Allgemeine Berufsorientierung
    Ansprechpartner für:
       ilfe und Unterstützung bei schuli-
      H
                                                    ilfestellung bei Bewerbungen
                                                   H
                                                   (Ausbildungs- oder Praktikumsplätze)
      schen oder privaten Problemen
                                                   Sozialtraining
      Unterrichtsbeobachtungen
                                                   Krisenintervention
      Laufbahnberatung
                                                    ermittlung an externe
                                                   V
                                                   Beratungsstellen
    Coaching für Schüler/innen
    Ihre Ansprechpartner:                           ermittlung bei Fragen
                                                   V
    Frau Katja Chmil-Apel                          rund um das Thema Prävention
       chmil-apel@kbs-nordhorn.de
    Frau Christine Joseph
                                                 Berufsberatung
       joseph@kbs-nordhorn.de                    Frau Inga Prenger
                                                 Herr Claus Schimmel
    Für unsere Beratungen/unser Coaching            -Kontakt: Berufsberatung
6   gelten die vier nachfolgenden zentra-           berufsberatung@kbs-nordhorn.de
    len Prinzipien: ä                            + 1-mal wöchentlich Präsenzberatung i. d. Schule
INKLUSIONSBEAUFTRAGTER                      Notfall-Nummer:
                                            0174 8581690
Individuelle, vertrauliche Beratung zur
Teilhabe und Inklusion in der beruflichen   Krankenzimmer: R132
Bildung.                                    (1. Etage; Schulverwaltung)

Ihr Ansprechpartner:                        Ihre Ansprechpartner:
Herr Artur Rieger                           Frau Melanie Janssen
    rieger@kbs-nordhorn.de                     janssen@kbs-nordhorn.de
                                            Frau Vanessa Winkels
                                               winkels@kbs-nordhorn.de
SCHÜLERVERTRETUNG
Als Schnittstelle zwischen Schülerin-       NACHHALTIGE SCHÜLER­
nen/Schülern und Schule agiert die          GENOSSENSCHAFT
Schülervertretung.                          PRINTSTAR
Wir vertreten eure Interessen               Liebe Mitschülerinnen und Mitschüler,
und setzen sie auf den Ebenen               wir von der Schülerfirma PrintStar wer-
  Schule,                                   den euch in nächster Zeit kontaktieren,
  Schulvorstand,                            weil wir für euch die Schülerausweise er-
  Gesamtkonferenz und                       stellen. Neben dieser Tätigkeit bemühen
  Kreis- und Stadtschülerrat               wir uns aber auch um viele andere Dinge.
für euch um!                                So haben wir bspw. im gesamten Schulge-
                                            bäude Pfandboxen für euch aufgestellt,
SV-Lehrkräfte:                              in denen wir eure Pfandflaschen und -do-
Frau Nicole Böhmer                          sen sammeln möchten. Zum einen um die
   boehmer@kbs-nordhorn.de                  Schule für uns alle sauber zu halten, zum
Herr Björn Böhmer                           anderen, um mit den Pfanderlösen die
   b.boehmer@kbs-nordhorn.de                Nordhorner Tafel e. V. zu unterstützen. Ihr
R211                                        spendet euren Pfand also für einen guten
                                            Zweck. Damit die Pfandboxen selbst sau-
                                            ber gehalten werden können, bitten wir
SCHULSANITÄTSDIENST                         euch, nur leere Flaschen und Dosen in die
                                            Behälter zu werfen. Für eure Mithilfe be-
Der Schulsanitätsdienst ist ein gemein-     danken wir uns im Voraus und hoffen auf
sames Angebot unserer Schule und            ein tolles gemeinsames Schuljahr an den
dem Jugendrotkreuz. Er ergänzt und          KBS Landkreis Grafschaft Bentheim.
sichert die Erste-Hilfe-Versorgung an
unserer Schule. Er wird über Handy
alarmiert und stellt die Erstversorgung
im Falle von Unfällen, Verletzungen und         ei Fragen / Wünschen wendet euch
                                               B
Erkrankungen bis zum Eintreffen des            bitte an:
Rettungsdienstes sicher.                    schuelerfirma-printstar@kbs-nordhorn.de

                                                                                          7
SCHULVERTRAG
    Präambel
    Diese Vereinbarung wird auf der Basis des Schulleitbildes zwischen den Mitgliedern der
    Schulgemeinschaft ergänzend getroffen. Wir wollen unsere Schule als Lehr-, Lern- und
    Lebensraum lebendig gestalten und weiter entwickeln. Das kann nur gelingen, wenn alle
    Mitglieder innerhalb ihrer Möglichkeiten und Aufgabenbereiche Verantwortung überneh-
    men, aufgestellte Regeln beachten und offen und fair miteinander umgehen.

    Schüler/-innen
    Als Mitglied der Schulgemeinschaft möchte ich meine Fähigkeiten verantwortungsvoll für
    das Schulleben einsetzen. In unserer Schule soll sich jeder wohlfühlen. Daher werde ich zu
    einer guten Klassen- und Schulgemeinschaft beitragen, indem ich freundlich, rücksichtsvoll
    und hilfsbereit mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft umgehe.
    Ich möchte gerne und angstfrei zur Schule gehen. Deshalb werde ich meine Mitschüler/
    -innen nicht einschüchtern, beleidigen oder ausgrenzen.
    Ich möchte mich an meinem Erfolg freuen können. Darum verpflichte ich mich, bei der
    Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule mitzuwirken, d. h. regelmäßig am Unterricht
    teilzunehmen und die geforderten Leistungsnachweise zu erbringen sowie meinen Fä-
    higkeiten entsprechend mitzuarbeiten, zu lernen und weder durch mein Verhalten noch
    durch meine Kleidung die Kommunikation mit den Mitgliedern der Schulgemeinschaft zu
    stören oder zu erschweren.
    Ich weiß, dass für eine erfolgreiche Mitarbeit wichtig ist, gemeinsam in einem Team zu
    arbeiten, pünktlich zu sein und sowohl das Eigentum anderer als auch das Schuleigentum
    und die Unterrichtsmaterialien sorgsam zu behandeln.
    Gemeinsam mit unserer Klassenlehrerkraft verfolgen wir das Ziel, uns alle Gruppe weiter-
    zuentwickeln und erfolgreich zu lernen. Die dafür notwendigen Maßnahmen halten wir in
    einem Klassenvertrag fest.
    Nach ausführlicher Information durch die Klassenlehrerkraft über
    • das Schulleitbild,
    • die Erhebung und Veröffentlichung personenbezogener Daten nach der DSGVO vom
      25.05.2018 (die Einwilligung erfolgt zusätzlich auf separatem Formular)
    • die Schulordnung,
    • die Empfehlung für umweltgerechtes Verhalten in der Schule,
    • die Belehrung nach § 34 Abs. 5 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG),
    • den Erlass über das Verbot des Mitbringens von Waffen etc. in Schulen,
    • die Benutzerordnung für die IT-Fachräume,
    • die Belehrung zum Verhalten im Not-/Alarmfall in Verbindung mit dem Alarmplan,
    • das Fehlzeitenmanagement und
    • die Benutzerordnungen der Kommunikations- und Austauschplattformen
    erkläre ich mich mit den dort aufgeführten Regelungen einverstanden
    (Unterschrift auf Seite 9).

    Sämtliche Informationen sind in dieser Schulinfo K[ompass]BS aufgeführt.

    Lehrer/-innen
    Ich werde als Klassenlehrer/-in auf der Basis der vorstehenden Aussagen und unter Be-
8   rücksichtigung des Schulleitbildes mit meiner Klasse einen individuell ausgestalteten Klas-
    senvertrag konzipieren.
Einverständniserklärung zur Befragung zum späteren Werdegang
Unsere Schule möchte allen Schülerinnen und Schülern eine fundierte Ausbildung im ge-
wählten Bildungsgang ermöglichen, um eine gute Basis für den weiteren Berufs- und Le-
bensweg zu schaffen. Deshalb arbeiten wir ständig an Verbesserungen unseres schulischen
Angebots. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung sind wichtige Bausteine unserer
Arbeit. Im Übrigen verpflichtet uns auch das Schulgesetz, regelmäßig den Erfolg unserer
Arbeit zu überprüfen und zu bewerten (vgl. § 32 NSchG).
Für uns ist es wichtig zu erfahren, welchen weiteren Berufs- bzw. Lebensweg unsere ehe-
maligen Schülerinnen und Schüler eingeschlagen haben. Wir erbitten dazu eine Rückmel-
dung etwa ein Jahr, nachdem Sie Ihren Bildungsgang an unserer Schule verlassen haben,
um Erkenntnisse zu gewinnen, inwieweit die Ausrichtung/die Organisation/der Zuschnitt
des Bildungsgangs tatsächlich zu einem erfolgreichen Übergang in das weitere Berufsleben
bzw. in die weitere Qualifikation auf dem Wege dorthin geführt hat. Wir freuen uns, wenn
Sie unsere Nachfragen zu gegebener Zeit beantworten. Aus diesem Grund bitten wie Sie
vorab um nachfolgende Zustimmung (bitte ankreuzen):
o Hiermit willige ich/willigen wir (bei minderjährigen Personen) ein, dass meine/unsere
   Kontaktdaten auch nach meinem Verlassen/dem Verlassen der unterschreibenden
   Schülerin/des unterschreibenden Schülers der Schule verwendet werden dürfen, um
   mich/uns nach meinem/seinem/ihrem weiteren Werdegang zu befragen. Die Befragung
   kann direkt von der Schule oder durch einen von der Schule beauftragten Dienstleister
   durchgeführt werden.
o Ich stimme der Einverständniserklärung NICHT zu.
Einwilligung nicht mehr schulpflichtiger Schüler/-innen zur Datenweitergabe an
die Jugendberufshilfe
o Hiermit willige ich ein, dass meine Kontaktdaten im Falle meines vorzeitigen Verlassens
   der Schule (durch Entlassung, Abmeldung, Erklärung meiner Erziehungsberechtigten
   oder meines Ausbildungsbetriebes) von den KBS an die Abteilungsleitung der Jugend-
   berufshilfe des Pro-Aktiv-Centers Grafschaft Bentheim zum Zwecke eines freiwilligen
   Beratungsangebotes und/oder zur Planung meines weiteren beruflichen Weges weiter-
   gegeben werden.
o Ich stimme der Datenweitergabe NICHT zu.
Ich wurde darüber informiert, dass die Einwilligung freiwillig ist. Ich kann sie jederzeit für
die Zukunft gegenüber den KBS ganz oder teilweise in Form einer schriftlichen Mitteilung
widerrufen (zum Beispiel „Ich erkläre, dass meine Einwilligung zur Datenweitergabe an die
Jugendberufshilfe ab sofort nicht mehr gilt.“). Ich wurde darüber informiert, dass meine
Daten nur für den oben genannten Zweck übermittelt werden.
Hygiene- und Sicherheitsplan (gültig ab September 2021)
Der Hygiene- und Sicherheitsplan der KBS ist mir bekannt. Ich werde die dort zum Schutz
der Schulgemeinschaft aufgeführten Regelungen einhalten.

Name                                             Klasse

Ort, Datum                                       Unterschrift Klassenlehrer/-in

                                                                                                                      9

Unterschrift Schüler/-in                         Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Personen)
UNSER SCHULLEITBILD

     Wir verstehen uns als einen kompetenten und verlässlichen Partner für alle an der
     beruflichen Bildung Beteiligte und stellen die nachhaltige fachliche und persönliche
     Entwicklung unserer Schülerinnen und Schüler in einer globalen Berufs- und Lebens-
     welt in den Mittelpunkt unserer Arbeit.

     Folgende Leitgedanken prägen unser Handeln:

     Wertschätzung                               Zukunftsorientierte
     Wir begegnen uns, ungeachtet des Ge-        Aus- und Weiterbildung
     schlechts, des Alters, der kulturellen      Wir fördern die fachlichen, persönlichen
     und sozialen Herkunft, der Religion, der    und sozialen Kompetenzen unserer
     Hautfarbe, der sexuellen Orientierung       Schülerinnen und Schüler und bieten
     und der Verschiedenheit der Mitglieder      ihnen die Möglichkeit, ihre individuellen
     unserer Schulgemeinschaft, mit gegen-       Fähigkeiten in einer digital geprägten
     seitigem Respekt, Vertrauen und Tole-       Lernumgebung weiterzuentwickeln.
     ranz und schaffen ein inklusives Schul-
     klima, in dem wir uns wohlfühlen und        Ökologische, ökonomische
     gerne gemeinsam lernen.                     und soziale Nachhaltigkeit
                                                 Wir stärken das Bewusstsein unserer
     Verantwortung                               Schülerinnen und Schüler für die Erhal-
     Wir unterstützen unsere Schülerinnen        tung einer lebenswerten Umwelt und
     und Schüler auf ihrem Weg zu eigen-         für unsere gemeinsame Verantwortung
     ständig und verantwortungsbewusst           gegenüber zukünftigen Generationen.
     handelnden Menschen, die zur demo-
     kratischen Gestaltung unserer Gesell-       Internationalisierung
     schaft beitragen.                           und globales Lernen
                                                 Wir sind eine Schule, die offen für
     Kooperation                                 Menschen aller Nationen ist, fördern
     Wir pflegen eine vertrauensvolle Zu-        interkulturelle Begegnungen und er-
     sammenarbeit mit Eltern, Ausbildungs-       möglichen unseren Schülerinnen und
     betrieben sowie allen weiteren Partnern     Schülern, andere Länder und Kulturen
     der beruflichen Bildung und informieren     kennen zu lernen.
     die Öffentlichkeit regelmäßig und trans-
     parent über unser Schulgeschehen.

10
Individuelle Förderung                     Qualitätsentwicklung
Wir bieten ein umfassendes Beratungs-      Wir entwickeln unsere schulischen Pro-
und Unterstützungssystem für unsere        zesse mit allen Beteiligten der Schul-
Schülerinnen und Schüler an und unter-     gemeinschaft kontinuierlich weiter,
stützen sie zum Beispiel bei Schwierig-    evaluieren die Ergebnisse und setzen
keiten in der Schule, im Ausbildungs-      Verbesserungsmaßnahmen mit dem
betrieb oder im Privatleben, bei der       Ziel einer vielschichtigen Kompetenz-
Ausbildungs- oder Praktikumsplatzsuche     vermittlung innovativ und praxisnah
und bei Fragen zur schulischen oder be-    um.
ruflichen Laufbahn.

                    Wir wollen mit allen Beteiligten eine Schulgemeinschaft leben,
                        die offen, freundlich, innovativ und entwicklungsfähig ist.

HINWEISE ZUM DATENSCHUTZ

Einwilligung zur Erhebung und Veröf-       tung, entnehmen Sie bitte
fentlichung personenbezogener Daten        den gesonderten Einschu-
nach der DSGVO vom 25.05.2018              lungsunterlagen.

Die freiwillige Einwilligung der Schü­
lerinnen und Schüler erfolgt im Rah-
men einer separaten Erklärung.

Alle Aktivitäten der IServ-/WebUntis-/
Office365-­Nutzung und auch an den
PC-Arbeitsplätzen in den IT-Räumen
werden personenbezogen protokol-
liert.

Die Aufzeichnungen werden spätestens
ein Jahr nach der Ausschulung gelöscht.

Die Hinweise zum Schutz Ihrer persön-
lichen Daten in Verbindung mit deren
Verarbeitung, z. B. in der Schulverwal-                                               11
UNSERE SCHULORDNUNG

     Wir freuen uns, Sie an den Kaufmännischen Berufsbildenden Schulen Landkreis
     Grafschaft Bentheim begrüßen zu können!
     Sie haben sich zur Ausbildung an unserer Schule entschlossen und treffen hier auf
     eine Ihnen zunächst noch unbekannte Gemeinschaft. In dieser Gemeinschaft erfor­
     dert das tägliche Zusammenleben von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräf-
     ten eine Schulordnung, die Vieles, jedoch nicht alle Einzelheiten, regeln kann
     und soll. Fühlen Sie sich bitte mitverantwortlich für alles, was in unserer Schule ge-
     schieht. Dies gilt natürlich nicht nur für das Verhältnis zu den Mitschülerinnen und
     -schülern, den Lehrkräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schulver-
     waltung, sondern auch für die Gebäude, die Raumausstattung und ganz besonders
     für ein umweltgerechtes Verhalten.

     Verhalten in der                                 as Rauchen im Schulgebäude
                                                     d
     Schulgemeinschaft                               und auf dem Schulgelände sowie
     Schonen Sie unsere Schulgebäude und             bei Schulveranstaltungen außerhalb
     unsere Einrichtungen, die Ihnen und Ih-         der Schule (Rauchfreie Schule)
     ren Nachfolgern zur Verfügung gestellt
     werden. Mutwillige oder fahrlässige             die Benutzung von Handys oder
     Beschädigungen kosten Ihr Geld. Bitte             anderen elektronischen Geräten
     beachten Sie sowohl auf dem Schulge-              in den Klassenräumen
     lände als auch auf den Parkplätzen                Handys o. ä. sind während des Unter-
     sowie vor unserer Schule die gelten-              richts lautlos zu stellen und nicht
     den Verkehrsregeln: z. B.    Tempo 30             sichtbar in der Schultasche oder
     Am Bölt       Absolutes Halteverbot auf           (wenn vorhanden) Handybox aufzube-
     der gegenüberliegenden Straßenseite               wahren. Ist die Nutzung der Geräte im
       Eingeschränktes Halteverbot auf der             Unterricht z. B. zur Bearbeitung von
     Schul­seite. Dazu zählt zudem u. a. auch,         Aufgaben vorgesehen, entscheidet
     dass Sie mit dem Fahrrad auf dem Schul-           die Lehrkraft über Art und Umfang.
     gelände und mit dem PKW auf den Park-             Für den Verlust oder Schäden an
     plätzen nur im Schritttempo und mit               den mitgebrachten Geräten jeg-
     größter Aufmerksamkeit fahren, um Un-             licher Art haftet die Schule nicht.
     falle zu vermeiden! Für Fahrzeuge jegli-
     cher Art sind entsprechende Abstellplät-         as Essen und Trinken in den Klas-
                                                     d
     ze vorhanden und gekennzeichnet.                senräumen, auf den Fluren und in
                                                     den Treppenhäusern
     Rücksichtnahme innerhalb der Schul-
12   gemeinschaft sowie die gesetzlichen Be-          as Mitführen von Waffen gemäß
                                                     d
     stimmungen gestatten Folgendes nicht:           dem jeweils gültigen Waffenerlass
 as Mitführen, den Konsum und den
  d                                                 schüler bis zum nächsten Berufsschul-
  Handel mit alkoholischen Getränken                tag)! Schülerinnen/Schüler, die nicht
  sowie Drogen jeglicher Art                        Berufsschülerinnen/Berufsschüler sind,
                                                    müssen eine ärztliche Bescheinigung
   as Anfertigen nicht autorisierter
  d                                                 eines niedergelassenen Arztes, die auf-
  Tonaufnahmen, Fotos und Filme.                    grund einer ärztlichen Untersuchung
                                                    ausgestellt wurde, vorlegen, wenn sie
Sie selbst sind für Sauberkeit und Ordnung          länger als drei Tage krank sind. In be-
in Ihrem Klassenraum verantwortlich. Die            sonderen Fällen kann von allen Schüle-
Klassenräume werden in jeder Pause ver-             rinnen/Schülern eine solche ärztliche
schlossen, um Ihr Eigentum zu schützen.             Bescheinigung verlangt werden. Für die
                                                    anschließende Aufbewahrung der ab-
Unterricht und Pause                                gezeichneten Entschuldigungen ist die
Unsere Unterrichts – und Pausenzeiten               Schülerin bzw. der Schüler einer Voll-
sind grundsätzlich wie folgt festgelegt:            zeitschulform selbst verantwortlich. Die
                                                    Entschuldigungen sind bis mindestens
 Stunde      Unterricht              Pause
                                                    ein Jahr nach Beendigung des Ausbil-
   1.     07:50 - 08:35 Uhr
                               09:20 - 09:40 Uhr    dungsganges aufzubewahren.
   2.     08:35 - 09:20 Uhr
   3.     09:40 - 10:25 Uhr
                                11:10 - 11:30 Uhr   Versicherungsschutz
   4.      10:25 - 11:10 Uhr
                                                    Melden Sie Unfälle, Diebstähle und an-
   5.      11:30 - 12:15 Uhr
                               13:00 - 13:20 Uhr    dere Schadensfälle bitte unverzüglich
   6.     12:15 - 13:00 Uhr
                                                    in der Verwaltung. Dort wird Ihnen ge-
   7.     13:20 - 14:05 Uhr
                               14:50 - 15:05 Uhr    holfen, Ihren Schadensfall zu regulie-
   8.     14:05 - 14:50 Uhr
                                                    ren. Schmuck, Zahlungsmittel, Urkun-
    9.    15:05 - 15:50 Uhr
   10.    15:50 - 16:35 Uhr
                                                    den, Fahrausweise, Schlüssel u. a. fallen
                                                    nicht unter den Versicherungsschutz.
Während der Pausen und in den Frei-                 Achten Sie bitte selbst auf Ihr Eigen-
stunden halten Sie sich in der Pausen-              tum, denn unbeaufsichtigte Gegenstän-
halle, auf dem Pausenhof und während                de sind grundsätzlich nicht versichert.
der Öffnungszeiten in der Cafeteria                 Ebenso besteht, wie beschrieben, kein
auf. Der Raum 211 steht Ihnen als Still-            Unfallversicherungsschutz, wenn Sie
arbeitsraum ebenfalls zur Verfügung                 das Schulgebäude während der Unter-
(Buchung über das Sekretariat).                     richtszeit verlassen.
Auch während der Pausen tragen die
Lehrerinnen und Lehrer Verantwortung                Wir hoffen, dass Sie sich schnell in unse-
für Sie. Dieser Verantwortung können sie            rer Schule zurechtfinden und sich wohl-
nicht gerecht werden, wenn Sie das Schul-           fühlen. Sollten dennoch einmal Probleme
gelände verlassen. In dem Falle tragen Sie          auftreten, sind Lehrkräfte, Beratungs-
selbst die daraus entstehenden Risiken.             lehrkräfte, Schulsozialarbeiter und Schul-
                                                    leitung jederzeit zu einem Gespräch be-
Unterrichtsversäumnisse                             reit. Auch die Schülervertretung (SV), zu
Wenn Sie aus Krankheitsgründen ver-                 deren Sitzungen die Vertreterinnen und
hindert sind, am Unterricht teilzuneh-              Vertreter der einzelnen Klassen regel-
men, ist innerhalb von drei Tagen eine              mäßig eingeladen werden, steht Ihnen
Entschuldigung bei der Klassenlehrkraft             bei Problemen – ebenso für Anregungen        13
vorzulegen (Berufsschülerinnen/Berufs-              zum Schulalltag – zur Verfügung.
VERHALTEN IM NOT-/ALARMFALL
     ERSTE HILFE (FIRST AID)

     Alarmplan (Feuer)                               Standort
        uhe bewahren
       R                                             Defibrillator/AED
       Sofort Fenster und                           vor dem Lehrkräfte-
        Oberlichter schließen                        Zimmer (1. Etage)
        Unverzüglich Klassenraum verlassen
         und Tür schließen (nicht abschließen)       Amokplan
         Fluchtplan (Aushang) beachten und               uhe bewahren
                                                         R
          Fluchtweg einhalten, im Klassen-               Situation einschätzen
          verband zum Sammelplatz gehen,                  Personen sichern
          Anwesenheit kontrollieren                        Schulleitung und Sekre-
          Ist der Fluchtweg versperrt, im                  tariat informieren, An-
           Klassenraum bleiben oder in einem                wesenheit kontrollieren
           weniger bedrohten Raum auf Ret-                  Handys ausschalten!
           tungskräfte warten.                               Entscheidungen des
                                                              Krisenstabs abwarten
     Auffinden einer Person      Im Notfall auch den Schulsanitätsdienst rufen (S. 7)

14                                                            © Auffinden einer Person
                                                     Foto: DRK e.V. / DRK Service GmbH
HINWEISE FÜR UMWELTFREUNDLICHES
VERHALTEN AN UNSERER SCHULE

Dem nachhaltigen Schutz der Umwelt kommt eine immer größere Bedeutung zu.
Als zertifizierte Umweltschule in Europa können und wollen wir uns dieser Tatsache
nicht verschließen und haben folgende grundsätzliche Zielsetzungen beschlossen:
Ressourcenschonung | sparsamer Energieverbrauch | konsequente Mülltrennung
Lehrer/innen, Schüler/innen und alle Mitarbeiter/innen in der Verwaltung sollten
sich daher möglichst umweltfreundlich verhalten.

Unsere Schule bietet hierzu folgende Möglichkeiten:

  Im gesamten Gebäude sind an Türen          ür die Entsorgung leerer Batterien
                                             F
   und Fenstern Hinweisschilder zur          steht auf jeder Etage ein grüner Be-
   Energieeinsparung (Stoßlüften,            hälter des Gemeinsamen Rücknah-
   Ausschalten der Computer und des          mesystems (GRS) zur Verfügung.
   Lichts) angebracht, die Sie an dem
   einheitlichen Logo erkennen.              Im Foyer finden Sie im Treppen-
                                              bereich in der Nähe der Hausmeis-
   uf dem Dach des Verwaltungstrak-
  A                                           terloge eine Sammelbox für leere
  tes befindet sich eine Fotovoltaik-         Tonerkartuschen und Druckerpa-
  anlage, mit der Strom aus Sonnen-           tronen sowie eine Sammelbox für
  energie gewonnen wird. Ein Display          gebrauchte CDs/alte Handys.
  in der Pausenhalle informiert Sie
  über den aktuellen Stand der Strom-         uf dem Schulhof finden Sie einen
                                             A
  erzeugung.                                 Container zur Glasentsorgung.

   ie finden in jedem Klassenraum
  S                                          In regelmäßigen Abständen finden
  Boxen zur exakten Mülltrennung,             Projekte und andere Veranstaltun-
  die mit drei entsprechenden Sortier-        gen zu nachhaltigen Themen statt.
  symbolen gekennzeichnet sind; es
  stehen blaue Behälter für Papier,        Alle Mitglieder unserer Schulgemein-
  gelbe Behälter für Wertstoffe des        schaft verhalten sich umweltgerecht.
  dualen Systems und graue Behäl-          Nutzen Sie diese Chance! Beginnen Sie
  ter für Restmüll bereit. Auch auf        bei sich selbst und fordern Sie auch Ihre
  sämtlichen Fluren finden Sie diese       Mitschüler/innen zu entsprechendem
  Sortiermöglichkeiten.                    Verhalten auf. Dazu gehört beispielswei-
                                           se ein umweltfreundlicher Einkauf von
                                                                                       15
Materialien: Nutzen Sie möglichst Papier   Diskutieren Sie in Ihrer Klasse, ob neben
     und Mappen in Recyclingqualität, ver-      der Klassensprecherin / dem Klassen-
     zichten Sie auf Plastikmappen und Fo-      sprecher auch die Position der Energie-
     lienumschläge und verwenden Sie Solar-     wartin / des Energiewartes besetzt wer-
     taschenrechner sowie Pausenbrotdosen.      den soll.
     Kommen Sie bitte möglichst mit dem
     Fahrrad oder Bus zur Schule. Sollten       Sie haben Ideen für
     Sie mit dem Auto fahren müssen, bilden     ökologische Verbesserungen?
     Sie, zur Reduzierung des Kohlendioxid-     Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!
     ausstoßes, stets Fahrgemeinschaften!       Das Nachhaltigkeitsteam der KBS
                                                hilft Ihnen gerne weiter (siehe S. 27).

     MERKBLATT
     ZUM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ -
     GEMEINSAM VOR INFEKTIONEN SCHÜTZEN

     Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte durch Gemeinschafts­
     einrichtungen gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz
     In Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen oder Ferienlagern befin-
     den sich viele Menschen auf engem Raum. Daher können sich hier Infektionskrank-
     heiten besonders leicht ausbreiten.
     Aus diesem Grund enthält das Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Regelungen,
     die dem Schutz aller Kinder (im Folgenden als Synonym für Jugendliche/Erwachsene)
     und auch des Personals in Gemeinschaftseinrichtungen vor ansteckenden Krank-
     heiten dienen. Über diese wollen wir Sie mit diesem Merkblatt informieren.

16
1. Gesetzliche Besuchsverbote                  dem Infektionsschutzgesetz verbietet.
  Das Infektionsschutzgesetz schreibt vor,       Gegen einige der Krankheiten stehen
  dass ein Kind nicht in den Kindergarten,       Schutzimpfungen zur Verfügung. Ist
  die Schule oder eine andere Gemein-            Ihr Kind/Sind Sie ausreichend geimpft,
  schaftseinrichtung gehen darf, wenn            kann das Gesundheitsamt darauf ver-
  es an bestimmten Infektionskrankhei-           zichten, ein Besuchsverbot auszuspre-
  ten erkrankt ist oder ein entsprechen-         chen.
  der Krankheitsverdacht besteht. Diese
  Krankheiten sind in der Tabelle 1 auf der   2. Mitteilungspflicht
                                                 
  folgenden Seite aufgeführt.                    Falls bei Ihrem Kind aus den zuvor
  Bei einigen Infektionen ist es mög-            genannten Gründen ein Besuchsver-
  lich, dass Ihr Kind die Krankheits-            bot besteht, informieren Sie uns als
  erreger nach durchgemachter Er-                Schule bitte unverzüglich darüber und
  krankung (oder seltener: ohne krank            über die vorliegende Krankheit. Dazu
  gewesen zu sein) ausscheidet. Auch             sind Sie gesetzlich verpflichtet und
  in diesem Fall können sich Spiel-              tragen dazu bei, dass wir zusammen
  kameraden, Mitschüler/-innen oder              mit dem Gesundheitsamt die notwen-
  das Personal anstecken. Nach dem               digen Maßnahmen gegen eine Weiter-
  Infektionsschutzgesetz ist deshalb             verbreitung ergreifen können.
  vorgesehen, dass die „Ausscheider“
  bestimmter Bakterien nur mit Zu-            3. Vorbeugung
  stimmung des Gesundheitsamtes                 ansteckender Krankheiten
  und unter Beachtung der festgeleg-            Gemeinschaftseinrichtungen sind nach
  ten Schutzmaßnahmen wieder in                 dem Infektionsschutzgesetz verpflich-
  eine Gemeinschaftseinrichtung ge-             tet, über allgemeine Möglichkeiten zur
  hen dürfen (Tabelle 2).                       Vorbeugung ansteckender Krankhei-
  Bei manchen besonders schwerwie-              ten aufzuklären.
  genden Infektionskrankheiten muss             Wir empfehlen Ihnen daher unter
  Ihr Kind bereits dann zu Hause blei-          anderem darauf zu achten, dass Ihr
  ben, wenn eine andere Person bei Ih-          Kind/Sie allgemeine Hygiene- und Ab-
  nen im Haushalt erkrankt ist oder der         standsregeln einhält/einhalten. Dazu
  Verdacht auf eine dieser Infektions-          zählt vor allem das regelmäßige Hän-
  krankheiten besteht (Tabelle 3).              dewaschen vor Beginn des Unterrichts
  Natürlich müssen Sie die genannten            dem Essen, nach dem Toilettenbesuch
  Erkrankungen nicht selbst erkennen            oder nach Aktivitäten im Freien.
  können. Aber Sie sollten bei einer ernst-     Ebenso wichtig ist ein vollständiger
  haften Erkrankung Ihres Kindes ärztli-        Impfschutz bei Ihrem Kind/Ihnen.
  chen Rat in Anspruch nehmen (z. B. bei        Impfungen stehen teilweise auch für
  hohem Fieber, auffallender Müdigkeit,         solche Krankheiten zur Verfügung, die
  wiederholtem Erbrechen, Durchfällen           durch Krankheitserreger in der Atem-
  und anderen ungewöhnlichen oder be-           luft verursacht werden und somit
  sorgniserregenden Symptomen). Ihr/-e          durch allgemeine Hygiene nicht ver-
  (Kinder-)Arzt/Ärztin wird Ihnen darüber       hindert werden können (z. B. Masern,
  Auskunft geben, ob Ihr Kind/Sie eine Er-      Mumps und Windpocken). Weitere In-
  krankung hat/haben, die einen Besuch          formationen zu Impfungen finden Sie
  einer Gemeinschaftseinrichtung nach           unter: www.impfen-info.de.                17
Sollten Sie noch Fragen haben, wen-               den o. g. Gründen (Ansteckungsgefahr
        den Sie sich bitte an Ihre/n Haus-                etc.) das Schulgebäude zur persönli-
        oder (Kinder-)Arzt/Ärztin oder an Ihr             chen Abgabe eines Attestes nicht!
        Gesundheitsamt.                                   Sie finden die Belehrung
                                                          gemäß § 34 IfSG Abs. 5      international
     Hinweis: Bei o. g. vorliegender Krank-               Satz 2 in verschiedenen      translations
     heit informieren Sie bitte telefonisch               Sprachen (Arabisch,
     die Schule!                                          Englisch, Französisch,
     Das Attest senden Sie bitte per Post an              Polnisch, Russisch, Spa-
     uns. Erkrankte Personen betreten aus                 nisch und Türkisch) hier:

     Tabelle 1                                             Tabelle 2
     Besuchsverbot von Gemeinschaftseinrichtun-            Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen nur
     gen und Mitteilungspflicht der Sorgeberech-           mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und
     tigten bei Verdacht auf oder Erkrankung an            Mitteilungspflicht der Sorgeberechtigten bei
     folgenden Krankheiten                                 Ausscheidung folgender Krankheitserreger
     • ansteckende Borkenflechte                          • Cholera-Bakterien
        (Impetigo contagiosa)                              • Diphtherie-Bakterien
     • ansteckungsfähige Lungentuberkulose                 • EHEC-Bakterien
     • bakterieller Ruhr (Shigellose)                      • Typhus- oder Paratyphus-Bakterien
     • Cholera                                             • Shigellenruhr
     • Darmentzündung (Enteritis),
        die durch EHEC verursacht wird                     Tabelle 3
     • Diphtherie                                          Besuchsverbot und Mitteilungspflicht der
     • durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelb-    Sorgeberechtigten bei Verdacht auf oder Er-
        sucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)         krankung an folgenden Krankheiten bei einer
                                                           anderen Person in der Wohngemeinschaft
     • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien
                                                           • ansteckungsfähige Lungentuberkulose
     • infektiöser, das heißt von Viren oder Bakterien
        verursachter, Durchfall und /oder Erbrechen        • bakterielle Ruhr (Shigellose)
        (gilt nur für Kindern unter 6 Jahren)              • Cholera
     • Keuchhusten (Pertussis)                             • Darmentzündung (Enteritis),
     • Kinderlähmung (Poliomyelitis)                          die durch EHEC verursacht wird

     • Kopflausbefall (wenn die korrekte Behandlung       • Diphtherie
        noch nicht begonnen wurde)                         • durch Hepatitisviren A oder E verursachte Gelb-
     • Krätze (Skabies)                                       sucht/Leberentzündung (Hepatitis A oder E)

     • Masern                                              • Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien

     • Meningokokken-Infektionen                           • Kinderlähmung (Poliomyelitis)

     • Mumps                                               • Masern

     • Pest                                                • Meningokokken-Infektionen

     • Scharlach oder andere Infektionen                  • Mumps
        mit dem Bakterium Streptococcus pyogenes           • Pest
     • Typhus oder Paratyphus                              • Typhus oder Paratyphus
     • Windpocken (Varizellen)                             • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
     • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber                 (z. B. Ebola)
18      (z. B. Ebola)                                      • Covid-19 (Coronavirus)
WAFFENERLASS

Verbot des Mitbringens von Waffen, Munition und vergleichbaren Gegenständen
sowie von Chemikalien in Schulen

RdErl. d. MK v. 27. 10. 2021 — 36.3-81             Waffen mit einer Bewegungsener-
704/03 — VORIS 22410 —                             gie der Geschosse bis zu 0,5 Joule
1. Es wird untersagt, Waffen i. S. des            oder Spielzeugwaffen). Untersagt
    WaffG in der jeweils geltenden                 wird auch das Mitbringen oder Bei-
    Fassung mit in die Schule, auf das             sichführen von Nachbildungen von
    Schulgelände oder zu Schulver-                 Waffen, die aufgrund ihres äußeren
    anstaltungen zu bringen oder bei               Erscheinungsbildes mit Waffen i. S.
    sich zu führen. Dazu gehören die               des WaffG verwechselt werden kön-
    im WaffG als verboten bezeichne-               nen.
    ten Gegenstände (insbesondere die      4.      Das Verbot gilt auch für volljähri-
    sog. Butterflymesser, Faustmesser,              ge Schülerinnen und Schüler, die
    Springmesser, Fallmesser, Stahlru-              entweder im Besitz einer Erlaubnis
    ten, Totschläger, Schlagringe) sowie            zum Führen von Waffen sind (Waf-
    die Gegenstände, für die nach dem               fenschein und kleiner Waffenschein)
    WaffG ein Verbot des Führens be-                oder erlaubnisfreie Waffen erwer-
    steht (Einhandmesser und festste-               ben dürfen.
    hende Messer mit einer Klingenlän-     5.     Untersagt wird außerdem das Mit-
    ge von mehr als 12 cm usw.) sowie              bringen und Beisichführen von Mu-
    Schusswaffen.                                  nition jeder Art, von Feuerwerks-
2. Das Verbot erstreckt sich auch auf             körpern, von Schwarzpulver sowie
    gleichgestellte Gegenstände (z.B.              von Chemikalien, die geeignet sind,
    Schreckschuss-, Reizstoff- und Sig-            Menschen zu verletzen oder für ex-
    nalwaffen), Gassprühgeräte, Hieb-              plosive Verbindungen verwendet zu
    und Stoßwaffen sowie waffenähn-                werden.
    liche Gegenstände wie Schlachter-,     6.    Die Schulleitung kann in Einzelfäl-
    Küchen- oder Taschenmesser, Pfef-             len Ausnahmen zulassen, z.B. für
    fersprays und Laserpointer.                   Sport- oder Theaterveranstaltungen,
3. Verboten sind auch Waffen, mit                im Hauswirtschaftsunterricht oder
    denen der Umgang ganz oder teil-              während Schulveranstaltungen mit
    weise von der Erlaubnispflicht oder           Essenverkauf.
    von einem Verbot ausgenommen           7.   Alle Schülerinnen und Schüler sind
    ist oder die vom Anwendungsbe-               jeweils zu Beginn eines Schuljahres
    reich des WaffG ganz oder teilweise          über den Inhalt dieses RdErl. zu be-
    ausgenommen sind (z.B. Soft-Air-             lehren. Dabei ist auf die altersbe-      19
dingten speziellen Gefährdungen            9. Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2022 in
        besonders einzugehen. Es ist ferner           Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2027
        darauf hinzuweisen, dass ein Ver-             außer Kraft. Der Bezugserlass tritt
        stoß gegen das Mitbringen der nach            mit Ablauf des 31. 12. 2021 außer
                                                      Kraft.
        diesem RdErl. verbotenen Gegen-
        ständen ein Erziehungsmittel oder          Sie finden den Erlass
        eine Ordnungsmaßnahme zur Folge            des Niedersächsischen
        haben kann.                                Kultusministeriums in       international
     8. Ein Abdruck dieses RdErl. ist jeweils     verschiedenen Spra-          translations
         bei der Aufnahme einer Schülerin          chen (Arabisch, Bulga-
         oder eines Schülers in eine Schule (in    risch, Englisch, Farsi,
         der Regel erster und fünfter Schul-       Französisch, Polnisch,
         jahrgang sowie beim Eintritt in berufs-   Rumänisch, Russisch,
         bildende Schulen) den Erziehungsbe-       Serbisch, Spanisch
         rechtigten zur Kenntnis zu geben.         und Türkisch) hier:

     BENUTZERORDNUNG FÜR
     DIE IT-FACHRÄUME UNSERER SCHULE

     In den IT-Fachräumen werden für den Unterricht viele technische Geräte und An-
     wendungsprogramme bereitgehalten. Der optimale Zustand der Arbeitsplätze lässt
     sich nur erhalten, wenn sich alle Nutzer um eine rücksichtsvolle Behandlung des
     Inventars und um Ordnung in den Fachräumen bemühen.

     Beachten Sie bitte deshalb die folgenden Regeln:

     1. Jede Lehrkraft fertigt einen Sitz-        4. Reparaturbedürftige Schäden
         plan an, der von den Schülern und             werden von der Lehrkraft an den
         Schülerinnen während der Dauer                Schulassistenten weitergemeldet.
         des Schuljahres einzuhalten ist.          5. Speisen und Getränke dürfen nicht
     2. Vor jedem Arbeitsbeginn ist der               in die Fachräume mitgenommen
         PC-Arbeitsplatz von den Schülern              werden. Abfälle, Essensreste oder
         und Schülerinnen auf seinen ord-              Kaugummis werden vor dem Unter-
         nungsgemäßen Zustand hin                      richt in den bereitstehenden Abfall-
         zu überprüfen.                                behälter entsorgt.
     3. Die Schülerinnen und Schüler mel-         6. An den PC-Arbeitsplätzen darf
         den Störungen, Beschädigungen und             nur die zugeordnete Hard- und
         Verunreinigungen an den Geräten               Software eingesetzt werden. Es
20       umgehend der Lehrkraft.                       ist ausdrücklich untersagt, eigene
Software zu installieren und/oder              der sperrenden Seiten wird dabei
    zu nutzen.                                     wöchentlich aktualisiert.
7. Der Einsatz eigener USB-Sticks                 Sämtliche besuchte Internetseiten
    oder sonstiger Datenträger ist nur             werden protokolliert.
    mit ausdrücklicher Erlaubnis der        11. Mit Unterrichtsende ist der Arbeits-
    Lehrkraft erlaubt. Das Kopieren von            platz wieder in einen ordnungsge-
    Spielen und sonstigen unterrichts-             mäßen Zustand zu bringen:
    fremden Inhalten auf die Schüler-           Alle Programme sind ordnungsge-
    rechner ist untersagt.                       mäß zu schließen.
8. Der Gebrauch der Drucker erfolgt             Mit Ablauf der 6. Unterrichtsstunde
    nach Absprache mit der jeweiligen             sind alle Schülerrechner auszu-
    Lehrkraft.                                    schalten.
9. Jegliches Betreiben von privaten              Notebooks/iPads/VR-Brillen sind in
    WLAN-Funknetzwerken ist unter-                 dem dafür vorgesehenen Schrank/
    sagt.                                          Koffer einzuschließen.
10. Zur Unterstützung der schulischen      12. Für vorsätzliche oder grob fahr-
     Aufsichtspflicht bietet der Land-             lässige Beschädigungen haften die
     kreis einen Filter an, der jugendge-          einzelnen Schülerinnen und Schüler
     fährdende Inhalte sperrt. Die Liste           bzw. deren Erziehungsberechtigten.

UNSERE KOMMUNIKATIONS-
UND AUSTAUSCHPLATTFORMEN

Die KBS Landkreis Grafschaft Bent-          Um die Plattformen nutzen zu können,
heim stellen allen Mitgliedern der          müssen die Benutzer der automatisier-
Schulgemeinschaft (im Folgenden: Be-        ten Übertragung folgender Daten zu-
nutzer) als Kommunikations- und Aus-        stimmen:
tauschplattform IServ, WebUntis und            Klasse
Office365 zur Verfügung. Alle aufge-            Vorname und Nachname
führten Systeme dienen ausschließlich            Benutzername
der schulischen Kommunikation und           Den Benutzern wird innerhalb der
können mit schuleigenen und privaten        Schulzeit jeweils ein Benutzerkonto zur
Endgeräten genutzt werden. Die Platt-       Verfügung gestellt. Nach Verlassen der
formen ermöglichen allen Benutzern,         Schule werden die Benutzerkonten deak-
schulbezogene Daten zu speichern und        tiviert und gelöscht. Die Schule entschei-
auszutauschen. Die Benutzer verpflich-      det darüber, welche Module von IServ
ten sich, die Rechte anderer Personen       und Office365 für den innerschulischen
zu achten.                                  Gebrauch freigeschaltet werden.              21
IServ, WebUntis und Office365 sind            für Android und iOS genutzt werden.
     über die Schaltflächen auf der Websei-        Office365 umfasst alle Komponenten
     te der Schule (www.kbs-nordhorn.de)           des jeweils aktuellen Office-Paketes, z. B.
     aufzurufen. So ist es z. B. möglich, in der   Word, Excel, PowerPoint, die Installation
     Schule erstellte Dateien zu Hause weiter      auf fünf Geräten (Computer und mobilen
     zu bearbeiten und umgekehrt. Mit den          Geräte), die internetbasierte Nutzung
     Zugangsdaten ist ein individuelles E-Mail-    der Software und einen persönlichen
     Konto verbunden (vorname.nachname@            Online-Speicher von einem Terabyte.
     kbs-nordhorn.de). Dabei können neben          Der Stunden- und Vertretungsplan unse-
     den Webseiten auch die verfügbaren Apps       rer Schule ist über WebUntis abzurufen.

     SCHLIESSFACHANLAGE IN DER PAUSENHALLE
                                                                                   Schließfach
                                                                                        mieten

     Hinweis: Alle Schließfächer sind aus versicherungstechnischen Grün-
     den mit Beginn der Sommerferien zum Schuljahresende zu leeren.
     Weitere Informationen erhalten Sie bei Herrn Oliver Hindricks in der Schulverwaltung.

     FEHLZEITENMANAGEMENT

     1. Bei mehr als drei Fehlzeiten (unab-       2. Bei einer weiteren unentschuldigten
        hängig von der Dauer und den Grün-             Fehlzeit erfolgt durch die Schullei-
        den der Fehlzeiten) im ersten Halb-            tung bzw. den zuständigen Koordi-
        jahr führt die Klassenlehrerin bzw.            nator eine schriftliche Abmahnung.
        der Klassenlehrer ein Gespräch mit         3. Sollte es nach der Abmahnung zu ei-
        der Schülerin/dem Schüler und ver-             ner weiteren Schulpflichtverletzung
        langt für zukünftige Fehlzeiten eine           kommen, findet eine Klassenkon-
        ärztliche Bescheinigung eines nie-             ferenz statt, die über das Ende des
        dergelassenen Arztes, die aufgrund             Schulverhältnisses nach §61 NSchG
        einer ärztlichen Untersuchung aus-             bzw. § 61a NSchG beschließen kann.
        gestellt wurde. Das „Fehlzeitenma-
        nagement“ liegt grundsätzlich in           Zudem finden die Erziehungs- und Ord-
        der Verantwortung der Klassenleh-          nungsmaßnahmen lt. § 61 NSchG bei
        rerin bzw. des Klassenlehrers/der          Regelabweichungen Anwendung.
22      Tutorin bzw. des Tutors.
Schulversäumnis                                   Spätestens am dritten Tag des Fern-
Wenn ein/e Schüler/in durch Krankheit             bleibens muss eine Entschuldigung / ein
oder aus anderen nicht vorhersehbaren             Attest vorgelegt werden.
zwingenden Gründen verhindert ist,
die Schule zu besuchen, meldet sie /              Beurlaubung
er sich – bei nicht Volljährigen die Er-          Ein/e Schüler/in – bei nicht Volljährigen
ziehungsberechtigten – bis 07:30 Uhr              durch die Erziehungsberechtigten – kann
bei der zuständigen Klassenleitung per            aus wichtigen Gründen auf Antrag vom
Mail ab:                                          Schulbesuch beurlaubt werden. Die Be-
                                                  urlaubung soll 14 Tage vor einem abseh-
 B etreff: Krankmeldung, Name der                baren Termin schriftlich beantragt wer-
 Schülerin/des Schülers, Klasse                   den. Schüler/innen können für einzelne
 Inhalt: kurzes Anschreiben mit vor-             Stunden durch die/den betreffende/n
 aussichtlicher Dauer der Erkrankung              Fachlehrer/in vom Unterricht befreit
                                                  werden, von der Klassenleitung bis zu
Liegt keine Mail vor, gilt der Tag (und           einem Tagen im Quartal. Längere Beur-
jeder weitere) als unentschuldigt, auch           laubungen müssen von der Schulleitung
wenn ein Attest oder eine Entschuldi-             genehmigt werden.
gung nachgereicht werden.                         Vorhersehbares Fehlen kann nicht nach-
  Die Leistungen für diesen Tag /                träglich entschuldigt werden. Fehlzeiten
   diese Tage werden mit „ungenügend“             durch nicht genehmigte Beurlaubungen
   bewertet.                                      gelten als unentschuldigte Fehlzeiten.

Entschuldigungsvorlage für die Vollzeitschulformen

                                       1. Entschuldigung

Hiermit entschuldige ich mein Fehlen / das Fehlen meiner Tochter / meines Sohnes.
Ich / Sie / Er konnte aus gesundheitlichen / persönlichen Gründen nicht am Unter-
richt teilnehmen.

            Name                              Klasse                  von – bis (Datum)

          (Datum, Unterschrift (bei Minder-                (Datum, Unterschrift Schüler/in)
                                                                                              23
       jährigen vom Erziehungsberechtigten)
2. Entschuldigung

     Hiermit entschuldige ich mein Fehlen / das Fehlen meiner Tochter / meines Sohnes.
     Ich / Sie / Er konnte aus gesundheitlichen / persönlichen Gründen nicht am Unter-
     richt teilnehmen.

                 Name                              Klasse              von – bis (Datum)

               (Datum, Unterschrift (bei Minder-            (Datum, Unterschrift Schüler/in)
            jährigen vom Erziehungsberechtigten)

                  ab 3.    Entschuldigung mit Attest (fortan attestpflichtig)

     Hiermit entschuldige ich mein Fehlen / das Fehlen meiner Tochter / meines Sohnes.
     Ich / Sie / Er konnte aus gesundheitlichen / persönlichen Gründen nicht am Unter-
     richt teilnehmen.

                 Name                              Klasse              von – bis (Datum)

24             (Datum, Unterschrift (bei Minder-            (Datum, Unterschrift Schüler/in)
            jährigen vom Erziehungsberechtigten)
ARBEITS- UND SOZIALVERHALTEN

Für die Berufsbildenden Schulen ist die Bewertung des Arbeits- (AV) und Sozial-
verhaltens (SV) in der Verordnung über das berufsbildende Schulwesen (BbS-VO)
geregelt. In allen Zeugnissen aller Schulformen (mit Ausnahme der Fachoberschule
und des Beruflichen Gymnasiums) sind somit
  AV-/SV-Bewertungen sowie
   Angaben und Bemerkungen über entschuldigte und unentschuldigte Unter-
  richtsversäumnisse
anzugeben.

Folgende standardisierte Vorgaben bilden die Basis: Das Arbeits-/Sozialverhalten …

  … verdient besondere                      wiegend nicht den Erwartungen
   Anerkennung (010)                         entsprechenden
  … wird vergeben, wenn die aufge-           Verhaltens in absehbarer Zeit nicht
  führten Gesichtspunkte hervorragen         zu erwarten ist.
   und das Verhalten den Erwartungen
   in besonderem Maße entspricht.          Bei der Vergabe der Kopfnoten orientie-
                                           ren sich die Lehrkräfte unserer Schule
  … entspricht den Erwartungen            an folgenden Kriterien:
   in vollem Umfang (020)
  … wird vergeben, wenn das Ver-           … für das Arbeitsverhalten:
  halten den Erwartungen voll und             Leistungsbereitschaft und Mitarbeit
   uneingeschränkt entspricht.                 Ziel- und Ergebnisorientierung
                                                Kooperationsfähigkeit
  … entspricht den Erwartungen (030)            Selbstständigkeit
  … wird vergeben, wenn das Verhal-
  ten den Erwartungen im Allgemei-         … für das Sozialverhalten:
  nen entspricht.                             Selbstbewusstsein
                                               und Reflexionsfähigkeit
  … entspricht den Erwartungen                Konfliktfähigkeit
   mit Einschränkungen (040)                    Vereinbaren und Einhalten
  … wird vergeben, wenn das Ver-                 von Regeln
  halten den Erwartungen im Ganzen               Hilfsbereitschaft
   noch entspricht.                               und Respektieren anderer
                                                  Übernahme von Verantwortung
  … entspricht nicht                              Mitgestaltung des
   den Erwartungen (050)                            Gemeinschaftslebens
  … wird vergeben, wenn eine Än-                                                     25
  derung des nicht oder ganz über-
UNSERE SCHULE
     UND IHRE AUSZEICHNUNGEN

     KBS IN EUROPA                              Zusatzqualifikation
                                                Europakaufleute
     In Folge der Globalisierung gewinnen       Auch in unserer Region sind Unterneh-
     internationale Qualifikationen zuneh-      men international tätig. Die klassischen
     mend an Bedeutung.                         Ausbildungsberufe vermitteln jedoch
     Zertifikate stellen für die Auszubilden-   nur einen Teil der erforderlichen inter-
     den im dualen System einen Wettbe-         nationalen Qualifikationen. Motivierte
     werbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt dar.     und leistungsstarke kaufmännische Aus-
     Globale Zusammenarbeit erfordert in        zubildende können diese Lücke durch
     vielen Bereichen verstärkt die Fähig-      Teilnahme an unserer ausbildungsbe-
     keit, sich fremdsprachlich zu verstän-     gleitenden Zusatzqualifikation zur/zum
     digen, um beruflich tätig werden zu        Europakauffrau/-mann schließen.
     können.
                                                Ihr Ansprechpartner:
                                                Herr Frank Wilkens
                                                   wilkens@kbs-nordhorn.de

26
Praktikum im Ausland                       UMWELTSCHULE
mit Erasmus +                              IN EUROPA
Unternehmen suchen junge Leute, die        Hinweise für umweltfreundliches Ver-
sich in der Welt auskennen. Sie können     halten an unserer Schule sind auf Sei-
Ihre Ausbildung um einen Auslandsauf-      te 15 zu finden.
enthalt bereichern, jetzt auch weltweit.
Dadurch bekommen Sie neue Eindrücke
und Ihre Sicht auf Länder, Menschen
und Kulturen erweitert sich.

                                           Ihr Ansprechpartner:
                                           Herr Jörg Voßkamp
Ihre Ansprechpartner:                         vosskamp@kbs-nordhorn.de
Herr Heinz-Georg Beckmann
   beckmann@kbs-nordhorn.de
Frau Irina Lipovik                         SCHULE OHNE RASSISMUS-
   lipovik@kbs-nordhorn.de                 SCHULE MIT COURAGE
KMK-Fremdsprachenzertifikate               Seit 2008 sind wir eine „Schule ohne
Fremdsprachenkenntnisse sind Vor-          Rassismus – Schule mit Courage“ und
aussetzung für europaweite und inter-      damit Teil des größten Schulnetzwerkes
nationale Mobilität und Flexibilität       in Deutschland, dem mehr als 2.500
sowie für die erfolgreiche Zusammen-       Schulen mit rund eineinhalb Millionen
arbeit und Verständigung zwischen          Schülerinnen und Schülern angehören.
Partnern mit unterschiedlicher Mut-        Es ist ein Projekt von und für Schülerin-
tersprache. Das KMK-Fremdsprachen-         nen/Schüler und bietet Jugendlichen
zertifikat bescheinigt Fremdsprachen-      und jungen Erwachsenen die Möglich-
kenntnisse im beruflichen Kontext und      keit, das Klima an ihrer Schule aktiv
ist eine bedeutsame Zusatzqualifika-       mitzugestalten, indem jede Einzelne/
tion für den beruflichen Werdegang,        jeder Einzelne sich bewusst gegen jede
die sich vor allem an Auszubildende im     Form von Diskriminierung, Mobbing und
dualen System richtet.                     Gewalt wendet.
Angeboten werden das KMK-Fremdspra-
chenzertifikat Englisch für Bankkaufleu-
te und Englisch sowie Spanisch für Wirt-
schafts- und Verwaltungsberufe.
                                           Ihre Ansprechpartner:
                                           Herr Uwe Rust
                                              rust@kbs-nordhorn.de
                                           Herr Norbert Bennek
Ihr Ansprechpartner:                          bennek@kbs-nordhorn.de
Herr Björn Böhmer
   b.boehmer@kbs-nordhorn.de
                                                                                       27
© Syda Productions - stock.adobe.com

     ECDL - EUROPÄISCHER                        CISCO -
     COMPUTER-FÜHRERSCHEIN                      NETWORKING ACADEMY
     Der ECDL, die European Computer Dri-       Seit 2016 gehören wir dem Netz von
     ving Licence, auch „Europäischer Com-      über 330 Cisco Networking Academies
     puter-Führerschein“ genannt, ist ein       in Deutschland an. Über das weltweite
     international anerkanntes Zertifikat für   Partnerschaftsprogramm werden Lern-
     den sicheren und effizienten Umgang        materialien für die Vermittlung von
     mit dem Computer.                          Kenntnissen im Bereich der Informati-
     Mit den vier Basis-Modulen des „ECDL       ons- und Kommunikationstechnologien
     Base“ (Computer-Grundlagen, On-            zur Verfügung gestellt. Diese werden in
     line-Grundlagen, Textverarbeitung und      Online-Kursen von zertifizierten Lehr-
     Tabellenkalkulation) zeigen Sie, dass      kräften begleitend im Unterricht ein-
     Sie wichtige Grundlagen im Umgang          gesetzt, um simulationsbasierte Lern-
     mit dem Computer beherrschen. Der          aktivitäten (Packet Tracer) und Tests
     „ECDL Standard“ und der „ECDL Pro-         ergänzt und mit einem Zertifikat abge-
     file“ bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihr    schlossen.
     Wissen zu erweitern bzw. sich ganz in-     Schauen Sie doch einfach unter
     dividuell zu qualifizieren. Mit den Mo-    http://netacad.kbs-noh.de
     dulen des „ECDL Advanced“ weisen Sie       vorbei, wir freuen uns auf Ihre Anre-
     nach, dass Sie über professionelles An-    gungen.
     wenderwissen verfügen.
     Wir sind als akkreditiertes Prüfungs-
     zentrum berechtigt, alle Prüfungen des
     ECDL Modul-Systems abzunehmen.

                                                Ihr Ansprechpartner:
                                                Herr Christian Munk
                                                   munk@kbs-nordhorn.de
     Ihre Ansprechpartnerin:
     Frau Annika Lüttel
28      luettel@kbs-nordhorn.de
FAIRE SCHULE                                                  (demokratische Schulkultur), Fairness zu
                                                                    Umwelt und Klima (Übernahme ökologischer
      Im April 2020 ist unsere Schule vom Ent-                      Verantwortung) und Fairness zu Menschen
      wicklungspolitischen Bildungs- und Infor-                     rund um den Globus (globales Lernen). Für
      mationszentrum (EPIZ) Berlin als erste                        jeden der genannten Grundpfeiler wurden
      Schule in Niedersachsen mit dem Titel                         Aktivitäten durchgeführt, um den Beitrag
      „Faire Schule“ ausgezeichnet worden. Ein                      hinsichtlich des Konzeptes „Faire Schule“ zu
       entsprechendes langfristiges Projekt ist                     verdeutlichen. Auch in Zukunft will sich die
         von der Schülervertretung (SV) initi-                      SV aktiv für die Erreichung von Nachhaltig-
            iert und maßgeblich vom damaligen                       keitszielen einsetzen.
              Schülersprecher Marlon Kolberg
                 und dem SV-Beratungslehrer                         Ihr Ansprechpartner:
                  Björn Böhmer begleitet und                        Schülervertretung der KBS
                    gesteuert worden. Das Kon-                      Herr Björn Böhmer
                      zept der „Fairen Schu-                           b.boehmer@kbs-nordhorn.de
                          le“ basiert auf drei
                            Grundpfeilern: fai-
                              rer Umgang mit-
                                    ein ander

Nordhorn-Almelo-Kanal © Bildagentur Zoonar GmbH - www.shutterstock.com
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