Sachstand Kindergeld-Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union - Wissenschaftliche Dienste
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Wissenschaftliche Dienste Sachstand Kindergeld-Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union © 2019 Deutscher Bundestag WD 4 - 3000 - 028/19
Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 2
WD 4 - 3000 - 028/19
Kindergeld-Regelungen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Aktenzeichen: WD 4 - 3000 - 028/19
Abschluss der Arbeit: 4. März 2019
Fachbereich: WD 4: Haushalt und Finanzen
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages
bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei-
ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse-
rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit-
punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge-
ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge-
schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder
Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach-
bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 3
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Inhaltsverzeichnis
1. Fragen 4
2. Datenquelle 4
3. Grundprinzipien und Berechtigte 6
4. Wohnort des Kindes, sonstige Bedingungen und
Altersgrenzen 10
5. Leistungen 16Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 4
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1. Fragen
Welche dem deutschen Kindergeld entsprechenden Leistungen gibt es in den anderen Mitglied-
staaten der Europäischen Union?
Wie hoch sind die Leistungen?
Welche Voraussetzungen gelten für diese Leistungen (zum Beispiel Alter des Kindes, Ausbil-
dung, Wohnsitz, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)?
2. Datenquelle
Die nachfolgende Tabelle wurde zum einen mithilfe der MISSOC-Datenbank erstellt. Dahinter
verbirgt sich das „Gegenseitige Informationssystem für soziale Sicherheit“, das vergleichbare und
regelmäßig aktualisierte Informationen über nationale Systeme der sozialen Sicherheit liefert. Die
MISSOC-Datenbank wird halbjährlich aktualisiert, die verwendeten Daten stammen vom
1. Juli 2018. Zum MISSOC-Netzwerk gehören unter anderem die Europäische Kommission und
die offiziellen Repräsentanten der nationalen Ministerien oder Institutionen, die für den Bereich
des Sozialschutzes in den beteiligten Ländern zuständig sind.
Auf der Internetseite von MISSOC1 können unter „MISSOC-Datenbank“ und „Vergleichende Ta-
bellen“ die gewünschten Übersichten generiert werden. Bei den angebotenen Themen befindet
sich auch Abschnitt „IX. Familienleistungen“, zu denen das Kindergeld gehört. Die MISSOC-Da-
tenbank liefert sehr detaillierte Ergebnisse, zum Beispiel über den Kreis der Kindergeldberechtig-
ten in Bezug auf ihren Aufenthaltsstatus und in Bezug auf die Unterhaltsberechtigung des Kin-
des. Auf die Darstellung dieser und anderer weitreichender Details wurde zugunsten der Über-
sichtlichkeit in der nachfolgenden Tabelle verzichtet.
Zum anderen wurde die vom Bundeszentralamt für Steuern am 16. Januar 2017 herausgegebene
Übersicht „Familienleistungsausgleich: Vergleichbare Leistungen im Sinne des § 65 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 EStG“ verwendet. Die Übersicht listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf,
welche die Zahlung von deutschem Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz ausschließen
oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags führen. Mit der Anwendung
der Übersicht wird sichergestellt, dass auch Zulagen für Alleinerziehende oder für Kinder mit
Behinderungen, die mit dem deutschen Kindergeld vergleichbar sind und angerechnet werden,
erfasst sind.
Beim Vergleich der Bedingungen und Leistungen beim Kindergeld in den Mitgliedstaaten der Eu-
ropäischen Union ist jedoch zu beachten, dass bei grenzüberschreitenden Kindergeldfällen un-
mittelbar die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlament und des Rates vom
29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gilt. Sie bestimmt unter
anderem, welche nationalen Rechtsvorschriften auf die beteiligten Personen anzuwenden sind.
Nach Artikel 67 der Verordnung hat eine Person auch für Familienangehörige, die in einem ande-
1 MISSOC – Gegenseitige Informationssystem für soziale Sicherheit, unter: https://www.missoc.org/?lang=de,
abgerufen am 21. Februar 2019.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 5
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ren Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zu-
ständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen wür-
den. Wenn in grenzüberschreitenden Kindergeldfällen in mehreren Staaten gleichzeitig Ansprü-
che auf Familienleistungen entstehen, werden diese Anspruchskonkurrenzen gemäß Artikel 68
der Verordnung gelöst. Eine Anpassung der Familienbeihilfen beispielsweise für Kinder in einem
anderen Wohnsitzstaat an die Lebenshaltungskosten des betreffenden Mitgliedstaats, wie es Ös-
terreich seit Beginn des Jahres 2019 praktiziert, widerspricht der Verordnung.2
2 Europäische Kommission: Indexierung von Familienleistungen: Kommission eröffnet Vertragsverletzungsver-
fahren gegen Österreich, Pressemitteilung von 24. Januar 2019, unter: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-
19-463_de.htm, abgerufen am 4. März 2019.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 6
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3. Grundprinzipien und Berechtigte
Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland
Allocations familia- Месечно обезщетение børnefamilieydelse Familienleistungsaus- Peretoetused (Kinder- Lapsilisä
les/ за дете børne- og ungeydelse gleich geld)
Steuerfinanzierte pau-
Kinderbijslag (Kinder- und Jugend- Lasterikka pere toetus
Universelles staatlich 1. Aus Steuern finan- schale Geldleistung.
geld) (Beihilfe für Familien
Obligatorische, durch finanziertes System. ziertes System mit
børnetilskud (Kinder- mit vielen Kindern) Alle ansässigen Eltern
föderale Mittel finan- festen Beträgen zur
Für alle Einwohner, zulage) oder Sorgeberechtig-
zierte Sozialversiche- Steuerfreistellung von Steuerfinanziertes
Insbesondere für ten eines Kindes.
rung. Steuerfinanziertes Elterneinkommen in universelles System
Familien mit bul- universelles System. Höhe bestimmter Be- mit Pauschalleistun-
Alle Personen, die als
garischer Staats- darfe eines Kindes für gen für alle Einwoh-
erwerbstätig gelten Beim Kinder- und Ju-
bürgerschaft (oder alle Eltern und zur ner mit Wohnsitz im
(Arbeitnehmer, gendgeld muss der
mit einem Eltern- Familienförderung, Staatsgebiet.
Selbstständige, Be- Antragsteller
teil mit bulgari- soweit Kindergeld
amte).
scher Staatsbür- nach dem Gesetz nicht zur Steuerfrei-
gerschaft); über Quellenbe- stellung benötigt
steuerung in Dä- wird.
Schwangere
nemark steuer-
Frauen mit bulga- 2. Es handelt sich um
pflichtig sein.
rischer Staatsbür- eine pauschale Leis-
gerschaft. einen Wohnsitz o- tung.
der eine Beschäf- Berechtigt sind
tigung in Däne- grundsätzlich Steuer-
mark für mindes- pflichtige, die in
tens sechs Jahre Deutschland ihren
in einem 10-jähri- Wohnsitz haben oder
gen Referenzzeit- die hier unbeschränkt
raum vor jeder einkommensteuer-
Leistungsgewäh- pflichtig sind.
rung nachweisen.
Ansonsten richtet
sich die Höhe der
Leistungen nach
der Dauer desWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 7
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Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland
Aufenthalts oder
der Beschäftigung
(ab 8,3% des vol-
len Leistungsbe-
trags nach sechs
Monaten bis
91,7% nach 66
Monaten).
Kinderzulage erhalten
nur Einwohner mit:
dänischer Staats-
angehörigkeit, o-
der
einer anderen Na-
tionalität, die seit
1 oder 3 Jahren
ihren Wohnsitz in
Dänemark haben.
Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland
Allocations familiales Οικογενειακό Επίδομα Child Benefit Assegni familiari Doplatak za djecu Ģimenes valsts pabal-
(Kindergeld); sts
Steuerfinanziertes Steuerfinanziertes Hauptsächlich aus Steuerfinanziertes
L'allocation de base
System. universelles System Arbeitgeberbeiträgen System. Steuerfinanziertes
de la prestation d'ac-
mit Pauschalbeträgen. und teilweise aus Ar- universelles System
cueil du jeune enfant Personen mit recht- Kroatische Staats-
beitnehmerbeiträgen mit Pauschalleistun-
(Paje) (PAJE)“ (Klein- mäßigem und dauer- Alle Eltern oder Vor- angehörige, die
(wie in den Arbeits- gen.
kindbeihilfe); haftem Wohnsitz in münder von Kindern seit mindestens 3
verträgen festgelegt)
Complément familial Griechenland seit Jahren ständig in Berechtigt sind Perso-
finanziertes System.
(CF) (Familienzu- mindestens 5 Jahren Kroatien wohn- nen, die ein Kind er-
schlag); vor Antragsstellung. Es gelten die gleichen haft sind; ziehen, und ihren
Bestimmungen für Wohnsitz in Lettland
Voraussetzung für dieWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 8
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Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland
Majoration“ (Alters- Gewährung des Kin- alle Erwerbstätigen, ausländische haben.
zuschlag) dergelds ist die jährli- arbeitnehmerähnliche Staatsangehörige,
che Abgabe einer Ein- Selbständige und Ar- die sich vor min-
Universelles System,
kommensteuererklä- beitslose. destens 3 Jahren
finanziert aus Beiträ-
rung. dauerhaft in Kroa-
gen der Arbeitgeber Mindestens 70% der
tien niedergelas-
und Selbstständigen Einkünfte müssen aus
sen haben.
und einem Teil des abhängiger Arbeit
Allgemeinen Sozial- stammen. Eltern von Kin-
beitrags. dern, die länger
Alle Personen mit als drei Monate
dauerhaftem rechtmä- aus Kroatien ab-
ßigem Aufenthalt und wesend sind, sind
mindestens 2 zu un- nicht anspruchs-
terhaltende Kinder. berechtigt.
Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen
išmoka vaikui Allocations familiales Allowance tat-Tfal Kinderbijslag Kindergeld (Familien- Zasiłek rodzinny(Kin-
kindgebonden budget beihilfe) dergeld)
Steuerfinanziertes Steuerfinanziertes Steuerfinanziertes
Mehrkindzuschlag „500 Plus“(Leistung
universelles System universelles System. universelles System Steuerfinanziertes
Kinderabsetzbetrag zur Kindererziehung)
für alle Einwohner mit einer einkom- universelles System.
Individuelles Recht
mit Leistungen und mensabhängigen Leis- Familienbeihilfe als Steuerfinanziertes
des Kindes aufgrund Alle Einwohner.
zusätzlichen bedarfs- tung. ein aus Arbeitgeber- universelles System
des Wohnsitzes.
orientierten Leistun- Personen, die in den beiträgen und Steuern für alle Einwohner.
Alle maltesischen
gen. Niederlanden arbei- finanziertes univer-
Staatsbürger. Die Leistungsberech-
ten und folglich Steu- selles System für alle
Staatsbürger der Re- tigten polnische
ern auf Arbeitsein- Einwohner.
publik Litauen. Staatsangehörige sein.
künfte entrichten,
Anspruch auf Famili-
sind ebenfalls leis-
enbeihilfe haben
tungsberechtigt.
grundsätzlich Perso-
nen, die im Bundes-Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 9
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Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen
gebiet einen Wohn-
sitz oder ihren ge-
wöhnlichen Aufent-
halt und den Mittel-
punkt der Lebensinte-
ressen haben.
Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien
Abono de família alocaţia de stat Barnebidrag (Kinder- Prídavok nadieťa Otroški dodatek Prestaciones por hijo
para crianças ejovens pentru copii geld) a cargo
Steuerfinanziertes Steuerfinanziertes
Flerbarnstillägg
Aus Steuern finan- Steuerfinanziertes universelles System universelles System. Steuerfinanzierte bei-
(Mehrkindzulage)
ziertes obligatorisches universelles Fürsorge- mit Pauschalleistun- tragsunabhängige
Alle Einwohner.
universelles System. system mit Geld- und Steuerfinanziertes ob- gen. Leistungen.
Sachleistungen. ligatorisches und uni-
Persönlicher Rechts- Folgende Personen Eltern oder Erzie-
verselles System.
anspruch des Kindes Die administrativen mit ständigem oder hungsberechtigte mit
aufgrund des Wohn- Kosten werden teil- Alle Eltern mit zeitweiligem Wohn- legalem Wohnsitz in
sitzes. weise von den loka- Wohnsitz in Schwe- sitz: Spanien.
len Haushalten ge- den.
Eltern;
deckt.
Alle Einwohner. volljährige unter-
haltsberechtigte
Kinder.
Anspruchsberechtigt
ist auch Person, die
die Betreuung eines
Kindes außerhalb ei-
nes gerichtlich ange-
ordneten Kinderhei-
mes wahrnimmt.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 10
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Tschechische Re- Ungarn Vereinigtes König- Zypern
publik reich
Přídavek na dítě Családi pótlék Child Benefit (Kinder- Επίδομα τέκνου
geld):
Steuerfinanziertes Steuerfinanziertes Das Kindergeld ist ein
universelles System. universelles System. Steuerfinanziertes steuerfinanziertes
beitragsunabhängiges universelles System.
Kinder, die dauerhaft Alle Einwohner in
System für alle Eltern
Einwohner Tschechi- Ungarn. Familien mit Kin-
mit Kindern unter 16
ens oder andere, ge- dern, die ihren lega-
Jahren (bzw. 20 Jah-
setzlich bestimmte len und ununterbro-
ren unter bestimmten
Personen. chenen Aufenthalt für
Bedingungen).
mindestens 5 Jahre
Child Tax Credit vor der Stellung des
(Steuerabsetzbetrag Antrags in den Gebie-
für Kinder): ten hatten, die der ef-
fektiven Kontrolle der
Steuerfinanziertes
Republik Zypern un-
beitragsunabhängiges
terstehen.
und einkommensab-
hängiges System für
alle Eltern von Kin-
dern unter 16 Jahren
(bzw. 20 Jahren unter
bestimmten Bedin-
gungen), auf 2 Kinder
begrenzt.
4. Wohnort des Kindes, sonstige Bedingungen und Altersgrenzen
Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland
Das Kind muss in Das Kind muss seinen Das Kind muss seinen Das Kind muss in Wohnsitz des Kindes Wohnsitz des Kindes
Belgien aufgezogen Wohnsitz in Bulga- Wohnsitz in Däne- Deutschland oder in im Staatsgebiet. im Lande.
werden und darf mark haben. einem anderen EU-
Normal: 16 Jahre. Bis zur Vollendung
bzw. EWR- Staat oder
18 Jahre. des 17. Lebensjahres.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 11
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Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland
nicht außerhalb Belgi- rien haben und dau- der Schweiz seinen Schüler, die sich in
ens studieren. erhaft in der Familie Wohnsitz haben. höherer Schulbildung
leben. befinden: 19 Jahre.
Normal: 18 Jahre. Normal: 18 Jahre.
Es muss regelmä-
Berufsausbildung und Nicht in einem Be-
ßig zur Schule ge-
Studium: 25 Jahre. schäftigungsverhält-
hen.
nis Stehende und bei
Personen mit schwe-
Es muss alle not- einer Agentur für Ar-
rer Behinderung: 21
wendigen Schutz- beit im Inland als Ar-
Jahre
impfungen und beitsuchende Gemel-
(keine Altersbegren-
vorbeugenden dete: 21 Jahre
zung für Personen,
die am 1.7.1987 das Untersuchungen Bei Berufsausbil-
21. Lebensjahr vollen- bekommen. dung/Studium/be-
det hatten). Das Kindergeld wird stimmten Freiwilli-
bis zum Abschluss gendiensten: 25 Jahre.
der weiterführenden Behinderte: Keine Be-
Schule gewährt, aber grenzung; die Behin-
längstens bis zur derung muss vor voll-
Vollendung des endetem 25. Lebens-
20. Lebensjahrs. jahr eingetreten sein.
Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland
Wohnsitz des Kindes Die unterhaltsberech- In der Regel muss das Das Kind kann seinen Das Kind muss bei ei- Kinder müssen ihre
im Staatsgebiet. tigten Kinder müssen Kind bei dem Zah- Wohnsitz entweder in ner anspruchsberech- Persönliche Identi-
in Griechenland le- lungsempfänger in Ir- Italien, in einem an- tigten Person in Kroa- tätsnummer in Lett-
Einkünfte der Kinder:
ben. land leben und von deren EU-Staat oder tien wohnen. land erhalten haben.
monatliches Nettoein-
diesem unterhalten in einem Drittland Diese Registrierung
kommen unter Unverheiratete Normal: 15 Jahre,
werden. haben, das ein Ab- ist nicht an den (dau-
€ 918,35. Kinder unter 18
kommen über die so- Berufsausbildung: erhaften oder vo-
Jahren; Normal: bis zum
20 Jahre. ziale Sicherheit mit in der Sekundar- rübergehenden)
16. Lebensjahr;
Italien abgeschlossen schule (bis 19 Wohnsitz oder die
hat. Jahre oder beiWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 12
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Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland
unter 19 Jahren Studium: bis zum Generell 18 Jahre. schwerer Krank- Staatsangehörigkeit
bei weiterfüh- Ende des 18. Le- heit bis 21 Jahre), gebunden.
21 Jahre für Stu-
rende Bildungs- bensjahres;
denten oder Aus- Behindertes Kind: Mindestens 1 Jahr,
einrichtung;
Schwere Behinde- zubildende, die in 27 Jahre. höchstens 15 Jahre.
unter 24 Jahren rung: bis zum einem Haushalt 20 Jahre bei Ausbil-
bei Hochschulstu- Ende des 18. Le- von 6 Personen dung in einer weiter-
dium; bensjahres. leben (Eltern + 4 führenden Schule o-
Kinder). der Berufsschule.
behinderte Kinder
mit einer Invalidi- Keine Alters-
tät von mindes- grenze bei einem
tens 67% und Kind mit Behin-
Waisenkinder. derung.
Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen
Das Kind muss den Jedes Kind, das stän- Wohnsitz des Kindes Der Anspruch auf Grundsätzlich besteht Die Voraussetzung für
ständigen Wohnsitz dig in Luxemburg er- im Lande. Leistungen hängt vom kein Anspruch auf den Aufenthalt des
in Litauen haben. zogen wird und dort Ort ab, an dem der Familienbeihilfe für Kindes muss nur bei
Normalfall:
seinen gesetzlichen Antragsteller lebt und jene Kinder, die sich Ausländern erfüllt
Für jedes Kind von 16 Jahre
Wohnsitz hat. arbeitet. ständig im Ausland werden, die:
Geburt an bis zum Al-
Studenten: aufhalten.
ter von 18 Jahren; Normal: 18 Jahre. Kind bis zu einem Al- weder EU-Bürger
21 Jahre ter von 18 Jahren. Normal: 18 Jahre; sind;
bis zu 21 Jahren, Allgemeiner und
wenn es nach dem technischer weiter- Personen, die sich
24 Jahre: Berufs- sich in Polen auf-
allgemeinen Lehrplan führender Bildungs- erstmalig arbeits-
ausbildung/-fort- halten;
studiert. weg: 25 Jahre. los melden:
bildung (bis 25
21 Jahre. Flüchtlingsstatus
Bei schwerer Behin- Jahre: Schwan-
oder eine Aufent-
derung: 25 Jahre. gere, Frauen mit
haltserlaubnis ha-
Kind, Präsenzdie-
ben.
ner, Behinderte,
langes Studium, Kindergeld:
freiwilliger Sozi-
aldienst); unter 18 Jahren;Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 13
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Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen
unbegrenzt: Er- bis 21 bei weite-
werbsunfähige rer Schulausbil-
Kinder. dung;
Unabhängig von die- bis 24 bei einem
sen Altersgrenzen be- Kind mit einer
steht ein Anspruch in Behinderung und
folgenden Situatio- Fortsetzung einer
nen: schulischen oder
universitären
Zwischen Ab-
Ausbildung.
schluss der
Schulausbildung Leistungen zur Kin-
und frühestmögli- dererziehung: bis 18
chem Beginn ei- Jahren.
ner weiteren Be-
rufsausbildung.
Zwischen Beendi-
gung des Präsenz-
oder Ausbil-
dungs- oder Zivil-
dienstes und dem
Beginn oder der
Fortsetzung einer
Berufsausbildung
Bei Absolvierung
einer Freiwilli-
gentätigkeit: ma-
ximal bis zur
Vollendung des
24. Lebensjahres.
Das Einkommen eines
Kindes ist bis zur
Vollendung des 19.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 14
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Litauen Luxemburg Malta Niederlande Österreich Polen
Lebensjahrs irrele-
vant.
Danach darf das zu
versteuernde Gesamt-
einkommen den Be-
trag von € 10.000 pro
Jahr nicht überstei-
gen.
Wird der Betrag von
€ 10.000 überschrit-
ten, ist Familienbei-
hilfe in Höhe des
überschreitenden Be-
trags zurückzuzahlen.
Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien
16 Jahre. Wohnsitz oder Auf- Wohnsitz des Kindes Das Kind erhält keine Ständiger Wohnsitz Wohnsitz in Spanien.
enthalt in Rumänien. im Lande. Invalidenrente. und Aufenthalt des
Es darf keine Berufs- 18 Jahren.
Kindes im Lande.
tätigkeit ausüben mit 18 Jahre. Leistungen werden 16 Jahre (Ablauf
Die Altersbegrenzung
Ausnahme Studen- von dem Monat nach Schulpflicht) 18 Jahre.
Darüber hinaus bis entfällt für Kinder mit
tenjobs in den Semes- der Geburt des Kin-
zum Abschluss einer Bis 18 Jahre: Im Fall einer mindestens
terferien. des bis zu dem Vier-
weiterführenden einer fehlgeschlage- 65%-igen Behinde-
teljahr, in dem das
Die Altersbeschrän- Schule oder bis zum nen beruflichen Aus- rung.
Kind das Alter von 16
kungen sind je nach einem postsekundä- bildung und bei lang-
Jahren erreicht, ge-
Situation, Berufsaus- ren Abschluss. fristigen Erkrankun-
zahlt.
bildung oder Studium gen (danach ggf.
auf 18, 21 oder 24 Wenn das Kind beim Rente).
Jahre erhöht. Erreichen des 16. Le-
Bis 25 Jahre: Auszu-
bensjahrs noch schul-
Verlängerung um 3 bildende/Studierende
pflichtig ist, wird an-
Jahre bei medizinisch und diejenigen Perso-
stelle des Kindergelds
nen, die aufgrund ei-
ner Krankheit oderWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 15
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Portugal Rumänien Schweden Slowakei Slowenien Spanien
bescheinigter Krank- ein erweitertes Kin- Verletzung nicht in
heit oder Unfall. dergeld gezahlt. der Lage sind, einen
Beruf auszuüben oder
Für behinderte Kin-
zu studieren.
der liegt das Höchst-
alter bei 24 Jahren.
Verlängerung um 3
Jahre bei Hochschul-
studium.
Tschechische Re- Ungarn Vereinigtes König- Zypern
publik reich
Das Kind muss seinen Leistungen sind ab- In der Regel muss das Das Kind muss in der
ständigen Wohnsitz hängig vom dauerhaf- Kind seinen Aufent- Republik Zypern
in der Tschechischen ten Wohnsitz der Kin- halt im Lande haben. wohnen.
Republik haben. der in Ungarn.
Normal: 16 Jahre. Normal: 18 Jahre.
Bis zur Beendigung Bis zur Beendigung
20 Jahre bei Berufs- 20 Jahre bei Teil-
Schulpflicht. Schulpflicht, in der
/Schulausbildung. nahme an sekundärer
Regel 18 Jahre.
Bis 26 Jahre bei Aus- Bildung.
bildung oder Krank- 20 Jahre bei weiter-
21 Jahre (Männer) bei
heit/Behinderung. führenden Schu-
Wehrdienst in der
len/Ausbildung
Nationalgarde.
23 Jahre bei besonde-
Keine Altersgrenze:
rem Bildungsbedarf.
Kinder, denen dauer-
Die Leistung entfällt, haft das Vermögen
wenn ein Kind über fehlt, ihren Lebensun-
18 Jahre ein regelmä- terhalt bestreiten zu
ßiges Einkommen hat. können.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 16
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5. Leistungen
Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland
Monatliche Grund- Pro Monat Kinder- und Jugend- bis 30.06.2019 Kindergeld pro Monat Die folgenden Leis-
versorgung: geld: monatlich tungen werden mo-
mit einem Kind: 1. und 2. Kind:
natlich gezahlt:
Flandern € 20, Für jedes Kind 1. Kind € 194 € 55;
von 0 - 2 Jahren: 1. Kind: € 94,88;
1. Kind € 92,09 mit 2 Kindern: 2. Kind € 194 3. und jedes wei-
€ 605 pro Quartal.
€ 46, tere Kind: € 100. 2. Kind: € 104,84;
2. Kind € 170,39 3. Kind € 200
Für jedes Kind
mit 3 Kindern: Beihilfe pro Monat 3. Kind: € 133,79;
3. Kind € 254,40 von 3-6 Jahren: 4. Kind € 225
€ 69, für Familien mit vie-
€ 479 pro Quartal. und fol- 4. Kind: € 153,24;
len Kindern:
mit 4 Kindern: gende
Für jedes Kind und jedes weitere
Wallonien und € 74. € 300 für Fami-
von 7-14 Jahren: Kind: € 172,69.
Brüssel lien, die zwischen
Der Betrag der Beihil- € 377 pro Quartal.
ab 01.07.2019 3 und 6 Kinder Bei Alleinerziehen-
1. Kind € 93,93 fen erhöht sich um
Für jedes Kind monatlich großziehen; den erhöht sich die
€ 10 für jedes weitere
2. Kind € 173,80 von 15-17 Jahren: Leistung je Kind um
Kind. 1. Kind € 204 € 400 für Fami-
monatlich € 126. € 53,50.
3. Kind € 259,49 lien, die sieben
Wenn das monatliche 2. Kind € 204
Kürzung des Kinder- und mehr Kinder
Monatliche Alterszu- Bruttoeinkommen pro
und Jugendgeldes um 3. Kind € 201 großziehen.
schläge (Zuschlag für Familie zwischen
2% des jährlichen
das älteste Kind, das € 205 und € 256 be- 4. Kind € 235 Monatliche Zulage
Einkommens des Ehe-
den normalen Satz er- trägt, belaufen sich und fol- zum Kindergeld für
partners, das
hält): die monatlichen Bei- gende Alleinerziehende:
€ 100.523 übersteigt.
hilfen auf 80% des € 19,18.
Jahre(n) Flandern vollen Betrags. Kinderzulage: € 190
Monatliche Zulage
6-12 € 16,04 pro Kind pro Quartal
Bei Mehrlingen be- für behinderte Kinder
= € 63) pro Monat.
12-18 € 24,43 trägt das Kindergeld zwischen € 69,04 und
für jedes Kind € 38. Alleinerziehende: Er- € 80,55, je nach Grad
ab 18 € 28,16 gänzung der Kinder- der Behinderung.
Der Betrag der Leis-
zulage um € 193 pro
tungen für Kinder mit
Quartal = € 64 monat-
Behinderung beläuft
lich je Haushalt.
sich € 51 und wirdWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 17
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Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland
Jahre(n) Wallo- unabhängig vom Fa- Studierende Eltern er-
nien und milieneinkommen ge- halten € 996 für jeden
Brüssel währt. studierenden Eltern-
teil pro Jahr pro Kind
6-12 € 16,36 gewährt, ausgezahlt
12-18 € 24,92 quartalsweise. Die
Leistung wird ge-
ab 18 € 28,72 kürzt, wenn das Jah-
Für andere Kinder: reseinkommen des
Empfängers € 19.947
Jahre(n) Flandern übersteigt.
6-12 € 31,99 Rentner erhalten bis
12-18 € 48,88 zu einer bestimmten
Einkommensgrenze
ab 18 € 62,15 eine Zulage von € 485
pro Quartal pro Kind.
Jahre(n) Wallo-
nien und
Brüssel
6-12 € 32,63
12-18 € 49,86
ab 18 € 63,40
Selbstständige erhal-
ten eine Zulage im
Rahmen des Gesetzes
„Droit passerelle“ im
Konkursfall.
Rentenempfänger, Er-
werbsunfähige undWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 18
WD 4 - 3000 - 028/19
Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland
Arbeitslose (ab dem
7. Monat der Arbeits-
losigkeit) haben in
Abhängigkeit von ih-
rem Einkommen An-
spruch auf das nor-
male Kindergeld (zu-
züglich dem Alter
entsprechenden Erhö-
hungen und dem
jährlichen Alterszu-
schlag) und auf wei-
tere Sozialzulagen.
Für behinderte Kin-
der unter 21 Jahren
gibt es je nach Grad
der Behinderung Zu-
schläge zwischen
€ 80,75 und € 538,36
(Flandern) und
€ 82,37 und € 549,12
(Wallonien und Brüs-
sel).
Frankreich Griechenland Irland Italien Kroatien Lettland
Pro Monat Familien mit einem € 140 pro Kind pro Der Betrag ist umge- Monatliches Einkom- Der monatliche Be-
Jahreseinkommen Monat. kehrt proportional men pro Haushalts- trag beläuft sich auf
2 Kinder:
von bis zu € 6.000 er- zum Einkommen und mitglied und monatli- € 11,38 für das 1.
€ 131,16 Bei Drillingen, Vier-
halten pro Monat: der Anzahl der Fami- che Höhe der Leis- Kind,
lingen und anderen
3 Kinder: lienmitglieder. Die tung (normal): zweimal so viel für
€ 70 für das 1. Mehrlingsgeburten
€ 299,20 Leistung variiert mit das 2.,
Kind; wird für jedes Kind
dreimal so viel fürWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 19
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4 Kinder: € 70 für das 2. doppeltes Kindergeld ca. jeden € 100 der bis € 74: Leistung das 3. und
€ 467,24 Kind; gezahlt. Einkommensgruppe. € 41; 4,4 Mal für das 4. und
jedes weitere Kind.
Folgende Kinder: € 140 für das 3. Bei Zwillingen be- Beispiel: Eine Familie zwischen € 74
€ 168,04 und jedes weitere trägt das Kindergeld mit 4 Mitgliedern und € 152: Leis- An Familien mit 2 o-
Kind. das 1,5-fache des ers- (zwei Eltern, zwei tung € 34; der mehr Kindern
Kleinkindbeihilfe (für ten Kindes. Kinder, keine Kinder wird ein monatlicher
Eltern mit einem zwischen € 6.001 und mit Behinderung) er- zwischen € 152 Zuschlag gezahlt:
Kind unter 3 Jahren € 10.000: Alleinerziehende: Zu- € 315): Leistung
hält pro Monat bei ei-
und einkommensab- lage in Höhe von € 27. 2 Kinder: € 10 ;
€ 42 für das 1 nem:
hängig) im Jahr 2019: € 31,80 pro Woche
Kind; Ab einem Haushalts- 3 Kinder: € 66 ;
€ 184,62 bzw. und Kind. sofern sie Jahreseinkommen
bestimmte Einkom- bis zu einkommen von mehr
€ 92,31. € 42 für das 2. für jedes weitere
mensgrenzen nicht € 14.541,59: Leis- als € 225 kein An-
Kind; Kind: € 50 mehr
Familienzuschlag (für überschreiten. spruch.
tung von als für das vorige
Eltern mit mindestens € 84 für das 3. € 258,33; Bei alleinerziehen- Kind (d.h.
3 Kindern über 3 und und jedes weitere dem Elternteil wird € 116 für 4 Kin-
unter 21 Jahren und Kind. Jahreseinkommen
entsprechend den der, € 166 für 5
einkommensabhän- zwischen
zwischen € 10.001 drei vorgenannten Kinder etc.).
gig) im Jahr 2019: € 27.221,84 und
und € 15.000: Einkommensgruppen
€ 256,09 bzw. € 27.338,16: Leis-
das Kindergeld um
€170,71 € 28 für das 1. tung von
15% angehoben.
Kind; € 139,17;
Alterszuschlag im
Bei Vollwaisen oder
Jahr 2019 (einkom- € 28 für das 2. Einkommen über
Kindern mit gesund-
mensabhängig): Kind; € 78.640,85:
heitlicher Beeinträch-
Keine Leistungen.
für Familien mit € 56 für das 3. tigung wird entspre-
2 Kindern: und jedes weitere chend den drei vorge-
+ € 65,58 bzw. Kind. nannten Einkom-
+ € 32,79 bzw. mensgruppen das
+ € 16,40, Die Leistung wird alle Kindergeld um 25%
wenn das 2. Kind zwei Monate an den angehoben.
über 14 Jahre alt ist; Erziehungsberechtig-
ten des Kindes ge- Kindern mit schwerer
für Familien mit 3 zahlt. gesundheitlicher Be-
und 4 Kindern: einträchtigung wirdWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 20
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+ € 65,58 bzw. unabhängig vom Fa-
+ € 32,79 bzw. milieneinkommen:
+ € 16,40 € 113 pro Monat ge-
pro Kind über 14 währt.
Jahre.
Die Geburtenzulage
Reduzierte Leistun- für das 3. Kind be-
gen ab einem Jahres- trägt € 68 oder € 135
gehalt von mehr als: ab dem 4. Kind.
€ 67.542 bei einer
Familie mit 2
Kindern;
€ 73.170 bei einer
Familie mit 3
Kindern;
€ 78.798 bei einer
Familie mit 4
Kindern;
+ € 5.628 je zu-
sätzlichem Kind
bei einer Familie
mit mehr als 4
Kindern.
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Die monatlichen Be- Die Leistung wird Monatlich zahlbarer Kindergeld (Geldleis- Familienbeihilfe pro Kindergeld:
träge sind wie folgt: dem Kind zugewie- Höchstbetrag: tungen pro Quartal): Kind monatlich
Die monatlichen Be-
sen.
0,79 der sozialen 1 Kind: € 96,32 bis 5 Jahre: € 114, träge pro Kind hän-
Grundleistung Monatlicher Betrag: (maximal); € 201,05 gen vom Alter ab:
€ 265 pro Kind ohneWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 21
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(€ 30,02) für alle Kin- Abstufung nach Ein- 2 Kinder: 6 - 11 Jahre: ab Vollendung 3. unter 5 Jahren:
der ungeachtet des kommen. € 192,64 (maxi- € 244,13 Lebensjahr: € 22;
Familieneinkom- mal); € 121,90;
Erhöhte Leistungen je 12 - 17 Jahre: 5 -18 Jahre: € 28;
mens.
nach Alter: 3 Kinder: € 287,21. ab Vollendung 10.
Für Familien mit 18 -24 Jahre: € 31.
€ 288,96 (maxi- Lebensjahr:
ab 6 Jahren: € 20 Doppelte Beträge kön-
niedrigem Einkom- mal); € 141,50; Keine Leistungen,
pro Monat; nen ausgezahlt wer-
men wird zusätzli- wenn das Pro-Kopf-
ches monatliches 4 Kinder: den, wenn ab Vollendung 19.
ab 12 Jahren: € 50 Einkommen der Fa-
Kindergeld gezahlt. € 385,28 (maxi- Lebensjahr:
pro Monat. das Kind auf- milie € 154 monatlich
Es beträgt: mal); € 165,10.
grund eines Stu- übersteigt (€ 175 bei
Die Gesetzgebung
bei Kindern zwi- wurde am 1. August Weitere Kinder: diums oder einer Der monatliche Ge- Familien mit einem
schen 0 und 2 € 96,32 (maximal Behinderung samtbetrag an Famili- Kind mit Behinde-
2016 geändert. Kin-
Jahren 0,75 der für jedes Kind). nicht zu Hause enbeihilfe erhöht sich rung).
der, die Familienleis-
sozialen Grund- lebt oder durch die Geschwis-
tungen gemäß der zu- Wenn das Gesamtein- Seit dem 1. Januar
leistung BSB3 terstaffelung für jedes
vor geltenden Gesetz- kommen der Eltern wenn die Eltern 2016 gilt das Prinzip
(€ 28,50); Kind, wenn sie
gebung bezogen ha- nicht über € 24.924 ihr schwer behin- „Złoty für Złoty”.
ben, erhalten densel- pro Jahr liegt, ergibt dertes Kind (zwi- für 2 Kinder ge- Übersteigt das Ein-
für jedes Kind
ben Betrag wie zuvor, sich der Leistungsbe- schen 3 und 18 währt wird, um kommen die Grenze,
zwischen 2 und
falls dieser Betrag für trag aus der Multipli- Jahren) zu Hause € 7,10 für jedes besteht Anspruch auf
18 Jahren 0,40
sie günstiger ist. kation der Differenz pflegen. Alleiner- Kind, Kindergeld in Höhe
BSB (€ 15,20)
zwischen € 24.924 ziehende oder Al- der Differenz zwi-
Beim zusätzlichen für 3 Kinder ge-
und dem Betrag des leinverdiener, die schen dem Gesamtan-
Kindergeld muss bei währt wird, um spruch auf Familien-
anrechenbaren Ein- Pflege zu Hause
das Monatseinkom- € 17,40 für jedes leistungen und dem
kommens mit leisten, erhalten
men pro Familienmit- Kind, Betrag, der die Ein-
einen zusätzli-
glied bei ein oder 2 6% für jedes Kind
chen jährlichen für 4 Kinder ge- kommensgrenze über-
Kindern weniger als unter 16 Jahren; steigt, jedoch darf der
währt wird, um
3 Die soziale Grundleistung (Bazinė socialinė išmoka) (BSB) wird von der Regierung festgesetzt und entspricht gegenwärtig einem Betrag von € 38 im
Monat.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 22
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das 1,5-fache der SSI4 2% für jedes Kind Betrag von € 26,50 für jedes Anspruch € 4,58
(€ 183) betragen. zwischen 16 und € 2.040,19. Kind, nicht unterschreiten.
21 Jahren in
Bei 3 oder mehr Kin- Kindbezogene Zu- für 5 Kinder ge- Zulage für die Ausbil-
Schule/Ausbil-
dern gibt es keine schläge, Zahlung mo- währt wird, um dung und Rehabilita-
dung;
Einkommensgrenze. natlich im voraus: € 32 für jedes tion behinderter Kin-
2% für jedes Kind Kind, der in Höhe von € 35
Kein Kapital über
zwischen 16 und pro Monat.
€ 113.415 für eine al- für sechs Kinder
21 Jahren, das als leinstehende Person Großfamilienzulage
gewährt wird, um
arbeitslos gemel- oder € 143.415 für für Familien mit 3 o-
€ 35,70 für jedes
det ist und nie er- Partner. der mehr Kindern mit
Kind,
werbstätig war. Anrecht auf Kinder-
Bei Haushaltseinkom- für 7 und mehr
Ein Gesamteinkom- geld: € 22 pro Monat
men unter € 20.109 Kinder gewährt
men der Eltern unter für jedes dritte und
Höchstbetrag pro Jahr wird, um € 52 für
€ 5.659 wird es als weitere Kind in einer
für jedes Kind.
€ 5.659 berechnet. Familie.
1 Kind: € 1.152 Für erheblich behin-
Pro Jahr wird ein Kin- Alleinerziehungszu-
derte Kinder zusätz- lage: € 44 pro Kind
dergeld von mindes- 2 Kinder: € 2.129
lich € 155,90 pro Mo-
tens € 450 pro Kind bis zu maximal € 88
3 Kinder: € 2.417 nat.
gezahlt. pro Familie. Bei Kin-
jedes weitere Im September wird dern mit Behinderung
Kind: € 288 pro gemeinsam mit der wird die Leistung um
Jahr Familienbeihilfe ein € 18 pro Kind erhöht,
Schulstartgeld in jedoch maximal um
Dieser jährliche Be- € 37 pro Familie.
Höhe von € 100 für
trag wird erhöht um
jedes Kind im Alter
Zulage für die Ausbil-
€ 236 für Kinder von 6 bis 15 Jahren
dung und Rehabilita-
zwischen 12-15 ausgezahlt.
tion behinderter Kin-
Jahren
4 SSI= Staatlichen Einkommensunterstützung (Valstybės remiamos pajamos), welche durch die Regierung festgelegt wird und derzeit € 122 pro Monat
beträgt.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 23
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€ 421 für Kinder Mehrkindzuschlag: der: bis zu einem Al-
zwischen 16-17 ter von 16 Jahren oder
Zusätzlich € 20 mo-
Jahren eines Kindes im Alter
natlich für jedes
zwischen 16 und 24
Der Leistungsbetrag dritte und weitere
Jahren in Höhe von
sinkt mit steigendem Kind, für das Famili-
€ 21 pro Kind bis zu
Einkommen. enbeihilfe gewährt
einem Alter von 5
wird, wenn das zu
Alleinerziehende er- Jahren oder € 25 pro
versteuernde Fami-
halten eine zusätzli- Kind zwischen 5 und
lieneinkommen im
che Leistung bis 24 Jahren.
Kalenderjahr € 55.000
höchstens € 3.076 pro
nicht übersteigt. Leistungen zur Kin-
Jahr.
dererziehung:
Kinderabsetzbetrag:
Monatsbetrag pro
€ 58,40 pro Kind und
Kind in Höhe von
Monat werden aus
€ 115.
allgemeinen Steuer-
mitteln gemeinsam Keine Leistungen für
mit der Familienbei- das erste oder einzige
hilfe ausbezahlt. Kind gezahlt, wenn
das Prokopfeinkom-
men der Familie
€ 183 übersteigt (bei
Familien mit einem
behinderten Kind
€ 275).
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Monatliche Leistun- Monatlich gezahlt an Kindergeld: Kindergeld: Monatliches Durch- Kindergeld (monatli-
gen je nach dem Refe- die Eltern bis das schnittseinkommen che Beträge):
€ 108 im Monat. € 23,68 pro Kind im
renzeinkommen der Kind 14 Jahre alt ist. pro Familienmitglied
Monat. Kinder unter 18 Jah-
Familie (Gesamtein- Zulage für große Fa- darf 64% des Netto-
Der Betrag variiert ren:
kommen der Familie milien: Durchschnittslohns
entsprechend demWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 24
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dividiert durch die Alter des Kindes und für das 2. Kind in der Republik Slo- ohne Behinde-
um 1 erhöhte Anzahl dem SRI.6 € 15; wenien im Vorjahr rung: € 24,25;
der Familienmitglie- nicht überschreiten
der), der Zusammen-
Jahre(n) für das 3. Kind: Behinderungsgrad
€ 75; Für Kinder vor/in der von mindestens
setzung des Haushalts bis zu 2 0,4*SRI Grundschule und Se- 33%: € 83,33.
und dem Alter des für das 4. Kind:
2 bis 18 0,168*SRI kundarschule bei ei-
Kindes. € 179; Halbjährliche Zah-
nem Monatseinkom-
Drei Altersklassen: 18 bis 0,168*SRI men von € 185,43: lung bei Kindern un-
für jedes Kind ab ter 18 Jahren.
Schul-
A bis 12 Monate und nach dem 1. Kind: € 114,31;
ab-
5. Kind zusätzlich Behinderte Kinder
schluss/
B zwischen 12 € 129. 2. Kind: € 125,73; über 18 Jahren:
und 36 Monaten postse-
kudärer Das erweiterte Kin- für jedes weitere Behinderungsgrad
C von über 36 Mo- Ab- dergeld wird direkt Kind: € 137,18. von mindestens
naten schluss an das Kind gezahlt. 65%: € 380,10;
Für Kinder vor/in der
Grundschule (A) bzw. Behinderungsgrad
Sekundarschule (B) von mindestens
1. Referenzeinkom- Kinder mit Behinde-
bei einem Monatsein- 75%: € 570,20.
men unter oder gleich rungen: Der monatli-
kommen zwischen
dem 0,5-Fachen des che Betrag liegt bei Keine Leistung, wenn
€ 844,74 und
IAS5 x 14: 0,4*SRI für Kinder im das jährliche Fami-
€ 1.019,86:
Alter zwischen 3 und lieneinkommen
A: € 148,32
18 Jahren. 1. Kind: € 11.953,94 über-
B: € 110,77
(A) € 19,88 steigt.
C: € 37,08
(B) € 22,88
Diese Bemessungs-
2. Von 0,5- bis 1,0-Fa-
2. Kind grenze steigt an auf
chen des IAS x 14:
(A) € 27,55 bis zu
Kinder im Alter (B) € 30,50
5 IAS (indexante dos apoios sociais): Indexwerts für soziale Unterstützungen.
6 SRI = sozialer Referenzindikator = 500 RON (€ 107).Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 25
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A: € 122,43 für jedes weitere € 17.991,42 für
B: € 91,43 Kind: Familien mit 3
C: € 61,00 (A) € 35,11 Kindern
(B) € 39,89.
3. Von 1,0- bis 1,5-Fa- und um zusätzli-
chen des IAS x 14: Bei Alleinstehenden che € 2.914,12 für
wird um 30% erhöht. jedes weitere
Kinder im Alter
Kind.
Besucht ein Kind im
A: € 96,32
Vorschulalter (unter 4 Keine Einkommens-
B: € 73,12
Jahren) keine Kinder- grenze im Falle eines
C: € 27,71
betreuungseinrich- behinderten Kindes.
4. Über dem 1,5 und tung, wird das Kin-
2,5-Fachen des IAS x dergeld um 20% er-
14: höht.
A und B: € 38,31 Beihilfe für kinderrei-
che Familien (jährli-
5. Über dem 2,5-Fa- che Pauschale):
chen des IAS x 14
und bei beweglichen € 395 für Fami-
Vermögenswerte des lien mit 3 Kin-
Antragsteller und dern
dessen Haushalts
€ 480 für Fami-
über dem 240-Fachen
lien mit 4 und
des IAS kein An-
mehr Kindern.
spruch.
Bei der Geburt eines
2. Kindes wird das
Kindergeld je nach
Einkommenshöhe
zwischen € 147,85
und € 100 erhöht. Ab
dem dritten Kind und
alle folgenden Kinder
beträgt der ZuschlagWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 26
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zwischen € 184,93
und € 128,54.
Monatlicher Kinder-
geldzuschlag für be-
hinderte Kinder bis
zu 24 Jahren:
bis zu 14 Jahren:
€ 62,37;
von 14 bis 18 Jah-
ren: € 90,84;
von 18 bis 24 Jah-
ren: € 121,60.
Alleinerziehende: Zu-
schlag von 35% für
das Kindergeld sowie
dazugehörige Leistun-
gen und Zulagen.
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Kindergeld pro Mo- Monatliche Beträge: Kindergeld pro Mo- Der Gesamtwert der
nat: nat: Immobilien, Gutha-
behindertes Kind
ben und anderen Ver-
€ 19 pro Kind un- alter als 18 Jahre: Ältestes Kind:
mögenswerte im Be-
ter 6 Jahren, € 62; € 101.
sitz der Familie darf
€ 23 pro Kind Kind im Pflege- Jedes sonstige € 1.200.000 (aktueller
zwischen 6 und heim/bei Pflegeel- Kind: € 67. Marktwert) nicht
15 Jahren, tern: € 45. übersteigen.
Haben entweder der
Beträge für Familien: KindergeldempfängerWissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 27
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€ 27 pro Kind 1 Kind: € 37 pro oder dessen Partner Bruttoeinkommen der
zwischen 15 und Kind; ein individuelles Familie des vorange-
26 Jahren. jährliches Einkom- gangenen Kalender-
2 Kinder € 40 pro men von mehr jahres:
Der Anspruch auf Kind; € 56.484 unterliegen
Kindergeld be- A bis € 19.500
3 oder mehr Kin- sie der Steuerlast für
schränkt sich auf Fa-
der: € 49 pro Familienbeihilfen für B bis € 39.000
milien, deren Ein-
Kind; Spitzenverdiener
kommen niedriger als C bis € 49.000
(High Income Child
das 2,4fache des Min- behindertes Kind: Benefit Charge D bis € 59.000
destbedarfs ist. € 72; (HICBC)). Das Kinder-
geld wird um 1% pro Leistung für 1 Kind:
für Alleinerziehende:
€ 113 des Einkom- A € 475
1 Kind: € 42; mens über €56.484
verringert. B € 425
2 Kinder: € 45 pro
Kind; Steuerabsetzbetrag für C € 380
3 oder mehr Kin- Kinder pro Monat: D €0
der: € 52 pro Familiensatz: für 2 Kinder:
Kind; € 51;
A € 570
behindertes Kind: Satz für Kinder:
€ 79. € 262 (begrenzt B € 520
auf 2 Kinder ab
C € 380
dem 06. April
2017); D € 375
Satz für behinder- Für Familien mit
tes Kind:€ 308 mehr als 2 Kindern
pro Monat; wird die Bemessungs-
grenze des Familien-
Schwer behinder-
einkommens um
tes Kind:
€ 5.000 pro Kind er-
GBP 110,41
höht.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 28
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(€ 125) pro Mo- 3 Kinder:
nat.
A € 1.045
Der Steuerabsetzbe-
trag setzt sich aus un- B € 995
terschiedlichen Ele- C € 760
menten zusammen.
Sobald das Bruttoein- D € 690
kommen des Berech- 4 Kinder:
tigten eine erste
Schwelle erreicht, A € 1.675
entfallen alle Ele- B € 1.525
mente außer dem Fa-
milienelement. Dieses C € 1.260
ist in voller Höhe D € 1.135
zahlbar, so lange das
Einkommen nicht Monatliche zusätzli-
eine zweite Schwelle che Leistung an Al-
überschreitet, und leinerziehende bei ei-
entfällt danach. nem Bruttojahresein-
kommen des vorange-
gangenen Kalender-
jahres
bis zu € 39.000:
€ 180 pro Kind;
bis zu € 49.000:
€ 160 pro Kind.Wissenschaftliche Dienste Sachstand Seite 29
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