Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesent-licher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements

 
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Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesent-licher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit

Österr Wasser- und Abfallw
https://doi.org/10.1007/s00506-022-00847-8

Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesent-
licher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Walter Seher · Clemens Neuhold

Angenommen: 20. Dezember 2021
© Der/die Autor(en) 2022

Zusammenfassung Als Folge der Um-         der örtlichen Raumplanung ist teils in     these recommendations and focuses
setzung der EU-Hochwasserrichtlinie       den Raumordnungsgesetzen mit Bezug         on recommendations directly aiming
haben flächen- und raumbezogene           zu bestimmten Grenzwerten der Ge-          at the coordination of regional and
Aspekte im Hochwasserrisikomanage-        fährdung festgelegt, teils gewährleistet   local spatial planning with hydraulic
ment an Bedeutung gewonnen. Da-           die administrative Koordination zwi-       engineering. In connection with the
durch und durch Herausforderungen         schen den Gemeinden und den was-           recommended consideration of flood
wie die hohe Flächeninanspruchnah-        serbaulichen Fachdiensten im Raum-         runoff and flood retention areas in
me für Bauland und Verkehrsflächen        ordnungsverfahren eine standardisierte     the instruments of regional land use
erhöht sich der Koordinationsbedarf       Vorgehensweise bei der Gefahrenbe-         planning, particularly substantive coor-
zwischen Raumplanung und Wasser-          urteilung. Von großer Bedeutung ist        dination between spatial planning and
bau. Die ÖROK-Empfehlungen Nr. 57         die administrative Koordination von        hydraulic engineering is required in or-
„Hochwasserrisikomanagement“ tra-         Raumplanung und Wasserbau auch im          der to include the preservation of these
gen diesem Umstand Rechnung und           Umgang mit gewidmetem Bauland in           areas as a concern of regional planning
geben als Ergebnis einer inhaltlichen     Zonen mit mittlerer Überflutungswahr-      into spatial planning laws. Consider-
Abstimmung zwischen Raumplanungs-         scheinlichkeit und bei pluvialen Hoch-     ing areas of high and medium flooding
und Wasserbauakteuren Leitlinien für      wassergefahren sowie bei Nutzungs-         probability in local land use planning is
den Umgang mit Hochwassergefahren         entscheidungen in Hochwasserabfluss-       partly regulated in the spatial planning
und Hochwasserrisiken in der Raum-        bereichen mit geringer Eintrittswahr-      laws, partly administrative coordination
planung vor. Der vorliegende Beitrag      scheinlichkeit und Restrisikogebieten,     between municipalities and hydraulic
nimmt diese ÖROK-Empfehlungen als         wo im Raumordnungsrecht nur verein-        engineering authorities ensures a stan-
Grundlage und legt den Schwerpunkt        zelt normative Vorgaben bestehen.          dardised approach to risk assessment
auf jene Empfehlungen, die direkt auf                                                in the planning process. Administrative
die Koordination der überörtlichen bzw.   Schlüsselwörter Überörtliche und           coordination of spatial planning and
örtlichen Raumplanung mit dem Was-        örtliche Raumplanung · Wasserbau ·         hydraulic engineering is also of great
serbau abzielen. Im Zusammenhang          Politikkoordination ·                      importance when deciding on zoned
mit der empfohlenen Berücksichtigung      Hochwasserrisikomanagement ·               building land in areas with medium
von Hochwasserabfluss- und Hochwas-       ÖROK-Empfehlungen                          flooding probability and in areas with
serrückhalteflächen in den Instrumen-                                                pluvial flood hazards, as well as in land
ten der überörtlichen Raumplanung ist     Coordination of spatial planning           use decisions in runoff areas with low
besonders die inhaltliche Abstimmung      and hydraulic engineering as an            flooding probability and in residual
zwischen Raumplanung und Wasserbau        essential part of flood risk               risk areas, where regulation in spatial
gefordert, um die Freihaltung dieser      management                                 planning laws is widely lacking.
Flächen als Anliegen der Regionalpla-
nung in den Raumordnungsgesetzen          Abstract Resulting from the imple-         Keywords Spatial planning at regional
zu verankern. Die Berücksichtigung        mentation of the EU Floods Directive,      and local level · Hydraulic
von Gebieten mit Überflutung hoher        spatial and land use issues have gained    engineering · Policy coordination ·
und mittlerer Wahrscheinlichkeit in       importance in flood risk management.       Flood risk management ·
                                          This aspect and challenges such as         Recommendations of the Austrian
                                          the high land take for building and        Conference on Spatial Planning
Ass.-Prof. DI Dr. W. Seher ()            transport infrastructure increase coor-
Institut für Raumplanung,                 dination requirements between spatial      1 Einleitung: Die Rolle der
Umweltplanung und Bodenordnung,
                                          planning and hydraulic engineering.          Raumplanung im
Universität für Bodenkultur Wien,
                                          The recommendations No. 57 of the            Hochwasserrisikomanagement
Wien, Österreich
                                          Austrian Conference on Spatial Plan-
walter.seher@boku.ac.at
                                          ning (OEROK) concerning flood risk         Die Auswirkungen der Hochwasserer-
DI Dr. C. Neuhold                         management take this into account          eignisse der letzten Jahrzehnte haben
Abteilung I/6 –                           and provide guidelines for mitigating      einen Wandel im Umgang mit Hoch-
Hochwasserrisikomanagement,               flood hazards and flood risks in spatial   wassergefahren eingeleitet. Anstelle der
Bundesministerium für                     planning as a result of a substantive      hauptsächlich auf technischen Schutz-
Landwirtschaft, Regionen und              coordination between spatial planning      bauten basierenden Gefahrenabwehr
Tourismus, Wien, Österreich               and hydraulic engineering stakehold-       wurden in den vergangenen Jahren
clemens.neuhold@bmlrt.gv.at               ers. This contribution is based on         zunehmend integrative Ansätze des

Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesent-licher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit

Hochwasserrisikomanagements entwi-         u. a. ungünstige natürliche Verhältnisse    Hochwasserereignisse. Über die Gefah-
ckelt, die ein Bündel an Schutz-, Vor-     vorliegen, die durch technisch mögliche     reninformation hinaus sind die was-
sorge- sowie Bewältigungsmaßnahmen         und wirtschaftlich vertretbare Maßnah-      serbaulichen Fachdienste in der Gefah-
zur Verringerung von Hochwasserrisi-       men nicht abgewendet werden können.         renbeurteilung operativ tätig, beson-
ken beinhalten (Nordbeck 2014). Einen      Dazu zählen auch die Hochwasserge-          ders durch fachliche Stellungnahmen
maßgeblichen Treiber dieses Paradig-       fahren. Ist eine Fläche nicht als Bauland   in Raumordnungs- und Bauverfahren
menwechsels stellt die EU-Hochwasser-      geeignet, darf sie im Flächenwidmungs-      auf kommunaler Ebene. Im Gegenzug
richtlinie (Richtlinie 2007/60/EG über     plan auch nicht als Bauland gewidmet        spielen die Planungsträger der überört-
die Bewertung und das Management           werden. Daraus resultieren Bauland-         lichen und örtlichen Raumplanung ei-
von Hochwasserrisiken) dar, mit der        widmungsverbote in potenziellen Ge-         ne bedeutende Rolle in der Umsetzung
der integrierte Ansatz des Hochwas-        fahrengebieten bzw. Gefahrenzonen,          raumplanungsrelevanter Maßnahmen,
serrisikomanagements in Österreich         die in den Raumordnungsgesetzen so-         die im Hochwasserrisikomanagement-
verankert wurde.                           wie in Instrumenten der überörtlichen       plan gemäß EU-Hochwasserrichtlinie
   Die Raumplanung ist Teil des Hoch-      Raumplanung normiert sind (Seher            festgelegt sind. Diese Interaktionsfelder
wasserrisikomanagements. Grundsätz-        2020a). Die Gefahrengebiete werden          zwischen Wasserbau und Raumpla-
lich besteht die Aufgabe der Raum-         aktuell in den Raumordnungsgeset-           nung erfordern Koordination im Sinne
planung darin, Rahmenbedingungen           zen von Nieder- und Oberösterreich          einer Definition von Schnittstellen und
für die planmäßige Gestaltung eines        anhand von Abflussbereichen und Ge-         einer Gestaltung von formellen und in-
Gebiets zu setzen. Mit den Instrumen-      fahrenzonen festgelegt, in den Raum-        formellen Abstimmungsmechanismen,
ten der Raumplanung sollen Rauman-         ordnungs- bzw. Raumplanungsgesetzen         stellen also die formale Ebene der Ko-
sprüche und -nutzungen entsprechend        aller anderen Bundesländer werden die       ordination zwischen Raumplanung und
der Eignung der jeweiligen Standorte       für die Bestimmung der Baulandeig-          Hochwasserrisikomanagement dar.
möglichst unter Vermeidung von Nut-        nung relevanten Gefahrengebiete nicht          Auf inhaltlicher Ebene stellt beson-
zungskonflikten zugeteilt werden. Die      näher definiert. Eine Konkretisierung       ders die Überlagerung von potenziel-
Hochwassergefährdung eines Standorts       dieser unbestimmten Gefahrenbezeich-        len Siedlungsgebieten mit einerseits
schränkt dessen Eignung für Wohnen,        nung in überörtlichen Raumordnungs-         Gefahrengebieten und andererseits je-
Gewerbe, Industrie, Freizeit und Ver-      programmen erfolgt gegenwärtig im           nen Flächen, die für Hochwasserab-
kehr erheblich ein. Nutzungen wie die-     Burgenland im Landesentwicklungs-           fluss und Hochwasserrückhalt benö-
se ziehen in Gefahrenbereichen ein je      programm 2011 und in der Steiermark         tigt werden, eine Herausforderung für
nach Art, Ausmaß und Eintrittswahr-        im landesweit gültigen Sachprogramm         die Koordination zwischen Raumpla-
scheinlichkeit des Hochwasserereignis-     „zur hochwassersicheren Entwicklung         nung und Hochwasserrisikomanage-
ses ausgeprägtes Risiko nach sich.         der Siedlungsräume“.                        ment dar. Trotz Fortschritten bei der
   Die Raumplanung ist den präventi-           Die Raumplanung ist sowohl was          Eindämmung des Anstiegs der Hoch-
ven Maßnahmen im Hochwasserrisiko-         die planliche Darstellung von Gefah-        wasserexposition von Menschen und
management zuzurechnen. Prävention         renbereichen als auch die fachlichen        Sachwerten bleibt die Siedlungsent-
durch Raumplanung beinhaltet in Ab-        Grundlagen für die Risikobewertung          wicklung ein wesentlicher Treiber des
stimmung mit wasserbaulichen Schutz-       betrifft auf Informationen von naturge-     Hochwasserrisikos (Elmer et al. 2012;
zielen (z. B. die HQ100-Überflutungsflä-   fahrenbezogenen Fachdiensten ange-          Löschner et al. 2017). Hohe Risiken
che oder Gefahrenzonen) einerseits die     wiesen. Für Hochwassergefahren sind         treten verstärkt in baulich intensiv ge-
Festlegung akzeptabler Risiken und an-     das abhängig vom jeweiligen Gewäs-          nutzten Gebieten gegenüber Szenarien
dererseits die Vermeidung neuer inak-      ser die Bundeswasserbauverwaltung           mittlerer bzw. geringer Gefährdung auf,
zeptabler Risiken durch Freihaltung von    (BWV) mit den jeweils zuständigen           insbesondere auch in jenen Bereichen,
Gefahrengebieten von baulichen Inten-      Abteilungen für Wasserbau und wasser-       in denen technische Schutzmaßnah-
sivnutzungen (z. B. Siedlungsgebiete       wirtschaftliche Planung in den Ämtern       men eine intensivere Landnutzung wie
und relevante Infrastruktureinrichtun-     der Landesregierungen, die Wildbach-        eine Bebauung auf ehemals gefährde-
gen) bzw. durch eine an die Gefahr         und Lawinenverbauung (WLV, wie die          ten Flächen ermöglichen (Nachtnebel
angepasste Nutzung solcher Gebiete.        BWV im Bundesministerium für Land-          und Apperl 2015). Diese potenziellen
Durch die Berücksichtigung der Risiken     wirtschaft, Regionen und Tourismus          Risikogebiete werden im Allgemeinen
in der raumplanerischen Abwägung           angesiedelt) sowie die Abteilung Bun-       von den bestehenden Restriktionen be-
können Gefahren und Nutzungsinter-         deswasserstraßen im Bundesministeri-        treffend Baulandwidmung in Gefahren-
essen für die Grundeigentümer ver-         um für Klimaschutz, Umwelt, Energie,        bereichen nicht erfasst. Eine Ausnahme
bindlich aufeinander abgestimmt wer-       Mobilität, Innovation und Technologie.      bildet das Oberösterreichische Raum-
den. Dies geschieht einerseits in den      Diese Institutionen stellen verschie-       ordnungsgesetz, wo festgelegt wird,
Instrumenten der Raumplanung selbst,       dene Informationsgrundlagen zur Be-         dass selbst rote Gefahrenzonen, die vor
andererseits in den auf der Raumpla-       urteilung der Hochwassergefährdung          Umsetzung von wasserbaulichen Maß-
nung aufbauenden Entscheidungen des        zur Verfügung. Dazu zählen die Gefah-       nahmen ausgewiesen wurden, auch
Baurechts (Seher 2020a).                   renzonenpläne der BWV und WLV, die          nach der Umsetzung von Maßnahmen
   Die Festlegung von Schutzzielen auf     Abflussuntersuchungen der Bundes-           von einer Baulandwidmung freizuhal-
Basis wasserbaulicher Überlegungen         wasserbauverwaltung und der Bundes-         ten sind (ehemals rote Zonen). Zum
erfolgt in den Raumordnungsgesetzen        wasserstraßenverwaltung, die Hoch-          Anstieg des Hochwasserrisikos trägt
der Bundesländer in Form von Bestim-       wassergefahren- und -risikokarten ge-       in Österreich auch die hohe Fläche-
mungen zur Baulandeignung. Flächen         mäß EU-Hochwasserrichtlinie sowie           ninanspruchnahme für Bauland und
eignen sich nicht als Bauland, wenn        die Gefahrenhinweiskarten für pluviale      Verkehrsflächen bei (Umweltbundes-

                   Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesent-licher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit

amt 2021; BMLRT 2021), die besonders        in Berggebieten: sektorale Interdepen-        ten geänderte Rahmenbedingungen auf
in den Talbereichen entlang der grö-        denzen, Konflikte und Möglichkeiten           EU-, Bundes- und Landesebene neue
ßeren Flüsse intensiver ausgeprägt ist      der Politikkoordination2) u. a. zum The-      Anforderungen und Herausforderun-
(Seher 2015). Die Flächeninanspruch-        ma Koordination von Raumplanung               gen an die Planungsverantwortlichen
nahme erhöht nicht nur das Hochwas-         und Wasserbau geführt wurden, in die-         mit sich. So stellt die EU-Hochwasser-
serrisiko, sondern führt auch zu einem      sen Beitrag mit ein.                          richtlinie eine neue Planungsgrundlage
weiteren Verlust von Hochwasserab-                                                        dar. Auf nationaler Ebene bildet der
fluss- und Hochwasserrückhalteflächen       2 Die ÖREK-Partnerschaft                      „Nationale Hochwasserrisikomanage-
und konterkariert damit Bemühun-              „Risikomanagement                           mentplan 2015“ als Umsetzung dieser
gen der nationalen und europäischen           Hochwasser“ und die ÖROK-                   Richtlinie einen Rahmen, der für den
Hochwasserpolitik, mehr „Raum für             Empfehlungen Nr. 57                         Zeitraum 2016 bis 2021 (und darauf-
die Flüsse“ (Warner et al. 2012) zu           „Hochwasserrisikomanagement“                folgende 6-Jahres-Zyklen) angemesse-
schaffen. Übergeordnetes Ziel einer                                                       ne Ziele zur Risikoreduktion definiert
Koordination von Raumplanung und            Um die Umsetzung des Österreichi-             und Maßnahmen sowie deren Priorität
Hochwasserrisikomanagement         sollte   schen        Raumentwicklungskonzepts         zur Erreichung dieser Ziele umfasst.
es – besonders vor dem Hintergrund          (ÖREK) 2011 zu unterstützen, wur-             Vor diesem Hintergrund wurden die
von möglichen Einflüssen des Klima-         den themenbezogene „ÖREK-Partner-             zehn Empfehlungen zu raumplanerisch
wandels auf das Hochwassergesche-           schaften“ ins Leben gerufen. In diesen        relevanten Aspekten des Hochwasser-
hen – sein, neue Hochwasserrisiken          Partnerschaften setzten sich ÖROK-            risikomanagements formuliert. Unter
trotz des Drucks in Richtung weite-         Mitglieder und weitere relevante Ak-          dem Handlungsgrundsatz „dem Wasser
rer Siedlungsentwicklung zu vermeiden       teure in Projektarbeitsgruppen mit der        Raum geben“ behandeln die einzel-
und geeignete Flächen für den Hoch-         Umsetzung von Aufgaben aus dem je-            nen Empfehlungen unter anderem die
wasserabfluss und Hochwasserrückhalt        weiligen Themenbereich auseinander.           Vermeidung nachteiliger Folgen für die
von Bebauung freizuhalten.                  Die ÖREK-Partnerschaft „Risikoma-             menschliche Gesundheit, die Umwelt,
    Vor dem Hintergrund dieser for-         nagement Hochwasser“ unter Feder-             das Kulturerbe, die wirtschaftliche Tä-
malen und sachlichen Anforderun-            führung des damaligen Bundesminis-            tigkeit und die räumliche Entwicklung
gen beschäftigt sich dieser Beitrag         teriums für Nachhaltigkeit und Tou-           sowie die Freihaltung von gefährdeten
mit der inhaltlichen und adminis-           rismus (BMNT), (damalige) Abteilung           Flächen, insbesondere für den Hoch-
trativen Koordination von Raumpla-          Schutzwasserwirtschaft, und des Lan-          wasserabfluss und -rückhalt und für die
nung und Wasserbau im Rahmen der            des Salzburg, Referat Raumplanung,            Gewässerentwicklung (ÖROK 2018).
ÖREK-Partnerschaft1 „Risikomanage-          setzte sich u. a. zum Ziel, wesentliche           Trein et al. (2021) unterscheiden zwi-
ment Hochwasser“. Als Resultat dieser       Themenfelder der ÖROK-Empfehlung              schen den Kategorien „administrative
Partnerschaft wurden zehn Empfeh-           Nr. 52 (zu Raumordnung und Natur-             Koordination“ und „Politikintegration.“
lungen zum Hochwasserrisikomanage-          gefahren) neu zu diskutieren und vom          Administrative Koordination meint die
ment erarbeitet und zusammen mit            präventiven Ansatz des Hochwasser-            Koordination von Organisationen des
Erläuterungen und die Empfehlungen          schutzes in Richtung eines integralen         öffentlichen Sektors. Die administra-
illustrierenden Beispielen als ÖROK-        Risikomanagements weiter zu entwi-            tive Koordination beruht auf der An-
Empfehlung Nr. 57 „Hochwasserrisi-          ckeln. ÖROK-Empfehlungen werden zu            wendung von Verfahrensinstrumenten,
komanagement“ veröffentlicht (ÖROK          relevanten Fragen der Raumordnung             die auf die Zusammenarbeit von Ak-
2018). Nach einer kurzen Vorstellung        und Regionalpolitik erstellt und rich-        teuren aus verschiedenen öffentlichen
dieser ÖREK-Partnerschaft wird der          ten sich in erster Linie an die ÖROK-         Politikbereichen abzielen. Politikinte-
Schwerpunkt der weiteren Ausführun-         Mitglieder. Auf Basis von wissenschaft-       gration oder inhaltliche Koordination
gen auf jene Empfehlungen gelegt, die       lichen Grundlagenarbeiten und einer           spricht die Verknüpfung öffentlicher
sich explizit mit der Abstimmung von        intensiven Abstimmung unter den be-           Politikbereiche an. Die ÖROK-Empfeh-
Wasserbau und überörtlicher bzw. Was-       teiligten Akteuren werden gemeinsam           lungen zum Hochwasserrisikomanage-
serbau und örtlicher Raumplanung            erarbeitete und politisch akkordierte         ment sind der Politikintegration zuzu-
befassen.                                   Handlungsempfehlungen        formuliert       rechnen. Die folgenden Ausführungen
    Dieser Beitrag basiert vorrangig auf    (ÖROK 2018).                                  beschäftigen sich auf Grundlage ausge-
den Empfehlungstexten und den Er-               Seit der Erstellung der ÖROK-Emp-         wählter ÖROK-Empfehlungen mit der
läuterungen zur ÖROK-Empfehlung             fehlung Nr. 52 wurden zahlreiche Ak-          Interaktion von inhaltlicher und ad-
Nr. 57. Zusätzlich fließen Ergebnisse       tivitäten im Bereich Hochwasserrisiko-        ministrativer Koordination zwischen
einer Serie von Experteninterviews mit      management gesetzt. Zusätzlich brach-         Raumplanung und Wasserbau.
Stakeholdern aus den Bereichen Raum-
planung und Wasserbau, die im Zuge                                                        3 Koordination Wasserbau –
                                            2  Im Original: Integrated Flood Risk
des von der Österreichischen Akade-                                                         überörtliche Raumplanung
mie der Wissenschaften geförderten          Management in Mountain Areas: Asses-
Forschungsprojekts PoCo-FLOOD (In-          sing Sectoral Interdependencies, Con-         Die Empfehlungen 3 und 4 der ÖREK-
                                            flicts and Options for Policy Coordination,
tegrales Hochwasserrisikomanagement                                                       Partnerschaft „Risikomanagement Hoch-
                                            vgl. https://www.researchgate.net/project/
                                            PoCo-FLOOD-Integrated-Flood-Risk-             wasser“ sprechen die Sicherung von
                                            Management-in-Mountain-Areas-                 Flächen für den Hochwasserabfluss
1 Umsetzungspartnerschaft zum Öster-        Assessing-Sectoral-Interdependencies-         und den Hochwasserrückhalt sowie zur
reichischen  Raumentwicklungskonzept        Conflicts-and-Options-for-Policy-             Gewässerbewirtschaftung auf überört-
(ÖREK) 2011.                                Coordination.                                 licher Ebene an und verweisen auf die

Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit

Abstimmung zwischen Wasserbau und          lich übergeordnete flussraumbezoge-        destinierte Regionalplanung, mit den
überörtlicher Raumplanung. Dabei soll      ne Fachplanung, mit deren Hilfe die        Regionalen Sachprogrammen und den
die Wasserwirtschaft strategisch ausge-    Planungen und Aktivitäten im Fluss-        Regionalen Raumordnungs- bzw. Ent-
richtete regionale Planungsinstrumente     raum, insbesondere die Maßnahmen           wicklungsprogrammen als Planungs-
zur Verfügung stellen und die notwen-      des     Hochwasserrisikomanagements,       instrumenten, kennt in Österreich nur
digen Flächen vorrangig mittels über-      mit den fachlich notwendigen und           vereinzelt gesetzliche Verpflichtungen
örtlicher    Raumplanungsinstrumente       möglichen Maßnahmen für die Ziel-          für Festlegungen bezüglich Naturge-
oder wasserwirtschaftlicher Regional-      erreichung nach Wasserrahmenrichtli-       fahren, wie z. B. hochwasserbezogene
programme gesichert werden (ÖROK           nie abgestimmt und vernetzt werden         Vorrang- oder Vorbehaltsflächen (Seher
2018).                                     können. Gewässerentwicklungs- und          und Löschner 2018). Solche Festlegun-
   Die Erhaltung des natürlichen Was-      Risikomanagementkonzepte legen mit-        gen sind zwar nicht ausgeschlossen,
serrückhalts und die Sicherung von         tel- bis langfristige Entwicklungsziele,   zählen aber nicht zu den Kerninhalten
Hochwasserabflussräumen sowie die          Maßnahmenschwerpunkte und Hand-            der regionalen Raumplanung, weder
Verringerung von Hochwasserrisiken         lungsoptionen für den Hochwasser-          was überörtliche Bauverbote noch was
sind zentrale Themenstellungen ei-         schutz, die künftige Gewässerentwick-      die Ersichtlichmachung von Gefah-
nes integrierten Hochwasserrisikoma-       lung, den Feststoffhaushalt und das        renbereichen betrifft (Kanonier 2005).
nagements. Die EU-Hochwasserrichtli-       Hochwasserrisikomanagement fest. Ne-       Auch ist die Regionalplanungsdichte
nie sieht ein integrativ ausgerichtetes    ben der Vernetzung und Abstimmung          – d. h. die flächige Abdeckung mit Re-
Hochwasserrisikomanagement auf Ein-        der wasserbaulichen und gewässeröko-       gionalen Raumordnungsprogrammen –
zugs- oder Flussgebietsebene vor und       logischen Planungen im Einzugsgebiet       österreichweit gering, wobei zwischen
forciert die Erhaltung und Wiederher-      bzw. über längere Gewässerabschnitte,      den einzelnen Bundesländern Unter-
stellung von Überflutungsflächen. Dem      ist die Einbeziehung von anderen Pla-      schiede bestehen.
gegenüber steht die Tatsache, dass eine    nungsträgern (u. a. Raumplanung, In-           Dieser Mangel an hochwasserrele-
im gegenwärtigen Ausmaß weiter fort-       frastrukturplanung, land- und forstwirt-   vanten Regelungen in der Regionalpla-
schreitende     Flächeninanspruchnah-      schaftliche Nutzung) ein wesentliches      nung wiegt deshalb schwer, weil nicht
me für Bauland und Verkehrsflächen         Merkmal dieses strategisch ausgerich-      alle Bauführungen, die in Hochwas-
zwangsläufig zu einer weiteren Reduk-      teten integrativen Planungsinstruments     serabfluss- und Hochwasserrückhal-
tion geeigneter Überflutungsflächen        (BMLFUW 2016). Die Ausweisung von          teflächen geplant sind, von den Bau-
führen wird (vgl. Kap. 1).                 für den Hochwasserabfluss und den          landwidmungsbeschränkungen in den
   Vor diesem Hintergrund ist ein ziel-    Hochwasserrückhalt wesentlichen Flä-       Raumordnungsgesetzen erfasst werden:
gerichteter Umgang mit Überflutungs-       chen erfolgt in der Gefahrenzonenpla-      Zum einen gehen diese Flächen über
flächen erforderlich, der sowohl metho-    nung mittels der rot-gelb schraffierten    die planungsrelevanten Gefahrenberei-
dische Grundlagen zur quantitativen        Funktionsbereiche (Schmid et al. 2022,     che hinaus, zum anderen können Bau-
Beurteilung der natürlichen Rückhalte-     in diesem Heft).                           führungen auch außerhalb des gewid-
und Abflusswirkung und strategische            Als operative Instrumente der Flä-     meten Baulands getätigt werden (z. B.
Planungsinstrumente als Grundlage          chensicherung eignen sich die Instru-      landwirtschaftliche Bauten im Grün-
der Flächensicherung als auch operativ     mente der überörtlichen Raumplanung        land). Die schon angesprochene hohe
wirksame Instrumente der Flächenfrei-      und das Wasserwirtschaftliche Regio-       Flächeninanspruchnahme für Bauland
haltung selbst inkludiert.                 nalprogramm (Vogl 2022, in diesem          und Verkehrsflächen resultiert aus einer
                                           Heft).                                     Vielzahl von Widmungsentscheidungen
3.1 Strategische Planungsinstrumente                                                  in den Gemeinden, die auf regionaler
    des Wasserbaus                         3.2 Planungsinstrumente der                Ebene zu unerwünschten Folgewirkun-
                                               überörtlichen Raumplanung              gen, wie u. a. zu einem schleichenden
Strategische Planungsinstrumente der                                                  Verlust von Hochwasserabflussflächen,
Wasserwirtschaft stehen in Form von        Entgegen der einzugs- und flussge-         führen (Dallhammer 2006). Auch die-
für bestimmte Flussabschnitte bzw.         bietsbezogenen Ausrichtung der strate-     ser Zusammenhang unterstreicht die
Einzugsgebiete vorliegenden Gewäs-         gischen Planungsinstrumente der Was-       Bedeutung der Regionalplanung, die
serentwicklungskonzepten, Regional-        serwirtschaft liegt in Österreich der      einen wichtigen Beitrag zur Freihal-
studien, Gewässerbetreuungskonzep-         Schwerpunkt raumplanerischer Maß-          tung großflächiger Hochwasserabfluss-
ten sowie Schutzwasserwirtschaftli-        nahmen zur Vermeidung von Hoch-            flächen auf Flussgebietsebene leisten
chen Grundsatzkonzepten zur Ver-           wasserrisiken gegenwärtig auf der ört-     kann (Heiland 2002).
fügung. Mit dem Gewässerentwick-           lichen Planungsebene. Informationen            In Vorarlberg wurde „zur Verbesse-
lungs- und Risikomanagementkonzept         zur Hochwassergefährdung und zum           rung der räumlichen Voraussetzungen
(GE-RM, siehe auch Wenk und Mühl-          Hochwasserrisiko stehen zwar in re-        für den Hochwasserschutz“ das Regio-
mann 2022, in diesem Heft) wurde ein       gionalem Maßstab zur Verfügung, in         nale Sachprogramm „Blauzone Rhein-
Planungsinstrument der Wasserwirt-         der überörtlichen Raumplanung sind         tal“ mit dem Ziel der Sicherung von
schaft etabliert, das Synergien zwischen   aber flächenbezogene Festlegungen zur      Hochwasserabfluss- und wasserwirt-
Hochwasserrisikomanagement und Ge-         Freihaltung von Hochwasserabfluss-         schaftlichen Bedarfsflächen verordnet
wässerökologie herstellen kann und         und Hochwasserrückhalteflächen mit         (Abb. 1). Diese überörtlichen Freiflä-
die vorabgenannten Planungsinstru-         verpflichtendem Charakter nur verein-      chen („Blaue Zonen“) sind in den Flä-
mente ablöst. Das Gewässerentwick-         zelt vorgesehen. Die für den Umgang        chenwidmungsplänen der betroffenen
lungs- und Risikomanagementkonzept         mit dem zumeist gemeindeübergreifen-       Gemeinden als Freifläche-Freihaltege-
ist eine zeitlich, sachlich und räum-      den Phänomen Flusshochwasser prä-          biet auszuweisen (Amt der Vorarlberger

                   Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit

                                                                                    serbauverwaltung in das Programm zu
                                                                                    integrieren. Ein Entwurf für ein Sach-
                                                                                    programm zu Raumplanung und Natur-
                                                                                    gefahren liegt auch in Kärnten vor, das
                                                                                    im Sinne eines überörtlichen Zugangs
                                                                                    konkretere Vorgaben für die örtliche
                                                                                    Raumplanung festlegt.
                                                                                       Aktuell laufen in einigen Bundeslän-
                                                                                    dern Aktivitäten, die in Richtung einer
                                                                                    Stärkung der überörtlichen Raumpla-
                                                                                    nung, insbesondere der Regionalpla-
                                                                                    nung gehen (ÖROK 2021a). Im Sinne
                                                                                    der Abstimmung von Wasserbau und
                                                                                    überörtlicher Raumplanung sollten wie
                                                                                    in der Empfehlung zur überörtlichen
                                                                                    Sicherung von Hochwasserabfluss- und
                                                                                    Hochwasserrückhalteflächen       vorge-
                                                                                    schlagen regionale Freihaltezonen auch
                                                                                    in diese Raumordnungsprogramme in-
                                                                                    tegriert werden.

                                                                                    3.3 Wasserwirtschaftliches
                                                                                        Regionalprogramm

                                                                                    Das Wasserwirtschaftliche Regional-
                                                                                    programm ist ein Instrument der was-
                                                                                    serwirtschaftlichen Planung. Es stellt
                                                                                    eine Weiterentwicklung der Wasser-
                                                                                    wirtschaftlichen Rahmenverfügung dar,
                                                                                    die im Zuge der Umsetzung der EU-
                                                                                    Hochwasserrichtlinie im Österreichi-
                                                                                    schen Wasserrechtsgesetz inhaltlich
                                                                                    um die Belange des Hochwasserrisiko-
                                                                                    managements erweitert wurde. Was-
                                                                                    serwirtschaftliche Regionalprogramme
                                                                                    eröffnen u. a. die Möglichkeit, eine Wid-
                                                                                    mung für bestimmte wasserwirtschaft-
                                                                                    liche Zwecke vorzunehmen oder die
                                                                                    wasserrechtliche      Bewilligungspflicht
                                                                                    für die Errichtung und Änderung von
                                                                                    Bauten im Abflussbereich des 30-jähr-
                                                                                    lichen Hochwassers (§ 38 WRG) auf
                                                                                    weiträumigere Hochwasserabflussbe-
                                                                                    reiche (z. B. HQ100) auszudehnen. Was-
Abb. 1 Blauzone Rheintal (Amt der Vorarlberger Landesregierung 2014)                serwirtschaftliche Regionalprogramme
                                                                                    werden auf Grundlage der Gefahrenzo-
                                                                                    nenplanung erstellt und vom jeweiligen
Landesregierung 2013). Damit können       geführten regionalen Freihaltezonen,      Landeshauptmann als Verordnung er-
Flächen für den Hochwasserabfluss         sondern stellt auch in seiner Genese      lassen. Sind mehrere Bundesländer er-
und Hochwasserrückhalt sowie für zu-      ein Good-Practice-Beispiel für eine Ko-   fasst, wie zum Beispiel bei der Betrach-
künftige wasserbauliche Maßnahmen         ordination zwischen Wasserbau und         tung von gesamten Einzugsgebieten,
erhalten und gesichert werden. Für        Raumplanung dar.                          wird die Verordnung von der Bundesmi-
die Abgrenzung der Blauzone wurden           Diese Koordination kommt auch in       nisterin für Landwirtschaft, Regionen
die wasserbaulichen Unterlagen als        der Entwicklung und Umsetzung des         und Tourismus erlassen. Wasserwirt-
Planungsgrundlage mit raumplanungs-       Sachprogramms „zur hochwassersiche-       schaftliche Regionalprogramme eignen
fachlichen Kriterien abgestimmt. Kern     ren Entwicklung der Siedlungsräume“       sich aufgrund ihres flexibel festlegbaren
dieser Grundlagendaten sind die Über-     in der Steiermark zum Ausdruck. Dieses    Planungsraums gut für eine fluss- oder
flutungsberechnungen für ein 100- bzw.    Programm befindet sich gegenwärtig in     einzugsgebietsbezogene Planung.
300-jährliches     Hochwasserszenario.    Überarbeitung. Strategie und Zielrich-       In Niederösterreich wurden für 11 Ge-
Das Regionale Sachprogramm Blauzo-        tung des Sachprogramms sollen un-         wässerstrecken sogenannte Hochwas-
ne Rheintal beinhaltet nicht nur die in   verändert bleiben. Die Überarbeitung      serschutzzonenpläne als Wasserwirt-
Empfehlung 4 der ÖREK-Partnerschaft       wurde notwendig, um insbesondere die      schaftliche Regionalprogramme verord-
„Risikomanagement Hochwasser“ an-         Gefahrenzonenpläne der Bundeswas-         net. Die Hochwasserschutzzonenpläne

Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit

weisen Überflutungsflächen bis zu ei-      gesetzen sollen an die Ergebnisse der      einzelfallbezogene     Gefahrenbeurtei-
nem 100-jährlichen Hochwasserereig-        Gefahrenzonenplanung und der Ab-           lung steht für eine direkte Form der
nis aus, die einen maßgeblichen Beitrag    flussuntersuchungen gekoppelt wer-         administrativen Koordination zwischen
zum Hochwasserrückhalt leisten. Für        den. Damit ist gemeint, dass in der        Wasserbau und örtlicher Raumplanung,
diese Überflutungsflächen werden Re-       Raumordnungsgesetzgebung ein expli-        die allerdings erhebliche zeitliche und
gelungen für (bauliche) Vorhaben (ins-     ziter Bezug dieser Widmungsbeschrän-       personelle Ressourcen der zuständigen
besondere Aufschüttungen, Bauführun-       kungen zu den im Wasserrechtsge-           Behörden in Anspruch nimmt. Eine
gen im Grünland), die zu einem Verlust     setz festgelegten Hochwassergefähr-        genaue Bezeichnung der Widmungs-
von Retentionsflächen führen können,       dungsbereichen hergestellt werden soll     beschränkung durch Grenzwerte der
festgelegt. Die Hochwasserschutzzo-        (ÖROK 2018). Das Wasserrechtsgesetz        Gefährdung (Jährlichkeiten oder Gefah-
nenpläne erfassen auch Summations-         definiert ein Hochwasser mit hoher         renzonen) ermöglicht die Beurteilung
effekte. Die Vorgaben der Verordnun-       Wahrscheinlichkeit als 30-jährliches       der Baulandeignung durch Ortsplaner
gen beziehen sich ausschließlich auf       Hochwasser, ein Hochwasser mit mitt-       oder Gemeindeorgane, was zwar die
die Bewertung des Hochwasserrück-          lerer Wahrscheinlichkeit zumindest als     Fachdienste entlastet, aber die Quali-
halts (Amt der Niederösterreichischen      100-jährliches Hochwasser sowie ein        tät der Gefahrenbeurteilung in jenen
Landesregierung o.J.). Diese flächen-      Hochwasser mit niedriger Wahrschein-       Bereichen vermindert, für die kein Bau-
bezogenen Festlegungen ergänzen die        lichkeit als 300-jährliches Hochwasser     landwidmungsverbot besteht. Für die
in Niederösterreich bestehenden raum-      oder mittels Szenarien für Extremereig-    Gefahrenbeurteilung von Bauführun-
ordnungsrechtlichen Festlegungen für       nisse (vgl. § 55k Abs. 2 WRG).             gen im Grünland (z. B. Photovoltaik-
den Abflussbereich des hundertjährli-                                                 Freiflächenanlagen) oder auf Sonder-
chen Hochwassers.                          4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für       flächen erscheint eine fachliche Stel-
   Mit dem Wasserwirtschaftlichen Re-          die Flächenwidmung                     lungnahme des Wasserbaus jedenfalls
gionalprogramm liegt ein nicht nur                                                    weiter erforderlich.
vom Namen her raumplanungsähn-             Ein derartiger Bezug ist gegenwärtig
liches Planungsinstrument der Was-         in den Raumordnungsgesetzen von            4.2 Berücksichtigung von
serwirtschaft vor. Auch die im WRG         Nieder- und Oberösterreich, im Lan-            Hochwassergefahren im Örtlichen
vorgesehene Möglichkeit, Flächen für       desentwicklungsprogramm des Bur-               Entwicklungskonzept
bestimmte wasserwirtschaftliche Zwe-       genlands sowie im Steiermärkischen
cke zu widmen, deutet auf einen Ab-        Sachprogramm „zur hochwassersiche-         Die Abgrenzung von hochwasserge-
stimmungsbedarf zwischen den Fest-         ren Entwicklung der Siedlungsräume“        fährdeten Gebieten und Gebieten, die
legungen von Wasserwirtschaftlichen        gegeben (vgl. Kap. 1). Das Tiroler Raum-   für eine Baulandentwicklung in Frage
Regionalprogrammen und den Pla-            ordnungsgesetz stellt den Bezug zur        kommen, empfiehlt sich aber bereits
nungsinstrumenten der überörtlichen        Gefahrenzonenplanung dahingehend           für das Örtliche Entwicklungskonzept
und der örtlichen Raumplanung hin.         her, dass bei der Beurteilung der Bau-     (ÖEK)4. In fast allen Bundesländern ist
Durch eine entsprechende Koordina-         landeignung auf Gefahrenzonenpläne         das ÖEK mittlerweile verbindlich zu
tion sollte sichergestellt werden, dass    Bedacht zu nehmen ist. In den anderen      erstellen. Auf der Grundlage von Gefah-
Regelungen in Wasserwirtschaftlichen       Bundesländern sind die hochwasserbe-       renzonenplänen, Abflussuntersuchun-
Regionalprogrammen jene räumlichen         zogenen Bestimmungen zur Bauland-          gen und Gefahrenhinweiskarten (für
und inhaltlichen Bereiche betreffen, auf   eignung unbestimmt formuliert. Die         pluviale Hochwasserereignisse) kann
die die Raumplanung keinen Einfluss        Intention dieser Empfehlung besteht        die Baulandeignung schon vor der ei-
nehmen kann.                               auch darin, unbestimmte Bezeichnun-        gentlichen Widmung geklärt werden.
                                           gen der Hochwassergefährdungsbe-           Neben Ausschluss- und Eignungszo-
4 Koordination Wasserbau –                 reiche in den Raumordnungsgesetzen         nen werden im ÖEK auch Flächen
  örtliche Raumplanung                     zu vermeiden und damit v. a. in der        mit Vorbehalt betreffend Naturgefah-
                                           örtlichen Raumplanung anwendbare           ren ausgewiesen, die dann für eine
Empfehlung 6 der ÖREK-Partnerschaft        Festlegungen zu treffen.                   Baulandwidmung eine Stellungnahme
„Risikomanagement Hochwasser“ hat             Werden Gefahrenbereiche im je-          des Wasserbaus erfordern, die in wei-
eine verpflichtende Verankerung von        weiligen Raumordnungsgesetz oder           terer Folge zu baulichen Auflagen im
Gefahrenzonenplanungen und Abfluss-        in überörtlichen Raumordnungspro-          Bebauungsplan oder im Bauverfahren
untersuchungen in der örtlichen Raum-      grammen nicht explizit benannt, ist im     führt. Die Zonierung im ÖEK schafft
planung und im Baurecht3 zum Inhalt.       Raumordnungsverfahren eine Stellung-       damit bereits vorab Klarheit über jene
Gebiete, die eine hohe und mittlere        nahme des zuständigen wasserbau-           Flächen, die mit oder ohne bauliche
Hochwassergefährdung aufweisen, ins-       lichen Fachdienstes erforderlich, die      Auflagen für eine Baulandentwicklung
besondere rote Gefahrenzonen, sind         für Widmungsansuchen in der roten          in Frage kommen. Eine parzellenschar-
grundsätzlich weder zu bebauen noch        Gefahrenzonen in aller Regel negativ       fe Berücksichtigung von Naturgefahren
mit einer Widmung zu belegen, die          ausfällt. Für Widmungsansuchen in
eine Bauführung zulässt. Widmungsbe-       der gelben Gefahrenzone wird die Stel-     4 Die diesbezüglichen Bezeichnungen in
schränkungen in den Raumordnungs-          lungnahme zur Beurteilung der Bau-
                                                                                      den Bundesländern sind unterschiedlich.
                                           landeignung oft von Kriterien wie der      Dieses strategisch ausgerichtete Planungs-
                                           Wassertiefe und der Fließgeschwindig-      instrument der örtlichen Raumplanung
3Die weiteren Ausführungen in diesem       keit abhängig gemacht, und es werden       wird auch als Räumliches Entwicklungs-
Kapitel beziehen sich nur mehr auf die     gegebenenfalls bauliche Auflagen zur       konzept oder als Räumlicher Entwick-
Raumplanung.                               Hochwasseranpassung erteilt. Diese         lungsplan bezeichnet.

                   Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit

im Allgemeinen erfolgt erst im Flä-
chenwidmungs- und gegebenenfalls im
Bebauungsplan. Diese Vorgehenswei-
se verdeutlicht, dass der Umgang mit
Hochwassergefahren im ÖEK eine enge
Abstimmung von Wasserbau und ört-
licher Raumplanung erfordert. In die
Erstellung eines ÖEK bringen sich ver-
schiedene Fachbereiche ein, wodurch
im Planungsprozess eines ÖEK der
vorausschauenden Koordination un-
terschiedlicher Nutzungsansprüche in
Form einer administrativen Koordinati-
on der Planungsträger eine besondere
Bedeutung zukommt.

4.3 Umgang mit gewidmetem Bauland
    in Gefährdungsbereichen

In Österreich sind mit Stand 2020 bei
unterschiedlicher regionaler Verteilung
22 % des gewidmeten Baulands nicht
bebaut (ÖROK 2021b). Diese Bauland-
reserven beinhalten in der Regel sied-
lungsstrukturell gut geeignetes Bauland      Abb. 2 Gewidmetes Bauland im Hochwasserabflussbereich (Quelle: Seher und Beutl
und stellen damit neben den Gebäude-         2004)
leerständen eine wichtige Ressource für
die Innenentwicklung dar, die als Maß-       schon zur Erschließung des Baulands      ment Hochwasser“ ein Berücksichti-
nahme zur Reduktion des „Flächenver-         getätigt hat (Seher 2020b).              gungsgebot für die örtliche Raumpla-
brauchs“ forciert wird5. Der Umgang             Diese Abwägung im Raumordnungs-       nung vor, welches dem Prinzip der
mit unbebautem Bauland in hoch-              verfahren muss auf fachlichen Ein-       Risikovermeidung entspricht. Für Rest-
wassergefährdeten Bereichen (Abb. 2)         schätzungen des Wasserbaus basieren,     risikobereiche im Sinne von Überlast-
gestaltet sich damit als Interessenabwä-     was eine entsprechende Abstimmung        und Versagensfällen sieht Empfehlung 7
gung zwischen der Innenentwicklung           erfordert. In Abhängigkeit von der Ge-   vor, Grundlagen zur Berücksichtigung
und der Freihaltung gefährdeter Flä-         fährdungslage und der Bedeutung der      des Restrisikos zu erarbeiten und Hand-
chen. Diese Abwägung wird sich in            Fläche für den Oberflächenabfluss wer-   lungsempfehlungen für Raumordnung
den Gefährdungsbereichen, die durch          den die zuständigen Fachdienste bauli-   und Baurecht abzuleiten (ÖROK 2018).
pluviales Hochwasser hervorgerufen           che Anpassungsmaßnahmen festlegen,           Für Gebiete mit niedriger Hochwas-
werden, häufiger stellen als in den Ab-      die im Zuge des Bauverfahrens umzu-      sergefährdung und für Restrisikoberei-
flussgebieten fluvialer Hochwasser. Das      setzen sind, oder eine Bebauung der      che sehen die Raumordnungsgesetze
liegt einerseits an der – verglichen mit     Fläche ausschließen. Besteht die Opti-   der Bundesländer gegenwärtig nur ver-
Flusshochwasser – höheren Exposition         on, die Gefährdung der Fläche durch      einzelt Einschränkungen bei der Bau-
des Siedlungsbestands gegenüber plu-         technische Schutzmaßnahmen zu re-        landwidmung vor: Das Niederösterrei-
vialem Hochwasser und andererseits           duzieren, sind Bausperren oder die       chische Raumordnungsgesetz kennt ein
an der besseren Beherrschbarkeit der         Widmung von Aufschließungszonen          Baulandwidmungsverbot für Bauland-
Gefahrenprozesse durch kleinere bauli-       geeignete Planungsinstrumente, die ei-   Sondergebiet mit Gefahrenpotenzial,
che Anpassungen. Bei entsprechender          ne Bebauung bis zur Herstellung der      Bauland-Industriegebiet und Bauland-
Baulandnachfrage in einer Gemeinde           Baulandeignung unterbinden. Kann         Verkehrsbeschränktes Industriegebiet
müssen Baulücken (gewidmetes Bau-            die Gefährdung nicht beseitigt werden,   im Abflussbereich des 300-jährlichen
land), die im Siedlungsbereich nicht         sind diese Grundstücke nicht als Bau-    Hochwassers (§ 15 Abs 6 NÖROG), das
geschlossen werden, im Außenbereich          land geeignet und sollten in Grünland    Oberösterreichische Raumordnungs-
gewidmet werden. So kann es unter            rückgewidmet werden. Auch für diese      gesetz legt mit Bezug zum Restrisiko
Umständen sinnvoller sein, strukturel-       Entscheidungen ist eine entsprechende    ein Widmungsverbot für Bauland in
le Schutzmaßnahmen zu setzen und             Koordination der örtlichen Raumpla-      ehemals roten Zonen fest (§ 21 Abs 1a
Baulücken in Innerortslagen zu bebau-        nung mit dem Wasserbau unerlässlich.     OöROG). Ansonsten liegen Entschei-
en, auch im Hinblick auf die finanzi-                                                 dungen über die bauliche Nutzung von
ellen Vorleistungen, die die Gemeinde        4.4 Bereiche mit niedriger               Räumen mit niedriger Hochwasserge-
                                                 Hochwassergefährdung – die Rolle     fährdung und Restrisiko im Planungs-
                                                 der Bebauungsplanung                 ermessen der Gemeinden. Gefahren-
5 Zum Anteil jener Baulandreserven, die in                                            informationen sind für diese Bereiche
von (fluvialem und pluvialem) Hochwas-       Für Gebiete mit niedriger Hochwas-       vorhanden bzw. werden die wasserbau-
ser gefährdeten Gebieten liegen, liegen      sergefährdung sieht Empfehlung 6 der     lichen Fachdienste im Raumordnungs-
keine belastbaren Zahlen vor.                ÖREK-Partnerschaft    „Risikomanage-     verfahren auf die bestehende Gefähr-

Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit

                                                                                    nur in Textform vor. Zudem können
                                                                                    die Raumplanungsabteilungen in den
                                                                                    Landesregierungen und der Wasser-
                                                                                    bau aufgrund nicht dokumentierter
                                                                                    Kollaudierungen (Meldung der Baufer-
                                                                                    tigstellung) oft nicht überprüfen, ob
                                                                                    Festlegungen im Bebauungsplan dann
                                                                                    tatsächlich im Bauverfahren umgesetzt
                                                                                    werden. Hier ist auch die Koordinati-
                                                                                    on zwischen diesen Behörden und den
                                                                                    Gemeinden als Baubehörden zu ver-
                                                                                    bessern. Erlässt die Gemeinde keinen
                                                                                    Bebauungsplan, beschränkt sich der
                                                                                    Einfluss des Wasserbaus auf das Wid-
                                                                                    mungsverfahren. Die Baulandwidmung
                                                                                    legt aber nur in groben Zügen fest, wie
                                                                                    eine Fläche genutzt wird und erlaubt
                                                                                    in der Regel keine Anpassungsmaß-
                                                                                    nahmen an Hochwassergefahren. Ein
                                                                                    kombinierter Flächenwidmungs- und
Abb. 3 Anpassung an Hochwassergefahren durch Erdgeschossnutzung als Parkplatz       Bebauungsplan, der in einigen Städten
(Foto: W. Seher)                                                                    angewendet wird, würde konkretere
                                                                                    Auflagen bezüglich Hochwasseranpas-
                                                                                    sung bereits im Zuge der Widmung
dung hinweisen. Zudem werden die-          lautenden Auflagen im Bauverfahren       möglich machen.
se Gefährdungen im Zusammenhang            liegen in gebietsweisen einheitlichen
mit der Auflage von Gefahrenzonen-         Festlegungen, einer vorzeitigen Ein-     5 Resümee
plänen kommuniziert. Die diesbezüg-        bindung der Bauwerber sowie in der
lichen Widmungs- und Nutzungsent-          Bewusstseinsbildung für Hochwasser-      Der in der EU-Hochwasserrichtlinie
scheidungen der Gemeinden erfolgen         risiken im Fall partizipativ gestalte-   zum Ausdruck kommende Paradig-
daher nicht unter Unwissen. Die ent-       ter Planungsprozesse. Insbesondere       menwechsel von der Gefahrenabwehr
stehenden Risiken werden bewusst in        Schäden aus pluvialen Hochwasserer-      hin zum Risikomanagement hat die An-
Kauf genommen (Fellinger 2020).            eignissen können oft durch einfache      zahl der beteiligten Akteure im Hoch-
   Eine Berücksichtigung von Gebieten      bauliche Maßnahmen vermieden wer-        wasserrisikomanagement erhöht und
mit niedriger Hochwassergefährdung         den. Die Freihaltung von Abflussgassen   zu einem Bedeutungsgewinn flächen-
und Restrisiko in der örtlichen Raum-      sowie Konzepte der Oberflächenent-       und raumbezogener Aspekte im Um-
planung umfasst die Information über       wässerung von zusammenhängenden          gang mit Hochwassergefahren geführt
die Gefährdung durch Ersichtlichma-        Gebieten im Allgemeinen sind übliche     (Löschner 2018; Hartmann und Jüp-
chung in den Planungsinstrumenten,         Inhalte von Bebauungsplänen. Ferner      ner 2014). Die Bedeutung von Fläche
Auflagen im Sinne einer hochwasseran-      können u. a. die Anordnung des Gebäu-    und Raum geht einher mit einem Be-
gepassten Bauweise im Flächenwid-          des am Grundstück, Bestimmungen zur      darf nach intersektoraler Abstimmung
mungs-, aber besonders im Bebauungs-       Vorschreibung oder Untersagung von       zwischen den Akteuren im Hochwasser-
plan, sowie die Festlegung von Wid-        Geländeveränderungen,      Flutmulden    risikomanagement, insbesondere zwi-
mungseinschränkungen in diesen Ge-         und Ableitungsbauwerke, wie Mauern       schen der Raumplanung und dem Was-
bieten. Letzteres erscheint aufgrund des   und Dämme, in einem Bebauungs-           serbau. Die ÖREK-Partnerschaft „Risi-
beschränkten Dauersiedlungsraums in        plan verankert werden. Eine enge Ab-     komanagement Hochwasser“ hat die-
den alpinen Bundesländern nur sehr         stimmung zwischen den Ortsplanern,       sen Abstimmungsbedarf aufgegriffen
eingeschränkt umsetzbar, weshalb die       den Gemeinden und dem Wasserbau          und gibt mit den ÖROK-Empfehlungen
folgenden Ausführungen die Berück-         ist auch bei der Erstellung von Be-      Nr. 57 „Hochwasserrisikomanagement“
sichtigung von Hochwassergefahren im       bauungsplänen, die die Anpassung an      als Ergebnis einer inhaltlichen Koordi-
Bebauungsplan zum Inhalt haben.            Hochwassergefahren zum Inhalt ha-        nation Leitlinien für den Umgang mit
   Hochwasserangepasste Bauformen          ben, was Auswahl und Gestaltung der      Hochwassergefahren und Hochwasser-
können in der Bebauungsplanung ver-        Maßnahmen betrifft, unerlässlich. Un-    risiken in der Raumplanung und für
bindlich festgelegt werden. Für Neu-       terstützung bieten hier auch Informa-    die administrative Koordination von
erschließungen ermöglicht dieses Ins-      tionsbroschüren zum hochwasserange-      Raumplanung und Wasserbau vor.
trument der örtlichen Raumplanung          passten Bauen (vgl. z. B. ÖWAV 2013;         In diesem Beitrag wurde der Schwer-
Mindestvorgaben für Bauvorhaben in         BMNT 2019).                              punkt auf jene Empfehlungen gelegt,
Gefährdungsbereichen im Sinne ei-              Die Berücksichtigung von Hoch-       die direkt auf die Koordination der
ner gefahrenangepassten Differenzie-       wassergefahren im Bebauungsplan ist      überörtlichen bzw. örtlichen Raumpla-
rung der Nutzungsintensität und der        zu forcieren. Die Bebauungsplanung       nung mit dem Wasserbau abzielen. Die
Umsetzung einer baulichen Hochwas-         wird besonders in ländlich gepräg-       in den ÖROK-Empfehlungen geforderte
seranpassung (Abb. 3). Die Vorteile der    ten Gemeinden selten angewendet,         Berücksichtigung von Hochwasserab-
Bebauungsplanung gegenüber gleich-         und wenn liegen Bebauungspläne oft       fluss- und Hochwasserrückhalteflächen

                   Koordination von Raumplanung und Wasserbau als wesentlicher Bestandteil des Hochwasserrisikomanagements
Originalarbeit

in den Instrumenten der überörtlichen                  nimmt die administrative Koordination                Beitrags basieren auf Resultaten des
Raumplanung und hier besonders der                     zwischen Raumplanung und Wasser-                     Forschungsprojekts     „PoCo-FLOOD“,
Regionalplanung ist zu forcieren. Dabei                bau einen hohen Stellenwert ein, da                  das von der Österreichischen Akademie
ist einerseits die inhaltliche Koordi-                 zwischen dem Raumplanungsziel ei-                    der Wissenschaften (ÖAW) im Rahmen
nation gefordert, die Freihaltung von                  ner Verdichtung der Siedlungsbereiche                des Forschungsprogramms „Earth Sys-
Hochwasserabfluss- und Hochwasser-                     und dem Freihalten von Hochwasser-                   tem Sciences (ESS)“ gefördert wird.
rückhalteflächen als Anliegen der Re-                  abflussflächen abzuwägen ist und die-
gionalplanung in den Raumordnungs-                     se Abwägung entsprechende fachliche                  Funding Open access funding provided
gesetzen zu verankern. Andererseits gilt               Grundlagen erfordert. Für Hochwasser-                by University of Natural Resources and
es, auf Good-Practice-Beispielen wie                   abflussbereiche mit geringer Eintritts-              Life Sciences Vienna (BOKU).
der Blauzone Rheintal aufzubauen und                   wahrscheinlichkeit und Restrisikoge-
im Wege der administrativen Koordina-                  biete gibt es im Raumordnungsrecht                   Open Access Dieser Artikel wird unter
tion die Ausweisung von hochwasserbe-                  nur sehr vereinzelt normative Vorga-                 der Creative Commons Namensnen-
zogenen Vorrang- oder Freihaltezonen                   ben. Die in den ÖROK-Empfehlungen                    nung 4.0 International Lizenz veröffent-
in regionalen Raumordnungsprogram-                     angesprochene Berücksichtigung dieser                licht, welche die Nutzung, Vervielfäl-
men sicherzustellen.                                   Bereiche im Sinne einer Risikovermei-                tigung, Bearbeitung, Verbreitung und
    Die Berücksichtigung von Gebieten                  dung wird daher überwiegend über                     Wiedergabe in jeglichem Medium und
mit Überflutung hoher und mittlerer                    informelle, nicht regulative Ansätze,                Format erlaubt, sofern Sie den/die ur-
Wahrscheinlichkeit in der örtlichen                    wie Informationen, Bewusstseinsbil-                  sprünglichen Autor(en) und die Quelle
Raumplanung zeigt sich in hohem Ma-                    dung oder anreizorientierte Systeme                  ordnungsgemäß nennen, einen Link zur
ße standardisiert. Diese Standardisie-                 erfolgen, für die eine administrative                Creative Commons Lizenz beifügen und
rung beruht einerseits auf Widmungs-                   Koordination von Raumplanung und                     angeben, ob Änderungen vorgenom-
beschränkungen, die an Grenzwerte                      Wasserbau aber ebenfalls von Bedeu-                  men wurden.
der Gefährdung gekoppelt und in den                    tung ist.
Raumordnungsgesetzen bzw. in Instru-                       Im Umgang mit Hochwasserge-                      Die in diesem Artikel enthaltenen Bil-
menten der überörtlichen Raumpla-                      fahren und Hochwasserrisiken in der                  der und sonstiges Drittmaterial unter-
nung festgelegt sind. Nicht selten ge-                 Raumplanung machen insbesondere                      liegen ebenfalls der genannten Crea-
hen diese Widmungsbeschränkungen                       Herausforderungen wie die Fläche-                    tive Commons Lizenz, sofern sich aus
auf eine inhaltliche Koordination von                  ninanspruchnahme für Bauland und                     der Abbildungslegende nichts anderes
Raumplanung und Wasserbau zurück                       Verkehrsflächen und der Klimawandel                  ergibt. Sofern das betreffende Materi-
(vgl. z. B. die Entstehung und die aktu-               deutlich, dass im Hochwasserrisikoma-                al nicht unter der genannten Creative
elle Überarbeitung des Sachprogramms                   nagement eine interdisziplinäre, koor-               Commons Lizenz steht und die betref-
Hochwasserschutz in der Steiermark).                   dinierte Herangehensweise notwendig                  fende Handlung nicht nach gesetzlichen
Anderseits gewährleisten Regeln der                    ist, um neue Risiken zu vermeiden und                Vorschriften erlaubt ist, ist für die oben
administrativen Koordination zwischen                  bestehende Risiken zu reduzieren. Die                aufgeführten Weiterverwendungen des
den Gemeinden und den wasserbauli-                     Raumplanung deckt mit der präventi-                  Materials die Einwilligung des jeweili-
chen Fachdiensten im Raumordnungs-                     ven Vermeidung neuer Risiken einen                   gen Rechteinhabers einzuholen.
verfahren eine standardisierte Vorge-                  wichtigen Bereich im Hochwasserrisi-                 Weitere Details zur Lizenz entnehmen
hensweise bei der Gefahrenbeurteilung                  komanagement ab, in dem die notwen-                  Sie bitte der Lizenzinformation auf
und den daraus folgenden Widmungs-                     dige Abstimmung mit dem Wasserbau                    http://creativecommons.org/licenses/
entscheidungen. Im Umgang mit ge-                      auch über formale Vorgaben hinaus                    by/4.0/deed.de.
widmetem Bauland in Zonen mit mitt-                    weiter intensiviert werden sollte.
lerer Überflutungswahrscheinlichkeit
und bei pluvialen Hochwassergefahren                   Danksagung        Teile des vorliegenden

  Literatur

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  Bundesministerium für Land- und Forst-                 Bundesministerium für Nachhaltigkeit und              Raumplanung. Die Wechselwirkung zwischen
  wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft                Tourismus (BMNT) (2019): Eigenvorsorge bei            technischen Schutzmaßnahmen, Gefahrenzo-
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