Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung - Deutscher Verband für Landschaftspflege

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Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung - Deutscher Verband für Landschaftspflege
Deutscher Verband für
                                            Landschaftspflege

Leitfaden für die einzelbetriebliche
Biodiversitätsberatung

             Nr. 24 der DVL-Schriftenreihe „Landschaft als Lebensraum“
Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung - Deutscher Verband für Landschaftspflege
Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung - Deutscher Verband für Landschaftspflege
Leitfaden für die einzelbetriebliche
Biodiversitätsberatung
Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung - Deutscher Verband für Landschaftspflege
Deutscher Verband für
                                                                                     Landschaftspflege

Impressum
Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung

Herausgeber:               Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (DVL)

Foto Titelseite / Rückseite: © Peter Roggenthin

Konzeption:                Isabell Raschke, Dr. Jürgen Metzner, Prof. Dr. Eckhard Jedicke

Redaktion:                 Isabell Raschke, Dr. Jürgen Metzner

In Zusammenarbeit mit:     Tobias Pape (grünweg Projektmanagement & Beratung, www.gruenweg.net),
                           Christina Kretzschmar, Dr. Helge Neumann

Layout & Satz:             Nicole Sillner, www.almagrafica.de

Bezug über                 Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (DVL)
                           Promenade 9, D-91522 Ansbach
                           E-Mail: bestellung@lpv.de
                           www.landschaftspflegeverband.de

Fachbetreuung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE): Dr. Norbert Kowarsch

Das Werk einschließlich seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen
Grenzen des Urheberrechts ist ohne die Zustimmung des Herausgebers unzulässig. Dies gilt insbesondere für
die Vervielfältigungen, Übersetzungen und Mikroverfilmungen sowie die Einspeicherung und Verarbeitung
in elektronischen Systemen.

Zitiervorschlag:           Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (2018) Leitfaden für die einzel-
                           betriebliche Biodiversitätsberatung, Nr. 24 der DVL-Schriftenreihe „Landschaft
                           als Lebensraum“

ISSN 2197-5876

Gedruckt auf 100 % Blauer Engel Recyclingpapier

© Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V., Ansbach 2018

Das Projekt „Modellhafte Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen für Biodiversität und Entwicklung von
Qualitätsstandards für Beratungsinstrumente“ wurde gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages und gefördert über die Bundes-
anstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Förderkennzeichen 2814BM070 im Rahmen der Richtlinie des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zur Förderung von Modell- und Demonstrations-
vorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der Biologischen Vielfalt.
Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung - Deutscher Verband für Landschaftspflege
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Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung - Deutscher Verband für Landschaftspflege
Inhalt
1. Einleitung                                                                      9

2. Biodiversitätsberatung – Grundlagen                                            13
   2.1 Begriffsabgrenzungen und Definitionen                                      13

   2.2 Ziele der Biodiversitätsberatung                                           14

   2.3 Beratungsablauf                                                            16

   2.4 Methoden der Beratung                                                      17

   2.5 Integration von Maßnahmen in Betrieb und Landschaft                        19

   2.6 Voraussetzungen bei Beratungsorganisationen                                19

3. Erforderliche Qualifikationen für Beratungskräfte                              23
   3.1 Kenntnisbereiche im Überblick                                              23

   3.2 Förderrecht und Fördermöglichkeiten                                        25

   3.3 Naturschutzrecht                                                           29

4. Beratungsinhalte und Grundkenntnisse in Bezug auf Nutzungs- bzw. Biotoptypen   31
   4.1 Hofstelle                                                                  31

   4.2 Ackerbiotope                                                               33

       4.2.1 Flachgründige Äcker                                                  39

       4.2.2 Äcker auf Sandböden                                                  41

       4.2.3 Äcker der Gunststandorte                                             42

       4.2.4 Organische und temporär überschwemmte Böden                          44

   4.3 Grünlandbiotope                                                            46

       4.3.1 Wiesen                                                               51

             4.3.1.1 Intensivwiesen                                               51

             4.3.1.2 Extensive Mähwiesen                                          52
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       4.3.2 Weiden und Mähweiden                      55

       4.3.3 Besondere Grünlandbiotope                 59

             4.3.3.1 Heidebiotope und Magerrasen       59

             4.3.3.2 Salzgrünland                      61

             4.3.3.3 Feucht- und Nassgrünland          64

   4.4 Streuobstbiotope                                67

   4.5 Gewässerbiotope und Flussauen                   69

       4.5.1 Gewässerbiotope und Flussauen allgemein   69

       4.5.2 Kleingewässer und ihre Saumstrukturen     73

   4.6 Gehölzbiotope                                   75

       4.6.1 Hecken, Feldgehölze und Einzelbäume       75

       4.6.2 Waldränder                                78

   4.7 Steinriegel und Trockenmauern                   80

   4.8 Rebkulturen und Rebbrachen                      82

   4.9 Gemüse- und Intensivobstkulturen                86

5. Mustervorlagen                                      89
   5.1 Betriebsspiegel                                 89

   5.2 Dokumentation für den Betrieb                   97

6. Dank                                                98
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© Peter Roggenthin
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1. Einleitung
Um die Arten- und Strukturvielfalt in der Kultur-                                          Ergebnis eines hierzu durchgeführten Modell- und
landschaft gemeinsam mit der Landwirtschaft zu                                             Demonstrationsvorhabens unter dem Titel „Modell-
fördern, braucht es ein Bündel an (förder)politi-                                          hafte Umsetzung von betrieblichen Maßnahmen
schen Maßnahmen. Als zentraler Erfolgsfaktor,                                              für Biodiversität und Entwicklung von Qualitäts-
um diese optimal zu nutzen, gilt die einzelbetrieb-                                        standards für Beratungsinstrumente“, das von
liche Biodiversitätsberatung. In den letzten Jahren                                        2015 bis 2018 durchgeführt wurde.5
haben zahlreiche Akteure aus Verwaltung und
                                                                                           Aufbauend auf diesen Erfahrungen und auf der Be-
Verbänden in verschiedenen Bundesländern Be-
                                                                                           ratungstätigkeit der Landschaftspflegeverbände hat
ratungsmethoden entwickelt und Erfahrungen
                                                                                           der DVL gemeinsam mit Expertinnen und Experten
in der Anwendung gesammelt. In der Förder-
                                                                                           im Rahmen des Projektes:
periode 2014–2020 bieten acht Bundesländer
eine ELER-Förderung für die einzelbetriebliche                                             –– Schulungsreihen zur Biodiversitätsberatung kon-
Biodiversitätsberatung1     an:    Baden-Württem-                                             zipiert und durchgeführt sowie Materialien und
berg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,                                                  Handlungsempfehlungen für die Beratung er-
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen,                                                stellt,
Thüringen und Schleswig-Holstein. Standardi-
                                                                                           –– gemeinsam mit Landschaftspflegeverbänden
sierte Beratungsangebote bilden z. B. der „Fokus
                                                                                              in 4 Modellregionen, in Bayern, Hessen, Nord-
Naturtag“2, der „Partnerbetrieb Naturschutz“ in
                                                                                              rhein-Westfalen und Thüringen, 16 land-
Rheinland-Pfalz3 und der „Betriebsplan Natur“4 in
                                                                                              wirtschaftliche Betriebe beraten, um die
Sachsen. Somit besteht eine große Vielfalt metho-
                                                                                              Praxistauglichkeit der vermittelten Kenntnisse
discher Ansätze, die sich in Beratungsintensität,
                                                                                              und Leitlinien durch Betriebe und Beratungs-
Schwerpunkt- und Zielsetzung sowie finanziellen
                                                                                              kräfte zu evaluieren,
Erfordernissen teilweise stark unterscheiden. Auch
für die Auswahl der Beratungskräfte gibt es in den                                         –– die (Zwischen-)Ergebnisse in Expertenworkshops
Ländern teilweise festgelegte Auswahlverfahren.                                               und bilateralen Gesprächen mit Beratungs-
                                                                                              organisationen, Beraterinnen und Beratern,
Ein allgemeingültiger Qualitätsstandard für die
                                                                                              Verwaltung und Wissenschaft diskutiert und
einzelbetriebliche    Biodiversitätsberatung,    der
                                                                                              weiterentwickelt.
gleichzeitig regionale Besonderheiten berück-
sichtigt, existiert derzeit jedoch nicht. Der DVL                                          Dieser Leitfaden fasst die aus den Projektergeb-
hat daher verschiedene Beratungsansätze in den                                             nissen abgeleiteten inhaltlichen und methodischen
Bundesländern und von Modellprojekten analysiert,                                          Standards als Handlungsleitlinie für die praktische
Qualitätsstandards abgeleitet und in der Praxis eva-                                       Beratung komprimiert zusammen. Dabei stehen vor
luiert. Die vorliegende Publikation ist das zentrale                                       allem die ELER-geförderten Beratungsangebote im

1 Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (2017): Naturschutzberatung in den Ländern. In: https://www.netzwerk-laendlicher-raum.de/de/themen/naturschutzberatung/
  beratung-in-den-laendern/. Abruf: 23.6.2017.
2 Jedelhauser, M., E. Meyerhoff, V. Heiringhoff Campos, R. Grosskopf und K. Schertler (2017): Fokus-Naturtag - einzelbetriebliche Naturschutzberatung für landwirtschaftliche
  Betriebe. Entwicklung, Umsetzung und Evaluierung eines neuen Beratungskonzepts. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 49 (1): 11–18.
3 Ministeriumfür Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (o. D.): Partnerbetrieb Naturschutz. In: http://www.partnerbetrieb-naturschutz.rlp.de. Abruf: 7.2.2017.
4 Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2014): Grundsätzlicher Ablauf Betriebsplan Natur.
5 gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages
Leitfaden für die einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung - Deutscher Verband für Landschaftspflege
Fokus. Im Sinne einer Checkliste werden die zent-      Landwirtschaftsverwaltungen, öffentliche und
ralen Themen und Methoden aufgelistet und ge-          private Auftraggebende sowie die Aus- und
eignete Informationsquellen genannt. Er soll und       Fortbildung.
kann nicht die Lektüre von Fachliteratur ersetzen,
                                                       Kapitel 2 beschreibt Grundlagen und geht auf Ablauf
sondern allen eine Hilfestellung bieten, die in Ver-
                                                       und Methoden der Beratung ein. In Kapitel 3 wer-
waltung und Praxis daran arbeiten, qualifizierte
                                                       den allgemeine Anforderungen an die Qualifikation
effektive Biodiversitätsberatung in der Fläche zu
                                                       der Beratungskräfte genannt. Je nach Region und
etablieren.
                                                       Standort unterscheiden sich die Beratungsinhalte
Soll Biodiversitätsberatung erfolgreich sein,          und somit auch die erforderlichen Kenntnisse der
so benötigt sie ausreichend attraktive Förder-         Beraterinnen und Berater. Daher sind in Kapitel 4
bedingungen. Ebenso wichtig ist es, dass eine ge-      einige Fachgrundlagen für die wichtigsten Biotop-
nügende Zahl umfassend und aktuell ausgebildeter       bzw. Nutzungstypen zusammengefasst, ergänzt
Fachkräfte bereitsteht. Der Leitfaden richtet sich     durch Hinweise zu relevanter Literatur. Hilfreiche
somit an die Beratungspraxis, Naturschutz- und         Beratungsmaterialien finden sich in Kapitel 5.
Einleitung   10/11

                     © Helge Neumann
© Peter Roggenthin
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2. Biodiversitätsberatung – Grundlagen

2.1 Begriffsabgrenzungen und Definitionen
Der vorliegende Leitfaden bezieht sich auf eine                  Der Begriff einzelbetriebliche Naturschutzberatung
einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung. Im Rah-               wurde 2001 durch das Kompetenzzentrum Öko-
men der Beratung werden landwirtschaftliche                      landbau (KÖN) geprägt (van Elsen et al., 2003).
Betriebe unter Einbeziehung der Flächen des ge-                  Sie versteht sich als Spezialberatung in Ergänzung
samten Betriebes beraten.                                        zur betriebswirtschaftlichen Anbauberatung und
Ziel ist es, Erhalt und Förderung der biologischen               grenzt sich ab von einer flächen- oder programm-
Vielfalt optimal in den Gesamtbetrieb zu integrie-               bezogenen Naturschutzberatung (Abbildung 1).
ren und dadurch eine bessere Erfüllung der natur-                Denn die Beratung setzt am Naturschutzinteresse
schutzfachlichen Ziele im Betrieb zu erreichen. Für              und -bedarf der Landwirtinnen und Landwirte an
den Betrieb muss durch die Beratung damit zu-                    (van Esen, 2005). Maßnahmenvorschläge werden
gleich ein erkennbarer betriebsindividueller Mehr-               daher gemeinsam von Beratungskraft und Be-
wert erzielt werden. Dieser Mehrwert sollte aus                  triebsleitung entwickelt und sind auf die jeweilige
(Weiter-)Bildung und Motivation, Qualifizierung                  Situation des individuellen Betriebs abgestimmt. Die
zur Antragsstellung für Fördermaßnahmen sowie                    Umsetzung auf dem Betrieb erfolgt freiwillig. Ge-
einer besseren Außendarstellung des Betriebes in                 meinsam mit den Betrieben entwickelte Lösungen
der Öffentlichkeit bestehen (Landschaftspflegeverband            sind deshalb oft langfristiger und tragfähiger.
Nordwestsachsen e. V. und Büchner & Scholz, 2014).

                             Gesamtbetriebliche Biodiversitätsberatung

          Biodiversität / Naturschutz                               Landwirtschaft / Betriebswirtschaft

                              Einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung
                              (Biodiversität/Naturschutz und Landwirtschaft
                               i.d.R. ohne betriebswirtschaftliche Beratung)

                Gruppenberatung,                                               Flächenbezogene
                  Feldtage, etc.                                             Naturschutzberatung,
                                                                             maßnahmenbezogene
                                                                              Programmberatung

Abbildung 1: In diesem Leitfaden steht der Begriff „Biodiversitätsberatung“ für eine „einzelbetriebliche Biodiversitäts-
beratung“. Im Gegensatz dazu steht eine „gesamtbetrieblichen Biodiversitätsberatung“. Sie beinhaltet zusätzlich eine betriebs-
wirtschaftliche Beratung (Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, 2012). Eigene Darstellung.
Biodiversität beinhaltet per Definition die „Variabili-   Weil Erhalt und Förderung der Biodiversität in
tät unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft,         Agrarlandschaften untrennbar mit dem Schutz
(...) dies umfasst die Vielfalt innerhalb der Arten       von Boden und Wasser, Klima und Luft sowie der
und zwischen den Arten und die Vielfalt der Öko-          Erholungsfunktion von Landschaften verknüpft
systeme“ (United Nations, 1992). Der Fokus der Bio-       sind, sollten auch Ziele und Maßnahmen zu deren
diversitätsberatung im Sinne dieses Leitfadens liegt      Schutz und Entwicklung mitberücksichtigt werden.
daher auf dem Erhalt und der Entwicklung von:             Insofern werden die folgenden Begriffe teilweise
                                                          synonym verwendet, wobei Naturschutz und Agrar-
–– Agrarökosystemen mit ihren Nutzflächen, stand-
                                                          umwelt breiter zu definieren sind:
   orttypischen Strukturen und naturnahen Land-
   schaftselementen,                                      –– Biodiversitätsberatung,

–– naturschutzfachlich wertvollen Agrarbiotopen,          –– Natur(schutz)beratung,

–– wildlebenden Arten in Agrarökosystemen.                –– Agrarumweltberatung.

Die Vielfalt der genetischen Ressourcen ist ebenfalls     Der vorliegende Leitfaden bezieht sich auf die
Bestandteil der Biodiversität und kann darüber hin-       einzelbetriebliche Biodiversitätsberatung, die vor
aus Inhalt der Biodiversitätsberatung sein. Im Rah-       allem die Biodiversität in den o. g. drei Dimensionen
men des Leitfadens liegt jedoch der Schwerpunkt           im Gesamtbetrieb im Fokus hat.
auf den o. g. Aspekten.

2.2 Ziele der Biodiversitätsberatung
Ziel der Biodiversitätsberatung ist die Umsetzung         –– spezifischer Biodiversitätsschutz und hoch-
naturschutzfachlich erforderlicher, effektiver Maß-          wertige biodiversitätsfördernde Maßnahmen in
nahmen, die zum Betrieb und in den Betriebsablauf            Schwerpunktgebieten des Naturschutzes,
passen. Oft wird der Erfolg der Beratung allein
                                                          –– dabei Umsetzung von Maßnahmen sowohl auf
am Abfluss von Fördermitteln für biodiversitäts-
                                                             den Nutzflächen als auch auf angrenzenden
fördernde Maßnahmen gemessen. Kompetente
                                                             und die Agrarlandschaft (vor allem linienförmig)
und praxisnahe Beratung sollte jedoch auch Wissen
                                                             durchziehenden Strukturen.
zur Umsetzung von Maßnahmen und Kenntnisse
von Zusammenhängen zwischen Biodiversität und             Mit Hilfe der Biodiversitätsberatung sollen je nach
Produktion vermitteln. So sensibilisiert Beratung         Sichtweise des jeweiligen Akteurs (Abbildung 2) fol-
Landwirtinnen und Landwirte für die Bedeutung             gende Ziele erreicht werden:
der Artenvielfalt auf dem Betrieb und motiviert
dazu, Maßnahmen umzusetzen. Diese Sensibilisie-
                                                          (1) Aus Sicht der landwirtschaftlichen Betriebe
rung führt möglicherweise erst mittelfristig zu Ver-
                                                          soll Beratung:
änderungen in der Wirtschaftsweise und ist schwer
zu quantifizieren (Chevillat et al., 2017; van Elsen,     –– den Betrieben die fachlichen Hintergründe von
2005). Daher kann der Fördermittelabfluss kein al-           Naturschutzmaßnahmen verständlich machen
leiniges Erfolgskriterium sein.                              und Eigeninteresse wecken,

Biodiversitätsberatung deckt verschiedene Themen-         –– gemeinsam mit dem Betrieb eine biodiversitäts-
felder ab (ergänzt nach Jedicke, 2017):                      fördernde Betriebsphilosophie entwickeln,

–– Erhalt und Entwicklung von Biodiversität in der        –– Wünsche der Betriebe nach naturschutz-
   Normallandschaft,                                         optimierten Wirtschaftsweisen realisieren,
Biodiversitätsberatung – Grundlagen        14/15

–– durch einen kooperativen Ansatz betriebs-             (3) Aus Sicht der Verwaltung soll Beratung:
   individuelle Maßnahmen entwickeln, deren Um-
                                                         –– die Akzeptanz der Maßnahmen verbessern, ins-
   setzung auf freiwilliger Basis erfolgt,
                                                            besondere durch
–– die wirtschaftliche Bilanz der Betriebe durch pass-
                                                            -- bessere Integration         in   die     betrieblichen
   genaue und optimierte Inanspruchnahme von
                                                               Abläufe,
   Fördermitteln verbessern,
                                                            -- erhöhte Transparenz, Wissenstransfer und ko-
–– zwischen Betrieb und Fachbehörden vermitteln
                                                               operative Erarbeitung von Lösungen,
   und sich für die Belange des Betriebs einsetzen,
   wo diese naturschutzfachlich relevant sind,              -- Vermittlung zwischen Naturschutz und Land-
                                                               wirtschaft und ohne Wahrnehmung hoheit-
–– fachlich begründet bei der Imageverbesserung in
                                                               licher Aufgaben,
   der Bevölkerung helfen,
                                                         –– zum effizienteren Einsatz von Fördermitteln bei-
–– bei der Entwicklung eines Vermarktungskonzepts
                                                            tragen,
   der biodiversitätsfördernden Produktion unter-
   stützen.                                              –– Betriebe langfristig begleiten und Erfolgskontrolle
                                                            unterstützen,

                                                         –– Fehlerrisiken minimieren.
(2) Aus Sicht des Naturschutzes und der Land-
schaftspflege soll Beratung:

–– zur Umsetzung von mehr und hochwertigeren
   Naturschutzmaßnahmen beitragen, denn in-                                                     Be
                                                                                                   tr
   formierte Landwirtinnen und Landwirte über-                                                        ie
                                                                                                         be
                                                                    utz

   nehmen selbst Verantwortung, insbesondere für
                                                                 sch

  -- die Sicherung und Zunahme von Populationen
     wildlebender Arten in Agrarökosystemen,
                                                              tur

  -- Erhalt, Qualitätssteigerung und Neuschaffung
                                                           Na

     naturschutzfachlich hochwertiger Agrarbio-
     tope und Strukturen,

–– die Integrierbarkeit von Naturschutzan­  for­
                                               der­
   ungen in die betrieblichen Abläufe verbessern,
                                                                                             altu          ng
                                                                                      Ve r w
–– zum effizienteren Einsatz von Fördermitteln bei-
   tragen,

–– Betriebe langfristig konstruktiv begleiten und
                                                         Abbildung 2: Da Betriebe mit Erhalt und Förderung der bio-
   eine Erfolgskontrolle für Naturschutzmaßnahmen        logischen Vielfalt Gemeinwohlleistungen erbringen, muss
   unterstützen,                                         Biodiversitätsberatung neben den Anforderungen der land-
                                                         wirtschaftlichen Betriebe auch die des Naturschutzes und
–– helfen, den Rückzug der Landwirtschaft aus der        der Landschaftspflege sowie der Verwaltung integrieren. Sie
                                                         unterscheidet sich somit von anderen landwirtschaftlichen
   Fläche zu verhindern (besonders in Ungunst-
                                                         Beratungen, die allein als Dienstleistung für die Betriebe an-
   lagen).                                               geboten werden.
2.3 Beratungsablauf

 Umfang und Dauer einer Biodiversitätsberatung                     vorzubereiten. Durch einen standardisierten Be-
 können sehr unterschiedlich sein und hängen                       ratungsablauf und die Nutzung vereinheitlichter
 von der jeweiligen Betriebssituation und dem Be-                  Unterlagen können Effizienz und Qualität der Be-
 ratungsziel ab.                                                   ratung gesichert werden. Abbildung 3 beschreibt
 Dennoch hilft es, sich an einem Beratungsschema                   ein solches idealtypisches Ablaufschema als Leitlinie.
 zu orientieren und sich strukturiert auf die Beratung

          Vorarbeiten                                    Planung                               Umsetzung

                                                                                   le

                                                                                 he
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                                                                          de
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                                           vo

                                                                                        hk
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                                                                        be
                                                         um
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                                                                                    lic
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                                                                                                    e
                                                     ok

                                                                                                  tig
                                                                                   nt
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                                                                   un
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                                    na

                                                                                               fr
                                                                               Ö
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                                                                                             ng
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                 w

                                                                                          La
                                M

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              Be

 Abbildung 3: Idealtypischer Ablauf der Biodiversitätsberatung. Beratungsschritte zusammengestellt aus bestehenden Be-
 ratungsmethoden. Besonders empfohlene Beratungsschritte sind fett hervorgehoben. Nicht hervorgehobene Schritte werden
 bei Bedarf umgesetzt (RASCHKE, 2018).

 Wichtige Schritte bei der Beratung sind:

 –– Kontaktaufnahme/Vorgespräch mit dem Betrieb                        Betriebsgebäuden

 –– Vernetzung mit Behörden, anderen Fachbe-                       –– Bewertung der Ist-Situation auf dem Betrieb mit
    ratungskräften,   Landschaftspflegeverbänden,                     Hilfe eines Betriebsspiegels (Vorlage siehe Kapitel 5)
    Naturschutzverbänden, ehrenamtlichen Art-
                                                                   –– ggf. ergänzende Erfassung von Arten
    oder Schutzgebietsbetreuern, Maschinenringen
     regionales Netzwerk nutzen                                   –– Ableitung der Biodiversitätsziele für die Flächen
                                                                      des Betriebs
 –– Recherche  betriebliche Situation, naturschutz-
    fachliche Daten/Kulissen                                       –– Erarbeitung und Abstimmung von Maßnahmen-
                                                                      vorschlägen, inkl. Recherche relevanter Förde-
 –– Gespräch vor Ort mit (Teil-)Betriebsbesichtigung
                                                                      rungs- und Finanzierungsoptionen
    von Eigentums- und Pachtflächen einschließlich
Biodiversitätsberatung – Grundlagen   16/17

–– ggf. weitere Beratungsgespräche nach Maß-                –– ggf. Überprüfung der Maßnahmenumsetzung
   nahmenvorauswahl
                                                            –– langfristige weitere Betreuung des Betriebs
–– betriebsindividuelle Dokumentation mit Informa-
                                                            Die konkreten Beratungsinhalte orientieren sich an
   tionen für den Betrieb (Vorlage siehe Kapitel 5)
                                                            den Gegebenheiten auf dem Betrieb und in der
–– Detailplanung der Maßnahmenumsetzung                     Region. Auf die einzelnen Beratungsinhalte wird in
                                                            Kapitel 4 eingegangen. Beratungsunterlagen fin-
–– Begleitung der Maßnahmenumsetzung
                                                            den sich in Kapitel 5.
–– ggf. Öffentlichkeitsarbeit, Auszeichnung des Be-
   triebs

2.4 Methoden der Beratung

Die Beratung soll in Anlehnung an den in Ab­bil­            Im Beratungsprozess hört die Beratungskraft zu,
dung 4 gezeigten Ablauf als kollegiale Zusammen-            fragt nach, fasst zusammen, gibt Sachinformation
arbeit von Beratungskraft und Landwirtin oder               und konkretisiert. Wichtig bei der Beratung ist,
Landwirt betrachtet werden. Dabei kommen so-                dass das Ergebnis zu jeder Zeit offen und die Um-
wohl inhaltliche Methoden als auch Methoden der             setzung freiwillig ist. Fertige Pläne oder Entwürfe
Beziehungsarbeit zum Einsatz.                               können Widerstände hervorrufen. Sowohl die Ge-
                                                            sprächsführung als auch die Inhalte sind an den
                                                            Bedürfnissen und Erfahrungen der Betriebsleitung
                                                            auszurichten. Bei jeder betriebsindividuellen Be-
        Ziel- und Auftragsklärung                           ratung muss die Beratungskraft erkennen, für
             Ziele, Wünsche, Inhalte                        welche Form der Kommunikation/Beratung die
                  Verfügbare Zeit                           Landwirtin oder der Landwirt empfänglich ist und
                                                            welche Erfahrungen es auf dem Betrieb bereits
                                                            gibt. Diese Erfahrungen sollten zur Entwicklung der
                                                            Maßnahmenvorschläge genutzt werden. So wird
                                                            auch sichergestellt, dass die Maßnahmen in den
    Gemeinsame Entwicklung des                              Betriebsablauf passen und überhaupt umgesetzt
           Lösungswegs                                      werden können. Wurden negative Erfahrungen mit
               Bestandsaufnahme                             dem Naturschutz gemacht, gilt es diese zunächst
       Erarbeitung und Diskussion von                       zu besprechen und Vorbehalte nach Möglichkeit
          Maßnahmenvorschlägen                              abzubauen. Statt Problemen sollten die Potenziale
                                                            des Betriebes hervorgehoben werden.

                                                            Für den Betrieb relevante Themen werden dann an-
                                                            schaulich und verständlich dargestellt. Durch inhalt-
               Zielvereinbarung
                                                            liche Methoden, z. B. über eine Punktbewertung der
       Visualisierung, Dokumentation
                                                            Biodiversitätsleistungen des Betriebs, beispielhafte
                der Ergebnisse
                                                            Deckungsbeitragsrechnungen, Karten, Bilder oder
        (Vorbereitung) Antragstellung
                                                            Erfahrungsberichte kann die Beratung Aspekte der
                                                            biodiversitätsfördernden Wirtschaftsweise kom-
Abbildung 4: Am Anfang des Beratungsprozesses steht die     munizieren, die der Landwirtin oder dem Landwirt
Ziel- und Auftragsklärung. Es folgt eine Abstimmungsphase   vorher nicht bewusst waren. Im Optimalfall entsteht
über den Lösungsweg und am Ende eine Zielvereinbarung.
Eigene Darstellung.                                         eine Win-win-Situation für Naturschutz und Betrieb.
Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit           und Einfühlungsvermögen. Hilfreich ist ein ge-
ist der Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses.     meinsamer regionaler, sozialer und/oder beruflicher
Deshalb sollte Beratung grundsätzlich als mit-           Hintergrund – Beratungskraft und Adressierte soll-
tel- bis langfristiger Prozess angelegt sein. Außer-     ten „eine Sprache sprechen“ und auf Augenhöhe
dem wichtig sind Authentizität, Glaubwürdigkeit          kommunizieren (Gossler, 2009).

Abbildung 5: Karten und Maßnahmensteckbriefe sind wichtige Hilfsmittel bei der Beratung. © Christoph Gasse, DVL
Schleswig-Holstein
Biodiversitätsberatung – Grundlagen   18/19

2.5 Integration von Maßnahmen in Betrieb und Landschaft

Vorgeschlagene Maßnahmen sollten zu den be-              –– Welche Fördermöglichkeiten stehen zur Ver-
trieblichen Flächen und Arbeitsabläufen passen und          fügung?
müssen gleichzeitig naturschutzfachlich sinnvoll
                                                         –– Welche Flächen sind Eigentumsflächen, bei
sein. Folgende Aspekte sind dabei zu beachten (er-
                                                            denen keine Absprache mit der Verpächterin
gänzt nach Oppermann et al., 2018):
                                                            oder dem Verpächter erfolgen muss?

Aus betrieblicher Sicht:
                                                         Aus naturschutzfachlicher Sicht:
–– Welche Flächen sind aus betriebswirtschaftlicher
                                                         –– Welche Schutzgebiete, prioritären Arten oder
   und/oder arbeitswirtschaftlicher Sicht besonders
                                                            Habitate kommen auf dem Betrieb und auf an-
   geeignet für biodiversitätsfördernde Maß-
                                                            grenzenden Flächen vor?
   nahmen?
                                                         –– Welche Maßnahmen passen in den Landschafts-
–– Kann auch mit Maßnahmenumsetzung der Futter­
                                                            raum und entwickeln dessen Potenziale am besten?
   bedarf tierhaltender Betriebe gedeckt werden?
                                                         –– Welche Flächen und Maßnahmen sind als
–– Welcher Maschinenpark steht dem Betrieb zur
                                                            Baustein für den Biotopverbund oder für
   Verfügung?
                                                            Natura-2000-Kohärenzflächen zur räumlichen
–– Welche Maßnahmen auf der Hofstelle passen zu             Vernetzung des Schutzgebietssystems besonders
   den Betriebsabläufen?                                    geeignet?

–– Werden Arbeitsspitzen durch Maßnahmen ver-            –– Welche vorhandenen Strukturen oder Standorte
   schärft oder reduziert?                                  sind besonders für Maßnahmen geeignet?

–– Gibt es bereits Vorkommen von Problemarten,           –– Welche Maßnahmen werden durch Lage, Boden
   die sich durch die Maßnahmen weiter etablieren           und Klima der Betriebsflächen begünstigt?
   oder aber wirksam reduziert könnten?
                                                         –– Können die Maßnahmen in fachlich sinnvollem
–– Wie ändert sich der Deckungsbeitrag durch die            Umfang und für einen sinnvollen Zeitraum um-
   Maßnahmenumsetzung?                                      gesetzt werden?

2.6 Voraussetzungen bei Beratungsorganisationen
Die Erfahrung zeigt: Qualifizierte Beratung              Landschaftspflegeverbände) als auch selbständig
verbessert die Akzeptanz für biodiversitätsfördernde     tätige Beratungskräfte sein – insbesondere letztere
Maßnahmenprogramme              und      fördert   die   sollten dann aber durch eine Koordinations- oder
Zielgenauigkeit und Effizienz der Maßnahmen (z. B.       Vernetzungsstelle intensiv begleitet werden. Als
Chevillat et al., 2017; Tietz et al., 2016). Neben der   Voraussetzungen für Beratungsorganisationen bzw.
Verfügbarkeit praxistauglicher Förderprogramme           übergeordnete koordinierende Stellen sollten diese
und einer ausreichenden Qualifizierung der               (vgl. auch Gossler, 2009; Meyerhoff, 2007; van Elsen
Beratungskräfte bildet die Beratungsorganisation         et al., 2004; van Elsen, 2005):

(oder ggf. die selbstständig tätige Beratungskraft)
das dritte Glied der Voraussetzungen eines
guten       Beratungserfolgs.       Anbietende     der   –– keine hoheitlichen Aufgaben und Kontroll-
Beratung können sowohl Organisationen (wie                  funktion haben,
–– langfristig vor Ort und bei allen Fragen zum                 Inter­essen des Naturschutzes klar vertreten, aber
   Naturschutz greifbar sein,                                   auch vor landwirtschaftlichem Hintergrund rela-
                                                                tivieren zu können,
–– den Betrieben bereits bekannt sein und einen
   guten Ruf besitzen,                                       –– Zugang zu naturschutzfachlichen und betrieb-
                                                                lichen Daten haben,
–– regional verankert und mit anderen Fachbe-
   ratungen, Behörden, Verbänden gut vernetzt                –– eine besondere Eignung für die Biodiversitäts-
   sein,                                                        beratung aufweisen, d. h. diese als Spezial-
                                                                beratung anbieten können,
–– mit der Abwicklung von Förderprogrammen ver-
   traut sein,                                               –– Weiterqualifizierung und Vernetzung der Be-
                                                                ratungskräfte ermöglichen.
–– eine Vermittlerrolle an der Schnittstelle von
   Naturschutz und Landwirtschaft einnehmen, um

Abbildung 6: Biodiversitätsfördernde Maßnahmen müssen naturschutzfachlich sinnvoll sein und in den Betriebsablauf pas-
sen. Die Maßnahmenvorschläge werden gemeinsam von Berater und Landwirt erarbeitet. © Peter Roggenthin
Biodiversitätsberatung – Grundlagen     20/21

Weiterführende Literatur:
Chevillat, V., S. Stöckli, Birrer. S. und M. Jenny (2017): Mehr und qualitativ wertvollere Biodiversitätsförderflä-
       chen dank Beratung. In: Agrarforschung Schweiz 8 (6): 232–239.
Gossler, P. (2009): Integration von Landwirtschaft und Naturschutz. Das Modellvorhaben „Partnerbetrieb
       Naturschutz“ Rheinland-Pfalz. Trierer Arbeitsberichte zur Stadt- und Wirtschaftsgeographie Nr. 3.
Jedicke, E. (2017): Welches Wissen und welche Fähigkeiten sollten Studierende lernen, um Naturberatung
        qualifiziert leisten zu können? Naturberatung für die Landwirtschaft in Ausbildung und Politik – Per-
        spektiven für die Stärkung der Naturberatung und -umsetzung auf landwirtschaftlichen Betrieben,
        10.5.2017, Vilm.
Landschaftspflegeverband Nordwestsachsen e. V. und Büchner & Scholz (2014): Methodenentwicklung und Er-
      probung eines Ansatzes der Information von Landnutzern zur Abstimmung von Naturschutzmaß-
      nahmen für den Betrieb. Projekt im Auftrag des Sächsischen Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft
      und Geologie. Unveröffentlichter Abschlussbericht.
Meyerhoff, E. (2007): Entwicklung der Naturschutzberatung – Sechs Jahre einzelbetriebliche Naturschutz-
      beratung in Niedersachsen. In: van Elsen, T. (Hrsg.): Von der einzelbetrieblichen Naturschutzberatung
      im Ökolandbau zum Gesamtbetriebskonzept: 16–24.
Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (2012): Leitfaden für die gesamt-
       betriebliche Biodiversitätsberatung.
Neumann, H., J.-M. Carstens und U. Dierking (2015): Praxiserprobung eines neuen Bewertungsverfahrens für
      Biodiversitätsleistungen landwirtschaftlicher Betriebe. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 45
      (5): 142–148.
Oppermann, R., E. Meyerhoff und T. van Elsen (2006): Naturschutzberatung für die Landwirtschaft. Einführende
      Beratermaterialien. BfN-Skripten (162). Bundesamt für Naturschutz, Bonn.
Oppermann, R., L. Sutcliffe und T. Lepp (2018): Naturberatung für die Landwirtschaft. Leitfaden zur einzel-
      betrieblichen Naturberatung und Umsetzung von Maßnahmen mit der Landwirtschaft. Institut für
      Agrarökologie und Biodiversität.
Raschke, I. (2018): Biodiversitätsberatung nah an der Praxis. In: B&B Agrar 71 (3): 11–13.
Schertler, K. und A. Bilau (2010): Kulturlandpläne – Umsetzung von mehr Naturschutzmassnahmen auf Bio-
       höfen. Abschlussbericht. Bioland Beratung GmbH.
Tietz, A., R. Grajewski, J. Anter, M. Bathke, A. Bergschmidt, R. Dickel, W. Eberhardt, H. Ebers, B. Fährmann, B.
        Fengler, B. Forstner, K. Franz, A. Moser, A. Pufahl, P. Raue, K. Reiter, Roggendorf W., A. Sander, G. Schwarz
        und M. Spengler (2016): Ex-post-Bewertung. PROFIL – Programm zur Förderung im ländlichen Raum
        Niedersachsen und Bremen 2007 bis 2013. Braunschweig: Thünen-Institut.
United Nations (1992): Convention on Biological Diversity (CBD).
van   Elsen, T. (Hrsg.) (2005): Einzelbetriebliche Naturschutzberatung – ein Erfolgsrezept für mehr Naturschutz
         in der Landwirtschaft. Beiträge zur Tagung vom 6.-8. Oktober in Witzenhausen.
van   Elsen, T., E. Keufer, A. Gosse und J. Diener (2003): Naturschutzberatung für den Ökologischen Landbau
         – eine Projektstudie zur Integration von Naturschutzzielen auf Biohöfen. Abschlussbericht zum Pro-
         jekt 02OE459. Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL),
         Witzenhausen.
van   Elsen, T., E. Meyerhoff, R. Oppermann und N. Wiersbinski (2004): Naturschutzberatung für die Landwirtschaft
         – Ergebnisse des 1. Trainingsseminares vom 16.-20. Februar 2004 am Bundesamt für Naturschutz
         Internationale Naturschutzakademie Insel Vilm. In: BfN-Skripten 119.
© Peter Roggenthin
22/23

3. Erforderliche Qualifikationen
   für Beratungskräfte
3.1 Kenntnisbereiche im Überblick
Um die in Kapitel 2 beschriebenen Anforderungen               Bio­diversitätsberatung entwickelt und durchgeführt
an die Biodiversitätsberatung zu erfüllen, sind               (siehe Kapitel 1). In Modellregionen wurden die
spezielle Qualifikationen der Beratungskräfte er-             ver­mittelten Kenntnisse in die Beratungspraxis um-
forderlich. Neben Grundkenntnissen im Bereich                 gesetzt und von Betrieben und Beratungskräften
Naturschutz, Landwirtschaft, Ökonomie und Um-                 evaluiert. Die hier beschriebenen Qualifikationen
welt- und Agrarrecht müssen die Beratenden die                sind Ergebnis dieser Zusammenarbeit mit der Praxis.
naturschutzfachlichen Besonderheiten der Region               Die Anforderungen an die Fähigkeiten und Kennt-
abdecken, die regionalen Herausforderungen und                nisse der Beratungskräfte wurden in ähnlicher Form
die gängige landwirtschaftliche Praxis sowie Förder­          auch aus wissenschaftlicher Sicht beschrieben (Jedi-
möglichkeiten für biodiversitätsfördernde Maß­                cke, 2017; Oppermann et al., 2018).

nah­men kennen. Aufgabe ist es, Potenziale für
                                                              Die Qualifikationen können von einem Beratungs-
Biodiversität und Landwirtschaft auf dem Betrieb zu
                                                              team – bestehend aus einer Spezialistin oder einem
erkennen und sinnvolle Ziele und Maßnahmen ab-
                                                              Spezialisten für Naturschutz und einem Pendant aus
zuleiten. Außer Sachkenntnis sind Kompetenzen in
                                                              der Landwirtschaft – oder von einer Beratungskraft
verschiedenen methodischen, sozialen und persön-
                                                              mit ausreichenden Kenntnissen in allen Bereichen
lichen Soft Skills wichtig für die Beratungsarbeit.
                                                              abgedeckt werden. Wichtig ist, dass die für die
Der DVL hat auf Basis der Beratungserfahrung der              jeweilige Region relevanten Themen fundiert und
Landschaftspflegeverbände gemeinsam mit Ex-                   gebündelt mit den Landwirten und Landwirtinnen
pertinnen und Experten eine Schulungsreihe zur                erarbeitet und diskutiert werden können.

     Soft Skills                                                                                   Ökonomie

    regionales                                                                                     Umwelt- &
    Netzwerk                                                                                       Agrarrecht

     Naturschutz-                               Beratungskraft /                                Kenntnisse
     fachliche                                  Beratungsteam                                Landwirtschaft
     Kenntnisse

Abbildung 7: Neben fachlichen Kenntnissen müssen Beratungskräfte auch Soft Skills für die Beratungsarbeit mitbringen und
in ein Netzwerk aus regionalen Akteuren eingebunden sein. Eigene Darstellung.
Naturschutzfachliche Kenntnisse                           –– Bedeutung und Herausforderungen der Land-
                                                             wirtschaft in der Region;
–– Vorkommen, Merkmale und Ökologie von Arten
   (u. a. Flora, Vögel, Tagfalter, Heuschrecken) und      –– Wirkung der Landnutzung auf die Biodiversität
   Biozönosen auf den Betriebsflächen und in deren           und Möglichkeiten der Integration biodiversi-
   Umgebung sowie deren Ansprüche und Ab-                    tätsfördernder Maßnahmen, inkl. deren Aus-
   hängigkeiten in Bezug zur landwirtschaftlichen            wirkungen auf die Produktion.
   Nutzung;

–– Methoden der Erfassung/des Monitorings und
                                                          Kenntnisse zur Ökonomie
   der Bewertung von Artvorkommen;
                                                          –– aktuelle Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten
–– relevante Biotoptypen (u. a. FFH-Lebensraum-
                                                             in der Region (Agrarförderung der 1. und 2.
   typen, naturschutzrechtlich geschützte Bio­top­­-
                                                             Säule, Naturschutzförderung, weitere Förder-
   typen) und deren Veränderungen durch ver­­
                                                             programme, Stiftungen, naturschutzrechtliche
   schiedene Nutzungsweisen;
                                                             Kompensation, siehe Kapitel 3.2);
–– Biotopkartierungen, naturschutzfachliche Ku-
                                                          –– Agrar(förder)politik mit Antragstellung, Bewirt-
   lissen und Planungsverfahren, Entwicklungs-
                                                             schaftungsterminen, Kontrollen und Sanktions-
   ziele, Schutz­
                konzepte sowie deren Umsetzung
                                                             risiken, betriebsökonomische Grundlagen wie
   (z. B. Land­schaftsplanung, Natura-2000-Mana­
                                                             Deckungsbeitragsrechnungen.
   gement-/­Bewirtschaftungspläne);

–– Umgang mit Geographischen Informations-
   systemen (GIS);                                        Kenntnisse zum Umwelt- und Agrarrecht

–– mögliche Maßnahmen zur Erhaltung und Förde-            –– Naturschutzrecht und dessen Auslegung, z. B.
   rung der Biodiversität;                                   Bundesnaturschutzgesetz und Naturschutzgesetz
                                                             des Landes, EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie
–– Erkennen von Bodenarten und Bodentypen,
                                                             und deren landesspezifische Umsetzung (siehe
   deren Merkmalen und Bewertung sowie Einflüsse
                                                             Kapitel 3.3);
   landwirtschaftlicher Nutzungen auf Grund- und
   Oberflächenwasser;                                     –– betrieblich relevante Schutzgebiete und deren
                                                             Auflagen;
–– Klimawirksamkeit von Landnutzungen und
   Möglichkeiten klimaschonender Landwirtschaft.          –– sonstige betrieblich relevante rechtliche Vor-
                                                             gaben, insbesondere Wasserrecht (inkl.
                                                             EU-Wasserrahmenrichtlinie), Bodenschutzrecht
Kenntnisse Landwirtschaft
                                                             (Bundes­bodenschutzgesetz und -verordnung),
–– ackerbauliche Praktiken: Kulturarten, Frucht-             Dünge­recht, Pflanzenschutz- und Tierschutzrecht;
   folgen, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz, Dün-
                                                          –– Verwaltungsstrukturen und Ansprechpersonen.
   gung, Aussaat, Pflege, Ernte;

–– Grünlandnutzung: Kulturarten, Produktions-
   technik, Nutz­ungs­intensitäten und -arten, inkl.      Soft Skills
   Nutztierarten- und -rassen, Besatzdichten,
                                                          –– persönliche Soft Skills: z. B. Selbstvertrauen,
   Weide­management;
                                                             Belastbarkeit, Selbstreflexion, Neugier und Be-
–– Formen der Tierhaltung und ihrer Auswirkungen             geisterungsfähigkeit/Motivation, um Interessen
   auf Betrieb und Umwelt;                                   des Naturschutzes authentisch zu kommunizieren;

–– Sonderkulturen: Kulturarten, Möglichkeiten bei deren   –– soziale Kompetenzen: z. B. Kommunikations-
   Neuanlage, Bodenbearbeitung, Unternutzungen,              fähigkeit, Empathie, Menschenkenntnis, Kritik­
   Pflanzenschutz, Düngung, Pflege und Ernte;                fähigkeit und angemessener Umgangsstil, um
Erforderliche Qualifikationen für Beratungskräfte   24/25

  naturschutzfachliche Zusammenhänge anschau-              passende, naturschutzfachlich sinnvolle Maß-
  lich und überzeugend zu kommunizieren und                nahmen für den Betrieb zu identifizieren.
  gemeinsam auf Augenhöhe Lösungen für den
  Betrieb zu entwickeln;                                 Netzwerk

–– methodische Soft Skills: z. B. unterschiedliche Me-   –– Vernetzung mit anderen Fachberatungen (Ge-
   thoden der Gesprächsführung, Grundlagen der              wässerschutzberatung, Offizialberatung u. a.);
   Mediation, um im Beratungsgespräch angemessen
                                                         –– Vernetzung mit Agrarverwaltungen, Unteren und
   auf die individuellen Bedingungen/Bedarfe ein-
                                                            Oberen Naturschutzbehörden, Naturschutzver-
   gehen zu können, Präsentationstechniken und
                                                            bänden, Landschaftspflegeverbänden, Wasser-
   Umgang mit neuen Medien, um naturschutz-
                                                            wirtschaft, Jägerschaft, Flurneuordnung u. a.;
   fachliche Zusammenhänge und die Möglichkeiten
   des Betriebs anschaulich darzustellen, struktu-       –– Vernetzung    mit   anderen    Biodiversitäts-
   rierte, zielorientierte Arbeitsweise, analytische        beratenden, Erfahrungsaustausch und Weiter-
   Fähigkeiten und Problemlösungskompetenz, um              bildung.

Weiterführende Literatur
Jedicke, E. (2017): Welches Wissen und welche Fähigkeiten sollten Studierende lernen, um Naturberatung
        qualifiziert leisten zu können? Naturberatung für die Landwirtschaft in Ausbildung und Politik – Per­
        spektiven für die Stärkung der Naturberatung und -umsetzung auf landwirtschaftlichen Betrieben,
        10.5.2017, Vilm.

Oppermann, R., L. Sutcliffe und N. Wiersbinski (2018): Beratung für Natur und Landwirtschaft. Endbericht zum
      F+E-Vorhaben „Naturschutzberatung in der neuen Förderperiode der GAP“ (FKZ 3515 8008 00).
      Abruf: 17.1.2018.

3.2 Förderrecht und Fördermöglichkeiten
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) setzt             landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften der             (GLÖZ) und Grundanforderungen an die Be-
Betriebe. Bei der Beratung müssen diese Rahmen-            triebsführung (GAB),
bedingungen berücksichtigt werden. Die GAP wird
                                                         –– Greening-Prämie mit obligatorischen Maßnahmen
jeweils für eine Förderperiode von sieben Jahren
                                                            der Anbaudiversifizierung, des Erhalts von Dauer-
festgelegt. Die folgenden Informationen beziehen
                                                            grünland und Ökologischen Vorrangflächen.
sich auf die Förderperiode 2014–2020. Zum Zeit-
punkt der Veröffentlichung des Leitfadens lagen          2. Säule – Entwicklungsprogramme des Euro-
allein die Legislativvorschläge der EU-Kommission        päischen Landwirtschaftsfonds für die Ent-
zur künftigen GAP nach 2020 vor.                         wicklung des ländlichen Raums (ELER)

1. Säule                                                 ELER-Fördermaßnahmen des jeweiligen Landes mit
                                                         Bezug zum Agrarumweltschutz:
–– Direktzahlungen und Cross-Compliance-Rege-
   lungen, u. a. mit Verpflichtungen zum Guten           –– Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
und Vertragsnaturschutz (ELER-Art. 28),              E. Besonders nachhaltige Verfahren bei
                                                          Dauerkulturen
–– Maßnahmen des Tierschutzes (ELER-Art. 30) und
   Förderung des Ökolandbaus (ELER-Art. 29),           F.   Besonders tiergerechte Haltungsverfahren

–– Investitionen und Projekte im Bereich des Natur-    G. Erhaltung der Vielfalt der genetischen Ressour-
   schutzes in der Kulturlandschaft (Natürliches          cen in der Landwirtschaft
   Erbe, ELER-Art. 17, 20, 35),
                                                       H. Nicht-produktiver investiver Naturschutz
–– Ausgleichszahlungen für Landnutzer bei Natur-
                                                       Auch diese Fördermaßnahmen finden sich im Inter-
   schutz- oder Wasserschutzauflagen (ELER-Art. 30),
                                                       net auf den Seiten der Landwirtschaftsverwaltung
–– Waldumweltmaßnahmen für Forstbesitzer (ELER-        des jeweiligen Bundeslandes.
   Art. 34 und 25),

–– Informationsmaßnahmen und FFH- oder Natur-          Programme der Länder für Naturschutz und
   schutzberatungen für Landnutzer (ELER-Art. 14       Landschaftspflege
   und 15).
                                                       Neben den o. g. EU- oder GAK-kofinanzierten Pro-
                                                       grammen bieten einige Bundesländer auch aus-
Eine jeweils aktuelle Übersicht über Fördermöglich-
                                                       schließlich länderfinanzierte Fördermöglichkeiten
keiten des Bundes und der ELER-Programme bieten
                                                       an. In Bayern gibt es beispielsweise die Richtlinien
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirt-
                                                       zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und
schaft (BMEL) www.bmel.de  Agrarpolitik und
                                                       Artenschutzes, der Landschaftspflege sowie der
die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume
                                                       naturverträglichen Erholung in Naturparken (Land-
(DVS) www.netzwerk-laendlicher-raum.de 
                                                       schaftspflege- und Naturpark-Richtlinien − LNPR).
ELER  Natur und Umwelt im ELER. Landes-
spezifische Informationen sind über die Homepages
der Landwirtschafts- und Naturschutzverwaltung in      Kompensationsmaßnahmen
den Bundesländern zu erhalten.
                                                       Unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft
                                                       müssen durch die Verursachenden über Aus-
                                                       gleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert
Gemeinschaftsaufgabe     Verbesserung   der
                                                       werden. Rechtliche Grundlagen sind das Bundes-
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)
                                                       naturschutzgesetz (BNatschG), das Baugesetz-
Über Förderbereich 4 der Gemeinschaftsaufgabe          buch (BauGB) sowie die Naturschutzgesetze und
Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-         Kompensationsverordnungen der Bundesländer
schutzes (GAK) werden den Ländern Bundesmittel         (z. B. BayKompV). Mit der Umsetzung der erforder-
für markt- und standorangepasste Landbewirt-           lichen Aufwertung von Biotopen werden häufig
schaftung (MSL) zur Verfügung gestellt. Der            Stiftungen oder Landschaftspflegeverbände beauf-
GAK-Rahmenplan 2017 – 2020 umfasst folgende            tragt. Diese setzen die Maßnahmen gemeinsam
Maßnahmen:                                             mit ortsansässigen landwirtschaftlichen Betrieben
                                                       um. In der Biodiversitätsberatung sind vor allem
A. Zusammenarbeit im ländlichen Raum
                                                       Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen
   für eine markt- und standortangepasste
                                                       (PIK) interessant: Weiterhin bewirtschaftete Flä-
   Land­bewirtschaftung
                                                       chen werden durch Nutzungsänderung, z. B. Ex-
B. Ökologischer Landbau und andere besonders           tensivierung und ersteinrichtende Maßnahmen
   nachhaltige gesamtbetriebliche Verfahren            (z. B. Pflanzungen, Einsaat, Mähgutübertragung)
                                                       naturschutzfachlich aufgewertet und der Be-
C. Besonders nachhaltige Verfahren des Acker-
                                                       trieb wird für Aufwendungen und verminderte
   baus oder bei einjährigen Kulturen
                                                       Erträge entschädigt. Die Flächen sind grundbuch-
D. Besonders nachhaltige Verfahren auf dem             rechtlich zu sichern und müssen so lange zur Ver-
   Dauergrünland                                       fügung stehen, wie der Eingriff wirksam ist. Eine
Erforderliche Qualifikationen für Beratungskräfte   26/27

Doppelförderung von Kompensationsmaßnahmen                                             Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem
durch geförderten Vertragsnaturschutz muss aus-                                        (InVeKoS)
geschlossen werden (Bayerisches Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz und Bayerische Akademie                                   Nach EU-Recht werden Direktzahlungen und flä-
für Naturschutz und Landschaftspflege, 2015).                                          chen- und tierbezogene Maßnahmen der 2. Säule
                                                                                       über das Integrierte Verwaltungs- und Kontroll-
                                                                                       system (InVeKoS) abgewickelt. Hier sind alle bei-
Sonstige Programme                            für       Biotop-           und
                                                                                       hilfefähigen Betriebsflächen registriert und mit
Artenschutz
                                                                                       einem Flächenidentifikator versehen. Auf Basis
Auch Programme der Kommunen und Landkreise,                                            dieser Daten stellen die Betriebe ihre digitalen
Bundesländer und Stiftungen für Biotopschutz und                                       geografischen Sammelanträge6 für u. a. die Basis-
-pflege sowie spezielle Artenschutzprogramme kön-                                      und Greening-Prämie. Auch bei der Verwaltungs-
nen zur Finanzierung von biodiversitätsfördernden                                      kontrolle werden diese Angaben zu Grunde gelegt.
Maßnahmen genutzt werden.

Abbildung 8: Auch bei der Antragstellung kann die Beraterin unterstützen. © Peter Roggenthin

6   auch als Gemeinsamer Antrag oder Mehrfachantrag bezeichnet (Begriffe je nach Bundesland unterschiedlich)
Weiterführende Literatur

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und Bayerische Akademie für Naturschutz und Land­
       schaftspflege (2015): Naturschutzrechtliche Kompensation in Bayern. Ziele und Umsetzung der Baye­

       rischen Kompensationsverordnung.

Bundesministerium für Ernährung   und   Landwirtschaft (2015): Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland.
      Ausgabe 2015. Bonn.

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (2017): Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Ver-
      besserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ für den Zeitraum 2017–2020. Sonderrahmen-
      plan: Maßnahmen des Küstenschutzes in Folge des Klimawandels (2009–2025), Sonderrahmenplan:
      Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes. Bonn.

Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche Räume (2015): ELER in Deutschland. Maßnahmensteckbriefe 2014–2020.
      Übersicht über die Nationale Rahmenregelung und die Programme der Länder.

Abbildung 9: Für naturschutzfachlich wertvolle Flächen gelten besondere Bewirtschaftungsbedingungen. Qualifizierte Be-
ratung unterstützt die Betriebe bei der Umsetzung. © Peter Roggenthin
Erforderliche Qualifikationen für Beratungskräfte   28/29

3.3 Naturschutzrecht
Das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000          die Umsetzung des Naturschutzes sind die Länder
soll zum Erhalt wertvoller Lebensräume und selte-      zuständig. Ansprechpartner bei praktischen Fragen
ner Tier- und Pflanzenarten beitragen. Es resultiert   der Anwendung des Naturschutzrechts sind in der
aus der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richt-     Regel die Unteren Naturschutzbehörden.
linie) und der Vogelschutzrichtlinie. Die Anhänge
                                                       Biodiversitätsberatung muss diesen Regelungen
I-V der FFH-Richtlinie listen Lebensräume und Arten
                                                       Rechnung tragen. Daher sind naturschutzfachliche
auf, die die jeweiligen Mitgliedsstaaten besonders
                                                       Regelungen wichtiges Grundlagenwissen:
schützen müssen. Die Mitgliedsstaaten sind ver-
pflichtet, eine Verschlechterung des Erhaltungs-       –– Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) und Natur-
zustandes von Lebensraumtypen und Habitaten               schutzgesetz des Landes inklusive Regelungen
sowie erhebliche Störungen von Arten vermeiden.           zu z. B. Schutzgebieten und entsprechenden
                                                          Anforderungen an die Bewirtschaftung nach
In Deutschland setzt das BNatschG die beiden
                                                          §§ 24-30 BNatschG und Einschränkungen zur
EU-Richtlinien in nationales Recht um. Es ist die
                                                          Ausbringung von Pflanzen gebietsfremder Arten
wichtigste rechtliche Grundlage des Naturschutzes
                                                          nach §40(4) BNatSchG;
in Deutschland und beinhaltet darüber hinaus u. a.
Vorgaben zum Arten- und Gebietsschutz, Regelun-        –– EU-Vogelschutz- und FFH-Richtlinie mit Arten und
gen zur Landschaftsplanung, zur Kompensation              Lebensräumen der Anhänge sowie ausgewiesene
von Eingriffen in Natur und Landschaft sowie zu           Vogelschutz- und FFH-Gebiete, entsprechende
Biotopverbund und -vernetzung. Das BNatschG               Management-/Bewirtschaftungspläne und An-
wird durch Landesnaturschutzgesetze ergänzt. Für          forderungen an die Bewirtschaftung.

Weiterführende Literatur

Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V. (2018): Natura 2000 – Lebensraum für Mensch und Natur. Leit-
      faden zur Umsetzung. DVL-Schriftenreihe „Landschaft als Lebensraum“ Nr. 25 im Erscheinen.

Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch
      Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist. Bundesnatur-
      schutzgesetz (BNatSchG) (2009).

Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über die Er-
        haltung der wildlebenden Vogelarten (kodifizierte Fassung) Amtsblatt Nr. L 20 vom 26/1/2010, S.
        7–25. Vogelschutzrichtlinie (2009).

Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
        wildlebenden Tiere und Pflanzen. Amtsblatt Nr. L 206 vom 22/07/1992 S. 7–50. Fauna-Flora-Habitat-
        Richtlinie (FFH-Richtlinie) (1992).

Schubert, R. und T. Adam (2016): Gebietseigenes Saatgut und gebietseigene Gehölze in Sachsen. Herkunfts-
      sicherung, Ausschreibung und Verwendung. Deutscher Verband für Landschaftspflege e. V., Ansbach.
© Peter Roggenthin
30/31

4. Beratungsinhalte und Grundkenntnisse in
   Bezug auf Nutzungs- bzw. Biotoptypen
Im Folgenden werden Inhalte einer umfassenden             Stichpunkte rasch abprüfen, welche Aspekte be-
Biodiversitätsberatung genannt sowie auf die dazu         sonders relevant sein können. Dieses ersetzt nicht
notwendigen Grundkenntnisse eingegangen. Inhal-           einen notwendigen fachlichen Hintergrund der
te und erforderliche Kenntnisse richten sich nach         Beratenden und die weitergehende Nutzung von
den in der Region vorkommenden Nutzungs- und              Fachliteratur. Die aufgeführte Literatur ist nicht als
Biotoptypen.                                              vollständige Literaturliste zu dem jeweiligen Thema
                                                          zu verstehen. Sie soll Hinweise für ein weiteres
Der Leitfaden bezieht sich dabei auf folgende Nut-
                                                          Selbststudium geben. Im konkreten Beratungsfall
zungs- bzw. Biotoptypen:
                                                          wird es i. d. R. sinnvoll bzw. notwendig sein, wei-
–– Hofstelle                                              tere Fachliteratur zu Rate zu ziehen. Informations-
                                                          quellen stehen am Ende jeden Nutzungstyps bzw.
–– Ackerbiotope
                                                          der jeweiligen Unterkategorie.
–– Grünlandbiotope
                                                          I. d. R. orientiert sich jedes Kapitel an einem einheit-
–– Streuobstbiotope                                       lichen Schema:

–– Gewässerbiotope und Flussauen                          –– Ziele des Naturschutzes

–– Gehölzbiotope                                          –– Kenntnisse – Naturschutz

–– Steinriegel und Trockenmauern                          –– Bedeutung für die Landwirtschaft

–– Rebkulturen und Rebbrachen                             –– Kenntnisse – Landwirtschaft

–– Gemüse- und Intensivobstkulturen                       –– Biodiversitätsfördernde   Bewirtschaftungs-
                                                             möglichkeiten und Maßnahmen
Zunächst wird auf allgemeine Inhalte und Kennt-
                                                          –– Kenntnisse – Biodiversitätsfördernde Bewirt-
nisse des jeweiligen Nutzungstyps eingegangen.
                                                             schaftung
In den Unterkategorien werden nur die für diese
Unterkategorie wichtigen Themen ergänzt. Es emp-          –– Literatur
fiehlt sich also z. B. zuerst das Kapitel 4.2 Ackerbio-
                                                          Nicht in allen Kapiteln sind alle o. g. Kategorien re-
tope zu studieren und dann tiefer einzusteigen in
                                                          levant. Auch wird in den jeweiligen Unterkapiteln
die Unterkategorie 4.2.1 Flachgründige Äcker.
                                                          nur auf zusätzliche Informationen eingegangen.
Die Inhalte sind nur im Sinne einer Checkliste            Entsprechend sind ggf. nicht alle Kategorien
genannt: Die Beratenden sollen anhand der                 aufgelistet.

               4.1 Hofstelle
               Ziele des Naturschutzes
               –– Erhalten und Schaffen von Lebensräumen und Reproduktionsstätten für Insekten, Vögel,
                  Fledermäuse und Amphibien

               –– Erhalten oder Ansiedeln von einheimischen Wildpflanzen, u. a. Förderung der Ruderalflora
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