Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2021 wissenswertes für schülerinnen und schüler - Kultusministerium
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H erau sg eber: Fotos: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Robert Thiele, Clipdealer Baden-Württemberg Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart G e s ta lt u n g : Fax 0711 279-2838 www.part-design.de E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de www.km-bw.de Druck: www.twitter.com/km_bw Bonifatius GmbH Auflage: R edakti o n : 80.000 Verantwortlich: Oktober 2018 Christian Gerber, Thomas Hindermann, Dr. Christian Mellwig, Dr. Veronika Nölle, Nachbestellungen sind per E-Mail Dieter Saile, Michael Siefert, (oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de) Claudia Stuhrmann, Katja Wachholtz oder Fax (0711 279-2838) möglich. Mitarbeit: Alle eingesetzten beziehungsweise verarbeiteten Klaus Behringer, Izlem Dogan, Axel Ferdinand, Rohstoffe und Materialien entsprechen den zum Florian Gleibs, Kai Gräf, Stephan Juchem, Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Normen Barbara Kenk, Florian Lautenschlager, beziehungsweise geltenden Bestimmungen und Rüdiger Montag, Martin Müller, Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Christine Niens, Peter Friedrich Pfeifle, Der Herausgeber hat bei seinen Leistungen sowie bei Heiko Schmitt, Dr. Peter Stein, Zulieferungen Dritter im Rahmen der wirtschaftlichen Dr. Petra Zachmann, unter Beteiligung und technischen Möglichkeiten umweltfreundliche des Landesschülerbeirats Verfahren und Erzeugnissen bevorzugt eingesetzt. 2
Liebe Schülerinnen und Schüler, auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife sind Stärker als Sie es bisher kennen, liegt deshalb die Sie mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe Verantwortung für Ihren Bildungserfolg von nun an in die entscheidende Phase eingetreten. Sie bereiten auch bei Ihnen. Die Kursstufe besteht aus einem sich damit direkt auf die akademischen Anforderun- Pflichtbereich und einem Wahlbereich, den Sie in- gen an einer Hochschule oder die berufspraktischen dividuell gestalten können. Im Unterschied zur Un- Ansprüche einer anspruchsvollen Berufsausbildung ter- und Mittelstufe haben Sie nun die Chance, mit vor. Die beiden kommenden Jahre werden Sie he- größerer Freiheit Ihren eigenen Neigungen und In- rausfordern und Ihnen erhebliche Leistungen und teressen nachzugehen und dort Leistung zu zeigen. vollen Einsatz abverlangen. Das Wissen und die Kompetenzen, die Sie in Ihrer bisherigen Schullauf- Am Ende Ihrer Schullaufbahn stehen dann die Abi- bahn erworben haben, können Sie dabei gut verwen- turprüfungen, die aus mehreren Komponenten be- den und zugleich ausbauen. stehen und auf die Ihre Lehrerinnen und Lehrer Sie gut vorbereiten werden. Was sich dahinter genau Der Erwerb sowohl breiter als auch vertiefter Allge- verbirgt und wie Sie Ihre weitere Schulzeit in der meinbildung mit dem Ziel der allgemeinen Studier- Kursstufe der gymnasialen Oberstufe erfolgreich ge- fähigkeit, individuelle Profilbildung und die Motiva- stalten können – das erläutert der vorliegende Leit- tion für selbstständiges Denken – das alles bedeutet faden. „gymnasiale Oberstufe“. Sie werden dazu auf hohem Niveau in Sprachen, den Naturwissenschaften, den Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche und er- Geisteswissenschaften und im musisch-ästhetischen folgreiche Schulzeit in der gymnasialen Oberstufe Bereich ausgebildet. Dabei lernen Sie vermehrt und viel Erfolg für das Abitur. eigenverantwortlich, Sie werden projektorientiert arbeiten und interdisziplinär urteilen – und können zugleich eigene Schwerpunkte setzen. Dr. Susanne Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg 3
Abitur 2021 · Inhaltsverzeichnis die gymnasiale oberstufe an allgemein bildenden gymnasien und Gemeinschaftsschulen 5 1 . D i e E i n f ü h r u n g s p h a s e 5 1.1 Allgemeine Hinweise 1.2 Informationen 2 . D i e K u r s wa h l e n 6 2.1 Pflicht-/Wahlbereich und Aufgabenfelder 2.2 Kursarten 7 2.3 Leistungsfächer 2.4 Basisfächer 2.5 Regelung zur Belegung der Fremdsprachen an der Gemeinschaftsschule 3 . DIE LEISTUNGSMESSUNG 8 3.1 Notengebung 3.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 3.3 Zeugnisse 4 . DIE ABITURPRÜFUNG 9 4.1 Allgemeine Hinweise 4.2 Die schriftlichen Prüfungen 4.3 Die mündlichen Prüfungen 4.4 Wahl der Prüfungsfächer 5 . G e s a m t q u a l i f i k at i o n 12 5.1 Übersicht 5.2 Block I 5.3 Block II 13 5.4 Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl 5.5 Tabelle für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses 14 bei schriftlicher und mündlicher Prüfung 6. Zeitlicher Überblick 15 7 . BESONDERHEITEN 16 7.1 Besondere Lernleistung 7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung 7.1.2 Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum oder gesellschaftliches Engagement in Gremien anstelle des Seminarkurses 7.2 Wirtschaft als Leistungsfach 7.3 Religionslehre und Ethik 7.4 Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum 17 8 . MINDESTQUALIFIKATION UND WIEDERHOLUNG 19 8.1 Mindestqualifikation 8.2 Wiederholung 9 . A n h a n g 9.1 Fachhochschulreife 20 9.2 Auslandsaufenthalte 21 9.3 Wahlbeispiele 22 die gymnasiale Oberstufe an beruflichen Gymnasien 23 Eintritt in das 3-jährige berufliche Gymnasium 24 1 . E i n g a n g s k l a s s e 25 2 . J a h r g a n g s s t u f e n 1 u n d 2 27 2.1 Profilfächer – Kernfächer 28 2.2 Kursangebot 29 2.3 Pflichtbelegung 30 2.4 Besondere Lernleistung 33 3 . D i e A b i t u r p r ü f u n g 34 3.1 Die schriftliche Prüfung 3.2 Die mündliche Prüfung 4 . L e i s t u n g s b e w e rt u n g 42 4.1 Punktesystem und Noten 4.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 4.3 Niveaubestätigung nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) 5 . G e s a m t q u a l i f i k at i o n 42 5.1 Block I – Leistungen aus den Kursen 5.2 Block II – Leistungen aus der Abiturprüfung 44 5.3 Schema für die Gesamtqualifikation im Abitur 45 6 . z e i t l i c h e r ü b e r b l i c k 46 7 . NICHTBESTEHEN UND WIEDERHOLUNG 46 Sonstiges 47 B e l e g p l a n - Wa h l b o g e n ( M u s t e r ) 48 Zeugnis (Muster) 50 4
Die gymnasiale Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Der vorliegende Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg Dieser Leitfaden versteht sich als eine Informations- durch die gymnasiale Oberstufe begleiten und als schrift. Rechtlich verbindlich ist allein der amtliche Grundlage für das Gespräch mit der Oberstufenbe- Wortlaut der im Gesetzblatt verkündeten Rechtsver- raterin oder dem Oberstufenberater dienen. Dem ordnung. Die Verkündung der AGVO ist noch im Leitfaden liegt die „Verordnung des Kultusministe- 1. Halbjahr des Schuljahres 2018/2019 vorgesehen. Im riums über die Jahrgangsstufen sowie die Abiturprü- Anschluss daran kann die Rechtsverordnung im In- fung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien ternet unter folgender Adresse eingesehen werden: in Aufbauform“ (Abiturverordnung Gymnasien der www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen Normalform - AGVO) zu Grunde. > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften 1. Die Einführungsphase 1.1 Allgemeine Hinw ei se dienorientierung gelangen, um die Ausbildung oder Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine einjäh- das Studium erfolgreich absolvieren zu können. Zur rige Einführungsphase (Klasse 10 beziehungsweise Klärung der eigenen Interessen und Neigungen die- Klasse 11) und eine zweijährige Qualifikationsphase. nen das Entscheidungstraining www.bw-best.de oder Die Qualifikationsphase wird auch als Kursstufe der Orientierungstest www.was-studiere-ich.de. Infor- (erste und zweite Jahrgangsstufe oder Jahrgangsstu- mationen zu allen Fragen des Studierens – von den fen 11 und 12 beziehungsweise 12 und 13) bezeich- Hochschularten und Studiengängen über die Studien net und umfasst die Schul-/Kurshalbjahre 1 bis 4. platzvergabe und -zulassung bis zum Thema Finanzie- Während der Einführungsphase finden Informa- rung – finden sich auf www.studieninfo-bw.de oder tionsveranstaltungen an der Schule statt, in denen in der Broschüre „Studieren in Baden-Württemberg“. Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe und Individuelle Informations- und Beratungsgespräche Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten. bieten die Studienberatungen der Hochschulen und Gegen Ende der Einführungsphase finden die Kurs- die Agentur für Arbeit an. Bitte nutzen Sie das Bera- wahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest, welche tungs- und Unterstützungsangebot Ihrer Schule. Kurse Sie in der Qualifikationsphase besuchen möch- ten. Für den Übergang von der Einführungsphase in Präsenzpflicht die Kursstufe ist eine Versetzung erforderlich. Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom 21. Die in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer März 1982 (GBl. Seite 176; K. u. U. Seite 387), zu- werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife letzt geändert durch Verordnung vom 10. Mai 2009 mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch (GBl. Seite 229): nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet. (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schu- 1.2 In formationen le regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und Berufliche Orientierung die Schulordnung einzuhalten. […] Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium oder (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts- eine Ausbildung empfehlen wir Ihnen, sich vor der veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, Kurswahl umfassend darüber zu informieren, wie als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. […] Sie zu einer fundierten, sinnvollen Berufs- und Stu- 5
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 2. Die Kurswahlen Die Kurswahlen finden während der Einführungs- 2 . 1 P f l i c h t- /Wa h l b e r e i c h u nd phase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die Kurse Aufgabenfelder für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest. Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe in Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. Hierbei allein die Schulleitung, die ausgehend von den vor- sind auch innerhalb des Pflichtbereichs bestimmte handenen Lehrerwochenstunden das Kursangebot Wahlmöglichkeiten gegeben. zusammenstellt. Mit der Wahl eines Kurses besteht Die einzelnen Fächer aus Pflicht- und Wahlbereich noch kein Anspruch darauf, dass dieser Kurs tatsäch- werden drei Aufgabenfeldern zugeteilt. lich zustande kommt. 2 . 2 K u r s a rt e n Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehrkraft, die umfassen zwei, drei, vier oder fünf Stunden pro Wo- dieses Fach unterrichtet. che. Der Seminarkurs (siehe Ziffer 7.1.1) wird in der Regel dreistündig angeboten. Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse oder ein Austritt aus einem Kurs nur in besonders 2.3 Leistungsfächer begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der Jahr- Leistungsfächer werden auf erhöhtem Anforderungs- gangsstufen innerhalb von zwei Wochen nach Un- niveau unterrichtet, d. h. über die allgemeine Orien- terrichtsbeginn auf Ihren Antrag hin möglich. Die tierung im Bereich des Faches und der Sicherung ei- Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. ner breiten Grundbildung hinaus ist die Vermittlung A u fg aben fel d Pflichtbereich Wa h l b e r e ich I Deutsch spätestens in der sprachlich- Einführungsphase als literarisch- spätestens in Klasse 8 Arbeitsgemeinschaft begonnene künstlerisch begonnene Fremdsprache: Fremdsprache: Englisch, Französisch, Latein, Französisch, Latein, Griechisch, Griechisch, Russisch, Spanisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch* Chinesisch, Japanisch, Türkisch Musik, Bildende Kunst Vertiefungskurs Sprache, Literatur, Literatur und Theater II Geschichte, Geographie, Philosophie, gesellschafts- Gemeinschaftskunde, Psychologie wissenschaftlich Wirtschaft, Religionslehre/Ethik III Mathematik Vertiefungskurs Mathematik, mathematisch- Darstellende Geometrie, naturwissenschaftlich- Biologie, Chemie, Physik Problemlösen mit einem technisch Computer-Algebra-System, Informatik* Astronomie, Informatik, NwT* Geologie ohne Zuordnung Sport zu einem Aufgabenfeld * Angebot im Rahmen eines Schulversuches 6
erweiterter und exemplarisch vertiefter Kenntnisse Die zweistündigen Kurse in Geographie und Gemein- und Kompetenzen Kennzeichen des Leistungsfachs. schaftskunde werden in der Regel wie folgt angebo- In den vier Halbjahren der Kursstufe müssen im ten, soweit die Schule von der Bindung der Kurse an Umfang von je fünf Wochenstunden drei Leistungs- die Schulhalbjahre nicht abweicht: fächer aus dem Pflichtbereich belegt werden. Bei der Wahl der Kurse in den Leistungsfächern ist 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. Halbjahr Folgendes zu beachten: Gemein- Geographie Geographie Gemein- 1. Zwei der drei Leistungsfächer sind die Fächer schafts- schafts- Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache kunde kunde (spätestens ab Klasse 8 begonnen) oder eine Naturwissenschaft. Ist das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so muss das 2. In der schriftlichen und mündlichen Abitur- Fach Gemeinschaftskunde nur im ersten und das prüfung müssen insgesamt alle drei Aufgaben- Fach Geographie nur im dritten Halbjahr belegt wer- felder abgedeckt sein. Zudem müssen Deutsch den. Weicht eine Schule von der oben angegebenen und Mathematik Gegenstand der schriftlichen Reihenfolge ab, ist im Fach Gemeinschaftskunde das oder mündlichen Abiturprüfung sein. erste unterrichtete und im Fach Geographie das zwei- Das heißt, wenn Sie weder Deutsch noch Mathe- te unterrichtete Kurshalbjahr zu besuchen. matik als Leistungsfach wählen, muss das dritte Leistungsfach ein Fach aus dem gesellschaftswissen- Wer aus gesundheitlichen Gründen vom Fach Sport schaftlichem Aufgabenfeld sein. befreit ist, hat stattdessen zusätzliche Kurse in ent- sprechender Anzahl in anderen Basisfächern (auch 2.4 Ba sisfächer des Wahlbereichs) zu besuchen. Basisfächer werden auf grundlegendem Anforderungs- niveau unterrichtet, d. h. sie sind auf eine allgemeine Über die Pflichtbelegung hinaus wählen Sie gegebe- Orientierung im Bereich des Faches und die Sicherung nenfalls weitere Fächer aus dem Pflicht- und Wahlbe- einer breiten Grundbildung ausgerichtet. Im Rahmen reich, abhängig vom Angebot der Schule. Insgesamt des Kursangebots der Schule wählen Sie neben den werden pro Halbjahr durchschnittlich mindestens 32 zwölf fünfstündigen Kursen in den Leistungsfächern Wochenstunden besucht. Sie haben die Pflicht, an mindestens 30 Kurse in weiteren Fächern, wobei der den gewählten Kursen und Arbeitsgemeinschaften Seminarkurs im Umfang von 2 Kursen berücksichtigt regelmäßig teilzunehmen. werden kann. Insgesamt müssen Sie folgende Fächer durchgängig 2.5 Regelung zur Belegung der Fremd- über vier Halbjahre hinweg belegen, soweit nicht sprachen an der Gemeinschaftsschule bereits als Leistungsfach belegt: Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 11 entwe- der Französisch oder Spanisch neu begonnen haben, Deutsch müssen diese neu beginnende Fremdsprache in bei- Mathematik den Jahrgangsstufen im Umfang von jeweils vier Wo- eine Fremdsprache chenstunden fortführen. (spätestens ab Klasse 8 begonnen) eine Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik) eine weitere Fremdsprache (spätestens ab Klasse 8 begonnen) oder eine weitere Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik) Geschichte Geographie und Gemeinschaftskunde Religionslehre oder Ethik Bildende Kunst oder Musik Sport 7
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 3. Die Leistungsmessung 3. 1 N o ten g ebu n g In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung werden die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und mit den ihnen zugeordneten Punkten bewertet. Bei der Leistungsbewertung werden die Punkte nach folgender Tabelle einer Note zugeordnet: Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 – + 2 – + 3 – + 4 – + 5 – 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Ein Kurs, in dem weniger als fünf Punkte erreicht unterpunktet werden, gilt als „unterpunktet“. 3. 2 K lau su ren u n d a n d e r e L e i s t u n g s - n achw ei se In den Leistungsfächern müssen Sie in den ersten Außerdem können besondere Leistungen in den drei Halbjahren jeweils mindestens je zwei Klausu- Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester im Fach ren, im vierten Halbjahr mindestens je eine Klausur Musik und im Rahmen der Schulsportwettbewerbe schreiben. Im Leistungsfach Sport sind in den ers- „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend trainiert ten beiden Halbjahren zusammen mindestens drei für Paralympics“ im Fach Sport (unter Maßgabe der Klausuren (darunter pro Halbjahr mindestens eine Anforderungen der fachpraktischen Prüfung im Fach Klausur) und im dritten und vierten Halbjahr je- Sport) bei der Leistungsbewertung in den Kursen weils mindestens eine Klausur zu schreiben. auf Ihren Antrag hin mit berücksichtigt werden. In den Basisfächern (außer im Fach Sport) ist in je- dem Halbjahr mindestens eine Klausur pro Fach zu 3.3 Zeugnisse schreiben. Sie erhalten für jedes Halbjahr ein Zeugnis über die in den einzelnen Kursen erreichten Leistungen. Die- Zusätzlich zu den Klausuren sind gleichwertige Fest- se schließen auch Bewertungen über Ihr Verhalten stellungen von Schülerleistungen (GFS) vorgesehen: und Ihre Mitarbeit ein. schriftliche Hausarbeiten, Projekte (darunter auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaftlichen Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife wird in Bereich), Referate, mündliche Prüfungen oder an- den modernen Fremdsprachen eine Niveaubestäti- derweitige Präsentationen. Diese Leistungen sind gung nach dem Gemeinsamen Europäischen Refe- von Ihnen in den ersten drei Schulhalbjahren in drei renzrahmen (GER) ausgebracht. zu wählenden Fächern zu erbringen. Die Wahl der Fächer erfolgt spätestens innerhalb von sechs Wo- chen nach Beginn des Unterrichts im ersten Schul- halbjahr. Eine zusätzliche GFS können Sie freiwillig in einem weiteren Fach erbringen. Die Wahl des Fachs erfolgt spätestens mit dem Eintritt in das vierte Schulhalb- jahr. 8
4. Die Abiturprüfung 4.1 Allgemeine Hinw ei se Eine der zwei mündlichen Prüfungen können Sie Die Abiturprüfung findet im vierten Halbjahr statt. unter bestimmten Voraussetzungen durch eine be- Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen sondere Lernleistung ersetzen (siehe Ziffer 7.1). mündlichen Teil. Hierbei haben Sie fünf Prüfungsfä- cher: drei schriftliche und zwei mündliche. Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftli- Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen chen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig Abiturprüfung kann nur dann erfolgen, wenn zu die- gewählt beziehungsweise vom Prüfungsvorsitzenden sem Zeitpunkt das Bestehen des Abiturs noch mög- festgelegt werden. lich ist (vgl. Ziffer 8.1). 4. 4 Wa h l d e r P r ü f u n g s f ä c h e r 4.2 Die schriftlich en P rü fu n g en Bei der Wahl Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie darauf Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in den drei achten, dass Deutsch und Mathematik Prüfungsfä- Leistungsfächern. cher sind, alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer 2.1) Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden vom abgedeckt werden und nicht mehr als 40 Kurse an- Kultusministerium landeseinheitlich gestellt. rechnungspflichtig werden. Die schriftliche Abiturprüfung in den modernen Die schriftliche Prüfung legen Sie in Ihren Leistungs- Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil fächern ab. und einer Kommunikationsprüfung. Die erreichte Punktzahl des schriftlichen Teils wird dreifach und Die Fächer für die mündlichen Prüfungen wählen die in der Kommunikationsprüfung erreichte Punkt- Sie aus den Basisfächern des Pflichtbereichs oder aus zahl einfach gewichtet. folgenden Fächern des Wahlbereichs: Die Kommunikationsprüfung wird im vierten Schul- - Vertiefungskurs Mathematik, halbjahr von Ihrer Fachlehrkraft und einer weiteren - Vertiefungskurs Sprache, von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft ab- - Informatik (nur möglich, wenn entsprechender genommen und dauert etwa 15 Minuten je Schülerin Unterricht – Arbeitsgemeinschaft spätestens ab beziehungsweise je Schüler. Sie muss vor der Be- Klasse 10 beziehungsweise Klasse 11 – besucht kanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung wurde), abgeschlossen sein. Die Schülerinnen und Schüler - Literatur und Theater, werden einzeln oder zu zweit geprüft. - die spät beginnende Fremdsprache (nur möglich, wenn entsprechender Unterricht ab Klasse 10 Die schriftliche Prüfung in den Fächern Bildende beziehungsweise Klasse 11 besucht wurde). Kunst, Musik und Sport besteht aus einem schrift- Die beiden Basisfächer Gemeinschaftskunde und lichen und einem fachpraktischen Teil, die gleich Geographie werden gemeinsam in einer Kombina- gewichtet werden. Der fachpraktische Teil muss vor tionsprüfung mündlich geprüft. der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung abgeschlossen sein. Eine der beiden mündlichen Prüfungen, nicht je- doch in den Fächern Deutsch und Mathematik, kann 4.3 Die mündlichen P rü fu n g en durch eine besondere Lernleistung (BLL) ersetzt Die Prüfungsaufgaben für die mündlichen Prüfun- werden, sofern insgesamt alle drei Aufgabenfelder gen werden aufgrund von Vorschlägen der Fach- (siehe Ziffer 2.1) abgedeckt sind. lehrkraft im Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahrgangsstufen gestellt. Sie werden Ihnen schriftlich vorgelegt, und Sie können sich etwa 20 Minuten unter Aufsicht vorbereiten. Die Prüfung dauert etwa 20 Minuten. 9
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen Wahlm ö g li chkei te n f ü r d i e A b i t u r p r ü f u n g Schriftliche Prüfungsfächer Mündliche Prüfungsfächer (Leistungsfächer) (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs) Fremdsprache Gesellschaftswissenschaft FREI Naturwissenschaft Gesellschaftswissenschaft FREI Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI FREI Kunst, Musik, Sport Gesellschaftswissenschaft FREI Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft D e ut sch Fremdsprache Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft Fremdsprache Gesellschaftswissenschaft FREI Naturwissenschaft Gesellschaftswissenschaft FREI Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI FREI Kunst, Musik, Sport Gesellschaftswissenschaft FREI Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI M ath ematik Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Fremdsprache Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft 10
Schriftliche Prüfungsfächer Mündliche Prüfungsfächer (Leistungsfächer) (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs) Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft Deutsch Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft F r e md sp ra ch e Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Mathematik Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft Mathematik Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft Deutsch Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Naturwiss en sch a f t Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Mathematik Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik Gesellschaftswissenschaft Fremdsprache Mathematik Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik 11
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 5. Gesamtqualifikation 5. 1 Ü bersi cht Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung Im Block I der Gesamtqualifikation können bis zu der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, wird 600 Punkte und in der Abiturprüfung bis zu 300 aus den Leistungen in den Kursen (Block I) und in Punkte erreicht werden. der Abiturprüfung (Block II) ermittelt. BLOCK I BLOCK II Leistungen aus den Kursen Leistungen aus der Abiturprüfung 1. Hj. 2. Hj. 3. Hj. 4. Hj. Leistungsfach schriftliches 15 15 15 15 4 x 15 Prüfungsfach Leistungsfach schriftliches 15 15 15 15 4 x 15 Prüfungsfach schriftliches Leistungsfach 15 15 15 15 4 x 15 Prüfungsfach 28 weitere Kurse 15 15 15 15 mündliches 4 x 15 Prüfungsfach 15 15 15 15 mündliches 4 x 15 Prüfungsfach 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 G e s a mt q u a l i f i k at i o n : Summe der insgesamt erreichten Punkte (mindestens 300 bis maximal 900 Punkte) 5.2 Block I In diesem Block müssen genau 40 Kurse angerech- BLOCK I net werden. Zwei Leistungsfächer Ihrer Wahl wer- den doppelt gewichtet. Somit ergibt sich folgende Formel für die Berechnung der Gesamtpunktzahl BLOCK II in Block I, wobei in üblicher Weise auf eine volle max. 600 Punkte Punktzahl gerundet wird: max. 300 Punkte mind. 200 Punkte E I = P x 40 mind. 100 Punkte 48 E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I G esam tq u a l i f i k at i o n : P = Summe der Punkte in den eingebrachten mindestens 300 bis maximal 900 Punkte Fächern in vier Kurshalbjahren 12
Unter den 40 Kursen müssen sein: • Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, werden die in der schriftlichen Prüfung 1. die 12 Kurse in den Leistungsfächern, wobei erreichte Punktzahl zweifach und die in der die Ergebnisse der Kurse in zwei Leistungs- mündlichen Prüfung erreichte Punktzahl einfach fächern doppelt gewichtet werden, gewichtet. (Zur Ermittlung der in die Gesamtqua- lifikation eingehenden Punkte siehe Tabelle 2. soweit nicht als Leistungsfach einzubringen, Seite 14) • die 4 Kurse in Deutsch, • die 4 Kurse in Mathematik, 5. 4 D u r c h s c h n i t t s n o t e u n d • mindestens* 4 Kurse in einer Fremdsprache, G es a mt p u n k t z a h l die jeweils mindestens Pflichtunterricht ab Die Durchschnittsnote ergibt sich laut nachfolgender Klasse 8 voraussetzt, Tabelle aus der in den zwei Blöcken erreichten Ge- • mindestens* 4 Kurse in einer Naturwissenschaft, samtpunktzahl: • die 4 Kurse in Geschichte, • die belegpflichtigen Kurse in Geographie und Gesamtpunktzahl Durchschnittsnote Gemeinschaftskunde, 900 – 823 1,0 • 2 Kurse in einem der Fächer Bildende Kunst 822 – 805 1,1 oder Musik, 804 – 787 1,2 786 – 769 1,3 * Unter den Kursen müssen sich entweder in zwei Fremdsprachen oder in zwei Naturwissenschaften jeweils vier Kurse befinden. 768 – 751 1,4 750 – 733 1,5 3. die Kurse in den mündlichen Prüfungsfächern, 732 – 715 1,6 soweit nicht bereits berücksichtigt. 714 – 697 1,7 696 – 679 1,8 Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftschule, 678 – 661 1,9 die in Klasse 11 entweder Französisch oder Spanisch 660 – 643 2,0 neu begonnen haben, müssen in den Jahrgangsstu- 642 – 625 2,1 fen die Ergebnisse von zwei der insgesamt vier be- 624 – 607 2,2 legten Kurse in die Gesamtqualifikation einbringen. 606 – 589 2,3 588 – 571 2,4 Über gegebenenfalls weitere anzurechnende Kurse 570 – 553 2,5 entscheiden Sie spätestens einen Schultag nach Aus- 552 – 535 2,6 gabe des Zeugnisses für das vierte Halbjahr; dabei 534 – 517 2,7 kann die Gesamtnote der besonderen Lernleistung 516 – 499 2,8 in zweifacher Wertung, also mit maximal 30 Punk- 498 – 481 2,9 ten, angerechnet werden und es werden hierfür zwei 480 – 463 3,0 Kurse zu Grunde gelegt. 462 – 445 3,1 444 – 427 3,2 5.3 Block II 426 – 409 3,3 Im Block II werden die Leistungen der Abiturprüfung 408 – 391 3,4 erfasst. Er umfasst die drei schriftlichen und die zwei 390 – 373 3,5 mündlichen Prüfungsfächer. Die Punkte der Abitur- 372 – 355 3,6 prüfung sind wie folgt zu ermitteln: 354 – 337 3,7 • Wurde in einem Fach nur schriftlich oder nur 336 – 319 3,8 mündlich geprüft, so ist die in der Prüfung 318 – 301 3,9 erreichte Punktzahl vierfach zu werten. 300 4,0 13
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 5. 5 Tabelle fü r di e E r mi t t l u n g d e s P r ü f u n g s e r g e b n i s s e s b e i s c h r if tl ich er u n d m ü n dli cher P r ü f u n g Schriftliche Prüfung Noten 6 5 4 3 2 1 – + – + – + – + – + Noten Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 6 0 0 3 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 – 1 1 4 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 vierfach gewertetes Prüfungsergebnis 5 2 3 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 + 3 4 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 – 4 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 Mündliche Prüfung 4 5 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 + 6 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 – 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 3 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 + 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 – 10 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 2 11 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 + 12 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 56 – 13 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 57 1 14 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 56 59 + 15 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 57 60 Die beim Rechenvorgang zur Ermittlung des End- Zur Ermittlung der in die Gesamtqualifikation ein- ergebnisses anwendbare Formel lautet: gehenden Punkte wird PF mit dem Faktor 4 multi- pliziert, bei nicht ganzzahligen Werten von PF wird (2s + m) nach der Multiplikation mit dem Faktor 4 auf ein PF = 3 ganzzahliges Ergebnis gerundet, d. h. ab der Dezima- PF = Endergebnis der Prüfung in einem Fach len 5 wird aufgerundet. (nicht gerundet) s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach m = Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach 14
6. Zeitlicher Überblick > In der Einführungsphase finden • Informationsveranstaltungen der Schule statt; • frühestens acht Wochen vor Unterrichtsende die Kurswahlen und eine vorläufige Wahl der mündlichen Fächer der Abiturprüfung statt (siehe Ziffer 4.4). > Innerhalb der ersten sechs Wochen des ersten Halbjahres legen Sie • die drei verpflichtenden GFS fest. > Spätestens bis zu den Herbstferien des dritten Halbjahres legen Sie • verbindlich fest, ob Sie die Kommunikationsprüfung als Einzel- oder Tandemprüfung ablegen wollen. > Im vierten Halbjahr legen Sie • spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr Ihre mündlichen Prüfungsfächer und gegebenenfalls eine vierte GFS fest. > Am Tag der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres • erfahren Sie Ihre Ergebnisse in der schriftlichen Abiturprüfung; • erfahren Sie, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses für Sie festgelegt hat. > Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres beziehungsweise der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung entscheiden Sie • welche beiden Leistungsfächer Sie doppelt gewichten wollen; • über die anzurechnenden Kurse im Block I der Gesamtqualifikation; • ob Sie ein mündliches Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen; • über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern. 15
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 7. Besonderheiten 7. 1 B eso n dere L er n l e i s t u n g • oberstufen- und abiturgerechtes Niveau; Die besondere Lernleistung kann ein Seminarkurs • studienvorbereitende Arbeitsweisen; (siehe Ziffer 7.1.1) oder eine dem oberstufen- und • zeitlicher Aufwand und methodische Ansätze abiturgerechten Anforderungsprofil entsprechen- müssen in etwa dem Seminarkurs entsprechen; de, geeignete Arbeit aus einem Wettbewerb, einem • bei Teamarbeiten: Möglichkeit der Bewertung der Schülerstudium, einem Praktikum oder einem gesell- individuellen Schülerleistung. schaftlichen Engagement in Gremien, z. B. in einem Jugendgemeinderat oder im Landeschülerbeirat, Für die Gesamtnote der besonderen Lernleistung sein (siehe Ziffer 7.1.2). Die Schule ordnet Ihre be- werden die eingebrachte Arbeit zur Hälfte, das sondere Lernleistung einem der drei Aufgabenfelder Kolloquium und die Dokumentation zu je einem zu. Je nach Fächerwahl haben Sie die Möglichkeit, Viertel gewertet. Die Bewertung aller Bestandteile die besondere Lernleistung entweder in zweifacher erfolgt durch Fachlehrkräfte der Schule. Wertung in Block I oder – sofern dann alle Aufga- benfelder abgedeckt sind – in vierfacher Wertung in 7 . 2 WIRTSCHAFT ALS L e i s t u n gsfa ch Block II einzubringen. Haben Sie das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so ist das Fach Gemeinschaftskunde nur im ersten und das Jede besondere Lernleistung umfasst eine schriftliche Fach Geographie nur im dritten Halbjahr zu belegen. Dokumentation und ein Kolloquium, in dem Sie die Weicht eine Schule von der oben angegebenen Rei- Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung darstellen, henfolge ab, ist im Fach Gemeinschaftskunde das ers- erläutern und Fragen beantworten. Bei Arbeiten, an te unterrichtete und im Fach Geographie das zweite denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt unterrichtete Kurshalbjahr zu besuchen. Sie können waren, ist die Bewertung der individuellen Leistung die beiden anderen Kurse freiwillig belegen, wenn erforderlich. es stundenplantechnisch möglich ist, und sich die Leistungen in Block I anrechnen lassen. Eine etwai- 7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung ge mündliche Kombinationsprüfung in Geographie Bewertung der Leistungen im Seminarkurs und Gemeinschaftskunde erstreckt sich in jedem Für die Gesamtnote werden die beiden halbjährigen Fall auf den gesamten Inhalt der beiden Fächer der Kurse zur Hälfte, das Kolloquium und die Doku- vier Halbjahre. mentation zu je einem Viertel gewertet. 7 . 3 RELIGION s l e h r e UND ETHIK Seminarkursthemen Religionslehre kann als Leistungsfach nur gewählt Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die werden, wenn in Klasse 10 Unterricht in Religions- gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung erfor- lehre im Umfang von mindestens einem Halbjahr be- derlichen Niveaus über die inhaltliche Ausgestaltung sucht wurde. Die gleiche Regel gilt für das Fach Ethik. der Seminarkurse selbst. Es besteht die Möglichkeit, Ebenfalls setzt die Wahl als mündliches Prüfungsfach neue fächerverbindende Themenkreise zu erproben voraus, dass das jeweilige Fach bereits in Klasse 10 oder für das Schulprofil relevante Projekte durchzu- im Umfang von mindestens einem Halbjahr besucht führen. Die Schülerinnen und Schüler sollen bei der wurde. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, ist die Themenfindung einbezogen werden. Wahl als mündliches Prüfungsfach aber dennoch möglich, wenn mit einer Überprüfung zu Beginn des 7.1.2 Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum ersten Schulhalbjahres durch die Fachlehrkraft des oder gesellschaftliches Engagement in Gremien Kurses entsprechende Fachkenntnisse nachgewie- anstelle des Seminarkurses sen wurden. Diese Form der besonderen Lernleistung besteht aus einer eingebrachten Arbeit, einer schriftlichen Sie besuchen grundsätzlich die Kurse in Religions- Dokumentation sowie einem Kolloquium und muss lehre der Religionsgemeinschaft, der Sie angehören. folgenden Anforderungen gerecht werden: Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an oder 16
wird an der besuchten Schule in dem betreffenden Latinum Schulhalbjahr keine Religionslehre Ihrer eigenen Latein ab Klasse 5 Religionsgemeinschaft angeboten, so ist der Besuch Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs- von Kursen in Religionslehre mit Zustimmung der gang von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis in der hierfür verantwortlichen Religionsgemeinschaft Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“. möglich. Latein ab Klasse 6 Werden Kurse im Basisfach Religionslehre Ihrer Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs- eigenen Religionsgemeinschaft angeboten, können gang von Klasse 6 bis 10 sowie im Zeugnis der Klas- Sie im Verlauf der beiden Jahrgangsstufen höchs- se 10 mindestens die Note „ausreichend“. tens zwei Kurse in Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft besuchen, soweit Sie nicht Latein als dritte Fremdsprache bereits in der Einführungsphase den Unterricht in Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bildungs- Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft gang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergänzungsprü- besucht haben. fung. Voraussetzung ist die Zustimmung der eigenen so- wie der Religionsgemeinschaft, welche für die Kur- Latein als spät beginnende Fremdsprache se, die besucht werden sollen, verantwortlich ist. Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in Unter dieser Voraussetzung können im Übrigen in Latein im achtjährigen Bildungsgang spätestens in Härtefällen auch Kurse in Religionslehre einer ande- Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen in den Jahr- ren Religionsgemeinschaft besucht werden. gangsstufen (vierstündig im Wahlbereich) und einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der 7.4 Latinum, groSS es L ati n u m , Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). Gr a e cum und Hebr ai cu m Zahlreiche Studiengänge erfordern Kenntnisse der Latein als Arbeitsgemeinschaft lateinischen Sprache. Deshalb empfehlen wir allen Arbeitsgemeinschaft in Latein im Umfang von min- Schülerinnen und Schülern dringend, sich frühzeitig destens neun Jahreswochenstunden und eine Ergän- über die besonderen sprachlichen Anforderungen zungsprüfung. eines angestrebten Studienfaches zu informieren und sich in der Schulzeit die erforderlichen Latein- kenntnisse anzueignen. Wer die erforderlichen La- teinkenntnisse nachholen muss, sollte sich in jedem Fall rechtzeitig bei dem zuständigen Prüfungsamt oder -ausschuss vergewissern, ob der ins Auge ge- fasste Kurs und dessen Abschluss anerkannt werden. Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Voraus- setzungen wird die jeweils angegebene Qualifikation erworben: 17
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen Großes Latinum Hebraicum Das Große Latinum wird erworben, wenn eine der Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: • Latein als Leistungsfach mit einem Durchschnitts- • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im achtjährigen wert von mindestens 5 Punkten oder eine Abitur- Bildungsgang spätestens in Klasse 10 in Verbin- prüfung mit mindestens 5 Punkten. dung mit vier Kursen (vierstündig im Wahlbe- • Latein als Basisfach im Pflichtbereich im Umfang reich) in den Jahrgangsstufen und einer Prüfung von vier Halbjahren mit einem Durchschnittswert (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abi- von mindestens 5 Punkten oder eine Abiturprü- turprüfung oder Ergänzungsprüfung). fung mit mindestens 5 Punkten. • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im Umfang von mindestens neun Jahreswochenstunden und Graecum eine Ergänzungsprüfung. Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen- den Voraussetzungen erfüllt ist: Prüfungsnoten • Pflichtunterricht in Griechisch im achtjährigen Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän- Bildungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän- zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation zungsprüfung. mindestens die Note „ausreichend“ (= 5 Punkte) er- • Griechisch als Leistungsfach mit einem Durch- forderlich. schnittswert von mindestens 5 Punkten oder Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar aus eine Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten. den genannten Voraussetzungen ergibt, sind die Re- • Griechisch als Basisfach im Pflichtbereich im gierungspräsidien für die Zuerkennung der jeweili- Umfang von vier Halbjahren mit einem Durch- gen Qualifikation zuständig. schnittswert von mindestens 5 Punkten oder eine Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten. • Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft Der rechtliche verbindliche Text zum Erwerb des Lati- in Griechisch im achtjährigen Bildungsgang nums, Großen Latinums, Graecums und Hebraicums spätestens in Klasse 10 in Verbindung mit vier kann im Internet unter folgender Adresse eingesehen Kursen (vierstündig im Wahlbereich) in den werden: Jahrgangsstufen und einer Prüfung (mündliches www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften Ergänzungsprüfung). • Arbeitsgemeinschaft in Griechisch im Umfang von mindestens neun Jahreswochenstunden und eine Ergänzungsprüfung. 18
8. Mindestqualifikation und Wiederholung 8.1 Mindestqualif i kati o n 8. 2 W i e d e r h o l u n g Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen (Min- Die AGVO bestimmt hierzu in § 31: destqualifikation) wird Ihnen die allgemeine Hoch- „(1) Die Jahrgangsstufen können außer in den Fällen schulreife zuerkannt: der Absätze 2 bis 4 nicht wiederholt werden. Block I (2) Die erste Jahrgangsstufe kann einmal wieder- • Sie müssen insgesamt mindestens 200 Punkte holen, wer nicht bereits die vorangehende Klasse erreichen. wiederholt hat und eine entsprechende schriftliche • Höchstens acht Ihrer angerechneten Kurse dürfen Erklärung innerhalb einer Woche nach Erhalt des mit jeweils weniger als 5 Punkten bewertet sein, Zeugnisses für das 2. Halbjahr der ersten Jahrgangs- darunter höchstens drei Kurse in den Leistungs- stufe abgibt. fächern. • Unter den belegpflichtigen Kursen darf keiner (3) Wem die allgemeine Hochschulreife zum ersten mit 0 Punkten bewertet sein. Mal nicht zuerkannt wurde, kann einmal wiederho- len, und zwar Block II 1. bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung: • In Ihren fünf Prüfungsfächern müssen Sie zusam- a) das zweite und das dritte Schulhalbjahr oder men mindestens 100 Punkte (in vierfacher Wer- b) die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weite- tung) erreichen. rem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum • In drei Ihrer fünf Prüfungsfächer, darunter zwei Ende des Schuljahres oder Leistungsfächer, müssen Sie jeweils mindestens c) das dritte Schulhalbjahr nach halbjähriger Unter- 20 Punkte (in vierfacher Wertung) erreichen. brechung des Schulbesuchs; • In jedem Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie 2. in den übrigen Fällen das dritte und vierte Schul- mindestens 4 Punkte (in vierfacher Wertung) halbjahr. erreichen (sog. „Null-Punkte-Regelung“). (4) Wer das vierte Schulhalbjahr besucht und bei der Die zuletzt genannte Bedingung bedeutet konkret: oder dem zu erwarten ist, dass zum Ende des Schul- • Bei 0 Notenpunkten in einer schriftlichen Prü- halbjahres die im ersten Block der Gesamtqualifikati- fung müssten Sie mindestens 3 Notenpunkte in on erforderlichen Leistungen nicht erbracht werden, einer zusätzlichen mündlichen Prüfung erreichen. kann auf Antrag mit Zustimmung der Schulleitung • In Ihren mündlichen Prüfungsfächern müssen Sie nach Absatz 3 Nr. 1 einmal wiederholen. Dies gilt als jeweils mindestens 1 Notenpunkt erreichen. Nichtzuerkennung der allgemeinen Hochschulreife. Ein Ausgleich zwischen den Blöcken ist nicht (5) Die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist möglich. nicht zulässig. (6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschulrei- fe ist weder eine Wiederholung der Oberstufe noch eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.“ 19
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 9. Anhang 9. 1 Fachho chschul r e i f e Unter den anzurechnenden Kursen müssen folgende Wer die gymnasiale Oberstufe frühestens nach Ab- Fächer oder Fächergruppen mit je zwei Halbjahres- schluss des zweiten Halbjahres der ersten Jahrgangs- kursen aus einem Fach enthalten sein: stufe des Kurssystems ohne Abitur verlässt, hat bei 1. Deutsch; Erreichen bestimmter Mindestleistungen den schu- 2. Englisch, Französisch, Latein oder eine andere lischen Teil der Fachhochschulreife ohne besondere Fremdsprache; die Kurse müssen zur Erfüllung Prüfung erworben. Wer die Voraussetzungen für den der Mindestverpflichtung in der Fremdsprache schulischen Teil erfüllt, kann hierüber auf Antrag von dienen können; seiner Schule eine Bescheinigung erhalten. Mit dieser 3. Mathematik; ist aber noch keine Studienberechtigung verbunden. 4. Geschichte, Gemeinschaftskunde oder Geschichte Das Zeugnis der Fachhochschulreife, mit dem dann als Kombinationsfach; die Berechtigung für ein Studium an Hochschulen 5. Biologie, Chemie oder Physik. für angewandte Wissenschaften (Fachhochschulen) Außer den unter Punkt 1 bis 5 genannten Fächern verbunden ist, erhält, wer neben den Voraussetzun- und Kursen können nach Wahl aus weiteren Fächern gen für den schulischen Teil auch die Voraussetzun- höchstens je zwei Halbjahreskurse angerechnet werden. gen für den berufsbezogenen Teil der Fachhoch- schulreife erfüllt. Es werden nur Kurse angerechnet, die ausschließlich in zwei aufeinander folgenden – einheitlich festgeleg- Für den schulischen Teil der Fachhochschulreife sind ten – Schulhalbjahren besucht wurden. Mit der Note folgende Leistungen zu erbringen: „ungenügend” (0 Punkte) bewertete Kurse können nicht eingebracht werden. Themen- oder inhaltsglei- 1. Im allgemein bildenden Gymnasium und der che Kurse können nur einmal berücksichtigt werden. gymnasialen Oberstufe einer Gemeinschaftsschu- Die Wahl trifft die Schülerin oder der Schüler. le müssen Die einzubringenden Kurse sind mit Ausnahme der a) in zwei Leistungsfächern, darunter mindestens Kurse in zwei Leistungsfächern an den allgemein bil- in einem der Fächer Deutsch, Mathematik denden Gymnasien und den Gemeinschaftsschulen, oder einer Fremdsprache, je zwei Kurse belegt die doppelt gewichtet werden, einfach zu werten. und bei einfacher Wertung mindestens Welche beiden Leistungsfächer doppelt gewichtet 20 Punkte erreicht sein, werden sollen, entscheidet die Schülerin oder der b) in weiteren Fächern elf Kurse belegt sein und Schüler. c) in mindestens 60 Prozent der insgesamt anzurechnenden Kurse mindestens jeweils Das Endergebnis des schulischen Teils der Fachhoch- 5 Punkte erreicht sein, hierunter zwei Kurse schulreife ergibt sich nicht allein durch die Addition aus Leistungsfächern. der in den einzelnen Kursen erzielten Punkte, son- dern muss mit Hilfe einer von der Kultusminister- 2. Im beruflichen Gymnasium müssen konferenz vorgegebenen Formel ermittelt werden. a) in zwei Kernfächern, darunter dem Profilfach, je zwei Kurse belegt und bei einfacher Für den berufsbezogenen Teil der Fachhochschulreife Wertung mindestens 20 Punkte erreicht sein, ist nachzuweisen: wobei zwei der vier anzurechnenden Kurse 1. Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung bei einfacher Wertung mit mindestens in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach 5 Punkten abzuschließen sind, und dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerks- b) in weiteren Fächern elf Kurse belegt und ordnung oder in einem gleichwertig geregelten bei einfacher Wertung zusammen mindestens Ausbildungsberuf oder 55 Punkte erreicht sein, wobei sieben der elf 2. eine mindestens zweijährige schulische Berufs- anzurechnenden Kurse bei einfacher Wertung ausbildung, gegebenenfalls in Verbindung mit mit jeweils 5 Punkten abzuschließen sind. einem Berufspraktikum oder 20
3. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in 9. 2 A u s l a n d s a u f e n t h a lt e einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis Die Dauer von Auslandsaufenthalten kann bis zu ei- oder nem Schuljahr betragen. Es gibt zahlreiche Vereine 4. ein mindestens einjähriges Praktikum in einem und Austauschorganisationen, deren Hilfe Sie bei der Betrieb oder Unternehmen der Wirtschaft oder in Vorbereitung und Durchführung Ihres Auslandsauf- einer vergleichbaren außerschulischen Einrich- enthaltes in Anspruch nehmen können. tung (zum Beispiel Kindertagesstätte, Altenheim-/ Wenn Sie sich im Verlauf der Einführungsphase zum Pflegeheim, Krankenhaus) oder Schulbesuch im Ausland entscheiden, kann Ihnen 5. ein freiwillig abgeleistestes soziales oder ökolo- diese Zeit auch auf den Schulbesuch in Baden-Würt- gisches Jahr, der Wehr- oder Wehrersatzdienst temberg angerechnet werden. Das heißt, Sie müssen oder der Bundesfreiwilligendienst (mindestens das Schuljahr nicht wiederholen. Voraussetzung dafür einjährig). ist, dass Sie im Ausland an einem Einzelschüleraus- tausch teilgenommen und dort die Schule besucht Dem Praktikum nach Nummer 4 ist eine einjährige haben. Eine Anrechnung der im Ausland erreich- durchgehende Teilnahme an einer Berufsausbildung ten Leistungen auf die Qualifikationsphase ist nicht nach den Nummern 1 bis 3 gleichgestellt. Abgeleis- möglich. Alle vier Halbjahre der Qualifikationsphase tete Dienste im Rahmen eines freiwilligen sozialen müssen belegt werden. oder ökologischen Jahres, des Wehr- oder Wehrer- satzdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes von Weiterhin gilt: Schülerinnen und Schüler der gym- unter einem Jahr werden auf die Dauer des Prakti- nasialen Oberstufe, die in die erste Jahrgangsstufe kums nach Nummer 4 angerechnet. versetzt wurden, haben einen dem Realschulab- Das einjährige Praktikum nach Nummer 4 dient dem schluss gleichwertigen Bildungsstand. Schülerinnen Kennenlernen der Arbeitswelt und hat Ausbildungs- und Schüler des Gymnasiums, die nach Teilnahme charakter. Die Praktikantinnen und Praktikanten an einem längerfristigen Einzelschüleraustausch mit sollen in ihrem Praktikum einen möglichst umfas- dem Ausland ohne Versetzungsentscheidung in die senden Überblick über betriebliche Abläufe erhal- Kursstufe aufgenommen worden sind, erwerben ten und mit den Anforderungen der Arbeitswelt in einen dem Realschulabschluss gleichwertigen Bil- einem Beruf vertraut gemacht werden. Sie sollen in dungsstand, wenn am Ende der 1. Jahrgangsstufe verschiedene Arbeitsbereiche des Betriebs, in dessen nicht mehr als 20 Prozent der anzurechnenden Kur- Aufbau und Organisation sowie in Personal- und So- se mit weniger als 5 Punkten in einfacher Wertung zialfragen eingeführt werden. Die Durchführung des bewertet sind. Praktikums ist der Schule durch eine Bescheinigung Ganz wichtig ist, dass Sie sich vor dem Auslandsauf- des Betriebs oder der Einrichtung nachzuweisen. Aus enthalt gründlich von Ihrer Schule beraten lassen. der Bescheinigung müssen die Dauer der Beschäf- tigung, der zugewiesene Aufgabenbereich oder die zugewiesenen Aufgabenbereiche und die Fehltage hervorgehen. Da die Schule über die Anerkennung eines Praktikums entscheidet, empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Schule, bevor das Praktikum aufgenommen wird. Das Zeugnis der Fachhochschulreife wird von der Schule ausgestellt, an dem der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. Die auf diesem Weg erworbene Fachhochschulreife ist – mit Aus- nahme von Bayern und Sachsen – in allen Bundes- ländern anerkannt. 21
Abitur 2021 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 9. 3 wahlbei spi ele Name JAN hanna Yusuf Leonie leila hannes (GMS) Leistungsfächer Deutsch Mathematik Deutsch Englisch Mathematik Deutsch (5-stündig) Mathematik Physik Englisch Chemie Biologie Chemie Latein Biologie Französisch Wirtschaft Sport Geschichte Basisfächer Griechisch Deutsch Mathematik Deutsch Deutsch Mathematik (3-stündig) Chemie Englisch Biologie Mathematik Englisch Englisch Physik Chemie Biologie Basisfächer Geschichte Geschichte Geschichte Geschichte Geschichte (2-stündig) GK Geo GK GK Geo GK GK Geo GK GK Geo GK Geo GK GK Geo GK Religion Ethik Religion Ethik Ethik Religion Bild. Kunst Musik Musik Bild. Kunst Musik Bild. Kunst Sport Sport Sport Sport Sport Wahlbereich VK Sprache VK Mathematik LuT Psycho- Spanisch logie (neu beginnend, 4-stündig) Besondere Seminar- Lernleistung kurs Arbeits- Chor gemeinschaften Gesamtstunden- anzahl / Halbjahr 35 35 33 33 33 33 33 33 36 36 33 33 34 32 34 32 34 34 32 32 36 36 36 36 Anzahl der belegten Kurse 44 44 46 42 42 44 Kursiv gedruckte Fächer sind mündliche Prüfungsfächer 22
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