Leitfaden für die gymnasiale Oberstufe - Abitur 2022 für Schülerinnen und Schüler - Ministerium für Kultus ...
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i m pre ssu m H erau s g e b e r : Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Postfach 10 34 42, 70029 Stuttgart Fax 0711 279-2838 E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de www.km-bw.de R edakti o n : Verantwortlich: Christian Gerber, Thomas Hindermann, Juliane Körner, Dr. Christian Mellwig, Dr. Veronika Nölle, Dieter Saile, Jan Wohlgemuth, Jana Bursian, Claudia Stuhrmann, Katja Wachholtz Mitarbeit: Izlem Dogan, Axel Ferdinand, Dr. Dennis Hannemann, brigitte kieser, Dr. Christian Langmann, Florian Lautenschlager, Rüdiger Montag, Alexander Disch, Dr. Christine Niens, Peter Friedrich Pfeifle, Heiko Schmitt, Dr. Peter Stein, Stefanie Wally, Dr. Petra Zachmann, unter Beteiligung des Landesschülerbeirats F o to s : Robert Thiele, Clipdealer G es talt u n g : www.part-design.de D ru ck: Bonifatius GmbH, Paderborn A u flag e : 80.000 November 2019 Nachbestellungen sind per E-Mail an oeffentlichkeitsarbeit@km.kv.bwl.de oder per Fax 0711 279-2838 möglich. 2
Liebe Schülerinnen und Schüler, auf dem Weg zur allgemeinen Hochschulreife sind Sie eigene Schwerpunkte setzen. Stärker als Sie es bisher mit dem Übergang in die gymnasiale Oberstufe in die kennen, liegt deshalb die Verantwortung für Ihren entscheidende Phase eingetreten. Sie bereiten sich Bildungserfolg von nun an auch bei Ihnen. damit direkt auf die akademischen Anforderungen an einer Hochschule oder die berufspraktischen Ansprü- Die Kursstufe besteht aus einem Pflichtbereich und che einer anspruchsvollen Berufsausbildung vor. Die einem Wahlbereich, den Sie individuell gestalten beiden kommenden Jahre werden Sie herausfordern können. Im Unterschied zur Unter- und Mittelstufe und Ihnen erhebliche Leistungen und vollen Einsatz haben Sie nun die Chance, mit größerer Freiheit Ihren abverlangen. Das Wissen und die Kompetenzen, die Sie eigenen Neigungen und Interessen nachzugehen und in Ihrer bisherigen Schullaufbahn erworben haben, kön- dort Leistung zu zeigen. nen Sie dabei gut verwenden und zugleich ausbauen. Am Ende Ihrer Schullaufbahn stehen dann die Abitur- Der Erwerb sowohl breiter als auch vertiefter Allge- prüfungen, die aus mehreren Komponenten bestehen, meinbildung mit dem Ziel der allgemeinen Studierfä- und auf die Ihre Lehrerinnen und Lehrer Sie gut vor- higkeit, individuelle Profilbildung und die Motivation bereiten werden. Was sich dahinter genau verbirgt und für selbstständiges Denken – das alles bedeutet „gym- wie Sie Ihre weitere Schulzeit in der Kursstufe der gym- nasiale Oberstufe“. Sie werden dazu auf hohem Niveau nasialen Oberstufe erfolgreich gestalten können – das in Sprachen, den Naturwissenschaften, den Geisteswis- erläutert der vorliegende Leitfaden. senschaften sowie im musisch-ästhetischen Bereich bzw. beruflichen Profilbereich ausgebildet. Dabei lernen Sie Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche und erfolg- vermehrt eigenverantwortlich, Sie arbeiten projektori- reiche Schulzeit in der gymnasialen Oberstufe und viel entiert, urteilen interdisziplinär und können zugleich Erfolg für das Abitur. Herzliche Grüße Dr. Susanne Eisenmann Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg 3
In ha lt die gymnasiale oberstufe an allgemein bildenden g y m n a s i e n u n d G e m e i n s c h a f t ss c h u l e n 5 1 . D i e E i n f ü h r u n g s p h a s e 5 1.1 Allgemeine Hinweise 1.2 Informationen 2 . D i e K u r s wa h l e n 6 2.1 Pflicht-/Wahlbereich und Aufgabenfelder 2.2 Kursarten 2.3 Leistungsfächer 7 2.4 Basisfächer 2.5 Regelung zur Belegung der Fremdsprachen an der Gemeinschaftsschule 3 . DIE LEI S TUNG S ME S S UNG 8 3.1 Notengebung 3.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 3.3 Zeugnisse 4 . DIE ABITURPRÜFUNG 9 4.1 Allgemeine Hinweise 4.2 Die schriftlichen Prüfungen 4.3 Die mündlichen Prüfungen 4.4 Wahl der Prüfungsfächer 5 . G e s a m t q u a l i f i k at i o n 12 5.1 Übersicht 5.2 Block I 5.3 Block II 13 5.4 Durchschnittsnote und Gesamtpunktzahl 5.5 Tabelle für die Ermittlung des Prüfungsergebnisses 14 bei schriftlicher und mündlicher Prüfung 6. Zeitlicher Überblick 15 7 . BE S ONDERHEITEN 16 7.1 Besondere Lernleistung 7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung 7.1.2 Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum oder gesellschaftliches Engagement in Gremien anstelle des Seminarkurses 7.2 Wirtschaft als Leistungsfach 7.3 Religionslehre und Ethik 7.4 Latinum, Großes Latinum, Graecum und Hebraicum 17 8 . wa h l b e i s p i e l e 19 9 . G e s a m t q u a l i f i k at i o n u n d w i e d e r h o l u n g 20 9.1 Gesamtqualifikation 9.2 Wiederholung die gymnasiale Oberstufe an beruflichen Gymnasien 21 Eintritt in das 3-jährige berufliche Gymnasium 22 1 . E i n g a n g s k l a ss e 23 2 . J a h r g a n g ss t u f e n 1 u n d 2 25 2.1 Profilfächer – Kernfächer 26 2.2 Kursangebot 27 2.3 Pflichtbelegung 28 2.4 Besondere Lernleistung 31 3 . D i e A b i t u r p r ü f u n g 32 3.1 Die schriftliche Prüfung 3.2 Die mündliche Prüfung 4 . L e i s t u n g s b e w e rt u n g 40 4.1 Punktesystem und Noten 4.2 Klausuren und andere Leistungsnachweise 4.3 Niveaubestätigung nach dem gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) 5 . G e s a m t q u a l i f i k at i o n 40 5.1 Block I – Leistungen aus den Kursen 5.2 Block II – Leistungen aus der Abiturprüfung 42 5.3 Schema für die Gesamtqualifikation im Abitur 43 6 . z e i t l i c h e r ü b e r b l i c k 44 7 . NICHTBE S TEHEN UND WIEDERHOLUNG 44 S o n s t i g e s 45 1. Fachhochschulreife 45 2. Auslandsaufenthalte 46 KUR S Wa h l b o g e n ( M u s t e r ) 48 Zeugnis (Muster) 50 4
Die gymnasiale Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien und Gemeinschaftsschulen Der vorliegende Leitfaden soll Sie auf Ihrem Weg Gymnasien der Normalform – AGVO)“ zu Grunde. durch die gymnasiale Oberstufe begleiten und als Dieser Leitfaden versteht sich als eine Informations- Grundlage für das Gespräch mit der Oberstufen- schrift. Rechtlich verbindlich ist allein der amtliche beraterin oder dem Oberstufenberater dienen. Wortlaut der im Gesetzblatt verkündeten Rechts- Dem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kultus- verordnung, der eingesehen werden kann unter: ministeriums über die Jahrgangsstufen sowie die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen und Gymnasien in Aufbauform (Abiturverordnung > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften 1. Die Einführungsphase 1.1 Allgemeine Hinw ei s e Zur Klärung der eigenen Interessen und Neigungen Die gymnasiale Oberstufe gliedert sich in eine dienen das Entscheidungstraining www.bw-best.de einjährige Einführungsphase (Klasse 10 am Gym- oder der Orientierungstest www.was-studiere-ich.de. nasium beziehungsweise Klasse 11 an der Gemein- Informationen zu allen Fragen des Studierens – von schaftsschule) und eine zweijährige Qualifikations den Hochschularten und Studiengängen über die phase. Die Qualifikationsphase wird auch als Studienplatzvergabe und -zulassung bis zum Thema Kursstufe (erste und zweite Jahrgangsstufe oder Finanzierung – finden sich auf www.studieninfo-bw. Jahrgangsstufen 11 und 12 beziehungsweise 12 und de oder in der Broschüre „Studieren in Baden- 13) bezeichnet und umfasst die Schul-/Kurshalbjah- Württemberg“. Individuelle Informations- und re 1 bis 4. Während der Einführungsphase finden Beratungsgespräche bieten die Studienberatungen Informationsveranstaltungen an der Schule statt, in der Hochschulen und die Agentur für Arbeit an. denen Sie detaillierte Auskünfte über die Kursstufe Bitte nutzen Sie das Beratungs- und Unterstützungs- und Ihre Wahlmöglichkeiten erhalten. Gegen Ende angebot Ihrer Schule. der Einführungsphase finden die Kurswahlen statt. Bei diesen Wahlen legen Sie fest, welche Kurse Präsenzpflicht Sie in der Qualifikationsphase besuchen möchten. Auszug aus § 1 der Schulbesuchsverordnung vom Für den Übergang von der Einführungsphase in 21. März 1982 (GBl. Seite 176; K. u. U. Seite 387), die Kursstufe ist eine Versetzung erforderlich. Die zuletzt geändert durch Verordnung vom 27. Juni in der Einführungsphase abgeschlossenen Fächer 2018 (GBl. Seite 280, 294): werden im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht mit den jeweils erreichten Noten aufgeführt, jedoch und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der nicht in die Gesamtqualifikation einberechnet. Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besu- chen und die Schulordnung einzuhalten. […] 1.2 In formationen (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts- Berufliche Orientierung veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, Im Hinblick auf ein beabsichtigtes Studium oder als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. […] eine Ausbildung empfehlen wir Ihnen, sich vor der Auszug aus § 11 AGVO: Kurswahl umfassend sowohl über die Anforderun- (1) […] Es besteht die Pflicht, an den gewählten gen des gewünschten Studienfaches bzw. der ge- Kursen und Arbeitsgemeinschaften regelmäßig wünschten Studienfächer zu informieren als auch teilzunehmen. […] eigene Interessen und Neigungen zu reflektieren. 5
Abitur 2022 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 2. Die Kurswahlen Die Kurswahlen finden während der Einführungs- 2 . 1 P f l i c h t- /Wa h l b e r e i c h u nd phase statt. Bei den Kurswahlen legen Sie die Aufgabenfelder Kurse für alle vier Halbjahre der Kursstufe fest. Das Fächerangebot gliedert sich in der Kursstufe Verantwortlich für die Einrichtung von Kursen ist in einen Pflichtbereich und einen Wahlbereich. allein die Schulleitung, die ausgehend von den vor- Hierbei sind auch innerhalb des Pflichtbereichs handenen Lehrerwochenstunden das Kursangebot bestimmte Wahlmöglichkeiten gegeben. zusammenstellt. Mit der Wahl eines Kurses besteht Die einzelnen Fächer aus Pflicht- und Wahlbereich noch kein Anspruch darauf, dass dieser Kurs tat- werden drei Aufgabenfeldern (sprachlich-literarisch- sächlich zustande kommt. künstlerisch; gesellschaftswissenschaftlich; mathema- tisch-naturwissenschaftlich-technisch) zugeordnet. Die Wahl eines Kurses bezieht sich nur auf das Fach und die Kursart, jedoch nicht auf die Lehr- 2 . 2 K u r s a rt e n kraft, die dieses Fach unterrichtet. Die angebotenen Kurse in der Qualifikationsphase umfassen zwei, drei, vier oder fünf Unterrichtsstun- Nach Abschluss der Wahl ist ein Wechsel der Kurse den pro Woche. Die Kurse der besonderen Lern- oder ein Austritt aus einem Kurs nur in beson- leistung „Seminarkurs“ (siehe Ziffer 7.1.1) werden ders begründeten Ausnahmefällen zu Beginn der in der Regel dreistündig angeboten. Jahrgangsstufen innerhalb von zwei Wochen nach Unterrichtsbeginn auf Ihren Antrag hin möglich. Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung. A u fg aben fel d Pflichtbereich Wa h l b e r e ich I Deutsch spätestens in der sprachlich- Einführungsphase als literarisch- spätestens in Klasse 8 Arbeitsgemeinschaft begonnene künstlerisch begonnene Fremdsprache: Fremdsprache: Englisch, Französisch, Latein, Französisch, Latein, Griechisch, Griechisch, Russisch, Spanisch, Russisch, Hebräisch, Italienisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Portugiesisch, Chinesisch* Chinesisch, Japanisch, Türkisch Musik, Bildende Kunst Vertiefungskurs Sprache, Literatur, Literatur und Theater II Geschichte, Geographie, Philosophie, gesellschafts- Gemeinschaftskunde, Psychologie wissenschaftlich Wirtschaft, Religionslehre/Ethik III Mathematik Vertiefungskurs Mathematik, mathematisch- Darstellende Geometrie, naturwissenschaftlich- Biologie, Chemie, Physik Problemlösen mit einem technisch Computer-Algebra-System, Informatik* Astronomie, Informatik, NwT* Geologie ohne Zuordnung Sport zu einem Aufgabenfeld * Angebot im Rahmen eines Schulversuches 6
2.3 Le istungsf ächer Die Basisfächer in Deutsch, Mathematik, den Fremd- Leistungsfächer werden auf erhöhtem Anforde- sprachen und den Naturwissenschaften sind dreistün- rungsniveau unterrichtet, d. h. über die allgemeine dig, alle anderen Basisfächer dagegen zweistündig. Orientierung im Bereich des Faches und der Si- cherung einer breiten Grundbildung hinaus ist die Die zweistündigen Kurse in Geographie und Vermittlung erweiterter und exemplarisch vertiefter Gemeinschaftskunde werden in der Regel wie folgt Kenntnisse und Kompetenzen Kennzeichen des angeboten, soweit die Schule von der Bindung der Leistungsfachs. In den vier Halbjahren der Kursstu- Kurse an die Schulhalbjahre nicht abweicht: fe müssen im Umfang von je fünf Wochenstunden drei Leistungsfächer aus dem Pflichtbereich belegt werden. 1. Halbjahr 2. Halbjahr 3. Halbjahr 4. Halbjahr Bei der Wahl der Kurse in den Leistungsfächern ist Gemein- Geographie Geographie Gemein- Folgendes zu beachten: schafts- schafts- 1. Zwei der drei Leistungsfächer sind die Fächer kunde kunde Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache (spätestens ab Klasse 8 begonnen) oder eine Ist das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so ist das Naturwissenschaft. Fach Gemeinschaftskunde mindestens im ersten und 2. In der schriftlichen und mündlichen Abitur- das Fach Geographie mindestens im dritten Halb- prüfung müssen insgesamt alle drei Aufgaben- jahr zu belegen. Weicht eine Schule von der oben felder abgedeckt sein. Zudem müssen Deutsch angegebenen Reihenfolge ab, ist im Fach Gemein- und Mathematik Gegenstand der schriftlichen schaftskunde das erste unterrichtete und im Fach oder mündlichen Abiturprüfung sein. Geographie das zweite unterrichtete Kurshalbjahr zu Aus den beiden genannten Bedingungen ergibt sich besuchen. für den Fall, dass weder Deutsch noch Mathematik als Leistungsfach gewählt wird, dass das weitere Wer vom Fach Sport befreit ist, hat stattdessen Leistungsfach ein Fach aus dem gesellschaftswissen- zusätzliche Kurse in entsprechender Anzahl in an- schaftlichen Aufgabenfeld sein muss. deren Basisfächern (aus Pflicht- oder Wahlbereich) zu besuchen. 2.4 Ba sisfächer Basisfächer werden auf grundlegendem Anforde- Über die Pflichtbelegung hinaus sind gegebenen- rungsniveau unterrichtet, d. h. sie sind auf eine falls weitere Fächer aus dem Pflicht- und Wahl- allgemeine Orientierung im Bereich des Faches und bereich, abhängig vom Angebot der Schule zu die Sicherung einer breiten Grundbildung ausgerich- belegen. Insgesamt werden pro Halbjahr durch- tet. Im Rahmen des Kursangebots der Schule wählen schnittlich mindestens 32 Wochenstunden besucht. Sie neben den zwölf fünfstündigen Kursen in den Es besteht die Pflicht, an den gewählten Kursen Leistungsfächern mindestens 30 Kurse in weiteren und Arbeitsgemeinschaften regelmäßig teilzuneh- Fächern, wobei der Seminarkurs im Umfang von 2 men. Kursen berücksichtigt werden kann. Insgesamt müssen Sie folgende Fächer durchgängig 2.5 Regelung zur Belegung der Fremd- über vier Halbjahre hinweg belegen, soweit nicht sprachen an der Gemeinschaftsschule bereits als Leistungsfach belegt: Schülerinnen und Schüler, die in Klasse 11 entwe- der Französisch oder Spanisch als neu beginnende Deutsch zweite Fremdsprache belegt haben, müssen diese Mathematik Fremdsprache in allen vier Kurshalbjahren im Um- eine Fremdsprache fang von jeweils vier Wochenstunden fortführen. (spätestens ab Klasse 8 begonnen) eine Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik) eine weitere Fremdsprache (spätestens ab Klasse 8 begonnen) oder eine weitere Naturwissenschaft (Biologie oder Chemie oder Physik) Geschichte Geographie und Gemeinschaftskunde Religionslehre oder Ethik Bildende Kunst oder Musik Sport 7
Abitur 2022 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 3. Die Leistungsmessung 3. 1 N o ten g ebu n g In der Kursstufe sowie in der Abiturprüfung werden die Leistungen mit den herkömmlichen Noten und mit den ihnen zugeordneten Punkten bewertet. Bei der Leistungsbewertung werden die Punkte nach folgender Tabelle einer Note zugeordnet: Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend + 1 – + 2 – + 3 – + 4 – + 5 – 6 Punkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Ein Kurs, in dem weniger als fünf Punkte erreicht unterpunktet werden, gilt als „unterpunktet“. 3. 2 K lau s u ren u n d a n d e r e Eine zusätzliche GFS können Sie freiwillig in einem L ei s tu n g s n achw e i s e weiteren Fach erbringen. Die Wahl des Fachs In den Leistungsfächern müssen Sie in den ersten erfolgt spätestens mit dem Eintritt in das vierte drei Schul-/Kurshalbjahren jeweils mindestens je Schulhalbjahr. zwei Klausuren, im vierten Halbjahr mindestens je eine Klausur schreiben. Im Leistungsfach Sport Außerdem können besondere Leistungen in den sind in den ersten beiden Halbjahren zusammen Arbeitsgemeinschaften Chor und Orchester im mindestens drei Klausuren (darunter pro Halbjahr Fach Musik und im Rahmen der Schulsportwettbe- mindestens eine Klausur) und im dritten und werbe „Jugend trainiert für Olympia“ und „Jugend vierten Halbjahr jeweils mindestens eine Klausur trainiert für Paralympics“ im Fach Sport (unter zu schreiben. Maßgabe der Anforderungen der fachpraktischen In den Basisfächern (außer im Fach Sport) ist in Prüfung im Fach Sport) bei der Leistungsbewertung jedem Halbjahr mindestens eine Klausur pro Fach in den Kursen auf Ihren Antrag hin berücksichtigt zu schreiben. werden. Zusätzlich zu den Klausuren sind gleichwertige 3 . 3 Z e u g n i sse Feststellungen von Schülerleistungen (GFS) vorge- Sie erhalten für jedes Schul-/Kurshalbjahr ein sehen: schriftliche Hausarbeiten, Projekte (darunter Zeugnis über die in den einzelnen Kursen er- auch experimentelle Arbeiten im naturwissenschaft- reichten Leistungen. Zudem werden Bewertungen lichen Bereich), Referate, mündliche Prüfungen über Verhalten und Mitarbeit in den Zeugnissen oder anderweitige Präsentationen. Diese Leistungen ausgebracht. sind in den ersten drei Schulhalbjahren in drei zu wählenden Fächern zu erbringen. Die Wahl Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife und der Fächer erfolgt spätestens innerhalb von sechs in den Zeugnissen am Ende der beiden Jahrgangs- Wochen nach Beginn des Unterrichts im ersten stufen wird in den modernen Fremdsprachen das Schulhalbjahr. jeweils erreichte Sprachniveau gemäß dem Ge- meinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) ausgebracht. 8
4. Die Abiturprüfung 4.1 Allgemeine Hinw ei s e Eine der zwei mündlichen Prüfungen können Sie Die Abiturprüfung findet im vierten Schul-/Kurs- unter bestimmten Voraussetzungen durch eine halbjahr statt. Sie gliedert sich in einen schriftlichen besondere Lernleistung ersetzen (siehe Ziffer 7.1). und einen mündlichen Teil. Hierbei haben Sie fünf Prüfungsfächer: drei schriftliche und zwei mündli- Zusätzliche mündliche Prüfungen in Ihren schriftli- che. chen Prüfungsfächern können von Ihnen freiwillig Die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen gewählt beziehungsweise vom Prüfungsvorsitzen- Abiturprüfung kann nur dann erfolgen, wenn zu den festgelegt werden. diesem Zeitpunkt das Bestehen des Abiturs noch möglich ist (vgl. Ziffer 8.1). 4. 4 Wa h l d e r P r ü f u n g s f ä c h e r Bei der Wahl Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie dar- 4.2 Die schriftlich en P rü fu n g en auf achten, dass Deutsch und Mathematik Prüfungs- Die schriftliche Abiturprüfung erfolgt in den drei fächer sind, alle drei Aufgabenfelder (siehe Ziffer Leistungsfächern. 2.1) abgedeckt werden und nicht mehr als 40 Kurse Die Aufgaben der schriftlichen Prüfung werden anrechnungspflichtig werden. vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt. Die schriftliche Prüfung legen Sie in Ihren Leis- Die schriftliche Abiturprüfung in den modernen tungsfächern ab. Fremdsprachen besteht aus einem schriftlichen Teil und einer Kommunikationsprüfung. Die erreich- Die Fächer für die mündlichen Prüfungen wählen te Punktzahl des schriftlichen Teils wird dreifach Sie aus den Basisfächern des Pflichtbereichs oder und die in der Kommunikationsprüfung erreichte aus folgenden Fächern des Wahlbereichs: Punktzahl einfach gewichtet. - Vertiefungskurs Mathematik, Die Kommunikationsprüfung wird im vierten - Vertiefungskurs Sprache, Schulhalbjahr von Ihrer Fachlehrkraft und einer - Informatik (nur möglich, wenn entsprechender weiteren von der Schulleitung bestimmten Fach- Unterricht – Arbeitsgemeinschaft spätestens ab lehrkraft abgenommen und dauert etwa 15 Minuten der Einführungsphase – besucht wurde), je Schülerin beziehungsweise je Schüler. Sie muss - Literatur und Theater, vor der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftli- - die spät beginnende Fremdsprache (nur möglich, chen Prüfung abgeschlossen sein. Die Schülerinnen wenn entsprechender Unterricht ab der Einfüh- und Schüler werden einzeln oder zu zweit geprüft. rungsphase besucht wurde). Die schriftliche Prüfung in den Fächern Bildende Kunst, Musik und Sport besteht aus einem schrift- Die beiden Basisfächer Gemeinschaftskunde und lichen und einem fachpraktischen Teil, die gleich Geographie werden gemeinsam in einer Kombinati- gewichtet werden. Der fachpraktische Teil muss vor onsprüfung mündlich geprüft. der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung abgeschlossen sein. Eine der beiden mündlichen Prüfungen, nicht jedoch in den Fächern Deutsch und Mathematik, 4.3 Die mündlichen P rü fu n g en kann durch eine besondere Lernleistung (BLL) Die Aufgaben für die mündlichen Prüfungen wer- ersetzt werden, sofern insgesamt alle drei Aufgaben- den aufgrund von Vorschlägen der Fachlehrkraft im felder (siehe Ziffer 2.1) abgedeckt sind. Rahmen der Bildungs- und Lehrpläne für die Jahr- gangsstufen gestellt. Sie werden Ihnen schriftlich vorgelegt, und Sie können sich etwa 20 Minuten unter Aufsicht vorbereiten. Die Prüfung dauert etwa 20 Minuten. 9
Abitur 2022 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen Wahlm ö g li chkei te n f ü r d i e A b i t u r p r ü f u n g Schriftliche Prüfungsfächer Mündliche Prüfungsfächer (Leistungsfächer) (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs) Fremdsprache Gesellschaftswissenschaft FREI Naturwissenschaft Gesellschaftswissenschaft FREI Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI FREI Kunst, Musik, Sport Gesellschaftswissenschaft FREI Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft D e ut s ch Fremdsprache Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft Fremdsprache Gesellschaftswissenschaft FREI Naturwissenschaft Gesellschaftswissenschaft FREI Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI FREI Kunst, Musik, Sport Gesellschaftswissenschaft FREI Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI M ath ematik Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Fremdsprache Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft 10
Schriftliche Prüfungsfächer Mündliche Prüfungsfächer (Leistungsfächer) (Basisfächer / Fächer des Wahlbereichs) Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft Deutsch Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft F r e md s p ra ch e Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Mathematik Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik Gesellschaftswissenschaft Naturwissenschaft Mathematik Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik Mathematik Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Mathematik Gesellschaftswissenschaft Deutsch Naturwissenschaft Mathematik Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Mathematik FREI Naturwiss en sch a f t Kunst, Musik, Sport Mathematik Gesellschaftswissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft FREI Fremdsprache Deutsch Gesellschaftswissenschaft Mathematik Naturwissenschaft Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch FREI Kunst, Musik, Sport Deutsch Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik Gesellschaftswissenschaft Fremdsprache Mathematik Deutsch Gesellschaftswissenschaft Gesellschaftswissenschaft Deutsch Mathematik 11
Abitur 2022 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 5. Gesamtqualifikation 5. 1 Ü bers i cht Die Gesamtqualifikation, die für die Zuerkennung Im Block I der Gesamtqualifikation können bis zu der allgemeinen Hochschulreife maßgebend ist, 600 Punkte und in der Abiturprüfung bis zu 300 wird aus den Leistungen in den Kursen (Block I) Punkte erreicht werden. und in der Abiturprüfung (Block II) ermittelt. BLOCK I BLOCK II Leistungen aus den Kursen Leistungen aus der Abiturprüfung 1. Hj. 2. Hj. 3. Hj. 4. Hj. Leistungsfach schriftliches 15 15 15 15 4 x 15 Prüfungsfach Leistungsfach schriftliches 15 15 15 15 4 x 15 Prüfungsfach schriftliches Leistungsfach 15 15 15 15 4 x 15 Prüfungsfach 28 weitere Kurse 15 15 15 15 mündliches 4 x 15 Prüfungsfach 15 15 15 15 mündliches 4 x 15 Prüfungsfach 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 15 G e s a mt q u a l i f i k at i o n : Summe der insgesamt erreichten Punkte (mindestens 300 bis maximal 900 Punkte) 5.2 Block I In diesem Block müssen genau 40 Kurse angerech- BLOCK I net werden. Zwei Leistungsfächer Ihrer Wahl wer- den doppelt gewichtet. Somit ergibt sich folgende Formel für die Berechnung der Gesamtpunktzahl BLOCK II in Block I, wobei in üblicher Weise auf eine volle max. 600 Punkte Punktzahl gerundet wird: max. 300 Punkte mind. 200 Punkte E I = P x 40 mind. 100 Punkte 48 E I = (Gesamt-)Ergebnis Block I G es am tq u a l i f i k at i o n : P = Summe der Punkte in den eingebrachten mindestens 300 bis maximal 900 Punkte Fächern in vier Kurshalbjahren 12
Unter den 40 Kursen müssen sein: • Wurde in einem Fach schriftlich und mündlich geprüft, werden die in der schriftlichen Prüfung 1. die 12 Kurse in den Leistungsfächern, wobei erreichte Punktzahl zweifach und die in der die Ergebnisse der Kurse in zwei Leistungs- mündlichen Prüfung erreichte Punktzahl einfach fächern doppelt gewichtet werden, gewichtet. (Zur Ermittlung der in die Gesamtqua- lifikation eingehenden Punkte siehe Tabelle 2. soweit nicht als Leistungsfach einzubringen, Seite 14) • die 4 Kurse in Deutsch, • die 4 Kurse in Mathematik, 5. 4 D u r c h s c h n i t t s n o t e u n d • mindestens* 4 Kurse in einer Fremdsprache, G es a mt p u n k t z a h l die jeweils mindestens Pflichtunterricht ab Die Durchschnittsnote ergibt sich laut nachfolgender Klasse 8 voraussetzt, Tabelle aus der in den zwei Blöcken erreichten Ge- • mindestens* 4 Kurse in einer Naturwissen- samtpunktzahl: schaft, • die 4 Kurse in Geschichte, Gesamtpunktzahl Durchschnittsnote • die belegpflichtigen Kurse in Geographie und 900 – 823 1,0 Gemeinschaftskunde, 822 – 805 1,1 • 2 Kurse in einem der Fächer Bildende Kunst 804 – 787 1,2 oder Musik, 786 – 769 1,3 768 – 751 1,4 * Unter den Kursen müssen sich entweder in zwei Fremdsprachen oder in zwei Naturwissenschaften jeweils vier Kurse befinden. 750 – 733 1,5 732 – 715 1,6 3. die Kurse in den mündlichen Prüfungsfächern, 714 – 697 1,7 soweit nicht bereits berücksichtigt. 696 – 679 1,8 678 – 661 1,9 Schülerinnen und Schüler der Gemeinschafts- 660 – 643 2,0 schule, die in Klasse 11 entweder Französisch oder 642 – 625 2,1 Spanisch als zweite Fremdsprache neu begonnen 624 – 607 2,2 haben, müssen in den Jahrgangsstufen die Ergeb- 606 – 589 2,3 nisse von zwei der insgesamt vier belegten Kurse in 588 – 571 2,4 die Gesamtqualifikation einbringen. 570 – 553 2,5 552 – 535 2,6 Über gegebenenfalls weitere anzurechnende Kurse 534 – 517 2,7 entscheiden Sie spätestens einen Schultag nach 516 – 499 2,8 Ausgabe des Zeugnisses für das vierte Halbjahr; 498 – 481 2,9 dabei kann die Gesamtnote der besonderen Lern- 480 – 463 3,0 leistung in zweifacher Wertung, also mit maximal 462 – 445 3,1 30 Punkten, angerechnet werden und es werden 444 – 427 3,2 hierfür zwei Kurse zu Grunde gelegt. 426 – 409 3,3 408 – 391 3,4 5.3 Block II 390 – 373 3,5 Im Block II werden die Leistungen der Abiturprü- 372 – 355 3,6 fung erfasst. Er umfasst die drei schriftlichen und die 354 – 337 3,7 zwei mündlichen Prüfungsfächer. Die Punkte der 336 – 319 3,8 Abiturprüfung sind wie folgt zu ermitteln: 318 – 301 3,9 • Wurde in einem Fach nur schriftlich oder nur 300 4,0 mündlich geprüft, so ist die in der Prüfung erreichte Punktzahl vierfach zu werten. 13
Abitur 2022 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 5. 5 Tabelle fü r di e E r mi t t l u n g d e s P r ü f u n g s e r g e b n i sse s b e i mü n dl ich er P rü fu n g i m s chri f t l i c h g e p r ü f t e n Fa c h Schriftliche Prüfung Noten 6 5 4 3 2 1 – + – + – + – + – + Noten Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 6 0 0 3 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 – 1 1 4 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 vierfach gewertetes Prüfungsergebnis 5 2 3 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 + 3 4 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 – 4 5 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 Mündliche Prüfung 4 5 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 + 6 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 – 7 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 3 8 11 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 + 9 12 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 – 10 13 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 2 11 15 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 + 12 16 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 56 – 13 17 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 57 1 14 19 21 24 27 29 32 35 37 40 43 45 48 51 53 56 59 + 15 20 23 25 28 31 33 36 39 41 44 47 49 52 55 57 60 Die beim Rechenvorgang zur Ermittlung des End- Zur Ermittlung der in die Gesamtqualifikation ergebnisses anwendbare Formel lautet: eingehenden Punkte wird PF mit dem Faktor 4 multipliziert, bei nicht ganzzahligen Werten von (2s + m) PF wird nach der Multiplikation mit dem Faktor 4 PF = 3 auf ein ganzzahliges Ergebnis gerundet, d. h. ab der PF = Endergebnis der Prüfung in einem Fach Dezimalen 5 wird aufgerundet. (nicht gerundet) s = Punktzahl der schriftlichen Prüfung im Fach m = Punktzahl der mündlichen Prüfung im Fach 14
6. Zeitlicher Überblick > In der Einführungsphase finden • Informationsveranstaltungen der Schule statt; • frühestens acht Wochen vor Unterrichtsende die Kurswahlen und eine vorläufige Wahl der mündlichen Fächer der Abiturprüfung statt (siehe Ziffer 4.4). > Innerhalb der ersten sechs Wochen des ersten Halbjahres legen Sie • die drei verpflichtenden GFS fest. > Spätestens bis zu den Herbstferien des dritten Halbjahres legen Sie • verbindlich fest, ob Sie die Kommunikationsprüfung als Einzel- oder Tandemprüfung ablegen wollen. > Im vierten Halbjahr legen Sie • spätestens einen Schultag nach Ausgabe des Zeugnisses für das dritte Halbjahr Ihre mündlichen Prüfungsfächer und gegebenenfalls eine vierte GFS fest. > Am Tag der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres • erfahren Sie Ihre Ergebnisse in der schriftlichen Abiturprüfung; • erfahren Sie, ob und gegebenenfalls welche zusätzlichen mündlichen Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern das vorsitzende Mitglied des Prüfungsausschusses für Sie festgelegt hat. > Spätestens einen Schultag nach der Zeugnisausgabe des vierten Halbjahres beziehungsweise der Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung entscheiden Sie • welche beiden Leistungsfächer Sie doppelt gewichten wollen; • über die anzurechnenden Kurse im Block I der Gesamtqualifikation; • ob Sie ein mündliches Prüfungsfach durch eine besondere Lernleistung ersetzen wollen; • über freiwillige mündliche Prüfungen in Ihren schriftlichen Prüfungsfächern. 15
Abitur 2022 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 7. Besonderheiten 7. 1 B es o n dere L er n l e i s t u n g muss folgenden Anforderungen gerecht werden: Die besondere Lernleistung kann ein Seminarkurs • oberstufen- und abiturgerechtes Niveau; (siehe Ziffer 7.1.1) oder eine dem oberstufen- und • studienvorbereitende Arbeitsweisen; abiturgerechten Anforderungsprofil entsprechende, • zeitlicher Aufwand und methodische Ansätze geeignete Arbeit aus einem Wettbewerb, einem müssen in etwa dem Seminarkurs entsprechen; Schülerstudium, einem Praktikum oder einem • bei Teamarbeiten: Möglichkeit der Bewertung der gesellschaftlichen Engagement in Gremien, z. B. individuellen Schülerleistung. in einem Jugendgemeinderat oder im Landes- schülerbeirat, sein (siehe Ziffer 7.1.2). Die Schule Für die Gesamtnote der besonderen Lernleistung ordnet Ihre besondere Lernleistung einem der werden die eingebrachte Arbeit zur Hälfte, das drei Aufgabenfelder zu. Je nach Fächerwahl haben Kolloquium und die Dokumentation zu je einem Sie die Möglichkeit, die besondere Lernleistung Viertel gewertet. Die Bewertung aller Bestandteile entweder in zweifacher Wertung in Block I oder – erfolgt durch Fachlehrkräfte der Schule. sofern dann alle Aufgabenfelder abgedeckt sind – in vierfacher Wertung in Block II einzubringen. 7 . 2 WIRT S CHAFT AL S L e i s t u n gsfa ch Haben Sie das Leistungsfach Wirtschaft belegt, so Jede besondere Lernleistung umfasst eine schriftli- ist das Fach Gemeinschaftskunde nur im ersten und che Dokumentation und ein Kolloquium, in dem das Fach Geographie nur im dritten Halbjahr zu Sie die Ergebnisse Ihrer besonderen Lernleistung belegen. Weicht eine Schule von der oben angegebe- darstellen, erläutern und Fragen beantworten. Bei nen Reihenfolge ab, ist im Fach Gemeinschaftskunde Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und das erste unterrichtete und im Fach Geographie das Schüler beteiligt waren, ist die Bewertung der indi- zweite unterrichtete Kurshalbjahr zu besuchen. Sie viduellen Leistung erforderlich. können die beiden anderen Kurse freiwillig bele- gen, wenn es stundenplantechnisch möglich ist, und 7.1.1 Seminarkurs als besondere Lernleistung sich die Leistungen in Block I anrechnen lassen. Bewertung der Leistungen im Seminarkurs Eine etwaige mündliche Kombinationsprüfung in Für die Gesamtnote werden die beiden halbjäh- Geographie und Gemeinschaftskunde erstreckt sich rigen Kurse zur Hälfte, das Kolloquium und die in jedem Fall auf den gesamten Inhalt der beiden Dokumentation zu je einem Viertel gewertet. Fächer der vier Halbjahre. Seminarkursthemen 7 . 3 RELIGIONsl e h r e UND ETHIK Die Schulen entscheiden im Rahmen des für die Religionslehre kann als Leistungsfach nur gewählt gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung werden, wenn in der Einführungsphase Unterricht erforderlichen Niveaus über die inhaltliche Aus- in Religionslehre im Umfang von mindestens einem gestaltung der Seminarkurse selbst. Es besteht die Halbjahr besucht wurde. Die gleiche Regel gilt für Möglichkeit, neue fächerverbindende Themenkreise das Fach Ethik. zu erproben oder für das Schulprofil relevante Pro- Die Wahl von Religionslehre oder Ethik als jekte durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler mündliches Prüfungsfach setzt voraus, dass das sollen bei der Themenfindung einbezogen werden. jeweilige Fach bereits in der Einführungsphase im Umfang von mindestens einem Halbjahr besucht 7.1.2 Wettbewerb, Schülerstudium, Praktikum wurde. Liegt diese Voraussetzung nicht vor, oder gesellschaftliches Engagement in Gremien ist die Wahl als mündliches Prüfungsfach aber anstelle des Seminarkurses dennoch möglich, wenn mit einer Überprüfung zu Diese Form der besonderen Lernleistung besteht Beginn des ersten Schulhalbjahres durch die Fach- aus einer eingebrachten Arbeit, einer schriftlichen lehrkraft des Kurses entsprechende Fachkenntnisse Dokumentation sowie einem Kolloquium und nachgewiesen wurden. 16
Sie besuchen grundsätzlich die Kurse in Religions- Latinum lehre der Religionsgemeinschaft, der Sie angehören. Latein ab Klasse 5 Gehören Sie keiner Religionsgemeinschaft an oder Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bil- wird an der besuchten Schule in dem betreffenden dungsgang von Klasse 5 bis 10 sowie im Zeugnis in Schulhalbjahr keine Religionslehre Ihrer eigenen der Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“. Religionsgemeinschaft angeboten, so ist der Besuch von Kursen in Religionslehre mit Zustimmung der Latein ab Klasse 6 hierfür verantwortlichen Religionsgemeinschaft Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bil- möglich. dungsgang von Klasse 6 bis 10 sowie im Zeugnis der Klasse 10 mindestens die Note „ausreichend“. Werden Kurse im Basisfach Religionslehre Ihrer eigenen Religionsgemeinschaft angeboten, können Latein als dritte Fremdsprache Sie im Verlauf der beiden Jahrgangsstufen höchs- Pflichtunterricht in Latein im achtjährigen Bil- tens zwei Kurse in Religionslehre einer anderen dungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän- Religionsgemeinschaft besuchen, soweit Sie nicht zungsprüfung. bereits in der Einführungsphase den Unterricht in Religionslehre einer anderen Religionsgemeinschaft Latein als spät beginnende Fremdsprache besucht haben. Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft in Voraussetzung ist die Zustimmung der eigenen Latein im achtjährigen Bildungsgang spätestens in sowie der Religionsgemeinschaft, welche für die Klasse 10 in Verbindung mit vier Kursen in den Kurse, die besucht werden sollen, verantwortlich Jahrgangsstufen (vierstündig im Wahlbereich) und ist. Unter dieser Voraussetzung können im Übrigen einer Prüfung (mündliches Prüfungsfach im Rah- in Härtefällen auch Kurse in Religionslehre einer men der Abiturprüfung oder Ergänzungsprüfung). anderen Religionsgemeinschaft besucht werden. Latein als Arbeitsgemeinschaft 7.4 Latinum, groSS es L ati n u m , Arbeitsgemeinschaft in Latein im Umfang von Gr a e cum und Hebr ai cu m mindestens neun Jahreswochenstunden und eine Zahlreiche Studiengänge erfordern Kenntnisse in Ergänzungsprüfung. einer der Alten Sprachen bzw. ein entsprechendes Zertifikat (z. B. Latinum, Großes Latinum). Deshalb Großes Latinum empfehlen wir Ihnen dringend, sich ggf. frühzeitig Das Große Latinum wird erworben, wenn eine der über die besonderen sprachlichen Anforderungen folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: eines angestrebten Studienfaches zu informieren • Latein als Leistungsfach mit einem Durchschnitts- und sich möglichst schon in der Schulzeit die erfor- wert von mindestens 5 Punkten oder eine Abitur- derlichen Kenntnisse anzueignen. Wer die erfor- prüfung mit mindestens 5 Punkten. derlichen Sprachkenntnisse nachholen muss, sollte • Latein als Basisfach im Pflichtbereich im Umfang sich in jedem Fall rechtzeitig bei dem zuständigen von vier Halbjahren mit einem Durchschnittswert Prüfungsamt oder -ausschuss der jeweiligen Hoch- von mindestens 5 Punkten oder eine Abiturprü- schule vergewissern, ob der ins Auge gefasste Kurs fung mit mindestens 5 Punkten. und dessen Abschluss anerkannt werden. Bei Vorliegen der nachfolgend aufgeführten Vor- aussetzungen wird die jeweils angegebene Qualifi kation erworben: 17
Abitur 2022 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen Graecum Hebraicum Das Graecum wird erworben, wenn eine der folgen- Das Hebraicum wird erworben, wenn eine der den Voraussetzungen erfüllt ist: folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: • Pflichtunterricht in Griechisch im achtjährigen • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im achtjährigen Bildungsgang von Klasse 8 bis 10 und eine Ergän- Bildungsgang spätestens in Klasse 10 in Verbin- zungsprüfung. dung mit vier Kursen (vierstündig im Wahlbe- • Griechisch als Leistungsfach mit einem Durch- reich) in den Jahrgangsstufen und einer Prüfung schnittswert von mindestens 5 Punkten oder (mündliches Prüfungsfach im Rahmen der Abi- eine Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten. turprüfung oder Ergänzungsprüfung). • Griechisch als Basisfach im Pflichtbereich im • Arbeitsgemeinschaft in Hebräisch im Umfang Umfang von vier Halbjahren mit einem Durch- von mindestens neun Jahreswochenstunden und schnittswert von mindestens 5 Punkten oder eine eine Ergänzungsprüfung. Abiturprüfung mit mindestens 5 Punkten. • Mindestens dreistündige Arbeitsgemeinschaft Prüfungsnoten in Griechisch im achtjährigen Bildungsgang Bei Prüfungen (Abiturprüfungsfach oder Ergän- spätestens in Klasse 10 in Verbindung mit vier zungsprüfung) ist für die gewünschte Qualifikation Kursen (vierstündig im Wahlbereich) in den mindestens die Note „ausreichend“ (= 5 Punkte) Jahrgangsstufen und einer Prüfung (mündliches erforderlich. Prüfungsfach im Rahmen der Abiturprüfung oder Soweit sich die Qualifikation nicht unmittelbar Ergänzungsprüfung). aus den genannten Voraussetzungen ergibt, sind • Arbeitsgemeinschaft in Griechisch im Umfang von die Regierungspräsidien für die Zuerkennung der mindestens neun Jahreswochenstunden und eine jeweiligen Qualifikation zuständig. Ergänzungsprüfung. Die verbindlichen Regelungen zum Erwerb des Lati- nums, Großen Latinums, Graecums und Hebraicums können im Internet unter folgender Adresse eingese- hen werden: www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen > Verordnungen / Verwaltungsvorschriften 18
8. Wahlbeispiele Name JAN hanna Yusuf Leonie leila hannes (GMS) Leistungsfächer Deutsch Mathematik Deutsch Englisch Mathematik Deutsch (5-stündig) Mathematik Physik Englisch Chemie Biologie Chemie Latein Biologie Französisch Wirtschaft Sport Geschichte Basisfächer Griechisch Deutsch Mathematik Deutsch Deutsch Mathematik (3-stündig) Chemie Englisch Biologie Mathematik Englisch Englisch Physik Chemie Biologie Basisfächer Geschichte Geschichte Geschichte Geschichte Geschichte (2-stündig) GK Geo GK GK Geo GK GK Geo GK GK Geo GK Geo GK GK Geo GK Religion Ethik Religion Ethik Ethik Religion Bild. Kunst Musik Musik Bild. Kunst Musik Bild. Kunst Sport Sport Sport Sport Sport Wahlbereich VK Sprache VK Mathematik LuT Psycho- Spanisch logie (neu beginnend, 4-stündig) Besondere Seminar- Lernleistung kurs Arbeits- Chor gemeinschaften Gesamtstunden- anzahl / Halbjahr 35 35 33 33 33 33 33 33 36 36 33 33 34 32 34 32 34 34 32 32 36 36 36 36 Anzahl der belegten Kurse 44 44 46 42 42 44 Kursiv gedruckte Fächer sind mündliche Prüfungsfächer 19
Abitur 2022 · Allgemein bildende Gymnasien, Gemeinschaftsschulen 9. Gesamtqualifikation und Wiederholung 9. 1 G es am tq u ali fi k at i o n 9.2 Wiederholung Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen wird § 31 AGVO bestimmt hierzu: Ihnen die allgemeine Hochschulreife zuerkannt: „(1) Die Jahrgangsstufen können außer in den Fäl- len der Absätze 2 bis 4 nicht wiederholt werden. Block I • Sie müssen insgesamt mindestens 200 Punkte (2) Die erste Jahrgangsstufe kann einmal wieder- erreichen. holen, wer nicht bereits die vorangehende Klasse • Höchstens acht Ihrer angerechneten Kurse dürfen wiederholt hat und eine entsprechende schriftliche mit jeweils weniger als 5 Punkten bewertet sein, Erklärung innerhalb einer Woche nach Erhalt des darunter höchstens drei Kurse in den Leistungs- Zeugnisses für das 2. Halbjahr der ersten Jahrgangs- fächern. stufe abgibt. • Unter den belegpflichtigen Kursen darf keiner mit 0 Punkten bewertet sein. (3) Wem die allgemeine Hochschulreife zum ersten Mal nicht zuerkannt wurde, kann einmal wiederho- Block II len, und zwar • In Ihren fünf Prüfungsfächern müssen Sie zusam- 1. bei Nichtzulassung zur schriftlichen Abiturprüfung: men mindestens 100 Punkte (in vierfacher Wer- a) das zweite und das dritte Schulhalbjahr oder tung) erreichen. b) die zweite Jahrgangsstufe insgesamt nach weite- • In drei Ihrer fünf Prüfungsfächer, darunter zwei rem Besuch der zweiten Jahrgangsstufe bis zum Leistungsfächer, müssen Sie jeweils mindestens Ende des Schuljahres oder 20 Punkte (in vierfacher Wertung) erreichen. c) das dritte Schulhalbjahr nach halbjähriger Unter- • In jedem Ihrer Prüfungsfächer müssen Sie brechung des Schulbesuchs; mindestens 4 Punkte (in vierfacher Wertung) 2. in den übrigen Fällen das dritte und vierte Schul- erreichen (sog. „Null-Punkte-Regelung“). halbjahr. Die zuletzt genannte Bedingung bedeutet konkret: (4) Wer das vierte Schulhalbjahr besucht und bei • Bei 0 Notenpunkten in einer schriftlichen Prü- der oder dem zu erwarten ist, dass zum Ende des fung müssten Sie mindestens 3 Notenpunkte in Schulhalbjahres die im ersten Block der Gesamtqua- einer zusätzlichen mündlichen Prüfung erreichen. lifikation erforderlichen Leistungen nicht erbracht • In Ihren mündlichen Prüfungsfächern müssen Sie werden, kann auf Antrag mit Zustimmung der jeweils mindestens 1 Notenpunkt erreichen. Schulleitung nach Absatz 3 Nr. 1 einmal wiederho- len. Dies gilt als Nichtzuerkennung der allgemeinen Ein Ausgleich zwischen den Blöcken ist nicht Hochschulreife. möglich. (5) Die Wiederholung lediglich einzelner Kurse ist nicht zulässig. (6) Bei Zuerkennung der allgemeinen Hochschul- reife ist weder eine Wiederholung der Oberstufe noch eine Wiederholung der Abiturprüfung zulässig.“ 20
Die gymnasiale Oberstufe an beruflichen Gymnasien Diesem Leitfaden liegt die „Verordnung des Kul- Das berufliche Gymnasium ist ein Gymnasium der tusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie Aufbauform. Es umfasst die gymnasiale Oberstufe über die Abiturprüfung am Beruflichen Gymnasium mit der Eingangsklasse und den Jahrgangsstufen 1 (BGVO)“ zugrunde. und 2. Das an 20 öffentlichen Schulen des Landes einge- Der vorliegende Leitfaden ist lediglich eine Informa- richtete berufliche Gymnasium der sechsjährigen tionsschrift. Der rechtlich verbindliche Text ist die Aufbauform beginnt bereits in Klasse 8 und umfasst oben genannte Verordnung, die im Internet unter in Baden-Württemberg folgende Richtungen: folgender Adresse eingesehen werden kann: • ernährungs- beziehungsweise sozial- und gesund- www.km-bw.de > Service > Gesetze / Verordnungen heitswissenschaftliche Richtung (6 ESG) > Verordnungen und Verwaltungsvorschriften • technische Richtung (6 TG) • wirtschaftswissenschaftliche Richtung (6 WG) Das berufliche Gymnasium bereitet auf das Studium an einer Hochschule und in besonderer Weise auf Am beruflichen Gymnasium kann erworben werden: die Berufswelt vor. Es ist daher in verschiedene • die allgemeine Hochschulreife (mit zwei Fremd- Richtungen gegliedert. Sie zeichnen sich jeweils sprachen) oder durch einen berufsbezogenen Fächerkanon aus. • der schulische Teil der Fachhochschulreife unter bestimmten Voraussetzungen frühestens nach der Das berufliche Gymnasium umfasst in Baden-Würt- Jahrgangsstufe 1 (zum Erwerb der Fachhochschul- temberg folgende Richtungen: reife siehe im Übrigen Seite 46). • agrarwissenschaftliche Richtung (AG), • biotechnologische Richtung (BTG), • ernährungswissenschaftliche Richtung (EG), Präsenzpflicht • sozial- und gesundheitswissenschaftliche Auszug aus der Schulbesuchsverordnung vom 21.3.1982 Richtung (SGG), (K. u. U. Seite 387): • technische Richtung (TG), • wirtschaftswissenschaftliche Richtung (WG), (1) Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht darunter ein Abendgymnasium in Radolfzell und die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der (separate Schul- und Prüfungsordnung) Schule regelmäßig und ordnungsgemäß zu besuchen und die Schulordnung einzuhalten. (2) Der Schüler ist auch bei freiwilligen Unterrichts- veranstaltungen so lange zur Teilnahme verpflichtet, als er nicht ordnungsgemäß abgemeldet ist. 21
Abitur 2022 · Berufliche Gymnasien Eintritt in das 3-jährige berufliche Gymnasium Allgemeine Hochschulreife Berufliches Berufliches Gymnasium (BG) Gymnasium 3 Jahre (BG) 3 Jahre Versetzung Mittlerer Bildungsabschluss + Notendurchschnitt von 3,0 in Versetzung in die in die den Fächern Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache* Oberstufe Oberstufe 6-jähriges 2-jährige Werkreal- Realschule Gemein- Gymnasium Berufliches Berufs- schule (RS) schafts- (G8) Gymnasium fachschule (WRS) schule (G9) (6BG) (2BFS) (GMS) Die beruflichen Gymnasien bieten Schülerinnen 2. Sie besuchen am allgemein bildenden Gymnasium und Schülern aus unterschiedlichen Schularten** (G8, G9) die Klasse 10 und erwerben mit dem die Möglichkeit, über die dreijährige gymnasiale erfolgreichen Abschluss der Klasse 10 den mittleren Oberstufe das Abitur zu erreichen. Im Unterschied Bildungsabschluss. Nach der Klasse 10 wechseln Sie zum allgemein bildenden Schulwesen legt diese auf das berufliche Gymnasium. Schulform einen berufsbezogenen Schwerpunkt. Wenn Sie von einer Gemeinschaftsschule auf ein Wenn Sie aus der Realschule oder einem ande- berufliches Gymnasium wechseln möchten, sind die ren allgemein bildenden oder einem beruflichen Zugangsmöglichkeiten abhängig von der Niveaustu- Bildungsgang kommen, der zu einem mittleren fe, auf der Sie im Abschlussjahr der Sekundarstufe Bildungsabschluss führt, können Sie sich in der I Ihre Leistungen erbracht haben. Daraus ergeben Regel mit dem mittleren Bildungsabschluss und ei- sich zwei Möglichkeiten, sich an einem beruflichen nem Durchschnitt von 3,0 in den Fächern Deutsch, Gymnasium zu bewerben: Mathematik und erster Fremdsprache* an einem beruflichen Gymnasium bewerben. 1. Wenn Sie Ihre Leistungen auf dem mittleren, zum Realschulabschluss führenden Niveau Wenn Sie von einem allgemein bildenden Gym- (Niveau M) erbracht haben, können Sie sich mit nasium auf ein berufliches Gymnasium wechseln dem Realschulabschluss und einem Durchschnitt möchten, gibt es – je nachdem, ob Sie aus einem von 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik und acht- oder aus einem neunjährigen gymnasialen erster Fremdsprache*, an einem beruflichen Gymna- Bildungsgang kommen – zwei Möglichkeiten, sich sium bewerben. zu bewerben: 2. Wenn Sie Ihre Leistungen auf dem erweiterten, 1. Sie besuchen die Klasse 9 des allgemein bilden- gymnasialen Niveau (Niveau E) erbracht haben, den Gymnasiums (G8) und wechseln nach der können Sie mit Versetzung in die Oberstufe der Versetzung in die Eingangsklasse des beruflichen beruflichen Gymnasien aufgenommen werden. Gymnasiums. Der mittlere Bildungsabschluss wird Ihnen in diesem Fall mit der Versetzung in die erste Jahrgangsstufe zuerkannt. * jeweils mindestens die Note 4 ** vgl. Aufnahmeverordnung berufliche Gymnasien – dreijährige Aufbauform 22
1. Eingangsklasse Stundentafel und Stundenplan gelten für alle Schü- Die Stundentafel ist gegliedert in den Pflichtbereich lerinnen und Schüler in gleicher Weise. Die Noten sowie den Wahlpflichtbereich und den Wahlbereich werden in den herkömmlichen Notenstufen eins entsprechend dem Schulangebot. bis sechs erteilt. Für alle die Oberstufe betreffenden Fragen stehen Der Eingangsklasse an den beruflichen Gymnasien Ihnen Oberstufenberaterinnen und Oberstufenbera- der dreijährigen Aufbauform wächst eine erwei- ter beziehungsweise die Schulleitung zur Verfügung. terte Aufgabe zu. Die Schülerinnen und Schüler des beruflichen Gymnasiums haben zuvor ver- Für den Übergang nach Jahrgangsstufe 1 ist das schiedene Schularten besucht. Daher muss in der Versetzungszeugnis am Ende der Eingangsklasse Eingangsklasse zunächst ihr Wissensstand angegli- erforderlich. chen werden („Gelenkfunktion”). Darüber hinaus bereitet die Eingangsklasse auf die Jahrgangsstufen Die mit der Eingangsklasse abgeschlossenen Fächer 1 und 2 vor. In besonderen Informationsveranstal- sowie die im Versetzungszeugnis in diesen Fächern tungen werden Sie mit dem Aufbau, den Anforde- erreichten Noten werden im Zeugnis der Allgemei- rungen und den Lehrplänen der Oberstufe vertraut nen Hochschulreife aufgeführt (ohne Anrechnung gemacht. Ihnen werden die Wahlmöglichkeiten auf die Gesamtqualifikation). und die zu beachtenden Bedingungen eingehend erläutert, vor allem werden Sie in die Arbeitsweise in den Kursen eingeführt. Spätestens zu Beginn der Eingangsklasse erfahren Sie die Bedingungen zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Diese Bedingungen sind unter schiedlich, je nachdem, welche Vorkenntnisse Sie in einer zweiten Fremdsprache mitbringen. 23
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