Leitfaden Mustersanierung - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung

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Leitfaden Mustersanierung - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Leitfaden
Mustersanierung
   Jahresprogramm 2020

Ein Programm des Klima- und Energiefonds
der österreichischen Bundesregierung

Wien, Juni 2020
Leitfaden Mustersanierung - Ein Programm des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung
Inhalt
		Vorwort                                                                                               2

 1.0   Das Wichtigste in Kürze                                                                          3

 2.0   Zielsetzung                                                                                      4

 3.0   Zielgruppen                                                                                      4

 4.0   Fördergegenstand                                                                                 5
 4.1   Thermisch-energetische G ­ ebäudesanierung                                                       5
 4.2   Maßnahmen zur Anwendung ­erneuerbarer Energie und
		     zur Steigerung der Energieeffizienz                                                              5
 4.3   Nicht förderfähige Anlagen und Kosten                                                            6

 5.0   Förderhöhe                                                                                       7
 5.1   Fördersatz für thermisch-­energetische Gebäudesanierung                                          7
 5.2   Fördersatz für Maßnahmen zur ­Anwendung erneuerbarer Energie
		     und zur Steigerung der Energieeffizienz                                                          7
 5.3   Zuschläge zu den Fördersätzen                                                                    7
 5.4   Abgrenzung zu anderen ­Förderinstrumenten                                                        8

 6.0   Fördervoraussetzungen                                                                            9

 7.0   Einreichunterlagen                                                                             11

 8.0   Einreich- und Umsetzungsfristen                                                                13

 9.0   Auswahlverfahren und verfügbares Budget                                                        14

10.0   Rechtliche Grundlagen                                                                          14

11.0   Österreichisches Programm für ländliche Entwicklung 2014–2020 (LE 14–20)                       15

12.0   Datenschutz und Veröffentlichung der ­Förderzusage                                             17

13.0   Information, Beratung und Einreichung                                                          18
13.1   Einreichung von Förderansuchen                                                                 18
13.2   Publizitätsmaßnahmen                                                                           18

		ANHANG 1 Erforderliches Energie­verbrauchsmonitoring (EVM)                                          19

		ANHANG 2 Roadmap zur Mustersanierung 2020 Ihr Weg zur Fördereinreichung                             22

                                                                                  Leitfaden Mustersanierung   1
Vorwort
Der Gebäudesektor spielt eine zentrale Rolle im Klimaschutz, denn er ist einer der großen Verursacher von
­Treibhausgasemissionen und somit einer der Treiber des Klimawandels. Ineffiziente Heiztechniksysteme, betrieben
 durch fossile Brennstoffe und qualitativ minderwertige Außenhüllen, führen nicht nur zu hohen CO₂ Emissionen,
 sondern auch zu enormen Energieverlusten und hohen Versorgungskosten.

Bis dato wurden knapp 90 Mustersanierungen umgesetzt bzw. befinden sich noch in der Umsetzungsphase.
­Darunter konnten sogar 14 mit dem klimaaktiv Goldstandard ausgezeichnet werden. Laut Energieausweis­
 berechnung konnte der Heizwärmebedarf im Mittel über alle Gebäude um knapp mehr als 80 % gesenkt werden.
 Durch den äußerst niedrigen Energiebedarf und sehr hohen Nutzungsanteil an erneuerbaren Energien werden
 von diesen Gebäuden kaum noch Treibhausgasemissionen ausgestoßen.

Mit den Mustersanierungen wollen wir ein Bild davon zeichnen, wie Gebäude künftig aussehen müssen. Der Weg
in eine klimafreundliche Zukunft kann nur erfolgreich gegangen werden, wenn Gebäude treibhausgasneutral sind.
Im Neubausektor ist dieses Ziel sehr gut und mit sofortiger Wirkung umsetzbar. Im Sanierungsbereich braucht es
allerdings ambitionierte Maßnahmen, denn bis dato ist ein Großteil des österreichischen Gebäudestands thermisch
sanierungsbedürftig. Die Bundesregierung gibt hier ambitionierte Ziele vor: Die Gebäude der Zukunft sollen nach­
haltig gebaut und saniert werden. Im Betrieb sollen die Gebäude dann möglichst energiesparend beheizt und gekühlt
werden. Die Mustersanierungen zeigen schon heute den Sanierungsstandard von morgen vor!

Thermisch sanieren bedeutet dem Klima UND der regionalen Wirtschaft zu helfen – ein wahrer Jobmotor!

Laut Österreichischem Institut für Wirtschaftsforschung schaffen thermische Sanierungen hohe heimische
­Wertschöpfung. Alleine durch das Programm „Mustersanierungen“ wurden bis dato mehr als 75 Mio. Euro direkte
 Investitionen ausgelöst. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten wirken diese Investitionen umso mehr. Die regionale
 Wertschöpfung wird gestärkt und damit ein relevanter Impuls für die Ankurbelung der Konjunktur und die damit
 verbundene Sicherung bzw. den Ausbau von Arbeitsplätzen in den Regionen gegeben. Von Mustersanierungen
 profitieren am Ende zahllose Menschen – einerseits jene Personen, die in diesen Gebäuden arbeiten oder ihre
 Freizeit verbringen, und andererseits ebenso viele, die von diesen Gebäuden lesen oder hören und nicht zuletzt
 hoffen wir auf zahlreiche Nachahmung der Musterlösungen und damit auf viele weitere Nutznießende.
 Der ­Leitspruch der Aktion Mustersanierung lautet in diesem Sinne:

Energie einsparen – Klima schützen – regionale Wertschöpfung steigern!

Wir wünschen uns erneut viele innovative und musterhafte Projekte von hoch motivierten EinreicherInnen.

Ingmar Höbarth                                              Theresia Vogel
Geschäftsführer Klima- und Energiefonds                     Geschäftsführerin Klima- und Energiefonds

                                                                                                Leitfaden Mustersanierung   2
1.0 Das Wichtigste in Kürze
Der Klima- und Energiefonds unterstützt im Rahmen          Die Förderaktion „Mustersanierung“ läuft vom
dieses Programms innovative Sanierungen, welche            22.06.2020 bis zum 26.02.2021. Nach Registrierung
über das übliche Sanierungsausmaß hinausgehen.             auf der Homepage des Klima- und Energiefonds müssen
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren      die vollständigen Antragsunterlagen bis 26.02.2021,
Investitionszuschüssen. Außerdem bietet der Klima- und     12:00 Uhr, bei der Kommunalkredit Public Consulting
Energiefonds im Rahmen der verpflichtenden Beratung        GmbH, Türkenstraße 9, 1090 Wien, online eingereicht
zum Monitoringsystem sowie der darüberhinausgehen-         werden. Das verpflichtende Beratungsgespräch zum
den Planungsberatung allen FörderwerberInnen und           EVM-System inkl. Vorlage des EVM-Konzeptes muss bis
AuftragnehmerInnen die kostenlose Möglichkeit zur          spätestens 08.02.2021 erfolgt sein (siehe Anhang 1).
Diskussion von Verbesserungsvorschlägen und Optimie-
rungsmöglichkeiten mit einschlägigen ExpertInnen bei       Vorzeitige Einreichfrist: 23.10.2020, 12:00 Uhr.
der Projektentwicklung.                                    ­Besonders Projekte aus Klima- und Energie-Modell­
                                                            regionen (KEM) sind angehalten diese Einreichfrist
Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen    wahrzunehmen, da nur dann die reservierten Mittel
Personen in Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch       für Projekte aus KEM garantiert werden können
nicht auf die Gewerbeordnung beschränkt), konfessio-        ­(siehe Leitfaden Klima- und Energie-Modellregionen).
nelle Einrichtungen und Vereine sowie Einrichtungen
der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften in         Das verpflichtende Beratungsgespräch zum EVM-­
Österreich.                                                System inkl. Vorlage des EVM-Konzeptes muss bei der
                                                           frühzeitigen Einreichung bis spätestens 12.10.2020
Die Förderaktion umfasst                                   erfolgt sein (siehe Anhang 1).
• die thermisch-energetische Gebäudesanierung
• Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie             Die Antragstellung um EU-Kofinanzierung erfolgt
  und zur Steigerung der Energieeffizienz von              automatisch mit Antragstellung im Rahmen der
  ­Gebäuden, die vor dem 01.01.2000 errichtet wurden,      ­gegenständlichen Förderaktion.
   sowie von denkmalgeschützten Gebäuden.
                                                           Die Förderansuchen werden von der KPC einer
Im Rahmen des Programms werden ein Fördersatz              technisch-­wirtschaftlichen Überprüfung hinsichtlich
in Höhe von 40 % für die thermisch-energetische            der Einreichkriterien unterzogen. Die KPC arbeitet
Gebäude­sanierung und ein Fördersatz in Höhe von           auf Grundlage dieser formalen Überprüfung einen
25 % für Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer              Förder­vorschlag aus, der dem Präsidium des Klima-
Energie und zur Steigerung der Energieeffizienz ver­       und Energiefonds zur Entscheidung vorgelegt wird.
geben. Diese können jedoch durch die beihilferecht­
lichen Höchst­grenzen bzw. die programmspezifische         Das Auswahlverfahren der EU-finanzierten Projekte
Höchstförderung reduziert werden.                          ist in Kapitel 11 beschrieben. Das vorhandene Budget
                                                           für rein national finanzierte Projekte wird in der
Darüber hinaus können Zuschläge bis zu den beihilfe­       ­Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen
rechtlichen Höchstgrenzen für ein „qualitätsgeprüftes       ­Förder­ansuchen vergeben.
Passivhaus“, den klimaaktiv-Gold-Standard, ein Plus­
energiehaus und für den überwiegenden Einsatz von
Dämmstoffen mit Österreichischem Umweltzeichen
oder natureplus vergeben werden.

                                                                                              Leitfaden Mustersanierung   3
2.0 Zielsetzung
Gegenständliches Programm trägt zur Erfüllung des          Das Programm „Mustersanierung“ des Klima- und
von Österreich ratifizierten Weltklimaabkommens bei.       Energiefonds bereitet das Feld auf für eine möglichst
Ebenso unterstützt es die Zielerreichung im Rahmen der     rasche Verbreitung hoher Gebäudestandards mithilfe
Klima- und Energievorgaben der Europäischen Union.         von Vorzeigeprojekten aus der Praxis und unterstützt
Im Rahmen des österreichischen Klima- und Energie-         so die österreichische Wirtschaft und die Vorreiterrolle
plans (NEKP), der zur Erfüllung der oben genannten         Österreichs. Ein Gebäudesektor frei von CO₂-Emissionen
Verpflichtungen bestimmt ist, nimmt das Thema              ist das langfristige Ziel des Förderprogramms.
­Sanierung einen hohen Stellenwert ein.

3.0 Zielgruppen
• Sämtliche natürlichen und juristischen Personen zur      Ein Konzern, eine Unternehmensgruppe (z. B. Banken-
  Ausübung gewerblicher Tätigkeiten (jedoch nicht auf      gruppe, Handelsketten) oder eine Unternehmensmarke
  die Gewerbeordnung beschränkt)                           kann für maximal zwei ihrer Standorte im Rahmen
• Konfessionelle Einrichtungen und Vereine                 dieser Ausschreibung eine Förderung beziehen.
• Beherbergungsbetriebe mit mehr als zehn Betten
• Öffentliche Einrichtungen und Gebietskörperschaften      BetreiberInnen von Mustersanierungsprojekten
  sowie gemeindeeigene Betriebe, auch in Form von          aus ­Klima- und Energie-Modellregionen
  Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit                  (www.klimaundenergiemodellregionen.at) werden
                                                           besonders angehalten, an der Ausschreibung teilzu­
Nicht gefördert werden natürliche und juristische          nehmen. Für Mustersanierungsprojekte (Einrichtungen
Personen, die von anderen Fördersystemen, insbeson­        der öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften)
dere der Wohnbauförderung, erfasst werden.                 aus diesen Regionen werden zusätzlich Mittel reserviert.

Es können umfassende Sanierungsprojekte von
­betrieblich genutzten Gebäuden gefördert werden.
 Unter die umfassenden Sanierungsmaßnahmen fallen
 Herstellungsmaßnahmen zur Verbesserung des
 ­Wärmeschutzes von betrieblich genutzten Gebäuden
  sowie Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer
  Energieträger und zur Steigerung der Energieeffizienz.

                                                                                             Leitfaden Mustersanierung   4
4.0 Fördergegenstand
4.1           Thermisch-energetische                       4.2     Maßnahmen zur Anwendung
              ­Gebäudesanierung                                    ­erneuerbarer Energie und
                                                                    zur Steigerung der Energieeffizienz
Förderbare Maßnahmen
Im Rahmen der Mustersanierung werden Investitions-         Förderbare Maßnahmen
maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes von           In Verbindung mit Mustersanierungen gemäß Abschnitt 4.1
betrieblich bzw. öffentlich genutzten Gebäuden gefördert   werden zusätzlich Maßnahmen zur Anwendung erneuer­
(thermische Gebäudesanierung), insbesondere:               barer Energieträger und zur Steigerung der Energie­
• Dämmung der obersten Geschoßdecken bzw. des              effizienz gefördert, insbesondere:
  Daches                                                   • Photovoltaikanlagen sowie Photovoltaikfassaden
• Dämmung der Außenwände                                     bis zu 100 kWpeak inkl. Speicher für Eigenverbrauchs­
• Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des                optimierung
  Kellerbodens                                             • Biomasse-Einzelanlagen
• Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren      • Thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung
  (Kunststofffenster und -türen sind nicht förderbar)        und Heizungsunterstützung
• Einbau von Lüftungssystemen mit Wärmerück­               • Wärmepumpen
  gewinnung                                                • Anschlüsse an biogene Fernwärme
• Verschattungssysteme zur Reduzierung des Kühl­           • Umstellung auf LED-Systeme
  bedarfs des Gebäudes (bewegliche bzw. unbewegliche       • Messtechnik für das vorgeschriebene Energie­
  außenliegende Systeme)                                     verbrauchsmonitoring (siehe Anhang 1)
• Maßnahmen zur effizienten Energienutzung in der
  Haustechnik oder zur Rückgewinnung vorhandener           Nicht förderbare Maßnahmen
  Abwärme                                                  • Wärmeverteilung im Gebäude
• Hinterlüftete Fassadensysteme und fassaden­                (Rohrleitungen, Heizkörper, Fußbodenheizungen etc.)
  gebundene Bepflanzung (förderbare Kosten                 • Sanitäreinrichtungen
  max. 150 Euro/m21)                                       • Wärmepumpen, die nur zur Kälteerzeugung eingesetzt
• Extensive Dachbegrünung und solare Gründächer              werden, gasbetriebene Wärmepumpen sowie Wärme­
                                                             pumpen in Gebieten, in denen die Möglichkeit zum
Nicht förderbare Maßnahmen                                   Anschluss an eine Fernwärmeversorgung besteht
• Innenausbauten                                           • Kachelöfen, Kaminöfen, Allesbrenner
• Kunststofffenster und -türen                             • Anschlussgebühren und Baukostenzuschüsse bei
• Dämmstoffe, die klimaschädliche Substanzen                 Fernwärmeanschlüssen
  (­HFCKW, SF6, HFKW oder FKW) enthalten bzw.
  mit ­deren Hilfe hergestellt wurden                      Förderbare Kosten
• Neukonstruktion von Balkonen und Dachstühlen             Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrkosten.
• Dämmungen und Estrich zwischen beheizten
  ­Geschoßen
• Bodenbeläge
• Dacheindeckungen
• innen liegende Verschattungen

Förderbare Kosten
Förderbasis sind die umweltrelevanten Mehrkosten.

1
    hinterlüftete Fassadenschalungen bis zu 100 EUR/m²                                      Leitfaden Mustersanierung   5
4.3     Nicht förderfähige Anlagen und Kosten

Zu den nicht förderfähigen Anlagen und Kosten
zählen unter anderem:
• Kosten vor Datum der Antragstellung und nach der      • Personaleigenleistungen der AntragstellerInnen
  Fertigstellungsfrist (Ausnahme: Planungskosten)       • Entsorgungsgebühren
• Planungskosten für die förderbaren Maßnahmen, die     • Kosten auf Basis von Einzelbelegen mit einem Betrag
  15 % der förderbaren materiellen Investitionskosten     von weniger als 200 Euro (netto)
  (umweltrelevante Investitionskosten) übersteigen      • Energiebereitstellungskosten
• Gebäude welche in den letzten 10 Jahren nicht         • Baukostenzuschüsse und Anschlussgebühren
  zumindest eine Heizperiode beheizt waren.             • Ersatz nicht mehr funktionsfähiger Anlagen,
• Bei Vergrößerung des beheizten Raumvolumens             ­Instandhaltungen und Reparaturen
  im Zuge der Sanierung (z. B. Dachgeschoßausbau,       • Grundstückskosten und Kosten für die Aufschließung
  Anbauten etc.) sind die Kosten der thermischen           von Baugrund
  Sanierung, des neu errichteten Heizsystems und der    • Befestigung und Asphaltierung von Verkehrswegen
  Beleuchtungsoptimierung im Ausmaß der Erweiterung        und Außenflächen
  nicht förderbar.                                      • Kosten für Anlagenteile, deren Wirkungsweise nicht
• Bei Wärmeerzeugern (Biomasseanlage, Solaranlage,         mit der zu fördernden Maßnahme in Zusammenhang
  Wärmepumpe udgl.) welche zusätzlich zu dem zur           steht (z. B. Büroanlagen)
  Förderung beantragten Gebäude auch weitere Gebäude    • Abgaben, Gebühren und Steuern sowie Verbindungs-
  oder Gebäudeteile versorgen, sind die Kosten im          und Anschlusskosten und Netzzutrittsentgelte
  Ausmaß des zusätzlich beheizten Gebäudevolumens          (Strom, Wärme, Wasser etc.)
  nicht förderbar.                                      • Anwalts- und Gerichtskosten
• Wird das Gebäude sowohl privat als auch betrieblich   • Finanzierungskosten
  genutzt, sind die Kosten für die als Wohnraum         • Bauprovisorien
  ­genutzten Gebäudeteile nicht förderbar. Die Kosten   • Skonti und Rabatte, auch wenn diese nicht
   für die als Wohnraum genutzten Gebäudeteile werden      in ­Anspruch genommen werden
   proportional von den gesamten umweltrelevanten
   Kosten von der KPC in Abzug gebracht.
• Wärmeverteilung und Wärmeabgabesysteme
   in G
      ­ ebäuden

                                                                                         Leitfaden Mustersanierung   6
5.0 Förderhöhe
Im Rahmen des Programms wird ein Fördersatz in                                              5.1           Fördersatz für thermisch-­
Höhe von 40 % für die thermisch-energetische Gebäude­                                                     energetische Gebäudesanierung
sanierung und ein Fördersatz in Höhe von 25 % für
­Maß­nahmen zur Anwendung erneuerbarer Energie und                                          Der maximale Fördersatz (ohne Zuschläge) beträgt
 zur Steigerung der Energieeffizienz vergeben. Dieser                                       40 % der förderbaren Kosten.
 kann jedoch durch die beihilferechtlichen Höchstgrenzen
 bzw. die programmspezifische Höchstförderung
 ­reduziert werden.                                                                         5.2           Fördersatz für Maßnahmen zur
                                                                                                          ­Anwendung erneuerbarer Energie und
• Rein national geförderten Projekte sind mit insgesamt                                                    zur Steigerung der Energieeffizienz
  800.000 Euro Förderung begrenzt.
• ELER kofinanzierte Projekte (LE 14–20) sind mit                                           Für Biomasse-Einzelanlagen, thermische Solaranlagen
  insgesamt 2,5 Mio. Euro umweltrelevante Investitions-                                     zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung,
  kosten (vergl. 4.0 Fördergegenstand) begrenzt.                                            Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen und Anschlüsse
• Projekte, deren umweltrelevante Investitionskosten                                        an Fernwärme beträgt der Fördersatz maximal 25 %
  2,5 Mio. Euro überschreiten, werden ausschließlich                                        der förderbaren Kosten.
  national unterstützt.

Gemäß den beihilferechtlichen Höchstgrenzen (lt. AGVO-­                                     5.3           Zuschläge zu den Fördersätzen
Verordnung EU 651/2014 idgF) ist der Fördersatz,
 inklusive Zuschläge für die thermisch-energetische                                         Für Projekte bzw. Projektteile, die die folgenden Voraus-
 Gebäudesanierung sowie Energieeffizienzmaßnahmen,                                          setzungen erfüllen, kann ein Zuschlag zu den in 5.1
 mit folgenden Fördersätzen auf die förderbaren                                             und 5.2 angeführten Fördersätzen bis zu den beihilfe­
­Kosten begrenzt:                                                                           rechtlichen Höchstgrenzen gewährt werden:
 • 30 % für Großunternehmen                                                                 • Erfüllt das Gebäude nach der Sanierung die
 • 40 % für mittlere Unternehmen                                                              ­Bewertungskriterien für
 • 50 % für kleine Unternehmen und Nicht-Wettbewerbs­                                          – „Passivhaus Classic“, gemäß den Richtlinien des
   teilnehmerInnen (wie z. B. Projekte von Gemeinden,                                             Passivhaus Institutes Darmstadt (www.passiv.de)
   die nicht im Wettbewerb stehen)                                                                oder
Für die Einstufung als Klein- oder Mittelunternehmen                                           – den klimaaktiv-Gold-Standard gemäß dem
sind die diesbezüglichen Regelungen des Anhang 1                                                 ­klimaaktiv-Kriterienkatalog3 oder
 der AGVO (Verordnung EU 651/2014) idgF. ausschlag­
 gebend.2

2
    Ein Unternehmen wird als kleines Unternehmen eingestuft, wenn es weniger als 50 Personen
    beschäftigt und der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme 10 Millionen Euro nicht
    übersteigen. Ein Unternehmen wird als mittleres Unternehmen eingestuft, wenn es weniger
    als 250 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro
    erzielt oder die Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Millionen Euro beläuft. Unternehmen,
    welche die obigen Schwellenwerte überschreiten, sind Großunternehmen.
3
    In der Planungsphase ist das klimaaktiv-Gold-Qualitätszeichen über die plausibilitätsgeprüfte
    Planungsdeklaration nach dem für den Gebäudetyp relevanten klimaaktiv-Kriterienkatalog
    vorzulegen, die klimaaktiv-Gold-Urkunde nach Abschluss der Sanierung setzt ein verpflichtendes
    Messprogramm voraus. Die ausführlichen Kriterienkataloge finden Sie im Internet unter
    www.klimaaktiv.at/bauen-sanieren. Alle Dienstleistungsgebäude können auf der Onlineplattform
    unter http://klimaaktiv.baudock.at deklariert werden. Mehr Informationen unter klimaaktiv@oegut.at.
    Zeitdauer von Einreichung aller Unterlagen bis zur Prüfung (klimaaktiv-Gold-Planungsdeklaration):
    mindestens zwei Wochen.                                                                                                    Leitfaden Mustersanierung   7
– ein Plusenergiehaus (die auf dem/im Gebäude                                Die Inanspruchnahme einer weiteren Bundesförderung
    produzierte erneuerbare Energie ist in der Primär­                         für die in der Mustersanierung geförderten Maßnahmen
    energie-Gutschrift4 zumindest gleich groß wie                              ist nicht zulässig (z. B. Tarif- oder Investitionsförderung
    der erforderliche Primärenergie-Aufwand für die                            der Photovoltaikanlage gemäß Ökostromgesetz oder
    Bereitstellung von Strom, Wärme und Kälte für                              in der Förderaktion „Photovoltaikanlagen“; Ausnahme:
    das Gebäude),                                                              erlaubte Konsortialförderung – siehe unten). Nicht
kann ein Zuschlag von 5 % der förderbaren Kosten                               gefördert werden natürliche und juristische Personen,
vergeben werden.                                                               die von anderen Fördersystemen, insbesondere der
                                                                               Wohnbauförderung, erfasst werden. Jedoch ist eine
• Zusätzlich kann ein Zuschlag von 5 % der förderbaren                         Kombination mit Landesförderungen gemäß den
  Kosten der thermischen Sanierung der Gebäudehülle                            Bestimmungen der Förderrichtlinien 2015 für die
  vergeben werden, wenn überwiegend5 Dämmstoffe,                               Umweltförderung im Inland unter Einhaltung der in
   die mit dem österreichischen Umweltzeichen oder                             den beihilferechtlichen Gemeinschaftsnormen vor­
   natureplus6 ausgezeichnet sind, verwendet werden.                           gesehenen Förderhöchstgrenzen möglich.
  Es wird empfohlen, bei neuen Elektro-, Wasser- und
  Abwasserinstallationen (Kabel, Leitungen, Rohre,                             Erlaubte Konsortialförderung
  Dosen etc.) und neu eingebrachten Folien und                                 Zur Sicherstellung bzw. Erleichterung der Finanzierung
  ­Abdichtungsbahnen auf den Einsatz von PVC-freien                            von Umwelt-Investitionsprojekten gibt es die Möglich­
   Materialien zu achten.                                                      keit, zusätzlich zur Umweltförderung Förderinstrumente
                                                                               der Austria Wirtschaft Service GmbH (aws) und der
5.4            Abgrenzung zu anderen                                           Österreichischen Hotel- und Tourismusbank GmbH in
               ­Förderinstrumenten                                             Anspruch zu nehmen. Die Kombination ist zulässig
                                                                               aber keine Voraussetzung für eine Umweltförderung.
Um unzulässige Doppelförderungen zu vermeiden,                                 Zulässige Garantie- und Förderungsinstrumente können
gibt es Abgrenzungen zu anderen österreichischen                               dem Informationsblatt „Betriebliche Umweltförderung –
Förderinstrumenten, wie z. B. Wohnbau- oder                                    Zielgruppen“ entnommen werden7.
Ökostrom-Förderungen.

4
    Zur Bewertung sind die Primärenergie-Faktoren aus der OIB-Richtlinie 6
    (Ausgabe 2015 oder 2019) heranzuziehen; auf dem/im Gebäude erzeugter
    Photovoltaik-(PV)-Strom wird mit dem Primärenergie-Faktor für Strombezug
    aus dem Netz gutgeschrieben. Ökostrom (Ökostromvertrag) wird hier
    nicht als erneuerbare Energie gewertet.
5
    überwiegend bedeutet mindestens 50 % der sanierten Bauteilflächen.
6
    www.natureplus.org, Rubrik „Produkte/Dämmstoffe“
7
    www.umweltfoerderung.at/fileadmin/user_upload/media/umweltfoerderung/
    Uebergeordnete_Dokumente/_infoblatt_zielgruppe.pdf                                                             Leitfaden Mustersanierung   8
6.0 Fördervoraussetzungen
Förderbar sind Projekte, die sowohl Maßnahmen zur                                            Für denkmalgeschützte Gebäude
thermischen Gebäudesanierung als auch zur effizienten                                        Reduktion des ursprünglichen spezifischen Heiz­
Energienutzung in der Haustechnik oder zur Rückgewin-                                        wärmebedarfs (HWBRef, RK) um mindestens 50 %
nung vorhandener Abwärme enthalten und gegebenen-
falls mit Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer                                               HWBRef,RK        Jährlicher referenzierter Heizwärme­
Energieträger kombiniert werden.                                                                              bedarf des sanierten Gebäudes laut
                                                                                                              Energieausweis [kWh/m² a]
• Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbind­                                            fGEE             Gesamt-Energieeffizienzfaktor des
  lichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung,                                                         sanierten Gebäudes laut Energieausweis
  vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung,                                        lc               Charakteristische Länge des sanierten
  die die Investition unumkehrbar macht, wobei der                                                            Gebäudes laut Energieausweis
  früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der                                          Hcorr            Höhenkorrektur-Faktor berücksichtigt
  Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting                                                          eine von 3 m abweichende Geschoßhöhe
  (KPC) einlangen. Förderansuchen sind vorher auf                                                             (Hcorr = 1 bei 3 m Bruttogeschoßhöhe)
  der Website des Klima- und Energiefonds
  (www.klimafonds.gv.at) zu registrieren. Nicht                                              Hcorr = Vbr / (3 × BGF)
  ­registrierte Ansuchen werden nicht berücksichtigt.                                        Vbr              Konditioniertes Brutto-Volumen [m³]
                                                                                                              (laut Energieausweis)
• Die gesamten umweltrelevanten Investitionskosten                                           BGF              Konditionierte Brutto-Grundfläche [m²]
  für sämtliche eingereichten Maßnahmen müssen                                                                (laut Energieausweis)
  mindestens 35.000 Euro betragen.
                                                                                          • Mindestanforderung für die Luftdichtheit der Gebäude­
• Das zu sanierende Gebäude muss vor dem 01.01.2000                                         hülle nach Abschluss der thermischen Sanierung:
  (Datum der Baubewilligung; Gebäudealter > 20 Jahre)                                       n⁵⁰ < 1,5 h-¹ gemäß Luftdichtheitstests nach ÖNORM
  errichtet worden sein.                                                                    EN ISO 9972. Es wird eine Vormessung nach Fertig­
                                                                                            stellung der luftdichten Hülle empfohlen.
• Mit der thermischen Sanierung müssen die folgenden
  Anforderungen für den Heizenergiebedarf und                                             • Bei Produktionsbetrieben sind bei der Einreichung die
  Gesamt­energieeffizienzfaktor (gemäß OIB-Richtlinie 6,                                    vorhandenen Energieströme darzustellen. Vorhandene
  Stand 2015 oder 2019) erzielt werden:                                                     Abwärmeströme aus Produktionsprozessen sind
                                                                                            bestmöglich in die Wärmeversorgung zu integrieren.
     Für Nicht-Wohngebäude8
     Heizwärmebedarf:
     HWBRef, RK ≤ 14,7 ×(1+ 2,5/lc) × Hcorr
     und Gesamt-Energieeffizienzfaktor: fGEE ≤ 0,85

8
    Energieausweise für Produktionshallen, Lagerhallen udgl. (Gebäudekategorie 13 – sonstige Gebäude) udgl.
    sind auf Grundlage der am ehesten zutreffenden Gebäudekategorie (Kat. 1–12 nach OIB RL6 / 15 bzw.4–12
    nach OIB Rl 6/ 19) zu ermitteln. Die Soll-Innentemperatur der Energieausweise ist den tatsächlichen
    Gegeben­heiten anzupassen sowie eine separate Berechnung der internen Gewinne (Qih) vorzulegen.                            Leitfaden Mustersanierung   9
• Der Anteil an erneuerbaren Energieträgern9 oder                                          • Thermische Solaranlagen müssen eine Zertifizierung
  genutzten Abwärme-Potenzialen am Gesamtenergie­                                            nach der „Solar Keymark“-Richtlinie nachweisen.
  bedarf der sanierten Gebäude muss mindestens 90 %
  betragen.10 Ausnahmeregelung bei mit fossiler                                            • Für Holzzentralheizungsgeräte sind hinsichtlich
  Fernwärme versorgten Gebäuden (z. B. in innerstädti-                                       der Emissionswerte im Volllastbetrieb gemäß
  scher Lage): Hier muss der gesamte Strombedarf                                             ­Typen­prüfbericht die Anforderungen der Umwelt­
  aus erneuerbaren Energieträgern gedeckt werden.                                             zeichenrichtlinie für Holzheizungen (UZ 37 siehe
                                                                                              www.umweltzeichen.at) des Bundesministerium für
• Im Rahmen der thermisch-energetischen Sanierung                                             Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation
  und der Anwendung erneuerbarer Energieträger ist                                            und Technologie (BMK) zu erfüllen.
  ein Energieverbrauchsmonitoring-(EVM)-System zu
  implementieren und die dafür erforderliche Mess­                                         • Die Jahresarbeitszahl von elektrisch betriebenen
  ausstattung zu installieren. Die Mindestanforderungen                                      Heizungswärmepumpen-Systemen muss mindestens
  für das EVM sind im Anhang 1 dargestellt. Die Daten                                        411 betragen, sowie das eingesetzte Kältemittel ein
  aus dem EVM werden gegebenenfalls im Zuge eines                                             GWP von 2.000 (nach 5. IPCC Sachstandbericht)
  Begleitprogramms ausgewertet und veröffentlicht.                                            nicht überschreiten.
  Nach dem ersten Betriebsjahr ist mittels der Daten                                          Nach Möglichkeit sollte eine Kombination mit
  des EVM-Systems von entsprechend befähigten Ex-                                            ­Solaranlagen angestrebt werden.
  pertInnen eine Optimierung der Haustechnikanlagen vor­
  zunehmen und einen Optimierungsbericht vorzu­legen.
  Die Daten des EVM sowie des Optimierungsberichts
  müssen spätestens 13 Monate nach Fertigstellung der
  Sanierung den vom Klima-und Energiefonds beauf-
  tragten BeratungsexpertInnen übermittelt werden.

9
     Konventioneller Netzstrom (Strommix) wird hier als nicht erneuerbar gewertet; ausschließlich Strom
     aus 100 % erneuerbaren Energiequellen (Ökostrom) wird als erneuerbar gewertet. Der Bezug von
     Ökostrom ist mittels langfristiger Lieferverträge nachzuweisen.
10
     Bei Wärmepumpen wird der Anteil an Umgebungswärme als erneuerbare Energie gewertet.
11
     In technisch begründeten Ausnahmefällen ist eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3 zulässig.                               Leitfaden Mustersanierung 10
7.0 Einreichunterlagen
Die Einreichung ist ausschließlich online im Internet       • Eine detaillierte Kostenaufstellung für die beantragten
unter www.klimafonds.gv.at/mustersanierung                    Maßnahmen gemäß Kostendatenblatt sowie hierauf
(­Registrierung und Weiterleitung auf KPC Website)            bezugnehmende Kostenvoranschläge, Angebote bzw.
möglich. Folgende Unterlagen sind für die Antrag­             eine Kostenaufstellung durch qualifizierte PlanerInnen
stellung in elektronischer Form erforderlich:                 bzw. GeneralunternehmerInnen. Die Kostenaufstellung
                                                              und Angebote müssen so gestaltet sein, dass die zur
• Die vollständig ausgefüllten Technischen-Daten- und         Förderung beantragten Maßnahmen (insbesondere
  Kostenblätter für die thermische Gebäudesanierung           die thermischen Maßnahmen lt. Energieausweis)
  sowie für die Maßnahmen zur Anwendung erneuer­              hinsichtlich Menge (m²), Stärke und Material klar
  barer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz      ersichtlich sind.
  (siehe www.umweltfoerderung.at/mustersanierung).
                                                            • Genehmigungen, Bescheide (alle erforderlichen
• Eine technische Beschreibung der beantragten                Genehmigungen bzw. Bescheide für die beantragten
  Maßnahmen (Baubeschreibung, U-Wert-Berech­                  Maßnahmen müssen spätestens zum Zeitpunkt
  nungen, Bestands- und Einreichpläne, Darstellung            der Endabrechnung vorliegen).
  bzw. Berechnung der erzielbaren Einspareffekte
  durch eine Gegenüberstellung des Energiebedarfs           • Bei denkmalgeschützten Gebäuden: Bestätigung
  und -verbrauchs vor und nach Umsetzung der                  der Abstimmung der Maßnahmen mit dem Bundes­
  ­Maßnahme, ggf. Nachweise zur überwiegenden                 denkmalamt.
   Verwendung von Dämmstoffen, die mit dem Öster­
   reichischen Umweltzeichen bzw. mit natureplus            • Von der Planungsberatung unterfertigtes Beratungs-
   ausgezeichnet sind, ggf. Nachweis für das Erfüllen         protokoll – vor der Einreichung und Umsetzung
   der Kriterien eines „qualitätsgeprüften Passivhauses“,     muss spätestens bis 08.02.2021 ein verpflichtendes
   des klimaaktiv-Gold-­Gebäudestandards (Planungs­           Beratungsgespräch mit den vom Klima- und Energie-
   deklaration) bzw. eines Plusenergiehauses, ggf.            fonds beauftragten ExpertInnen der Planungsberatung
   Nachweis der Jahresarbeitszahl der Wärmepumpe,             durchgeführt werden (dies betrifft alle Projekte).
   Zeitplan zur Projektumsetzung.                             Bei Einreichung zur vorgezogenen Einreichfrist
                                                              (23.10.2020, 12 Uhr) muss dieses Gespräch bis
• Bestätigung, dass das EVM-System des Gebäudes               spätestens 12.10.2020 durchgeführt werden.
  (eingesetzte messtechnische Ausrüstung, eingesetzte
  Software, Auswertung und Controlling des Energie­         • Bericht des Kreditinstitutes ab einem Investitions­
  verbrauchs) lt. Anhang 1 umgesetzt wird.                    volumen von 100.000 Euro (siehe Einreichunterlagen).

• Energieausweis – mit der Berechnung des Heiz­             • Zustimmungserklärung der Modellregionsmanager­
  wärme-, Kühl- und Endenergiebedarfs des Gebäudes            Innen bei Mustersanierungsprojekten der öffentlichen
  gemäß OIB-Richtlinie (gemäß OIB-Richtlinie 6,               Hand und Gebietskörperschaften in Klima- und
  Stand 2015 oder 2019) vor und nach der Sanierung            Energie-Modellregionen.
  unter Verwendung validierter Software.

• Nachweis, dass das Gebäude vor 01.01.2000
  ­bewilligt bzw. errichtet wurde.

                                                                                              Leitfaden Mustersanierung 11
Im Falle einer Contracting- oder Leasingfinanzierung ist   Bitte beachten Sie davon abweichende Bestimmungen
der entsprechende Vertrag vorzulegen und ein Nachweis      bei Projekten welche aus dem österreichischen Pro-
über bereits bezahlte Raten zu führen.                     gramm für ländliche Entwicklung (LE 14–20) gefördert
                                                           werden. (siehe Kapitel 11. Österreichisches Programm
Projektänderungen gegenüber den Angaben bei Antrag-        für ländliche Entwicklung 2014–2020 (LE 14–20) –
stellung müssen immer vor der ersten rechtsverbind­        ­Kostenangemessenheit)
lichen Bestellung der betroffenen Anlagenteile, vor
deren Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen      Kostenpositionen, für die im Zuge der Endabrechnung
Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht,      jedenfalls Vergleichsangebote vorzulegen sind:
wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist,        • Thermische Gebäudesanierung: Wärmedämmung,
bekannt gegeben werden. Kostenänderungen können              Außenfenster und -türen, Lüftungsanlage,
nur vor Genehmigung unter Einhaltung der oben                Verschattungs­systeme
angeführten Voraussetzungen berücksichtigt werden.         • Photovoltaikanlage: PV-Module, Aufständerung bzw.
                                                             Unterkonstruktion, Wechselrichter, Verkabelung
Die Einreichung zur ELER-Kofinanzierung erfolgt            • Biomasse-Anlage: Kessel, Brennstofflager, Speicher
automatisch mit dem Antrag, die Zuordnung der Projekte     • Thermische Solaranlage: Kollektoren inkl. Verrohrung,
erfolgt durch die Abwicklungsstelle. Das Auswahl­            Aufständerung bzw. Unterkonstruktion, Speicher
verfahren der EU-finanzierten Projekte ist in Kapitel 11   • Wärmepumpe: Wärmepumpe, Wärmequellenanlage
beschrieben.                                                 (Brunnenbohrung, Tiefenbohrung, Erdkollektor),
                                                             Speicher
Zum Zeitpunkt der Endabrechnung ist zum Nachweis           • Anschluss an biogene Fernwärme: Wärmeübergabe-
der Angemessenheit der Kosten für die wesentlichen           station, Rohrleitungen, Grabung für Verlegung der
Anlagenteile und Kostenpositionen jeweils mindestens         Fernwärmeleitung
ein Vergleichsangebot vorzulegen. Diese Verpflichtungen    • Regelungs- und Messtechnik
gelten für alle wesentlichen Anlagenteile und Kosten­
positionen und zusätzlich für Leistungen, deren Kosten     Details zur Endabrechnung sowie die notwendigen
mehr als 10.000 Euro und gleichzeitig mehr als 5 %         Dokumente finden Sie in Ihrem Fördervertrag sowie auf
der genehmigten Projektkosten betragen.                    der Homepage der Abwicklungsstelle Kommunalkredit
Unterliegt der/die Antragsteller/in den Bestimmungen       Public Consulting GmbH – www.umweltfoerderung.at.
des Bundesvergabegesetzes, so sind diese einzuhalten.
Die entsprechenden Nachweise und Unterlagen sind
im Zuge der Endabrechnung vorzulegen. Bitte beachten
Sie, dass auch im Fall von Direktvergaben den Grund­
sätzen des Vergabeverfahrens Rechnung zu tragen
ist und vor Auszahlung der geförderten Projekte nach-
vollziehbare Informationen unter anderem zur Ermitt-
lung des geschätzten Auftragswerts, zu den eingeholten
Angeboten sowie zur Prüfung der Eignung der Bieter
vorzulegen sind. (§41 Abs. 1 iVm § 19 Abs. 1 bis 4
BVergG 2018)

                                                                                             Leitfaden Mustersanierung 12
8.0 Einreich- und
    Umsetzungsfristen
Die Einreichung der Förderansuchen erfolgt                 Sollte es bei der Umsetzung des geförderten Vorhabens
­elektronisch zwischen 22.06.2020 und 26.02.2021,          zu einer zeitlichen Verzögerung und damit zu einer
 12:00 Uhr, über die zuständige Abwicklungsstelle          Überschreitung der Fertigstellungsfrist kommen, ist
 Kommunalkredit Public Consulting GmbH unter               beim Förderungsgeber schriftlich um Fristverlängerung
 www.klimafonds.gv.at/mustersanierung.                     anzusuchen.
 Vorzeitige Einreichfrist: 23.10.2020, 12 Uhr. Besonders
 Projekte aus Klima- und Energie-Modellregionen (KEM)      Die Daten des EVM sowie des Optimierungsberichts
 sind angehalten diese Einreichfrist wahrzunehmen,         müssen spätestens 13 Monate nach Fertigstellung
 da nur dann die reservierten Mittel für Projekte          der Sanierung den vom Klima- und Energiefonds
 aus KEM garantiert werden können (siehe Leitfaden         beauftragten BeratungsexpertInnen übermittelt
 ­Klima- und Energie-Modellregionen).                      ­werden (s.h. Anhang 1 Monitoringkonzept).

Das Konzept des EVM muss spätestens bis 08.02.2021         Werden die Daten des EVM oder der Optimierungs­
bei der Beratungsstelle vorgelegt und besprochen           bericht nicht zeitgerecht übermittelt, wird die nach
werden. Bei Einreichung zur vorgezogenen Einreichfrist     Endabrechnung ermittelten Gesamtförderung im
(23.10.2020, 12 Uhr) muss dieses Gespräch bis              Ausmaß von 15.000,00 Euro maximal jedoch um
­spätestens 12.10.2020 durchgeführt werden.                10 % reduziert.
 Projekte, die das EVM Konzept der Beratungsstelle
 nach Ablauf dieser Frist vorlegen, werden von der         Bitte beachten Sie, dass rechtsverbindlicher Anspruch
 Abwicklungsstelle nur als Reserveprojekte entgegen­       auf Fördermittel erst durch eine schriftliche Zusicherung
 genommen.                                                 und Ausstellung eines Fördervertrags entsteht.

Vor Einreichung ist eine Registrierung des Förder­         Das Ansuchen muss vor der ersten rechtsverbindlichen
ansuchens auf der Website des Klima- und Energiefonds      Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Bau­
(www.klimafonds.gv.at/mustersanierung) vorzunehmen.        beginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die
Gefördert wird in der chronologischen Reihenfolge des      Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste
Eintreffens der vollständigen Unterlagen.                  dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Abwicklungs­
                                                           stelle Kommunalkredit Public Consulting (KPC) einlangen.
Informationen über das aktuell verfügbare Budget
erfahren Sie bei der Abwicklungsstelle Kommunalkredit
Public Consulting.

Die Sanierung muss bis spätestens 01.09.2022 ab­
geschlossen sein. Verzögerungen darüber hinaus
können einen Verlust der Förderung nach sich ziehen.
Insbesondere bei Projekten welche durch das öster­
reichische Programm für ländliche Entwicklung
(LE ­14–20) gefördert werden, ist eine Fristverlängerung
der Fertigstellung nur sehr eingeschränkt möglich.

                                                                                              Leitfaden Mustersanierung 13
9.0 Auswahlverfahren
    und verfügbares Budget
Die eingereichten Anträge werden von der Abwicklungs-       Anträge deren EVM Konzept nach dem 08.02.2021
stelle in der Reihenfolge ihres vollständigen Einlangens    bei der Beratungsstelle eingetroffen sind, werden
auf ihre formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft.   als Reserveprojekte geführt. Diese werden, je nach
Für Förderansuchen, die die Formalkriterien erfüllen,       Verfügbarkeit der Budgetmittel in der Reihenfolge
erfolgt die fachliche und inhaltliche Evaluierung durch     ihres Eintreffens bei der KPC gereiht.
ExpertInnen der KPC. Die Auswahl der Projekte für
eine EU-Finanzierung erfolgt gemäß den in Kapitel 11        Für die Förderaktion „Mustersanierung“ stehen
beschriebenen Vorgaben. Die KPC empfiehlt dem Präsi-        ­neben dem Budget aus dem Programm „LE 14–20“
dium des Klima- und Energiefonds die zu fördernden           bis zu 1,5 Mio. Euro zur Verfügung, zusätzlich werden
Projekte. Das Präsidium des Klima- und Energiefonds          im Programm „Klima- und Energie-Modellregionen“
entscheidet als oberstes Organ über die Vergabe der          nationale Mittel für Mustersanierungsprojekte der
Fördermittel.                                                öffentlichen Hand und Gebietskörperschaften reserviert.
                                                             Für die Förderinitiative „KEM Tourismus 2019 – Top 3
Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach Maßgabe            Regionen (2. Stufe)“, in deren Rahmen auch „Muster­
des verfügbaren Programmbudgets. Zuerst werden die           sanierungen“ eingereicht werden können, ist ein Budget
Projekte ausgewählt, die eine EU-Finanzierung erhalten,      von 0,5 Mio. Euro aus nationalen Mittel reserviert. Bei
anschließend die rein national geförderten Projekte.         Nichtausschöpfung dieses Etats werden die freien
Die rein national geförderten Projekte werden auf            Mittel dem übrigen Budgettopf für Projekte aus ganz
Basis der Reihenfolge des Eintreffens der vollständigen      Österreich rückgeführt. Um auf diesen reservierten Topf
Förderanträge bei der KPC gereiht. Unvollständige            zugreifen zu können, ist die Unterschrift der jeweiligen
Förderanträge werden nicht gereiht, solange nicht alle       ModellregionsmanagerInnen (Region in Umsetzungs-
zur Beurteilung notwendigen Förderunterlagen samt            phase) bzw. der Verantwortlichen (Region in Konzept-
Beilagen bei der Abwicklungsstelle vorliegen.                phase) auf den Einreichunterlagen notwendig.

                                                            Info: www.klimaundenergiemodellregionen.at

10.0 Rechtliche Grundlagen
Die Förderungen werden auf folgenden rechtlichen            sind, werden diese zur Gänze dem Klima- und Energie-
Grundlagen vergeben:                                        fonds als strategische Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 Z
• Umweltförderung im Inland (UFI RL 2015)                   17 EEffG zugerechnet. Eine teilweise oder gänzliche
• Verordnung (EU) Nr. 651/2014 idgF (Allgemeine             Geltendmachung der anrechenbaren Maßnahmen
  Gruppenfreistellungsverordnung)                           durch Dritte, insbesondere durch Übertragung durch
• ELER VO 1305_2013                                         die FördernehmerInnen zum Zweck der Anrechnung
                                                            auf Individualverpflichtungen gemäß § 10 EEffG, ist
Soweit die aus diesem Förderprogramm geförderten            nicht möglich.
Maßnahmen als Endenergieverbrauchseinsparungen im
Sinne des Energieeffizienz-Gesetz (EEffG) anrechenbar

                                                                                               Leitfaden Mustersanierung 14
11.0 Österreichisches Programm
     für ländliche Entwicklung
     2014–2020 (LE 14–20)
Die ländliche Entwicklung ist das zentrale Element          Die Investitionsförderungen von Mustersanierungen
der österreichischen Agrarpolitik. Sie unterstützt eine     von öffentlich genutzten Gebäuden in Klima- und
moderne, effizient und nachhaltig produzierende Land-       Energie-Modellregionen (KEM) werden in Teilbereichen
wirtschaft, aber auch die regionale Wirtschaft und die      im Rahmen des Förderprogramms „LE 14–20“ vergeben.
Gemeinden und setzt soziale Akzente. Das Programm           In einem ersten Schritt werden alle Anträge auf Ein­
ist damit ein Wachstumsmotor für den ländlichen Raum.       haltung der Zugangsvoraussetzungen des Förder­
Bis 2020 stehen jährlich 1,1 Mrd. Euro zur Verfügung,       programms „LE 14–20“ geprüft. Für die Auswahl zur
mehr als die Hälfte davon wird von der EU finanziert.       Förderung kommen nur Vorhaben in Betracht, die
                                                            ordnungsgemäß eingereicht wurden und die im Pro-
Strategische Schwerpunkte des „Österreichischen             gramm definierten Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Programms für ländliche Entwicklung (LE 14–20)“             Anträge, die bis zum Stichtag (23.10.2020, 12:00 Uhr,
stellen sicher, dass der Sektor Land- und Forstwirtschaft   26.02.2021, 12:00 Uhr) eingelangt sind, werden für das
innovativ, professionell und wettbewerbsfähig bleibt.       jeweilige Auswahlverfahren berücksichtigt. Die fachliche
Durch intelligentes, nachhaltiges und ausgewogenes          und inhaltliche Evaluierung der Förderungsanträge
Wachstum sollen die Gebiete des ländlichen Raums als        kann erst nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen
attraktive Lebens-, Wirtschafts- und Erholungsräume         erfolgen. Vorhaben, die die Zugangsvoraussetzungen
weiterentwickelt und gestärkt werden. Diversifizierung,     erfüllen, werden nachfolgend einem Auswahlverfahren
Vielfalt und Aktivitäten für kleine und mittlere Unter­     unter­zogen. Die entsprechenden Auswahlkriterien, die
nehmen stehen dabei im Mittelpunkt. Auch soziale            für eine „LE 14–20“-Förderung zu erfüllen sind, finden
Aspekte sowie der Ausbau und die Sicherstellung der         Sie in Folge.
Infrastruktur werden unterstützt. Die großen Schwer-
punkte des Programms bilden die Bereiche Umwelt
und Investition sowie Kompetenz und Innovation.

                                                                                              Leitfaden Mustersanierung 15
Auswahlkriterium             Parameter                                                              mögliche Punkte

 Positiver Umweltbeitrag      > 50 Tonnen/Jahr                                                                 3
 (Reduktion t CO₂ /a)
                              > 20 bis 50 Tonnen/Jahr                                                          2

                              bis 20 Tonnen/Jahr                                                               1

 Regionaler Aspekt            KEM in der Weiterführungsphase/Verlängerung                                      3

                              KEM in der Umsetzungsphase                                                       2

                              KEM in Konzeptphase                                                              1

 Art der Maßnahme             Überwiegende Erzeugung erneuerbarer Energie (Photovoltaikanlage,                 2
                              thermische Solaranlage), Energieeffizienzmaßnahme

                              Einsatz erneuerbarer Energieträger (Holzheizung)                                 1

 Zuschlagskriterien           Zuschlagskriterien für „qualitätsgeprüftes Passivhaus“,                          2
                              „klimaaktiv Gold Standard“ oder „Plusenergiehaus“ werden erfüllt

                              Zuschlagskriterien für überwiegenden Einsatz von mit                             1
                              „­Österreichischen Umweltzeichen“ oder „natureplus“
                              ausgezeichneten Dämmstoffen werden erfüllt.

                              Zuschlagskriterien werden nicht erfüllt                                          0

Projektmaßnahmen mit Förderanträgen für Muster­                Auswahlverfahren „LE 14–20“
sanierungen von öffentlich genutzten Gebäuden können           Um als Projektmaßnahme im Rahmen des Programms
im Rahmen des Programms „LE 14–20“ in Gemeinden                „LE 14–20“ ausgewählt zu werden, ist bei den Auswahl-
mit weniger als 30.000 EinwohnerInnen, die sich in             kriterien (Projektselektionskriterien) eine Mindestpunkte­
Klima- und Energie-Modellregionen befinden, von                anzahl von 5 zu erreichen. Sollte diese Punkteanzahl
folgenden Zielgruppen umgesetzt werden:                        nicht erreicht werden können, werden die Projekte
• natürlichen und juristischen Personen,                       hinsichtlich einer nationalen Unterstützungsmöglichkeit
• Gemeinden und gemeindeeigenen Betrieben, auch in             geprüft.
  Form von Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit.
                                                               Die Projekte, die die Mindestpunkteanzahl erreichen,
Die KEM muss zum Zeitpunkt der Einreichung des                 werden nach der erreichten Punkteanzahl gereiht und,
Förderungsantrages in einem bestehenden Vertrags­              abhängig vom vorhandenen Budget, für eine Förderung
verhältnis in der Konzept-, Umsetzungs- bzw. Weiter­           ausgewählt. Projekte mit gleicher Punkteanzahl werden
führungsphase mit der KPC im Auftrag des Klima-                bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Budgets nach
und Energiefonds sein.                                         den spezifischen Förderkosten (Euro/t CO₂-Reduktion)
                                                               pro Förderbereich vergeben, wobei die kosteneffizien-
Weitere Zielgruppen sowie Contracting- und Leasing­            testen priorisiert werden.
finanzierte Projekte sowie Projekte deren umwelt­
relevante Investitionskosten 2,5 Mio. Euro überschreiten,
werden ausschließlich national unterstützt.

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Kostenangemessenheit „LE 14–20“                           Publizitätsmaßnahmen
Zum Nachweis der Angemessenheit der Kosten sind bei       Projektmaßnahmen, die im Rahmen des Programms
der Einreichung von Projekten, welche durch „LE 14–20“    „LE 14–20“ gefördert werden, haben die Publizitäts­
finanziert werden, für alle Angebote/Kostenvoranschläge   maßnahmen des BMNT für das Programm „LE 14–20“
mit einem Auftragswert bis 10.000 Euro mindestens         zu beachten. Auf www.umweltfoerderung.at/eler bzw.
ein Vergleichsangebot und ab 10.000 Euro Auftragswert     im Fördervertrag für genehmigte Projekte werden
mindestens zwei Vergleichsangebote vorzulegen.            weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt.

Ausnahme: Bei Förderungswerbern, die dem Vergabe-         Auswahlverfahren der nationalen Förderung
recht unterliegen (z. B. Gemeinden), kann anstelle von    Das vorhandene Budget für Investitionsmaßnahmen, die
Vergleichsangeboten eine Kostenschätzung oder der         ausschließlich aus nationalen Mitteln des Klima- und
Preisspiegel zur Vergabe vorgelegt werden.                Energiefonds gefördert werden, wird in der Reihenfolge
                                                          des Eintreffens der vollständigen Förderansuchen
                                                          vergeben.

12.0 Datenschutz und
     Veröffentlichung
     der ­Förderzusage
Im Fall einer positiven Förderentscheidung können         Alle beteiligten Personen sind zur Vertraulichkeit
die Angaben des Förderantrags zur Erstellung von          verpflichtet.
Förderberichten sowie für statistische Auswertungen
verwendet werden. Weiters behält sich der Klima- und      Entsprechend der allgemeinen Ziele und Aufgaben des
Energiefonds das Recht vor, den Namen der Förder­         Klima- und Energiefonds, definiert in §1 und §3 des
werberInnen, die Tatsache einer zugesagten Förderung,     Klima- und Energiefondsgesetzes und der speziellen
den Fördersatz, die Förderhöhe sowie den Titel des        Charakteristik dieses Förderprogrammes, welches
Projekts, eine Kurzbeschreibung und das Ausmaß der        besonders auf die Veröffentlichung von Projekt- und
durch die Förderung angestrebten Umweltentlastung         Kontaktdaten zur Verbreitung der Projektergebnisse
sowie erhobene Messdaten und Analyseergebnisse            abzielt, besteht die Möglichkeit der Verweigerung der
nach Genehmigung der Förderung zu veröffentlichen.        Zustimmung sowie des Widerrufs zur Veröffentlichung
Alle eingereichten Projektanträge werden nur den mit      entsprechend §12 Z 11 Umweltförderung im Inland nicht.
der Abwicklung der Förderaktion betrauten Stellen
und Personen sowie den ProgrammeigentümerInnen
zur Einsicht vorgelegt.

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13.0 Information, Beratung
     und Einreichung
Als ersten Schritt bietet der Klima- und Energiefonds    13.1    Einreichung von Förderansuchen
interessierten BauherrInnen nach der Registrierung
auf der Website des Klima- und Energiefonds kostenlose   Die Abwicklungsstelle des Klima- und Energiefonds für
Einreich- und Planungsberatung (siehe Anhang) an:        das Programm „Mustersanierung“ ist die Kommunal­
• Eine Ad-hoc-Beratung über die Eignung des Sanie-       kredit Public Consulting (KPC).
  rungsvorhabens für eine Mustersanierung
• Eine konkrete Planungsberatung zur Erreichung          Kontakt zur Förderabwicklung:
  der Voraussetzungen für eine Mustersanierung           Kommunalkredit Public Consulting GmbH
• Beratung zum erforderlichen Energieverbrauchs­         Bearbeitungsteam Mustersanierung
  monitoringsystem (EVM)                                 Telefon: 01/316 31-712
                                                         E-Mail: umwelt@kommunalkredit.at
Der Weg zur Fördereinreichung und die verschiedenen
Beratungspakete sind in Anhang 2 „Ihr Weg zur            Kontakt zur Planungsberatung:
­Fördereinreichung“ dargestellt.                         Grazer Energieagentur GmbH
                                                         DI (FH) Julia Tartler
An dieser Stelle möchten wir auch auf die Website        Kaiserfeldgasse 13/I, 8010 Graz
www.mustersanierung.at verweisen. Dort finden Sie        Telefon: 0316/811 848-20
dokumentierte Projekte sowie nützliche Informationen     E-Mail: mustersanierung@grazer-ea.at
zum Thema Mustersanierung.

Beachten Sie bitte auch das Programm „klimaaktiv         13.2    Publizitätsmaßnahmen
Bauen und Sanieren“, welches unter www.klimaaktiv.at
zu finden ist und Ihnen weitere geförderte Sanierungs-   Zum Projektbeginn und nach fertiger Umsetzung der
beratungen bietet.                                       Mustersanierung sind Projektberichte für die Website
                                                         des Klima- und Energiefonds zu erstellen und an die
Aufgrund der Erfahrung der Ausschreibung der ver­        KPC zu übermitteln. Der Leitfaden zur Berichtslegung
gangenen Jahre wollen wir darauf hinweisen, dass         und projektbezogenen Öffentlichkeitsarbeit des Klima-
für eine problemlose Einreichung und Abwicklung          und Energiefonds ist auf der Website des Klima- und
des Antrags eine frühzeitige Kontaktaufnahme für         Energiefonds verfügbar: (www.klimafonds.gv.at/
eine Einreich- bzw. Planungsberatung essenziell ist.     ausschreibungen/richtlinien-service-fuer-foerdernehmer)

Um den Zuschlag für eine Sanierung auf klimaaktiv-­      Nach fertiger Umsetzung der Mustersanierung ist
Gold-Standard zu erhalten wird empfohlen, im Zuge        gemäß der programmeigenen Publizitätsmaßnahmen
der klimaaktiv-Deklaration eine Berechnung der           auf die Förderung des Vorhabens aus Mitteln des
Wirtschaftlichkeit der geplanten Maßnahmen (Lebens­      Klima- und Energiefonds hinzuweisen. Entsprechende
zyklus-Kostenberechnung) durchzuführen. Das ent­         Vorgaben und Informationen sind auf der Website des
sprechende Tool steht unter dem folgenden Link allen     Klima- und Energiefonds sowie der KPC verfügbar
Interessierten zur Verfügung: www.klimaaktiv.at/         und werden im Vertrag detailliert angeführt.
service/tools/bauen_sanieren/econcalc.html
                                                         Projektmaßnahmen, die im Rahmen des Programms
                                                         „LE 14–20“ gefördert werden, haben die Publizitätsmaß-
                                                         nahmen des BMNT für das Programm „LE 14–20“ zu
                                                         beachten. Auf www.umweltfoerderung.at/eler sowie
                                                         im Fördervertrag für genehmigte Projekte werden
                                                         weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt.

                                                                                          Leitfaden Mustersanierung 18
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