Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben

Die Seite wird erstellt Amelie Lorenz
 
WEITER LESEN
Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben
Ausgabe Nr. 6 / 2021

   Liebe Leserinnen und Leser,
   wir berichten im aktuellen Newsletter über Gesetze, die von
   Bundestag und Bundesrat noch in der aktuellen
   Legislaturperiode verabschiedet werden. Im Bundestag
   wurde das ATAD-Umsetzungsgesetz mit neuen
   Regelungen für internationale Unternehmensaktivitäten
   beschlossen. Unser Newsletter berichtet zudem über das
   vom Bundesrat verabschiedete Fondsstandortgesetz, mit
   dem u.a. Mitarbeiterbeteiligungen steuerlich stärker
   gefördert werden sollen.

   Ferner berichten wir über den Startschuss für neue
   Umsatzsteuerregeln im eCommerce und die erforderlichen
   Vorbereitungen der Unternehmen. Die zweite Stufe des
   sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets tritt zum 1. Juli 2021 in
   Kraft.

   Weitere Steuerthemen sind das BFH-Urteil zu pauschalen
   Kilometersätzen bei Bahnreisen oder Flügen und das
   kürzlich veröffentlichte BFH-Urteil Urteil zur
   grenzüberschreitenden Arbeitnehmerentsendung. Aus
   Unternehmenssicht von großem Interesse ist zudem die
   Entscheidung des BFH zur Rentenbesteuerung.

   Wie gewohnt finden Sie im Newsletter Informationen zur
   Entwicklung der Steuereinnahmen. Ebenfalls kurz erläutert
   wird das von der Bundesregierung veröffentlichte
   Stabilitätsprogramm 2021 mit Details zu Kerngrößen wie
   dem Finanzierungssaldo und der Schuldenstandsquote.
   Für das laufende Jahr wird ein Finanzierungsdefizit von
   rund 9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwartet.
   Die Schuldenstandsquote wird voraussichtlich Ende 2021
   bei rund 74,5 Prozent des BIP liegen.

   Der Blick nach Brüssel: Die EU-Kommission will mit einer
   neuen EU-Richtlinie stärker gegen Steuergestaltungen
Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben
vorgehen. Hierzu wurde eine öffentliche Konsultation
eingeleitet, mit der der Richtlinienvorschlag vorbereitet
werden soll. Zudem hat sich die Kommission auf den
Richtlinientext zum Öffentlichen Country-by-Country
Reporting verständigt.

Last but not least berichten wir über praktische Vorschläge
 zu einer effizienten Datenerhebung. Konkret geht es um
 praktische Vereinfachungsvorschläge, die von Kammern,
 Unternehmen und Statistikämtern auf Initiative des DIHK
 erarbeitet wurden.

Wir wünschen eine angenehme Lektüre.

Rainer Kambeck
Bereichsleiter Wirtschafts- und Finanzpolitik Mittelstand

 Inhalt

 Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht          Deutsches Stabilitätsprogramm 2021:
    Kein Ansatz von Kilometerpauschale           Trotz Corona weiterhin solide
    bei Bahnreisen                               Finanzen
    Erste Tätigkeitsstätte bei                Internationale und Europäische
    grenzüberschreitender                      Steuerpolitik
    Arbeitnehmerentsendung                       Neue Regelungen für internationale
    Bundesrat verabschiedet                      Unternehmensaktivitäten
    Fondsstandortgesetz                          EU-Kommission will stärker gegen
    BFH entscheidet über                         Briefkastenfirmen vorgehen
    Rentenbesteuerung                            Einigung auf Richtlinientext zum
    Startschuss für neue                         Öffentlichen Country-by-Country
    Umsatzsteuerregeln im eCommerce              Reporting
    steht bevor                                  EU-Agenda zur
 Aktuelle Haushaltspolitik                       "Unternehmensbesteuerung im 21.
                                                 Jahrhundert" vorgestellt
    Steuereinnahmen im April 2021:
    Kräftige Erholung von 32 Prozent          Bürokratieabbau
                                                 Statistische Meldepflichten belasten
                                                 Unternehmen

Aktuelle Steuerpolitik und Steuerrecht

Kein Ansatz von Kilometerpauschale bei Bahnreisen
                                                BFH urteilt zu pauschalen
                                                Kilometersätzen bei Bahnreisen oder
                                                Flügen

                                                Der Ansatz der pauschalen Kilometersätze
                                                anstelle der tatsächlichen Aufwendungen
                                                für Dienstreisen kommt nicht in Betracht,
Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben
wenn ein regelmäßig verkehrendes
                                                  Beförderungsmittel i.S. des § 4 Abs. 1
©Constantine Johnny / Moment / getty images       BRKG benutzt wird: So haben die Richter
                                                  des Bundesfinanzhofs (BFH) jüngst
                                                  geurteilt. Lesen Sie hier die Einzelheiten.

Erste Tätigkeitsstätte bei grenzüberschreitender
Arbeitnehmerentsendung
                                                  Keine Auswärtstätigkeit bei Verträgen
                                                  im Ausland

                                                  Bei Entsendung ins Ausland liegt eine
                                                  erste Tätigkeitsstätte bei der ortsfesten
                                                  betrieblichen Einrichtung des
                                                  aufnehmenden Unternehmens vor, der der
                                                  Arbeitnehmer im Rahmen eines
                                                  eigenständigen Arbeitsvertrags mit dem
©Rapeepong Puttakumwong / Moment / getty images   aufnehmenden Unternehmen für die
                                                  Dauer der Entsendung zugeordnet ist. Das
                                                  hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem
                                                  kürzlich veröffentlichten Urteil
                                                  entschieden.

Bundesrat verabschiedet Fondsstandortgesetz
                                                  Mitarbeiterbeteiligungen werden
                                                  steuerlich stärker gefördert

                                                  Der Bundesrat hat am 28. Mai 2021 das
                                                  Fondsstandortgesetz verabschiedet,
                                                  wodurch es für Beschäftigte in Start-ups
                                                  und anderen Kleinunternehmen ab dem 1.
                                                  Juli 2021 attraktiver wird, Anteile an ihrer
                                                  Firma zu übernehmen. Geregelt wurde,
                                                  dass der steuerfreie Höchstbetrag für
                                                  Vermögensbeteiligungen von 360 Euro im
©Rapeepong Puttakumwong / Moment / getty images
                                                  Jahr auf 1.440 Euro angehoben wird (§ 3
                                                  Nr. 39 EStG).

                                                  Zudem gibt es insbesondere für
                                                  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von
Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben
Startup-Unternehmen eine neue Regelung
                                                                         (§ 19a EStG), nach der die Einkünfte aus
                                                                         der Übertragung von
                                                                         Vermögensbeteiligungen am
                                                                         Unternehmen des Arbeitgebers zunächst
                                                                         nicht besteuert werden. Dies gilt auch,
                                                                         wenn die Vermögensbeteiligungen
                                                                         mittelbar über Personengesellschaften
                                                                         gehalten werden. Die Besteuerung erfolgt
                                                                         erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der
                                                                         Regel im Zeitpunkt der Veräußerung,
                                                                         spätestens nach 12 Jahren oder bei einem
                                                                         Arbeitgeberwechsel. Damit soll vermieden
                                                                         werden, dass die Übertragung einer
                                                                         Beteiligung zu steuerpflichtigem
                                                                         Arbeitslohn (Sachbezug) bei der
                                                                         Arbeitnehmerin bzw. beim Arbeitnehmer
                                                                         führt, ohne dass ihm liquide Mittel
                                                                         zugeflossen sind.

                                                                         Die Neuregelung gilt für
                                                                         Vermögenbeteiligungen, die nach dem 30.
                                                                         Juni 2021 übertragen werden.

                 BFH entscheidet über Rentenbesteuerung
                                                                         Keine Verfassungswidrigkeit wegen
                                                                         Doppelbesteuerung der
                                                                         Rentenzahlungen

                                                                         Der BFH hat in zwei Urteilen weitere
                                                                         Streitfragen zum Problem der
                                                                         sogenannten doppelten
                                                                         Rentenbesteuerung geklärt. Die Richter
                                                                         haben über die Behandlung von
                 ©Filmfoto / iStock / Getty Images Plus / Getty Images   Leistungen aus der freiwilligen
                                                                         Höherversicherung zur gesetzlichen
                                                                         Altersrente und Fragen der sogenannten
                                                                         Öffnungsklausel entschieden. Lesen Sie
                                                                         hier mehr zu den vielbeachteten Urteilen.

                 Startschuss für neue Umsatzsteuerregeln im eCommerce steht
                 bevor
                                                                         Mehrwertsteuer-Digitalpaket – Start der
                                                                         zweiten Stufe am 1. Juli 2021

                                                                         Am 1. Juli 2021 tritt die zweite Stufe des
                                                                         Mehrwertsteuer-Digitalpakets in Kraft.
                                                                         Bereits seit 1. April 2021 können sich
                                                                         Betroffene für die neuen besonderen
                                                                         Besteuerungsverfahren anmelden. Die
                                                                         komplexen Regelungen des Digitalpakets
                 ©Zerbor / iStock / Getty Images Plus                    erfordern einiges an Vorbereitung in den
                                                                         Unternehmen.

https://web.inxmail.com/...XH5PW
Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben
Aktuelle Haushaltspolitik

Steuereinnahmen im April 2021: Kräftige Erholung von 32
Prozent
                                                      Steuereinnahmen liegen nur 1,5 Prozent
                                                      unter April 2019

                                                      Die Steuereinnahmen insgesamt (ohne
                                                      Gemeindesteuern) stiegen im April 2021
                                                      um 31,9 Prozent gegenüber April 2020.
                                                      Hierzu trug ein beträchtliches Plus im
                                                      Aufkommen der Steuern vom Umsatz bei.
                                                      Die konjunkturellen Auswirkungen der
©Viorika / E+ / Getty Images                          Corona-Krise belasteten hingegen
                                                      weiterhin das Steueraufkommen,
                                                      wenngleich eine behutsame Erholung
                                                      sichtbar wird.

Deutsches Stabilitätsprogramm 2021: Trotz Corona weiterhin
solide Finanzen
                                                      Corona-Hilfen sollen Wachstum
                                                      anstoßen

                                                      Die Bundesregierung stellt in ihrem
                                                      Stabilitätsprogramm 2021 eine weiterhin
                                                      solide Finanzlage fest. Kerngrößen sind
                                                      der Finanzierungssaldo und die
                                                      Schuldenstandsquote. Letztere ist durch
                                                      Corona geringer als zur Zeit der
©Zerbor / iStock / Getty Images Plus / Getty Images   Finanzkrise 2008. Lesen Sie hier die
                                                      Analyse der weiteren Zahlen.

Internationale und Europäische Steuerpolitik

Neue Regelungen für internationale Unternehmensaktivitäten
Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben
ATAD-Umsetzungsgesetz passiert den
                                               Deutschen Bundestag

                                               Der Deutsche Bundestag hat am 21. Mai
                                               2021 das sogenannte „ATAD-
                                               Umsetzungsgesetz“, die Modernisierung
                                               der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie,
                                               verabschiedet und zuvor einige
                                               Änderungen gegenüber dem Entwurf der
©Luis Alvarez / DigitalVision / Getty Images   Bundesregierung vorgenommen. Leider
                                               wurden dabei die
                                               Verbesserungsvorschläge des DIHK
                                               insbesondere bei Wegzugsfällen nicht
                                               aufgenommen.

EU-Kommission will stärker gegen Briefkastenfirmen vorgehen
                                               Steuergestaltungen sollen mit einer
                                               neuen EU-Richtlinie unterbunden
                                               werden

                                               Die Europäische Kommission hat das Ziel,
                                               Briefkastenfirmen steuerlich zu
                                               reglementieren. Dafür hat sie
                                               entsprechende Arbeiten für eine
                                               vorbereitende Auswirkungsstudie
©Prapass Pulsub / Moment / Getty Images        vorgestellt. Hierzu soll bereits im Juni
                                               2021 eine öffentliche Konsultation
                                               eingeleitet und im Anschluss ein
                                               Richtlinienvorschlag vorgelegt werden.

Einigung auf Richtlinientext zum Öffentlichen Country-by-
Country Reporting
                                               Meldepflicht gilt für "Schwarze" und
                                               "Graue" Liste nicht-kooperativer
                                               Länder

                                               Der vorläufige Richtlinientext zur
                                               Einführung einer länderspezifischen
                                               öffentlichen Berichtspflicht in
                                               Steuersachen steht. Damit ist ein
                                               Kompromiss nah am Standpunkt des Rats
©Stadtratte / iStock / Getty Images            zum so genannten Public Country-by-
                                               Country Reporting erzielt worden.
                                               Genauere Details lesen Sie hier.
Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben
EU-Agenda zur "Unternehmensbesteuerung im 21. Jahrhundert"
vorgestellt
                                         Konkrete Maßnahmen will die EU-
                                         Kommission 2022 präsentieren

                                         Einheitliche Vorschriften für die
                                         Unternehmensbesteuerung in der EU,
                                         eine gerechtere Aufteilung der
                                         Steuerhoheit zwischen den
                                         Mitgliedstaaten, mehr Transparenz über
                                         effektive Steuersätze international tätiger
©Santje09 / iStock / Getty Images Plus   Großkonzerne, stärkere Anreize für
                                         Eigenkapital und mehr: Mit ihrer Agenda
                                         "Unternehmensbesteuerung im 21.
                                         Jahrhundert" kündigt die EU-Kommission
                                         umfangreiche Reformen an.

Bürokratieabbau

Statistische Meldepflichten belasten Unternehmen
                                         Praktische Vorschläge zur effizienten
                                         Datenerhebung – auf Initiative des
                                         DIHK

                                         Rund 350 Millionen Euro schwer ist die
                                         Belastung, die deutsche Unternehmen
                                         aufgrund von Statistikmeldepflichten
                                         schultern müssen. Dazu kommen
                                         Ärgernisse wegen des anfallenden
©deimagine / E+                          Verwaltungsaufwands. Kammern,
                                         Unternehmen und Statistikämter haben
                                         nun auf Initiative des DIHK praktische
                                         Vereinfachungsvorschläge erarbeitet.
                                         Denn die daraus resultierenden Zahlen
                                         nützen ja wiederum vielen.
Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben Liebe Leserinnen und Leser, IHK Schwaben
Sie können auch lesen