MentorIng-handB uch Sommersemester 2019 - Internationales Büro International Office - weltweit vernetzt. thüringen verpflichtet.

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MentorIng-handB uch Sommersemester 2019 - Internationales Büro International Office - weltweit vernetzt. thüringen verpflichtet.
Internationales Büro
International Office

             Mentoring-handbuch
             Sommersemester 2019
MentorIng-handB uch Sommersemester 2019 - Internationales Büro International Office - weltweit vernetzt. thüringen verpflichtet.
Betreuungszeitplan/Checkliste

Hier können Sie die Termine, die Sie mit den Studierenden vereinbaren, eintragen. Versuchen
Sie, die Reihenfolge möglichst einzuhalten, um doppelte Wege zu vermeiden. Sie können die
Liste auch kopieren, wenn Sie mehrere Studierende betreuen.

IB = Internationales Büro der FSU Jena                         = Immatrikulationsrelevant

Name der/des Betreuten:				Telefon:
Status: Gast / DSH / Bachlor / Master		 E-Mail:

                                                                     Papiere, die im IB abge-
Aufgabe                                S.   benötigte Dinge                                     Termin
                                                                     geben werden müssen
Kontaktaufnahme zwischen               7  E-Mail-Konto, Skype,
Mentor/in und Mentee                      soziale Netzwerke
Abholen, ins Wohnheim bringen          7  Anreise mit Wohntutor/
                                          in abstimmen
Mietvertrag unterschreiben             9  Pass, Kontodaten, ggf.
                                          1.Miete/Kaution in bar,
                                          Imma- bzw. Studien-
                                          bescheinigung aus
                                          Friedolin
Immatrikulation im IB (Starterpa-      10 Pass, Zulassungsbrief ggf. Passbild
ket, vorläufige Ausweise, etc.)
Anmeldung Bürgerservice          11 Pass, Adresse (Mietver-
                                    trag), Online-Terminver-
                                    einbarung, Wohnungs-
                                    geberbescheinigung
Bankonto eröffnen, Semesterbei- 15 Pass (+Kopie), thoska,
trag bezahlen                       Anmeldebescheinigung
                                    v. Bürgerservice, steuer-
                                    liche Identifikations-Nr.
Kontoauszug holen (Bank) als     14 Bankkarte                 Kopie des Kontoaus-
Nachweis der Semesterbeitrags-                                zugs oder des elekt-
zahlung                                                       ronisch gestempelten
                                                              Bezahlscheins
Krankenversicherung abschließen 16 Pass, Jenaer Adresse,      Nachweis der Kranken-
                                    thoska, Konto             versicherung s. S. 16
Papiere gesammelt an IB sen-     18 Adressformular, Nachweis Krankenversicherung
den/Briefkasten vor IB einwerfen          und Nachweis Zahlung Semesterbeitrag
→ thoska erhalten
Anmeldung Rechenzentrum                19 thoska, Pass
Stundenplanbau, Kursanmeldung          20          Friedolin- oder Onleila-Anmeldung
Aufenthaltstitel beantragen oder       23 ausführlich auf Seite 23
verlängern (Ausländerbehörde)
Private Haftpflicht-, evtl. Hausrat-   24 Jenaer Adresse, Pass,
versicherung                              Konto
Exmatrikulation Gaststudierende        28 Exmatrikulationsantrag,
                                          thoska
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Inhalt

Betreuungszeitplan							2

AN Die Mentor/innen							4
       Einleitung							4
       Erwartungen							5
       Mentoring-Einmaleins						6

Erste Schritte	         						7
       Kontaktaufnahme							7
       Anreise/Betreuungszeit 						7
       Wohnen 								8
       Mietvertrag abschließen 						9

Immatrikulation							                               10
      Einschreibung 							10
      Adresse 								11
      Anmeldung Einwohnermeldeamt (Bürgerservice)			 11
      Semesterbeitrag							14
      Bankkontoeröffnung						15
      Krankenversicherung 						16
      Einschreibung abschließen 					18
      Studierendenausweis thoska					18

Studienstart								19
    Anmeldung Rechenzentrum					19
    Anmeldung ThULB (Bib)						                  20
    Stundenplanbau, Kurs-, Prüfungsanmeldung 				20

leben in Jena								23
       Anmeldung Ausländerbehörde 					23
       Haftpflichtversicherung 						            24
	Unfallversicherung 						24
       Rundfunkbeitrag							24
       Jobs und Praktika - Arbeitserlaubnis 				 25
       Hochschulsport 							26
       Studentische Gruppen 						26
       Tipps zur Kommunikation/Mediennutzung 				26
       Hilfe, Beratung und Betreuung					27

Abreise								28
  Exmatrikulation							28

Nützliches								30
       Internetseiten 							30
       Glossar (deutsch-englisch)						               30
       Termine und Feiertage						31
       Sachbearbeiter/innen Studierendenwerk Wohnen			32
       Aufenthaltstitel "Visum"						33
       Notfallkontakte							35
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4   AN Die Mentor/innen

      Liebe Mentorinnen und Mentoren,

      herzlichen Dank, dass Sie sich im Mentoring-Programm des Internationalen Büros
      (erneut) engagieren und neu ankommenden internationalen Studierenden Ihre Hilfe
      anbieten werden. Ihre Unterstützung schätzen wir sehr!

      Um den ausländischen Studierenden den Studienstart in Jena zu erleichtern, begleiten
      Sie sie zu Ämtern und Behörden, insbesondere zum Bürgerservice, zur Immatrikulati-
      on, zur Bank, zum Studierendenwerk oder zur Anmeldung im Rechenzentrum. Ebenso
      hilfreich ist es, wenn Sie Ihre Mentees beim Stundenplanbau unterstützen und ihnen
      einen Einblick in das studentische Leben in Jena geben. Darüber hinaus geben Sie alle
      möglichen Tipps und sind Ansprechpartner/in für verschiedenste Fragen zum Studien-
      start. Es soll aber auch um einen interkulturellen Austausch gehen und darum, dass
      die Neuankömmlinge sofort eine vertraute Ansprechperson an einem für sie noch
      fremden Ort haben. Als Mentor/in tragen Sie dazu bei, dass sich die neuen Studieren-
      den in Jena willkommen fühlen, sich schnell einleben und sich gut an der Universität
      und in der Stadt zurechtfinden.

      Dieses Mentoring-Handbuch dient als Leitfaden, an dem Sie sich orientieren sollten. Es
      beinhaltet Ihre Mentoring-Aufgaben und erläutert, welche Dinge Sie ggf. vor Ankunft der
      Studierenden bedenken und in welcher Reihenfolge Sie mit den Studierenden nach deren
      Ankunft alle notwendigen und zusätzlich hilfreichen Wege gehen sollten. Wenn Sie die
      Reihenfolge einhalten, vermeiden Sie Probleme und evtl. Mehrfachbesuche bei Behör-
      den. Sie finden in diesem Handbuch außerdem wichtige Ansprechpersonen, Adressen
      und Öffnungszeiten (aktuelle Broschüre: https://www.uni-jena.de/Mentoringprogramm
      e+international.html).

      Wir bemühen uns immer darum, Ihnen Studierende 'zuzuteilen', deren Sprache Sie
      sprechen oder deren Fach Sie studieren. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir Sie
      um Verständnis. Wir haben, soweit möglich, Anregungen aus früheren Semestern auf-
      genommen und umgesetzt. Wenn Sie Verbesserungsvorschläge bezüglich der Arbeit
      des Internationalen Büros (IB) oder dieses Leitfadens haben, sind uns diese immer
      sehr willkommen.

      Wir wünschen Ihnen viel Freude bei der Mentoring-Tätigkeit und bedanken uns im
      Voraus ganz herzlich für Ihr Engagement.

                                                                     Ihr Internationales Büro

           Besonderheit           !   Wichtig
                                 +
           Tipp                       Zusatzinformation       (» 6) Seitenverweis
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AN Die Mentor/innen 5

Unsere Erwartungen an Sie als Mentor/innen
Die Mentoring-Tätigkeit ist freiwillig und ehrenamtlich. Wir schätzen es sehr, dass Sie
Ihre (Frei-)Zeit dafür nutzen, internationalen Studierenden den Studienstart zu erleich-
tern. Wie viel Unterstützung Ihre jeweiligen Mentees brauchen werden, kann sehr un-
terschiedlich sein: Die einen sind möglicherweise sehr selbständig, sprechen schon
gut Deutsch, wollen viele Dinge selbst erledigen während andere mehr Unterstützung
brauchen.
Ihre Unterstützung ist auf jeden Fall sehr willkommen und sollte zugleich natürlich
nicht überstrapaziert werden. Dennoch gibt es seitens des Internationalen Büros be-
stimmte Erwartungen, was standardmäßig an Aufgaben und Pflichten zu Ihrer Men-
toring-Tätigkeit gehört:

Als Mentor/innen müssen Sie
ƒƒzeitnah, wenn möglich vor deren Ankunft, mit Ihren Mentees Kontakt aufnehmen
ƒƒdie Ankunft Ihrer Mentees vorbereiten (Abholung organisieren, Wegbeschreibung
  schicken)
ƒƒdem Koordinationsteam rückmelden, wenn kein Kontakt zustande kommt
ƒƒFragen der Mentees weitestgehend beantworten bzw. an entsprechende Stellen
  verweisen
ƒƒdie Mentees zur Immatrikulation begleiten und sie dabei unterstützen
ƒƒBegleitung zu wichtigen Behördengänge anbieten (optimalerweise vorab Termine
  dafür vereinbaren)
ƒƒsich Zeit nehmen für die Betreuung Ihrer Mentees und auf Anfragen zeitnah reagieren
ƒƒbei Notfällen Ansprechpartner/in sein
ƒƒrespektvoll miteinander umgehen

Als Mentor/innen können Sie
ƒƒIhre Mentees am hiesigen Bahnhof/ZOB/o.ä. abholen und zur Unterkunft bringen
ƒƒbei der Wohnungssuche/Mietvertragsunterzeichnung behilflich sein
ƒƒbei der Wahl der Versicherungen unterstützen
ƒƒMentees über einen längeren Zeitraum hinweg betreuen / Kontaktperson bleiben
ƒƒAbschlussstudierende auf die Fachbetreuung des IB Mentoring-Programms ver-
  weisen, wenn diese Fragen haben zu ihrem Fach oder Schwierigkeiten bei Prüfun-
  gen etc. befürchten.

Als Mentor/innen sollten Sie für Ihre Mentees niemals
ƒƒBürgschaften übernehmen und in finanzielle Vorleistung gehen
ƒƒVerträge unterzeichnen
ƒƒIhr Rechenzentrums-Login weitergeben.
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6   AN Die Mentor/innen

      Scheuen Sie sich nicht, Ihre Grenzen klar abzustecken. Wichtig ist immer: Der Ton
      macht die Musik, d. h. Sie sollten die Dinge freundlich, aber offen als Ich-Botschaften
      ansprechen, so dass keine Missverständnisse oder falschen Erwartungen entstehen.
      Die Studierenden sind darüber informiert, dass die Mentoring-Tätigkeit ein Ehrenamt
      ist und Sie als Mentor/in aus Freude am Umgang mit Studierenden aus aller Welt Ihre
      Hilfe und Unterstützung anbieten. Nichtsdestotrotz kann es natürlich vorkommen,
      dass die Chemie nicht immer stimmt. Gern unterstützen wir Sie bei Fragen und Unsi-
      cherheiten. Kontaktieren Sie uns bitte und wir finden eine Lösung.
      Ansonsten ist die Erfahrung als Mentor/in eine sehr spannende und wir wünschen
      Ihnen viel Freude dabei. Schön, dass Sie dabei sind!

      Mentoring-Einmaleins
       Das Internationale Büro ist erster Ansprechpartner für die über 2.500 Studierenden
       mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die kein deutsches Abitur haben, sogenann-
       te „Bildungsausländer“.
       Das StudierendenServiceZentrum (SSZ) verwaltet Deutsche und Bildungsinländer,
       trotzdem werden einige Angelegenheiten der Bildungsausländer im Abschlussstu-
       dium ebenfalls dort bearbeitet z.B. Änderungen der Studierendendaten, Fach- und
       Studiengangswechsel, Beurlaubung sowie Exmatrikulation.
       Gaststudierende sind Studierende von Partnerhochschulen oder Stipendiaten, die in
       Jena keinen Abschluss erhalten, z.B. Erasmus-Studierende. Sie zahlen den vollen Se-
       mesterbeitrag.
           Sie melden ihre Kurse und Prüfungen nicht über Friedolin an, sondern direkt bei
       den Dozent/innen und zusätzlich bei ONLEILA.
       DSH-Kurs-Teilnehmende bereiten sich 1-2 Semester in einem Intensivkurs auf die
       Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) vor. Der Kurs wird vom
       JenDaF e.V. angeboten, kostet um die 850€ und umfasst 20h/Woche. Er schließt
       nach 1 oder 2 Semestern mit dem DSH-Test (Stufe 1, 2 oder 3) ab.
             Eingangstest und Immatrikulationstermin beachten. (» 31) Die Testergebnis-
       se stehen unter https://www.uni-jena.de/Studienstart+international.html. Es kann
       passieren, dass DSH-Mentees den Test nicht bestehen. In diesem Fall bitte an Frau
       Dwars im IB verweisen.(» 31)
       Studierende im Studium mit Abschluss erhalten am Ende ihres Studiums einen
       akademischen Abschluss der FSU Jena. Hierzu zählen auch Studierende, die einen
       Doppelabschluss von zwei Universitäten erhalten und im Rahmen dieses Studiums 1-2
       Semester in Jena studieren.
            Evtl. ist vor einem Abschlussstudium noch die DSH-Prüfung zu bestehen.
       (→ entsprechende Bedingung auf ihrer Zulassung zum Studium).
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erste schritte                                           7

    Kontaktaufnahme
    Wann          Zuteilung Ihrer Mentees von ca. März-April bzw. September-Oktober
    Wie           E-Mail vom IB mit Namen, E-Mail-Adressen, Facebookname, weiteren
                  wichtigen Infos.

    Bitte schreiben Sie Ihren Mentees, sobald Sie ihren Kontakt haben. Checken Sie regel-
!   mäßig Ihre E-Mails. Sollten Sie keine Antwort bekommen oder Ihre Mails den Adres-
    saten nicht erreichen, melden Sie sich bitte umgehend bei ib-mentoring@uni-jena.de.
    Schauen Sie bitte auch in Ihren SPAM-Ordner!

    Was           In Ihrer Mail an die Studierenden sollten Sie erklären, wer Sie sind,
                  warum Sie sich melden und welche Unterstützung Sie anbieten. Kom-
                  munizieren Sie möglichst auch Ihre Telefonnummern (+ Ländervorwahl).
                  Denken Sie an Skype zum kostenlosen Telefonieren und andere soziale
                  Medien. Erfragen Sie die Unterkunft Ihrer Meentes.

    Studienstartwegweiser: Alles, was man für die Einschreibung an der FSU erledigen
    oder mitbringen muss, wird nach Eingabe einiger weniger Informationen für jeden
    individuellen Fall hier erklärt. Nutzen Sie dieses Infoportal auch selbst, um Ihre Stu-
    dierenden gut informiert und individuell zu betreuen: https://www.uni-jena.de/studi-
    enstartwegweiser.html (Englisch: https://www.uni-jena.de/en/enrolmentguide.html).

    Sie können schon vor der Ankunft Ihrer Mentees einen Termin beim Bürgerservice
    und bei der Bank buchen, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Anreise- und Betreuungszeit
    Zeitraum		        Sie sollten mehrere Tage hintereinander im Zeitraum vom 25.03. -
    		                05.04.2019 in Jena zur Verfügung stehen und ggf. davor/darüber hinaus.

    Sollte Ihnen dies nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, informieren Sie uns bitte
!   zeitnah, auch bei jeder Änderung.

    Wann		            Viele Studierende werden Ende März ankommen. Möglicherweise
    		                können Wohnheimzimmer jedoch erst ab dem 1. April (Montag)
    		                bezogen werden (Wohntutor/innen kontaktieren!) (» 8, 32)

    		                Das Internationale Büro empfiehlt dennoch die Anreise vor Vorle-
    		                sungsbeginn, damit die Studierenden die Studieneinführungstage
    		                (STET) nicht verpassen und bis zum Vorlesungsbeginn alle wicht-
    		                igen Dinge erledigen können. Je später die Anreise, umso weniger
    		                Zeit bleibt für die Immatrikulation.

    In vielen Ländern haben Lebensmittelgeschäfte auch Sonn- und Feiertags geöffnet.
    Nicht so in Jena: Reisen Ihre Mentees am Wochenende an, geben Sie Ihnen den Tipp,
    bereits am Flughafen oder einem größeren Bahnhof Lebensmittel einzukaufen.
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8                                     erste schritte

        Mitbringen       gültigen Pass (auch EU-Bürger/innen für die Anmeldung im Bürger-
        		               service), gültige Europäische Krankenversichertenkarte bzw. das ent-
        		               sprechende Formular (bei der Versicherung anzufordern).

        Abholung         Stellen Sie sicher, dass Sie am richtigen Bahnhof warten und die
        		               Handynummern austauschen. Wenn Sie den vereinbarten Termin
        		               nicht einhalten können, organisieren Sie bitte selbst eine verlässli-
        		               che Person zur Abholung und informieren Sie die Studierenden.

        Semestertickets gelten immer erst ab dem 01.04./01.10. und die thoska der neuen
    !   internationalen Studierenden wird nicht an ihre Mentor/innen ausgegeben.

        Wohnen
        Wohnheim         Stimmen Sie – in Absprache mit Ihrem Mentee – bitte den Anreise
        		               termin mit dem/der Wohntutor/in ab (» 32 ganz unten) und verein
        		               baren Sie die Schlüsselübergabe. Dies ist besonders wichtig, wenn
        		               Ihre Mentees am Wochenende, spät abends oder an Feiertagen an
        		               kommen. Den Namen des Wohnheims erfahren Sie von Ihrem Men-
        		               tee. Wer vor dem 01.04./01.10. einziehen kann und möchte, zahlt
        		               15€/Tag zusätzlich Miete.

        Im Wohnheim gibt es Bettzeug und Bettwäsche im Set für 35 €, das vorher bei dem/r
        Wohntutor/in bestellt werden muss. Geschirr und andere Einrichtungsdinge kann man
        kostenlos im Umsonstladen (Saalbahnhofstr. 15A) abholen und am Ende wieder abge-
        ben. Im Rahmen der Willkommenstage wird oft eine Fahrt zu Ikea (z. B. zum Kauf von
        Vorhängen) angeboten.

        Alternative Unterkunft: Sollten die Studierenden noch nicht ins Wohnheim einziehen
        können oder kein Zimmer reserviert haben, gibt es günstige Alternativunterkünfte, die
        aber vorher reserviert werden müssen:
        ƒƒHostel Alpha-One, Lassalle-Str. 8, www.hostel-jena.de, (03641-597897)
        ƒƒInternationales Gästehaus am Herrenberge 3, www.gaestehaus-jena.de (03641-6870)
        ƒƒLinks zur Zimmersuche: https://www.uni-jena.de/Jena+Leben+international.html

        Absage: Sollte ein Mentee absagen und nicht mehr nach Jena kommen, geben Sie
    !   dem IB (bzw. uns ib-mentoring@uni-jena.de) bitte umgehend Bescheid, da wir diese
        Information nicht immer direkt erhalten.
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erste schritte                                          9

    Mietvertrag abschließen
    Studierende mit Wohnheimplatz müssen den Mietvertrag bei dem/r zuständigen
    Sachbearbeiter/in Vermietung abschließen. Die 300 € Kaution und die Miete werden
    vom deutschen oder SEPA-fähigen ausländischen Konto (» 15) abgezogen.

    Die erste Miete und Kaution können ausnahmsweise an der Kasse des Studierenden-
    werks (Philosophenweg 20) eingezahlt werden.

    Mitbringen		               Imma-Bescheinigung, Kontodaten, Rückmeldung, wann deut-
    				                       sches Konto gedeckt ist (bei Neueröffnung), Internet-Antrag.
    Zimmerübergabe		           Schäden des/r Vormieters/in im Protokoll notieren.

    Mit dem Mietvertrag erhalten die Studierenden automatisch die Vermieterbescheini-
!   gung, die für die Anmeldung beim Bürgerservice wichtig ist.

    Bitte weisen Sie Gaststudierende vor der Vertragsunterzeichnung auf Folgendes hin:
    Die Verträge laufen über 5 oder 11 Monate; die Miete ist für diesen Zeitraum festge-
!   legt. Zieht jemand früher oder später aus, ändert sich die Miethöhe (Umlage Kaltmie-
    te). Also am besten vorher gut überlegen, bis wann man wirklich bleiben will (Prüfungs-
    zeitraum!).

    Die Studierenden sollten sich nach Erhalt der thoska aus Friedolin eine Studienbe-
!   scheinigung ausdrucken und bei der Studierendenwerksverwaltung / dem Hausmeis-
    ter abgeben (nicht die Bescheinigung für die Ausländerbehörde!) (» 18)

    Wer noch keinen Wohnplatz hat, sollte trotzdem noch einmal beim Studierendenwerk
    nachfragen, ob es Restplätze gibt.

    Studierende, die nicht im Wohnheim wohnen, sollten einen (Unter-)Mietvertrag ab-
    schließen. Er muss die Namen des/r Mieters/in und Vermieters/in, die Adresse, die
    Dauer des Mietverhältnisses und die Miete (Kaltmiete, Nebenkosten), eventuell auch
    Rechte und Pflichten des/r Vermieters/in und Mieters/in enthalten. Beide müssen den
    Vertrag unterschreiben.

    Studierende, die in einer WG wohnen, sollten die üblichen Rechte und Pflichten des
    WG-Lebens (Putzplan, Badnutzungszeiten, Mülldienst u.ä.) beachten.
    Außerdem sollten sie sich mit dem Mietvertrag immer auch die Vermieterbescheini-
    gung aushändigen lassen!
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10                                                                         Immatrikulation

         Einschreibung
         Die Immatrikulation sollte einer der ersten gemeinsamen Schritte mit den Studierenden
         in Jena sein. Alle neuen internationalen Studierenden, auch Gaststudierende, müssen
         sich persönlich im IB (zunächst vorläufig) immatrikulieren. Bitte "besuchen" Sie vorab
         den online Studienstartwegweiser der FSU Jena, um sich nach Eingabe weniger Daten
         individuell erstellen zu lassen, welche Anmeldungen für Ihre/n Mentee erforderlich sind
         und welche Dokumente dafür erforderlich sind. Das spart Zeit bei der Immatrikulation
         im Universitätshauptgebäude (UHG) https://www.uni-jena.de/studienstartwegweiser.
         html.
         Bei der Immatrikulation erhalten die Studierenden auf Vorlage ihres Zulassungsbe-
         scheides alle wichtigen Informationen und ein Starterpaket. Dieses enthält den
         vorläufigen Studierendenausweis. (» Heftrückseite)

     !   Erasmus-Studierende müssen zeitnah ein Formular zur Bestätigung der Ankunft an
         ihre Heimatuni absenden; dieses wird nur vom IB ausgefüllt (und gefaxt). Das Gleiche
         gilt für die den Aufenthalt abschließende Anwesenheitsbescheinigung. Das Learning
         Agreement muss bis ca. Ende April wie folgt unterschrieben werden:
         (1) Student/in, (2) Heimatuni, (3) vom IB der FSU – Stefanie Müller.

         Das Servicepaket des Studierendenwerks, ein spezielles Angebot für internationale
         Studierende, enthält den Semesterbeitrag, die Miete für das Wohnheim und Essenmar-
         ken für Mensen. Es muss bereits im Heimatland beantragt werden. Die 140 Essen- und
         Getränkemarken sind in der INFOtake des Studierendenwerks auf dem Campus abzu-
         holen. Diese „Privatzahler“ müssen nur 27€ Semesterbeitrag an die FSU zahlen.

         Vervollständigung der Immatrikulation:
         Wann? 		         so schnell wie möglich, spätestens bis 18.04.2019
         Wie?		Unterlagen vervollständigen und beim IB abgeben

         Was?		 • Adressformular (im Starterpaket)
         		• Nachweis einer Krankenversicherung
         		• Nachweis der Semesterbeitragszahlung

         Wo?		 Briefkasten neben Raum 0.18
         		Internationales Büro
         		Fürstengraben 1
         		07743 Jena

         Erst nach Abgabe aller Dokumente wird den Studierenden die thoska per Post zugesendet!

         Im folgenden Kapitel wird erläutert, was bei den verschiedenen Dokumenten zu berück-
         sichtigen ist und welche Vorgehensweisen z. B. bei der Eröffnung eines Bankkontos in
         Jena oder Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Bürgerservice) hilfreich sind.

         Nach Erhalt des vorläufigen Studierendenausweises können sich Ihre Mentees bereits
         im Rechenzentrum anmelden, um das Internet zu nutzen. (» 19)
Immatrikulation                                                                                                                                                                                            11

    Adresse
    Eine deutsche Postadresse ist dem IB mitzuteilen, auch eine temporäre Adresse
    wird akzeptiert. Dies ist wichtig, da die Uni dorthin den Studierendenausweis thoska
    und wichtige Briefe schickt.

    Wie                                                      Adressformular (im Starterpaket) ausfüllen, beim IB zusammen mit
    		                                                       dem Kontoauszug (» 14) und der Krankenversicherung (» 16) abgeben.

    Bei der Wohnungsnummer geben Sie bitte an, was am Briefkasten steht (nicht die
!   „Wohnplatznummer“ aus dem Vertrag).

    Anmeldung im Einwohnermeldeamt (Bürgerservice)
    Die Anmeldepflicht gilt für Bürger/innen aller Staaten, auch für EU-Bürger/innen.

    Wann 		                                                  innerhalb von 2 Wochen nach Anreise in Jena, nach jedem Umzug
    Wo		                                                     im Einwohnermeldeamt des Wohnortes Ihrer Mentees
    		                                                       In Jena: Bürgerservice Jena (Löbdergraben 12 a, Stadtzentrum)

    Notwendig                                                Online-Terminvereinbarung: www.jena.de/de/234323
    Mitbringen                                               Personalausweis oder Reisepass, Vermieterbescheinigung

    Wohnungsgeberbestätigung (Vermieterbescheinigung):
    Das Meldegesetz schreibt seit 2015 vor, dass beim Anmelden im Einwohnermelde-
    amt diese zwingend vorgelegt wird. Sie wird i. d. R. zusammen mit dem Vertrag vom
    Vermieter/in/Wohnungseigentürmer/in/Hauptmieter/in an den Mieter/die Mieterin
    oder Untermieter/in ausgehändigt. D. h. Mieter/innen müssen sie selbst nicht ausfül-
    len, aber sie bei An-/Um- und Abmeldung im Bürgerservice vorzeigen. Bitte versuchen
    Sie, Studierenden, die kein Deutsch können, klar zu machen, was sie vom Vermieter/
    in bekommen sollen und beim Bürgerservice vorlegen müssen.

    Formular unter: https://www.jena.de/de/234592 ("Wohnungsgeberbestätigung")

      Wohnungsgeberbestätigung                                                                             Anschrift der Wohnung in die eingezogen oder aus der ausgezogen wird:
      § 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
                                                                                                           Postleitzahl:
      Zur Vorlage bei der Meldebehörde
                                                                                                           Wohnort:
      Angaben zum Wohnungsgeber:
                                                                                                           Straße:
      Familienname:
                                                                                                           Hausnummer:
      Vorname:                                                                                             Zusatzangaben
      bei einer juristischen Person                                                                        (z. B. Stockwerks- oder Wohnungsnummer):
      deren Bezeichnung:
      Postleitzahl:                                                 Ort:                                   Folgende Person/Personen ist/sind in die angegebene Wohnung ein- bzw. ausgezogen:

      Straße:
                                                                                                           Familienname:
      Hausnummer
      (einschl. Adressierungszusätze):                                                                     Vorname:

                                                                                                           Familienname:
                                                                                                           Vorname:
      Angaben zum Eigentümer der Wohnung:
      (nur ausfüllen, wenn dieser nicht selbst Wohnungsgeber ist [§ 3 Absatz 2 Nr. 10 Bundesmeldegesetz]
      oder die Immobilie vom Eigentümer selbst bezogen wird)                                               Familienname:
                                                                                                           Vorname:

      Familienname:                                                                                        Familienname:
                                                                                                           Vorname:
      Vorname:
      bei einer juristischen Person                                                                        Familienname:
      deren Bezeichnung:
                                                                                                           Vorname:
      Postleitzahl:                                                 Ort:
                                                                                                           Familienname:
      Straße:
                                                                                                           Vorname:
      Hausnummer
      (einschl. Adressierungszusätze):

                                                                                                           Datum, Unterschrift des Wohnungsgebers oder des Wohnungseigentümers (nur bei Eigennutzung)
      Gegebenenfalls weitere Eigentümer:

                                                                                                           Angaben zu der vom Wohnungsgeber beauftragten Person:
      Familienname:

      Vorname:                                                                                             Familienname:
      bei einer juristischen Person                                                                        Vorname:
      deren Bezeichnung:                                                                                   bei einer juristischen Person
                                                                                                           deren Bezeichnung:
      Postleitzahl:                                                 Ort:
                                                                                                           Postleitzahl:                                                  Ort:
      Straße:
                                                                                                           Straße:
      Hausnummer                                                                                           Hausnummer
      (einschl. Adressierungszusätze):                                                                     (einschl. Adressierungszusätze):

          Einzug / Datum des Einzugs:                                                                      Datum, Unterschrift der vom Wohnungsgeber beauftragten Person
                                                                                                                                                                                              2 von 2
          Auszug / Datum des Auszugs:                                                         1 von 2                                                 Zwischenspeichern          Drucken    Zurücksetzen
12                                                                       Immatrikulation

         Die Jenaer Adresse ist bei ausländischen Studierenden normalerweise der Haupt-
         wohnsitz. Das Einwohnermeldeamt bittet Studierende aus Ländern, deren Heimat-
         adressen nicht „euro-kompatibel“ sind, d. h. deren Adressen nicht nach Schema
         „Straße → Hausnummer → Stadt“ aufgebaut sind (z.B. Korea, Japan, ...), die Adressen
         im vorhinein aufschreiben und erklären zu lassen.

         Hilfreich (aber nicht verpflichtend) ist es, zur Vorbereitung das Formular "An- oder
         Ummeldung bei der Meldebehörde (Zuzug nach Jena oder Umzug innerhalb Jen-
         as)" gemeinsam auszufüllen, siehe: https://www.jena.de/de/234592.

         EU-Bürger/innen (» 33)
         Sie müssen sich nicht bei der Ausländerbehörde (AB) anmelden, aber eine Passkopie
     !   zum Bürgerservice mitbringen und dort das Formular „Aufenthaltsanzeige EU“ aus-
         füllen. Diese wird an die Ausländerbehörde weitergeleitet, die Ihnen später per Post
         eine „Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht“ zusendet.

         Nicht-EU-Bürger/innen (» 33)
     !   4 Tage nach Anmeldung beim Einwohnermeldeamt sollte online ein Termin bei der
         Ausländerbehörde des Wohnortes gebucht werden. zu diesem Termin sollte bereits
         ein ausgefüllter Visumsantrag mitgebracht werden. Das Formular können die Studie-
         renden im Internationalen Büro erhalten.

         Hauptwohnsitz-Prämie
         Die Stadt Jena zahlt als kleinen Anreiz jedem Studierenden, der seinen Hauptwohn-
         sitz erstmals in Jena angemeldet und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
         eine Ausbildungshilfe. Diese beträgt 60,00 € pro Semester und wird einmal jährlich,
         zeitversetzt zur Beantragung im April/Mai ausgezahlt. Die Beantragung ist für insge-
         samt 2 Semester möglich.

         Wann		           1. April bis 30. Juni des laufenden Kalenderjahres
         Wo 		            INFOtake des Studierendenwerks
         Wie		            persönlich oder postalisch
         Mitbringen       Erstanmeldung/Umzugsmeldung des Bürgerservice, Personalaus-
         		               weis, gültige Studienbescheinigung
Immatrikulation                                                                           13

    Wohngeld
    Grundsätzlich können auch internationale Studierende Wohngeld beantragen, aber
    bei Bezug von Wohngeld erfüllen Ausländer nicht die allgemeinen Erteilungsvor-
    aussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 Aufenthaltsgesetz, da der Lebensunterhalt dann
    nicht mehr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten wird. Ob er/sie
    trotz fehlender Lebensunterhaltssicherung im Sinne des Aufenthaltsgesetzes
    einen Aufenthaltstitel behalten kann, wird im Rahmen einer Ermessensentschei-
    dung durch die Ausländerbehörde entschieden. Daher sollten die Nicht-EU-Bürger/
    innen, die Wohngeld beantragen, beachten, dass die Ausländerbehörde unter Berück-
    sichtigung des Einzelfalles aufgrund des Wohngeldbezugs den Aufenthaltstitel wider-
    rufen kann.

+   Beim Bürgerservice können beglaubigte Kopien angefertigt werden. Von deut-
    schen Dokumenten bitte vorab eine Kopie machen und diese gemeinsam mit dem
    Original vorlegen. Bei Urkunden in nichtdeutscher Sprache machen die Mitarbeiter/
    innen des Bürgerservice die Kopie selbst. Ausnahme: standesamtliche Urkunden.
14                                                                        Immatrikulation

         Semesterbeitrag
         Zahlen alle Studierende jedes Semester für das Semesterticket und die thoska.

         Wann		           Sofort; Nachweis der Zahlung bis 18. April 2019 abgeben
         Wie		            241,67 € überweisen an die FSU Jena

               Empfänger			Friedrich-Schiller-Universität Jena
               Bank				Deutsche Bundesbank
               IBAN				    DE09 8200 0000 0083 0015 03
               BIC/SWIFT			MARKDEF1820
               Referenz				191-Matrikelnummer-799, Name

         Das SEPA-Formular (im Starterpaket) auszufüllen, hilft Fehler zu vermeiden:
         1. bei eigener Bank in Deutschland abgeben ODER am Bankterminal Daten selbst ein-
         geben ODER Onlinebanking nutzen (alles ggf. kostenpflichtig)
         2. nach 1-2 Tagen Kontoauszug (gebuchter Umsatz, kein Auftrag!) drucken
         3. Kopie des Kontoauszugs beim Internationalen Büro abgeben, zusammen mit dem Ad-
         ressformular aus dem Starterpaket (» 11) und dem Nachweis der Krankenversicherung
         (» 16).

                                                                 BANK

         Der Semesterbeitrag soll erst nach der Einschreibung (d. h. nach der Abholung des
     !   Starterpakets im Internationalen Büro), gezahlt werden.

         Überweisungen sind vom eigenen Konto oder vom Konto einer Vertrauensperson oder
         per Barüberweisung (nur noch bei Postbank und gebührenpflichtig) möglich. Überwei-
         sungen aus dem Ausland werden nur akzeptiert, wenn der Nachweis auf Deutsch oder
         Englisch erstellt wird! Wichtig als Nachweis ist der Beleg, dass das Geld vom eigenen
         Konto abgebucht wurde und an die FSU Jena gegangen ist. Somit sind Nachweise in
         Form von Screenshots nur dann akzeptabel, wenn diese in Englisch/Deutsch verfügbar
         sind und eindeutig den Umsatz nachweisen.
Immatrikulation                                                                             15

  Studierende im Programm ErasmusPlus Internationale Dimension müssen ihren Semes-
  terbeitrag nicht überweisen, er wird mit der 1. Stipendienrate verrechnet.

  Bankkontoeröffnung
  Zur Erledigung der finanziellen Angelegenheiten während des Aufenthaltes in Jena (z.B.
  Bezahlung der Miete; für Wohnheimbewohner/innen unbedingt notwendig) benötigen die
  Studierenden ein deutsches bzw. SEPA-fähiges (» 14) Konto.

  Ob die Empfänger/innen des IB-Servicepakets ein Konto benötigen, müssen sie selbst ent-
  scheiden (z. B. für KV, Internet, Daueraufträge). Informationen zum Sperrkonto (» 34).

  Wann 		    nach Anmeldung im Einwohnermeldeamt (Bürgerservice)
  Kosten 		  Fragen Sie nach einem kostenlosen Studierendenkonto
  Mitbringen Personalausweis/Reisepass, Meldebescheinigung, thoska, steuerliche
  		         Identifikationsnummer (Finanzamt - kann nachgereicht werden)
  Beispiele  • Commerzbank (Fischergasse 10, Tel: 03641 590428)
  		• Deutsche Bank (Leutragraben 1, Terminvereinbarung nur online!)
  		• HypoVereinsbank (Schillerstraße 4, Tel. 03641 5930)
  		• Postbank (Engelplatz, online-banking)

                                                             Kopie              IB

  Gleich nach der Kontoeröffnung kann schon Geld eingezahlt werden und der Semes-
  terbeitrag an die FSU überwiesen werden. (Die vollständige Nutzung kann allerdings
  nach der Kontoeröffnung noch ca. 2-3 Wochen dauern.)

  Dauert die Aktivierung des Kontos zu lange, ist auch eine Zahlung mit Girocard (frü-
  her EC-Karte) oder Kreditkarte im Internationalen Büro möglich.
16                                                                           Immatrikulation

         Krankenversicherung
         Der Nachweis der Krankenversicherung ist für alle Studierenden Pflicht!
         Wann		           Versicherungsdauer mindestens ab 01.04.2019 bis 30.09.2019
         		Nachweis bis 18. April 2019 abgeben
         Wie		            Versicherungsbescheinigung beim Internationalen Büro abgeben
         Welche           je nach Herkunft und Alter, siehe Schema unten
         Ansprechperson Mathias Kirchner, mathias.kirchner@uni-jena.de

         Nicht akzeptiert werden private Reise-, Kranken- oder Notfallversicherungen aus dem
         Ausland (außer EHIC)!, auch wenn diese oft für die Visumsbeantragung notwendig
     !   sind. Befreiungen von der Versicherungspflicht durch die gesetzlichen Krankenkas-
         sen auf Grundlage privater Versicherungen werden nur in gewissen Ausnahmefällen
         akzeptiert.
Immatrikulation                                                                           17

         Eine Liste mit Englisch sprechenden Ärzt/innen in Jena finden Sie unter:
         www.jena.de/fm/41/Fremdsprachenkenntnisse%20Englisch.111400.pdf

         Studierende sollten möglichst keine Medikamente aus dem Ausland bestellen, da
         diese beim Zoll zumeist nicht durchkommen. Besser eine deutschen Arztpraxis auf-
         suchen und sich dort etwas verschreiben lassen.

         *Für DSH-Kursteilnehmende sind Krankenversicherungen mit Studierendentarif bei
     !   der Barmer GEK möglich und empfehlenswert (statt einer privaten Versicherung).

                Nicht den billigsten Tarif wählen, sondern darauf achten, dass am meisten
                abgedeckt wird, z.B. auch chronische und/oder Vorerkrankungen, Psychothe-
                rapie oder Schwangerschaft

                Bei Krankheit:
                Man zahlt selbst keine Behandlungskosten, sondern der Arzt/ die Ärztin füllt
                das Formular „Muster 80“ oder „Muster 81“ aus, unterschreibt und schickt es
                an die AOK, welche die Kosten übernimmt.

- Briefkasten
18                                                                         Immatrikulation

         Einschreibung abschließen
         Wenn Sie alle eben beschriebenen Schritte erfolgreich erledigt haben, können Sie die
         Einschreibung mit Ihren Mentees abschließen. Dafür müssen alle notwendigen Unter-
         lagen:
         		               • Adressformular (» 11)
         		               • Kontoauszug/Nachweis des Semesterbeitrags (» 14)
         		               • Krankenversicherung/Nachweis der Krankenversicherung (» 16)

         fristgerecht bis zum 18.04.19 im Briefkasten des Internationalen Büros abgeben werden.
         Alle Unterlagen werden vom IB geprüft und bei fehlenden oder falschen Dokumenten
         werden die Studierenden per E-Mail informiert.

         Studierendenausweis thoska
         Nach Eingang der vollständigen Dokumente wird die thoska produziert und per Post
         an die deutsche Anschrift des/der Studierenden geschickt. Die thoska ist auch für
         Ihre Mentees Universitätsausweis mit Matrikelnummer, Bibliotheksausweis, Leihkar-
         te, Kopierkarte und Bezahlkarte für Mensa und Cafeteria.

     !   Sie können nicht vorab die thoska für Ihre Mentees abholen.

         Teilnehmende am DSH-Vorbereitungskurs erhalten ebenfalls eine thoska nach Zah-
         lung des Semesterbeitrags.

     + Studienbescheinigung
         Nicht-EU-Bürger/innen bekommen mit der thoska auch eine vom IB unterschriebene
         und gestempelte Studienbescheinigung für die Ausländerbehörde zugeschickt. Diese
         ist bitte nicht im Studierendenwohnheim abzugeben. Die Bescheinigung für das Stu-
         dierendenwerk kann man stattdessen selbst über Friedolin ausdrucken.
Studienstart 19

    Anmeldung im Rechenzentrum
    Die Aktivierung des Nutzeraccounts ist sehr wichtig und notwendig für Netznutzung
    (W-Lan-Zugang), Aktivierung des Computer-Logins, Friedolin-Login, und um studien-
    relevante Informationen der FSU per E-Mail zu erhalten. (FSU-E-Mail-Konto)

!   Die Anmeldung ist nur nach Erhalt des vorläufigen Studierendenausweises möglich.

    Wann		     am Tag nach Erhalt des (temporären) Studierendenausweises
    Wie		      Gaststudierende online mit PIN aus dem Starterpaket (bei Imma)
    		unter: https://portal.uni-jena.de/web/urz-portal/selbstregistrierung
    		alle ANDEREN persönlich:
    Wo		       im IT-Service-Zentrum am Ernst-Abbe-Platz 4, 1. OG, Raum 1209
    Mitbringen Studierendenausweis und Reisepass

    Geben Sie keinesfalls Ihre eigenen Login-Daten weiter. Dies kann zur Sperrung Ihres
!   Nutzeraccounts führen!

    Kostenloses Internet gibt es Mo-Fr 10-19 Uhr im Internationalen Centrum (Haus auf
    der Mauer, Johannisplatz 26). Internetcafés gibt es in der Stadt; das W-LAN in allen
    Uni-Gebäuden und einigen Studentenwohnheimen ist erst nach Anmeldung im Re-
    chenzentrum nutzbar. Es empfiehlt sich daher, Ihren Mentees eine Weiterleitung der
    Uni-E-Mails auf das private E-Mail-Account einzurichten.

    Smartphone		 www.uni-jena.de/WLAN_der_FSU_Jena.html
    Computerstandorte	Ernst-Abbe-Platz 8, 2.OG; Carl-Zeiss-Str.3, 2.OG

    In Wohnheimen des Studierendenwerks gibt es den Internetanschluss nur nach
    Anmeldung im Uni-Rechenzentrum und bei der Wohnhausverwaltung. Der Internet-
    zugang kostet pauschal 10€ / Monat (zahlt jeder selbst) – LAN-Kabel erforderlich!
    Für die W-LAN-Freischaltung in Uni-Gebäuden ist die Benutzerkennung etwas an-
    ders als sonst und zwar Kennung + @uni-jena.de! Bsp.: ab12cde@uni-jena.de + per-
    sönliches Passwort
20 Studienstart

     Anmeldung in der ThULB (Bibliothek)
     Anmeldung         erfolgt automatisch, keine persönliche Anmeldung nötig
     Wann              in der Regel einen Tag nach Erhalt des (temporären) Studierenden-
     		                ausweises, frühstens ab dem 01.04.19

     Zu Beginn des Semesters finden regelmäßige Einführungen, auch auf Englisch, in der
     Thüringer Landes- und Universitätsbibliothek (ThULB) statt, siehe
     www.thulb.uni-jena.de.
     Anmeldung bei der Information im Bibliothekshauptgebäude.
     Weisen Sie Ihre Mentees drauf hin, dass 2 € für die Schließfächer (oder ggf. ein eige-
     nes Vorhängeschloss) und Geld für die Kopien (thoska-Aufladung) benötigt werden.

     Stundenplanbau, Kurs-/Prüfungsanmeldung

     DSH-Kurs-Teilnehmende
     Kurz nach dem verpflichtenden Einstufungstest (» 31, nur ein Termin!) kann man die
     Kurseinstufung online unter www.uni-jena.de/Studienstart+international.html einse-
     hen. Wer nicht bestanden hat, wendet sich bitte an Frau Dwars. In welchen Kurs zu
     welchen Zeiten jemand kommt, wird nach der Einschreibung (» 31) bekannt gegeben.

     Gaststudierende
     Dies sind Studierende von Partnerhochschulen oder Stipendiaten, die nur 1-2 Semes-
     ter in Jena studieren und hier keinen Abschluss erhalten. Da sie Kurse und Prüfungen
     nicht über Friedolin anmelden, sondern diese nur zu Kurs- und Modulrecherche nutzen,
     gibt es für sie ONLEILA.

     Kurswahl: Die Anforderungen bezüglich der Lerninhalte und zu erbringenden Credits
     legt die Heimatuni fest. Sie weichen teilweise sehr von unserem System ab. An vielen
     Heimatunis werden die Stundenpläne zentral koordiniert – in Jena nicht – so dass
     der Stundenplanbau eine Herausforderung sein kann. Daher sollten Sie die Gaststudie-
     renden auf die Unterschiede zum deutschen Studiensystem und Anmeldemodalitäten
     vorab hinweisen und ihnen soweit wie möglich bei der Auswahl geeigneter Kurse/Mo-
     dule helfen. Idealerweise haben die Studierenden vorab mit der Heimatuni besprochen,
     welche Kurse sie belegen sollen. Eine Liste mit englischsprachigem Kursangebot
     finden Sie auf der ECTS-Informationsseite des IB.

     Beratung/Hilfe: Erasmus-Koordinator/innen (www.uni-jena.de/erasmuskoordinato-
     ren) oder allgemein Stefanie Müller im IB.
     Alle Informationen zum European Credit Transfer System stehen Ihnen, den Studie-
     renden, den Heimatunis und Jenaer Ansprechpartner/innen unter folgenden Links zur
     Verfügung:
     ƒƒwww.uni-jena.de/Gaststudium+Credits.html (Deutsch und Englisch)
     ƒƒwww.uni-jena.de/Credittabellen.html (Deutsch und Englisch)
     ƒƒhttps://friedolin.uni-jena.de Friedolin mit dem aktuellen Kursangebot (Deutsch)
Studienstart 21

    Onleila statt Friedolin: Alle Gaststudierende, die keinen Abschluss in Jena anstre-
    ben und reguläre Kurse besuchen, können sich nicht über Friedolin für Kurse und
    Prüfungen anmelden, sondern müssen dies persönlich bei den Dozent/innen tun.
    Alle müssen über Onleila (www.uni-jena.de/onleila/cgi) einen Studienplan (Learning
    Agreement/LA) abschließen.

    Informationsveranstaltungen zu Onleila und allen Fragen rund um das Gaststudium
!   werden angeboten. Bei Bedarf nehmen Sie dieses Angebot bitte wahr.
    Nähere Infos finden Sie hier: www.uni-jena.de/Gaststudium+Credits.html

    Wann 		  02.04.2019
    		       10:00 Uhr (Deutsch) und 11:00 Uhr (Englisch)
    Wo		R 2.35, Unihauptgebäude (Fürstengraben 1)
    Themen		 1. Wie erstelle ich den Stundenplan?
    		       2. Wo finde ich meine Kurse?
    		       3. Brauche ich das ganze Modul oder nur Modulteile?
    		       4. Wie viele Credits erhalte ich für meinen Kurs?
    		       5. Wie und wo melde ich mich für meine Kurse an?
    		       6. Wie und wo melde ich mich für Prüfungen an?
    		       7. Welche Leistungen werden von mir erwartet?
    		          Welche Arten der Leistungsüberprüfung gibt es?
    		       8. Wie werden meine Leistungen bewertet?
    		       9. Wie viele Credits muss ich in einem Semester erarbeiten?

    Einige Fächer haben spezielle Angebote für Gaststudierende:
    Auslandsgermanistik (DaF-ATS-Kurse), Rechtswissenschaften (Deutsche Rechts-
    sprache). Die Medizin (Kontakt: www.uni-jena.de/erasmuskoordinatoren) vereinbart
    individuelle Pläne mit allen Gaststudierenden/Praktikanten vorab.

    Studium mit Abschluss (Bachelor, Master, Staatsexamen, Diplom, Lehramt)
    Kurswahl: Es gelten die gleichen Regeln und Abläufe (Friedolin etc.) wie
    für deutsche Studierende. Spätanreisende sollten unbedingt und schnellst-
    möglich das ASPA kontaktieren, um sich für Module/Kurse und Prüfun-
    gen anzumelden. Bitte die Termine der Studieneinführungstage beachten:
    www.uni-jena.de/studieneinfuehrungstage.html

    Ansprechpartner/innen: Bei Fragen wenden Sie sich an die Studiengangskoordina-
    tion, Studienfachberatung oder das zuständige Prüfungsamt, siehe Instituts-/Fakul-
    tätswebseiten oder unter: www.uni-jena.de/Studienangebot.html.
    Das IB führt Studienberatungen allgemeiner Art durch.
22 Studienstart

      Bei Problemen: Für internationale Studierende sind Probleme im Studium fast immer
      auch relevant für ihren Aufenthalt in Deutschland. Ein Studienabschluss sollte nahe an
      der Regelstudienzeit, ein Fachwechsel nicht zu spät erfolgen.
      Daher gilt: Bei Problemen frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen, zur Fachberatung, Prü-
      fungsamt und IB kommen.

      Machen Sie Ihre Studierenden auf Tutorien zum wissenschaftlichen Arbei-
      ten aufmerksam. Es gibt außerdem eine kostenlose Schreibberatung für die,
      die noch nie Referate gehalten und Hausarbeiten geschrieben haben, unter:
      www.uni-jena.de/kursangebot.de und www.schreibenlernen.uni-jena.de. Zusätzlich
      bietet das IB eine Fachbetreuung für ausländische Abschluss-Studierende an.
      Nähere Informationen unter: www.uni-jena.de/Mentoringprogramme+international.
      html.
      Bitte weisen Sie Ihre Mentees auf die Anmeldefristen für Klausuren/Prüfungen hin.
  !   Das Verfahren kann je nach Fach unterschiedlich sein und meist sind die Fristen rela-
      tiv zeitnah zum Vorlesungsbeginn. Am besten Friedolin entsprechend überprüfen.

      Sprachkurse
      Weisen Sie Ihre Mentees auf das zahlreiche Angebot von Sprachkursen auf allen Ni-
      veaus hin. Die Sprachkurse im Sprachenzentrum kann jeder besuchen.

      Wann		            2-4 Stunden pro Woche oder Intensivkurse, auch in den Ferien
      Wo		              Ernst-Abbe-Platz 8, 5. Etage
      		                Anmeldung und Infos: www.uni-jena.de/spz.html
      Kosten            zum Beispiel: 20€ für einen 2-Stunden-Kurs (15 Wochen)

      DaF-Kurse (ATS = Ausländische Teilstudierende) sind nur für DaF-Studierende zugäng-
  !   lich!

      Sehr empfehlenswert sind die multimedialen Selbstlernkurse bis Niveau B1, die
      vom Sprachenzentrum angeboten werden.
      www.uni-jena.de/Selbstlerntutorium.html.

      Alternative: IntRo • Sprachtreff Deutsch: www.introseite.de
      		• Tandem: www.introseite.de

      Zu beachten sind die Termine für Einstufungstests des Sprachenzentrums bzw. der
  !   DaF für die ATS-Kurse für ausländische Germanisten (» 31).
Leben in Jena                                        23

    Anmeldung Ausländerbehörde (AB)
    Alle Nicht-EU-Bürger/innen (» 33), die keinen Aufenthaltstitel für die gesamte Dauer
    ihres Studiums haben, müssen sich bei der Ausländerbehörde der Stadt, in der sie ge-
    meldet sind (Wohnort), anmelden. (Ausnahme: Jemand hat das Visum schon für die
    gesamte Studienzeit; dann muss er/sie nur zum Bürgerservice.) Die Anmeldung bei
    der Ausländerbehörde muss nicht sofort, allerdings bis 45 Tage vor Ende des Einrei-
    sevisums/45 Tage nach Einreise, erfolgen. Bitte frühzeitig, aber frühstens 3 Monate
    vor Ablauf des Visums, einen Termin mit der Ausländerbehörde vereinbaren.

    EU-Bürger/innen müssen sich nur beim Bürgerservice anmelden, nicht bei der Aus-
!   länderbehörde.

    Wo		Löbdergraben 12, 3. OG (Stadtzentrum)
    Wann		            4 Tage nach Anmeldung im Bürgerservice (» 11),
                      Termin bei der Ausländerbehörde des Wohnorts buchen
    Wie               In Jena: online Termin buchen: https://tevisweb.jena.de/?rs oder
    		über QR-Code und nach Erhalt der E-Mail den Termin bestätigen:
    		Terminbestätigungsemail
    Kosten 		         110 €
    E-Mail 		         auslaenderbehoerde@jena.de (Terminabsage)
    Mitbringen		      ƒƒReisepass
                      ƒƒKopie der Meldebescheinigung (Bürgerservice)
                      ƒƒausgefülltes Anmeldeformular fürs Visum (online, IB, Inforaum)
                      ƒƒMietvertrag
                      ƒƒStudienbescheinigung mit Unterschrift und Stempel des IB (im
                        thoska-Brief). Aus Friedolin selbst ausgedruckten Bescheinigun-
                        gen werden von der Ausländerbehörde nicht akzeptiert.
                      ƒƒStudierendenausweis thoska
                      ƒƒNachweis über die Krankenversicherung
                      ƒƒNachweis zur Finanzierung des Studiums (Eltern/Geld-/Stipen-
                        diengeber) bzw. Kontoauszug (ca. 700-750€/Monat)
                      ƒƒ1 biometrisches Passbild (beim Fotografen erfragen)
                      ƒƒEC-Karte und PIN-Code
    Bei der Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT= Chipkarte) wird eine
    Gebühr von bis zu 110€ erhoben, welche bevorzugt mit EC-Karte (PIN nicht verges-
    sen!) bezahlt werden kann. Diese entfällt für Studierende mit einem Stipendium aus
    deutschen Mitteln (DAAD, FSU). Für die Abholung der eAT-Karte in der Ausländer-
    behörde erhält man bei Antragstellung einen Termin (6 Wochen später). Falls die
    Terminvergabe so erfolgt, dass eine fristgemäße Beantragung unmöglich ist, gilt die
    E-Mail mit der Terminbestätigung als vorläufige Aufenthaltsgenehmigung ("Fiktions-
    bescheinigung").

    Mit dem per E-Mail verlängerten Aufenthaltstitel sind die Wiedereinreise nach
!   Deutschland und Arbeiten nicht möglich. Für diesen Fall muss kostenpflichtig eine
    Fiktionsbescheinigung beantragt werden.
24                                       Leben in Jena

         Haftpflichtversicherung
         Klären Sie die Studierenden bitte darüber auf, dass die Universität und das Studieren-
         denwerk nicht für Schäden (z. B. Brand- oder Wasserschäden) haften, die Studierende
         außerhalb der Uni oder im Wohnheim verursachen. Es ist daher unbedingt ratsam, eine
         private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese käme für Schäden auf, die unab-
         sichtlich einer Person oder ihrem Eigentum zugefügt wurden.

     !   Wichtig ist vor allem eine hohe Deckungssumme (min. 5 Mio.) für Personenschäden!

         Meist kommen die Studierenden ohne eine Haftpflichtversicherung nach Deutsch-
         land bzw. die Heimatversicherungen greifen hier nicht. Manchmal ist sie jedoch in
         der Reise-Krankenversicherung inbegriffen.
         Was		            spezielle Reiseversicherung für die Aufenthaltsdauer mit individueller
          		              Vertragslaufzeit (Standard-Privathaftpflicht-Versicherungen meist
         		               mit Mindestlaufzeit von einem Jahr)
     !   Varianten	Unterschiede in mit/ohne Selbstbeteiligung, zusätzlicher Unfallversi-
         		               cherung und Deckungssumme
         Wo		             private Versicherungsanbieter, online-Recherche
         Kosten 		        3 - 4 €/Monat, Versicherungssumme: min. 1 Mio €

         Unfallversicherung (UV)
         Zusätzlich zur gesetzlichen UV sind alle Studierenden über das Studierendenwerk
         Thüringen auch während der Freizeit unfallversichert. Darunter fallen alle Unfälle
         außerhalb der Hochschule, außerhalb des direkten Weges zu und von der Hochschule,
         die somit nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung fallen. Die Versicherung deckt
         Folgekosten eines Unfalls weltweit ab (u. a. dauerhafte körperliche Beeinträchtigung,
         Transport- und Bergungskosten, kosmetische Operationen), aber Kosten einer ärztli-
         chen Behandlung sind nicht inbegriffen.

         Nicht versichert sind Unfälle, die aus Extremsportarten resultieren!

         Unfälle sollten in jedem Fall so schnell wie möglich dem Studierendenwerk gemeldet wer-
     !   den. INFOtake Ernst-Abbe-Platz 5, Tel: 03641-930506, infotake-jena@stw-thueringen.de.

         Rundfunkbeitrag
         Auch internationale Studierende müssen Rundfunkgebühren für Radio und TV-Emp-
         fang bezahlen, auch wenn sie nie Radio hören oder fernsehen und auch kein Emp-
         fangsgerät besitzen. Es wird kontrolliert, ob man zahlt, und es gibt hohe Geldstrafen
         für Nichtzahlende. www.stw-thueringen.de/deutsch/wohnen/rundfunkbeitrag/index
         Kosten		          17,50 €/Monat pro Wohnung
         		                Wohnungsgemeinschaften können sich die Gebühr teilen
         Wie? 		           Anmeldung und Infos: www.rundfunkbeitrag.de,
          		               www.stw-thueringen.de/deutsch/wohnen/rundfunkbeitrag/index
         Wer?		            Jeder außer BAföG-Stipendiaten
Leben in Jena                                         25

    Jobs und Praktika – Arbeitserlaubnis
    Alle Studierenden dürfen als studentische Hilfskräfte oder im Rahmen eines Pflicht-
    praktikums ohne Arbeitserlaubnis arbeiten.

    Bürger/innen der EU-Staaten, des EWR und der Schweiz benötigen keine Arbeitser-
    laubnis und dürfen immer als Teilzeitbeschäftigte arbeiten. Es gibt für sie auch keine
    Obergrenze der Stundenzahl.

    Bürger/innen aller anderen Staaten dürfen ohne Arbeitserlaubnis nur 120 ganze oder
    240 halbe Tage arbeiten (1 Tag = 8 Stunden). Hiwi-Jobs an der Uni zählen nicht mit.
    Für Jobs, die länger dauern, benötigen sie eine Arbeitserlaubnis (Visum plus Arbeits-
    erlaubnis, nach vorheriger Prüfung durch das Arbeitsamt). Die Arbeitserlaubnis muss
    bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

    Beachten Sie die Obergrenze der Stundenzahl in der Studienordnung, maximal 20
!   Stunden pro Woche dürfen gearbeitet werden, wenn sie Vollzeit studieren, andern-
    falls muss ein Wechsel ins Teilzeitstudium beantragt werden.

    Die Arbeit muss vom Arbeitgebenden angemeldet (legal) sein, andernfalls wird die
    Aufenthaltsgenehmigung riskiert. Ihre Mentees brauchen einen Arbeitsvertrag. Wer
    mehr als 120 Tage im Jahr arbeiten will, muss dies mit dem Arbeitgebenden bei der
!
    Ausländerbehörde beantragen, signalisiert damit aber gleichzeitig der Ausländerbe-
    hörde, dass die Studienfinanzierung nicht gesichert ist und riskiert den Verlust der
    Aufenthaltserlaubnis für das Studium.

    Steuern		         werden automatisch vom Lohn abgezogen

    Praktika		 • Pflichtpraktika (» Studienordnung): Studienfachberatung fragen.
    		           Kontakte: www.uni-jena.de/Studienangebot.html
    		• Freiwillige Praktika: müssen selbst gesucht werden
    		www.cwp.uni-jena.de/Career+Point/Wissenswertes.html
    		www.hith.uni-jena.de/fuer-internationale-studierende/praktikan-
    		tenprogramm
26                                        Leben in Jena

         Hochschulsport
         Grundsätzlich können alle internationalen Studierenden zu den gleichen Konditionen
         wie Deutsche an Sportkursen teilnehmen.
         Kosten 		        je nach Kurs, 15 - 40 €/Semester
         Bezahlung        i.d.R. per Überweisung
         Wie		            Anmeldung und Infos: www.hochschulsport.uni-jena.de/Service/
         		International+Students

         Ausländische Studierende können sich auch später beim Kursleiter oder im Service-
         büro (USZ Oberaue 1) anmelden. Für bestimmte Kurse gibt es Ausnahmen wegen be-
         grenzter Platzzahl (Kanu, Rudern, Indoor-Cycling).

         Studentische Gruppen
         Es gibt eine Vielzahl studentischer Gruppen an der Universität mit politschen, kulturellen
         und interkulturellen Aktivitäten.

         Wo		 • Internationales Centrum (Johannisplatz 26) mit allen interkulturellen
         		     Gruppen: www.internationales-centrum-jena.de
         		• Int.Ro (Johannisplatz 26), das interkulturellen Referat des Studie-
         		     rendenrates: www.introseite.de

         Tipps zur Kommunikation/Mediennutzung

         Haus auf der Mauer: Hier kann man den Computer-Pool kostenlos nutzen. Dieser ver-
         fügt über Internet und man braucht kein Login für die Nutzung. Gerade in der Anfangs-
         zeit ist das eine gute Möglichkeit, damit Ihre Mentees schnell mit Familie und Freunden
         in Kontakt treten können.

         Zum Chatten und Telefonieren: Skype und Whatsapp kann man bei guten Internetkon-
         ditionen sehr gut und vor allem günstig dafür nutzen.

         Handy- oder Internetverträge: Wir raten Gaststudierenden dringend davon ab, Ver-
         träge mit Mobilfunk- oder Internetanbietern einzugehen. Diese Verträge kann man
         nur schwer vorzeitig kündigen und es entstehen hohe Kosten. Sollten Studierende
         einfach abreisen und die späteren Mahnungen nicht zahlen, folgt ein Eintrag bei der
         Schufa; dies könnte sich später einmal negativ auf die Visumsbeantragung auswirken.
     !   Bitte warnen Sie die Studierenden davor!

         Genauso sollten Sie sie darauf hinweisen, dass hierzulande Downloads aus dem
         Internet häufig kostenpflichtig und schwierig kündbar sind.
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    Mobilfunk-Karte: Einfach ins mitgebrachte Handy einlegen; erhältlich auch bei Billig-
    Supermärkten wie Aldi mit persönlicher Identifizierung (entweder Online über eine
    Webcam oder Offline bei einer Supermarktfiliale) oder online. Günstige Handys gibt es
    (inkl. Prepaidkarten) auch in diversen Supermärkten.

    Internet: Sofern nicht im Wohnheim/Wohnung vorhanden, empfiehlt sich ein Surfstick
    (Prepaid, ohne Vertrag) oder Nutzung von Uni-Rechenzentrum, W-LAN, Internationales
    Centrum, Internetcafés. (» 19)

    Hilfe, Beratung und Betreuung
    In den Mentoring-Schulungen bitten wir Sie darum, auch bei Notfällen für Ihre Mentees
    als Ansprechpartner/in zur Verfügung zu stehen. Für bestimmte Notfälle gibt es einfa-
    che, aber z.T. überlebenswichtige Verhaltensregeln. Jeder Ihrer Mentees findet diese
    auf einem blauen Blatt „Tipps für den Notfall“ (» 35) in ihrem/seinem Starterpaket und
    sollte diese kennen oder bei sich haben.

!   Im Zweifelsfall in einer Gefahrensituation für Leib und Leben immer die 112 wählen!

    Allgemein         Internationales Büro: Studienfachwahl, Aufenthaltsrecht, Leben in
    		                Deutschland, Fragen oder Probleme an: incoming@uni-jena.de

    Studium		 Studienfachberatung oder Prüfungsamt:
    		www.uni-jena.de/Studienangebot.html
    		Studierendenrat: www.stura.uni-jena.de

    Leben Allgemeine Sozialberatung, Rechtsberatung und Psychosoziale
    		Beratung des Studierendenwerks: soziale, finanzielle, rechtliche
    		    oder psychische Probleme oder Sorgen. (ggf.anoyme Beratung und
    		    auf Englisch) www.stw-thueringen.de/deutsch/beratung/index.html

    Konflikte		 Ombudspersonen für internationale Studierende:
    		Beratung/Mediation:
    		https://www.uni-jena.de/Betreuung+Beratung+international.html
                Mediationsangebot des StuRa: mediation@stura.uni-jena.de

    Finanzierung Beratung zur Studienfinanzierung und Stipendien des IB:
    		incoming@uni-jena.de
                 Unterstützung interkultureller Aktivitäten aus Mitteln des DAAD:
    		Internationales Büro, incoming@uni-jena.de

    Fundbüro	Löbdergraben 12 (Bürgerservice), Tel. 03641-492523.
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         Exmatrikulation
         Bevor die Gaststudierenden Jena verlassen, müssen sie sich im IB und der Bibliothek
         abmelden. Dazu wird der gelbe Exmatrikulationsantrag verwendet. Er wird zunächst
         von der Bibliothek unterschrieben und dann beim IB eingereicht. Ihre Studierenden
         sollten sich außerdem selbst beim Studierendenwerk (Auszug planen), Bürgerser-
         vice, der Krankenkasse und der Bank (Kontoauflösung) abmelden.

         Checkliste für Gaststudierende:
             Aufgabe                                                    Bitte beachten!
             In der letzten Vorlesungswoche/ nach den Prüfungen:
             Unterschriften für die Kurskarte (KK) einholen und im IB
             abgeben                                                    KK muss möglichst vollständig ausgefüllt sein
             Abos (z.B. BahnCard) kündigen, Rundfunkbeitrag             Kündigungsfristen beachten, siehe Vertrag
             abmelden
             3 Wochen vor Abreise:
             Bankkarte NICHT mehr als Zahlungsmittel nutzen             Sonst kann das Konto später u.U. nicht geschlossen
                                                                        werden
             2-3 Wochen vor Abreise:
             Wohnheimauszug mit der Verwaltung klären                   Kaution gibt es nur zurück, wenn das Zimmer in
                                                                        ordentlichem Zustand verlassen wird und es keine
                                                                        Mietschulden gibt
             1-2 Wochen nach Abgabe KK:
             Transcript im IB abholen                                   Bitte persönlich zur Sprechzeit kommen!
                                                                        Sollte Studierende bereits abgereist sein, kann
                                                                        Transcript auch nachgesendet werden
             1 Woche vor Abreise:
             Antrag auf Exmatrikulation (gelb) im IB abholen            Formular gibt es im UHG vor dem Raum 0.17 des IB oder
                                                                        im IB-Download-Bereich
             Danach:
             Abmeldung bei ThULB                                        Exmatrikulationsantrag von der ThULB unterschreiben
                                                                        lassen, erst möglich, wenn keine Bücher mehr
                                                                        ausgeliehen sind und keine Mahngebühren zu zahlen
                                                                        sind
             2-3 Tage vor Abreise:
             Abmeldung beim Bürgerservice                               Abmeldung nur kurz vor Abreise möglich!
             1-2 Tage vor Abreise:
             Exmatrikulation im IB                                      Antrag auf Exmatrikulation vollständig ausgefüllt
                                                                        mitnehmen, thoska mitbringen!
             1-2 Tage vor Abreise:
             Zimmerübergabe, Auszug, Kaution entgegennehmen             Für die letzten 1 bis 2 Nächte Unterkunft suchen!
             1Tage vor Abreise:
             Abmeldung bei der Krankenkasse, letzten Beitrag erfragen   Mitnehmen: Exmatrikulationsbescheinigung und
             ggf. letzte Überweisung in Auftrag geben                   Abmeldebescheinigung vom Bürgerservice
             1 Tag vor Abreise (evtl. nach Abmeldung Krankenkasse):
             Konto bei der Bank schließen                               Sicherstellen, dass eventuell veranlasste Überweisungen
                                                                        vor Schließung gebucht werden!

         Gaststudierende sollten die Exmatrikulation erst am letzten Aufenthaltstag erledigen,
         um ihr Stipendium (Laufzeit) nicht zu gefährden. Erasmus-Studierende erhalten bei
         der Abmeldung im IB eine Bescheinigung über die Dauer ihres Aufenthaltes, die sie zu
     !   Hause unbedingt abgeben müssen. Manchmal haben sie zu Hause dafür ein Formular
         erhalten, dieses sollten sie mitbringen. Diese Bescheinigung wird ausschließlich am
         letzten Tag des Aufenthaltes (bei der Exmatrikulation) ausgefüllt, nicht vorher, nicht
         nachher!
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