Mietspiegel 2021 - Dresden.de
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Inhalt Vorwort 3 Partner bei der Erstellung des Mietspiegels 4 Was ist ein Mietspiegel? 5 Einführung 5 Aufgaben 5 Geltungsbereich 6 Rechtsgrundlagen 6 Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete 7 Übersicht 7 Arbeitsschritt 1: Ermittlung der Basismiete 7 Arbeitsschritt 2: Ermittlung von Zu- und Abschlägen zur Basismiete 7 Baualter 8 Wohnlage 8 Ausstattung 8 Badezimmerausstattung 8 Küchenausstattung 9 Weitere Ausstattungsmerkmale 9 Heizung und Elektrik 9 Energetische Ausstattung 9 Arbeitsschritt 3: Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Spanne 10 Die Einordnung der Wohnung innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete 11 Mietpreisspannen 11 Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung 11 Berechnungsschema II zur Spanneneinordnung 12 Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch 14 Service 15
Vorwort Liebe Dresdnerinnen und Dresdner, hilfe mit wohnwertmindernden und wohn- werterhöhenden Merkmalen sowie ein nur wenige Sprachen weltweit haben ein Schema zur Anrechnung dieser Merkmale. eigenes Wort für Wohnung. Oft ersetzt das Dieser Mietspiegel wurde vom Bochu- Wort „leben“ unser Wort „wohnen“. Und mer Institut InWIS Forschung & Beratung althochdeutsch heißt wohnen „zufrieden GmbH nach anerkannten wissenschaftli- sein“ und „bleiben“. In Dresden „bleiben“ chen Grundsätzen erstellt. Etwa 4.000 Mie- per März 2020 über 556.000 Menschen. Ob terinnen und Mieter haben Auskunft zu Sie „zufrieden sind“, hängt auch von ihren ihrer Wohnsituation gegeben. Vermiete- Wohnbedingungen ab. rinnen und Vermieter stellten zusätzlich Unsere Stadt ist attraktiv. Es wurde und Informationen zu etwa 1.000 Wohnungen wird viel gebaut. In den letzten vier Jahren bereit. Der Mietspiegel beruht damit auf sind viele neue Wohnungen entstanden. Im ausreichend und qualitativ hochwertigen Mittel pro Jahr 2.340. Vor etwa zehn Jahren Daten. Berücksichtigt wurde die seit dem waren es nur 520. Fasst man die laufenden 1. Januar 2020 geltende Änderung, dass Projektplanungen und Ankündigungen von neu abgeschlossene oder geänderte Mie- Bauunternehmen zusammen, sind derzeit ten der letzten sechs Jahre, statt zuvor vier, mindestens weitere 12.000 Wohnungen in die Auswertung einzubeziehen sind. in Planung. Der Dresdner Wohnungsmarkt Der Mietspiegel ist von den betei- entwickelte sich dynamisch, die Mieten und ligten Mieter- und Vermieterverbänden Kaufpreise sind gestiegen. anerkannt. Somit liegt ein qualifizierter Mieterhöhungen sollten Mieterinnen Mietspiegel vor, der für alle frei finanzier- und Mieter nicht ungeprüft zustimmen. Es ten Wohnungen verbindlich ist. Vermieter gibt eine zulässige Grenze für eine Miet- müssen die Werte des Mietspiegels in Miet- höhe. Aussagekräftige Antworten dazu erhöhungsverlangen benennen. stehen im Dresdner Mietspiegel. Mieter und Vermieter erhalten hier eine fundier- Mein Dank gilt den Bürgern und Wohnungs- te, aktuelle Orientierung über die Höhe unternehmen, die Fragen beantwortet und der ortsüblichen Mietpreise in Dresden. Daten geliefert haben, dem Mieterverein Mieterinnen und Mieter können auf die- Dresden e. V. sowie dem Haus & Grund ser Grundlage Mieterhöhungsforderungen Dresden e. V., die in der Projektgruppe kontrollieren. Vermieterinnen und Vermie- Mietspiegel das Gelingen des qualifizierten ter müssen bei der Festlegung der Miete Mietspiegels unterstützten. auf die Daten des Mietspiegels zurück- greifen. Der Mietspiegel trägt so dazu bei, Lassen Sie uns gemeinsam in Dresden leben, Streit zwischen Mietvertragsparteien, der wohnen und zufrieden bleiben. sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben kann, schon im außergerichtlichen Verfahren zu vermeiden. Dieser Dresdner Mietspiegel ist bereits die 12. Auflage. Die ortsübliche Vergleichs- miete für eine Wohnung kann in wenigen Schritten ermittelt werden. Die Broschüre enthält zur Einordnung der Wohnung in die Dirk Hilbert ermittelte Spanne der ortsüblichen Ver- Oberbürgermeister der gleichsmiete wie bisher eine Orientierungs- Landeshauptstadt Dresden 3
Partner bei der Erstellung des Mietspiegels Für die besondere Unterstützung, die seit vielen Jahren von den Vertretungen der Mieter und Vermieter bei der Erarbeitung des Mietspiegels erfolgt, bedankt sich die Landeshauptstadt Dresden ausdrücklich der Mieterverein Dresden die Wohnungsgenossenschaft bei den Vorständen, Geschäftsführungen und Umgebung e. V. Aufbau Dresden eG und der Mitarbeiterschaft dieser Unterneh- men. An der Erarbeitung des Mietspiegels sind beteiligt: der Haus & Grund die Wohnungsgenossenschaft Dresden e. V. Johannstadt eG die Wohnungsgenossenschaft die Eisenbahner-Wohnungsbau- „Glückauf“ Süd Dresden e. G. genossenschaft Dresden eG die Gemeinnützige die Wohnungsgenossenschaft Wohnungsbau-Genossenschaft Trachau-Nord eG Dresden-Ost e. G. die VONOVIA die Sächsische Wohnungsgenossenschaft Dresden e G 4
Was ist ein Mietspiegel? Einführung gen. Erhoben wurden die zum 1. April 2020 verlangen festzustellen und zu überprüfen. gezahlten Mieten in Euro. Handelt es sich um einen qualifizierten Der zwölfte Dresdner Mietspiegel ist eine Mietspiegel, wird laut § 558d Absatz 3 BGB Übersicht über die in Dresden üblicher- Für die wissenschaftliche Begleitung, die vermutet, dass die angegebenen Entgelte weise gezahlten Mieten, die in den letzten Durchführung und Auswertung der Befra- die ortsübliche Vergleichsmiete wiederge- sechs Jahren vereinbart oder geändert gung sowie die Erarbeitung des Regressi- ben. worden sind. onsmietspiegels war das Bochumer Institut Ein qualifizierter Mietspiegel liegt vor, Er beruht auf einer wissenschaftlichen InWIS Forschung & Beratung GmbH in Zu- wenn folgende Voraussetzungen erfüllt Auswertung empirisch erhobener Daten sammenarbeit mit der Kommunalen Statis- sind: und ist das Ergebnis der gemeinsamen tikstelle verantwortlich. Arbeit einer Projektgruppe, in der Interes n Der Mietspiegel muss nach anerkann- senvertretungen der Mieter und Vermie- ten wissenschaftlichen Grundsätzen, ter sowie weitere Wohnungsmarktakteure Aufgaben das heißt auf repräsentativer Daten- mitgewirkt haben. Den Mietspiegel aner- basis und mit wissenschaftlichen Aus- kannt haben als Interessenvertretung der Der vorliegende Mietspiegel gibt eine Über- wertungsmethoden, erstellt worden Mieter der Mieterverein Dresden und Um- sicht über die ortsübliche Vergleichsmiete sein. gebung e. V. und als Interessenvertretung in der Landeshauptstadt Dresden und dient n Er muss von der Gemeinde oder von der Vermieter Haus & Grund Dresden e. V. als Instrument zur Begründung oder Prü- den Interessenvertretern der Vermie- fung von Mieterhöhungsverlangen. ter und Mieter anerkannt worden sein. Mitglieder der Projektgruppe „Dresdner Die ortsübliche Vergleichsmiete einer n Er muss im Abstand von zwei Jahren Mietspiegel“ sind: Wohnung ist die Miete, die üblicherweise der Marktentwicklung angepasst wer- für eine Wohnung vergleichbarer Art, Grö- den. Nach vier Jahren muss er neu er- n Mieterverein Dresden und ße, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage stellt werden. Umgebung e. V. einschließlich der energetischen Ausstat- n Haus & Grund Dresden e. V., tung und Beschaffenheit in der Gemeinde Der Dresdner Mietspiegel erfüllt diese Vo- Regionalverband privater Hauseigen- oder einer vergleichbaren Gemeinde ge- raussetzungen eines qualifizierten Miet- tümer und Vermieter zahlt wird. spiegels. Er ist somit das vorrangige Be- n VONOVIA Der § 558a Bürgerliches Gesetzbuch gründungsmittel in Mieterhöhungsverfah- n Sächsische Wohnungsgenossenschaft (BGB) erlaubt Mieterhöhungsverlangen be- ren in der Landeshauptstadt Dresden. Dresden eG als Vertreterin der Dresd- gründet auf Selbst wenn ein Vermieter sein Erhö- ner Wohnungsgenossenschaften hungsverlangen auf ein anderes Begrün- n Landeshauptstadt Dresden n einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d BGB), dungsmittel nach § 558a BGB stützt, muss n Sozialamt, Sozialplanung (federführend) n eine Auskunft aus einer Mietdaten- er dem Mieter zusätzlich die Angaben des n Stadtplanungsamt bank (§ 558e BGB), qualifizierten Mietspiegels im Mieterhö- n Kommunale Statistikstelle n ein mit Gründen versehenes Gutach- hungsschreiben mitteilen. ten eines öffentlich bestellten und ver- Der Mietspiegel ermöglicht den Dresd- Für den Mietspiegel 2021 wurden die Da- eidigten Sachverständigen, ner Mietern und Vermietern die Ermittlung ten erneut über eine Mieterbefragung und n drei vergleichbare Wohnungen. der ortsüblichen Vergleichsmiete auf relativ eine Datenabfrage bei Vermietern erhoben. unkomplizierte und kostensparende Weise. Im Ergebnis konnten qualitativ hochwerti- Es wird allgemein anerkannt, dass insbeson- Mittels eines Mietspiegels kann im Ein- ge Daten für die Auswertung bereitgestellt dere in größeren Städten ein Mietspiegel zelfall auch festgestellt werden, ob mögli- werden. In die Erstellung des Mietspiegels das geeignetste Mittel ist, die Berechtigung cherweise eine Mietpreisüberhöhung nach sind insgesamt 2.901 Datensätze eingegan- bzw. Angemessenheit von Mieterhöhungs- § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) vorliegt. 5
Geltungsbereich n möbliert vermieteten Wohnungen Rechtsgrundlagen (eine Einbauküche oder Einbauschrän- Dieser Mietspiegel gilt ab 1. Januar 2021 ke gelten nicht als möbliert), Der Vermieter kann entsprechend § 558 und ist grundsätzlich für Wohnungen des n Penthouse-Wohnungen. Eine Pent- BGB vom Mieter die Zustimmung zur Erhö- freien Wohnungsmarktes in Dresden anzu- house-Wohnung ist ein freistehendes hung der Miete verlangen, wenn wenden. Wohngebäude auf dem Dach eines mehrgeschossigen Hauses. Der so be- 1. der Mietzins von Erhöhungen nach den Nicht anzuwenden ist der Mietspiegel bei: zeichnete Gebäudeteil tritt an mehre- §§ 559 bis 560 BGB (Mieterhöhungen ren Seiten aus der Flucht der darunter- aufgrund von Modernisierungsmaß- n vertraglich vereinbartem Ausschluss liegenden Geschosse zurück, wodurch nahmen oder Betriebskostenerhöhun- einer Mieterhöhung, eine umlaufende Terrasse entsteht. gen – d. Red.) abgesehen, seit fünfzehn n Erhöhungsverlangen innerhalb der n ganz oder teilweise untervermieteten Monaten unverändert ist. Das Miet Laufzeit von Staffel- und Indexmiet- Wohnungen, erhöhungsverlangen kann frühestens vereinbarungen, n Wohnungen, die nur vorübergehend ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung n Wohnungen, die mit öffentlichen Mit- angemietet werden (Mietdauer laut geltend gemacht werden. teln errichtet oder saniert wurden und Vertrag maximal ein Jahr), 2. der verlangte Mietzins die ortsübliche insoweit nach Wohnraumfördergesetz n Wohnungen in Einfamilienhäusern und Vergleichsmiete nicht übersteigt, die (WoFG) einer Mietpreisbindung unter- Zweifamilienhäusern, dazu gehören in der Gemeinde oder einer vergleich- liegen, auch Reihenhäuser. baren Gemeinde für Wohnraum ver- n Heimen und heimähnlichen Unterkünf gleichbarer Art, Größe, Ausstattung, ten unterschiedlicher Art, Für diese Wohnungen lagen keine bzw. Beschaffenheit und Lage einschließlich n ganz oder teilweise gewerblich genutz- nicht in ausreichender Anzahl Daten vor, der energetischen Ausstattung und ten Wohnungen (nicht nur einzelnes um eine ortsübliche Vergleichsmiete zu er- Beschaffenheit in den letzten sechs Arbeitszimmer). mitteln. Jahren vereinbart oder, von Erhöhun- Der Mietspiegel kann gegebenenfalls gen nach § 560 (Betriebskosten oder Nicht unmittelbar anwendbar ist der für diese Wohnungen als Begründungs- Nebenkosten) abgesehen, geändert Mietspiegel bei: mittel für die ortsübliche Vergleichsmie- worden ist. te herangezogen werden und ein formal 3. der Mietzins innerhalb eines Zeitraums n Wohnungen im betreuten Wohnen, wirksames Begründungsmittel darstellen. von drei Jahren, von Erhöhungen nach wenn ein Mietvertrag inklusive Be- Für diese Wohnungen gilt jedoch nicht den §§ 559 bis 560 BGB abgesehen, treuungsleistungen vorliegt, die gesetzliche Vermutung gemäß § 558d sich nicht um mehr als zwanzig vom n Wohnungen mit weniger als 25 Qua Abs. 3 BGB, dass die im qualifizierten Miet- Hundert erhöht (Kappungsgrenze). dratmetern und mehr als 151 Quadrat- spiegel bezeichneten Entgelte die orts Der Prozentsatz beträgt fünfzehn vom metern Wohnfläche, übliche Vergleichsmiete wiedergeben. Der Hundert, wenn die ausreichende Ver- n Wohnungen ohne Badezimmer in der Mietspiegel gilt hier vielmehr nur als Ori- sorgung der Bevölkerung mit Miet- Wohnung entierungshilfe. Es empfiehlt sich, die übli- wohnungen zu angemessenen Bedin- n Wohnungen mit Außen-WC oder in- chen Entgelte für weitgehend vergleichbare gungen in einer Gemeinde oder einem nenliegender Trockentoilette, Wohnungen zu ermitteln und durch ange- Teil einer Gemeinde besonders gefähr- n verbilligt gemieteten Dienst- oder messene Zu- und Abschläge an die tatsäch- det ist und diese Gebiete von der Lan- Werkswohnungen, lichen Gegebenheiten anzupassen. desregierung durch Rechtsverordnung n Wohnungen, die aus besonderem bestimmt sind. Grund, z. B. wegen Eigenleistungen oder finanzieller Vorleistungen des Mieters, Hinweis: Die Stadt Dresden wurde mit der verbilligt gemietet worden sind, Sächsischen Kappungsgrenzen-Verordnung vom 3. Juni 2020 durch die Sächsische Landesregierung als Gemeinde bestimmt, in der eine Kappungsgrenze von fünfzehn Prozent gilt. Die Verordnung gilt bis zum 30. Juni 2025. Grundlage für die Erarbeitung des Mietspie- gels sind die Anforderungen der §§ 558c und 558d BGB. 6
Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete Übersicht Im Arbeitsschritt 3 werden mithilfe des Be- und bei einer Fläche ab 50,50 Quadratme- rechnungsschemas I auf Seite 10 die durch- tern auf 51 Quadratmeter aufzurunden. Die Berechnung der ortsüblichen Ver- schnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro Die anhand der Tabelle zuordenbare gleichsmiete erfolgt in drei Arbeitsschritten. Quadratmeter sowie die Spannen, inner- Basismiete wird im Berechnungsschema I Im Arbeitsschritt 1 wird die Basismie- halb derer sich die ortsübliche Vergleichs- auf Seite 10 unter (a) eingetragen. te in Euro pro Quadratmeter gemäß der miete für die Wohnung befindet, ermittelt. Wohnfläche der Wohnung aus Tabelle 1 auf Seite 7 abgelesen und in das Berechnungs- Arbeitsschritt 2: Ermittlung schema I auf Seite 10 eingetragen. Arbeitsschritt 1: von Zu- und Abschlägen zur Im Arbeitsschritt 2 werden prozentua- Ermittlung der Basismiete Basismiete le Zu- und Abschläge hinsichtlich Aus der Tabelle 1 wird je nach Wohnfläche Zur ermittelten Basismiete werden je nach n des Baualters, in Quadratmetern die Basismiete für die zu Ausprägung der Wohnwertmerkmale Bau n der Lage, bewertende Wohnung entnommen. alter, Wohnlage und Ausstattung einschließ- n der Ausstattung und Bei der Einordnung ist auf volle Qua lich energetischer Ausstattung die folgen- n der energetischen Ausstattung dratmeter auf- oder abzurunden. So ist z. B. den Zu- und Abschläge angerechnet. Sie ermittelt und in das Berechnungsschema I bei einer Wohnfläche von 50,49 Quadrat- werden ebenfalls im Berechnungsschema I auf Seite 10 eingetragen. metern auf 50 Quadratmeter abzurunden auf Seite 10 eingetragen. Wfl in m² BM in €/m² Wfl in m² BM in €/m² Wfl in m² BM in €/m² Wfl in m² BM in €/m² Wfl in m² BM in €/m² 25 7,49 51 6,40 77 6,30 103 6,25 129 6,06 26 7,39 52 6,39 78 6,30 104 6,24 130 6,05 27 7,29 53 6,38 79 6,30 105 6,24 131 6,03 28 7,20 54 6,37 80 6,30 106 6,23 132 6,02 29 7,13 55 6,37 81 6,30 107 6,23 133 6,01 30 7,05 56 6,36 82 6,30 108 6,22 134 6,00 31 6,99 57 6,35 83 6,30 109 6,22 135 5,99 32 6,93 58 6,35 84 6,29 110 6,21 136 5,97 33 6,87 59 6,34 85 6,29 111 6,21 137 5,96 34 6,82 60 6,34 86 6,29 112 6,20 138 5,95 35 6,78 61 6,33 87 6,29 113 6,20 139 5,93 36 6,74 62 6,33 88 6,29 114 6,19 140 5,92 37 6,70 63 6,33 89 6,29 115 6,18 141 5,90 38 6,66 64 6,32 90 6,29 116 6,17 142 5,89 39 6,63 65 6,32 91 6,28 117 6,17 143 5,87 40 6,60 66 6,32 92 6,28 118 6,16 144 5,86 41 6,57 67 6,32 93 6,28 119 6,15 145 5,84 42 6,55 68 6,31 94 6,28 120 6,14 146 5,83 43 6,53 69 6,31 95 6,27 121 6,13 147 5,81 44 6,51 70 6,31 96 6,27 122 6,13 148 5,79 45 6,49 71 6,31 97 6,27 123 6,12 149 5,78 46 6,47 72 6,31 98 6,27 124 6,11 150 5,76 47 6,45 73 6,31 99 6,26 125 6,10 151 5,74 48 6,44 74 6,31 100 6,26 126 6,09 49 6,42 75 6,30 101 6,26 127 6,08 50 6,41 76 6,30 102 6,25 128 6,07 Tabelle 1: Basismiete (BM) in Abhängigkeit von der Wohnfläche (Wfl) 7
Baualter Wohnlagekarte zum Mietspiegel 2021 (Auszug) Baualtersklasse Zu- oder Abschlag bis 1918 0% 1919 bis 1945 0% 1946 bis 1969 0% 1970 bis 1990 minus 8 % 1991 bis 2009 5% 2010 bis 2019 19 % Tabelle 2: Zu- und Abschläge in Abhängigkeit vom Baualter Grundsätzlich ist die Wohnung in die Baual- tersklasse einzuordnen, in der das Gebäude errichtet wurde. Bei Wiederaufbau, Wie- derherstellung (z. B. bei starker Beschädi- gung oder Zerstörung durch außergewöhn- liche Ereignisse u. a. Kriegseinwirkungen), Ausbau und Erweiterung (z. B. Dachge- schossausbau, Aufstockung, Anbau) ist für die Einordnung in eine Baualtersklasse die Bezugsfertigkeit der Wohnung maßgebend. Wohnlage In Dresden erfolgt eine Einteilung in drei Wohnlagestufen: n einfache Wohnlage, n mittlere Wohnlage und n gute Wohnlage. verwendet wurden. Für die Erstellung des Ausstattung Wohnlage Zu- oder Abschlag Dresdner Mietspiegel 2021 wurden die neu einfach minus 3 % errichteten Wohngebäude in der Wohnla- Angerechnet werden ausschließlich vom gekarte ergänzt. Vermieter gestellte bzw. finanzierte Aus- mittel 0% Die Abbildung oben zeigt einen Aus- stattungen. Vom Mieter selbst geschaffene gut 2% zug aus der Wohnlagekarte. Darin wird und finanzierte Ausstattungen bleiben un- Tabelle 3: Zu- und Abschläge in Abhängigkeit von der die Wohnlage anhand einer dreistufigen berücksichtigt. Wohnlage Farbskala dargestellt. Gebäude, die im Ein- flussbereich des Straßen- oder Schienen- verkehrslärms liegen, sind zusätzlich mit Badezimmerausstattung Die Wohnlage einer Adresse kann über das einer schwarzen Umrandung des Gebäudes Portal des Online-Mietspiegels der Lan- markiert. Eine Lage im Einflussbereich von Merkmal Zuschlag deshauptstadt Dresden (www.dresden.de/ lärmbelasteten Straßen oder Schienen- mietspiegel) und über die Wohnlagekarte wegen mit einer Schallimmission von über Badezimmer mit Wanne und 4% separater Dusche im Themenstadtplan (www.dresden.de/ 60 Dezibel (Mittelungspegel an der Stra- Themenstadtplan) abgerufen werden. ßenrandbebauung, jährliches Mittel für Tag Zweites WC 4% von 6 bis 22 Uhr) führt zur Abwertung von Zweite Badewanne/Dusche Die Beurteilung der Wohnlage beruht auf der guten in die mittlere bzw. von der mitt- Hinweis: Zweites WC und der Auswertung von acht Kriterien: die leren in die einfache Wohnlagestufe. Diese zweite Badewanne/Dusche Siedlungsstruktur, die ÖPNV-Anbindung Abstufung ist in der Karte bereits berück- können sich in einem Raum 2% befinden oder in getrennten an die Innenstadt, die Versorgungszentra- sichtigt. Die Information über die Lärmbe- Räumen. Beide Zuschläge lität, die Versorgung mit Gemeinbedarfs- lastung bezieht sich immer auf das gesamte sind kombinierbar. einrichtungen, die Nachbarschaftslage, Gebäude, Aussagen über einzelne Woh- das Stadtklima, der Flugverkehrslärm und nungen im Objekt können nicht gegeben Tabelle 4: Zuschläge in Abhängigkeit von der Badezim- merausstattung der Straßen- und Schienenverkehrslärm. werden. In der Regel gilt eine Wohnung als Der Wohnlagebeurteilung liegen damit lärmbelastet, wenn mindestens ein Wohn- die gleichen Kriterien zugrunde, die bei der raum der Wohnung zur lärmbelasteten Sei- Neuerstellung der Wohnlagekarte 2019 te ausgerichtet ist. 8
Anzahl Merkmale für Zuschlag Folgende fünf Merkmale können für eine n Fußbodenheizung im Badezimmer besondere Badausstattung besondere Badausstattung angerechnet (nur anzurechnen, wenn keine Fußbo- werden: denheizung für die gesamte Wohnung 1 Merkmal vorhanden 2% angerechnet wird, siehe „Heizung und n Badezimmer mit Fenster Elektrik“) 2 Merkmale vorhanden 5% n Badezimmer mit Doppelwaschbecken n hochwertige Sanitärobjekte (z. B. frei- 3 Merkmale vorhanden 7% oder zwei Einzelwaschbecken stehende Wanne, Eckbadewanne, n Badezimmer mit Handtuchwandheiz- Wanne mit Luftsprudler, Massagedü- mindestens 4 Merkmale 8% körper sen o. Ä., Regendusche, Bidet, Desig- vorhanden nerobjekte) Tabelle 5: Zuschläge in Abhängigkeit von der Anzahl besonderer Badausstattungsmerkmale Küchenausstattung Heizung und Elektrik Merkmale Zuschlag Zu- oder Merkmale Abschlag Küche mit hochwertigem Boden (Bodenfliesen, Naturstein wie Granit, Mindestens ein Wohnraum, Marmor o. ä., PVC-Designbelag*) minus Küche oder Bad ohne instal- 2% 5% *PVC-Designbeläge sind hochwertige Produkte mit fotorealistischer Darstellung lierte Heizung verschiedener Optiken (z. B. Holz, Stein), ausschließlich in Form von Einzelelementen (z. B. Paneele, Fliesen) verlegt. Fußbodenheizung in der 7% gesamten Wohnung Offene Küche (integrierte Küche) 3% Keine zeitgemäße Elektro- Einbauküche (mit Herd mit Backofenfunktion, Spüle, Aufbewahrungs- installation (d. h. mehrere 7% möbel/Schränken, Arbeitsplatte und Kühlschrank oder Spülmaschine) Haushaltsgeräte wie z. B. minus Herd, Waschmaschine, 5% Tabelle 6: Zuschläge in Abhängigkeit von der Küchenausstattung Geschirrspüler, Staubsauger können nicht gleichzeitig betrieben werden) Weitere Ausstattungsmerkmale Tabelle 8: Zu- und Abschläge in Abhängigkeit von der Ausstattung hinsichtlich Heizung und Elektrik Zu- bzw. Merkmale Abschläge Balkon, Loggia oder (Dach-)Terrasse jeweils mindestens sechs Energetische Ausstattung 3% Quadratmeter (gemeint ist die tatsächliche Fläche) Zu- oder Aufzug in Gebäuden mit bis zu fünf Obergeschossen: Wenn die Merkmale Abschlag 3% Wohnung nicht im Erdgeschoss liegt. Vor 1990 eingebaute Kasten- minus Durchgangszimmer doppelfenster 5% Ein Durchgangszimmer ist ein Wohnraum, der zum Erreichen eines minus 2 % Einfach verglaste Fenster minus anderen Wohnraums durchquert werden muss, ausgenommen Küche 6% und Flur. Dämmung der Außenwände Barrierearme Nutzbarkeit, d. h. schwellenfreier Zugang von der Straße 2002 bis 2009 (bei Gebäu- 5% (Wohnung ist mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen mittels Aufzug, den mit Baujahr
Arbeitsschritt 3: Berech- Bezeichnung nungsschritt Berechnung der ortsübli- 1 Basismiete (a) ............ €/m² chen Vergleichsmiete und der Spanne Baualter .................... % Wohnlage .................... % Erläuterung: Im Berechnungsschritt 1 wird die aus der Badezimmer mit Wanne und Basismiettabelle auf Seite 7 entnommene separater Dusche .................... % Basismiete pro Quadratmeter Wohnfläche Zweites WC .................... % im Feld (a) eingetragen. Zweite Badewanne/Dusche .................... % Im Berechnungsschritt 2 werden die zu- treffenden Zu- oder Abschläge zum Bau- Besondere Badausstattung .................... % alter, zur Wohnlage und zu den einzelnen Küche mit hochwertigem Boden .................... % Ausstattungsmerkmalen erfasst. Unter (b) wird die zu ermittelnde Summe aller Zu- Offene Küche .................... % und Abschläge eingetragen. Zu beachten sind die unterschiedlichen Vorzeichen für Einbauküche .................... % Zu- und Abschläge. Balkon, Loggia, (Dach-)Terrasse .................... % Im Berechnungsschritt 3 wird die eingetra- Aufzug .................... % gene Summe der ermittelten prozentualen Zu- und Abschläge unter (b) mithilfe der Durchgangszimmer .................... % Formel (a) x (b) / 100 Prozent in Absolut- 2 Barrierearme Nutzbarkeit .................... % werte umgerechnet. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen gerundet und un- Hochwertige Fußböden im ter (c) eingetragen. Wohn- und Schlafbereich .................... % Im Berechnungsschritt 4 wird die durch- Mindestens ein Wohnraum, Küche oder Bad ohne installierte Heizung .................... % schnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro Quadratmeter für die Wohnung er- Fußbodenheizung in der gesamten mittelt, indem der ermittelte Zu- oder Ab- Wohnung .................... % schlag (c) zur Basismiete (a) addiert wird. Keine zeitgemäße Elektroinstallation .................... % Das Ergebnis wird unter (d) eingetragen. Vor 1990 eingebaute Zum Schluss wird im Berechnungsschritt 5 Kastendoppelfenster .................... % durch Abzug von 16 Prozent und Aufschlag von 11 Prozent des Wertes der durch- Einfach verglaste Fenster .................... % schnittlichen ortsüblichen Vergleichsmie- Dämmung der Außenwände 2002 te (d) die Spanne für die ortsübliche Ver- bis 2009 (Baujahr
Die Einordnung der Wohnung innerhalb der Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete Mietpreisspannen Die Orientierungshilfe entspricht den Stan- Ausstattungsmerkmale, die in die Berech- dards eines Mietspiegels nach § 558c BGB nung der durchschnittlichen ortsüblichen Die mithilfe des Berechnungsschemas I (einfacher Mietspiegel). Vergleichsmiete eingehen (z. B. besondere ermittelte Nettokaltmiete ist die durch- Badausstattung), können nicht mehr als schnittliche ortsübliche Vergleichsmiete Die Aufzählung ist nicht abschließend, zusätzliches Ausstattungsmerkmal für die für Wohnungen, die anhand der Kriterien sondern kann im konkreten Einzelfall um Spannenausfüllung verwendet werden. Wohnungsgröße, Baujahr, Ausstattung und weitere Merkmale ergänzt werden. Die Ein- Wohnlage einschließlich der energetischen stufung der individuellen Wohnung muss Auf folgende in der Tabelle dargestellten Ausstattung vergleichbar sind. im Rahmen einer Gesamtbewertung aller wohnwertmindernden und wohnwerter- Die ortsübliche Vergleichsmiete ent- wohnwertmindernden und wohnwerterhö- höhenden Merkmale haben sich die Ver- spricht nicht dem Durchschnittswert als henden Merkmale vorgenommen werden. treter der Mieter und der Vermieter in der einzelner Mietwert, die ortsübliche Ver- Entscheidend ist, dass die Ausstattung Projektgruppe Mietspiegel geeinigt. gleichsmiete ist immer eine Spanne, inner- vom Vermieter gestellt bzw. finanziert wurde. halb derer eine konkrete Wohnung einzu- ordnen ist. Wohnwertmindernde Merkmale Wohnwerterhöhende Merkmale Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichs- miete für eine konkrete Wohnung wird n kein Zubehörraum (Keller, Boden- n Wohnküche größer 14 m² empfohlen, unter Anwendung der nachfol- kammer, etc.) n Sonnenschutz an allen Wohn- und gend erläuterten Orientierungshilfe eine n kein Gemeinschaftsraum wie z. B. Schlafräumen (Markise, Rollläden, angemessene Einordnung innerhalb der Kinderwagen- oder Trockenraum Fensterläden) betreffenden Mietspreisspanne vorzuneh- n kein Fenster in der Küche n schwellenfreier Zugang von der men. Diese Orientierungshilfe hat lediglich n Bausubstanz erfüllt die Anforderun- Straße zur Wohnung – nur anwend- Empfehlungscharakter und ist nicht ver- gen an die Wärmeschutzverordnung bar, wenn der Zuschlag barriere bindlich. von 1995 nicht und es sind keine arme Nutzbarkeit nicht zur Anwen- Dämmmaßnahmen an den Außen- dung kommt wänden und am Dach oder der n ebenerdige Dusche oder begehba- Orientierungshilfe für die Dachgeschossdecke erfolgt re Badewanne – nur anwendbar, Spanneneinordnung n kein Balkon, Terrasse oder Loggia wenn der Zuschlag barrierearme n Wohnungen ab 4. Obergeschoss Nutzbarkeit nicht zur Anwendung Um die ortsübliche Vergleichsmiete für ohne Aufzug kommt eine konkrete Wohnung festzustellen, ist n Elektroleitungen über Putz und/oder n einbruchhemmende Wohnungs- es notwendig, für diese Wohnung zunächst Aluminiumleitungen und/oder feh- oder Hauseingangstür (die Tür die Berechnungsschritte 1 bis 5 im Berech- lender FI-Schalter entspricht mindestens der Wider- nungsschema I auf Seite 10 vorzunehmen n fehlende funkerfasste Heizkostenver- standsklasse WK3 gemäß der DIN V und anschließend eine Einordnung in die teiler und/oder funkerfasste Warm- ENV 1627 bis 08/2011 bzw. Wider- dort ausgewiesene Mietpreisspanne vorzu- wasser- und Kaltwasserzähler standsklasse RC 3 der DIN EN 1627) nehmen. n Wände im (Haupt-)Bad im Spritzwas- n kostenfreier Stellplatz Zur Spanneneinordnung können wohn- serbereich der Sanitärobjekte (Bade- n Balkon, Loggia, (Dach-)Terrasse je- wertmindernde und wohnwerterhöhende wanne, Dusche, Waschbecken, Toi- weils ab 10 m² oder zwei Balkone Merkmale herangezogen werden. lette) nicht mit Fliesen oder anderen n Garten zur alleinigen Nutzung Die folgende Tabelle mit ausgewählten wasserfesten Materialien geschützt n Video-Wechselsprechanlage Merkmalen gehört nicht zum qualifizierten n Einbauküche, die vor 2000 einge- n WC separat – nur anwendbar, wenn Teil des Mietspiegels, da sie nicht empirisch baut wurde, wenn der Zuschlag Ein- kein Zuschlag für zweites WC zur erhoben wurde, sondern auf dem Wissen bauküche zur Anwendung kommt Anwendung kommt und den Erfahrungen von Akteuren des Dresdner Wohnungsmarktes basiert. Tabelle 10: wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Merkmale zur Einordnung in der Spanne 11
Die Merkmale der Tabelle 10 können he werden kann, wenn die Zahl der wohn- Berechnungsschema II rangezogen werden, um zu ermitteln, wie werterhöhenden (-mindernden) Merkmale zur Spanneneinordnung weit der Mietpreis für eine konkrete Woh- um zehn höher liegt als die Zahl der wohn- nung von der durchschnittlichen ortsübli- wertmindernden (-erhöhenden) Merkmale. chen Vergleichsmiete nach oben oder nach Liegen z. B. bei einer Wohnung zehn wohn- Beispiel A unten in Richtung der Spannengrenzen ab- werterhöhende Merkmale vor, aber kein Die Zahl der wohnwerterhöhenden weichen kann. wohnwertminderndes Merkmal, entspricht Merkmale ist gleich der Zahl der die ortsübliche Vergleichsmiete für diese wohnwertmindernden Merkmale Es können maximal zehn wohnwertmin- Wohnung der Spannenobergrenze. dernde und maximal zehn wohnwerterhö- (oder beide = 0), dann entspricht die hende Merkmale angerechnet werden. Für jedes der Merkmale in der Übersicht ortsübliche Vergleichsmiete für diese wird das gleiche Gewicht angenommen. Das Wohnung der mit Hilfe des Berech- Zur Ermittlung der konkreten ortsüblichen heißt, ein wohnwertminderndes Merkmal nungsschemas auf Seite 10 ermittelten Vergleichsmiete wird folgendes Vorgehen kann ein wohnwerterhöhendes Merkmal durchschnittlichen ortsüblichen Ver- vorgeschlagen: ausgleichen und umgekehrt. Dies bedeutet gleichsmiete. Bei einem ausgeglichenen Verhältnis bei maximal zehn möglichen Merkmalen, von wohnwertmindernden und wohnwert dass jedes Merkmal einen Anteil von zehn erhöhenden Merkmalen (oder bei einem Prozent (entspricht einem Multiplikations- Falls sich die Zahl der wohnwerterhöhen- Fehlen solcher Merkmale) kann die im faktor von 0,1 – siehe unter Berechnungs- den und der wohnwertmindernden Merk- Bewertungsschema I ermittelte durch- schema II) an der Differenz von durch- male unterscheidet, kommen die folgenden schnittliche ortsübliche Vergleichsmiete als schnittlicher ortsüblicher Vergleichsmiete beispielhaft dargestellten Rechenschritte, ortsüblich für die konkrete Wohnung ange- und Spannenobergrenze hat. Gleiches gilt Seite 13, zur Anwendung. Für diese Berech- sehen werden. Je mehr die Zahl wohnwert für die Spannenuntergrenze. nung können maximal zehn wohnwertmin- erhöhender (-mindernder) Merkmale einer dernde und maximal zehn wohnwerterhö- Wohnung überwiegt, desto mehr wird die Liegen weitere besondere Ausstattungs- hende Merkmale herangezogen werden. ortsübliche Miete für die Wohnung vom merkmale wie Whirlpool, Sauna, beson- Durchschnittswert weg in die Nähe der dere Sport- und Freizeitangebote (z. B. Spannenobergrenze (-untergrenze) rücken. Tennisplatz, Kegelbahn) vor, dann können diese unter Berücksichtigung aller weiteren Es wird davon ausgegangen, dass die Span- Wohnbedingungen auch zur Überschrei- nenobergrenze (-untergrenze) dann erreicht tung der Spannenobergrenze berechtigen. 12
Beispiel B Beispiel C Die Zahl der wohnwerterhöhenden Merkmale überwiegt Die Zahl der wohnwertmindernden Merkmale überwiegt Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete 6,30 €/m² Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete 6,30 €/m² Spannenuntergrenze (minus 16 %) 5,29 €/m² Spannenuntergrenze (minus 16 %) 5,29 €/m² Spannenobergrenze (plus 11 %) 6,99 €/m² Spannenobergrenze (plus 11 %) 6,99 €/m² Übersicht der wohnwerterhöhenden Übersicht der wohnwerterhöhenden und -mindernden Merkmale und -mindernden Merkmale Zahl der wohnwerterhöhenden Merkmale 10 Zahl der wohnwerterhöhenden Merkmale 2 Zahl der wohnwertmindernden Merkmale 3 Zahl der wohnwertmindernden Merkmale 6 Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Beispiel B Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Beispiel C Rechenschritt I Rechenschritt I Zahl der wohnwerterhöhenden Merkmale 10 Zahl der wohnwertmindernden Merkmale 6 abzüglich abzüglich Zahl der wohnwertmindernden Merkmale 3 Zahl der wohnwerterhöhenden Merkmale 2 ist gleich ist gleich Differenz 1 7 Differenz 1 4 Rechenschritt II Rechenschritt II Differenz 1 7 Differenz 1 4 multipliziert mit multipliziert mit 0,1 ist gleich 0,1 ist gleich Produkt 1 0,7 Produkt 1 0,4 Rechenschritt III Rechenschritt III Spannenobergrenze 6,99 €/m² Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete 6,30 €/m² abzüglich abzüglich Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete 6,30 €/m² Spannenuntergrenze 5,29 €/m² ist gleich ist gleich Differenz 2 0,69 €/m² Differenz 2 1,01 €/m² Rechenschritt IV Rechenschritt IV Produkt 1 0,7 Produkt 1 0,4 multipliziert mit multipliziert mit Differenz 2 0,69 €/m² Differenz 2 1,01 €/m² ist gleich ist gleich Produkt 2 0,48 €/m² Produkt 2 0,40 €/m² Rechenschritt V Rechenschritt V Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete 6,30 €/m² Durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete 6,30 €/m² zuzüglich abzüglich Produkt 2 0,48 €/m² Produkt 2 0,40 €/m² ist gleich ist gleich Ergebnis ortsübliche Vergleichsmiete 6,78 €/m² Ergebnis ortsübliche Vergleichsmiete 5,90 €/m² 13
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 558 Mieterhöhung bis zur örtlichen [Hinweis: Die Stadt Dresden wurde mit der § 558a Form und Begründung der Miet- Vergleichsmiete. Kappungsgrenzen-Verordnung vom 3. Juni erhöhung 2020 durch die Landesregierung Sachsen (1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu als Gemeinde bestimmt, in der die ausrei- (1) Das Mieterhöhungsverlangen nach einer Erhöhung der Miete bis zur ortsübli- chende Versorgung der Bevölkerung mit § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklä- chen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Mietwohnungen zu angemessenen Bedin- ren und zu begründen. Miete zu dem Zeitpunkt, an dem die Erhö- gungen besonders gefährdet ist. Damit gilt hung eintreten soll, seit fünfzehn Monaten in Dresden eine Kappungsgrenze von fünf- (2) Zur Begründung kann insbesondere Be- unverändert ist. Das Mieterhöhungsver- zehn Prozent. Die Verordnung gilt bis zum zug genommen werden auf langen kann frühestens ein Jahr nach der 30. Juni 2025.] 1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d), letzten Mieterhöhung geltend gemacht 2. eine Auskunft aus einer Mietdaten- werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis (4) Die Kappungsgrenze gilt nicht, bank (§ 558e), 560 werden nicht berücksichtigt. 3. ein mit Gründen versehenes Gutach- 1. wenn eine Verpflichtung des Mieters ten eines öffentlich bestellten und ver- (2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird zur Ausgleichszahlung nach den Vor- eidigten Sachverständigen, gebildet aus den üblichen Entgelten, die in schriften über den Abbau der Fehl- 4. entsprechende Entgelte für einzelne der Gemeinde oder einer vergleichbaren subventionierung im Wohnungswesen vergleichbare Wohnungen; hierbei ge- Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer wegen des Wegfalls der öffentlichen nügt die Benennung von drei Wohnun- Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit Bindung erloschen ist und gen. und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung in den 2. soweit die Erhöhung den Betrag der (3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel letzten sechs Jahren vereinbart oder, von zuletzt zu entrichtenden Ausgleichs- (§ 558d Abs. 1), bei dem die Vorschrift des Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geän- zahlung nicht übersteigt. § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben dert worden sind. Ausgenommen ist Wohn- für die Wohnung, so hat der Vermieter in raum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz Der Vermieter kann vom Mieter frühestens seinem Mieterhöhungsverlangen diese oder im Zusammenhang mit einer Förder- vier Monate vor dem Wegfall der öffent- Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er zusage festgelegt worden ist. lichen Bindung verlangen, ihm innerhalb die Mieterhöhung auf ein anderes Begrün- eines Monats über die Verpflichtung zur dungsmittel nach Absatz 2 stützt. (3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich Ausgleichszahlung und über deren Höhe die Miete innerhalb von drei Jahren, von Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entspre- (4) Bei der Bezugnahme auf einen Miet- Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 ab- chend, wenn die Verpflichtung des Mie- spiegel, der Spannen enthält, reicht es aus, gesehen, nicht um mehr als zwanzig vom ters zur Leistung einer Ausgleichszahlung wenn die verlangte Miete innerhalb der Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumför- Spanne liegt. Ist in dem Zeitpunkt, in dem Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom derungsgesetzes und den hierzu ergange- der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Hundert, wenn die ausreichende Versor- nen landesrechtlichen Vorschriften wegen Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c gung der Bevölkerung mit Mietwohnungen Wegfalls der Mietbindung erloschen ist. Abs. 3 oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, zu angemessenen Bedingungen in einer so kann auch ein anderer, insbesondere ein Gemeinde oder einem Teil einer Gemein- (5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer veralteter Mietspiegel oder ein Mietspiegel de besonders gefährdet ist und diese Ge- Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichs- einer vergleichbaren Gemeinde verwendet biete nach Satz 3 bestimmt sind. Die Lan- miete ergäbe, sind Drittmittel im Sinne werden. desregierungen werden ermächtigt, diese des § 559a abzuziehen, im Falle des § 559a Gebiete durch Rechtsverordnung für die Abs. 1 mit elf vom Hundert des Zuschusses. (5) Eine zum Nachteil des Mieters abwei- Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu chende Vereinbarung ist unwirksam. bestimmen. (6) Eine zum Nachteil des Mieters abwei- chende Vereinbarung ist unwirksam. 14
Service § 558d Qualifizierter Mietspiegel Informationen zum Mietspiegel 2021 (1) Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein www.dresden.de/mietspiegel Mietspiegel, der nach anerkannten wissen- schaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertre- Fragen zum Mietspiegel tern der Vermieter und der Mieter aner- kannt worden ist. Sozialamt Abteilung Interner Service/Grundsatz/ (2) Der qualifizierte Mietspiegel ist im Sozialplanung Abstand von zwei Jahren der Marktent- Sachgebiet Sozialplanung wicklung anzupassen. Dabei kann eine Glashütter Straße 51 Stichprobe oder die Entwicklung des vom 01309 Dresden Statistischen Bundesamt ermittelten Preis- Telefon: (0351) 4 88 13 04 indexes für die Lebenshaltung aller privaten Telefax: (0351) 4 88 48 13 Haushalte in Deutschland zugrunde gelegt E-Mail: sozialplanung@dresden.de werden. Nach vier Jahren ist der qualifizier- te Mietspiegel neu zu erstellen. Fragen zum statistischen Verfahren (3) Ist die Vorschrift des Absatzes 2 einge- halten, so wird vermutet, dass die im quali- Kommunale Statistikstelle – fizierten Mietspiegel bezeichneten Entgelte Statistischer Informationsdienst die ortsübliche Vergleichsmiete wiederge- Ostra-Allee 11 ben. 01069 Dresden E-Mail: statistik@dresden.de Fragen zur Wohnlageneinordnung Stadtplanungsamt Freiberger Straße 39 01067 Dresden Telefon: (0351) 4 88 35 93 Telefax: (0351) 4 88 35 43 E-Mail: wohnlage@dresden.de 15
Impressum Herausgeber: Landeshauptstadt Dresden Sozialamt, Abteilung Interner Service/Grundsatz/Sozialplanung Telefon (03 51) 4 88 13 04 Telefax (03 51) 4 88 48 13 E-Mail sozialplanung@dresden.de Amt für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit und Protokoll Telefon (03 51) 4 88 23 90 Telefax (03 51) 4 88 22 38 E-Mail presse@dresden.de Postfach 12 00 20 01001 Dresden www.dresden.de facebook.com/stadt.dresden Zentraler Behördenruf 115 – Wir lieben Fragen Titelfoto: © pureshot – stock.adobe.com Gesamtherstellung: Initial Werbung & Verlag gedruckt auf PEFC-zertifiziertem Papier Dezember 2020 Schutzgebühr 2,00 Euro Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können über ein Formular eingereicht werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E-Mails an die Landeshauptstadt Dresden mit einem S/MIME-Zertifikat zu verschlüsseln oder mit DE-Mail sichere E-Mails zu senden. Weitere Informationen hierzu stehen unter www.dresden.de/kontakt. Dieses Informationsmaterial ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Dresden. Es darf nicht zur Wahlwerbung benutzt werden. Parteien können es jedoch zur Unterrichtung ihrer Mitglieder verwenden. www.dresden.de/mietspiegel
Sie können auch lesen