MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach

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MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
MITTEILUNGSBLATT
                     Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung
46. Jahrgang   Donnerstag, 27. Januar 2022                                           Nr. 04

                       Jede Blutspende zählt!
                       Der DRK-Blutspendedienst bittet dringend
                       zur Blutspende
                       Täglich werden Blutspenden für die Heilung und Lebensrettung
                       von Patienten dringend benötigt. Bedingt durch die kurze Haltbar-
                       keit von Blut können keine Reserven aufgebaut werden.

                       Daher bittet das DRK alle Gesunden zur Blutspende am:

                                        Montag, dem 31.01.2022
                                       von 14:00 Uhr bis 19:30 Uhr
                                     Buchbühlhalle, Altshauser Str. 9
                                            88356 OSTRACH

                       Zur Sicherheit der Spender muss im Vorfeld
                       ein Termin reserviert werden.

                       Alle verfügbaren Termine finden Sie online
                       unter:
                       terminreservierung.blutspende.de

                       Auf allen DRK-Blutspendeterminen gilt die 3G-Regel!

                       Aufgrund der bundesweit stark angestiegenen Corona-Neuinfek-
                       tionen erhalten ausschließlich Menschen Zutritt zum Blutspende-
                       lokal, die den Status geimpft, genesen oder getestet erfüllen. Bitte
                       entsprechende Nachweise mitbringen (Antigen-Schnelltest nicht
                       älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden). Um War-
                       tezeiten und größere Menschenansammlungen vor Ort zu vermei-
                       den, können keine Tests beim Blutspendetermin vor Ort angebo-
                       ten werden.

                       Nach einer SARS-CoV-2-Impfung können Sie, vorausgesetzt Sie
                       fühlen sich wohl, am Folgetag der Impfung Blut spenden. Wer Blut
                       spendet, sollte gesund sein und sich fit fühlen.

                       Alle Informationen finden Sie unter www.blutspende.de/corona.
                       Informationen rund um die Blutspende bietet der DRK-Blutspen-
                       dedienst auch über die kostenfreie Service-Hotline
                       0800 - 11 949 11.
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2 | Donnerstag, 27. Januar 2022                                                                                                                                 8

    NOTRUFE UND BEREITSCHAFTSDIENSTE
 NOTRUFE UND RETTUNGSDIENST                                                 112     WEITERE WICHTIGE ANLAUFSTELLEN:
Feuerwehr                                                                          Informationen für Schülerinnen und Schüler
Kommandant Eugen Kieferle                                          0175/9157636    Mo-Fr, 9.00 – 17.00 Uhr                                       0176 6340 1447
Stv. Kommandant Martin Widmer                                      0177/6565416
Feuerwehrleitstelle                                               0751/50915335
Polizei/Notruf                                                              110    Für Kinder und Jugendliche
Polizeirevier Bad Saulgau                                            07581/4820    Kummertelefon                                                   0800 1110 333
Rotes Kreuz Krankenfahrten                                         07571/742329    Caritasverband Sigmaringen
Giftnotruf Notfalltelefon                                            0761/19240    Beratungsstelle häusliche Gewalt(BhG)                           07571/7301-0
                                                                                   SKM Sigmaringen                                                 07571/50767
Kläranlage/Abwasser                                                0172/7420978
                                                                                   Suchtberatung Sigmaringen
Wasserversorgung                                                   0172/7420976
                                                                                   Suchtberatung-sigmaringen@agj-freiburg.de                        07571/4188
Gas-Stördienst                                                     0800/0824505    Elisabethenheim Ostrach                                        07585/ 930730
 ÄRZTLICHER NOTDIENST
                                                                                    PFLEGESTÜTZPUNKT LANDKREIS SIGMARINGEN
Hausärztlicher Notdienst (wenn die Arztpraxis zu hat)
                     Tel. 116117 oder www.116117.de                                Beratung für hilfe- & pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige
Dieser ist außerhalb der Sprechzeiten von Montag – Freitag, nachts, an den         Hofstraße 12, 88512 Mengen, Tel.(07572) 7137 -431 sowie -372 und -368
Wochenenden und Feiertagen erreichbar.                                             E-Mail: pflegestuetzpunkt@lrasig.de
Diese Nummer greift erst, wenn alle Arztpraxen geschlossen haben und am
Wochenende. Bei Anruf erfolgt eine Bandansage „sie werden durchgestellt            Öffnungszeiten: vormittags: Mo-Do 09.30-11.30 Uhr
zu einem Ansprechpartner in ihrer Region“                                          nachmittags: Do 16.00-17.30 Uhr
Über die Homepage einsehbar sind alle Notfallpraxen in der Umgebung.               Um Terminvereinbarung wird gebeten.
Notfallpraxis am Krankenhaus Bad Saulgau
Sa,So,feiertags von 8.00 – 22.00 Uhr                         0180 1929264

Notfallambulanz am Krankenhaus Bad Saulgau
                                                                                    APOTHEKENNOTDIENST
Täglich 24h                                                Tel. 07581 204-5253     Apotheken Notdienstfinder                                       0800/0022833
Zahnarzt Notfalldienst                                             0180 5911660
Augenarzt Notfalldienst                                            0180 1929340    Donnerstag, 27.01.2022
                                                                                   Vital-Apotheke, Bad Saulgau                                Tel: 07581/484900
Kinderärztlichen Notdienst der Kinderärzte Oberschwaben
Oberschwabenklinik GmbH, KH St. Elisabeth, Elisabethenstraße 15,                   Freitag, 28.01.2022
88212 Ravensburg                                                                   Herz-Apotheke im Kaufland, Sigmaringen                     Tel: 07571/747339
Notdienst                                                                          Apotheke Selbherr, Bad Saulgau                               Tel: 07581/8799
Ravensburg                                                 0180 1929288
Sigmaringen                                                         0180 1929345
                                                                                   Samstag, 29.01.2022
                                                                                   Hodrus`sche Apotheke, Altshausen                             Tel: 07584/3552
 FAMILIENHILFE                                                                     Apotheke Leopold, Sigmaringen                               Tel: 07571/13665
Familienhilfe im ländlichen Raum                               Tel. 07575 209531   Kloster-Apotheke, Zwiefalten                                 Tel: 07373/2879
Dorfhelferinnenstation 1                                                           Sonntag, 30.01.2022
                                                                                   Kreuz Apotheke, Mengen                                       Tel: 07572/8035
 SOZIALSTATION                                                                     Rats Apotheke, Meßkirch                                     Tel: 07575/92120
St. Elisabeth Pfullendorf-Ostrach                                                  Montag, 31.01.2022
„Wir sind der Pflegedienst ihrer Pfarrgemeinde“                  07552 9289670     Dr. Hauser`sche Apotheke, Meßkirch                          Tel: 07575/92280
St. Anna, Sozialstation                                                            Alte Apotheke, Bad Schussenried                               Tel: 07583/847
Außenst.Hohentengen/Mengen/Scheer                                                  Dienstag, 01.02.2022
24 Std.bereitschaft                                                07572/76293
                                                                                   Apotheke St. Michael, Hohentengen                          Tel: 07572/711588
Pflegedienst Burth, Marktstraße 5, 88356 Ostrach                 07585 6250549
Die Zieglerische e. V.                                                             Mittwoch, 02.02.2022
Diakonie-Sozialstation Wilhelmsdorf                               07503/929900     Antonius Apotheke, Bad Saulgau                                 Tel: 07581/7301
Ambulante Dienste der Behindertenhilfe                            07503/929525
                                                                                   Bilharz-Apotheke, Sigmaringen                             Tel: 07571/7296060
Spitalpflege Pfarrhofgasse 3
88630 Pfullendorf                                                  07552/252463    Donnerstag, 03.02.2022
                                                                                   Adler Apotheke, Sigmaringendorf                             Tel: 07571/12864
                                                                                   Stadt Apotheke, Bad Buchau                                  Tel: 07582/91184
 HEBAMME
Barbara Hilgenfeldt
Buchenweg 10, 88636 Illmensee                               07558/938946
                                                                                    KEHRBEZIRK GEMEINDE OSTRACH
Andrea Trautmann                                                                   Herrn Michael Blatt  Sedanstr. 25  72474 Winterlingen
Matthias-Erzberger-Straße 22, 88348 Bad Saulgau           07581/2007529            Tel.: 07434/5520215  Schornsteinfeger.blatt@freenet.de
Hebammensprechstunde
Sprechzeiten:                                                                       FORSTREVIER OSTRACH
Sigmaringen: Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr im Fachbereich Gesundheit
des Landratsamtes Sigmaringen, Hohenzollernstr. 12, 72488 Sigmaringen              Daniel Benz, Tel. 07552/9280468 FAX 07552/9280655
Bad Saulgau: Montags von 16:00 bis 18:00 Uhr im Haus Rosengarten, Kaiser-
straße 62, 88348 Bad Saulgau                                                       e-mail: daniel.benz@lrasig.de
www.landkreis-sigmaringen.de/hebammensprechstunde
                                                                                    CARITASGEMEINSCHAFT OSTRACHTAL
 CARITAS                                                                           Helferkreis Hospiz                                           0152/01826728
Telefonseelsorge                                                   0800 1110 111
                                                                                    HERZ UND HAND- NACHBARSCHAFTSHILFE
oder                                                               0800 1110 222
https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/kinder-jugendliche/start    Mit-Herz-und-Hand@gmx.de                             Tel. 07585/4879995
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 3

   AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften
„Schelmenhau II“, Ostrach, im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostrach hat am 17.01.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Schelmenhau
II“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen.
Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Ostrach soll die baurechtliche Grundlage für die wohnbauliche Nutzung von Flächen im Westen des Hauptorts Ostrach
geschaffen werden. Hier sollen im Anschluss an bestehende Wohnnutzungen im Bereich Schlößlestraße/ Am Schelmenhau weitere Wohn-
bauplätze entwickelt werden.
Die bestehende Bebauung auf Teil-Flst. Nr. 753 ist als Weideunterstand für Pferde genehmigt, soll aber für eine geplante Wohnbebauung
entfallen. Nördlich angrenzend befindet sich das Baugebiet Schelmenhau, das bereits komplett bebaut ist. Im Plangebiet sollen zwei weitere
Bauplätze für Wohnbebauung geschaffen werden. Im Zuge der Planung soll der aktuelle noch nicht ausgebaute Weg auf Flst Nr. 1436, der zur
Erschließung des Flst. Nr. 752/1 dient, als Erschließungsstraße ausgebaut werden. Durch die Umnutzung weiterer Flächen kann die Bereitstel-
lung zusätzlichen Wohnbaulandes in direktem Bebauungszusammenhang zum Hauptort Ostrach ermöglicht werden.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich im unbeplanten Außenbereich entsprechend § 35 BauGB. Die Aufstellung
eines Bebauungsplans zur Realisierung der Planung ist erforderlich.
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet liegt im Westen des Hauptorts Ostrachs und umfasst eine Größe von rund 2.499 m². Im Norden verläuft die Straße Am Schel-
menhau und im Osten die Schlößlestraße. Nördlich grenzt das Wohngebiet Schelmenhau an das Plangebiet an. Im Westen und Süden befin-
den sich landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 17.01.2022. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

                                                                                  Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches, ca.
                                                                                  0,25 ha (Stand 17.01.2022)
                                                                                  Der Bebauungsplan „Schelmenhau II“ wird im beschleu-
                                                                                  nigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von
                                                                                  Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren)
                                                                                  ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
                                                                                  Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit sowie den
                                                                                  berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
                                                                                  Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
                                                                                  Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen
                                                                                  Bauvorschriften wird mit Begründung sowie Fach-
                                                                                  gutachten (Umweltanalyse vom Dezember 2021) vom
                                                                                  04.02.2022 bis einschließlich 07.03.2022 (Ausle-
                                                                                  gungsfrist) beim Bauamt im Rathaus der Gemeinde
                                                                                  Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, während der
                                                                                  üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergän-
                                                                                  zend können weitere Termine vereinbart werden.
                                                                                  Alle Unterlagen können auch auf der Homepage der
                                                                                  Gemeinde unter
                                                                                  https://www.ostrach.de/buergerservice/bekanntma-
                                                                                  chungen-planen-bauen/
                                                                                  eingesehen werden.
                                                                                  Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen
bei der Verwaltung der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stel-
lungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberück-
sichtigt bleiben können.

Ostrach, den 27.01.2022

Christoph Schulz
Bürgermeister

 GEMEINDEVERWALTUNG                                                        IMPRESSUM
Gemeindeverwaltung                                     Tel. 07585/300-0   Amtliche Bekanntmachung der Gemeindeverwaltung Ostrach
Bürgerbüro                                         07585/300-31, 32, 35
Standesamt/ Rentenberatung                            07585-300-33, 34    Verantwortlich für den redaktionellen Teil:
Kasse                                                 07585/300-19, 20    Bürgermeister Christoph Schulz
Steueramt                                                 07585/300-16
Bauamt                                                07585/300-13, 22    Verantwortlich für den Anzeigenteil/ Druck:
Öffnungszeiten:                                                           Primo-Verlag Anton Stähle GmbH & Co. KG
Bürgerbüro                                                                Meßkircher Straße 45, 78333 Stockach,
Montag – Freitag              8.00 bis 12.00 Uhr                          Tel: 07771 9317-11; Telefax: 9317-40
Montagnachmittag             13.30 bis 17.00 Uhr                          E-Mail: anzeigen@primo-stockach.de
Donnerstagnachmittag         13.30 bis 18.oo Uhr                          Homepage: www.primo-stockach.de
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
4 | Donnerstag, 27. Januar 2022                                                                                                          8

Gemeinde Ostrach
Landkreis Sigmaringen

Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten der Satzung über den Einbezug von Außenbereichsflächen in den Zusammenhang bebauten Ortsteil (Innenbereichs-
satzung) als Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB) für den Bereich „Fürst“ im Ortsteil Jettkofen im vereinfachten Ver-
fahren gemäß § 13 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach hat am 17.01.2022 in öffentlicher Sitzung die Ergänzungssatzung „Fürst“ (Innenbereichssatzung)
nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Fürst“ ergibt sich aus dem folgenden Planausschnitt:

                                                                               Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches (schwarz
                                                                               gestrichelte Linie, ohne Maßstab)

                                                                               Die Ergänzungssatzung „Fürst“ (Innenbereichssat-
                                                                               zung) tritt mit dieser Bekanntmachung nach § 10 Abs.
                                                                               3 BauGB in Kraft.

                                                                               Die Ergänzungssatzung erfolgte im vereinfachten Verfahren
                                                                               nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
                                                                               nach § 2 Abs. 4 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wurde von
                                                                               dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach
                                                                               § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informa-
                                                                               tionen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden
                                                                               Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.

                                                                               Jedermann kann die Ergänzungssatzung „Fürst“ der Ge-
                                                                               meinde Ostrach für den Ortsteil Jettkofen (Innenbe-
                                                                               reichssatzung) mit Begründung sowie die Fachgutachten
                                                                               (Eingriffs- Kompensationsbilanz, Prognose von Schallimmis-
                                                                               sionen) während den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus
                                                                               der Gemeinde Ostrach, Hauptstraße 19, 88356 Ostrach, ein-
                                                                               sehen und Auskunft über ihren Inhalt verlangen.

                                                                               Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
                                                                               die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren
                                                                               Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu be-
                                                                               antragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen
                                                                               von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
                                                                               Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Ver-
                                                                               letzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von
                                                                               Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215
                                                                               Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden dem-
                                                                               nach

                                                                               1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 BauGB beachtliche
                                                                                  Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
                                                                                  vorschriften,
                                                                               2. eine unter Berücksichtigung des § 14 Abs. 2 BauGB be-
                                                                                  achtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
                                                                                  des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, und
                                                                               3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
                                                                                  Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung
begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Abs. 4 GemO BW Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
GemO BW oder auf Grund der GemO BW zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande
gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.   die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2.   der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten
     Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
     Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach vorstehender Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist des § 4 Abs. 4 S. 1 GemO BW
jedermann diese Verletzung geltend machen.

Ostrach, den 27.01.2022
Christoph Schulz, Bürgermeister
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 5

   GEMEINDENACHRICHTEN
Corona – aktuelle Regelungen (Stand 25.01.2022)
Achtung: zum Zeitpunkt der Erstellung                burtshilfe, Logopädie, Podologie sowie       Gremiensitzungen von juristischen Per-
dieses Mitteilungsblattes wird die Corona-           medizinische Fußpflege und ähnliche ge-      sonen, Gesellschaften und vergleichbaren
verordnung des Landes überarbeitet. Das              sundheitsbezogene Dienstleistungen:          Vereinigungen, dies gilt auch für Gemeinde-
weitere Verfahren sieht am 27.01.2022 die                                                         rats- und Ortschaftsratssitzungen
Notverkündung vor. Die Neunte Änderung             Für Selbstzahler gilt 2G+. Personen mit        2G Regelung:
der 11. CoronaVO soll zum 28.01.2022 in            ärztlicher Verordnung (Rezept) müssen
Kraft treten. Diese Änderungen sind im un-         keinen Nachweis vorlegen, dies gilt auch       Zutritt ist nur für geimpfte oder genese-
tenstehenden Artikel leider noch nicht ent-        für Begleitpersonen                            ne Personen möglich:
halten. Bitte halten Sie sich über die Tages-                                                     • Sonstiger Einzelhandel (Achtung: aktu-
presse und das Internet aktuell !                  • Geschäfte der Grundversorgung, Wo-             elles Gerichtsurteil ist Stand 25.01.2021
                                                     chenmärkte im Freien sowie Abhol- und          hier noch nicht berücksichtigt)
Nach wie vor gilt in ganz Baden-Württem-             Lieferangebote. (FFP2-Masken dringend        • Beherbergungsbetriebe wie Hotels,
berg die Alarmstufe ll.                              empfohlen)                                     Gasthäuser, Pensionen oder Camping-
                                                                                                    plätze. Davon ausgenommen sind dienst-
Seit Freitag, 21.01.22 gilt aufgrund einer Inzi-   Zur Grundversorgung zählen:                      liche Übernachtungen oder besondere
denz von über 500 an 2 aufeinanderfolgen-          Apotheken, Ausgabestellen der Tafeln, Baby-      Härtefälle.
den Tagen wieder die Ausgangsbeschrän-             fachmärkte, Bäckereien, Banken und Sparkas-    • Vereinssport im Freien
kung im Landkreis Sigmaringen für nicht            sen, Baumärkte, Baumschulen, Blumenfach-
immunisierte Personen (d.h. nicht genesene         geschäfte, Drogerien, Futtermittelmärkte,      Ausgenommen von den 2G Beschränkun-
und nicht geimpfte Personen) zwischen 21           Gartenmärkte, Gärtnereien, Getränkemärkte,     gen sind
und 5 Uhr.                                         Hofläden, Hörgeräteakustiker*innen, Kondi-     • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
Nähere Informationen hierzu finden Sie             toreien, Lebensmittelhandel (Supermärkte)      • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch
unter https://www.landkreis-sigmaringen.           einschließlich der Direktvermarktung (Hoflä-     nicht eingeschult sind
de/de/Aktuell/Aktuelle-Meldungen/Ak-               den), Metzgereien, mobile Verkaufsstände       • Zugang ohne Test möglich
tuelle-Meldung?view=publish&item=ar-               für landwirtschaftliche Produkte und Erzeug-
ticle&id=3162                                      nisse, Optiker*innen, Orthopädieschuhtech-     Folgende Personen benötigen einen negati-
                                                   niker*innen, Poststellen und Paketdienste,     ven Antigen-Test:
                                                   Reformhäuser, Raiffeisenmärkte, Reise- und     • Personen bis einschließlich 17 Jahre (auch
                                                   Kundenzentren zum Fahrkartenverkauf im           diejenigen die nicht mehr zur Schule ge-
                                                   öffentlichen Personenverkehr, Reinigungen,       hen)
                                                   Sanitätshäuser, Stellen des Zeitschriften-     • Personen, die sich aus medizinischen
                                                   und Zeitungsverkaufs, Supermärkte, Tank-         Gründen nicht impfen lassen können
Dauer Genesenenstatus
                                                   stellen, Tierbedarfsmärkte, Waschsalons so-      (ärztl. Nachweis notwendig).
Das RKI hat mit Wirkung vom 15.01.22 die
                                                   wie Wochenmärkte.                              • Personen, für die es keine allgemeine
Dauer des Genesenenstatus von bisher 6
                                                                                                    Impfempfehlung der Ständigen Impf-
Monaten auf 90 Tage reduziert. Die Verkür-
zung des Genesenenstatus                           3G Regelung:                                     kommission (STIKO) gibt
gilt auch für bereits ausgestellte Nachweise.      Zutritt ist nur für getestete, geimpfte
Das Datum der Abnahme des positiven Tests          oder genesene Personen möglich Aus-            2G+ Regelung:
muss – wie bisher – mindestens 28 Tage zu-         genommen von den Testpflichten und den         Genesene und geimpfte Personen müssen
rückliegen.                                        2G/3G-Beschränkungen sind Personen bis         in folgenden Bereichen zusätzlich einen ta-
                                                   einschließlich 17 Jahre (Nachweis per Schü-    gesaktuellen negativen Schnell- oder PCR-
Gültigkeit der Impfnachweise / Anfor-              lerausweis)                                    Test vorlegen:
derungen für einen vollständigen Impf-                                                            • Gastronomie
schutz – Änderung zum 15.01.22                     In öffentlichen Verkehrsmitteln (FFP2-Mas-     • Im touristischen Verkehr (nur mit 50 % der
Die Tabelle kann dieser Seite entnommen            ken dringend empfohlen):                         regulären Fahr-/Fluggäste),
werden:                                            Schülerinnen und Schüler jeden Alters (also    • Freizeiteinrichtungen, Kultureinrichtun-
www.pei.de/impfstoffe/covid-19                     auch Schülerinnen und Schüler über 18            gen wie Museen etc.
                                                   Jahre) sind von der 3G-Regelung im ÖPNV        • Öffentliche      Veranstaltungen       wie
Aufgrund der stark ansteigenden Omik-              ausgenommen. Neben dem Schülerausweis            Theater-      und   Konzertaufführungen,
ron-Welle und dem damit zu erwartenden             oder einer vergleichbaren Bescheinigung          Filmvorführungen,         Stadtführungen
erneutem Anstieg der Hospitalisierungen            der Schule kann die Schülereigenschaft           und     Informations-,   Betriebs-, Ver-
gelten die Regelungen der Alarmstufe II            von allen Schulkindern bis einschließlich 17     eins-     sowie     Sportveranstaltungen.
vorerst unabhängig von der Auslastung der          Jahre zum Beispiel durch einen Lichtbildaus-     Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder
Intensivbetten und der Sieben-Tage-Hos-            weis nachgewiesen werden, aus dem das Al-        sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sport-
pitalisierungsinzidenz bis zum 01. Februar         ter hervorgeht. Schulkinder unter 18 Jahren,     stätten
2022 weiter.                                       die ein spezielles Schülerticket vorweisen,    • Körpernahe kosmetische Dienstleistungen
In Innenbereichen mit Maskenpflicht müs-           das nur gegen den Nachweis der Schülerei-      • Gesundheitsbezogene Dienstleistun-
sen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder           genschaft ausgegeben wird, benötigen ne-         gen wie Physio- und Ergotherapie, Ge-
vergleichbare Maske tragen – beispielswei-         ben dem Schülerticket keinen zusätzlichen        burtshilfe, Logopädie, Podologie sowie
se KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt         Nachweis der Schülereigenschaft.                 medizinische Fußpflege und ähnliche ge-
nicht für den öffentlichen Verkehr und in Ar-                                                       sundheitsbezogene Dienstleistungen:
beits- und Betriebsstätten.                        Bei Friseurbetrieben und Barbershops
                                                   gilt für nicht immunisierte Personen 3G mit    Für Selbstzahler gilt 2G+. Personen mit ärzt-
Ohne Einschränkungen:                              PCR-Test. Für Immunisierte Personen ist der    licher Verordnung (Rezept) müssen keinen
• Gesundheitsbezogene Dienstleistun-               Zutritt mit Impf- oder Genesenennachweis       Nachweis vorlegen, dies gilt auch für Begleit-
  gen wie Physio- und Ergotherapie, Ge-            gestattet.                                     personen
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
6 | Donnerstag, 27. Januar 2022                                                                                                         8

Ausgenommen von der Testpflicht bei                Ausgenommen bei der Zählung der            che Ausbildung oder Kenntnis und Erfah-
2G+ sind:                                          Personen sind Kinder und Jugendliche       rung besitzt.
• Geboosterte Personen, also genesene              bis einschließlich 13 Jahre.
  und geimpfte Personen, die ihre Auffri-                                                     Bitte informieren Sie sich laufend über eine
  schimpfung erhalten haben. Dies gilt un-     Veranstaltungen und Freizeiteinrichtun-        mögliche Änderung der Einstufung: https://
  mittelbar nach der Booster-Impfung, es       gen:                                           www.gesundheitsamt-bw.de/lga/de/fachin-
  gibt dabei keine 14-Tage-Frist wie bei der   • Messen und Ausstellungen sind nicht er-      formationen/infodienste-newsletter/infekt-
  Grundimmunisierung.                            laubt                                        news/seiten/lagebericht-covid-19
• Geimpfte mit abgeschlossener Grundim-        • Anlagen mit Aerosolbildung wie insbe-
  munisierung oder Genesene mit einer            sondere Dampfbäder, Dampfsaunen und
  nachfolgenden Impfung, wenn seit der           Warmlufträume müssen schließen
  letzten erforderlichen Einzelimpfung min-    • Diskotheken und Clubs sind geschlos-
  destens 14 Tage und nicht mehr als drei        sen.
  Monate vergangen sind.                       • Für gastronomische Betriebe und Vergnü-
• Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die         gungsstätten wie Spielhallen und Casinos
  noch nicht eingeschult sind.                   gilt eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr.   Die Antworten zu häufig gestellten Fragen
• Personen, für die keine Empfehlung der       • In Bibliotheken und Archiven können          zur aktuell gültigen Verordnung finden Sie
  Ständigen Impfkommission hinsichtlich          Medien ohne Einschränkung abgeholt           hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/
  einer Auffrischungsimpfung besteht –           und zurückgebracht werden.                   de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-co-
  also Kinder und Jugendliche mit vollstän-                                                   rona-verordnung/
  digem Impfschutz bis einschließlich 17       Folgende Personen dürfen Bereiche, bei
  Jahre und Schwangere im ersten Schwan-       denen oben genannte 2G/3G-Beschränkun-
  gerschaftsdrittel.                           gen gelten, nutzen, müssen jedoch einen
                                               negativen Antigen-Test vorlegen:
Kontaktbeschränkungen:                         • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die
• Für private Zusammenkünfte bei denen           nicht mehr zur Schule gehen.
  auch nicht geimpfte oder nicht genesene      • Personen, die sich aus medizinischen
  Personen teilnehmen, Begrenzung auf ei-        Gründen nicht impfen lassen können           Hier können Sie das Schaubild abrufen
  nen Haushalt plus zwei weitere Personen.     • Personen, für die es keine allgemeine        „Corona-Regelungen auf einen Blick“, in
  Kinder und Jugendliche bis einschließlich      Impfempfehlung der STIKO gibt                welchem übersichtlich und ausführlich alle
  13 Jahre zählen zur Personenzahl nicht                                                      Regelungen in den einzelnen Stufen darge-
  hinzu. Paare, die nicht zusammenleben,       Einen für 3G oder 2G+ gültigen Testnach-       stellt werden:
  zählen als ein Haushalt.                     weis kann ausstellen:
• Ausschließliche Teilnahme geimpfte und       • Ein Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1       https://www.baden-wuerttemberg.de/fi-
  genesene Personen:                             CoronavirusTestverordnung z.B. Apo-          leadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronain-
  • In geschlossenen Räumen dürfen maxi-         theken, Arztpraxen, Teststellen              fos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_
    mal 10 Personen zusammenkommen.            • Testung durch fachkundiges Personal          DE.pdf
    Im Freien dürfen nicht mehr als 50 Per-      im Rahmen der betrieblichen Testung
    sonen zusammenkommen.                                                                     Wir bitten, die bekannten Hygienemaßnah-
  • Dabei zählen zu den 10/50 auch Perso-      Ein gültiger Testnachweis kann vom             men zu beachten, die kostenlosen Ange-
    nen dazu, die sich aus medizinischen       Arbeitgeber dann ausgestellt werden,           bote für Impfen und Testen in Anspruch zu
    Gründen nicht impfen lassen können         wenn die zugrundeliegende Testung im           nehmen und auf nicht notwendige Kontak-
    und für die es keine Impfempfehlung        Rahmen der betrieblichen Testung durch         te zu verzichten.
    der Ständigen Impfkommission gibt.         Personal erfolgt, das die dafür erforderli-

  Corona-Testmöglichkeiten in Ostrach
  Testzentrum Apotheke
  Im Erdgeschoss des Ärztehauses, Sigmaringer Straße 8 testet die Götz‘sche Apotheke
  Unsere Götz‘sche Apotheke bietet in Zusammenarbeit mit der Gemeinde dankenswerterweise weiterhin kostenlose Bürgertests an.

  Die nächsten Testtage :
  Freitag                    28.01.2022                 7.30 – 10.30 Uhr,              16.00 – 18.00 Uhr
  Samstag                    29.01.2022                 9.30 – 11.30 Uhr
  Sonntag                    30.01.2022                 9.30 – 10.30 Uhr
  Montag                     31.01.2022                 7.30 – 8.30 Uhr                16.00 – 18.00 Uhr
  Dienstag                   01.02.2022                 7.30 – 8.00 Uhr                16.00 – 18.00 Uhr
  Mittwoch                   02.02.2022                 7.30 – 8.00 Uhr                9.30 – 10.30 Uhr    16.00 – 18.00 Uhr
  Donnerstag                 03.02.2022                 7.30 – 8.00 Uhr                16.00 – 18.00 Uhr

  Bitte informieren Sie sich über die exakten, noch freien Zeitfenster auf der Homepage der Apotheke.
  Es ist eine Voranmeldung im Internet erforderlich auf:
  https://www.apo-schnelltest.de/goetzsche-apotheke

  Bitte bringen Sie zum Test Ihren Personalausweis mit. Im Raum muss eine FFP2-Maske getragen werden.
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 7

Impfangebot wird justiert
Tägliches Impfangebot am Impfstützpunkt Sigmaringen bleibt erhalten.
Impfstützpunkte Bad Saulgau und Pfullendorf ergänzen sich montags bis freitags.
Mobile Impftermine pausieren ab Februar.
Der Landkreis und die SRH Kliniken Landkreis Sigmaringen passen das Impfangebot an die Nachfrage an. Der Unterstützungsbedarf für die
niedergelassene Ärzteschaft wird geringer. Zuletzt betrugen die Auslastungen bei Aktionen in Gemeindehallen, im Impfstützpunkt Sigmarin-
gen und dem Impfstützpunkt Pfullendorf rund 30%, im Impfstützpunkt Bad Saulgau rund 50 %.

Tägliches Impfangebot am Impfstützpunkt Sigmaringen bleibt erhalten.
Im Impfstützpunkt Sigmaringen im ehemaligen Medimax-Gebäude wird weiterhin montags bis freitags von 13 bis 20 Uhr und samstags und
sonntags von 10 bis 18 Uhr geimpft.
Impfen ohne Termin ist möglich. Wer sich spontan ohne Termin impfen lassen möchte, muss in der Regel nicht mit langen Wartezeiten rechnen.
Wer sich ganz ohne Wartezeit impfen lassen möchte, sollte eine Terminreservierung auf der Internetseite des Landkreises vornehmen.

Impfstützpunkte Bad Saulgau und Pfullendorf ergänzen sich montags bis freitags.
Am SRH Krankenhaus Bad Saulgau wird künftig montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 16 Uhr geimpft, am SRH Krankenhaus Pfullendorf
dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 16 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Die Krankenhäuser bieten auch Impfungen
für Kinder von 5 bis 11 Jahren an.
Terminvereinbarungen für Impfstützpunkte sind unter www.landkreis-sigmaringen.de/impftermin möglich.

Mobile Impftermine pausieren ab Februar
Mobile Impftermine in den Gemeinden finden im Januar wie folgt noch statt:

 Datum            Ort                    Adresse                   Uhrzeit             Anmeldung
 28.01.2022       Pfullendorf            Stadthalle                13-20 Uhr           Siehe Homepage der Stadt
 29.01.2022       Meßkirch               Stadthalle                13-20 Uhr           Siehe Homepage der Gemeinde
 30.01.2022       Wald                   Zehn-Dörfer-Halle         10-18 Uhr           Siehe Homepage der Gemeinde
 16.02.2022       Gammertingen           Alte Turnhalle            8-13 Uhr            Ohne Anmeldung

Ab Februar pausieren die mobilen Impftermine in täglich wechselnden Gemeindehallen aufgrund der aktuell zurückgehenden Nachfrage
zunächst bis auf Weiteres.
Am 16. Februar findet noch von 8 bis 13 Uhr ein freier Impftermin in der alten Turnhalle in Gammertingen statt, eine Anmeldung ist nicht
notwendig.

Wer sich impfen lassen möchte, kann dies auch bei vielen Haus- und Fachärzten oder Apotheken tun.
Mehr Infos unter www.landkreis-sigmaringen.de/impfen

  Gemeinde Ostrach/Landkreis Sigmaringen
  Wir suchen ab dem 01.04.2022 am Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal eine

                                                      Schulbegleitung (m/w/d)

  für die individuelle Begleitung und Unterstützung eines Kindes während der Schulzeit.
  Der Stellenumfang der Beschäftigung umfasst 20,5 Stunden pro Woche und richtet sich nach dem Stundenplan des zu begleitenden
  Kindes. Die Stelle ist vorerst befristet bis zum 31.07.2022. Es ist keine pädagogische Ausbildung notwendig.
  Schulbegleitung ist eine Brücke, die es Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Beeinträchtigungen er-
  möglicht, am Unterricht in einer Regelschule teilzunehmen. Es handelt sich um eine Einzelfallhilfe, welche sich am Kind oder Jugendli-
  chen orientiert und direkt im Unterricht stattfindet.

  Das bringen Sie mit:
  -    Interesse an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen
  -    ein hohes Einfühlungsvermögen
  -    Zuverlässigkeit
  -    Kommunikations- und Teamfähigkeit

  Das bieten wir Ihnen:
  -    Familienfreundliche Arbeitszeiten
  -    Eine faire Vergütung und Urlaub während der Schulferien
  -    Mitarbeit in einem engagierten Team

  Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung und bitten um Zusendung der vollständigen Unterlagen bis
  18.02.2022 an das Bürgermeisteramt Ostrach, Hauptstr. 19, 88356 Ostrach oder per E-Mail an baron@ostrach.de. Für Rückfragen steht
  Ihnen Frau Baron unter der Rufnummer 07585/300-17 gerne zur Verfügung.
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
8 | Donnerstag, 27. Januar 2022                                                                                                             8

Gemeinde beschafft öffentlich zugängliche Defibrillatoren!
Defibrillatoren können Leben retten! Dies       Die Anwendung eines Defibrillators ist kin-       einen Stromschlag abgibt, um diese Störun-
hat sicherlich schon Jeder einmal gehört.       derleicht und selbsterklärend sowie für Je-       gen bestenfalls aufzuheben. Danach ist das
Daher finden öffentlich zugängliche De-         dermann erlaubt. Für den Laien bedarf es          Herz wieder in der Lage in einen geordneten
fibrillatoren (abgekürzt: AED = automati-       keiner Unterweisung. Die Steigerung der           Herzrhythmus einzusteigen. Problematisch
sierter externer Defibrillator) immer mehr      Überlebenswahrscheinlichkeit eines Patien-        ist, dass diese Rhythmusstörungen pro Mi-
Einzug in öffentliche Gebäude oder vor al-      ten bei Anwendung eines Defibrillators in-        nute etwa zehn Prozent schwächer werden
lem in größeren Städten in Bereichen wie        nerhalb von 3 Minuten auf bis zu 80 % zeigt,      und somit die erfolgreiche Defibrillations-
Bahnhöfe, U-Bahn-Stationen, Kaufhäuser          wie wichtig es ist, sich zu trauen, ein solches   wahrscheinlichkeit ebenfalls um etwa zehn
und so weiter.                                  Gerät zu benutzen und nicht erst auf das          Prozent pro Minute sinkt. Somit ist nur eine
Die Gemeinde Ostrach hat sich daher eben-       Eintreffen des Rettungsdienstes zu warten.        frühe Defibrillation in der Regel lebensret-
                                                Wie das Gerät genau funktioniert, was gene-
falls dazu entschlossen, hier tätig zu werden                                                     tend. Ein Defibrillator kommt bei einem
                                                rell bei einem Notfall zu veranlassen ist (u.a.
und somit einen Beitrag zur allgemeinen Si-                                                       bewusstlosen Patienten ohne ausreichende
                                                Notruf absetzen) oder wie gleich nochmal
cherheit der Bevölkerung zu leisten. Es wur-                                                      Lebenszeichen (Puls, Atmung) zur Anwen-
                                                die Herz-Lungen-Wiederbelebung abläuft,
den insgesamt 2 AEDs beschafft.                 muss man sich nicht merken – das Gerät            dung.
An dieser Stelle gilt der Sparkasse Ostrach     teilt dies mit automatisierter Stimme nach
ganz besonderer Dank für die finanzielle        Öffnen des Deckels dem Bediener Schritt für       Defibrillatoren können Leben retten – wenn
Unterstützung!                                  Schritt mit.                                      man ihn anwendet! Daher hoffen wir alle,
                                                                                                  dass man einen Defibrillator im besten Fall
Die AED´s befinden sich an folgenden, öf-       Zur allgemeinen Erklärung der Funktions-          niemals benötigt, aber im Notfall weiß, wo
fentlich zugänglichen Standorten:               weise eines Defibrillators sei erklärt, dass      ein Gerät angebracht ist und wie dieses zum
• Rathaus Ostrach (Montage an Außen-            es sich hierbei um ein Gerät handelt, das         Einsatz gebracht werden kann.
  wand)                                         bei einem Kreislaufstillstand durch lebens-
• Sparkasse Ostrach (Zugang rund um die         gefährliche Herzrhythmusstörungen wie             Ihr Bürgermeister
  Uhr)                                          Kammerflimmern oder Kammertachykardie             Christoph Schulz

                                                Die Gemeinde Ostrach sucht ab sofort eine

                                                           Reinigungskraft

  für das Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal in Ostrach. Der Beschäftigungs-umfang beträgt wöchentlich 18,5 Stunden.

  Ihre Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 20.02.2022 an das Bürgermeisteramt Ostrach, z.Hd. Frau Baron, Hauptstraße 19, 88356
  Ostrach oder per Mail an baron@ostrach.de. Für Auskünfte stehen wir Ihnen unter der Telefon Nr. 07585/300-17 gerne zur Verfügung.
  Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.

  Hecken und Sträucher entlang Straßen und Gehwegen zurückschneiden
  Jetzt im Winter außerhalb der Vegetationszeit vor dem 01.03. ist es an der Zeit, falls notwendig, Rückschnitte zu veranlassen.
  Aus diesem Grund möchten wir sie auf gesetzliche Regelungen für den Grünschnitt entlang von Verkehrswegen aufmerksam machen.
  Nach § 28 Abs. 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg ist es nicht zulässig, dass die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Zweige von
  Bäumen und Sträuchern, die aus privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze hinaus in den Gehweg oder in die Straße reichen,
  beeinträchtigt wird.

  Nicht nur an breiten und hohen Fahrzeugen wie LKWs und Bussen können durch Äste, die in die Straße ragen, Beschädigungen entste-
  hen. Auf Grundstücksbesitzer können im schlimmsten Fall Forderungen (Schadensersatz) zukommen.

  Um dies zu vermeiden, sind folgende Punkte zu beachten:
  • Über der gesamten Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,50 m frei bleiben.
  • An Radwegen dürfen bis zu einer Höhe von 2,50 m Äste nicht hereinragen.
  • Gehwege müssen bis zu einer Höhe von 2,30 m von überhängenden Ästen und Zweigen freigehalten werden.
  • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Weghinterkante zurückzuschneiden, so dass der Gehweg in einer Breite freige-
    halten wird, die es zwei Fußgängern ermöglicht, problemlos aneinander vorbeizugehen, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen.
  • An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Bäume und Sträucher stets so niedergehalten werden (höchstens 80
    cm), dass eine ausreichende Übersicht für die Verkehrsteilnehmer gewährleistet ist.
  • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und müssen von den Verkehrsteilnehmern rechtzeitig wahrgenommen werden kön-
    nen.

  Diese Werte müssen auch bei schweren und regennassen oder schneebedeckten Ästen eingehalten werden.
  Bitte schneiden Sie falls notwendig ihre Hecken, Bäume und Sträucher rechtzeitig vor dem 01.03.2021 zurück, damit die Verkehrssicher-
  heit nicht beeinträchtigt wird.

  Bürgermeisteramt Ostrach
  Ordnungsamt
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 9

   GEMEINDERAT
Beschlüsse der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.01.2022
Gemeindewald                                     Neubau Mistplatte, vier Futtersilos;         Es wird bei einer Gegenstimme folgender
- Forsteinrichtung durch Hr. Benz, Land-         Neubau von 2 Abferkelställen, Unter-         mehrheitlicher Beschluss gefasst:
ratsamt Sigmaringen                              weiler, Königseggwalder Straße               Der Gemeinderat der Gemeinde Ostrach
- Haushalt                                     • Neubau eines Dreifamilienwohnhau-            beschließt gemäß § 2 (1) BauGB die Auf-
Es werden folgende einstimmige Beschlüsse        ses, Burgweiler, Sonnenbühl                  stellung des Bebauungsplans mit örtlichen
gefasst:                                                                                      Bauvorschriften „Tierklinik und Therapiezen-
1. Der Gemeinderat stimmt dem Vollzug          Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen        trum“ im zweistufigen Regelverfahren.
    des Betriebsplanes für das Forstwirt-      zu folgendem Baugesuch bei einer Enthal-
    schaftsjahr 2020 mit einem Verlust in      tung einstimmig her:
                                                                                              Satzung „Fürst“, Jettkofen
    Höhe von 1.354 EUR zu.                     Erweiterung best. Lebensmittelmarkt,
2. Der Gemeinderat stimmt dem forst-           Ostrach, Hohenzollernstraße                    - Abwägung und Satzungsbeschluss
    wirtschaftlichen Betriebsplan für das                                                     Es wird folgender einstimmiger Beschluss
    Forstwirtschaftsjahr 2022 mit einem vo-    Der Gemeinderat stellt vorbehaltlich der Zu-   gefasst:
    raussichtlichen Überschuss in Höhe von     stimmung des Ortschaftsrats das Einverneh-     1. Der Gemeinderat beschließt über die
    54.600 EUR zu.                             men zu diesem Baugesuch her.                       im Rahmen der Bebauungsplanaufstel-
                                               Umbau best. Gaststätte zu einem Wohn-              lung und der Aufstellung der örtlichen
Baugesuche                                     haus mit 3 Wohneinheiten, Lausheim                 Bauvorschriften eingegangenen Stel-
Der Gemeinderat stellt das Einvernehmen                                                           lungnahmen (Gesamtabwägung) ent-
zu folgenden Baugesuchen einstimmig her:       Bebauungsplan „Schelmenhau II“,                    sprechend der vorliegenden Beschluss-
• Neuerrichtung von zwei zusätzlichen          Ostrach                                            vorschläge.
  Flutlichtmasten und Erneuerung der           - Beschluss zur Offenlage                      2. Der Gemeinderat beschließt die Er-
  Leuchten auf den Bestandsflutlicht-          Es wird folgender einstimmiger Beschluss           gänzungssatzung „Fürst“ gem. § 10 (1)
  masten, Ostrach, Altshauser Straße           gefasst:                                           BauGB als Satzung.
• Erweiterung der Verkaufs- und Ausstel-       Der Gemeinderat billigt den Entwurf des
  lungsfläche durch Einbau einer Zwi-          Bebauungsplans „Schelmenhau II“ mit ört-
                                                                                              Biotopverbundplanung
  schenebene in bestehende Verkaufs-           lichen Bauvorschriften und beschließt, die
  halle, Ostrach, Heiligenberger Straße        Bürger- und Behördenbeteiligung nach § 3       - Vergabe an ein Planungsbüro
• Neubau eines Einfamilienwohnhauses           (2) und § 4 (2) BauGB (Offenlage) durchzu-     Es wird folgender einstimmiger Beschluss
  mit Einliegerwohnung und Doppelga-           führen.                                        gefasst:
  rage, Laubbach, Birkenbühl                                                                  Der Gemeinderat vergibt die Erstellung ei-
• Nutzungsänderung best. Stall zu              Bebauungsplan „Tierklinik und Therapie-        ner Biotopverbundplanung für die Gemein-
  Ferkelaufzuchtstall zu Jungsauen             zentrum Ostrach“                               de Ostrach an das Büro 365° freiraum + um-
  Deck-/Wartestall, zu Eberstall.              - Aufstellungsbeschluss                        welt zum Bruttopreis von 66.488,39 €.

   SPRECHTAGE
Sprechstunden der Kreisbehindertenbeauftragten
Die Kreisbehindertenbeauftragte Petra          Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation       Sie können Ihre Anliegen auch jederzeit ger-
Knaus setzt sich für alle Menschen mit geis-   finden die nächsten Sprechstunden aus-         ne über die Postanschrift oder per E-Mail an
                                               schließlichtelefonisch statt.                  Frau Knaus richten.
tiger, körperlicher oder seelischer Behinde-
                                               • Donnerstag, den 27.01.2022 von 16.00         Petra Knaus, Unterdorfstr. 8, 72488 Sigma-
rung im Landkreis Sigmaringen ein. Sie ist        bis 18.00 Uhr                               ringen-Laiz
Mittlerin zwischen Betroffenen und fachlich    • Donnerstag, den 24.02.2022 von 17.00         E-Mail: kbb@landkreis-sig.de
Verantwortlichen.                                 bis 19.00 Uhr                               Mobil: 0160 98 40 61 98

   ORTSVERWALTUNGEN

  Ortsverwaltung Burgweiler
  Dienstag, 1. Februar 2022 findet wegen einem anderen kommunalpolitischen Termin keine Sprechstunde des Ortsvorstehers im Rathaus
  statt.

  Gerne können Sie bei Bedarf einen anderen Termin vereinbaren.

  Ab sofort erreichen Sie mich in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten – auch während der Sprechstunde im Rathaus! - unter
  der neuen Rufnummer 01520 / 8961856.

  Matthias Seitz, Ortsvorsteher
MITTEILUNGSBLATT Amtliche Bekanntmachungen der Gemeindeverwaltung - bei der Gemeinde Ostrach
10 | Donnerstag, 27. Januar 2022                                                                                                                                                     8

   KINDERGARTENNACHRICHTEN
Kindergarten- und Krippenplätze
Wir beginnen im März mit der Platzvertei-      Seit dem 01. Oktober 2021 können Eltern                                     07585 300-33 mit Frau Utz in Verbindung
lung für das kommende Kindergartenjahr.        Ihre Kinder ausschließlich über das Portal                                  setzen.
An alle Eltern die noch keine Betreuungsan-    Little Bird für einen Betreuungsplatz anmel-                                Sollten sich Änderungen der schon abge-
frage über das Programm Little Bird gestellt   den.                                                                        gebenen Anfragen ergeben haben, bitten
haben und einen Platz für das kommende         Hinweis:                                                                    wir Sie darum uns diese per Mail an utz@
Kindergartenjahr ab September 2022 benö-       Eltern, die keine Möglichkeit haben, Ihr Kind                               ostrach.de mitzuteilen.
tigen, sollten zeitnah eine Anfrage über das   im Onlineportal von Little Bird anzumel-
Programm Little Bird stellen.                  den, können sich unter der Telefonnummer                                    Die Gemeindeverwaltung

   SCHULNACHRICHTEN
Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal, Schlößlestraße 9-11, 88356 Ostrach

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte der zukünftigen Fünftklässler,             Reinhold-Frank-Schulzentrum Ostrachtal, Schlößlestraße 9-11, 88356 Ostrach

wie Sie wissen sind am 09. und 10. März die    Die Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schul-                Unser Sekretariat ist am 09. und 10. März
Anmeldetage für die weiterführenden Schu-      leitung freu en sich auf Ihren Besuch. Mel-                von 7:00 17:00 Uhr zur Anmeldung geöffnet.
len.                                           den Sie sich bitte telefonisch Sehr
                                                                              an,geehrte
                                                                                   damit Elternwir        Alternativderkönnen
                                                                                                und Erziehungsberechtigte                Sie das Anmeldeformu-
                                                                                                                           zukünftigen Fünftklässler,

                                               gemeinsam Ihren Besuch beiwieuns         planen            lar  auf    unserer     Homepage            ausfüllen, unter-
                                                                                 Sie wissen, sind am 09. und 10. März die Anmeldetage für die weiterführenden Schulen.
Damit Sie, obwohl wir keinen Tag der offe-     können :                                                   schreiben und uns per Email oder postalisch
                                                                              Damit Sie, obwohl wir keinen Tag der offenen Tür durchführen können, unsere Schule
nen Tür durchführen können, u nsere Schule     07585 930 460!                 kennenlernen können, bieten zukommen          lassen.die Möglichkeit bei einer Führung im
                                                                                                             wir Ihnen am 18.02.2022
kennenlernen kön nen, bieten wir I hnen am                                              familiären Kreis unsere Schule auf kreative Weise zu erleben. Lassen Sie sich überraschen!
18.02.2022 die Möglichkeit bei einer Füh-      Sollten Sie an diesem Tag keine Zeit haben,               Herzliche Grüße aus dem
rung im familiären Kreis unsere Schule auf     können Sie auch an einem für Sie   passenden
                                                                             Die Lehrerinnen  und Lehrer Reinhold-Frank-Schulzentrum
                                                                                                         sowie die Schulleitung freuen sich auf Ihren Besuch. Melden Sie
                                                                             sich bitte telefonisch an, damit wir gemeinsam Ihren Besuch bei uns planen können:
kreative Weise zu erleben. L assen Sie sich    Tag eine Besichtigung der Schule     vereinba-            Birgit Hertle
                                                                             07585 930460!
überraschen!                                   ren.                                                      GMS Rektorin
                                                                             Sollten Sie an diesem Tag keine Zeit haben, können Sie auch an einem für Sie passenden Tag
                                                                                        eine Besichtigung der Schule vereinbaren.

   VEREINSNACHRICHTEN
                                                                                        Unser Sekretariat ist am 09. und 10. März von 7:00 - 17:00 Uhr zur Anmeldung geöffnet.
                                                                                        Alternativ können Sie das Anmeldeformular auf unserer Homepage ausfüllen, unterschreiben
                                                                                        und uns per Email oder postalisch zukommen lassen.

Arbeitskreis Ostrach                           Der Kontakt und die Freundschaft mit so                                     Kontakt: Christel John, 0152 28708921 T
                                               vielen Menschen aus zahlreichen Ländern,                                    07576-7012, Ellen Baier 07585 9358077,
TREFF INTERNATIONAL                            die erschütternden Berichte von unvorstell-                                 Matthias und Ruth Scheible 07585-9244940,
Abschied                                       baren Erlebnissen, die anregenden Begeg-                                    Claudia    Rotter
                                                                                                                              Herzliche Grüße aus07585-934646,         Besime Tekin
                                                                                                                                                  dem Reinhol-Frank-Schulzentrum
Als 1990 Im Grund vier Häuser für 160 Aus-     nungen, das Vertrauen der Menschen, die                                     07585-932150, info@treff-international.org
siedler gebaut wurden und gleichzeitig die     Herzlichkeit der Kinder, die Konfrontation
ersten Asylbewerber nach Ostrach kamen,        mit immer neuen Aufgaben, die Freude an                                                                                GMS Rektorin

gründeten einige Ostracher einen Arbeits-      deren Bewältigung, die Entdeckung von ko-
kreis, um beiden Gruppen den Einstieg in       operativen Menschen bei den verschiedens-
die neue Umgebung zu erleichtern. Basis
                                                                                                                                                      DRK Ostrach
                                               ten Behörden, Anwälten, Schulen, Praxen,
der Arbeit war von Anfang an ein wöchent-      Arbeitgebern, die gute und nahe Zusam-                                                             Altkleider Abgabe
liches Treffen, immer an einem bestimmten      menarbeit als Gruppe...                                                                               kommenden
Wochentag. Bei diesem „Cafè“ können wir        Ohne die Unterstützung aus der Bevölke-                                                         Samstag, den 29.01.2022
uns austauschen, raten und helfen.             rung und dem Rathaus wäre das alles nicht                                                         zwischen 10-12 Uhr
Von Anfang an legten wir auf zwei Aspekte      möglich. Herzlichen Dank.                                                                             am Drk Heim
besonderen Wert:                               Unser bewährtes Team arbeitet weiter. Wir                                                            an derOstrach.
Jeder ist willkommen, gleichgültig, welcher    haben auch neue Helfer gewonnen, brau-
Religion oder Weltanschauung er angehört,      chen aber weitere! Wir feuen uns über jeden,                                                    DRK Bereitschaft Ostrach
welche Kultur und welche politische Ansicht    der bei uns mitmachen möchte.
ihn prägen, aus welchem Land er aufge-         Sigrid Maria Weydemann
brochen ist, ob er flüchten musste oder als
Arbeitnehmer hergekommen ist. Wichtig ist      Unsere Treffen finden statt
uns der wechselweise Respekt, auch unter-      an jedem Donnerstag um 18 Uhr
einander.                                      im TREFF INTERNATIONAL, Kirchstraße 6                                       Fußballclub Ostrach
Der zweite Aspekt ist der Wunsch, dass alle    Wir helfen allen Menschen, die aus anderen                                  FCO aktuell
sich möglichst bald auch gegenseitig un-       Ländern zu uns nach Ostrach gekommen                                        Vorschau:
terstützen, Erfahrungen weitergeben, vor       sind oder schon länger hier leben, bei allen
                                                                                                                           Vorbereitungsspiele für die Aktiven am
allem auch neu Eintreffenden gegenüber.        Problemen und Fragen, die auftauchen, bei
Eine Reihe dieser Neu-Ostracher sind heute     Kontakten mit Ämtern, Schulen, Ärzten, Ar-                                  kommenden Wochenende:
selber Mitarbeiter im Arbeitskreis.            beitgebern, beim Lesen und Ausfüllen von                                    FC Ostrach I - FV Walbertsweiler/Rengets-
Wenn ich jetzt Ende Januar mit dieser ehren-   Formularen, Asylanträgen usw.. Nach Ter-                                    weiler am Samstag 29.01. 13.00 Uhr
amtlichen Arbeit aufhöre, kommen mir die       minansprache gibt es u.a. auch gebrauchte                                   FC Ostrach I - FV Altshausen am Sonntag
über dreißig Jahre rückblickend vor wie eine   Kleidung, Geschirr, Haushaltsgeräte, Kinder-                                30.01. 13.00 Uhr
Weltreise:                                     sachen.
Donnerstag, 27. Januar 2022 | 11

Musikverein Ostrach                               • Beisitzer von 2016-2017                       Schwäbischer Albverein
                                                  • Vorstand im Vorstandsteam seit 2017
Musikverein Ostrach                                                                               Ortsgruppe Ostrach
Beim Musikverein gab es auch 2021 wie-            Er ist als Akteur beim Musikball immer dop-     ostrach.albverein.eu
der Jubiläen. Leider konnten wir diese, wie       pelt dabei-als Tänzer und Akteur/Schreiber
bereits 2020, nicht im gewohnten Rahmen           des Dorfgeschehens. Ebenfalls ist auf ihn bei   Seniorenwanderung 27. Januar 2022
während des Jahreskonzerts durchführen.           den Arbeitseinsätzen voll verlass. Durch sei-   Unterweiler - Oberweiler - Königsegg-
Deshalb entschlossen wir uns, von Seiten          nen Beruf bringt er sich auch immer wieder      wald
des Vorstandteams, die Ehrungen wie im            wertvoll mit seinem Fachwissen ein. Sei es      Vom Parkplatz Gasthaus „Schwanen“ in Un-
vergangenen Jahr bei den Musikern zuhau-          bei unseren Hütten auf dem Eichbühl oder        terweiler beginnt unsere Wanderung über
se durchzuführen.                                 der Renovierung des Probelokals. Felix, auch    Oberweiler - Königseggwald zur Kapelle
Wir durften zwei verdiente Musiker für 30         dir ein ganz großes Danke nochmals an die-      und durch den Wald Richtung Laubbach
Jahre aktives Musizieren ehren.                   ser Stelle!                                     und zurück.
                                                                                                  Wanderstecke 8 km, Fahrstrecke gesamt 5
                                                  Wir freuen uns mit beiden Jubilaren bald        km.
                                                  wieder zusammen Musik zu machen und             Einkehr im Gasthaus „Schwanen“ in Unter-
                                                  die kommenden Aufgaben zu bewältigen !          weiler.
                                                                                                  Treffpunkt 14 Uhr am Herbert-Barth-
                                                                                                  Platz.
                                                                                                  Mitfahrgelegenheit begrenzt vorhanden.
                                                  Musikverein Weithart                            Mitglieder und Gäste sind herzlich eingela-
                                                                                                  den.
                                                  Nächste Probe                                   Für Nichtmitglieder erfolgt die Teilnahme
                                                  Nachdem wir am vergangenen Freitag das          auf eigene Gefahr.
                                                  musikalische Jahr 2022 mit unserer ersten       2G gilt für alle Teilnehmer.
                                                  Probe begonnen haben, proben wir am Frei-       Für die Einkehr 2G plus (3mal geimpft
                                                  tag, 28.01.22, ab 20:00 Uhr das nächste Mal.    oder aktueller Test).
                                                  Es gilt aufgrund der aktuellen Situation die    Nachweis und FFP2 Maske muss mitge-
                                                  2G+Regel. Wir proben im Bürgerhaus unter        führt werden.
Martina Zehnpfennig                               Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln         Auf viele Teilnehmer freuen sich die Wander-
                                                  – beachtet dies bitte.                          führer Karl und Brigitte
Sie ist seit 1991 an der Trompete aktiv. Ihre     Das Vorstands-Team mit Dirigent                 Kurzfristige Änderungen sind möglich.
musikalische Laufbahn begann sie noch
beim Musikverein Wolfartsweiler, in dem sie                                                       Sonntagswanderung 6. Februar 2022
bis 2010 auch die Trompete spielte.                                                               Auf dem Skulpturenweg Oggelshausen
Seit 2010 ist sie bei uns im MVO aktiv. Sie ist
                                                  Schützenverein                                  Eine leichte Rundwanderung auf schönen
bei uns musikalisch weiterhin an der Trom-        Burgweiler 1925 e.V.                            Wegen die immer neue Ausblicke in die
pete unterwegs. Darüber hinaus ist sie eine                                                       oberschwäbische Landschaft bietet. Auf
                                                   4. Rundenwettkampf 2021 / 2022
wichtige Stütze, wenn es um Arbeitseinsät-                                                        halber Wegstrecke (ca. 14 Uhr) Einkehr zu
                                                  Schützenklasse Luftpistole - Fernwett-
ze geht. Egal ob Eichbühl, Musikball oder vor                                                     Kaffee u. Kuchen oder? Deshalb benötigen
                                                  kampf - SV Burgweiler 1034 Ringe /
allem bei dem von ihr mitorganisierten Klei-                                                      wir dieses Mal eine A n m e l d u n g bis
                                                  SV Seelfingen 1028 Ringe
derbasar des Fördervereins ist auf sie Verlass                                                    spätestens 31. Januar.
                                                  In die Wertung kamen:
. Hier nochmals ein ganz großes Danke!                                                            Wanderstrecke 10 km, Fahrstrecke 60 km (3
                                                  1. Rudolf König               354 Ringe
                                                                                                  €).
                                                  2. Michael Flickinger         349 Ringe
                                                                                                  Treffpunkt 12.00 Uhr am Herbert-Barth-
                                                  3. Marco Zoll                 331 Ringe
                                                                                                  Platz.
                                                  4. Klemens Hornstein          316 Ringe
                                                                                                  Einkehr im Gasthaus „Rosengarten“ in Bad
                                                  5. Manfred Keller             316 Ringe
                                                                                                  Buchau. Parkplatz Adelindis-Therme.
                                                                                                  Mitfahrgelegenheit begrenzt vorhanden.
                                                  Schützenklasse Luftgewehr -
                                                                                                  Mitglieder und Gäste sind herzlich eingela-
                                                  Fernwettkampf - SV Burgweiler 1070 Rin-
                                                                                                  den.
                                                  ge / SV Altheim/Talheim -Ergebnis fehlen-
                                                                                                  Für Nichtmitglieder erfolgt die Teilnahme
                                                  In die Wertung kamen:
                                                                                                  auf eigene Gefahr.
                                                  1. Jens Kettnaker             369 Ringe
                                                                                                  Für alle Teilnehmer gilt 2G plus (3mal
                                                  2. Gerhard Frick              354 Ringe
                                                                                                  geimpft oder aktueller Test).
                                                  3. Rudolf König               347 Ringe
                                                                                                  Nachweis und FFP2 Maske muss mitge-
                                                  4. Benjamin Bauknecht         343 Ringe
                                                                                                  führt werden.
                                                  5. Matthias Gnannt            329 Ringe
                                                                                                  Auf viele Teilnehmer freuen sich die Wander-
                                                                                                  führer Karl und Brigitte
                                                  Auflageschießen Luftgewehr und Luft-
                                                                                                  Kurzfristige Änderungen sind möglich.
                                                  pistole 30 Schuss - Fernwettkampf -
Felix Baier                                       SV Hohenbodman 887 Ringe /
                                                  SV Burgweiler 873 Ringe
Er hat seine musikalische Laufbahn im Jahr        In die Wertung kamen:
1989 gestartet. Er lernte das Schlagzeug/
Percussion, dem er bis heute treu geblie-
                                                  1. Rudolf König                295 Ringe          Turnverein Ostrach
                                                  2. Rudi Wolfensberger          290 Ringe
ben ist. Die Ehrung fällt auf 2021, da er eine    3. Dieter Grünkemeier          288 Ringe          Bitte beachten:
künstlerische Auszeit von 2001-2003 hatte.        4. Manfred Keller              286 Ringe          Die Buchbühlhalle ist an folgenden
Ab 2006 hatte Felix dann mehrere Posten           5. Artur Schatz                285 Ringe          Tagen für den Turnbetrieb gesperrt:
innerhalb des Musikvereins und des Förder-
vereins. Dies waren:                              Mit kameradschaftlichen Grüßen                    Montag, 31. Januar 2022 und
• Mitglied im Ausschuss seit 2006                 Rudolf König, Vorstand                            Montag, 07. Februar 2022
• 2. Vorstand im Förderverein von 2008-
  2010                                                                                              Gruß Ingrid
• Arge-Vertreter von 2010-2017
12 | Donnerstag, 27. Januar 2022                                                                                                          8

                                              „Beziehungsarbeit“                              Denkmalschutzpreis für priva-
  Ostracher Internetcafé                                                                      te Eigentümer ausgeschrieben
                                              Nikolaus Mohr
  Im Altbau des Elisabethenhaus,              In unserer ersten Ausstellung des neu be-       Der Schwäbische Heimatbund und der
  Hauptstr.9                                  gonnen Jahres - für das wir Ihnen und Ihren     Landesverein Badische Heimat loben
                                              Nächsten alles erdenklich Gute wünschen -       zum 37. Mal den Denkmalschutzpreis Ba-
  Öffnungszeiten                              leistet der in Ostrach lebende und arbeitende   den-Würt-temberg aus. Dieser stellt die
  Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr                Künstler Nikolaus Mohr „Beziehungsarbeit“.      denkmalgerechte Erhaltung und Neunut-
  Donnerstag 14.00 bis 17.00 Uhr              Auf seine gewohnt vielseitige und viel-         zung historischer Gebäude in den Mittel-
                                              schichtige Weise, mit der er sich schon vor     punkt. Bis zu fünf Preisträger werden mit
  Am Donnerstag PC-Service                    langer Zeit auch im Schwarzwald-Baar-           einem Preisgeld von insgesamt 25.000 Euro
                                              Kreis einen Namen gemacht hat, geht der         belohnt, das die Wüstenrot Stiftung zur Ver-
  Kostenlose Hilfe bei Fragen u. Beratung     Künstler auf ausgewählte Exponate aus           fügung stellt.
  Fehlerbeseitigung PC und Laptop             den Dauerausstellungen und dem Depot
                                              unseres Museums zu, bringt Epochen und          Bewerben können sich private Eigentümer,
  Installation von Software                   Sujets zueinander, sondiert Berührungs-         bei deren Gebäude der Abschluss der Erneu-
  auf PC u. Laptop                            punkte, konfrontiert, verbindet, vergleicht     erung nicht länger als vier Jahre zurückliegt.
  Internetcafé an den Öffnungszeiten          und hinterfragt sie mit eigenen Arbeiten in     Auch beteiligte Architekten und weitere
  Telefon : 07585 / 93 55 6 70                persönlicher Interpretation und aus seiner      Experten können bis An-fang Juni entspre-
  eMail : IK-Ostrach@t-online.de              Wahrnehmung im 21. Jahrhundert. Nicht           chende Projekte vorschlagen. Diese müssen
  Kontakt : Josef Breitschmid                 nur malerische und grafische Werke von          nicht zwingend unter Denkmalschutz ste-
  Priv.Tel. : 07585 / 93 55 6 77              Josef Heinemann, Johann Baptist Seele und       hen
                                              Hans Schroedter thematisiert Nikolaus Mohr
  In den Ferien und an Feiertagen             in seiner Ausstellung, auch frühgeschichtli-    Der Preis unter der Schirmherrschaft von
  geschlossen                                 chen Stücken und kunsthandwerklichen Ex-        Ministerin Nicole Razavi will die Vielfalt
                                              ponaten von Johann Nepomuk Heinemann            und Besonderheiten der Baukultur in Ba-
                                              widmet er sein Augenmerk. So erwarten

       
                                                                                              den-Würt-temberg sowie das Engagement
                                              Sie auch einige Arbeiten, die der Künstler      zu deren Erhaltung hervorheben und öf-
                                              eigens für diese besondere Begegnung ge-        fentlich würdigen. Die Spanne reicht von
                                              schaffen hat.                                   mittelalterlichen Gebäuden bis zu stilprä-
                                                                                              genden Bauten des 20. Jahrhunderts.
                                                                                              „Die Jury würdigt Maßnahmen, bei denen
                                                                                              die historisch gewach-sene Gestalt des Ge-
                                              Verkehrsverbund naldo                           bäudes innen wie außen so weit wie mög-
                                              informiert:                                     lich bewahrt wurde. Das schließt zukunfts-
                                                                                              weisende und beispielhafte Umnutzungen
Puppenbühne Ostrach                           Führerschein zurückgeben und kostenlo-
                                                                                              oder moderne Akzente nicht aus, wenn sie
                                              ses Senioren-Abo erhalten
Am Samstag, 29.01. UND Sonntag,                                                               sich denkmalgerecht einfügen“, betont Dr.
30.01.2022 jeweils um 15:00 Uhr spielt die    Der Verkehrsverbund naldo beteiligt sich        Bernd Langner, Geschäfts-führer des Schwä-
Puppenbühne Ostrach das berühmte Win-         am landesweiten Projekt „Bus und Bahn statt     bischen Heimatbundes und Mitglied der
termärchen                                    Führerschein“. Dabei können Seniorinnen         Fachjury.
Frau Holle           für Kinder ab 4 Jahren   und Senioren, wenn sie ihren Führerschein
Telefonische Reservierung erforderlich un-    dauerhaft zurückgeben, im Gegenzug ein          Neben dem Geldpreis erhalten die Preisträ-
ter Tel.: 07585 - 3315                        Jahr lang ein kostenloses netzweit gültiges     ger sowie die Architek-ten und Restaura-
ES GELTEN DIE AKTUELLEN CORONA-BE-            naldo-Senioren-Abo erhalten. Der Verbund        toren Urkunden. Zudem wird den Eigentü-
STIMMUNGEN!                                   bietet das Projekt in Zusammenarbeit mit        mern eine Bronzetafel zum Anbringen am
Besuchen Sie uns auch im Internet unter:      den vier Landkreisen Reutlingen, Tübingen,      Gebäude überreicht. Bewer-bungsschluss
www.puppenbuehne-ostrach.de                   Sigmaringen und dem Zollernalbkreis an. Es      ist der 30. April 2022. Weitere Informationen
                                              gelten folgende Voraussetzungen:                sowie die Broschüre mit allen notwendigen
                                              • Die Antragsstellenden sind 65 Jahre alt       Angaben zur Ausschreibung finden sich un-
                                                oder aber mindestens 60 Jahre alt und be-     ter www.denkmalschutzpreis.de. Die öffent-
                                                reits in Rente oder Pension.                  liche Preisvergabe findet Anfang 2023 statt.
                                              • Der Erstwohnsitz ist innerhalb des Kern-
                                                gebiets des naldo, also in einem der vier
                                                Landkreise Reutlingen, Tübingen, Sigma-
                                                ringen oder des Zollernalbkreises.            Ausbilder- und
                                              • Der Führerschein wird freiwillig zwischen
                                                1. Dezember 2021 und 10. August 2022
                                                                                              Elternsprechabend an der
                                                an die Fahrerlaubnisbehörde zurückge-         Helene-Weber-Schule Bad
                                                geben. Bei der Abgabe ist ein Altersnach-     Saulgau
                                                weis und ggfs. ein Rentennachweis zu er-      Die Helene-Weber-Schule, Kaufmännische
                                                bringen, zudem sollte an ein Lichtbild für    und Sozialpflegerische Schule, Bad Saulgau
                                                die Fahrkarte gedacht werden.                 bietet den Eltern und Ausbildungsbetrieben
                                              • Nach zwölf Monaten läuft das Senio-           die Gelegenheit zur Beratung und Informati-
                                                ren-Abo automatisch aus und wird nicht        on bei den Lehrkräften.
                                                verlängert. Auf Antrag kann es ohne Kos-      Der Ausbilder- und Elternsprechabend fin-
                                                tenerstattung weitergeführt werden.           det in diesem Jahr am
                                                                                              Dienstag, 08.02.2022 in der Zeit von 17:30
                                              Ansprechpartner im Landkreis Sigmaringen        bis 20:00 Uhr online statt.
                                              ist:                                            Weitere Informationen entnehmen Sie bitte
                                              • Landratsamt Sigmaringen, Julian Ziegler,      der Schulhomepage unter www.hws-bads-
                                                 07571/1025317, julian.ziegler@lrasig.de      aulgau.de.
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