MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil

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MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
MITTEILUNGSBLATT
                       Gemeinde Bretzwil
                Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde Bretzwil

35. Jahrgang                              Nr. 136                   Erscheint vierteljährlich
März 2020                                                           Auflage: 380 Exemplare
Redaktionsadresse: Gemeindeverwaltung Bretzwil, Kirchgasse 3, 4207 Bretzwil
Redaktionsschluss: Jeweils der 5. des Monats vor Quartalsende

Inserate:
1/1-Seite A4 Fr. 80.-- / ½-Seite A5 Fr. 40.-- / ¼-Seite A6 Fr. 20.-- / 1/8-Seite A7 Fr. 10.--

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung:
Montag, Mittwoch, Freitag               09.00 - 11.00 Uhr
Donnerstag                              17.00 - 19.00 Uhr
Telefon 061 943 04 40 - Fax 061 943 04 41 - www.bretzwil.ch - gemeinde@bretzwil.ch
Sprechstunde des Gemeindepräsidenten nach Vereinbarung. Telefonische Anfragen Montag
bis Freitag von 18.30 - 19.30 Uhr, 079 126 23 49. Für dringende Angelegenheiten jederzeit.

                                   Winter 2019/2020
                                          2019/2020
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil     Nr. 136                                    Seite 2

         Aus den Verhandlungen des Gemeinderates I
 DIREKTZAHLUNGEN SÖMMERUNG STIERENBERG 2019
   Gestützt auf die Berechnungsgrundlagen in der eidgenössischen Sömmerungs-
   verordnung ergibt sich für die Bürgergemeinde Bretzwil ein Sömmerungsbeitrag von
   Fr. 23'412.--. Darüber hinaus erhält die Bürgergemeinde Bretzwil für die artenreichen
   Grün- und Streuflächen im Sömmerungsgebiet einen Biodiversitätsbeitrag von
   Fr. 1'173.45. Gleichzeitig erfolgt die Vergütung der kantonalen Naturschutzbeiträge
   für die Gebiete Stierenberg, Kleine Weide Riedberg, Kleine Weide, Riedbergboden und
   Schattholz im Umfang von Fr. 8'016.70. Die Beitragszahlungen durch den Bund und den
   Kanton beliefen sich im Jahr 2019 somit auf insgesamt Fr. 32'602.15.
 DARLEHEN BIERLIEFERVERTRAG STIERENBERG
   Für den Wiederaufbau des Bergrestaurants Stierenberg wurde der Bürgergemeinde
   Bretzwil damals noch von der Brauerei Ziegelhof ein Darlehen in der Höhe von
   Fr. 18'000.-- gewährt. Gemäss den im Bierliefervertrag vereinbarten Konditionen
   amortisiert sich das Darlehen pro bezogenem Hektoliter Bier um Fr. 35.--. Im Jahr 2019
   sind an das Bergrestaurant Stierenberg insgesamt 23.246 Hektoliter Bier geliefert worden,
   was einer Rückzahlung von Fr. 813.60 entspricht. In der Folge beläuft sich die Restschuld
   der Bürgergemeinde Bretzwil per den 31. Dezember 2019 auf noch Fr. 4'159.50.
 ANPASSUNG ZONENPLANUNG SIEDLUNG
   Nachdem an der Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2018 zusammen
   mit dem Budget 2019 ein Kredit von Fr. 20'000.-- für eine Anpassung des Zonenplans
   und Zonenreglements Siedlung betreffend die Mutation des Gewässerraums, inklusive
   dem Abbilden der Naturgefahrenzonen bewilligt worden ist, hat der Gemeinderat in der
   Zwischenzeit einen entsprechenden Entwurf verabschiedet und zur Vorprüfung an die
   kantonale Fachstelle weitergeleitet. Nach Vorliegen des kantonalen Vorprüfungsberichts
   gilt es die definitive Fassung auszuarbeiten. Im Anschluss wird das vorgeschriebene
   Informations- und Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
 EINNAHMEN GEWERBEPARKKARTEN 2019
   Im vergangenen Jahr wurden durch die Motorfahrzeugkontrollen Basel-Landschaft und
   Basel-Stadt insgesamt 159 BL-Gewerbeparkkarten zu einem Preis von Fr. 100.-- sowie
   7'534 gemeinsame Gewerbeparkkarten BL/BS zu einem Preis von Fr. 250.-- ausgestellt.
   Gemäss dem Strassengesetz werden pro für den Kanton Basel-Landschaft verkaufte
   Gewerbeparkkarte Fr. 70.-- im Verhältnis zur Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner
   an die Gemeinden überwiesen. Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben erhielt die
   Gemeinde Bretzwil im Jahr 2019 einen Anteil in der Höhe von Fr. 1'393.25.
 REGLEMENT ÜBER DIE FAMILIENERGÄNZENDE
                     FAMILIENERGÄNZENDE KINDERBETREUUNG
   Gestützt auf die Vorgaben im kantonalen Gesetz über die familienergänzende
   Kinderbetreuung sowie den in Bretzwil angemeldeten Bedarf hat der Gemeinderat
   auf der Grundlage der Mustervorlage des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden
   ein Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung ausgearbeitet und der
   zuständigen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion zur Vorprüfung eingereicht. Das
   Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung wird voraussichtlich an der
   Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2020 traktandiert. Die Genehmigung
   vorausgesetzt tritt das Reglement anschliessend per den 1. Oktober 2020 in Kraft.
 ÖLSPUREN STIERENBERGWEG
   Am Sonntag, 21. Januar 2020 und am Samstag, 1. Februar 2020 stand die Feuerwehr
   Bretzwil jeweils als Folge einer Ölspur auf dem Stierenbergweg im Einsatz. Insbesondere
   der erste dieser beiden Einsätze verursachte durch das Abbinden und fachgerechte
   Entsorgen des Ölbinders erhebliche Kosten. Leider haben sich die Verursacher dieser
   Ölspuren bis heute nicht bei der Gemeinde gemeldet. Dies obwohl der massive Ölverlust
   vermutlich nicht unbemerkt geblieben ist. Die Gemeindeverwaltung nimmt weiterhin
   sachdienliche Hinweise entgegen und auch die beiden Verursacher sind gebeten, sich auf
   der Gemeindeverwaltung zu melden.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil      Nr. 136                                      Seite 3

        Aus den Verhandlungen des Gemeinderates II
                                                II
 WECHSEL IN DER SCHULLEITUNG KINDERGARTEN/PRIMARSCHULE BRETZWIL
   Auf das Ende des laufenden Schuljahres 2019/2020 hat die aktuelle Schulleiterin
   Vanessa Schlup entschieden, eine neue berufliche Herausforderung anzunehmen und
   ihre Stelle in Bretzwil per den 31. Juli 2020 zu kündigen. Der für die Neubesetzung
   dieser Stelle zuständige Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil hat sich in der Folge
   mit einer geeigneten Nachfolgelösung auseinander gesetzt und im Sinne der Kontinuität
   entschieden, die Schulleitung des Kindergartens und der Primarschule Bretzwil per
   den 1. August 2020 mit Franziska Schmieman neu zu besetzen.
 VERKEHRSAUFKOMMEN LANKWEG
   In den letzten Wochen und Monaten musste festgestellt werden, dass sich das
   Verkehrsaufkommen auf dem Lankweg deutlich erhöht hat und der Lankweg von den
   Autofahrern zum Teil mit einer unangemessenen Geschwindigkeit befahren wird. Gestützt
   auf diesen Sachverhalt haben die Gemeinderäte Bretzwil und Lauwil zusammen mit der
   Polizei Basel-Landschaft sowie den Anwohnern einen Ortstermin durchgeführt, um nach
   einer geeigneten Lösung für dieses Problem zu suchen. Aktuell steht diesbezüglich ein
   Fahrverbot mit der Möglichkeit einer Ausnahmebewilligung für die Einwohnerinnen und
   Einwohner aus Bretzwil und Lauwil im Vordergrund.
 BEGRENZUNG ZUSATZBEITRÄGE ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN 2020
   Vom Regierungsrat wurden die bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen
   anerkannten Heimtaxen (Hotellerie und Betreuung) für das Jahr 2020 auf Fr. 180.-- pro
   Tag begrenzt. Im Alters- und Pflegeheim Moosmatt, Reigoldswil sowie im Alters- und
   Pflegeheim Stäglen, Nunningen beträgt dieser Wert im Jahr 2020 Fr. 180.-- pro Tag,
   im Gritt Seniorenzentrum Waldenburgertal, Niederdorf maximal Fr. 188.50 pro Tag. In
   Anbetracht des Umstands, dass die Heimtaxen damit in zwei der drei regionalen Alters-
   und Pflegeheimen dem für die Berechnung der Ergänzungsleistung massgebenden Wert
   von Fr. 180.-- pro Tag entsprechen, hat der Gemeinderat entschieden, im Jahr 2020 keine
   Zusatzbeiträge auszurichten.
 VERGÜTUNGSANSATZ PVA BAUMGARTENSCHULHAUS
   Die Vergütungsansätze für die Energie aus Photovoltaikanlagen werden von der Primeo
   Energie AG, Münchenstein jährlich auf der Basis der bundesrechtlichen Vorschriften neu
   kalkuliert. Gestützt auf diese Neuberechnung ist der Vergütungsansatz für den Strom
   aus der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Baumgartenschulhauses im Jahr 2020 von
   bislang 4.5 Rappen pro kWh auf neu 5.2 Rappen pro kWh angehoben worden.
 ALTKLEIDERSAMMLUNG 2019
   Im Container der Gemeinde Bretzwil wurden im vergangenen Jahr 4'391 kg (Vorjahr:
   4'588 kg) an Alttextilien und Gebrauchtschuhen entsorgt. Gemäss der mit der Texaid
   Textilverwertungs AG per den 2. April 2019 abgeschlossenen Vereinbarung vergütet
   diese der Gemeinde Bretzwil einen Betrag von 20 Rappen, exklusive MwSt. pro Kilo der
   im Gemeindegebiet gesammelten Altkleider und Schuhe. Pro Rata ab dem 2. April 2019
   beträgt die Sammelmenge 3'447 kg, so dass der Texaid Textilverwertungs AG für das
   vergangene Jahr ein Betrag von Fr. 689.40 in Rechnung gestellt werden konnte.
 KONTROLLUNTERSUCHUNG
   ONTROLLUNTERSUCHUNG CHLOROTHALONIL
                        HLOROTHALONIL-METABOLITEN
   Der Pestizidwirkstoff Chlorothalonil ist seit dem 1. Januar 2020 in der Schweiz
   nicht mehr zugelassen. Im Grund- und Trinkwasser kommen hauptsächlich die
   Abbauprodukte, die sogenannten Metaboliten vor. Im Kanton Basel-Landschaft
   wurde bislang noch keine Höchstwertüberschreitung von Chlorothalonil-Metaboliten im
   Trinkwasser festgestellt. Allerdings ist bisher nur der Metabolit Chlorothalonil-Sulfonsäure
   in risikobasiert ausgewählten Entnahmestellen untersucht worden. Im Jahr 2020 wird
   im Kanton Basel-Landschaft deshalb eine flächendeckende Kontrolle durchgeführt.
   Dabei werden die beiden Metaboliten von Chlorothalonil, bei denen die höchsten
   Konzentrationen zu erwarten sind (R417888 und R471811) untersucht.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil            Nr. 136                              Seite 4

                                         Vernehmlassungen
                                           eGovernment-Gesetz
Die Möglichkeit, Geschäfte mit Behörden sicher elektronisch abzuwickeln, entspricht einem
grossen Bedürfnis der Bevölkerung und der Unternehmen. Es widerspiegelt die rasch
fortschreitende Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft. Eine unabdingbare
Voraussetzung für die elektronische Geschäftsabwicklung und Kommunikation zwischen
Bevölkerung, Unternehmen und Behörden bilden adäquate rechtliche Grundlagen. Diese
sind derzeit in der kantonalen Gesetzgebung nur ansatzweise vorhanden. Das neue
eGovernment-Gesetz füllt diese Lücke und sorgt dafür, dass digitale Prozesse in einem
rechtlich abgesicherten Rahmen erfolgen. Es regelt insbesondere die Organisation, den
Betrieb und die Nutzung der sogenannten Online-Service-Plattform des Kantons sowie
die optionale Verwendung eines elektronischen Benutzerkontos und einer elektronischen
Benutzer-Identifikation. Das Gesetz legt im Weitern die Rechtsgrundlagen für die
elektronische Zahlung und Rechnungsstellung sowie die Nutzung der Plattform durch
die Gemeinden, die Gerichte oder andere Träger öffentlicher Aufgaben für ihre eigene
Leistungserbringung fest. Für den Austausch von allgemeiner elektronischer Korrespondenz,
die vertrauliche Inhalte oder rechtsrelevante Vorgänge betreffen, ist der Einsatz einer
vom Bund anerkannten Zustellplattform vorgesehen. Der Gemeinderat begrüsst es
ausserordentlich, dass sich der Kanton Basel-Landschaft dieser Thematik annimmt.
Das eGovernment-Gesetz ist aus der Sicht des Gemeinderats ein wichtiger Beitrag für
eine moderne Verwaltungsführung und bedarf einer zügigen Umsetzung. Der Gemeinderat
unterstützt deshalb ausdrücklich das vorliegende Gesetz. Dennoch erlaubt sich der
Gemeinderat einige wichtige Hinweise zu geben, die entweder in untergeordnete Dokumente
einfliessen oder allenfalls noch Eingang in das Gesetz finden sollten. Wichtig ist, bei allen
kommenden Schritten die Gemeindeebene gut einzubeziehen, da die Gemeinden den
hauptsächlichen Kontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern pflegen. Es ist deshalb
unerlässlich, die Optik der Einwohnerinnen und Einwohner sowie der Gemeinden und
ihrer zugehörigen Organisationen einzunehmen, um die Kundensicht und die Usability
aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer sicherzustellen. Insbesondere ist es wichtig, die
Gemeinden nicht einfach auf Gebührenzahler für die Nutzung der Plattform zu reduzieren,
sondern Anreize zu schaffen, dass im Sinne der künftigen Generationen zukunftsweisende
Möglichkeiten genutzt werden können. Dazu müssen die Gebühren auf einem verträglichen
Niveau liegen. Ziel muss es sein, dass zukünftig möglichst viele Geschäfte rein elektronisch
und ohne physische Unterschrift abgewickelt werden können.

                        Revision Anmeldungs-
                                 Anmeldungs- und Registerverordnung
Damit auch die Baselbieter Bevölkerung ihren Umzug unkompliziert elektronisch über
das Internet melden kann, soll der eUmzug im Jahr 2020 im Kanton Basel-Landschaft
flächendeckend eingeführt werden. Die elektronische Meldung eines Zu-, Um- oder
Wegzugs zählt zu den von der Bevölkerung am meisten nachgefragten E-Government-
Dienstleistungen. eUmzug wird bereits in mehreren Kantonen über ein standardisiertes
Online-Portal angeboten und rege genutzt. Für das Einführen des eUmzugs im Baselbiet
bedarf es einer rechtlichen Grundlage, die mit der Anpassung der bestehenden Anmeldungs-
und Registerverordnung geschaffen wird. Nebst den neu zu bestimmenden Regelungen
bezüglich der elektronischen Meldungen sowie der Einführung von eUmzug soll als
Grundlage und zur Gegenüberstellung auch die heutige, mehrheitlich bereits umgesetzte
Praxis der bisherigen physischen Meldungen rechtlich genauer abgebildet werden. Des
Weiteren regeln die neuen Bestimmungen die Finanzierung der Einführung, des Betriebs
und des Supports von eUmzug. Auf Antrag des damaligen Gemeindeverwalterverbands
haben der Regierungsrat und der Verband Basellandschaftlicher Gemeinden ein VAGS-
Projekt initiiert. Die nun vorliegende Teilrevision der Anmeldungs- und Registerverordnung
hat das Anliegen aufgenommen und schafft die notwendigen Grundlagen für das Einführen
des eUmzugs. Vor diesem Hintergrund ist der Gemeinderat mit den vorgeschlagenen
Änderungen in der Anmeldungs- und Registerverordnung einverstanden.
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil     Nr. 136                                     Seite 5

    Rücktritte
    Rücktritte Kindergarten-
               Kindergarten- und Primarschulrat
Auf das Ende der laufenden Amtsperiode haben Evelyn Annen-Müller und
Christine Lauper-Häner per den 31. Juli 2020 ihren Rücktritt aus dem Kindergarten-
und Primarschulrat Bretzwil bekannt gegeben.
Evelyn Annen-Müller wurde am 25. September 2016 für den Rest der aktuell laufenden
Amtsperiode in den Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil gewählt und kann bei ihrem
Ausscheiden auf eine knapp 4-jährige Tätigkeit im Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil
zurückblicken.
Christine Lauper-Häner ist am 5. Juni 2005 für den Rest der Amtsperiode bis am
31. Juli 2008 erstmals in den Kindergarten und Primarschulrat Bretzwil gewählt worden
und kann bei ihrem Ausscheiden auf eine rund 15-jährige Tätigkeit im Kindergarten- und
Primarschulrat Bretzwil zurückblicken, davon die letzten vier Jahre als Präsidentin.
Der Gemeinderat dankt Evelyn Annen-Müller und Christine Lauper-Häner bereits an
dieser Stelle für ihre Arbeit im Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil. Die Wahl von vier
Mitgliedern des Kindergarten- und Primarschulrats Bretzwil für die neue Amtsperiode vom
1. August 2020 bis am 31. Juli 2024 findet am 17. Mai 2020 statt.
Kandidaturen für den Kindergarten- und Primarschulrat Bretzwil können noch bis am
10. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. Für Auskünfte stehen die
Präsidentin des Kindergarten- und Primarschulrats Bretzwil, Christine Lauper-Häner sowie
jedes andere Mitglied des Kindergarten- und Primarschulrats Bretzwil gerne zur Verfügung.
                                                                     Gemeinderat Bretzwil

           Vakanzen in Behörden und Kommissionen
                                    Kommissionen
RECHNUNGS- UND GESCHÄFTSPRÜFUNGSKOMMISSION BRETZWIL
Auf das Ende der laufenden Amtsperiode haben Sibylle Schweizer-Weber und
Peter Wagner-Meier per den 30. Juni 2020 ihren Rücktritt aus der Rechnungs-
und Geschäftsprüfungskommission Bretzwil bekannt gegeben. Alexander Oehler hat
angekündigt, für eine weitere Amtsperiode in der RGPK Bretzwil zu kandidieren
Die Wahl der Mitglieder der Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Bretzwil
für die neue Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis am 30. Juni 2024 erfolgt an der
Einwohnergemeindeversammlung vom 12. Juni 2020.
Sofern nebst dem bisherigen Mitglied Alexander Oehler an der Einwohnergemeinde-
versammlung nicht zumindest ein neues Mitglied in die RGPK Bretzwil gewählt werden kann,
ist die RGPK Bretzwil ab dem 1. Juli 2020 nicht mehr handlungsfähig. In der Folge müsste
das Prüfen des Budgets und der Rechnung dannzumal bis auf weiteres an ein geeignetes
externes Unternehmen vergeben werden. Dies verbunden mit einer entsprechenden
Kostenfolge für die Bürger- und die Einwohnergemeinde.
Wir fordern daher sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner auf, bei der Suche nach neuen
Mitgliedern der RGPK Bretzwil aktiv mitzuhelfen. Sei es mit einer eigenen Kandidatur oder
mit dem Ansprechen von geeigneten Personen.
Kandidaturen für die RGPK Bretzwil können auf der Gemeindeverwaltung eingereicht
werden. Für Auskünfte stehen der Präsident der RGPK Bretzwil, Peter Wagner-Meier sowie
jedes andere Mitglied der RGPK Bretzwil gerne zur Verfügung.
                                                                     Gemeinderat Bretzwil
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil         Nr. 136                                     Seite 6

              Kommunale Wahlen vom 9. Februar 2020
WAHL DES GEMEINDERATS FÜR DIE AMTSPERIODE VOM 1. JULI 2020 BIS AM 30. JUNI 2024
Zahl der Stimmberechtigten:              584              Gewählt wurden:
Zahl der eingelegten Wahlzettel:         203
Zahl der leeren Wahlzettel:                4              Freiburghaus-Moser Urs          169
Zahl der ungültigen Wahlzettel:            0              Mühlberg-Martin Karin           161
Zahl der gültigen Wahlzettel:            199              Müller Beat                     158
Darauf befinden sich Linien:             995              Nachbur-Weill Mike              153
Zahl der leeren Stimmen (Linien):        123              Ruchti-Abt Konrad               145
Zahl der ungültigen Stimmen (Linien):      1
Zahl der gültigen Stimmen (Linien):      871              Stimmen haben erhalten:
Absolutes Mehr:                           88
Stimmbeteiligung:                     34.8 %              Andere                           85
Gemäss § 15 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte vom 7. September 1981 ist
die Wahl des Gemeinderats für die Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis am 30. Juni 2024 durch
die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission Bretzwil am 12. Februar 2020 erwahrt
worden.

                    Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen

Bei Ihnen allen möchten wir uns ganz herzlich für das Vertrauen und die Stimmen zu unserer
Wahl in den Gemeinderat bedanken.
Wir freuen uns auf die konstruktive und angenehme Zusammenarbeit mit Ihnen, den
verschiedenen Ämtern, den benachbarten Gemeinden und den Gemeindeangestellten.
Mit vollem Elan starten wir am 1. Juli 2020 in die neue Amtsperiode und werden uns gerne
für das Wohl der Gemeinde Bretzwil einsetzen.
                   Urs Freiburghaus-Moser           Karin Mühlberg-Martin
Beat Müller                          Mike Nachbur-Weill             Konrad Ruchti-Abt

                                         Auftragsvergaben
Einbau Küche Wohnung Stierenberg                         Malerarbeiten Stierenberg
Sasse-Design GmbH, Bretzwil                              Nägelin Maler, Reigoldswil
Bauleitung Entsorgungs-/Werkhofplatz                     Instandstellen Parkettboden Stierenberg
Otto Partner Architekten AG, Liestal                     Holzbau Gisin AG, Lauwil
Reinigung Küche Restaurant Stierenberg                   Wasserschaden Wohnung Schulgasse 5
Reinigung Richterich GmbH, Reinach                       Hans Wenger-Wagner AG, Lauwil
Sanitäre Arbeiten Stierenberg                            Ersatzpneus Gemeindetraktor
Müller-Rieder AG, Seewen                                 Gyr Landmaschinen AG, Bretzwil
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Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil                   Nr. 136                                        Seite 7

                                  Trinkwasserkontrollen
BAKTERIOLOGISCHE UNTERSUCHUNG VOM 8. JANUAR 2020
Proben Nr.             Probenbeschreibung
200183011              83.10 A              Rappenlochquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation
200183017              83.15 A              Aumattquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation
200183018              83.15 AF             Rohwasser, nach Mikrofilter, vor UV
200183019              83.15 AUV            Rohwasser, Wasser filtriert und UV-bestrahlt
200183020              83.95 N              Reservoir, Abgang Netz
200183021              83.991 N             Netzwasser Sägerei Sasse
Feldtest                                 83.10 A 83.15 A 83.15 AF        83.15 AUV 83.95 N 83.991 N
Wassertemp. Grad Celsius                  8.8      8.6             ---     ---             ---    ---
Bakteriologische Resultate
Aerobe mesoph. Keime mL                  780       30              22      0               0      5
Enterokokken pro 100 mL                   2         0               0      0               0      0
Escherichia coli pro 100 mL              23         3               1      0               0      0
Bakt. Befund                         Belastet Belastet Belastet          In Ord.        In Ord. In Ord.
Toleranzwerte
Aerobe mesoph. Keime mL                  100       100             20      20             300    300
Enterokokken pro 100 mL                   0         0               0       0              0      0
Escherichia coli pro 100 mL               0         0               0       0              0      0
Das abgegebene Trinkwasser entsprach zum Zeitpunkt der Probenahme in den
untersuchten Parametern den Anforderungen der aktuellen Verordnung über Trinkwasser
sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV, SR 817.022.11,
Anhang 1).

CHEMISCHE UNTERSUCHUNG VOM 8. JANUAR 2020
Proben Nr.             Probenbeschreibung
200183008              83.10 A              Rappenlochquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation
200183009              83.15 A              Aumattquelle, Rohwasser, Einlauf in Pumpstation
                                         83.10 A             83.15 A     Toleranz-/Grenzwerte
pH Wert                                7.64                 7.49                   6.8 - 8.2
Nitrat:                             6.83 mg/L            8.45 mg/L                40.0 mg/L
Sulfat:                             11.1 mg/L             169 mg/L                250 mg/L
Chlorid:                     
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil            Nr. 136                                    Seite 8

                    Chlorothalonil ab sofort verboten
Mit einer Verfügung hat der Bundesrat am 11. Dezember 2019 entschieden, die
Zulassung für das Inverkehrbringen von Produkten, die das Fungizid Chlorothalonil
enthalten, mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Es wurde festgestellt, dass Abbauprodukte
von Chlorothalonil im Grundwasser als relevant erachtet werden müssen. Folglich war es
notwendig, schnell zu handeln, um ihr Vorkommen im Grundwasser zu reduzieren.
Das Bundesamt für Landwirtschaft entzieht daher die Verkaufserlaubnis für die unten
aufgelisteten Produkte und verbietet deren Verwendung ab dem 1. Januar 2020.
Chlorothalonil-haltige Mittel:
-   Balear 720 SC                        -   Bravo 500
-   Bravo Premium                        -   Cargo
-   Cherokee                             -   Chlorotal 500
-   Chlorothalonil                       -   Chlorothalonil Flow
-   Daco 500                             -   Daco Combi FL
-   Daconil 500                          -   Daconil Combi DF
-   Daconil Weather Stik                 -   Defensor SC
-   Fusinal Royal                        -   Miros FL
-   Mixanil                              -   Ortiva Opti
-   Revus Opti                           -   Rover
-   Rover Combi                          -   Tossa Opti
-   Treoris                              -   UPL Chlorothalonil
-   Amistar Opti                         -   Agroseller Chlorothalonil & Azoxystrobin
-   Banko 500                            -   Bravo
-   Bravo 500                            -   Chloroflash
-   Fongil FL                            -   Geronimo
-   Visclor 500L                         -   Realchemie Chlorothalonil & Azoxystrobin
Entsorgung von Pflanzenschutzmittel
Für Pflanzenschutzmittel, die nicht mehr verwendet werden dürfen, besteht eine
Rückgabepflicht des Anwenders und eine Rücknahmepflicht der Inverkehrbringer. Im
Detailhandel abgegebene Pflanzenschutzmittel müssen unentgeltlich zurückgenommen
werden. Pflanzenschutzmittel, die nicht im Detailhandel gekauft wurden, sind ebenfalls einer
rücknahmepflichtigen Person oder Sammelstelle zu übergeben, werden jedoch nicht
zwingend gratis entgegengenommen. (Anh. 2.5 Ziff. 2 ChemRRV und Art. 70 Abs.2 PSMV).
                                                            Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain

                                         Alertswiss App
Neue Alarmierungskanäle erreichen die Bevölkerung dort, wo sie sich aufhält
            Da ein immer grösserer Teil der Bevölkerung im Alltag vor allem mobile
            Kommunikationsmittel nutzt, alarmieren und informieren Bund und Kantone
            neu auch via Internet (Homepage) und App. Dafür werden die vom Bundesamt
            für Bevölkerungsschutz seit dem Jahr 2015 betriebenen Alertswiss-
Kommunikationskanäle eingesetzt. Alarmmeldungen werden als Push-Meldungen über die
Alertswiss-App auf Smartphones sowie als Online-Publikation auf der Alertswiss-Website
verbreitet.
Laden Sie die neue Alertswiss-App im Google Play Store und im App Store von Apple
kostenlos herunter. Die App ist sowohl für Android-, als auch für iOS-Systeme verfügbar. In
den Einstellungen können Sie Ihre Gefahreninformation individuell personalisieren. Wählen
Sie die Kantone aus, die für Sie relevant sind.
                                                            Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil             Nr. 136                                     Seite 9

           Ersatz WC-
                  WC-Anlagen Baumgartenschulhaus
Das Baumgartenschulhaus wurde im Jahr 1974 erstellt und die im ersten Obergeschoss im
Bereich der Turnhalle für die Mädchen und Knaben vorhandenen WC-Anlagen waren somit
seit rund 45 Jahren unverändert im Gebrauch.
Ebenfalls hat sich gezeigt, dass es den älteren Besucherinnen und Besucher der Anlässe
der Dorfvereine in der Turnhalle zum Teil schwer fiel, die Treppe vom Erdgeschoss zu den
WC-Anlagen im ersten Obergeschoss zu bewältigen. Für Personen im Rollstuhl fehlten die
sanitären Einrichtungen komplett.
Gemeinsam mit der Architektur Werner Schweizer GmbH, Reigoldswil hat der Gemeinderat
diese verschiedenen Aspekte aufgenommen und in Absprache mit den Dorfvereinen ein
Projekt ausgearbeitet, das nebst dem vollumfänglichen Ersatz der WC-Anlagen für die
Mädchen und Knaben im ersten Obergeschoss zusätzlich ein behindertengerechtes WC
sowohl im Erd-, wie auch im ersten Obergeschoss beinhaltete.
Die Umsetzung erfolgte in den Sommerschulferien im Juli und August 2019 sowie in Bezug
auf das behindertengerechte WC im Erdgeschoss im Herbst 2019.

                                                WC-Anlage
         Behinderten-WC                       Knaben Primarschule             Behinderten-WC
            Turnhalle                                                          Primarschule

KOSTENAUFSTELLUNG
BKP                                      Unternehmer                            Abrechnung
Baumeister-/Gipserarbeiten               Hans Wenger-Wagner AG, Lauwil          Fr.    50'857.10
Heizungsinstallationen                   Vogt Heizungen, Lauwil                 Fr.       569.95
Sanitäre Installationen                  Müller-Rieder AG, Seewen               Fr.    63'079.20
Elektrische Installationen               Elektro Degen AG, Bubendorf            Fr.    22'516.30
Schreinerarbeiten/Türen                  Sasse-Design GmbH, Bretzwil            Fr.    39'213.55
Schliessanlagen                          Heinimann AG, Oberdorf                 Fr.     2'829.80
Plattenlegerarbeiten                     Martin Meier, Seewen                   Fr.    21'056.05
Abdichtungen                             Zehntner Abdichtungen, Seltisberg      Fr.       832.00
Malerarbeiten                            Nägelin Maler, Reigoldswil             Fr.     4'119.25
Architekt/Bauleitung                     Werner Schweizer GmbH, Reigoldswil     Fr.    22'217.05
Total                                                                           Fr. 227'290.25
Kredit Einwohnergemeindeversammlung vom 7. Dezember 2018                        Fr.   240'000.00
Kreditunterschreitung                                                           Fr.    12'709.75
MITTEILUNGSBLATT Gemeinde Bretzwil
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                      An-
                      An- und Umbau Holzschopf Wäsch
Im Rahmen einer Überprüfung der Infrastruktur der Bürger- und der Einwohnergemeinde
Bretzwil wurde im Jahr 2013 unter anderem auch der Holzschopf in der Wäsch einer
Begutachtung unterzogen. Dabei ist zum einen festgestellt worden, dass das Dach
einer Sanierung bedarf. Zum andern schränkte der nicht vorhandene Stromanschluss sowie
die Höhe und Breite der Zugänge, aber auch die Grösse des Holzschopfs an und für sich die
Nutzung deutlich ein.
In Anbetracht dieser Ausgangslage hat sich der Gemeinderat für einen An- und Umbau
dieses Holzschopfs entschieden. Dies um die Voraussetzungen für die Holzlagerung
und -bearbeitung optimieren sowie den Holzschopf darüber hinaus auch als Lagerraum für
die Maschinen und Gerätschaften des Werkhofs nutzen zu können.
Nach dem Erhalt der Baubewilligung am 1. November 2016 sowie der Krediterteilung an
der Bürgergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018 wurde am 2. April 2019 mit dem
Abbruch des alten und dem Erstellen des neuen Holzschopfs in der Wäsch begonnen. Mit
den Umgebungsarbeiten konnte der An- und Umbau des Holzschopfs in der Wäsch in den
Monaten November und Dezember 2019 abgeschlossen werden.

KOSTENAUFSTELLUNG
BKP                                      Unternehmer                         Abrechnung
Abbruch, inklusive Entsorgung            Jeker AG, Büsserach                 Fr.    13'174.20
Baumeisterarbeiten                       Johann Volonté AG, Nunningen        Fr.    84'488.30
Fassadengerüst                           Roth Gerüste AG, Delémont           Fr.     8'939.45
Montagebau in Holz                       J. Roth AG, Mümliswil               Fr.   106'751.65
Spenglerarbeiten                         Müller-Rieder AG, Seewen            Fr.     5'218.55
Elektroanlagen                           Elektro Degen AG, Bubendorf         Fr.    20'216.90
Rolltore                                 HR Huber Metallbau GmbH, Bretzwil   Fr.    20'025.45
Umgebungsarbeiten                        Altermatt AG, Nunningen             Fr.    50'976.05
Absturzgeländer                          HR Huber Metallbau GmbH, Bretzwil   Fr.     1'223.45
Gebühren Stromanschluss                  Primeo Energie, Münchenstein        Fr.     7'441.00
Ingenieurarbeiten                        Oteto, Laufen                       Fr.     1'000.00
Bauvermessung                            Jermann AG, Zwingen                 Fr.     1'689.65
Architekt/Bauleitung                     Arbacasa GmbH, Bretzwil             Fr.    30'000.00
Total                                                                        Fr. 351'144.65
Kredit Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2018                        Fr.   350'000.00
Kreditüberschreitung                                                         Fr.     1'144.65
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil      Nr. 136                                  Seite 11

                                   Ausbildungsbeiträge
                                   Ausbildungsbeiträge I
Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (das heisst, die
Kosten können weder durch Angehörige, noch auf andere Weise aufgebracht werden) nach
abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung
der Ausbildungsstätte Ausbildungsbeiträge an die folgenden Ausbildungsrichtungen:
      •    Berufslehren und Anlehren;
      •    Fachhochschulen;
      •    Fachschulen;
      •    Höhere Fachschulen;
      •    Maturitätsschulen;
      •    Schulen für Allgemeinbildung;
      •    Universitäten;
      •    Vollzeitberufsschulen.
Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern
sie im Kanton Basel-Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben:
      •    Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und
           Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht;
      •    Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung
           (Ausweis C) oder Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren
           legalem Status in der Schweiz.
Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge sowie EU-Bürgerinnen und
-Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite www.afbb.bl.ch oder unsere
Telefonnummer 061 552 79 99).

Bewerbung / Formulare
Gesuche um das Ausrichten von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen
Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal
(Telefon: 061 552 79 99) bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der
vorgeschriebenen Frist der Steuerbehörde der Wohnsitzgemeinde der Eltern der Bewerberin
oder des Bewerbers einzureichen. Von dieser Stelle wird das Gesuch nach der Kontrolle der
Angaben auf der ersten Seite und dem Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten
Seite direkt an die erwähnte Adresse weitergeleitet.
Beilagen
Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular
das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat
oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls
eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige
13-stellige Sozialversicherungsnummer („neue AHV-Nummer“) anzugeben.
Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden,
so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit den Angaben über eine allfällige
Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden.
Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung
beziehungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen. Anerkannte Flüchtlinge eine Kopie
des sie betreffenden Asylentscheids mit den Angaben über die Kantonszuweisung.
Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer
anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies gegenüber der Kommission für
Ausbildungsbeiträge schriftlich und belegt zu begründen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil          Nr. 136                               Seite 12

                                   Ausbildungsbeiträge II
Eingabefristen
Gestützt auf § 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für das
Einreichen der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung
bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgebend ist:
1. Auf den 30. April 2020 haben Gesuche einzureichen:
     Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar,
     Februar, März oder April 2020 beginnen sowie bisherige Bewerberinnen und Bewerber,
     die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
2. Auf den 31. August 2020 haben Gesuche einzureichen:
     Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni,
     Juli oder August 2020 beginnen sowie bisherige Bewerberinnen und Bewerber, die in
     einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben.
3. Auf den 31. Oktober 2020 haben Gesuche einzureichen:
     Schülerinnen, Schüler und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September,
     Oktober, November oder Dezember 2020 beginnen sowie bisherige Bewerberinnen
     und Bewerber, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen
     haben.
4. Auf den 29. Februar 2021 haben Gesuche einzureichen:
     Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2020 antreten werden.
Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des
Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen
Elternteils. Wir empfehlen eine frühzeitige Einreichung dringendst, da auf verspätete
Anmeldungen nicht eingetreten werden kann.
Bisherige Bezügerinnen und Bezüger von Ausbildungsbeiträgen
Wer bereits im vorangegangenen Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen
hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im Verlauf der Monate März/April
zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert.
Eine Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend aufgeführten
Endabgabetermine.
Auskünfte und weitere Informationen
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge,
Rosenstrasse 25, 4410 Liestal, Telefon 061 552 79 99. Weitere aktuelle Hinweise zu
Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.afbb.bl.ch, die
Emailadresse lautet: stipendien@bl.ch.
                                                 Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion

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                                         Mitbenützung. Ebenfalls ist ein Lift vorhanden.
                                  Die Miete beträgt exklusive NK Fr. 1'250.-- pro Monat.
                                  Bei Interesse oder für weitere Auskünfte melden Sie sich
bitte auf der Gemeindeverwaltung, Tel. 061 943 04 40, Email: gemeinde@bretzwil.ch.
                                                               Gemeindeverwaltung Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil     Nr. 136                                    Seite 13

          Brut-
          Brut- und Setzzeit - Leinenpflicht für Hunde
Hunde benötigen Auslauf. Doch auch ein gut erzogener Hund bleibt in seiner Natur ein
Jäger. So kommt es immer wieder vor, dass Hunde im Wald oder in Waldesnähe Fährte
aufnehmen und ihrem Jagdtrieb folgen. Für Junge von Wildtieren endet das schnell tödlich.
Auch für allenfalls noch trächtige Muttertiere kann der zusätzliche Stress ernsthafte Folgen
haben.
Für viele Wildtiere sind zudem Wiesen und Hecken im Offenland wichtige Orte, um ihren
Nachwuchs aufzuziehen. Auch dort sollten Hundehaltende verantwortungsvoll sein und dafür
sorgen, dass die Jungtiere nicht durch stöbernde oder jagende Hunde gestört werden.
Der Gemeinderat appelliert deshalb an die Vernunft der Hundehalterinnen und Hundehalter
und erinnert an die stets zwischen dem 1. April und dem 31. Juli im Wald und an
den Waldrändern geltende Leinenpflicht. Das Führen an der Leine ist notwendig, um den
Wildtieren eine möglichst ungestörte Aufzucht ihres Nachwuchses zu ermöglichen.
                                                                     Gemeinderat Bretzwil

                            Rückschnitt von Sträuchern
Bäume, Sträucher und Borde entlang von Strassen und Trottoirs sind zurückzuschneiden,
damit sie den Verkehr und den Winterdienst nicht behindern. Bäume und Sträucher dürfen
zudem die Sicht auf Strassentafeln und Verkehrsschilder nicht beeinträchtigen.
 Hecken, Sträucher und Bäume haben
  über Trottoirs und Fusswegen ein 3 m
  hohes Lichtraumprofil offen zu halten, über
  Fahrbahnen ein solches von 4.5 m.
 Gleichermassen sind die Bäume und
  Sträucher rund um die Beleuchtungs-
  kandelaber zurückzuschneiden, so dass der
  Lichteinfall auf die Strassen und Wege nicht
  behindert wird.
Der Gemeinderat kann das Zurückschneiden oder Entfernen verlangen oder diese Arbeit
zu Lasten des Grundeigentümers vornehmen lassen. Strassenreglement Artikel 43 Abs. 2 /
Polizeireglement § 9.
Für die Entsorgung des Schnittguts kann der dreimal im Jahr angebotene Häckseldienst
oder die Grüngutmulde benützt werden. Die Gebühr von Fr. 100.-- pro Jahr für die
Grüngutmulde ist auf der Gemeindeverwaltung zu entrichten.
                                                               Gemeinderat Bretzwil

                                Flurnamenbuch Bretzwil
Durch die Stiftung für Orts- und Flurnamen-Forschung Baselland wurde im November 2006
in Zusammenarbeit mit der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung das Flurnamenbuch
der Gemeinde Bretzwil veröffentlicht.
Flurnamen gehören zum Baselbiet wie die Kirschbäume oder die Reben. Sie sind in unserer
Geschichte verwurzelt. Ein Wald, der einen Namen trägt, wird wie ein Mensch mit seinem
Namen zu einer Art Persönlichkeit.
Diese Unverwechselbarkeit ist heute nicht mehr selbstverständlich. Überbauungen,
Güterzusammenlegungen und veränderte Berufs- und Lebensgewohnheiten sind für einen
rasanten Rückgang der Flurnamen verantwortlich.
Lassen Sie sich durch dieses Büchlein, das für Fr. 15.-- auf der Gemeindeverwaltung
erhältlich ist, dazu ermutigen, zu unseren Flurnamen Sorge zu tragen und sie an kommende
Generationen weiterzugeben.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil   Nr. 136                                   Seite 14

                       Steuerfüsse der Gemeinden 2020
Auf das Jahr 2020 ist der Durchschnittssteuerfuss aller Baselbieter Gemeinden von 59.0 %
auf 58.8 % gesunken. In den sieben Gemeinden Anwil, Buus, Giebenach, Grellingen,
Rünenberg, Schönenbuch und Zeglingen wurden die Steuern für die natürlichen Personen
gesenkt. In Nusshof und Oberdorf hingegen hat die Gemeindeversammlung den Steuerfuss
angehoben. Der Steuerfuss der Gemeinde Bretzwil beträgt seit dem Jahr 2007 58 %.

Der Vergleich der zehn Jahre von 2010 bis 2020 zeigt, dass der Steuerfuss in der Mehrheit
der Gemeinden (48) stabil geblieben ist. In etwa gleich vielen Gemeinden wurden die
Steuern im Vergleich zu 2010 erhöht (18 Gemeinden) oder gesenkt (20 Gemeinden).
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil   Nr. 136   Seite 15

       Ambulante Abklärungsstationen Coronavirus
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil       Nr. 136        Seite 16

                                     So schützen wir uns!
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil          Nr. 136                                Seite 17

                                    Stierenberg Bretzwil
Liebe Bretzwilerinnen und Bretzwiler
Wir, Andrea Kämpfer und Koni Andermatt freuen uns sehr, Sie auf dem Stierenberg
willkommen zu heissen. Es erwarten Euch alt bewährte Gerichte so wie aber auch neue
Speisen.

Von Donnerstag bis Montag begrüssen wir Euch auf dem Berg. Mit dem ganzen
Stierenbergteam sorgen wir für Euer leibliches Wohl. Auch noch ein Dank an den
Gemeinderat von Bretzwil für die freundliche Aufnahme und die tolle Unterstützung.
                                                          Andrea Kämpfer und Koni Andermatt

                                         Gemeinde News App
                   Seit Mitte August 2019 informiert die Gemeinde Bretzwil analog zu weiteren
                   Gemeinden im Kanton Basel-Landschaft und den umliegenden Kantonen
                   über aktuelle Ereignisse, wie zum Beispiel Wasserleitungsbrüche mit den
                   damit verbundenen Einschränkungen in der Wasserversorgung, Neuigkeiten,
                   Veranstaltungen, usw. über die Gemeinde News App.
Die Gemeinde News App kann bei Google Play, im App Store oder unter
www.gemeinde-news.com kostenlos heruntergeladen werden. Sie finden die App mit
dem Suchbegriff "Gemeindenews".
Nach dem Herunterladen besteht unter der Rubrik Einstellungen die Möglichkeit, die
gewünschten Gemeinden anzugeben, von denen Sie Push-Mitteilungen erhalten möchten.
Ebenfalls können die Gemeinden über die Gemeinde News App kontaktiert und auf diese
Weise bei der Gemeindeverwaltung ein allfälliges Anliegen oder eine Frage deponiert
werden.
Nutzen Sie diese einfache Möglichkeit, sich über die Aktualitäten in der Gemeinde Bretzwil
auf dem Laufenden zu halten.
                                                                     Gemeinderat Bretzwil
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil   Nr. 136     Seite 18

        Jahresbericht RFS / Zivilschutz ARGUS 2019
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil              Nr. 136                               Seite 19

                             Der letzte Bär im Baselbiet
Im Auftrag des Vereins Wasserfallen-Juraparadies leitet der                      Lokalhistoriker
Remigius Suter am Samstag, 28. März 2020 eine Themenwanderung.
Die Wanderung mit dem Namen "Mit Schmugglern und Käseträgern auf den Spuren
des letzten Bären im Baselbiet" führt von der Bergstation Wasserfallen auf einem alten
Schmugglerpfad über den Schattberg zum Hofgut Bürten. Hier erklärt Remigius Suter den
seltsamen Verlauf der Kantonsgrenze und wie Schmuggler einst den Zoll in Reigoldswil
umgingen.
Vom ehemaligen Sennhof Bürten führt der Pfad zum Grauboden und zur Hohwacht, wo im
Jahr 1798 der letzte Bär des Baselbiets erlegt wurde. Über den Katzensteg, auch Jägerlücke
genannt gelangen die Wanderer zum Sennhof Vogelberg und von dort zurück über den Grat
zur Bergstation Wasserfallen.

Abmarsch Bergstation Luftseilbahn Reigoldswil-Wasserfallen um 13.00 Uhr.
Distanz                        5,5 km
Höhenmeter                     je 250 m
Reine Marschzeit               2.5 h
Bedingungen: Ausrüstung der Witterung angepasst und Trittsicherheit.
Keine Anmeldung erforderlich.
Weitere geführte Themenwanderungen finden an folgenden Daten statt:
Samstag, 23. Mai 2020
Maibummel durch blühende Weiden und grünende Wälder
Sonntag, 20. September 2020
Literarischer Bettags-Bummel mit lokalen Schriftstellerinnen und Mundartdichtern
Samstag, 7. November 2020
Von einem gescheiterten Bahnbau, einem erträumten Kohlebergwerk, von Wegelagerern
und gespenstischen Erscheinungen
                                          Baselland Tourismus / Verein Wasserfallen-Juraparadies
                                                       www.baselland-tourismus.ch/juraparadies
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil           Nr. 136        Seite 20

                                         Spitex Regio Liestal
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil              Nr. 136                                    Seite 21

                        Instrumentenlandesystem ILS 33
BENUTZUNGSBEDINGUNGEN
Das Abkommen vom 10. Februar 2006 zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden von
Frankreich (DGAC) und der Schweiz (BAZL) regelt die Benutzungsbedingungen. Es legt im
Wesentlichen fest, dass die Piste 16 weiterhin als Hauptlandepiste benützt und die Piste 33
angeflogen werden soll, wenn die Rückenwindkomponente 5 Knoten übersteigt. Die Piste 16
wird bei Wind aus Sektor Nord ebenfalls nicht mehr benützt, wenn sie mit Wasser, Eis oder
Schnee kontaminiert ist.
Falls die ILS 33-Landungen während eines Kalenderjahres einen Anteil von 8 % sämtlicher
Instrumentenanflüge überschreiten, werden die Ursachen vertieft analysiert und den
Konsultativgremien unterbreitet. Für den Fall, dass der Anteil 10 % übersteigt, nehmen
die beiden Luftfahrtbehörden Konsultationen mit dem Ziel auf, Massnahmen zu treffen,
um die prozentuale Nutzung der Piste 33 wieder unter die 10 %-Marke zu bringen.
STATISTIK PER DEN 29. FEBRUAR 2020
      Monat                Anzahl IFR-Landungen               davon Piste 33         Prozent
   Jahr 2014                             38'261                   2'477                6.5 %
   Jahr 2015                             38'850                   3'115                8.0 %
   Jahr 2016                             38'959                   2'293                5.9 %
   Jahr 2017                             39'630                   4'092               10.3 %
   Jahr 2018                             41'165                   4'514               11.0 %
   Jahr 2019                             42'416                   3'827                9.0 %
  Januar 2020                            2'692                     102                 3.8 %
  Februar 2020                           2'680                     238                 8.9 %
     Total                               5'372                     340                 6.3 %

                             Krabbelgruppe Reigoldswil
                         Die Krabbelgruppe Knirps & Knopf gibt den ganz kleinen und ihren
                         Eltern die Möglichkeit, sich auszutauschen, Kontakte zu knüpfen und zu
                         spielen. Willkommen sind alle Kinder bis zum Kindergarteneintritt mit einer
                         erwachsenen Begleitperson.
Wann: Jeden 2. und 4. Donnerstag im Monat von 09.30 bis 11.00 Uhr (ausgenommen
Schulferien). In Rücksprache mit den Eltern können die Tage und die Uhrzeiten auch noch
angepasst werden.
Startdatum: Donnerstag, 12. März 2020
Treffpunkt: In den Räumen der Spielgruppe Reigoldswil (Alter Kindergarten), Unterbiel 9.
Um die Organisation zu erleichtern, können Sie sich gerne anmelden. Sie dürfen aber auch
flexibel während der Öffnungszeiten vorbeikommen.
Wir freuen uns auf gemeinsames Spielen.
Anmeldung und Fragen: Karin Zemp (078 912 41 29) & Siona Müller (079 817 54 56)

                                         Altes Spielzeug zu vergeben?
Die Krabbelgruppe Knirps & Knopf freut sich über altersgerechte Spielzeuge und Bücher,
welche nicht mehr gebraucht werden, aber noch in gutem Zustand sind. Gerne können Sie
sich hierfür bei Siona Müller (079 817 54 56) melden.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil       Nr. 136                               Seite 22

                                    Vogel des Jahres 2020
Der Neuntöter, Vogel des Jahres 2020 von BirdLife Schweiz benötigt Dornbüsche in
Hecken als Nistplatz sowie Magerwiesen mit vielen Insekten für die Nahrungssuche.
Um eine ganze Neuntöter-Population zu erhalten, müssen diese Elemente in der
Landschaft in genügendem Umfang und Qualität vorhanden sein. Der Neuntöter
ist deshalb ein guter Botschafter für die ökologische Infrastruktur und für eine
Landwirtschaft, die mit der Natur im Gleichgewicht ist. Wegen der höchst intensiven
Nutzung des Kulturlands haben sich die Bestände des Neuntöters in der Schweiz in
den letzten 30 Jahren halbiert.

Zurzeit befinden sich die Neuntöter noch in Ost- und Südafrika, wo sie das reichhaltige
Insektenangebot in den Trockensavannen nutzen. Bald schon machen sie sich auf den
Rückweg in die Schweiz. Hier erwartet sie ab Anfang Mai eine strenge Zeit mit Brüten und
Aufzucht der Jungen.
Der mit seiner schwarzen Piratenbinde, dem grauen Kopf und dem rostroten Rücken gut
erkennbare Neuntöter war noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts in der ganzen Schweiz
häufig. Er fand überall Hecken mit Dornbüschen oder Wildrosensträuchern und in den
Wiesen ein reichhaltiges Angebot an verschiedenen Insekten, wie Heuschrecken, Grillen
und Schmetterlingen sowie kleine Mäuse, Eidechsen und junge Vögel. Da Insekten bei
Regenwetter kaum aktiv sind, hat der Neuntöter ein interessantes Verhalten entwickelt. Er
legt Vorräte an, indem er seine Beutetiere auf Dornbüschen aufspiesst. Dies brachte ihm
den Namen Neuntöter ein. Dornbüsche sind aber nicht nur als „Vorratskammern“ wichtig
für den Neuntöter, sondern auch als Nistplätze, die dem Nest guten Schutz bieten. Das
Männchen zeigt dem Weibchen verschiedene Nistplätze, das Weibchen liest den definitiven
Brutplatz aus. Nach dem Nestbau legt es 3 - 7 Eier und brütet diese in 13 - 16 Tagen
aus. Die Jungen bleiben etwa 15 Tage im Nest und werden nach dem Ausfliegen noch
ca. drei Wochen von den Altvögeln geführt. Danach machen sich die Neuntöter bereits im
August/September wieder auf den Flug nach Afrika.
Jedes Neuntöter-Paar braucht einen Brutplatz in Hecken oder Dornbüschen sowie
Nahrungsgebiete, in denen ausreichend Insekten vorkommen. Um den Neuntöter und mit
ihm zahlreiche weitere Arten des Kulturlands zu fördern, sind grössere Kerngebiete
mit Hecken, Buschgruppen und insektenreichen Wiesen oder Weiden nötig, die vielen
Neuntöter-Paaren Lebensraum bieten. Dazwischen braucht es kleinere Gebiete, welche
die Verbindung zwischen den grösseren Beständen garantieren. Der Neuntöter ist aus
diesem Grund ein guter Botschafter für die ökologische Infrastruktur.
                                                                       BirdLife Schweiz
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil      Nr. 136                                   Seite 23

                     Kirschbaumanlage im Gebiet Grund
Die Bürgergemeinde Bretzwil betreibt im Gebiet Grund eine Kirschbaumanlage, in der von
der Einwohnerschaft sowie von weiteren interessierten Personen Hochstammkirschbäume
gepachtet werden können.
Als Folge der Kündigung von mehreren Pachtverträgen sowie aufgrund von
Neuanpflanzungen können aktuell die folgenden Bäume zur Neuverpachtung
ausgeschrieben werden:

 Bäume Nr. 12 / 14 / 33 / 46 / 56 / 57 / 64 / 65 / 66 / 72 / 73 / 74 / 76 / 84 / 107
Die Preise betragen zwischen Fr. 20.-- und Fr. 33.-- pro Jahr. Sofern Sie Interesse an
der Pacht eines oder mehrerer dieser Kirschbäume haben, melden Sie sich bitte auf der
Gemeindeverwaltung, wo Sie auch weitere Auskünfte zum genauen Standort oder zur Sorte
erhalten.
                                                                 Gemeinderat Bretzwil

                                 Grundbucheintragungen
Kauf. Parzelle 1146: 683 m2 mit Wohnhaus mit Garage Dentschenstrasse 10,
Gartenhaus 10a, Unterstand/Überdachung, Gartenanlage "Däntsche". Veräusserin:
Schweizer Nelly, Bretzwil, Eigentum seit 7.8.2009. Erwerber zu je ½-Miteigentum:
Recher Stefan und Michaela, Ziefen.

Kauf. Parzelle 1735: 614 m2 mit Wohnhaus In der Rösi 11, übrige befestigte Fläche,
Gartenanlage "Rösi". Veräusserer zu GE: Heinemann Ralf, Frick und Joss Caroline,
Hölstein, Eigentum seit 29.8.2001. Erwerber zu GE: Grieder-Arn Raphael und Nadine,
Bretzwil.

Kauf. Parzelle 1786: 675 m2 mit Wohnhaus mit Wintergarten und Garage Hauptstrasse 70,
übrige befestigte Fläche, Gartenanlage "Hagmätteli". Veräusserer zu GE: Hänggi Andreas,
Nunningen und Hänggi-Jörg Dora, Bretzwil, Eigentum seit 11.8.2005. Erwerber zu ME:
Meyer Jens und Steiner Ramona, Möhlin.

Kauf. Parzelle 1750: 550 m2 mit Wohnhaus Mühlemattstrasse 11, Wasserbecken, übrige
befestigte Fläche, Gartenanlage "Schägglige". Veräusserer zu GE: Barmettler-Joss Thomas
und Sandra, Liestal, Eigentum seit 19.7.2000. Erwerber: Hueber Mathias, Nunningen.

                                         Baugesuche
0194/2020. Bauherrschaft: Wipf Ralph und Willinger Wipf Nicole, Obersabel 23,
4207 Bretzwil. Projekt: Kleinkläranlage, Parzelle 1543, Obersabel 23. Projektverantwortliche
Person: Moritec Mori Klaus, Therwilerstrasse 28, 4054 Basel. Das Bauvorhaben liegt
ausserhalb der Bauzone und/oder bedarf einer Rodungsbewilligung.

0368/2020. Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Bretzwil, Kirchgasse 3, 4207 Bretzwil.
Projekt: Entsorgungsstelle/Stützmauern, Parzellen 1045, 1119, 1793, Schulgasse.
Projektverantwortliche Person: Otto Partner Architekten AG, Benzburweg 30, 4410 Liestal.

0383/2020. Bauherrschaft: Meyer Jens und Steiner Ramona, Wiesenstrasse 10,
4313 Möhlin. Projekt: Kamin für Cheminée-Ofen, Parzelle 1786, Hauptstrasse 70.
Projektverantwortliche Person: Kiwera AG, Olsbergstrasse 2, 4310 Rheinfelden.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil          Nr. 136                                   Seite 24

                                   Bevölkerungsstatistik

                             Zuzüge

                             König Richard                           Dentschenstrasse 9
                             Kämpfer Andrea mit                      Stierenberg 15
                             Sascha
                             Andermatt Konrad                        Stierenberg 15
                             Hueber Mathias                          Mühlemattstrasse 11
                             Melendez Leal Samara                    Hauptstrasse 47
                             Kheder Esther                           In den Dentschen 7

                             Wegzüge

                             Kurz Anja                               nach Brugg
                             Röthlin Jochen                          nach Gelterkinden
                             Bürgin Patrick                          nach Aesch
                             Marauschek Stephanie                    nach Zuchwil
                             Stöckli Joris                           nach Basel
                             Bätscher-Herren Doris                   nach Kleinlützel
                             Bätscher Dominik                        nach Kleinlützel
                             Schürch Ronny und Renata                nach Oberrohrdorf
                             mit Zoé
                             Sahin Reyhan                            nach Eiken

                             Trauungen

11. Februar 2020             Trüeb Viorel und Melendez Leal Samara in Arlesheim.

                             Geburten

15. Dezember 2019 Mäder Anouk, Tochter des Lauper Mike und der Mäder Gabriela,
                  wohnhaft auf dem Hof auf Rübel 19.

                             Todesfälle

10. Dezember 2019 Abert-Petitpierre Stephan, von Basel (BS), wohnhaft gewesen an der
                  Mühlemattstrasse 9, im 53. Altersjahr.

Bevölkerungsstand am 31. März 2020                           750 EinwohnerInnen
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil                                         Nr. 136                                                                       Seite 25

                      Mitteilungen der Gemeindeverwaltung
                                       Gemeindeverwaltung

Kehrichtabfuhr
In Zusammenhang mit der bevorstehenden Frühlings- und Sommerzeit machen wir
darauf aufmerksam, dass die Kehrichtsäcke an den einzelnen Sammelpunkten erst am
Abfuhrtag zum Abholen bereitgestellt werden dürfen.
Die Kehrichtabfuhr durch die Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG erfolgt wöchentlich
jeweils am
                                                           Mittwoch, ab 08.00 Uhr
Für die Beachtung dieser Vorschrift dankt der Gemeinderat bereits im Voraus.

Gemeindesteuern 2020
Analog zu den vergangenen Jahren sind die Gemeindesteuern 2020 wiederum an
die Kantonale Steuerverwaltung zu entrichten. Zu diesem Zweck wurde sämtlichen
steuerpflichtigen Einwohnerinnen und Einwohnern anfangs dieses Jahres basierend auf der
letzten definitiven Veranlagung eine provisorische Steuerrechnung zugestellt.
Für Einzahlungen bis zum 30. September 2020 wird übereinstimmend mit den Staatssteuern
ein Vergütungszins von 0.2 % gutgeschrieben. Für Überweisungen, die nach der Fälligkeit
vom 30. September 2020 eingehen, muss ein Verzugszins von 6 % bezahlt werden.
Sollten Sie noch keine provisorische Rechnung für die Staats- und Gemeindesteuern 2020
erhalten haben, können die notwendigen Einzahlungsscheine bei der Kantonalen
Steuerverwaltung, Abteilung Steuerbezug, Tel. 061 552 51 40 bestellt werden.

HÄCKSELDIENST/GROSSHÄCKSLER
• Freitag, 24. April 2020
Das Schnittgut Sträucher und Äste ist an der Strasse zu deponieren, damit es problemlos
aufgenommen und verarbeitet werden kann.
Die ersten 10 Minuten der Benützungszeit sind gratis. Alle weiteren 5 Minuten werden mit
Fr. 8.-- berechnet und einkassiert.
Weitere Termine Häckseldienst im Jahr 2020
 Freitag, 18. September 2020                                                        Freitag, 6. November 2020

              ↓ Talon bis zum 23. April 2020 auf der Gemeindeverwaltung abgeben ↓
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Ich habe Schnittgut zum häckseln:

Freitag, 24. April 2020

Name: .......................................................                       Strasse: .........................................................
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil        Nr. 136                                  Seite 26

Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat hat das Datum für die nächste                  ordentliche   Bürger-      und
Einwohnergemeindeversammlung wie folgt festgelegt:

                            Freitag, 12. Juni 2020 im Gemeindezentrum
Mitteilungsblatt der Gemeinde Bretzwil                 Nr. 136                               Seite 27

                             Boca Bretzwil
Liebe Bretzwilerinnen und Bretzwiler
Bald geht unsere Rückrunde wieder los. Die Jungs und Mädels der E-Junioren
(unser ältestes Kinder-Team) dürfen sich wieder auf Heimspiele auf der heimischen
Pfarrmatte freuen.
Gerne würden wir Euch dazu auf Kaffee und Kuchen einladen. Die Anspielzeit ist
jeweils auf 11.00 Uhr angesetzt:
Samstag, 21. März 2020                           Boca Bretzwil - FC Laufenburg-Kaisten gelb
Samstag, 4. April 2020                           Boca Bretzwil - FC Rheinfelden c
Samstag, 25. April 2020                          Boca Bretzwil - AC Rossoneri b
Samstag, 9. Mai 2020                             Boca Bretzwil - FC Wallbach
Samstag, 16. Mai 2020                            Boca Bretzwil - FC Birsfelden gelb
Samstag, 6. Juni 2020                            Boca Bretzwil - FC Eiken
                                         ☺ Heimspielzeit ist Dorffestzeit ☺
In diesem Sinne: Hopp Brätzbel!
                                                                                     Boca Bretzwil
                                                                               www.bocabretzwil.ch

                             Verschönerungsverein Bretzwil
Liebe Einwohner/Innen von Bretzwil
Da das Fastnachtsfeuer am Samstag, 7. März 2020 aufgrund der Vorgaben in
Zusammenhang mit dem Coronavirus COVID-19 nicht angezündet werden konnte,
werden wir dies am Freitag, 3. April 2020 um 20.00 Uhr nachholen.
Der Verschönerungsverein lädt Sie zu diesem Anlass ein. Eine kleine Verpflegung
wird offeriert.
                                                             Vorstand Verschönerungsverein Bretzwil

                             Musikschule beider Frenkentäler
                       Meldeschluss für das Herbstsemester 2020/2021 vom
                            10. August 2020 bis am 17. Januar 2021
                                                  15. Mai 2020
Bis zum 15. Mai 2020 muss Ihre Anmeldung (Neuanmeldung, Instrumentenwechsel,
Lektionsdaueränderung) oder Ihre schriftliche Abmeldung bei uns eingegangen sein.
Meldeformulare können Sie beim Sekretariat (Tel. 061 961 15 65) oder über unsere
Homepage: www.msft.ch (Downloads - Meldeformulare) beziehen.
                                                                 Musikschule beider Frenkentäler
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