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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsunterlagen der Versicherungsgesellschaft zur gewünschten Absicherung. Weitere Informationen finden Sie auf www.tierversicherung.biz. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an unter 02233/99 07 60 50 oder schreiben uns eine Mail an info@tierversicherung.biz. Sie finden uns auch auf Facebook und Youtube: www.facebook.com/tierversicherung.biz www.youtube.com/user/tierversicherung Kennen Sie schon das Web-TV-Portal TIERVISION für Tierhalter? Hier sind wir als Experte und Sponsor zu finden. Besuchen Sie diese Seite einmal, wir sind sicher sie wird Ihnen gefallen. www.tiervision.de
Hunde-OP-Versicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. Produkt: Hunde-OP Deutschland Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und Ihren konkreten Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen: • Angebotsanfrage, • Versicherungsschein, • Allgemeine Bedingungen der Uelzener für die OP-Versicherung von Hunden und Katzen (ABOPH), • gegebenenfalls weitere Besondere Bedingungen und Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art von Versicherung handelt es sich? Wir bieten Ihnen eine Hunde-OP-Versicherung an. Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Beispielsweise sind folgende Leistungen in Folgende Leistungen sind in der Hunde-OP- der Hunde-OP-Versicherung versichert: Versicherung beispielsweise nicht versichert: 99 Keine Höchsterstattungsgrenze pro Ver- xx Kosten für Eigenbehandlungen, die Sie, sicherungsjahr Ihr Ehe-/Lebenspartner sowie Ihre Eltern oder Kinder aufgrund einer veterinärme- 99 100 % Erstattung in jedem Alter möglich dizinischen Ausbildung selbst am Tier 99 Keine Altersbegrenzung durchführen 99 Tierarztkosten am letzten Untersu- xx Ambulante und stationäre Behandlungen chungstag vor der Operation xx Röntgen unter Narkose, ohne eine nach- 99 Operationen unter Vollnarkose (auch folgende Operation Sedierung / Sedation) infolge Unfall und Krankheit inklusive Medikamente xx Operationen unter örtlicher Betäubung (Lokalanästhesie) 99 Nachsorge / -behandlung (z.B. Verbands- xx Impfungen, Wurmkuren und Ektoparasi- wechsel, Fäden ziehen) tenmittel 99 Unterbringungskosten in der Tierklinik xx Zahnsteinentfernungen nach dem OP-Tag – bis maximal 12 Tage 99 Alternative Behandlungen wie Homöopa- thie und Akupunktur vom Tierarzt durch- Gibt es Deckungsbeschränkungen? geführt – im Rahmen einer Operation Einige Fälle sind vom Versicherungsschutz 99 Freie Wahl des Tierarztes / der Tierklinik ausgenommen. Hierzu gehören beispielsweise: 99 Kostenbeteiligung ohne Wartezeit: !! osten für chirurgische Eingriffe auf- K 99 Kennzeichnung des Tieres durch grund vorvertraglicher oder angeborener einen Identifikationschip – 25 € Mängel / Fehlentwicklungen 99 Chirurgische Kastration / Sterilisation !! osten für chirurgische Eingriffe, auch K 99 Bei einem Rüden – 50 € Maßnahmen am Gebiss des Tieres, die der Herstellung des jeweiligen Rasse- 99 Bei einer Hündin – 75 € standards dienen und ästhetischen Cha- rakter haben !! osten für wissenschaftlich nicht aner- K kannte Behandlungen !! osten für Behandlungen durch Nicht- K tierärzte !! perationen innerhalb der Wartezeit von O 30 Tagen
Wo bin ich versichert? 99 In Deutschland 99 In Europa – maximal 6 Monate Welche Verpflichtungen habe ich? Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten: • itte beantworten Sie unsere Fragen in der Angebotsanfrage vollständig und wahrheitsgemäß. B Werden nach der Antragstellung aber noch vor dem Vertragsbeginn gesundheitliche Veränderungen bei Ihrem Hund festgestellt, müssen Sie uns diese unbedingt mitteilen. • Informieren Sie uns, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. • Es ist möglich, dass wir Sie auffordern, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen. • Zeigen Sie uns jeden Versicherungsfall unverzüglich an. • ie sind verpflichtet, einen Schaden abzuwenden bzw. zu mindern, soweit Ihnen dies möglich ist. S Weiter müssen Sie uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei der Schadenermittlung und -regulierung unterstützen. Wann und wie zahle ich? Den ersten Beitrag bezahlen Sie bitte spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist in der Beitragsübersicht genannt, die wir Ihnen mit dem Versicherungsschein geschickt haben. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir diesen nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres kündigen. Auch hier haben Sie eine 3-monatige Kündigungsfrist. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Neben den ordentlichen Kündigungsmöglichkeiten, können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Dies ist zum Beispiel nach einem regulierten Versicherungsfall möglich. Fällt das versicherte Interesse vollständig und dauerhaft weg, weil Sie Ihren Hund beispielsweise verkaufen, endet Ihr Vertrag zu dem Zeitpunkt, an dem Sie uns darüber informieren.
Allgemeine Bedingungen der Uelzener für die OP-Versicherung von Hunden und Katzen (ABOPH) gültig ab 15.01.2015 1 Versicherte Tiere und Aufnahme in die Versicherung Eine Operation ist ein veterinärmedizinisch notwendiger chirurgischer 2 Versicherte Gefahren und Kosten Eingriff am oder im Körper des versicherten Tieres unter Vollnarkose / 3 Nicht versicherte Gefahren und Kosten Sedierung zur Wiederherstellung des Gesundheitszustandes. Hierbei 4 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters muss die Haut und das darunter liegende Gewebe mehr als punktförmig 5 Gefahrerhöhung durchtrennt werden (Siehe Teileinschluss unter Nr. 3.3.2). 6 Versicherungsort - Unfall: 7 Dauer der Versicherung; Beginn und Ende der Haftung; Wartezeit Ein Unfall ist ein ungeplantes Ereignis, das plötzlich von außen auf den 8 Beitrag Körper des versicherten Tieres einwirkt und eine körperliche Schädigung 9 Entschädigungsberechnung; Selbstbehalt; Ansprüche gegenüber Dritten nach sich zieht. 10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versiche- rungsfalles 3 Nicht versicherte Gefahren, Kosten und Teileinschlüsse 11 Besondere Verwirkungsgründe 3.1 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Aufwendungen für: 12 Zahlung der Entschädigung 3.1.1 Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes 13 Textform 3.1.2 Transportkosten des Tieres 14 Inländische Gerichte / Beschwerden 3.1.3 Ergänzungsfuttermittel, Diätfutter und Vitaminpräparate 15 Beitragsanpassung aufgrund Alter des Tieres 3.1.4 Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versi- 16 Beitragsanpassung cherung bestehen oder vor Ablauf der Wartezeit (Ziff. 7) auftreten. 17 Bedingungsanpassung 3.1.5 Diagnose und Behandlung angeborener Fehlentwicklungen und 18 Sanktionsklausel deren Folgen (z. B. Hüftgelenksdysplasie, Kryptorchismus, Brachy- 19 Schlussbestimmungen cephalensyndrom) 3.1.6 Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheini- gungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung eines versi- 1 Versicherte Tiere und Aufnahme in die Versicherung cherten Tieres sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Neben- 1.1 Versichert sind die Hunde und Katzen, die im Versicherungsvertrag kosten (z. B. Porto- und Kurierkosten) bezeichnet sind, 3.1.7 Tierärztliche Konsultationen, die keine Behandlung nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters 1.2 Versicherungsfähig sind, soweit nicht anders vereinbart, alle gesunden 3.1.8 Chirurgische Eingriffe, auch Maßnahmen am Gebiss des Tieres, die Tiere ab Beginn des 3. Lebensmonats. der Herstellung des jeweiligen Rassestandards dienen und ästheti- schen Charakter haben 1.3 Auf Verlangen des Versicherers hat der Versicherungsnehmer auf seine 3.1.9 Kastration und Sterilisation unabhängig von einer medizinischen Kosten ein tierärztliches Gutachten oder sonstige Nachweise über den Ge- Indikation (Siehe Teileinschluss unter 3.3.1) sundheitszustand des zu versichernden Tieres beizubringen 3.1.10 Zuschläge für apparativen Aufwand, Zeitgebühren, Notdienstgebühr 3.1.11 Krankheiten und Behandlungen infolge von Epidemien und Pande- 2 Versicherte Gefahren und Kosten mien. Tritt bei einem versicherten Tier eine Veränderung des Gesundheitszustan- 3.1.12 Behandlungen von Krankheiten und Unfällen sowie deren Folgen des innerhalb der Vertragslaufzeit auf, die einen chirurgischen Eingriff unter die während der Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten Vollnarkose erforderlich macht, so ersetzt der Versicherer dem Versiche- 3.1.13 Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel rungsnehmer die durch tierärztliche Rechnung nachgewiesenen Kosten 3.1.14 Regenerative Therapien (z. B. Stammzelltherapie, PRP, IRAP) a) von Operationen infolge Krankheit oder Unfall gemäß der Definition aus 3.1.15 Wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaß- Ziffer 2.1 mit Ausnahme der in Ziffer 3 genannten Operationen inklusive nahmen b) des letzten Untersuchungstages vor der Operation, sofern eine versi- 3.1.16 Physiotherapie (z. B. Laufband, Aquatrainer) cherte Operation gemäß Ziffer 2.1 durchgeführt wurde. 3.1.17 Eigenbehandlungen, Behandlungen durch Ehegatten, Lebenspartner, c) der Nachbehandlung inkl. Unterbringungsaufwendungen nach einer Kinder und Eltern Operation gem. a) bis maximal 12 Kalendertage nach dem Tag der Ope- 3.1.18 Behandlungen durch Nichttierärzte ration. 3.1.19 Folgen von Erkrankungen bzw. deren Behandlungen die nach Been- Es werden nur die Kosten gemäß 2a) bis 2c) erstattet, die unmittelbar und digung des Vertrags anfallen. in kausalem Zusammenhang mit der Operation stehen und innerhalb der 3.1.20 Behandlungen, die durch Kernenergie*, Erdbeben, Überschwemmun- Vertragslaufzeit anfallen. Die Kostenerstattung erfolgt gemäß der Gebühren- gen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich ordnung für Tierärzte (GOT). Andere Gebührenordnungen (z. B. klinikeigene) geworden sind. können nicht berücksichtigt werden. - Die Entschädigung von Gelenksoperationen infolge von Ellbogengelenks 3.2 Die Versicherung erstreckt sich darüber hinaus nicht auf Aufwendungen dysplasie und deren Folgen (z. B. Isolierter Processus anconaeus (IPA), für folgende Operationen und Erkrankungen sowie deren Folgen: Fragmentierter Processus coronoideus (FPC), Radius curvus, Ellbogen inkongruenz, OCD im Ellbogen, Compartment syndrome) ist begrenzt - angeborene Gaumenspalte (V 1.3.25 b) auf maximal 1000,- € (Brutto) je Versicherungsfall für maximal zwei Ver- - Brachyzephalie sowie die Tonsillektomie bei brachycephalen Tieren BD_TOV_ABOPH_20150101 sicherungsfälle je versichertem Tier. - Biopsie / Punktion (203) - diagnostische Endoskopie (402) 2.1 Definitionen: - Denervation - Versicherungsfall: - Distichiasis (Au 2.10) Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Operation - Entropium / Ektropium (Au 2.11) des versicherten Tieres wegen Krankheit oder Unfall unter Vollnarkose / * Der Ersatz von Schäden durch Kernenergie richtet sich in der Bundesrepublik Deutsch- Sedierung. land nach dem Atomgesetz. Die Betreiber von Kernanlagen sind zur Deckungsvorsorge - Operation: verpflichtet und schließen hierfür Haftpflichtversicherungen ab. Uelzener Allgemeine Tel. 0581 8070-0 Vorstand: Aufsichtsratsvorsitzender: Bankverbindung: Versicherungs-Gesellschaft a. G. Fax 0581 8070-248 Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender) Gerhard Schulz Commerzbank AG Veerßer Straße 65 /67 www.uelzener.de Imke Brammer-Rahlfs Registergericht: AG Lüneburg HR B 120469 IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 29525 Uelzen info@uelzener.de Bernd Fischer USt-IdNr.: DE 116 681 647 BIC: COBADEFF249 StNr. 47 207 00011 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549 ABOPH2015_0817 Seite 1 / 5
- Goldimplantation c) Kündigung - Herzschrittmacher Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach 4.1 leicht - Hüftgelenksdysplasie fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag unter Ein- - Inguinalhernie (V 2.1) haltung einer Frist von einem Monat kündigen, es sei denn, der Versiche- - Kastration und Sterilisation rer hätte den Vertrag bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu - Korrekturosteotomie / Beckenosteotomie (B2.5) gleichen oder anderen Bedingungen abgeschlossen. - Lidspaltenplastik (Au 2.12) d) Ausschluss von Rechten des Versicherers - Kryptorchismus (G 1.2) Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt - Nickhautoperationen (Au 2.16 / Au 2.17) (4.2b) und zur Kündigung (4.2c) sind jeweils ausgeschlossen, wenn der - Operation am Herzen (He 4) Versicherer den nicht angezeigten Gefahrenumstand oder die unrichtige - Patellaluxation (B 3.11) Anzeige kannte. - Pectineusmyoektomie (B 5.4) e) Anfechtung - portokavaler Shunt (He 6) Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung - Prothesen anzufechten, bleibt unberührt. - Überkronung (V 1.3.7) - Umbilicalhernie (V 2.3) 4.3 Frist für die Ausübung der Rechte des Versicherers - unblutige Reposition luxierter Gelenke Die Rechte zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt (4.2b) oder zur Kündi- - Urachusoperation (Ha 7) gung (4.2c) muss der Versicherer innerhalb eines Monats in Textform geltend - Uretereinpflanzung in Harnblase (Ha 8) machen und dabei die Umstände angeben, auf die er seine Erklärung stützt; - Zahnersatz (Prothetik) und Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Mo- - Ziehen von Krallen oder Krallenresten nats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht Eine Begriffsdefinition finden Sie im Anhang A. und der Umstände Kenntnis erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemach- Die genannten Kennziffern entstammen der Gebührenordnung für Tierärzte te Recht begründen. (GOT) in der Fassung vom 19. Juli 2017. 4.4 Rechtsfolgenhinweis 3.3 Teileinschlüsse Die Rechte zur Vertragsänderung (2a), zum Rücktritt (2b) und zur Kündigung 3.3.1 Abweichend von Nr. 3.1.9 gewähren wir für eine Kastration einmalig (2c) stehen dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch einen Zuschuss in Höhe von 50,00 € für einen Rüden und 75,00 € gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen der Verletzung der Anzeige- für eine Hündin. pflicht hingewiesen hat. 3.3.2 Verstirbt Ihr versichertes Tier in der Narkose, unmittelbar bevor der Tierarzt mit der versicherten veterinärmedizinisch notwendigen 4.5 Vertreter des Versicherungsnehmers Operation wegen Krankheit oder Unfall begonnen hat, werden die Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, Kosten gemäß Nr. 2a und Nr. 2b erstattet. so sind bei der Anwendung von 4.1 und 4.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungs- 4 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters nehmers zu berücksichtigen. Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, 4.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahr- dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden umständen ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Angebotsanfrage dem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich 4.6 Erlöschen der Rechte des Versicherers sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (4.2a), zum Rücktritt (4.2b) Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach und zur Kündigung (4.2c) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags- seiner Angebotsanfrage, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Text- schluss. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer form Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. oder sein Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat. 4.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht 5 Gefahrerhöhung a) Vertragsänderung 5.1 Der Versicherungsnehmer darf nach Abgabe seiner Angebotsanfrage Hat der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt ohne vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vor- und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahr nehmen oder deren Vornahme durch Dritte gestatten. Erkennt der Versiche- umstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, rungsnehmer nachträglich, dass eine von ihm vorgenommene oder gestattete so werden die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers Veränderung eine Gefahrerhöhung darstellt, muss er dies dem Versicherer rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverzüglich anzeigen. unverschuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab Tritt nach Abschluss des Versicherungsvertrags eine Gefahrerhöhung unab- der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. hängig vom Willen des Versicherungsnehmers ein, muss er sie dem Versi- Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 % cherer unverzüglich anzeigen, sobald er von der Gefahrerhöhung Kenntnis oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht ange- erlangt. zeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers 5.2 Eine ohne seine vorherige Zustimmung vorgenommene oder gestattete ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung der Vertrags- Gefahrerhöhung berechtigt den Versicherer, den Vertrag fristlos zu kündigen. änderung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Die Kündigung muss spätestens einen Monat nach dem Zeitpunkt erfolgen, Kündigungsrecht hinzuweisen. zu dem der Versicherer von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt. b) Rücktritt und Leistungsfreiheit Hat der Versicherungsnehmer die vorherige Zustimmung unverschuldet nicht Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach 4.1, kann eingeholt, kann er der fristlosen Kündigung widersprechen. In diesem Fall wird der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Versiche- die Kündigung erst einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. rungsnehmer hat die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahr- Eine unabhängig vom Willen des Versicherungsnehmers eingetretene Gefahr- lässig verletzt. erhöhung berechtigt den Versicherer, den Versicherungsvertrag unter Einhal- Bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers ist das Rücktritts- tung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung muss spätestens recht des Versicherers ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer einen Monat nach dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem der Versicherer von der nachweist, dass der Versicherer den Vertrag bei Kenntnis der nicht Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt. angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen abge- Wird eine nachträglich angezeigte höhere Gefahr nicht übernommen, kann schlossen hätte. der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so ist nach Zugang der Anzeige fristlos kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang er nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, der Versicherungsnehmer wirksam. weist nach, dass die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Um- Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung stand bezieht, der weder für den Eintritt oder die Feststellung des der Zustand wieder hergestellt ist, der vor Gefahrerhöhung bestand. Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Versicherers ursächlich ist. Hat der Versicherungs- 5.3 Der Versicherungsnehmer hat keinen Versicherungsschutz, wenn nehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt, ist der Versicherer nicht zur a) er die Gefahrerhöhung ohne vorherige Zustimmung des Versicherers Leistung verpflichtet. vorgenommen oder gestattet hat und der Versicherungsfall nach Gefahr- erhöhung eintritt, ABOPH2015_0817 Seite 2 / 5
b) er eine nachträglich als Gefahrerhöhung erkannte Veränderung nicht 8 Beitrag unverzüglich anzeigt und zwischen dem Versicherungsfall und dem Zeit- A. Beitrag und Versicherungssteuer punkt, zu dem die Anzeige hätte erfolgen müssen, mehr als ein Monat Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer, die der liegt, Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent- c) er eine unabhängig von seinem Willen eingetretene Gefahrerhöhung richten hat. nicht unverzüglich angezeigt hat und zwischen dem Versicherungsfall und dem Zeitpunkt, zu dem die Anzeige hätte erfolgen müssen, mehr als B. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder einmaliger ein Monat liegt. Beitrag B.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung 5.4 Der Versicherer kann den Versicherungsschutz nicht verweigern, wenn Der erste oder einmalige Beitrag wird – wenn nichts anderes vereinbart a) der Versicherungsnehmer die vorherige Zustimmung zur Gefahrerhöhung ist – sofort nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versiche- unverschuldet nicht eingeholt hat, rungsscheines fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüg- b) dem Versicherer die Gefahrerhöhung zum Zeitpunkt des Eintritts des lich nach Erhalt des Versicherungsscheines, der Zahlungsaufforderung Versicherungsfalles bekannt war, und aller sonstigen Vertragsunterlagen sowie nach Ablauf der im Versi- c) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Kündigungsfrist des Versiche- cherungsschein genannten Fristen erfolgt. Ist Zahlung des Jahresbei- rers abgelaufen ist und er nicht gekündigt hat oder trags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des d) die Erhöhung der Gefahr weder Einfluss auf den Eintritt des Versiche- ersten Jahresbeitrags. rungsfalles noch auf den Umfang der Leistung des Versicherers gehabt B.2 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes hat. Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versiche- 5.5 Wird eine nachträglich angezeigte höhere Gefahr nur für einen höheren rungsschutz und die Wartezeit erst ab diesem Zeitpunkt. Das gilt nicht, Beitrag übernommen, hat der Versicherer auf diesen Beitrag vom Beginn der wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung laufenden Versicherungsperiode an Anspruch. nicht zu vertreten hat. Im Fall der Beitragserhöhung kann der Versicherungsnehmer den Versiche- B.3 Rücktritt rungsvertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung des Versi- Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag cherers kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange Versicherer wirksam. der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Versicherer kann nicht zurücktreten, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung 5.6 Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwendung, wenn nicht zu vertreten hat. a) sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat, b) nach den Umständen als vereinbart anzusehen ist, dass das Versiche- C. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag rungsverhältnis durch die Gefahrerhöhung nicht berührt werden soll. C.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am 5.7 Als Gefahrerhöhung gilt es insbesondere, wenn der Versicherungsnehmer Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraumes fällig. Die Zahlung die Verwendungsart oder die Haltungsweise des Tieres ändert. gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. 6 Versicherungsort C.2 Verzug Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungs- eines vorübergehenden Aufenthaltes in Europa im geographischen Sinne bis nehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass er die verspätete zu 6 Monaten besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungs- Zahlung nicht zu vertreten hat. Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des schutz. Die Anforderungen an ausländische Rechnungen entnehmen Sie bitte ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Ziffer 10, insbesondere 10.3. C.3 Zahlungsaufforderung Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer dem 7 Dauer der Versicherung; Beginn und Ende des Versicherungs- Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform eine Zahlungsfrist schutzes; Wartezeit bestimmen, die mindestens zwei Wochen betragen muss. Die Bestim- 7.1 Die Versicherung gilt für die vereinbarte Dauer. mung ist nur wirksam, wenn sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, 7.2 Bei einer Versicherungsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich die nach Absätzen C.4 und C.5 mit dem Fristablauf verbunden sind. der Versicherungsvertrag jeweils um ein Jahr, wenn er nicht drei Monate vor C.4 Kein Versicherungsschutz Ablauf in Textform gekündigt wird. Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit Dauer von drei oder mehr Jahren eingegangen ist, kann zum Ende des dritten der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Versicherungsschutz, wenn er mit der Zahlungsaufforderung nach C.3 Monaten gekündigt werden. Der Versicherungsvertrag endet nicht dadurch, darauf hingewiesen wurde. Für Erkrankungen / Unfälle die in dieser Zeit dass der Versicherungsnehmer Tiere der versicherten Tierart vorübergehend auftreten, sowie für daraus resultierende Folgen besteht kein Versiche- nicht mehr hält. rungsschutz. C.5 Kündigung 7.3 Der Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf der Wartezeit. Diese Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, und zwar auch dann, wenn zur Prämien- der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhal- zahlung erst später aufgefordert, die Prämie aber ohne Verzug gezahlt wird. tung einer Frist kündigen, wenn er den Versicherungsnehmer mit der Die Wartezeit beträgt 30 Tage. Eine Erweiterung des Leistungsumfanges wird Zahlungsaufforderung nach Absatz C.3 darauf hingewiesen hat. ebenfalls erst nach Ablauf der Wartezeit wirksam. Hat der Versicherer gekündigt, und zahlt der Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der Vertrag 7.4 Bei Erkrankungen oder Unfällen während einer Wartezeit kann der Ver- fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und sicherer den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Eingang der der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versicherungsschutz. Anzeige mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Kündigungsrecht beschränkt sich auf das erkrankte Tier. Der Versicherer hat die auf das betroffene Tier D. Rechtzeitigkeit der Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat entfallende Prämie zeitanteilig zurückzuzahlen. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein angegebenen 7.5 Scheidet ein Tier durch Veräußerung aus dem Gewahrsam des Versi- Fälligkeitstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer cherungsnehmers für dauernd aus, so endet für dieses Tier das Versiche- berechtigten Einziehung nicht widerspricht. Konnte der fällige Beitrag ohne rungsverhältnis. Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich 7.6 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Versicherer und nach einer in Textform verfassten Zahlungsaufforderung des Versicherers Versicherungsnehmer den zwischen ihnen bestehenden Versicherungsver- erfolgt. Hat der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass der Beitrag wieder- trag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss spätestens holt nicht eingezogen werden kann, ist der Versicherer berechtigt, künftig einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlung über die Entschädigung Zahlung außerhalb des SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versi- zugehen. cherungsnehmer ist zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam. vom Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, jedoch spätestens zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres. ABOPH2015_0817 Seite 3 / 5
E. Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung 11.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, sind die noch aus- Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versiche- stehenden Raten sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit der Zahlung rungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund einer Rate im Verzug ist. Ferner kann der Versicherer für die Zukunft jährliche oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täu- Beitragszahlung verlangen. schen versucht. Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafur- F. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung teil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer, soweit nicht etwas festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des 11.2 Satz 1 als bewiesen. anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abge- laufenen Vertragszeit entspricht. Bei Rücktritt vom Vertrag wird die Prämie bis 12 Zahlung der Entschädigung zur Beendigung des Versicherungsschutzes berechnet. Bei Rücktritt wegen 12.1 Ist die Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde und der Höhe Nichtzahlung der ersten oder einmaligen Prämie werden 20 % des Beitrags nach festgestellt, so hat die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen der ersten Versicherungsperiode berechnet. zu erfolgen. Jedoch kann nach Ablauf eines Monats nach Anzeige des Scha- dens als Abschlagzahlung jeweils der Betrag beansprucht werden, der nach G. Verzugskosten bei verspäteter Zahlung Lage der Sache mindestens zu zahlen ist. Für Verpfändungsvormerkungen, Abtretungserklärungen, Ersatzurkunden oder Nachforschungen der Anschrift betragen die Kosten 6,50 €. Für Rück- 12.2 Die Entschädigung ist seit Anzeige des Schadens mit 1 % unter dem läufer im SEPA-Lastschriftverfahren bei vorliegender Pre-Notification werden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verzinsen, mindestens jedoch mit die Gebühren der bezogenen Bank berechnet, für jede Mahnung betragen die 4 % und höchstens mit 6 % pro Jahr. Die Verzinsung entfällt, soweit die Ent- Kosten 2,00 € zzgl. Porto. Dem Versicherungsnehmer ist jedoch jederzeit und schädigung innerhalb eines Monats seit Anzeige des Schadens gezahlt wird. uneingeschränkt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist. entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 12.3 Die Entstehung des Anspruches auf Abschlagzahlung und der Beginn 9 Entschädigungsberechnung; Selbstbehalt; Ansprüche gegenüber der Verzinsung verschieben sich um den Zeitpunkt, um den die Feststellung Dritten der Leistungspflicht des Versicherers dem Grunde oder der Höhe nach durch Der Versicherer ersetzt die Behandlungskosten entsprechend der Gebühren- Verschulden des Versicherungsnehmers verzögert wurde. ordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 19. Juli 2017 bis zum vereinbarten Gebührensatz. Vereinbarte Selbstbehalte werden von der Ent- 12.4 Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange schädigungsleistung abgezogen. Entschädigungsansprüche aus anderen Ver- a) Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers be- sicherungsverträgen und Entschädigungsleistungen Dritter werden von der stehen, Entschädigung abgezogen. b) gegen den Versicherungsnehmer oder einen Repräsentanten aus An- lass des Versicherungsfalles ein behördliches oder strafrechtliches Ver- 10 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versi- fahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch für den Entschädi- cherungsfalles gungsanspruch rechtserheblich sind, bis zum rechtskräftigen Abschluss 10.1 Der Versicherungsnehmer hat die Kosten nach Möglichkeit abzuwenden dieses Verfahrens. oder zu mindern. 12.5 D ie in ausländischer Währung entstandenen Krankheitskosten werden 10.2 Bei Eintritt des Versicherungsfalles hat der Versicherungsnehmer dem zum Kurs des Tages, an dem die Belege ausgestellt wurden, in Euro Versicherer Gelegenheit zu geben, Feststellungen über Grund und Höhe der umgerechnet. Kosten zu treffen. 13 Textform 10.3 Der Versicherungsnehmer hat die Kosten durch Vorlage der Original- Anzeigen, Erklärungen und Deckungszusagen bedürfen der Textform. rechnung des Tierarztes unverzüglich nachzuweisen, aus der folgendes er- sichtlich ist: 14 Inländische Gerichte / Beschwerden a) das Datum der erbrachten Leistung b) der Namen und die genaue Beschreibung des Tieres 14.1 Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gelten die inländischen c) die Diagnose Gerichtsstände nach §§ 17, 21, 22 und 29 ZPO und § 48 VVG. d) die berechneten Leistungen als Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen sowie die Angabe der in der Gebührenordnung dafür vorgese- 14.2 Auf das Versicherungsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik henen Kennziffer (entfällt bei Rechnungsvorlage aus dem europäischen Deutschland Anwendung. Ausland). e) Die Kosten für Verbrauchmaterial und Medikamente. 14.3 Bei Beschwerden können Sie sich wenden an: f) der Rechnungsbetrag. 14.3.1 den Vorstand der Uelzener Allgemeinen Versicherungs-Gesellschaft a. G., Postfach 21 63, 29511 Uelzen 10.4 Besteht eine Versicherung für das versicherte Tier (Tierkranken- und / oder 14.3.2 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, OP-Versicherung) bei einer anderen Gesellschaft, hat der Versicherungs- Postfach 13 08, 53003 Bonn nehmer die Uelzener Versicherungen hierüber unverzüglich zu informieren 14.3.3 den Versicherungsombudsmann, (Name und Sitz der Gesellschaft, Versicherungsschein-Nr. sowie Art des Ver- Postfach 08 06 32, 10006 Berlin trags sind vollständig zu benennen). 14.3.4 die Online-Streitbeilegungsplattform: http://ec.europa.eu / consumers / odr / 10.5 Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in den Nr. 1 bis 4 genannten Obliegenheiten, so kann der Versicherer gem. § 28 VVG leistungsfrei sein. 15 Beitragsanpassung aufgrund Alter des Tieres Der Tarif für das versicherte Tier wurde unter anderem nach dem Alter bei 10.6 Hatte eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung Einfluss weder auf die Versicherungsbeginn ermittelt. Um das fortschreitende Alter der Tiere sowie Feststellung des Versicherungsfalles noch auf die Feststellung oder den den medizinischen Fortschritt berücksichtigen zu können, gilt ab einem Alter Umfang der Entschädigung, so entfällt die Leistungsfreiheit gem. 10.5, wenn des versicherten Tieres von 5 Jahren eine jährliche Beitragsanpassung von die Verletzung nicht geeignet war, die Interessen des Versicherers ernsthaft 5 % zur Hauptfälligkeit als vereinbart. zu beeinträchtigen und wenn außerdem den Versicherungsnehmer kein erhebli- ches Verschulden trifft. 16 Beitragsanpassung Der Versicherer kann die Prämie mit Wirkung ab Beginn des nächsten Ver- 11 Besondere Verwirkungsgründe sicherungsjahres ändern. Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum Zeit- Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen punkt der Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und glei- 11.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles chem Deckungsumfang geltenden Prämiensatz nicht übersteigen. Erhöht der a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, Versicherer das Entgelt, ohne dass sich der Umfang der Versicherung ändert, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbei- so kann der Versicherungsnehmer das Versicherungsverhältnis innerhalb ei- führung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes nes Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers mit sofortiger Wir- in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätz- kung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhö- liche Herbeiführung des Schadens als bewiesen. hung wirksam werden sollte. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer b) Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer be- kürzen. gründet kein Kündigungsrecht. ABOPH2015_0817 Seite 4 / 5
17 Bedingungsanpassung 17.3 Zur Beseitigung von Auslegungszweifeln kann der Versicherer den Wort- 17.1 Der Versicherer ist berechtigt, laut der Bedingungen ändern, wenn diese Anpassung vom bisherigen Bedin- - bei Änderung von Gesetzen und Verordnungen, auf denen die Bestim- gungstext gedeckt ist und den objektiven Willen sowie die Interessen beider mungen des Versicherungsvertrags beruhen, Parteien berücksichtigt. Das Verfahren nach Absatz 17.2 ist zu beachten. - bei unmittelbar den Versicherungsvertrag betreffenden Änderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Verwaltungspraxis der Bundes- 18 Sanktionsklausel anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bzw. der zuständigen Landes- Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungs- aufsichtsbehörde oder der Kartellbehörde, schutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an- - im Fall der Unwirksamkeit von Bedingungen sowie wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der - zur Abwendung einer kartell- oder aufsichtsbehördlichen Beanstandung Europäischen Union oder der Bundespublik Deutschland entgegenstehen. die davon betroffenen Regelungen mit Wirkung für bestehende Verträge zu ergänzen oder zu ersetzen. Die neuen Bedingungen sollen den ersetz- Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, ten rechtlich und wirtschaftlich weitestgehend entsprechen. Sie dürfen die durch die Vereinigten Staaten von Amerika in Hinblick auf den Iran erlassen die Versicherten auch unter Berücksichtigung der bisherigen Auslegung werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften ent- in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht nicht unzumutbar benachtei- gegenstehen. ligen. 19 Schlussbestimmungen 17.2 Die nach Absatz 17.1 zulässigen Änderungen werden dem Versiche- 19.1 Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt rungsnehmer in Textform mitgeteilt und erläutert. Sie finden vom Beginn der ist gelten die gesetzlichen Vorschriften. nächsten Versicherungsperiode an Anwendung, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Änderung einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirk- 19.2 Für den Vertrag gilt deutsches Recht. samwerdens mitteilt und ihn in Textform über sein Kündigungsrecht belehrt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung nach Satz 17.1 zu dem Zeitpunkt kündigen, an dem die Bedingungsänderung wirksam werden würde. Anhang A Begriffserklärungen Isolierter Processus anconaeus (IPA): Abgerissener bzw. nicht verwachsener knöcherner Vorsprung der Elle im Ell- Wichtiger Hinweis: bogengelenk (siehe auch ED) In diesem Anhang werden medizinische Begrifflichkeiten erläutert. Dieser Kastration: Anhang stellt lediglich ein Hilfsmittel zur besseren Verständlichkeit der Be- Entfernung der Keimdrüsen des männlichen oder weiblichen Tieres unabhän- dingungen für den Versicherungsnehmer dar und ist nicht als Auslegungshilfe gig von Ursache oder Notwendigkeit. gedacht. Auch ist dieser Anhang nicht Bestandteil des Vertrags. Vertrags- grundlage sind die im Versicherungsschein genannten Bedingungen sowie Korrekturosteotomie / Beckenosteotomie (B2.5): die dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften. Korrektur von Knochenfehlstellungen. Angeborene Gaumenspalte (V 1.3.25 b): Kryptorchismus (G 1.2): Hierbei handelt es sich um eine angeborene Fehlentwicklung bei der Teile der Ein im Bauchraum gelegener Hoden der nicht in den Hodensack abgestiegen Mundpartie nicht normal entwickelt sind. ist. Brachyzephalie sowie die Tonsillektomie bei brachyzephalen Tieren: Lidspaltenplastik (Au 2.12): Kurzköpfigkeit bzw. Rundköpfigkeit. Es handelt sich dabei um eine angeborene, Korrektur von Fehlstellungen der Lider erbliche Deformation des Schädels, die zu verschiedenen gesundheitlichen Nickhautoperationen (Au 2.16 / Au 2.17): Problemen führt. Operationen an der Nickhaut des Auges z. B. aufgrund von Nickhautfollikeln Biopsie / Punktion (203): oder bei heraustreten der Nickhautdrüse. Gewebeprobenentnahmen von Organen. Osteochondrosis dissecans (OCD): Diagnostische Endoskopie (402): Bei der OCD befindet sich ein abgesprengtes Knochen-Knorpel-Stück im Endoskopischer Eingriff zu diagnostischen Zwecken. Gelenk, das zu Komplikationen im Gelenk führen kann. Distichiasis (Au 2.10): Patellaluxation (B 3.11): Unter Distichiasis bezeichnet man das Wachstum einer zweiten Reihe feiner Kniegelenksverletzung (Verrenkung der Kniescheibe), die entwicklungsbedingt Härchen hinter der normalen Wimpernreihe. sein kann. Bei manchen Rassen besteht eine starke Vererbbarkeit. Fehlgestellte Wimpern können die Binde- und Hornhaut chronisch reizen. Pectineusmyoektomie (B 5.4): Denervation: Muskeldurchtrennung vorwiegend bei HD. Hierbei werden die schmerzleitenden Nervenfasern operativ durchtrennt. Diese Portokavaler Shunt (He 6): Methode wird häufig bei der Hüftgelenksdysplasie durchgeführt. Angeborene Fehlentwicklung bei der es zur Störung der Leberdurchblutung Ellbogengelenksdysplasie (ED): durch eine die Leber umgehendes Gefäß kommt. Fehlentwicklung des Ellbogengelenkes. Als Folge können weitere Erkrankun- Prothesen: gen wie auch Arthrosen auftreten. Künstlicher Ersatz von z. B. Gelenken. Fragmentierter Processus coronoideus (FPC): Radius curvus bzw. Ellbogeninkongruenz: Tritt häufig bei schnellwachsenden Hunden auf. Durch Wachstumsverzöge- Wachstumsstörung der Wachstumszone des Knochens (Epiphysenfuge). rung des Radius, wird der Processus coronoideus medialis ulnae mehr belastet, was zu einer Deformierung oder Fragmentierung führt (siehe auch ED). Überkronung (V 1.3.7): Überkronung von Zähnen. Ektropium (Au 2.11): Auswärtsstülpung des Lidrandes. Umbilicalhernie (V 2.3). Auch Nabelbruch, ist eine Ausstülpung des Bauchfells durch eine Lücke in Entropium (Au 2.11): der Bauchwand. Einstülpung des Lidrandes. Unblutige Reposition luxierter Gelenke: Goldimplantation: Einrenken von Gelenken. Behandlung von chronischen Schmerzen. Urachusoperation (Ha 7): Hüftgelenksdysplasie: Fehlbildung im Nabel- / Blasenbereich. Angeborene / vererbte Fehlentwicklung der Hüftgelenke. Uretereinpflanzung in Harnblase (Ha 8): Inguinalhernie (V 2.1): Fehlbildung zwischen Niere und Blase. Eingeweidebruch im Bereich des Leistenkanals hervorgerufen durch eine Bindegewebsschwäche. ABOPH2015_0817 Seite 5 / 5
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, 3. Vertragsänderung damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei notwendig, dass Sie die im Antrag gestellten Fragen wahrheitsgemäß und Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Be- vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen dingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf un- Sie nur geringe Bedeutung beimessen. ser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Angaben, die Sie nicht gegenüber einem Versicherungsvermittler machen Wenn Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt haben, steht uns das Recht zur möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der Uelzener Allge- Vertragsänderung nicht zu. meine Versicherungs-Gesellschaft a. G. Veerßer Straße 65 / 67, 29525 Uel- zen, info@uelzener.de schriftlich nachzuholen. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei- unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den lung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. Information entnehmen. Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags- Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen be- änderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist kannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheb- lichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht ver- Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeige- strichen ist. pflicht verletzt wird? Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver- 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes tragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zu- oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. rücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er- löschen mit Ablauf von drei Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktritts- Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist be- recht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän- trägt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt de, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. haben. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leis- 5. Stellvertretung durch eine andere Person tung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig an- Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person ver- gegebene Umstand treten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeige- Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die pflicht arglistig verletzt haben. Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzei- gepflicht lediglich einfach fahrlässig verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun- gen, geschlossen hätten. Uelzener Allgemeine Tel. 0581 8070-0 Vorstand: Aufsichtsratsvorsitzender: Bankverbindung: Versicherungs-Gesellschaft a. G. Fax 0581 8070-248 Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender) Gerhard Schulz Commerzbank AG Veerßer Straße 65 /67 www.uelzener.de Imke Brammer-Rahlfs Registergericht: AG Lüneburg HR B 120469 IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 29525 Uelzen info@uelzener.de Bernd Fischer USt-IdNr.: DE 116 681 647 BIC: COBADEFF249 StNr. 47 207 00011 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549 Kundeninfo_Verletzung_Anzeigepflicht_1216 Seite 1 / 1
Informationen über die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. (Stand: 25.05.2018) Sorgfalt und Transparenz sind die Grundlagen für eine vertrauensvolle - Rechnungsdaten; Zusammenarbeit mit unseren Kunden. Daher informieren wir Sie darüber, - Bonitätsdaten; wie wir Ihre Daten verarbeiten und wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen können, - Zahlungsdaten/Kontoinformationen; die Ihnen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zustehen. - Gesundheitsdaten; Welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten und zu welchem Zweck, - Video- oder Bildaufnahmen. hängt vom jeweiligen Vertragsverhältnis ab. Im Zuge der Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung greifen wir auch auf Daten zurück, die uns Dritte zur Verfügung gestellt haben. Je nach Art Inhalt des Vertrags handelt es sich um folgende Kategorien personenbezogener 1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? ................................ 1 Daten: 2 Wie erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten? ............................... 1 - Vertragsstammdaten der Uelzener Rechtsschutz Schadenservice 3 Welche Ihrer personenbezogenen Daten werden von uns genutzt?..... 1 GmbH und der RISK-Management GmbH; 4 Für welche Zwecke verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher - Vertragsstammdaten bei anderen Versicherungsunternehmen; Rechtsgrundlage? ................................................................................. 1 - Informationen zur Kreditwürdigkeit (über Auskunfteien). 4.1 Aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) ....................................................................... 1 4 Für welche Zwecke verarbeiten wir Ihre Daten und auf welcher 4.2 Zur Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) ......................... 1 Rechtsgrundlage? 4.3 Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten insbesondere unter Beach- oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO)........................ 1 tung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller 4.4 Aufgrund eines berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO) ........ 2 weiteren maßgeblichen Gesetze. 5 An wen werden Ihre Daten weitergegeben? ......................................... 2 6 Werden Ihre Daten an Länder außerhalb der Europäischen Union 4.1 Aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a (sog. Drittländer) übermittelt? ............................................................... 2 DSGVO) 7 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert? .......................................... 2 Wenn Sie uns gegenüber die freiwillige Einwilligung in die Erhebung, Verar- 8 Welche Rechte haben Sie im Zusammenhang mit der Verarbeitung beitung oder Übermittlung von bestimmten personenbezogenen Daten erklärt Ihrer Daten? .......................................................................................... 2 haben, dann bildet diese Einwilligung die Rechtsgrundlage für die Verarbei- 8.1 Widerspruchsrecht ................................................................................ 2 tung dieser Daten. 8.2 Wahrnehmung Ihrer Rechte ................................................................. 2 9 Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen In den folgenden Fällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten auf Daten? .................................................................................................. 2 Grundlage einer von Ihnen erteilten Einwilligung: 10 Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt? ...................... 2 - Versendung einer Kundenzeitschrift; 11 Änderung dieser Informationen ............................................................ 2 - Marktforschung (z.B. Kundenzufriedenheitsbefragungen); - Marketingmaßnahmen (insbesondere Durchführung von Gewinnspie- len), Veröffentlichung einer Kundenreferenz (Name und Bild), Werbung 1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? und Bildung von Kundenprofilen; Verantwortlicher ist die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft - Werbe- und Informationszwecken in Versicherungs- und Finanzdienst- a.G., Veerßer Straße 65/67, 29525 Uelzen. leistungsangelegenheiten; - Empfehlungsmarketing (Kunden werben Kunden). 2 Wie erreichen Sie den Datenschutzbeauftragten? Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten unter oben benannter Anschrift: 4.2 Zur Erfüllung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) z. Hd. Datenschutzbeauftragter Wir verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Versi- E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten: datenschutz@uelzener.de cherungsvertrages, insbesondere zur vertragsbezogenen Kontaktaufnahme, zur laufenden Kundenbetreuung, zur Leistungsabwicklung, zur Wahrneh- 3 Welche Ihrer personenbezogenen Daten werden von uns genutzt? mung von Gewährleistungsansprüchen, im Bereich des Forderungsmanage- Wenn Sie z. B. eine Anfrage haben, von uns ein Angebot erstellen lassen ments sowie im Rahmen der Vertragsbeendigung. oder mit uns einen Vertrag abschließen, verarbeiten wir Ihre personenbezo- genen Daten. Daneben verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten u.a. Ebenfalls erfolgt ggf. eine Weitergabe an den / die für Sie zuständigen Vermitt- auch zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, zur Wahrung eines berechtigten In- ler, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung Ihrer Versicherungsan- teresses oder aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung. gelegenheiten dient. Je nach Rechtsgrundlage handelt es sich um folgende Kategorien personen- 4.3 Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) bezogener Daten: oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO) - Vorname, Nachname; Als Unternehmen unterliegen wir verschiedenen rechtlichen Verpflichtungen. - Adresse; Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen kann eine Verarbeitung von personenbe- - Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail-Adresse); zogenen Daten erforderlich sein. - Geburtsdatum; - Staatsangehörigkeit; Rechtliche Verpflichtungen unsererseits ergeben sich insbesondere aus - Vertragsstammdaten, insbesondere Vertragsnummer, Laufzeit, Kündi- - Kontroll- und Meldepflichten (Finanzämter, Sozialversicherungsträger); gungsfrist, Art des Vertrags; - Kreditwürdigkeits-, Alters- und Identitätsprüfungen; - Leistungsdaten; - Prävention/Abwehr strafbarer Handlungen. Uelzener Allgemeine Tel. 0581 8070-0 Vorstand: Aufsichtsratsvorsitzender: Steuer-Nr. beim BZSt: 809/V90809020562 Versicherungs-Gesellschaft a. G. Fax 0581 8070-248 Dr. Theo Hölscher (Vorsitzender) Gerhard Schulz Bankverbindung: Commerzbank AG Veerßer Straße 65 /67 www.uelzener.de Imke Brammer-Rahlfs Registergericht: AG Lüneburg HR B 120469 IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00 29525 Uelzen info@uelzener.de Bernd Fischer USt-IdNr.: DE 116 681 647 BIC: COBADEFF249 StNr. 47 207 00011 Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549 UEInfo_EVPD_0618 Seite 1 / 2
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