"PFLANZENSCHUTZMITTEL - EIN ANLASS ZUR SORGE?" - TOXIKOLOGISCHER STATUS QUO UND AUSBLICK - BFR

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"PFLANZENSCHUTZMITTEL - EIN ANLASS ZUR SORGE?" - TOXIKOLOGISCHER STATUS QUO UND AUSBLICK - BFR
"Pflanzenschutzmittel –
FÜR RISIKOBEWERTUNG

                            ein Anlass zur Sorge?„
BUNDESINSTITUT

                      - Toxikologischer Status Quo und Ausblick -

                                     Dr. Tewes Tralau
"PFLANZENSCHUTZMITTEL - EIN ANLASS ZUR SORGE?" - TOXIKOLOGISCHER STATUS QUO UND AUSBLICK - BFR
PSM – warum überhaupt?
   Eine stetig wachsende Bevölkerung

                                                      PSM (konventionell & biologisch) notwendig
                                                      zur

                                                      -   Reduktion von Ertragsverlusten,

                                                      -   Kontrolle von Pflanzenpathogenen und
                                                          dem damit verbundenen Schutz für
                                                          Pflanze und Mensch (z. B. vor
                                                          Mykotoxinen),

                                                      -   Sicherstellung einer gesunden und
                                                          hochwertigen Lebensmittelversorgung.
    erfordert eine wachsende
    Nahrungsmittelproduktion.

             -> In der EU: ~ Verdoppelung der Erträge in den letzten 50 Jahren.
               Ohne PSM drohen in vielen Kulturen Ertragsverluste zwischen 20 und 80 %.

21. BfR-Forum Verbraucherschutz, 09.06.2020                                                 Seite 2
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„Bewertung“ von PSM, was heißt das eigentlich?
      - PSM sind notwendig für die Sicherung der LM-Produktion (biologisch-dynamisch, als auch
        konventionell) und den Schutz der Gesundheit nicht nur der Pflanzen, sondern auch der
        Bevölkerung.

      - Der Einsatz ist daher im Interesse der Gesellschaft und vom Gesetzgeber entsprechend EU-weit
        harmonisiert geregelt.

      - Dabei gilt, daß PSM nur zugelassen werden dürfen wenn bei vorschriftsgemäßem Gebrauch weder
        Schäden für den Verbraucher, den Anwender noch die Umwelt zu erwarten sind. Um dies
        sicherzustellen, werden PSM eingehend toxikologisch bewertet.

                                              “Dosis sola facit
                                                venenum!“

                                         (Nur die Dosis macht das   Die Giftigkeit einer Substanz
                                                   Gift!)           wird allein durch die Höhe
                                                                    der Exposition bestimmt!
              Theophrastus von
                 Hohenheim
                (Paracelsus)
                (1493-1541)

              Copy of a portrait by Q.
               Massys, Louvre, Paris

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Gesundheitliche Risikobewertung - Pflanzenschutzmittel

                                                                          Dosis
           Hazard
                                              R
                                              I
                                              S
                              Toxizität       I   Exposition
                                              K
                                              O

    Welche Wirkung hat der Wirkstoff bzw.         Wie hoch ist die Exposition für Anwender ….?
    das Mittel?
                                                  Wieviel von dem Lebensmittel verzehrt ein
    Ab welcher Konzentration kann eine            Verbraucher?
    Wirkung eintreten?
                Toxikol. Referenzwerte
                                                           gemessene Rückstände,
                (ADI, ARfD, AOEL)                          Verzehrsdaten

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Gesundheitliche Risikobewertung - Grenzwerte

                                   Interspezies              Intraspezies

                                          10                      10

                                                      Acceptable Daily Intake (ADI) = NOAEL / 100
                   Human Animal
Adverse effect

                 ADI           NOAEL
                                                  Cave: Grenzwerte definieren nicht die
                   10     10                      Grenze zwischen toxisch bzw. nicht-toxisch.

                                   Dose

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Ableitung der Grenzwerte

                                    Toxikologische Datenbasis

                        - Anforderungen EU-weit vorgeschrieben

                      Grenzwerte für               Grenzwerte für
                      Rückstände in                Anwendungssicherheit
                      Lebensmitteln

                            • ARfD                    • (A)AOEL
                            • ADI

                             Quelle: Fotolia

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Bewertung – Datengrundlage

Die Bewertung erfolgt für die Wirkstoffe,
Metaboliten, Rückstände und Spritzmittel
anhand
- gesetzlich vorgeschriebener und
  verpflichtend einzureichenden Studien
  der Hersteller,
- der wissenschaftlich frei verfügbaren
  Literatur und Daten,
- Daten aus Feld- und
  Rückstandsversuchen, Monitoring und
  nachgeforderten Daten.

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Bewertung - Ergebnis
Ziel ist es Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder
durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die
Gesundheit von Mensch und Tier..., entstehen können, abzuwenden oder
ihnen vorzubeugen:

- Kein Anlass zur Besorgnis für Verbraucher, Anwender und …:
  Ein Benehmen zur Zulassung oder Genehmigung kann erteilt werden ggf. mit
  Maßnahmen zur Risikominimierung.

- Weitere Untersuchungen, unterstützende Daten oder Informationen fehlen und
  müssen noch abgewartet werden – Unterbrechung der Bearbeitung.

- Anlass zur Besorgnis betreffs schädlicher gesundheitlicher Auswirkungen:
  Ein Benehmen zur Zulassung oder Genehmigung kann nicht erteilt werden.

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Bewertung - Ergebnis
Ziel ist es Gefahren, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln oder
durch andere Maßnahmen des Pflanzenschutzes, insbesondere für die
Gesundheit von Mensch und Tier..., entstehen können, abzuwenden oder
ihnen vorzubeugen:

- Kein Anlass zur Besorgnis für Verbraucher, Anwender und …:
  Ein Benehmen zur Zulassung oder Genehmigung kann erteilt werden ggf. mit
  Maßnahmen zur Risikominimierung.

  Bei vorschriftsmäßiger Anwendung sind PSM und Lebensmittel die mit PSM
   erzeugt wurden nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft sicher!

      Das gilt unabhängig von der Anbauform.

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PSM-Bewertung, (kein) Bedarf zur Weiterentwicklung?

  Mehrfachrückstände                                           Weiterentwicklung
                                                            Expositionsschätzungen
                                                             / Expositionsmodelle
             kumulative Exposition

                                               Konzeptionelle
                                              Weiterentwicklung           Biopestizide
                                              von Bewertungen

                 Erfordernisse des
             Klimawandels und neuer                               Harmonisierung von
                Ackerbaustrategien                                 Bewertungen und
                                                                  Verfahren in der EU

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FÜR RISIKOBEWERTUNG

                               DANKE FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT!
BUNDESINSTITUT

                      Dr. Tewes Tralau
Zulassung der Pflanzenschutzmittel (PSM) in Deutschland

                                                         BVL
                         Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
                                        Zulassungsstelle; Bewertung der Identität

                                              Risikomanagement

                UBA                                         JKI                           BfR
        Umweltbundesamt                            Julius Kühn-Institut             Bundesinstitut für
                                                                                    Risikobewertung
                Umwelt                                  Wirksamkeit                     Gesundheit

                                                 Risikobewertung

21. BfR-Forum Verbraucherschutz, 09.06.2020                                                              Seite 12
Risikobewertung - Grundprinzip

                                              Quelle: BfR, Fachgruppe Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

21. BfR-Forum Verbraucherschutz, 09.06.2020                                                               Seite 13
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