Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Zerf (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Landkreis Trier-Saarburg) Antrag auf vereinfachte ...

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Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Zerf (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Landkreis Trier-Saarburg) Antrag auf vereinfachte ...
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden

  Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage
    in Zerf (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell,
             Landkreis Trier-Saarburg)

   Antrag auf vereinfachte raumordnerische
Prüfung gem. § 16 Raumordnungsgesetz (ROG)
 i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit
 Prüfung der Notwendigkeit eines integrierten
           Zielabweichungsverfahrens

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Inhalt
1.   Anlass, Ziel und Zweck der Planung                                                                    3

2.   Beschreibung des Vorhabens                                                                            3

3.   Räumliche Lage                                                                                        4

4.   Gemeindliches Konzept                                                                                 5
     4.1.    Energiemanagement                                                                             6
     4.2.    Äußere und innere Erschließung                                                                6
     4.3.    Freiräume                                                                                     6

5.   Planerische Rahmenbedingungen                                                                         6
     5.1.    Landesentwicklungsplan                                                                       7
     5.2.    Regionaler Raumordnungsplan                                                                  7
     5.3.    Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan                                         9
     5.4.    Bebauungsplan                                                                               10

6.   Naturräumliche Gliederung                                                                           11

7.   Schutzgüter im Bereich der Potenzialfläche                                                          11
     7.1.    Grundwasser                                                                                 13
     7.2.    Bodenschutz                                                                                 13
     7.3.    Immissionsschutz                                                                            15
     7.4.    Habitatschutz                                                                               15
     7.5.    Biotopschutz                                                                                16
     7.6.    Schutzgut Mensch                                                                            17
     7.7.    Hinweise zur Kompensation                                                                   17
     7.8.    Landschaftsbild                                                                             17

8.   Alternativenprüfung                                                                                 17

9.   Fazit                                                                                               20

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1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die Firma ABO Wind aus Wiesbaden ist ein erfahrener Projektierer im Bereich der erneuerbaren
Energien. Seit der Gründung 1996 hat das Unternehmen Windenergie-, Solar- und Biogasprojekte mit
gut 3.500 Megawatt Leistung entwickelt und veräußert.

In der Ortsgemeinde Zerf (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) planen wir seit ca. zwei Jahren die
Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf sogenanntem landwirtschaftlich-benachteiligtem
Gebiet. Die Photovoltaik-Freiflächen-Anlage soll eine installierte Leistung von ca. 4,5 Megawatt (MW)
aufweisen und auf einer Fläche von ca. 6 ha entstehen. Das Land Rheinland-Pfalz hat Ende 2018 eine
Freiflächenverordnung auf den Weg gebracht, die es ermöglicht, Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf
landwirtschaftlich-benachteiligten Grünlandstandorten in Rheinland-Pfalz zu projektieren. Mit Hilfe
dieser Verordnung soll der Photovoltaik-Ausbau in Rheinland-Pfalz jährlich mit bis zu 50 Megawatt
zusätzlich gefördert werden.

Die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien beschränkt sich aktuell in Zerf noch auf
vereinzelte Dachflächen-Photovoltaik-Anlagen. Durch eine größere Photovoltaik-Freiflächenanlage hat
die Ortsgemeinde die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu
leisten und somit auch positive Impulse für benachbarte Ortsgemeinden zu setzen. Der
Ortsgemeinderat Zerf hat in seiner Sitzung vom 28.10.2020 einen Beschluss für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes (Sondergebiet Photovoltaik) getroffen und unterstützt demnach unser Vorhaben.

Die Photovoltaik-Potenzialfläche ist im Regionalen Raumordnungsplan Trier im Entwurf von Januar
2014 als Vorrang für Landwirtschaft ausgewiesen (Ziel 148). Des Weiteren ist die Potenzialfläche als
Vorbehalt für Erholung und Tourismus im Raumordnungsplan ausgewiesen (Grundsatz 162). Der
Regionalplan hat bis heute keine Rechtskraft erlangt.

Um von diesem raumordnerischen Ziel und Grundsatz abzuweichen und somit eine Photovoltaik-
Planung zu ermöglichen, stellt die Fa. ABO Wind hiermit einen Antrag auf vereinfachte raumordnerische
Prüfung mit Prüfung eines integrierten Zielabweichungsverfahrens.

2. Beschreibung des Vorhabens
Das EEG 2021 unterstützt die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich-
benachteiligten Gebieten. Bislang hatten lediglich die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern
von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und
das Saarland sind durch entsprechende Verordnungen Ende 2018 nachgezogen. Das Bundesland
Rheinland-Pfalz möchte den Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhöhen und mit Hilfe der
Verordnung Standorte fördern, die bislang keinen Anspruch auf Vergütung nach dem EEG gehabt
hätten. Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Gebieten erhalten durch die erfolgreiche
Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausschreibungen der Bundesnetzagentur einen Tarif pro
eingespeister Kilowattstunde (kWh). Aufgrund unserer Erfahrungen aus den letzten erfolgreichen
Ausschreibungen der Bundesnetzagentur gehen wir davon aus, dass wir mit einer installierten Leistung
von ca. 4,5 MW gute Chancen auf einen Zuschlag haben und eine wirtschaftliche Realisierung des
Projektes somit möglich ist. Die Herstellungskosten sind Anlage 1 zu entnehmen.
Die Anlage selbst besteht aus den folgenden Komponenten: Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter
(Zentral- oder String-Wechselrichter), Trafostation, Verkabelung der elektrischen Komponenten
untereinander, sowie der Zaun- und Toranlage. Die Module werden nach Süden bzw. nach Südosten
entlang der Höhenlinien ausgerichtet, um eine möglichst flächenschonende Auslegung der Module
ermöglichen zu können. Die Module weisen eine Leistung von > 450 Watt peak (Wp) auf, sodass auch
dadurch eine flächenschonende Errichtung ermöglicht wird.
Von Seiten des Netzbetreibers Westnetz GmbH wurde uns eine Einspeisemöglichkeit in einer
Entfernung von ca. 400 m Luftlinie zugewiesen und reserviert. Weitere Einspeisemöglichkeiten für eine

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größere Photovoltaik-Freiflächenanlage sind laut Aussage des Netzbetreibers nicht in der Gemarkung
Zerf vorhanden.

3. Räumliche Lage
Die Ortsgemeinde Zerf befindet sich im Westen von Rheinland-Pfalz im Landkreis Trier-Saarburg. Zerf
gehört zur Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, welche aus dem freiwilligen Zusammenschluss der
Verbandsgemeinden Saarburg und Kell am See 2019 entstanden ist.
Die Ortsgemeinde liegt im Ruwertal und gliedert sich in die drei Ortsteile Niederzerf, Oberzerf und
Frommersbach.
Die Gemarkung Zerf hat eine Fläche von 2888 ha, wobei sich 2055 ha (71,2 %) davon auf Waldgebiet
und 653 ha (22,6 %) auf landwirtschaftlich genutzt Flächen verteilen. Die Ortsgemeinde Zerf hatte Ende
2019 1601 Einwohner (Quelle: https://www.gemeinde-zerf.de/gemeinde/allgemeines/, Stand:
03.12.2020).
Das Photovoltaik-Plangebiet befindet sich im Westen der Gemarkung auf einer Fläche von ca. 6 ha
(siehe Abb. 1 & Anlagen 2 und 3).

Abb. 1: Lage der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage in Zerf auf topographischer Karte (Quelle: eigene Darstellung)

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Die betroffenen zwei Flurstückle (siehe Tabelle 1) befinden sich im Besitz von zwei Privateigentümern,
wobei einer der Eigentümer beide Flächen bewirtschaftet. Beide Eigentümer unterstützen unser
Vorhaben. Die Flurstücke werden aktuell als Grünland genutzt (siehe Abb. 2).

 Gemarkung                                 Flur                                       Flurstück
 Zerf                                      38                                         17
 Zerf                                      38                                         18
Tab. 1: von der Photovoltaik-Planung betroffene Flurstücke (Quelle: eigene Darstellung)

Abb. 2: Grünland im Bereich der Photovoltaik-Potenzialfläche (Blickrichtung: Nordosten, Quelle: eigene Darstellung)

4. Gemeindliches Konzept
In städtisch und ländlich geprägten Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende
Nutzungsansprüche, wie z.B. Siedlungsflächenerweiterung, Sicherung von Grün- und Freiflächen,
Ausbau der Stromversorgungsnetze und Straßenbauprojekte. Die Nutzungsansprüche nehmen
kontinuierlich zu, sodass Städte, Gemeinden, Landkreise, Bundesländer etc. frühzeitig Strategien
entwickeln müssen, damit die verschiedensten Ansprüche in Einklang gebracht werden können (Quelle:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/raum-
siedlungsentwicklung#nachhaltige-planung-und-entwicklung-der-raum-und-siedlungsstrukturen, Stand:
10.12.2020). Für die Ortsgemeinde Zerf liegt die größte Aufgabe darin, den ländlichen Charakter mit
seinen großen Waldbereichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen zu wahren und sich gleichzeitig
auch weiter zu entwickeln und den Bedürfnissen seiner Einwohner im Hinblick auf Wohnraum,
Bildungsangebote, Freiraum, Arbeitsplatz, aber auch einer immer wichtiger werdenden
klimafreundlichen Stromversorgung, dauerhaft gerecht zu werden.
Die Ortsgemeinde Zerf hat laut eigener Aussage eine hervorragende wirtschaftliche Infrastruktur mit
zahlreichen Betrieben und Arbeitsplätzen. Des Weiteren hat die Ortsgemeinde eine günstige

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geographische Lage mit geringen Entfernungen nach beispielsweise Trier, Saarburg, Losheim und
Hermeskeil. Zerf ist gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen und stellt somit einen
zentralen     Ort      der     Grundversorgung         dar (Quelle:      https://www.gemeinde-
zerf.de/gemeinde/jahreschroniken/, Stand: 07.12.2020).

4.1. Energiemanagement

Die Energiewende ist in der Ortsgemeinde Zerf bislang noch nicht angekommen. Nur wenige
Einfamilienhäuser und vereinzelte Scheunen weisen eine Dachflächen-Photovoltaik-Anlage auf. Die
Gemeinde wird als ausgewiesenes Grundzentrum der dafür erforderlichen Stromproduktion aus
erneuerbaren Energien noch nicht gerecht. Die vielfältig vorhandenen Potenziale werden noch nicht
ausreichend genutzt: In den großflächigen Waldbereichen sind Windkraft-Anlagen möglich und aktuell
auch in Planung und auf den landwirtschaftlich-benachteiligten Flurstücken sind Photovoltaik-
Freiflächenanlage möglich. Die zwei genannten Energieformen ergänzen sich in der Stromproduktion
sehr gut: wenn die Sonne scheint, herrscht häufig Flaute, wenn Wind weht, ist es meist bewölkt. So
steigt die Auslastung der Netze des Stromversorgers Westnetz GmbH und damit die
Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in einem gesunden
Ausmaß führt dauerhaft zu einer Sicherstellung des wachsenden Energiebedarfs der Ortsgemeinde,
ermöglicht Ressourcenschonung, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und wird die
Attraktivität der Ortsgemeinde für Familien und Betriebe weiter erhöhen.

4.2. Äußere und innere Erschließung
Die Ortsgemeinde weist eine verkehrsgünstige Anbindung auf, die Ortsstraßen sind größtenteils gut
ausgebaut (Quelle: https://www.gemeinde-zerf.de/gemeinde/jahreschroniken/, Stand: 07.12.2020).
Über die vorhandenen Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist eine Erreichbarkeit der Ortsgemeinde aus
allen Himmelsrichtungen möglich.

4.3. Freiräume
Gemäß der Homepage der Ortsgemeinde machen die Siedlungsflächen (inkl. Infrastruktur) ca. 180 ha
(6,2 %) der gesamten Gemarkung Zerf aus. Im Norden des Ortsteils Oberzerf soll noch ein Baugebiet
auf einer Fläche von ca. 4,5 ha ausgewiesen werden. Ein Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan wurde von Seiten des Gemeinderates am 21.11.2019 getroffen. Mit einer Gesamtgröße
von ca. 2.888 ha bietet die Gemarkung noch genügend Freiräume, die eine Siedlungsentwicklung der
Gemeinde erlauben und gleichzeitig auch noch genügend Bereiche für Erholung und Freizeit
bereithalten.

5. Planerische Rahmenbedingungen
Für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage in Zerf liegt aktuell kein Planungsrecht vor. Die Fläche
muss in einem Bebauungsplan als Sondergebiet „Photovoltaik“ oder „Solar“ ausgewiesen werden. Der
Ortsgemeinderat Zerf hat in seiner Sitzung vom 28.10.2020 einen Beschluss für die Aufstellung eines
Bebauungsplanes auf den o.g. Flurstücken getroffen, sowie bei der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell
beantragt den allgemeinen Flächennutzungsplan anzupassen und ebenfalls die genannte Fläche als
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auszuweisen.

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5.1. Landesentwicklungsplan
Laut Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) 2017 ist „eine sichere, kostengünstige, umweltverträgliche
und ressourcenschonende Energieversorgung … die Voraussetzung für eine zukünftige Entwicklung
des Standortes Rheinland-Pfalz“ (LEP IV 20017: 1). In diesem Hinblick stellt vor allem der Ausbau der
erneuerbaren Energien einen wichtigen Pfeiler der rheinland-pfälzischen Energiepolitik dar. Das
Bundesland möchte die Klimaneutralität bis 2050 erreichen (mind. 90 % Minderung der
Treibhausgasemissionen). Nur so kann das Ziel des Weltklimaabkommens von Paris erreicht werden,
die Erderwärmung auf unter 2 °C zu begrenzen.
Gemäß Grundsatz 166 sollen von baulichen Anlagen unabhängige Photovoltaikanlagen … „auf
ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden“ (LEP
IV 2017: 12).
Die erfolgten Photovoltaik-Ausschreibungen von Seiten der Bundesnetzagentur vor Erlass der
Freiflächenverordnung in Rheinland-Pfalz zeigten, dass die geltende Flächenkulisse unzureichend war.
Ein Großteil der bezuschlagten Gebote ging auf Konversionsflächen in Nord- und Ostdeutschland.
Hinzu kamen Zuschläge auf benachteiligten Gebieten in Bayern, wo bereits im März 2017 eine
entspreche Verordnung in Kraft getreten ist. „Die ländliche Prägung von Rheinland-Pfalz führt u.a. dazu,
dass vergleichsweise wenig Flächen versiegelt sind und die wenigen Standorte entlang von
Autobahnen, Schienenwegen oder auf Konversionsflächen nur bedingt für Photovoltaik-Anlagen
geeignet sind. Im Sinne einer zügigen, volkswirtschaftlich günstigen Energiewende und der
wirtschaftlichen Entwicklung des Ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz ist es sinnvoll, größere
Photovoltaik-Anlagen auch auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten zu errichten.
Daher hat die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz von der Verordnungsermächtigung gemäß § 37c
Absatz 2 EEG 2017 Gebrauch gemacht“ (Vollzugshinweise zur „Landesverordnung über Gebote für
Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten 2018: 4, f., Quelle
https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Themen/Energie_und_Strahlenschutz/Energie/Vollzugshinweise
_Landesverordnung_Solaranlagen_auf_Gruenflaechen_05.11.18.pdf, Stand 02.12.2020).

5.2. Regionaler Raumordnungsplan
Der rechtskräftige Regionale Raumordnungsplan Region Trier von 1985, mit Teilfortschreibung 1995,
weist die Photovoltaik-Potenzialfläche, wenn überhaupt, in Teilen als offenzuhaltendes Wiesental aus
(siehe Abb. 3). Aufgrund des vorliegenden Maßstabes der alten Planunterlagen, ist eine
parzellenscharfe Zuordnung leider nicht möglich. Eine Photovoltaik-Planung wiederspricht nicht dieser
raumordnerischen Ausweisung, da sich zwischen und unterhalb der Module ein extensives Grünland
entwickeln kann. Der Talbereich selbst bleibt von der Planung unberührt.

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Abb. 3: Lage der Potenzialfläche (rot eingekreist) innerhalb des RROP von 1985, mit Teilfortschreibung 1995 (Quelle: eigene
Darstellung nach https://www.plg-region-trier.de/index.php/materialien/regionalplan)

Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier hat am 10.12.2013 den Entwurf des
regionalen Raumordnungsplanes für das Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit
beschlossen. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde 2014 öffentlich ausgelegt und
online zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Der regionale Raumordnungsplan hat bis heute keine
Rechtskraft erlangt. Die Photovoltaik-Potenzialfläche ist im Regionalplan von 2014 als „Vorrang für
Landwirtschaft“ und „Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus“ ausgewiesen (siehe Abb. 4 & Anlage
4).

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Abb. 4: Lage der Potenzialfläche (rot eingekreist) innerhalb des RROP Entwurfs von 2014 (Quelle: eigene Darstellung nach
https://www.plg-region-trier.de/index.php/materialien/regionalplan)

5.3. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Alt-Verbandsgemeinde Kell am See von
2015 ist die Potenzialfläche gemäß Abb. 5 als Fläche für Acker, Grünland oder Sonderkulturen
ausgewiesen. Diese Ausweisung steht einer Photovoltaik-Planung nicht entgegen (siehe Anlage 5).

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Abb. 5: Lage der Potenzialfläche (rot eingekreist) innerhalb des FNPs von 2015 (Quelle: eigene Darstellung nach FNP der VG
Konz)

5.4. Bebauungsplan
Die Ortsgemeinde hat einen Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes („Sondergebiet
Photovoltaik“) am 28.10.2020 getroffen. Das Bebauungsplan-Verfahren soll 2021 in die Wege geleitet
werden, sodass wir aktuell von einer Rechtskraft des Bebauungsplanes Mitte 2022 ausgehen. Erst mit
Rechtskraft eines Bebauungsplanes können wir eine Genehmigung für einen Bauantrag erhalten und
das Projekt vor Ort umsetzen. Parallel zu dem Bebauungsplan-Verfahren muss der o.g. allgemeine
Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde fortgeschrieben werden und die Potenzialfläche ebenfalls
als Sonderbiet „Photovoltaik“ ausgewiesen werden.

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6. Naturräumliche Gliederung
Der Bereich der Photovoltaik-Potenzialfläche liegt naturräumlich im Übergang zwischen „Greimerather
Hochwald“, einem ca. 17 km langen Höhenrücken und dem „Saar-Hunsrück“, einer Hochfläche, die
durch einen häufigen Gesteinswechsel von Quarzit, Schiefer und Buntsandstein gekennzeichnet ist
(siehe Abb. 6). Im Norden grenzt noch das „Ruwerengtal“, ein tief in den Hunsrückschiefer
eingeschnittenes Kerbtal mit steilen Talflanken, an die zwei genannten Naturräume.

Abb. 6: Erstreckung der Landschaftsräume und Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) (Quelle: LANIS RLP,
https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand: 22.02.2021)

7. Schutzgüter im Bereich der Potenzialfläche

Die Potenzialfläche befindet sich auf bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Flurstücken. Eine
Umwandlung von Acker- in Grünland ist im vergangenen Herbst durch den Pächter der Flurstücke

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erfolgt. Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Bewuchs noch sehr lückig und besteht ausschließlich aus
Gräsern. Das Gebiet wird durch eine Vielzahl von häufig asphaltierten Wirtschaftswegen durchzogen.

Die Potenzialfläche befindet sich in Mitten des Naturparks „Saar-Hunsrück“. Der Naturpark erstreckt
sich über eine Fläche von ca. 59.237,5 ha (siehe Abb. 7). Im Süden und Westen der Potenzialfläche
grenzt das FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“. Aufgrund der Nähe zum genannten FFH-Gebiet wurde
durch das Planungsbüro Neuland-Saar eine Verträglichkeitsstudie durchgeführt, auf die unter Punkt 7.4
näher eingegangen wird.
Im nachfolgenden Abschnitt soll der Einfluss der Photovoltaik-Planung auf die verschiedensten
Schutzgüter näher betrachtet werden.

Abb. 7: Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) und umliegende Schutzgebiete (Quelle: LANIS RLP,
https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand: 22.02.2021)

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7.1. Grundwasser
Das Grundwasser profitiert von der Extensivierung der Potenzialfläche. Während der Betriebszeit der
Photovoltaik-Anlage entfällt der regelmäßige Eintrag von Nitrat-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel ins
Grundwasser und den nahegelegenen Großbach.

7.2. Bodenschutz
Der Boden wird durch die Aufständerung der Module nur teilversiegelt. Vorhandene Gemeindewege
werden während der Bauphase und der Betriebsphase zur Anlieferung und Wartung genutzt, sodass in
diesem Bereich keine zusätzliche Versiegelung stattfindet. Zur Umwandlung der Spannung der
Photovoltaik-Anlage an die Spannung des Netzes muss auf der Potenzialfläche selbst eine Trafostation
errichtet werden. Diese Beton-Fertig-Station ist i.d.R. in den Zentralwechselrichter integriert und wird
eine Fläche von max. 12,5 x 2,5 m aufweisen. Die benötigte Fläche wird in diesem Bereich versiegelt.
Die Funktion des Bodens als Puffer und Filter wird durch den Bau einer Photovoltaik-Anlage nur
unwesentlich gestört. Vielmehr bedeutet die Extensivierung der Potenzialfläche eine Aufwertung der
Bodenfunktion.
Laut Landesamt für Geologie und Bergbau handelt es sich im Bereich der Photovoltaik-Potenzialfläche
um einen heterogenen Boden (siehe Abb. 8). Es ist stark lehmiger Sand, lehmiger Sand und Lehm
anzutreffen. Das Ertragspotenzial wird als mittel für die komplette Potenzialfläche angegeben (siehe
Abb. 9).

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Abb. 8: Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) und Bodenart (Quelle: Landesamt für Geologie und Bergbau,
https://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=19, Stand: 23.02.2021)

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Abb. 9: Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) und Ertragspotenzial (Quelle: Landesamt für Geologie und
Bergbau, https://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=19, Stand: 23.02.2021)

7.3. Immissionsschutz
Die Potenzialfläche weist einen Abstand von > 200 m zu den nächsten Häusern in Oberzerf auf. Von
der Photovoltaik-Planung gehen keinerlei Emissionen aus, sodass eine Beeinträchtigung der Anwohner
ausgeschlossen werden kann. Eine Blendwirkung der Module kann als gering betrachtet werden, da
die Module mit einer nichtreflektierenden Oberfläche versehen werden. Aufgrund der Neigung der
Module mit ca. 25° gegenüber der Horizontalen nach Süden findet eine Reflektion der Sonnenstrahlung
größtenteils in Richtung Himmel statt (Einfallswinkel = Ausfallswinkel).

7.4. Habitatschutz
Die Potenzialfläche grenzt im Westen und Süden an das FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“ (FFH-
Gebiet 6306-301). Aufgrund der Nähe zum geplanten Vorhaben könnten infolge von potenziellen
Beeinträchtigungen dieses Schutzgebietes naturschutzfachliche Restriktionen bestehen, weswegen
eine FFH-Verträglichkeitsstudie durch das Planungsbüro Neuland-Saar aus Nohfelden-Bosen im
Februar 2021 durchgeführt wurde. Im Ergebnis „werden aus fachgutachterlicher Sicht weder direkte
noch indirekte erhebliche Beeinträchtigungen der potenziell im Einflussbereich des Plangebietes
liegenden Natura 2000-Gebiete ausgelöst. Das Planvorhaben ist nicht mit nachhaltigen Störungen der

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Erhaltungsziele oder der beim jeweiligen Schutzzweck definierten maßgeblichen Bestandteile des
Schutzgebietes verbunden“ (Neuland-Saar 2021: 26, siehe Anlage 6).

7.5. Biotopschutz
Im Süden grenzt an die Potenzialfläche der Biotopkomplex „Großbachtal zwischen ehemaligem
Nasslagerplatz und Oberzerf“ (BK-6406-0014-2013, siehe Abb. 10). Das Biotop hat eine ausgewiesene
Fläche von ca. 13,8 ha. Das Schutzziel ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der Gewässergüte und –
struktur. Eine Beeinträchtigung des Schutzzieles ist durch die Photovoltaik-Planung nicht zu befürchten,
vielmehr ist von einer Verbesserung der Gewässergüte durch den verringerten Düngemitteleintrag
auszugehen.

Abb. 10: Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) und umliegende Biotope (Quelle: LANIS RLP,
https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand: 22.02.2021)

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7.6. Schutzgut Mensch
Von der Photovoltaik-Planung gehen keinerlei Emissionen aus, sodass eine Beeinträchtigung der
Anwohner ausgeschlossen werden kann. Eine Blendwirkung der Module kann als gering betrachtet
werden, da die Module mit einer nichtreflektierenden Oberfläche versehen werden. Aufgrund der
Neigung der Module mit ca. 25° gegenüber der Horizontalen findet eine Reflektion der Sonnenstrahlen
größtenteils in Richtung Himmel statt (Einfallswinkel = Ausfallswinkel).

7.7. Hinweise zur Kompensation
Die Photovoltaik-Planung bedeutet einen Eingriff in den Naturhaushalt und muss kompensiert werden.
Wir gehen aktuell davon aus, dass ein Ausgleich der geringfügigen Beeinträchtigungen innerhalb der
Potenzialfläche erreicht werden kann. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher landwirtschaftlicher Flächen
kann demnach voraussichtlich vermieden werden. Die konkreten Maßnahmen werden im
Bebauungsplan-Verfahren, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, festgelegt.

7.8. Landschaftsbild
Die Potenzialfläche ist nach Osten und Süden durch Gehölze abgeschirmt. Nach Westen hin steigt das
ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Gelände an. Aufgrund der Geländeneigung wird der höher-
gelegene Teil der Potenzialfläche von der Landstraße 268 aus zu sehen sein und eine Beeinträchtigung
des Landschaftsbildes nicht vermeidbar sein. Teilbereiche werden aber durch die Gehölze abgeschirmt,
sodass der Einfluss auf das Landschaftsbild vertretbar ist.

8. Alternativenprüfung
Die ganze Ortsgemeinde Zerf wurde durch ABO Wind hinsichtlich einer Eignung für Photovoltaik-
Freiflächenanlagen geprüft. Grundsätzlich gilt die ganze Gemarkung als landwirtschaftlich-
benachteiligt, sodass eine Photovoltaik-Planung im Sinne der Ende 2018 erlassenen
Freiflächenverordnung auf allen Grünlandstandorten theoretisch möglich wäre. Die folgenden harten
Ausschluss-Kriterien wurden angesetzt:

    -   Vorrang für Landwirtschaft
    -   Wald, Siedlungen, Infrastruktur
    -   200m Abstand zu Ortschaften
    -   Mindestgröße 5 ha
    -   ausgeprägte Nordhänge
    -   Nationalparke
    -   Biotope
    -   FFH-Gebiete
    -   Vogelschutzgebiete

Das Ergebnis ist in Abb. 11 dargestellt und zeigt insgesamt 6 verschiedene Potenziale, wobei
Potenzialfläche Nr. 1 unseren präferierten Standort darstellt und hier nicht weiter behandelt werden soll.
Zur besseren Einordnung der Potenziale wurde der uns durch den Verteilnetzbetreiber Westnetz GmbH
zugewiesene      Netzverknüpfungspunkt       mit    einem      orangen      Kreis     markiert.  Weitere
Netzverknüpfungspunkte sind uns in der Gemarkung Zerf bzw. den angrenzenden
Nachbargemarkungen nicht bekannt.

Alternativfläche 2 (ca. 16,69 ha):
Bei dieser Alternativfläche handelt es sich um einen West- bzw. Nordwest-Hang. Eine Belegung mit
Modulen wäre grundsätzlich möglich. Aufgrund der Hangneigung müssten die Reihenabstände sehr
groß gewählt werden, sodass ein deutlich größerer Flächenverbrauch entstehen würde. Gemäß Auszug

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aus dem Liegenschaftskataster handelt es sich um Ackerland mit einer sehr hohen
Gesamtertragsmesszahl von bis zu 43.406 (Flurstück 42/4, Flur 39). Hinzu kommt, dass diese
Alternativfläche aus dem Ortsteil Oberzerf sehr gut einsehbar wäre. Der Flächenverbrauch wäre mit ca.
16,69 ha sehr groß, sodass es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben handeln würde.

Alternativfläche 3 (ca. 26,6 ha):
Auch diese Alternativfläche weist eine ungünstige Hangneigung in Richtung Westen auf, sodass auch
darauf eine Planung nur auf Kosten eines größeren Flächenverbrauchs möglich wäre. Die
Gesamtertragsmesszahl liegt in diesem Bereich bei bis zu 11.591. Diese Alternativfläche wäre aus dem
Ortsteil Oberzerf sehr gut einsehbar. Der Flächenverbrauch wäre mit ca. 26,6 ha sehr groß, sodass es
sich um ein raumbedeutsames Vorhaben handeln würde.

Alternativfläche 4 (ca. 9,52 ha):
Bei dieser Alternativfläche handelt es sich um einen Nordhang. Die Reihenabstände der Module
müssten sehr groß gewählt werden, um eine gegenseitige Verschattung zu vermeiden, sodass der
Flächenverbrauch enorm groß wäre. Die Gesamtertragsmesszahl liegt bei bis zu 11.837. Auch diese
Potenzialfläche wäre aus der Ortslage Niederzerf sehr gut einsehbar. Die Fläche weist eine Entfernung
von ca. 1,8 km Luftlinie zum potenziellen Netzverknüpfungspunkt der Westnetz auf.

Alternativfläche 5 (ca. 9,69 ha):
Die Alternativfläche 5 fällt nach Osten hin ab. Die Gesamtertragsmesszahl weist einen Wert von bis zu
33.646 auf. Die Fläche weist eine Entfernung von ca. 1,7 km Luftlinie zum potenziellen
Netzverknüpfungspunkt der Westnetz auf.

Alternativfläche 6 (ca. 20,21 ha):
Die Alternativfläche 6 hat eine Größe von ca. 20,21 ha und grenzt an den Hirschfelderhof. Diese
Potenzialfläche weist die größte Entfernung zum genannten Netzverknüpfungspunkt der Westnetz auf
mit einer Entfernung von ca. 3,3 km Luftlinie. Die Gesamtertragsmesszahl liegt bei bis zu 19.084.

Alle fünf vorgestellten Flächen stellen aus unserer Sicht keine sinnvollen Alternativen dar.
Flächengröße, Hangneigung, Einsehbarkeit und Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt der Westnetz
GmbH sprechen klar für unsere präferierte Planung auf den Flurstücken 17 & 18.

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Abb. 11: alternative Photovoltaik-Potenziale & Lage des Netzverknüpfungspunktes in der Gemarkung Zerf (Quelle: eigene
Darstellung)

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9. Fazit
Das Land Rheinland-Pfalz hat ambitionierte klimapolitische Ziele. Der Ausbau von erneuerbaren
Energien spielt vor diesem Hintergrund eine wichtige Rolle. Vor allem die Photovoltaik- und Windpark-
Planungen stellen die zwei wichtigsten Säulen der Energiewende dar. Die Ortsgemeinde Zerf leistet
aktuell noch einen geringen Beitrag hinsichtlich der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien.
Die Photovoltaik-Planung in Zerf würde demnach einen wichtigen Beitrag leisten, eine negative
Beeinträchtigung der Bewohnerinnen und Bewohner ist nicht zu befürchten.
Der Regionalplan Trier von 2014 hat bis heute keine Rechtskraft erlangt, sodass die Planung dem
raumordnerischen Ziel „Vorrang für Landwirtschaft“ nicht entgegensteht. Alle betroffenen Pächter und
Eigentümer wurden frühzeitig in das Projekt involviert und stehen diesem auch positiv gegenüber. Die
durch die Planung verlorengegangene Landwirtschaftsfläche beeinträchtigt nicht die Existenz des
Landwirtes (siehe Anlage 8).
Die Ortsgemeinde Zerf hat per Aufstellungsbeschluss vom 28.10.2020 ihr grundsätzliches
Einvernehmen für eine Planung erteilt, sodass mit einer Realisierung des Projektes auch den Wünschen
der Gemeinde, die die kommunale Planungshoheit inne hat, Rechnung getragen werden kann. Andere
aktuell bestehende kommunale Planungen bzw. Absichten werden von der Photovoltaik-
Freiflächenanlage nicht tangiert, andere Potenzialflächen in der Gemarkung Zerf stellen keine
sinnvollen Alternativen dar.
Photovoltaik-Freiflächenanlagen können in einem relativ kurzen Zeitraum realisiert werden. Wir gehen
für eine installierte Leistung von ca. 4,5 MW von einer Bauzeit von ca. drei Monaten aus. Wir rechnen
aktuell mit einer Inbetriebnahme der Anlage Ende 2022.

Wiesbaden, den 22.03.2021

ABO Wind AG

Sascha Derstroff

Senior Projektleiter Solar

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Anlagen

1. Herstellungskosten
2. Übersicht der Potenzialfläche auf topographischer Karte
3. Übersicht der Potenzialfläche auf Luftbild
4. Regionaler Raumordnungsplan Trier (Entwurf 2014)
5. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Alt-Verbandsgemeinde Kell am See
6. FFH-Verträglichkeitsstudie
7. Übersicht Alternativstandorte auf Luftbild
8. Eigentumsnachweis

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