Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Zerf (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Landkreis Trier-Saarburg) Antrag auf vereinfachte ...
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ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Planung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage in Zerf (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, Landkreis Trier-Saarburg) Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung gem. § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) mit Prüfung der Notwendigkeit eines integrierten Zielabweichungsverfahrens Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 1 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Inhalt 1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung 3 2. Beschreibung des Vorhabens 3 3. Räumliche Lage 4 4. Gemeindliches Konzept 5 4.1. Energiemanagement 6 4.2. Äußere und innere Erschließung 6 4.3. Freiräume 6 5. Planerische Rahmenbedingungen 6 5.1. Landesentwicklungsplan 7 5.2. Regionaler Raumordnungsplan 7 5.3. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 9 5.4. Bebauungsplan 10 6. Naturräumliche Gliederung 11 7. Schutzgüter im Bereich der Potenzialfläche 11 7.1. Grundwasser 13 7.2. Bodenschutz 13 7.3. Immissionsschutz 15 7.4. Habitatschutz 15 7.5. Biotopschutz 16 7.6. Schutzgut Mensch 17 7.7. Hinweise zur Kompensation 17 7.8. Landschaftsbild 17 8. Alternativenprüfung 17 9. Fazit 20 Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 2 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden 1. Anlass, Ziel und Zweck der Planung Die Firma ABO Wind aus Wiesbaden ist ein erfahrener Projektierer im Bereich der erneuerbaren Energien. Seit der Gründung 1996 hat das Unternehmen Windenergie-, Solar- und Biogasprojekte mit gut 3.500 Megawatt Leistung entwickelt und veräußert. In der Ortsgemeinde Zerf (Verbandsgemeinde Saarburg-Kell) planen wir seit ca. zwei Jahren die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf sogenanntem landwirtschaftlich-benachteiligtem Gebiet. Die Photovoltaik-Freiflächen-Anlage soll eine installierte Leistung von ca. 4,5 Megawatt (MW) aufweisen und auf einer Fläche von ca. 6 ha entstehen. Das Land Rheinland-Pfalz hat Ende 2018 eine Freiflächenverordnung auf den Weg gebracht, die es ermöglicht, Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich-benachteiligten Grünlandstandorten in Rheinland-Pfalz zu projektieren. Mit Hilfe dieser Verordnung soll der Photovoltaik-Ausbau in Rheinland-Pfalz jährlich mit bis zu 50 Megawatt zusätzlich gefördert werden. Die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien beschränkt sich aktuell in Zerf noch auf vereinzelte Dachflächen-Photovoltaik-Anlagen. Durch eine größere Photovoltaik-Freiflächenanlage hat die Ortsgemeinde die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten und somit auch positive Impulse für benachbarte Ortsgemeinden zu setzen. Der Ortsgemeinderat Zerf hat in seiner Sitzung vom 28.10.2020 einen Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Sondergebiet Photovoltaik) getroffen und unterstützt demnach unser Vorhaben. Die Photovoltaik-Potenzialfläche ist im Regionalen Raumordnungsplan Trier im Entwurf von Januar 2014 als Vorrang für Landwirtschaft ausgewiesen (Ziel 148). Des Weiteren ist die Potenzialfläche als Vorbehalt für Erholung und Tourismus im Raumordnungsplan ausgewiesen (Grundsatz 162). Der Regionalplan hat bis heute keine Rechtskraft erlangt. Um von diesem raumordnerischen Ziel und Grundsatz abzuweichen und somit eine Photovoltaik- Planung zu ermöglichen, stellt die Fa. ABO Wind hiermit einen Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung mit Prüfung eines integrierten Zielabweichungsverfahrens. 2. Beschreibung des Vorhabens Das EEG 2021 unterstützt die Planung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlich- benachteiligten Gebieten. Bislang hatten lediglich die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern von dieser Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht. Die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland sind durch entsprechende Verordnungen Ende 2018 nachgezogen. Das Bundesland Rheinland-Pfalz möchte den Ausbau der Photovoltaik-Freiflächenanlagen erhöhen und mit Hilfe der Verordnung Standorte fördern, die bislang keinen Anspruch auf Vergütung nach dem EEG gehabt hätten. Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Gebieten erhalten durch die erfolgreiche Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Ausschreibungen der Bundesnetzagentur einen Tarif pro eingespeister Kilowattstunde (kWh). Aufgrund unserer Erfahrungen aus den letzten erfolgreichen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur gehen wir davon aus, dass wir mit einer installierten Leistung von ca. 4,5 MW gute Chancen auf einen Zuschlag haben und eine wirtschaftliche Realisierung des Projektes somit möglich ist. Die Herstellungskosten sind Anlage 1 zu entnehmen. Die Anlage selbst besteht aus den folgenden Komponenten: Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter (Zentral- oder String-Wechselrichter), Trafostation, Verkabelung der elektrischen Komponenten untereinander, sowie der Zaun- und Toranlage. Die Module werden nach Süden bzw. nach Südosten entlang der Höhenlinien ausgerichtet, um eine möglichst flächenschonende Auslegung der Module ermöglichen zu können. Die Module weisen eine Leistung von > 450 Watt peak (Wp) auf, sodass auch dadurch eine flächenschonende Errichtung ermöglicht wird. Von Seiten des Netzbetreibers Westnetz GmbH wurde uns eine Einspeisemöglichkeit in einer Entfernung von ca. 400 m Luftlinie zugewiesen und reserviert. Weitere Einspeisemöglichkeiten für eine Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 3 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden größere Photovoltaik-Freiflächenanlage sind laut Aussage des Netzbetreibers nicht in der Gemarkung Zerf vorhanden. 3. Räumliche Lage Die Ortsgemeinde Zerf befindet sich im Westen von Rheinland-Pfalz im Landkreis Trier-Saarburg. Zerf gehört zur Verbandsgemeinde Saarburg-Kell, welche aus dem freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Saarburg und Kell am See 2019 entstanden ist. Die Ortsgemeinde liegt im Ruwertal und gliedert sich in die drei Ortsteile Niederzerf, Oberzerf und Frommersbach. Die Gemarkung Zerf hat eine Fläche von 2888 ha, wobei sich 2055 ha (71,2 %) davon auf Waldgebiet und 653 ha (22,6 %) auf landwirtschaftlich genutzt Flächen verteilen. Die Ortsgemeinde Zerf hatte Ende 2019 1601 Einwohner (Quelle: https://www.gemeinde-zerf.de/gemeinde/allgemeines/, Stand: 03.12.2020). Das Photovoltaik-Plangebiet befindet sich im Westen der Gemarkung auf einer Fläche von ca. 6 ha (siehe Abb. 1 & Anlagen 2 und 3). Abb. 1: Lage der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage in Zerf auf topographischer Karte (Quelle: eigene Darstellung) Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 4 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Die betroffenen zwei Flurstückle (siehe Tabelle 1) befinden sich im Besitz von zwei Privateigentümern, wobei einer der Eigentümer beide Flächen bewirtschaftet. Beide Eigentümer unterstützen unser Vorhaben. Die Flurstücke werden aktuell als Grünland genutzt (siehe Abb. 2). Gemarkung Flur Flurstück Zerf 38 17 Zerf 38 18 Tab. 1: von der Photovoltaik-Planung betroffene Flurstücke (Quelle: eigene Darstellung) Abb. 2: Grünland im Bereich der Photovoltaik-Potenzialfläche (Blickrichtung: Nordosten, Quelle: eigene Darstellung) 4. Gemeindliches Konzept In städtisch und ländlich geprägten Räumen bestehen vielfältige, miteinander konkurrierende Nutzungsansprüche, wie z.B. Siedlungsflächenerweiterung, Sicherung von Grün- und Freiflächen, Ausbau der Stromversorgungsnetze und Straßenbauprojekte. Die Nutzungsansprüche nehmen kontinuierlich zu, sodass Städte, Gemeinden, Landkreise, Bundesländer etc. frühzeitig Strategien entwickeln müssen, damit die verschiedensten Ansprüche in Einklang gebracht werden können (Quelle: https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/raum- siedlungsentwicklung#nachhaltige-planung-und-entwicklung-der-raum-und-siedlungsstrukturen, Stand: 10.12.2020). Für die Ortsgemeinde Zerf liegt die größte Aufgabe darin, den ländlichen Charakter mit seinen großen Waldbereichen und landwirtschaftlich genutzten Flächen zu wahren und sich gleichzeitig auch weiter zu entwickeln und den Bedürfnissen seiner Einwohner im Hinblick auf Wohnraum, Bildungsangebote, Freiraum, Arbeitsplatz, aber auch einer immer wichtiger werdenden klimafreundlichen Stromversorgung, dauerhaft gerecht zu werden. Die Ortsgemeinde Zerf hat laut eigener Aussage eine hervorragende wirtschaftliche Infrastruktur mit zahlreichen Betrieben und Arbeitsplätzen. Des Weiteren hat die Ortsgemeinde eine günstige Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 5 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden geographische Lage mit geringen Entfernungen nach beispielsweise Trier, Saarburg, Losheim und Hermeskeil. Zerf ist gemäß Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen und stellt somit einen zentralen Ort der Grundversorgung dar (Quelle: https://www.gemeinde- zerf.de/gemeinde/jahreschroniken/, Stand: 07.12.2020). 4.1. Energiemanagement Die Energiewende ist in der Ortsgemeinde Zerf bislang noch nicht angekommen. Nur wenige Einfamilienhäuser und vereinzelte Scheunen weisen eine Dachflächen-Photovoltaik-Anlage auf. Die Gemeinde wird als ausgewiesenes Grundzentrum der dafür erforderlichen Stromproduktion aus erneuerbaren Energien noch nicht gerecht. Die vielfältig vorhandenen Potenziale werden noch nicht ausreichend genutzt: In den großflächigen Waldbereichen sind Windkraft-Anlagen möglich und aktuell auch in Planung und auf den landwirtschaftlich-benachteiligten Flurstücken sind Photovoltaik- Freiflächenanlage möglich. Die zwei genannten Energieformen ergänzen sich in der Stromproduktion sehr gut: wenn die Sonne scheint, herrscht häufig Flaute, wenn Wind weht, ist es meist bewölkt. So steigt die Auslastung der Netze des Stromversorgers Westnetz GmbH und damit die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung. Der Ausbau der erneuerbaren Energien in einem gesunden Ausmaß führt dauerhaft zu einer Sicherstellung des wachsenden Energiebedarfs der Ortsgemeinde, ermöglicht Ressourcenschonung, leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und wird die Attraktivität der Ortsgemeinde für Familien und Betriebe weiter erhöhen. 4.2. Äußere und innere Erschließung Die Ortsgemeinde weist eine verkehrsgünstige Anbindung auf, die Ortsstraßen sind größtenteils gut ausgebaut (Quelle: https://www.gemeinde-zerf.de/gemeinde/jahreschroniken/, Stand: 07.12.2020). Über die vorhandenen Bundes-, Land- und Kreisstraßen ist eine Erreichbarkeit der Ortsgemeinde aus allen Himmelsrichtungen möglich. 4.3. Freiräume Gemäß der Homepage der Ortsgemeinde machen die Siedlungsflächen (inkl. Infrastruktur) ca. 180 ha (6,2 %) der gesamten Gemarkung Zerf aus. Im Norden des Ortsteils Oberzerf soll noch ein Baugebiet auf einer Fläche von ca. 4,5 ha ausgewiesen werden. Ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan wurde von Seiten des Gemeinderates am 21.11.2019 getroffen. Mit einer Gesamtgröße von ca. 2.888 ha bietet die Gemarkung noch genügend Freiräume, die eine Siedlungsentwicklung der Gemeinde erlauben und gleichzeitig auch noch genügend Bereiche für Erholung und Freizeit bereithalten. 5. Planerische Rahmenbedingungen Für die geplante Photovoltaik-Freiflächenanlage in Zerf liegt aktuell kein Planungsrecht vor. Die Fläche muss in einem Bebauungsplan als Sondergebiet „Photovoltaik“ oder „Solar“ ausgewiesen werden. Der Ortsgemeinderat Zerf hat in seiner Sitzung vom 28.10.2020 einen Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den o.g. Flurstücken getroffen, sowie bei der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell beantragt den allgemeinen Flächennutzungsplan anzupassen und ebenfalls die genannte Fläche als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ auszuweisen. Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 6 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden 5.1. Landesentwicklungsplan Laut Landesentwicklungsprogramm (LEP IV) 2017 ist „eine sichere, kostengünstige, umweltverträgliche und ressourcenschonende Energieversorgung … die Voraussetzung für eine zukünftige Entwicklung des Standortes Rheinland-Pfalz“ (LEP IV 20017: 1). In diesem Hinblick stellt vor allem der Ausbau der erneuerbaren Energien einen wichtigen Pfeiler der rheinland-pfälzischen Energiepolitik dar. Das Bundesland möchte die Klimaneutralität bis 2050 erreichen (mind. 90 % Minderung der Treibhausgasemissionen). Nur so kann das Ziel des Weltklimaabkommens von Paris erreicht werden, die Erderwärmung auf unter 2 °C zu begrenzen. Gemäß Grundsatz 166 sollen von baulichen Anlagen unabhängige Photovoltaikanlagen … „auf ertragsschwachen, artenarmen oder vorbelasteten Acker- und Grünlandflächen errichtet werden“ (LEP IV 2017: 12). Die erfolgten Photovoltaik-Ausschreibungen von Seiten der Bundesnetzagentur vor Erlass der Freiflächenverordnung in Rheinland-Pfalz zeigten, dass die geltende Flächenkulisse unzureichend war. Ein Großteil der bezuschlagten Gebote ging auf Konversionsflächen in Nord- und Ostdeutschland. Hinzu kamen Zuschläge auf benachteiligten Gebieten in Bayern, wo bereits im März 2017 eine entspreche Verordnung in Kraft getreten ist. „Die ländliche Prägung von Rheinland-Pfalz führt u.a. dazu, dass vergleichsweise wenig Flächen versiegelt sind und die wenigen Standorte entlang von Autobahnen, Schienenwegen oder auf Konversionsflächen nur bedingt für Photovoltaik-Anlagen geeignet sind. Im Sinne einer zügigen, volkswirtschaftlich günstigen Energiewende und der wirtschaftlichen Entwicklung des Ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz ist es sinnvoll, größere Photovoltaik-Anlagen auch auf landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten zu errichten. Daher hat die Regierung des Landes Rheinland-Pfalz von der Verordnungsermächtigung gemäß § 37c Absatz 2 EEG 2017 Gebrauch gemacht“ (Vollzugshinweise zur „Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten 2018: 4, f., Quelle https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Themen/Energie_und_Strahlenschutz/Energie/Vollzugshinweise _Landesverordnung_Solaranlagen_auf_Gruenflaechen_05.11.18.pdf, Stand 02.12.2020). 5.2. Regionaler Raumordnungsplan Der rechtskräftige Regionale Raumordnungsplan Region Trier von 1985, mit Teilfortschreibung 1995, weist die Photovoltaik-Potenzialfläche, wenn überhaupt, in Teilen als offenzuhaltendes Wiesental aus (siehe Abb. 3). Aufgrund des vorliegenden Maßstabes der alten Planunterlagen, ist eine parzellenscharfe Zuordnung leider nicht möglich. Eine Photovoltaik-Planung wiederspricht nicht dieser raumordnerischen Ausweisung, da sich zwischen und unterhalb der Module ein extensives Grünland entwickeln kann. Der Talbereich selbst bleibt von der Planung unberührt. Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 7 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Abb. 3: Lage der Potenzialfläche (rot eingekreist) innerhalb des RROP von 1985, mit Teilfortschreibung 1995 (Quelle: eigene Darstellung nach https://www.plg-region-trier.de/index.php/materialien/regionalplan) Die Regionalvertretung der Planungsgemeinschaft Region Trier hat am 10.12.2013 den Entwurf des regionalen Raumordnungsplanes für das Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen. Der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht wurde 2014 öffentlich ausgelegt und online zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Der regionale Raumordnungsplan hat bis heute keine Rechtskraft erlangt. Die Photovoltaik-Potenzialfläche ist im Regionalplan von 2014 als „Vorrang für Landwirtschaft“ und „Vorbehaltsgebiet Erholung und Tourismus“ ausgewiesen (siehe Abb. 4 & Anlage 4). Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 8 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Abb. 4: Lage der Potenzialfläche (rot eingekreist) innerhalb des RROP Entwurfs von 2014 (Quelle: eigene Darstellung nach https://www.plg-region-trier.de/index.php/materialien/regionalplan) 5.3. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Alt-Verbandsgemeinde Kell am See von 2015 ist die Potenzialfläche gemäß Abb. 5 als Fläche für Acker, Grünland oder Sonderkulturen ausgewiesen. Diese Ausweisung steht einer Photovoltaik-Planung nicht entgegen (siehe Anlage 5). Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 9 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Abb. 5: Lage der Potenzialfläche (rot eingekreist) innerhalb des FNPs von 2015 (Quelle: eigene Darstellung nach FNP der VG Konz) 5.4. Bebauungsplan Die Ortsgemeinde hat einen Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes („Sondergebiet Photovoltaik“) am 28.10.2020 getroffen. Das Bebauungsplan-Verfahren soll 2021 in die Wege geleitet werden, sodass wir aktuell von einer Rechtskraft des Bebauungsplanes Mitte 2022 ausgehen. Erst mit Rechtskraft eines Bebauungsplanes können wir eine Genehmigung für einen Bauantrag erhalten und das Projekt vor Ort umsetzen. Parallel zu dem Bebauungsplan-Verfahren muss der o.g. allgemeine Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde fortgeschrieben werden und die Potenzialfläche ebenfalls als Sonderbiet „Photovoltaik“ ausgewiesen werden. Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 10 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden 6. Naturräumliche Gliederung Der Bereich der Photovoltaik-Potenzialfläche liegt naturräumlich im Übergang zwischen „Greimerather Hochwald“, einem ca. 17 km langen Höhenrücken und dem „Saar-Hunsrück“, einer Hochfläche, die durch einen häufigen Gesteinswechsel von Quarzit, Schiefer und Buntsandstein gekennzeichnet ist (siehe Abb. 6). Im Norden grenzt noch das „Ruwerengtal“, ein tief in den Hunsrückschiefer eingeschnittenes Kerbtal mit steilen Talflanken, an die zwei genannten Naturräume. Abb. 6: Erstreckung der Landschaftsräume und Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) (Quelle: LANIS RLP, https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand: 22.02.2021) 7. Schutzgüter im Bereich der Potenzialfläche Die Potenzialfläche befindet sich auf bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Flurstücken. Eine Umwandlung von Acker- in Grünland ist im vergangenen Herbst durch den Pächter der Flurstücke Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 11 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden erfolgt. Zum aktuellen Zeitpunkt ist der Bewuchs noch sehr lückig und besteht ausschließlich aus Gräsern. Das Gebiet wird durch eine Vielzahl von häufig asphaltierten Wirtschaftswegen durchzogen. Die Potenzialfläche befindet sich in Mitten des Naturparks „Saar-Hunsrück“. Der Naturpark erstreckt sich über eine Fläche von ca. 59.237,5 ha (siehe Abb. 7). Im Süden und Westen der Potenzialfläche grenzt das FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“. Aufgrund der Nähe zum genannten FFH-Gebiet wurde durch das Planungsbüro Neuland-Saar eine Verträglichkeitsstudie durchgeführt, auf die unter Punkt 7.4 näher eingegangen wird. Im nachfolgenden Abschnitt soll der Einfluss der Photovoltaik-Planung auf die verschiedensten Schutzgüter näher betrachtet werden. Abb. 7: Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) und umliegende Schutzgebiete (Quelle: LANIS RLP, https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand: 22.02.2021) Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 12 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden 7.1. Grundwasser Das Grundwasser profitiert von der Extensivierung der Potenzialfläche. Während der Betriebszeit der Photovoltaik-Anlage entfällt der regelmäßige Eintrag von Nitrat-, Dünge- und Pflanzenschutzmittel ins Grundwasser und den nahegelegenen Großbach. 7.2. Bodenschutz Der Boden wird durch die Aufständerung der Module nur teilversiegelt. Vorhandene Gemeindewege werden während der Bauphase und der Betriebsphase zur Anlieferung und Wartung genutzt, sodass in diesem Bereich keine zusätzliche Versiegelung stattfindet. Zur Umwandlung der Spannung der Photovoltaik-Anlage an die Spannung des Netzes muss auf der Potenzialfläche selbst eine Trafostation errichtet werden. Diese Beton-Fertig-Station ist i.d.R. in den Zentralwechselrichter integriert und wird eine Fläche von max. 12,5 x 2,5 m aufweisen. Die benötigte Fläche wird in diesem Bereich versiegelt. Die Funktion des Bodens als Puffer und Filter wird durch den Bau einer Photovoltaik-Anlage nur unwesentlich gestört. Vielmehr bedeutet die Extensivierung der Potenzialfläche eine Aufwertung der Bodenfunktion. Laut Landesamt für Geologie und Bergbau handelt es sich im Bereich der Photovoltaik-Potenzialfläche um einen heterogenen Boden (siehe Abb. 8). Es ist stark lehmiger Sand, lehmiger Sand und Lehm anzutreffen. Das Ertragspotenzial wird als mittel für die komplette Potenzialfläche angegeben (siehe Abb. 9). Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 13 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Abb. 8: Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) und Bodenart (Quelle: Landesamt für Geologie und Bergbau, https://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=19, Stand: 23.02.2021) Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 14 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Abb. 9: Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) und Ertragspotenzial (Quelle: Landesamt für Geologie und Bergbau, https://mapclient.lgb-rlp.de/?app=lgb&view_id=19, Stand: 23.02.2021) 7.3. Immissionsschutz Die Potenzialfläche weist einen Abstand von > 200 m zu den nächsten Häusern in Oberzerf auf. Von der Photovoltaik-Planung gehen keinerlei Emissionen aus, sodass eine Beeinträchtigung der Anwohner ausgeschlossen werden kann. Eine Blendwirkung der Module kann als gering betrachtet werden, da die Module mit einer nichtreflektierenden Oberfläche versehen werden. Aufgrund der Neigung der Module mit ca. 25° gegenüber der Horizontalen nach Süden findet eine Reflektion der Sonnenstrahlung größtenteils in Richtung Himmel statt (Einfallswinkel = Ausfallswinkel). 7.4. Habitatschutz Die Potenzialfläche grenzt im Westen und Süden an das FFH-Gebiet „Ruwer und Seitentäler“ (FFH- Gebiet 6306-301). Aufgrund der Nähe zum geplanten Vorhaben könnten infolge von potenziellen Beeinträchtigungen dieses Schutzgebietes naturschutzfachliche Restriktionen bestehen, weswegen eine FFH-Verträglichkeitsstudie durch das Planungsbüro Neuland-Saar aus Nohfelden-Bosen im Februar 2021 durchgeführt wurde. Im Ergebnis „werden aus fachgutachterlicher Sicht weder direkte noch indirekte erhebliche Beeinträchtigungen der potenziell im Einflussbereich des Plangebietes liegenden Natura 2000-Gebiete ausgelöst. Das Planvorhaben ist nicht mit nachhaltigen Störungen der Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 15 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Erhaltungsziele oder der beim jeweiligen Schutzzweck definierten maßgeblichen Bestandteile des Schutzgebietes verbunden“ (Neuland-Saar 2021: 26, siehe Anlage 6). 7.5. Biotopschutz Im Süden grenzt an die Potenzialfläche der Biotopkomplex „Großbachtal zwischen ehemaligem Nasslagerplatz und Oberzerf“ (BK-6406-0014-2013, siehe Abb. 10). Das Biotop hat eine ausgewiesene Fläche von ca. 13,8 ha. Das Schutzziel ist die Erhaltung bzw. Verbesserung der Gewässergüte und – struktur. Eine Beeinträchtigung des Schutzzieles ist durch die Photovoltaik-Planung nicht zu befürchten, vielmehr ist von einer Verbesserung der Gewässergüte durch den verringerten Düngemitteleintrag auszugehen. Abb. 10: Lage der geplanten Photovoltaik-Anlage (blau-umrandet) und umliegende Biotope (Quelle: LANIS RLP, https://geodaten.naturschutz.rlp.de/kartendienste_naturschutz/index.php, Stand: 22.02.2021) Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 16 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden 7.6. Schutzgut Mensch Von der Photovoltaik-Planung gehen keinerlei Emissionen aus, sodass eine Beeinträchtigung der Anwohner ausgeschlossen werden kann. Eine Blendwirkung der Module kann als gering betrachtet werden, da die Module mit einer nichtreflektierenden Oberfläche versehen werden. Aufgrund der Neigung der Module mit ca. 25° gegenüber der Horizontalen findet eine Reflektion der Sonnenstrahlen größtenteils in Richtung Himmel statt (Einfallswinkel = Ausfallswinkel). 7.7. Hinweise zur Kompensation Die Photovoltaik-Planung bedeutet einen Eingriff in den Naturhaushalt und muss kompensiert werden. Wir gehen aktuell davon aus, dass ein Ausgleich der geringfügigen Beeinträchtigungen innerhalb der Potenzialfläche erreicht werden kann. Eine Inanspruchnahme zusätzlicher landwirtschaftlicher Flächen kann demnach voraussichtlich vermieden werden. Die konkreten Maßnahmen werden im Bebauungsplan-Verfahren, in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde, festgelegt. 7.8. Landschaftsbild Die Potenzialfläche ist nach Osten und Süden durch Gehölze abgeschirmt. Nach Westen hin steigt das ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Gelände an. Aufgrund der Geländeneigung wird der höher- gelegene Teil der Potenzialfläche von der Landstraße 268 aus zu sehen sein und eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes nicht vermeidbar sein. Teilbereiche werden aber durch die Gehölze abgeschirmt, sodass der Einfluss auf das Landschaftsbild vertretbar ist. 8. Alternativenprüfung Die ganze Ortsgemeinde Zerf wurde durch ABO Wind hinsichtlich einer Eignung für Photovoltaik- Freiflächenanlagen geprüft. Grundsätzlich gilt die ganze Gemarkung als landwirtschaftlich- benachteiligt, sodass eine Photovoltaik-Planung im Sinne der Ende 2018 erlassenen Freiflächenverordnung auf allen Grünlandstandorten theoretisch möglich wäre. Die folgenden harten Ausschluss-Kriterien wurden angesetzt: - Vorrang für Landwirtschaft - Wald, Siedlungen, Infrastruktur - 200m Abstand zu Ortschaften - Mindestgröße 5 ha - ausgeprägte Nordhänge - Nationalparke - Biotope - FFH-Gebiete - Vogelschutzgebiete Das Ergebnis ist in Abb. 11 dargestellt und zeigt insgesamt 6 verschiedene Potenziale, wobei Potenzialfläche Nr. 1 unseren präferierten Standort darstellt und hier nicht weiter behandelt werden soll. Zur besseren Einordnung der Potenziale wurde der uns durch den Verteilnetzbetreiber Westnetz GmbH zugewiesene Netzverknüpfungspunkt mit einem orangen Kreis markiert. Weitere Netzverknüpfungspunkte sind uns in der Gemarkung Zerf bzw. den angrenzenden Nachbargemarkungen nicht bekannt. Alternativfläche 2 (ca. 16,69 ha): Bei dieser Alternativfläche handelt es sich um einen West- bzw. Nordwest-Hang. Eine Belegung mit Modulen wäre grundsätzlich möglich. Aufgrund der Hangneigung müssten die Reihenabstände sehr groß gewählt werden, sodass ein deutlich größerer Flächenverbrauch entstehen würde. Gemäß Auszug Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 17 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden aus dem Liegenschaftskataster handelt es sich um Ackerland mit einer sehr hohen Gesamtertragsmesszahl von bis zu 43.406 (Flurstück 42/4, Flur 39). Hinzu kommt, dass diese Alternativfläche aus dem Ortsteil Oberzerf sehr gut einsehbar wäre. Der Flächenverbrauch wäre mit ca. 16,69 ha sehr groß, sodass es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben handeln würde. Alternativfläche 3 (ca. 26,6 ha): Auch diese Alternativfläche weist eine ungünstige Hangneigung in Richtung Westen auf, sodass auch darauf eine Planung nur auf Kosten eines größeren Flächenverbrauchs möglich wäre. Die Gesamtertragsmesszahl liegt in diesem Bereich bei bis zu 11.591. Diese Alternativfläche wäre aus dem Ortsteil Oberzerf sehr gut einsehbar. Der Flächenverbrauch wäre mit ca. 26,6 ha sehr groß, sodass es sich um ein raumbedeutsames Vorhaben handeln würde. Alternativfläche 4 (ca. 9,52 ha): Bei dieser Alternativfläche handelt es sich um einen Nordhang. Die Reihenabstände der Module müssten sehr groß gewählt werden, um eine gegenseitige Verschattung zu vermeiden, sodass der Flächenverbrauch enorm groß wäre. Die Gesamtertragsmesszahl liegt bei bis zu 11.837. Auch diese Potenzialfläche wäre aus der Ortslage Niederzerf sehr gut einsehbar. Die Fläche weist eine Entfernung von ca. 1,8 km Luftlinie zum potenziellen Netzverknüpfungspunkt der Westnetz auf. Alternativfläche 5 (ca. 9,69 ha): Die Alternativfläche 5 fällt nach Osten hin ab. Die Gesamtertragsmesszahl weist einen Wert von bis zu 33.646 auf. Die Fläche weist eine Entfernung von ca. 1,7 km Luftlinie zum potenziellen Netzverknüpfungspunkt der Westnetz auf. Alternativfläche 6 (ca. 20,21 ha): Die Alternativfläche 6 hat eine Größe von ca. 20,21 ha und grenzt an den Hirschfelderhof. Diese Potenzialfläche weist die größte Entfernung zum genannten Netzverknüpfungspunkt der Westnetz auf mit einer Entfernung von ca. 3,3 km Luftlinie. Die Gesamtertragsmesszahl liegt bei bis zu 19.084. Alle fünf vorgestellten Flächen stellen aus unserer Sicht keine sinnvollen Alternativen dar. Flächengröße, Hangneigung, Einsehbarkeit und Entfernung zum Netzverknüpfungspunkt der Westnetz GmbH sprechen klar für unsere präferierte Planung auf den Flurstücken 17 & 18. Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 18 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Abb. 11: alternative Photovoltaik-Potenziale & Lage des Netzverknüpfungspunktes in der Gemarkung Zerf (Quelle: eigene Darstellung) Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 19 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden 9. Fazit Das Land Rheinland-Pfalz hat ambitionierte klimapolitische Ziele. Der Ausbau von erneuerbaren Energien spielt vor diesem Hintergrund eine wichtige Rolle. Vor allem die Photovoltaik- und Windpark- Planungen stellen die zwei wichtigsten Säulen der Energiewende dar. Die Ortsgemeinde Zerf leistet aktuell noch einen geringen Beitrag hinsichtlich der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien. Die Photovoltaik-Planung in Zerf würde demnach einen wichtigen Beitrag leisten, eine negative Beeinträchtigung der Bewohnerinnen und Bewohner ist nicht zu befürchten. Der Regionalplan Trier von 2014 hat bis heute keine Rechtskraft erlangt, sodass die Planung dem raumordnerischen Ziel „Vorrang für Landwirtschaft“ nicht entgegensteht. Alle betroffenen Pächter und Eigentümer wurden frühzeitig in das Projekt involviert und stehen diesem auch positiv gegenüber. Die durch die Planung verlorengegangene Landwirtschaftsfläche beeinträchtigt nicht die Existenz des Landwirtes (siehe Anlage 8). Die Ortsgemeinde Zerf hat per Aufstellungsbeschluss vom 28.10.2020 ihr grundsätzliches Einvernehmen für eine Planung erteilt, sodass mit einer Realisierung des Projektes auch den Wünschen der Gemeinde, die die kommunale Planungshoheit inne hat, Rechnung getragen werden kann. Andere aktuell bestehende kommunale Planungen bzw. Absichten werden von der Photovoltaik- Freiflächenanlage nicht tangiert, andere Potenzialflächen in der Gemarkung Zerf stellen keine sinnvollen Alternativen dar. Photovoltaik-Freiflächenanlagen können in einem relativ kurzen Zeitraum realisiert werden. Wir gehen für eine installierte Leistung von ca. 4,5 MW von einer Bauzeit von ca. drei Monaten aus. Wir rechnen aktuell mit einer Inbetriebnahme der Anlage Ende 2022. Wiesbaden, den 22.03.2021 ABO Wind AG Sascha Derstroff Senior Projektleiter Solar Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 20 von 21
ABO Wind AG, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden Anlagen 1. Herstellungskosten 2. Übersicht der Potenzialfläche auf topographischer Karte 3. Übersicht der Potenzialfläche auf Luftbild 4. Regionaler Raumordnungsplan Trier (Entwurf 2014) 5. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Alt-Verbandsgemeinde Kell am See 6. FFH-Verträglichkeitsstudie 7. Übersicht Alternativstandorte auf Luftbild 8. Eigentumsnachweis Antrag auf vereinfachte raumordnerische Prüfung ・ sascha.derstroff@abo-wind.de ・ 22.03.2021 Seite 21 von 21
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