Politik für Generationen | Kinder und Familie - CDU ...

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Politik für Generationen | Kinder und Familie - CDU ...
16. Politik für Generationen |
    Kinder und Familie
Politik für Generationen | Kinder und Familie - CDU ...
FÜR EIN GENERATIONENGERECHTES BADEN-WÜRTTEMBERG

    Der demografische Wandel ist in vollem Gange – in Baden-Württemberg ebenso wie in ganz Deutschland.
    Seit mittlerweile fast vier Jahrzehnten reicht die Zahl der geborenen Kinder nicht aus, um die Elterngene-
    ration zahlenmäßig zu ersetzen. Jahr für Jahr sterben mehr Menschen im Land, als Kinder geboren werden.
    Gleichzeitig wandern Menschen von innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu. Ohne Zu-
    wanderung aus dem In- und Ausland würde die Bevölkerung in Baden-Württemberg bereits seit Langem
    schrumpfen und schneller altern. Stattdessen ist auf Grund der Zuwanderung die Zahl der hier lebenden
    Menschen kontinuierlich gewachsen, und die Alterung der Gesellschaft wurde zumindest verlangsamt.
    Bei uns im Südwesten lebten am 31. Dezember 2019 mehr als 11,1 Millionen Menschen. Damit hat sich
    die Einwohnerzahl seit 1952, dem Gründungsjahr unseres Landes, um fast 4,5 Millionen (fast 66 Prozent)
    erhöht und einen neuen Höchststand erreicht. Etwas mehr als 75 Prozent dieses Bevölkerungswachstums
    resultieren aus Zuwanderungen, die übrigen knapp 25 Prozent aus Geburtenüberschüssen (insbesondere
    in den Fünfziger- und Sechzigerjahren).
    Gleichzeitig sind die Menschen im Land immer älter geworden. Ihr Durchschnittsalter ist von 1952 bis
    2019 um neun Jahre gestiegen – von 34,6 Jahren auf 43,6 Jahre. Zudem hat sich die Altersgliederung der
    Gesellschaft tiefgreifend verändert. Waren 1952 noch 31 Prozent der Bevölkerung jünger als 20 Jahre und
    14 Prozent älter als 60 Jahre, zählen aktuell nur noch gut 19 Prozent zu den in diesem Sinne Jüngeren, aber
    bereits mehr als 25 Prozent zu den in diesem Sinne Älteren.
    Dabei führen die stetige Zunahme der Lebenserwartung, der Anstieg gesunder und aktiver Lebensjahre so-
    wie der wachsende Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung auch zu einer veränderten Wahr-
    nehmung des Alters und des Alterns. Heute sind Menschen auch jenseits der 80 oft noch vital, gesund und
    geistig fit. Senioren gehen auf Reisen, genießen den sogenannten dritten Lebensabschnitt und haben in
    vielfacher Weise teil am gesellschaftlichen Leben. Entsprechend nehmen Jüngere das Alter und das Altern
    wahr. Demgegenüber verbinden viele Menschen im zweiten Lebensabschnitt auf Grund ihrer individuellen
    Erfahrungen mit dem Alter noch den Großvater im Schaukelstuhl und die Großmutter, die mit Schürze und
    Dutt am Herd steht.
    Unsere Gesellschaft wandelt sich unter dem Eindruck des demografischen Wandels also schon heute
    grundlegend: Wir werden mehr, wir werden älter, und wir werden vielfältiger. Dieser Trend wird zumindest
    in Teilen noch Jahrzehnte anhalten.
    So wird die Bevölkerung Baden-Württembergs nach der Hauptvariante der Bevölkerungsvorausberech-
    nung des Statistischen Landesamtes voraussichtlich noch bis zum Jahr 2035 weiterwachsen, um anschlie-
    ßend bis zum Jahr 2060 wieder auf den heutigen Stand zu fallen.
    Der Bevölkerungszuwachs wird – wenn auch unterschiedlich stark – fast alle Regionen im Land treffen.
    Die in der Vergangenheit vielfach mit dem demografischen Wandel verknüpfte „Entvölkerung der ländli-
    chen Räume“ bleibt demnach weitgehend aus.
    Gleichwohl wird sich die grundlegende Veränderung unserer Gesellschaftsstruktur fortsetzen: Das Durch-
    schnittsalter der hier lebenden Menschen wird bis 2060 weiter auf dann fast 48 Jahre ansteigen (ohne
    Berücksichtigung der dämpfenden Wirkung der Zuwanderung wären die Menschen in Baden-Württemberg
    im Jahr 2060 im Schnitt sogar knapp 51 Jahre alt). Und der zahlenmäßige Unterschied zwischen Jung und
    Alt wird künftig noch erheblich größer werden.
    Der Anteil der unter 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung wird sich bis zum Jahr 2060 – relativ moderat
    – auf knapp 18 Prozent verringern; in einer gegenläufigen Entwicklung wird der Bevölkerungsanteil der
    über 60-Jährigen bis zum Jahr 2060 deutlich auf circa 36 Prozent ansteigen. Das heißt, in der Bevölkerung
    werden die über 60-Jährigen dann doppelt so stark vertreten sein wie die unter 20-Jährigen.

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Der Bevölkerungsanteil der Menschen, die altersmäßig dazwischenstehen und mit ihrer Arbeitsleistung
wesentliche Teile des Volksvermögens erwirtschaften, sinkt im Zuge dessen von 56 Prozent auf 44 Prozent.
Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden gesellschaftlichen Veränderungen gilt es umso mehr, eine
Politik zu machen, die alle Lebensphasen in den Blick nimmt und ein gedeihliches Zusammenleben der
Generationen befördert; eine Politik, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, von Familien,
Paaren und Alleinerziehenden während der Erwerbsphase und von Senioren im wohlverdienten aktiven
Ruhestand gleichermaßen Rechnung trägt.

  DAS HABEN WIR ERREICHT

Mit der Strategie Kinderland Baden-Württemberg verfolgen wir einen ressortübergreifenden
 Politikansatz, um die Situation von Kindern und Familien in Baden-Württemberg weiter zu verbessern.

Die Kommission Kinderschutz hat mit ihrer Arbeit in den letzten zwei Jahren wegweisende Impulse für
 die Stärkung der Kinderschutzstrukturen im Land gegeben.

Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 hat das Land die Zusage eingelöst, bis zum Ende der Legislatur-
 periode das Volumen der Jugendförderung dauerhaft um zehn Mio. pro Jahr zu erhöhen.

Die CDU-Landtagsfraktion steht zur Förderung der Schulsozialarbeit, ohne dabei die Kommunen aus
 ihrer diesbezüglichen Verantwortung zu entlassen.

Die Landesförderung für das Freiwillige Soziale Jahr wurde von drei Mio. Euro auf 6,5 Mio. Euro erhöht.

Insgesamt wurden die Mittel zur Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Menschen im Doppel-
 haushalt 2020/2021 von 2,1 Mio. Euro im Jahr 2019 über 6,1 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 10,2 Mio. Euro
 ab dem Jahr 2021 erhöht.

In den Haushaltsjahren 2020/2021 erhalten die Kommunen für die ihnen aus dem Bundesteilhabegesetz
 erwachsenden Mehrkosten 126 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt.

Für ein Sonderprogramm zur Steigerung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der
 Landesverwaltung wurden im Landeshaushalt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 jeweils zehn Mio.
 Euro eingestellt.

Die von uns initiierte Einrichtung eines Landesdemografiebeauftragten war ein sehr wichtiger Schritt,
 um den Bedarfen der Seniorinnen und Senioren in der Landespolitik mehr Gewicht zu verschaffen.

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DAS HABEN WIR VOR

    Wir wollen eine Kultur der umfassenden Teilhabe schaffen, die alle gesellschaftlichen Gruppen und alle
     Alterskohorten einschließt und so in eine erfolgreiche Generationenpolitik mündet; es gilt, da zu unter-
     stützen, wo Hilfe nötig ist, und da zu aktivieren, wo Ressourcen ungenutzt sind.

    Die Empfehlungen der Kommission Kinderschutz wollen wir umsetzen.

    Am Masterplan Jugend werden wir weiterarbeiten.

    Wir stehen zur Schulsozialarbeit.

    Wir wollen genauso die Familien unterstützen, die ihre Kinder selbst betreuen möchten, wie diejenigen,
     die private und öffentliche Betreuungsangebote nutzen. Dazu gehört insbesondere die Einführung eines
     Landesfamiliengeldes.

    Die Istanbul-Konvention setzen wir insbesondere mit Blick auf die Frauen- und Kinderschutzhäuser
     weiter um.

    Den Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weg vom
     hergebrachten institutionszentrierten Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen personenzentrierten
     Teilhaberecht werden wir weiter vorantreiben.

    Wir wollen ermöglichen, dass das Potential der vielen aktiven älteren Menschen im Land auch der
     Gesellschaft zugutekommt.

    Nach der Landtagswahl wollen wir insbesondere die Vorschläge, die der Runde Tisch „Wohnen für
     das Alter“ unter der Leitung des Demografiebeauftragten des Landes erarbeitet hat, einer näheren
     Machbarkeitsprüfung unterziehen.

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1. POLITIK FÜR STARKE KINDER                         Die Menschen im Land können auf allen Ebenen
                                                     daran mitwirken, die Situation von Kindern und Fa-
Auch vor dem Hintergrund der demografischen          milien in Baden-Württemberg weiter zu verbessern.
Entwicklung ist es besonders bedeutsam, die          Ein wichtiger Partner ist dabei die FaFo Familien-
spezifischen Bedürfnisse von Kindern in der Ge-      Forschung Baden-Württemberg. Im Auftrag des
sellschaft wahrzunehmen und zu berücksichtigen.      Sozialministeriums Baden- Württemberg führte
Alle Kinder müssen die Chance haben, körperlich      sie landesweite und regionale Konferenzen sowie
und seelisch gesund aufzuwachsen, eine stabile       lokale Zukunftswerkstätten zu kinder- und fami-
Persönlichkeit entwickeln zu können und eine         lienpolitischen Themen durch. Zudem erstellt die
gute schulische sowie außerschulische Bildung zu     FaFo sozialwissenschaftliche Analysen und Be-
erhalten. Ein besonderes Augenmerk muss dabei        richte. Sie trägt damit maßgeblich dazu bei, dass
Kindern gelten, die in sozialen Problemlagen, in     Baden-Württemberg sich Schritt für Schritt zum
ökonomischer Armut oder unter anderen schwie-        Kinderland entwickelt.
rigen psychosozialen Rahmenbedingungen auf-
wachsen. Häufig treten diese prekären Rahmen-        Ein weiterer wichtiger Partner ist die die Stiftung
bedingungen auch kumuliert auf.                      Kinderland. Sie wurde im Jahr 2005 gegründet
                                                     und fördert seither Projekte zum Ausbau und zur
Aufgabe der Politik ist es auch, das Bewusstsein     Stärkung kinder- und familienfreundlicher Struk-
für die Belange der Kinder bei den Erwachsenen       turen in Baden-Württemberg. Sie initiiert gemein-
zu fördern. Eine moderne Politik muss dabei den      nützige Erziehungs- und Bildungsprojekte, die
Kindern Gelegenheit geben und sie darin unter-       dazu beitragen, dass Kinder und Familien optimale
stützen, für ihre Belange und Rechte einzutreten.    Lebens- und Entwicklungschancen in Baden-Würt-
                                                     temberg vorfinden. Dazu gehören Modellvorhaben
1.1 Kinderland Baden-Württemberg                     zugunsten von Familien ebenso wie innovative
Baden-Württemberg hat sich mit der politischen       Bildungsprojekte in Kindergärten, Programme für
Leitidee vom Kinderland das Ziel gesetzt, für alle   Schülerinnen und Schüler oder die Kultur- sowie
Kinder im Land ein kindgerechtes Lebensumfeld zu     die Zukunftsakademie Baden-Württemberg.
schaffen, in dem sie sich bestmöglich entwickeln
können – von Anfang an und unabhängig von ihrer      1.2 Kinderschutz
sozialen Herkunft.                                   Zuständig für den Kinderschutz sind in Baden-
Kinder haben ein Recht auf besonderen Schutz, auf    Württemberg die insgesamt 46 Jugendämter der
bestmögliche individuelle Förderung und auf die      Stadt- und Landkreise. Sie üben ihre Aufgaben als
Entwicklung ihrer Persönlichkeit sowie auf alters-   weisungsfreie Pflichtaufgaben aus. Unterstützung
gerechte Beteiligung – so steht es auch in der       erhalten diese vom Landesjugendamt beim Kom-
UN-Kinderrechts-Konvention. Deshalb sollen bei       munalverband für Jugend und Soziales (KVJS) als
allen politischen Maßnahmen der Landesregierung      überörtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe
die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien       in Baden-Württemberg. Oberste Landesjugendbe-
beachtet und berücksichtigt werden.                  hörde ist das Ministerium für Soziales und Integra-
                                                     tion. Ihm kommt die Aufgabe zu, die Jugendämter
Das Kinderland steht also für einen ressortüber-     und das Landesjugendamt bei der Wahrnehmung
greifenden Politikansatz: Alle Politikfelder – von   ihrer Aufgaben zu unterstützen und dabei unter
den familien- und kinderpolitischen Kernberei-       anderem die Weiterentwicklung des Kinderschut-
chen wie zum Beispiel Kinder- und Jugendschutz,      zes anzuregen und zu fördern.
Familienförderung oder Schulpolitik bis hin zu
entfernteren Bereichen wie zum Beispiel Woh-         So haben in den Jahren 2018/2019 alle Jugendämter
nungsbau, gesunden Umweltbedingungen und             im Land das Angebot erhalten, ihre Strukturen und
Verkehrssicherheit – können und sollen innerhalb     Prozesse im Kinderschutz vor Ort mit Hilfe einer
ihres Zuständigkeitsbereichs mit dazu beitragen,     wissenschaftlichen Begleitung durch das Deutsche
Baden-Württemberg zum Kinderland zu machen.          Jugendinstitut selbst zu überprüfen und gegebe-
                                                     nenfalls zu optimieren. Nahezu alle Jugendämter im
                                                     Land haben von dem Angebot Gebrauch gemacht.

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Das Projekt, für das Haushaltsmittel in Höhe von       Eine wichtige Rolle kommt auch den Jugendämtern
    insgesamt rd. 480.000 Euro zur Verfügung gestellt      zu. Hier sollen wirksame Methoden zur Einschät-
    wurden, wurde Ende 2019 abgeschlossen. Die Er-         zung des Gefährdungsrisikos erarbeitet werden,
    gebnisse fließen nun in die im Rahmen des Konzepts     die entsprechenden Gütekriterien genügen. Auch
    gegründete Arbeitsgruppe ein, die die Aufgabe hat,     Familienrichterinnen und Familienrichter sollen
    praxisorientierte Lösungsvorschläge zur Weiter-        künftig verpflichtet sein, unmittelbar nach Über-
    entwicklung des Kinderschutzes in Baden-Württem-       nahme eines familienrechtlichen Referats an um-
    berg zu erarbeiten sowie ein umfassendes Kinder-       fassenden Fortbildungen teilzunehmen. Darüber
    schutzkonzept mit Beteiligung aller Professionen       hinaus sollen Haupt- und Ehrenamtliche in Ver-
    zu entwickeln, dieses fortlaufend auf Aktualität und   einen bei der Entwicklung und Umsetzung wirksa-
    Konsistenz zu überprüfen und, soweit erforderlich,     mer Schutzkonzepte unterstützt werden.
    zu revidieren. Dafür stehen in den Jahren 2020/2021
    insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung.                  Es wird eine vordringliche politische Aufgabe sein,
                                                           die Empfehlungen in der nächsten Legislaturperio-
    Ergänzt wurde dieses Projekt ab Herbst 2018 durch
                                                           de in Land und Bund umzusetzen.
    die Kommission Kinderschutz, die aus Anlass des
    besonders schweren Missbrauchsfalls in Staufen
                                                           Darüber hinaus fördert das Land ein Vernetzungs-
    im Breisgau eingesetzt wurde. In den folgenden
                                                           und Qualifizierungsangebot für gemeinnützige
    15 Monaten hat die Kommission eine umfassende
                                                           Vereine, das von der Sportjugend Baden-Würt-
    Analyse des Kinderschutzes in Baden-Württemberg
                                                           temberg erarbeitet wurde. Das „Kinderschutz in
    vorgenommen und Handlungsfelder für dessen
                                                           Baden-Württemberg“ (KiSchuBW) getaufte Projekt
    Weiterentwicklung und Verbesserung identifiziert.
                                                           ermöglicht den in den verschiedenen Bereichen
    Der Abschlussbericht der Kommission enthält            der Jugendarbeit tätigen Organisationen glei-
    mehr als 100 konkrete Einzelempfehlungen.              chermaßen Zugang zu Fortbildungs- und Quali-
                                                           fizierungsmaßnahmen im Bereich des Kinder- und
    So müssen beispielsweise für die Gefährdungsein-
                                                           Jugendschutzes. Dabei liegt der Schwerpunkt
    schätzung durch Jugendamt und Familiengericht
                                                           zunächst auf der Prävention sexualisierter Gewalt.
    aussagekräftige sowie praktisch gut handhabbare
                                                           Dafür stehen 2020/2021 insgesamt 120.000 Euro
    Standards festgelegt werden. Auch muss das Ver-
                                                           zur Verfügung.
    hältnis zwischen Datenschutz und Kinderschutz
    besser austariert werden. Wichtig ist zudem, für die
                                                           Das Land Baden-Württemberg fördert auch die
    Betroffenen sexuellen Missbrauchs ein möglichst
                                                           Beratung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer
    dichtes Netz von Anlaufstellen zu schaffen. Zugleich
                                                           von häuslicher, sexueller und sexualisierter Gewalt
    muss die Prävention beispielsweise durch wirksame
                                                           geworden sind, in spezialisierten Fachberatungs-
    Schutzkonzepte weiter ausgebaut werden.
                                                           stellen. Landesweit halten rund 73 Einrichtungen
    Hinzu kommt die Notwendigkeit von Änderungen           Beratungsangebote u. a. für von häuslicher und se-
    im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs und im Ge-        xualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugend-
    setz über das Verfahren in Familiensachen und in       liche vor. Das Angebot wollen wir bedarfsgerecht
    den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar-      weiter ausbauen.
    keit. Die Mitwirkung der Jugendämter in familien-
    gerichtlichen Verfahren ist ausdrücklich gesetzlich    Schließlich bieten die „Beratungs- und Behand-
    zu verankern, und im Kinderschutzverfahren sollen      lungsangebote für tatgeneigte Personen“ ein
    auch betroffene Minderjährige angehört werden.         wichtiges präventiv und anonym nutzbares An-
                                                           gebot für Menschen, die Gefahr laufen, Kinder
    Darüber hinaus sollen Eintragungen über einschlä-
                                                           sexuell zu missbrauchen. Mangels anderweitiger
    gige Straftaten künftig weitgehend nicht mehr
                                                           Finanzierungsgrundlagen finanziert das Land meh-
    aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
                                                           rere Personalstellen bei Kooperationspartnern,
    Vorgesehen sind auch Änderungen der Konzeption
                                                           damit diese Beratung und Behandlung für tatge-
    zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten
                                                           neigte Personen anbieten können. Dafür standen
    Sexualstraftätern (KURS).
                                                           2018/2019 insgesamt 340.000 Euro zur Verfügung.

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Eine gemeinsame Vereinbarung wurde im April 2019      Die Unterhaltsvorschussleistungen werden zu
verlängert, so dass das Projekt 2020/2021 ebenfalls   40 Prozent vom Bund, zu 30 Prozent vom Land
mit insgesamt 340.000 EUR gefördert wird.             und zu 30 Prozent von den Stadt-und Landkrei-
                                                      sen sowie den kreisangehörigen Gemeinden
1.3 Bundesstiftung Frühe Hilfen                       mit eigenem Jugendamt getragen. In den Jahren
Für den Bereich der Frühen Hilfen und des präven-     2020/2021 wird mit folgenden Aufwendungen
tiven Kinderschutzes (Zielgruppe: Eltern mit Kin-     gerechnet:
dern im Alter von bis zu drei Jahren) ist insbeson-
dere auf die Umsetzung der Bundesstiftung Frühe                             2020             2021
Hilfen hinzuweisen. Mit der ab dem Jahr 2018 aus
Bundesmitteln finanzierten Bundesstiftung Frühe       Bund (40 %)      75,1 Mio. Euro    85,5 Mio. Euro
Hilfen (2012–2017: Bundesinitiative Frühe Hil-
fen) werden die Frühen Hilfen und der präventive      Land (30 %)      56,4 Mio. Euro    64,1 Mio. Euro
Kinderschutz in den folgenden vier Kernbereichen      Kommunen
weiter ausgebaut, verstetigt und qualitativ fort-                       56,4 Mio. Euro   64,1 Mio. Euro
                                                      (30 %)
entwickelt:
                                                      gesamt           187,9 Mio. Euro 213,7 Mio. Euro
• Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen,
• langfristige Unterstützung von Familien in den      Die Rückgriffquote (also der Anteil der Aufwen-
Frühen Hilfen durch den Einsatz von Fachkräften       dungen, der von den eigentlichen Unterhalts-
und Freiwilligen,                                     schuldnern zurückgeholt werden kann) liegt in
                                                      Baden-Württemberg mit 28 Prozent deutlich
• Angebote und Dienste an den Schnittstellen
                                                      über dem Bundesschnitt von 19 Prozent. Trotz-
der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme,
                                                      dem ergeben sich gemeinsam für Bund, Land und
• Erprobung innovativer Maßnahmen und Imple-          Kommunen erhebliche Mindereinnahmen. Ziel
mentierung erfolgreicher Modelle.                     muss sein, die Rückgriffquote weiter zu erhöhen.
                                                      Ein erster Schritt dafür war, 2019 den Anteil der
Beim Kommunalverband für Jugend und Soziales/
                                                      Kommunen an den Rückgriffeinnahmen von bisher
Landesjugendamt wurde dafür eine Landeskoordi-
                                                      einem Drittel auf 40 % zu erhöhen.
nierungsstelle eingerichtet.
In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 werden für       2. JUGENDPOLITIK
die Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen in
Baden-Württemberg voraussichtlich Bundesmittel        Auf Grundlage des Koalitionsvertrages haben
in Höhe von rund 5,3 Mio. Euro jährlich zur Verfü-    wir den „Zukunftsplan Jugend“ zum Masterplan
gung stehen.                                          Jugend weiterentwickelt. Ziel ist es, die Angebote
                                                      der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im
1.4 Unterhaltsvorschuss                               Land strukturell und nachhaltig zu stärken und
Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sichert den       zu fördern. Dies geschieht in einem umfassenden
Unterhalt von Kindern alleinerziehender Eltern.       Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Partnern
Kinder von Alleinerziehenden haben nach der           der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendso-
Neuregelung des UVG ab dem 01.07.2017 bis zur         zialarbeit. Vorgabe hierbei ist, passgenaue, prak-
Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch        tikable und sachgerechte Fördergrundlagen zu
auf Leistungen nach dem UVG, wenn sie von dem         erarbeiten, die von allseitiger Akzeptanz getragen
nicht betreuenden Elternteil keinen oder nicht        werden und klar strukturiert sind. Neben fachlich-
ausreichenden Unterhalt erhalten. Für die dritte      inhaltlichen Verbesserungen soll die Novellierung
Altersstufe (12 bis 17 Jahre) gelten besondere Zu-    der Fördergrundlagen einen gerechten Mittelein-
gangsvoraussetzungen; zudem werden Einkommen          satz gewährleisten.
der Jugendlichen wie z. B. Ausbildungseinkünfte auf
die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet.

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Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 hat das Land       2.3 Förderung von Bildungsreferentenstellen
    zudem die Zusage eingelöst, bis zum Ende der        Die Förderung der Bildungsreferentinnen und
    Legislaturperiode das Volumen der Jugendförde-      Bildungsreferenten erfolgt auf Grundlage von
    rung dauerhaft um zehn Mio. pro Jahr zu erhöhen.    § 7 Jugendbildungsgesetz (JBiG) einheitlich im
    Damit werden unter anderem die nachstehend          Wege einer Festbetragsförderung. Mit der neuen
    exemplarisch aufgeführten Aufgaben der Kinder-      Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum
    und Jugendarbeit gesichert und weiterentwickelt.    Bildungsreferenten-Programm (VwV BiRef) vom
                                                        03.09.2018 wurde erstmals die Dynamisierung des
    2.1 Jugendverbandsförderung                         Förderfestbetrags um 2,5 Prozent des Vorjahres-
    Das Land gewährt den Jugendorganisationen und       wertes festgelegt.
    Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe
    tätig sind, Zuwendungen für die Kosten, die ihnen   2.4 Jugendbildungsakademien
    durch Leitungsaufgaben entstehen. Gefördert         Die überverbandlich in Baden-Württemberg tätige
    werden bisher anerkannte Träger der Kinder- und     Jugendbildungsakademie „Jugendburg Rotenberg“
    Jugendarbeit bzw. der außerschulischen Jugend-      wird zur teilweisen Finanzierung ihrer laufenden
    bildung.                                            Aufwendungen institutionell mit Mitteln des Mi-
                                                        nisteriums für Soziales und Integration gefördert.
    Um die Vielfalt der Jugendverbändelandschaft zu     Darüber hinaus erhält sie Investitionsmittel zur
    vergrößern, führt das Land zudem ein Programm       Sanierung ihrer Einrichtung.
    zum Strukturaufbau neuer Jugendverbände durch,
    über das sie auf dem Weg zur Anerkennung als        Die Akademie der Jugendarbeit Baden-Württem-
    Träger der Jugendhilfe gefördert werden. Zusätz-    berg e. V. will dem Bedarf an breit gefächerter und
    lich sollen aus Gründen der Gleichbehandlung        zusätzlicher Qualifikation der ehren- und haupt-
    künftig auch Vereinigungen, die auf dem Gebiet      amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein
    der Jugendsozialarbeit tätig sind, an den Mitteln   träger- und institutionenübergreifendes Angebot
    der institutionellen Förderung partizipieren.       gegenüberstellen und insbesondere bestehende
                                                        Fortbildungsangebote vernetzen. Sie ist in Träger-
    Darüber hinaus sollen die Fördergrundsätze für      schaft des Landesjugendrings Baden-Württemberg
    die institutionelle Förderung im Bereich der Ju-    e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeit-
    gendverbände neu ausgerichtet werden.               stätten Baden-Württemberg e. V. und wird eben-
                                                        falls jährlich institutionell gefördert.
    2.2 Jugenderholungsmaßnahmen und
    -einrichtungen                                      2.5 Jugendbildungsmaßnahmen
    Anerkannte Träger der Kinder- und Jugendarbeit      Die hauptsächlich von den Jugendverbänden ge-
    bzw. der außerschulischen Jugendbildung leisten     tragenen Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung von
    mit ihren jugendgemäßen, pädagogisch verant-        Jugendleiterinnen und Jugendleitern und die Se-
    worteten Freizeiten einen wertvollen Beitrag zur    minare zur außerschulischen Jugendbildung (bei-
    Jugenderholung. Im Gegensatz zu Angeboten           spielsweise zu Fragen der politischen, sozialen,
    kommerzieller Reiseveranstalter oder gemein-        sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen
    nütziger Jugendreisedienste sind die Jugenderho-    und technologischen Jugendbildung sowie der
    lungsmaßnahmen in ein Ganzjahreskonzept der         Mädchen- und Jungenbildung) bilden das Kern-
    Arbeit für junge Menschen eingebunden. Nach         stück der Jugendbildungsmaßnahmen. Jugend-
    wie vor besteht bei vielen jungen Menschen gro-     leiterlehrgänge und Seminare werden mit einem
    ßes Interesse an Jugenderholungsmaßnahmen.          Tagessatz je teilnehmender Person gefördert.

    Die Förderung soll mit Hilfe der insgesamt          2.6 Soziale Jugendarbeit in Problemgebieten
    erhöhten Fördermittel für den Masterplan Jugend     Die mobile Jugendsozialarbeit in Problemgebieten
    strukturell deutlich gestärkt werden.               (Mobile Jugendarbeit) ist eine besondere Form der
                                                        offenen Jugendarbeit. Sie richtet sich an Kinder,
                                                        Jugendliche und junge Erwachsene, die besonders

8
von Ausgrenzung und sozialer Benachteiligung         2.8 Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen
betroffen sind und von anderen Angeboten der         Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den
Jugendhilfe nicht oder nur unzulänglich erreicht     kommunalen Landesverbänden geschlossenen „Pakt
werden. Ihre prägenden Merkmale sind die             für Familien mit Kindern“ beteiligt sich das Land seit
aufsuchende Arbeit auf der Straße sowie              2012 an den Kosten der Jugendsozialarbeit an öffent-
Beziehungsarbeit, die einen freiwilligen und         lichen Schulen (Schulsozialarbeit). Dafür wendet das
niedrigschwelligen Kontakt zulässt.                  Land jährlich rund 30 Mio. Euro auf.

Der aufgrund der Handlungsempfehlungen des           Dabei verstehen wir Schulsozialarbeit als die ganz-
Sonderausschusses „Konsequenzen aus dem              heitliche, lebensweltbezogene und lebenslagen-
Amoklauf in Winnenden und Wendlingen“ emp-           orientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen
fohlene Ausbau der Mobilen Jugendarbeit auf          und Schüler im koordinierten Zusammenwirken von
landesweit 220 Vollzeitstellen wurde ab dem Jahr     Schulsozialarbeitern und Schule. Sie ist unabhängig
2014 erreicht. Die Landesförderung der Mobilen       vom Leistungsort und von der zweckgerichteten Ein-
Jugendarbeit wird als Personalkostenzuschuss pro     gliederung in die Schulstrukturen ein Leistungsan-
Vollzeitstelle und Jahr gewährt.                     gebot der Jugendhilfe nach § 13 des Achten Buches
                                                     Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 15 des Kinder-
Darüber hinaus fördert das Land modellhafte Maß-     und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg.
nahmen sowie Modellprojekte der Landesarbeits-       Die grundsätzliche Verantwortung für die Planung,
gemeinschaft Mobile Jugendarbeit / Streetwork        Bereitstellung und Finanzierung der Jugendsozial-
Baden-Württemberg (z. B. Servicestelle Fachbe-       arbeit liegt dementsprechend vorrangig bei den
ratung Mobile Jugendarbeit, Nachwuchsförderung,      Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Baden-Würt-
Weiterentwicklung der Mobilen Jugendarbeit im        temberg mithin bei den Stadt- und Landkreisen
ländlichen Raum, modellhafte Erprobung themen-       sowie den zu örtlichen Trägern der Jugendhilfe be-
bezogener Projekte) und das Fachkräfteportal der     stimmten kreisangehörigen Gemeinden. Innerhalb
Kinder- und Jugendhilfe.                             von nur acht Jahren ist die Anzahl der Schulsozial-
                                                     arbeiterinnen und Schulsozialarbeiter von
2.7 Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe       1.286 auf 2.644 Fachkräfte und damit um
Nach dreijähriger Erprobungsphase im Rahmen ei-      über 100 Prozent gestiegen.
nes durch die Stiftung Kinderland geförderten Pro-
jektes wurde mit dem Doppelhaushalt 2020/2021        2.9 Freiwilliges Soziales Jahr
die Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe       Baden-Württemberg ist nicht nur das Land des
dauerhaft im Landeshaushalt verankert.               Ehrenamts, sondern mit knapp 13.800 Freiwilligen
                                                     im Freiwilligen Sozialen Jahr (2018) auch das Land
Ziel ist es, die Beteiligung von Kindern und Ju-     der Freiwilligendienste.
gendlichen, ihren Familien und sonstigen Sorge-
berechtigten durch Information und Beratung          Für junge Freiwillige ist ein Einsatz im FSJ als Ort
zu fördern. Die Betroffenen sollen mit Hilfe         des sozialen Lernens eine Bereicherung. Sie er-
ombudschaftlicher Beratung in die Lage versetzt      fahren berufliche Orientierung, erwerben soziale
werden, ihre Interessen darzulegen und von sich      Kompetenzen und lernen, Verantwortung für sich
aus in Prozesse der Kinder- und Jugendhilfe ein-     und andere zu übernehmen.
zubringen. Bei Streitfragen soll die Ombudsstelle
unparteiisch vorgehen und durch Vermittlung die      Von der dauerhaft hohen Nachfrage am FSJ in Baden-
Beteiligten im Prozess unterstützen, eine gerech-    Württemberg profitiert vorrangig die Allgemein-
te Lösung zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen,    heit, weil sich die jungen Menschen durch ihren Ein-
sollen sowohl zentral gelegene hauptamtliche         satz aktiv an der Bürgergesellschaft beteiligen und
Beratungsstrukturen aufgebaut als auch regionale     sich häufig auch nach Abschluss des FSJ noch für
ehrenamtliche Netzwerke eingerichtet werden,         andere engagieren. Zudem bleiben viele FSJler auch
welche den Zugang zur hauptamtlichen Beratung        im späteren Berufsleben im Sozialbereich „kleben“.
niedrigschwellig vermitteln.

                                                                                                              9
Die Träger haben in den vergangenen Jahren ihre      Wir wollen die Familien stärken, gleichgültig, ob
     Platzzahlen kontinuierlich steigern können. Um       diese sich als modern oder klassisch verstehen. Wir
     auch zukünftig junge Freiwillige für einen Dienst    wollen Familien nicht bevormunden, sondern ihnen
     zu gewinnen, ist es wichtig, die derzeitigen Qua-    bei ihren Entscheidungen Wahlfreiheit lassen. Wir
     litätsstandards dauerhaft zu erhalten. Deshalb       unterstützen diejenigen, die ihre Kinder selbst be-
     wurde die Landesförderung an die gestiegenen         treuen möchten, genauso wie diejenigen, die priva-
     Teilnehmerzahlen angepasst und von drei Mio.         te und öffentliche Betreuungsangebote nutzen.
     Euro auf 6,5 Mio. Euro erhöht.
                                                          Dazu gehört insbesondere die Einführung eines
     2.10 Kostenerstattung für unbegleitete minder-       Landesfamiliengeldes.
     jährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA)
     Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung          3.1 Landesprogramm STÄRKE
     von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen      Das Landesprogramm STÄRKE ist ein wesentlicher
     und Ausländern (UMA) ist eine Aufgabe, die die       Baustein der Familienpolitik. Auf Grundlage der
     örtlichen Träger der Jugendhilfe – die baden-würt-   2018 erfolgten Evaluation von STÄRKE 2014 wurde
     tembergischen Jugendämter – wahrnehmen. Para-        das Programm neu ausgerichtet und eine neue
     graf 89d SGB VIII begründet bei Gewährung von        Verwaltungsvorschrift (VwV STÄRKE 2019) zum
     Jugendhilfe an UMA eine Kostenerstattungspflicht     01.01.2019 als Landesprogramm STÄRKE 2019
     des Landes gegenüber den örtlichen Trägern der       erlassen. Die Verwaltungsvorschrift besitzt Gültig-
     Jugendhilfe. Die Aufwendungen des Landes für die     keit bis zum 31.12.2023.
     Kostenerstattung an die örtlichen Träger der Ju-
     gendhilfe befinden sich weiterhin auf einem hohen    Die bisherigen Eckpfeiler des Programms wurden
     Niveau. Im Jahr 2018 wurden insgesamt rund 333       modifiziert und die Verwaltungsabläufe durch die
     Mio. Euro erstattet, im Jahr 2019 rund 250 Mio.      Reduktion von fünf auf drei Förderkomponenten
     Euro. Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden dafür       vereinfacht. Offene Treffs, die allen Familien wohn-
     228 Mio. Euro und 195 Mio. Euro etatisiert.          ortnah einen niederschwelligen Zugang zu Bil-
                                                          dungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten
     3. FAMILIENPOLITIK                                   bieten, sowie Familienbildungsangebote und Bil-
                                                          dungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebens-
     Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft.    situationen sind die neuen förderfähigen Angebote.
     Sie geben Orientierung und Halt, sie garantieren     Die Möglichkeit zu flankierenden Hausbesuchen
     gegenseitige Hilfe und Solidarität über Genera-      mit Beratung besteht in Einzelfällen auch weiterhin.
     tionengrenzen hinweg. In den Familien werden
     Mitmenschlichkeit, Zuneigung und Verantwortung       3.2 Stiftung „Familie in Not“
     füreinander gelebt – unabhängig von der konkre-      Die Stiftung „Familie in Not“ wurde vom Land
     ten Form des Zusammenlebens.                         Baden-Württemberg im März 1980 als rechtsfä-
                                                          hige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet,
     Unseren Respekt und unsere Anerkennung ver-          das Stiftungskapital beläuft sich auf 8.980.670
     dienen deshalb alle Familienmodelle, in denen        Euro. Aufgabe der Stiftung ist es, in finanzielle
     Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung         Not geratene Familien, Einelternfamilien, Lebens-
     übernehmen. Die Pflege der älteren Generation,       gemeinschaften und Lebenspartnerschaften mit
     die Erziehung und Bildung der Kinder, aber auch      mindestens einem kindergeldberechtigendem
     die finanzielle Sicherheit breiter Bevölkerungs-     Kind, Familien mit behinderten Angehörigen sowie
     schichten sind ohne familiäre Solidarität nicht      alleinerziehende Elternteile und Familien in beson-
     vorstellbar.                                         deren Lebenslagen in Not- und Konfliktsituationen
                                                          durch finanzielle Leistungen nachhaltig zu unter-
     Familienpolitik ist für die CDU-Landtagsfraktion     stützen, soweit diese Notlagen nicht allein aus
     deshalb keine Klientelpolitik, sondern zentraler     eigener Kraft und mit anderen vorrangigen Hilfen
     Baustein unserer Sozial- und Gesellschaftspolitik.   abgewendet werden können. Die Stiftungsleistun-
                                                          gen sind freiwillige Leistungen.

10
Die Stiftung „Familie in Not“ übernimmt in             4. FRAUEN- UND
Baden-Württemberg auch die Vergabe von                 GLEICHSTELLUNGSPOLITIK
Leistungen aus Mitteln der im Jahr 1984 errich-
teten Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz         Ein Schwerpunkt der Gleichstellungspolitik des
des ungeborenen Lebens“. Aufgabe der Bundes-           Landes ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frau-
stiftung ist es, schwangere Frauen in Notlagen         en. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit relevanten
zu unterstützen, um ihnen die Fortsetzung der          staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren der Lan-
Schwangerschaft zu erleichtern.                        desaktionsplan gegen Gewalt an Frauen erarbeitet.

Die Vergabe der Stiftungsleistungen der Landes-        Gegenstand des Landesaktionsplans sind Formen
stiftung „Familie in Not“ sowie der Bundesstif-        von Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark
tung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen         betreffen. Dazu zählen häusliche Gewalt, sexuelle
Lebens“ erfolgt durch den Kommunalverband für          Gewalt, Zwangsverheiratung und Menschenhan-
Jugend und Soziales Baden-Württemberg.                 del zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Der
                                                       Landesaktionsplan schafft Rahmenbedingungen
3.3 Förderung der anerkannten                          und gibt Impulse zur Vorhaltung eines bedarfs-
Schwangerschaftsberatungsstellen                       deckenden Schutz- und Unterstützungsangebots
Die landesweit 123 anerkannten Schwanger-              für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, zur
schaftsberatungsstellen stellen nach dem Gesetz        Bekämpfung und nachhaltigen Beendigung von
zur Vermeidung und Bewältigung von Schwanger-          Gewalt durch gut abgestimmte Interventionsket-
schaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktge-         ten und durch eine koordinierte und wirkungsvolle
setz – SchKG) ein ausreichendes, wohnortnahes          Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit.
und plurales Beratungsangebot sicher. Die Bera-
tung werdender Mütter soll die Fortsetzung der         Eine strukturelle Weiterentwicklung des Landesak-
Schwangerschaft ermöglichen und diesen helfen,         tionsplanes besteht in der Schaffung einer Lan-
Not- und Konfliktlagen zu überwinden.                  deskoordinierungsstelle mit folgenden Aufgaben-
                                                       schwerpunkten:
Der Beratungsauftrag umfasst:
                                                       • Organisation und Moderation des behörden-
• Informationen über soziale und finanzielle Hilfen    und institutionenübergreifenden Erfahrungs- und
für Schwangere und zu Fragen der Sexualaufklä-         Informationsaustauschs und Zusammenarbeit mit
rung, Verhütung und Familienplanung                    entsprechenden Stellen auf kommunaler, Landes-
(§§ 2, 2a und 3 SchKG),                                und Bundesebene zur gegenseitigen Unterstüt-
• notwendige Schwangerschaftskonfliktberatung          zung und Absprache der Vorgehensweise,
im Sinne des § 219 StGB (§§ 5, 6 und 8 SchKG),         • Unterstützung der interinstitutionellen
• psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit           Interventionsketten gegen Gewalt an Frauen
Pränataldiagnostik (§ 2a SchKG) sowie                  auf Stadt- und Landkreisebene,

• Informationen über die Möglichkeit, den Ablauf       • Abwicklung und Begleitung von wissenschaftlich
und das Verfahren einer vertraulichen Geburt für       fundierten Bedarfsanalysen und Bedarfsplanungen
Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten.   im Hinblick auf ein adäquates Unterstützungssys-
                                                       tem für gewaltbetroffene Frauen im Land,
                                                       • Zusammenarbeit und Koordinierung des Aus-
                                                       tauschs mit dem bundesweiten Hilfetelefon
                                                       „Gewalt gegen Frauen“,

                                                       • Impulsgebung zur Anpassung rechtlicher
                                                       Rahmenbedingungen sowie

                                                                                                            11
• Konzeptentwicklungen (z. B. Akut-Schutz-            für eine ausreichende Ausstattung an Plätzen
     Konzepte für Frauen mit erhöhtem Betreuungs-          in Frauen- und Kinderschutzhäusern zu sorgen.
     und Pflegebedarf, Konzepte für flächendeckende
     Angebote der Täterarbeit und der verfahrens-          4.1 Frauen- und Kinderschutzhäuser
     unabhängigen Beweissicherung, Schutzkonzepte          Die 42 Frauen- und Kinderschutzhäuser freier und
     für junge volljährige Opfer von Menschenhandel).      kommunaler Träger im Land sind ein notwendiger
                                                           und wesentlicher Bestandteil des Hilfesystems.
     Die Beratung und Begleitung der Umsetzung er-         Sie bieten Frauen und deren Kindern Schutz vor
     folgt durch einen Beirat als behörden- und insti-     häuslicher Gewalt in akuten Situationen, die durch
     tutionenübergreifendes Fachgremium. Das Land          einen Wohnungsverweis nicht abgewendet werden
     unterstützt die Weiterentwicklung der Schutz- und     können, und unterstützen die Betroffenen durch
     Beratungskonzepte des stationären und ambulan-        fachkundige Beratung und praktische Lebenshilfen.
     ten Hilfesystems durch die finanzielle Förderung
     von Modellprojekten wie z. B. das Projekt „Frauen-    Die Förderung der Frauen- und Kinderschutz-
     beauftragte in Einrichtungen“ zur Unterstützung       häuser erfolgt im Rahmen der kommunalen Da-
     gewaltbetroffener Frauen mit Behinderung.             seinsvorsorge überwiegend von den Gemeinden,
                                                           Städten und/oder Landkreisen entweder einrich-
     Zur Verbesserung der Akut-Versorgung von Ge-          tungs- oder personenbezogen. Das Land fördert
     waltopfern wird die Gewaltambulanz Heidelberg         zusätzlich die Wahrnehmung von Aufgaben der
     mit ihrem niedrigschwelligen Angebot der rechts-      Prävention und der Nachsorge.
     medizinischen Untersuchung, der gerichtsfesten
     Dokumentation und Asservierung von Spuren auch        Diese auf Antrag gewährten Zuschüsse setzen sich
     für Gewaltopfer, die (noch) keine Anzeige erstattet   aus einem Sockelbetrag pro Frauen- und Kinder-
     haben, weiter gefördert werden.                       schutzhaus und einem variablen Anteil pro Platz
                                                           (Platzwert) zusammen. Der Platzwert wird jährlich
     Nachdem auf Bundesebene zwischenzeitlich auch         vom Sozialministerium nach der Gesamtzahl der
     ausgeweiteter Anspruch gesetzlich Versicherter        Plätze in allen antragstellenden Häusern fest-
     auf „Leistungen zur vertraulichen Spurensiche-        gesetzt. Daneben stehen für investive Zuschüsse
     rung am Körper, einschließlich der erforderlichen     jährlich 330.000 Euro Landesmittel zur Verfügung.
     Dokumentation sowie Laboruntersuchungen
     und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der            4.2 Menschenhandel zum Zweck der
     sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf dritt-    sexuellen Ausbeutung
     verursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer       Menschenhandel ist eine besonders entwürdigen-
     Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines      de Erscheinungsform der professionellen, häufig
     sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung        organisierten, Kriminalität. Opfer sind vor allem
     oder einer Vergewaltigung sein können“, nor-          Frauen und Mädchen, die zur Prostitution gezwun-
     miert wurde, sollen zudem mit Unterstützung des       gen werden. Daher werden in Baden-Württem-
     Landes vier weitere Gewaltambulanzen in Baden-        bergauch mehrere Fachberatungsstellen für Opfer
     Württemberg entstehen. Dazu wurden im                 von Menschenhandel gefördert: die Mitternachts-
     3. Nachtragshaushalt 2020/2021 insgesamt 1,1          mission in Heilbronn, das Fraueninformationszent-
     Mio. Euro zusätzlich etatisiert.                      rum in Stuttgart und FreiJa in Freiburg.

     Insgesamt wurden die Mittel zur Verbesserung der      4.3 Chancengleichheitsgesetz
     Situation gewaltbetroffener Menschen im Dop-          Das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Verwirk-
     pelhaushalt 2020/2021 von 2,1 Mio. Euro im Jahr       lichung der Chancengleichheit von Frauen und
     2019 über 6,1 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 10,2 Mio.    Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Würt-
     Euro ab dem Jahr 2021 erhöht. Damit soll nament-      temberg (ChancenG) verpflichtet die Stadt- und
     lich die Umsetzung der Istanbul-Konvention voran-     Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwoh-
     getrieben werden. Sie hat insbesondere zum Ziel,      nerzahl ab 50.000 zu der Bestellung einer kom-

12
munalen Gleichstellungsbeauftragten. So soll die       Nach dem Landes-Behindertengleichstellungsge-
Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen       setz Baden-Württemberg sind die Stadt- und Land-
und Männern als kommunale Aufgabe vorange-             kreise seit 01.01.2016 verpflichtet, einen kommu-
trieben werden. Für die Kostenerstattung stehen        nalen Behindertenbeauftragten zu bestellen. Es
insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von rund 2,42        steht den Kreisen frei, ob die bzw. der kommunale
Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Stadt- und       Behindertenbeauftragte ehren- oder hauptamt-
Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwoh-           lich tätig ist. Das Land erstattet nach Maßgabe der
nerzahl ab 50.000 können somit eine pauschale          VwV Kommunale Behindertenbeauftragte 36.000
Erstattung in Höhe von maximal 42.500 Euro pro         Euro pro Jahr für ein Ehrenamt und 72.000 Euro für
Kalenderjahr beantragen.                               die hauptamtliche Tätigkeit als kommunaler Be-
                                                       hindertenbeauftragter.
Aus § 33 des ChancenG und der Koalitionsverein-
barung ergibt sich die Notwendigkeit einer Evalua-     5.1 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe/
tion des ChancenG zwei Jahre nach dessen Inkraft-      Bundesteilhabegesetz
treten. Für die Evaluation wurde 2019 ein Institut     Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) führt die Ein-
beauftragt, dessen Abschlussbericht im 1. Quartal      gliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
2021 vorliegen soll.                                   weg vom hergebrachten institutionszentrierten
                                                       Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen per-
5. TEILHABE VON MENSCHEN                               sonenzentrierten Teilhaberecht. Die Eingliede-
MIT BEHINDERUNGEN                                      rungshilfe wird sich künftig auf Fachleistungen
                                                       für Menschen mit Behinderungen konzentrieren.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven-          Zum 01.01.2020 wurde die dritte Reformstufe des
tion (UN-BRK) und des 2015 beschlossenen Lan-          BTHG umgesetzt, die neben der Trennung von
desaktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK sind         Leistungen der Eingliederungshilfe von existenz-
Daueraufgaben der Sozialpolitik des Landes. Die        sichernden Leistungen (Sozialhilfe) auch Verbesse-
Themen Arbeit und Beschäftigung für Menschen           rungen in der Einkommens- und Vermögensheran-
mit Behinderungen sowie Wohnen sind hierbei            ziehung für die Leistungsberechtigten vorsieht.
Schwerpunkte.
                                                       Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Bundesteil-
Die Dezentralisierung von Komplexträgerein-            habegesetzes in Baden-Württemberg wurden die
richtungen und die Schaffung gemeindenaher             Stadt- und Landkreise zu Trägern der Eingliede-
und inklusiver Wohnangebote für Menschen mit           rungshilfe nach dem SGB IX bestimmt.
Behinderungen ist eine der großen Herausforde-
rungen. Durch die im Jahr 2018 weiterentwickelte       Während der Vorbereitungsphase 2017 bis 2019
Investitionsförderung des Landes und das neu           hat das Land die Kommunen mit einmalig mit 50
entwickelte Förderprogramm „Gemeinsam unter-           Mio. Euro beim Aufbau der neuen Verwaltungs-
stützt & versorgt wohnen“ sollen weitere passge-       strukturen unterstützt. In den Haushaltsjahren
naue Wohnformen im Quartier für Menschen mit           2020/2021 erhalten die Kommunen für die ihnen
Behinderungen geschaffen werden.                       aus dem BTHG erwachsenden Mehrkosten 126
                                                       Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuwen-
Da die Umsetzung der UN-BRK in allen gesellschaft-     dungen werden evaluiert und, falls nötig, ab dem
lichen Bereichen als dynamischer Prozess zu sehen      Jahr 2022 angepasst.
ist, muss der Landesaktionsplan als Maßnahmenplan,
der von stetiger Weiterentwicklung lebt, in gewissen   Darüber hinaus unterstützt das Land auch die Leis-
zeitlichen Abständen überprüft werden. Die Evalua-     tungserbringer mit bis zu 15,5 Mio. Euro für die bei
tion wird im Jahr 2020 von einem externen, unabhän-    ihnen entstehenden Umstellungskosten.
gigen Forschungsinstitut durchgeführt.

                                                                                                              13
5.2 Frühförderung                                      Bis Ende des Jahres 2020 wird das Sozialministeri-
     Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) kümmern      um einen Vorschlag zur Umsetzung des Vorhabens
     sich um eine möglichst frühzeitige Förderung be-       vorlegen.
     hinderter und von Behinderung bedrohter Kinder
     von deren Geburt bis zum Schuleintritt. Ziel ist es,   Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in
     direkte oder indirekte Auswirkungen einer Schä-        der Landesverwaltung
     digung oder Erkrankung auf die Entwicklung eines       Seit dem Jahr 2015 hat Baden-Württemberg die
     Kindes zu verhindern oder abzumildern.                 Pflichtbeschäftigungsquote für schwerbehinderte
                                                            Menschen (fünf Prozent) nicht mehr erreicht. Dar-
     Das Land unterstützt den Aufbau und weiteren           aufhin wurde 2017 eine interministerielle Arbeits-
     Ausbau, den Erhalt und die Weiterentwicklung           gruppe (IMA) eingesetzt, um Vorschläge zur Ver-
     eines hochwertigen und niederschwelligen An-           besserung der Situation zu entwickeln. Insgesamt
     gebots an IFF in Baden-Württemberg mit jeweils         hat die IMA 16 Maßnahmen vorgeschlagen. Als
     1,8 Mio. Euro in den Jahren 2020 und 2021. Die         Maßnahme mit besonderem Wirkpotenzial wurde
     Förderung basiert auf der Verwaltungsvorschrift        die Einführung eines sogenannten Stellenpools
     des Sozialministeriums für die Förderung Interdis-     identifiziert.
     ziplinärer Frühförderstellen (VwV-IFF).
                                                            Daran anknüpfend hat der Landtag auf Antrag der
     5.3 Familienentlastende Dienste                        Regierungsfraktionen im Rahmen der Beratungen
     Die Betreuung eines behinderten Familienmit-           zum Staatshaushaltsplan 2020/21 beschlossen,
     glieds im häuslichen Umfeld geht meist mit erheb-      für ein Sonderprogramm zur Steigerung der Be-
     lichen psychischen und physischen Belastungen          schäftigungsquote schwerbehinderter Menschen
     für die betreuenden Angehörigen einher; die Fa-        in der Landesverwaltung im Landeshaushalt für
     milien gehen häufig über die Grenzen ihrer Belast-     die Haushaltsjahre 2020/21 jeweils zehn Mio.
     barkeit hinaus, viele Familien zerbrechen daran.       Euro einzustellen. Es handelt sich um strukturelle
     Familienentlastende Dienste (FED) tragen durch         Mittel, die dementsprechend in der Mittelfristigen
     ihre Arbeit maßgeblich dazu bei, dass Menschen         Finanzplanung mitgeführt werden.
     mit Behinderungen ein inklusives Leben in ihrer
     Herkunftsfamilie führen können. Die Unterstüt-         Das Sozialministerium ist gefordert, ein
     zung der FED – derzeit mit 2,4 Mio. Euro jährlich      Umsetzungskonzept vorzulegen.
     – trägt so wesentlich zur Stärkung einer stabilen
     Familiensituation bei und entspricht daher in          6. SENIORENPOLITIK
     besonderer Weise dem Inklusionsgedanken der
     UN-Behindertenrechtskonvention.                        Mit der Alterung der Bevölkerung nehmen die
                                                            Seniorinnen und Senioren zunehmend Einfluss auf
     5.4 Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit            die Gestaltung und die Struktur unserer Gesell-
     Über einen Änderungsantrag der Koalitionsfrak-         schaft. Leben im Alter bedeutet dabei nicht, vor
     tionen wurden in den Doppelhaushalt 2020/2021          allem auf Hilfe angewiesen zu sein. Viele ältere
     1,32 Mio. Euro zur Errichtung eines Landeskom-         Menschen sind vielmehr noch sehr lange nach
     petenzzentrums Barrierefreiheit eingestellt. Das       dem Eintritt in den Ruhestand mobil. Sie bringen
     Kompetenzzentrum soll Kommunen und freie Trä-          sich mit ihrem Wissen und ihrem Erfahrungsschatz
     ger dabei unterstützen, die barrierefreie Zugäng-      aktiv in die Gesellschaft ein. Dies eröffnet viele
     lichkeit zu einzelnen Bereichen der Gesellschaft       Möglichkeiten.
     im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu
     realisieren. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben
     soll es aktiv mit Menschen mit Behinderungen
     bzw. deren Interessenvertretungen zusammen-
     arbeiten sowie Menschen mit Behinderungen und
     deren Expertise im Rahmen eines Experten-Beirats
     mit einbeziehen.

14
Die CDU-Landtagsfraktion tritt deshalb für ein       Ein sehr guter Schritt auf dem Weg, den Bedarfen
modernes Bild vom Altern ein. Sie will eine Kultur   der Seniorinnen und Senioren in der Landespolitik
der umfassenden Teilhabe schaffen, die alle ge-      mehr Gewicht zu verschaffen, war die Einsetzung
sellschaftlichen Gruppen und alle Alterskohorten     eines Demografiebeauftragten des Landes. Dafür
einschließt und so in eine erfolgreiche Generatio-   sind wir mit Nachdruck eingetreten. Auch wenn er
nenpolitik mündet. Es gilt, da zu unterstützen, wo   nicht über originäre Kompetenzen zur Umsetzung
Hilfe nötig ist, und da zu aktivieren, wo Ressour-   konkreter Maßnahmen verfügt, hat er in den letz-
cen ungenutzt sind.                                  ten Jahren mit seinen Analysen und Impulsen ganz
                                                     wesentlich dazu beigetragen, das Bewusstsein
Entscheidende Faktoren für ein selbstbestimmtes      für den demografischen Wandel und die daraus
Leben im Alter liegen im örtlichen Umfeld der        resultierenden Handlungsnotwendigkeiten zu
Menschen. Wir begrüßen deshalb die Strategie         schärfen. Zudem bietet er eine wichtige Plattform
„Quartier 2030“, mit der Gemeinden, Landkreise       für andere Gruppen und Institutionen, die auf dem
und zivilgesellschaftliche Akteure bei der alters-   Feld des demografischen Wandels unterwegs sind;
und generationengerechten Quartiersentwicklung       und er ist Multiplikator für weitere Partner.
unterstützt werden. Die damit verbundenen Maß-
nahmen wollen wir unter Beteiligung der Betroffe-    Nach der Landtagswahl wollen wir insbesondere
nen ausbauen und stärken.                            die Vorschläge, die der Runde Tisch „Wohnen für
                                                     das Alter“ unter seiner Leitung erarbeitet hat,
Wir wollen zudem die Potenziale des bürger-          einer näheren Machbarkeitsprüfung unterziehen.
schaftlichen Engagements noch besser nutzen.
Das betrifft zum einen ehrenamtliche Angebote
zur Unterstützung älterer Mitbürgerinnen und
Mitbürger; zum anderen geht es darum, dass das
Potential der vielen aktiven älteren Menschen im
Land auch der Gesellschaft zugutekommt. Hier-
für bedarf es ineinandergreifender Konzepte von
Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft. Weil bür-
gerschaftliches Engagement hauptsächlich direkt
vor Ort geschieht, wollen wir gemeinsam mit den
Kommunen vorangehen.

Dazu gehören beispielsweise Anlaufstellen zur
Koordination bürgerschaftlichen Engagements in
der Kommunalverwaltung sowie Seniorenbüros
und andere Netzwerke, z. B. Bürgerstiftungen
oder Mehrgenerationenhäuser. Dabei verstehen
wir Mehrgenerationenhäuser nicht in erster Linie
als Orte des generationenübergreifenden Zu-
sammenwohnens im engeren Sinne, sondern als
Begegnungsorte, an denen das Miteinander der
Generationen aktiv gelebt wird und die Raum für
gemeinsame Aktivitäten sowie ein nachbarschaft-
liches Miteinander im Quartier schaffen.

Bei unseren Aktivitäten ist auch der Landesenio-
renrat ein wichtiger Partner, den wir aus Landes-
mitteln fördern.

                                                                                                         15
IMPRESSUM
 1. Auflage 2020

 Verfasser und Herausgeber:
IMPRESSUM                                   CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg,
  Pressestelle, Konrad-Adenauer-Straße 12, 70173 Stuttgart
1. Auflage 2020
  Ansprechpartner: Rainer Wehaus, Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
Verfasser und Herausgeber: CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Pressestelle, Konrad-Adenauer-Straße 12, 70173 Stuttgart
  Gestaltung: Rainer
Ansprechpartner:     Jana Hartnigk,      CDU-Landtagsfraktion
                            Wehaus, Pressesprecher                     Baden-Württemberg
                                                    der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg
  Druck: Gress-Druck
Gestaltung:                     GmbH
              Jana Hartnigk, CDU-Landtagsfraktion   Baden-Württemberg
Druck: Gress-Druck GmbH
  V.i.S.d.P.: Rainer Wehaus, Pressesprecher, rainer.wehaus@cdu.landtag-bw.de
V.i.S.d.P.: Rainer Wehaus, Pressesprecher, rainer.wehaus@cdu.landtag-bw.de
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                                                                        der CDU-Landtagsfraktion der CDU-Landtags-
                                                                                                                 und
darf nicht  zum Zwecke   der Wahlwerbung   verwendet   werden.
  fraktion Baden-Württemberg und darf nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
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