Politik für Generationen | Kinder und Familie - CDU ...
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FÜR EIN GENERATIONENGERECHTES BADEN-WÜRTTEMBERG Der demografische Wandel ist in vollem Gange – in Baden-Württemberg ebenso wie in ganz Deutschland. Seit mittlerweile fast vier Jahrzehnten reicht die Zahl der geborenen Kinder nicht aus, um die Elterngene- ration zahlenmäßig zu ersetzen. Jahr für Jahr sterben mehr Menschen im Land, als Kinder geboren werden. Gleichzeitig wandern Menschen von innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zu. Ohne Zu- wanderung aus dem In- und Ausland würde die Bevölkerung in Baden-Württemberg bereits seit Langem schrumpfen und schneller altern. Stattdessen ist auf Grund der Zuwanderung die Zahl der hier lebenden Menschen kontinuierlich gewachsen, und die Alterung der Gesellschaft wurde zumindest verlangsamt. Bei uns im Südwesten lebten am 31. Dezember 2019 mehr als 11,1 Millionen Menschen. Damit hat sich die Einwohnerzahl seit 1952, dem Gründungsjahr unseres Landes, um fast 4,5 Millionen (fast 66 Prozent) erhöht und einen neuen Höchststand erreicht. Etwas mehr als 75 Prozent dieses Bevölkerungswachstums resultieren aus Zuwanderungen, die übrigen knapp 25 Prozent aus Geburtenüberschüssen (insbesondere in den Fünfziger- und Sechzigerjahren). Gleichzeitig sind die Menschen im Land immer älter geworden. Ihr Durchschnittsalter ist von 1952 bis 2019 um neun Jahre gestiegen – von 34,6 Jahren auf 43,6 Jahre. Zudem hat sich die Altersgliederung der Gesellschaft tiefgreifend verändert. Waren 1952 noch 31 Prozent der Bevölkerung jünger als 20 Jahre und 14 Prozent älter als 60 Jahre, zählen aktuell nur noch gut 19 Prozent zu den in diesem Sinne Jüngeren, aber bereits mehr als 25 Prozent zu den in diesem Sinne Älteren. Dabei führen die stetige Zunahme der Lebenserwartung, der Anstieg gesunder und aktiver Lebensjahre so- wie der wachsende Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung auch zu einer veränderten Wahr- nehmung des Alters und des Alterns. Heute sind Menschen auch jenseits der 80 oft noch vital, gesund und geistig fit. Senioren gehen auf Reisen, genießen den sogenannten dritten Lebensabschnitt und haben in vielfacher Weise teil am gesellschaftlichen Leben. Entsprechend nehmen Jüngere das Alter und das Altern wahr. Demgegenüber verbinden viele Menschen im zweiten Lebensabschnitt auf Grund ihrer individuellen Erfahrungen mit dem Alter noch den Großvater im Schaukelstuhl und die Großmutter, die mit Schürze und Dutt am Herd steht. Unsere Gesellschaft wandelt sich unter dem Eindruck des demografischen Wandels also schon heute grundlegend: Wir werden mehr, wir werden älter, und wir werden vielfältiger. Dieser Trend wird zumindest in Teilen noch Jahrzehnte anhalten. So wird die Bevölkerung Baden-Württembergs nach der Hauptvariante der Bevölkerungsvorausberech- nung des Statistischen Landesamtes voraussichtlich noch bis zum Jahr 2035 weiterwachsen, um anschlie- ßend bis zum Jahr 2060 wieder auf den heutigen Stand zu fallen. Der Bevölkerungszuwachs wird – wenn auch unterschiedlich stark – fast alle Regionen im Land treffen. Die in der Vergangenheit vielfach mit dem demografischen Wandel verknüpfte „Entvölkerung der ländli- chen Räume“ bleibt demnach weitgehend aus. Gleichwohl wird sich die grundlegende Veränderung unserer Gesellschaftsstruktur fortsetzen: Das Durch- schnittsalter der hier lebenden Menschen wird bis 2060 weiter auf dann fast 48 Jahre ansteigen (ohne Berücksichtigung der dämpfenden Wirkung der Zuwanderung wären die Menschen in Baden-Württemberg im Jahr 2060 im Schnitt sogar knapp 51 Jahre alt). Und der zahlenmäßige Unterschied zwischen Jung und Alt wird künftig noch erheblich größer werden. Der Anteil der unter 20-Jährigen an der Gesamtbevölkerung wird sich bis zum Jahr 2060 – relativ moderat – auf knapp 18 Prozent verringern; in einer gegenläufigen Entwicklung wird der Bevölkerungsanteil der über 60-Jährigen bis zum Jahr 2060 deutlich auf circa 36 Prozent ansteigen. Das heißt, in der Bevölkerung werden die über 60-Jährigen dann doppelt so stark vertreten sein wie die unter 20-Jährigen. 2
Der Bevölkerungsanteil der Menschen, die altersmäßig dazwischenstehen und mit ihrer Arbeitsleistung wesentliche Teile des Volksvermögens erwirtschaften, sinkt im Zuge dessen von 56 Prozent auf 44 Prozent. Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden gesellschaftlichen Veränderungen gilt es umso mehr, eine Politik zu machen, die alle Lebensphasen in den Blick nimmt und ein gedeihliches Zusammenleben der Generationen befördert; eine Politik, die den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen, von Familien, Paaren und Alleinerziehenden während der Erwerbsphase und von Senioren im wohlverdienten aktiven Ruhestand gleichermaßen Rechnung trägt. DAS HABEN WIR ERREICHT Mit der Strategie Kinderland Baden-Württemberg verfolgen wir einen ressortübergreifenden Politikansatz, um die Situation von Kindern und Familien in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Die Kommission Kinderschutz hat mit ihrer Arbeit in den letzten zwei Jahren wegweisende Impulse für die Stärkung der Kinderschutzstrukturen im Land gegeben. Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 hat das Land die Zusage eingelöst, bis zum Ende der Legislatur- periode das Volumen der Jugendförderung dauerhaft um zehn Mio. pro Jahr zu erhöhen. Die CDU-Landtagsfraktion steht zur Förderung der Schulsozialarbeit, ohne dabei die Kommunen aus ihrer diesbezüglichen Verantwortung zu entlassen. Die Landesförderung für das Freiwillige Soziale Jahr wurde von drei Mio. Euro auf 6,5 Mio. Euro erhöht. Insgesamt wurden die Mittel zur Verbesserung der Situation gewaltbetroffener Menschen im Doppel- haushalt 2020/2021 von 2,1 Mio. Euro im Jahr 2019 über 6,1 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 10,2 Mio. Euro ab dem Jahr 2021 erhöht. In den Haushaltsjahren 2020/2021 erhalten die Kommunen für die ihnen aus dem Bundesteilhabegesetz erwachsenden Mehrkosten 126 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Für ein Sonderprogramm zur Steigerung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Landesverwaltung wurden im Landeshaushalt für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 jeweils zehn Mio. Euro eingestellt. Die von uns initiierte Einrichtung eines Landesdemografiebeauftragten war ein sehr wichtiger Schritt, um den Bedarfen der Seniorinnen und Senioren in der Landespolitik mehr Gewicht zu verschaffen. 3
DAS HABEN WIR VOR Wir wollen eine Kultur der umfassenden Teilhabe schaffen, die alle gesellschaftlichen Gruppen und alle Alterskohorten einschließt und so in eine erfolgreiche Generationenpolitik mündet; es gilt, da zu unter- stützen, wo Hilfe nötig ist, und da zu aktivieren, wo Ressourcen ungenutzt sind. Die Empfehlungen der Kommission Kinderschutz wollen wir umsetzen. Am Masterplan Jugend werden wir weiterarbeiten. Wir stehen zur Schulsozialarbeit. Wir wollen genauso die Familien unterstützen, die ihre Kinder selbst betreuen möchten, wie diejenigen, die private und öffentliche Betreuungsangebote nutzen. Dazu gehört insbesondere die Einführung eines Landesfamiliengeldes. Die Istanbul-Konvention setzen wir insbesondere mit Blick auf die Frauen- und Kinderschutzhäuser weiter um. Den Paradigmenwechsel in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen weg vom hergebrachten institutionszentrierten Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen personenzentrierten Teilhaberecht werden wir weiter vorantreiben. Wir wollen ermöglichen, dass das Potential der vielen aktiven älteren Menschen im Land auch der Gesellschaft zugutekommt. Nach der Landtagswahl wollen wir insbesondere die Vorschläge, die der Runde Tisch „Wohnen für das Alter“ unter der Leitung des Demografiebeauftragten des Landes erarbeitet hat, einer näheren Machbarkeitsprüfung unterziehen. 4
1. POLITIK FÜR STARKE KINDER Die Menschen im Land können auf allen Ebenen daran mitwirken, die Situation von Kindern und Fa- Auch vor dem Hintergrund der demografischen milien in Baden-Württemberg weiter zu verbessern. Entwicklung ist es besonders bedeutsam, die Ein wichtiger Partner ist dabei die FaFo Familien- spezifischen Bedürfnisse von Kindern in der Ge- Forschung Baden-Württemberg. Im Auftrag des sellschaft wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Sozialministeriums Baden- Württemberg führte Alle Kinder müssen die Chance haben, körperlich sie landesweite und regionale Konferenzen sowie und seelisch gesund aufzuwachsen, eine stabile lokale Zukunftswerkstätten zu kinder- und fami- Persönlichkeit entwickeln zu können und eine lienpolitischen Themen durch. Zudem erstellt die gute schulische sowie außerschulische Bildung zu FaFo sozialwissenschaftliche Analysen und Be- erhalten. Ein besonderes Augenmerk muss dabei richte. Sie trägt damit maßgeblich dazu bei, dass Kindern gelten, die in sozialen Problemlagen, in Baden-Württemberg sich Schritt für Schritt zum ökonomischer Armut oder unter anderen schwie- Kinderland entwickelt. rigen psychosozialen Rahmenbedingungen auf- wachsen. Häufig treten diese prekären Rahmen- Ein weiterer wichtiger Partner ist die die Stiftung bedingungen auch kumuliert auf. Kinderland. Sie wurde im Jahr 2005 gegründet und fördert seither Projekte zum Ausbau und zur Aufgabe der Politik ist es auch, das Bewusstsein Stärkung kinder- und familienfreundlicher Struk- für die Belange der Kinder bei den Erwachsenen turen in Baden-Württemberg. Sie initiiert gemein- zu fördern. Eine moderne Politik muss dabei den nützige Erziehungs- und Bildungsprojekte, die Kindern Gelegenheit geben und sie darin unter- dazu beitragen, dass Kinder und Familien optimale stützen, für ihre Belange und Rechte einzutreten. Lebens- und Entwicklungschancen in Baden-Würt- temberg vorfinden. Dazu gehören Modellvorhaben 1.1 Kinderland Baden-Württemberg zugunsten von Familien ebenso wie innovative Baden-Württemberg hat sich mit der politischen Bildungsprojekte in Kindergärten, Programme für Leitidee vom Kinderland das Ziel gesetzt, für alle Schülerinnen und Schüler oder die Kultur- sowie Kinder im Land ein kindgerechtes Lebensumfeld zu die Zukunftsakademie Baden-Württemberg. schaffen, in dem sie sich bestmöglich entwickeln können – von Anfang an und unabhängig von ihrer 1.2 Kinderschutz sozialen Herkunft. Zuständig für den Kinderschutz sind in Baden- Kinder haben ein Recht auf besonderen Schutz, auf Württemberg die insgesamt 46 Jugendämter der bestmögliche individuelle Förderung und auf die Stadt- und Landkreise. Sie üben ihre Aufgaben als Entwicklung ihrer Persönlichkeit sowie auf alters- weisungsfreie Pflichtaufgaben aus. Unterstützung gerechte Beteiligung – so steht es auch in der erhalten diese vom Landesjugendamt beim Kom- UN-Kinderrechts-Konvention. Deshalb sollen bei munalverband für Jugend und Soziales (KVJS) als allen politischen Maßnahmen der Landesregierung überörtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Bedürfnisse von Kindern und ihren Familien in Baden-Württemberg. Oberste Landesjugendbe- beachtet und berücksichtigt werden. hörde ist das Ministerium für Soziales und Integra- tion. Ihm kommt die Aufgabe zu, die Jugendämter Das Kinderland steht also für einen ressortüber- und das Landesjugendamt bei der Wahrnehmung greifenden Politikansatz: Alle Politikfelder – von ihrer Aufgaben zu unterstützen und dabei unter den familien- und kinderpolitischen Kernberei- anderem die Weiterentwicklung des Kinderschut- chen wie zum Beispiel Kinder- und Jugendschutz, zes anzuregen und zu fördern. Familienförderung oder Schulpolitik bis hin zu entfernteren Bereichen wie zum Beispiel Woh- So haben in den Jahren 2018/2019 alle Jugendämter nungsbau, gesunden Umweltbedingungen und im Land das Angebot erhalten, ihre Strukturen und Verkehrssicherheit – können und sollen innerhalb Prozesse im Kinderschutz vor Ort mit Hilfe einer ihres Zuständigkeitsbereichs mit dazu beitragen, wissenschaftlichen Begleitung durch das Deutsche Baden-Württemberg zum Kinderland zu machen. Jugendinstitut selbst zu überprüfen und gegebe- nenfalls zu optimieren. Nahezu alle Jugendämter im Land haben von dem Angebot Gebrauch gemacht. 5
Das Projekt, für das Haushaltsmittel in Höhe von Eine wichtige Rolle kommt auch den Jugendämtern insgesamt rd. 480.000 Euro zur Verfügung gestellt zu. Hier sollen wirksame Methoden zur Einschät- wurden, wurde Ende 2019 abgeschlossen. Die Er- zung des Gefährdungsrisikos erarbeitet werden, gebnisse fließen nun in die im Rahmen des Konzepts die entsprechenden Gütekriterien genügen. Auch gegründete Arbeitsgruppe ein, die die Aufgabe hat, Familienrichterinnen und Familienrichter sollen praxisorientierte Lösungsvorschläge zur Weiter- künftig verpflichtet sein, unmittelbar nach Über- entwicklung des Kinderschutzes in Baden-Württem- nahme eines familienrechtlichen Referats an um- berg zu erarbeiten sowie ein umfassendes Kinder- fassenden Fortbildungen teilzunehmen. Darüber schutzkonzept mit Beteiligung aller Professionen hinaus sollen Haupt- und Ehrenamtliche in Ver- zu entwickeln, dieses fortlaufend auf Aktualität und einen bei der Entwicklung und Umsetzung wirksa- Konsistenz zu überprüfen und, soweit erforderlich, mer Schutzkonzepte unterstützt werden. zu revidieren. Dafür stehen in den Jahren 2020/2021 insgesamt 300.000 Euro zur Verfügung. Es wird eine vordringliche politische Aufgabe sein, die Empfehlungen in der nächsten Legislaturperio- Ergänzt wurde dieses Projekt ab Herbst 2018 durch de in Land und Bund umzusetzen. die Kommission Kinderschutz, die aus Anlass des besonders schweren Missbrauchsfalls in Staufen Darüber hinaus fördert das Land ein Vernetzungs- im Breisgau eingesetzt wurde. In den folgenden und Qualifizierungsangebot für gemeinnützige 15 Monaten hat die Kommission eine umfassende Vereine, das von der Sportjugend Baden-Würt- Analyse des Kinderschutzes in Baden-Württemberg temberg erarbeitet wurde. Das „Kinderschutz in vorgenommen und Handlungsfelder für dessen Baden-Württemberg“ (KiSchuBW) getaufte Projekt Weiterentwicklung und Verbesserung identifiziert. ermöglicht den in den verschiedenen Bereichen Der Abschlussbericht der Kommission enthält der Jugendarbeit tätigen Organisationen glei- mehr als 100 konkrete Einzelempfehlungen. chermaßen Zugang zu Fortbildungs- und Quali- fizierungsmaßnahmen im Bereich des Kinder- und So müssen beispielsweise für die Gefährdungsein- Jugendschutzes. Dabei liegt der Schwerpunkt schätzung durch Jugendamt und Familiengericht zunächst auf der Prävention sexualisierter Gewalt. aussagekräftige sowie praktisch gut handhabbare Dafür stehen 2020/2021 insgesamt 120.000 Euro Standards festgelegt werden. Auch muss das Ver- zur Verfügung. hältnis zwischen Datenschutz und Kinderschutz besser austariert werden. Wichtig ist zudem, für die Das Land Baden-Württemberg fördert auch die Betroffenen sexuellen Missbrauchs ein möglichst Beratung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer dichtes Netz von Anlaufstellen zu schaffen. Zugleich von häuslicher, sexueller und sexualisierter Gewalt muss die Prävention beispielsweise durch wirksame geworden sind, in spezialisierten Fachberatungs- Schutzkonzepte weiter ausgebaut werden. stellen. Landesweit halten rund 73 Einrichtungen Hinzu kommt die Notwendigkeit von Änderungen Beratungsangebote u. a. für von häuslicher und se- im Achten Buch des Sozialgesetzbuchs und im Ge- xualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugend- setz über das Verfahren in Familiensachen und in liche vor. Das Angebot wollen wir bedarfsgerecht den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbar- weiter ausbauen. keit. Die Mitwirkung der Jugendämter in familien- gerichtlichen Verfahren ist ausdrücklich gesetzlich Schließlich bieten die „Beratungs- und Behand- zu verankern, und im Kinderschutzverfahren sollen lungsangebote für tatgeneigte Personen“ ein auch betroffene Minderjährige angehört werden. wichtiges präventiv und anonym nutzbares An- gebot für Menschen, die Gefahr laufen, Kinder Darüber hinaus sollen Eintragungen über einschlä- sexuell zu missbrauchen. Mangels anderweitiger gige Straftaten künftig weitgehend nicht mehr Finanzierungsgrundlagen finanziert das Land meh- aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. rere Personalstellen bei Kooperationspartnern, Vorgesehen sind auch Änderungen der Konzeption damit diese Beratung und Behandlung für tatge- zum Umgang mit besonders rückfallgefährdeten neigte Personen anbieten können. Dafür standen Sexualstraftätern (KURS). 2018/2019 insgesamt 340.000 Euro zur Verfügung. 6
Eine gemeinsame Vereinbarung wurde im April 2019 Die Unterhaltsvorschussleistungen werden zu verlängert, so dass das Projekt 2020/2021 ebenfalls 40 Prozent vom Bund, zu 30 Prozent vom Land mit insgesamt 340.000 EUR gefördert wird. und zu 30 Prozent von den Stadt-und Landkrei- sen sowie den kreisangehörigen Gemeinden 1.3 Bundesstiftung Frühe Hilfen mit eigenem Jugendamt getragen. In den Jahren Für den Bereich der Frühen Hilfen und des präven- 2020/2021 wird mit folgenden Aufwendungen tiven Kinderschutzes (Zielgruppe: Eltern mit Kin- gerechnet: dern im Alter von bis zu drei Jahren) ist insbeson- dere auf die Umsetzung der Bundesstiftung Frühe 2020 2021 Hilfen hinzuweisen. Mit der ab dem Jahr 2018 aus Bundesmitteln finanzierten Bundesstiftung Frühe Bund (40 %) 75,1 Mio. Euro 85,5 Mio. Euro Hilfen (2012–2017: Bundesinitiative Frühe Hil- fen) werden die Frühen Hilfen und der präventive Land (30 %) 56,4 Mio. Euro 64,1 Mio. Euro Kinderschutz in den folgenden vier Kernbereichen Kommunen weiter ausgebaut, verstetigt und qualitativ fort- 56,4 Mio. Euro 64,1 Mio. Euro (30 %) entwickelt: gesamt 187,9 Mio. Euro 213,7 Mio. Euro • Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen, • langfristige Unterstützung von Familien in den Die Rückgriffquote (also der Anteil der Aufwen- Frühen Hilfen durch den Einsatz von Fachkräften dungen, der von den eigentlichen Unterhalts- und Freiwilligen, schuldnern zurückgeholt werden kann) liegt in Baden-Württemberg mit 28 Prozent deutlich • Angebote und Dienste an den Schnittstellen über dem Bundesschnitt von 19 Prozent. Trotz- der unterschiedlichen Sozialleistungssysteme, dem ergeben sich gemeinsam für Bund, Land und • Erprobung innovativer Maßnahmen und Imple- Kommunen erhebliche Mindereinnahmen. Ziel mentierung erfolgreicher Modelle. muss sein, die Rückgriffquote weiter zu erhöhen. Ein erster Schritt dafür war, 2019 den Anteil der Beim Kommunalverband für Jugend und Soziales/ Kommunen an den Rückgriffeinnahmen von bisher Landesjugendamt wurde dafür eine Landeskoordi- einem Drittel auf 40 % zu erhöhen. nierungsstelle eingerichtet. In den Haushaltsjahren 2020 und 2021 werden für 2. JUGENDPOLITIK die Umsetzung der Bundesstiftung Frühe Hilfen in Baden-Württemberg voraussichtlich Bundesmittel Auf Grundlage des Koalitionsvertrages haben in Höhe von rund 5,3 Mio. Euro jährlich zur Verfü- wir den „Zukunftsplan Jugend“ zum Masterplan gung stehen. Jugend weiterentwickelt. Ziel ist es, die Angebote der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit im 1.4 Unterhaltsvorschuss Land strukturell und nachhaltig zu stärken und Das Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) sichert den zu fördern. Dies geschieht in einem umfassenden Unterhalt von Kindern alleinerziehender Eltern. Beteiligungsprozess gemeinsam mit den Partnern Kinder von Alleinerziehenden haben nach der der Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendso- Neuregelung des UVG ab dem 01.07.2017 bis zur zialarbeit. Vorgabe hierbei ist, passgenaue, prak- Vollendung des 18. Lebensjahres einen Anspruch tikable und sachgerechte Fördergrundlagen zu auf Leistungen nach dem UVG, wenn sie von dem erarbeiten, die von allseitiger Akzeptanz getragen nicht betreuenden Elternteil keinen oder nicht werden und klar strukturiert sind. Neben fachlich- ausreichenden Unterhalt erhalten. Für die dritte inhaltlichen Verbesserungen soll die Novellierung Altersstufe (12 bis 17 Jahre) gelten besondere Zu- der Fördergrundlagen einen gerechten Mittelein- gangsvoraussetzungen; zudem werden Einkommen satz gewährleisten. der Jugendlichen wie z. B. Ausbildungseinkünfte auf die Unterhaltsvorschussleistung angerechnet. 7
Mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 hat das Land 2.3 Förderung von Bildungsreferentenstellen zudem die Zusage eingelöst, bis zum Ende der Die Förderung der Bildungsreferentinnen und Legislaturperiode das Volumen der Jugendförde- Bildungsreferenten erfolgt auf Grundlage von rung dauerhaft um zehn Mio. pro Jahr zu erhöhen. § 7 Jugendbildungsgesetz (JBiG) einheitlich im Damit werden unter anderem die nachstehend Wege einer Festbetragsförderung. Mit der neuen exemplarisch aufgeführten Aufgaben der Kinder- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum und Jugendarbeit gesichert und weiterentwickelt. Bildungsreferenten-Programm (VwV BiRef) vom 03.09.2018 wurde erstmals die Dynamisierung des 2.1 Jugendverbandsförderung Förderfestbetrags um 2,5 Prozent des Vorjahres- Das Land gewährt den Jugendorganisationen und wertes festgelegt. Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig sind, Zuwendungen für die Kosten, die ihnen 2.4 Jugendbildungsakademien durch Leitungsaufgaben entstehen. Gefördert Die überverbandlich in Baden-Württemberg tätige werden bisher anerkannte Träger der Kinder- und Jugendbildungsakademie „Jugendburg Rotenberg“ Jugendarbeit bzw. der außerschulischen Jugend- wird zur teilweisen Finanzierung ihrer laufenden bildung. Aufwendungen institutionell mit Mitteln des Mi- nisteriums für Soziales und Integration gefördert. Um die Vielfalt der Jugendverbändelandschaft zu Darüber hinaus erhält sie Investitionsmittel zur vergrößern, führt das Land zudem ein Programm Sanierung ihrer Einrichtung. zum Strukturaufbau neuer Jugendverbände durch, über das sie auf dem Weg zur Anerkennung als Die Akademie der Jugendarbeit Baden-Württem- Träger der Jugendhilfe gefördert werden. Zusätz- berg e. V. will dem Bedarf an breit gefächerter und lich sollen aus Gründen der Gleichbehandlung zusätzlicher Qualifikation der ehren- und haupt- künftig auch Vereinigungen, die auf dem Gebiet amtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein der Jugendsozialarbeit tätig sind, an den Mitteln träger- und institutionenübergreifendes Angebot der institutionellen Förderung partizipieren. gegenüberstellen und insbesondere bestehende Fortbildungsangebote vernetzen. Sie ist in Träger- Darüber hinaus sollen die Fördergrundsätze für schaft des Landesjugendrings Baden-Württemberg die institutionelle Förderung im Bereich der Ju- e. V. und der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeit- gendverbände neu ausgerichtet werden. stätten Baden-Württemberg e. V. und wird eben- falls jährlich institutionell gefördert. 2.2 Jugenderholungsmaßnahmen und -einrichtungen 2.5 Jugendbildungsmaßnahmen Anerkannte Träger der Kinder- und Jugendarbeit Die hauptsächlich von den Jugendverbänden ge- bzw. der außerschulischen Jugendbildung leisten tragenen Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung von mit ihren jugendgemäßen, pädagogisch verant- Jugendleiterinnen und Jugendleitern und die Se- worteten Freizeiten einen wertvollen Beitrag zur minare zur außerschulischen Jugendbildung (bei- Jugenderholung. Im Gegensatz zu Angeboten spielsweise zu Fragen der politischen, sozialen, kommerzieller Reiseveranstalter oder gemein- sportlichen, musisch-kulturellen, ökologischen nütziger Jugendreisedienste sind die Jugenderho- und technologischen Jugendbildung sowie der lungsmaßnahmen in ein Ganzjahreskonzept der Mädchen- und Jungenbildung) bilden das Kern- Arbeit für junge Menschen eingebunden. Nach stück der Jugendbildungsmaßnahmen. Jugend- wie vor besteht bei vielen jungen Menschen gro- leiterlehrgänge und Seminare werden mit einem ßes Interesse an Jugenderholungsmaßnahmen. Tagessatz je teilnehmender Person gefördert. Die Förderung soll mit Hilfe der insgesamt 2.6 Soziale Jugendarbeit in Problemgebieten erhöhten Fördermittel für den Masterplan Jugend Die mobile Jugendsozialarbeit in Problemgebieten strukturell deutlich gestärkt werden. (Mobile Jugendarbeit) ist eine besondere Form der offenen Jugendarbeit. Sie richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die besonders 8
von Ausgrenzung und sozialer Benachteiligung 2.8 Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen betroffen sind und von anderen Angeboten der Gemäß dem zwischen der Landesregierung und den Jugendhilfe nicht oder nur unzulänglich erreicht kommunalen Landesverbänden geschlossenen „Pakt werden. Ihre prägenden Merkmale sind die für Familien mit Kindern“ beteiligt sich das Land seit aufsuchende Arbeit auf der Straße sowie 2012 an den Kosten der Jugendsozialarbeit an öffent- Beziehungsarbeit, die einen freiwilligen und lichen Schulen (Schulsozialarbeit). Dafür wendet das niedrigschwelligen Kontakt zulässt. Land jährlich rund 30 Mio. Euro auf. Der aufgrund der Handlungsempfehlungen des Dabei verstehen wir Schulsozialarbeit als die ganz- Sonderausschusses „Konsequenzen aus dem heitliche, lebensweltbezogene und lebenslagen- Amoklauf in Winnenden und Wendlingen“ emp- orientierte Förderung und Hilfe für Schülerinnen fohlene Ausbau der Mobilen Jugendarbeit auf und Schüler im koordinierten Zusammenwirken von landesweit 220 Vollzeitstellen wurde ab dem Jahr Schulsozialarbeitern und Schule. Sie ist unabhängig 2014 erreicht. Die Landesförderung der Mobilen vom Leistungsort und von der zweckgerichteten Ein- Jugendarbeit wird als Personalkostenzuschuss pro gliederung in die Schulstrukturen ein Leistungsan- Vollzeitstelle und Jahr gewährt. gebot der Jugendhilfe nach § 13 des Achten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit § 15 des Kinder- Darüber hinaus fördert das Land modellhafte Maß- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg. nahmen sowie Modellprojekte der Landesarbeits- Die grundsätzliche Verantwortung für die Planung, gemeinschaft Mobile Jugendarbeit / Streetwork Bereitstellung und Finanzierung der Jugendsozial- Baden-Württemberg (z. B. Servicestelle Fachbe- arbeit liegt dementsprechend vorrangig bei den ratung Mobile Jugendarbeit, Nachwuchsförderung, Trägern der öffentlichen Jugendhilfe, in Baden-Würt- Weiterentwicklung der Mobilen Jugendarbeit im temberg mithin bei den Stadt- und Landkreisen ländlichen Raum, modellhafte Erprobung themen- sowie den zu örtlichen Trägern der Jugendhilfe be- bezogener Projekte) und das Fachkräfteportal der stimmten kreisangehörigen Gemeinden. Innerhalb Kinder- und Jugendhilfe. von nur acht Jahren ist die Anzahl der Schulsozial- arbeiterinnen und Schulsozialarbeiter von 2.7 Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe 1.286 auf 2.644 Fachkräfte und damit um Nach dreijähriger Erprobungsphase im Rahmen ei- über 100 Prozent gestiegen. nes durch die Stiftung Kinderland geförderten Pro- jektes wurde mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 2.9 Freiwilliges Soziales Jahr die Ombudschaft in der Kinder- und Jugendhilfe Baden-Württemberg ist nicht nur das Land des dauerhaft im Landeshaushalt verankert. Ehrenamts, sondern mit knapp 13.800 Freiwilligen im Freiwilligen Sozialen Jahr (2018) auch das Land Ziel ist es, die Beteiligung von Kindern und Ju- der Freiwilligendienste. gendlichen, ihren Familien und sonstigen Sorge- berechtigten durch Information und Beratung Für junge Freiwillige ist ein Einsatz im FSJ als Ort zu fördern. Die Betroffenen sollen mit Hilfe des sozialen Lernens eine Bereicherung. Sie er- ombudschaftlicher Beratung in die Lage versetzt fahren berufliche Orientierung, erwerben soziale werden, ihre Interessen darzulegen und von sich Kompetenzen und lernen, Verantwortung für sich aus in Prozesse der Kinder- und Jugendhilfe ein- und andere zu übernehmen. zubringen. Bei Streitfragen soll die Ombudsstelle unparteiisch vorgehen und durch Vermittlung die Von der dauerhaft hohen Nachfrage am FSJ in Baden- Beteiligten im Prozess unterstützen, eine gerech- Württemberg profitiert vorrangig die Allgemein- te Lösung zu finden. Um dieses Ziel zu erreichen, heit, weil sich die jungen Menschen durch ihren Ein- sollen sowohl zentral gelegene hauptamtliche satz aktiv an der Bürgergesellschaft beteiligen und Beratungsstrukturen aufgebaut als auch regionale sich häufig auch nach Abschluss des FSJ noch für ehrenamtliche Netzwerke eingerichtet werden, andere engagieren. Zudem bleiben viele FSJler auch welche den Zugang zur hauptamtlichen Beratung im späteren Berufsleben im Sozialbereich „kleben“. niedrigschwellig vermitteln. 9
Die Träger haben in den vergangenen Jahren ihre Wir wollen die Familien stärken, gleichgültig, ob Platzzahlen kontinuierlich steigern können. Um diese sich als modern oder klassisch verstehen. Wir auch zukünftig junge Freiwillige für einen Dienst wollen Familien nicht bevormunden, sondern ihnen zu gewinnen, ist es wichtig, die derzeitigen Qua- bei ihren Entscheidungen Wahlfreiheit lassen. Wir litätsstandards dauerhaft zu erhalten. Deshalb unterstützen diejenigen, die ihre Kinder selbst be- wurde die Landesförderung an die gestiegenen treuen möchten, genauso wie diejenigen, die priva- Teilnehmerzahlen angepasst und von drei Mio. te und öffentliche Betreuungsangebote nutzen. Euro auf 6,5 Mio. Euro erhöht. Dazu gehört insbesondere die Einführung eines 2.10 Kostenerstattung für unbegleitete minder- Landesfamiliengeldes. jährige Ausländerinnen und Ausländer (UMA) Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung 3.1 Landesprogramm STÄRKE von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen Das Landesprogramm STÄRKE ist ein wesentlicher und Ausländern (UMA) ist eine Aufgabe, die die Baustein der Familienpolitik. Auf Grundlage der örtlichen Träger der Jugendhilfe – die baden-würt- 2018 erfolgten Evaluation von STÄRKE 2014 wurde tembergischen Jugendämter – wahrnehmen. Para- das Programm neu ausgerichtet und eine neue graf 89d SGB VIII begründet bei Gewährung von Verwaltungsvorschrift (VwV STÄRKE 2019) zum Jugendhilfe an UMA eine Kostenerstattungspflicht 01.01.2019 als Landesprogramm STÄRKE 2019 des Landes gegenüber den örtlichen Trägern der erlassen. Die Verwaltungsvorschrift besitzt Gültig- Jugendhilfe. Die Aufwendungen des Landes für die keit bis zum 31.12.2023. Kostenerstattung an die örtlichen Träger der Ju- gendhilfe befinden sich weiterhin auf einem hohen Die bisherigen Eckpfeiler des Programms wurden Niveau. Im Jahr 2018 wurden insgesamt rund 333 modifiziert und die Verwaltungsabläufe durch die Mio. Euro erstattet, im Jahr 2019 rund 250 Mio. Reduktion von fünf auf drei Förderkomponenten Euro. Im Doppelhaushalt 2020/2021 wurden dafür vereinfacht. Offene Treffs, die allen Familien wohn- 228 Mio. Euro und 195 Mio. Euro etatisiert. ortnah einen niederschwelligen Zugang zu Bil- dungs-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten 3. FAMILIENPOLITIK bieten, sowie Familienbildungsangebote und Bil- dungsfreizeiten für Familien in besonderen Lebens- Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. situationen sind die neuen förderfähigen Angebote. Sie geben Orientierung und Halt, sie garantieren Die Möglichkeit zu flankierenden Hausbesuchen gegenseitige Hilfe und Solidarität über Genera- mit Beratung besteht in Einzelfällen auch weiterhin. tionengrenzen hinweg. In den Familien werden Mitmenschlichkeit, Zuneigung und Verantwortung 3.2 Stiftung „Familie in Not“ füreinander gelebt – unabhängig von der konkre- Die Stiftung „Familie in Not“ wurde vom Land ten Form des Zusammenlebens. Baden-Württemberg im März 1980 als rechtsfä- hige Stiftung des bürgerlichen Rechts errichtet, Unseren Respekt und unsere Anerkennung ver- das Stiftungskapital beläuft sich auf 8.980.670 dienen deshalb alle Familienmodelle, in denen Euro. Aufgabe der Stiftung ist es, in finanzielle Menschen dauerhaft füreinander Verantwortung Not geratene Familien, Einelternfamilien, Lebens- übernehmen. Die Pflege der älteren Generation, gemeinschaften und Lebenspartnerschaften mit die Erziehung und Bildung der Kinder, aber auch mindestens einem kindergeldberechtigendem die finanzielle Sicherheit breiter Bevölkerungs- Kind, Familien mit behinderten Angehörigen sowie schichten sind ohne familiäre Solidarität nicht alleinerziehende Elternteile und Familien in beson- vorstellbar. deren Lebenslagen in Not- und Konfliktsituationen durch finanzielle Leistungen nachhaltig zu unter- Familienpolitik ist für die CDU-Landtagsfraktion stützen, soweit diese Notlagen nicht allein aus deshalb keine Klientelpolitik, sondern zentraler eigener Kraft und mit anderen vorrangigen Hilfen Baustein unserer Sozial- und Gesellschaftspolitik. abgewendet werden können. Die Stiftungsleistun- gen sind freiwillige Leistungen. 10
Die Stiftung „Familie in Not“ übernimmt in 4. FRAUEN- UND Baden-Württemberg auch die Vergabe von GLEICHSTELLUNGSPOLITIK Leistungen aus Mitteln der im Jahr 1984 errich- teten Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz Ein Schwerpunkt der Gleichstellungspolitik des des ungeborenen Lebens“. Aufgabe der Bundes- Landes ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frau- stiftung ist es, schwangere Frauen in Notlagen en. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit relevanten zu unterstützen, um ihnen die Fortsetzung der staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren der Lan- Schwangerschaft zu erleichtern. desaktionsplan gegen Gewalt an Frauen erarbeitet. Die Vergabe der Stiftungsleistungen der Landes- Gegenstand des Landesaktionsplans sind Formen stiftung „Familie in Not“ sowie der Bundesstif- von Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark tung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen betreffen. Dazu zählen häusliche Gewalt, sexuelle Lebens“ erfolgt durch den Kommunalverband für Gewalt, Zwangsverheiratung und Menschenhan- Jugend und Soziales Baden-Württemberg. del zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung. Der Landesaktionsplan schafft Rahmenbedingungen 3.3 Förderung der anerkannten und gibt Impulse zur Vorhaltung eines bedarfs- Schwangerschaftsberatungsstellen deckenden Schutz- und Unterstützungsangebots Die landesweit 123 anerkannten Schwanger- für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder, zur schaftsberatungsstellen stellen nach dem Gesetz Bekämpfung und nachhaltigen Beendigung von zur Vermeidung und Bewältigung von Schwanger- Gewalt durch gut abgestimmte Interventionsket- schaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktge- ten und durch eine koordinierte und wirkungsvolle setz – SchKG) ein ausreichendes, wohnortnahes Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit. und plurales Beratungsangebot sicher. Die Bera- tung werdender Mütter soll die Fortsetzung der Eine strukturelle Weiterentwicklung des Landesak- Schwangerschaft ermöglichen und diesen helfen, tionsplanes besteht in der Schaffung einer Lan- Not- und Konfliktlagen zu überwinden. deskoordinierungsstelle mit folgenden Aufgaben- schwerpunkten: Der Beratungsauftrag umfasst: • Organisation und Moderation des behörden- • Informationen über soziale und finanzielle Hilfen und institutionenübergreifenden Erfahrungs- und für Schwangere und zu Fragen der Sexualaufklä- Informationsaustauschs und Zusammenarbeit mit rung, Verhütung und Familienplanung entsprechenden Stellen auf kommunaler, Landes- (§§ 2, 2a und 3 SchKG), und Bundesebene zur gegenseitigen Unterstüt- • notwendige Schwangerschaftskonfliktberatung zung und Absprache der Vorgehensweise, im Sinne des § 219 StGB (§§ 5, 6 und 8 SchKG), • Unterstützung der interinstitutionellen • psychosoziale Beratung im Zusammenhang mit Interventionsketten gegen Gewalt an Frauen Pränataldiagnostik (§ 2a SchKG) sowie auf Stadt- und Landkreisebene, • Informationen über die Möglichkeit, den Ablauf • Abwicklung und Begleitung von wissenschaftlich und das Verfahren einer vertraulichen Geburt für fundierten Bedarfsanalysen und Bedarfsplanungen Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben möchten. im Hinblick auf ein adäquates Unterstützungssys- tem für gewaltbetroffene Frauen im Land, • Zusammenarbeit und Koordinierung des Aus- tauschs mit dem bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, • Impulsgebung zur Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen sowie 11
• Konzeptentwicklungen (z. B. Akut-Schutz- für eine ausreichende Ausstattung an Plätzen Konzepte für Frauen mit erhöhtem Betreuungs- in Frauen- und Kinderschutzhäusern zu sorgen. und Pflegebedarf, Konzepte für flächendeckende Angebote der Täterarbeit und der verfahrens- 4.1 Frauen- und Kinderschutzhäuser unabhängigen Beweissicherung, Schutzkonzepte Die 42 Frauen- und Kinderschutzhäuser freier und für junge volljährige Opfer von Menschenhandel). kommunaler Träger im Land sind ein notwendiger und wesentlicher Bestandteil des Hilfesystems. Die Beratung und Begleitung der Umsetzung er- Sie bieten Frauen und deren Kindern Schutz vor folgt durch einen Beirat als behörden- und insti- häuslicher Gewalt in akuten Situationen, die durch tutionenübergreifendes Fachgremium. Das Land einen Wohnungsverweis nicht abgewendet werden unterstützt die Weiterentwicklung der Schutz- und können, und unterstützen die Betroffenen durch Beratungskonzepte des stationären und ambulan- fachkundige Beratung und praktische Lebenshilfen. ten Hilfesystems durch die finanzielle Förderung von Modellprojekten wie z. B. das Projekt „Frauen- Die Förderung der Frauen- und Kinderschutz- beauftragte in Einrichtungen“ zur Unterstützung häuser erfolgt im Rahmen der kommunalen Da- gewaltbetroffener Frauen mit Behinderung. seinsvorsorge überwiegend von den Gemeinden, Städten und/oder Landkreisen entweder einrich- Zur Verbesserung der Akut-Versorgung von Ge- tungs- oder personenbezogen. Das Land fördert waltopfern wird die Gewaltambulanz Heidelberg zusätzlich die Wahrnehmung von Aufgaben der mit ihrem niedrigschwelligen Angebot der rechts- Prävention und der Nachsorge. medizinischen Untersuchung, der gerichtsfesten Dokumentation und Asservierung von Spuren auch Diese auf Antrag gewährten Zuschüsse setzen sich für Gewaltopfer, die (noch) keine Anzeige erstattet aus einem Sockelbetrag pro Frauen- und Kinder- haben, weiter gefördert werden. schutzhaus und einem variablen Anteil pro Platz (Platzwert) zusammen. Der Platzwert wird jährlich Nachdem auf Bundesebene zwischenzeitlich auch vom Sozialministerium nach der Gesamtzahl der ausgeweiteter Anspruch gesetzlich Versicherter Plätze in allen antragstellenden Häusern fest- auf „Leistungen zur vertraulichen Spurensiche- gesetzt. Daneben stehen für investive Zuschüsse rung am Körper, einschließlich der erforderlichen jährlich 330.000 Euro Landesmittel zur Verfügung. Dokumentation sowie Laboruntersuchungen und einer ordnungsgemäßen Aufbewahrung der 4.2 Menschenhandel zum Zweck der sichergestellten Befunde, bei Hinweisen auf dritt- sexuellen Ausbeutung verursachte Gesundheitsschäden, die Folge einer Menschenhandel ist eine besonders entwürdigen- Misshandlung, eines sexuellen Missbrauchs, eines de Erscheinungsform der professionellen, häufig sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung organisierten, Kriminalität. Opfer sind vor allem oder einer Vergewaltigung sein können“, nor- Frauen und Mädchen, die zur Prostitution gezwun- miert wurde, sollen zudem mit Unterstützung des gen werden. Daher werden in Baden-Württem- Landes vier weitere Gewaltambulanzen in Baden- bergauch mehrere Fachberatungsstellen für Opfer Württemberg entstehen. Dazu wurden im von Menschenhandel gefördert: die Mitternachts- 3. Nachtragshaushalt 2020/2021 insgesamt 1,1 mission in Heilbronn, das Fraueninformationszent- Mio. Euro zusätzlich etatisiert. rum in Stuttgart und FreiJa in Freiburg. Insgesamt wurden die Mittel zur Verbesserung der 4.3 Chancengleichheitsgesetz Situation gewaltbetroffener Menschen im Dop- Das 2016 in Kraft getretene Gesetz zur Verwirk- pelhaushalt 2020/2021 von 2,1 Mio. Euro im Jahr lichung der Chancengleichheit von Frauen und 2019 über 6,1 Mio. Euro im Jahr 2020 auf 10,2 Mio. Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Würt- Euro ab dem Jahr 2021 erhöht. Damit soll nament- temberg (ChancenG) verpflichtet die Stadt- und lich die Umsetzung der Istanbul-Konvention voran- Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwoh- getrieben werden. Sie hat insbesondere zum Ziel, nerzahl ab 50.000 zu der Bestellung einer kom- 12
munalen Gleichstellungsbeauftragten. So soll die Nach dem Landes-Behindertengleichstellungsge- Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen setz Baden-Württemberg sind die Stadt- und Land- und Männern als kommunale Aufgabe vorange- kreise seit 01.01.2016 verpflichtet, einen kommu- trieben werden. Für die Kostenerstattung stehen nalen Behindertenbeauftragten zu bestellen. Es insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von rund 2,42 steht den Kreisen frei, ob die bzw. der kommunale Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Stadt- und Behindertenbeauftragte ehren- oder hauptamt- Landkreise sowie Gemeinden mit einer Einwoh- lich tätig ist. Das Land erstattet nach Maßgabe der nerzahl ab 50.000 können somit eine pauschale VwV Kommunale Behindertenbeauftragte 36.000 Erstattung in Höhe von maximal 42.500 Euro pro Euro pro Jahr für ein Ehrenamt und 72.000 Euro für Kalenderjahr beantragen. die hauptamtliche Tätigkeit als kommunaler Be- hindertenbeauftragter. Aus § 33 des ChancenG und der Koalitionsverein- barung ergibt sich die Notwendigkeit einer Evalua- 5.1 Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe/ tion des ChancenG zwei Jahre nach dessen Inkraft- Bundesteilhabegesetz treten. Für die Evaluation wurde 2019 ein Institut Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) führt die Ein- beauftragt, dessen Abschlussbericht im 1. Quartal gliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 2021 vorliegen soll. weg vom hergebrachten institutionszentrierten Fürsorgeprinzip hin zu einem modernen per- 5. TEILHABE VON MENSCHEN sonenzentrierten Teilhaberecht. Die Eingliede- MIT BEHINDERUNGEN rungshilfe wird sich künftig auf Fachleistungen für Menschen mit Behinderungen konzentrieren. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonven- Zum 01.01.2020 wurde die dritte Reformstufe des tion (UN-BRK) und des 2015 beschlossenen Lan- BTHG umgesetzt, die neben der Trennung von desaktionsplanes zur Umsetzung der UN-BRK sind Leistungen der Eingliederungshilfe von existenz- Daueraufgaben der Sozialpolitik des Landes. Die sichernden Leistungen (Sozialhilfe) auch Verbesse- Themen Arbeit und Beschäftigung für Menschen rungen in der Einkommens- und Vermögensheran- mit Behinderungen sowie Wohnen sind hierbei ziehung für die Leistungsberechtigten vorsieht. Schwerpunkte. Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Bundesteil- Die Dezentralisierung von Komplexträgerein- habegesetzes in Baden-Württemberg wurden die richtungen und die Schaffung gemeindenaher Stadt- und Landkreise zu Trägern der Eingliede- und inklusiver Wohnangebote für Menschen mit rungshilfe nach dem SGB IX bestimmt. Behinderungen ist eine der großen Herausforde- rungen. Durch die im Jahr 2018 weiterentwickelte Während der Vorbereitungsphase 2017 bis 2019 Investitionsförderung des Landes und das neu hat das Land die Kommunen mit einmalig mit 50 entwickelte Förderprogramm „Gemeinsam unter- Mio. Euro beim Aufbau der neuen Verwaltungs- stützt & versorgt wohnen“ sollen weitere passge- strukturen unterstützt. In den Haushaltsjahren naue Wohnformen im Quartier für Menschen mit 2020/2021 erhalten die Kommunen für die ihnen Behinderungen geschaffen werden. aus dem BTHG erwachsenden Mehrkosten 126 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt. Diese Zuwen- Da die Umsetzung der UN-BRK in allen gesellschaft- dungen werden evaluiert und, falls nötig, ab dem lichen Bereichen als dynamischer Prozess zu sehen Jahr 2022 angepasst. ist, muss der Landesaktionsplan als Maßnahmenplan, der von stetiger Weiterentwicklung lebt, in gewissen Darüber hinaus unterstützt das Land auch die Leis- zeitlichen Abständen überprüft werden. Die Evalua- tungserbringer mit bis zu 15,5 Mio. Euro für die bei tion wird im Jahr 2020 von einem externen, unabhän- ihnen entstehenden Umstellungskosten. gigen Forschungsinstitut durchgeführt. 13
5.2 Frühförderung Bis Ende des Jahres 2020 wird das Sozialministeri- Interdisziplinäre Frühförderstellen (IFF) kümmern um einen Vorschlag zur Umsetzung des Vorhabens sich um eine möglichst frühzeitige Förderung be- vorlegen. hinderter und von Behinderung bedrohter Kinder von deren Geburt bis zum Schuleintritt. Ziel ist es, Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in direkte oder indirekte Auswirkungen einer Schä- der Landesverwaltung digung oder Erkrankung auf die Entwicklung eines Seit dem Jahr 2015 hat Baden-Württemberg die Kindes zu verhindern oder abzumildern. Pflichtbeschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen (fünf Prozent) nicht mehr erreicht. Dar- Das Land unterstützt den Aufbau und weiteren aufhin wurde 2017 eine interministerielle Arbeits- Ausbau, den Erhalt und die Weiterentwicklung gruppe (IMA) eingesetzt, um Vorschläge zur Ver- eines hochwertigen und niederschwelligen An- besserung der Situation zu entwickeln. Insgesamt gebots an IFF in Baden-Württemberg mit jeweils hat die IMA 16 Maßnahmen vorgeschlagen. Als 1,8 Mio. Euro in den Jahren 2020 und 2021. Die Maßnahme mit besonderem Wirkpotenzial wurde Förderung basiert auf der Verwaltungsvorschrift die Einführung eines sogenannten Stellenpools des Sozialministeriums für die Förderung Interdis- identifiziert. ziplinärer Frühförderstellen (VwV-IFF). Daran anknüpfend hat der Landtag auf Antrag der 5.3 Familienentlastende Dienste Regierungsfraktionen im Rahmen der Beratungen Die Betreuung eines behinderten Familienmit- zum Staatshaushaltsplan 2020/21 beschlossen, glieds im häuslichen Umfeld geht meist mit erheb- für ein Sonderprogramm zur Steigerung der Be- lichen psychischen und physischen Belastungen schäftigungsquote schwerbehinderter Menschen für die betreuenden Angehörigen einher; die Fa- in der Landesverwaltung im Landeshaushalt für milien gehen häufig über die Grenzen ihrer Belast- die Haushaltsjahre 2020/21 jeweils zehn Mio. barkeit hinaus, viele Familien zerbrechen daran. Euro einzustellen. Es handelt sich um strukturelle Familienentlastende Dienste (FED) tragen durch Mittel, die dementsprechend in der Mittelfristigen ihre Arbeit maßgeblich dazu bei, dass Menschen Finanzplanung mitgeführt werden. mit Behinderungen ein inklusives Leben in ihrer Herkunftsfamilie führen können. Die Unterstüt- Das Sozialministerium ist gefordert, ein zung der FED – derzeit mit 2,4 Mio. Euro jährlich Umsetzungskonzept vorzulegen. – trägt so wesentlich zur Stärkung einer stabilen Familiensituation bei und entspricht daher in 6. SENIORENPOLITIK besonderer Weise dem Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit der Alterung der Bevölkerung nehmen die Seniorinnen und Senioren zunehmend Einfluss auf 5.4 Landeskompetenzzentrum Barrierefreiheit die Gestaltung und die Struktur unserer Gesell- Über einen Änderungsantrag der Koalitionsfrak- schaft. Leben im Alter bedeutet dabei nicht, vor tionen wurden in den Doppelhaushalt 2020/2021 allem auf Hilfe angewiesen zu sein. Viele ältere 1,32 Mio. Euro zur Errichtung eines Landeskom- Menschen sind vielmehr noch sehr lange nach petenzzentrums Barrierefreiheit eingestellt. Das dem Eintritt in den Ruhestand mobil. Sie bringen Kompetenzzentrum soll Kommunen und freie Trä- sich mit ihrem Wissen und ihrem Erfahrungsschatz ger dabei unterstützen, die barrierefreie Zugäng- aktiv in die Gesellschaft ein. Dies eröffnet viele lichkeit zu einzelnen Bereichen der Gesellschaft Möglichkeiten. im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention zu realisieren. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben soll es aktiv mit Menschen mit Behinderungen bzw. deren Interessenvertretungen zusammen- arbeiten sowie Menschen mit Behinderungen und deren Expertise im Rahmen eines Experten-Beirats mit einbeziehen. 14
Die CDU-Landtagsfraktion tritt deshalb für ein Ein sehr guter Schritt auf dem Weg, den Bedarfen modernes Bild vom Altern ein. Sie will eine Kultur der Seniorinnen und Senioren in der Landespolitik der umfassenden Teilhabe schaffen, die alle ge- mehr Gewicht zu verschaffen, war die Einsetzung sellschaftlichen Gruppen und alle Alterskohorten eines Demografiebeauftragten des Landes. Dafür einschließt und so in eine erfolgreiche Generatio- sind wir mit Nachdruck eingetreten. Auch wenn er nenpolitik mündet. Es gilt, da zu unterstützen, wo nicht über originäre Kompetenzen zur Umsetzung Hilfe nötig ist, und da zu aktivieren, wo Ressour- konkreter Maßnahmen verfügt, hat er in den letz- cen ungenutzt sind. ten Jahren mit seinen Analysen und Impulsen ganz wesentlich dazu beigetragen, das Bewusstsein Entscheidende Faktoren für ein selbstbestimmtes für den demografischen Wandel und die daraus Leben im Alter liegen im örtlichen Umfeld der resultierenden Handlungsnotwendigkeiten zu Menschen. Wir begrüßen deshalb die Strategie schärfen. Zudem bietet er eine wichtige Plattform „Quartier 2030“, mit der Gemeinden, Landkreise für andere Gruppen und Institutionen, die auf dem und zivilgesellschaftliche Akteure bei der alters- Feld des demografischen Wandels unterwegs sind; und generationengerechten Quartiersentwicklung und er ist Multiplikator für weitere Partner. unterstützt werden. Die damit verbundenen Maß- nahmen wollen wir unter Beteiligung der Betroffe- Nach der Landtagswahl wollen wir insbesondere nen ausbauen und stärken. die Vorschläge, die der Runde Tisch „Wohnen für das Alter“ unter seiner Leitung erarbeitet hat, Wir wollen zudem die Potenziale des bürger- einer näheren Machbarkeitsprüfung unterziehen. schaftlichen Engagements noch besser nutzen. Das betrifft zum einen ehrenamtliche Angebote zur Unterstützung älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger; zum anderen geht es darum, dass das Potential der vielen aktiven älteren Menschen im Land auch der Gesellschaft zugutekommt. Hier- für bedarf es ineinandergreifender Konzepte von Zivilgesellschaft, Staat und Wirtschaft. Weil bür- gerschaftliches Engagement hauptsächlich direkt vor Ort geschieht, wollen wir gemeinsam mit den Kommunen vorangehen. Dazu gehören beispielsweise Anlaufstellen zur Koordination bürgerschaftlichen Engagements in der Kommunalverwaltung sowie Seniorenbüros und andere Netzwerke, z. B. Bürgerstiftungen oder Mehrgenerationenhäuser. Dabei verstehen wir Mehrgenerationenhäuser nicht in erster Linie als Orte des generationenübergreifenden Zu- sammenwohnens im engeren Sinne, sondern als Begegnungsorte, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird und die Raum für gemeinsame Aktivitäten sowie ein nachbarschaft- liches Miteinander im Quartier schaffen. Bei unseren Aktivitäten ist auch der Landesenio- renrat ein wichtiger Partner, den wir aus Landes- mitteln fördern. 15
IMPRESSUM 1. Auflage 2020 Verfasser und Herausgeber: IMPRESSUM CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Pressestelle, Konrad-Adenauer-Straße 12, 70173 Stuttgart 1. Auflage 2020 Ansprechpartner: Rainer Wehaus, Pressesprecher der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg Verfasser und Herausgeber: CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, Pressestelle, Konrad-Adenauer-Straße 12, 70173 Stuttgart Gestaltung: Rainer Ansprechpartner: Jana Hartnigk, CDU-Landtagsfraktion Wehaus, Pressesprecher Baden-Württemberg der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg Druck: Gress-Druck Gestaltung: GmbH Jana Hartnigk, CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg Druck: Gress-Druck GmbH V.i.S.d.P.: Rainer Wehaus, Pressesprecher, rainer.wehaus@cdu.landtag-bw.de V.i.S.d.P.: Rainer Wehaus, Pressesprecher, rainer.wehaus@cdu.landtag-bw.de Diese Diese Druckschrift Druckschrift ist eine Information ist eine Information über dieArbeit über die parlamentarische parlamentarische ArbeitBaden-Württemberg der CDU-Landtagsfraktion der CDU-Landtags- und darf nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. fraktion Baden-Württemberg und darf nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden.
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