Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse

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Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
Das Fachmagazin der ÖGK für Dienstgeberinnen und Dienstgeber                   # 1 | März 2022

Prüfung
mit Servicecharakter

   Betriebliche                 Freie                          Betriebliche
   Vorsorge                     Dienstverhältnisse             Gesundheitsförderung
   Entgeltfreie Zeiträume       Die mBGM-Meldefristen          Mehrwert für Unternehmen
Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
ÖGK AKTUELL

INHALT

ÖGK AKTUELL                                                                                            GESUNDHEIT IM BETRIEB
    4 Ein Profi im Prüfen
      Beitragsprüfer Stefan P. im Interview

THEMEN IM FOKUS

                                                                                                                                                             Foto: Jacob_09/Shutterstock.com
                                                             Foto: ESB Professional/Shutterstock.com

                                                                                                                                                        18
                                                                                                       17 Home-Workout
                                                                                                          Übungen für zwischendurch

                                                      6                                                18 Die Gesundheit Ihres Betriebes
                                                                                                          Wie Betriebliche Gesundheitsförderung wirkt

    6 Richtig melden und ­Korrekturen durchführen                                                      19 Mittags Kraft tanken
      Der zweite Teil der Serie                                                                           Eine Mahlzeit fürs Wohlbefinden

    8 Meldefrist der mBGM bei f­ reien Dienstverhältnissen
      Die Fristen im Überblick                                                                         LESERSERVICE
10 Clearingfälle und ihre Ursachen                                                                     20 Sie fragen, wir antworten
   Häufige Problemfelder im Fokus
                                                                                                       20 Impressum
    12 Betriebliche Vorsorge
       Beiträge für entgeltfreie Zeiträume

14 Fortführung des Betriebes im Todesfall
   Wer die Dienstgeberrolle übernimmt

16 Mit den Jahren kommen die Abschläge
   Welche Beiträge entfallen

2       DGSERVICE # 1 | März 2022
Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
                                                                                ÖGK AKTUELL

 Liebe Leserin,
                                                                            TIPP
­lieber ­Leser,
                                                                           Leitfaden
so ehrlich muss man sein: Der Gedanke an eine Beitragsprüfung ist kein     „­Auslandstätigkeit:
so angenehmer, besonders für Dienstgeberinnen und Dienstgeber, die
noch nie eine solche Prüfung hatten.                                       Wer wo versichert ist“
Viele, die schon einmal ein Prüforgan der Österreichischen Gesund-         Durch internationale Wirtschaftsbezie-
heitskasse (ÖGK) in ihrem Betrieb „zu Besuch“ hatten, verbinden damit      hungen und die dadurch bedingte
durchaus positive Erinnerungen. Denn unsere Prüferinnen und Prüfer         Mobilität der Erwerbstätigen stellt sich
prüfen nicht nur auf Herz und Nieren, sie stehen auch bei komplexen        häufig die Frage der sozialen Absiche-
beitragsrechtlichen Fragen beratend zur Seite – mit all ihrem Wissen.      rung. Diesem komplexen Themenfeld
                                                                           widmet sich unser inhaltlich über­
Dass eine Beitragsprüfung also durchaus auch „Servicecharakter“ hat        arbeiteter Leitfaden „Auslandstätigkeit:
und was den Arbeitsalltag eines Beitragsprüfers ausmacht, das können       Wer wo versichert ist“.
Sie in unserem Interview mit Stefan P. lesen, einem besonders erfahrenen
und engagierten Kollegen.                                                  Der Leitfaden beschäftigt sich unter
                                                                           anderem mit
Damit wir in der Redaktion den „Servicecharakter“ im Magazin zur
Geltung bringen, haben wir wieder relevante Inhalte für Sie aufbereitet.   • dem Geltungsbereich der Verord-
Dieses Mal unter anderem zu den Themen „Richtig melden und Korrektu-         nungen,
ren durchführen“, „Meldefrist der mBGM bei freien Dienstverhältnissen“
und „Beiträge für ältere Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer“.              • den Voraussetzungen und der Dauer
                                                                             von Entsendungen,
Wir bitten Sie um Ihre Rückmeldung – zum Interview und auch zu den
anderen Themen. Lassen Sie uns wissen, wie unsere Arbeit bei Ihnen         • den Regelungen im Verhältnis zu
ankommt – mit ein paar Zeilen an dgservice-12@oegk.at.                       Vertrags- und Drittstaaten und

Bleiben Sie gut informiert. Und vor allem – bleiben Sie gesund!            • den umfangreichen Änderungen auf
                                                                             Grund des Austrittes des Vereinigten
Ihre „DGservice“-Redaktion                                                   Königreiches aus der Europäischen
                                                                             Union per 31.01.2020.

                                                                           Zahlreiche Beispiele gewährleisten
                                                                           zudem eine praxisnahe Darstellung der
                                                                           Inhalte.

                                                                                      Webtipp: Den Leitfaden
                                                                                      „Auslandstätigkeit“ können
                                                                                      Sie auf unserer Website
                                                                                      unter www.gesundheits-
                                                                                      kasse.at/lf-euvo aufrufen.

                                                                               DGSERVICE # 1 | März 2022              3
Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
ÖGK AKTUELL

Ein Profi im Prüfen
Stefan P. ist seit zehn Jahren GPLB-Prüfer im Versicherungsservice der Österreichischen Gesundheits-
kasse (ÖGK), einer von rund 215 österreichweit. Wenn er zur Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge
in die Betriebe kommt, wird er zwar immer mit offenen Büchern, aber nicht immer sofort mit offenen
Armen empfangen. Warum Dienstgeberinnen und Dienstgeber seinen Prüfeinsatz dann doch schätzen
und worauf es dabei ankommt, das erzählt Stefan P. im Interview.
Stefan, was macht dir Spaß an deiner       Die Prüfung war lange Zeit eine reine
Arbeit als Prüfer?                         Männerdomäne – verändert sich das?
Das Beste an meinem Job ist die Ab-        Ja, offensichtlich. Vor allem unter den
wechslung: Wir Prüfer bekommen Einbli-     Jüngeren sind viele Frauen. Ich finde das
cke in die unterschiedlichsten Unterneh-   sehr positiv. Frauen sind mitunter kom-
men und lernen dabei viele verschiedene    munikativer und auch sehr geschickt
Menschen und Firmenkulturen kennen.        im Umgang mit den Kunden. Eine gute            Es geht nicht nur um Beiträge
Das macht unseren Alltag spannend.         Kommunikation mit den Dienstgebern             oder reine Zahlen, es stehen
                                           ist wichtig bei einer Prüfung.                 immer auch Menschen dahinter.
Das heißt, du bist viel unterwegs …
Ich prüfe in Betrieben in ganz Oberös-     Wie lange dauert eigentlich eine GPLB                                   Stefan P.
terreich, dank Handy und Laptop funk-      (Gemeinsame Prüfung Lohnabgaben
tioniert das sehr gut. In unserem Büro     und Beiträge)?
in der Landesstelle bin ich nur ab und     Das reicht von wenigen Tagen in einem
zu. Eine Ausnahme gibt es allerdings:      kleinen Familienunternehmen bis zu
In meiner kleinen Heimatgemeinde, da       mehreren Wochen in einem börsenno-          das geht weitaus schneller und effizien-
prüfe ich nie. Da kennt jeder jeden und    tierten Großkonzern – wir prüfen stich-     ter als nur über Cloud und Datenleitung.
daher kann ich eine Befangenheit nicht     probenartig quer durch alle Branchen.       Vor Ort lassen sich auch Fragen mit
zu hundert Prozent ausschließen (lacht).   Die Prüfung erfolgt in der Regel vor Ort,   unseren Ansprechpartnern rasch und
                                                                                       einfach abklären. Unsere Ansprechpart-
                                                                                       ner sind in erster Linie Lohnverrechner,
                                                                                       aber auch Steuerberater, Geschäftsfüh-
    GUT ZU WISSEN                                                                      rer oder Firmeninhaber. Außerdem gilt
                                                                                       es auch die einzelnen Arbeitsplätze zu
            Was ist die GPLB?                                                          besichtigen – etwa für die korrekte Ein-
                                                                                       stufung der Arbeitnehmer oder die Ge-
            Die GPLB (vormals GPLA) der ÖGK ist zugleich eine Sozial-                  währung von Zulagen.
            versicherungs-, Lohnsteuer- und Kommunalsteuerprüfung.
            Das erspart Dienstgeberinnen und Dienstgebern die admi-                    Ganz ehrlich: Freuen sich die Dienst-
            nistrative Belastung von drei getrennten Prüfungen.                        geber, wenn ihr an die Tür klopft?
                                                                                       Also „freuen“ würde ich nicht sagen
            Geprüft werden die Einhaltung der Melde-, Versicherungs- und               (lacht), aber wir kommen ja nie ohne An-
            Beitragsbestimmungen der Sozialversicherung, die Beiträge                  meldung und eines ist ganz wichtig bei
            nach dem Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvor-                  uns: Wie man in den Wald hineinruft, so
            sorgegesetz (BMSVG) sowie die korrekte Abfuhr von Lohn-                    kommt es auch zurück. Ich bin in mei-
            und Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag zum Familienlas-                    nem Job sachlich, aber immer höflich.
            tenausgleichsfonds und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag.                    Und ich verstehe eine Prüfung immer
                                                                                       auch als eine Art Serviceleistung.
            Die Prüfung wird entweder durch Prüforgane des beim
            Bundesministerium für Finanzen eingerichteten Prüfdiens-                   Inwiefern Serviceleistung?
            tes für Lohnabgaben und Beiträge (PLB) oder durch                          Wenn wir vor Ort die einzelnen Lohnver-
            Prüferinnen und Prüfer der ÖGK im Rahmen der GPLB                          rechnungen prüfen, die Arbeitszeitauf-
            vorgenommen. Die tätigen Prüferinnen und Prüfer unterlie-                  zeichnungen, die Abrechnung der Über-
            gen dabei wechselseitig der fachlichen Weisungsbefugnis                    stunden usw., dann tauchen auch auf
            des zuständigen Finanzamtes, der ÖGK oder im Bereich der                   Seiten der Dienstgeber immer wieder Fra-
            Kommunalsteuer der erhebungsberechtigten Gemeinde.                         gen auf. Sie nutzen ­unser breites Know-
                                                                                       how, wenn wir schon einmal bei ihnen im
            Wesentliche Aufgabe des Prüfdienstes der ÖGK ist es auch,                  Betrieb sind. Auch bei der Schlussbespre-
            den Dienstgeberinnen und Dienstgebern in allen relevanten                  chung sitzt man an einem Tisch und redet
            Fragen beratend zur Seite zu stehen.                                       darüber, was gut und gesetzeskonform
                                                                                       läuft und wo Handlungsbedarf besteht.

4    DGSERVICE # 1 | März 2022
Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
                                                                                                       ÖGK AKTUELL

Wir sind nicht nur Prüfer, sondern auch
Berater, wenn man so will. Das schätzen
Dienstgeber, und so kann es auch vor-
kommen, dass sich der eine oder andere
nach einer Prüfung bedankt.

Stimmt es, dass es bei den meisten Prü-
fungen nicht viel zu beanstanden gibt?
Das ist korrekt. Und wir strafen ja nicht,
sondern treffen nur Feststellungen zur Si-
cherung der Beitrags- und Bemessungs-
grundlagen. So komplex wie die Lohnver-
rechnung ist, können schon einmal Fehler
passieren. Gerade an kleinen Betrieben
gehen gesetzliche Änderungen manch-
mal unbemerkt vorüber. Dabei kann es
dann bei Schlussbesprechungen auch
schon einmal emotional werden, weil die
Dienstgeber wegen ­hoher Nachzahlun-
gen in Sorge sind und ihre Mitarbeiter in
der Folge weniger am Lohnzettel haben.
Das sind dann Termine, die man nicht so
schnell wegsteckt. Diese beschäftigen
einen dann auch abends.

Ihr braucht also eine dicke Haut …
Die ist hilfreich, sagen wir so. Fakt ist: Es
geht nicht nur um Beiträge oder reine
Zahlen, es stehen immer auch Men-
schen dahinter, Dienstgeber wie Dienst-
nehmer. Umso angenehmer ist es auch
für uns, wenn eine Prüfung gut und zur
Zufriedenheit aller verläuft.

Was muss jemand noch mitbringen,
der Prüfer oder Prüferin werden will?                        Dienstgebern, so sehe ich das. Dem-
Wir sind, wenn wir in den Betrieben                          entsprechend ist ein ordentliches und
sind, das Gesicht der ÖGK hin zu den                         gutes Auftreten wichtig. Es braucht viel
                                                             Wissen, wir müssen in vielen Themen
                                                             sattelfest sein und uns ständig weiter-
                                                             bilden, intern wie extern. Die Materie,
                                                             in der wir uns bewegen, ist komplex und
                                                             die gesetzlichen Grundlagen ändern          Geprüft und für gut befunden
                                                             sich immer wieder. Außerdem braucht
                                         Foto: Georg Wilke

                                                             es absolute Vertraulichkeit – wir haben     Stefan P., 38, ist nach der HAK-Matura
                                                             Zugang zu sensiblen Daten und die           im Melde-, Versicherungs- und
                                                             Dienstgeber müssen uns vertrauen.           Beitragswesen in der Landesstelle in
                                                                                                         Linz an Bord gegangen. Nach den zwei
                                                             Prüfer arbeiten in der Regel alleine –      Dienstprüfungen und so manchen
                                                             auch das muss man mögen …                   Abteilungen hat er als Prüfer begon-
   Die Prüferinnen und Prüfer der                            So ist es. Unsere Arbeitstage teilen wir    nen und ist diesem Job treu geblieben
   ÖGK sind nicht zuletzt auf Grund                          uns selbst ein. Wir müssen uns auch         – heute ist er auch Teamleiter.
   jahrelanger Aus- und Weiterbil-                           selbst motivieren, jeden Tag konzen-
   dungen ausgewiesene Profis auf                            triert und effizient arbeiten und uns       Seine Materie beschäftigt ihn auch in
   ihrem Fachgebiet – und damit für                          schnell auf neue Prüfaufgaben einstel-      seiner Freizeit, nutzt er doch seine
   die heimischen Betriebe kompe-                            len. Und wir müssen uns auch selbst         Erfahrungen als Sachbuchautor,
   tente Ansprechpersonen in allen                           loben (lacht). Aber ganz alleine sind wir   Vortragender und Lehrender zu
   Fragen der Lohnverrechnung.                               nicht. Es gibt immer Unterstützung von      Personalverrechnungsthemen sowie als
                                                             Kollegen oder den Teamleitern, wenn         gerichtlich beeideter Sachverständiger.
        Mag. Georg Sima, MSc MBA                             wir sie brauchen. Wir sind keine einsa-
        Generaldirektor-Stellvertreter                       men Cowboys …                               Zum Ausgleich geht er in seiner
                             der ÖGK                                                                     Mühlviertler Heimat immer wieder
                                                                           Autor: Michael Leithinger     gerne in den Wald.

                                                                                                         DGSERVICE # 1 | März 2022            5
Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
THEMEN IM FOKUS

                  Richtig melden und
                  ­Korrekturen durchführen
Im zweiten Teil unserer Serie erfahren Sie alles Wissenswerte zur Bekanntgabe der Adresse der Ver-
sicherten, zur Änderungsmeldung und zur Abmeldung. Wir erklären Ihnen zudem, wie Sie diese bei
Bedarf korrigieren können.

Adressmeldung Versicherter
Bei erstmaliger Neuanmeldung einer         demselben Dienstgeber beschäftigt            Anforderung bekannt gegeben werden.
versicherten Person ist deren Adresse      und bleiben die Adressdaten unverän-         Eine zusätzliche Adressmeldung ist
dem zuständigen Krankenversiche-           dert, ist bei der Wiederanmeldung keine      nicht erforderlich.
rungsträger bekannt zu geben. Auch         Adressmeldung erforderlich.
­jede Änderung der Adresse ist inner-                                                   Änderung/Richtigstellung der Mel-
 halb von sieben Tagen nach deren Be-      Hinweis: Verfügt eine zu meldende            dung: Eine Korrektur der Adresse ist
 kanntwerden zu melden.                    Person noch über keine Versiche-             mittels einer weiteren Adressmeldung
                                           rungsnummer oder ist diese nicht be-         Versicherter vorzunehmen.
Wird eine Person zum wiederholten          kannt, kann die aktuelle Adresse mit
Male bei derselben Dienstgeberin bzw.      der Meldung Versicherungsnummer

Änderungsmeldung
Eine Änderungsmeldung ist dem Kran-        Jede Änderung, die nicht von der mBGM
kenversicherungsträger zu erstatten bei    umfasst ist, ist innerhalb von sieben
                                           ­Tagen zu melden.
• einer Änderung von einem gering-
  fügigen zu einem vollversicherungs-      Hinweis: Durch jede erstattete mBGM
  pflichtigen Beschäftigungsverhältnis     werden die Angaben der Anmeldung
  oder umgekehrt, solange für den be-      bzw. Änderungsmeldung bestätigt oder
  troffenen Zeitraum noch keine mo-        korrigiert. Die mittels mBGM gemeldete
  natliche Beitragsgrundlagenmeldung       Beschäftigtengruppe ist somit gegen-
  (mBGM) übermittelt wurde,                über den bereits übermittelten Angaben
                                           auf der Anmeldung bzw. Änderungs-
• der Korrektur des Beschäftigungsbe-      meldung vorrangig. Daher bleiben Än-
  reiches (Arbeiterin bzw. Arbeiter, An-   derungsmeldungen wirkungslos, wenn
  gestellte bzw. Angestellter), solange    sie Beitragszeiträume betreffen, für die
  noch keine mBGM für den Beitrags-        bereits eine mBGM übermittelt wurde.
  zeitraum übermittelt wurde,              Ist in solch einem Fall die Beschäftigten-
                                           gruppe zu ändern, ist die ursprüngliche
• einem Umstieg von der Abfertigung        mBGM zu stornieren und im Anschluss
  Alt in das Abfertigungssystem nach       eine neue mBGM zu erstatten.
  dem Betrieblichen Mitarbeiter-
                                                                                                                               Foto: Billion Photos/Shutterstock.com

  und Selbständigenvorsorgegesetz          Ausnahme: Im Beitragsvorschreibever-
  (BMSVG) oder                             fahren ist kein Storno der mBGM not-
                                           wendig. Es genügt, eine neue mBGM zu
• einer Meldung des Beginnes oder          übermitteln.
  Endes der Betrieblichen Vorsorge
  von Personen, die im Rahmen der          Änderung/Richtigstellung der Mel-
  Arbeitskräfteüberlassung an Bauun-       dung: Eine erstattete Änderungsmel-
  ternehmen überlassen werden und          dung kann nicht storniert werden. Not-
  für die ausschließlich die Bauarbei-     wendige Korrekturen sind nur durch
  ter-Urlaubs- und Abfertigungskasse       Übermittlung einer weiteren Ände-
  zuständig ist.                           rungsmeldung möglich.

6    DGSERVICE # 1 | März 2022
Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
                                                                              THEMEN IM FOKUS

Abmeldung
Ist eine Person von der Pflichtversiche-
rung abzumelden und/oder endet die
Beitragspflicht nach dem BMSVG, ist
eine Abmeldung an den zuständigen
Krankenversicherungsträger zu über-
mitteln. Die Abmeldung ist binnen sie-
ben Tagen nach dem Ende der Pflicht-
versicherung zu erstatten.

                                                                                                                                Foto: ESB Professional/Shutterstock.com
Auf der Abmeldung ist das Datum des
Endes des Entgeltanspruches und des
arbeitsrechtlichen Endes des Beschäf-
tigungsverhältnisses anzugeben. Endet
lediglich der Entgeltanspruch, bleibt
aber das arbeitsrechtliche Beschäfti-
gungsverhältnis aufrecht (zum Beispiel
Karenzurlaub, Präsenzdienst), ist nur
das Ende des Entgeltanspruches anzu-
führen. Der Abmeldegrund ist zwingend
anzugeben.

Hinweis: Wenn sowohl eine Kündi-
gungsentschädigung als auch eine Ur-        ersetzt die Abmeldung zur Pflichtver-     berichtigt werden. Die übermittelten
laubsersatzleistung anfallen, ist auf der   sicherung. Endet der Krankengeld-         Daten ersetzen vollständig die ur-
Abmeldung die Zeit der Kündigungs-          anspruch, lebt die Pflichtversicherung    sprünglichen Angaben.
entschädigung vor der Zeit der Urlaubs-     automatisch wieder auf. Eine gesonder-
ersatzleistung anzuführen. Das Ende         te Abmeldung ist nicht notwendig. Ist     Dabei gilt für die folgenden Datenfel-
des Entgeltanspruches muss dabei mit        jedoch die Höchstdauer des Kranken-       der, dass die Nicht-Angabe zum gänz-
jenem Datum übereinstimmen, bis zu          geldanspruches ausgeschöpft, ist eine     lichen Entfall des ursprünglichen Sach-
dem die Pflichtversicherung verlängert      Abmeldung mit „Entgeltanspruch En-        verhaltes führt:
wird.                                       de“ sowie gegebenenfalls „Betriebliche
                                            Vorsorge Ende“ nachzuholen.               • „Beschäftigungsverhältnis Ende“,
Ausnahmen: Wird eine Arbeits- und
Entgeltbestätigung für Wochengeld           Eine Anmeldung zur Familienhospiz-        • „Kündigungsentschädigung ab“,
erstattet, ist keine Abmeldung für die      karenz oder Pflegekarenz gegen Entfall
Unterbrechung des Entgeltanspruches         des Entgeltes ersetzt ebenfalls die Ab-   • „Kündigungsentschädigung bis“,
erforderlich. Wird im Anschluss an den      meldung.
Wochengeldbezug Karenzurlaub in An-                                                   • „Urlaubsersatzleistung ab“,
spruch genommen, ist eine Abmeldung         Richtigstellung Abmeldung: Mit die-
mit „Entgeltanspruch Ende“ sowie ge-        ser Meldungsart kann das Datum der        • „Urlaubsersatzleistung bis“ und
gebenenfalls „Betriebliche Vorsorge         Abmeldung, das Ende des Beschäfti-
Ende“ zu übermitteln.                       gungsverhältnisses, der Abmeldegrund,     • „Betriebliche Vorsorge Ende“.
                                            die Kündigungsentschädigung ab/bis,
Auch die Erstattung einer Arbeits- und      die Urlaubsersatzleistung ab/bis sowie    Storno Abmeldung: Eine Stornierung
Entgeltbestätigung für Krankengeld          das Ende der Betrieblichen Vorsorge       der Abmeldung ist nur dann vorzuneh-
                                                                                      men, wenn die ursprüngliche Abmel-
                                                                                      dung nicht korrekt erfolgte. Wenn die
                                                                                      Versicherungszeit vollständig entfällt,
                                                                                      ist ein Storno der Anmeldung ausrei-
    MELDUNGEN                                                                         chend. Eine eigene Stornomeldung ist
                                                                                      für die Abmeldung in diesem Fall nicht
            Übermittlung: Alle Meldungen sind mittels elektronischem                  notwendig.
            Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungs-
            trägern (ELDA) an den Krankenversicherungs­träger zu                        Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer
            übermitteln.

            Ausfüllhilfen: Infos zu den Datenfeldern der jeweiligen
            Meldungen finden Sie auf www.gesundheitskasse.at/                                    Ihre Ansprechperson für
            abrechnung unter „Meldebestimmungen inklusive Ausfüll­                               weitere Infos finden Sie
            hilfen für die jeweiligen Formulare“.                                                hier.

                                                                                       DGSERVICE # 1 | März 2022            7
Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
THEMEN IM FOKUS

Meldefrist der mBGM bei
­freien Dienstverhältnissen
Bei den Vorlageaufforderungen für fehlende monatliche Beitragsgrundlagenmeldungen (mBGM) von
freien Dienstnehmerinnen und freien Dienstnehmern kam es bisher zu nicht gerechtfertigten Clearing-
fällen. Die Österreichische Gesundheitskasse überarbeitet dieses System daher in zwei Schritten.

 Seit Ende November 2021 wird für freie
 Dienstnehmerinnen und freie Dienst-
 nehmer, für die bereits eine mBGM
­ohne Verrechnung erstattet wurde,
 keine Vorlageaufforderung mehr er-
 ­
 stellt.

                                                                                                                             Foto: Andrey_Popov/Shutterstock.com
Ab voraussichtlich Mai 2022 erfol-
gen für freie Dienstverhältnisse, für
die eine mBGM ohne Verrechnung er-
stattet wurde, die Vorlageaufforderung
und die Erstellung der ex offo mBGM
(= von Amts wegen) erst, wenn das freie
Dienstverhältnis mit Beschäftigungs-
ende abgemeldet wurde und die Mel-
defrist für die mBGM mit Verrechnung
abgelaufen ist.

Übersicht der Meldefristen
 Erste mBGM nach der                       Sobald eine mBGM mit Verrechnung         zur Erstattung einer Abmeldung mit Be-
­Anmeldung                                 erstattet wurde, werden auch für die     schäftigungsende wieder nutzen zu kön-
                                           Folgemonate mBGM erwartet. Um die        nen, muss nach der mBGM mit Verrech-
Die Frist für die erste mBGM nach Er-      verlängerte Meldefrist für mBGM bis      nung für den Folgezeitraum eine mBGM
stattung der Anmeldung entspricht der      zur nächsten Entgeltleistung bzw. bis    ohne Verrechnung übermittelt werden.
von echten Dienstnehmerinnen und
Dienstnehmern.

• Anmeldedatum bis 15. des M
                           ­ onates:           GUT ZU WISSEN
  Vorlage der mBGM bis zum 15. im
  Folgemonat (Selbstabrechnerver-                       mBGM ohne ­Verrechnung
  fahren)
                                                        Wurde bei freien Dienstnehmer­innen und freien Dienstnehmern
• Anmeldedatum ab 16. des Monates:                      das Entgelt bis zum Ablauf der Meldefrist für die mBGM noch
  Vorlage der mBGM bis zum 15. des                      nicht geleistet, kann statt einer mBGM mit Verrechnung eine
  übernächsten Monates (Selbstab-                       mBGM ohne Verrechnung übermittelt werden.
  rechnerverfahren)
                                                        Bis zum 15. des der Entgeltleistung folgenden Kalendermonates,
Nachfolgende mBGM                                       spätestens jedoch bis zum 15. des auf eine Abmeldung folgen-
                                                        den Kalendermonates, muss die mBGM ohne Verrechnung
Wurde für freie Dienstnehmerinnen und                   storniert und durch eine mBGM mit Verrechnung ersetzt werden.
freie Dienstnehmer eine mBGM ohne
Verrechnung übermittelt, beginnt die                    Sobald eine mBGM ohne Verrechnung erstattet wurde, richtet
Meldefrist für die nachfolgende mBGM                    sich auch bei einer Beschäftigung, die nach dem 15. des Monates
erst mit der Entgeltleistung, spätestens                beginnt und noch im gleichen Monat endet, die Meldefrist nach
jedoch mit der Erstattung einer Abmel-                  der Abmeldung mit Beschäftigungsende.
dung mit Beschäftigungsende.

8    DGSERVICE # 1 | März 2022
Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
                                                                                            THEMEN IM FOKUS

           BEISPIEL
                                                            Eine Anmeldung wurde übermittelt.

                                       Variante         1                                                        Variante        2
               Beginn der Beschäftigung: 01.03.2022                                           Beginn der Beschäftigung: 16.03.2022
        Meldefrist                                                                      Meldefrist
        • für die erste mBGM für den BZR1 03/2022: bis 15.04.2022                       • für die erste mBGM für den BZR 03/2022: bis 16.05.2022
        • für nachfolgende mBGM: offen                                                  • für nachfolgende mBGM: offen

            1A
= Beitragszeitraum           Es wurde bereits eine mBGM mit
                             ­Verrechnung (BZR 03/2022) übermittelt.                       2A        Es wurde bereits eine mBGM mit
                                                                                                     ­Verrechnung (BZR 03/2022) übermittelt.

            >                                                                               >
                     Es folgt eine Abmeldung.        Meldefristen der mBGM                        Es folgt eine Abmeldung.      Meldefristen der mBGM
                     Ende der Beschäftigung:         mit Verrechnung                              Ende der Beschäftigung:       mit Verrechnung
                     20.05.2022.                     • BZR 04/2022:                               20.05.2022.                   • BZR 04/2022:
                                                       bis 16.05.2022                                                              bis 16.05.2022
                                                     • BZR 05/2022:                                                             • BZR 05/2022:
                                                       bis 15.06.2022.                                                             bis 15.06.2022.

            >        Es folgt keine Abmeldung.       Meldefrist der mBGM für
                                                     nachfolgende BZR2
                                                     • jeweils bis zum 15. des
                                                       Folgemonates.
                                                                                           2B        Es wurde bereits eine mBGM ohne
                                                                                                     ­Verrechnung (BZR 03/2022) übermittelt.

                              Für
                         Ist für   den BZR
                                 einen      03/2022 muss
                                       nachfolgenden        die mBGM
                                                        Zeitraum        ohne noch
                                                                 das Entgelt

            1B                                                                              >
                          Es wurde     bereitsstorniert
                                               eine mBGM       ohne mBGM                          Es folgt eine Abmeldung.      Meldefrist4 für das
                            nichtVerrechnung
                                  bekannt, muss         und durch
                                                 eine mBGM     ohneeine
                                                                    Verrechnung                   Ende der Beschäftigung:       Storno der mBGM ohne
                          ­Verrechnung     (BZR ersetzt
                                mit Verrechnung   03/2022)     übermittelt.
                            vorgelegt  werden. Somit wirdwerden.
                                                           die Meldefrist verlängert.             31.03.2022.                   Verrechnung und für die
                                                                                                                                Erstattung der mBGM
                                                                                                                                mit Verrechnung

            >
                     Es folgt eine Abmeldung.         Meldefristen der mBGM                                                     • BZR 03/2022:
                     Ende der Beschäftigung:          mit Verrechnung                                                              bis 15.04.2022.
                     20.05.2022.                      • BZR 033 - 05/2022:
                                                        bis 15.06.2022.

                     Es folgt eine Abmeldung          Meldefristen der mBGM
                     mit dem Abmeldegrund             mit Verrechnung                                 Die Meldefrist richtet sich nach der erstatteten

            >
                     „SV-Ende - Beschäftigung
                     aufrecht“. Ende des
                                                      • BZR 03 - 05/2022:
                                                        bleibt offen.
                                                                                           2C         EsAbmeldung,
                                                                                                         wurde keine
                                                                                                     ­Verrechnung
                                                                                                                     da mBGM
                                                                                                                        die erste mit/ohne
                                                                                                                     übermittelt.
                                                                                                                                  mBGM (ohne Verrech-
                                                                                                        nung) bereits vorgelegt wurde.
                     Entgeltanspruches:
                     20.05.2022.

                                                                                            >
                                                                                                  Es folgt eine Abmeldung.      Meldefrist der mBGM
                             Neuerliche Anmel-        Meldefrist der mBGM                         Ende der Beschäftigung:       mit Verrechnung
                     >       dung mit 01.07.2022.     (mit/ohne Verrechnung),                     31.03.2022.                   • BZR 03/2022:
                                                      um die Anmeldever-                                                          bis 16.05.2022.
                                                      pflichtung abzuschließen
                                                      • BZR 07/2022:
                                                          bis 16.08.2022.

        1 BZR = Beitragszeitraum
        2 Ist für einen nachfolgenden Zeitraum das Entgelt noch nicht bekannt, muss eine mBGM ohne Verrechnung vorgelegt werden. Somit wird die
          Meldefrist verlängert.
        3 Für den BZR 03/2022 muss die mBGM ohne Verrechnung storniert und durch eine mBGM mit Verrechnung ersetzt werden.
        4 Die Meldefrist richtet sich nach der erstatteten Abmeldung, da die erste mBGM (ohne Verrechnung) bereits vorgelegt wurde.                          >>>

                                                                                                                DGSERVICE # 1 | März 2022                9
Prüfung mit Servicecharakter - Betriebliche Vorsorge - Österreichische Gesundheitskasse
THEMEN IM FOKUS

­Hinweis                                    beide Beschäftigungen eine Abmeldung        Zugriff auf die Clearingfälle kann über
                                            mit Beschäftigungsende erstattet wurde.     WEBEKU        (WEB-BE-Kunden-Portal)
Unterschiedliche Beschäftigungsfolgen                                                   oder per Zustellung mittels elektroni-
werden getrennt betrachtet (zum Bei-        Nichteinhaltung der Meldefrist              schem Datenaustausch mit den öster-
spiel Zusammentreffen einer regelmä-                                                    reichischen Sozialversicherungsträgern
ßigen Beschäftigung mit einer kürzer        Bei Nichteinhaltung der Meldefrist wird     (ELDA) erfolgen. Sollen Clearingfälle
als einen Monat vereinbarten Beschäf-       ein Säumniszuschlag verrechnet. Wei-        über ELDA d ­ irekt an die Lohnsoftware
tigung), weshalb im jeweiligen Beitrags-    ters wird eine Vorlageaufforderung er-      übermittelt werden, ist eine Zuordnung
zeitraum eine Aufforderung zur Vorlage      stellt. Diese erfolgt im Normalfall zwei    der ELDA-Seriennummer zur Beitrags-
einer mBGM je Beschäftigungsfolge er-       Arbeitstage nach Ablauf der Meldefrist.     kontonummer mittels SV-Clearingsys-
stellt wird.                                                                            tem Zuordnungsanwendung notwen-
                                            Wenn auch auf diese Vorlageaufforde-        dig.
Bei mehreren Beschäftigungen mit glei-      rung nicht reagiert wird, wird kurz vor
cher Beschäftigungsfolge bei derselben      Ablauf des Beitragszeitraumes eine                             Autorin: Simone Lang
Dienstgeberin bzw. demselben Dienst-        ex offo mBGM erstellt, die auch auf dem
geber darf nur eine mBGM pro Bei-           Beitragskonto verbucht wird.                            Ihre Ansprechperson für
tragszeitraum übermittelt werden. Aus                                                               weitere Infos finden Sie
diesem Grund wird hier eine Vorlage-        In beiden Fällen wird ein Clearingfall an               hier.
aufforderung erst dann erstellt, wenn für   das SV-Clearingsystem übermittelt. Der

Clearingfälle und ihre Ursachen
Das SV-Clearingsystem unterstützt die Meldungserstattung, indem es die Meldeabläufe auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit hin überprüft sowie Unstimmigkeiten automatisch rückmeldet. Nach-
folgend erläutern wir jene Themenbereiche, die häufig Clearingfälle verursachen und geben Ihnen
Tipps, wie Sie diese vermeiden können.

Beginn der Verrechnung                      mehreren Tarifblöcken wird jedoch in          Abmeldung ohne arbeitsrechtlichem
                                            folgenden Fällen benötigt:                    Ende und einer neuerlichen Anmel-
Bei einer im Kalendermonat durchlau-                                                      dung (zum Beispiel Truppenübung).
fenden Beschäftigung beginnt die Ver-       • Wenn in einem Beitragszeitraum
rechnung in der Regel mit dem ersten          mehrere gleichartige (= regelmäßi-        mBGM für kürzer als einen M
                                                                                                                  ­ onat
Tag des Beitragszeitraumes („Beginn der       ge, kürzer als einen Monat vereinbar-     vereinbarte Beschäftigung
Verrechnung“ = „01“).                         te oder fallweise) Beschäftigungs-
                                              verhältnisse vorliegen. Dies gilt         Ein für kürzer als einen Monat vereinbar-
Vor allem im Falle von krankheitsbe-          sowohl für zeitlich hintereinanderlie-    tes Dienstverhältnis wird erst als solches
dingten Unterbrechungen (dies ist etwa        gende als auch für parallele Beschäf-     definiert, wenn die mBGM für kürzer
bei Bezug von Krankengeld der Fall) ist       tigungen. Zum Beispiel, wenn eine         als einen Monat vereinbarte Beschäfti-
jedoch darauf zu achten, dass jener Tag       geringfügige Beschäftigung wäh-           gung übermittelt wird. Erfolgt eine Ver-
als „Beginn der Verrechnung“ herange-         rend einer Karenz endet und das ka-       längerung des Dienstverhältnisses über
zogen wird, der dem Ende des Kranken-         renzierte (vollversicherungspflichti-     einen Monat hinaus und handelt es sich
geldanspruches folgt.                         ge) Dienstverhältnis wieder auflebt.      arbeitsrechtlich um ein Beschäftigungs-
                                              Ebenso bei einer Aufnahme einer           verhältnis, ist eine mBGM für regelmä-
Beispiel: Eine Dienstnehmerin bezieht         neuen Beschäftigung während einer         ßige Beschäftigung zu verwenden und
vom 01.02.2022 bis 20.02.2022 Kran-           laufenden       Kündigungsentschädi-      keine weitere Änderung notwendig.
kengeld. Die Verrechnung beginnt mit          gung oder Urlaubsersatzleistung.
dem 21.02.2022 (= erster beitragsre-                                                    Wenn bereits für den ersten Beschäf-
levanter Versicherungstag nach Leis-        • Bei unterschiedlicher Verrechnung         tigungsabschnitt der kürzer als einen
tungsbezug). Im Tarifblock ist daher „21“     innerhalb eines Beitragszeitraumes        Monat vereinbarten Beschäftigung
einzutragen.                                  (zum Beispiel im Anschluss an ein un-     eine mBGM übermittelt worden ist und
                                              termonatig endendes Lehrverhältnis        das Dienstverhältnis verlängert sich,
Anzahl der Tarifblöcke                        erfolgt eine Weiterbeschäftigung als      dann ist die erste mBGM für kürzer
                                              Arbeiter oder Angestellter).              als einen Monat vereinbarte Beschäf-
Grundsätzlich beinhaltet die monatliche                                                 tigung zu stornieren und durch eine
Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM)            • Im Falle einer Unterbrechung der          mBGM für regelmäßige Beschäftigung
nur einen Tarifblock. Eine mBGM mit           Versicherungszeit auf Grund einer         zu ersetzen.

10   DGSERVICE # 1 | März 2022
                                                                                    THEMEN IM FOKUS

Änderung/Richtigstellung
einer mBGM
Selbstabrechnerverfahren: Die mittels
mBGM gemeldeten Daten können aus-
schließlich durch eine Storno-mBGM
und anschließende Übermittlung einer
neuen mBGM korrigiert werden.

                                                                                                                                         Foto: Pixels Hunter/Shutterstock.com
Beitragsvorschreibeverfahren: Bei Än-
derungen einer mBGM für eine regel-
mäßige Beschäftigung überschreibt eine
neue mBGM die bisherige Meldung.
Eine Storno-mBGM ist nur zulässig, so-
lange die übermittelte, zu stornierende
mBGM noch nicht vorgeschrieben wur-
de oder für den Fall einer Falschmeldung
(zum Beispiel falsche Versicherungs-
nummer). Wenn die Versicherungszeit
vollständig entfällt, ist ein Storno der An-
meldung ausreichend.
                                                 Richtigstellung korrigiert, ist der Refe-   Berichtigung von Meldungen
Referenzwert                                     renzwert der letzten Meldung relevant.
                                                                                             Bei der Clearingrückmeldung „Meldung
Damit eine Storno-mBGM der Original-              Anmeldung ohne                             nicht verarbeitet“ ist enthalten, ob eine
meldung zugeordnet und in weiterer               ­Versicherungsnummer                        Stornomeldung zulässig ist oder nicht.
Folge verarbeitet werden kann, ist es
unbedingt erforderlich, den korrekten            Wird eine Anmeldung nur mit Ge-             • Stornomeldung zulässig: ursprüngli-
Referenzwert der ursprünglichen Mel-             burtsdatum übermittelt, kann diese            chen Referenzwert eintragen.
dung anzuführen. Die Summen der Bei-             ausschließlich in Verbindung mit der
träge bei einer Stornierung der mBGM             Meldung Versicherungsnummer An-             • Keine Stornomeldung zulässig: Neu-
müssen ebenfalls übereinstimmen.                 forderung verarbeitet werden. In die-         meldung mit den korrekten Daten.
                                                 sem Fall ist neben dem Geburtsdatum
Hinweis: Auch bei Richtigstellung oder           allerdings der Referenzwert der Mel-        Verwendung der richtigen
Storno einer Anmeldung bzw. Abmeldung            dung Versicherungsnummer Anforde-           mBGM
ist der Referenzwert der Originalmeldung         rung, die idealerweise vor der elektro-
anzugeben. Wurde die erstattete Anmel-           nischen Anmeldung erstattet wurde,          Die vor Arbeitsbeginn vereinbarte Be-
dung bzw. Abmeldung jedoch bereits per           anzugeben.                                  schäftigungsdauer ist wesentlich für die
                                                                                             Verwendung der richtigen mBGM:

                                                                                             • mBGM für mindestens einen Monat
                                                                                               (oder länger) vereinbarte Beschäfti-
     WICHTIGE TIPPS                                                                            gungsverhältnisse (= Regelfall),

                  • Prüfen Sie bei unbefristeten, befristeten und auch bei fall-             • mBGM für kürzer als einen Monat
                    weisen Dienstverhältnissen die Höchstbeitragsgrundlage.                    vereinbarte Beschäftigung und

                  • Achten Sie bitte darauf, wenn die Höchstdauer des                        • mBGM für fallweise Beschäftigte.
                    Krankengeldanspruches ausgeschöpft ist, dass bei der
                    Abmeldung die Datumsangabe mit jener der Arbeits-                          Autorin: Mag.a (FH) Karina Sandhofer
                    und Entgeltbestätigung für Krankengeld übereinstimmt.

                  • Übermitteln Sie die Meldungen an jenes Bundesland, in
                    welchem das Beitragskonto geführt wird.
                                                                                                        Webtipp: Beispiele zur
                  • Vermeiden Sie bitte Tippfehler und achten Sie beson-                                Verwendung der richtigen
                    ders auf die Angabe von richtigen Jahreszahlen.                                     mBGM finden Sie hier.

                  Hinweis: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ÖGK
                  können nicht in die Lohnverrechnung eingreifen. Daher                                 Ihre Ansprechperson für
                  können zum Beispiel doppelte Anmeldungen oder                                         weitere Infos finden Sie
                  doppelte mBGM nicht gelöscht werden.                                                  hier.

                                                                                              DGSERVICE # 1 | März 2022            11
THEMEN IM FOKUS

Betriebliche Vorsorge: Beiträge
für entgeltfreie Zeiträume
Das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) sieht für bestimmte entgelt-
freie Zeiträume eine Beitragszahlung zur Betrieblichen Vorsorge (BV) vor. In welchen Fällen der Beitrag
zur Betrieblichen Vorsorge (BV-Beitrag) weiter zu zahlen ist bzw. welche Bemessungsgrundlage heran-
gezogen werden muss, erfahren Sie im folgenden Artikel.

Präsenz-, Ausbildungs- oder                    Wochengeld                                    müssen nicht unmittelbar aufeinander-
Zivildienst                                                                                  folgen. Hat das Dienstverhältnis noch
                                               Für die Dauer eines Anspruches auf Wo-        keine drei Kalendermonate gedauert,
Für Zeiten des Präsenz-, Ausbildungs-          chengeld nach dem Allgemeinen Sozial-         wird der Durchschnitt der vorhandenen
oder Zivildienstes ist bei weiterhin           versicherungsgesetz (ASVG) ist bei wei-       vollen Monate herangezogen.
aufrechtem Dienstverhältnis von der            terhin aufrechtem Dienstverhältnis von
Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber             der Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber        Bei einem neuerlichen Eintritt eines
ein BV-Beitrag in Höhe von 1,53 Pro-           ein BV-Beitrag in Höhe von 1,53 Prozent       Be­schäftigungsverbotes nach dem
zent einer fiktiven Bemessungsgrund-           einer fiktiven Bemessungsgrundlage zu         Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG), un-
lage zu leisten. Als Bemessungsgrund-          leisten. Die Bemessungsgrundlage ist          mittelbar nach oder in zeitlicher N
                                                                                                                               ­ ähe zu
lage ist das Kinderbetreuungsgeld von          ein Monatsentgelt, berechnet nach dem         einer Karenz im Sinne des MSchG sind
14,53 Euro pro Tag heranzuziehen.              in den letzten drei Kalendermonaten vor       drei Konstellationen zu unterscheiden:
                                               Eintritt des Versicherungsfalles der Mut-
Von allfälligen Sonderzahlungen sind           terschaft gebührenden Entgelt.                1. Das neuerliche absolute Beschäfti-
ebenfalls BV-Beiträge zu entrichten.                                                            gungsverbot tritt unmittelbar im An-
                                               Sonderzahlungen erhöhen die Bemes-               schluss an eine vorherige Karenz im
Wird während des Präsenz-, Ausbil-             sungsgrundlage (in der Regel um ein              selben Dienstverhältnis ein (Beispiel 1).
dungs- oder Zivildienstes ein weiteres         Sechstel), es sei denn, sie sind während
(geringfügiges) Dienstverhältnis zur           des Wochengeldbezuges weiter zu ge-           2. Das neuerliche absolute Beschäfti-
selben Dienstgeberin bzw. zum selben           währen.                                          gungsverbot tritt nach einer kürzer
Dienstgeber ausgeübt, sind die BV-Bei-                                                          als drei Monate dauernden Beschäf-
träge auch von der geringfügigen Be-           Zeiten, für die nicht das volle Entgelt          tigung im selben Dienstverhältnis
schäftigung zu leisten, da es sich um ein      bezogen wird (beispielsweise bei Bezug           zwischen der vorherigen Karenz und
neues Dienstverhältnis handelt.                von Krankengeld), sind außer Betracht            dem neuerlichen Beschäftigungsver-
                                               zu lassen. Die drei Kalendermonate               bot ein (Beispiel 2).

     BEISPIELE – WOCHENGELD
  Bemessungsgrundlage für Wochengeld bei einem neuerlichen Eintritt eines Beschäftigungsverbotes
                             Februar 2021         Juni 2021                 März 2022                 Juli 2022

                                       Beschäftigungs-                                 neuerliches
  Beispiel 1      Dienstverhältnis                               Karenz
                                           verbot                                 ­Beschäftigungsverbot

                                       Beschäftigungs-                             Beschäftigung           neuerliches
  Beispiel 2      Dienstverhältnis                               Karenz
                                           verbot                                   < 3 Monate        ­Beschäftigungsverbot

                                       Beschäftigungs- Karenz, Ende des Dienstver-         Dienstverhältnis 2      neuerliches
  Beispiel 3      Dienstverhältnis 1
                                           verbot         hältnisses: 11.03.2022              < 3 Monate      ­Beschäftigungsverbot

               = Bemessungsgrundlage für die Betriebliche Vorsorge

12   DGSERVICE # 1 | März 2022
                                                                                THEMEN IM FOKUS

3. Das neuerliche absolute Beschäfti-        von der Dienstgeberin bzw. vom Dienst-
   gungsverbot tritt nach einer kürzer als   geber ein BV-Beitrag in Höhe von
   drei Kalendermonate dauernden Be-         1,53 Prozent einer fiktiven Bemessungs-
   schäftigung in einem neuen Dienst-        grundlage zu leisten. Die Bemessungs-
   verhältnis, das nach der Beendigung       grundlage richtet sich nach der Hälfte
   des karenzierten Dienstverhältnisses      des für den Kalendermonat vor Eintritt
   und vor dem Eintritt des neuerlichen      des Versicherungsfalles der Arbeitsun-
   Beschäftigungsverbotes begründet          fähigkeit gebührenden Entgeltes. Son-
   worden ist, ein (Beispiel 3).             derzahlungen sind bei der Festlegung
                                             der fiktiven Bemessungsgrundlage au-
In den Fällen eins und zwei ist als Be-      ßer Acht zu lassen.
messungsgrundlage das für den Ka-
lendermonat vor dem Beschäftigungs-          Bemessungsgrundlage Krankengeld:

                                                                                                                                      Foto: Elnur/Shutterstock.com
verbot, das dieser Karenz unmittelbar
vorangegangen ist, gebührende Mo-            • 50 Prozent Krankengeld, 50 Prozent
natsentgelt heranzuziehen (berechnet           Entgeltfortzahlung (EFZ): 50 Pro-
nach den letzten drei vollen Kalender-         zent des für den Kalendermonat vor
monaten).                                      dem Eintritt des Versicherungsfalles
                                               gebührenden Entgeltes (ohne Son-
Im Fall drei ist als Bemessungsgrundla-        derzahlungen) plus 50-prozentige
ge das für den letzten Kalendermonat           EFZ (mit Sonderzahlungen). Wird
vor dem neuerlichen Eintritt des abso-         das Dienstverhältnis während der
luten Beschäftigungsverbotes im neu-           Arbeitsunfähigkeit beendet, ist ab
en Dienstverhältnis gebührende volle           diesem Zeitpunkt als Bemessungs-         Wiedereingliederungsteilzeit
Monatsentgelt heranzuziehen.                   grundlage für den BV-Beitrag nur
                                               mehr das etwaig noch fortgezahlte        Für die Dauer der Wiedereingliede-
Hinweis: Für geringfügig beschäftigte          Entgelt heranzuziehen.                   rungsteilzeit nach § 13a Arbeitsvertrags-
Dienstnehmerinnen, die Anspruch auf                                                     rechts-Anpassungsgesetz sind von der
Wochengeld auf Grund einer Selbstver-           Das Teilentgelt bei Lehrlingen erhöht   Dienstgeberin bzw. vom Dienstgeber
sicherung nach § 19a ASVG oder durch            die fiktive 50-prozentige Bemes-        BV-Beiträge auf Basis des monatlichen
mehrere geringfügige Beschäftigungen            sungsgrundlage nicht.                   Entgeltes sowie der Sonderzahlungen
haben, sind keine BV-Beiträge zu leisten.                                               vor Herabsetzung der Normalarbeits-
                                             • 100 Prozent Krankengeld, weniger         zeit zu entrichten.
Krankengeld                                    als 50 Prozent EFZ: 50 Prozent des
                                               für den Kalendermonat vor dem Ein-       Keine Beitragsleistung
Für die Dauer eines Anspruches auf             tritt des Versicherungsfalles gebüh-
Krankengeld nach dem ASVG ist bei              renden Entgeltes (ohne Sonderzah-        Vorausgesetzt es wird während dieser
weiterhin aufrechtem Dienstverhältnis          lungen).                                 Zeit kein neues Dienstverhältnis be-
                                                                                        gründet, dann ist von der Dienstgeberin
                                                                                        bzw. vom Dienstgeber kein BV-Beitrag
       BEISPIEL – KRANKENGELD                                                           zu leisten, wenn die Dienstnehmerin
                                                                                        bzw. der Dienstnehmer

   Bemessungsgrundlage bei Bezug von Krankengeld                                        • Kinderbetreuungsgeld bezieht,

   •   Monatslohn eines Arbeiters: € 2.100,00                                           • sich in Familienhospiz-, Pflege- oder
   •   Arbeitsunfähigkeit: 17.06. bis 30.06. (= 14 Kalendertage – KT)                     Bildungskarenz befindet oder
   •   noch vorhandener EFZ-Anspruch: 8 KT zu 100 %, 28 KT zu 50 %
   •   17.06. bis 24.06. (= 8 KT): Anspruch auf 100 % EFZ, kein Krankengeld (KG)        • einen unbezahlten Urlaub absolviert.
   •   25.06. bis 30.06. (= 6 KT): Anspruch auf 50 % EFZ, 50 % KG
                                                                                                        Autor: Gerhard Trimmel
   a) Bemessungsgrundlage vom 01.06. bis 24.06.
      Lohn (€ 2.100,00 : 30 x 16):                                   € 1.120,00
      100 % EFZ (€ 2.100,00 : 30 x 8):                               € 560,00                       Webtipp: Weitere Infos
      Bemessungsgrundlage:                                           € 1.680,00                    s­ owie Beispiele finden Sie
   b) Bemessungsgrundlage vom 25.06. bis 30.06.                                                     im Fragen-­Antworten-
      50 % EFZ (€ 2.100,00 : 30 x 6 x 50 %):                         € 210,00                       Katalog unter www.gesund-
      50 % des Mai-Bezuges für 6 KT (€ 2.100,00 : 30 x 6 x 50 %):    € 210,00                       heitskasse.at/bv.
      Fiktive Bemessungsgrundlage:                                   € 420,00
                                                                                                   Ihre Ansprechperson für
   Bemessungsgrundlage Juni gesamt:                                  € 2.100,00
                                                                                                   weitere Infos finden Sie
   BV-Beitrag Juni: (€ 2.100,00 x 1,53 %)                            €     32,13
                                                                                                   hier.

                                                                                         DGSERVICE # 1 | März 2022               13
THEMEN IM FOKUS

Fortführung des Betriebes
im Todesfall: Wie geht´s weiter?
Der Tod der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers hat auf den Fortbestand des Dienstverhältnisses
grundsätzlich keine Auswirkungen und beendet es nicht. Wer künftig in die Dienstgeberrolle schlüpft
und in welchen Ausnahmefällen die Beschäftigung dennoch aufgelöst wird, lesen Sie hier. Darüber
hinaus erhalten Sie einen Überblick, wie ein Verlassenschaftsverfahren im Erbfall abläuft.

Dienstgebereigenschaft
An die Stelle der verstorbenen Dienst-
geberin bzw. des verstorbenen Dienst-
gebers tritt vorerst die Verlassenschaft.

Um allenfalls notwendige Rechtshand-
lungen setzen zu können (zum Beispiel
in arbeitsrechtlichen Belangen), wird in
der Regel eine Verlassenschaftsverwal-

                                                                                                                                  Foto: Pressmaster/Shutterstock.com
terin bzw. ein Verlassenschaftsverwal-
ter bestellt, die bzw. der im Namen der
Verlassenschaft somit die Dienstgeber-
funktion übernimmt.

Zu jenem Zeitpunkt, in dem die Ver-
lassenschaft durch Gerichtsbeschluss
auf die Erbinnen und Erben übertragen
wird (= Einantwortung), treten diese im
Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge
mit allen Rechten und Pflichten in das
bestehende Dienstverhältnis ein. Da-
durch kommt den erbberechtigten Per-        • Es liegt ein durchlaufendes Dienst-        tung sind als Einheit zu betrachten.
sonen Dienstgebereigenschaft zu.              verhältnis vor, bei dem sich lediglich     Sämtliche dienstzeitabhängigen An-
                                              die Person der Dienstgeberin bzw.          sprüche (zum Beispiel Entgeltfort-
Arbeitsrechtliche Folgen                      des Dienstgebers ändert.                   zahlung im Krankheitsfall, Dauer der
                                                                                         Kündigungsfrist, erhöhter Urlaubs-
 Arbeitsrechtlich gesehen bedeutet die      • Die bis zum Todestag und während           anspruch) bleiben also zur Gänze er-
 Fortführung des Betriebes im Todes-          der Dauer des Verlassenschaftsver-         halten.
 fall für eine aufrechte Beschäftigung        fahrens zurückgelegte Dienstzeit
­Folgendes:                                   sowie die Zeit nach der Einantwor-       • Die vor dem Tod geltenden Arbeits-
                                                                                         bedingungen sind beizubehalten.

     AUF EINEN BLICK                                                                   • Mit dem Tag der Betriebsübernah-
                                                                                         me durch die Erbinnen und Erben
                                                                                         beginnt kein neues Arbeitsjahr zu
              Die Person der Dienstgeberin bzw. des Dienstgebers ist                     laufen.

              • bis zum Todestag die jeweilige Dienstgeberin bzw. der                  • Für den Fall, dass ein bestehendes
                jeweilige Dienstgeber,                                                   Dienstverhältnis nicht fortgesetzt
                                                                                         werden soll, ist es von der Verlassen-
              • nach dem Todestag die Verlassenschaft (Verlassen-                        schaft bzw. den Erbinnen und Erben
                schaftsverwalterin bzw. Verlassenschaftsverwalter) und                   unter Einhaltung der gesetzlichen
                                                                                         oder kollektivvertraglichen Kündi-
              • nach der Einantwortung im Zuge des Verlassenschafts-                     gungsfristen – etwa durch Kündi-
                verfahrens die Erbin bzw. der Erbe.                                      gung oder einvernehmliche Lösung
                                                                                         – zu beenden.

14   DGSERVICE # 1 | März 2022
                                                                                     THEMEN IM FOKUS

Ausnahmen                                        der Dienstgeberin bzw. des Dienst-         • Ein Lehrverhältnis endet automa-
                                                 gebers zu koppeln. Die Dienstneh-            tisch vor Ablauf der vereinbarten
In Ausnahmefällen kann aber auch der             merin bzw. der Dienstnehmer hat              Lehrzeit, wenn die bzw. der Lehr-
Tod der Dienstgeberin bzw. des Dienst-           dadurch dieselben Ansprüche wie              berechtigte stirbt und keine Ausbil-
gebers zur Beendigung eines bestehen-            bei Ablauf eines befristeten Dienst-         derin bzw. kein Ausbilder im Unter-
den Dienstverhältnisses führen:                  verhältnisses.                               nehmen vorhanden ist. Es sei denn,
                                                                                              es wird ohne unnötigen Aufschub
• Die vereinbarte Dienstleistung war          • Führt eine erbberechtigte Person,             eine Ausbilderin bzw. ein Ausbilder
  untrennbar mit der bzw. dem Ver-              die bisher als Dienstnehmerin bzw.            bestellt.
  storbenen verbunden (etwa Pflege-             Dienstnehmer beschäftigt war, den
  dienstleistung: Beschäftigung einer           Betrieb (als Verlassenschaftsverwal-                   Autor: Mag. Wolfgang Böhm
  Krankenschwester zur höchstper-               terin bzw. Verlassenschaftsverwalter)
  sönlichen Betreuung). Bei solcher             fort und hat die Gesamtorganisation
  Art vereinbarter Dienstleistung ist es        inne, besteht Dienstgeberfunktion.                     Ihre Ansprechperson für
  dennoch sinnvoll, bereits im Dienst-          Ein bisher aufrechtes Dienstverhält-                   weitere Infos finden Sie
  vertrag die Beendigung des Beschäf-           nis ist somit nicht mehr möglich und                   hier.
  tigungsverhältnisses an das Ableben           endet.

    EXKURS

                Ablauf eines Verlassenschaftsverfahrens
                Zur Einleitung eines Verlassenschaftsverfahrens im Erbfall müssen die hinterbliebenen Angehörigen
                nicht selbst tätig werden – es wird automatisch in die Wege geleitet. Das Verfahren durchläuft folgende
                Schritte:

                1. Das zuständige Standesamt verständigt das Verlassenschaftsgericht (= Bezirksgericht des letzten ordent-
                   lichen Wohnsitzes der verstorbenen Person) über das Ableben und übermittelt eine Sterbeurkunde.

                2. Das Verlassenschaftsgericht sendet der zuständigen Notarin bzw. dem zuständigen Notar (in ihrer bzw.
                   seiner Funktion als Gerichtskommissärin bzw. Gerichtskommissär) die Sterbemitteilung.

                3. Die Gerichtskommissärin bzw. der Gerichtskommissär hat im Zuge der Todesfallaufnahme alle persönlichen
                   und vermögensrechtlichen Verhältnisse der verstorbenen Person zu erheben.

                4. Wenn keine Vermögenswerte (Aktiva und Passiva) vorhanden sind, das Vermögen weniger als 5.000,00
                   Euro beträgt oder die Verlassenschaft überschuldet ist, kann das Verfahren bereits an dieser Stelle wieder
                   beendet werden. Andernfalls kommt es zur Verlassenschaftsabhandlung.

                5. Im Zuge des Abhandlungsverfahrens stellt die Notarin bzw. der Notar fest, welche Personen aus welchem
                   Titel (gesetzlich, testamentarisch) erbberechtigt sind. Weiters wird geklärt, ob diese die Erbschaft antreten
                   (unbedingte oder bedingte Erbantrittserklärung) oder ausschlagen wollen.

                  Die Abgabe einer unbedingten Erbantrittserklärung bewirkt, dass die Erbin bzw. der Erbe für alle Verbind-
                  lichkeiten der bzw. des Verstorbenen (zum Beispiel Bankkredite, allfällige Schadenersatzansprüche) un-
                  beschränkt mit dem eigenen Vermögen haftet.

                  Bei einer bedingten Erbantrittserklärung beschränkt sich das Risiko für die Schuldenhaftung hingegen
                  lediglich auf den Wert der übernommenen Erbschaft.

                6. Das Verlassenschaftsverfahren wird durch den gerichtlichen Einantwortungsbeschluss, in dem festgehal-
                   ten wird, wer zu welcher Quote erbt, beendet. Die Erbinnen und Erben erhalten hiermit die Befugnis, die
                   Verlassenschaft in den rechtlichen Besitz zu übernehmen.

                Tipp: Für den Fall des Bestehens von Beitragsrückständen bei der
                Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) empfehlen wir den
                Erbinnen und Erben, die eine unbedingte oder bedingte Erban-                           Ihre Ansprechperson im
                trittserklärung abgegeben haben, nach Vorliegen der Einantwor-                         Falle von Beitragsrück-
                tungsurkunde zeitnah Kontakt mit der zuständigen Landesstelle der                      ständen finden Sie hier.
                ÖGK aufzunehmen.

                                                                                             DGSERVICE # 1 | März 2022             15
THEMEN IM FOKUS

                      Mit den Jahren kommen
                      die Abschläge
Zahlreiche gesetzliche Bestimmungen enthalten Regelungen, die sich auf die Beschäftigung von
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern ab einer bestimmten Altersgrenze beziehen. Im folgenden
Artikel erfahren Sie, welche Beiträge ab welchem Alter entfallen.

Altersumstufung                                     Lebensjahres), sind Abschläge ab Beginn    Meldungen
                                                    des Folgemonates zu verwenden. Aus-
Werden die Voraussetzungen für eine Al-             nahme: Wenn der Geburtstag auf den         Im Selbstabrechnerverfahren ist der
tersumstufung während eines Monates                 Ersten eines Monates fällt, ist der Ab-    jeweilige Abschlag auf der monat-
erfüllt (zum Beispiel Vollendung des 60.            schlag bereits mit diesem Tag anwendbar.   lichen     Beitragsgrundlagenmeldung
                                                                                               anzugeben. Wird zum Beispiel eine
                                                                                               Dienstnehmerin untermonatig 60 Jahre
      RECHTSLAGE SEIT 01.01.2019                                                               alt und hat noch keinen Anspruch auf
                                                                                               eine Alters­pension, so ist der Abschlag
                                                                                               „Entfall des Unfallversicherungsbeitra-
     Frauen                                                                                    ges für Personen, die das 60. Lebensjahr
                                                                                               vollendet haben (A09)“ anzuwenden.
          Vollendetes         Anspruch auf           Abschläge           Beiträge
                                                                                               Eine Unterscheidung zwischen Arbeite-
          ­Lebensjahr         Alterspension1
                                                                   AV     IE    UV     PV      rin bzw. Arbeiter und Angestellter bzw.
                                                                                               Angestelltem ist dabei nicht notwendig.
             bis 60                 nein               keine        ja    ja     ja    ja      Je nach Sachverhalt sind mehrere Ab-
                                                                                               schläge möglich.
             bis 60                   ja                A10       nein nein      ja    ja
              ab 60                   ja              A09, A10    nein nein nein       ja      Im Beitragsvorschreibeverfahren wer-
                                                                                               den die Abschläge grundsätzlich auto-
      ab 60 bis maximal 63          nein                A09         ja    ja   nein    ja      matisch vom Krankenversicherungsträ-
                                                                                               ger berücksichtigt. Ausgenommen sind
      ab 60 bis maximal 63           ja2            A09, A10, A15 nein nein nein       1/2
              ab 63            nicht relevant         A09, A10    nein nein nein       ja      • der Entfall des Arbeitslosenversiche-
                                                                                                 rungsbeitrages und des Zuschlages
     Männer                                                                                      nach dem Insolvenz-Entgeltsiche-
                                                                                                 rungsgesetz (A10) – vor Vollendung
          Vollendetes         Anspruch auf           Abschläge           Beiträge                des 63. Lebensjahres,
          ­Lebensjahr         Alterspension1
                                                                   AV     IE    UV     PV
                                                                                               • der Entfall des Arbeitslosenversi-
             bis 60            nicht relevant          keine        ja    ja     ja    ja        cherungsbeitrages für Personen, die
                                                                                                 nicht dem Insolvenz-Entgeltsiche-
              ab 60                   ja              A09, A10    nein nein nein       ja        rungsgesetz unterliegen (A12) – vor
                                                                                                 Vollendung des 63. Lebensjahres und
      ab 60 bis maximal 63          nein                A09         ja    ja   nein    ja
              ab 63            nicht relevant         A09, A10    nein nein nein       ja      • die Halbierung des Pensionsversi-
                                                                                                 cherungsbeitrages (A15).
      ab 65 bis maximal 68           ja2            A09, A10, A15 nein nein nein       1/2
                                                                                               Für diese Abschläge ist eine Meldung
              ab 68            nicht relevant         A09, A10    nein nein nein       ja
                                                                                               an den Krankenversicherungsträger
     1 ohne Korridorpension                                                                    notwendig.
     2 sofern die Pension noch nicht bezogen wird
                                                                                                                Autor: Matthias Berger
     A09 = Entfall des Unfallversicherungsbeitrages für Personen, die das 60. Lebensjahr
     vollendet haben
                                                                                                          Ihre Ansprechperson für
     A10 = Entfall des Arbeitslosenversicherungsbeitrages und des Zuschlages nach dem
                                                                                                          weitere Infos finden Sie
     Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz
                                                                                                          hier.
     A15 = Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrages

16      DGSERVICE # 1 | März 2022
                                                        GESUNDHEIT IM BETRIEB

Home-Workout:
­Übungen für zwischendurch

                                                                                                                     Foto: Taras Potapenko/Shutterstock.com
Egal, ob im Büro oder im Homeoffice: Falsches und vor allem langes Sitzen kann zu langfristigen Ein-
schränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates führen. Regelmäßiges und präventives Training
hilft dabei, den Stützapparat zu kräftigen und Haltungsschwächen entgegenzuwirken.

Schmerzen, Verspannungen oder Kopf-
weh können die Folgen von zu wenig           WORKOUT
Bewegung und zu viel Sitzen sein.
                                                     Mobil im Sitzen – eine Übung zur Mobilisierung
Die Österreichische Gesundheitskasse                 der Halswirbelsäule
bietet daher am 31.05.2022 um 18.30 Uhr
den Online-Workshop „Home-Work-                      Die Übung können Sie bequem am Sessel durchführen, am
out – Zuhause fit bleiben“ an. Dabei zei-            besten ohne Rückenlehne. Sollte doch eine vorhanden
gen Expertinnen und Experten effektive               sein, dann rutschen Sie so weit nach vorne, dass Sie die
Übungen für den Schulter-, Nacken-, und              Lehne nicht berühren.
Brustbereich. Denn durch regelmäßiges
Training können Verspannungen vermie-                • Lassen Sie die Arme frei nach unten hängen und richten
den und Schmerzen gelindert werden. Im                 Sie sich gerade auf. Hier hilft die Vorstellung, ein am
Workshop stellen die Expertinnen und                   Hinterkopf befestigter Faden würde Sie Richtung Decke
Experten zudem Bewegungsabläufe vor,                   nach oben ziehen.
die bei kurzfristig aufkommenden An-                 • Bewegen Sie nun den Kopf nach vorne und nähern Sie
spannungen helfen und außerdem nicht                   Ihr Kinn Richtung Brust. Halten Sie diese Position für
viel Zeit beanspruchen.                                fünf bis zehn Sekunden.
                                                     • Drehen Sie aus dieser nach vorne gekippten Position
Kein Stress                                            den Kopf zur rechten Seite. Durch die Beugestellung des
                                                       Kopfes erreicht man hier nur ein kleines Bewegungsaus-
Bewegung ist eine wirksame Hilfe, um                   maß. Halten Sie die Endposition nun ebenfalls für fünf
eventuellem Stress durch Mehrfachbe-                   bis zehn Sekunden.
lastungen entgegenzuwirken. Produkti-                • Führen Sie die gleiche Bewegung nun zur linken Seite
vität, Effektivität und Zufriedenheit der              durch und halten Sie die Position ebenfalls für fünf bis
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kön-                  zehn Sekunden.
nen somit erhalten bleiben.                          • Wiederholen Sie die Übung insgesamt fünfmal pro Seite.

Infos zum Online-Workshop erhalten
Sie unter www.gesundheitskasse.at/
homeworkout.                                                  Autorin: Tanja Hasendorfer/Holdhaus & Nord GmbH

                                                                           DGSERVICE # 1 | März 2022            17
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