Regionales Abfallwirtschaftsprogramm für den Bezirksabfallverband Linz-Land - Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013 kommunale ...

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Regionales Abfallwirtschaftsprogramm für den Bezirksabfallverband Linz-Land - Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013 kommunale ...
Regionales
 Abfallwirtschaftsprogramm
für den Bezirksabfallverband
                  Linz-Land
       Fassung gemäß Verbandsbeschluss
                    vom 18. März 2013

             kommunale Abfallwirtschaft in
                          Oberösterreich
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm für den Bezirksabfallverband Linz-Land - Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013 kommunale ...
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

Impressum

Eigentümer und Herausgeber:
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm auf Basis Musterprogramm von
Oö. LAV/IUT Ingenieurgemeinschaft Innovative Umwelttechnik/Landesbehörde

Bezirksabfallverband Linz-Land
C.A. Carlonestraße 4a
4052 Ansfelden
Tel.: 07229/79870
Fax: 07229/79894
E-Mail: offic@bavll.at

Für den Inhalt verantwortlich:
Vorsitzender Vizebgm. Ing. Dietmar Kapsamer

Redaktion:
Geschäftsführer Ing. Kurt Birner
Abfallberaterin Ruth Hartwig

BAV Linz-Land                             2    Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm für den Bezirksabfallverband Linz-Land - Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013 kommunale ...
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

Inhaltsverzeichnis
Impressum .................................................................................................................. 2
Einleitung/Überblick .................................................................................................... 6
1 Veranlassung ....................................................................................................... 7
2 Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen ............................................... 7
2.1 Abfallrahmenrichtlinie der EU.............................................................................. 7
2.2 Abfallwirtschaftsgesetz 2002............................................................................... 9
2.3 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009 ........................................................................ 9
2.4 Bundesabfallwirtschaftsplan.............................................................................. 11
2.5 Landesabfallwirtschaftsplan .............................................................................. 11
2.6 Reformprojekt Abfallverbände........................................................................... 12
2.7 Beteiligungen, Verflechtungen .......................................................................... 12
2.8 Strukturdaten .................................................................................................... 13
3 Sammlung und Abfuhr der Abfälle ...................................................................14
3.1 Hausabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle ........................................ 14
3.1.1 Umsetzung Ist-Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung........................ 14
3.1.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 14
3.2 Sperrige Abfälle ................................................................................................ 15
3.2.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 15
3.2.1.1 Sammlung durch Hausabholung .................................................................. 15
3.2.1.2 Zentrale Altstoffsammelstellen ..................................................................... 15
3.2.1.3 Abgabemöglichkeiten in den Gemeinden .................................................... 18
3.2.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 18
3.3 Biogene Abfälle (Grünabfälle und Biotonnenabfälle) ........................................ 18
3.3.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 18
3.3.1.1 Hausabholung .............................................................................................. 18
3.3.1.2 Zentrale Altstoffsammelstellen ..................................................................... 19
3.3.1.3 Sammlungen in Gemeinden (Biotonnenabfälle, Grünabfälle) ...................... 19
3.3.1.4 Annahme bei Kompostierungsanlagen/Übernahmestellen .......................... 19
3.3.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 19
3.4 Altstoffe ............................................................................................................. 20
3.4.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 20

BAV Linz-Land                                                 3       Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3.4.1.1 Altpapier und Kartonagen ............................................................................ 20
3.4.1.2 Verpackungsglas (Weiß- und Buntglas) ....................................................... 21
3.4.1.3 Leichtfraktion aus der Verpackungssammlung (Kunststoff- und
        Verbundstoffverpackungen, Keramikverpackungen, Metallverpackungen) . 21
3.4.1.4 Metallverpackungen (Eisenemballagen und –behälter, Aluminium und
        Aluminium Folien) ........................................................................................ 21
3.4.1.5 Alttextilien .................................................................................................... 21
3.4.1.6 Alteisen ........................................................................................................ 22
3.4.1.7 Altholz .......................................................................................................... 22
3.4.1.8 Silofolien ...................................................................................................... 22
3.4.1.9 Sonstige Altstoffe ......................................................................................... 22
3.4.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 22
3.5 Abfälle aus dem Bauwesen............................................................................... 23
3.5.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 23
3.5.1.1 Getrennte Erfassung von Abfällen aus dem Bauwesen im
        Altstoffsammelzentrum ................................................................................ 24
3.5.1.2 Getrennte Erfassung von Abfällen aus dem Bauwesen über andere
        Sammelstellen ............................................................................................. 24
3.5.1.3 Getrennte Erfassung von nicht mineralischen Baurestmassen .................... 25
3.5.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 25
3.6 Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte .............................................. 25
3.6.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 25
3.6.1.1 Zentrale Altstoffsammelstellen ..................................................................... 25
3.6.1.2 Sammlungen in den Gemeinden.................................................................. 26
3.6.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 26
4 Behandlung der Abfälle .....................................................................................26
4.1 Behandlungsanlagen für Hausabfälle, haushaltsähnliche Gewerbeabfälle und
    sperrige Abfälle ................................................................................................. 26
4.1.1 Allgemeines .................................................................................................... 26
4.1.2 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 26
4.1.3 Planung bis 2019 ............................................................................................ 27
4.2 Biogene Abfälle ................................................................................................. 27
4.2.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 27
4.2.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 28

BAV Linz-Land                                                4       Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

4.3 Abfälle aus dem Bauwesen............................................................................... 28
4.3.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung ........................ 28
4.3.1.1 Baurestmassenaufbereitungsanlagen.......................................................... 28
4.3.1.2 Bodenaushub- und Baurestmassendeponien .............................................. 28
4.3.2 Planung bis 2019 ............................................................................................ 28
5 Sonstige gemeinde- und bezirksübergreifende Vereinbarungen und
  Maßnahmen.........................................................................................................29
5.1 Gemeinsame Kalkulation der bezirksweit einheitlichen Abfallgebühren ........... 29
5.2 EDM-Unterstützung .......................................................................................... 29
5.3 TKV-Sammlung................................................................................................. 30
5.4 Behälterbeschaffung und –logistik .................................................................... 30
6 Abfallberatung ....................................................................................................30
6.1 Vertragliche Verpflichtungen ............................................................................. 30
6.2 Strukturelle Rahmenbedingungen ..................................................................... 31
6.3 Maßnahmen ...................................................................................................... 31
7 Öffentlichkeitsarbeit - Kommunikation .............................................................33
7.1 Struktureller Rahmen ........................................................................................ 33
7.2 Vertragliche Verpflichtungen ............................................................................. 34
7.3 Eingesetzte Kommunikationswege, Infoschienen ............................................. 35
7.4 Themen, themenbezogene Maßnahmen .......................................................... 35
8 Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung..........................37
8.1 Struktureller Rahmen ........................................................................................ 37
8.2 Themen, themenbezogene Maßnahmen .......................................................... 37
9 Ziele und Maßnahmenpläne...............................................................................39
10 Anhänge ..............................................................................................................43

BAV Linz-Land                                               5       Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

Einleitung/Überblick

Der Bezirksabfallverband Linz-Land erfüllt seit 20 Jahren seine Aufgaben für die Bürgerinnen
und Bürger der 22 Mitgliedsgemeinden mit besonderem Augenmerk auf Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit. In diesem Zeitraum wurden in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und
verschiedenen Partnern Sammelsysteme eingerichtet, ausgebaut und laufend optimiert.
Somit steht der Bevölkerung von Linz-Land ein flächendeckendes und umfassendes
Entsorgungsangebot zur Verfügung. Trotz umfangreicher Investitionen in Neu- und
Umbauten von Altstoffsammelzentren (ASZ) und einer Erweiterung der Dienstleistungen
(Sammelsystem für sperrige Abfälle, Altholz und Baurestmassen, EDM Bilanzierungspflicht,
Beratung zur Entsorgung von Baurestmassen aus Gebäudeabbrüchen, Erfassung der
Abbruchmengendaten, etc.) konnten die Kosten für die Gemeinden niedrig gehalten werden.

Innerhalb dieser 20 Jahre hat sich das Aufkommen an kommunalen Abfallmengen im Bezirk
mehr als verdoppelt. Gestiegen sind hauptsächlich Abfälle, die einer Verwertung zugeführt
wurden     (Altstoffe    und    biogene   Abfälle).     Die   Restabfallmengen       sind     aber     trotz
Bevölkerungszuwachs zurückgegangen. Diese Entwicklung zeigt, dass sich die getrennte
Abfallsammlung, dank der Maßnahmen von BAV und Gemeinden und der aktiven
Beteiligung     der     Bevölkerung,   bewährt.    Handlungsbedarf       besteht     im     Bereich     der
Abfallvermeidung. Dies verdeutlicht der Anstieg der Gesamtabfallmengen.

Das vorliegende regionale Abfallwirtschaftsprogramm für den Bezirk Linz-Land enthält nach
einer kurzen Darstellung der Veranlassung und der maßgeblichen rechtlichen und fachlichen
Rahmenbedingungen im Wesentlichen den abfallwirtschaftlichen IST-Stand und die
Entwicklungsmöglichkeiten für die nächsten 6 Jahre.

In Anlehnung an die Gliederung des Oö. Abfallwirtschaftsplanes 2011 werden abschließend
in 7 Handlungsfeldern die geplanten Maßnahmen und Ziele tabellarisch zusammengefasst.

Anhang 1 enthält die ergänzenden Tabellen und Diagramme.
Anhang 2 enthält analog zur Gliederung des regionalen Abfallwirtschaftsprogrammes die
einschlägigen     rechtlichen    Vorgaben    des       Landesgesetzgebers.       Innerhalb      derselben
Gliederung sind auch noch die im Rahmen des Reformprojektes Abfallverbände erarbeiteten
Zielvorstellungen dargestellt.

BAV Linz-Land                                      6      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

1 Veranlassung

Gemäß § 20 Oö. AWG 20091 haben die 15 Bezirksabfallverbände und 3 Städte mit eigenem
Statut – nachfolgend vereinfacht BAV genannt - ein regionales Abfallwirtschaftsprogramm zu
erstellen. Das regionale Abfallwirtschaftsprogramm Linz-Land wurde, aufbauend auf das
vom Oö. Landesabfallverband gemeinsam mit der IUT Ingenieurgemeinschaft Innovative
Umwelttechnik und in Absprache mit der Landesbehörde ausgearbeitete Musterprogramm,
erstellt.

Vorliegendes          Abfallwirtschaftsprogramm              des    BAV     Linz-Land          wurde       in    der
Verbandsversammlung am 18.03.2013 beschlossen.

Anhang         1    "Tabellen       und     Diagramme"        enthält      wesentliche         gemeinde-         und
verbandsspezifische interne Daten über den Ist-Stand. Diese sind nicht integrierender
Bestandteil des regionalen Abfallwirtschaftsprogrammes. Der Anhang 1 ist daher von einer
Beschlussfassung ausgenommen und von einer Veröffentlichung gem. Oö. AWG 2009
ausgeschlossen.

Anhang 2 "Rechtliche und fachliche Vorgaben" gibt auszugsweise die einschlägigen
Bestimmungen           des    Oö.      Abfallwirtschaftsgesetz      2009     und       den     Inhalt    des     Oö.
Abfallwirtschaftsplans          2011      wieder.    Ein     Beschluss       der       ebenfalls        enthaltenen
Zielvorstellungen aus dem Reformprojekt Abfallverbände liegt nicht im Kompetenzbereich
der Verbandsversammlung des BAV.
Der Anhang 2 ist daher ebenfalls von der Beschlussfassung ausgenommen.

2 Rechtliche und fachliche Rahmenbedingungen

2.1 Abfallrahmenrichtlinie der EU2

Die Ziele dieser Richtlinie sind:
          die Schaffung einer "Europäischen Recycling-Gesellschaft"
          die Abkopplung des Wirtschaftswachstums vom Abfallaufkommen

1
    Landesgesetz über die Abfallwirtschaft im Land Oberösterreich – Oö. AWG 2009, LGBl. 2009/71 idgF
2
    Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien

BAV Linz-Land                                            7      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

       die Verminderung der Abfallmengen und die Erhöhung der Wiederverwertungsquoten
       der Aufbau einer modernen Abfallbewirtschaftung
       Vereinfachung in der Rechtssetzung

Einige wesentliche Neuerungen zur alten Abfallrahmenrichtlinie sind:

Eine neue fünfstufige Abfallbehandlungshierarchie ersetzt die bisherige dreistufige
Hierarchie (Vermeiden vor Verwerten vor Beseitigen):
    1. Vermeidung
    2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
    3. Recycling
    4. Sonstige Verwertung, z.B. energetische Verwertung
    5. Beseitigung
Verpflichtende Recycling-Quoten für Papier, Metall, Kunststoff und Glas aus Haushalten
und ähnlichen Abfallströmen sind bis 2020 zu erreichen.

Darüber hinaus sollen geeignete Maßnahmen gesetzt werden, um ein integriertes,
angemessenes Netz an Abfallbeseitigungsanlagen und Anlagen zur Verwertung
gemischter Siedlungsabfälle unter Berücksichtigung der besten Techniken zu schaffen und
damit die Autarkie zu erreichen. Das Netz soll es ermöglichen, dass Abfälle einer
nächstgelegenen geeigneten Anlage zugeführt werden.

Maßnahmen zur Förderung der Gestaltung und Herstellung von Gütern, die während ihres
gesamten        Lebenszyklus   eine   effiziente       Ressourcennutzung         in    vollem     Umfang
berücksichtigen und fördern, können von den Mitgliedstaaten gesetzlich festgelegt werden.

Umfang und Inhalt der Anforderungen an die Abfallwirtschaftsplanung werden festgelegt.
Die Abfallwirtschaftsplanung hat eine Darstellung der aktuellen Situation und der
Maßnahmen zur Verbesserung der Abfallbehandlung sowie Strategien zur Umsetzung der
Ziele Abfallvermeidung und Entkopplung des Abfallaufkommens vom Wirtschaftswachstum
zu enthalten.

BAV Linz-Land                                      8      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

2.2 Abfallwirtschaftsgesetz 20023

Das Abfallwirtschaftsgesetz des Bundes regelt die allgemeinen Ziele und Grundsätze der
Abfallwirtschaft, gibt die Definition für Abfälle und das Abfallende vor, behandelt allgemeine
Abfallvermeidungs- und –verwertungsmaßnahmen, regelt die allgemeinen Pflichten von
Abfallbesitzern, macht Vorgaben für Abfallsammler und –behandler, für Sammel- und
Verwertungssysteme, regelt Abfallbehandlungsanlagen und die grenzüberschreitende
Abfallverbringung.

Den Gemeinden werden explizit genannte Aufgaben zur Sammlung von Problemstoffen
und Elektro- und Elektronik-Altgeräten aufgetragen. Gemäß § 28 haben die Gemeinden
(Gemeindeverbände) bei Bedarf, jedoch mindestens zweimal jährlich, eine getrennte
Sammlung von Problemstoffen durchzuführen oder durchführen zu lassen, sofern für deren
Sammlung in der Gemeinde (im Verbandsbereich) nicht in anderer Weise Vorsorge getroffen
ist.
Gemäß § 28a haben die Gemeinden (Gemeindeverbände) eine Abgabestelle für Elektro-
und        Elektronik-Altgeräte     aus    privaten      Haushalten    und    für   Gerätealtbatterien        und
-akkumulatoren einzurichten.

2.3 Oö. Abfallwirtschaftsgesetz 2009

Das Oö. AWG 2009 regelt in § 5 die Aufgaben der Gemeinden wie folgt:
           Sammlung der Hausabfälle
           Sammlung der Biotonnenabfälle
           Sammlung der Grünabfälle
           Sammlung der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle
           Sammlung der sperrigen Abfälle

Die        Gemeinde     kann      sich    zur   Erfüllung     der   oben     genannten     Aufgaben        Dritter
(Bezirksabfallverbände, andere Gemeinden, private Unternehmen) bedienen.

Gemäß § 10 Oö. AWG 2009 hat die Gemeinde auch für die Behandlung der Biotonnen-
und Grünabfälle zu sorgen, sofern diese Aufgabe nicht durch den Bezirksabfallverband
übernommen wird.

3
    Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl I 2002/102 idgF

BAV Linz-Land                                             9     Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

In § 14 Oö. AWG 2009 sind die Aufgaben der Bezirksabfallverbände und Städte mit
eigenem Statut wie folgt definiert:
"Pflichtaufgaben" gem. Abs. (1):
       Information über Abfallvermeidung und -verwertung
       Sammlung von Altstoffen in den Gemeinden, sofern nicht bundesrechtlich
        eingerichtete Sammel- und Verwertungssysteme zuständig sind
       Behandlung der Hausabfälle, biogenen Abfälle, sperrigen Abfälle, haushaltsähnlichen
        Gewerbeabfälle und sonstigen Abfälle
       Dokumentation der Abfalldaten und Weiterleitung an Land OÖ
       Information   über   Möglichkeiten     der   ordnungsgemäßen           Behandlung          von
        Baurestmassen bei Abbruchvorhaben
       Aufgaben der Gemeinde gemäß § 5 besorgen, die dem BAV übertragen wurden
       Aktivitäten zur Abfallvermeidung setzen
"Kann"-Aufgaben gem. Abs. (2):
Der BAV kann nach Beschluss in der Verbandsversammlung mit Zustimmung der
betroffenen Gemeinden in seinem Verbandsbereich folgende Aufgaben übernehmen:
       Gemeindeübergreifende Sammlung von Hausabfällen, biogenen Abfällen, sperrigen
        Abfällen und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen
       Bezirksübergreifende Sammlung von Hausabfällen, biogenen Abfällen, sperrigen
        Abfällen und haushaltsähnlichen Gewerbeabfällen, sofern die betroffenen Verbände
        dies vereinbaren
       Gemeinsame Kalkulation für eine bezirksweise einheitliche Abfallgebühr
       Errichtung und Betrieb von Umladestationen

Die Anforderungen an die regionalen Abfallwirtschaftsprogramme sind in § 20 Oö.
AWG 2009 festgelegt. Gemäß Abs. (2) hat das regionale Abfallwirtschaftsprogramm
jedenfalls zu enthalten:
       eine Beschreibung des regionalen Bedarfs an Behandlungsanlagen,
       ein Konzept für die Organisation der Sammlung und Abfuhr der Altstoffe (z.B. Größe
        und Anzahl der Sammeleinrichtungen),
       ein Konzept für die Organisation der Sammlung und Abfuhr der Hausabfälle, der
        sperrigen Abfälle, der haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und der biogenen Abfälle,
       ein Konzept für die Organisation der Behandlung von biogenen Abfällen,
       ein Konzept für die Organisation der Sammlung und Behandlung der Abfälle aus dem
        Bauwesen,
       alle gemeinde- und bezirksübergreifenden Vereinbarungen und Maßnahmen.

BAV Linz-Land                                  10    Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

2.4 Bundesabfallwirtschaftsplan4

Zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002 hat der
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mindestens alle
sechs Jahre einen Bundes-Abfallwirtschaftsplan (BAWP) zu erstellen. Nach den Plänen von
1992, 1995, 1998, 2001 und 2006 wurde der Bundes-Abfallwirtschaftsplan 2011 als fünfte
Fortschreibung erarbeitet, mit der gleichzeitig über die bisher getroffenen Maßnahmen und
deren Effizienz berichtet wird. Der BAWP dient dazu, die Verwirklichung der Ziele und
Grundsätze des AWG 2002 zu unterstützen.
Für bestimmte Bereiche wird im Sinne eines "objektivierten Gutachtens" der Stand der
Technik beschrieben und sollen damit auch die Vollzugsbehörden unterstützt werden. Dies
gilt im Besonderen auch für die Verbringung von Abfällen.

2.5 Landesabfallwirtschaftsplan5

Die Oö. Landesregierung hat im Dezember 1999 den Landesabfallwirtschaftsplan 1999, der
mit Verordnung vom 1. Jänner 2000, LGBl. Nr. 104/1999, in Kraft trat, beschlossen. Am 7.
Mai 2009 hat der Oö. Landtag das neue Oö. AWG 2009 beschlossen. In § 28 Abs. 6 Oö.
AWG 2009 wurde normiert, dass der Oö. Abfallwirtschaftsplan 1999 weiterhin als
Landesabfallwirtschaftsplan im Sinne dieses Gesetzes gelte. Er sei jedoch binnen 2 Jahren
ab       Inkrafttreten       dieses     Landesgesetzes            diesem         anzupassen.             Der
Landesabfallwirtschaftsplan 2011 ist eine Aktualisierung und Fortschreibung des Oö.
Abfallwirtschaftsplanes 1999. Dieser neue Oö. AWP 2011 dient dazu, die Verwirklichung der
Ziele und Grundsätze des Oö. AWG 2009 zu unterstützen.

Die Evaluierung und Fortschreibung des Landesabfallwirtschaftsplanes 1999 mit dem
vorliegenden Landesabfallwirtschaftsplan 2011 erfolgte auf Grundlage der Abfalldaten für die
Jahre 1999 bis 2009. In diesem Betrachtungszeitraum hat sich eine Vielzahl der gesetzlichen
und     fachlichen       Grundlagen   der   Abfallwirtschaft      geändert.       Auf     diese     neuen
Rahmenbedingungen wurde im Abfallwirtschaftsplan 2011 Bedacht genommen.

4
   Bundesabfallwirtschaftsplan 2011, Bundesministerium   für   Land-   und   Forstwirtschaft,   Umwelt   und
Wasserwirtschaft
5
  Oberösterreichischer Abfallwirtschaftsplan 2011

BAV Linz-Land                                    11      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

Für       die   Erstellung     des   regionalen   Abfallwirtschaftsprogramms         hat     der     Öo.
Landesabfallwirtschaftsplan insofern Bedeutung, als das Programm gem. § 20 Oö. AWG
2009 auf diesen aufzubauen hat.

2.6 Reformprojekt Abfallverbände
Das Reformprojekt ist im Anhang 2 "Rechtliche und fachliche Vorgaben" dargestellt.

Die Mitgliedsgemeinden des BAV Linz-Land sind, was Fläche, Bevölkerungszahlen,
Siedlungs- und Freiraumentwicklung (städtisch/ländlich) anbelangt, sehr unterschiedlich
strukturiert.    Vor   einer    Aufgabenübertragung     an    den    BAV,      die    aufgrund       der
verfassungsrechtlich garantierten Gemeindeautonomie ausschließlich auf freiwilliger Basis
erfolgen kann, sind daher diese individuellen Gegebenheiten dahingehend zu evaluieren, ob
eine Übertragung ökonomisch bzw. ökologisch Sinn ergibt.

Mit Rücksicht auf diese Freiwilligkeit sind Organisationsschritte so zu gestalten, dass
Aufgabenübertragungen auch wieder zurückgenommen werden können.

Da Organisationsschritte nicht kurzfristig umkehrbar sind, gilt:
         Bei vorangehenden Evaluierungen ist mit größtmöglicher Sorgfalt vorzugehen.
         Unnötiger Zeitdruck ist mit Rücksicht auf qualitätsvolle Lösungen zu vermeiden.

2.7 Beteiligungen, Verflechtungen

Der BAV ist Partner im Netzwerk der Umweltprofis, der kommunalen Abfallwirtschaft in OÖ.
Neben der rechtlichen Verflechtung über das Oö. AWG (Mitglied im Landesabfallverband),
gibt es auch gesellschaftliche Verschränkungen, als Folge landesweit entwickelter Projekte.
So hält der BAV über einen 1/18 Anteil an der BAV Holding GmbH die indirekte Beteiligung
an der Oö. LAVU AG, dem operativen Logistikunternehmen für den ASZ Betrieb.

Weiters hat sich der BAV seit 2001 an der gemeinsamen Beschaffung der Entsorgung für
Rest- und Sperrabfälle über die Oö. BAV AbfallbehandlungsgmbH beteiligt und hält 8,26 %
Anteil an dieser Gesellschaft. Dadurch kann der BAV schon jetzt die Entsorgungssicherheit
im Bereich der Abfallbehandlung in Oberösterreich bis Ende des Jahres 2021 gewährleisten!

BAV Linz-Land                                     12   Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

2.8 Strukturdaten

Der Bezirk Linz-Land liegt südlich der Landeshauptstadt Linz und erstreckt sich mit einer
Fläche von 460,36 km2 vom Zentralraum bis an die niederösterreichische Landesgrenze.
Von den 22 Gemeinden des Bezirkes sind 4 eine Stadtgemeinde.

ABBILDUNG 2: BEZIRK LINZ-LAND, GEMEINDEN NACH ANZAHL DER EINWOHNERINNEN

Die Bevölkerungszahlen sind in Tabelle 1 Strukturdaten des Bezirkes Linz-Land abgebildet.

BAV Linz-Land                                         13      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3 Sammlung und Abfuhr der Abfälle

3.1 Hausabfälle und haushaltsähnliche Gewerbeabfälle

3.1.1 Umsetzung Ist-Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung
Die Sammlung der Hausabfälle erfolgt durch die Gemeinden bzw. in deren Auftrag. Die
Städte Ansfelden, Enns, Leonding und Traun betreiben eine eigene Abfallabfuhr. Die
restlichen Gemeinden haben für die Sammlung der Hausabfälle Unternehmen beauftragt.
Derzeit gibt es keine gemeindeübergreifende Sammlung.
Die überregionalen Transporte der Hausabfälle aus den Gemeinden Hargelsberg und
Hofkirchen werden in einer bezirksübergreifenden Kooperation über die Umladestation Steyr
abgewickelt.
In der Tabelle 2 ist das Sammelsystem für Hausabfall dargestellt.

Die bereits erwähnten strukturellen Unterschiede sind vor allem in der spezifischen
Sammelmenge pro Einwohner und Jahr erkennbar:
       Im Jahr 2011 betrug der Bezirksdurchschnitt 134,7 kg pro Einwohner
       In      ländlich   strukturierten   Gemeinden     insbesondere      mit   hohem       Biotonnen-
        anschlussgrad ist dieser Wert deutlich unter dem Bezirksdurchschnitt.
       In ländlich strukturierten Gemeinden mit niedrigem Biotonnenanschlussgrad liegt
        dieser Wert näher am Bezirksdurchschnitt.
       In städtisch strukturierten Gemeinden ist vor allem durch die Mitsammlung von
        haushaltsähnlichen         Gewerbeabfällen      dieser   Wert    deutlich     höher      als    der
        Bezirksdurchschnitt.

3.1.2 Planung bis 2019
Im Oö. AWG ist geregelt, dass die Gemeinden die Sammlung der Hausabfälle und der
haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle an den BAV übertragen können. Dies ist nur dann
sinnvoll, wenn Synergieeffekte, bessere Fahrzeugauslastungen, Tourenoptimierungen und
damit letztlich Kosteneinsparungen erzielt werden können.

Vor einer Aufgabenübertragung, die aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten
Gemeindeautonomie ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen kann, sind daher diese
individuellen Gegebenheiten dahingehend zu evaluieren, ob eine Übertragung ökonomisch
bzw. ökologisch Sinn ergibt.

BAV Linz-Land                                     14      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3.2 Sperrige Abfälle

3.2.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung
Seit Juli 2006 gibt es das gemeindeübergreifende BAV System zur Sammlung von sperrigen
Abfällen für die Gemeinden des Bezirkes (Traun seit 2013).
Die Finanzierung erfolgt über den BAV. Bei der Weiterverrechnung an die Gemeinden erfolgt
ein bezirksweiter Kostenausgleich.
Die überregionalen Transporte der sperrigen Abfälle aus dem ASZ Kronstorf und aus dem
Holsystem der Gemeinde Hofkirchen werden in einer bezirksübergreifenden Kooperation
über die Umladestation Steyr abgewickelt.

Die bestehenden Sammelsysteme für sperrige Abfälle werden in den folgenden Punkten
näher beschrieben und in der Tabelle 3 (Sperrige Abfälle) zusammenfassend dargestellt.

3.2.1.1         Sammlung durch Hausabholung
Die Abholung von sperrigen Abfällen wird grundsätzlich von den Gemeinden bzw. von durch
die Gemeinden beauftragten Unternehmen durchgeführt. Sammlung und Mengen sind
kosten- und mengenmäßig im BAV System integriert (Traun seit 2013).
In 3 Gemeinden gibt es eine sogenannte Straßensammlung. In den restlichen Gemeinden
wird eine Abholung nach Anmeldung angeboten. Die Angebote reichen von 1 x jährlich bis
monatlich.

3.2.1.2         Zentrale Altstoffsammelstellen
Den Haushalten stehen für die Abgabe von sperrigen Abfällen 9 Altstoffsammelzentren des
Bezirkes zur Verfügung. Haushaltsübliche Mengen von sperrigen Abfällen werden von den
Anliefernden ohne separate Gebühr übernommen.
Über dieses Bringsystem werden bereits 76 % der Gesamtmenge erfasst.
Die Mengen im BAV Sammelsystem zeigten in den ersten Jahren nach Einführung des BAV
Systems steigende Tendenz, sind jedoch seit 2010 aufgrund von verschiedenen
Optimierungsmaßnahmen in den ASZ wie z.B. getrennte Sammlung von Gipskarton,
Holzzementplatten,       Textilen   Reststoffen,        PVC-Fensterrahmen,        ReVital      Sammlung,
einheitliche Annahmekriterien, verstärkter Aufsicht, sowie aufgrund von Öffentlichkeitsarbeit
wieder rückläufig.
Ein Teil dieser Maßnahmen basiert auf Erkenntnissen aus der 2009 durchgeführten
Sperrabfallanalyse (Auszug auf der nächsten Seite). Im Jahr 2010 lag der Bezirk Linz-Land
mit 22 kg/EW weit unter dem oö. Durchschnitt von 27 kg/EW.

BAV Linz-Land                                      15      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

Sperrabfallanalyse 2009

Der Oö. Landesabfallverband hat die Fa. Pöyry Environment GmbH beauftragt, eine
landesweite Sperrabfallanalyse durchzuführen. In Linz-Land wurden 5 ASZ für die Analysen
ausgewählt. Das Ergebnis für den BAV Linz-Land ist nachfolgend beschrieben und in
Abbildung 3 dargestellt (Auszug aus dem Abschlussbericht Pöyry, Sperrabfallanalyse 2009).

Altstoffanteile: Die im Sperrabfall enthaltenen Altstoffanteile variieren zwischen 70,7% (ASZ
Leonding Inputanalyse Okt. 2009) und 88,8% (ASZ Enns März 2009). Im Mittel liegt der
Altstoffanteil bei 80%. Den größten Anteil der Altstoffe stellen hierbei Möbel aus
Materialverbund mit 23%, gefolgt von Baurestmassen mit einem Anteil von 9,7%.
Relevante Anteile von jeweils 6,6% wurden für nicht verschmutzte Textilien und harte Nicht-
Verpackungskunststoffe ermittelt. Teppiche stellen einen Anteil von 5,9%, Rigips/Heraklit von
5,4%, Matratzen von 4,5% und weiche Nicht-Verpackungskunststoffe einen Anteil von 3,8%.
Der hohe mittlere Anteil an Rigips/Heraklit ist auf die Ergebnisse aus den ASZ Kronstorf und
ASZ Neuhofen (März 2009) zurückzuführen. Auffällig ist darüber hinaus der hohe Anteil an
Nicht- Verpackungsmetallen von 4,3%. Große Differenzen zwischen den Ergebnissen der
Analysen im März/April 2009 und Sept./Okt. 2009 liegen für Textilien (9,3% ↔ 3,9%),
Rigips/Heraklit (8,6% ↔ 2,3%) und Nicht-Verpackungsmetalle vor (6,1% ↔ 2,5%).

Problemstoffe: Der Anteil an Problemstoffen liegt im Mittel aller Untersuchungen aus Linz-
Land bei 0,4%. Vergleichsweise hohe Problemstoffanteil von 0,9% bzw. 1.1% wurden in den
Sperrabfall-Chargen des ASZ Enns und ASZ Neuhofen (Okt. 2009) ermittelt.
Sonstiges < 38 x 38 cm: Sonstige hausabfallähnliche Sperrabfallanteile < 38 x 38 cm
nehmen im Mittel einen Anteil von 5,1% ein. Dieser Feinanteil setzt sich nahezu
ausschließlich aus thermisch verwertbaren Fraktionen zusammen.

Sonstiges > 38 x 38 cm: Für sonstige Sperrabfallanteile > 38 x 38 cm wurde ein
vergleichsweise hoher mittlerer Wert von 14,5% ermittelt. Dieses Ergebnis ist insbesondere
auf die Sperrabfall Zusammensetzung des ASZ Leonding zurückzuführen, in der diese
Fraktion einen Anteil von 26,4% einnimmt. Neben Koffern, Reisetaschen und Rucksäcken
waren in dieser Charge große Anteile an Tapetenresten und Aktenordnern enthalten.

Anteil Hausabfall: Der Anteil an Hausabfall im Sperrabfall des BAV Linz-Land variiert
zwischen 27,6% (ASZ Kronstorf Okt. 2009) und 10% (ASZ Leonding Inputanalyse). Im
gewichteten Mittel ist ein Anteil von 21,5% zu verzeichnen.

BAV Linz-Land                                16     Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

Fazit BAV Linz-Land
Den größten Sperrabfallanteil bilden Möbel aus Materialverbund (23%) und Baurestmassen
(9,7%). Fraktionen, die für zusätzliche Verwertungsmaßnahmen in Frage kommen, sind
Textilien und harte Nicht-Verpackungskunststoffe mit jeweils einem Anteil von 6,6%,
Matratzen (4,5%), Teppiche (5,9%) und Rigips/Heraklit (5,4%). Auffällig ist darüber hinaus
der hohe Anteil an Nicht-Verpackungsmetallen von 4,3%.
Der Anteil an Hausabfall liegt bei 21,5% und somit um knapp 7 Prozentpunkte unter dem
Oö. Mittelwert von 28,3 %.

                ABBILUNG 3: SPERRIGE ABFÄLLE - SORTIERANALYSE 2009

BAV Linz-Land                                           17      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3.2.1.3         Abgabemöglichkeiten in den Gemeinden
In den Gemeinden Allhaming und Hargelsberg wird 1 x pro Jahr über den BAV ein
Abrollcontainer für 1-2 Tage aufgestellt. Bei der Kompostieranlage in Oftering besteht eine
Abgabemöglichkeit für sperrige Abfälle von Anfang März bis Ende November. In Traun
können die sperrigen Abfälle ganzjährig am Wirtschaftshof Traun abgegeben werden.

3.2.2 Planung bis 2019
Das bestehenden ASZ Traun ist derzeit für die Sammlung von sperrigen Abfällen zu klein.
Ein Neubau ist in Planung und soll im Herbst 2013 fertig gestellt werden. Mit der
Inbetriebnahme des neuen ASZ Traun werden dort auch sperrige Abfälle gesammelt und die
im BAV System bewährten Optimierungsmaßnahmen (wie in Pkt. 3.2.1.2 beschrieben)
durchgeführt. Weitere ASZ Neubauten werden im Kapitel 3.4 Altstoffe beschrieben.

3.3 Biogene Abfälle (Grünabfälle und Biotonnenabfälle)

3.3.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung
Mit Stand 2012 ist in 21 Gemeinden des Bezirkes das System Biotonne eingeführt. Für die
Bevölkerung       der   Gemeinde   Hargelsberg    gibt   es   eine      Abgabemöglichkeit           von
Biotonnenabfällen bei der Kompostierungsanlage Kronstorf GesnbR.
Der bezirksweite Anschlussgrad an die Biotonne liegt aktuell bei rund 70 % der Haushalte
(Sollanschlussgrad lt. Land OÖ 85 %).
Die Gemeinden organisieren und finanzieren die Abfuhr selbst. Behältergrößen variieren von
23 – 240 L. Ebenso ist die Gebührengestaltung unterschiedlich. In 12 Gemeinden wird keine
eigene Gebühr für die Biotonne vorgeschrieben.
Die bestehenden Sammelsysteme für Biotonnenabfälle und Grünabfälle werden in den
folgenden Punkten näher beschrieben und in den Tabellen 4 und 5 zusammenfassend
dargestellt.

3.3.1.1         Hausabholung
In allen Gemeinden bis auf Hargelsberg gibt es bereits das Holsystem für Biotonnenabfälle.
Dieses Sammelsystem wurde für nahezu alle Haushalte in der Stadtgemeinde Leonding im
Herbst 2011 und in der Gemeinde Pasching im Frühjahr 2012 eingeführt und wird auch
durch diese Gemeinden finanziert.
In Gemeinden mit 120 – 240 L Behältern werden aufgrund des zur Verfügung stehenden
Behältervolumens auch Grünabfälle mit der Biotonne erfasst. In 7 Gemeinden werden
Grünabfälle gesondert abgeholt (teilweise gegen Gebühr).

BAV Linz-Land                                18     Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3.3.1.2         Zentrale Altstoffsammelstellen
In den ASZ Asten und Kronstorf werden von der jeweiligen Standortgemeinde Grünabfälle
gesammelt.

3.3.1.3         Sammlungen in Gemeinden (Biotonnenabfälle, Grünabfälle)
Zur Sammlung von Grünabfällen stehen in Allhaming, Ansfelden, Asten, Eggendorf i. Trkrs.,
Hörsching, Kematen a. d. Krems, Leonding, Neuhofen a. d. Krems, Niederneukirchen,
Pasching Piberbach, Pucking, St.Florian und Wilhering öffentlich zugängliche Sammelstellen
zur Verfügung.

3.3.1.4         Annahme bei Kompostierungsanlagen/Übernahmestellen
Bei sämtlichen Kompostieranlagen im Bezirk (ausgenommen die drei Anlagen in Neuhofen
a. d. Krems) werden Grünabfälle direkt angenommen. Bei Anlagen, die von mehreren
Gemeinden Grünabfälle übernehmen, werden die angelieferten Mengen getrennt je
Gemeinde erfasst (Eintrag in Listen).

3.3.2 Planung bis 2019

Ein SOLL-IST Vergleich des Anschlussgrades an die Biotonne auf Gemeindeebene ist in
Tabelle 4 dargestellt. Einige Gemeinden haben den SOLL-Wert lt. Land OÖ bereits erreicht
bzw. sogar überschritten, einige liegen noch darunter.
Das Erreichen der SOLL-Werte liegt im Verantwortungsbereich der jeweiligen Gemeinde.
Fachliche Unterstützung durch den BAV kann von den Gemeinden abgerufen werden.

Im Oö. AWG ist geregelt, dass die Gemeinden die Sammlung der Biotonnenabfälle und der
Grünabfälle an den BAV übertragen können. Dies ist nur dann sinnvoll, wenn
Synergieeffekte, bessere Fahrzeugauslastungen, Tourenoptimierungen und damit letztlich
Kosteneinsparungen erzielt werden können.

Vor einer Aufgabenübertragung, die aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten
Gemeindeautonomie ausschließlich auf freiwilliger Basis erfolgen kann, sind daher diese
individuellen Gegebenheiten dahingehend zu evaluieren, ob eine Übertragung ökonomisch
bzw. ökologisch Sinn ergibt.

Bei zukünftigen ASZ Neubauten werden Grün- und Strauchschnittsammelplätze vorgesehen.

BAV Linz-Land                                    19   Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3.4 Altstoffe

3.4.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung
Die Sammlung von Altstoffen wird im Bezirk über den BAV, die Sammlung von
Verpackungen über BAV, Altstoff Recycling Austria AG (ARA) und Austria Glas Recycling
(AGR) im Rahmen der Umsetzung der Verpackungsverordnung (VVO) organisiert.
Zur   Sammlung        von    Altstoffen   inkl.    Verpackungen     stehen     10    ASZ,      dezentrale
Sammeleinrichtungen         wie   Altglas-   und    Altpapierbehälter    bei   Sammelinseln,         sowie
haushaltsnahe Systeme (teilweise Altpapierbehälter, Gelber Sack und Gelbe Tonne) zur
Verfügung.
Einzelne Gemeinden organisieren zusätzliche Sammlungen für Altholz, Alteisen und
Alttextilien.
Die bestehenden Sammelsysteme für Altstoffe werden in den folgenden Punkten näher
beschrieben und in den Tabellen 6 (Altpapier/Kartonagen), 7a (Verpackungsglas), 7b
(Leichtverpackungen) und 8 (Altholz) zusammenfassend dargestellt.

3.4.1.1         Altpapier und Kartonagen
Altpapier und Kartonagen werden in mehreren Systemen gesammelt:
ASZ Sammlung: Altpapier in Deinking-Qualität und Kartonagen (Verpackungen) werden
getrennt in den ASZ erfasst. Die Deinking Ware wird über die Oö. LAVU AG vermarktet. Die
Kartonagensammlung wird über den BAV organisiert. Sammlung und Transport zur
Verwertung werden im Rahmen der VVO von der ARA abgegolten.
Gemischtes Altpapier: Gemischtes Altpapier inkl. Verpackungsanteil wird einerseits in
dezentral aufgestellten Behältern (öffentliche Sammelstellen), andererseits in haushaltsnah
aufgestellten Behältern (beim mehrgeschossigen Wohnbau) und weiters in Form einer
Bündelsammlung (Traun) erfasst. Die rund 980 Behälterstandplätze werden von den
Gemeinden bzw. den Liegenschaftseigentümern (z.B. Genossenschaften) zur Verfügung
gestellt und betreut. Im Stadtteil Traun/Ödt gibt es seit Jänner 2012 für alle Liegenschaften
die Altpapiertonne beim Haus. Die Dienstleistung Sammlung, Transport und Verwertung von
gemischtem Altpapier wird regelmäßig ausgeschrieben. Der Verpackungsanteil ist in das
Eigentum der ARA zu übertragen (kontrahierte Übernahmestellen).                        Anteilig werden
Sammelkosten von der ARA abgegolten. Im Gegenzug dazu sind Erlöse vom BAV an die
ARA abzuführen.

BAV Linz-Land                                       20    Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3.4.1.2         Verpackungsglas (Weiß- und Buntglas)
Auf rund 320 dezentralen Standplätzen sowie in 9 ASZ sind 730 Stk. Weiß- und
Buntglasbehälter (Einkammer) sowie 70 lärmgedämmte Doppelkammerbehälter aufgestellt.
Im ASZ Neuhofen a. d Krems stehen 2 x 10 m3 Mulden für die Sammlung von
Verpackungsglas zur Verfügung. Für die Bereitstellung der Standplätze und Behälter gibt es
von der AGR Systementgelte nach einem landesweit gültigen Einwohner-Mengen
Aufteilungsschlüssel. Behälterentleerung, Transport und Verwertung werden im Rahmen der
Umsetzung der VVO von der AGR organisiert und finanziert.

3.4.1.3         Leichtfraktion   aus       der   Verpackungssammlung               (Kunststoff-        und
                Verbundstoffverpackungen, Keramikverpackungen, Metallverpackungen)
In Linz-Land bilden Kunststoff-, Verbundstoff- und Metallverpackungen gemeinsam die
sogenannte Leichtfraktion. Diese wird im Holsystem bei Kleinhausbauten mittels Gelbem
Sack und beim mehrgeschossigen Wohnbau mittels Gelber Tonne erfasst. Die Gelben
Säcke werden im 6 Wochen Intervall abgeholt.
Die Gelben Tonnen werden alle 1 – 6 Wochen entleert. Rund 740.000 Stk. Gelbe Säcke
werden jährlich durch den BAV angekauft und an die Haushalte verteilt bzw. an die
Gemeinden ausgegeben. Dafür gibt es von der ARA Entgelte. Bereitstellung und Entleerung
der Gelben Tonnen (rund 1.200 Stk.), Abholung der Gelben Säcke sowie Transport,
Sortierung und Verwertung der gesamten Leichtfraktion organisiert die ARA im Rahmen der
VVO. Alle Kunststoff- und Verbundstoffverpackungen werden darüber hinaus in den ASZ
getrennt gesammelt. Hierfür gibt es gleichfalls Entgelte von der ARA.

3.4.1.4         Metallverpackungen (Eisenemballagen und –behälter, Aluminium und
                Aluminium Folien)
Metallverpackungen         werden,   wie     bereits    erwähnt,   gemeinsam         mit    Kunst-      und
Verbundstoffverpackungen über das System Gelber Sack und Gelbe Tonne erfasst. Weiters
werden Metallverpackungen getrennt in den ASZ gesammelt. Auch hierfür gibt es Entgelte
von der ARA.

3.4.1.5         Alttextilien
Für Alttextilien und Schuhe kommunaler Herkunft gibt es mehrere Sammelschienen. Etwas
mehr als die Hälfte der Gesamtmenge wird über die ASZ gesammelt, ca. 1% über die Oö.
LAVU AG Sacksammlung und der Rest über Container der Volkshilfe und Container von
privaten Sammlern.

BAV Linz-Land                                      21     Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3.4.1.6         Alteisen
Eisenschrott wird zu über 80 % in den ASZ gesammelt. Sammlung und Verwertung der in
den ASZ gesammelten Mengen erfolgen über die Oö. LAVU AG. Der Rest entfällt in etwa zu
gleichen Teilen auf Hausabholung und Gemeindesammlungen (Bringsystem) im Zuge der
Sammlung sperriger Abfälle. Sammlung und Verwertung dieser Mengen organisieren die
Gemeinden.

3.4.1.7         Altholz
Seit Juli 2006 gibt es das gemeindeübergreifende BAV System zur Sammlung von Altholz für
die Gemeinden des Bezirkes (Traun seit 2013).
Die Sammlung von Altholz ist analog zur Sammlung von sperrigen Abfällen aufgebaut. Die
Beschreibungen im Kapitel 3.2 gelten daher auch für die Altholzsammlung.

3.4.1.8         Silofolien
Silofolien können in den ASZ abgegeben werden. Für eine eigene Sammelschiene ist der
Bedarf nicht ausreichend.

3.4.1.9         Sonstige Altstoffe
Alle weiteren Altstoffe können in den 10 ASZ des Bezirkes zu den jeweiligen Öffnungszeiten
abgegeben werden. Für Haushalte ist die Abgabe von Altstoffen kostenlos, ausgenommen
sind PKW-Reifen mit und ohne Felgen. Für Betriebe ist die Abgabe von diversen Altstoffen
kostenpflichtig. Ein gültiger Annahme- & Preislistenaushang ist in allen ASZ vorhanden.
ASZ Betriebsführung und Personalbeistellung durch die Oö. LAVU AG sind vertraglich
geregelt. Sammlung und Verwertung der Altstoffe werden im Wesentlichen von der Oö.
LAVU AG organisiert.

Die wesentlichsten ASZ Betriebsdaten, Mengen und Auswertungen sind in den Tabellen 10,
11 und 12 dargestellt.

3.4.2 Planung bis 2019
Grundsätzlich ist im Bezirk die Erfassung der Altstoffe und Verpackungen flächendeckend
gegeben. Investitionsbedarf gibt es vor allem noch bei einigen ASZ.

BAV Linz-Land                                22    Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

ASZ: Die ASZ Enns, Hörsching, Kronstorf und Leonding wurden in den letzten 10 Jahren
neu gebaut bzw. adaptiert und decken den regionalen Bedarf. Der Neubau ASZ Traun wird
2013 realisiert. Das bestehende ASZ Traun wird anschließend aufgelassen. Durch den
zentralen Standort an der B1 wird das neue ASZ Traun auch für Teile von Hörsching,
Pasching und Leonding leicht erreichbar. Der Neubau des gemeinsamen ASZ Asten/St.
Florian ist auf einem Grundstück im Gemeindegebiet Asten vorgesehen.
Mit der Inbetriebnahme des gemeinsamen ASZ Asten/St. Florian im Herbst 2013 werden die
bestehenden ASZ Asten und St. Florian geschlossen. Weitere geplante Vorhaben sind der
Neubau ASZ Ansfelden, der Neubau ASZ Neuhofen/Krems und der Neubau eines
bezirksübergreifenden ASZ Alkoven/Wilhering.

Altpapier: 2012 wurde im Trauner Stadtteil Ödt die Bündel- auf Behältersammlung
umgestellt. 2013 soll auch in den restlichen Trauner Stadtteilen die Bündel- auf
Behältersammlung umgestellt werden.

Die Einführung der flächendeckenden Altpapier-Hausabholung im Bezirk wird angestrebt.
Diese kann aber nur in Abstimmung mit den Gemeinden erfolgen.

Verpackungsglas: Bei neuen Standplätzen bzw. beim Austausch von ausgedienten nicht
lärmgedämmten Behältern werden zukünftig nur mehr lärmgedämmte Behälter eingesetzt.

Gelber Sack/Gelbe Tonne
Die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verpackungssammlungen sollen
demnächst novelliert werden. Entsprechend den vorliegenden Entwürfen wird das
Sammelsystem Gelber Sack und Gelbe Tonne weiterbestehen. Gelber Sack und Gelbe
Tonne haben sich seit ihrer Einführung (1993 bis 1994) bestens bewährt. Der BAV wird sich
entsprechend seine Möglichkeiten dafür einsetzen, dass die von der Bevölkerung bestens
akzeptierten Systeme erhalten bleiben.

3.5 Abfälle aus dem Bauwesen

3.5.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung
2003 wurde vom BAV eine bezirksweite Sammlung für mineralischen Bauschutt
(Kleinmengen) eingeführt.

BAV Linz-Land                              23    Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

Die Dienstleistung Entsorgung Baurestmassen inkl. Behälter und Transport wird vom BAV
regelmäßig ausgeschrieben und an ein befugtes Unternehmen vergeben. In diese
kommunale Sammelschiene kann rein mineralischer Bauschutt in Kleinmengen bis zu 0,5 m3
pro Anlieferung kostenlos eingebracht werden.

Größere Mengen werden nicht angenommen. Sie müssen vom Abfallbesitzer auf eigene
Rechnung direkt an befugte Unternehmen übergeben werden. Für Direktanlieferungen von
größeren        Mengen   stehen   im    Bezirk   die     Neuhofner      Baustoffentsorgung         GmbH
(Bodenaushub- und eine Baurestmassendeponie in Neuhofen a.d. Krems) und die
Kienberger Johann GmbH (Bodenaushubdeponie und Baurestmassenaufbereitungsanlage
in Hörsching) zur Verfügung.

Die Sammelmengen haben sich seit Einführung der bezirksweiten Sammlung von 3.653 t im
Jahr 2003 auf 8.048 t im Jahr 2011 mehr als verdoppelt.

Die Bauschuttsammlung des BAV wird in den folgenden Punkten näher beschrieben und in
der Tabelle 9 zusammenfassend dargestellt.

3.5.1.1         Getrennte   Erfassung      von        Abfällen    aus      dem       Bauwesen           im
                Altstoffsammelzentrum
Im bezirksweiten System stehen in allen 10 ASZ 7 m3 Behälter zur Sammlung von
sortenreinem mineralischem Bauschutt zur Verfügung.

Die wesentlichsten ASZ Betriebsdaten, Mengen und Auswertungen sind in den Tabellen 10,
11 und 12 dargestellt.

3.5.1.2         Getrennte Erfassung von Abfällen aus dem Bauwesen über andere
                Sammelstellen
Weiters stehen im bezirksweiten System auf Wunsch der Gemeinden für die Sammlung von
mineralischem Bauschutt Behälter bei den Bauhöfen der Gemeinden Ansfelden, Eggendorf i.
Trkrs., Hofkirchen i. Trkrs., Niederneukirchen, Pucking, St. Marien und Traun ganzjährig, bei
der Kompostieranlage Oftering von Anfang März bis Ende November und in der Gemeinde
Hargelsberg einen Tag pro Jahr zur Verfügung.

BAV Linz-Land                                    24      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3.5.1.3         Getrennte Erfassung von nicht mineralischen Baurestmassen
Bei Sichtkontrollen in den ASZ fiel auf, dass immer wieder Baurestmassen wie Gipskarton
und Holzzementplatten (Baumix) in den sperrigen Abfällen enthalten waren. 2009 wurde
daraufhin eine Probesammlung mittels 10 m3 Mulden im ASZ Leonding gestartet. Im ASZ
Enns gab es zu diesem Zeitpunkt bereits eine Baumixsammlung durch die Gemeinde. Bei
der Sperrabfallanalyse 2009 wurde besonderes Augenmerk auf die Feststellung des Anteils
von Baumix gelegt. Analyseergebnis: In den ASZ Enns und Leonding, wo Baumix bereits
getrennt erfasst wurde 0%, in den ASZ Hörsching, Kronstorf und Neuhofen bis zu 18%.
Da die Entsorgung von Baumix wesentlich kostengünstiger ist, als die von sperrigen
Abfällen, wurde die Baumixsammlung auf die ASZ Hörsching, Neuhofen und Wilhering
ausgedehnt. Die Ennser Gemeindesammlung wurde vom BAV übernommen. Aus
Platzgründen ist das Aufstellen von Mulden in den restlichen ASZ derzeit nicht möglich.
Ergänzend zur Baumixsammlung in Mulden wurde daher die LAVU mit der Sammlung von
reinem Gipskarton in A-Behältern in den restlichen ASZ beauftragt.

3.5.2 Planung bis 2019
Die Sammlung von mineralischem Bauschutt in Kleinmengen ist flächendeckend organisiert.
Die Baumixsammlung wird auf ASZ Neubauten ausgeweitet. Sonstige Dämmstoffe wie z.B.
Mineralwolle und EPS-Styropor mit Anhaftungen werden in Kleinmengen (max. 0,5 m3) mit
den sperrigen Abfällen angenommen. Größere Mengen sind gewerblich zu entsorgen.

3.6 Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte

3.6.1 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung
Diese     Stoffgruppen    werden   entsprechend       den   Vorgaben      des     AWG       2002,     der
Abfallbehandlungspflichtenverordnung und der Elektroaltgeräte-Verordnung getrennt erfasst
und der Wiederverwendung, dem Recycling oder einer geordneten Beseitigung zugeführt.

3.6.1.1         Zentrale Altstoffsammelstellen
Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte werden in allen 10 ASZ gesammelt.
Eine getrennte Erfassung von Asbestzement (Eternit) wurde 2007 erforderlich, da
Asbestzement (Eternit) aufgrund abfallrechtlicher Bestimmung seither gefährlicher Abfall ist.
In den ASZ wird Asbestzement (Eternit) hauptsächlich in Deckelmulden bzw. auch in
sogenannten Big Bags gesammelt.
Die wesentlichsten ASZ Betriebsdaten, Mengen und Auswertungen sind in den Tabellen 10,
11 und 12 dargestellt.

BAV Linz-Land                                    25     Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
Regionales Abfallwirtschaftsprogramm

3.6.1.2         Sammlungen in den Gemeinden
Mit der Sammlung der Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte in allen ASZ erfüllt
der BAV diese Aufgaben für die Gemeinden. Eine Gemeindesammlung ist nicht mehr
notwendig.

3.6.2 Planung bis 2019
Die flächendecke Erfassung der Problemstoffe, Elektro- und Elektronik-Altgeräte ist mit der
Sammlung in den ASZ gegeben.

4 Behandlung der Abfälle

4.1 Behandlungsanlagen                 für        Hausabfälle,          haushaltsähnliche
        Gewerbeabfälle und sperrige Abfälle

4.1.1 Allgemeines
Um die (Vor)Behandlungsvorschriften gemäß der DeponieVO (erstmalig 2004) zu erfüllen,
hat der BAV seine Rest- und Sperrabfälle per Syndikatsvertrag seit 2001 in die Oö. BAV
AbfallbehandlungsgmbH      (kurz   BAVA)   eingebracht.     Aus    dem     bezirksübergreifenden
Vergabeverfahren ging die "Oö. Abfall-Lösung" mit den Behandlungsanlagen in Linz (MBA)
und Wels (MVA) hervor.
Über die langfristigen Verträge der BAVA ist damit die ordnungsgemäße Entsorgung der
Abfälle bereits bis Ende 2021 gesichert.
Im Rahmen eines Clearingvertrages aller Gesellschafter der BAVA ist auch ein landesweiter
Ausgleich aller überregionalen Transportkosten vereinbart worden.

4.1.2 Umsetzung Ist Stand 2011 / 2012 mit bisheriger Entwicklung
Die Behandlung der Hausabfälle, haushaltsähnlichen Gewerbeabfälle und sperrigen Abfälle
erfolgt in der Reststoffaufbereitungsanlage der Linz AG und in der Abfallverbrennungsanlage
der AVE in Wels. Die Zuordnung der Mengen erfolgt durch die Anlagenbetreiber im
Einvernehmen mit der Oö. BAVA.

Die derzeitige Mengenzuordnung ist in den Tabellen 2 und 3 dargestellt.

BAV Linz-Land                                26      Fassung gemäß Verbandsbeschluss vom 18. März 2013
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