Reinigung der Trinkwasserbehälter

Die Seite wird erstellt Ulrich Böhme
 
WEITER LESEN
Reinigung der Trinkwasserbehälter
Oberes Glantal • Der Südkreis
                                                             Amtliche Bekanntmachungen
50. Jahrgang - 19. Woche -                              der Verbandsgemeinde Oberes Glantal
15. Mai 2021

Reinigung der Trinkwasserbehälter
in der VG Oberes Glantal
Zur Versorgung mit Trinkwasser, unserem Lebensmittel Nummer 1 –– betreiben und un-    Die Behälter müssen einen einwandfreien Zustand haben. Daher setzen wir auf „Ober-
terhalten die Verbandsgemeindewerke ein Rohrverteilnetz von rd. 300 km mit etlichen   flächen erhalten – Sanierungen vermeiden“ und führen regelmäßige Desinfektionsreini-
Trinkwasserbehältern und gut 12.500 Hausanschlüssen. Trinkwasser wird ständig un-     gungen in den Behältern und Anlagen sowie vorbeugende Hygienemaßnahme durch.
tersucht, es ist das am strengsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland.         Ablagerungen und Beläge werden somit vermieden bzw. wenn notwendig entfernt.
                                                                                      Aktuell führen wir eine Generalreinigung der Behälter, die jeweils über 2 Kammern ver-
                                                                                      fügen, durch. Eine Kammer bleibt im Trinkwasserbetrieb, die zweite Kammer wird ent-
                                                                                      leert, hydromechanisch gereinigt, Ablagerungen entfernt, nach DVGW W319 desinfi-
                                                                                      ziert, ausgespült, wieder befüllt mit Trinkwasser, beprobt im akkreditierten Labor und
                                                                                      nach Freigabe, sprich Einhaltung der Vorgaben der Trinkwasserverordnung, wieder in
                                                                                      Betrieb genommen. Dann geht es zur zweiten Kammer in gleicher Arbeitsabfolge.

Bild1: Trinkwasserbehälter
                                                                                        Bild 3: Hochbehälter Vogelsberg, gereinigte Kammer
Der Genuss aus der Leitung ist zu empfehlen und oft besser als zugekauftes Wasser. Die
Anforderungen sind „farblos, geruchlos, frei von Krankheitserregern, nicht gesundheits- Bis die Maßnahme, die im März begonnen wurde und ca. 3 Monate dauert, beendet sein
schädigend“ und das ohne „wenn und aber“.                                               wird, wurden dann sieben Behälter mit 14 Kammern, die Speichervolumen von 40 m³ bis
Durch die Rohrleitungen und die Behälter fließt täglich ein Volumen von 3200 m³ bis 2500 m³ haben, gereinigt und desinfiziert.
3800 m³ Trinkwasser von höchster Qualität. Gut 30.000 Einwohner sowie Tiere, ob groß
oder klein und Pflanzen werden damit versorgt.
Neben dem Rohrverteilnetz liegt daher das Hauptaugenmerk des bestens geschulten
Betriebspersonals auf den Trinkwasserbehältern, deren Funktion die Speicherung, der
Löschwasserbevorratung und des Druckausgleichs sind.

                                                                                      Bild 4: Hochbehälter Vogelsberg, Behälter wieder in Betrieb
Bild 2: Vorkammer Hochbehälter Schmittweiler, Druckerhöhungsanlage

                                 Aktuelle Informationen rund um das Thema Coronavirus sind im Internet auf
                                        unserer Homepage unter der Adresse www.vgog.de abrufbar.
                                                        Bürgerbusse im Oberen Glantal
                                                 Wieder unterwes Dienstag und Donnerstag
                                                Aktuell nur Fahrten zum Impfen beim Hausarzt
                                    Anmeldung: Montag und Mittwoch, 14:00-16:00 Uhr: 06373-504 108
                                            buchung@buergerbus-og.de; www.buergerbus-og.de
Reinigung der Trinkwasserbehälter
Seite 2                                                                                 AMTSBLATT                                                                                        15. Mai 2021

                                                                         IM NOTFALL
                                                                       - VERÖFFENTLICHUNG OHNE GEWÄHR -
                                                                                                                             Fax: 06381/993279
                                          berg-Kübelberg, Rathausstraße 8, Te-     Haus der Diakonie Landstuhl                                                        sel@caritas-speyer.de
 Verbandsgemeinde                         lefon 112.                                                                                                                L-ANON: Selbsthilfe der Verwandten
 Oberes Glantal                                                                    Hauptstraße 5, 66849 Landstuhl            Rufbereitschaft der
                                          Polizei (Raum Schönenberg-Kübel-         Tel.: 06371/2846                                                                 und Freunde von Alkoholkranken, Kai-
 Rufnummer Zentrale:                      berg / Waldmohr - Südkreis Kusel): Po-   Email:      slb.landstuhl@diakonie-
                                                                                                                             Verbandsgemeindewerke                  serslautern, Conradstr. 2
 06373/504-0                              lizeiwache Schönenberg-Kübelberg,        pfalz.de                                  Eigenbetrieb                           Treffen: Dienstag, Mittwoch, Freitag,
 Feuerwehr                                Herzogstraße 8, Telefon 06373/8220       Unsere Beratungsangebote                  Wasser | Abwasser                      19.30 Uhr, Telefon 0631/19295 und
 Verbandsgemeinde                         Rufbereitschaft                          Sozial- und Lebensberatung                Bereich Wasser                         06356/1224
 Oberes Glantal                           Entstörungsdienst:                       Schwangerschafts- und Schwager-           (VG Oberes Glantal)
                                          Telefon-Nr. für Störungen                schaftskonfliktberatung                   Treten außerhalb der allgemeinen       Aids-Hilfe-Kaiserslautern:    Pariser
 - Notruf 112 -                           Pfalzwerke Netz AG Hauptstuhl            (staatl. anerkannt)                       Bürozeiten Probleme bei der Was-       Str.23, Tel. 0631/18099, Email: in-
                                          Strom: Telefon 0800/7977777              Kurberatung                               serversorgung (Rohrbrüche, Un-         fo@kaiserslautern.aidshilfe.de (Mon-
Zahnärztlicher Notfalldienst:             APOTHEKEN-NOTDIENST                      (Mütterkuren, Mutter-/Vater-Kind-         dichtigkeiten, Druckabfälle usw.)      tag + Freitag 12.00 - 15.00 Uhr, Mitt-
Samstags von 9.00 - 12.00 Uhr, an         Deutsches Festnetz:                      Kuren, Kinder- und Jugenderholun-         auf oder erkennen Sie sonstige Un-     woch 09.00 - 12.00 Uhr)
Sonn- u. Feiertagen v. 11.00 - 12.00      0180-5-258825-PLZ (0,14 Euro/Min.)       gen, Familienerholungen)                  regelmäßigkeiten an öffentlichen       Hotline 0180/3319411
Uhr. Zu erfragen ist der jeweilige Not-   Mobilfunknetz:                           Termine nach Vereinbarung                 Anlagen (Ausfall der Straßenbe-
falldienst unter der Tel.-Nr. 06373/      0180-5-258825-PLZ                        Vertraulich-kostenfrei - auf              leuchtung, plötzliche Fahrbahnän-      Deutsche Ilco, Hilfe für Stomaträger:
893770                                    (max. 0,42 Euro/Min.)                    Wunsch anonym                             derungen usw.) so rufen Sie für das    Gruppe Kusel. Weitere Information:
                                          Internet: www.lak-rlp.de                 Haus der Diakonie Kaiserslautern          Gebiet der Verbandsgemeinde            Adolf Bender, Tel. 06788/829 sowie im
Augenärztlicher Notfalldienst:            Der Notdienst wechselt jeweils mor-      Interventionsstelle gegen Gewalt          Oberes Glantal die Telefon-Nr. 0171    Internet unter www.ilco.de
zu erfragen ist der jeweilige Notdienst   gens um 8.30 Uhr                         in engen sozialen Beziehungen             / 5065303 an.
unter der Tel.-Nr. 0631/ 89290929                                                  und Stalking                              Bereich Abwasser                       Ambulanter Dienst, Reha-Westpfalz:
                                           Schönenberg-Kübelberger Tafel           Tel.: 0631/37108425                       (Gebiet Süd und Nord):                 Hausfrühförderung, häusliche Pflege,
Ärztlicher Notfalldienst:                  für bedürftige Menschen in der Ver-     Email: interventionsstelle.kaiserslau-    Treten außerhalb der allgemeinen       Betreuung und Beratung für Behinder-
Zuständig ist der Bereitschaftsdienst-     bandsgemeinde Oberes Glantal.           tern@diakonie-pfalz.de                    Bürozeiten Probleme bei der Ent-       te sowie therapeutische Versorgung
zentrale im Westpfalzklinikum Kusel, I.                                            Vertraulich-kostenfrei -                  wässerung (Verstopfungen, Rück-        nach Schlaganfall/Hirnverletzung.
Flur 1, Tel.: 116 117.                     Ausgabestelle:                          auf Wunsch anonym                         stau usw.) auf oder erkennen Sie       66849 Landstuhl, Am Rothenborn, Tel.
                                           Zum Krämel 7, 66904 Brücken                                                       sonstige Unregelmäßigkeiten in Zu-     06371/934275-276, Fax 06371-
Wir bitten in jedem Erkrankungsfall        (neben ev. Kirche)                      Ambulanter Pflege- und                    sammenhang mit der Abwasserbe-         934424.
um telefonische Vorankündigung                                                     Betreuungsdienst                          seitigung oder an Gewässern (z.B.      Störungen Erdgasversorgung
Dienstzeiten:                              Öffnungszeiten:                         Inhaber W. Tremmel & M. Tremmel           Gewässerverschmutzungen, Öl-           Stadtwerke Homburg GmbH
Montag                       19.00 Uhr     Dienstag     10:00-11:00 Uhr und        St. Wendeler Straße 16,                   spuren) so rufen Sie für den Bereich   Rufbereitschaft: Tel.: 06841/694-0
bis Dienstag                 07.00 Uhr     Donnerstag 16:00-17:00 Uhr              66892 Bruchmühlbach-Miesau,               der Ortsgemeinden:                     Fragen zur Erdgasversorgung:
Dienstag                     19.00 Uhr                                             Tel. 06372/995751                         * Breitenbach, Dunzweiler, Wald-       Energieberatung-Stadtwerke
bis Mittwoch                 07.00 Uhr     Bedürftigkeit:                          Rathausstr. 6, 66914 Waldmohr,              mohr, Frohnhofen, Altenkirchen,      Homburg: 06841/694-220
Mittwoch                     14.00 Uhr     Anträge gibt es in den Bürgerbü-                                                    Dittweiler und Schönenberg-Kü-       Tierschutzverein im Landkreis Kusel
bis Donnerstag               07.00 Uhr                                             Tel. 06373/508641 Wir sind rund
Donnerstag                   19.00 Uhr     ro’s der Verbandsgemeinde               um die Uhr für Sie erreichbar.              belberg die Telefon-Nr. 06373 /      e.V., Postfach 1336, 66865 Kusel
bis Freitag                  07.00 Uhr                                                                                         8290320 an (Gebiet Süd).             Telefonnummern:
Freitag                      16.00 Uhr     Auskünfte z. Bedürftigkeit:             Sozialverband VdK Rheinland-              * Ohmbach, Brücken, Gries, Börs-       1. Vorsitzende Christine Fauß,
bis Montag                   07.00 Uhr     VG-Verwaltung, Herr Tobias Weber,                                                   born, Glan-Münchweil., Hensch-       Tel.: 0175/4117712
Vortag eines Feiertages      18.00 Uhr                                             Pfalz Kreisverband Kusel
                                           Tel.: 06373-504-201,                    Geschäftsstelle Lehnstraße 34,              tal, Herschweiler-Pettersheim,       Schatzmeister Jutta Keller
bis zum nächsten Werktag 07.00 Uhr
Sprechstunden:                             t.weber@vgog.de                         66869 Kusel                                 Hüffler, Krottelbach, Langenbach,    Tel.: 0160/94838930
Samstag und Sonntag                                                                Telefonische Erreichbarkeit:                Matzenbach, Nanzdietschweiler,       www.tierschutz-kusel.de
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                                    Mo. bis Do.: 08.30 bis 12.00 Uhr            Quirbach/Pfalz, Steinbach am
von 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr                Deutsches Rotes Kreuz                   Freitags geschlossen                        Glan, Rehweiler und Wahnwegen         Beratungsstellen im Haus
Die Bereitschaftsdienste der im Raum       Kreisverband Kusel e.V.                 1. Mittwoch im Monat Servicenach-           die Telefon-Nr. 06383/927681 an       der Diakonie
Bruchmühlbach/Miesau praktizieren-         Haushaltsassistenz:                     mittag für Arbeitnehmer von 14.00           (Gebiet Nord).                        Marktstr. 31 in 66869 Kusel
den Ärzte u. Zahnärzte können beim         Hauswirtschaftliche Dienstleistun-      - 17.30 Uhr                               Sie wollen eine Störung melden?         Tel.-Nr.: 06381/422900
Anrufbeantworter des jeweiligen Haus-      gen, Fahrdienst und Betreuungsan-       Telefon: 06381/425 044 - 0                Dann wählen Sie die entsprechen-        Fax-Nr.: 06381/4229099
arztes in Erfahrung gebracht werden.       gebotefürSenioren,Pflegebedürftige      Telefax: 06381/425 044 - 29               de Telefonnummer. Der Telefonan-
                                           und Familien, Unterstützung für Kran-   E-Mail: kv-kusel@vdk.de                   ruf wird von einer Sprachbox ange-      Erziehungs-
Deutsche Rheuma-Liga                       ke, Genesende, Behinderte.              Termin nur nach telefonischer             nommen. Bitte teilen Sie Ihren Na-      und Familienberatung
Arbeitsgemeinschaft Kusel                  Hausnotrufsystem:                       Vereinbarung                              men sowie Ihre Telefonnummer, un-       Email: erziehungsberatung.kusel@
Hauptstr. 59, 66909 Nanzdietschweiler      Sicherheit für Senioren, Kranke, Be-                                              ter der Sie erreichbar sind, mit.       diakonie-pfalz.de
Tel.: 06383/1386                           hinderte, Alleinstehende.               Mobilitas                                 Nennen Sie uns den festgestellten       Suchtberatung, Jugend- und Dro-
Email: kusel@rheuma-liga-rlp.de            Essen auf Rädern:                       ambulanter Pflege- und Betreu-            Schaden (z.B. Wasser tritt aus dem      genberatung, Angehörigenbera-
                                           Tiefkühlmenüs, Vollkost und Diätkost.   ungsdienst         Schönenberg-Kü-        Gehweg aus) mit Ortsbezug (Stra-        tung, Prävention
Alkohol und Drogen: Blaues Kreuz Ku-       Sozialkaufhaus:                         belbg., Glanstr.44., Frau Schmidt         ße, Hausnummer sowie Gemein-            Email: fachstellesucht.kus@diako-
sel, Marktplatz 4: dienstags und frei-     Secondhandbekleidung und -möbel.        Kerstin. Mo - Fr 09.15 - 14.30 Uhr,       de). Sie werden umgehend (in der        nie-pfalz.de
tags ab 20.00 Uhr                          Geschäftsstelle:                        Tel. 06373/829992                         Regel nicht länger als 3 bis 10 Mi-     Fachdienst Glückspielsucht
                                           Trierer Str. 39, Kusel,                 Beratung kostenlos und neutral!           nuten) vom Rufbereitschaftsperso-       Email: fachstellesucht.kus@diako-
Frauenzuflucht Kaiserslautern: Haus        Tel. 06381/9246-20                      Pflegerufbereitschaft rund um d.          nal zurückgerufen.                      nie-pfalz.de
für bedrohte und mißhandelte Frauen        Kleiderkammer:                          Uhr. Wir pflegen bei Ihnen zu Hause                                               Schwangeren- und Schwanger-
und deren Kinder: 0631/17000               Industriestr. 45 (Gewerbegebiet),                                                Bürgerbusse im Oberen Glantal            schaftskonfliktberatung
                                           Kusel, Tel. 06381/ 425861               ANONYM-VERTRAULICH                       Wieder unterwegs Dienstag und Don-       (staatlich anerkannt)
                                                                                   Evangelische - Katholische               nerstag. Aktuell nur Fahrten zum Imp-    Email:slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Ehrenamtsbörse                                                                                                              fen beim Hausarzt                        Sozial- und Lebensberatung
des Landkreises Kusel                      Pflegestützpunkt                        Telefon-Seelsorge rund um d. Uhr
                                           Öffentliche Beratungsstelle rund        gebührenfrei - vertraulich               Anmeldung:Montag und Mittwoch,           Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
Vielseitige Dienste für hilfebedürtige                                                                                      14.00 – 16.00 Uhr: 06373-504-108         Kindererholung, Müttergenesungs-
Personen                                   um das Thema Pflege                     Tel.: 0800/111 0 111
                                           Paulengrunder Straße 7a                 und 0800/111 0 222                       buchung@buergerbus-og.de                 und Mutter-Kind-Kuren
Kontakte                                                                                                                    www.buergerbus-og.de                     Email: slb.kusel@diakonie-pfalz.de
in den Verbandsgemeinden:                  66904 Brücken
Glan-Münchweiler            06384/323      Tel.: 06386/40 40 364                   Schuldner- und Insolvenzberatung
                                           und 06386/40 40 073                     Deutsches Rotes Kreuz                     Ambulanter Hospiz- und Palliativer      Ökumenische Sozialstation
Initiative des Kreisseniorenrates Kusel
                                           Die Beratung erfolgt kostenlos,         Kreisverband Kusel e.V.                   Beratungsdienst Kusel-Altenglan,        Brücken e.V.
                                           neutral und vertraulich                 Trierer Str. 39, 66869 Kusel              Oberes Glantal, Lauterecken-Wolf-       Ambulante-Hilfe-Zentrum
Unfall-, Rettungsdienst- und Kranken-
                                                                                   Tel: 06381/924615                         stein, Bruchmühlbach-Miesau, Ram-       Pflegedienst, hauswirtschaftliche
transporte (Tag und Nacht einsatzbe-
                                                                                                                             stein-Miesenbach und Landstuhl          Hilfe, Tagesbegegnungsstätte, Be-
reit): DRK-Rettungswache Schönen-
                                                                                   AWO Betreuungsverein                      Beratung und Unterstützung              ratung, Service warmer Mittags-
                                                                                   Trierer Str. 60, 66869 Kusel              schwerkranker und sterbender            tisch, Familienpflege. Paulengrun-
                                                                                   Tel.: 06381/993277/78                     Menschen bei Schmerzen und psy-         der Str. 7a, 66904 Brücken
 Rettungsdienst/Krankentransport                                                   Email:betreuungsverein-kusel@             chosozialen Problemen, Remigius-        Telefon: 06386/9219-0
                                                                                   t-online.de                               bergstr. 10, 66869 Kusel Telefon:       Rund um die Uhr für Sie erreichbar
 DRK-Rettungswache Schönenberg-Kübelberg                        Telefon 112                                                  06381/9961147. Email: hospiz.ku-        www.sozialstation-bruecken.de

                                                                                                                                                                                           obg_hp02_amtsb.01
Reinigung der Trinkwasserbehälter
15. Mai 2021                                                                           AMTSBLATT                                                                                               Seite 3
9. Januar 2021
9. Januar 2021
                                                                                       AMTSBLATT
                                                                                       AMTSBLATT
                                                                                                                                                                                               Seite 3
                                                                                                                                                                                               Seite 3

                                         Verbandsgemeinde
                                         Verbandsgemeinde Oberes
                                                            Oberes Glantal
                                                                    Glantal
                            Gemeinsame
                            Gemeinsame Veröffentlichungen
                                       Veröffentlichungen und
                                                          und amtliche
                                                              amtliche Bekanntmachungen
                                                                       Bekanntmachungen

   Hinweis
   Hinweis     für
               für    alle
                      alle    amtlichen
                              amtlichen        Bekanntmachungen
                                               Bekanntmachungen                   gemäß
                                                                                  gemäß      §
                                                                                             §   27
                                                                                                 27    aa VwVfG
                                                                                                           VwVfG
      Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
             Die öffentlichen bzw. ortsüblichen Bekanntmachungen sind im Internet auf unserer Homepage unter der Adresse
                                                        www.vgog.de abrufbar
                                                        www.vgog.de abrufbar

Bürgerbusse fahren wieder innerhalb der VG
   Öffentliche
   Öffentliche Bekanntmachung
               Bekanntmachung der
                              der
 Die beiden Bürgerbusse fahren ab sofort wieder innerhalb der Verbandsgemeinde Oberes Glantal.

   Verbandsgemeinde
   Verbandsgemeinde Oberes
                     Oberes Glantal
                            Glantal
 Jeden Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 Wegen der aktuell hohen Inzidenz aber nur zum Impfen beim Hausarzt.
   Vollzug
 Eine  Anmeldung desist
                      Baugesetzbuches
                        möglich:                 (BauGB)
 MitVollzug
   1.dem         des06373-504
        Teiländerung
            Telefon:  Baugesetzbuches
                                   108 Montag (BauGB)
                           der Gesamtfortschreibung
                                                  und Mittwoch von des   Flächennutzungsplanes
                                                                      14.00 bis 16.00 Uhr.                 der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
 Per1.eMail:
        Teiländerung       der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Waldmohr
                   buchung@buergerbus-og.de
 PerDer  Verbandsgemeinderat
     Internet:                  hat in Unbeachtlich werden
                   www.buergerbus-og.de                                     Darlegung des die Verletzung be- schädigungspflichtigen       bean- lischt, wenn nicht innerhalb von
   Der
   seiner
 Wir     Verbandsgemeinderat
      holen  Sitzung  am Haustür
              Sie an der        hatabinund
                          13.10.2020     Unbeachtlich
                                         1. eine
                                            bringen   §werden
                                                 nachSie214
                                                         auchAbs. 1 BauGB
                                                               wieder       Darlegung
                                                                            gründenden
                                                                       zurück.        des die Verletzung
                                                                                        Sachverhalts
                                                                               Die Fahrten sind           be- schädigungspflichtigen
                                                                                                      geltend
                                                                                                 für Sie                                  bean- lischt,
                                                                                                              tragt. Entschädigungsleistungen
                                                                                                         kostenlos.                                     wennnach
                                                                                                                                                drei Jahren    nicht innerhalb
                                                                                                                                                                  Ablauf        von
                                                                                                                                                                         des Kalen-
   seiner
   den       Sitzung  am  13.10.2020
         Feststellungsbeschluss zur  1.  1. eine nach §
                                            beachtliche
 Ein Mundschutz muss während der Fahrt allerdings sein. 214  Abs.
                                                        Verletzung1 BauGB
                                                                   der dort gründenden
                                                                            gemacht     Sachverhalts
                                                                                     worden sind  (§  geltend
                                                                                                     215 Abs. tragt.
                                                                                                              in GeldEntschädigungsleistungen
                                                                                                                      sind ab  Fälligkeit mit 2 drei Jahren
                                                                                                                                                derjahres,  nach
                                                                                                                                                            in demAblauf
                                                                                                                                                                     die des Kalen-
                                                                                                                                                                         bezeichne-
    den  Feststellungsbeschluss
    Teiländerung         der Gesamtfort-zur 1.     beachtliche
                                                   bezeichnetenVerletzung    der dort
                                                                    Verfahrens-   und gemacht
                                                                                       1 BauGB).worden sind (§ 215 Abs. in   vomGeld  sind über
                                                                                                                                  Hundert    ab Fälligkeit mit 2 derjahres,
                                                                                                                                                  dem Basiszins-              in dem die bezeichne-
                                                                                                                                                                  ten Vermögensnachteile     eingetre-
    Teiländerung
    schreibung des der           Gesamtfort-
                         Flächennutzungs-          bezeichneten Verfahrens-
                                                   Formvorschriften   und         und Gem.
                                                                                       1 BauGB).
                                                                                            §§ 39 bis 42 BauGB entste- satz  vom nach
                                                                                                                                  Hundert   überdes
                                                                                                                                        § 247     dem  Basiszins- ten
                                                                                                                                                    Bürgerlichen  ten Vermögensnachteile
                                                                                                                                                                       sind, die Fälligkeit eingetre-
                                                                                                                                                                                              des An-
    schreibung     des Flächennutzungs-
    planes der ehemaligen          Verbands- 2. Formvorschriften
                                                   nach § 214 Abs.und   3 BauGB be- Gem.
                                                                                       hen §§Entschädigungsansprüche
                                                                                                39 bis 42 BauGB entste- satz      nach § 247
                                                                                                                             Gesetzbuchs        des Bürgerlichen
                                                                                                                                             jährlich zu verzin- ten   sind,herbeigeführt
                                                                                                                                                                  spruchs     die Fälligkeitwird
                                                                                                                                                                                              des(§ An-
                                                                                                                                                                                                     44
    planes
    gemeinde derWaldmohr
                  ehemaligen       Verbands-
                                gefasst.        2. nach §Mängel
                                           Der achtliche    214 Abs.des3Abwägungs-
                                                                          BauGB be- nach
                                                                                       hen Eintritt
                                                                                              Entschädigungsansprüche
                                                                                                        eines Vermögens- sen.Gesetzbuchs     jährlich zu verzin-
                                                                                                                                   Ist Entschädigung              spruchs
                                                                                                                                                           durch Abs.      herbeigeführt wird (§ 44
                                                                                                                                                                       4 BauGB).
    gemeinde
    PlanbereichWaldmohr         gefasst.Karte
                    ist beigefügter        Der achtliche
                                                vorgangs,Mängel des Abwägungs- nach          Eintritt
                                                                                       nachteils.       eines Vermögens- sen.
                                                                                                   Der Entschädigungsbe-           Ist Entschädigung
                                                                                                                             Übernahme     des Grundstücks durch
                                                                                                                                                               zu Abs. 4 BauGB).
    Planbereich
    zu  entnehmen.  ist Gem.
                         beigefügter     Karte wenn
                                 § 6 Bauge-     vorgangs,                              nachteils. kann
                                                       sie nicht innerhalb eines rechtigte         Der Entschädigungsbe-     Übernahme
                                                                                                         die Fälligkeit des leisten, findetdesaufGrundstücks   zu Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                                  die Verzinsung                                   den
 Wasserzweckverband Ohmbachtal
    zu  entnehmen.
    setzbuch      (BauGB)
    setzbuch (BauGB)
    Planunterlagen
    Planunterlagen
                         Gem.wurden
                                 § 6 Bauge-
                                wurden Lan-
                         der Unteren
                         der Unteren
                                           die wenn
                                                Jahres sie
                                                        seit nicht
                                           die Flächennutzungsplanes
                                                                    innerhalb eines
                                                              Bekanntmachung
                                                Jahres seit Bekanntmachung
                                                                                  des rechtigte
                                                                                       Anspruchskann
                                                                                  des dass
                                                                           schriftlich Anspruchs
                                                                                            er diedadurch
                                                                                                         die Fälligkeit
                                                                                                    dadurch             des leisten,
                                                                                                             herbeiführen,
                                                                                                     Leistungherbeiführen,
                                                                                                              der Entschä- § 4499
                                                                                                                                     findet
                                                                                                                             § 99 Abs.
                                                                                                                                  Abs.
                                                                                                                                Abs.
                                                                                                                                              auf die Verzinsung
                                                                                                                                        3 Anwendung     BauGB (§ Schönenberg-Kübelberg,
                                                                                                                                        3 Anwendung BauGB (§ gez.
                                                                                                                                     3 BauGB).
                                                                                                                                                                  09.01.2021
                                                                                                                                                                  09.01.2021
                                                                                                                                                                       Lothschütz
                                                                                                                                                                                                   den

    desplanungsbehörde              bei Lan-
                                           der Flächennutzungsplanes
                                                gegenüber der Gemeinde     schriftlich
                                                                                unter dass  er die
                                                                                       digung        Leistungbei
                                                                                               schriftlich    derdem
                                                                                                                   Entschä-
                                                                                                                        Ent- 44
                                                                                                                             EinAbs. 3 BauGB).
                                                                                                                                 Entschädigungsanspruch       er- gez. Lothschütz
                                                                                                                                                                  Bürgermeister
 Sitzung        des Werksausschusses
    desplanungsbehörde
    Kreisverwaltung       Kusel zur beiGeneh-
                                           der gegenüber der Gemeinde unter digung schriftlich bei dem Ent- Ein Entschädigungsanspruch er- Bürgermeister
    Kreisverwaltung
    migung vorgelegt.Kusel zur Geneh-                                                                      de in den Hochbehältern, Störungen, Schaltbefehlen sowie die Betriebszustände
    migung
    Mit       vorgelegt.
         Schreiben
 Wasserzweckverband    vom 07. Ohmbachtal
                                   Dezember        investiert in höhere Betriebs- und Versor- übermittelt. Um für den denkbaren Ausfall des Rechners gewappnet zu sein, soll
    Mit
    2020,Schreiben     vom
            Aktenzeichen
 gungssicherheit-             07.  Dezember
                               5/55/610-10
                           700.000      € Vergleichssumme aus dem Prozess mit der Bahn re- ein zweiter Front-End Rechner zum Preis von rund 8.200 € netto beschafft und in
    2020,   Aktenzeichen
    FNP-Waldmohr        1.     5/55/610-10
                            TÄnd.GF-1,
 duziert den Wasserpreis für die           hatVerbandsmitglieder 2021                                      das Fernwirksystem eingebunden werden.
    FNP-Waldmohr        1. TÄnd.GF-1, hat
    die Untere Landesplanungsbehör-                                                                        Seit Jahren betreibt der Verband sukzessive die Erneuerung älterer Versorgungs-
    die Untere
    de gem.
 Investitionen § 6Landesplanungsbehör-
                    Abs.
                    in die 1 Betriebs-
                              BauGB, in derund Versorgungssicherheit standen im Mittelpunkt leitungen. So soll mit einem Auftrag über rund 92.000 € netto an ein Tiefbauun-
    dejüngsten
        gem. § der
 derFassung      6 Werksausschusssitzung
                    Abs.Bekanntmachung
                           1 BauGB, in der           des WZVO, die unter Einhaltung der Coro- ternehmen aus Homburg mit einem zweiten, 200m Meter langen Bauabschnitt
    Fassung
    vom  03.     der
               November  Bekanntmachung
                            2017 (BGBI.I S.
 na- Hygiene- und Abstandsregelung                im Bürgerhaus in Dittweiler stattfand.                   der Austausch der noch aus Asbestzement bestehenden Versorgungsleitung vom
 Sovom
     soll03.
    1728),     November
             i.V.m.
           die  aus§dem 2032017     (BGBI.I
                              Abs.1972
                             Jahr    3 BauGBS.
                                           stammende      Notstromanlage in der Elektrozentrale Wasserwerk Elschbach in Richtung Nanzdietschweiler vorangetrieben werden. Es
 im1728),
    und   § i.V.m.
              1 der§ Landesverordnung
      Gewinnungsgebiet  203 Abs.Schönenberg-Kübelberg
                                     3 BauGB                       durch eine „neue“, wesentlich geht dabei um die Glanquerung mittels Spülbohrung.
    und
    über §die 1 der
 leistungsstärkere      Landesverordnung
                  Zuständigkeiten
                           und technisch nach hochwertigere Anlage ersetzt werden, nachdem Eine Gemeinschaftsmaßnahme mit den Stadtwerken Kusel ist im Bereich des
 dasüber
    dem     die
            BauGB
       bisherige  Zuständigkeiten
                        (BBauGZustV
                     Aggregat            nach
                                   infolge  RP
                                            der neuen Förderpumpen in den Brunnen den Leis- Hochbehälters bei Selchenbach geplant. Auch dort wurde eine Leitungserneue-
    dem die
    2007)   BauGB       (BBauGZustV
                 1. Teiländerung
 tungsanforderungen             nichtder    RP entspricht und größere Reparaturen anstehen. rung beauftragt, die beim WZVO anteilig mit rund 27.000 € zu Buche schlägt.
                                           Ge-
                                        mehr
 Der2007)   die 1. Teiländerung
    samtfortschreibung
      Werksausschuss           des    der Ge-sich für eine sehr gut erhaltene, noch relativ junge Nicht zuletzt stimmte der Werksausschuss dem Vorschlag der Verbandsführung
                                     Flächen-
                               entschied
    samtfortschreibung
    nutzungsplanes
 gebrauchte       Anlageder    des
                             mit     Flächen-Betriebsstunden zum Preis von 75.000 € netto. einstimmig zu, den vom Bundeseisen-bahnvermögen bereits erhaltenen Ver-
                                 ehemaligen
                                   wenigen
    nutzungsplanes
 UmVerbandsgemeinde
      beim Ausfall einer   derWaldmohr
                                 ehemaligen
                                  der dreige-hoch- modernen und mit Frequenzumformer aus- gleichsbetrag aus dem Bromacilprozess von 700.000 € im Erfolgsplan zu verein-
    Verbandsgemeinde
    nehmigt. Die
 gestatteten                  Waldmohr ge- im Gewinnungsgebiet Schönenberg-Kübelberg nahmen und über einen um 35 Cent pro Kubikmeter reduzierten Wasserpreis
                     Genehmigungsertei-
                   drei   Förderpumpen
    nehmigt.
    lung
 sofort   wird Die
          reagieren  Genehmigungsertei-
                hiermit  zugem.    § 6 Abs.
                             können,      was5 insbesondere bei hohen Wasserabnahmen zur 2021 unmittelbar den Verbandsmitgliedern zu Gute kommen zu lassen. Eine Ver-
    lung wird
    BauGB       hiermit gem.
              ortsüblich
 Betriebssicherheit         bekannt§ 6 Abs.
                            zwingend    gege-5
                                          notwendig    ist, soll im Hinblick auf die langen Liefer- wendung des Betrages im Vermögenshaushalt des Verbandes, etwa zur direkten
    BauGB
    ben.      ortsüblich    bekannt     gege-
 zeiten ein Ersatzaggregat gleicher Bauarbeit zum Preis von rund 20.000 € (netto) Finanzierung von Investitionen, zur Schuldentilgung oder zur Rücklagenbildung,
    ben.
    Die 1. Teiländerung
 angeschafft       werden. der Gesamt-                                                                     wäre vor allem aus körperschaftssteuerrechtlichen Gründen nicht möglich gewe-
 DemDie gleichen
         1. Teiländerung
    fortschreibung    Ziel      der
                          desdient   Gesamt-
                                 Flächennut-
                                     der Erwerb eines Ersatzpumpenkörpers für die Förder- sen.
    fortschreibung
    zungsplanes
 richtung            derdes
              zum Hochbehälter   Flächennut-
                           ehemaligen     Ver-
                                         Steinbach.   Die Beschaffung dieses Bauteiles kostet
    zungsplanes
    bandsgemeinde
 rund 8.500 € netto. der   ehemaligen
                           Waldmohr,      Ver-
                                          wird                                                             (Verantwortlich für den Inhalt:
 Derbandsgemeinde
    mit  der öffentlichen
      Verband      betreibtWaldmohr,
                                Bekanntma-
                               für        wird
                                    die Datenübertragung        zwischen dem Wasserwerk und al- Klaus Müller –Telefon: 06384/1353-)
    mit
 lenchungderin öffentlichen
      Außenstationen            Bekanntma-
               Kraft gesetzteinen
                                und   kann  ab
                                        „Front-End   Rechner“. Mit diesem werden alle für den
    chungder
    sofort
 Betrieb    in Kraft
            bei der   gesetzt und kann ab
                      Verbandsgemeinde-
                 Wasserversorgung           relevanten Informationen, wie z.B. die Wasserstän-
    sofort bei derOberes
    verwaltung        Verbandsgemeinde-
                               Glantal, Rat-
    verwaltung
    haus Waldmohr,  Oberes     Glantal,
                           Zimmer     Nr. Rat-
                                          W1-
    haus
    2.04, Waldmohr,
             Rathausstraße Zimmer  14Nr.Wald-
                                          W1-
    2.04, zu
    mohr,    Rathausstraße
                den allgemeinen    14 Dienst-
                                        Wald-
    mohr, zuvonden    allgemeinen      Dienst-
 Achtung!Vorgezogener Redaktionsschluss für das „Wochenblatt“
    zeiten
    zeiten
    von 8.30
    von 14:00
         8.30 Uhr
                 montags
            vonUhr
                 montags
                              bis mittwochs
                              bis mittwochs
                       bis 12.00     Uhr und
    von           Uhrbisbis 12.00
                             16.00 Uhr
                                     Uhr,und
                                           so-
    von
 Wegen   14:00    Uhr bisvon
    wie donnerstags
           der Feiertage     16.00
                                8.30
                               im    Uhr,
                                       Uhr so-
                                           bis wird
                                    Mai/Juni                                                               vorverlegt.
    wie
      diedonnerstags
 für12.00   Uhr20
           KW     und     von14.00
                        von     8.30 Uhr
                     (22.05.-29.05.)   Uhr bis
                                           bis
                                            auf Mittwoch, den 12. Mai 2021, 16:00 Uhr,
    12.00 Uhr
    18.00   Uhr und
                  und von     14.00von
                         freitags     Uhr8.30
                                           bis                                                             Wir bitten um Einhaltung der Redaktionsschlusszeit, da zu spät eingehende Pres-
    18.00
    Uhr  bisUhr   und
              12.00      freitags
                       Uhr  von     von  8.30
                                  jedermann
 für die KW 21 (29.05.-05.06.) auf Mittwoch, den 26. Mai 2021, 14:00 Uhr,                                  setexte leider nicht mehr berücksichtigt werden können.
    Uhr  bis 12.00
    eingesehen         Uhr von jedermann
                   werden
    eingesehen     werden
 und für die KW 22 (05.06.-12.06.) auf Mittwoch, den 26. April 2021, 14:00 Uhr,
                                                                                                                                                                                                 10558958_30_3

                                                                                                                                                                                                 10558958_30_3

                                                                                                                                                                                         obg_hp03_amtsb.02
                                                                                                                                                                                         wal_b103_amtsb.03
                                                                                                                                                                                         wal_b103_amtsb.03
Reinigung der Trinkwasserbehälter
Seite 4                                                                    AMTSBLATT                                                               15. Mai 2021

 DRK-Landesverband
 Rheinland-Pfalz e.V.
 „weil ich erste berufliche Erfahrungen sammeln will“
                                                                                                                                                  Da
                                                                                                                                              Jobpo s
 Das Rote Kreuz bietet in Kooperation mit der       Interessierten ab 27 Jahren die Möglichkeit
 Glantalschule in Glan-Münchweiler zwei attrak-     einer beruflichen Neuorientierung. Oftmals ist
 tive Stellen im Freiwilligendienst                 eine sinnstiftende Tätigkeit auch der Einstieg in                                        der R rtal
 Das rheinland-pfälzische Rote Kreuz bietet ab      ein langfristiges ehrenamtliches Engagement.                                                  egion
 dem 1.8.2021 zwei attraktive Stellen im Freiwil-   Die Einsatzgebiete liegen in der Alten- und

                                                                                                           Finde mit uns
 ligendienst an der Glantalschule in Glan-          Krankenpflege, der Kinder- und Jugendarbeit,
 Münchweiler. Das Angebot richtet sich an junge     dem Ganztagsschulbereich sowie im Rettungs-
 Erwachsene ab 18 Jahren, die als Freiwillige       dienst. Während ihres Dienstes sind die Freiwil-

                                                                                                               deinen Traumjob
 Lehrer*innen in ihrer pädagogischen Arbeit un-     ligen sozial- und haftpflichtversichert und er-
 terstützen, den Bereich der Ganztagsschule         halten ein monatliches Taschengeld. In Bil-
 umfassend kennen lernen und erste Erfahrung-       dungsseminaren tauschen sie sich über ihre Er-
 en in einem pädagogischen Berufsfeld sam-          fahrungen in den Einsatzstellen aus und erar-
 meln möchten. Voraussetzungen sind das Inte-       beiten mit viel Spaß und Methodenvielfalt in
 resse daran, Schulkinder zu begleiten und aktiv
 zu fördern sowie Freude und Engagement.
                                                    der Gruppe selbst gewählte gesellschaftspoliti-
                                                    sche Themen.                                                        www.looking4jobs.de
 Die Freiwilligendienste des DRK-Landesverban-      Interessiert? Bewerben geht ganz einfach on-
 des Rheinland-Pfalz e.V. bieten mit dem Freiwil-   line auf www.freiwilligendienste-rlp.de. Nähere
 ligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Bundesfrei-      Informationen zum konkreten Einsatzbereich
 willigendienst (BFD) zwei Jugendfreiwilligen-      gibt es bei Frau Saraceni, unter 06383 925960,
 dienste. Beide sind als Bildungs- und Berufsori-   sekretariat@glantalschule.de, Galnstraße 9,
 entierungsjahr für junge Menschen im Alter von     66907 Glan-Münchweiler.
 16 bis 26 möglich. Zudem bietet das Rote Kreuz
 mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) 27plus

 LEADER-Region Westrich-Glantal
 LEADER geht in die nächste Runde – jetzt Mitwirken bei der Weichenstellung für die neue Förderperiode

 Während die sogenannte Übergangsphase der aktuellen Förderperiode der LEADER-Initiative
 noch bis Ende 2022 läuft, können sich ländliche Regionen bereits jetzt um eine erneute Förde-
 rung durch die EU-Strukturfonds im folgenden Förderzeitraum bewerben. Hierzu ist gefordert,
 eine Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) aufzustellen, die Handlungsfelder
 und Entwicklungsziele der jeweiligen Region für den Förderzeitraum von 2023 bis 2027 formu-
 liert. Bis die LILE Anfang 2022 beim zuständigen Wirtschaftsministerium eingereicht werden
 kann, liegt jedoch noch eine arbeitsreiche Zeit vor den Akteuren. Auch die Lokale Aktionsgruppe
 (LAG) Westrich-Glantal wird sich – in erweiterter Zusammensetzung – um eine erneute Förderung
 bewerben, sodass die bisherige Arbeit über das Jahr 2022 hinaus fortgesetzt werden kann. Neu
 hinzu kommt die Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und auch die Verbandsgemeinde Land-
 stuhl wird künftig vollständig in die LAG Westrich-Glantal eingebunden. Außerdem wechselt die
 Verbandsgemeinde Weilerbach von der benachbarten LAG Donnerberger und Lauterer Land zur
 LAG Westrich-Glantal.

 Entsprechend des Bottom-Up-Prinzips basiert der Erstellungsprozess der neuen regionalen Stra-
 tegie auf einer breiten Beteiligung der Bevölkerung, deren Ideen, Meinungen und Wünsche für
 die Entwicklung ihrer Region aufgenommen und in die neue Strategie eingearbeitet werden. Um
 diese Impulse aufzufangen, sind verschiedene Formate zur Einbindung der Bevölkerung geplant.
 Die Mitwirkung und Mitgestaltung bei der LILE durch interessierte Bürgerinnen und Bürger ist so-
 mit essentiell.

 Den Startschuss bildet eine digitale Auftaktveranstaltung am 24. Juni 2021, zu der alle interes-
 sierten Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind. Im Rahmen der Veranstaltung wird zum Förder-
 programm informiert und verschiedene geförderte Projekte aus der letzten Förderperiode vorge- Das Bild entstand im August 2019, im Rahmen des Regional-
 stellt. Die Teilnehmenden können in moderierten Kleingruppen zu Wort kommen. Hier werden Be- forums in Otterberg
 darfe und Potentiale in verschiedenen Handlungsfeldern, wie Innenentwicklung oder Tourismus,
 abgefragt, identifiziert und zur Diskussion gestellt.

 In den darauffolgenden Wochen haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich in einem Online-Fragebogen zur Region Westrich-Glantal und den entsprechen-
 den Entwicklungsmöglichkeiten zu äußern. Im weiteren Verlauf werden die bisherigen Ergebnisse mit verschiedenen regionalen Experten vertieft und auch die Schü-
 lerinnen und Schüler sollen über einen Fragebogen eingebunden werden.

 Weitere Beteiligungsformen sind für den Sommer diesen Jahres geplant. Als Abschluss des Erstel-
 lungsprozesses der LILE wird im Herbst eine Konsensveranstaltung durchgeführt. Dabei werden die
 Ergebnisse und Inhalte der neuen Entwicklungsstrategie der Öffentlichkeit vorgestellt, bevor diese
 als Bewerbung für die neue Förderperiode beim Ministerium eingereicht wird.

 Über Veranstaltungen, Möglichkeiten der Beteiligung und Fortschritte der LILE-Erstellung informiert
 Sie die Webseite der LAG unter: https://westrich-glantal.de/ .

                                                                                                                                                     obg_hp04_amtsb.03
Reinigung der Trinkwasserbehälter
15. Mai 2021                                                           AMTSBLATT                                                                                  Seite 5

 Stellenausschreibung
 Bei der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist zum •Integration des Klimaschutzes in Verwaltungsabläufe           •Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
 nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als              •Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zum Thema      •bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen
                                                          Klimaschutz und energierelevanten Themen                eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffent-
              Klimaschutzmanager (m/w/d)                •Netzwerkarbeit im Bereich Klimaschutz                    lichen Dienst (TVöD-VKA) nach Entgeltgruppe 10
         befristet für die Dauer von zwei Jahren                                                                • gleitende Arbeitszeit sowie die üblichen Sozialleis-
                                                        Wir erwarten von Ihnen                                    tungen des öffentlichen Dienstes.
 in Vollzeit zu besetzen. Die Ausschreibung erfolgt un- • ein abgeschlossenes Studium in den Bereichen Ener-    Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher
 ter dem Vorbehalt der positiven Entscheidung über gie- und Umwelttechnik, Klimaschutz, Bautechnik              Eignung unter Beachtung aller Umstände des Einzel-
 den Zuschussantrag nach dem Programm „Richtlinie oder eine vergleichbare Qualifikation mit Schwer-             falls bevorzugt berücksichtigt.
 zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommu- punkt in den Bereichen Klimaschutz, Klimawandel               Haben Sie Interesse?
 nalen Umfeld – Kommunalrichtlinie“ des Bundesmi- und Umweltmanagement oder eine gleichwertige Be-              Dann senden Sie bitte Ihre Bewerbung unter Beifü-
 nisteriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Si- rufserfahrung in den vorgenannten Bereichen                gung der üblichen Unterlagen bis spätestens
 cherheit.                                              • fundiertes Wissen in den Bereichen Klimaschutz, Er-   30. Mai 2021 an die
 Das Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes Glantal neuerbare Energien und Energieeffizienz
 umfasst 22 Ortsgemeinden und eine Stadt mit insge- •Fähigkeit zu selbstständiger und konzeptioneller Ar-       Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 samt ca. 29.000 Einwohnern. Wir sind eine bürgerna- beit, Eigeninitiative und Einsatzbereitschaft              Fachbereich 1A.2 - Personal
 he, moderne Kommunalverwaltung und verstärken • Organisations-, Moderations-, Verhandlungs- und                Rathausstr. 8
 unser Personal.                                          Kommunikationsgeschick                                66901 Schönenberg-Kübelberg
                                                        •Überzeugungskraft und Sicherheit bei Präsentationen    oder per Email an bewerbung@vgog.de
 Ihr Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende •Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Leistungsbereit-
 Tätigkeiten                                              schaft, Flexibilität und Teamfähigkeit                Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung
 •Erstellung und Umsetzung eines integrierten Klima- • sicherer Umgang in MS-Office-Anwendungen                 der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfol-
   schutzkonzeptes                                      • serviceorientierter Umgang mit Bürger*innen sowie     gen. Wir bitten daher keine Originale und keine Be-
 • fachliche und organisatorische Unterstützung bei die Bereitschaft, Termine auch außerhalb der übli-          werbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Ver-
   der Vorbereitung, Planung und Umsetzung einzelner chen Dienstzeit wahrzunehmen (z.B. Teilnahme an            arbeitung der personenbezogenen Bewerberdaten
   Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept                   Sitzungen der gemeindlichen Gremien und/oder          richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesda-
 • Sensibilisierung, Mobilisierung und Koordination Projekten außerhalb der Arbeitszeit),                       tenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und
   von privaten, gewerblichen und kommunalen Akteu- •Fahrerlaubnis der Klasse B.                                Reisekosten werden nicht erstattet.
   ren im Handlungsfeld Klimaschutz                     Wir bieten
 •Entwicklung und Umsetzung von Finanzierungsmo- • eine auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle in einem       Schönenberg-Kübelberg, im April 2021
   dellen (z.B. Fördergelder, Sponsoring, Kooperatio- interessanten und anspruchsvollen Aufgabenge-             Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
   nen) für Umwelt- und Klimaschutzprojekte               biet. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist     gez. Christoph Lothschütz
 •Berichterstattung in politischen Gremien                nicht ausgeschlossen.                                 Bürgermeister

 Stellenausschreibung                                                                                Stellenausschreibung
 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst            Die Verbandsgemeinde Obe-           Eignung bevorzugt berück-
 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen     (TVÖD) und beinhaltet alle im öffentlichen             res Glantal sucht für die Schul-    sichtigt.
                                              Dienst üblichen Sozialleistungen. Die Eingrup-         mensa der Grundschule in
           Sachbearbeiter/in (m/w/d)          pierung erfolgt nach Entgeltgruppe 5 TVÖD-VKA.         Schönenberg-Kübelberg ab            Ihre Bewerbung
    im Zentralen Rechnungseingangswesen       Die Stellenbesetzung erfolgt in Vollzeit und be-       dem       neuen       Schuljahr     Bitte senden Sie Ihre Bewer-
               - Vollzeit, befristet -        fristet für die Dauer einer Mutterschutz- und          2021/2022 eine zuverlässige         bung unter Beifügung der übli-
                                              ggfs. anschließenden Elternzeitvertretung.                  Küchenkraft (m/w/d)            chen Unterlagen bis zum
 Das Gebiet der Verbandsgemeinde Oberes Schwerbehinderte Menschen werden bei ent-                         (Teilzeit, unbefristet)        31.05.2021 an die
 Glantal umfasst 22 Ortsgemeinden und eine sprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.             Ihre Aufgaben sind:                 Verbandsgemeindeverwal-
 Stadt mit insgesamt ca. 29.000 Einwohnern. Haben Sie Interesse?                                     Annahme und Kontrolle der           tung Oberes Glantal
 Wir sind eine bürgernahe, moderne Kommunal- Bitte senden Sie Ihre Bewerbung unter Beifü-            Mittagessenlieferung        (z.B.   Fachbereich 1A.2 – Personal
 verwaltung und verstärken unser Personal.    gung der üblichen Unterlagen bis spätestens            Temperaturmessung) und Ver-         Rathausstr. 8
 Ihre wesentlichen Aufgaben sind:             31.05.2021 an die                                      teilung der Mittagessen unter       66901 Schönenberg-Kübel-
 • Erfassung aller Papier- und elektronischen                                                        Einhaltung der Hygienevorga-        berg
    Rechnungen im Rechnungsprogramm KIS- Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal                   ben sowie alle damit zusam-         oder per Email an bewer-
    KRW                                                  Fachbereich 1A.2 - Personal                 menhängenden          Aufräum-,     bung@vgog.de (bevorzugt im
 • Pflege des digitalen Rechnungseingangs-                     Rathausstr. 8                         Spül- und Reinigungsarbeiten.       PDF-Format)
    buches                                             66901 Schönenberg-Kübelberg
 • Verteilung der digitalisierten Rechnungen                                                         Wir wünschen uns eine enga-         Hinweise:
 Sie bringen mit:                             oder per Email an bewerbung@vgog.de (bevor-            gierte Persönlichkeit mit Ord-      Aus Kostengründen kann eine
 • eine abgeschlossene kaufmännische Aus- zugt als PDF)                                              nungssinn und strukturierter,       Rücksendung der Bewer-
    bildung, vorzugsweise mit guten Kenntnis- Aus Kostengründen kann eine Rücksendung                selbständiger Arbeitsweise.         bungsunterlagen grundsätz-
    sen in der Finanzbuchhaltung              der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht           Wünschenswerterweise verfü-         lich nicht erfolgen. Wir bitten
 • oder eine abgeschlossene Ausbildung erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und                gen Sie bereits über eine In-       daher keine Originale und kei-
    zum/zur Verwaltungsfachangestellten bzw. keine Bewerbungsmappen oder Folien einzurei-            fektionsschutzbelehrung so-         ne Bewerbungsmappen oder
    Angestelltenlehrgang I                    chen. Die Verarbeitung der personenbezogenen           wie Kenntnisse in Lebensmit-        Folien einzureichen. Die Verar-
 • Kenntnisse im Gemeindehaushaltsrecht und Bewerberdaten richtet sich nach der EU-DSGVO             telhygiene; einen entspre-          beitung der personenbezoge-
    der Kommunalen Doppik sind von Vorteil    und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewer-                chenden Nachweis bitten wir         nen Daten richtet sich nach
 • Selbstständige und lösungsorientierte,     bungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden           Ihrer Bewerbung beizufügen.         der EU-DSGVO und dem Lan-
    sorgfältige Arbeitsweise                  nicht erstattet.                                       Die Beschäftigung erfolgt in        desdaten-schutzgesetz. Be-
 • Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit                                                            Teilzeit mit durchschnittlich       werbungs-, Vorstellungs- und
    und Teamfähigkeit                         Schönenberg-Kübelberg, im Mai 2021                     10 Wochenstunden und unbe-          Reisekosten werden nicht er-
                                              Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal              fristet. Das Arbeitsverhältnis      stattet.
                                              gez. Christoph Lothschütz, Bürgermeister               richtet sich nach den Bestim-
 Wir bieten Ihnen:                                                                                   mungen des Tarifvertrages für       Schönenberg-Kübelberg,
 Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen                                                         den      öffentlichen  Dienst       29.04.2021
                                                                                                     (TVÖD) und beinhaltet alle im       Verbandsgemeinde Oberes
                                                                                                     öffentlichen Dienst üblichen        Glantal
                                                                                                     Sozialleistungen.                   gez. Christoph Lothschütz
             Sie erhalten das Amtsblatt nicht regelmäßig?                                            Schwerbehinderte Menschen           Bürgermeister
 Melden Sie sich bei uns unter 0621 572498-40 wochenblatt-reporter.de/zustellung                     werden bei entsprechender

                                                                                                                                                            obg_hp05_amtsb.04
Reinigung der Trinkwasserbehälter
Seite 6                                                              AMTSBLATT                                                               15. Mai 2021

 Stellenausschreibung
 Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal bietet für das Schuljahr 2021/2022 ein

                                                                       Jahrespraktikum
 zum Erwerb der Fachhochschulreife im Bereich Wirtschaft und Verwaltung an.

 Neben einem guten Schulabschluss erwarten wir von den Bewerberinnen und Bewerbern ein ausgeprägtes Interesse an den Aufgaben einer Kommunalverwaltung,
 gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen sowie gute Umgangsformen. Ferner erwarten wir Freude am Umgang mit dem Bürger, Teamfähigkeit, Enga-
 gement, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit.

 Bitte richten Sie Ihre Bewerbung unter Beifügung der üblichen Unterlagen bis zum 31.05.2021 an:

                                                      Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
                                                              Fachbereich 1A.2 – Personal
                                                                      Rathausstr. 8
                                                              66901 Schönenberg-Kübelberg
 oder per Email an
                                                                     bewerbung@vgog.de

 Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
 Bei Rückfragen steht Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung, Frau Kattler, Tel. 06373/504-121, gerne zur Verfügung.
 Hinweise:
 Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmap-
 pen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-,
 Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.

 Schönenberg-Kübelberg, im Mai 2021
 Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
 gez. Christoph Lothschütz
 Bürgermeister

 Verabschiedung Friedrich Clos
 Nach 48 Dienstjahren in den Ruhestand versetzt
 Nach fast 48 Dienstjahren wurde am 30.04.2021 Herr Friedrich Clos in den Ruhe-
 stand verabschiedet. Herr Clos begann am 15. August 1973 als Dienstanfänger in
 der Beamtenlaufbahn für den mittleren nichttechnischen Dienst seine Arbeit bei
 der damaligen Verbandsgemeinde Glan-Münchweiler. Seine Laufbahnprüfung
 für den Mittleren Dienst legte er 1977 ab, 1986 wurde er zum Beamten auf Le-
 benszeit ernannt.

 Seine Stationen in der Verbandsgemeindeverwaltung waren zunächst in der Kas-
 se, dann war er mehr als 30 Jahre als Sachbearbeiter für die Feuerwehr verant-
 wortlich.

 Bürgermeister Christoph Lothschütz, die Personalratsvorsitzende Frau Sarah
 Stuppy sowie Fachbereichsleiter Ingolf Hewer würdigten sein langjährigen Leis-
 tungen und verabschiedeten Herrn Clos in den wohlverdienten Ruhestand.

 BEKANNTMACHUNG
 Am Dienstag, den 18.05.2021, um 19:00 Uhr, findet in der Turnhalle der IGS      g) Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung
 Schönenberg-Kübelberg, St. Wendeler Straße 16, 66901 Schönenberg-Kübelberg 3. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 der ehemali-
 eine Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Oberes Glantal      gen VG Glan-Münchweiler
 statt. Während der gesamten Sitzung besteht Maskenpflicht.                      a) Bekanntgabe der Jahresrechnung 2016
 Die Sitzung ist öffentlich.                                                     b) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
                                                                                 c) Feststellung des Jahresabschlusses 2016
 Tagesordnung:                                                                   d) Entlastungserteilung
 öffentlich                                                                   4. Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2016 der ehemali-
 1. Beratung und Beschlussfassung über die Vorschläge aus der Beteiligung der    gen VG Waldmohr
    Einwohner gemäß § 97 Abs. 1 GemO an der Haushaltssatzung mit Haushalts-      a) Bekanntgabe der Jahresrechnung 2016
    plan und den Anlagen für die Jahre 2021 und 2022 der Verbandsgemeinde        b) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016
    Oberes Glantal                                                               c) Feststellung des Jahresabschlusses 2016
 2. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltsplanung der Verbandsge-      d) Entlastungserteilung
    meinde Oberes Glantal für die Haushaltsjahre 2021 und 2022                5. OG Dunzweiler, Verlängerung der Wasserleitung in Schulstraße
    a) Umlagesatz                                                             6. Informationen
    b) Haushaltssatzung mit Haushaltsplan
    c) Stellenplan                                                            Schönenberg – Kübelberg, den 7. Mai 2021
    d) Investitionsplan
    e) Kreditermächtigung                                                     gez. Christoph Lothschütz
    f) Wirtschaftsplan Wasserversorgung                                       -Bürgermeister -

                                                                                                                                              obg_hp06_amtsb.05
Reinigung der Trinkwasserbehälter
15. Mai 2021                                                                                      AMTSBLATT                                                                             Seite 7

 BEKANNTMACHUNG                                                                               Neues Projekt Schulgarten,
    Am Mittwoch, den 19.05.2021, um 17:00 Uhr, findet im Sit-
                                                                                              Verschönerung Teil: 1
    zungssaal des Rathauses, Rathausstraße 14, 66914 Wald-                                    Wir lieben Schulgarten, wir leben Schulgarten …
    mohr eine Sitzung des Fachausschusses Dorfentwicklung der
    Verbandsgemeinde Oberes Glantal statt.                                                    Viele fleißige, motivierte Kinder in der Notbetreuung, halfen eifrig beim Planen einer Sitzecke
    Die Sitzung ist nicht öffentlich.                                                         (grünes Klassenzimmer) mit.
                                                                                              Schnell war klar, wie es aussehen soll!
    Tagesordnung:                                                                             Die Insektenwiese wurde an einen anderen Platz verlagert und der geeignete Platz wurde mit Un-
    nicht öffentlich                                                                          krautflies vorbereitet.
    1. Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zum Abriss eines                                 Ein riesiger Berg von Rindenmulch wurde mit Hilfe der Kinder in Eimern geschaufelt und verteilt.
       Gebäudes (Abrissprämie)                                                                Jetzt geht es in die Planung der Sitzgelegenheiten.
                                                                                              Wir halten Euch auf dem Laufenden!
    Schönenberg – Kübelberg, den 3. Mai 2021
                                                                                              Natalia Lamanov, Christine Häke
    gez. Christoph Lothschütz                                                                 Grundschule Waldmohr
    -Bürgermeister -

looking4jobs.de
-      Einfache Erreichbarkeit für Bewerber
-      Sehr gute Google-Auffindbarkeit
-      Kombination aus Print und Online
-      Breite Zielgruppe

                                                                Digital und lokal -
                                                                      WOCHENBLATT
                                                                           verlängert
                                                                Erfolgskonzept ins Internet

                                                                                                    Breitenbach

 BEKANNTMACHUNG                                                                               Vandalismus an ehrenamtlichem Projekt
    Am Dienstag, den
    18.05.2021, um 18:00 Uhr
    findet im Saal des Dorfgemeinschaftshauses, Kirchstraße 15,                                Seit längerer Zeit schmücken einzigartige Holzfiguren
    66916 Breitenbach, unter Einhaltung der Abstands- und Hygie-                               mehrere Wege in unserer Gemeinde. Durch ehrenamtli-
    neregeln, eine Sitzung des Haupt-, Haushalts- und Finanzaus-                               ches Engagement von Klaus Weber wurden diese ins Le-
    schusses der Ortsgemeinde Breitenbach statt.                                               ben gerufen. Das dahinter viel Zeit und Arbeit steckt, um
    Die Sitzung ist öffentlich.                                                                den Bürgern und vor allem den Kindern eine Freude zu be-
                                                                                               reiten, wird wortwörtlich mit Füßen getreten.
    Tagesordnung:
    öffentlich                                                                                 Erst vor kurzer Zeit wurden sehr viele dieser fantasievollen
    1. Vorberatung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für                                  Figuren mutwillig und vorsätzlich beschädigt. Vor allem ist
       die Haushaltsjahre 2021 und 2022                                                        dies wieder ein Rückschlag für Personen, die sich freiwil-
                                                                                               lig dazu bereit erklären, ehrenamtlich in unserer Gemein-
                                                                                               de mitzuwirken.
   Hinweis:
    Während der gesamten Sitzung besteht Maskenpflicht!                                        Ich wünsche mir das solche Projekte zukünftig mit mehr
   Beschränkung der Teilnehmerzahl                                                             Respekt und Anerkennung betrachtet werden und dies in
   Die Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern                                   keiner Form mehr auftreten wird!!
   nicht gemäß § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen
    Vorgabe,
         Amtsblatt
Lesen Sie Ihr
                        aus     Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutz-
                            WOCHENBLATT                                                        Im Namen der Ortsgemeinde
jederzeit       online
    würdiger            Interessen Einzelner, die Nichtöffentlichkeit vorge-
                und aktuell   unter:   -REPORTER.DE/amtsblatt

   sehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können je-                                   Johannes Roth
   doch aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur                                   Ortsbürgermeister
   begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung ge-
 Lesen Sie Ihr Amtsblatt                 WOCHENBLATT
   stelltundwerden.
 jederzeit         aktuell online Um
                                  unter: die  notwendigen Abstände zwischen den
                                           -REPORTER.DE/amtsblatt
    Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl
   daher begrenzt.

    Breitenbach, den 29. April 2021
     Lesen Sie
    gez.       Ihr Amtsblatt
            Johannes     Roth            WOCHENBLATT
     jederzeit und aktuell online
    -Ortsbürgermeister          - unter:   -REPORTER.DE/amtsblatt

                                                                                                                         Schalten Sie eine Anzeige!
     Lesen Sie Ihr Amtsblatt             WOCHENBLATT                                                      Melden Sie sich bei uns unter 06381 86 22, anz-kus@suewe.de
     jederzeit und aktuell online unter:   -REPORTER.DE/amtsblatt                                                         www.wochenblatt-reporter.de

                                                                                                                                                                                  obg_hp07_amtsb.06
Reinigung der Trinkwasserbehälter
Seite 8                                                                AMTSBLATT                                                                      15. Mai 2021

                                                                            Brücken

 Schnelltestzentrum in Brücken im Bürgerhaus
 „Wir sind von hier wir kaufen hier“ ist das Motto des Aktionstages in Brücken der von Bürgermeister Klein ins Leben gerufen wurde und in Kooperation mit dem
 Gewerbeverein durchgeführt wurde. Damit dies auch in Zukunft möglich ist hat die Ortsgemeinde Brücken auf Initiative des Gewerbevereins, hier vor allem Nina
 Spies, als Initiatorin und Ansprechpartnerin vor Ort, in den letzten Tagen in Brücken im Bürgerhaus ein Schnelltestzentrum eingerichtet. Nachdem klar wurde, dass
 unserer Apothekerin Susanne Heusler aus unterschiedlichen Gründen keine Testung anbieten kann, haben wir so einen zentralen Anlaufpunkt für unsere BürgerIn-
 nen geschafften. Neben der Arbeit im Impfzentrum sind wir Frau Heusler dankbar, dass sie uns auch vor Ort mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zur Seite steht und
 auch bei den Testungen tatkräftig unterstützt. Bei der Planung und Umsetzung war auch von Beginn an Erika Scheuer und das Deutsche rote Kreuz involviert, die
 ehrenamtlich viele HelferInnen im Schnelltestzentrum stellen.

 Nach einem Probelauf am Montag, dem 03.05., wurde noch ein paar Stellen nachjustiert und ab 05.05. wurde das Schnelltestzentrum dann „schleichend“ eröffnet.
 Die Bekanntmachungen und Veröffentlichungen erfolgten dann erst im Laufe der ersten Maiwochen, damit die ehrenamtlichen Helfer/innen etwas Erfahrung und
 Sicherheit bei der Durchführung von der Begrüßung mit Aufnahme der Daten über die Testung bis hin zur Mitteilung des Ergebnisses sammeln konnten.
 Zukünftig kann man sich im Schnelltestzentrum von Brücken an drei Tagen testen lassen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, wir empfehlen die Daten bereits
 digital einzugeben und den dann erzeugten QR-Code mitzubringen. Dies reduziert den Arbeitsaufwand erheblich und sorgt vor allem für kürzere Wartezeiten. Es ist
 möglich das Ergebnis nach einer Wartezeit von ca. 15 Minuten nach Ende der Testung direkt mitzunehmen oder gleich zu gehen und sich das Ergebnis per E-Mail
 schicken zu lassen. Ein barrierefreier Zugang zur Testung bzw. ein Zugang für Rollstuhlfahrer ist ebenfalls möglich, wir bitten um
 vorherige Absprache zu den Öffnungszeiten per Telefon.

 Kontakt:
 Schnelltestzentrum Brücken
 Hauptstraße 26, 66904 Brücken
 Tele: 06386/5880
 E-Mail: stz-bruecken@fam-huber.net

 Öffnungszeiten:
 Montag + Mittwoch 08:00 Uhr – 10:00 Uhr
 Freitag             14:00 – 16:00 Uhr
 Link und QR-Code zur Onlineeingabe der Daten vorab (auch noch vor Ort möglich):
 http://testzentrum-email.kkmultimedia.de/

                                                                           Dittweiler

 BEKANNTMACHUNG
 Am Donnerstag, den 20.05.2021, um 19:00 Uhr, findet im Saal des Bürgerhau-
 ses, Schmittweilerstraße 12, 66903 Dittweiler, unter Einhaltung der Abstands- Hinweis:
 und Hygieneregeln, eine Sitzung des Haupt-, Bau- und Finanzausschusses der Während der gesamten Sitzung besteht Maskenpflicht!
 Ortsgemeinde Dittweiler statt.                                                   Beschränkung der Teilnehmerzahl
                                                                                  Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gemäß § 35 Abs. I Ge-
 Die Sitzung ist öffentlich.
                                                                                  mO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder
                                                                                  wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner, die Nichtöffentlichkeit vorgese-
 Tagesordnung:                                                                    hen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der
 öffentlich                                                                       aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffent-
 1. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit dem Haus- lichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen
    haltsplan und den Anlagen der Ortsgemeinde Dittweiler für die Haushaltsjahre den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher be-
    2021/2022                                                                     grenzt.
 2. Friedhof; Vorstellung Gestaltung Baumgrabfeld
 3. Erstellung einer neuen Homepage                                              Dittweiler, den 6. Mai 2021
                                                                                 gez. Winfried Karl Cloß ,-Ortsbürgermeister -

                                                                          Frohnhofen

 Öffentliche Bekanntmachung
 Der Rat der Ortsgemeinde Frohnhofen hat in seiner 2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 61.829,61 €            dem Anhang, sowie dem Prüfbericht des Rechnungs-
 Sitzung vom 29. April 2021 den nachstehend abge-         wird auf die Rechnung des Jahres 2019 vorgetra-     prüfungsausschusses liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO
 druckten Beschluss über die Jahresrechnung für das       gen.                                                in der Zeit vom 17.05.2021 bis 26.05.2021 bei der
 Haushaltsjahr 2018 gefasst:                              Der Ergebnisvortrag wurde mit der Kapitalrücklage   Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Rat-
                                                          verrechnet.                                         hausstraße 8, Zimmer S1-5.06, während der allgemei-
 1. Der Jahresabschluss 2018 der Ortsgemeinde          3. Dem Ortsbürgermeister, dem Ortsbeigeordneten        nen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
    Frohnhofen wird mit folgenden Zahlen festgestellt:    und gemäß VV zu § 114 GemO, dem Bürgermeister       Aufgrund der aktuellen Situation wird um telefoni-
 Aktiva:                             2.856.526,92 €       und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde,         sche Voranmeldung unter 06373-504157 gebeten.
 Passiva:                            2.856.526,92 €       wird Entlastung erteilt.
 Kapitalrücklage:                      772.515,43 € 4. Soweit Haushaltsüberschreitungen entstanden
 (unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses von        sind (im Anhang dargestellt) werden diese nach-     Schönenberg-Kübelberg, 03.05.2021
 61.829,61 €)                                             träglich genehmigt.                                 gez. Lothschütz
 Sonderposten, als eigenkapitalähnliche Position:                                                             Bürgermeister
                                       864.142,43 € Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht,

                                                                                                                                                        obg_hp08_amtsb.07
Reinigung der Trinkwasserbehälter
15. Mai 2021                                                           AMTSBLATT                                                                                 Seite 9

 Öffentliche Bekanntmachung
 Der Rat der Ortsgemeinde Frohnhofen hat in seiner Sitzung vom                      4. Soweit Haushaltsüberschreitungen entstanden sind (im Anhang dargestellt)
 29. April 2021 den nachstehend abgedruckten Beschluss über die Jahresrech-         werden diese nachträglich genehmigt.
 nung für das Haushaltsjahr 2019 gefasst:
 1. Der Jahresabschluss 2019 der Ortsgemeinde Frohnhofen wird mit folgenden
    Zahlen festgestellt:                                                        Die Jahresrechnung mit dem Rechenschaftsbericht, dem Anhang, sowie dem Prüf-
 Aktiva:                                                       3.378.551,07 €   bericht des Rechnungsprüfungsausschusses liegt gemäß § 114 Abs. 2 GemO in
 Passiva:                                                      3.378.551,07 €   der Zeit vom 17.05.2021 bis 26.05.2021 bei der Verbandsgemeindeverwaltung
 Kapitalrücklage:                                                754.419,81 €   Oberes Glantal, Rathausstraße 8, Zimmer S1-5.06, während der allgemeinen
 (unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses von -18.095,62 €)
                                                                                Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
                                                                                Aufgrund der aktuellen Situation wird um telefonische Voranmeldung unter
 Sonderposten, als eigenkapitalähnliche Position:                1.132.771,21 €
                                                                                06373-504157 gebeten.
 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.095,62 € wird auf die Rechnung des
    Jahres 2020 vorgetragen.
 3. Dem Ortsbürgermeister, dem Ortsbeigeordneten und gemäß VV zu § 114          Schönenberg-Kübelberg, 03.05.2021
    GemO, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde,         gez. Lothschütz
    wird Entlastung erteilt.                                                    Bürgermeister

                                                                              Gries

Bekanntmachung
 Neues aus dem Ortsgemeinderat Gries.
                                                                                    2.856,00 € (brutto).
 Bekanntmachung gem. §41 Abs.5 GemO – Unterrichtung der Einwohner über die          Die Ortsgemeinde trägt die Materialkosten mit den entsprechenden Nachweisen.
 Ergebnisse der Ratssitzung sowie Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung      Antrag TuS Gries
 gefassten Beschlüsse.                                                              Die Ortsgemeinde beschließt einen Zuschuss in Höhe von 9.500,- € zu gewähren.
 Der Ortsgemeinderat Gries hat in seiner Sitzung am 25.03.2021 folgende Be-         Sanierung Toilettenanlage Freizeithalle
 schlüsse gefasst:                                                                  Der Ortsgemeinderat beschließt, dem Pächter der Freizeithalle, der Loungecafé
 öffentlich                                                                         Lifetime GbR, vertreten durch Anja Kleber und Yvonne Lang für die Sanierung der
 Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitgliedes                                   Toilettenanlage einen einmaligen Kostenzuschuss in Höhe von bis zu 10.000,00
 Frau Karin Schachtzabel wird als neues Ratsmitglied verpflichtet.                  € auf nachgewiesene Handwerker- und Materialrechnungen zu gewähren. Die
 Beratung und Beschluss über den Jahresabschluss 2017 der Ortsgemeinde              Verwaltung wird beauftragt, dem Pächter die Bewilligung des Kostenzuschusses
 Gries                                                                              mitzuteilen.
 Vollzug der §§ 110 ff GemO; Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses         Bildung eines Forstzweckverbandes;
 2017 der Ortsgemeinde Gries sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters, der       Beratung und Beschlussfassung über die Verbandsordnung des Forstzweckver-
 Ortsbeigeordneten und gemäß § 114 GemO des Bürgermeisters und der Beige-           bandes sowie über einen Beitritt
 ordneten der Verbandsgemeinde                                                      Der Ortsgemeinderat stimmt dem Entwurf der Verbandsordnung in der vorliegen-
 a) Bekanntgabe der Jahresrechnung 2017                                             den Fassung nicht zu und beschließt dem Forstzweckverband nicht beizutreten.
 b) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017                             Übertragung der Revierleitung des Gemeindewaldes im Zuge der Neuabgren-
 c) Feststellung des Jahresabschlusses 2017                                         zung des Forstreviers Glantal
 d) Entlastungserteilung und nachträgliche Genehmigung der Haushaltsüber-           Die Ortsgemeinde überträgt die Revierleitung ihres Gemeindewaldes im Zuge der
     schreitungen                                                                   Neuabgrenzung des Forstreviers Glantal an Landesforsten, vertreten durch das
 a) keine Beschlussfassung notwendig                                                Forstamt Kusel
 b) keine Beschlussfassung notwendig                                                Errichtung einer Urnenwand
 c) Der Gemeinderat stellt den geprüften Jahresabschluss 2017 fest.                 Der Ortsbürgermeister und zwei Beigeordnete werden ermächtigt, den Auftrag für
 d) Dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten der Ortsgemeinde Gries              die Erstellung einer Urnenwand mit 24 Grabfeldern an die Firma Kunz aus Schmitt-
     sowie auch der Verbandsgemeindeverwaltung wird die Entlastung gemäß            weiler zu erteilen. Die Kosten dazu sollen das Doppelte der angebotenen 12er-Ur-
     § 114 Abs. 1 GemO erteilt.                                                     nenwand nicht übersteigen.
     Haushaltsüberschreitungen werden nachträglich genehmigt.                       Winterdienst ab 2021/2022
 Spielplatz Hutschwald;                                                             Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt, die Durchführung des Winter-
 Auswahl Spielgeräte                                                                dienstes öffentlich für die Dauer von 3 Jahren auszuschreiben. Die zu räumenden
 Der Rat beschließt, diesen TOP in die nächste Sitzung zu vertagen. Zur Vorberei-   Strecken laut Anlage werden noch ergänzt um die Steilstrecke im Hutschwald von
 tung soll die Spielplatzgestaltung im Bau- und Liegenschaftsausschuss vorab be-    der Einmündung Zaunwiesstraße bis zum Spielplatz.
 raten werden.                                                                      Die Ausschreibung erfolgt in Form eines Rahmenvertrages für die Ortsgemeinden
 Sicherungsarbeiten an der Brücke Kühnerbach                                        Altenkirchen, Brücken, Dittweiler, Frohnhofen, Gries, Ohmbach und Schönen-
 Die Ortsgemeinde Gries beauftragt die Bauunternehmung Rainer Kunz aus Schö-        berg-Kübelberg.
 nenberg Kübelberg für die Sicherungsarbeiten der Kühnerbachbrücke in Höhe von

BEKANNTMACHUNG
 Am Mittwoch, den 19.05.2021, um 18:00 Uhr, findet eine Sitzung des Bau- u. Lie-
 genschaftsausschusses der Ortsgemeinde Gries statt.                                 Hinweis: Während der gesamten Sitzung besteht Maskenpflicht!
 Treffpunkt ist am Spielplatz im Neubaugebiet „Hutschwald“.                          Beschränkung der Teilnehmerzahl
 Die Sitzung ist öffentlich.                                                         Die Ausschusssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gemäß § 35 Abs. I
 Nach Besichtigung des Spielplatzes und des Friedhofes, wird die Sitzung im Sit-     GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Gemeinwohls oder
 zungssaal des Bürger- und Vereinshauses „Alte Schule“, Triftstraße 18, 66903        wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner, die Nichtöffentlichkeit vorgesehen
 Gries, weitergeführt.                                                               ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuel-
 Tagesordnung:                                                                       len Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur
 öffentlich                                                                          Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilneh-
 1. Gestaltung Spielplatz „Hutschwald“                                               mern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher begrenzt.
 2. Friedhofplanung
                                                                                    Gries, den 5. Mai 2021
                                                                                    gez. Olaf Klein, -Ortsbürgermeister -

                                                                                                                                                           obg_hp09_amtsb.08
Reinigung der Trinkwasserbehälter
Sie können auch lesen