Risikoanalyse und Brand-schutzbedarfsplan - Welterbestadt ...

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Risikoanalyse und Brand-schutzbedarfsplan - Welterbestadt ...
WELTERBESTADT QUEDLINBURG
 mit den Ortschaften
 Bad Suderode und Stadt Gernrode

Risikoanalyse und Brand-
 schutzbedarfsplan
 Ing. Andreas Rößler, M.Sc.
 20.03.2018
Risikoanalyse und Brand-schutzbedarfsplan - Welterbestadt ...
Inhalt
Inhalt ....................................................................................................................................................................... 2
Abbildungsverzeichnis............................................................................................................................................. 4
Tabellenverzeichnis ................................................................................................................................................. 5
Vorwort ................................................................................................................................................................... 6
1 Begriffe und Abkürzungen ............................................................................................................. 8
2 Bemessungsstandards ................................................................................................................... 9
3 Risikoanalyse................................................................................................................................ 16
 3.1 Gemeindestruktur ....................................................................................................................... 16
 3.1.1 Allgemeine Informationen ........................................................................................................... 16
 3.1.2 Verkehrswege .............................................................................................................................. 18
 3.1.3 Gebäude und Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung ............................ 21
 3.1.4 Besondere Gefährdungen ............................................................................................................ 31
 3.1.5 Löschwasserversorgung ............................................................................................................... 33
 3.2 Feuerwehrstruktur ....................................................................................................................... 38
 3.2.1 Feuerwehr der Einheitsgemeinde................................................................................................ 38
 3.2.2 Ortsfeuerwehr Quedlinburg ........................................................................................................ 41
 3.2.3 Ortsfeuerwehr Gernrode ............................................................................................................. 42
 3.2.4 Sonstige Angaben zur Einheitsgemeinde ..................................................................................... 43
4 Bewertung der Leistungsfähigkeit ............................................................................................... 45
 4.1 Einheitsgemeindefeuerwehr Welterbestadt Quedlinburg .......................................................... 45
 4.1.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? ........................................................... 45
 4.1.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? ........ 48
 4.2 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehr Quedlinburg ........................................... 50
 4.2.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? ........................................................... 50
 4.2.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? ........ 52
 4.3 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehr Gernrode ................................................ 55
 4.3.1 Werden die personellen Mindestanforderungen erfüllt? ........................................................... 55
 4.3.2 Werden die Mindestanforderungen für den Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen erfüllt? ........ 57
5 Individuelle Bewertung des Risikos – Brandschutzbedarfsplanung ............................................ 58
 5.1 Brandeinsätze – einschließlich Löschwasserversorgung ............................................................. 58
 5.2 Technische Hilfeleistung .............................................................................................................. 68
 5.3 Einsätze mit CBRNE-Gefahren ..................................................................................................... 69
 5.4 Fahrzeugausstattung für den überörtlichen Einsatz .................................................................... 73
 5.5 Fahrzeugkonzeption – Zusammenfassung................................................................................... 74
 5.6 Personalkonzeption – Zusammenfassung ................................................................................... 82
 5.7 Ausstattungskonzeption – Zusammenfassung ............................................................................ 86

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6 Maßnahmenkatalog ..................................................................................................................... 87
Literaturverzeichnis............................................................................................................................................... 91

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Abbildungsverzeichnis
ABBILDUNG 1 ANSIEDLUNGEN IM AUßENBEREICH............................................................................................................. 17
ABBILDUNG 2 ÜBERÖRTLICHE STRAßEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ..................................................................... 18
ABBILDUNG 3 FLUGPLÄTZE, SEEN UND SONSTIGE VERKEHRSANLAGEN IN QUEDLINBURG .......................................................... 20
ABBILDUNG 4 EINHEITSGEMEINDE WELTERBESTADT QUEDLINBURG MIT DEN ORTSCHAFTEN BAD SUDERODE UND GERNRODE SOWIE
 DEN RECHNERISCHEN AUSRÜCKBEREICHEN DER ORTSFEUERWEHREN ................................................................ 40
ABBILDUNG 5 EINHEITSGEMEINDE WELTERBESTADT QUEDLINBURG MIT DEN ORTSCHAFTEN BAD SUDERODE UND GERNRODE SOWIE
 DEN RECHNERISCHEN AUSRÜCKBEREICHEN DER ORTSFEUERWEHREN ................................................................ 51

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Tabellenverzeichnis
TABELLE 1 GEWERBE- UND INDUSTRIEBETRIEBE MIT BESONDEREN GEFAHREN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG .................. 23
TABELLE 2 KRANKENHÄUSER IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG................................................................................... 23
TABELLE 3 PFLEGE- UND ALTENHEIME IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ...................................................................... 24
TABELLE 4 SCHULEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG.............................................................................................. 25
TABELLE 5 KINDERTAGESSTÄTTEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ............................................................................ 26
TABELLE 6 TIEFGARAGEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ....................................................................................... 26
TABELLE 7 VERSAMMLUNGSSTÄTTEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ....................................................................... 26
TABELLE 8 BEHERBERGUNGSSTÄTTEN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ....................................................................... 28
TABELLE 9 BEDEUTENDE HISTORISCHE GEBÄUDE UND KULTURSTÄTTEN (AUßERHALB DES WELTERBEBEREICHES)........................... 30
TABELLE 10 ABGELEGENE GEBÄUDE UND HÖFE IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ......................................................... 31
TABELLE 11 ÖL- UND GSFERNLEITUNG AUF DEM GEBIET DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ................................................. 33
TABELLE 12 RICHTWERTE FÜR DEN LÖSCHWASSERBEDARF (M³/H) UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BAULICHEN NUTZUNG UND DER
 GEFAHR DER BRANDAUSBREITUNG GEMÄß DVGW ......................................................................................... 34
TABELLE 13 LÖSCHWASSERBEREITSTELLUNG GEMÄß DVGW-ARBEITSBLATT W 405 .............................................................. 35
TABELLE 14 ZISTERNEN ODER LÖSCHTEICHE IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG............................................................... 36
TABELLE 15 LÖSCHWASSERENTNAHMESTELLEN AUS OFFENEN GEWÄSSERN IN DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG...................... 36
TABELLE 16 BEREICHE UNZUREICHENDER LÖSCHWASSERVERSORGUNG ................................................................................. 37
TABELLE 17 EINSATZSTATISTIK DER ORTSFEUERWEHR QUEDLINBURG ................................................................................... 43
TABELLE 18 EINSATZSTATISTIK DER ORTSFEUERWEHR GERNRODE........................................................................................ 44
TABELLE 19 GESAMTEINSATZSTATISTIK DER FEUERWEHR DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG ................................................. 44
TABELLE 20 RETTUNGSWEG ÜBER HUBRETTUNGSGERÄTE DER FEUERWEHR - KERNSTADT ........................................................ 48
TABELLE 21 RETTUNGSWEG ÜBER HUBRETTUNGSGERÄTE DER FEUERWEHR – ORTSCHAFTEN GERNRODE UND BAD SUDERODE ....... 49
TABELLE 22 AKTUELLER FAHRZEUGBESTAND FÜR BRANDEINSÄTZE EINSCHLIEßLICH WASSERVERSORGUNG................................... 58
TABELLE 23 AKTUELLE LÖSCHZUGSTRUKTUREN ................................................................................................................ 59
TABELLE 24 ERFORDERLICHE EINSATZFUNKTIONEN FÜR KRITISCHES BEMESSUNGSSZENARIO "ALTSTADTBRAND" ........................... 61
TABELLE 25 EINSATZFUNKTIONEN DIE DURCH DIE FEUERWEHR DER WELTERBESTADT QUEDLINBURG BEI DEM KRITISCHEN
 BEMESSUNGSSZENARIO "ALTSTADTBRAND" SICHERGESTELLT WERDEN SOLLTEN..................................................... 63
TABELLE 26 AKTUELLER FAHRZEUGBESTAND FÜR HILFELEISTUNGSEINSÄTZE........................................................................... 68
TABELLE 27 EINSATZAUFTRÄGE BEI EINEM HILFELEISTUNGSEINSATZ AUF DER B6 .................................................................... 68
TABELLE 28 EINTEILUNG DER OBJEKTE UND EINRICHTUNGEN MIT ABC-GEFAHRSTOFFEN IN GEFAHRENGRUPPEN GEM. FWDV 500 71
TABELLE 29 ANGEPASSTE SONSTIGE SONDERAUSRÜSTUNG ZUR ERFÜLLUNG UNAUFSCHIEBBARER ERSTMAßNAHMEN IN
 GEFAHRENGRUPPE II.................................................................................................................................. 73
TABELLE 30 PRIMÄRE LÖSCH- UND SONDERFAHRZEUGE DER ORTSFEUERWEHREN (NUTZUNGSDAUER 20 JAHRE) ......................... 74
TABELLE 31 ÜBERSICHT ÜBER DERZEITIGE FAHRZEUGE UND ERFORDERLICHE ERSATZBESCHAFFUNGEN BIS 2030 ........................... 81
TABELLE 32 ZEITSTRAHL FÜR FAHRZEUGBESCHAFFUNGEN BIS 2028 (HAUSHALTSPLANUNG)..................................................... 81
TABELLE 33 DARSTELLUNG DES FAHRZEUGBESTANDES BEI VOLLSTÄNDIGER UMSETZUNG DER FAHRZEUGKONZEPTION BIS 2028 ...... 82
TABELLE 34 RECHNERISCHE PERSONALVERFÜGBARKEIT ORTSFEUERWEHR QUEDLINBURG ........................................................ 83
TABELLE 35 RECHNERISCHE PERSONALVERFÜGBARKEIT ORTSFEUERWEHR GERNRODE ............................................................. 83
TABELLE 36 ADMINISTRATIVER FÜHRUNGSKRÄFTEBEDARF ORTSFEUERWEHR QUEDLINBURG .................................................... 85
TABELLE 37 ADMINISTRATIVER FÜHRUNGSKRÄFTEBEDARF ORTSFEUERWEHR GERNRODE ......................................................... 85

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Vorwort
Dieses Dokument soll den politischen Entscheidungsgremien und –trägern auf kommunaler Ebene als
Entscheidungshilfe und Planungsgrundlage für den abwehrenden Brandschutz dienen. Die zentrale
Frage, die es dabei zu beantworten gilt, ist:

 „ Wie viel Feuerwehr benötigt die Welterbestadt Quedlinburg?“

Dies gilt sowohl struktur- als auch haushaltspolitisch. Es ist immer zu bedenken, dass der Brandschutz
ein Bestandteil der Sicherheit und somit ein wichtiger Standortfaktor ist.

Darüber hinaus stellt die Brandschutzbedarfsplanung auch für die örtliche Feuerwehr eine Planungs-
grundlage hinsichtlich des Ausbildungsstandes und der personellen sowie materiellen Ausstattung dar.

Zunächst gilt es jedoch darzulegen, weshalb die Anfertigung der Risikoanalyse und Brandschutz-
bedarfsplanung erforderlich ist. Hierzu heißt es im BRANDSCHUTZ- UND HILFELEISTUNGSGESETZ
DES LANDES SACHSEN-ANHALT (BRANDSCHUTZGESETZ - BRSCHG) IN DER FASSUNG DER BE-
KANNTMACHUNG VOM 7. JUNI 2001 ZULETZT GEÄNDERT DURCH §1 DES GESETZES VOM
12. JULI 2017 (GVBL. LSA S. 133):

 §2 Aufgaben der Gemeinden
(1) Den Gemeinden obliegen […] der Brandschutz und die Hilfeleistung als Aufgaben des eigenen Wir-
 kungskreises.
(2) Die Gemeinden haben dazu insbesondere
 1. eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen
 und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für
 eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen;
 2. die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen;
 3. vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zu treffen;

All diese Maßnahmen müssen bei der Brandschutzbedarfsplanung berücksichtigt werden. Der unbe-
stimmte Rechtsbegriff der leistungsfähigen Feuerwehr muss in der Folge jedoch konkretisiert werden.
Hierzu wurde vom Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
die VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTSTÄRKE UND –AUSRÜSTUNG DER FREIWILLIGEN FEUER-
WEHREN (MINDAUSRVO-FF) VOM 13. JULI 2009 erlassen. Es gilt folgendes:

 §1 Allgemeines
(1) Die Regelungen dieser Verordnung gelten für Einheits- und Verbandsgemeinden als Träger Frei-
 williger Feuerwehren.
(2) Jeder Träger nach Absatz 1 hat eine leistungsfähige, den örtlichen Gegebenheiten angemessene
 Feuerwehr vorzuhalten.
(3) Die notwendige Ausrüstung (Fahrzeuge und Geräte) sowie die Anzahl der zu besetzenden Funkti-
 onen sind durch eine Risikoanalyse zu ermitteln. […]
(4) Eine Freiwillige Feuerwehr einer Einheits- oder Verbandsgemeinde gilt als leistungsfähig, wenn die
 gemäß Risikoanalyse notwendige Ausrüstung einsatzbereit vorgehalten wird und die notwendigen
 Funktionen jederzeit besetzt werden können.

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Integraler Bestandteil der Brandschutzbedarfsplanung ist somit eine Risikoanalyse, die der eigentli-
chen Planung voraus geht. Dabei werden anhand der örtlichen Strukturen die spezifischen Risiken er-
mittelt. Diese spiegeln sich in den verwendeten Bemessungsszenarien wider. Risiko beschreibt allge-
mein das Produkt aus Schadensausmaß und Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadensereignisses.

 = × 

An die Ermittlung des Risikos schließt sich die Planung des Brandschutzbedarfs an. Hierzu bedient man
sich eines Vergleiches des erforderlichen Potentials für die mithilfe der Risikoanalyse ermittelten Scha-
densszenarien und der vorhandenen Feuerwehrstruktur. Die Differenz bildet den Brandschutzbedarf.

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1 Begriffe und Abkürzungen

ABC-Gefahren Siehe CBRNE KdoW Kommandowagen
AGBF Arbeitsgemeinschaft der Leiter der KEF Kleineinsatzfahrzeug
 Berufsfeuerwehren
AGT Atemschutzgeräteträger KLF Kleinlöschfahrzeug
CBRNE -Gefahren Chemische, Biologische, Radioak- LF Löschgruppenfahrzeug
 tive, Nukleare und Explosionsge-
 fahren
DLAK Drehleiter, automatisch, mit Korb MTF Mannschaftstransportfahrzeug
DLK Drehleiter mit Korb MTW Mannschaftstransportwagen
DV 100 Dienstvorschrift 100 OT Ortsteil
 „Führung und Leitung im Einsatz“
DVGW Deutscher Verein des PFPN Tragbare Feuerlöschkreiselpumpe
 Gas- und Wasserfaches e.V. Normaldruck
ELW Einsatzleitwagen RW Rüstwagen
FPN Feuerlöschkreiselpumpe Normal- SBA Schaumbildneranhänger
 druck
FUK Feuerwehrunfallkasse SW Schlauchwagen
FuTrKW Funktruppkraftwagen TGM Teleskop-Gelenkmast
FwDV 1 Feuerwehrdienstvorschrift 1 TLF Tanklöschfahrzeug
 „Grundtätigkeiten im Lösch- und
 Hilfeleistungseinsatz“
FwDV 3 Feuerwehrdienstvorschrift 3 Tr Trupp
 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleis-
 tungseinsatz
FwDV 500 Feuerwehrdienstvorschrift 500 TS siehe PFPN
 „Einheiten im ABC-Einsatz“
GW Gerätewagen TSF-W Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser
GW-A Gerätewagen-Atemschutz vfdb Vereinigung zur Förderung des
 deutschen Brandschutzes e.V.
GW-L Gerätewagen-Logistik VLF Vorauslöschfahrzeug
HAB Hubarbeitsbühne

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Bezeichnung von Feuerwehrfahrzeugen

LF 16/12 – Löschgruppenfahrzeug mit einer eingebauten Feuerlöschkreiselpumpe mit einem Nenn-
 förderstrom von 1600 l/min bei einem Nennförderdruck von 8 bar, einer geodätischen
 Saughöhe von 3 m und Nenndrehzahl und einem Löschmittelbehälter mit einem Volumen
 von mindestens 1200l.

(H)LF 20 – (Hilfeleistungs-)Löschgruppenfahrzeug mit einer FPN 10-2000, also einem Nennförder-
 strom von 2000 l/min bei einem Nennförderdruck von 10 bar, einer geodätischen Saug-
 höhe von 3 m und Nenndrehzahl. Das Volumen des Löschmittelbehälters wird in dieser
 aktuellen Bezeichnungssystematik nur noch bei Tanklöschfahrzeugen angegeben.

TLF 3000 – Tanklöschfahrzeug mit einem Löschmittelbehälter mit einem Volumen von mindestens
 3000 l. Bei Tanklöschfahrzeugen wird der Förderstrom der Feuerlöschkreiselpumpe ge-
 mäß der derzeitigen Norm nicht mehr angegeben.

Darstellung der Mannschaftsstärke

3/2/6/40/51 =3 Verbandsführer/2 Zugführer/6 Gruppenführer/40 Mannschaft/ 51 Gesamt

2 Bemessungsstandards
Zur Bemessung des Brandschutzbedarfes mithilfe der Risikoanalyse wurden durch das Land
Sachsen-Anhalt Bemessungswerte festgelegt, um den Begriff der „leistungsfähigen Feuerwehr“ näher
zu definieren. Dabei muss unterschieden werden zwischen den Mindestanforderungen an Orts- und
Gemeindefeuerwehren, den Anforderungen zur Bewältigung von Standardszenarien sowie den Anfor-
derungen zur Bewältigung örtlich spezifischer Bemessungsszenarien

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Die Mindestanforderungen finden sich unmittelbar in §2 der VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTSTÄRKE UND –
AUSRÜSTUNG DER FREIWILLIGEN FEUERWEHREN (MINDAUSRVO-FF) VOM 13. JULI 2009.

 §2 Einsatzstärke und Ausrüstung

 (1) Die Einsatzstärke der Freiwilligen Feuerwehr einer Einheits- oder Verbandsgemeinde muss zur
 Gewährleistung des Grundschutzes mindestens durch eine Gruppe (1/8) sichergestellt werden kön-
 nen. Dabei müssen mindestens folgende Funktionen besetzt werden, die sich aus einem vom Träger
 der Feuerwehr in Kraft zu setzenden Dienstplan ergeben sollen:

 1. ein Gruppenführer
 2. ein Maschinist
 3. ein Melder
 4. drei Truppführer und
 5. drei Truppmänner

 Die Ausrüstung der Feuerwehr besteht mindestens aus einem Löschgruppenfahrzeug nach DIN 14530
 oder mehreren Lösch- und Sonderfahrzeugen, die zusammen mindestens dem Einsatzwert eines
 Löschgruppenfahrzeuges entsprechen.

 (2) Die Einsatzstärke einer Ortsfeuerwehr soll mindestens durch eine Staffel (1/5) sichergestellt wer-
 den. Dabei sollen folgende Funktionen besetzt werden:

 1. ein Staffelführer
 2. ein Maschinist
 3. zwei Truppführer
 4. zwei Truppmänner

 Die Ausrüstung der Ortsfeuerwehr soll mindestens aus einem Kleinlösch- oder Tragkraftspritzen-
 fahrzeug nach DIN 14530 bestehen.

Da in diesen Mindestanforderungen lediglich quantitative Bedingungen festgelegt sind, wird noch ein
qualitatives Bemessungskriterium für die Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr benötigt. Hier wurde es
erforderlich, standardisierte Szenarien zu entwickeln, die in jeder Gemeinde gleichermaßen mit hin-
reichender Wahrscheinlichkeit eintreten können. Bei diesen Szenarien müssen definierte Einsatzkräfte
und Einsatzmittel innerhalb einer festgelegten Zeit an der Einsatzstelle verfügbar sein. Nur wenn alle
drei Anforderungen erfüllt werden, kann eine Feuerwehr als leistungsfähig angesehen werden.

Die Standardszenarien finden sich in den Arbeitshinweisen zur Risikoanalyse des Landes Sachsen-An-
halt.

Die zwei Standardszenarien beziehen sich auf die Haupteinsatzgebiete der Feuerwehr – die Brandbe-
kämpfungseinsätze und die Technische Hilfeleistung. Das Bemessungsszenario für Brandeinsätze wird
als Standardbrand und das Bemessungsszenario für die Technische Hilfeleistung als Standardhilfeleis-
tung bezeichnet.

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Standardbrand

Der Standardbrand bedient sich einer vom Land Sachsen-Anhalt angepassten Version des „ kritischen
Wohnungsbrandes“, einem erstmals von der AGBF verwendeten Szenario zur Bemessung des Brand-
schutzbedarfs. Der Standardbrand ist gekennzeichnet durch:

 ▪ Zimmerbrand in einem Obergeschoss eines Wohnhauses mit bis zu zwei Obergeschossen
 ▪ unmittelbare Gefährdung von Menschen in Obergeschossen
 ▪ Verrauchung der baulichen Rettungswege

Zur Bewältigung dieses Ereignisses ist es erforderlich, dass die erste Einheit nach 12 Minuten innerhalb
des Bebauungszusammenhangs mit der Mannschaftsstärke (1/8/9) und folgenden Einsatzmitteln ein-
trifft:

 ▪ sechs umluftunabhängige Atemschutzgeräte
 ▪ vierteilige Steckleiter
 ▪ feuerwehrtechnische Beladung zur Vornahme zweier C-Rohre im Innenangriff.

Unmittelbare Konsequenz dieser Forderung ist, dass innerhalb des Zeitraums von 12 Minuten mindes-
tens zwei Lösch- und Sonderfahrzeuge an der Einsatzstelle eingetroffen sein müssen, da die Bereitstel-
lung der geforderten Atemschutzgeräte sonst nicht erfolgen kann. Zur Bewältigung einer solchen Scha-
denslage und der daraus resultierenden Einsatzaufgaben zur Menschenrettung und Brandbekämpfung
ist allerdings noch eine weitere Einheit erforderlich. Da die Brandbekämpfung weniger kritisch ist als
die Menschenrettung, kann diese Einheit auch zu einem späteren Zeitpunkt eintreffen. Der genaue
Zeitpunkt ist allerdings in den Hinweisen nicht genauer definiert. Die EMPFEHLUNG DER ARBEITSGEMEIN-
SCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN FÜR QUALITÄTSKRITERIEN FÜR DIE BEDARFSPLANUNG VON FEUERWEHREN
IN STÄDTEN VOM 16. SEPTEMBER 1998 nennt im gleichen Zusammenhang hier einen Zeitraum von fünf
Minuten. Dieser wurde auch für diese Brandschutzbedarfsplanung zugrunde gelegt. Die zweite Einheit
muss mindestens über die Mannschaftsstärke (1/5/6) verfügen. Zudem ist zur Führung der taktischen
Einheiten ein Zugführer mit Führungstrupp und mobiler Befehlsstelle erforderlich. Die bereits darge-
stellten Mindestanforderungen hinsichtlich der Fahrzeugausstattung gelten beim Standardbrand ana-
log.

Im Rahmen der Fortbildung für Gemeindewehrleiter im Jahr 2016 wurde durch das Ministerium für
Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt – Referat 24 der Einsatzmittelansatz für den Standard-
brand weiter konkretisiert. Der erweiterte Planungsansatz sieht nun für den sogenannten „1.Ab-
marsch“ vor, dass die maximal 12 Minuten nach der Alarmierung ersteintreffende Gruppe (1/8/9) spä-
testens 17 Minuten nach der Alarmierung durch einen Löschzug einschließlich Führungstrupp (Min-
deststärke: 1/3/15/19) unterstützt wird. Somit erhöht sich, basierend auf den Erkenntnissen aus dem
Projekt „Feuerwehr 2020“, der Planansatz für den Standardbrand von einem Löschzug (1/2/13/16)
auf einen erweiterten Löschzug (1/4/23/28). Dies hat weitreichende Konsequenzen bei der Beurtei-
lung der Leistungsfähigkeit der Ortsfeuerwehren sowie der Gemeindefeuerwehr und geht mit einem
höheren Personalbedarf der Feuerwehr oder erforderlichen Kompensationsmaßnahmen einher.

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Der bisher gültige Planansatz darf nur noch im Ausnahmefall verwendet werden, wenn nachgewiesen
werden kann, dass besondere Randbedingungen, wie:

 - Löschwasserversorgung über lange Wegstrecke
 - Aufbau einer Schiebleiter
 - Zweite oder weitere zu rettende Personen(en) in der Brandwohnung
 - Brandausbreitung über einen Zimmerbrand hinaus
 - Rauchausbreitung im Gebäude mit Gefährdung weiterer Personen

ausgeschlossen werden können. Aufgrund der Vielzahl der Kriterien ist ein derartiges Ereignis nicht
sicher auszuschließen.

Zudem sind neben dem „1. Abmarsch“ nun weitere „Eskalationsstufen“ für den Einsatzverlauf defi-
niert, welche einen „2.Abmarsch“ sowie einen „3. Abmarsch“ vorsehen.

Für den 2. Abmarsch wurde festgelegt, dass der bereits umfänglich erläuterte Standardbrand bei Ein-
treffen des 1. Abmarsches bereits weiter fortgeschritten ist, als im Planansatz (Zimmerbrand) ange-
nommen. Zudem muss ggf. die Ausbreitung auf andere Ebenen bzw. Objekte befürchtet oder die Ret-
tung vieler Personen durchgeführt werden. Gründe hierfür können sein:

 - Versagen des anlagentechnischen Brandschutzes
 - Brandstiftung
 - unzureichende Löschwasserversorgung im Grundschutz
 - Wirksame Löschmaßnahmen durch den 1. Abmarsch nicht innerhalb von 30 Minuten nach
 Alarmierung eingeleitet

Der Einsatzmittelansatz sieht im 2. Abmarsch mindestens den Einsatz eines weiteren Löschzuges
(1/3/18/22) innerhalb von 20 Minuten vor. Für die Einsatzleitung ist eine Führungsstaffel erforderlich.
Bei Bedarf einer Löschwasserversorgung über lange Wegstrecke wird dieser Ansatz durch einen wei-
teren Löschzug (1/3/18/22) ergänzt. Der Planansatz des 2. Abmarsches dient als Grenzszenario der
kommunalen Gefahrenabwehr. In der Regel sollen die hierfür erforderlichen Kräfte und Mittel durch
die Ortsfeuerwehren der betroffenen Gemeinde bereitgestellt werden („Vollalarmszenario“). Die In-
anspruchnahme von interkommunaler Zusammenarbeit (planmäßig/Bindung über Zweckvereinbarun-
gen) oder Nachbarschaftshilfe (unplanmäßig/zufällige Alarmierung im Ereignis) ist – insbesondere im
Zusammenhang mit speziellen Anforderungen hinsichtlich Mannschaft und Gerät und deren zeitge-
rechten Bereitstellung– detailliert zu betrachten.

Mindestens zwei weitere, um jeweils eine Wasserversorgungskomponente erweiterte, Löschzüge
sieht der Einsatzmittelansatz für den 3. Abmarsch vor. Das Szenario stellt einen ausgedehnten Brand
dar, der im Innenangriff nicht mehr beherrschbar ist. Hierfür ist ein hoher Einsatz- und insbesondere
Löschmittelbedarf erforderlich. Angenommen wird der Vollbrand eines Brandabschnittes (1.600m² in
Gebäuden nach Landesbauordnung; im Sonderbau bis zu mehreren 10.000m²) ggf. in Verbindung mit
umfangreichen Räumungs- (zunächst sicherer Bereich) bzw. Evakuierungsmaßnahmen (endgültig si-
cherer Bereich).

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Gründe hierfür können sein:

 - Versagen des anlagentechnischen Brandschutzes
 - Brandstiftung
 - unzureichende Löschwasserversorgung im Grundschutz und im Objektschutz
 - Kräfte des 2. Abmarsches nicht rechtzeitig vor Ort

Die Einsatzmittel für den dritten Abmarsch können im Rahmen von Nachbarschaftshilfe gestellt wer-
den. Dabei ist jedoch auch hier die Eintreffzeit von 30 bis 45 Minuten nach Erstalarmierung sowie die
Verfügbarkeit von entsprechenden Wasserversorgungskomponenten zu beachten. Im Fokus des Plan-
ansatzes für den 3. Abmarsch steht zudem die Planung zur Vorhaltung von (Sonder-) Löschmitteln grö-
ßeren Umfangs.

Zusätzlich zum zuvor beschriebenen flächigen Grundschutz für das gesamte Gemeindegebiet ist für die
Objekte mit besonderen Gefahren (Schwerpunkteobjekte) ein erweiterter Objektschutz definiert. Die-
ser besagt, dass:

 - Im ersten Abmarsch bereits nach spätestens 12 Minuten ein Löschzug (1/3/18/22) am jeweili-
 gen Objekt eintreffen muss, welcher nach spätestens 17 Minuten um eine Staffel (1/5/6) er-
 weitert wird.
 - Im zweiten Abmarsch anstelle eines Löschzuges (1/3/18/22) ein erweiterter Löschzug
 (1/4/23/28) eintreffen muss.

Abschließend sei an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesen
Vorgaben um Mindeststandards handelt. Im Rahmen der objekt- und ereignisbezogenen Einsatzpla-
nung, die jede Gemeinde permanent unabhängig von der Risikoanalyse als Maßnahme der Vorberei-
tung einer wirksamen Brandbekämpfung aufstellen und fortschreiben muss, können sich noch höhere
Planansätze ergeben.

Standardhilfeleistung

Die Standardhilfeleistung stellt ebenfalls ein Szenario dar, das alltäglich in einer Gemeinde eintreten
kann. Hierbei handelt sich um folgende Schadenslage:

 ▪ Verkehrsunfall mit einer verletzten Person
 ▪ Person ist eingeklemmt
 ▪ Austritt von Kraft- bzw. Betriebsstoff

Die Feuerwehr muss zur umfassenden Bewältigung dieses Ereignisses ebenfalls spätestens nach 12
Minuten mit der Mannschaftsstärke (1/8/9) eintreffen. Für die Erstmaßnahmen ist dabei einfache Aus-
stattung erforderlich:

 ▪ Handwerkzeug
 ▪ Verbandkasten
 ▪ Beleuchtungs- und Signalgerät

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Mit diesen Mitteln ist allerdings noch keine technische Rettung möglich, weshalb eine weitere Einheit
mindestens mit der Mannschaftsstärke (1/2/3) und folgendem Gerät erforderlich ist:

 ▪ Pumpenaggregat für hydraulische Rettungsgeräte
 ▪ Hydraulischer Spreizer
 ▪ Hydraulisches Schneidgerät
 ▪ Rettungszylinder
 ▪ Trennschleifmaschine
 ▪ Stromerzeuger

Für die Unterstützungseinheit kann bezüglich des Zeitkriteriums der gleiche Ansatz wie beim Standard-
brand gewählt werden. Zudem ist wiederum eine Führungsstaffel vorzusehen.

Besteht in einer Einheitsgemeinde aufgrund der Art und Nutzung der Bebauung oder der Verkehrs-
wege eine erhöhte Wahrscheinlichkeit des Eintritts von Ereignissen, die die dargestellten Bemessungs-
szenarien übersteigen, ist die Ausstattung der Feuerwehr dementsprechend anzupassen. Basis hierfür
ist die Risikoanalyse.

Objekte mit Atomaren, Biologischen und Chemischen (ABC-) Gefahrstoffen

Gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 500 sind Objekte mit ABC-Gefahrstoffen im Rahmen der Einsatzpla-
nung anhand des möglichen Ausmaßes eines Ereignisses und der notwendigen Maßnahmen in soge-
nannte Gefahrengruppen einzuteilen. Aus der Einteilung von Objekten in ABC-Gefahrengruppen erge-
ben sich die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen zum Erreichen des Einsatzerfolges
sowie die Einsatzmöglichkeiten und -grenzen der Feuerwehr (siehe Seite 15)

Erreichungsgrad

Bisher wurden einige Anforderungen an die Feuerwehren gestellt, ohne dabei die Häufigkeit der
Schutzzielerfüllung zu definieren. Hierzu bedient man sich allgemein einem sogenannten Erreichungs-
grad. Dieser gibt die prozentuale Schutzzielerfüllung an. Im Brandschutzgesetz des Landes Sachsen-
Anhalt sind ebenso wie in darauf beruhenden Verordnungen oder Erlassen diesbezüglich durch den
Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht wurden, da die Festlegung des Erreichungsgrades als Maß für
das Sicherheitsniveau einer Gemeinde ein Element der kommunalen Selbstverwaltung darstellt.

Vom Erreichungsgrad hängen beispielswiese die Anzahl und die geografische Verteilung von Feuer-
wehrstandorten sowie die Vorhaltung von Technik und Personal maßgeblich ab. Im Bereich des Ret-
tungsdienstes sind Erreichungsgrade von 95% weit verbreitet. Als allgemein anerkannte Untergrenze
des Erreichungsgrades können 80% angesehen werden. Die konkrete Festlegung obliegt den politi-
schen Gremien einer Gemeinde. Für die Feuerwehr dient es als Zielvereinbarung zwischen der Stadt-
verwaltung und dem Leiter der Feuerwehr.

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Gefahrengruppe IA Gefahrengruppe IB Gefahrengruppe IC

- offene oder umschlossenen radioaktive Stoffe mit Gesamt- Bereiche, die in Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 1 - Standardmittel der Feuerwehr (Löschzug) ausreichend
aktivität ≤ 104 der Freigrenze nach StrlSchV eingestuft sind. - Lagerung und Umgang von Haushaltschemikalien bis ein-
- umschlossene radioaktiven Stoffe mit Gesamtaktivität ≤ 107 Biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppe 1 sind solche, bei schließlich 1 000 kg ohne besondere chemische Gefahren
der Freigrenze, sofern zulässige thermische und mechanische denen es unwahrscheinlich ist, dass sie beim Menschen eine - Umgang oder Lagerung von gefährlichen Gütern, der Beför-
Beanspruchbarkeit den Anforderungen der Temperatur- und Krankheit verursachen. derungskategorie 3 und 4 bzw. der Verpackungsgruppe III
der Schlagklasse 6 nach ADR/RID/GGVSEB
- radioaktiven Stoffen in zugelassenen Behältern
Gesamtaktivität ≤107der Freigrenze
 Gefahrengruppe IIA Gefahrengruppe IIB Gefahrengruppe IIC

- radioaktiven Stoffe mit 104 < Gesamtaktivität ≤107 der Frei- - Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 2 - voraussichtlich zusätzliche Sonderausrüstung erforderlich
grenze Hervorrufen einer Krankheit beim Menschen möglich; Gefahr - Lagerung von C-Gefahrstoffen über 1 000 kg
- keine Zuordnung Gefahrengruppe lA für Beschäftigte möglich; Verbreitung in der Bevölkerung un- - Umgang oder Lagerung gefährlicher Güter der Beförde-
 wahrscheinlich; wirksame Vorbeugung oder Behandlung nor- rungskategorie 2/ Verpackungsgruppe II
 malerweise möglich - Industriechemikalien in laborüblichen Mengen
 - Umgang mit Organismen der Risikogruppe 3** - Anlagen mit größeren Mengen handelsüblicher Produkte;
 Infektionsrisiko begrenzt (geringer als bei Risikogruppe 3 Freisetzung von C-Gefahrstoffen im Brandfall bekannt : Spedi-
 ohne Doppelstern!); normalerweise keine Infizierung über tionsläger mit Mischlagerung von Gefahrstoffen, Schwimmbä-
 Luftweg der mit Chloranlage, Kühlanlagen mit Kühlmittel Ammoniak
 Gefahrengruppe IIIA Gefahrengruppe IIIB Gefahrengruppe IIIC

Bereiche mit radioaktiven Stoffen, deren Gesamtaktivität das - Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 3 - Sonderausrüstung und externen Fachberatung erforderlich
107-fache der Freigrenze übersteigt, soweit sie nicht der Ge- Hervorrufen schwerer Krankheit beim Menschen; ernste Ge- - Lagerung sehr großer Mengen gefährlicher Chemikalien
fahrengruppe lA oder IIA gemäß den Sonderregelungen nach fahr für Beschäftigte möglich; Verbreitung in der Bevölkerung - Erzeugung, Lagerung, Weiterverarbeitung, Einsatz von
zugeordnet werden können und Bereiche in denen der Um- möglich; wirksame Vorbeugung oder Behandlung normaler- Sprengstoffen
gang, die Aufbewahrung und Verarbeitung von Kernbrenn- weise möglich - Umgang oder Lagerung gefährlicher Güterder Beförderungs-
stoffen nach §§ 6 und 9 Atomgesetz (AtG) sowie für die Ge- Sicherheits-/ Schutzstufe oder Risikogruppe 4 kategorien 0 und 1/ Verpackungsgruppe I
nehmigung von Anlagen nach § 7 AtG vorliegt sowie Berei- Hervorrufen schwerer Krankheit beim Menschen; ernste Ge- - Störfallbetriebe
che, deren Eigenart im Einsatzfall die Anwesenheit einer fach- fahr für Beschäftigte; Gefahr einer Verbreitung unter der Be- - militärische Anlagen mit Munition und/oder Kampfstoffen
kundigen Person erforderlich macht völkerung groß; wirksame Vorbeugung oder Behandlung nor- - Anwesenheit fachkundiger Person aufgrund Eigenart des Be-
 malerweise nicht möglich reiches erforderlich

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3 Risikoanalyse
3.1 Gemeindestruktur
3.1.1 Allgemeine Informationen

Einwohnerzahl: 24.555 Einwohner

Ortsteile: Quedlinburg 19.399 Einwohner

 Gernrode 3.470 Einwohner

 Bad Suderode 1.686 Einwohner

 Quarmbeck 216

 Morgenrot 94

 Münchenhof 92

 Gersdorfer Burg 17

Ansiedlungen im Außenbereich:

①Quedlinburg – Quarmbachsiedlung 46 Einwohner

②Quedlinburg – Unter der Altenburg 31 Einwohner

③Quedlinburg – Zwischen den Kapellenwegen 26 Einwohner

④Quedlinburg – Feldmark links der Bode1 28 Einwohner

⑤Quedlinburg – Feldmark rechts der Bode 11 Einwohner

⑥Quedlinburg – Ritterangerweg 8 Einwohner

⑦OT Gernrode – Am Bückeberg 39 Einwohner

⑧OT Gernrode – Kuhkopf 3 Einwohner

⑨OT Gernrode – Campingplatz Bremer Dammteich 39 Einwohner
 + max. 160 Gäste

1
 Himmelshof
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Abbildung 1 Ansiedlungen im Außenbereich

Flächen:

Fläche gesamt: 122,31 km²

 Quedlinburg 78,14 km²
 Ortsteil Gernrode 34,06 km²
 Ortsteil Bad Suderode 8,21 km²
 Ortsteil Quarmbeck 1,10 km²
 Ortsteil Morgenrot 0,50 km²
 Ortsteil Münchenhof 0,30 km²

Länge (maximale Nord-Süd-Ausdehnung): 19,10 km
Breite (maximale Ost-West-Ausdehnung): 14,40km

Höhenunterschied Nord-Süd max. ca. 450m

 Seite 17 von 140
Fläche bebaut: 22,40 km²
davon Wohngebiet: 2,42 km²
 Gewerbegebiet : 0,465 km²
 Industriegebiet: 0,246 km²

Länge (Nord-Süd-Ausdehnung):
 Quedlinburg 5,10 km
 OT Gernrode 2,40 km
 OT Bad Suderode 1,60 km

Breite (Ost-West-Ausdehnung):
 Quedlinburg 5,60 km
 OT Gernrode 2,60 km
 OT Bad Suderode 1,50 km

Waldgebiet: 31,54 km²

Landwirtschaftliche Fläche: 40,53 km²

Wasserfläche: 0,24 km²

3.1.2 Verkehrswege

Landes- und Kreisstraßen:

 Bezeichnung Länge [km]
 L 66 9,2
 L 85 9,1
 L92 0,9
 L 239 10,6
 L 241 1,6
 L 242 5,2
 L 243 7,4
 K 1360 4,6
 K 1361 2,7
 K 1364 1,2
 Gesamt: 51,2

Bundesstraßen:

 Bezeichnung Länge [km]
 B6 11,3
 B 79 2,8
 B 185 2,9
 Gesamt: 17

 Abbildung 2 überörtliche Straßen in der Welterbestadt Quedlinburg

Bundesautobahn (BAB) und Anschlussstellen:

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Die auf einer Länge von 11,3km durch das Territorium der Welterbestadt Quedlinburg verlaufende
Bundesstraße 6 soll gemäß einer Pressemitteilung des Ministeriums für Landesentwicklung und Ver-
kehr Sachsen-Anhalt vom 21.07.2017 im Jahr 2018 zur BAB 36 aufgestuft werden. Die künftige BAB 36
soll vom Autobahnkreuz Braunschweig Süd über das Dreieck Vienenburg (heutige BAB 395) bis zur
A 14-Anschlussstelle Bernburg verlaufen. Die BAB 36 wird damit direkt die vielbefahrenen Bundesau-
tobahnen 14 und 39 verbinden. Zudem besteht ab dem Kreuz Bernburg weiterhin Anschluss an die
B 185, die bereits heute die Verbindung zwischen der B6 und dem Raum Köthen darstellt und spätes-
tens ab Ende 2019 die künftige BAB 36 mit der BAB 9 direkt verbinden wird. Ob dies zu einem Anstieg
des Verkehrsaufkommens auf der heutigen Bundesstraße 6 und infolgedessen zu erhöhten Einsatzzah-
len führen wird, kann derzeit nicht sicher prognostiziert werden.

Der Verlauf der B 6/BAB 36 und deren Charakteristik bedingen, dass die Straße für die Einsatzkräfte
der Feuerwehr der Welterbestadt Quedlinburg nur an den zwei im Quedlinburger Stadtgebiet befind-
lichen Anschlussstellen befahren und verlassen werden kann. Gesonderte, für die Feuerwehr nutzbare
Behelfsauffahrten sind nicht vorhanden. Dies beeinflusst die Eintreffzeit für einige auf dem Stadtgebiet
der Welterbestadt Quedlinburg befindliche Straßenabschnitte negativ, da zunächst eine Nachbarge-
meinde durchgequert, an der Anschlussstelle gewendet und in der entgegensetzten Fahrtrichtung zu-
rück gefahren werden muss, um die Einsatzstelle zu erreichen. Somit entstehen für die Feuerwehr der
Welterbestadt Quedlinburg Eintreffzeiten in Bereichen über 20 Minuten, während die ersten Kräfte
der Nachbargemeinde(n) deutlich früher eintreffen können. Dies betrifft die Abschnitte von der An-
schlussstelle Thale in Fahrtrichtung der Anschlussstelle Quedlinburg-Zentrum (Stadt Thale 4,84 km;
Welterbestadt Quedlinburg 2,44 km) sowie von der Anschlussstelle Hoym in Fahrtrichtung der An-
schlussstelle Quedlinburg-Ost (Stadt Seeland 6,00 km; Welterbestadt Quedlinburg 3,5 km).

Es wird empfohlen, durch Zweckvereinbarung mit den benachbarten Kommunen, das in der Praxis im
Rahmen der nachbarschaftlichen Hilfe angewandte Verfahren auch formell zu untersetzen und die je-
weiligen Abschnitte der ersteintreffenden Feuerwehr als eigenen Zuständigkeitsbereich zuzuweisen.

Bahnstrecken:

DEUTSCHE BAHN AG | MAGDEBURG – THALE | 8,1 KM

Im Bereich der Welterbestadt Quedlinburg erfolgt die Nutzung der Bahnstrecke Magdeburg – Thale
überwiegend für den Personenverkehr. Im Stadtgebiet gibt es entlang der Bahnstrecke mit dem Bahn-
hof Quedlinburg einen Haltepunkt. Der einzige regelmäßige Güterverkehr verkehrt von der/bis zur
Bahnverladung Quedlinburg der „Mitteldeutsche Baustoffe GmbH“ im Gewerbegebiet Magdeburger
Straße. Transportgut sind Kiese und Edelsplitte.

HARZER SCHMALSPURBAHNEN GMBH (HSB)| QUEDLINBURG – EISFELDER TALMÜHLE | 19,22 KM

Die Schmalspurstrecke verläuft in der Kernstadt auf einer Länge von 2,7 km unmittelbar parallel zur
Bahnstrecke der Deutschen Bahn AG und zweigt dann in Richtung Süden ab über Quarmbeck und Bad
Suderode bis nach Gernrode und verläuft von dort aus weiter bis zur südlichen Stadtgrenze in der Nähe
des Harzgeröder Ortsteils Mägdesprung.

Im Stadtgebiet der Welterbestadt Quedlinburg befinden sich entlang der Strecke der HSB die Halte-
punkte Quedlinburg, Quarmbeck, Bad Suderode, Gernrode, Osterteich, Sternhaus Haferfeld und Stern-
haus Ramberg.

 Seite 19 von 140
In unmittelbarer Nähe der Bahnstrecke der HSB kam es in den letzten Jahren wiederholt zu Wald- und
Vegetationsbränden. Dies stellt insbesondere in den Waldgebieten im Bereich des Ortsteils Gernrode
eine nicht unerhebliche Gefahr dar und die Feuerwehr aufgrund der Topografie vor besondere Her-
ausforderungen.

Abbildung 3 Flugplätze, Seen und sonstige Verkehrsanlagen in Quedlinburg

Wasserstraßen:

Es sind keine Wasserstraßen vorhanden.

Flugplätze:

①OT Quedlinburg – Hubschrauberlandeplatz Harzklinikum Dorothea-Christiane-Erxleben

Seen:

②Neuer Teich OT Gernrode | Hochwasserschutz | 70.000 m³ | 2,40 ha

③Heiliger Teich OT Gernrode | Hochwasserschutz | 68.000 m³ | 2,38 ha

④Osterteich OT Gernrode | Naherholung | 14.000 m³ | 3,20 ha

⑤Bremer Teich OT Gernrode | Hochwasserschutz/Naherholung | 80.000 m³ | 3,20 ha

⑥Bergrat-Müller-Teich | Hochwasserschutz | 14.000 m³ | 3,20 ha

Sonstige Verkehrsanlagen:

⑦OT Quedlinburg – Modellflugplatz Ostharz

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3.1.3 Gebäude und Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung
Gewerbe- und Industriebetriebe ohne besondere Gefahren:

In der Einheitsgemeinde Welterbestadt Quedlinburg gibt es 1.170 Industrie- und Gewerbebetriebe
ohne besondere Gefahren.2

Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren:

 Bezeichnung
 Ortsteil Gefahr
 Straße
 HNP Metalltechnik Metallverarbeitung mit
 Magdeburg Straße 3b chemischen Stoffen
 SECO GmbH Gießerei
 Groß Orden 23
 Walzengießerei- und Hartgusswerk Quedlinburg GmbH Gießerei
 Klopstockweg 33
 Walzengießerei- und Hartgusswerk Quedlinburg GmbH Schleudergussanlage
 An der Walze
 Kötzing Mineralölhandel Kraft- und Schmierstoffe
 Magdeburger Straße 19 in großen Mengen
 Wärmetechnik Quedlinburg Harzgas GmbH Lagerung von Flüssiggas
 Am Schmöckeberg 1 und techn. Gasen
 ASM-Schweißtechnik Lagerung technischer
 Frachtstraße 1a Gase
 INOTEC GMBH Einsatz technischer Gase
 Gernröder Weg 5b
 Quedlinburg
 Tankstelle STAR Kraftstoffe in großen
 Gernröder Chaussee 1 Mengen
 Tankstelle TOTAL Kraftstoffe in großen
 Halberstädter Straße 87 Mengen
 Tankstelle TOTAL Kraftstoffe in großen
 Westerhäuser Straße 61 Mengen
 Tankstelle ARAL Kraftstoffe in großen
 Harzweg 19 Mengen
 Tankstelle ESSO Kraftstoffe in großen
 Magdeburger Straße 14a Mengen
 Josef Breun Morgenrot GmbH & Co. KG Saatgutaufbereitung und
 Morgenrot 12 -lagerung in Silos
 Saatgutaufbereitung Saatgut- und Futtermit-
 Gersdorfer Burg tellagerung
 International Seeds Processing Saatgutlagerung und
 Erwin-Baur-Straße 23 -aufbereitung

2
 Industrie- und Gewerbebetriebe ohne besondere Gefahren weisen keine erhöhte Brand- und/oder Explosi-
onsgefahr auf. Schadensereignisse sind durch die Feuerwehr analog zu Standard-Bemessungsszenarien zu be-
wältigen. Bei Industrie- und Gewerbebetrieben mit besonderen Gefahren ist hingegen aufgrund einer erhöhten
Brand- und/oder Explosionsgefahr ein höherer Kräfte- und Mittelansatz erforderlich.

 Seite 21 von 140
Bezeichnung
Ortsteil Gefahr
 Straße
 satimex Quedlinburg Handelsgesellschaft mbH Saatgutherstellung und
 Groß Orden 19 -lagerung
 Schafstall Tierzucht; keine Brandab-
 Wipertistraße schnittstrennung
 Schweinezucht Morgenrot GmbH Tierzucht; keine Brandab-
 Morgenrot 12a schnittstrennung
 Wiesenhof-Geflügel Möckern GmbH Tierzucht; keine Brandab-
 Halberstädter Straße 85 schnittstrennung
 Julius-Kühn-Institut (JKI) biologische Gefahrstoffe
 Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen in Versuchsanstalt
 Erwin-Baur-Straße 27
 Landesanstalt für Landwirtschaft, Forsten und Garten- biologische und chemi-
 bau; Zentrum für Gartenbau und Technik sche Gefahrstoffe in Ver-
 Feldmark rechts der Bode 6 suchsanstalt
 PERGA-Chem GmbH Herstellung und Handha-
 Vor dem Gröperntor 20 bung chemischer Stoffe
 Lebenshilfe Harzkreis-Quedlinburg gGmbH Chemikalienlagerung in
 Groß Orden 22 Großwäscherei
 Nesbeda Wäscherei GmbH Chemikalienlagerung in
 Höfenweg 4 Großwäscherei
 Welterbestadt Quedlinburg – Hallenbad Chlorgas
 GutsMuths-Straße 6
 Karosseriebau und Fahrzeuglackierungen Reicho Lagerung und Handha-
Quedlinburg
 Magdeburger Straße 11a bung von Chemikalien
 Simon Möbel GmbH Großtischlerei
 Magdeburger Straße 13
 nokutec Kunststofftechnik GmbH Kunststoffverarbeitung
 Jungfernhohlweg 8
 Metaplast GmbH Quedlinburg Kunststoffverarbeitung
 Gneisenaustraße 23
 Hermann Bach GmbH & Co. KG Baustofflagerung
 Stresemannstraße 2
 HELLWEG – Die Profi-Baumärkte GmbH & Co. KG Baustofflagerung
 Magdeburger Straße 15
 Recycling-Park Harz GmbH Baustoffrecycling
 Morgenrot 12a
 Feuerbestattungen Quedlinburg GmbH Öfen> 1000°C;
 Badeborner Weg 15 kein Löschmittel
 Welterbestadt Quedlinburg – Bauhof Großgaragen mit Bauma-
 Badeborner Weg 9 schinen
 Harzer Verkehrsbetriebe GmbH – Betriebshof Busdepot mit 50 Stellplät-
 Groß Orden 17 zen, Werkstatt, Tankstelle
 Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserent- Abwasserkläranlage
 sorgung Ostharz – Kläranlage Quedlinburg
 Feldmark rechts der Bode 5
 Sicherheits und Kommunikationstechnik Ionisationsrauchmelder
 Bicklingsbach 2

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Bezeichnung
 Ortsteil Gefahr
 Straße
 Kuschel GmbH Baustofflagerung
 Wilhelm-Pieck-Straße
 hagebau Baustofflagerung
 Handelsgesellschaft für Baustoffe mbH & Co. KG
 Auf den Steinen 20
 q-tec Kunststofftechnik GmbH Quedlinburg Kunststoffverarbeitung
 Auf den Steinen 8
 Schlaak Kunststoff GmbH Kunststoffverarbeitung
 Gernrode Auf den Steinen 11
 Trans-Pac International GmbH Kunststofflagerung
 Wellbachweg 15
 Tankstelle SHELL Kraftstoffe in großen
 Auf den Steinen 16 Mengen
 HTT Handel und Transport Thale GmbH Eigene Tankstelle; Kraft-
 Otto-Franke-Straße 1a stoffe in großen Mengen
 Sägewerk und Holzhandel Gebr. Machemehl Holzverarbeitung
 Im Hagen 25a und -handel
 Wuttig Baustoffe GmbH & Co. KG Baustofflagerung
 Chausseestraße 27
 Bad Günther Schilling & Rolf Günter Schilling Spedition GbR eigene Tankstelle; Kraft-
 Suderode Gartenstraße 36a stoffe in großen Mengen
 Therapiebad Kurzentrum Chlorgas
 Felsenkellerpromenade
Tabelle 1 Gewerbe- und Industriebetriebe mit besonderen Gefahren in der Welterbestadt Quedlinburg

Sonderbauten nach Landesbauordnung:

Krankenhäuser

 Name der Einrichtung
 Ortsteil Betten
 Straße
 Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben 394 stationär
 Quedlinburg
 Ditfurter Weg 24 25 Tagesklinik
Tabelle 2 Krankenhäuser in der Welterbestadt Quedlinburg

Pflege- und Altenheime

 Name der Einrichtung
 Ortsteil Pflegeplätze
 Straße
 AWO Alten- und Pflegezentrum „Am Kleers“ 174
 Gartenstraße 38
 AZURIT Seniorenzentrum Quedlinburg 114
 Lange Gasse 10
 Quedlinburg DRK Kreisverband Quedlinburg/Halberstadt
 Pflegezentrum „Zum Pölkentor 41
 Heiligegeiststraße 10
 Pflegezentrum „Neustadt“ 40
 Steinweg 57/58

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Name der Einrichtung
 Ortsteil Pflegeplätze
 Straße
 PROKLIN Medical Care GmbH
 Intensivpflege „Lebensschatz“ 31
 Ditfurter Weg 24 (Haus 8)
 Pflegezentrum am Harzklinikum 41
 Ditfurter Weg 22 (Haus 9)
 Altenpflegeheim „DaHeimSein“ 36
 Taubenbreite 1
 Lebenshilfe Harzkreis Quedlinburg e.V.
 Stationär betreutes Wohnen „Weißer Engel“ 14
 Quedlinburg Altetopfstraße 1-2
 Wohnheim Haus Benedikt 50
 Stresemannstraße 9-11
 Intensiv betreutes Wohnen „Weingarten“ 19
 Weingarten 22
 Ev. Stiftung Neinstedt
 Wohnheim Hohe Straße 13
 Hohe Straße 37
 Wohnheim Lange Gasse 36
 Lange Gasse 23
 DRK Pflegeheim „Am Schwedderberg“ 46
 Schwedderberg 19
 Gernrode
 Ev. Stiftung Neinstedt „Haus Hagental“ 62
 Hagental 12-16
Tabelle 3 Pflege- und Altenheime in der Welterbestadt Quedlinburg

Schulen

 Art und Name der Einrichtung
 Ortsteil Personen
 Straße
 Grundschule „Marktschule“ 175
 Marktstraße 8
 Grundschule „Integrationsschule Kleers“ 143
 Erlenstraße 16
 Grundschule „Neustädter Grundschule“ 175
 Weberstraße 6
 Grundschule „Heinrichsplatz“ 0
 Heinrichstraße 21 (aktuell Unterbringung in GS „Süderstadt“)
 Grundschule „Süderstadt“ 145
 Albert-Schweitzer-Straße 35
 Quedlinburg Sekundarschule „Bosseschule“ 268
 Schulstraße 2
 Sekundarschule „Ernst Bansi“ 306
 Albert-Schweitzer-Straße 19
 Gymnasium „GutsMuths-Gymnasium“
 Konvent 26a 260
 Haus Erxleben – August-Bebel-Ring 19 400
 Berufsbildende Schulen J.P.C. Heinriche Mette
 Weyhestraße 1 700
 Bossestraße 3 400
 Lindenstraße 60 300

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Art und Name der Einrichtung
 Ortsteil Personen
 Straße
 Regionales Förderzentrum „David-Sachs-Schule“ 175
 Neuer Weg 24b
 Quedlinburg
 Bildungshaus „Carl Ritter“ 207
 Heiligegeiststraße 8
 Grundschule „Am Hagenberg“ 114
 Starenweg 18
 Förderschule für geistig Behinderte „Sine Cura“ 83
 Gernrode
 Starenweg 19
 Sekundarschule „ Hagenberg“ 258
 Starenweg 20
Tabelle 4 Schulen in der Welterbestadt Quedlinburg

Kindertagesstätten/Horte

 Art und Name der Einrichtung
 Ortsteil Personen
 Straße
 Integrative Kita Montessori-Kinderhaus 150
 Gneisenaustraße 20
 Kita Anne Frank 64
 Harzweg 28
 Integrative Kita Eigen-Sinn 51
 Adelheidstraße 31
 Kita Süderstadt 0
 August-Bebel-Ring 21 (aktuell Unterbringung in Kita Quarmbeck)
 Kita Quarmbeck 78
 Otto-Lilienthal-Straße 11
 Christliches Kinderhaus 120
 Brühlstraße 2
 Kita “Kinderland Bummi” 142
 Kastanienstraße 1
 Quedlinburg
 Integrative Kita „Sonnenkäfer“ 132
 Schneebeerenweg 1
 DRK Kinderkrippe „Mini & Maxi“ 58
 August-Bebel-Ring 21
 Hort an der Marktgrundschule 127
 Marktstraße 8
 Hort an der Neustädter Grundschule 60
 Weberstraße 6
 Hort an der Integrationsschule Kleers 87
 Erlenstraße 16
 Hort an der Grundschule Heinrichsplatz 0
 Heinrichstraße 21 (aktuell Unterbringung in GS „Süderstadt“)
 Hort an der Grundschule Süderstadt 76
 Albert-Schweitzer-Straße 35
 Kita Gernröder Spatzen 77
 Walter-Rathenau-Straße 23
 Hort Gernrode 59
 Gernrode
 Hagenbergstraße 18
 Hort „Sine-Cura“ 28
 Starenweg 19

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Art und Name der Einrichtung
 Ortsteil Personen
 Straße
 Bad Kita Harzzwerge 66
 Suderode Mühlenstraße 7
Tabelle 5 Kindertagesstätten in der Welterbestadt Quedlinburg

Hochhäuser:

In der Welterbestadt Quedlinburg gibt es keine Hochhäuser gemäß §2 Abs. 4 Satz 1 der BAUORDNUNG
DES LANDES SACHSEN-ANHALT (BAUO LSA) IN DER FASSUNG DER BEKANNTMACHUNG VOM 10. SEPTEMBER 2013.

Tiefgaragen:

 Art und Name der Einrichtung
 Ortsteil Größe
 Straße
 Harzsparkasse A.ö.R. 2400m²
 Quedlinburg
 Turnstraße 8 53 Stellplätze
Tabelle 6 Tiefgaragen in der Welterbestadt Quedlinburg

Versammlungsstätten (>200 Personen):

 Bezeichnung der Versammlungsstätte
 Ortsteil Personen
 Straße
 Palais Salfeldt 650
 Kornmarkt 5&6
 Nordharzer Städtebundtheater 280
 Marschlinger Hof 17
 Quedlinburg
 Speicher Kratzenstein 350
 Kaiser-Otto-Straße 28
 Bodelandsporthalle 400
 Rambergweg 7
Tabelle 7 Versammlungsstätten in der Welterbestadt Quedlinburg

Beherbergungsstätten (Hotels und Pensionen >12 Betten):

 Name
 Ortsteil Betten
 Straße
 FAMILOTEL Family Club Harz 130
 Westerhäuser Straße 43
 BEST WESTERN PLUS Hotel- und Veranstaltungshof Schlossmühle 138
 Kaiser-Otto-Straße 28
 Hotel „Zum Bär“ 100
 Markt 8
 Hotel „Am Brühl“ 72
 Billungstraße 11
 Quedlinburg
 WYNDHAM GARDEN Quedlinburg Stadtschloss Hotel 84
 Bockstraße 6 / Klink 11
 Ringhotel „Theophano“ 56
 Markt 13-14
 Hotel „Zur Goldenen Sonne“ 50
 Steinweg 11
 Hotel „Quedlinburger Hof“ 55
 Harzweg 1

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