Schiedsrichter Handbuch - (RSK-RVNO) Vom 30. August 2018
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Informationsquellen Die Informationen des Heftes und viele weitere finden sich auch auf der Homepage des RVNO, bei SwissVolley und bei der FIVB. http://rvno.ch/index.php?id=14 https://www.volleyball.ch/swiss-volley/schiedsrichterlinienrichter/ http://www.fivb.org/EN/Refereeing-Rules/ Der Übersichtlichkeit halber wird bei Personen- und Funktionsbezeichnungen nur die männliche Form verwendet. Die entsprechenden Bezeichnungen gelten aber sowohl für Personen weiblichen als auch männlichen Geschlechts. 2
Inhaltsverzeichnis Vorwort............................................................................... 4 Regeländerungen 2018 ...................................................... 5 Besonderheiten an Spieltagen ........................................... 6 Weiterbildungen/ Beförderungen ...................................... 8 Anleitung für die Schiri-Spielbörse ..................................... 9 Volleyballlizenzen ............................................................. 10 Juniorenlizenz .............................................. 11 Regionallizenz .............................................. 12 Nationallizenz............................................... 13 Regionallizenz/Juniorenlizenz ...................... 14 Nationallizenz/Juniorenlizenz ...................... 17 Doppellizenz Regional .................................. 18 Doppellizenz National .................................. 20 Pendlerlizenz ................................................ 22 Duplikate ...................................................... 22 Lizenzen im Spielberichtsbogen ................... 23 Beschränkungen für Doppellizenzen ........... 24 Schiedsrichterentschädigungen RVNO 2018/2019 .......... 25 N1 – Protokoll ................................................................... 28 N2 – Protokoll ................................................................... 30 Adressen im RVNO ........................................................... 32 3
Vorwort Geschätzte Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter Mit diesem Handbuch möchten wir euch allen ein Hilfsmittel zur Verfügung stellen, welches euch bei Fragen, die nicht explizit im Volleyballreglement aufgeführt sind, weiterhelfen soll. Wir sind uns bewusst, dass wir damit nicht alles abdecken können. Pfeifen müsst ihr immer noch selber, ein Teil der ganzen Administration kann aber hier nachgeschlagen werden. Uns ist auch bewusst, dass dieses Handbuch nicht für die nächsten 20 Jahre in Stein gemeisselt ist. Wir alle wissen: im Volleyball gibt es immer wieder Änderungen, Entwicklungen und Rückschritte. Vor 25 Jahren gab es noch keinen Libero, die Bälle und die Schiedsrichterbekleidung waren weiss, der Ball durfte nur bis zum Bauch gespielt werden, die Sätze waren bei 15 Punkten fertig und nur diejenige Mannschaft konnte einen Punkt erzielen, welche Aufschlag hatte. Soviel zum Thema Veränderungen. Ich wünsche euch allen viel Spass mit diesem Handbuch. Ich hoffe es wird für euch zu einem Wegbegleiter in den nächsten Jahren. Anregungen und Wünsche für überarbeitete Ausgaben sind willkommen und können der RSK gemeldet werden. Matthias Wüthrich Präsident RSK - RVNO 4
Regeländerungen 2018 Die FIVB hat sich der Interpretationsfragen angenommen und über das Casebook präzisiert. Daraus ergeben sich neue Festlegungen. 1. Positionsfehler Es ist kein Fehler mehr, wenn ein gegnerischer Spieler beim Aufschlag das Feld jenseits der Mittellinie berührt (Casebook No. 2.3). 2. Oberes Zuspiel des Liberos in der Vorderzone Bislang wurde in der Auslegung ein „10-Finger-Zuspiel“ des Liberos verlangt, um dem angreifenden Spieler die Auflage zu erteilen, diesen Ball nicht angreifen zu dürfen, solange der Ball vollständig oberhalb der Netzkante ist. Im Casebookfall 5.26 wird nun beschrieben, dass jegliches Spielen des Balles mit einer oder zwei Händen durch den Libero und dem damit verbundenen Versuches eines Zuspiels als ein oberes Zuspiel zu werten ist und der Angreifer entsprechend eingeschränkt wird. Lediglich im Rahmen einer sich selbst schützenden Aktion des Spielers darf ein (einhändiges) Spielen des Balles nicht als fehlerhaft gewertet werden. 3. Änderung des Volleyball-Reglements Darüber hinaus wurde seitens SwissVolley auch das Reglement verändert: In allen Ligen sind nun bis zu 14 Spieler pro Mannschaft zulässig. Bei 13 oder 14 in der Mannschaftsliste eingetragenen Spielern ist ein Team aber verpflichtet, genau 2 Liberos für das Spiel zu benennen. Sollten nur 12 oder weniger Spieler in der Mannschaftsliste stehen, so können wie bisher 0 oder 1 oder 2 Liberos benannt werden. 5
Besonderheiten an Spieltagen Was tun, wenn... Eine Lizenz nicht vorliegt Die Mannschaftsführer sind dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen bis spätestens 30 Min. vor dem effektiven Spielbeginn dem Schiedsrichter abgegeben werden. Spieler, welche 2 Minuten vor Spielbeginn nicht anwesend sind, müssen vom Matchblatt gestrichen werden. Spieler ohne gültige Lizenz und ohne Ausweis mit Foto sind nicht spielberechtigt und dürfen auf dem Matchblatt nicht eingetragen werden. Fehlende Lizenzen sind innert 48 Std. ans Sekretariat RVNO zu senden (Kopie genügt, durch Mannschaft). Für die Umtriebe ist eine Entschädigung von Fr. 20.--/Lizenz zu bezahlen. Eine fehlende Lizenz und Identifikation mit einem Ausweis mit Foto ist in jedem Fall auf dem Matchblatt einzutragen! Ich die Netzhöhe nicht kenne Damen/ Juniorinnen U23/U19/U17 2.24 m Juniorinnen U15 6:6 2.15 m Herren/Junioren U23/U19 2.43 m Junioren U17 2.35 m Eine Mannschaft Protest einlegt Ist eine Mannschaft mit einem Entscheid des Schiedsrichters nicht einverstanden, so muss der Spielkapitän dies unter Verwendung des Wortes "Protest" oder des Ausspruches "ich protestiere" dem 1. Schiedsrichter mitteilen. Auf dem Matchblatt wird sofort der Spielstand eingetragen. Die Vervollständigung erfolgt am Ende des 6
laufenden Satzes. Eine schriftliche Begründung/Bestätigung zum Protest ist innert 48 Stunden an das Sekretariat RVNO zu senden. Gleichzeitig ist die Protestgebühr gem. GO auf das Konto des RVNO einzuzahlen. Eine Mannschaft nicht erscheint Ist eine Mannschaft bei offiziellem Spielbeginn nicht anwesend, so muss 15 Minuten abgewartet werden. Erscheint die betreffende Mannschaft innerhalb dieses Zeitraums, so wird das Spiel ordnungsgemäss ausgetragen. Der Grund der Verspätung ist auf dem Matchblatt einzutragen. Es erfolgen keine zusätzlichen Sanktionen. Erscheint die betreffende Mannschaft nicht oder erst nach Ablauf der Wartefrist, so erklärt der Schiedsrichter das Spiel nach Ablauf der Wartefrist als nicht durchführbar und vermerkt dies auf dem Matchblatt. Die gegnerische Mannschaft und der Schiedsrichter können sich nach Ablauf der Wartefrist bereit erklären, das Spiel bei Eintreffen der verspäteten Mannschaft dennoch durchzuführen (vorausgesetzt, dass die Benützungsdauer der Halle nicht beschränkt und kein nachfolgendes Spiel angesetzt ist). Eine Durchführung des Spiels unter Vorbehalt eines Protestes infolge der Verspätung ist nicht zulässig. Ein Schiedsrichter nicht erscheint Fehlt bei einem Spiel der Schiedsrichter, so ist jeder lizenzierte Schiedsrichter verpflichtet einzuspringen, wenn dies aufgrund seiner Qualifikation möglich und nach den Umständen zumutbar ist. Sind beide Mannschaften einverstanden, muss der einspringende Schiedsrichter nicht die erforderliche Qualifikation aufweisen. Der Vorgang wird im Matchblatt unter Bemerkungen eingetragen. 7
Weiterbildungen/ Beförderungen Alle Schiedsrichter des RVNO werden anfangs der Saison zur jährliche Schiedsrichterversammlung durch die amtierende RSK eingeladen. Hierbei informiert die RSK über die aktuellen Entwicklungen im Verband, Regeländerungen und neue Weisungen im Spielbetrieb. Auch dient die Versammlung zum Austausch der RSK mit den Schiedsrichtern. Hier können Ideen und Wünsche vorgebracht werden, die dann nach Prüfung der Machbarkeit gegebenenfalls umgesetzt werden. Auch bestimmen hier die Schiedsrichter, wer sie denn in der RSK vertritt. Die RSK wird regelmässig auf der Schiedsrichterversammlung gewählt. Darüber hinaus müssen alle Schiedsrichter eine jährliche Standortbestimmung absolvieren. Die RSK hat damit gute Erfahrungen gemacht, denn so kann in einem gewissen Rahmen sichergestellt werden, dass alle Schiedsrichter sich mit den aktuellen Regeln auseinandersetzen. Bei guten und sehr guten Leistungen eines Schiedsrichters kann dieser durch die RSK auch befördert werden. Ein entsprechendes Angebot erhält der Schiedsrichter am Ende der Saison durch die RSK. Bei Annahme ist dann ein Einsatz in höheren Ligen möglich. Durch die begrenzten Ressourcen des RVNO sind wir aber auch darauf angewiesen, dass die Schiedsrichter ihren Wunsch nach Förderung auch kommunizieren. Dies ist im Volleyball-Manager möglich und nötig! Wer eine entsprechende Angabe im System macht, wird hinreichend oft beobachtet, so dass am Ende der Saison ein Bild für die RSK entsteht, auf dessen Grundlage eine Beförderungsempfehlung ausgesprochen werden könnte. 8
Anleitung für die Schiri-Spielbörse Die Schiri-Spielbörse dient dazu ohne grossen administrativen Aufwand Spiele untereinander auszutauschen. Sie ist nicht dazu gedacht, sich seiner Schiedsrichterpflicht zu entziehen, indem man nur Spiele in der Börse abgibt, ohne nach Möglichkeit selber welche zu übernehmen. Vorgehen: Ein Spiel, welches du nicht pfeifen kannst in die Börse stellen: Im MyVolleymanager auf Einsatzplan gehen und das abzugebende Spiel mit dem blauen Feld ganz hinten in der Zeile in die Börse stellen. Achtung: Solange Du keine Bestätigung per Mail erhältst, dass dieses durch eine Kollegin oder einen Kollegen übernommen wurde, bleibst Du für Deinen Einsatz verantwortlich und musst das Spiel selber pfeifen. Ein Spiel aus der Börse übernehmen: Im MyVolleymanager auf Schiribörse gehen und das zu übernehmende Spiel über das grüne Feld hinter dem Anbieter anwählen. Es können nur Spiele übernommen werden, für welche man qualifiziert ist; alle anderen haben hinten keinen grünen Link. Spiele des Vereins, für welchen man als Schiri gemeldet ist, können nicht direkt übernommen werden. Eine Umteilung durch die Aufgebotsstelle ist aber auf Anfrage möglich. 9
Volleyball Lizenzen Lizenzarten Wir unterscheiden die folgenden Lizenzarten: - Ordentliche Lizenzen: Junioren-Lizenz, Regionalliga-Lizenz, Nationalliga-Lizenz - Speziallizenzen: Doppellizenz Regional, Doppellizenz National, Pendlerlizenz - Lizenzen Offizieller: Trainerlizenz, Schiedsrichterlizenz, Schreiberlizenz Die abgebildeten Lizenzen stammen aus dem Triagonal-System. Ein Teil der Lizenzen sind auf Deutschschweizer Vereine und der andere auf Westschweizer Vereine ausgestellt. Daher kann die Bezeichnung leicht differieren. Beispiel: LAS = JFL Lizenzen erhalten ihre Gültigkeit, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen. Sie müssen - mit einem Foto versehen und zusammengeklebt sein. - mit einer Unterschrift versehen sein. - auf die laufende Saison ausgestellt sein. Sollte ein Spieler eine aktuelle Lizenz vorweisen, die ohne Foto versehen ist, so muss er einen Ausweis vorlegen. Dies ist unter Bemerkungen einzutragen. Die Lizenz wird ansonsten ganz normal behandelt (Abstreichen der betreffenden Liga). Grundsätzlich darf ein Spieler nur dort eingesetzt werden, wo die Felder hell sind, Ausnahmen werden bei den entsprechenden Lizenzen beschrieben. 10
Juniorenlizenz Diese Lizenz (JG = Jugendlizenz U15) ist gültig für alle Junioren Ligen U23-U15, aber immer nur in einer Gruppe pro Liga. Sie darf z. Bsp. nicht U23 1. Stärkeklasse und U23 3. Stärkeklasse spielen, ausser das Team steigt nach der Vorrunde ab. Somit wäre sie auch dort spielberechtigt. Sie ist berechtigt zweimal in einer Erwachsenen-Ligamannschaft (NLA – 5.Liga) zu spielen. Nach dem zweiten Einsatz ist die Lizenz ungültig und muss ersetzt werden. Es wird hier nicht unterschieden ob sie zweimal in der gleichen Liga oder in zwei verschieden Ligen gespielt hat. Es dürfen somit auch keine Einsätze mehr in Junioren Ligen bestritten werden!!! 11
Regionallizenz Diese Lizenz ist gültig für alle regionalen Ligen 2. Liga bis 5. Liga, aber immer nur in einer Gruppe pro Liga. Das S steht für Seniorin. Sie ist berechtigt an der Senioren- Schweizermeisterschaft teilzunehmen. Ihre Stammmannschaft ist die 4. Liga Gruppe B. Sie hat jedoch einmal in der 3. Liga Gruppe A und einmal in der 2. Liga gespielt, somit erlischt die Spielberechtigung für die 4. Liga. Spielt sie ein weiteres Mal in der 2. Liga darf sie auch nicht mehr in der 3. Liga eingesetzt werden. Sollte sie mit dieser Lizenz zweimal in der nationalen Liga eingesetzt werden, ist diese ebenfalls ungültig und muss ersetzt werden. 12
Nationallizenz Diese Lizenz ist gültig für alle nationalen Ligen NLA bis 1. Liga, aber immer nur ein einer Gruppe pro Liga. Das S steht für Senior. Er ist berechtigt an der Senioren-Schweizermeisterschaft teilzunehmen. Das «D» steht für die Dopingerklärung die er unterschrieben hat (nur NLA und NLB notwendig) Seine Stammmannschaft ist die 1. Liga. Er ist einmal in der NLA und einmal in der NLB eingesetzt worden. Somit darf er in der 1. Liga nicht mehr spielen. Einem Einsatz an der Senioren-Schweizer- meisterschaft steht aber nichts im Weg. 13
Regionallizenz/ Juniorenlizenz Diese Lizenz ist gültig für alle regionalen Ligen 2. Liga bis 5. Liga, aber immer nur in einer Gruppe pro Liga. Ausserdem darf sie in allen Junioren Ligen in U23-U17 in einer Mannschaft pro Alterskategorie und Stärkeklasse spielen. Ein Junior erhält IMMER alle Junioren Ligen, in denen sie/er nach ihrem Jahrgang spielen kann, freigeschaltet (weiss). Im Gegensatz zu den regionalen Spielerinnen (über U23) darf sie parallel in zwei Erwachsenen-Ligen spielen. In allen nicht violett hinterlegten Bereichen kann sie eingesetzt werden. 14
Wir habe diese Lizenz mehrmals abgebildet mit verschieden Varianten: § Im Jugendbereich ist alles in Ordnung. Sie kann und darf vom Alter her in drei Mannschaften spielen – in jeder Altersklasse in einer Mannschaft. Im Regionalligabereich hat sie sowohl in der 2 Liga, 3. Liga und 4. Liga gespielt. Das Reglement sagt in diesem Fall, dass sie nur noch in den zwei höheren Ligen eingesetzt werden darf. Somit ist sie für die 4. und 5. Liga nicht mehr spielberechtigt. Auch wenn es bei der 3. Liga nur einen Diagonalstrich (Liga und Gruppe) hätte, dürfte sie nicht mehr tiefer eingesetzt werden. 1x 2 Liga und 1x 3. Liga 15
Sie hat einmal in der der 1. Liga gespielt. Somit darf sie noch in den Junioren Ligen und in der 2. oder einer höheren Liga eingesetzt werden. Alle anderen regionalen Ligen sind nun gesperrt. Sie hat zweimal mit der Regionalligalizenz in der 1. Liga (=Nationalliga) gespielt somit ist diese Lizenz ungültig. Es muss eine neue Lizenz bestellt werden (Nationalliga Lizenz). Im Gegensatz zur Jugendlizenz muss der Schiedsrichter die Lizenz nach dem zweiten Nationalliga-Einsatz nicht einsenden. 16
Nationallizenz/ Juniorenlizenz Diese Lizenz ist gültig für alle Ligen NLA bis 5. Liga, aber immer nur ein einer Gruppe pro Liga. Ausserdem darf sie in den Junioren Ligen in U23 und U19 in einer Mannschaft pro Alterskategorie spielen. Wir habe diese Lizenz mehrmals abgebildet mit verschieden Varianten: Im Jugendbereich ist alles in Ordnung. Sie kann und darf vom Alter her in zwei Mannschaften spielen. Im Regionalligabereich hat sie sowohl in der 2 Liga als auch 4. Liga gespielt. Nach den Einsätzen in der NLB kann sie nicht mehr in der 3. Liga, 4. Liga und 5.Liga eingesetzt werden. 17
Im Jugendbereich ist immer noch alles in Ordnung. Sie kann und darf vom Alter her in zwei Mannschaften weiterspielen. Nach dem Einsatz in der 1. Liga kann sie in keiner Regionalliga Mannschaft (2. Liga und tiefer) mehr eingesetzt werden. Doppellizenz Regional (DR) 3L B Diese Lizenz ist gültig für alle regionalen Ligen 2. Liga bis 5. Liga, aber immer nur in einer Gruppe pro Liga. Ausserdem darf sie in den Junioren Ligen in U23 und U19 in einer Mannschaft pro Alterskategorie spielen. Ihr Stammverein ist der VBC Ueberstorf. Dort kann sie in allen Ligen sowie in der U23 und U19 spielen, jedoch nicht in der 3. Liga – mit einer Ausnahme: der Zweitverein gehört zu einem anderen 18
Regionalverband, dann ist auch das Spielen in einer Gruppe der 3. Liga beim VBC Ueberstorf möglich. 2D Im Zweitverein VBC Langenthal darf sie nur 2. Liga spielen. Claudia hat im Zweitverein Langenthal zwei Einsätze in der 2. Liga absolviert und im Stammverein 2 Einsätze in der 3. Liga somit kann sie in der 4. und 5. Liga nicht mehr eingesetzt werden. Juniorinnen-Einsätze sind im Stammverein weiterhin möglich. Sollte Claudia einen Einsatz in der 1. Liga absolvieren entfällt die Spielberechtigung im Stammverein für die 3. Liga ebenfalls. 2D Bei einem zweiten Einsatz in der 1. Liga oder höher wird diese Lizenz ungültig. (Kreuz in einem grauen Feld bzw. je ein Strich in je einem grauen Feld) 19
Doppellizenz National (DN) Sandro hat eine Doppellizenz National und kann im Stammverein alle Ligen ausser der 1L sowie Junioren U23 spielen. Im Zweitverein kann er in der 1. Liga eingesetzt werden. Mit dieser Lizenz ist immer noch alles in Ordnung: Stammverein: U23 1. Stärkeklasse Gruppe A; NLA und NLB Zweitverein: nichts Er kann im Stammverein keine Spiele mehr in der 1. Liga und tiefer spielen. Auch im Zweitverein darf er nicht mehr spielen. 20
Mit dieser Lizenz ist alles in Ordnung so lange er bei den folgenden Mannschaften spielt: - Stammverein U23 1 Stärkeklasse Gruppe A; 2. Liga - Zweitverein 1. Liga. Er kann im Stammverein keine Spiele mehr in der 3. bis 5. Liga bestreiten. Im Zweitverein kann er auch keine Einsätze in der NLB oder NLA bestreiten da er dort nur in der 1. Liga eingesetzt werden darf. 21
Pendlerlizenz Die Pendlerlizenz kann nur an Spieler ausgestellt werden, die nicht mehr im Juniorenalter sind (ü23). Sie dürfen somit gleichzeitig in zwei regionalen Ligen eingesetzt werden aber nicht in der gleichen Region. Wie im Beispiel VBC Freiburg 3. Liga Gruppe B und im Zweitverein Region Wallis beim VBC Flanthey Lens 2. Liga. Duplikat Duplikate sind gleich zu behandeln wir neue Lizenzen sie werden beim ersten Vorlegen abgestrichen. Sollten Zweifel über die Richtigkeit der Angaben vorliegen, können die Mannschaften beim Sekretariat des Regionalverbandes nachfragen, ob dieser Spieler schon weitere Einsätze in einem anderen Team geleistet hat. Den Coacheinsatz immer sofort mit Kreuz vermerken! 22
Lizenzen im Spielberichtsbogen Spieler mit Doppellizenzen sind nur in der Mannschaftsliste zu markieren, sofern es sich um einen Einsatz im Zweitverein handelt (mit «DN» oder «DR»). 23
Beschränkungen für Doppellizenzen Die Anzahl von Doppellizenzen ist auf 3 Doppellizenzen (=Summe aus DR und DN) pro Mannschaft beschränkt. Es werden nur die Doppellizenzen gezählt, die aus einem Zweitverein mitspielen. 2D VC Smash Winterthur Fall 1: Claudia spielt in der 2. Liga bei Winterthur – sie ist im Spielberichtsbogen wie oben S. Meier mit einem DR zu versehen und zählt zu den drei erlaubten Doppellizenzen. Fall 2: Sie spielt 3. Liga bei Ueberstorf. Hier ist in der Mannschaftliste kein Vermerk zu machen. Auch zählt sie nicht als „Doppellizenz“. 24
Schiedsrichterentschädigungen RVNO 2018/2019 Spielleitung (pro Spiel): NLA Schiedsrichter Montag – Freitag CHF 300.00 NLA Schiedsrichter Samstag - Sonntag - nationaler Feiertag CHF 200.00 NLA Linienrichter CHF 85.00 NLB Schiedsrichter Montag – Freitag CHF 180.00 NLB Schiedsrichter Samstag - Sonntag - nationaler Feiertag CHF 140.00 → Alle NLA/NLB-Spiele werden komplett über myvolley abgerechnet. 1. Liga (Abrechnung je hälftig mit beiden Teams, inkl. Reisespesen und Verpflegungsentschädigung) CHF 75.00 2. Liga CHF 50.00 3. Liga CHF 50.00 4. Liga CHF 40.00 U23 1. St.Kl. CHF 40.00 U23 2. St.Kl. und tiefer CHF 30.00 übrige J-Spiele CHF 30.00 Alle Schiedsrichterentschädigungen der Regional- und J-Ligen werden durch die Heimmannschaft ausbezahlt. Reisespesen: alle Regional- und J-Ligen, ohne 1. Liga, NLB, NLA: öV-Ticket 2. Klasse 1/1 retour Wohnort – Spielort (üblicher Reiseweg), Abrechnung Ende Saison via Schiedsrichterrapport ( Spesenblatt). Bei Doppelspielen am gleichen Tag in derselben Halle dürfen die Reisespesen nur 1x verrechnet werden. NLA / NLB Schiedsrichter (Abrechnung via myvolley): schnellste Route Wohnort - Spielort gem. Google Maps bis 50km CHF 30.00 >50 bis 100km CHF 70.00 >100 bis 150km CHF 110.00 >150km CHF 160.00 25
Linienrichter (Abrechnung via myvolley): schnellste Route Wohnort - Spielort gem. Google Maps bis 20km CHF 15.00 >20 bis 40km CHF 30.00 >40 bis 60km CHF 50.00 >60km CHF 60.00 1. Liga (Abrechnung in bar, jeweils zur Hälfte mit den Teams): Montag bis Freitag: Privatfahrzeug CHF 0.50 pro km, gemäss Google Maps schnellste Route Wohnort – Spielort retour Samstag und Sonntag: öV-Ticket (üblicher Reiseweg) 2. Klasse 1/1 retour Wohnort – Spielort. Wenn Rückkehr nach 01:00 des nächsten Tages: wie Montag - Freitag. Abrechung Reisespesen Doppelspiele national / regional: NLA – NLA (inkl. LR) Reisespesen hälftig pro Spiel abrechnen NLA – NLB (inkl. LR) Reisespesen beim NLA-Spiel abrechen NLA - 1. Liga (inkl. LR) Reisespesen beim NLA-Spiel abrechen NLA - Regional- oder J-Liga (inkl. LR) Reisespesen beim NLA-Spiel abrechen NLB – NLB Reisespesen hälftig pro Spiel abrechnen NLB - 1. Liga Reisespesen beim NLB-Spiel abrechen NLB - Regional- oder J-Liga Reisespesen beim NLB-Spiel abrechen 1. Liga - 1. Liga Reisespesen hälftig pro Spiel abrechnen 1. Liga - Regional- oder J-Liga Reisespesen beim 1.-Liga-Spiel abrechen Dabei ist es egal in welche Reihenfolge die Spiele stattfinden. 26
Verpflegungsentschädigung: Die Verpflegungsentschädigung darf pro Tag und Halle nur 1x abgerechnet werden. Schiedsrichter NLA, NLB und Linienrichter erhalten keine Verpflegungsentschädigung. Diese gibt es ausschliesslich in der 1. Liga: Zwei 1.-Liga-Spiele, Länge Reiseweg unerheblich CHF 20.00 Ein 1.-Liga-Spiel und Reiseweg >30km pro Weg CHF 20.00 Ein 1.-Liga-Spiel und Reiseweg
N1 Protokoll H-60 Garderoben (MS + SR) und Halle stehen zur Verfügung H-30 Schiedsrichter (umgezogen) + Schreiber einsatzbereit in der Halle • Überprüfung Spieleinrichtungen und Kontrolle Material o Schreibertisch o Anzeigetafeln o Putzgeräte (Wischer oder Putzlappen) o Reserveantennen o Bodenmarkierungen o Decke (Geräte) o Spielbälle (Druck, Farbe, Stempel, Fabrikat) • Anweisung an den Schreiber zur Vorbereitung des Matchblattes und Absprache für Meldungen • Schiedsrichterentschädigung einkassieren • frankierter Umschlag liegt bereit • Lizenzen werden dem Schreiber abgegeben • Kontrolle der Matchblatteintragungen des Schreibers o Lizenznummern o Spielernummern o Werbung o Liga o Spielnummer gemäss Spielplan H-16 Überprüfung von Höhe und Spannung des Netzes (inkl. Position der Antennen und der Seitenbänder) H-15 Auslosung (beim Schreibertisches) • Bedingungen für eine Spielzugwiederholung • SR lost das Aufgaberecht / Spielfeldwahl aus • Bestimmung des Matchballes • Einspielzeit und Ablauf festlegen • Captain und Trainer unterschreiben • SR informiert den Schreiber über das Resultat der Auslosung H-14 Offizielles Aufwärmen • Pfiff des SR (offizieller Beginn des Aufwärmens) • Kontrolle + Vervollständigung der Spieleinrichtung (s. H-30, lit. A + B) • Kontrolle der Lizenzen (Spieler, Trainer, Schreiber) o Foto o Ligazugehörigkeit - abstreichen falls nötig (Kreuz bei 1. Coacheinsatz) 28
o Unterschrift o Saison / Jahr o Lizenznummer • Einspielzeit + Einspielen der Mannschaften überwachen H-03 Einspielen beenden (SR pfeift, MS verlassen Spielfeld + ziehen ihr offizielles Tenü an) H-03 Nichtanwesende Spieler streichen (Anweisung SR an Schreiber) H-01 Betreten des Spielfeldes (MS stellen sich entlang der Seitenlinie auf (links und rechts der Mittellinie, mit dem Rücken zum Schreibertisch, der SR auf der linken Seite), SR pfeift, sämtliche auf dem MB eingetragenen Spieler begeben sich mit dem SR aufs Feld (längsseits in der Mitte des Feldes mit Blick zur Haupttribüne), SR pfeift, Begrüssungsspruch der MS auf dem Feld, Handshake der Spieler am Netz, Rückkehr der Spieler zur jeweiligen Mannschaftsbank, SR begibt sich zum Schreiber und pfeift, 6 Anfangsspieler des 1. Satzes betreten das Feld, SR kontrolliert die Positionen und diktiert sie dem Schreiber, Libero betritt das Feld, SR übergibt den Matchball) H-00 Matchbeginn (SR bewilligt den ersten Aufschlag) Zwischen den Sätzen • SR pfeift, die Pause beginnt, MS besammeln sich hinter der Grundlinie • MS wechseln das Feld (SR pfeift) • Satzpause wird nach 2½ Min. beendet (SR pfeift) • Grundspieler betreten das Spielfeld • SR kontrolliert Aufstellungen, diktiert dem Schreiber, Übergabe des Spielballes • nach 3 Min. gibt SR das Spiel frei Nach dem letzten Satz • MS besammeln sich auf der Grundlinie • Schreiber schliesst das Matchblatt ab • Will eine MS eine Bemerkung auf dem Matchblatt eintragen, so muss zwingend der Name der MS und die Unterschrift (direkt bei der Bemerkung) des Captains drauf • Schreiber (vervollständigt allenfalls das Matchblatt und) unterschreibt • Schreiber holt Unterschriften der Captains ein • SR kontrolliert das Matchblatt und unterschreibt • SR bringt blauen Durchschlag der Gast-MS, gelben Durchschlag der Heim- MS • SR bringt Original innert 24h zur Post 29
N2 Protokoll H-60 Garderoben (MS + SR) und Halle stehen zur Verfügung H-30 1.+2. Schiedsrichter (umgezogen) + Schreiber einsatzbereit in der Halle • Überprüfung Spieleinrichtungen und Kontrolle Material o Schreibertisch o Anzeigetafeln o Putzgeräte (Wischer oder Putzlappen) o Reserveantennen o Bodenmarkierungen o Decke (Geräte) o Spielbälle (Druck, Farbe, Stempel, Fabrikat) • Anweisung an den Schreiber zur Vorbereitung des Matchblattes und Absprache für Meldungen (Schreiber + 2. SR) • Schiedsrichterentschädigung einkassieren • frankierter Umschlag liegt bereit (nur RVNO; NL & Cup --> 1.SR) • Lizenzen werden dem Schreiber abgegeben • Kontrolle der Matchblatteintragungen des Schreibers o Lizenznummern o Spielernummern o Werbung o Liga o Spielnummer gemäss Spielplan H-16 Überprüfung von Höhe und Spannung des Netzes (inkl. Position der Antennen und der Seitenbänder) H-15 Auslosung (in der Nähe des Schreibertisches) • Bedingungen für eine Spielzugwiederholung • 1. SR lost das Aufgaberecht / Spielfeldwahl aus • Bestimmung des Matchballes • Einspielzeit und Ablauf festlegen • Captain und Trainer unterschreiben • 1. SR informiert den Schreiber über das Resultat der Auslosung H-14 Offizielles Aufwärmen • Pfiff des 1. SR (offizieller Beginn des Aufwärmens) • Kontrolle + Vervollständigung der Spieleinrichtung (s. H-30, lit. A + B) • Kontrolle der Lizenzen (Spieler, Trainer, Schreiber) o Foto o Ligazugehörigkeit - abstreichen falls nötig (Kreuz Coacheinsatz) o Unterschrift o Saison / Jahr o Lizenznummer 30
• Einspielzeit + Einspielen der Mannschaften überwachen H-12 Positionsblätter – 2. SR besorgt sich die Positionsblätter bei den Teamtrainern; er fragt allenfalls nach, ob die MS mit Libero spielen möchte; die Positionsblätter müssen unterschrieben sein; Überwachung des Übertrags ins MB H-03 Einspielen beenden (1. SR pfeift, MS verlassen Spielfeld + ziehen ihr offizielles Tenü an) H-03 Nichtanwesende Spieler streichen (Anweisung 1. SR an Schreiber) H-01 Betreten des Spielfeldes (MS stellen sich entlang der Seitenlinie auf (links und rechts der Mittellinie, mit dem Rücken zum Schreibertisch; 1. SR auf der linken, 2. SR auf der rechten Seite), 1. SR pfeift, sämtliche auf dem MB eingetragenen Spieler begeben sich mit den SR aufs Feld (längsseits in der Mitte des Feldes mit Blick zur Haupttribüne), 1. SR pfeift, Begrüssungsspruch der MS auf dem Feld, Handshake der Spieler am Netz, Rückkehr der Spieler zur jeweiligen Mannschaftsbank, 1. SR pfeift, 6 Anfangsspieler des 1. Satzes betreten das Feld, 2. SR kontrolliert die Positionen, Libero betritt das Feld, 2. SR übergibt den Matchball) H-00 Matchbeginn (2. SR teilt dem 1. SR mit, dass die Teams, der Schreiber und er bereit sind; 1. SR bewilligt den ersten Aufschlag) Zwischen den Sätzen • SR pfeift, die Pause beginnt, MS besammeln sich hinter der Grundlinie • MS wechseln das Feld (1. SR pfeift) • 2. SR erhält Positionsblätter • Satzpause wird nach 2½ Min. beendet (2. SR pfeift) • Grundspieler betreten das Spielfeld • 2. SR kontrolliert Aufstellungen, Übergabe des Spielballes • nach 3 Min. gibt 1. SR das Spiel frei Nach dem letzten Satz • MS besammeln sich auf der Grundlinie • MS verabschieden sich auf ein Zeichen des 1. SR, verlassen das Spielfeld • Schreiber schliesst das Matchblatt ab • Will eine MS eine Bemerkung auf dem Matchblatt eintragen, so muss zwingend der Name der MS und die Unterschrift (direkt bei der Bemerkung) des Captains drauf • Schreiber (vervollständigt allenfalls das Matchblatt und) unterschreibt • Schreiber holt Unterschriften der Captains ein • 2. SR kontrolliert das Matchblatt und unterschreibt • 1. SR kontrolliert das Matchblatt und unterschreibt • 1. oder 2. SR bringt blauen Durchschlag der Gast-MS, gelben Durchschlag der Heim-MS • 1. SR bringt Original innert 24h zur Post 31
Mitglieder der Regionalen Schiedsrichterkommission Matthias 079 357 63 21 Präsident Wüthrich rsk@rvno.ch Herbert Kursadministration/ 079 766 99 34 Hofmann E-Learning admin-rsk@rvno.ch Sandra 079 360 37 48 Ausbildung Auricht sr-ausbildung@rvno.ch Martin 076 480 88 08 Beobachtung Auricht sr-beobachtung@rvno.ch Claudia 076 537 72 99 Aufgebotsstelle Wüthrich sr-aufgebot@rvno.ch Sekretariat RVNO Hedy Hauser Chäserenstrasse 9105 Schönengrund 071 361 17 75 32
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