Segelanweisung 25. Eckernförder Eichhörnchen 02./03. Juni 2018

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Segelanweisung 25. Eckernförder Eichhörnchen 02./03. Juni 2018
Segelanweisung

           25. Eckernförder Eichhörnchen

                         02./03. Juni 2018

   Ranglistenregatta und Kreismeisterschaft für Opti A/B
      Ranglistenregatta für Europe, 420er und 29er

      Segelclub Eckernförde – Eckernförde

   Gesamtleitung:                     Oliver Grandt
   Regattabüro:                       Bodo Biedermann
   Wettfahrtleiter:                   Olaf Stormer

1. Regeln
1.1 Die Wettfahrten werden nach den jeweils neuesten WR von World Sailing, den ab
    dem 01. Februar 2017 gültigen Ordnungsvorschriften des DSV, den von World Sai-
    ling oder dem Technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln sowie
    der Ausschreibung und der Segelanweisung gesegelt. Im Zweifelsfall gilt die Segel-
    anweisung.
1.2 Es gilt Kategorie C für Werbung gemäß World Sailing-Regulation 20.
1.3 Alle teilnehmenden Boote müssen gültige Messbriefe oder bestätigte Kopien bereit-
    halten. Opti-Segler müssen bei der Anmeldung ihren Jugendseglerpass vorlegen
    (Ergänzung WR 78).
1.4 Nur die in der Meldung angegebene Segelnummer darf geführt werden. Abweichun-
    gen davon bedürfen der Zustimmung der Wettfahrtleitung und müssen vor dem Start
    sowohl im Regattabüro als auch am Startschiff angemeldet werden. Andernfalls wird
    das Boot als DNC gewertet.
1.5 Alle Teilnehmer müssen Mitglied eines von ihrem nationalen Verband anerkannten
    Segelclubs sein.
Segelanweisung 25. Eckernförder Eichhörnchen 02./03. Juni 2018
1.6 In Ergänzung zur WR Regel 46, in Verbindung mit den OV des DSV, muss der für
    die Führung eines Bootes Verantwortliche entweder einen gültigen DSV-
    Führerschein, den Jüngstensegelschein, den Sportsegelschein oder einen für das
    Fahrtgebiet vorgeschriebenen oder empfohlenen amtlichen, vom DSV im Auftrage
    des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellten und
    gültigen Führerschein besitzen. Von ausländischen Teilnehmern wird der entspre-
    chende, in ihrem Landesverband gültige Befähigungsnachweis gefordert.
1.7 Für jedes Boot muss eine Haftpflichtversicherung von mindestens 3,0 Mio. € vorhan-
    den sein, die das Regattarisiko abdeckt. Der Nachweis ist auf Verlangen dem durch-
    führenden Verein vorzulegen.
1.8 Schiedsrichterboote gelten als Hindernisse im Sinne der WR. Sie sind gekennzeich-
    net durch eine weiße Flagge mit dem Buchstaben „J“ oder „Jury“.

2. Mitteilungen für Teilnehmer
2.1 Mitteilungen der Wettfahrtleitung oder des Schiedsgerichts erfolgen durch Aushang
    an der Tafel für Bekanntmachungen. Sie befindet sich vor dem Regattabüro.
2.2 Bekanntmachungen werden durch Setzen folgender Signale am Hafenmast signali-
    siert:
         Flagge „L“: An der offiziellen Tafel ist eine Bekanntmachung ausgehängt.
         Flagge „P“: Auslaufen, es erfolgen in Kürze die Starts zu den Wettfahrten.
         Antwortwimpel „AP“: Startverschiebung
         Antwortwimpel „AP“ über „A“: Heute keine Wettfahrt mehr
         Klassenflagge zusätzlich: Signal gilt nur für diese Klasse (siehe SA 4.5)

3. Änderungen der Segelanweisungen
   Die Segelanweisungen können durch Aushang an der Tafel für Bekanntmachungen
   (vor dem Regattabüro) geändert werden. Änderungen, die bereits am 1.Wettfahrttag
   in Kraft treten, werden spätestens bis 11:00 Uhr bekanntgegeben. Von 11:00 Uhr bis
   20:00 Uhr bekanntgegebene Änderungen gelten dann ab dem 2. Wettfahrtag.

4. Zeitplan der Wettfahrten
4.1 Wettfahrttage sind der 02. und 03. Juni 2018.
4.2 Zeitplan:
    - Anmeldung im Regattabüro: Samstag, 02.06.2018, von 07.30 Uhr bis 11.30 Uhr
    - Die Steuermannsbesprechung findet am 02.06.2018 um 11.30 Uhr in Halle 3
        statt.
    - Der geplante Zeitpunkt für das Ankündigungssignal der ersten Wettfahrt ist:
        Samstag, 02.06.2018, um 12:55 Uhr, anschließend weitere Wettfahrten
    - Der geplante Zeitpunkt für das Ankündigungssignal der 1. Tageswettfahrt am
        Sonntag, 03.06.2018, ist 9.55 Uhr
    - Letzte Startmöglichkeit: Sonntag, 03.06.2018: 13.00 Uhr
4.3 Anzahl der Wettfahrten
    Opti A/Opti B:       6 Wettfahrten
    Europe/420er:        6 Wettfahrten
    29er:                8 Wettfahrten
4.4 Zeitplanänderungen werden durch rechtzeitigen Aushang an der Tafel für Bekannt-
    machungen vor dem Regattabüro bekanntgegeben.
5. Bahnen
5.1 Zuordnung der Bahnen:
    Bahn A: Opti B
    Bahn B: Opti A & Europe
    Bahn C: 420er & 29er
    Die Lage der Bahnen ist der angehängten Seekarte (Bahnskizze) zu entnehmen.
5.2 Bahnmarken:
    Bahn A: orangefarbene Tetraeder Schwimmkörper
    Bahn B: orangefarbene zylindrische Schwimmkörper
    Bahn C: gelbfarbene zylindrische Schwimmkörper
    Als Offsettonne wird eine Spierentonne mit orangefarbener Flagge verwendet.
5.3 Die Wettfahrtleitung legt, von der Startlinie aus gegen den Wind, die Bahnmarke 1
    aus. Die WL kann am Startschiff die Kompasspeilung zur Bahnmarke 1 anzeigen.
5.4 Die anderen Bahnmarken werden entsprechend der beigefügten Kursskizzen ausge-
    legt. Die Zeichnungen im Anhang zeigen die Kurse, die Reihenfolge in der die
    Bahnmarken gerundet werden müssen und die Seiten an denen sie passiert werden
    müssen. Anzeige der Bahn erfolgt an der Backbord-Seite des Startschiffes (weiße
    Tafel mit schwarzen Ziffern).
5.5 Das Ende der letzten Tageswettfahrt wird durch Setzen der Flagge „H“ am Zielschiff
    bekanntgegeben.

6. Der Start
6.1 Die Wettfahrten werden nach WR 26 (Ankündigungssginal 5 Minuten vor dem Start)
    gestartet. Das Startsignal für die erste Gruppe ist gleichzeitig das Ankündigungssig-
    nal für die folgende Gruppe.
6.2 Die Startlinie wird gebildet durch einen rot-weiß gestreiften Peilstab auf dem Start-
    schiff der WL an der Steuerbordseite der Startlinie und entweder
        a) einem Peilmast mit orangener Flagge auf einem Boot der Wettfahrtleitung oder
        b) einer Startbahnmarke mit orangefarbener Flagge an der Backbordseite des
        Startschiffes.
6.3 Boote, die nicht innerhalb von 5 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, wer-
    den als nicht gestartet gewertet (Ergänzung WR 28.1 und 29.1).
6.4 Boote, die nicht in der Wettfahrt sind, müssen sich mindestens 50m von Booten, die
    in der Wettfahrt sind, freihalten (Ergänzung zu WR 24).

7. Das Ziel
   Die Ziellinie wird gebildet durch den Mast eines Bootes der WL in der Nähe der Zielli-
   nie mit gesetzter blauer Flagge und einer Zielbahnmarke mit orangener Flagge.
   Bahnabkürzung werden gem. WR 32.2 angezeigt.

8. Strafsystem
   Für die 29er-Klasse sind WR 44.1 und 44.2 geändert:
   Streiche Zwei-Drehungen, setze Eine-Drehung.
9. Zeitlimit/Zielzeiten
9.1 Das Ende der Wettfahrt wird durch Streichen der blauen Flagge angezeigt.
    Die Wettfahrt ist spätestens 20 Minuten nach Zieldurchgang des ersten Bootes be-
    endet.
    Ausnahme 29er-Klasse: Hier beträgt das Zeitlimit 15 Minuten.
    Alle dann noch auf der Bahn befindlichen Boote werden als aufgegeben gewertet
    (Änderung WR 35).
9.2 Die Zielzeit für eine Wettfahrt in den Klassen Opti A und Opti B beträgt 60 Minuten.
    Die Zielzeit für eine Wettfahrt in den Klassen Europe und 420er beträgt 45 Minuten.
    Die Zielzeit für eine Wettfahrt in der Klasse 29er beträgt 30 Minuten.

10. Proteste, Strafen und Anträge auf Wiedergutmachung
10.1 Die Wettfahrten werden von Bahnschiedsrichtern beobachtet, die bei Regelverstö-
    ßen tätig werden. Bei Verstößen gegen WR 42 zeigen sie mit einer gelben, bei Ver-
    stößen gegen Regelns der Teile 1-3 der WR zeigen sie mit einer roten Flagge auf
    das Boot, das eine Regel verletzt hat. Das Zeigen der Flagge gilt gleichzeitig als Auf-
    forderung, sich unverzüglich freizusegeln und sich zu entlasten. Zeigen die Bahn-
    schiedsrichter eine grüne Flagge, dann bedeutet das, dass sie keine Regelverletzung
    beobachtet haben. Proteste gegen Entscheidungen der Bahnschiedsrichter sind
    nicht möglich. Die Bahnschiedsrichter sind zugleich weisungsbefugt im Auftrag der
    WL.
10.2 Ein Boot, das eine Strafdrehung nach WR 44.1, 44.2 oder 31.2 ausgeführt hat,
    muss dies im Wettfahrtbüro schriftlich innerhalb der Protestfrist melden. Bis zum En-
    de der Protestfrist nicht gemeldete Entlastungen gelten als nicht gemacht.
10.3 Ein Boot, das protestieren will, muss dies der Wettfahrtleitung am Zielschiff unmit-
    telbar nach dem Zieldurchgang unter Angabe des Protestgegners mitteilen (Ergän-
    zung WR 61.1(a)).
10.4 Die Protestfrist beginnt mit Ende der letzten Wettfahrt des Tages der entsprechen-
    den Klasse. Die Protestfrist beträgt für Opti B 60 Minuten und für alle anderen Klas-
    sen 90 Minuten (Ergänzung WR 61.3).
10.5 Die Proteste sind auf dem offiziellen Formular im Regattabüro innerhalb der Protest-
    frist einzureichen (Formulare sind dort erhältlich).
10.6 WR Anhang P ist in Kraft. Betroffene Boote werden durch Aushang an der Tafel für
    Bekanntmachungen benachrichtigt. Der Aushang erfolgt spätestens bis zum Ende
    der Protestfrist.
10.7 Die Protestparteien haben sich mit ihren Zeugen am Ende der Protestfrist vor dem
    Verhandlungsraum für die Protestverhandlung einzufinden um den ungefähren Zeit-
    punkt ihrer Protestverhandlung zu erfahren. Erscheinen die Protestparteien zum an-
    gegebenen Zeitpunkt nicht zu ihrer Verhandlung kann gem. WR 63.3 (b) in Abwe-
    senheit verhandelt werden.
10.8 Proteste werden, wenn möglich, in der Reihenfolge des Eingangs verhandelt. Be-
    ginn und Reihenfolge werden an der Tafel für Bekanntmachungen spätestens
    20 min. nach Ende der Protestfrist ausgehängt.
10.9 In Abänderung von WR 66 werden am letzten Wettfahrttag Anträge von Booten auf
    Wiederaufnahme einer Protestverhandlung nicht später als eine Stunde nach Ver-
    kündigung der Entscheidung angenommen.
10.10 Vermessungsproteste oder Einwendungen über Tatsachen, deren Feststellung be-
    reits an den vorhergehenden Tagen zumutbar gewesen wäre werden gemäß WO 6.2
    am Tag der letzten Wettfahrt nicht mehr angenommen.
11. Wertung
    Es wird nach dem Low-Point-System gemäß WR Anhang A gesegelt.
    Werden weniger als 4 Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes
    gleich der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten.
    Werden 4 oder mehr Wettfahrten vollendet, ist die Serienwertung eines Bootes gleich
    der Summe seiner Wertungen in den Wettfahrten mit Ausschluss seiner schlechtes-
    ten Wertung.

12. Sicherheitsanweisungen
12.1 Jeder Steuermann ist für die richtige seemännische Führung seines Bootes in jeder
    Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur in dem in der Ausschrei-
    bung (Haftungsausschluss) dargelegten und anerkannten Umfang (Ergänzung WR
    4).
12.2 Alle Teilnehmer müssen während ihres Aufenthaltes auf dem Wasser Schwimm-
     westen tragen. Nichttragen von Schwimmwesten führt zur Disqualifikation (Ergän-
     zung WR 27.1).
12.3 Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss dies unverzüglich der Wettfahrtleitung
    oder dem Wettfahrtbüro bekannt geben. Nichtbeachtung führt zum Ausschluss aus
    einer Wettfahrt, im Wiederholungsfall aus der Wettfahrtserie.
12.4 Alle Teilnehmer haben sich vor dem Auslaufen persönlich in einer Checkliste
    (Check-out) auszutragen und sich nach Ende der letzten Tageswettfahrt innerhalb
    der Protestfrist persönlich in die gleiche Liste wieder einzutragen. Nichtbeachtung
    kann zur Disqualifikation in allen Tageswettfahrten führen.
12.5 Jeder Optimist muss, ergänzend zu der in den Klassenvorschriften vorgesehenen
    Sicherheitsausrüstung, mit einem Ösfass von mindestens 3 Litern Fassungsvermö-
    gen, einem Paddel und einer am Mastfuß befestigten schwimmfähigen Schleppleine
    von mindestens 8 m Länge und 5 mm Stärke mit Karabiner ausgerüstet sein.

13. Hilfs- und Trainerboote
    Teamleiter, Trainer und weitere Hilfspersonen müssen vom Zeitpunkt des Vorberei-
    tungssignals für die erste startende Klasse außerhalb der Wettfahrtgebiete bleiben,
    bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder aufgegeben haben oder die Wettfahrt-
    leitung eine Verschiebung, einen allgemeinen Rückruf oder einen Abbruch signali-
    siert.

14. Preise
    Siehe Ausschreibung
15. Haftungsausschluss
    Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers/einer Bootsführerin, an
    einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm/ihr, er/sie
    übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine/ihre Mannschaft. Der Bootsfüh-
    rer/Die Bootsführerin ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten
    seiner/ihrer Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des ge-
    meldeten Bootes verantwortlich.
    Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher
    Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der
    Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen be-
    steht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilneh-
    mer/der Teilnehmerin, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Ab-
    sage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
    Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und
    Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer/der Teilnehme-
    rin während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch
    ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftrag-
    ten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswe-
    sentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich
    oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist
    die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vor-
    hersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung
    des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer/die
    Teilnehmerin von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten - Ar-
    beitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen,
    die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei de-
    ren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammen-
    hang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
    Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ord-
    nungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvor-
    schriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzu-
    halten und werden ausdrücklich anerkannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik
    Deutschland.

   Alle Teilnehmer/Teilnehmerinnen müssen einen von ihnen unterschrie-
   benen Haftungsausschluss bei der Anmeldung im Regattabüro abgeben.
   Bei Teilnehmern/Teilnehmerinnen unter 18 Jahren ist dieser zusätzlich
   von ihren Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.

   Der Haftungsausschluss kann bei www.manage2sail.de heruntergeladen
   werden.
16. Anhang
 I.    Seekarte (Bahnskizze)
II. Kurse (Kursskizzen)
Bahn A (Opti B) gilt folgender Kurs

Bahn B (Opti A und Europe) gelten folgende Kurse:
Für die Bahn C (420er & 29er) gelten folgende Kurse:

Kurs 1: Start – 1 – 1a – 2a/2b – 1 – 1a – Ziel
Kurs 2: Start – 1 – 1a – 2a/2b – 1 – 1a – 2a/2b – 1 – 1a – Ziel

Kurs 1/2:

Kurs 3: Start – 1 – 1a – 2 – 3s/3p – 1 – 1a – 3s/3p – Ziel
Kurs 4: Start – 1 – 1a – 2 – 3s/3p – 1 – 1a – 3s/3p – 1 – 1a – 2 – 3s/3p – Ziel

Kurs 3/4:
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