SENIOREN WEGWEISER - Landkreis Schaumburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
SENIOREN WEGWEISER ALLGEMEINES Adressen von Ansprech- partnern, die Sie bei Problemen unterstützen LEISTUNGEN Welche Ansprüche Sie ALT wo geltend machen können ENTLASTUNG Wie Sie zuhause Unterstützung im Alltag bekommen und Dienst- leistungen nutzen können Ein Ratgeber des Kreisseniorenrates Schaumburg 4. überarbeitete Auflage | 2017
Landkreis Schaumburg Senioren- und Pflegestützpunkt Beratung und Unterstützung für ältere und pflegebedürftige Menschen Wir beraten Sie gerne 05721 703-789 Hauptstelle Stadthagen Außenstelle Bad Nenndorf Breslauer Str. 2-4 • 31655 Stadthagen Horster Straße 35 • 31542 Bad Nenndorf Frau Reime 05723 78639-21 Frau Behning 05721 703-722 Sozialarbeiterin zuständig für Samtg. Lindhorst, Koordinatorin der ehrenamtlichen Unterstützungsangebote Sachsenhagen sowie Stadt Rodenberg Sprechzeiten: Mo.14:00 - 16:00 Uhr und nach Vereinbarung Herr Follmann 05721 703-714 Sozialpädagogischer Leiter / Allgemeine Beratung Außenstelle Bückeburg (Eingang Unterwallweg) Frau Kuhlmann 05721 703-713 Bahnhofstraße 25 • 31675 Bückeburg Verwaltungsrechtliche Leiterin / Allgemeine Beratung Frau Schuka 05721 703-756 Sozialarbeiterin zuständig für Samtg. Eilsen, Frau Laux-Hüring 05721 703-718 Niedernwöhren, Nienstädt, Stadt Bückeburg Sozialarbeiterin zuständig für Samtg. Rodenberg (ohne Stadt Rodenberg) sowie Stadt Stadthagen Sprechzeiten: Do.15:00 - 17:00 Uhr Außenstelle Rinteln Frau Schuka 05721 703-756 Sozialarbeiterin zuständig für Samtg. Eilsen, Ostpreussenweg 1 • 31737 Rinteln Niedernwöhren, Nienstädt, Stadt Bückeburg Frau Storzer 05751 9692-27 Sozialarbeiterin zuständig für die Gemeinde Auetal, Sprechzeiten: Stadt Obernkirchen, Stadt Rinteln Mo.- Fr. 08:30 - 12:00 Uhr, Di. 13:30 - 17:00 Uhr Sprechzeiten: Mi.16:00 - 18:00 Uhr, Fr. 10:00 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung und nach Vereinbarung www.schaumburg.de fachdienst-altenhilfe.50@landkreis-schaumburg.de
Inhaltsverzeichnis 3.10.2. Häusliche Pflege und Ambulante Pflegedienste36 3.10.3. Pflegehilfsmittel, technische Hilfen37 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 3.10.4. Tagespflege39 UND BERATUNG 3.10.5. Verhinderungspflege41 3.10.6. Kurzzeitpflege41 1.1. Städte und Gemeinden6 3.11. Hospiz- und Palliativ-Bewegung42 1.2. Landkreis8 1.3. Seniorenbeiräte8 1.4. Kreisseniorenrat10 4. WOHNEN IM ALTER 1.5. Kreisbehindertenrat11 1.6. Wohlfahrtsverbände12 4.1. Wohnberatung und Wohnungsanpassung46 4.2. Seniorenwohnungen47 2. BERATUNG IN EINZELFRAGEN 4.3. Wohnungsbörse48 4.4. Betreutes Wohnen48 2.1. Grundsicherung und Hilfe 4.5. Vollstationäre Versorgung49 zum Lebensunterhalt13 4.5.1. Verzeichnis der Pflegeeinrichtungen 2.2. Wohngeld14 im Kreisgebiet50 2.3. Befreiung von der 4.5.2. Hinweise zur Suche Rundfunkbeitragspflicht14 eines geeigneten Heimplatzes52 2.4. Telefon-Sozialtarif15 4.5.3. Kosten eines Heimplatzes53 2.5. Kriegsopferfürsorge15 4.5.4. Inanspruchnahme von Leistungen 2.6. Landesblindengeld, Blindenhilfe16 der Hilfe zur Pflege53 2.7. Schwerbehindertenausweis16 4.5.5. Heimaufsicht54 2.8. Parkausweis für Menschen mit Behinderung17 2.9. Rentenversicherung17 5. WEITERE HILFSANGEBOTE UND 2.10. Vorsorgevollmacht, Betreuungs- BETÄTIGUNGSMÖGLICHKEITEN und Patientenverfügung18 2.11. Dokumentenmappe20 5.1. Ehrenamtliches Engagement55 2.12. Testament21 5.2. Tafeln, Kleiderläden und 2.13. Beratung in Rechtsfragen, Gebrauchtmöbelabgabe58 Prozesskostenhilfe21 5.3. Selbsthilfegruppen59 5.4. Lebensberatung60 5.5. Telefonseelsorge60 3. HILFEN UND ENTLASTUNG 5.6. Beratung bei psychischen Krisen FÜR DAS LEBEN ZUHAUSE und Erkrankungen60 5.7. Schuldnerberatung61 3.1. Beratung für Seniorinnen und Senioren, 5.8. Verbraucherberatung61 Pflegebedürftige und 5.9. Sicherheit im Alltag62 deren Angehörige 25 5.10. Bildungs- und andere Freizeitangebote62 3.2. Hilfen im Haushalt26 5.11. Seniorenklubs, Begegnungsstätten, 3.3. Essen auf Rädern / Mittagstisch27 Familienzentrum und 3.4. Hausnotruf27 Mehrgenerationenhaus62 3.5. Seniorentaxi und andere Angebote 5.12. Seniorensport65 zur Förderung der Mobilität28 3.6. Ehrenamtliche Seniorenbegleitung31 Impressum Seniorenwegweiser 3.7. Ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe32 Herausgeber: Landkreis Schaumburg, Jahnstraße 20, 3.8. Formularlotsen32 31655 Stadthagen (in Zusammenarbeit mit dem Kreisseniorenrat Schaumburg) 3.9. Besondere Hilfen für Menschen mit Redaktion: Landkreis Schaumburg, einer demenziellen Erkrankung33 Kreisseniorenrat Schaumburg Produktion: Schaumburger Nachrichten, Vera Elze 3.10. Pflegebedürftigkeit – Unterstützungs- Anzeigen: Markus Bruns (verantwortlich) angebote und Leistungen34 Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständig- keit der in diesem Seniorenwegweiser enthalte- 3.10.1. Grundlagen der Pflegeversicherung, nen Angaben kann trotz sorgfältiger Recherche Pflegegrade34 nicht übernommen werden. SENIORENWEGWEISER | 3
Liebe Schaumburgerinnen und Schaumburger! Mit steigender Lebenserwartung steigt der Anteil rat Schaumburg. Dieser für den Landkreis wichtige älterer Menschen an der Bevölkerung. Die Gene- Partner setzt sich als Vertretung für die Belange der ration 60plus nimmt heute einen großen Anteil der Seniorinnen und Senioren ein und wirkt an der po- Einwohnerschaft Deutschlands ein und wird in den litischen Willensbildung mit. kommenden Jahren weiter wachsen. Ein Resultat dieser fruchtbaren Zusammenarbeit ist Der Landkreis Schaumburg macht da keine Ausnah- diese 4. Auflage des Seniorenwegweisers. Diese me. Ältere Menschen von heute sind länger jung Broschüre hält Informationen für das Leben im Al- und vor allem aktiver als es noch vor einigen Jahr- ter bereit, die weit über das Thema Pflege hinausge- zehnten der Fall war. hen. Ich bin sicher, dass nicht nur ältere Menschen, sondern auch Familienangehörige, Nachbarn oder Ziel des Landkreises Schaumburg ist es, die Lebens- andere helfende Personen Neues in diesem für die qualität für seine älteren Bewohnerinnen und Be- Praxis zusammengestellten Ratgeber finden werden. wohner zu erhalten und zu verbessern. Um auf die- sem Weg erfolgreich zu sein, wurden Projekte und Ich wünsche Ihnen mit der neuen Broschüre viel Initiativen auf vielen Gebieten entwickelt. Freude. Möge Sie Ihnen bei der Gestaltung der wei- teren Lebensabschnitte eine Hilfe sein. Fachleute des Landkreises arbeiten mit daran, die Mobilität zu fördern, Wohnraum für Senioren zu schaffen oder im Bündnis gegen Depression für eine Verbesserung der Lebenssituationen von Erkrankten einzutreten. Für den Landkreis ist es von besonderer Bedeutung, ein offenes Ohr für die Bedürfnisse der Seniorin- Jörg Farr nen und Senioren zu haben. Deshalb gibt es jetzt bereits seit mehr als 15 Jahren den Kreissenioren- Landrat des Kreises Schaumburg 4 | SENIORENWEGWEISER
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Seniorinnen und Senioren! Ich freue mich, dass Sie mit dieser Broschüre von Ansprechpartnern ändern sich. Anfang 2017 den neuen Seniorenwegweiser für den Landkreis ist der Kreisseniorenrat neu gewählt worden: Seine Schaumburg in den Händen halten können, der Mitglieder sind auf den folgenden Seiten mit ihren das Ergebnis einer guten und intensiven Zusam- Kontaktdaten aufgeführt. menarbeit zwischen dem Kreisseniorenrat und dem Landkreis darstellt. Aktuelle Informationen auf dem neuesten Stand sind auch an anderer Stelle unverzichtbar. Insbe- Die Mitglieder des Kreisseniorenrats setzen sich sondere auf dem Gebiet der Pflegegesetzgebung auf vielfältige Weise engagiert für die Belange der hat sich in den vergangenen Monaten viel getan. älteren Menschen im Landkreis ein. In seinen re- Die Neuerungen auf diesem Gebiet sind in die gelmäßigen Sitzungen befasst sich der Kreisseni- Broschüre redaktionell eingearbeitet worden. orenrat mit seniorenrelevanten Fragen aus allen denkbaren Bereichen: Seine Stimme hat Gewicht Allen, die an der Neuauflage des Wegweisers mit- durch die Mitwirkung in weiteren Gremien. gearbeitet haben und damit helfen, insbesondere älteren Menschen das Leben im Alltag zu erleich- Ein Projekt, das der Kreisseniorenrat seit seiner tern und zur Steigerung ihrer Lebensqualität beizu- erstmaligen Bildung vor rund 15 Jahren ständig auf tragen, gilt mein herzlicher Dank. seinem Arbeitsplan hat, ist die Herausgabe eines Seniorenwegweisers. Dieser Ratgeber informiert – in mehrere Abschnitte gegliedert – über Hilfs- und Beratungsangebote, gibt aber auch Anregungen für die Gestaltung des täglichen Lebens. Er erlangt dadurch eine nicht zu unterschätzende praktische Bedeutung. Die Broschüre liegt jetzt in ihrer 4. Auflage vor. Karl-Heinz Hansing Wichtig ist den Herausgebern, dass der Inhalt stän- dig aktualisiert wird. Viele Namen und Adressen Vorsitzender des Kreisseniorenrats Schaumburg SENIORENWEGWEISER | 5
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN Stadt Stadthagen UND BERATUNG Rathauspassage 1 31655 Stadthagen In dem Seniorenratgeber werden viele Themenberei- Tel.: 05721 / 782-0 che angesprochen, die Sie über Beratungsmöglich- Mail: stadtverwaltung@stadthagen.de keiten, Rechtsansprüche oder freiwillige Leistungen Internet: www.stadthagen.de in materieller und finanzieller Hinsicht informieren. Gemeinde Auetal Sollte Sie ein Problem beschäftigen, für das Sie Rehrener Str. 25 keine Lösung finden, können Sie sich an die hier 31749 Auetal-Rehren im Eingangskapitel genannten Stellen wenden und Tel.: 05752 / 181-0 werden dort sicherlich auf jemanden treffen, der Ih- Mail: rathaus@auetal.de nen helfen kann oder Sie an die zuständigen Stellen Internet: www.auetal.de verweist. Samtgemeinde Eilsen (Mitgliedsgemeinden Ahnsen, Bad Eilsen, 1.1. STÄDTE UND GEMEINDEN Buchholz, Heeßen, Luhden) Bückeburger Str. 4 Viele Angelegenheiten des täglichen Lebens las- 31707 Bad Eilsen sen sich durch Kontaktaufnahme mit Ihrer örtlichen Tel.: 05722 / 886-0 Gemeindeverwaltung regeln. Wie Sie die für Ihren Mail: info@sg-eilsen.de Wohnsitz zuständige Verwaltung erreichen, können Internet: www.samtgemeinde-eilsen.de Sie der hier abgedruckten Übersicht entnehmen. Samtgemeinde Lindhorst Stadt Bückeburg (Mitgliedsgemeinden Beckedorf, Heuer- Marktplatz 2 - 4 ßen, Lindhorst, Lüdersfeld) 31675 Bückeburg Bahnhofstr. 55a Tel.: 05722 / 206-0 31698 Lindhorst Mail: rathaus@bueckeburg.de Tel.: 05725 / 7001-0 Internet: www.bueckeburg.de Mail: info@sg-lindhorst.de Internet: www.sg-lindhorst.de Stadt Obernkirchen Marktplatz 4 Samtgemeinde Nenndorf 31683 Obernkirchen (Mitgliedsgemeinden Stadt Bad Nenndorf, Tel.: 05724 / 395-0 Haste, Hohnhorst, Suthfeld) Mail: info@obernkirchen.de Rodenberger Allee 13 Internet: www.obernkirchen.de 31542 Bad Nenndorf Tel.: 05723 / 704-0 Stadt Rinteln Mail: info@bad-nenndorf.de Klosterstr. 19 Internet: www.badnenndorf.de 31737 Rinteln Tel.: 05751 / 403-0 Mail: stadtverwaltung@rinteln.de Internet: www.rinteln.de 6 | SENIORENWEGWEISER
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG Samtgemeinde Niedernwöhren Samtgemeinde Rodenberg (Mitgliedsgemeinden Lauenhagen, (Mitgliedsgemeinden Apelern, Hülsede, Meerbeck, Niedernwöhren, Flecken Lauenau, Messenkamp, Pohle, Nordsehl, Pollhagen, Stadt Rodenberg) Flecken Wiedensahl) Amtsstr. 5 Hauptstr. 46 31552 Rodenberg 31712 Niedernwöhren Tel.: 05723 / 705-0 Tel.: 05721 / 9706-30 Mail: info@rodenberg.de Mail: info@sg-niedernwoehren.de Internet: www.rodenberg.de Internet: www.sgndw.de Samtgemeinde Sachsenhagen Samtgemeinde Nienstädt (Mitgliedsgemeinden Auhagen, (Mitgliedsgemeinden Helpsen, Flecken Hagenburg, Stadt Sachsenhagen, Hespe, Nienstädt, Wölpinghausen) Seggebruch) Rathaus Hagenburg Bahnhofstr. 7 Schloßstr. 3, 31558 Hagenburg 31691 Helpsen Tel.: 05033 / 960-0 Tel.: 05724 / 398-0 und Mail: samtgemeinde@sg-nienstaedt.de Rathaus Sachsenhagen Internet: www.sg-nienstaedt.de Markt 1, 31553 Sachsenhagen Tel.: 05725 / 9410-0 Mail: info@sachsenhagen.de Internet: www.sachsenhagen.de Liebelt und Kollegen Notar – Rechtsanwälte – Fachanwälte www.kanzlei-liebelt.de Sind Testament und Patientenverfügung noch aktuell? Oder: Hat sich die Familiensituation zwischenzeitlich geändert? Regelmäßig sind Vorsorgevollmachten nebst Patientenverfügungen zu überprüfen, speziell bei neuen Bereits für ein 18-jähriges „Kind“ das ohnmächtig/geschäftsunfähig im Krankenhaus liegt, sind die El- höchstrichterlichen Entscheidungen oder Änderungen der Familiensituation. tern ohne Vorsorgevollmacht nicht berechtigt, die Risikobelehrung zu unterzeichnen, die ein Arzt vor jedem Eingriff und jeder Behandlung benötigt. Vielmehr ist dann eine vorläufige Betreuung vom Gericht 1. Vorsorgevollmachten/ Patientenverfügungen einzurichten, die selbstverständlich auch Kosten auslöst. a) Erst im Juli 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) deutlich gemacht hat, dass Vorsorgevollmachten/ Patientenverfügungen ganz präzise Formulierungen enthalten müssen, um im entscheidenden Fall über- 2. Testament haupt Rechtswirksamkeit entfalten zu können. a) Beim Testament stellt sich die Frage nach Korrekturen bzgl. der ausgewählten Erben: Unbrauchbar sind pauschale Äußerungen, wie z.B. „keine lebensverlängernden Maßnahmen“, die laut - bspw., weil Erben vorverstorben sind oder aufgrund von Insolvenz o.ä. vielleichtaus taktischen Gründen BGH für sich genommen keine hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung enthalten. Auch Be- nicht mehr als Erben in Betracht kommen sollten? zeichnungen wie: „Schwerer Dauerschaden des Gehirns“ seien so unpräzise, dass sie keinen Rück- - Vielleicht ist nach einer Scheidung auch an den ausdrücklichen Widerruf eines gemeinschaftlichen schluss auf die konkrete Maßnahme der Ernährung mittels einer PEG-Sonde zulassen. Testamentes oder Erbvertrages durch Zustellung mittels eines Gerichtsvollziehers zu denken, zumal b) Neben dem rechtlichen Gehalt einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung sind aber auch ganz ein- nicht gewährleistet ist, dass eine Scheidung ein Testament bzw. einen Erbvertrag zwingend unwirksam fache Fragen zu klären, wie z.B.: werden lässt. - Genießt der von mir Bevollmächtigte überhaupt noch mein Vertrauen? - Handelt es sich um ein sog. Berliner Testament, stellt sich die Frage, ob der Längstlebende über- - Oder ist er vielleicht altersbedingt gar nicht mehr fähig, meine Vertretung zu übernehmen? haupt berechtigt ist, dieses abzuändern. Vielleicht ist er nach dem Tod seines Ehegatten aufgrund der - Hat mein Bevollmächtigter die Vorsorgevollmacht überhaupt noch griffbereit, damit sie in der entschei- dann entfalteten Bindungswirkung des denden Situation sofort vorgezeigt werden kann oder ist sie schon längst unauffindbar verlegt worden Berliner Testamentes daran gehindert, oder sonst verlorengegangen? so dass es sich empfiehlt, auf andere Hans-Dieter - Sind die bei dem Zentralen Vorsorgeregister hinterlegten Anschriften und Telefonnummern noch aktuell rechtliche Möglichkeiten zurückzu- oder müssen diese korrigiert werden? greifen. Liebelt - Ist meine kleine Notfallkarte, die ich anlässlich der Registrierung bekommen habe, noch in meiner Brieftasche vorhanden bzw. noch lesbar? Tipp: Ein notariell beurkundetes Testa- Notar und - Zu prüfen ist ferner, ob der bislang Erstbevollmächtigte vielleicht zurückgestuft werden sollte, weil ment hat ferner handfeste Kostenvor- er weggezogen ist und jetzt ein in der Nähe wohnendes Kind besser geeignet wäre, den ersten Rang teile, denn das vom Notar beurkundete Rechtsanwalt zu übernehmen (Tipp: Hüten Sie sich davor, Bevollmächtigte gemeinsam oder mit gleichem Rang zu Testament kann in der Regel den sonst einzusetzen. Einer sollte immer den „Hut aufhaben“, heißt es. Nur so könne bei gegensätzlichen Er- erforderlichen Erbschein ersetzen. Der FA für Strafrecht klärungen zweier Bevollmächtigter eine sonst in Betracht kommende gerichtlich bestellte Betreuung Erbschein ist aber im Ergebnis deutlich vermieden werden!) teurer als Beratung, Entwurf sowie Be- Patientenverfügungen c) Übrigens ist der geeignete Zeitpunkt für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung urkundung des Testaments durch den nie zu früh. Verschieben Sie das nicht auf das Alter. Notar. Testamente 31675 Bückeburg, Lange Straße 77/78 Tel.: 05722/4110 oder 4140, mail@kanzlei-liebelt.de SENIORENWEGWEISER | 7
ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG staatliche Unterstützung, Beratung und Hilfe. Da 1.2. LANDKREIS Frauen zudem eine höhere Lebenserwartung haben, wird Seniorenpolitik zunehmend zur Seniorinnen- Der Landkreis Schaumburg steht Ihnen mit vielen politik. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern in un- terschiedlichen Bereichen für Beratungen, Hilfen Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises oder die Bewilligung von Leistungen zur Verfügung. Schaumburg ist Ansprechpartnerin für die Frau- en in der Verwaltung und für die Bürgerinnen der Die Kreisverwaltung ist wie folgt zu erreichen: Gemeinden. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben Allgemeine Verwaltung: und Maßnahmen der Gemeinden, die die Belange Landkreis Schaumburg von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Jahnstraße 20 Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie die 31655 Stadthagen Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in Tel.: 05721 / 703-0 der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungs- Mail: info@landkreis-schaumburg.de beauftragte mit. Frauenförderung im Erwerbsleben, Internet: www.schaumburg.de der Wiedereinstieg in den Beruf, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie Maßnahmen gegen Sozialamt: Gewalt und sexuellen Missbrauch stehen dabei im Landkreis Schaumburg Vordergrund. Die Gleichstellungsbeauftragte setzt - Sozialamt - sich darüber hinaus für die Belange von Mädchen Breslauer Straße 2 – 4 in Schule, Ausbildung und in der Jugendarbeit ein 31655 Stadthagen und initiiert zielgruppenspezifische Maßnahmen für Tel.: 05721 / 703-0 Alleinerziehende, Sozialhilfeempfängerinnen und Migrantinnen. Gerne vermittelt sie den Kontakt zu Gesundheitsamt: den teilweise auch in den Gemeinden verorteten Landkreis Schaumburg Gleichstellungsbeauftragten. - Gesundheitsamt - Hauptstelle Stadthagen Die dortigen Sprechzeiten erfragen Sie bitte bei Probsthäger Straße 6 Ihrer Heimatkommune. 31655 Stadthagen Tel.: 05721 / 9758-0 Die Gleichstellungsbeauftrage des Landkreises Schaumburg erreichen Sie unter der o.a. Telefon- Näheres erfahren Sie in den nachfolgenden Kapi- nummer. teln. Gleichstellungsbeauftragte: Landkreis Schaumburg 1.3. SENIORENBEIRÄTE - Amt für Gleichstellung - Jahnstraße 20 In vielen Kommunen bestehen Seniorenbeiräte, die 31655 Stadthagen auf örtlicher Ebene die Belange der Seniorinnen und Tel.: 05721 / 703-254 Senioren vertreten. Das Leben von Frauen hat sich in den vergange- Der Seniorenbeirat ist ein beratendes Gremium und nen Jahrzehnten maßgeblich verändert. Heute sind hat in den meisten Kommunen ein Rede- und An- Frauen zum größten Teil erwerbstätig und leben die tragsrecht, um die Interessen der älteren Generation unterschiedlichsten privaten und beruflichen Le- in den politischen Prozess einzubringen. Es handelt bensentwürfe. Sie sind zudem zu einer ernstzuneh- sich um eine freiwillige Einrichtung. Die Mitglieder menden Zielgruppe für die Wirtschaft geworden. arbeiten ehrenamtlich. Sie haben selbst das 60. Le- Frauen verdienen jedoch nach wie vor weniger als bensjahr vollendet und kein politisches Amt inne. Männer, haben oft eine durch Kindererziehungszei- Sie werden entweder in Urwahl durch Senioren ten unterbrochene Biographie und deshalb häufig oder als Delegierte von Verbänden, Vereinen etc. im Durchschnitt auch ein geringeres Einkommen vorgeschlagen. Die Wahl erfolgt für einen Zeitraum im Alter – der Grund, weshalb Altersarmut überwie- von zwei bis fünf Jahren. gend weiblich ist. Frauen, die ausschließlich auf die „kleine Witwenrente“ angewiesen sind, brauchen Je nach Kommune hat der Seniorenbeirat eine vom 8 | SENIORENWEGWEISER
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG Rat errichtete Satzung und einen aus seiner Mitte Samtgemeinde Niedernwöhren: gewählten Vorstand. In einigen Gemeinden vertritt Dieter Fischer der Beirat auch die Behinderten mit, als Senioren- Feldstr. 21 und Behindertenbeirat. 31715 Meerbeck Tel.: 05721 / 77129 Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internet- Mail: dfischermeerb@t-online.de seite der jeweiligen Kommune. Samtgemeinde Nienstädt: Soweit in Ihrem Wohnort kein Seniorenbeirat exis- Gerhard Kording tiert, wenden Sie sich bitte an das aus Ihrer Re- Dorfstr. 11 gion stammende Mitglied des Kreisseniorenrats 31691 Helpsen (s. Kapitel 1.4.) Tel.: 05724 / 2480 Mail: gerd.kording@teleos-web.de Vorsitz: Samtgemeinde Lindhorst: Stadt Bückeburg: Manfred Völker Manfred Hohmann Bahnhofstr. 3 Röntgenstr. 49 31698 Lindhorst 31675 Bückeburg Tel.: 05725 / 6672 Tel.: 05722 / 21810 Mail: m.voelker53@t-online.de Mail: hohmann.bueckeburg@online.de Stadt Obernkirchen: Erhard Herrmann Am Spielplatz 1 31683 Obernkirchen Tel.: 05724 / 8187 Hätte sie mal Mail: herrmanne6@aol.com auf uns gehört Stadt Rinteln: Wilfried Althof Am Brink 12 31737 Rinteln Tel.: 05751 / 41241 wilfried.althof@googlemail.com Stadt Stadthagen: enlosen Jetzt für einen kost Heinz-Gerhard Senne Rodenbergerstr. 23 Hörtest anmelden 31655 Stadthagen Tel.: 05721 / 6361 Mail: hg.senne@web.de Gemeinde Auetal: SMART HEARING – DAMIT SIE IHRE LIEBSTEN Alfred Niedert WIEDER MÜHELOS VERSTEHEN Bei nachlassendem Hörvermögen sorgen smarte Hörgeräte für kristallklaren Rannenberger Str. 3 Klang, der sogar Märchenprinzessinnen beeindruckt hätte. So entgeht 31749 Auetal Ihnen keine Silbe mehr von dem, was Ihre Liebsten Ihnen sagen wollen. Besuchen Sie uns für einen kostenlosen Hörtest! Tel.: 05752 / 235 Gerne stellen wir Ihnen unverbindlich die smarten Hörlösungen Mail: alfred.niedert@t-online.de von ReSound vor. Samtgemeinde Nenndorf: Klaus-Dieter Salzbrunn Martin-Luther-Str. 24 31542 Bad Nenndorf 31675 Bückeburg, Lange Str. 57 (Fußgängerzone), (0 57 22) 2 55 44 Tel.: 05723 / 2253 Eigentümer und Nutzer der aufgeführten Marken sind die GN ReSound Group und ihre verbundenen Unternehmen. © 2017. SENIORENWEGWEISER | 9
ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG Samtgemeinde Rodenberg: Wilhelm Gerland Der Kreisseniorenrat setzt sich zurzeit aus folgenden Auf der Bolte 9 Mitgliedern zusammen: 31552 Apelern Tel.: 05723 / 3714 Mitglieder: stellvertretende Mitglieder: Mail: wilhelm_gerland@web.de Samtgemeinde Sachsenhagen: Stadt Bückeburg Uwe Toepfer Manfred Hohmann Claus Rechtien Wiesenstr. 14 Röntgenstr. 49 Im Zuschlag 1 31553 Auhagen 31675 Bückeburg 31675 Bückeburg Tel.: 05033 / 971522 Tel.: 05722 / 21810 Tel.: 05722 / 23516 hohmann.bueckeburg@ Mail: uwetoe@t-online.de online.de c-rechtien@gmx.de Stadt Obernkirchen Horst Essmann Walter Ostermeier 1.4. KREISSENIORENRAT Beckmarhau 27 Am Weidkamp 29 31683 Obernkirchen 31683 Obernkirchen Der Kreisseniorenrat wurde 2001 nach Beschluss Tel.: 05724 / 98467 Tel.: 05724 / 7768 des Kreistages gebildet und versteht sich als legi- h.essmann@ wobostermeier@ timierte, politisch und konfessionell unabhängige teleos-web.de googlemail.com Vertretung für ältere und älter werdende Menschen im Landkreis. Er vertritt die Belange der Seniorinnen Stadt Rinteln und Senioren gegenüber dem Landkreis sowie an- Wilfried Althof Helmut Syska deren Institutionen und wirkt an der Willensbildung Am Brink 12 Am Kirchanger 9 mit. 31737 Rinteln 31737 Rinteln Tel.: 05751 / 41241 Tel.: 05751 / 7051546 Die Städte Bückeburg, Obernkirchen, Rinteln und wilfried.althof@ helmut.syska@ Stadthagen sowie die Samtgemeinden Eilsen, Lind- googlemail.com gmail.com horst, Nenndorf, Niedernwöhren, Nienstädt, Ro- denberg, Sachsenhagen und die Gemeinde Auetal Stadt Stadthagen entsenden je ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Karl-Heinz Hansing Heinz-Gerhard Senne Mitglied in den Kreisseniorenrat. Die Amtszeit wird Lüdersfelder Str. 11 Rodenbergerstr. 23 bestimmt durch die fünfjährige Wahlperiode des 31655 Stadthagen 31655 Stadthagen Kreistages. Der Kreisseniorenrat wählt aus seiner Tel.: 05721 / 75617 Tel.: 05721 / 6361 Mitte einen Vorsitzenden. hg.senne@web.de Tätigkeitsfelder des Kreisseniorenrates sind: Gemeinde Auetal Alfred Niedert Isi-Doreen Knigge • Vertretung der Belange und Interessen älterer Rannenberger Str. 3 Wiersener Str. 14 Menschen im Landkreis 31749 Auetal 31749 Auetal • Beteiligung bei der Beratung von seniorenrele- Tel.: 05752 / 235 Tel.: 05043 / 4057852 vanten Fragen im zuständigen Fachausschuss des alfred.niedert@t-online.de isi-doreen@t-online.de Kreistages • Vertretung von Seniorenangelegenheiten im Stra- Samtgemeinde Eilsen ßen- und öffentlichen Personennahverkehr Wilhelm Rabe Hans-Günter Stühm • Mitwirkung und Unterstützung bei der Gründung Friedrich-Ebert-Str. 12 Rosenstr. 14 von Seniorenbeiräten in den Kommunen 31707 Bad Eilsen 31707 Bad Eilsen • Mitwirkung bei der Seniorenarbeit auf Landesebene. Tel.: 05722 / 85233 Tel.: 05722 / 85840 rabewilhelm@gmx.de Der Kreisseniorenrat nimmt Anregungen oder Hin- weise entgegen und versucht, die an ihn herangetra- Samtgemeinde Lindhorst gene Anliegen einer Lösung zuzuführen oder sorgt Hans Winter Hans-Georg von Fersen für eine Prüfung und weitere Bearbeitung durch die Berliner Str. 18 Querstr. 3 zuständigen Stellen. 31698 Lindhorst 31702 Lüdersfeld Tel.: 05725 / 6621 Tel.: 05725 / 7922 Die Termine der mehrmals jährlich stattfindenden hg.vonfersen@ öffentlichen Sitzungen erfahren Sie über die örtliche teleos-web.de Presse. 10 | SENIORENWEGWEISER
ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND BERATUNG Die BAGSO engagiert sich in Netzwerken Samtgemeinde Nenndorf und Gremien auf nationaler und internatio- Siegfried Kreft Wilfried Koch Deisterweg 8 Wiesenstr. 24 naler Ebene, gibt Stellungnahmen zu aktuel- 31542 Bad Nenndorf 31542 Bad Nenndorf len Fragen der Seniorenpolitik heraus, bün- Tel.: 05723 / 9587580 Tel.: 05723 / 6295 delt die Erfahrungen und Fachkompetenzen siegfried.kreft@gmx.de w-wilfried.koch der BAGSO- Verbände, veranstaltet alle drei @t-online.de Jahre den Deutschen Seniorentag und bietet die Veranstaltungsdatenbank www.wissensdurstig.de Samtgemeinde Niedernwöhren an. Marianne Hecht Wolfgang Schreiner Schulstr. 4 Schipperkamp 9 • die Bundesarbeitsgemeinschaft der 31715 Meerbeck 31717 Nordsehl Landesseniorenvertretungen e.V. (BAG LSV) Tel.: 05721 / 75174 Tel.: 05721 / 79294 marianne.hecht@ wolfgang.schreiner10@ ist in ihrer Basis kommunal verankert und t-online.de t-online.de transportiert sowie gestaltet von der kom- munalen Ebene über die Länderebene bis Samtgemeinde Nienstädt hin zur Bundesebene politische Prozesse. Gerhard Kording Hans-Dieter Mitschker Die zentralen Aufgaben der BAG LSV Dorfstr. 11 Stiftstr. 26 sind die Vertretung und Unterstützung der 31691 Helpsen 31688 Nienstädt Landesseniorenvertretungen auf Bundesebene, Tel.: 05724 / 2480 Tel.: 05724 / 2380 Vermittlung von Informationen an Politik, gerd-kording@ hans.dieter.mitschker@ Verwaltung und altenpolitische Akteure, teleos-web.de t-online.de Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und Samtgemeinde Rodenberg -planungen sowie Öffentlichkeitsarbeit. Wilhelm Gerland Auf der Bolte 9 31552 Apelern Tel.: 05723 / 3714 1.5. KREISBEHINDERTENRAT wilhelm_gerland@web.de Menschen mit Behinderungen werden im Landkreis Samtgemeinde Sachsenhagen Schaumburg durch den Kreisbehindertenrat vertre- Theodor Beckmann Uwe Toepfer ten. Als Einrichtung nach dem Niedersächsischen (stv. Vorsitzender / Schriftführer) Wiesenstr. 14, Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behin- Tunner-Hartmann-Str. 9, 31553 Auhagen derungen vom 25.11.2007 unterstützt er den Land- 31553 Sachsenhagen Tel.: 05033 / 971522 kreis bei der Verwirklichung der Gleichstellung im Tel.: 05725 / 913203 uwetoe@t-online.de Sinne dieses Gesetzes. th.bec@gmx.de Dem Kreisbehindertenrat gehören Delegierte aus al- len Regionen des Kreisgebiets an. Weitere Institutionen, die sich in Form von Vereinen für die Belange von Senioren einsetzen, sind: Wenn Sie die Unterstützung des Kreisbehinderten- rates benötigen oder ihm Anregungen und Wünsche übermitteln wollen, wenden Sie sich bitte an: • der Landesseniorenrat Niedersachsen e.V. (LSR) mit 190 Seniorenvertretungen als Mitglieder. Der Kreisbehindertenrat LSR informiert seine Mitglieder über wichtige – Susanne Wilharm (1. Vorsitzende) Senioren betreffende – politische Entwicklungen, erreichbar über: bietet Fortbildungen an, unterstützt bei der Gründung weiterer Seniorenvertretungen, pflegt Landkreis Schaumburg Kontakte zu allen Fraktionen des niedersächsi- - Sozialamt, Frau Buchmeier - schen Landtages und arbeitet mit Verbänden zu- Breslauer Str. 2 – 4 sammen, die ähnliche Interessen vertreten. 31655 Stadthagen Tel.: 05721 / 703-703 • die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren- Organisationen e.V. (BAGSO), mit Vereinssitz in Bonn, die die unterschiedlichsten Interessen privater Gesellschaften und sozialer sowie poli- tischer Verbände, Parteien und Gruppen vertritt. SENIORENWEGWEISER | 11
ALLGEMEINE INFROMATIONEN UND BERATUNG 1.6. WOHLFAHRTSVERBÄNDE Diakonisches Werk Bahnhofstr. 16 Die Verbände der freien Wohlfahrtspflege bieten ein 31655 Stadthagen breit gefächertes Angebot an Hilfen, unterstützen Tel.: 05721 / 99300 in krisenhaften Lebenssituationen, bei Suchterkran- kungen und beraten bei Überschuldung. Diakonisches Werk Bäckerstr. 8 Im Landkreis Schaumburg sind folgende Organisa- 31737 Rinteln tionen tätig: Tel.: 05751 / 96210 Arbeiterwohlfahrt Paritätischer Schaumburg Kreisverband Schaumburg e. V. Dammstr. 12 a Rathauspassage 4 31675 Bückeburg 31655 Stadthagen Tel.: 05722 / 95220 Tel.: 05721 / 939830 Beratungen und Hilfen erhalten Sie auch bei wei- Caritasverband im Weserbergland e.V. teren Sozialverbänden und ‑organisationen, die in Herderstr. 1a der Regel über Anlaufstellen mit festen Sprechzeiten 31675 Bückeburg verfügen. Tel.: 05722 / 8888630 Der Sozialverband Deutschland e.V. (ehem. Reichs- Deutsches Rotes Kreuz bund) unterhält eine eigene Kreisgeschäftsstelle: Kreisverband Schaumburg e. V. Bornemannstr. 1 Sozialverband Deutschland e.V. 31683 Obernkirchen (ehem. Reichsbund) Tel.: 05724 / 972600 Breslauer Straße 2 – 4 31655 Stadthagen Tel.: 05721 / 3477 12 | SENIORENWEGWEISER
2. BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.1. GRUNDSICHERUNG UND heit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder bei be- HILFE ZUM LEBENSUNTERHALT sonderen sozialen Schwierigkeiten Unterstützung benötigen. Diese Hilfen erhalten auch Personen, Menschen, die in eine Notlage geraten, die sie aus die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen eigener Kraft nicht bewältigen können, sind auf die können, aber wegen besonderer Bedarfssituationen Hilfe der Gemeinschaft angewiesen. Diese Hilfe zu auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. leisten, ist Aufgabe der Sozialhilfe. Das Sozialhilfe- Im Einzelnen kommen nach dem SGB XII Hilfen recht ist im Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behin- (SGB XII) geregelt. Jeder Mensch, der sich nicht derte Menschen, Hilfe zur Pflege (siehe Abschnitt selbst helfen und auch nicht auf andere Unterstüt- 4.5.4.), Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer zung zählen kann, hat einen Rechtsanspruch auf die Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen Leistungen, die für ein menschenwürdiges Dasein in Betracht. einschließlich einer angemessenen Teilhabe am ge- sellschaftlichen Leben nötig sind. Sozialhilfeleistungen werden unter Berücksichti- gung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse Das SGB XII gewährt folgende laufende Leistungen der antragstellenden Person erbracht. Unterhalts- der Sozialhilfe: pflichtige werden entsprechend ihrer jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zum Un- ■ Grundsicherung im Alter und bei Erwerbs- terhalt herangezogen. In der Grundsicherung wird minderung für Menschen, die abhängig auf den Unterhaltsrückgriff bei Eltern und Kindern vom Geburtsjahrgang mindestens das 65. verzichtet. Nur wenn das jährliche Einkommen von Lebensjahr vollendet haben sowie für Per- Eltern und Kindern der antragstellenden Person bei sonen, die das 18. Lebensjahr vollendet mindestens 100.000 Euro liegt, entfällt ein Grundsi- haben und die dauerhaft voll erwerbsge- cherungsanspruch. mindert sind. ■ Hilfe zum Lebensunterhalt für allein ste- Ausführliche Informationen und Beratung zu den hende nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII erhalten die keine Leistungen der Grundsicherung Sie beim Sozialamt des Landkreises Schaumburg in im Alter und bei Erwerbsminderung erhal- Stadthagen und Rinteln: ten. Landkreis Schaumburg Ausgenommen von Sozialhilfeleistungen sind er- - Sozialamt - werbsfähige Personen im Alter zwischen 15 und Breslauer Str. 2-4 abhängig vom Geburtsjahrgang mindestens 64 Jah- 31655 Stadthagen ren sowie deren Angehörige. Sind sie hilfebedürftig, Tel.: 05721 / 703-0 erhalten sie Leistungen der Grundsicherung für Ar- beitsuchende nach dem Zweiten Buch des Sozial- Landkreis Schaumburg gesetzbuches (SGB II). Zuständig ist das jeweilige - Sozialamt - JobCenter. Klosterstraße 20 31737 Rinteln Die Sozialhilfe tritt auch ein, wenn Menschen in ei- Tel.: 05751 / 403-0 ner besonderen Lebenssituation infolge von Krank- SENIORENWEGWEISER | 13
BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.2. WOHNGELD oder Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Sozialhilfeleistungen wie Hilfe zum Lebensunter- Sinn und Zweck des Wohngelds nach dem Wohn- halt, Arbeitslosengeld II oder Hilfe zur Pflege bezie- geldgesetz ist die wirtschaftliche Sicherung ange- hen. messenen und familiengerechten Wohnens, wobei Als Nachweis darüber muss dem Beitragsservice sich die Höhe des zu gewährenden Zuschusses von ARD ZDF Deutschlandradio in Köln (früher: nach Miethöchstgrenzen sowie den für den Lebens- GEZ) ein entsprechender Leistungsbescheid im Ori- unterhalt bestimmten Einkünften aller zum Haushalt ginal oder in beglaubigter Kopie vorgelegt werden. rechnenden Familienmitglieder richtet. Diese Sozi- alleistung hilft den einkommensschwachen Mietern Des Weiteren müssen Bewohnerinnen und Bewoh- von Wohnungen und selbst nutzenden Eigentümern ner in vollstationären Pflege- oder Behindertenein- von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die richtungen – unabhängig davon, ob sie Sozialhilfe- angemessenen Wohnkosten zu tragen. leistungen beziehen – keinen Beitrag zahlen. Eine Das Wohngeld wird als Miet- oder Lastenzuschuss Abmeldung beim Beitragsservice von ARD ZDF geleistet. und Deutschlandradio (mit dem Formular zur Ab- meldung von Bewohnern von Pflegeheimen oder Zur Beratung in Wohngeldangelegenheiten ein- Behinderteneinrichtungen) ist erforderlich. schließlich der Antragstellung wenden Sie sich bitte Taubblinde Menschen sowie Personen, die Blin- an: denhilfe bekommen, zahlen ebenfalls keinen Rund- Landkreis Schaumburg funkbeitrag. - Sozialamt - Als Nachweis ist eine fachärztliche Bescheinigung Breslauer Str. 2-4 oder ein Schwerbehindertenausweis mit den Merk- 31655 Stadthagen zeichen „Bl“ und „Gl“ vorzulegen. Tel.: 05721 / 703-0 Menschen mit einer Hörschädigung, Sehbehin- Für die Samtgemeinde Eilsen und die Gemeinde derung oder Schwerbehinderung, deren Grad der Auetal wenden Sie sich bitte an: Behinderung mindestens 80 beträgt und denen das Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis Landkreis Schaumburg zuerkannt wurde, zahlen auf Antrag bei Vorlage des - Sozialamt - Schwerbehindertenausweises nur einen ermäßigten Klosterstraße 20 Beitrag in Höhe eines Drittels. 31737 Rinteln Tel.: 05751 / 403-224 In der Regel gilt die Befreiung von der Rundfunk- beitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunk- Für das Stadtgebiet Rinteln wenden Sie sich bitte beitrags, solange die zugrunde liegende Leistung an: gewährt wird. Bevor sie ausläuft, ist rechtzeitig ein Stadt Rinteln neuer Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu Klosterstraße 20 stellen. 31737 Rinteln Tel.: 05751 / 403-0 Antragsformulare für die Gebührenbefreiung oder -ermäßigung sind bei ARD ZDF Deutschlandradio unter der genannten Adresse oder im Internet unter www.rundfunkbeitrag.de erhältlich. 2.3. BEFREIUNG VON DER RUND- Die ausgefüllten Formulare sind an folgende An- FUNKBEITRAGSPFLICHT schrift zu richten: Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, Rundfunkgebühren zu entrich- ARD ZDF Deutschlandradio ten. Beitragsservice Es gibt jedoch die Möglichkeit, aus finanziellen 50656 Köln oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von Fax: 01806 / 999 555 01 (kostenpflichtig) der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen. Unter der kostenpflichtigen Telefonnummer 01806 / Von der Rundfunkgebührenpflicht werden auf 999 555 10 werden zudem Fragen zur Antragstel- Antrag Personen in besonderen Lebenssituationen lung beantwortet. befreit, die u.a. entweder Grundsicherung im Alter 14 | SENIORENWEGWEISER
BERATUNG IN EINZELFRAGEN 2.4. TELEFON-SOZIALTARIF cher Telekom-Laden („T-Punkt“) für Sie in erreich- barer Nähe liegt. Personen, die von der Rundfunkbeitragspflicht be- freit sind, eine Ermäßigung bekommen oder einen Haben Sie Ihren Festnetzanschluss nicht bei der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen Deutschen Telekom, fragen Sie bitte bei Ihrem An- „RF“ haben (s. Abschnitt 2.3.), aber auch Blinde, bieter nach einem entsprechenden Tarif. Gehörlose oder sprachbehinderte Menschen, de- nen ein Grad der Behinderung von mindestens 90 zuerkannt wurde, können den Sozialtarif nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen 2.5. KRIEGSOPFERFÜRSORGE Telekom AG in Anspruch nehmen. Personen, die beispielsweise durch Kriegseinwir- Ein entsprechender Antrag ist bei der Telekom kungen oder andere Gewalttaten dauerhaft gesund- Deutschland (T-Punkt/Telekom-Beratungsstelle so- heitlich geschädigt wurden, können zur Minderung wie im Internet unter www.telekom.de) erhältlich eines damit verbundenen wirtschaftlichen Schadens und an folgende Anschrift zu richten: unterschiedliche Leistungen der Kriegsopferfürsor- ge beantragen. Voraussetzung ist jeweils, dass die Telekom Deutschland Kriegsgeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Wit- Kundenservice wen, Waisen) als solche von einer Versorgungsver- 53171 Bonn waltung im Bundesgebiet (in Niedersachsen: Nie- dersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Unter der allgemeinen Servicetelefonnummer 0800 / Familie) bereits anerkannt wurden. Finanzielle Hil- 3301000 der Telekom werden Ihre Fragen zum So- fen werden gewährt, soweit eigenes einzusetzendes zialtarif beantwortet. Hier erfahren Sie auch, wel- Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die • Ambulante Pflege. Wir pflegen dort, DRK Pflegeteams wo sich Menschen am wohlsten fühlen: In ihrem vertrauten Zuhause. Obernkirchen Tel. 05724 9726040 Bad Nenndorf Tel. 05723 913126 • Tagesbetreuung. Den Tag gemeinsam Bückeburg Tel. 05722 25081 verbringen und abends wieder zu Hause Stadthagen Tel. 05721 8908731 sein. Auetal Tel. 05752 1800200 • HausNotruf. Hilfe auf Knopfdruck. DRK Tagesbetreuung DRK Alles Aus einer HAnd Stadthagen Tel. 05721 8908731 Kontakt & Informationen DRK HausNotruf Tel. 05724 972600 Obernkirchen Tel. 05724 972600 www.drk-schaumburg.de SENIORENWEGWEISER | 15
BERATUNG IN EINZELFRAGEN notwendigen Ausgaben selbst zu tragen. Die Lei- Bei häuslicher Pflege erfolgt ebenfalls eine Anrech- stungen sind in weiten Teilen denen des Sozialge- nung: setzbuches - Zwölftes Buch (SGB XII) sehr ähnlich. • in Fällen des Pflegegrades 2 mit 135 Euro • in Fällen der Pflegegrade 3 bis 5 mit 165 Euro. Grundsätzlich kommen als Leistungen der Kriegs- Das Blindengeld wird auf Antrag gewährt. opferfürsorge in Betracht: Weiterhin besteht die Möglichkeit, Blindenhilfe ■ ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach den Vorschriften des § 72 Sozialgesetzbuch XII ■ Krankenhilfe zu beantragen. Die Blindenhilfe ist vom Sinn und ■H ilfe zur Pflege Zweck her dasselbe wie das nach Landesrecht ge- (ambulant, teilstationär, stationär) währte Blindengeld. Sie ist jedoch aufgrund ihrer ■ Hilfe zur Weiterführung des Haushalts Zuordnung zum Sozialhilferecht einkommens- und ■ Erholungshilfe vermögensabhängig. ■ Wohnungshilfe ■ Altenhilfe Die Blindenhilfe beträgt für volljährige Personen ■ Hilfen in besonderen Lebenslagen. 681,70 Euro und ändert sich entsprechend dem Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für Beratung und Antragstellung wenden Sie sich Blinde, die in einer stationären Einrichtung leben bitte an: und bei denen die Kosten dafür ganz oder teilweise aus öffentlich-rechtlichen Mitteln getragen werden, Landkreis Schaumburg erhalten einen geringeren Betrag. - Sozialamt/Kriegsopferfürsorge - Breslauer Straße 2-4 Es ist jedoch zu beachten, dass übersteigendes Ein- 31655 Stadthagen kommen, das Landesblindengeld sowie ggfs. weite- Tel.: 05721 / 703-712 (oder 703-0). re gleichartige Leistungen nach anderen Rechtsvor- schriften angerechnet werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim: 2.6. LANDESBLINDENGELD, Landkreis Schaumburg BLINDENHILFE - Sozialamt - Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung Breslauer Straße 2-4 des Landes Niedersachsen. 31655 Stadthagen Tel.: 05721 / 703-780 und 703-782 Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Le- bensalter Landesblindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. 2.7. SCHWERBEHINDERTENAUSWEIS Voraussetzung ist: ■ die Feststellung des Merkzeichens BL Als schwerbehindert gelten Personen mit einem Grad ■ der gewöhnliche Aufenthalt im Land Nie- der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Prozent. dersachsen (oder: Aufenthalt in einer statio- Die GdB-Feststellung erfolgt durch das für die Ein- nären Einrichtung innerhalb der Bundesre- wohner im Landkreis Schaumburg zuständige publik, wenn vor Aufnahme der Wohnort im Land Niedersachsen gelegen hat). Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (LS) Seit dem 01.01.2017 beträgt das Blindengeld - Außenstelle Hannover – monatlich Schiffgraben 30-32 • für alle Leistungsberechtigten unabhängig 30169 Hannover vom Alter: 375,00 Euro Tel.: 0511 / 897010. • bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung: 187,50 Euro. Das LS stellt auch den entsprechenden Schwerbe- hindertenausweis aus. Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften wer- den auf das Blindengeld angerechnet. Außensprechtage des LS (Außenstelle Hannover) werden an jedem dritten Montag im Monat im Ge- 16 | SENIORENWEGWEISER
BERATUNG IN EINZELFRAGEN bäude der Kreisverwaltung des Landkreises Schaum- und Telefonnummern der Versichertenberater in Ih- burg (Jahnstraße 20) von 9 bis 13 Uhr abgehalten. rer Nähe erhalten Sie bei den Beratungsstellen, im Internet oder bei den Städten und Gemeinden. Nähere Informationen zum Schwerbehindertenaus- weis und zur Feststellung gesundheitlicher Merk- Die Beratung in Sozialversicherungsangelegenhei- male (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von ten bei diesen Stellen ist kostenfrei! Nachteilsausgleichen für schwerbehinderte Men- schen sowie Antragsvordrucke für die (Erst-)Bean- Auskunfts- und Beratungsstellen der tragung nach dem Schwerbehindertenrecht oder Deutschen Rentenversicherung Folgeanträge sind erhältlich In Laatzen ■ beim Nieders. Landesamt (LS) Lange Weihe 4 ■b ei den Außensprechtagen des Nieders. 30880 Laatzen Landesamt (LS) Mo. - Mi.: 8 - 15 Uhr ■b eim Sozialamt/Kriegsopferfürsorge des Do.: 8 - 18 Uhr Landkreises Schaumburg, Fr.: 8 - 13 Uhr Breslauer Straße 2-4, 31655 Stadthagen, Tel.: 05721 / 703-712 oder 703-0. In Hannover Berliner Allee 13 30175 Hannover Mo. + Do.: 8 - 18 Uhr 2.8. PARKAUSWEIS FÜR MENSCHEN Di. + Mi.: 8 - 15 Uhr Fr.: 8 - 12 Uhr. MIT BEHINDERUNG Personen mit dem Merkzeichen „aG“ (außerge- Für beide Beratungsstellen gelten folgende wöhnliche Gehbehinderung) oder Bl (blind) im gül- Kontaktdaten: tigen Schwerbehindertenausweis haben die Mög- Tel.: 0511 / 829-0 lichkeit, einen Parkausweis zu beantragen, der zum Servicetelefon: 0800 / 100048010 Parken auf den ausgewiesenen Behindertenpark- Mail: beratung.in.laatzen@drv-bsh.de plätzen berechtigt. beratung.in.hannover@drv-bsh.de Internet: www.deutsche-rentenversicherung- Zwecks Antragstellung wenden Sie sich bitte an das braunschweig-hannover.de Straßenverkehrsamt: In Stadthagen Landkreis Schaumburg Durch einen Berater der Auskunfts-und Beratungs- - Straßenverkehrsamt - stelle Hameln in den Räumlichkeiten des Jahnstraße 20 Sozialamtes des Landkreises Schaumburg, Breslau- 31655 Stadthagen er Str. 2-4, 31655 Stadthagen (Erdgeschoss, Raum Tel.: 05721 / 703-0. 1.9, im Bereich der Eingliederungshilfe). Für Einwohner der Stadt Rinteln ist das Ordnungs- Telefonische Terminvereinbarung unter der Num- amt der Stadt Rinteln zuständig: Tel.: 05751 / 403-0. mer 0800 100048010 (jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat / 9 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr). 2.9. RENTENVERSICHERUNG Beratungsstellen der Knappschaft-Bahn-See Wenn Sie Fragen zu Rentenversicherungsbegriffen, Sprechtag Schwerpunkt: Altersrentenansprüchen, Hinterbliebenenrenten, Knappschaftliche Versicherung Rehabilitation oder Erwerbsminderungsrente haben oder einen Antrag auf Leistungen stellen möchten, In Hannover können Sie sich an die Auskunfts- und Beratungs- Siemensstraße 7 stellen der Deutschen Rentenversicherung, an die 30173 Hannover Versichertenberaterinnen und -berater (früher Versi- Tel.: 0511 / 8079-0 chertenälteste) vor Ort oder an das Versicherungsamt Fax: 0511 / 8079139 des Landkreises Schaumburg wenden. Die Adressen Mail: hannover@kbs.de SENIORENWEGWEISER | 17
BERATUNG IN EINZELFRAGEN Internet: www.kbs.de 2.10. VORSORGEVOLLMACHT, Mo. - Mi.: 8 - 16 Uhr Do.: 8 - 17 Uhr BETREUUNGS- UND Fr.: 8 - 14 Uhr. PATIENTENVERFÜGUNG In Stadthagen Haben Sie schon einmal daran gedacht, dass Sie - Niedernstraße 41 (2. Stock) beispielsweise altersbedingt oder in Folge von Pfle- 31655 Stadthagen gebedürftigkeit – bei der Erledigung von wichtigen Terminvereinbarung: Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen sein Tel.: 0800 / 3007003 könnten? Dass Sie durch einen Unfall oder eine Er- Tel.: 05721 / 80070 krankung von heute auf morgen in solch eine Lage Fax: 05721 / 800720 geraten könnten? Darüber hinaus sind in Folge der Mail: hannover@kbs.de höheren Lebenserwartung auch immer mehr Men- jeden 2. Dienstag im Monat schen im Alter von Demenz betroffen und können (9 - 15.30 Uhr). wichtige Dinge nicht mehr selbst entscheiden (siehe Abschnitt 3.8.). Sprechtage Schwerpunkt: Bahnversicherung Wer würde für mich Unterschriften leisten, wenn es In Hannover um mein Geld, meine Wohnung oder um die Ein- Versichertensprecher: Ralph Borkowski willigung zur Durchführung, Unterlassung oder Be- und Hans-Jürgen Dorneau endigung ärztlicher Maßnahmen geht? Hamburger Allee 24 30161 Hannover Vier Möglichkeiten sind hier zu unterscheiden. Sprechzeiten: jeweils von 8 bis 13 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. a) Betreuung nach dem Betreuungsgesetz Terminvereinbarung mit Herrn Borkowski Für einen Volljährigen kann aufgrund einer Tel.: 0511 / 76866-0 psychischen Krankheit, einer körperlichen, Mobil: 0151 / 51457352 geistigen oder seelischen Behinderung eine Mail: ralph.borkowski@kbs.de Betreuung eingerichtet werden, wenn er nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten Terminvereinbarung mit Herrn Dorneau ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Tel.: 0511 / 76866-0 Eine Betreuung kann von Amts wegen oder Mobil: 0160 / 5878157 auf Antrag des Betroffenen eingerichtet wer- Mail: hans-juergen.dorneau@kbs.de den. Das Amtsgericht prüft, ob die Einrich- tung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Landkreis Schaumburg Betreuer bestellt werden kann und für welche Lebensbereiche eine Betreuung notwendig Versicherungsamt im Sozialamt ist. des Landkreises Breslauer Straße 2 - 4 b) Betreuungsverfügung 31655 Stadthagen Termine bitte telefonisch vereinbaren mit In einer Betreuungsverfügung können Sie u.a. Frau Sassmann: bestimmen, wer (oder wer nicht) im Betreu- Tel.: 05721 / 703-715 ungsfall vom Betreuungsgericht als Ihr Be- (Fax: 05721 703-799). treuer eingesetzt werden soll. Mail: versicherungsamt.50@ Weiterhin können Sie z.B. festlegen, in wel- landkreis-schaumburg.de chem Heim Sie wohnen möchten. An diese Sprechzeiten: Wünsche sind das Gericht und andere in der Di. + Do.: 8.30 - 12 Uhr Verfügung Benannte grundsätzlich gebun- (Do. auch 13.30 - 15.30 Uhr). den. Sie berechtigt aber nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. Denken Sie bitte daran, dass Leistungen in der Sozi- alversicherung nur auf Antrag gewährt werden und die rechtzeitige Antragstellung wichtig ist, um finan- zielle Einbußen zu vermeiden. 18 | SENIORENWEGWEISER
BERATUNG IN EINZELFRAGEN c) Vorsorgevollmacht Zentralen Vorsorgeregister der Bundes- notarkammer gegen eine Gebühr erfas- Wenn Sie eine gerichtliche Kontrolle für über- sen lassen. flüssig halten, können Sie Ihr Vermögen oder ■ Das Handzeichen bzw. die Unterschrift Ihre Gesundheit in die Hände einer Vertrau- auf Vorsorgevollmachten und Betreu- ensperson legen, für die Sie eine Vorsorgevoll- ungsverfügungen beglaubigt auch die macht ausstellen. Hier sind eventuell Risiken Betreuungsstelle gegen ein Entgelt. gut abzuwägen und Formalitäten zu beachten. ■ In vielen Fällen empfiehlt sich die Be- Ein automatisches Angehörigenvertretungs- urkundung durch einen Notar (z.B. bei recht besteht nicht. Durch eine Vollmacht großem Vermögen oder Grundstückssa- oder Vorsorgevollmacht kann der Betroffene chen). eine oder mehrere Personen bestimmen, die seine Angelegenheiten regeln. Häufig umgeht d) Patientenverfügung man damit die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Für ärztliche Heilmaßnahmen kann ich auch durch ■ Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass eine schriftlich zu erteilende Patientenverfügung im der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist Einzelnen festlegen, was konkret durchgeführt oder und eine rechtsverbindliche Vollmacht evtl. auch unterlassen werden soll. Hier erreiche ich erteilen kann. die höchste Unabhängigkeit und Selbstbestimmt- ■ Ebenso muss der Bevollmächtigte bereit heit. Allerdings muss ich auch mit besonderen Ri- sein, die Bevollmächtigung im Sinne des siken rechnen: Vollmachtgebers auszuüben. ■ Als Bevollmächtigte sollten ausschließ- Nur wenn die Angaben klar und konkret sind, wer- lich Personen bestimmt werden, zu de- den diese das ärztliche Handeln bestimmen. Kann nen ein entsprechendes Vertrauensver- ich das ohne unmittelbare Auseinandersetzung hältnis besteht. lange vorher tatsächlich richtig einschätzen? Viele ■ Soll der Bevollmächtigte auch Bank- pauschale Begriffe – z.B. so genannte „lebensver- geschäfte wahrnehmen können, ist es längernde Maßnahmen“ – können durchaus unter- ratsam, mit seiner Bank bzw. Sparkasse schiedlich verstanden werden. Missverständnisse Rücksprache zu halten. Üblicherweise sind naheliegend. Durch unglückliche Formulie- werden dort eigene Vordrucke verlangt. rungen kann ich unter Umständen den Arzt daran ■ Vorsorgevollmachten kann man beim hindern, Mittel einzusetzen, die meine Lage erleich- SENIORENWEGWEISER | 19
BERATUNG IN EINZELFRAGEN tern könnten. Habe ich keine Patientenverfügung Geschäftstelle Stadthagen verfasst, orientiert sich das ärztliche Handeln an Enzer Str. 50 meinen Behandlungswünschen oder meinem mut- 31655 Stadthagen maßlichen Willen. Zur Abfassung der Patientenver- Tel.: 05751 / 918111 fügung empfiehlt es sich, die Hausärztin oder den Hausarzt zu Rate zu ziehen. Geschäftstelle Bückeburg Petzer Str. 47 Hier gibt es weitere Informationen: 31675 Bückeburg Tel.: 05751 / 918111 Amtsgericht Bückeburg - Betreuungsgericht - Betreuungsverein BUBIS e.V. Herminenstraße 30 Oberntorstr. 6a 31675 Bückeburg 31655 Stadthagen Tel.: 05722 / 290-0 Tel.: 05721 / 83411-10 Fax: 05722 / 290-255 Fax: 05721 / 83411-20 Zuständigkeit für Einwohner der Städte Internet: www.bubis-shg.de Bückeburg und Obernkirchen, der Gemeinde Auetal sowie der Sowohl die Betreuungsstelle im Gesundheitsamt als Samtgemeinden Eilsen und Nienstädt. auch die Betreuungsvereine, der Betreuungsverein Schaumburg e.V. und BUBIS e.V. verfügen über Amtsgericht Rinteln Informationsbroschüren zum Betreuungsrecht und - Betreuungsgericht - können Bezugsquellen für weiteres Informations- Klosterstraße 11 material nennen. 31737 Rinteln Tel.: 05751 / 9537-0 Beraten werden Sie auch von Rechtsanwälten und Fax: 05751 / 953738 Notaren. Den Ratgeber „Patientenverfügung, Vor- Zuständigkeit für Einwohner der Stadt Rinteln. sorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ können Sie bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen (sie- Amtsgericht Stadthagen he Abschnitt 5.8.) beziehen. - Betreuungsgericht - Enzer Straße 12 Für eine Beratung zu den genannten Themen steht 31655 Stadthagen Ihnen zudem das Team des Senioren- und Pflege- Tel.: 05721 / 786-0 stützpunkts (siehe Abschnitt 3.1.) zur Verfügung. Fax: 05721 / 78684 Zuständigkeit für Einwohner der Stadt Stadthagen sowie der Samtgemeinden Lindhorst, Nenndorf, 2.11. DOKUMENTENMAPPE Niedernwöhren, Rodenberg und Sachsenhagen. Damit im Krankheits-, Pflege- oder Todesfall wichti- ge Unterlagen, die benötigt werden, schnell griffbe- Landkreis Schaumburg reit sind, sollten diese in einer Dokumentenmappe - Gesundheitsamt/Betreuungsstelle - aufbewahrt werden. Probsthäger Straße 6 31655 Stadthagen Zu den wichtigen Unterlagen zählen: Tel.: 05721 / 9758-0 Fax: 05721 / 9758-99 ■ Geburtsurkunde, Heiratsurkunde oder Internet: www.schaumburg.de Familienstammbuch ■ Arbeitsverträge, Renten- und Pflegekassen- Betreuungsverein Schaumburg e. V. bescheide, Sozialversicherungsunterlagen Börries-von-Münchhausen-Weg 2 ■ Sparbücher, Wertpapiere, Versicherungs- 31737 Rinteln policen Tel.: 05751 / 918111 ■ Vollmachten, Verfügungen, Testament. Fax: 05751 / 917181 Internet: www.betreuungsverein-schaumburg.de Vergessen Sie nicht, Ihre nächsten Angehörigen oder sonstigen Vertrauten darüber zu informieren, wo diese Mappe zu finden ist. 20 | SENIORENWEGWEISER
Sie können auch lesen