Stadt Celle Konzeptvergabe "QUARTIER AN DER ALLERAUE" - Verfahrensunterlagen - Konzeptvergabe "QUARTIER AN DER ALLERAUE"

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Stadt Celle Konzeptvergabe "QUARTIER AN DER ALLERAUE" - Verfahrensunterlagen - Konzeptvergabe "QUARTIER AN DER ALLERAUE"
Stadt Celle
Konzeptvergabe
„QUARTIER AN DER ALLERAUE“

Verfahrensunterlagen
August 2021

                             www.dsk-gmbh.de
Stadt Celle Konzeptvergabe "QUARTIER AN DER ALLERAUE" - Verfahrensunterlagen - Konzeptvergabe "QUARTIER AN DER ALLERAUE"
Veräußerin
Stadt Celle
Der Oberbürgermeister
Am Französischen Garten 1
29221 Celle

Projektleitung
Stab 60 - Stadtentwicklung
Herr Wolfgang Schucht
Tel.: +49 5141 / 12 6001
E-Mail: wolfgang.schucht@celle.de

Verfahrensbetreuung
DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Am Tabakquartier 60
28197 Bremen

Ansprechpartner:innen
Herr Klaus von Ohlen
Telefon: 0421 / 897699 02
E-Mail: klaus.vonohlen@dsk-gmbh.de

Frau Sandra Schlender
Telefon: 0421 / 897699 12
E-Mail: sandra.schlender@dsk-gmbh.de

Herr Torben Pöplow
Telefon: 0421 / 897699 05
E-Mail: torben.poeplow@dsk-gmbh.de

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Stadt Celle Konzeptvergabe "QUARTIER AN DER ALLERAUE" - Verfahrensunterlagen - Konzeptvergabe "QUARTIER AN DER ALLERAUE"
Inhaltsverzeichnis

TEIL A - Allgemeine Verfahrensbedingungen ......................................................................................................... 3

A.1      Anlass, Gegenstand und Aufgabenstellung ................................................................................................. 4

A.2      Art des Verfahrens ...................................................................................................................................... 5

A.3      Bewerbungsverfahren ................................................................................................................................. 5
   A.3.1         Zulassungsbereich / Sprache .............................................................................................................. 5

   A.3.2         Teilnahmevoraussetzungen ............................................................................................................... 6

   A.3.2         Kriterien zur Auswahl der Teilnehmenden (Bewerbungsverfahren) ................................................. 6

A.4      Informationsveranstaltung.......................................................................................................................... 7

A.5      Einlieferung der Konzeptarbeiten ............................................................................................................... 7

A.6      Arbeitsunterlagen ....................................................................................................................................... 8

A.7      Verfahrensleistungen .................................................................................................................................. 8

A.8      Bewertungsgremium ................................................................................................................................... 9

A.9      Beurteilungskriterien .................................................................................................................................. 9

A.10     Verkauf der kommunalen Liegenschaften ................................................................................................ 10

A.11     Eigentum und Urheberrecht ..................................................................................................................... 11

A.12     Terminübersicht ........................................................................................................................................ 12

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TEIL A                                       -

Allgemeine Verfahrensbedingungen

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            Verfahrensunterlagen Konzeptvergabe „Quartier an der Alleraue“ - Stadt Celle
A.1       Anlass, Gegenstand und Aufgabenstellung
Die Residenzstadt Celle stärkt ihre Attraktivität als Wohnstandort. Mit der urbanen Entwicklung der Allerinsel -
in unmittelbarer Nachbarschaft zur historischen Altstadt gelegen - will sie die besonderen Qualitäten der zent-
ralen Lage zwischen den beiden Flussarmen für eine hochwertige und zeitgemäße Wohnbebauung in prädesti-
nierter Innenstadtlage nutzen.

Direkt am Altstadtrand gelegen und bislang zum Teil gewerblich und als Veranstaltungs- und Parkplatzfläche
genutzt, umfasst die innerstädtische Entwicklungsfläche eine Gesamtgröße von ca. 26,4 ha. Die Aufnahme in
die Städtebauförderung (Programmkomponente „Stadtumbau West“; seit 2020 „Wachstum und nachhaltige
Erneuerung - Lebenswerte Quartiere gestalten“) und die bereits realisierten Maßnahmen zur grundsätzlichen
Neuordnung der gesamten Allerinsel sowie zum Hochwasserschutz (Umsetzung in 2014 - 2017) eröffneten die
Möglichkeit, das Areal der Allerinsel Zug um Zug zu einem urbanen Stadtquartier zu entwickeln. In absolut in-
nerstädtischer Lage und in Kombination mit den landschaftlichen Reizen der Aller und ihren Niederungen, ver-
bindet sich die Möglichkeit der Schaffung eines neuen und zukunftsfähigen Stadtquartiers mit attraktiven
Wohnflächen, ergänzt durch eine Mischung aus Dienstleistungs-, Gemeinbedarfs- und Freizeiteinrichtungen.

Die hochbauliche Entwicklung der Allerinsel ist die zentrale Stadtentwicklungsmaßnahme der Stadt Celle. In
2015 wurden im Rahmen eines ersten Investorenwettbewerbs „Allerinsel - Wohnen am Stadthafen“ drei
Grundstücke, direkt an das sanierte und neu gestaltete Hafenbecken angrenzend, in eine - noch andauernde -
Entwicklung durch private Investoren überführt. Parallel umgesetzte umfangreiche Erschließungsmaßnahmen
im Bereich des Stadthafens ermöglichten unter der Themenstellung „Wohnen am Wasser“ ein „Heranrücken“
der Stadt an den Flusslauf der Aller. Die Stadt Celle hat es sich zur Aufgabe gemacht auf der Allerinsel eine kli-
maschonende Energieversorgung zu gewährleisten. Zu diesem Zweck wurde für den 1. Bauabschnitt südlich der
Hafenstraße die Versorgung der Gebäude mittels eines Nahwärmenetzes in Verbindung mit einem Blockheiz-
kraftwerk (BHKW) vorbereitet. Für den zweiten Bauabschnitt sieht die Stadt Celle ebenfalls einen Anschluss der
Gebäude an dieses Netz vor. Sofern die geplanten Gebäude nicht energieautark sind, ist ein Anschluss an das
Nahwärmenetz im Entwurf zu berücksichtigen.
Für das Areal nördlich der Hafenstraße dem sog. „Quartier an der Alleraue“ sind in 2020 im Rahmen einer ko-
operativen Mehrfachbeauftragung städtebauliche Leitideen erarbeitet worden und das erstplatzierte Planungs-
büro hat seine Leitidee zu einem städtebaulichen Entwurf weiterentwickelt.

Dieser in der Stadt Celle abgestimmte städtebauliche Entwurf ist Grundlage der vorliegenden Konzeptvergabe
bzw. für das geplante Grundstücksvergabeverfahren. Auf der Grundlage des städtebaulichen Entwurfs und des
Ergebnisses der Konzeptvergabe werden weiter die Voraussetzungen für die erforderliche Bauleitplanung ge-
schaffen.

Auf dem Areal mit einer Gesamtgröße von ca. 14.600 m² soll ein urbanes Stadtquartier mit Schwerpunkt der
Wohnnutzungen entstehen. Insgesamt stehen von der Gesamtfläche rund 9.600 m² in Form von 3 Arealen mit
Größen von rd. 3.550 m² (Los 5, blau), rd. 2.230 m² (Los 6, gelb) und rd. 3.820 m² (Los 7, violett) zur Verfügung.
Es ist geplant, die Vergabe in max. 3 Losen durchzuführen.

Die Zielsetzungen werden in Teil B „Rahmenbedingungen“ näher ausgeführt.

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Abbildung: Lageplan Aufteilung der Fläche in drei Lose (Quelle: WRS, Hamburg).

A.2        Art des Verfahrens
Die Grundstücksvergabe des städtischen Grundstücks Flur 20, Flurstück 2/23 in der Stadt Celle erfolgt im Rah-
men einer zweistufigen Konzeptvergabe zum Verkehrswert mit anschließender Vertragsverhandlung. Das Be-
werbungsverfahren bildet die erste Stufe, die Abgabe der Konzeptarbeiten die zweite Stufe. Teilnahmeberech-
tigt sind Investorinnen / Investoren mit Architektinnen / Architekten.

Aus der Abgabe einer Bewerbung oder eines Konzeptes lassen sich keine Verpflichtungen der Auftraggeberin
herleiten und es können keine Ansprüche gegen die Verkäuferin geltend gemacht werden, insbesondere auch
nicht aus der Nichtberücksichtigung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten oder für den Fall, dass eine
Vergabe des Grundstücks, aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgt.

Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren in der ersten Stufe bei weniger als drei Bewerbungen zu be-
enden bzw. in der zweiten Stufe bei Vorliegen wichtiger Gründe zu modifizieren oder dann zu beenden, wenn
nicht genügend belastbare, den Anforderungen dieser Verfahrensunterlagen entsprechende Konzepte einge-
hen.

A.3        Bewerbungsverfahren
A.3.1      Zulassungsbereich / Sprache
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten, mit de-
nen die EU Freihandelsabkommen unterzeichnet hat (vgl. Art. 15 Richtlinie 2014/24/EU).

Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

Die Bewerbungen, alle Beschreibungen und Legenden der Pläne werden in deutscher Sprache und deutschen
Maßeinheiten gefordert. Die deutsche DIN-Normen und baurechtlichen Vorschriften (BauGB, BauNVO, Nieder-
sächsische Landesbauordnung (NBauO), BNatSchG, BImSchG, usw.) sind den Planungen zugrunde zu legen.

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A.3.2      Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmeberechtigt sind Investorinnen und Investoren. Die Investorinnen und Investoren sind zur Zusammen-
arbeit mit Architektinnen / Architekten verpflichtet. Eine darüberhinausgehende Zusammenarbeit mit Land-
schaftsarchitektinnen / Landschaftsarchitekten wird begrüßt.

Für die Teilnahme sind die Bewerbungsunterlagen auszufüllen und die darin geforderten Angaben und Anlagen
mit abzugeben. Diese können auf der Homepage des verfahrensbetreuenden Büros DSK GmbH unter folgen-
dem Link heruntergeladen werden: https://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/celle-alleraue/

A.3.2      Kriterien zur Auswahl der Teilnehmenden
           (Bewerbungsverfahren)
Die Gesamtteilnehmeranzahl ist auf 5 Teilnehmende je Los begrenzt. Die Teilnehmenden werden in einem vor-
geschalteten Bewerbungs- und Auswahlverfahren bestimmt. Den Teilnehmenden steht die Abgabe einer Be-
werbung für alle Lose frei. Im Rahmen der Bewerbung sind die entsprechenden Lose zu benennen.

Die Prüfung der Bewerbungen erfolgt durch die Verfahrensbetreuung anhand der eingereichten Unterlagen.
Mehrfachbewerbungen jeglicher Art sind nicht zum Auswahlverfahren zugelassen. Abweichungen von den for-
malen Anforderungen der Bewerbung führen zum Ausschluss vom Auswahlverfahren, sofern sie nicht inner-
halb einer einwöchigen Frist behoben werden. Über den geforderten Teilnahmeantrag hinaus eingereichte Un-
terlagen werden nicht berücksichtigt. Ein Bewerbungsformular ist unter dem Link https://dsk-gmbh.de/wett-
bewerbe/celle-alleraue/ ab dem Tag der Veröffentlichung zum Download zur Verfügung gestellt.

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens sind folgende Angaben und Nachweise zu erbringen:

Investorin / Investor:
1.   Name und Adresse, Nennung der Rechtsform.

2.   Nachweis der Unterschriftenberechtigung im Falle einer Kapitalgesellschaft, z. B. durch die Vorlage eines
     Handelsregisterauszuges (nicht älter als 6 Monate).

3.   Eigenerklärung, dass über das Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzlich
     geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse ab-
     gelehnt wurde.
4.   Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.

5.   Referenznachweise:
     Zum Nachweis der Fachkunde, der Leistungsfähigkeit und der architektonischen Qualität der Investorin /
     des Investors sind mind. zwei und max. drei verschiedene Referenzen einzureichen, die von einem Aus-
     wahlgremium bewertet werden. Jede Referenz ist jeweils auf einem DIN A3 Blatt, einseitig bedruckt, mit
     farbiger Darstellung einzureichen. Es ist darauf zu achten, dass die geforderten Parameter den Darstellun-
     gen / Angaben / Inhalten zu entnehmen sind:

         Realisiertes Bauvorhaben (Wohnungsbau) vergleichbarer Komplexität mit folgenden Mindestkriterien:
                 Angaben zum Umsetzungszeitraum (gefordert: Fertigstellung im Zeitraum 2010 bis Ende 2020),
                 Angabe der Größenordnung. Mindestanforderung: 5.000 m² BGF,
                 Angabe der erbrachten Leistungen. Mindestanforderung: Fertigstellung des Komplexes,
                 Projektblatt A3: graphische Darstellung mit Lageplan, Nachweis zur Realisierung, Kurzbeschrei-
                  bung der projektspezifischen Besonderheiten.

Architektin / Architekt:
1.   Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architektin bzw. Architekt. (durch Kopie
     der letzten Beitragsrechnung oder eine Bescheinigung der jeweiligen Architektenkammer, die nicht älter
     als 1 Jahr ist).

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2.   Referenznachweise:
     Nachweis der verantwortlichen Objektplanung Architektur (mind. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI)
     von mind. zwei und max. drei realisierten Bauvorhaben (Wohnungsbau) vergleichbarer Komplexität und
     mit folgenden Mindestkriterien:
          o Honorarzone III oder höher,
          o Baukostenvolumen von mindestens 2,5 Mio. € netto (in den Kostengruppen 300 und 400),
          o innerhalb der letzten 10 Jahre,
          o Angabe des jeweiligen Auftraggebers.
         Nachweis in Form eines Referenzblattes pro Bauvorhaben, max. Größe DIN-A3. (Hinweis: als nachge-
         wiesen gilt eine Referenz, wenn die Leistungsphase 5 bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Ver-
         fahrens abgeschlossen ist.).

Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsformular und den Nachweisen. Das Bewerbungsformular ist
auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Das ausgefüllte Bewer-
bungsformular und die erforderlichen Nachweise sind ausschließlich per E-Mail bis zum 01.10.2021 (E-Mail Ein-
gang) an folgende Adresse zu senden: celle.alleraue@dsk-gmbh.de.

Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmean-
trag nicht erforderlich. Die Textform ist ausreichend.

Formale Kriterien zur Zulassung des Teilnahmeantrags:

    Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags
    Vollständigkeit des Teilnahmeantrags

Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche, in Papierform eingereichte oder formlose
Anträge werden nicht berücksichtigt. Alle Bewerbungsunterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen.
Übersetzungen als Ergänzung zur Kopie des Originaldokuments sind zulässig. Die Bewerbungsunterlagen wer-
den nicht zurückgegeben. Bewerbungsunterlagen, die über den geforderten Umfang hinausgehen, werden
nicht berücksichtigt.

A.4       Informationsveranstaltung
Die vorausgewählten Teilnehmenden werden zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. In dieser Infor-
mationsveranstaltung werden die Verfahrensunterlagen sowie die dazu schriftlich und mündlich gestellten Fra-
gen mit den Teilnehmenden und den Mitgliedern des Bewertungsgremiums erörtert und beantwortet. Die In-
formationsveranstaltung findet am 09.11.2021 in Celle statt. Sofern es die aktuelle Situation erfordert, kann die
Veranstaltung auch digital erfolgen. Genaue Zeit- und Ortsangaben werden den Teilnehmenden vorab per E-
Mail mitgeteilt. Den Teilnehmenden wird die Teilnahme dringend empfohlen. Schriftliche Rückfragen zu den
Verfahrensunterlagen können bis zum 04.11.2021 an das betreuende Büro gestellt werden. Die schriftliche Be-
antwortung der Rückfragen erfolgt mit dem Protokoll der Informationsveranstaltung. Das Protokoll über die
Informationsveranstaltung wird allen Verfahrensbeteiligten innerhalb von 5 Tagen zugesandt; es wird Bestand-
teil der Verfahrensunterlagen.

A.5       Einlieferung der Konzeptarbeiten
Die Einlieferungsadresse der Konzepte und des Arbeitsmodells ist ausschließlich das betreuende Büro:

         DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
         Am Tabakquartier 60
         3. Etage, Loft Nr. 54, 56 oder 61
         28197 Bremen

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Endabgabetermin des Konzepts ist der 17.12.2021. Endabgabetermin für das Arbeitsmodell ist der 21.01.2022.
Arbeiten, die durch die Post oder andere öffentliche Beförderungsmittel zugestellt werden, gelten als rechtzei-
tig eingereicht, wenn der Tagesstempel unabhängig von der Uhrzeit das Datum des 17.12.2022 bzw. des
21.01.2022 oder früher bestätigt. Es liegt daher im Interesse der Teilnehmenden, sich die rechtzeitige Abgabe
bestätigen zu lassen.
Konzepte bzw. Modelle können auch bis spätestens an den o. g. Terminen bis 12:00 Uhr beim betreuenden
Büro abgegeben werden.

Rechtzeitig versendete Arbeiten, die später als 7 Tage nach dem Abgabetermin dem betreuenden Büro zuge-
stellt werden, sind zur Beurteilung zunächst nicht zugelassen. Das Bewertungsgremium hat hierüber endgültig
zu entscheiden.

Das Versandrisiko liegt bei den Teilnehmenden.

A.6       Arbeitsunterlagen
Den Teilnehmenden werden folgende Unterlagen unter dem Link
http://dsk-gmbh.de/wettbewerbe/celle-alleraue/login zum Download zur Verfügung gestellt:

   Verfahrensunterlagen mit Beschreibung der Verfahrensaufgabe
   Formblatt Kenndaten als .xls-Datei
   Lageplan (.dxf, .pdf)
   Luftbild
   Planzeichnung Hafenstraße (.pdf)
   Bestandsfotos
   Rahmenplan Allerinsel 2018
   Ergebnisse der Mehrfachbeauftragung „Quartier an der Alleraue“ (Lageplan, Losaufteilung)
   Sanierungsrahmenplan
   Verfassererklärung

A.7       Verfahrensleistungen
Von den Teilnehmenden werden folgende Leistungen im Rahmen des Verfahrens gefordert:

Präsentationsplan als Ausdruck
max. 2 Blatt, Format DIN A0 im Querformat, gerollt. Auf diesem Blatt ist darzustellen:
    Lageplan im M. 1:500 mit Aussagen zur baulich funktionalen und gestalterischen Einbindung mit Darstel-
     lung der Bebauungsstruktur: Gebäude mit Dachform und Geschosszahl, Nutzung und Erschließung
    Nutzungskonzept, Maßstab frei wählbar
    Hochbaulicher Entwurf im M. 1:200 mit Angaben zur Nutzung, Erschließung, Freiflächen und deren Anbin-
     dung an die öffentlichen Platz- und Straßenräume, Stellplätzen und modellhafte Darstellungen zu Woh-
     nungstypen; Darstellung der EG-Ebene mit Lage öffentlicher und privater Stellplätze und TG-Zufahrten,
     Straßenflächen, Lage der Zufahrten und Eingänge.
    Schnitt Nord-Süd bis Bebauung Hafenstraße Südseite
    Grundrisse aller Geschosse im M. 1:200. Im Bereich des Erdgeschosses ist die angrenzende Freifläche mit
     einzutragen.
    Darstellung der zum Verständnis des Entwurfes erforderlichen Ansichten im M. 1:200.
    skizzenhafte Perspektiven
Der Lageplan, Grundrisse und der hochbauliche Entwurf sind so aufzutragen, dass Norden am oberen Blattrand
liegt.

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Erläuterungsbericht als Ausdruck
Erläuterungsbericht zu den wesentlichen konzeptionellen und baulichen Maßnahmen, (getrennt von den Plä-
nen) max. 3 DIN-A4-Seiten, Schrift Arial, Schriftgröße 11 mit:
   Erläuterung und Begründung des vorgeschlagenen Entwurfskonzeptes
   Aussagen zu Konstruktion, Material und nachhaltigen Baustoffen
   Aussagen zum Energiekonzept sowie zu Nachhaltigkeit und Energieeffizienz

Formblätter als Ausdruck
   Berechnungen (Kenndaten: A/V, BGF) auf dem von der Auftraggeberin bereitgestellten Formblatt.

Modell
   Modell im M. 1:500 als Arbeitsmodell auf Einsatzplatte.

Plansatz Vorprüfung als Ausdruck
   Präsentationsblatt (DIN A0), farbig und auf DIN A4 gefaltet
   Präsentationsblatt, farbig und auf DIN A3 verkleinert
   Prüfblatt 1, M. 1:200, mit Darstellung aller Geschosse.

Verfassererklärung als Ausdruck
   Einzureichen in einem separaten Umschlag.

Datenträger
    Folgende Daten sind auf einer CD oder USB-Stick einzureichen:
    Prüfblatt 1 in Originalgröße mit Darstellung aller Geschosse als Vektordatei im .dxf/.dwg-Format mit An-
     gabe folgender Inhalte als Polylinien / Polygone in 3 Layern / Ebenen / Klassen
    - BGF
    - GRZ
    - GFZ
    Erläuterungstext (als Word-Datei)
    ausgefülltes Formblatt Kenndaten (als Excel-Datei)
    Präsentationsplan in Originalgröße als PDF Datei (bei Pixeldarstellung Auflösung mind. 300 dpi)
    Präsentationsplan im A0-Format und A3-Format als JPEG Datei
Ggf. wird in der Bewertungssitzung eine digitale Präsentation der Pläne durchgeführt. In diesem Kontext bitten
wir die Darstellung und Lesbarkeit der digitalen Pläne entsprechend zu optimieren.

A.8       Bewertungsgremium
Die eingereichten Konzepte werden durch ein Bewertungsgremium beurteilt, das sich wie folgt zusammen-
setzt:

   Oberbürgermeister der Stadt Celle
   Stadtbaurat der Stadt Celle
   Leitung Fachbereich 5 - Stadtplanung, Bauen und Umwelt der Stadt Celle
   Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen der Stadt Celle
   Ortsbürgermeisterin bzw. Ortsbürgermeister Blumlage / Altstadt
   Leitung Stab Stadtentwicklung

A.9       Beurteilungskriterien
Das Bewertungsgremium wird sein Urteil maßgeblich aus der Qualität aller Arbeiten anhand folgender Bewer-
tungskriterien bilden:

                                                             DSK GmbH // Seite 9
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Architektur / Gestaltung (30 % Gewichtung)
   Umfeld- und Stadtbildverträglichkeit
   Qualität der Freiraumgestaltung
   Baukultureller Anspruch und Innovationsgehalt
   Konzeptvielfalt und Grundrissvariabilität
   Hoher Anteil Einfamilienhäuser

Ökologische Konzept (20 % Gewichtung)
   Hoher Anteil recyclingfähiger Baustoffe
   klimaschonende Bauweise
   Nachhaltigkeit
   Alleinstellungsmerkmal und Originalität (ökologisches Konzept, Energieverbrauch, innovative und techno-
    logische Ansätze)

Soziale Kriterien (20 % Gewichtung)
   Wohnungspolitische Kriterien
   Anteil geförderter Wohnungen

Nutzungskonzept (20 % Gewichtung)
   Körnigkeit der Nutzung als Voraussetzung für eine differenzierte Gebäudegestaltung

Realisierbarkeit / Finanzierbarkeit (10 % Gewichtung)
   Nachvollziehbare Realisierbarkeit und Finanzierbarkeit
   Vertrags- und Entwurfstreue
   Kompetenz und Erfahrung

A.10 Verkauf der kommunalen Liegenschaften
Kaufpreis
Das in einem Sanierungsgebiet liegende Grundstück wird zum gutachterlich festgestellten Verkehrswert veräu-
ßert. Der Verkehrswert für jedes Los liegt durchgehend bei 160,00 €/m².

Verfahren
Eine Bewertungsmatrix zur Beurteilung der eingereichten Konzepte bildet das Kriterium für die Vergabe des
Grundstückes.

Nach Abschluss des Verfahrens wird die Stadt Celle mit der Bewerberin / dem Bewerber mit der höchsten Be-
wertung in Vertragsgespräche eintreten.
Zur Absicherung der Verfahrensziele werden im Grundstückskauf- und Baurealisierungsvertrag Rechte zu Guns-
ten der Stadt Celle festgeschrieben. Die wesentlichen Vertragskonditionen werden im Folgenden aufgelistet:

Die Investorin / Der Investor verpflichtet sich 14 Tage vor Beurkundung die Finanzierungsbestätigung eines in
Deutschland zugelassenen Kreditinstitutes vorzulegen, aus der sich die Bereitschaft des bestätigenden Instituts
ergibt, das Projekt zu den zum Zeitpunkt der Beurkundung erkennbaren Rahmenbedingungen (d. h. Kaufpreis
€, voraussichtliche Planungs- und Baukosten von mindestens €, Realisierungszeitraum) zu finanzieren. Durch
eine Zusage und Verpflichtungserklärung der Investorin / des Investors wird gewährleistet, dass das Projekt
entsprechend der nachfolgend genannten Bedingungen weitergeführt wird.

                                                            DSK GmbH // Seite 10
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Die Investorin / der Investor verpflichtet sich, spätestens innerhalb von 6 Monaten nach erfolgter notarieller
Beurkundung auf Grundlage des eingereichten Konzeptes einen vollständigen und prüffähigen Bauantrag ein-
zureichen. Innerhalb von 6 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung ist mit dem Bau zu beginnen. Die
Baumaßnahme ist spätestens 36 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung fertigzustellen.

Die Verkäuferin garantiert Altlastenfreiheit gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz. Darüber hinaus haftet die Ver-
käuferin nicht für eine bestimmte Beschaffenheit und Güte des Bodens.
Ggf. notwendige Immissionsgrunddienstbarkeiten bzw. schuldnerische Duldung von Immissionen sind zu über-
nehmen. Bestehende oder notwendige Baulasten und Grunddienstbarkeiten sind vom Investor zu überneh-
men.
Es befinden sich funktionslose Regenwasserkanäle auf dem Grundstück, die vom Investor zu beseitigen sind.

Rücktrittsrechte bestehen für die Verkäuferin, wenn:
   über das Vermögen der Käuferin / des Käufers rechtskräftig ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröff-
    nung mangels Masse abgelehnt wird,
   die Käuferin / der Käufer jeweils die oben genannten Fristen zur Einreichung des Bauantrages, zum Baube-
    ginn und zur Fertigstellung trotz angemessener Nachfristsetzung nicht erfüllt.
   die Käuferin / der Käufer den Kaufgegenstand ganz oder teilweise ohne Zustimmung der Verkäuferin wei-
    terveräußert. Die Veräußerung von Wohn- und Teileigentum stellt keinen Rücktrittsgrund dar.
   die Käuferin / der Käufer die Pflichten aus dem städtebaulichen Vertrag zur Umsetzung des Bauvorhabens
    nicht erfüllt.
   die Käuferin / der Käufer den Kaufpreis für den Kaufgegenstand bei Fälligkeit nicht wie vertraglich verein-
    bart in vollständiger Höhe gezahlt hat.

Für den Fall des Rücktritts stimmt der Käufer hiermit einer Verwendung der von ihm beauftragten und bezahl-
ten Ausführungsplanungen durch die Verkäuferin zu und überträgt die entsprechenden Nutzungsrechte. Er ver-
pflichtet sich, der Verkäuferin schriftliche Bestätigungen der Entwurfsverfasser vorzulegen, dass diese der
Übertragung der Nutzungsrechte zustimmen und entsprechend der HOAI entlohnt wurden.

Zur Sicherung des bedingten Anspruchs der Verkäuferin auf Rückübereignung wird eine Vormerkung im Grund-
buch eingetragen.
Vertragsstrafe
Sollte das Bauvorhaben nicht innerhalb der Frist von 36 Monaten nach Erteilung der Baugenehmigung fertigge-
stellt sein, wird pro Monat der Überschreitung dieser Frist ein Betrag von 10.000 € fällig.

A.11 Eigentum und Urheberrecht
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Verfahrens
ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen
der Verfasserinnen und Verfasser werden dabei genannt.
Löst sich eine Arbeitsgemeinschaft zwischen Investorin bzw. Investor / Bauträgerin bzw. Bauträger und Archi-
tektin bzw. Architekt, während oder nach den Verhandlungsgesprächen auf, so ist die Ausloberin berechtigt,
unbeschadet der urheberrechtlichen Auseinandersetzungen die Verhandlungen mit einem der Partnerinnen
bzw. Partner der Arbeitsgemeinschaft fortzuführen.

Gleichfalls ist die Ausloberin in diesem Falle berechtigt, die Verhandlungen mit dem Bieter oder einen in Aus-
sicht gestellten Zuschlag aufzuheben und nur mit den verbleibenden Bietern die Verhandlungen fortzuführen.
Falls im Zuge der Verhandlungen Grundstücke nicht an einen Verfahrensteilnehmenden zum festgelegten Preis
veräußert werden können, behält sich die Ausloberin vor, mit weiteren Investoren außerhalb des Teilnehmer-
felds zu verhandeln.

                                                             DSK GmbH // Seite 11
                                  Verfahrensunterlagen Konzeptvergabe „Quartier an der Alleraue“ - Stadt Celle
A.12 Terminübersicht
Absendung der Verfahrensbekanntmachung                                                                 35. KW 2021
Einsendeschluss Bewerbung                                                                               01.10.2021
Ausgabe der Unterlagen                                                                                  22.10.2021
Informationsveranstaltung                                                                               09.11.2021
Abgabe Konzept                                                                                          17.12.2021
Abgabe Arbeitsmodell                                                                                    21.01.2022
Bewertungssitzung                                                                                       03.02.2022

                                                        DSK GmbH // Seite 12
                             Verfahrensunterlagen Konzeptvergabe „Quartier an der Alleraue“ - Stadt Celle
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