STUDIENFINANZIERUNG IN KRISENZEITEN - Referat Soziales - stura@tu ...
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Gliederung ■ Vorstellung des Referats Soziales ■ Finanzierungsmöglichkeiten – Überblick – Informationen zu den einzelnen Angeboten – Zusammenfassung ■ Hinweise – Hinweise – Aktuelle Situation an der TU Ilmenau 2
Referat Soziales ■ Kümmern uns um Fragen und Probleme der Studierenden ■ Sind für alle Studierenden da und nehmen alle Belange ernst ■ Beispiele der Beratungsangebote: – Prüfungen (2. WP, nicht bestandene Bachelorarbeit) – Wohnen (Kündigung) – Studienfinanzierung (BAföG, Kredit, Wohngeld, Stipendien) – Studieren mit Kind – (Chronische) Krankheiten (Nachteilsausgleich, Urlaubssemester) – Sonstiges (Studierendenwerk, Fachrichtungswechsel) ■ Dein Problem wird diskret behandelt! Kontaktiere uns – auch wenn du dir nicht sicher bist, inwiefern deine Fragestellung unter unser Aufgabengebiet fällt: ref-soziales@tu-ilmenau.de 4
FINANZIERUNGS- MÖGLICHKEITEN
Finanzierungsmöglichkeiten Überblick Stipendien Darlehen BAföG Kredite Sozialhilfe Nothilfe Wohngeld 6
STIPENDIEN
Stipendien (BMBF/AA) ● Studienstiftung des deutschen Volkes ● Studienförderwerk Klaus Murmann (sdw) ● Hans-Böckler-Stiftung 8
Stipendien (BMBF/AA) ● Cusanuswerk ● Evangelisches Studienwerk Villigst ● Avicenna-Studienwerk ● Ernst-Ludwig-Ehrlich-Studienwerk 9
Stipendien (BMBF/AA) ● Friedrich-Ebert-Stiftung ● Friedrich-Naumann-Stiftung ● Rosa-Luxemburg-Stiftung 10
Stipendien (BMBF/AA) ● Heinrich-Böll-Stiftung ● Hanns-Seidel-Stiftung ● Konrad-Adenauer-Stiftung Für weitere Informationen www.stipendiumplus.de 11
Stipendien [BMBF/AA] ■ 13 genannte Förderwerke sind vom BMBF anerkannt ■ Stipendien werden aus staatlichen Mitteln finanziert ■ orientieren sich an den Richtlinien des BMBF/AA ■ Beträge und Bedarfsermittlung orientieren sich am BAföG zzgl. Studienkostenpauschale i. H. v. 300 EUR ■ Vollzuschuss ■ Bachelor: Bewerbung i. d. R. bis zum 3. Semester möglich ■ Master: Bewerbung i. d. R. bis zum 1. Semester möglich (nur für Bildungsausländer*innen!) ■ Weitere Infos https://www.bmbf.de/de/die-begabtenfoerderungswerke-884.html 12
Weitere Stipendien ● Deutschlandstipendium Leistungsstipendium, 300 EUR mtl. nächste Bewerbungsfrist: unbekannt (aktuell nicht ausgeschrieben) Ansprechpartner: TU Ilmenau ● PROMOS Förderung von Auslandsaufenthalten nächste Bewerbungsfrist: 15. Juni Ansprechpartner: IO TU Ilmenau Für weitere Informationen: www.stipendienlotse.de ● DAAD-Stipendien für Master Zielgruppe: internationale Masterstudierende nächste Bewerbungsfrist: 2. September Ansprechpartner: DAAD 13
Promotionsstipendien ■ Die TU Ilmenau vergibt jährlich im Januar und Juli Promotionsabschlussstipendien ■ Im Jahr 2021 keine Neuvergabe, grundsätzlich jedoch: – Wiedereinstiegsstipendien (Für Frauen, die ihr wissenschaftliches Qualifikationsvorhaben aus familiären Gründen unterbrochen haben) – Promotionsabschlussstipendien (Für Personen zum Ende ihrer Promotion) – Mehr Infos unter: https://www.tu-ilmenau.de/universitaet/stipendien-und- stifter/tu-ilmenau-stipendium 14
Promotionsstipendien ■ Einzureichende Unterlagen (1/2): – Formloses Bewerbungsschreiben – Tabellarische Kurzbiographie mit Bezug auf Bildungs- und beruflichem Werdegang, – Bericht über den bisherigen wissenschaftlichen Werdegang – Kopie des Diplom-/ bzw. Masterzeugnisses – Bereitschaftserklärung einer Professorin oder eines Professors der TU zur Betreuung der zu bearbeitenden Aufgabe – Stellungnahmen (Gutachten) der betreuenden Professors zum Arbeitsstand des Vorhabens und zum Zeitplan 15
Promotionsstipendien ■ Einzureichende Unterlagen (2/2): – Bestätigung des Fakultätsrates über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand – Nachweis der ggf. erfolgten Pflege von Kindern oder nahen Angehörigen – Nachweis der ggf. vorliegenden chronischen Erkrankung oder Behinderung – Nachweise über ggf. erfolgtes ehrenamtliches Engagement – Nachweis eines ggf. dem Studium bzw. der Promotion dienenden auswärtiger Studien- /Forschungsaufenthalt – vollständig ausgefülltes Formblatt zur Bankverbindung und Einkommenserklärung sowie Formblatt für die Erklärung zum Datenschutz 16
Promotionsstipendien ■ Für 2021 sind Bewerbungen ausgesetzt, grundsätzlich Bewerbung über: https://www.tu-ilmenau.de/universitaet/stipendien-und-stifter/tu- ilmenau-stipendium ■ Weitere Auskünfte: Referent für Wissenschaft, Herr Dr. Wittwer, Tel. 695022 ■ Die Satzung zur Vergabe von Stipendien an der Technischen Universität Ilmenau sowie die entsprechende Förderrichtlinie stehen unter: https://www.tu-ilmenau.de/stipendien/tu-ilmenau-stipendium/ 17
DAAD-Stipendien [Aktuelle Informationen] ● DAAD-Stipendien werden bei Einschränkungen weitergezahlt, wenn das Studium fortgesetzt wird ● auch Studium vom Heimatland aus wird finanziert, sofern möglich ● Versicherungsschutz besteht fort ● Mehrkosten werden übernommen bei bezuschusster Heimreise 18
DAAD-Stipendien [Aktuelle Informationen] ● falls Reise nach Deutschland nicht möglich → Stipendium wird 2 Monate weitergezahlt ● Abbruch oder Unterbrechung bis zu 6 Monate möglich ● Förderbeginn für neue Stipendien wird verschoben 19
Flüchtlinge willkommen! – DAAD-Projekt Integra Mit den Maßnahmen des Integra-Projektes des DAAD verfolgt die TU Ilmenau das Ziel, geflüchtete Studierwillige auf ein Studium vorzubereiten, zu integrieren und während des Studiums zu begleiten und zu unterstützen. ■ Ziel der Förderung Unterstützung von Studieninteressierten mit Fluchthintergrund beim Erreichen des Sprachlevels (C1) zur Aufnahme eines Studiums an der TU Ilmenau. ■ Was unterstützen wir? Kostenübernahme der Vorbereitungskurse (bspw. APC) im Sommer - / Wintersemester 2021 zur anschließenden Aufnahme eines Studiums an der Technischen Universität Ilmenau sowie die Studienorientierung. Bei weiteren Fragen meldet euch bei: Ayotunde Akinsoyinu, International Office E-Mail: gefluechtete@tu-ilmenau.de Phone: 03677 692573
Fördermöglichkeiten für internationale Studierende Studienabschlussstipendien ■ Ziel: ausländischen Studierenden und Doktorand*innen, die ohne eigenes Verschulden in Not geraten sind, die Konzentration auf ihr Studium und den Studienabschluss ermöglichen ■ Voraussetzung: gute Leistungen und Erwartung eines erfolgreichen Studienabschlusses binnen eines Jahres ■ Förderung: monatlich 250 Euro für max. sechs Monate (Verlängerung in Ausnahmefällen möglich) ■ Nähere Infos: https://www.tu-ilmenau.de/international/service/we4you- studierendenservice/foerdermoeglichkeiten Engagement-Stipendien vom we4you und DAAD ■ Ziel: Studierende, die sich neben dem Studium ehrenamtlich engagieren, unterstützen und würdigen ■ Voraussetzung: Mitarbeit in ehrenamtlichen Initiativen, Vereinen und Gremien ■ Bewerbung: wird veröffentlicht, sobald Mittelbewilligung erfolgt (wahrscheinlich Juli 2021) ■ Förderung: abhängig von der Mittelbewilligung (wahrscheinlich im Bereich von ca. 100 Euro/Monat) ■ Nähere Infos: https://www.tu-ilmenau.de/international/service/we4you- studierendenservice/foerdermoeglichkeiten
Fördermöglichkeiten für internationale Studierende DAAD-Preis ■ Ziel: Würdigung hervorragender Leistungen internationaler Studierender an deutschen Hochschulen ■ Bewerbung: wahrscheinlich im September 2021 ■ Dotierung: 1.000 Euro einmalig ■ Nähere Infos: https://www.daad.de/de/der-daad/was-wir-tun/preise- auszeichnungen/daad-preis/ Preis für interkulturelles Engagement der Stadt Ilmenau ■ Ziel: Würdigung interkulturelles Engagements ■ Bewerbung: wahrscheinlich im September 2021 ■ Dotierung: 500 Euro einmalig
BAFÖG
BAföG [Voraussetzungen] ● Erststudium in Vollzeit ● Diplom-, Bachelor- oder konsekutiver Masterstudiengang ● auch förderungsfähig: Studium auf dem zweiten Bildungsweg ● Höchstalter zu Beginn des Studiums: 29 Jahre (Bachelor) | 34 Jahre (Master) ● Leistungsnachweis nach dem 4. Semester ● begrenzt auf Regelstudienzeit 24
BAföG [Voraussetzungen] Wer ist grundsätzlich förderungsberechtigt? ■ Deutsche Staatsbürger*innen ■ EU-Bürger*innen mit Arbeitnehmer*innenstatus ■ anerkannte Flüchtlinge 25
BAföG [Leistungen] BAföG-Höchstsatz Wohnsitz in Deutschland/innerhalb der EU (seit Herbst 2020) eigene Unterkunft im Elternhaus familienversichert (i. d. R. 752 EUR 483 EUR*) bis 24 Jahre) in der KVdS (i. d. R. 25 bis 861 EUR 592 EUR 29 Jahre) freiwillig versichert (i. d. R. bis zu 941 EUR bis zu 672 EUR über 29 Jahre) Kinderbetreuungs- + 150 EUR + 150 EUR pauschale *)Aufstockung über SGB II möglich : https://www.bafög.de/de/welche-bedarfssaetze-sieht-das-bafoeg-vor--375.php 26
BAföG [Leistungen] ● mtl. Förderbetrag abhängig von eigenem Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern oder des Ehe-/Lebenspartners ● Auszahlung jeweils zur Hälfte als zinsloses Darlehen und Zuschuss ● Zuschläge für Auslandsaufenthalte (Auslands-BAföG) 27
BAföG [Freibeträge] Freibeträge Vermögen jährliches (seit Herbst 2019) Nettoeinkommen Studierende 7.500 EUR 5.421 EUR Ehe-/Lebenspartner + 2.100 EUR 14.700 EUR pro Kind je + 2.100 EUR -- pro Kind in nicht -- je + 6.660 EUR förderungsfähiger Ausbilung Eltern -- 7.320 – 22.020 EUR ■ Einkommensfreibeträge wurden im Herbst 2019 um 7 % gegenüber dem Vorjahr erhöht ■ Nutzt den BAföG-Rechner, um euren eigenen BAföG-Anspruch zu ermitteln! 28
BAföG [Ausnahmen und Sonderfälle] ● elternunabhängiges BAföG: nur bei 5 – 6 Jahren Erwerbstätigkeit und Eigenfinanzierung ● Hilfe zum Studienabschluss: bis zu 12 Monate Weiterförderung, Auszahlung als zinsloses Volldarlehen ● Fachrichtungswechsel bis zum Ende des 3. Semesters aus „wichtigem“ Grund möglich → Förderperiode beginnt von Neuem ● Fachrichtungswechsel nach dem 3. Semester aus „unabweisbarem“ Grund möglich → Förderperiode beginnt von Neuem, ohne „unabweisbaren“ Grund verschiebt sich Förderende nicht! ● Altersgrenze kann verschoben werden 29
BAföG [Ausnahmen und Sonderfälle] Verlängerungstatbestände Förderungshöchstdauer/Altersgrenze: § Pflege/Erziehung eines Kindes bis 14 Jahre § Engagement in studentischen Gremien § (chronische) Krankheit § Behinderung 30
BAföG [Rückzahlung] ■ Rückzahlungsbetrag ist gedeckelt auf 10.010 EUR ■ Rückzahlungszeitraum ist befristet auf 77 Monate → danach werden alle ggf. noch bestehenden Schulden erlassen ■ Reguläre Rückzahlungsrate: 130 EUR mtl. ■ Rate kann mangels finanzieller Leistungsfähigkeit gestundet werden ■ Rückzahlung beginnt spätestens 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer ■ spätestens nach 20 Jahren werden alle Schulden erlassen, wenn die Monatsraten nicht gezahlt werden konnten 31
BAföG [aktuelle Informationen] ● BAföG-Fortzahlung auch bei eingeschränktem Studium ● Achtung: (Online-)Angebote sind wahrzunehmen! ● Studienanfänger*innen erhalten BAföG ab regulär vorgesehenem Vorlesungsbeginn ● Leistungsnachweise werden erst später verlangt, wenn z. B. Prüfungen pandemiebedingt ausgefallen sind ● Verzögerungen im Studienverlauf, z. B. durch ausfallende Prüfungen oder Lehrveranstaltungen bewirken eine angemessene Verlängerung der Förderungshöchstdauer 32
BAföG [aktuelle Informationen] ● Studienabschlussbeihilfe wird ebenfalls weiter gezahlt ● auf Nachweise wird verzichtet, wenn sie pandemiebedingt nicht vorgelegt werden können ● Einkünfte aus Tätigkeiten in systemrelevanten Branchen werden rückwirkend ab März unabhängig von der Höhe der Vergütung bis auf Weiteres nicht auf den Bedarf angerechnet ● Aktualisierungsantrag: Nachberechnung bei Verdiensteinbußen der Eltern → ggf. erhöht sich der Anspruch 33
BAföG [Beantragung und Beratung] ● Ansprechpartner: BAföG-Amt des Studierendenwerks in Haus B (Max-Planck-Ring 18) Tel.: 03677/692752 E-Mail: f@stw-thueringen.de ● Antragsformular ● weiterführende Informationen Achtung: BAföG 2 – 3 Monate vor gewünschtem Förderbeginn beantragen (im Fall eines Auslandsaufenthalts 6 Monate vorher)! 34
KREDITE
Kredite [KfW-Kredit] Konditionen KfW-Kredit Sollzinssatz 3,91 % zinsfreie Auszahlungsperiode 01.05.2020 – 31.03.2021 Öffnung für ausländische Studierende 01.07.2020 – 31.03.2021 max. mtl. Auszahlungsrate 650 EUR Höchstalter bei Studienbeginn 44 Jahre Auszahlung längstens bis zum 14. Semester übliche Dauer der Karenzzeit 18 Monate Rückzahlung innerhalb von höchstens 25 Jahren 36
Kredite [KfW-Kredit] ● normalerweise nur für Deutsche und deren Angehörige, EU- Bürger*innen mit Aufenthalt in D seit 3 Jahren und deren Angehörige sowie Bildungsinländer*innen ● befristete Öffnung für ausländische Studierende → Bewerbung ab 1. Juni möglich ● BMBF übernimmt für obigen Zeitraum die Zinsen (nur für die Auszahlungsperiode) ● Achtung: Es handelt sich keineswegs um einen zinsfreien Kredit! 37
Kredite [Bildungskredit] Konditionen Bildungskredit Sollzinssatz 0,47 % Kreditvolumen 1.000 – 7.500 EUR mtl. Auszahlungsrate 100/200/300 EUR Bezug frühestens möglich nach Abschluss 1. Studienjahres des Höchstdauer 2 Jahre Höchstalter 35 Jahre Förderung höchstens bis zum Ende des 12. Studiensemesters Rückzahlungsbeginn nach 4 Jahren mtl. Rückzahlungsrate 120 EUR ● nur für Studierende nach § 8 BAföG ● Ansprechpartner: Bundesverwaltungsamt (BVA) ● Online-Antrag 38
WOHNGELD
Wohngeld ● für Wohngeldbezug darf man dem Grunde nach nicht BAföG-berechtigt sein ● Ablehnungsbescheid vom BAföG-Amt ist erforderlich ● Voraussetzung ist Bedürftigkeit → nicht der Fall, wenn Einkommen der Eltern zu BAföG-Ausschluss führt ● Anspruch auf Wohngeld besteht z. B. bei: Teilzeitstudium, Zweitstudium, Überschreiten der Altersgrenze, Überschreiten der Förderungshöchstdauer (i. d. R. Regelstudienzeit) ● Beispiel: Monatsmiete 250 EUR, mtl. Einkommen 600 EUR, Ein- Personen-Haushalt → Anspruch auf ca. 95 EUR ● Ansprechpartner: Wohngeldstelle der Stadt Ilmenau 40
SOZIALHILFE
Sozialhilfe ● Bezug von Sozialhilfe nach SGB II/ALG II nur in speziellen Fällen möglich ● Aufstockung für bei den Eltern wohnenden Studierende → i. d. R. Anspruch, wenn Elternhaus ebenfalls Leistungen bezieht ● krankheitsbedingte Unterbrechung des Studiums → Urlaubssemester (Voraussetzung: es dürfen keine Leistungen abgelegt werden!) ● Teilzeitstudium aus triftigen Gründen (u. a. Krankheit) ● Übergangszeit zwischen Bachelor und Master ● Leistungen nach § 90 Abs. 3 SGB VIII für Kinderbetreuung ● Ansprechpartner: je nach Leistung Jobcenter oder Jugendamt 42
DARLEHEN
Darlehen [Studierendenwerk] ■ Kurzdarlehen in der Coronakrise ■ für Studierende, die durch die Coronakrise unverschuldet in Not geraten sind ■ bis zu 800 EUR ■ mittel- bis langfristige Darlehen für Härtefälle ■ Laufzeit bis zu 12 Monate ■ für bedürftige Studierende in finanzieller Notlage ■ Bürgschaft erforderlich ■ Auszahlungssumme bis zu 10.236 € Ansprechpartner: Studierendenwerk Thüringen, ASB Anträge an: asb@stw-thueringen.de 44
Darlehen [StuRa] begrenzt Kontingent ● Laufzeit der Auszahlung: i. d. R. 6 Monate, bis zu 12 Monate ● Darlehenssumme: höchstens 1.800 EUR pro Bedürftigem ● Darlehen ist über die gesamte Laufzeit zinsfrei ● in obligatorischer Beratung durch das Referat Soziales wird die finanzielle Situation besprochen und der optimale Modus operandi festgelegt ● Rückzahlungsfrist wird individuell entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit bestimmt Ansprechpartner: Referat Soziales, StuRa 45
Darlehen [Härtefall] ● Härtefalldarlehen nach § 27 SGB II ● anerkannte Gründe für Bezug des Darlehens: ■ Verzögerung der ersten BAföG-Auszahlung ■ finanzielle Notlage in unmittelbarer Nähe zum Studienabschluss ■ Überschreiten der Alters- oder Förderungsgrenzen wegen Behinderung ■ Studierende in besonderen Lebenslagen (z. B. Kindererziehung, Behinderung) Ansprechpartner: Jobcenter 46
NOTHILFE
Nothilfe [Campus-Angebote] Studienabschlussbeihilfe des DAAD (STIBET I) ■ Förderung der Abschlussphase des Studiums für ausländische Studierende ■ bis zu 6 Monate ■ flexible monatliche Auszahlungsrate ■ Vollzuschuss Ansprechpartner: IO TU Ilmenau Nothilfefonds der TU Ilmenau ■ für unverschuldet in Not geratene Studierende ■ aktuell stehen keine Mittel zur Verfügung Ansprechpartner: IO TU Ilmenau 48
Nothilfe [Campus-Angebote] Essensmarken ■ 170 Wertmarken à 1,50 EUR für max. 2 Semester ■ Ansprechpartner: Studierendenwerk Thüringen, ASB 49
Nothilfe [externe Angebote] ■ Notfallfonds der DAAD-Stiftung ■ Fördersumme 1.000 bis zu 10.000 EUR ■ Ansprechpartner: DAAD-Stiftung ■ Nothilfe für internationale Studierende ■ Ansprechpartner: ESG und KSG 50
Zusammenfassung ● Finanzierungsmöglichkeiten sind arg begrenzt, insbesondere Vollzuschüsse sind kaum verfügbar ● eine richtige unbürokratische Soforthilfe gibt es immer noch nicht ● viele Studierende fallen aus dem Raster ● Finanzierungsmöglichkeiten sind Stückwerk ● private Initiativen können Härten kurzfristig abfedern, sind aber keine Dauerlösung ● Studierendenwerk soll Zuschusslösung auflegen (Positivbeispiel Mainz) 51
HINWEISE
Hinweise ● bei pandemiebedingten Engpässen darf bis zum 30.06.2020 keine Kündigung wegen Mietschulden erfolgen ● bei finanziellen Schwierigkeiten lohnt es sich, mit dem Vertragspartner eine Stundungsvereinbarung zu treffen und eine Mahnsperre zu erwirken (betrifft u. a. Mietverhältnis, Krankenversicherung, Mobilfunkvertrag, Rundfunkbeitrag u. Ä.) ● knapp an der Grenze zum BAföG: von Rundfunkbeitrag befreien lassen ● im Masterstudium: Steuererklärung einreichen → Studienausgaben als Werbungskosten angeben (Verlustvortrag) ● (nicht nur) Langzeitstudierende: Urlaubssemester einlegen und ggf. Engagement in Gremien anrechnen lassen 53
Falls Ihr noch Fragen habt, wendet euch an uns! Kontakt: ref-soziales@tu-ilmenau.de Im Web: à stura.tu-ilmenau.de à Bereiche à Soziales 54
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