STUDIERENDENWERK MÜNSTER STUDIERENDENWERK MÜNSTER
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1 U_G_Bericht_2018.qxp_BAföG 9'08 4c.qxd 12.04.19 15:55 Seite 3 - 1 1 Studierendenwerk Münster 1 1 1 ••••• • ••• •• • • • • • ,- Zertifikat seit 2009 audit berufundfamilie
STUDIERENDENWERK MÜNSTER STUDENTENWERK IN ZAHLEN MÜNSTER Abweichung 2016 2017 2018 18 zu 17 Allgemeine Angaben Zahl der Studierenden (WS) 58.562 60.337 60.771 0,7% Westfälische Wilhelms-Universität 43.616 45.060 45.385 0,7% Fachhochschule 13.509 13.881 14.009 0,9% Kunstakademie 352 347 355 2,3% Katholische Hochschule NRW Abt. Münster 1.085 1.049 1.022 -2,6% Sozialbeitrag ab Wintersemester € 85,44 85,44 99,34 16,3% Sozialbeiträge T€ 9.363,4 9.757,4 10.723,6 9,9% Bilanzsumme T€ 205.260,8 204.798,8 214.719,7 4,8% Personalaufwand T€ 20.731,1 21.726,0 22.844,8 4,2 % Zahl der Beschäftigten (nach HGB)*1) 560,50 559,75 591,25 5,6 % Erwirtschaftete Erträge T€ 29.375,1 28.817,0 28.207,9 -2,1% Verpflegung und sonstige Verkäufe Anzahl verkaufter Essen (Mensen, Bistros, Cafés) 2.161.473 2.129.214 2.035.225 -4,4 % Preis der Mensaessen (Studierende) € 0,95 bis 8,00 0,95 bis 8,00 0,95 bis 8,00 Verkaufserlöse aus Verpflegung T€ 9.646,7 9.374,5 9.046,6 -3,5% Mensen *2) T€ 6.454,5 6.351,4 6.243,4 -1,7% Bistros T€ 1.978,2 1.959,9 1.788,0 -8,8% Cafés T€ 831,8 700,1 618,7 -11,6% Automatenbewirtschaftung T€ 221,6 210,1 250,4 19,2% Seminargeschäft und Hotels T€ 147,2 145,8 144,5 -0,9% Kioske (bis 2010) und Sonstige T€ 1,0 1,3 1,6 23,1% Studentisches Wohnen Zahl der Wohnheimplätze) *3) 5.614 5.369 4.956 -7,7 % Monatliche Miete für einen Wohnplatz € 171,71 – 594,95 171,71 - 606,58 174,71 - 606,58 Mieterlöse T€ 17.100,8 16,961,6 16,516,2 -2,6% Ausbildungsförderung Zahl der bearbeiteten Anträge 10.604 9.975 8.841 -11,4% Zahl der geförderten Studierenden 11.570 11.182 10.167 -9,1% Quote der geförderten Studierenden *4) % 19,76 18,53 16,73 -9,7% Ausgezahlte Förderungsmittel T€ 40.832,6 42.691,8 38.086,0 -10,8% Gewährte DAKA-Darlehen T€ 682,5 645 392 -39,2% Kinderkrippe und Krabbelstube / Kindertagesstätten Betreuungsplätze „Kita Tausendfüßler“ 53 51 51 0,0 % Betreuungsplätze „Kita Chamäleon“ 68 66 65 -1,5 % Betreuungsplätze „Zwergenstübchen“ 12 12 12 0,0 % Betriebskostenzuschuss-Vorauszahlung Stadt MS T€ 1.888,4 1.920,4 2.204,3 14,8 % *1) aufgrund einer gesetzlichen Änderung ab 2014 ohne Berücksichtigung von Azubis *2) enthält alle Mensen sowie Hochschul-Catering, die Abweichung zu S. 31 resultiert aus dem Kostenstellenergebnis Hochschul-Catering *3) Zahlen jeweils zum 31.12. *4) Berechnungsfehler in 2016, Korrektur in 2017 erfolgt (ehem. 20,21) . 2
Studierendenwerk Münster - Anstalt des öffentlichen Rechts - Studierendenwerk Münster Postfach 76 29 48041 Münster Bismarckallee 5 48151 Münster Telefon: 0251 / 8 37 – 0 Telefax: 0251 / 8 37 – 92 07 E-Mail: info@stw-muenster.de Internet: http://www.stw-muenster.de 3
INHALTSVERZEICHNIS VORWORT Studierendenwerk Münster in Zahlen 2 Ausbildungsförderung Aufgaben des Amtes für Ausbildungsförderung 42 Das Studierendenwerk Münster 3 Antragszahlen und Förderungsleistungen 43 Widersprüche und Klageverfahren 44 Inhaltsverzeichnis 4 DAKA-Landesdarlehen 44 KfW-Kredite 45 Vorwort 5 Finanzierung 45 Ausblick 45 Allgemeiner Überblick Lageplan 6 Hotels und Tagungszentrum Einrichtungen und Standorte 7 agora: das Hotel am Aasee 46 Lagebericht 9 Tagungen 47 Aufgaben und Zuständigkeiten 15 SeeZeit 48 Organe 16 Kennzahlen 48 Verwaltungsrat 17 Geschäftsführer 18 Kinderbetreuung Korruptionsbekämpfungsgesetz 18 Betreuungsplätze Allgemein 49 Kita „Tausendfüßler“ 49 Personal Kita „Chamäleon“ 50 Allgemeines 23 „Zwergenstübchen“ 51 Personalbestand 24 Finanzierung 51 Mitarbeiterstruktur 25 Beschäftigung von Schwerbehinderten 25 Gebäudemanagement Auszubildende 26 Coerdehof 52 Personalvertretung 27 Busso-Peus-Straße 52 Schwerpunkte Personalratsarbeit 28 Gescherweg I 53 Gleichstellung im Studierendenwerk 29 Heekweg 53 Teilzeitbeschäftigung im Studierendenwerk 30 Agora am Aasee 54 Hier und Jetzt 54 Verpflegungsbetriebe Öffnung der Wand im Foyer/ 55 Mensa zum Hier und Jetzt Essensangebot und Preise 31 Mensen 31 Pressespiegel 56 Cafés und Bistros 32 Mensa am Aasee 32 Jahresabschluss Bistro Hüfferstift/Bistro Friesenring 32 Bilanz 57 Allgemein 32 Gewinn- und Verlustrechnung 58 Studentisches Wohnen Satzung des Studierendenwerks 59 Fluktuation in den Wohnheimen 33 Zimmerleerstände 34 Organigramm 69 Mieten und Forderungsansprüche 34 Angebot und Ausstattung 34 Impressum 70 Kennzahlen 35 Chronologie 71 Sozialberatung Beratungsarbeit 36 Unterstützungsangebote 38 Netzwerkarbeit 38 Angebot Studieren mit Kind 38 Tutorenprojekt und Heimratsarbeit 40 Internationales und Kulturarbeit 40 Resümee & Ausblick 41 4
VORWORT Liebe Leserinnen und Leser, im Jahr 2018 hat sich das Studierendenwerk Münster den weiter steigenden hohen Stu- dierendenzahlen erneut erfolgreich gestellt. Hauptauftrag des Studierendenwerks ist mit verschiedenen sozialen Dienstleistungen die Studienbedingungen der ca. 60.700 Studie- renden optimal zu gestalten. Die mit finanzieller Unterstützung des Landes (bis zu 40% der Kosten) geförderten großen Sanierungsmaßnahmen der Wohnheime im Stadtteil Gievenbeck ist am Heekweg weitest- gehend abgewickelt. Hier werden 330 Wohnheimplätze für Studierende saniert. Die Sanie- rung des Wohnheims am Gescherweg hat mit den ersten vier Blöcken begonnen. Hier sollen weitere 660 Plätze saniert werden. Im Jahre 2018 konnte der Verwaltungsrat die vorgegebene Quote der weiblichen Mitglie- der mit 5 Sitzen erfüllen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Münster, der Westfälischen Wilhelms- Universität und den Hochschulen hat auch im Jahr 2018 gut funktioniert. Es wurde u.a. mit der Stadt Münster die Implementierung einer neuen Großtagespflegestelle für Kinder in der Wohnanlage am Coerdehof beschlossen. Das Studierendenwerk Münster stellt für diese Einrichtung die Räumlichkeiten zur Verfügung. Ende 2017 hat der Verwaltungsrat beschlossen den Sozialbeitrag von 85,44 € je Studie- renden um 13,90€ auf 99,34€ ab 2018 zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgte in zwei Stufen erstmalig zum Sommersemester 2018 in Höhe von 7,37€ und zum Wintersemester 2018/2019 um 6,53 €. Der größte Teil der Erhöhung ist für die Finanzierung von neuem Wohnraum für Studierende vorgesehen. In den nächsten Jahren werden im Bereich der Verpflegung hohe Instandhaltungskosten einerseits durch in die Jahre gekommenes Interieur andererseits durch neue Anforderun- gen an unser Angebot (vegan/vegetarisch/nachhaltig/ zeitgemäß), wie es sich auch aus unserer Potenzialanalyse aus 2018 ergibt, anfallen. Bedauerlicherweise wird der Landes- zuschuss seit Jahren geringer, was zum Teil durch die steigenden Sozialbeiträge ausgegli- chen wird. Die aktuellen Probleme für alle Studierendenwerke aus NRW sind die zu gerin- ge Anzahl von Wohnheimplätzen bei einer steigenden Studierendenanzahl. Auch die rück- läufigen Bafög-Anträge und einen zum Teil hohen Investitionsstau im Bereich der Wohn- heime stellen zukünftig Probleme dar. Für die Zukunft möchte das Studierendenwerk Münster weiterhin ein zuverlässiger Partner im Studium sein. Um diesen hohen Anspruch zu bewerkstelligen, kann sich das Studieren- denwerk Münster auf eine engagierte Mitarbeiterschaft verlassen. Den Kolleginnen und Kollegen, die auch in turbulenten und schwierigen Zeiten mit großem Einsatz für die Be- lange der Studierenden da waren, gilt unser besonderer Dank. Mit herzlichen Grüßen Ihr Achim Wiese 5
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Die Nummern vor den Einrichtungen geben auf dem Lageplan der Seite 6 die Positionen an. Gastronomische Einrichtungen 1 Mensa Am Aasee (mit Hier und Jetzt) Bismarckallee 11 48151 Münster 120 Terrasse 1.269 Sitzplätze 2 Mensa Am Ring (mit Café ViVa) Domagkstraße 61 48149 Münster 108 Biergarten 1.841 Sitzplätze 3 Mensa Bispinghof Bispinghof 9-14 48143 Münster 93 Terrasse 240 Sitzplätze 4 Mensa Steinfurt Stegerwaldstraße 39 48565 Steinfurt 72 Terrasse 360 Sitzplätze 5 Bistro Hüfferstift Hüfferstraße 27 48149 Münster 100 Terrasse 154 Sitzplätze 6 Mensa Da Vinci Leonardo-Campus 8 48159 Münster 140 Terrasse 248 Sitzplätze 7 Bistro Pi Einsteinstraße 62 48149 Münster 25 Sitzplätze 8 Bistro KaBu Domplatz 21 48143 Münster 111 Sitzplätze 9 Bistro Oeconomicum Universitätsstraße 14-16 48143 Münster 112 Sitzplätze 10 Bistro Denkpause Corrensstraße 25 48149 Münster 142 Terrasse 158 Sitzplätze 11 Bistro Katholische Hochschule NRW Piusallee 89 48147 Münster 76 Sitzplätze 12 Bistro Frieden Scharnhorststraße 100 48151 Münster 34 Sitzplätze 13 Bistro Friesenring Friesenring 32 48147 Münster 70 Sitzplätze 14 Bistro Durchblick Fliednerstraße 21 48149 Münster 164 Sitzplätze Hotels und Tagungszentrum 15 agora: am Aasee Bismarckallee 5 48151 Münster 36 Betten 16 agora: Tagungszentrum Bismarckallee 11 + 11b 48151 Münster 265 Sitzplätze 17 SeeZeit einschl. Gästehaus u. Boardinghouse-Zimmer Bismarckallee 47 + 47b-d 48151 Münster 69 Betten Wohnanlagen Zimmer, Appartements, Wohnungen Wohnplätze Preis pro Wohnplatz Wohnform 18 Scharnhorststraße 10 5 297,74 – 318,03 App. Scharnhorststraße 10 45 338,32 – 380,25 Whg. 19 Bismarckallee 47 a 35 291,80 – 341,80 EZ 20 Bismarckallee 47 b-d 38 419,09- 606,58 App. Bismarckallee 47 b-d 41 289,38- 519,71 Whg. 21 Bismarckallee 49-51 181 290,43 – 340,43 EZ 22 Germania Campus, Dorpatweg 4 u. 6 137 399,15 – 576,15 App. 23 Boeselagerstraße 67-75 Neubezug zum 359 237,72 – 441,65 App. 01.10./15.10./01.11./15.11.2013 176 284,40 – 313,90 Whg. 01.04./15.04./01.06.2014 24 Stadtlohnweg 11-17 294 275,70 – 381,70 App. Stadtlohnweg 11-17 65 279,33 – 314,43 Whg. 25 Heekweg 12-14 Neubezug: 1. ´Bauabschnitt 80 282,45 – 327,25 App. November 2018 26 Gescherweg 72-84 196 216,10 – 222,10 App. 27 Horstmarer Landweg 250-262 Neubezug zum 01.08./01.10./ 192 231,17 – 317,40 App. 16.12.2012 und 01.04.2013 116 231,57 – 271,73 Whg. 28 Rudolf-Harbig-Weg 55-61 69 340,25 – 343,08 App. Rudolf-Harbig-Weg 55-61 288 303,72 – 354,76 Whg. 29 Steinfurter Str. 67-81 420 229,80 – 280,80 EZ Steinfurter Str. 67-81 30 272,53 – 309,84 App. Steinfurter Str. 67-81 159 281,87 – 348,66 Whg. 30 Stegerwaldstraße 27 (Steinfurt) 131 231,17 EZ Stegerwaldstraße 27 (Steinfurt) 20 246,17 – 266,17 App. Stegerwaldstraße 27 (Steinfurt) 27 246,17 u. 281,17 Whg. Stegerwaldstraße 27 (Steinfurt) 16 261,17 EZ 31 Gescherweg 50-64 338 176,42 – 252,92 Whg. 32 Busso-Peus-Straße 12-16 132 237,51 – 245,49 Whg. 33 Rudolf-Harbig-Weg 6-8 118 174,17 – 254,65 Whg. 34 Rudolf-Harbig-Weg 14-46 507 238,41 – 357,13 Whg. Rudolf-Harbig-Weg 14-46 5 365,83 App. 35 Rudolf-Harbig-Weg 39-51 197 234,37 – 260,52 Whg. 36 Gemenweg 78-86, 100-120 147 291,55 – 373,49 Whg. 37 Hansa-Haus, Albersloher Weg 1 18 294,95 – 379,95 EZ Hansa-Haus, Albersloher Weg 1 2 379,95 – 394,95 App. Hansa-Haus, Albersloher Weg 1 8 394,95 – 414,95 Whg. 38 Coerdehof, Raesfeldstraße 2 59 415,45 – 435,45 EZ 39 Gartenbreie 63 4 330,00 Whg. 40 Britenhäuser, Köhlweg u. Torminweg 159 245,15 – 261,82 Whg. 41 Lilienthalweg 20-52 30 275,00 EZ 30 330,00 EZ 30 330,00 EZ 29 390,00 EZ 42 Wohn- u. Stadtbau (Aaseeviertel) 23 218,65 – 344,55 Whg. Notunterkünfte 43 Steinfurter Straße 67-81 18 € 5,00 pro Nacht 44 Oxford Kaserne, Roxeler Straße 340 94 € 10,00 pro Nacht 45 Dahlweg 118 22 € 10,00 pro Nacht 7
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Kindertagesstätten 46 Kita Tausendfüßler 51 Betreuungsplätze Kardinal-von-Galen-Ring 20 48149 Münster 47 Kita Chamäleon 65 Betreuungsplätze Rudolf-Harbig-Weg 38a 48149 Münster 48 Zwergenstübchen 12 Betreuungsplätze Bismarckallee 3 48151 Münster Verwaltungen 49 Amt für Ausbildungsförderung Bismarckallee 11 48151 Münster 50 Hauptverwaltung / Allgemeine Verwaltung / Studentisches Wohnen Bismarckallee 5 48151 Münster 51 Gebäudemanagement, Einkauf Bismarckallee 3 48151 Münster 52 Verwaltung der Gastronomischen Einrichtungen Bismarckallee 11b 48151 Münster 53 Sozialberatung Steinfurter Str. 67 48149 Münster Verpachtete Objekte 54 Café Relax Bismarckallee 47 48151 Münster 8
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Liebe Leserinnen und Leser, LAGEBERICHT das Studierendenwerk Münster erbringt seine Dienstleistungen zurzeit für rund 60.700 Studierende. Mit der Wahrnehmung seiner zahlreichen und bedeutenden sozialen Aufgaben ist das Stu- dierendenwerk ein wichtiger Partner für die Hochschulen in ihrem Bemühen, bei zuneh- mendem Wettbewerb, Studierende für die Wissenschaftsstandorte Münster und Steinfurt zu interessieren. Die Qualität, in der das Studierendenwerk Münster seine vielfältigen Aufgaben in den Kernbereichen Wohnen, Verpflegung, Studienfinanzierung, Beratung und Kinderbetreuung sowie auf weiteren Geschäftsfeldern bewältigt, steigert nicht nur die Attraktivität der Hochschullandschaft, sondern auch die des Standortes und der gesamten Region Müns- terland. Das Studierendenwerk wirkt mit, wenn es darum geht, die rund 60.700 Studierenden für die Studienstandorte Münster und Steinfurt zu begeistern. Es hat dadurch einen großen Anteil an allen damit verbundenen positiven Effekten für die Region. Dies gilt insbesondere in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht. Es sei an dieser Stelle nur die Kaufkraft er- wähnt, die 60.700 Studierende in Münster einbringen. Die oben genannten Aufgaben bewältigt das Studierendenwerk zum Bilanzstichtag (31.12.2018) mit 594 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aus der Stadt, aber auch zunehmend aus dem weiteren Umland kommen. Das Studierendenwerk nimmt mit einer Bilanzsumme von über 200 Mio. € und seinen Beschäftigten eine wesentliche Rolle als regionaler Arbeitgeber wahr. Dabei handelt es sich um überwiegend langfristige Arbeitsplätze mit äußerst geringer Fluktuation. Die An- zahl der schwerbehinderten Beschäftigten liegt weit über dem gesetzlich geforderten Min- destmaß. Auch hier erfüllt das Studierendenwerk seine Aufgabe als sozialer Dienstleister und Arbeitgeber beispielhaft. Darüber hinaus ist das Studierendenwerk Münster seit 2009 als familienfreundliches Unternehmen zertifiziert und arbeitet mit tatkräftiger Unterstüt- zung vieler Mitarbeiter/-innen an der stetigen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Die Funktion des Studierendenwerks Münster als Dienstleister und als sicherer Arbeits- platzanbieter für 594 Beschäftigte per anno (ohne Auszubildende [14] und Geschäftsfüh- rer) muss auch künftig gewahrt bleiben. Die geltenden Kriterien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe des Festbetrags- zuschusses für das laufende Geschäft bergen die Gefahr, dass die zur Verfügung gestell- ten Mittel von Jahr zu Jahr geringer werden und somit kein Ausgleich von Kostensteige- rungen insbesondere für Tarifsteigerungen erfolgt. Aus Sicht der Studierendenwerke ist aufgrund zusätzlicher Kostenbelastungen (z. B. eige- ne Zahlungen an die Landesunfallkasse NRW, Tarifsteigerungen) eine wirksame Anhebung der Landeszuschüsse dringend geboten. 9
ALLGEMEINER ÜBERBLICK In den NRW-Studierendenwerken wird aktuell ein Sozialbeitrag von durchschnittlich 82,00 € erhoben. Vom Studierendenwerk wurde der Sozialbeitrag in zwei Stufen zum Sommersemester 2018 auf 92,81€ und zum Wintersemester 2018/2019 auf 99,34 € erhöht. Aufgrund der Erhöhung des Sozialbeitrags und der Studierendenanzahl haben sich die Erträge aus Sozialbeiträgen um rd. 970 T€ gegenüber dem Vorjahr erhöht. Um zusätzliche Deckungsbeiträge zu erwirtschaften, werden die Studierendenwerke wei- terhin prüfen, ob sie ihr Leistungsangebot ausbauen und weitere Märkte im studenti- schen Umfeld erschließen können. Defizitäre Angebote müssen, soweit mit dem sozialen Auftrag vertretbar, zurückgefahren werden. Hier wurden im Studierendenwerk Münster einige Maßnahmen in 2018 umgesetzt. Eine in Münster besonders zu berücksichtigende Situation ist, dass das Studierenden- werk Eigentümer seiner Immobilien im Bereich Verwaltung und Mensen ist. Dementspre- chend muss es für alle damit verbundenen Probleme, Risiken und vor allem für die inves- tiven Maßnahmen und deren Auswirkungen (Darlehenstilgungen etc.) ohne staatliche Hilfe eintreten. Während im Landeshaushalt die Mittel für den allgemeinen Zuschuss allein durch den Inflationseffekt geringer und die Kostenbelastungen zunehmen werden, ist nach wie vor bei den Investitionszuschüssen eine Unterdeckung im Zeitverlauf zu erkennen. Für die nächsten Jahre wäre es wünschenswert einen ausreichenden Betrag für Projektförderun- gen in den zwölf nordrhein-westfälischen Studierendenwerken zu erzielen. Die Studierendenwerke sind gezwungen, ihre Leistungen und die damit verbundenen Preise permanent zu überprüfen. Weitere Erhöhungen der Sozialbeiträge für die Studie- renden lassen sich entsprechend zukünftig nicht ganz vermeiden. Darüber hinaus wird das Studierendenwerk in den nächsten Jahren auch weiterhin gefor- dert sein, erhebliche Mittel in die eigenen Gebäude der Großmensen, aber auch in die Technik der entsprechenden gastronomischen Einrichtungen sowie im Studentischen Wohnen im mehrstelligen Millionenbereich einzusetzen. Das Studierendenwerk wird weiterhin gehalten sein, auch das übrige Leistungsangebot und die Organisationsabläufe permanent einer Prüfung zu unterziehen, um in Zukunft ein ausreichendes Jahresergebnis zu erzielen und gleichzeitig die gesetzlich vorgeschrieben Rücklage bilden zu können. Aufgrund der Geschäftspolitik der kaufmännischen Vorsicht ist die finanzielle Liquidität des Studierendenwerks stabil. Damit ist sichergestellt, das zukünftige Investitionen und unvorhersehbare Situationen gemeistert werden können. Der Geschäftsverlauf des Jahres 2018 zeigt, dass den Beschäftigten des Studierenden- werks das Lösen vieler schwerer Aufgaben gelungen ist und sie mit Leistungsbereitschaft und Engagement zum Wohle der rund 60.700 Studierenden im münsteraner Hochschul- bereich tätig waren. Eine zuweilen schwierige, mit viel Einfühlungsvermögen fordernde Aufgabe. 10
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Verpflegungsbetriebe Bisher wurden bereits unumgängliche Modernisierungsmaßnahmen in einigen Verpfle- gungseinrichtungen des Studierendenwerks durchgeführt. Diese führen jährlich zu einem hohen Abschreibungsvolumen mit einer entsprechenden Ergebnisverschlechterung. Da das Land Nordrhein-Westfalen sich immer stärker aus der Investitionsförderung zurück- zieht, müssen die Abschreibungen vom Studierendenwerk erwirtschaftet werden. Das kann sowohl durch Realisierung von Einsparpotentialen, durch Preiserhöhungen und/oder durch mögliche Sozialbeitragserhöhungen kompensiert werden. Die Gesamtumsätze der Verpflegungsbetriebe sind gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Durchschnittspreis für ein Mensa-Essen für Studierende liegt bei rd. 2,85€. Das Studierendenwerk Münster wird alles unternehmen, um die qualitativ und quantitativ anspruchsvollen Verpflegungsziele auch in den nächsten Jahren für die Studierenden zu erreichen. Kosteneinsparende Maßnahmen werden bereits umgesetzt. Mittelfristig wer- den weitere Optimierungspotentiale zugunsten einer Umsatzverbesserung folgen. Das Ziel, den studentischen Gästen qualitativ hochwertige Speisen anzubieten, wird er- füllt und bleibt vorgegeben. Die gastronomischen Einrichtungen werden kundenorientiert geführt. Das Studierendenwerk Münster ist bestrebt, bei der Auswahl der Produkte öko- logische Aspekte, wie Produkte aus ökologischem Anbau und kontrollierter Haltung zu berücksichtigen. Es verfolgt somit das Ziel, die Interessen aller Nachfragegruppen (z. B. Vegetarier und Veganer) zu berücksichtigen. Dies ist mit dem erweiterten Angebot in der Mensa am Aasee und in der Mensa am Ring bereits erfolgreich gelungen und soll weiter ausgebaut werden. Eine Verbesserung der Qualität des Angebots steht im Vordergrund Studentisches Wohnen Im Bereich des studentischen Wohnens blieb die Nachfrage weiterhin hoch. Mit 4.956 Wohnheimplätzen am Bilanzstichtag ist das Studierendenwerk in diesem Marktsegment der größte Anbieter in Münster und auch aller Studierendenwerke in Nordrhein- Westfalen. Der temporäre Rückgang der Wohnheimplätze auf 4.956 ist der Sanierung und dem Um- bau der Wohnheime am Heekweg und Gescherweg geschuldet und führt zu einement- sprechenden Rückgang der Umsatzerlöse. Zudem bewirkt die Schadstoffsanierung der beiden Wohnheime einen deutlichen Anstieg der Instandhaltungsmaßnahmen. Im Jahr 2018 konnte das Studierendenwerk weitere Wohnanlagen anmieten. In enger Zusam- menarbeit mit den Hochschulen, den Studierendenvertretern und der Stadt Münster wird das Studierendenwerk die besonderen Herausforderungen in Bezug auf ausreichenden Wohnraum für Studierende meistern. Die Kräfte aller Beteiligten werden im Arbeitskreis Studentisches Wohnen zusammengeführt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden dringend notwendige Maßnahmen der Instandsetzung und Instandhaltung nach Maßgabe des Investitionsplanes, aber auch einige ungeplante Maß- nahmen durchgeführt. Trotz dieser vielfältigen Aktivitäten und der weiteren Planung von Instandhaltungsmaßnahmen ist jedoch Folgendes zu berücksichtigen: 11
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Trotz erfolgreich durchgeführter Modernisierungen besteht nach wie vor eine langfristige Deckungslücke im hohen zweistelligen Millionenbereich. Unabhängig von den derzeitigen Förderprogrammen muss dringend geklärt werden, wann und in welcher Höhe langfristig weitere öffentliche Fördermittel für das Studierendenwerk Münster bereitgestellt werden können. Im Jahr 2016 konnte erfreulicherweise mit dem Land NRW eine Anteilsfinanzierung von 40% für die Sanierung und den Umbau der Wohnanlagen Gescherweg und Heekweg (ins- gesamt ca. 1.000 Wohneinheiten) ausgehandelt werden. Das ursprüngliche geplante Ge- samtinvestitionsvolumen zur Sanierung und zum Umbau beider Wohnheime betrug 45 Mio €. Zu dessen Finanzierung wurden vom Land NRW Fördermittel in Höhe von insge- samt € 18 Mio. € bewilligt. Im Jahr 2018 wurden davon 3 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) für die Baumaßnahme Heekweg und 1,6 Mio. € für die Baumaßnahme Gescherweg abgerufen. Die Auszahlung weiterer Mittel soll in den Jahren 2019 (7,8 Mio. €) und 2020 (4,4 Mio. €) erfolgen. Nach derzeitiger Planung hat sich das Gesamtinvestitionsvolumen auf insge- samt 48,2 Mio. € erhöht. Einer Erhöhung der insgesamt bewilligten Fördermittel erfolgte nicht. Die zur Finanzierung der nicht geförderten Gesamtkosten in Höhe von 30,2 Mio. € der Baumaßnahme Heekweg und Gescherweg aufzunehmenden KFW 70-Darlehen haben eine Zinsbindung von 10 Jahren und einen Tilgungszuschuss von 22,5%. Die monatliche Miete für einen Wohnheimplatz lag im Jahr 2018 zwischen 174,71 € und 606,58 €. Die Mieterlöse im Berichtsjahr beliefen sich auf 16.516,2 T€ (Vj. 16. 961 T€). Des Weiteren unterstützt das Studierendenwerk die Internationalisierung der Hochschu- len. Zur Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ist es dringend erforderlich, die Rahmenbedingungen des Studienaufenthalts für die Gäste aus dem Ausland zu ver- bessern. Um den oben angesprochenen Rahmenbedingung gerecht zu werden wurde zu Beginn des Jahres 2017 eine halbe Stelle für den Bereich Internationales und Kulturarbeit geschafft. Das Wohnen in einem Studentenwohnheim ist für ausländische Studierende die beliebteste Wohnform. Die Wohneinheiten wurden zu ca. 25,6% an ausländische Studierende vermietet. Ausbildungsförderung Im Bereich der Ausbildungsförderung ist die Zahl der geförderten Studierenden um 9,7 % zurückgegangen. Damit erhielten 16,73 % der Studierenden in Münster Ausbildungsförderung. Im Vergleich zum Vorjahr wurden in 2018 11,4 % weniger BAföG-Anträge bearbeitet (2018: 8.841/ 2017: 9.975). Seit 2005 wird in NRW für die BAföG-Kostenerstattung eine „Fallpauschalen-Regelung“ ange- wandt. Diese veränderte Finanzierungsform führt in Münster zu einer weiteren finanziellen Unterdeckung in diesem Leistungsbereich und löst zusätzlichen Finanzbedarf aus. Es wurden zusätzliche Mittel des Landes zur Verfügung gestellt, die zweckgerichtet dafür zu verwenden sind, die Antragszahlen in Verbindung mit den doppelten Abiturjahrgängen und eine damit verbundene Personalaufstockung bewältigen zu können. Eine verbesserte Fallpauschale wur- de für den Zeitraum 2013 bis 2015 mit dem Land NRW verhandelt. Für das Jahr 2018 wurde die Zusage fortgeführt. Die Aufwandserstattung durch das Land NRW im Jahr 2018 belief sich auf 1.842.828 €. Die Inanspruchnahme von Daka-Krediten hat sich beim BAföG-Amt Münster geringfügig um von 106 auf 90 Anträge verringert. Es konnten Leistungen in Höhe von 392T€ (VJ: 645 T€) durch die DAKA überwiesen werden. 12
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Kinderkrippe und Krabbelstube/Kindertagesstätte In den Einrichtungen „Kita Tausendfüßler“, „Kita Chamäleon“ und dem „Zwergenstübchen“ wurden 129 Kinder bis zum 31.07.2018 und ab dem neuen Kindergartenjahr 2018/2019 128 Kinder im Alter von drei Monaten bis zu sechs Jahren ganztägig betreut. Es stehen Über- legungen an, Möglichkeiten für weitere Plätze in Münster zu schaffen. Schlussbetrachtung: Zum Wintersemester 2014/2015 wurde ein neues Studierendenwerksgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt. Eine wesentliche Änderung in der Gesetzesnovellierung ergab sich für das Aufsichts- und Kontrollorgan, den Verwaltungsrat des Studierendenwerks. Dort sind nun neun statt bisher sieben Mitglieder vertreten. Einen zusätzlichen Platz erhielten jeweils die Studierendenvertreterinnen/ Studierendenvertreter und die Bedienstetenvertrete- rinnen und Bedienstetenvertreter. Es wird die Genderorientierung fortgesetzt, so dass weit- gehend eine paritätische Besetzung mit Frauen erfolgt. Das Soll in Münster konnte leider nicht bis Mai 2017 nicht erreicht werden. Mit den neuen Verwaltungsratswahlen im Mai 2017 konnte die Quote erreicht werden. Nach den Gesetzeskorrekturen findet die Landeshaushaltsordnung in den nordrhein- westfälischen Studierendenwerken grundsätzlich keine Anwendung mehr. Landeszuschüsse werden auch in Zukunft notwendig sein, damit die Studierendenwerke ihren gesetzlichen Auftrag weiterhin ordnungsgemäß erfüllen können. Es wird eine Hauptaufgabe der NRW-Studierendenwerke sein, dies der Politik im Hinblick auf die Planung der Landeshaushalte 2019 und folgende Jahre nachhaltig in Erinnerung zu brin- gen. Die nur geringfügige Erhöhung der Zuschüsse aufgrund der Herausforderungen durch den doppelten Abiturjahrgang war leider nicht ausreichend. Dies gilt insbesondere, weil die stetig gewachsenen finanziellen Belastungen der Studierendenwerke zunehmen und der Qua- litätsanspruch der Studierenden im Hinblick auf die Leistungen des Studierendenwerks an- gestiegen ist. Außer den oben angesprochenen Risikofaktoren sind keine weiteren wesentlichen Risiken erkennbar. Die oben angesprochenen Interessen der Studierenden (angemessene Sozialbeiträge, Erfül- lung qualitativer Leistungsstandards, keine Existenzgefährdung des Studierendenwerks und solide ökonomische Entscheidungen), aber auch die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studierendenwerks (sichere Arbeitsplätze in der Region) sind besonders schützenswert. 13
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Die Erfolge des Studierendenwerks sind im Wesentlichen abhängig von der Qualifikation seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Kontaktfreudigkeit, Leistungsbereitschaft, Ein- satzwille, Lernbereitschaft und Identifikation mit den Aufgaben und den Zielen des Stu- dierendenwerks gehören unabdingbar zu einem/r erfolgreichen Mitarbeiter/in. Den Mit- arbeiterinnen und Mitarbeitern gilt an dieser Stelle noch einmal ein ganz besonderer Dank für ihr Engagement und ihre guten Leistungen im Jahre 2018. Nur mit einem ein- satzfreudigen und gut motivierten Mitarbeiter/-innenteam ist die Grundlage geschaffen, eine positive Weiterentwicklung des Studierendenwerks Münster sicher zu stellen. An dieser Stelle möchten wir allen, die an der dynamischen Entwicklung des Studieren- denwerks Münster zu einem modernen Dienstleistungsunternehmen mit Sozialauftrag beteiligt sind, herzlich danken. Sie alle haben dazu beigetragen und tragen dazu bei, dass die Angebotsvielfalt, die Dienstleistungsbereitschaft und die Modernität des Studieren- denwerks Münster herausragend und beispielhaft sind. Münster, den 12.04.2019 Studierendenwerk Münster – Anstalt des öffentlichen Rechts – gez. Achim Wiese (stv. Geschäftsführer und kaufmännischer Leiter) gez. Petra Schnorrenberg (Sachgebietsleitung Rechnungswesen) 14
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Das Studierendenwerk Münster ist laut Gesetz, Satzung und Beitragsordnung für die Be- AUFGABEN UND lange der Studierenden der ZUSTÄNDIGKEITEN Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) Fachhochschule Münster (FH) Kunstakademie Münster Katholischen Hochschule NRW, Abteilung Münster zuständig. Die Zahl der zu betreuenden Studierenden hat sich zum Wintersemester 2017/2018 wie folgt entwickelt: Einrichtung WS 18/19 WS 17/18 WS 16/17 Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) 45.385 45.060 43.616 Fachhochschule Münster (FH) 14.009 13.881 13.509 Katholische Hochschule NRW (Abt. Münster) 1.022 1.049 1.085 Kunstakademie Münster 355 347 352 Summe 60.771 60.337 58.562 Neben dem Leistungsspektrum, mit dem das Studierendenwerk Münster im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Studierenden der WWU, FH, Kath. Hochschule und Kunstakademie arbeitet, erbringt das Amt für Ausbildungsförderung gem. § 1 Abs. 3 Nr. 9 Studierenden- werksgesetz NRW in Verbindung mit der Verordnung des Ministeriums für Innovation, Wis- senschaft und Forschung über die Studierendenwerke als Ämter für Ausbildungsförderung vom 22.09.2009 § 1 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2 Nr. 9, auch Leistungen für zwei weitere Hochschu- len. Den Leistungen, die in diesem Kontext für die Philosophisch-Theol. Hochschule in Münster und die Mathias-Hochschule in Rheine erbracht werden, stehen jedoch keine Ein- nahmen gemäß der Beitragsordnung gegenüber. Gemäß Gesetz und Satzung erbringt das Studierendenwerk Münster für die Studierenden seines Zuständigkeitsbereiches Dienstleistungen auf sozialem und wirtschaftlichem Ge- biet. Die Dienstleistungen erstrecken sich schwerpunktmäßig auf folgende Tätigkeitsfel- der: Errichtung und Betrieb gastronomischer Einrichtungen Errichtung, Vermietung und Vermittlung von Wohnraum Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), Gewährung von Studienabschlussdarlehen und Vermittlung von Studienkrediten Weitere Aufgaben sind die Betreuung von Kleinkindern studierender Eltern, die Sozialbe- ratung sowie die Förderung kultureller Interessen der Studierenden durch Bereitstellung von Räumlichkeiten. 15
ALLGEMEINER ÜBERBLICK ORGANE Nach dem Studierendenwerksgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2014 hat das Studierendenwerk als Anstalt des öffentlichen Rechts seit Be- ginn der Amtsperiode 2005 – 2007 zwei Organe: den Verwaltungsrat den Geschäftsführer VERWALTUNGSRAT Der Verwaltungsrat setzt sich gemäß § 4 StWG (Amtsperiode 2017 – 2019) zusammen aus: vier Studierenden der Hochschulen in Münster einem anderen Mitglied der Hochschulen in Münster zwei Bediensteten des Studierendenwerks Münster einer Person mit einschlägigen Fachkenntnissen oder Berufserfahrung auf wirtschaftlichem, rechtlichem oder sozialem Gebiet einem Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums der Hochschulen in Müns- ter. Mindestens vier Mitglieder des Verwaltungsrats müssen Frauen sein. Der § 6 StWG regelt den Aufgabenbereich des Verwaltungsrates. Danach ist er zuständig für den Erlass und die Änderung der Satzung, der Beitragsordnung und die Beschlussfassung über den jährlichen Wirtschaftsplan einschließlich der Stellenübersicht. Ihm obliegen die Entgegen- nahme und Erörterung des Jahresberichtes des Geschäftsführers und die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Entlastung des Geschäftsführers aufgrund des Prüfungsberichtes der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Des Weiteren ist der Verwaltungsrat für die Aufstellung von Grundsätzen über die Tätigkeit des Studierendenwerks und die Entwicklung seiner Einrich- tungen zuständig. Er hat ferner die Tätigkeit des Geschäftsführers, insbesondere im Hinblick auf die Organisation und das Rechnungswesen zu überwachen und auf die Einhaltung der Grundsätze der Finanzierung und der Wirtschaftsführung zu achten. 16
ALLGEMEINER ÜBERBLICK Der Verwaltungsrat trifft des Weiteren mit seinen Beschlüssen zu Erlass und Änderung der VERWALTUNGSRAT Beitragsordnung sowie über den jährlichen Wirtschaftsplan wichtige sozialwirtschaftliche Entscheidungen. Zusammensetzung des Verwaltungsrates in der Amtsperiode: 01.04.2017 – 31.03.2019 Studierende Fabian Bremer Vorsitzender WWU Münster Anna Katharina Kirchner (ab 01.04.2018) WWU Münster Jean Luca Horoba (ab 01.10.2018) WWU Münster Christopher Schaffel (01.04.2017 bis 31.03.2018) WWU Münster Myro Kerler (01.02.2018 bis 30.09.2018) WWU Münster Maximiliane Linde (01.04.2017 bis 31.01.2018) WWU Münster Melissa Schaub FH Münster Andere Hochschulangehörige Prof. Dr. Karl-Richard Korff stv. Vorsitzender FH Münster Bedienstete des Studierendenwerks Münster Markus Becker Bedienstetenvertreter Cathrin Fahrig Bedienstetenvertreterin Andere Person Dana Jacob Leiterin „Die Brücke“ Mitglied des Rektorats oder des Präsidiums einer Hochschule Matthias Schwarte WWU Münster Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Münster trat während des Berichtszeitraums zu 16 Sitzungen zusammen. Folgende Schwerpunktthemen wurden behandelt: Beschluss über Erweiterungs- und Sanierungsvorhaben/ Studierendenwohnheime Änderung der Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat Änderung der Beitragsordnung aufgrund des Beschlusses über die Sozialbeitragser- höhung Änderung der Richtlinien für die Geschäftsführung Der Geschäftsführer unterrichtet den Verwaltungsrat jeweils ausführlich über die La- ge des Studierendenwerks und alle wichtigen Vorgänge. 17
ALLGEMEINER ÜBERBLICK GESCHÄFTSFÜHRER Der Geschäftsführer, Herr Frank Olivier, leitet gemäß § 9 StWG das Studierendenwerk Münster und führt dessen Geschäfte. Er vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Er ist Beauftragter für den Haushalt, vollzieht den Wirtschaftsplan ein- schließlich der Stellenübersicht und erstellt den Jahresabschluss. Ihm obliegt die Ausfüh- rung der Beschlüsse des Verwaltungsrates. Der Geschäftsführer ist Vorgesetzter der An- gestellten des Studierendenwerks Münster. Herr Olivier ist zum 31.01.2019 aus dem Un- ternehmen ausgeschieden. Die Leitung erfolgte ab 01.02.2019 durch ein geschäftsfüh- rendes Gremium bestehend aus Herrn Beilicke, Frau Remmeke, Frau Schnorrenberg und Herrn Wiese. Der Geschäftsführer ist verpflichtet, das Studierendenwerk Münster so zu organisieren und zu leiten, dass auf Dauer die Erfüllung des Sozialauftrages gewährleistet bleibt. Revision, Strategisches Controlling, Marketing und PR sowie das Referat für Rechtsfragen und Da- tenschutz sind unterstützende Stäbe des Geschäftsführers. KORRUPTIONS- Veröffentlichung gemäß § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz BEKÄMPFUNGS- GESETZ Am 1. März 2005 ist das von der Landesregierung NRW am 16. Dezember 2004 erlassene Korruptionsbekämpfungsgesetz – KorruptionsbG NW – in Kraft getreten. Die Mitglieder des Verwaltungsrates und die Geschäftsführerin/der Geschäftsführer sind danach verpflichtet Auskunft zu geben über den ausgeübten Beruf und Beraterverträge, die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 3 des Aktiengesetzes, die Mitgliedschaft in Organen von verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Abs.1 und Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen, die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien. 18
Persönliche Erklärung der Verwaltungsratsmitglieder und des Geschäftsführers gem. § 17 KorruptionsbG Amtsperiode 2017 - 2019 Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Fabian Bremer Studierender der Westfälischen Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Wilhelms-Universität Münster tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR. mietung GmbH“ Werkstudent bei der WWU.Campus.GmbH Stellv. Sachkundigen Bürger im Ausschuss für Personal, Ordnung, Si- cherheit, Organisation, E- Government der Stadt Münster Christopher Studierender der WestfälischenMitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der -Mitglied der LHG Münster Schaffel Wilhelms-Universität Münster tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- -Mitglied des Vorstands der FDP Münster Münster AöR. mietung GmbH“ -Mitglied von Amnesty International Maximiliane Studierende der Westfälischen Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der -Mitglied B90/ Grünen Linde Wilhelms-Universität Münster tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- -Campus Grün Münster AöR. mietung GmbH“ Melissa Schaub Studierende der Fachhochschule Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der -AStA FH Münster Münster tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- -Studierendenparlament der FH Münster Münster AöR. mietung GmbH“ Prof. Dr. Karl- Professor der FH Münster Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der -Vorsitzender im Vorstand des Fördervereins Marienschule Richard tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Schwagstorf Korff Münster AöR. mietung GmbH“ Mitglied des Hochschulrates der TH Lübeck Markus Becker Verwaltungsangestellter des Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Studierendenwerkes Münster tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- AöR. Münster AöR. mietung GmbH“ Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Münster Mitglied bei der SPD Mitglied bei Verdi Mitglied beim 1. FC Köln 19
Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Cathrin Fahrig Verwaltungsangestellte des Stu- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der dierendenwerkes Münster AöR. tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR. mietung GmbH“ Dana Jacob Nichtwissenschaftliche Mitarbei- Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Mitglied im Beirat für kommunale Entwicklungszusammenarbeit terin an der Westfälischen Wil- tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- der Stadt Münster helms-Universität Münster AöR. mietung GmbH“ Myro Kerler Studierender der Westfälischen Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Wilhelms-Universität Münster tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR. mietung GmbH“ Mitglied des Programm- beirates Radio Q Stv. Mitglied Stupa WWU MS Stv. Mitglied Senat WWU MS Jean Luca Studierender der Westfälischen Mitglied des Verwaltungsra- Mitglied des Beirates der Horoba Wilhelms-Universität Münster tes des Studierendenwerkes „Studierendenwerk Ver- Münster AöR. mietung GmbH AStA – Referat für Sozia- les und Wohnraum 20
Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Mathias Schwar- Kanzler der Westfälischen Wil- - Mitglied des Verwaltungs- Mitglied des Beirates der te helms-Universität rates des Studierenden- „Studierendenwerk Ver- werkes Münster AöR. mietung GmbH“ - CeNTech GmbH – Mitglied im Aufsichtsrat - Haus der Technik e.V. – Mitglied im Kuratorium - Heitfeld-Stiftung – Mitglied im Kuratorium - Leibniz-Institut für Arterio- skleroseforschung – Mit- glied im Liquidations- Vorstand - Schiffer-Stiftung – Mitglied der Auswahlsitzung - Schneider-Sasakawa- Funds – Mitglied der Aus- wahlsitzung - Stiftung Westfälische Wil- helms-Univeristät – Mit- glied im Vorstand - Technologieförderung Münster GmbH – Mitglied im Aufsichtsrat - Thümmler-Stiftung - Mit- glied der Auswahlsitzung - Universitätsgesellschaft Universität Münster - Mit- glied im Vorstand - Universitätsklinikum Müns- ter – Mitglied im Aufsichts- rat - AGUM e.V. Verein zur Pflege und Weiterentwick- lung des Arbeits-, Ge- schundheits- und Umwelt- schutzmanagements e.V. – 1. Vorsitzender des Vor- stands - Verein: Internationale Studentenwohnheime e.V. - Liquidationsvorstand 21
Mitglied in Organen Mitgliedschaften in Organen Ausgeübter Beruf/ Mitglied in Aufsichtsrat oder sonstiger privat- Mitglied von verselbständigten Auf- Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien Beraterverträge anderen Kontrollgremien rechtlicher Unter- gabenbereichen nehmen Anna Katharina Studierender der Westfälischen Aushilfskraft bei den Stadt- Mitglied des Beirates der Mitglied bei der SPD Kirchner Wilhelms-Universität Münster werken Münster „Studierendenwerk Ver- mietung GmbH Referentin für Hoch- schulpolitik im AStA der WWU MS Mitglied in der Fach- schaftsvertretung der FS Jura sowie des Förder- vereins FS Jura e.V. Mitglied der Ausschüsse Finanzen und Internatio- nales des fzs Teil des Kassenprüfungs- ausschusses des fzs Frank Olivier Geschäftsführer Studierenden- Mitglied des Beirates der werk Münster „Studierendenwerk Ver- mietung GmbH“ Achim Wiese Stv. Geschäftsführer des Studie- Mitglied des Beirates der rendenwerks Münster AöR „Studierendenwerk Ver- mietung GmbH“ 22
PERSONAL Familienbewusstes Studierendenwerk ALLGEMEINES Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist seit langem ein wichtiger Bestandteil der Perso- nalpolitik. Das Studierendenwerk ist seit 2009 als familienfreundliches Unterneh- men zertifiziert. Im Dezember 2018 bestä- tigte die berufundfamilie Service GmbH der gemeinnützigen Hertie-Stiftung dieses Zer- tifikat zum 4. Mal (Z4) für weitere drei Jah- re, nachdem mittels eines Dialogverfahrens mit zahlreichen Beschäftigten und Füh- rungskräften die Bedarfe analysiert wur- den. Aufbauend auf den seit 2009 zahlreich erfolgreich umgesetzten Vereinbarkeits- themen geht es bis 2021 auch weiter um die Unterstützung im Bereich Pflege und Familie, wobei die jährlichen Ausflüge für Beschäftigte mit und ohne Kinder ebenso wie die Kinderbetreuung in den Ferien, bedarfsgerecht weiter ausgebaut werden. Es sollen weiterhin Informationsveranstal- tungen rund um die Themen Pflege von Angehörigen, Elternzeit, Gesundheit sensi- bilisieren. Darüber hinaus gilt es, die Kommunikation zu verbessern und auszubauen mit dem Ziel, Entscheidungsprozesse unter Einbezug der Führungskräfte in allen Bereichen des Stu- dierendenwerks transparenter darzustellen. Bei der Umsetzung fällt dem Intranet auf Basis der im Jahr 2018 abgeschlossenen Dienstvereinbarung eine tragende Rolle zu. Gesundheitsmanagement Im Jahr 2018 haben Workshops zum Thema „Betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGF) stattgefunden. Neun Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Abteilungen und Bereichen des Studie- rendenwerks entwickelten Verbesserungsansätze und Lösungsvorschläge rund um das Thema, die dann im Arbeitskreis Gesundheit auf eine mögliche Umsetz- barkeit innerhalb des betrieblichen Gesundheitsma- nagements überprüft wurden. Entwickelt wurden kurz- , mittel- und langfristige Ziele. Erste Maßnahmen konnten im Jahr 2018 bereits umgesetzt werden, u. a. die Installation eines dauerhaften BGF-Teams mit Beschäftigten aus verschiedenen Bereichen, das sich als Ansprechpartner für alle Beschäftigten für gesund- heitliche Belange stark macht, sowie ein Flyer für alle Beschäftigten, um einen Überblick der Ansprechpart- ner und zukünftiger Maßnahmen im Rahmen der BGF zu vermitteln. 23
PERSONAL Des Weiteren wurde ein Fragebogen entwickelt, um die persönlichen Interessen aller Be- schäftigten für Gesundheitsangebote auszuloten. Der Rücklauf von 44 % belegt das große Interesse an dieser anonymen Befragung. 79 % der Beschäftigten stuften konkrete Angebo- te des Arbeitgebers zur Förderung und zum Erhalt ihrer Gesundheit als “wichtig“ ein, wobei sogar 61 % die Kursangebote auch nach Feierabend nutzen würden. Im Dezember 2018 wurde in zeitlichem Zusammenhang mit der Personalversammlung eine Gesundheitsmesse für alle Beschäftigten durchgeführt, die verschiedenste Informationen aufgegriffen und bereitgestellt hat; dazu wurden auch externe Fachberater wie der Betriebsarzt, Sicher- heitsbeauftragte, Sozialberater, Krankenkassen etc. eingebunden. Führungsleitlinien Im Jahr 2018 fand ein erster Workshop mit ausgewählten Führungskräften dazu statt, die im Jahr 2017 von und für Führungskräfte erarbeiteten Leitlinien für alle Führungskräfte im Stu- dierendenwerk als Basis für eine einheitliche Führungskultur voranzutreiben. Es wurde mit- tels eines externen Moderators das weitere Vorgehen zwecks Klärung des organisatori- schen Rahmens und der Nachhaltigkeit der Implementierung dieser Führungsleitlinien auf alle Führungsebenen des Studierendenwerks im Rahmen eines Workshops diskutiert und ein für 2019 terminierter Prozess der Leitlinien-Implementierung auf den eigenen Führungs- alltag vereinbart. PERSONALBE- STAND Das Studierendenwerk Münster beschäftigte zum 31.12.2018 594 Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter (ohne Auszubildende (14) und Geschäftsführer (1)). Davon waren 245 vollzeit- und 349 teilzeitbeschäftigt. Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl betrug zum Bilanzstichtag 591,25 (ohne Auszubildende/GF). Die Zahl der genehmigten Stellen in 2018 gliedert sich wie folgt auf: Bereich 2018 2017 2016 2015 Hauptverwaltung 123,976 127,036 121,576 119,569 Gastronomische Einrichtungen 226,335 202,139 201,868 207,700 Studentisches Wohnen 42,677 42,728 41,884 42,314 Ausbildungsförderung 28,724 33,659 30,244 32,555 Kindertagesstätten 37,750 39,185 39,205 36,557 Agora: Tagen und Wohnen 12,431 11,845 12,315 15,197 Auszubildende 22,000 21,500 20,500 26,200 Summe 493,893 478,092 467,592 478,092 Der Stellenzuwachs ist hauptsächlich bedingt durch das Insourcing eigener Mitarbeiter (überwiegend in Teilzeit) zur Ausführung der, bisher fremdvergebenen, Tätigkeiten im Be- reich der Spülküchen in den Mensen 24
PERSONAL Altersstruktur (Angaben in %) MITARBEITER- STRUKTUR Das Durchschnittsalter aller Mitarbeiter liegt bei 48 Jahren, wobei männliche Beschäftigte durchschnittlich mit 48 Jahren um ein Jahr älter sind als die weibliche Belegschaft (Ø 47 Jahre). 45 40 35 30 25 gesamt 20 männlich 15 weiblich 10 5 0 bis 25 Jahre 26 bis 35 36 bis 45 46 bis 55 56 bis 65 Jahre Jahre Jahre Jahre Betriebszugehörigkeit (Angaben in %) Am Bilanzstichtag waren 59 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter länger als 10 Jahre beim Studierendenwerk Münster tätig. In 2018 feierten 14 Beschäftigte ihr 25jähriges, 9 ihr 30jähriges, 5 ihr 35jähriges und ein Mitarbeiter sein 40jähriges Dienstjubiläum. 30 25 20 gesamt 15 männlich 10 weiblich 5 0 bis 5 Jahre 5 bis 10 10 bis 15 15 bis 20 20 bis 25 25 bis 30 mehr als Jahre Jahre Jahre Jahre Jahre 30 Jahre BESCHÄFTI- Erfüllung der Beschäftigungspflicht GUNG VON SCHWER- Beim Studierendenwerk Münster waren am 31.12.2018 insgesamt 55 Schwerbehinderte im BEHINDERTEN Sinne des Sozialgesetzbuches (SGB IX) beschäftigt. Auf die Pflichtzahl nach § 73 Abs. 1 SGB IX waren 46 Schwerbehinderte anzurechnen; 9 Schwerbehinderte waren Beschäftigte im Sinne des § 73 Abs. 2 und Abs. 3 SGB IX. Der Umfang der Beschäftigungspflicht nach den §§ 71 und 73 SGB IX betrug im Jahre 2018 durchschnittlich 24 Schwerbehinderte. Das Studierendenwerk Münster hat somit seine Verpflichtung zur Beschäftigung Schwerbehinderter mit einer Quote von 9,57 % erneut um fast 100 % über den Auflagen des Gesetzes (5 %) erfüllt. 25
PERSONAL AUSZUBILDENDE Das Studierendenwerk bildete in 2018 in 4 Berufsbildern (Büromanagement, Hotel, temgastronomie, Fachpraktiker Küche/Beikoch) aus. Im Jahresverlauf standen insgesamt 16 Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis. Zwei Auszubildende haben 2018 ihre kaufmännische Ausbildung im Bereich Büromanagement mit Erfolg abgeschl 20 Personen absolvierten überdies Praktika in den unterschiedlichsten Bereichen des Studierendenwerks. Vier angehende Erzieherinnen verbrachten im Kindergartenjahr 2017/2018 ihr Anerkennungsjahr in den Kita’s Tausendfüßler und Chamäleon. In der Kita Tausendfüßler wurde einer Person die Ableistung des freiwilligen sozialen Jahres ermöglicht und in der Sozialberatung eine Freiwillige vom deutsch-französischen Ju- gendwerk eingesetzt. Im Berichtsjahr stand insbesondere der Aus- bau des Azubi-Marketings im Fokus. Es wurde ein neuer Flyer für das Studierendenwerk für die junge Zielgruppe im Rahmen eines Heftes im DIN-A5-Format mit dem Titel “AusbilDUng“ konzipiert. Auf einem Button setzt sich die Ansprache mit dem Slogan “Bei uns stehst DU im Mittelpunkt“ fort. Parallel hierzu setzt das Studierendenwerk weiterhin auf die Präsenz in Online-Portalen, die sich an Schüler und Schülerinnen mit Int resse an einer Ausbildung richten. Auch Messeauftritte, etwa beim IHK auf der Jobmesse Münsterland gehören ebenso zur Marketingstrategie wie die Präsenz auf weiteren Berufsorientierungsmessen in Schulzentren in Münster und Um 26
PERSONAL Im Geschäftsjahr 2018 trat der Personalrat in Erledigung seiner Aufgaben zu 50 Sitzungen PERSONAL- zusammen. Im Berichtsjahr wurde eine Personalversammlung durchgeführt. VERTRETUNG Die Aufwendungen für die Tätigkeit des Personalrats betrugen im Geschäftsjahr 2018 rund 251.000,00 € (Vorjahr 267.000,00 €). In diesem Betrag sind die anteiligen Personalkosten, die durch die Teilnahme der nicht freigestellten Personalratsmitglieder an den Sitzungen, an Lehrgängen u. a. entstanden sind, nicht enthalten. Im Jahr 2016 wurde ein neuer Personalrat gemäß LPVG NRW gewählt. Der Personalrat des Studierendenwerks Münster setzte sich im Geschäftsjahr 2018 aus folgenden Mitgliedern zusammen: 11 Gemeinsame Vertreter/-innen für die Beschäftigten des Studierendenwerks Münster Herr Becker (Vorsitzender) Herr Priggen (1. stellv. Vorsitzender) Herr Jäger (2. stellv. Vorsitzender) Frau Schäfer Herr Körük Frau Till Herr Garcia Frau Herding Frau Hüwe Herr Ueding Frau Garcia Stimmt der Rahmen - Passt das Bild! Gute Rahmenbedingungen sind Ihrem Personalrat wichtig! 27
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