Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude - Endbericht

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Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude - Endbericht
Endbericht

Verkehrskonzept Altstadt
für die Hansestadt Buxtehude

Hansestadt Buxtehude
Postfach 1555
21605 Buxtehude
Bremen im Juli 2021            www.planersocietaet.de
Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude - Endbericht
2                                              Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude

    Impressum

    Planersocietät
    Stadt. Mobilität. Dialog.

                                                   Bildnachweis
    Dr.-Ing. Frehn, Steinberg & Partner
    Stadt- und Verkehrsplaner                      Titelseite: Planersocietät
    Gutenbergstraße 34
    44139 Dortmund

                                                  Bei allen planerischen Projekten gilt es die unterschiedli-
    Dipl. Ing. Sebastian Schröder-Dickreuter      chen Sichtweisen und Lebenssituationen aller Geschlech-
                                                  ter zu berücksichtigen. In der Wortwahl des Berichtes wer-
    M.A. Sonja Gerling
                                                  den deshalb geschlechtsneutrale Formulierungen bevor-
                                                  zugt. Wo dies aus Gründen der Lesbarkeit unterbleibt, sind
    Dr.-Ing. Michael Frehn                        ausdrücklich stets alle Geschlechter angesprochen.
    Fon 0231 58 96 96-0
    Fax 0231 58 96 96-18

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Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude                             3

Inhaltsverzeichnis
     Abbildungsverzeichnis                                                    4
     Tabellenverzeichnis                                                      4
     Abkürzungsverzeichnis                                                    5
1    Anlass und Aufgabenstellung                                              6
2    Bestandsaufnahme/-analyse                                                8

     2.1 Bestehende Infrastruktur                                             8
     2.2 Vorliegende Planungsgrundlagen                                      12
             2.2.1 Parkraumerhebung 2017                                     12
             2.2.2 Verkehrszählung 2017                                      19
             2.2.3 Anzahl Bewohnerparkausweise                               19

     2.3 Verkehrserhebung                                                    21
     2.4 Gefahrenstellen und Probleme                                        24

3    Varianten der Verkehrsführung                                           28

     3.1 Spielregeln und Voraussetzungen                                     28
     3.2 Variante 1                                                          28
     3.3 Variante 2                                                          30
     3.4 Variante 3                                                          34
     3.5 Gegenüberstellung und Bewertung der Varianten                       37
     3.6 Planungsworkshop                                                    39

4    Vorzugsvariante und Umsetzungskonzept                                   40

     4.1 Vorzugsvariante                                                     40
     4.2 Verkehrsrechtliche Regelungen und Beschilderungskonzept             44
     4.3 Bauliche Anpassungen und technische Lösungen                        46
     4.4 Umsetzungsbegleitende Kommunikationsmaßnahmen                       50

5    Fazit                                                                   51

     Quellenverzeichnis                                                      52
     Anhang                                                                  53

                                                                   Planersocietät
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4                                                                                    Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude

Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:        Untersuchungsraum Verkehrskonzept Altstadt ....................................................................................... 6
Abbildung 2:        Aktuelle Verkehrsführung Altstadt Buxtehude ........................................................................................ 8
Abbildung 3:        Pollerregelung am Westfleth und Stavenort ........................................................................................... 9
Abbildung 4:        Fahrradabstellanlagen ............................................................................................................................. 9
Abbildung 5:        Fahrrad- und Helmboxen ....................................................................................................................... 10
Abbildung 6:        Enger Straßenraum und Nutzungsansprüche ........................................................................................ 10
Abbildung 7:        Nutzungen in der Altstadt Buxtehudes .................................................................................................. 11
Abbildung 8:        Bestand und Bewirtschaftungsform des Stellplatzangebots.................................................................. 13
Abbildung 9:        Auslastung Stellplatzbereich 9 Westfleth Nord ..................................................................................... 15
Abbildung 10:       Auslastung Stellplatzbereich 10 Hinter dem Zwinger ............................................................................ 16
Abbildung 11:       Auslastung Stellplatzbereich 11 Ritterstraße ......................................................................................... 16
Abbildung 12:       Auslastung Stellplatzbereich 12 Westfleth Süd ..................................................................................... 17
Abbildung 13:       Auslastung Stellplatzbereich 13 Ostfleth ............................................................................................... 17
Abbildung 14:       Auslastung Stellplatzbereich 14 Wehdenhof ......................................................................................... 18
Abbildung 15:       Auslastung Stellplatzbereich 15 Kirchenstraße etc. ............................................................................... 18
Abbildung 16:       Auslastung Stellplatzbereich 19 Öffentliche Parkplätze Viverstraße ..................................................... 19
Abbildung 17:       Anzahl Bewohnerparkausweise Altstadt Buxtehude ............................................................................. 20
Abbildung 18:       Verkehrserhebung Altstadt Buxtehude ................................................................................................. 22
Abbildung 19:       Darstellung der werktäglichen Kfz-Belastung [Kfz/24h] ........................................................................ 23
Abbildung 20:       Erreichbarkeit der Altstadt für die Müllabfuhr ...................................................................................... 25
Abbildung 21:       Variante 1 Abtstraße als Fußgängerzone ............................................................................................... 29
Abbildung 22:       Verkehrliche Auswirkungen Variante 1 ................................................................................................. 30
Abbildung 23:       Variante 2 Ostfleth als Fußgängerzone .................................................................................................. 31
Abbildung 24:       Flächenbedarf für einen einseitigen Wendehammer für ein 3-achsiges Müllfahrzeug ......................... 32
Abbildung 25:       Alternativer einseitiger Wendehammer für ein 3-achsiges Müllfahrzeug ............................................. 33
Abbildung 26:       Verkehrliche Auswirkungen Variante 2 ................................................................................................. 34
Abbildung 27:       Variante 3 Autoarme Altstadt ................................................................................................................ 35
Abbildung 28:       Verkehrliche Auswirkungen Variante 3 ................................................................................................. 36
Abbildung 29:       Vorzugsvariante Verkehrsführung ......................................................................................................... 43
Abbildung 30:       Zeichen 274.1 und 274.2 - Beginn und Ende eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs .................. 44
Abbildung 31:       Zeichen 290.1 und 290.2 – Beginn und Ende einer Parkverbotszone .................................................... 45
Abbildung 32:       Beispielhafte Beschilderung Tempo 20 Zone ......................................................................................... 45
Abbildung 33:       Gehwegüberfahrt .................................................................................................................................. 46
Abbildung 34:       Aufpflasterung Bremen Humboldtstraße .............................................................................................. 47
Abbildung 35:       Lieferzone in Hamburg ........................................................................................................................... 48
Abbildung 36:       Vorzugsvariante inkl. Maßnahmen ........................................................................................................ 49

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:      Betrachtete Stellplatzbereiche Parkraumerhebung VEP Buxtehude .......................................................... 14
Tabelle 2:      Nutzung nach Parkdauer ............................................................................................................................ 14
Tabelle 3:      Ansprüche an den Straßenraum und die Erreichbarkeit der Altstadt ......................................................... 26
Tabelle 4:      Vor- und Nachteile der entwickelten Varianten ......................................................................................... 37
Tabelle 5:      Bewertungskriterien der Varianten ............................................................................................................ 38
Tabelle 6:      Bewertung der Varianten anhand der Bewertungskriterien ...................................................................... 39

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Abkürzungsverzeichnis
DTVw    Durchschnittlich täglicher Verkehr an Werktagen

TÖB     Träger öffentlicher Belange

VEP     Verkehrsentwicklungsplan

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1 Anlass und Aufgabenstellung
Der Untersuchungsraum für das Verkehrskonzept Altstadt umfasst den Bereich zwischen den Straßenzügen
Hinter dem Zwinger und Viverstraße sowie Hafenbrücke/Hansestraße und Am Geesttor (vgl. Abbildung 1). Im
Spannungsfeld zwischen Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit ist die Verkehrsführung hier in den vergange-
nen Jahren wiederholt und kontrovers diskutiert worden. So wird das Westfleth in den Sommermonaten tem-
porär mithilfe eines versenkbaren Pollers für den Kfz-Verkehr gesperrt. Auch am Petri-Platz wurde ein Parkver-
bot eingeführt. Vorschläge für weitere Sperrungen für den Kfz-Verkehr liegen für das Ostfleth sowie die Abt-
straße vor.

Abbildung 1:       Untersuchungsraum Verkehrskonzept Altstadt

Quelle: Planersocietät; Kartengrundlage: OpenStreetMap-Mitwirkende

Gleichzeitig sind mit der Einschränkung des Kfz-Verkehrs Fragen der Erreichbarkeit von anliegenden Nutzungen
zu berücksichtigen. Dies betrifft u. a. Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen sowie unterschiedliche
Arztpraxen, ein Hotel und die Anwohner*innen. Insbesondere im Bereich der Sackgasse Hasenmoor befinden
sich – u. a. in einer Tiefgarage – zahlreiche Kfz-Stellplätze, zudem finden Liefervorgänge statt.

Um wiederholte Diskussionen und Einzellösungen zu vermeiden, soll mit einem Verkehrskonzept nun eine um-
fassende Betrachtung der Verkehrsführung in der Altstadt erfolgen und eine tragfähige Perspektive für eine

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verträgliche Organisation aller Ansprüche aufgezeigt werden. Für ein Gelingen ist die Beteiligung der Betroffe-
nen vor Ort eine wesentliche Voraussetzung.

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2 Bestandsaufnahme/-analyse
Die Analyse der Bestandssituation umfasst die Durchsicht und Bewertung vorhandener Planungsgrundlagen
sowie die Erfassung und Bewertung der vorhandenen Infrastruktur und stadtplanerischen Funktion.

2.1 Bestehende Infrastruktur

Verkehrsregelung
Die Zufahrten mit dem Kfz in die Buxtehuder Altstadt finden im Norden über den Knotenpunkt Estebrügger
Straße / Hafenbrücke / Westfleth / Schützenhofweg sowie im Süden über den Knotenpunkt Viverstraße / Am
Geesttor statt. Die Ausfahrten werden im Norden über die Knotenpunkte Estebrügger Straße / Hafenbrücke /
Westfleth / Schützenhofweg bzw. Hansestraße / Lange Straße / Hafenbrücke sowie Hansestraße / Viverstraße
und im Süden über den Knoten Am Geesttor / Zwischen den Brücken abgewickelt. Für den Kfz-Verkehr besteht
teilweise eine Einbahnstraßenregelung in Kombination mit Abbiegegeboten. Die Altstadt ist als Tempo-30-
Zone ausgewiesen (vgl. Abbildung 2 und Anhang i).

Abbildung 2:                        Aktuelle Verkehrsführung Altstadt Buxtehude

                                                                   Ri. Dammhausen
                                                                                         K1                                                                               H
                                                                                                                                                                                                                                                        H
                                                                                                                                        Liebfrauenstr.

                                                                                                                                                                                                                          Nordviver
                                                                                                                                                                Wehdenhof                                                                                             K8
        Kreisstraße

        Gemeindestraße
                                                                                                                                                                                            Lange Str.

        Fußgängerzone            Liebfrauenkirchhof                                   K2
                                                                                                                  Fischerstr.                                         K5
        Fußweg                                                                                                                                   K4
                                                                                                        K3
        Gewässer

    K   Verkehrszählung am Knotenpunkt                                               10 - 22 h

                                                                                                                                                         Bei der Kirche
                                                                                                                                                                                                  K7                  Lieferverkehr und

 H      Bushaltestellen
                                                                                                                                                                                                                                  frei
                                                                                                                                                                                                                           19 - 10 h
                                                                                                                                                                                                                                            Stavenort
                                                                                                                                                                St. Petri Kirche         Lieferverkehr und
                                                                                                                 Kirchenstr.                                                                  frei 19 - 10 h
        Poller                                                                                                                                                                           außer Markttage

                                                                                                                                                 K6
                                                                                    Westfleth

                                                                                                 Ostfleth
                                              Hinter dem Zwinger

                                                                                                             Lieferverkehr und
                                                                                                                  frei 19 - 10 h
                                                                                                             außer Markttage

                                                                                                                                                                                                                                          Feuergang

                                                                                                                                 Hasenmoor
                                                                                                   K9
                                                                                                                                                                                                                                                            Viverstraße

                                                                                                             Lieferverkehr und                       Ritterstraße
                                                                                                                         frei
                                                                                                                  19 - 10 h

                                                                                                                                                                                         Lieferverkehr und
                                                                                                                                                                                                     frei
                                                                                                                                                                                              19 - 10 h
                                                                                                                                              Am Geesttor
                                                                                                                                                                                                                                                                          K10
                                                                                                                                                                                               Zwischen den Brücken

                                                                                                                                                                           Ri. Bahnhof

Quelle: Planersocietät

Planersocietät
Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude - Endbericht
Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude                                                         9

Das Westfleth ist im Zeitraum vom 01. Mai bis 30. September täglich von 10-22 Uhr durch einen Versenkpoller
und das Verkehrszeichen 250 für Kraftfahrzeuge aller Art gesperrt. Die Durchfahrt vom Stavenort zur Viver-
straße ist durch einen Steckpoller gesperrt (vgl. Abbildung 3).

Abbildung 3:        Pollerregelung am Westfleth und Stavenort

Quelle: Planersocietät

Im Norden wird die Altstadt durch die Stadtbuslinie 2101 sowie die Regionalbuslinie 2040 an den Bushaltestel-
len Hafenbrücke und Viverstraße erschlossen. Im Süden befindet sich südlich der Viverstraße direkt an das
Untersuchungsgebiet angrenzend der Buxtehuder ZOB, welcher von den Stadtbuslinien 2101, 2102, 2103,
2105 sowie verschiedenen Regionalbuslinien angefahren wird.

Die Altstadt der Hansestadt Buxtehude weist eine Fußgängerzone in den Straßen Ritterstraße, Breite Straße,
Stavenort, Feuergang sowie einem Großteil der Langen Straße auf. Ein Fußgänger*innen-Leitsystem leitet u.a.
zur und durch die Altstadt.

Die Fußgängerzone ist für den Radverkehr zwischen 19-10 Uhr frei gegeben. Für Fahrräder gibt es am südlichen
Eingang der Fußgängerzone sowie an der Viverstraße / Feuergang zahlreiche Abstellmöglichkeiten (vgl. Abbil-
dung 4). Neben Fahrradbügeln befinden sich dort auch Fahrradboxen sowie Boxen für Fahrradhelme (vgl. Ab-
bildung 5). Weitere Abstellmöglichleiten befinden sich auf dem Petri-Platz sowie am Westfleth.

Abbildung 4:        Fahrradabstellanlagen

Quelle: Planersocietät

                                                                                                 Planersocietät
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Abbildung 5:        Fahrrad- und Helmboxen

Quelle: Planersocietät

Der Straßenquerschnitt ist gerade im Kernbereich der Altstadt teilweise sehr eng. Die geringe Flächenverfüg-
barkeit führt vereinzelt zu Nutzungskonflikten zwischen den Verkehrsteilnehmenden, aber auch der Gastrono-
mie (vgl. Abbildung 6). Das optisch attraktive Natursteinpflaster prägt das historische Stadtbild. Natursteinstra-
ßen und die verkehrlichen Anforderungen stehen sich allerdings entgegen, gerade in Bezug auf Barrierefreiheit
und Radverkehr.

Abbildung 6:        Enger Straßenraum und Nutzungsansprüche

Quelle: Planersocietät

Mit den Stellplatzbereichen Wehdenhof, Hinter dem Zwinger und Viverstraße befinden sich zwei größere Stell-
platzanlagen unmittelbar in der Altstadt. Die Parkplätze Am Hafen, Altstadt, Pastorengarten sowie Estebrügger
Straße befinden sich ebenso wie das Parkhaus Altstadt in fußläufiger Entfernung zur Altstadt (vgl. Kapitel 2.2.1).

Verortung von anliegenden Nutzungen und zugehörigen Stellplätzen
Die Altstadt ist ein wichtiges Nahversorgungszentrum der Hansestadt Buxtehude und ihrer Region. Sie behei-
matet Gastronomie, Dienstleistungen und Beherbergungen, besonders akkumuliert entlang der Straßenzüge
West- und Ostfleth. Dienstleistungen sind in allen „Hot-Spots“ stark vertreten, v.a.am Westfleth. Desweitern
befinden sich zahlreiche öffentliche Gebäude in der Altstadt. Weiterhin weist sie ein vielfältiges

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Einzelhandelsangebot sowie vereinzelt große Einzelhändler mit einer Verkaufsfläche von über 800 m² auf. Arzt-
praxen befinden sich v.a. im südlichen Teil der Altstadt (vgl. Abbildung 7 bzw. Anhänge ii und iii).

Abbildung 7:      Nutzungen in der Altstadt Buxtehudes

Quelle: Planersocietät; Geobasisdaten: LGLN, Geofachdaten: Landkreis Stade

Enger Straßenquerschnitt oder: historische Altstadt und Anspruch an den Straßenraum
Die historische Altstadt Buxtehudes zeichnet sich durch ihre schmalen Straßen mit historischen Gebäuden aus.
Die Straßenquerschnitte belaufen sich in einigen Bereichen auf lediglich knapp 6 Meter (Abtstraße, Moortor-
straße). Mit einer Mindestfahrbahnbreite von 3,00 Meter für den Kfz-Verkehr bleibt im Seitenraum nicht mehr
viel Platz übrig. Konflikte zwischen Kfz- und Fußverkehr und den Ansprüchen nach mehr Aufenthaltsqualität
sind eine logische Konsequenz. Der historische Charakter mit den Straßen aus Naturstein hat ein sehr hohes
Potenzial für Aufenthaltsqualität. Die attraktiven Fassaden laden zum Verweilen ein und die Vor- und Rück-
sprünge der Gebäude machen das städtebauliche Erscheinungsbild attraktiv.

Unter Punkt 2.4 sind die unterschiedlichen Nutzer*innengruppen bzw. Interessensgruppen und ihre Ansprüche
an den Straßenraum bzw. die Erreichbarkeit dargestellt.

Anforderungen an die Verkehrserschließung
Die Analyse der vorhandenen Verkehrserschließung der Altstadt Buxtehudes zeigt auf, dass hier vielfältige
Nutzungsbedürfnisse aufeinandertreffen. Einerseits muss die Erreichbarkeit für Anwohner*innen und

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Lieferverkehre gesichert werden. Andererseits sollen sich die Bedingungen für den Fußverkehr verbessern
und für den Radverkehr keinesfalls verschlechtern. Somit ist die Durchlässigkeit der Altstadt für den Radver-
kehr zu prüfen. Ebenso wird unter besten Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer*innen eine evtl. Sper-
rung des Ostfleths im Folgenden geprüft.

2.2 Vorliegende Planungsgrundlagen

Die im Rahmen der Erstellung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) der Hansestadt Buxtehude durchgeführte
Parkraumerhebung aus dem Jahr 2017, die Verkehrszählung aus dem Jahr 2017 sowie die Anzahl an Bewoh-
nerparkausweisen werden in diesem Kapitel genauer betrachtet und zur weiteren Planung bewertet.

2.2.1 Parkraumerhebung 2017

Im Zuge des VEP Buxtehude erfolgte eine Parkraumerhebung. Diese wurde an einem durchschnittlichen Werk-
tag (Donnerstag, 23.11.2017 von 8-20 Uhr) sowie an einem Samstag (25.11.2017 von 10-18 Uhr) durchgeführt.
Insgesamt wurden 749 Stellplätze erfasst. Diese liegen zum Teil (239 v.749) im bzw. um den Altstadtbereich
herum (vgl. Abbildung 8). Die Analyseergebnisse geben unter anderem Aufschluss über die Auslastung sowie
über die Nutzer*innengruppen. Bei der Variantenentwicklung im Zuge dieses Konzeptes könnte durch eine
Verkehrsberuhigung einzelner Straßen die Zufahrt zu Parkplätzen im Altstadtbereich unmöglich werden. Durch
die Parkraumerhebung liegen valide Zahlen zur Auslastung und Kapazität der Parkplätze vor. Somit können die
zu entwickelnden Varianten in Bezug auf einen Wegfall von Stellplätzen und möglichen Alternativen bewertet
werden.

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Abbildung 8:       Bestand und Bewirtschaftungsform des Stellplatzangebots

Quelle: Planersocietät; Kartengrundlage: OpenStreetMap-Mitwirkende

In Tabelle 1 sind alle Parkplätze und -flächen des Untersuchungsgebiets dargestellt. Diese sind die Stellplatz-
bereiche 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 und 19. Insgesamt befinden sich im Untersuchungsgebiet 239 Stellplätze. Alle
Stellplätze im direkten Altstadtbereich sind gebührenpflichtig. Anwohner*innen mit einem sogenannten „Be-
wohnerparkausweis“ können auf den dort ausgewiesenen Stellflächen gebührenfrei parken. Mitarbeiter*in-
nen des Handwerks oder im Sozialen Dienst genießen ebenfalls Privilegien für das Parken in der Altstadt.

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Tabelle 1:            Betrachtete Stellplatzbereiche Parkraumerhebung VEP Buxtehude

                                                                                                Bewirtschaftung
                                                          Straßen-       Anzahl
  Stellplatzbereich                           Parkplatz                                   nicht bewirt-    gebühren-
                                                          raum           Stellplätze
                                                                                          schaftet         pflichtig
      9   Westfleth-Nord                                      X                   7                               X
     10   Hinter dem Zwinger                                  X                  59                               X
     11   Ritterstraße                                        X                  22                               X
     12   Westfleth-Süd                                       X                  21                               X
     13   Ostfleth                                            X                  19                               X
     14   Wehdenhof                               X                              42                               X
     15   Kirchenstraße etc.                                  X                  40                               X
     19   öffentl. P Viverstraße                  X                              29                               X
          Summe                                                                 239
Quelle: Planersocietät

Für eine genauere Auswertung werden im Folgenden die Stellplatzbereiche der Altstadt bezüglich ihrer Aus-
lastung und Nutzung sowie möglicher Kapazitäten einzeln betrachtet.

Die „Empfehlungen für Verkehrserhebungen 2012 (EVE)“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver-
kehrswesen, Ausgabe 2012, klassifizieren den festgestellte Parkdruck folgendermaßen:

     < 60 %: kein Parkdruck                     60 - 70 %: geringer Parkdruck          70 - 80 %: mittlerer Parkdruck

     80 - 90 %: hoher Parkdruck               > 90 %: sehr hoher Parkdruck

Die Wahrnehmung der Auslastung der Parkstände ist subjektiv unterschiedlich. Allgemein kann aber gesagt
werden, dass ab einer Auslastung von etwa 85% Belegung der Parkdruck als sehr hoch und die Parkmöglich-
keiten als „voll“ empfunden werden. Der Parksuchverkehr nimmt ab dieser Auslastung spürbar zu.

Anhand der Parkdauer lassen sich Rückschlüsse auf die Nutzertypen der Parkstände ziehen. Bewohner*innen,
Beschäftigte und Besucher*innen parken zu unterschiedlichen Zeiten und folgen dabei ähnlichen Mustern. Die
für die Analyse der Nutzertypen verwendete Definition orientiert sich an den Empfehlungen für Verkehrserhe-
bungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV).

Tabelle 2:            Nutzung nach Parkdauer

 Nutzung                    Parkdauer                       mögl. Zweck
 Kurzzeitparken             1 bis 2 Stunden                 Erledigungen
 Mittelzeitparken           3 bis 5 Stunden                 Teilzeitbeschäftigte, Erledigungen
 Langzeitparken             6 bis 9 Stunden                 Beschäftigte
 Dauerparken                ab 10 Stunden                   Anwohner*innen
Quelle:    Planersocietät

Planersocietät
Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude                                                       15

Aufgrund der Erhebungsdauer von acht Stunden am Samstag, den 25.11.2017, konnte die Dauer der Parkvor-
gänge maximal der Nutzung Langzeitparken zugeordnet werden. Ein Anteil dieser Fahrzeuge ist daher zwar
auch dem Dauerparken (10 Stunden) zuzuordnen, lässt sich aber nicht näher differenzieren.

Westfleth-Nord (9)
Die Auslastung des Stellplatzbereichs 9 Westfleth Nord (7 Stellplätze, Westfleth nördlich der Einmündung Lieb-
frauenkirchhof) schwankt stark zwischen den betrachteten Erhebungstagen. Am Donnerstag beträgt die Aus-
lastung in den Vormittagsstunden rund 60-75%. Um 11 Uhr steigt sie auf ca. 80 % an und erreicht in den Mit-
tags- und Nachmittagsstunden von 11-16 Uhr eine maximale Auslastung von 100 % (mit Ausnahme der Zähl-
stunde um 14 Uhr). Gegen frühen Abend sinkt die Auslastung wieder auf rund 80 % und steigt um 19 Uhr
wieder auf fast 100% an. Ca. ein Drittel der erfassten Kfz am Donnerstag sind Dauer- und Langzeitparker. Am
Samstag ist die Auslastung konstant hoch. Ungefähr die Hälfte der erfassten Kfz sind Langzeit- und Mittelzeit-
parker (mit Ausnahme in den Mittagsstunden, wo diese 100% bilden). Rund 40 % sind Kurzzeitparker (vgl. Ab-
bildung 9). Die hohen Sprünge in der Darstellung sowie die fehlenden Kurzzeitparker am Samstag um 14 und
15 Uhr sind damit zu begründen, dass es sich um lediglich sieben Stellplätze bei diesem Stellplatzbereich han-
delt.

Abbildung 9:        Auslastung Stellplatzbereich 9 Westfleth Nord

Quelle: Planersocietät

Hinter dem Zwinger (10)
Der Stellplatzbereich 10 Hinter dem Zwinger (59 Stellplätze) variiert in seiner Auslastung am Donnerstag stark.
Während die Auslastung um 8 Uhr lediglich rund 50 % beträgt, steigt sie bis 11 Uhr auf ca. 80% an. Bis 14 Uhr
fällt sie wieder auf ca. 50%, steigt danach wieder auf 80-90% bis 17 Uhr an und fällt in den Abendstunden
wieder ab. Ab 80% ist gemäß den Empfehlungen für Verkehrserhebungen (EVE) der Parkdruck als hoch zu be-
werten. Demnach besteht in der Vormittagszeit (gegen 10 Uhr) sowie am Nachmittag von 15-17 Uhr ein hoher
Parkdruck. An beiden Erhebungstagen ist der Anteil von Kurzzeitparker*innen relativ hoch (zwischen rund 25-
50%), mit Ausnahme der Mittagsstunden am Donnerstag (vgl. Abbildung 10).

                                                                                                Planersocietät
16                                                         Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude

Am Samstag ist die Auslastung von vornherein höher als am Donnerstag. Ebenso ist der Anteil der Langzeitpar-
ker deutlich höher. Dies hat damit zu tun, dass am Wochenende viele Menschen ihr Auto nicht aufgrund von
Erwerbstätigkeit bewegen müssen. Der hohe Anteil an Kurzzeitparkern lässt auf Besucher*innen der Altstadt
schließen.

Abbildung 10:       Auslastung Stellplatzbereich 10 Hinter dem Zwinger

Quelle: Planersocietät

Ritterstraße (11)
Die Auslastung des Stellplatzbereichs 11 Ritterstraße (22 Stellplätze) weist ein ähnliches Bild auf wie die von
Stellplatzbereich 10 Hinter dem Zwinger. Die Auslastung beträgt am Donnerstag in den Vormittagsstunden
rund 60% und sinkt bis 13 Uhr auf ca. 30 % ab. Mit Ausnahme vom 14 Uhr mit einer Auslastung von knapp 80%,
steigt die Auslastung des Stellplatzbereichs von 15-18 Uhr von 50% auf 95% an und sinkt danach wieder ab.
Am Samstag beträgt die Auslastung konstant mindestens 80%. Der Anteil der Langzeitparker ist hier im Ver-
gleich zu Donnerstag deutlich höher (20-36% am Samstag ggü. 5-14% am Donnerstag). Auch hier deutet der
hohe Anteil von Kurzzeitparker*innen auf Besucher*innen der Altstadt hin (vgl. Abbildung 11).

Abbildung 11:       Auslastung Stellplatzbereich 11 Ritterstraße

Quelle: Planersocietät

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Westfleth Süd (12)
Die Auslastung des Stellplatzbereichs Westfleth Süd (21 Stellplätze, Westfleth südlich der Einmündung Lieb-
frauenkirchof) beträgt am Donnerstag in den Vormittagsstunden von 8-9 Uhr rund 60%. In den Stundengrup-
pen 10 bis 14 Uhr verhält sich die Auslastung relativ konstant bei ca. 90%, ebenso in den Stundengruppen 15-
19 Uhr in der die durchschnittliche Auslastung ca. 80% beträgt. Am Samstag beträgt die durchschnittliche Aus-
lastung knapp 90 % (vgl. Abbildung 12).

Abbildung 12:       Auslastung Stellplatzbereich 12 Westfleth Süd

Quelle: Planersocietät

Ostfleth (13)
Die Auslastung des Stellplatzbereichs 13 Ostfleth (19 Stellplätze) hat am Donnerstag zwei Peaks. Der erste ist
in den Vormittagsstunden zwischen 10-12 Uhr, bei der die Auslastung zwischen 80-90% liegt. Der zweite ist in
den Nachmittagsstunden zwischen 15-17 Uhr mit einer Auslastung zwischen 90-100%. Die Anzahl an Kurzzeit-
parker am Nachmittag lässt auf Besucher*innen der Altstadt schließen. Die Anzahl der Langzeit- und Dauer-
parker im Ostfleth ist mit durchschnittlich rund 45% vergleichsweise hoch im Gegensatz zu den anderen Stell-
platzbereichen. Die Anzahl der Langzeitparker ist auch am Samstag relativ hoch (vgl. Abbildung 13).

Abbildung 13:       Auslastung Stellplatzbereich 13 Ostfleth

Quelle: Planersocietät

                                                                                                Planersocietät
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Wehdenhof (14)
Die Auslastung im Wehdenhof (42 Stellplätze) beträgt am Donnerstag bis 15 Uhr weniger als 50%, was gemäß
der Definition der EVE keinen Parkdruck bedeutet. Ab 16 Uhr steigt die Auslastung auf ca. 60 % an und erreicht
um 17 Uhr ihren Höhepunkt mit rund 80%. Das Auslastungsbild sieht am Samstag ganz anders aus. Während
in den Vormittagsstunden bis 13 Uhr die Auslastung des Stellplatzbereichs durchschnittlich knapp 85% beträgt,
sinkt die Auslastung ab 14 Uhr auf ca. 60% ab (vgl. Abbildung 14).

Abbildung 14:       Auslastung Stellplatzbereich 14 Wehdenhof

Quelle: Planersocietät

Kirchenstraße etc. (15)
Die Auslastung des Stellplatzbereichs 15 Kirchstraße etc. (40 Stellplätze, Kirchenstraße, Bei der Kirche sowie
Lange Straße) ist am Donnerstag relativ konstant und liegt zwischen 60-80%. Der Parkdruck schwankt laut EVE
somit zwischen mäßigem und hohem Parkdruck. Am Samstag ist die Auslastung besonders in den Vormittags-
stunden zwischen 10-12 Uhr sowie in den Nachmittagsstunden ab 16 Uhr hoch. Um die Mittagsstunden liegt
die Auslastung bei 45-60% (vgl. Abbildung 15).

Abbildung 15:       Auslastung Stellplatzbereich 15 Kirchenstraße etc.

Quelle: Planersocietät

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Verkehrskonzept Altstadt für die Hansestadt Buxtehude                                                        19

Öffentliche Parkplätze Viverstraße (19)
Der Stellplatzbereich an der Viverstraße (29 Stellplätze) ist sowohl am Donnerstag als auch am Samstag von
Kurzzeitparkern geprägt. Der Anteil der Langzeit- und Dauerparker ist am Donnerstag deutlich geringer als am
Samstag, was mit der Erwerbstätigkeit von Anwohner*innen zu begründen ist (vgl. Abbildung 16). Somit erfüllt
die Viverstraße ihre Funktion als Stellplatzbereich für Besucher*innen der Altstadt optimal.

Abbildung 16:       Auslastung Stellplatzbereich 19 Öffentliche Parkplätze Viverstraße

Quelle: Planersocietät

Insgesamt zeigt sich, dass die Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt ihre gewünschte Steuerung der Nach-
frage erreicht. Auffällig ist die geringe Auslastung des Wehdenhofs, wo sich deutliche Kapazitäten zeigen, sowie
der hohe Anteil an Langzeit- und Dauerparkern in der Kirchenstraße und im Ostfleth. Ebenfalls ist während der
Erhebung ein hoher Anteil an Falschparkern im Bereich um die St. Petri Kirche aufgefallen.

2.2.2 Verkehrszählung 2017

Im Zuge der Bearbeitung des VEP Buxtehude wurde im Herbst 2017 eine Verkehrszählung in Buxtehude durch-
geführt. Für die Knotenpunkte Hafenbrücke / Estebrügger Straße / Schützenhofweg / Westfleth sowie Harbur-
ger Straße / Hansestraße / Lange Straße / Hafenbrücke liegen somit bereits Zähldaten aus diesem Jahr vor.
Diese geben jedoch lediglich Aufschluss über die nördlichen Ein- bzw. Ausfahrten der Buxtehuder Altstadt. Um
die genaue Anzahl der täglich in die Altstadt ein- und ausfahrenden Verkehre sowie ihre kleinteilige Verteilung
im Untersuchungsraum zu messen, erfolgte daher eine weitere Verkehrszählung im Zuge der Erarbeitung des
Verkehrskonzepts (vgl. Kapitel 2.3). Die Zähldaten aus dem Jahr 2017 werden zur Plausibilisierung und zum
Vergleich zu eventuellen Veränderungen zu 2019 herangezogen.

2.2.3 Anzahl Bewohnerparkausweise

Insgesamt besitzen rund 300 Einwohner*innen Bewohnerparkausweise im Altstadtbereich. Die Verortung der
Dichte an Bewohnerparkausweisen je Straßenzug spiegelt das Bild der Parkraumauswertung wider. Besonders
an Straßenzügen mit wenig oder keinen Stellplätzen (Langestraße, Ritterstraße, West- und Ostfleth) ist die
Dichte an Bewohnerparkausweisen besonders hoch. Abweichend sind lediglich die Viverstraße und der

                                                                                                 Planersocietät
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nördliche Teil Hinter dem Zwinger, die einen hohen Besitz an Bewohnerparkausweisen verzeichnet, die in der
Parkraumerhebung aber einen sehr hohen Anteil an Kurzzeitparkern aufweisen. Ihre Funktion als bewirtschaf-
tete altstadtnahe Stellplätze, die v.a. von Besucher*innen für kurze Einkäufe und Erledigungen genutzt werden,
erfüllen sie somit sehr gut.

Abbildung 17:      Anzahl Bewohnerparkausweise Altstadt Buxtehude

Quelle: eigene Darstellung; Geobasisdaten: LGLN, Geofachdaten: Landkreis Stade; Datengrundlage: Hansestadt Buxtehude

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2.3 Verkehrserhebung

An den mittleren Werktagen Dienstag, den 4. Juni 2019 und Donnerstag, den 6. Juni 2019 wurde eine video-
kameraunterstützte Verkehrserhebung an insgesamt zehn Knotenpunkten in der Altstadt Buxtehudes durch-
geführt. Die Lage der Zähstellen geht aus Abbildung 18 hervor. Die Zählung fand jeweils in den Stundengruppen
6-10 Uhr und 15-19 Uhr in 15-Minuten-Intervallen statt. Der Datenschutz ist durch die niedrige Auflösung der
Videoaufnahmen gesichert.

Die Zählungen erfolgten an folgenden Knotenpunkten:

    •   Hafenbrücke / Estebrügger Straße / Schützenhofweg / Westfleth (K1)

    •   Westfleth / Liebfrauenkirchhof (K2)

    •   Fischerstraße / Ostfleth (K3)

    •   Fischerstraße / Liebfrauenstraße / Moortorstraße (K4)

    •   Moortorstraße / Abtstraße (K5)

    •   Liebfrauenstraße / Kirchenstraße (K6)

    •   Lange Straße / Stavenort / Abtstraße (K7)

    •   Harburger Straße / Hansestraße / Lange Straße / Hafenbrücke (K8)

    •   Ostfleth / Hasenmoor (K9)

    •   Viverstraße / Am Geesttor (K10)

Bei den Zählungen wurden die üblichen Differenzierungen der Fahrzeugklassen vorgenommen (Pkw, Krad, Lie-
ferwagen, Lkw über 3,5 t, Lastzüge, Bus) und auch Fahrräder und Fußgänger*innen miterfasst. Die Zähldaten
wurden softwarebasiert ausgewertet und hinsichtlich ihrer Plausibilität geprüft. Die Verkehrszählung dient der
Ermittlung der Verteilung der Verkehre bei einer alternativen Verkehrsführung (Varianten). Somit können die
Effekte der Varianten auf den Kfz-Verkehr klar beziffert werden.

                                                                                                Planersocietät
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Abbildung 18:      Verkehrserhebung Altstadt Buxtehude

Quelle: Planersocietät; Geobasisdaten: LGLN, Geofachdaten: Landkreis Stade

Die Ergebnisse der Zählungen finden sich im Anhang iv-viii.

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Die Ergebnisse der Kurzzeitzählung wurden anhand von Hochrechnungsfaktoren auf den werktäglichen Durch-
schnittsverkehr (DTVw) hochgerechnet (vgl. Abbildung 19).

Abbildung 19:       Darstellung der werktäglichen Kfz-Belastung [Kfz/24h]

Quelle: Planersocietät

                                                                                          Planersocietät
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Vor dem Hintergrund der erhobenen Verkehrsnachfrage dient das Westfleth als „Ein- und Ausfalltor“ in die
Altstadt von Buxtehude mit 3.000 Kfz pro Tag. Bei der Hochrechnung auf den DTVw wurde im Westfleth eine
Differenz von 300 Kfz zwischen Knoten 1 und Knoten 2 ersichtlich. Dies hängt damit zusammen, dass die Zah-
lungen an diesen beiden Knotenpunkten an unterschiedlichen Tagen durchgeführt wurden und der Kfz-Ver-
kehr täglich im Wochenverlauf schwankt. Bei der Zählung im Jahr 2017 wurde im Westfleth am Knoten 1 ein
DTVw von 3.100 Kfz/24h errechnet. Daraus lässt sich schließen, dass die Verkehrsbelastung auf diesem Teil-
stück gleichgeblieben ist, da sich die Belastung innerhalb der üblichen Schwankungen bewegt. Über den Kno-
ten 2 verteilen sich die Verkehre in die Buxtehuder Altstadt. Die Aufteilung der Kfz an Knoten 2 erfolgt ca. 50:50
Westfleth:Liebfrauenkirchhof. Durch das Ostfleth fließen insgesamt an einem durchschnittlichen Werktag ca.
1.000 Kfz-Verkehre. Die Viverstraße wickelt die Verkehre „abseits“ der nahmobilitätssensiblen Bereiche ab und
hat ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von ca. 1.600 Kfz pro Tag (vgl. Abbildung 19). Auffällig ist der
relativ hohe Schwerverkehrsanteil in den schmalen Gassen der Buxtehuder Altstadt (Moortorstraße, Fischer-
straße, Abstraße), aber auch in der Langen Straße und Kirchenstraße. Dies ist auf die breite Nutzungsdichte in
der Altstadt zurückzuführen (vgl. Kapitel 2.1), die täglich mit Anlieferungen (Einzelhandel, Gastro) zu rechnen
haben.

Teilweise waren auch Verkehrsverstöße während der Zählung zu beobachten. Dies waren i.d.R. das Fahren
entgegen der Einbahnstraße (siehe Anhang viii). Besonders die Fahrver- oder gebote im Altstadtbereich an
Knoten 6 und 7 wurden von einigen Kfz-Fahrer*innen ignoriert.

2.4 Gefahrenstellen und Probleme

Im Folgenden werden besonders kritische Gefahrenstellen oder Probleme bei der Variantenentwicklung er-
läutert, analysiert und eventuelle Lösungsvorschläge in der Variantenentwicklung mitgedacht.

Erreichbarkeit der Straßen für die Müllabfuhr und Rettungsfahrzeuge
Damit die Erreichbarkeit der Altstadt für die Abfalllogistik und Rettungsfahrzeuge in allen Varianten gesichert
ist, wurde im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange (TÖB) auch die Müllabfuhr sowie die örtli-
chen Rettungsdienste beteiligt. Die Ansprüche an den Straßenraum von Seiten der Müllabfuhr bestehen gene-
rell darin, die Straßenzüge nicht weiter zu verengen durch bspw. feste Bauwerke oder Bepflanzung, da dies die
Abfuhr erschweren oder unmöglich machen kann. Das Gebiet wird von der Müllabfuhr am frühen Morgen
befahren, sodass Konflikte mit dem Kund*innenverkehr (Begegnungsverkehr schwierig, lange Wartezeiten)
i.d.R. vermieden werden. Prämissen für einen reibungslosen Ablauf der Müllentsorgung ist eine geringe Anzahl
an Durchgangs- und Kund*innenverkehren sowie weniger ruhender Verkehr in den schmalen Straßenquer-
schnitten. Straßen- und Einmündungsbereiche brauchen aufgrund der Schleppkurve der Fahrzeuge eine aus-
reichende Breite und sollten daher nicht weiter verengt werden. Weiterhin sollten Pollerlösungen in einer zu-
mutbaren Anzahl gesetzt werden. Für Rettungsfahrzeuge bspw. Feuerwehr gelten die gleichen Ansprüche wie
für Müllfahrzeuge.

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Abbildung 20:      Erreichbarkeit der Altstadt für die Müllabfuhr

Quelle: eigene Darstellung; Geobasisdaten: LGLN, Geofachdaten: Landkreis Stade

Erreichbarkeit für bestimmte Zwecke
Die Altstadt der Hansestadt Buxtehude ist von ihren vielfältigen Nutzungen geprägt (vgl. Kapitel 2.1). Veran-
staltungsverkehre treten besonders im Bereich St.-Petri-Kirche und Markt auf, Lieferverkehre u.a. für Gastro-
nomie konzentrieren sich u.a. in der Abtstraße. Die Erreichbarkeit für Dienstleistungen und Arztpraxen sowie
für Anwohner*innen sollte gegeben sein. Diese vielfältigen Nutzungsansprüche an die Altstadt bringen auch
entgegengesetzte Interessen mit sich. Während auf der einen Seite eine Verkehrsberuhigung Vorteile für die
Aufenthaltsqualität und somit der Dienstleistung und der Gastronomie hätte, schränkt dies natürlich gleich-
zeitig die Erreichbarkeit für den Lieferverkehr ein. Im Zuge der Variantenentwicklung wurden diese Interes-
sen mitgedacht und gegeneinander abgewogen.

                                                                                                Planersocietät
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Tabelle 3:         Ansprüche an den Straßenraum und die Erreichbarkeit der Altstadt

      Nutzer*innengruppe          Nutzungsansprüche

      Anwohner*innen              Die Erreichbarkeit der privaten Stellplätze muss gegeben sein.

      Radverkehr                  Die Durchlässigkeit der Altstadt muss gegeben sein. Fußgängerzone schränkt die
                                  Nutzung bereits ein. Diese sollte nicht noch weiter eingeschränkt werden.

      Fußverkehr                  Entspanntes Flanieren durch die Altstadt, ohne Konflikte mit Kfz- und Radver-
                                  kehr zu haben.

      Mobilitätseinge-            Erreichbarkeit sollte für mobilitätseingeschränkte Menschen gegeben sein und
      schränkte Personen          ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen.

      Dienstleister (u.a. Arzt-   Fußwege vom Parkplatz zu best. Dienstleistungen (z.B. Arztpraxen) sollten eine
      praxen)                     angemessene Entfernung haben.

      Gastronomie                 Die Erreichbarkeit der Altstadt für Lieferverkehre ist für die Gastronomie unver-
                                  zichtbar, denn es müssen Kühlketten eingehalten und Frischware angeliefert
                                  werden.

      Handwerk                    Das Handwerk, welches auch unter die Obergruppe Lieferverkehre gefasst wird,
                                  hat (wie der Sozialdienst) bereits heute auf Antrag eine besondere Parkerlaubnis
                                  in der Altstadt. Die Erreichbarkeit für das Handwerk sollte weiterhin möglich
                                  sein.

      Abfalllogistik              Die Abfalllogistik beinhaltet neben der Müllentsorgung privater Haushalte auch
                                  die gewerbliche Entsorgung. Entsprechend müssen die Straßenräume die Mög-
                                  lichkeit bieten, dass die Müllabfuhr weiterhin den Abfall in der Altstadt entsor-
                                  gen kann.

      Stationärer Handel          Da immer häufiger an Lagerflächen im stationären Handel gespart wird, wird
                                  dieser oft mehrmals am Tag beliefert. Über Ladezonen kann regelwidriges Be-
                                  und Entladen eingeschränkt werden.

Quelle: eigene Darstellung

Zufahrt in die Altstadt mit Pollerlösung
Für eine Durchfahrtsbeschränkung bestimmter Straßen kommen unterschiedliche Varianten an Pollern in-
frage. Je nach Nutzung und Funktion der Straße bieten sich unterschiedliche Pollerlösungen an. Bei einem Stra-
ßenzug der bspw. regelmäßig von Kfz in best. Zeitfenstern durchfahren werden soll bietet sich ein Versenkpol-
ler, wie er bereits im Westfleth installiert ist, an. Diese Pollerlösung ist die kostspieligste. Bei Straßen, die le-
diglich an best. Tagen oder nur von best. Nutzungen (Müllabfuhr, Feuerwehr) durchfahren werden sollen bietet

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sich ein einfacher Umlegpoller wie bspw. im Stavenort an. Diese Pollerlösung ist kostenarm und schnell umzu-
setzen.

Elektronisch versenkbarer Poller
Der elektronisch versenkbare Poller wird i.d.R. eingesetzt, um besonders sensible Bereiche zu steuern. Dies
sind oftmals Fußgängerzonen oder Straßen, die von einem hohen Durchgangsverkehr geprägt sind, aber ei-
gentlich eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen. Oftmals sind diese in Altstadtquartieren angebracht, wofür
der elektronisch versenkbare Poller im Westfleth ein gutes Beispiel ist. Die Automatisierung ermöglicht die
Programmierung spezieller Zeitfenster, in denen der Poller hoch- oder runtergefahren ist und stellt somit die
Erreichbarkeit von Straßen oder Quartieren bzw. der dortigen Anlieger*innen durch den Lieferverkehr sicher.
Gleichzeitig können entsprechende Zugangsmedien (z.B. Schlüssel, Codes, Magnetkarten) an die Anwoh-
ner*innen ausgegeben werden, damit diese ihre vorhandenen Parkplätze anfahren können. Demnach wird
oftmals empfohlen, Zeitfenster zu benennen, in denen die Poller runtergefahren sind (z.B. 10 – 12 Uhr und 16
– 18 Uhr). Diese Zeiträume sollten mit den Anlieger*innen (insbesondere mit den Gewerbetreibenden) rück-
gekoppelt und gemeinsam abgestimmt werden. Ein weiterer Vorteil des elektronischen Verfahrens liegt in der
Flexibilität der Programmierung. So besteht durchaus die Möglichkeit, die entsprechenden Zeitfenster bspw.
auf Grundlage spezieller Ereignisse (z.B. Straßenfest) anzupassen und zu verändern. Darüber hinaus erlaubt
ein versenkbarer Poller einen geringen Eingriff in das Erscheinungsbild des Straßenraums.

Umlegpoller
Einfache manuell zu nutzende Umlegpoller werden in der Regel für die Durchfahrtsmöglichkeit für Rettungs-
fahrzeuge (z.B. Feuerwehr, Krankenwagen) und Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung (z.B. Müllabfuhr, Entstö-
rungsfahrzeuge der Stadtwerke) installiert. Diese können mittels eines Generalschlüssels umgelegt werden.
Die Poller müssen farblich so gestaltet sein, dass eine frühe Wahrnehmung möglich ist. Üblicherweise wird
dafür eine rot-weiße Farbgebung gewählt, wie sie bspw. auch im Stavenort Anwendung findet.

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3 Varianten der Verkehrsführung
Aufbauend auf den Daten und Ergebnissen der Bestandsaufnahme/-analyse wurden Varianten zur möglichen
Führung des Kfz-Verkehrs betrachtet. Insgesamt wurden drei Varianten entwickelt, die hinsichtlich Eingriffsin-
tensität und Auswirkungen betrachtet wurden. Ziel war es hierbei, möglichst unterschiedliche Lösungen bzw.
Führungsformen zur Diskussion zu stellen, um den Handlungsspielraum im Folgenden bestmöglich herausar-
beiten zu können.

Variante 1 beinhaltet die geringste Eingriffsintensität, Variante 2 beinhaltet eine Verkehrsführung mit einer
etwas größeren Eingriffsintensität, und Variante 3 beinhaltet eine autoarme Altstadt, welche die größten Ein-
griffe in die Verkehrsführung erfordert.

Um die verkehrlichen Auswirkungen entsprechend der geplanten Erschließung der jeweiligen Variante zu be-
urteilen, wurde auf Basis der Analyse eine Verkehrsprognose erstellt. Eine symmetrische Verteilung des Quell-
und Zielverkehrsaufkommens ist dabei auf Grund von Fahrge- und -verboten nicht immer möglich.

3.1 Spielregeln und Voraussetzungen

Folgende Aspekte waren bei der Entwicklung von Varianten zu berücksichtigen:
     ▪   Die Erreichbarkeit der Nutzungen (Ärzte, Gewerbe, Hotel etc.) muss für mobilitätseingeschränkte Per-
         sonen nach wie vor gegeben sein.

     ▪   Anwohner*innen müssen weiterhin ihre Häuser und Stellplätze erreichen können.

     ▪   Die Straßenräume dürfen nicht weiter verengt werden, da ansonsten die Müllfahrzeuge nicht mehr
         durch die Straßen kommen.

3.2 Variante 1

Bei Variante 1 wird die Fußgängerzone auf die Abtstraße und den bislang nicht als Fußgängerzone ausgewie-
senen Teil der Langen Straße erweitert. In Variante 1 ist die Installation eines Umlegpollers in den Zufahrten
der Abtstraße denkbar. Eine Abfahrt der Verkehre über die Lange Straße ist nicht mehr möglich bzw. nur mit
besonderer Erlaubnis. Die Zu- und Abfahrt der Verkehre erfolgt über den Knoten Schützenhofweg / Hafen-
brücke. Die Zufahrt zum Stavenort kann über ein Schild „Anlieger frei“ oder durch das Entfernen des Pollers
aus Richtung Viverstraße geschehen. Ggf. entstehen zusätzliche Parksuchverkehre durch Auswärtige sowie
Verkehrsverstöße. Die Straße Bei der Kirche wird als Sackgasse ausgewiesen.

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Abbildung 21:      Variante 1 Abtstraße als Fußgängerzone

Quelle: eigene Darstellung; Geobasisdaten: LGLN, Geofachdaten: Landkreis Stade

Die verkehrlichen Auswirkungen der Variante 1 sind in Abbildung 22 dargestellt. Es sind die zu erwartenden
Verkehrsstärken abgebildet, die Pfeile zeigen auf, ob es an der Stelle Zu- oder Abnahmen im Vergleich zum
Analysefall gab. Da ein Abfluss der Verkehre nur noch über Knoten 1 (Schützenhofweg / Estebrügger Straße /
Hafenbrücke / Westfleth) und Knoten 8 (Hansestraße / Halepaghenstraße / Viverstraße) möglich ist, wurde
angenommen, dass 20% weniger Kfz über Knoten 1 in die Altstadt fahren werden. Die 20 % verteilen sich auf
die umliegenden Verkehre der Altstadt, wovon 50% über die Viverstraße die Altstadt ansteuern. Durch die
Verlagerung der Kfz-Verkehre auf die Viverstraße ist dort mit leichten Zunahmen zu rechnen. Die Straße Hin-
ter dem Zwinger verzeichnet mehr Kfz-Verkehre aufgrund der Schließung der Abtstraße. Es ist zu erwarten,

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dass die Stellplatzsuche eher in diesem Bereich erfolgt, da die Ausfahrt über Knoten 1 so durchlässiger ist. Die
Fahrge- und verbote machen die Stellplatzsuche im Bereich um die St. Petri Kirche unattraktiver. Aus diesen
Gründen ist auch mit weniger Kfz-Verkehr im Ostfleth zu rechnen.

Abbildung 22:      Verkehrliche Auswirkungen Variante 1

Quelle: eigene Darstellung, Geobasisdaten: LGLN, Geofachdaten: Landkreis Stade

3.3 Variante 2

In Variante 2 wird die Fußgängerzone auf das Ostfleth ausgeweitet, die Situation in der Abtstraße und der
Langen Straße ändert sich im Vergleich zur Analyse nicht. Die Zu- und Abfahrt der Altstadt wird beibehalten.
Das Hasenmoor ist weiterhin über Hinter dem Zwinger erreichbar.

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Abbildung 23:      Variante 2 Ostfleth als Fußgängerzone

Quelle: eigene Darstellung, Geobasisdaten: LGLN, Geofachdaten: Landkreis Stade

Das Ostfleth erfährt in dieser Variante eine Stärkung der Aufenthaltsqualität und wird „autofrei“. Auf Höhe der
Ritterstraße ist eine Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge zu schaffen. Für Lieferverkehre müssen in dieser
Variante Optionen bzw. Alternativen zur Anlieferung in der Altstadt angeboten werden. Einschränkungen er-
geben sich in dieser Variante für den Radverkehr. In Variante 2 könnte ein elektronischer Versenkpoller analog
zum Poller im Westfleth installiert werden, um die Durchfahrtsverkehre zu verhindern.

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Um ein mögliches Durchfahrtsverbot für den Kfz-Verkehr im Ostfleth zu realisieren, müsste auf Höhe Ritter-
straße / Westfleth ein Wendehammer entstehen, da Gehwegüberfahrten oder Garagenflächen nicht für die
Wendevorgänge genutzt werden können. Eine theoretische Wendemöglichkeit für ein 3-achsiges Müllfahrzeug
wurde durch Einzeichnen eines Wendehammers im Luftbild geprüft. In Abbildung 24 wird ersichtlich, dass ein
Wendehammer durch den Wegfall von Stellplätzen möglich wäre, allerdings würde auch erheblich in den Sei-
tenraum eingegriffen werden. Weiterhin ist die Freihaltezone des Gehwegs, die 1 Meter beträgt, höchst wahr-
scheinlich nicht einzuhalten. Aus diesen Gründen ist von der Errichtung eines Wendehammers auf der Höhe
Westfleth / Ritterstraße abzuraten. Vielmehr sollten Lösungsoptionen, die den Lieferverkehr bzw. Schwerlast-
verkehr lenken, in Erwägung gezogen werden.

Abbildung 24:       Flächenbedarf für einen einseitigen Wendehammer für ein 3-achsiges Müllfahrzeug

Quelle: eigene Darstellung, Luftbild: Stadt Buxtehude

Als alternative Möglichkeit für einen entsprechenden Wendehammer wird das südliche Ende der Straße Hinter
dem Zwinger ebenfalls einer qualitativen Prüfung unterzogen, wie Abbildung 25 zeigt. Gleichwohl hier laut
Luftbild und Vor-Ort-Begehungen mehr Raum vorhanden ist, hätte ein Eingriff ebenfalls erhebliche Folgen für
die bestehende Infrastruktur sowie für die direkten Anlieger*innen. Neben dem Wegfall von Flächen für den
ruhenden Kfz-Verkehr, welche von besonderer Bedeutung für das die naheliegende Orthopädie-Praxis sind, ist
ebenfalls der Grunderwerb von einer größeren Eigentümergemeinschaft notwendig. Einschränkungen sind
ebenfalls für die Wegebeziehung – und somit für den Fuß- und Radverkehr – zwischen Hosaeusweg und Hinter
dem Zwinger absehbar. Inwiefern ein entsprechender Kurvenradius insbesondere mit Blick auf das Gebäude

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Hinter dem Zwinger 3 gewährleistet werden kann, ist zudem zu hinterfragen. Aus den genannten Gründen
sowie analog zum obigen Standort des Wendehammers bzgl. der Freihaltezone für den Fußverkehr ist auch an
diesem Standort von einem Wendehammer abzuraten.

Abbildung 25:       Alternativer einseitiger Wendehammer für ein 3-achsiges Müllfahrzeug

Quelle: eigene Darstellung, Luftbild: Stadt Buxtehude

In Variante 2 ist mit insgesamt 10 % weniger Kfz-Verkehr an Knoten 1 zu rechnen. Diese 10 % werden voraus-
sichtlich über die Viverstraße die Altstadt Buxtehudes ansteuern. Durch die Sperrung des Ostfleths für den Kfz-
Verkehr ist mit deutlich weniger Verkehr Hinter dem Zwinger zu rechnen. Da diese Verkehre allerdings auf-
grund von Wendevorgängen wieder über Hinter dem Zwinger abfließen, erhöht sich dort insgesamt die Quer-
schnittsbelastung im Vergleich zum Analysefall. Es wird erwartet, dass mehr Kfz-Verkehre den Parkplatz Weh-
denhof und die umliegenden Stellplätze in den Straßenzügen ansteuern und sich somit der Abfluss über die
Lange Straße erhöht (vgl. Abbildung 26).

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Abbildung 26:      Verkehrliche Auswirkungen Variante 2

Quelle: eigene Darstellung, Geobasisdaten: LGLN, Geofachdaten: Landkreis Stade

3.4 Variante 3

In Variante 3 wird ein großer Teil der Altstadt autoarm. Die Zu- und Abfahrt der Verkehre erfolgt über den
Knoten Schützenhofweg / Estebrügger Straße / Hafenbrücke / Westfleth. Diese Variante führt zu einer Aufwer-
tung der gesamten Altstadt für den Fußverkehr. Eine Wendemöglichkeit für Pkw und Lieferverkehre ist auf
Höhe Ritterstraße zu schaffen. In dieser Variante wäre Anwohnerparken am Wehdenhof möglich. Der Staven-
ort wäre über „Anlieger frei“ oder durch die Entfernung des Pollers erreichbar. In dieser Variante erfährt der
Radverkehr die größten Einschränkungen in Bezug auf die Durchlässigkeit.

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Abbildung 27:      Variante 3 Autoarme Altstadt

Quelle: eigene Darstellung; Geobasisdaten: LGLN, Geofachdaten: Landkreis Stade

Variante 3 zeigt die deutlichsten verkehrlichen Entlastungen für die Altstadt auf. Insgesamt ist davon auszu-
gehen, dass rund 40% weniger Kfz die Altstadt ansteuern, davon wird wahrscheinlich die Hälfte die räumlich
nahe der Altstadt gelegenen Stellplätze in der Viverstraße anfahren. Die andere Hälfte wird sich auf die um-
liegenden Stellplätze (bspw. Estebrügger Straße oder Pastorengarten) verteilen. Da für Anwohner*innen und
Lieferverkehre die Erreichbarkeit der Altstadt gegeben sein muss, sind dennoch einige wenige Verkehre in
diesem Bereich zu verzeichnen. Ebenso wie in Variante 2 fahren zwar insgesamt weniger Kfz in die Straße
Hinter dem Zwinger ein, aufgrund der Sperrung des Ostfleths fließen die Verkehre allerdings auch wieder
über diese Straße ab, sodass insgesamt in der Querschnittsbelastung mit mehr Kfz-Verkehr zu rechnen ist
(vgl. Abbildung 28).

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