Vorstandsvergütung Erwartungen und Ansprache institutioneller Investoren - EQS Group

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Vorstandsvergütung Erwartungen und Ansprache institutioneller Investoren - EQS Group
Vorstandsvergütung
Erwartungen und Ansprache institutioneller Investoren

EQS Roadshow 2018 „Investor Relations“
München, Stuttgart, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg
5.-18. Oktober 2018

Dr. Jan Dörrwächter / Dr. Pia Lünstroth / Regine Siepmann

             © 2018 hkp/// group – Dieses Dokument ist nur für den direkten Empfänger bestimmt und ohne weitere Erläuterung durch einen hkp/// group Berater nur bedingt aussagefähig.
Vorstandsvergütung Erwartungen und Ansprache institutioneller Investoren - EQS Group
Regulatorische Grundlagen des Say on Pay in Deutschland

▪ Die Zuständigkeit der Hauptversammlung hinsichtlich der Vergütung von Vorstand und
  Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen ist aktuell wie folgt im Aktiengesetz (AktG) geregelt:

             Aufsichtsratsvergütung                                   Vorstandsvergütung
                § 113 Abs. 1 AktG                                      § 120 Abs. 4 AktG
 ▪   Vergütung in Satzung festgesetzt oder von         ▪   Hauptversammlung kann über Billigung des
     Hauptversammlung bewilligt                            Systems zur Vergütung der Vorstands-
 ▪   Beschluss durch Hauptversammlung mit                  mitglieder beschließen
     Dreiviertel-Mehrheit                              ▪   Beschluss begründet weder Rechte noch
 ▪   Zur Herabsetzung durch Hauptversammlung               Pflichten
     einfache Stimmenmehrheit                          ▪   Verpflichtung des Aufsichtsrats nach § 87 bleibt
                                                           unberührt

                Bindendes Votum                                      Konsultatives Votum

        Die durch den Europäischen Rat im März 2017 verabschiedete neue Fassung der Aktionärs-
        rechterichtlinie (ARR) enthält ebenfalls Regelungen zum Say on Pay

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Vorstandsvergütung Erwartungen und Ansprache institutioneller Investoren - EQS Group
Entwicklung des Say on Pay in Deutschland

▪ In Deutschland ist vor allem im DAX und MDAX ein Rückgang der Say on Pay-
  Zustimmungsquoten zu beobachten, wobei sich die Zustimmungsquoten von DAX-
  Unternehmen im Jahr 2018 wieder leicht erholten.

                  96%                               96%                     96%         96%                                                 96%
      94%               94%         94%                                                       93% 92%
                                                                92%                                                       92%
            91%                           90% 89%                                 90%
                                                          88%                                           89%
                                                                                                                                      86%
                              84%
                                                                                                                                                  82%
                                                                      78%                                                                               77% 77%
                                                                                                              76%
                                                                                                                    70%
                                                                                                                                66%

        2010              2011               2012           2013              2014               2015           2016              2017              2018

                                                                      DAX     MDAX            SDAX

                                                                                                                                                                  3
Vorstandsvergütung Erwartungen und Ansprache institutioneller Investoren - EQS Group
Novellierte Aktionärsrechterichtlinie (ARR)
als zukünftige Grundlage des Say on Pay

▪ Die ARR sieht sowohl eine Abstimmung über das Vergütungssystem als auch den
  Vergütungsbericht vor und unterscheidet dabei nicht zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
  (Nutzung des Oberbegriffs „Unternehmensleitung“).
▪ Die EU-Mitgliedstaaten haben bis Juni 2019 Zeit, die ARR in nationales Recht umzusetzen.

                             Vergütungspolitik                                                                       Vergütungsbericht
                              Artikel 9a ARR                                                                           Artikel 9b ARR
    ▪      Erarbeitung einer Vergütungspolitik für
           Vorstand und Aufsichtsrat
                                                                                              ▪    Jährliche Abstimmung* über Vergütungs-
    ▪      Abstimmung auf Hauptversammlung alle vier
                                                                                                   bericht
           Jahre oder bei wesentlichen Änderungen
                                                                                              ▪    Opt-Out-Möglichkeit (kein individueller
    ▪      Recht der Mitgliedstaaten, auf eine bindende
                                                                                                   Ausweis gem. § 286 (5) HGB) entfällt
           Abstimmung zu verzichten

                  Bindendes/konsultatives Votum                                                                    Konsultatives Votum

                                                     Bundesregierung sieht lt.
                                                    Bericht der FAZ vom 29.09.
                                                     konsultatives Votum vor
*       Alternativ können kleine und mittelständische Unternehmen den Aktionären den Vergütungsbericht zur Diskussion vorlegen und im nächsten Vergütungsbericht erläutern,
        wie die Ergebnisse der Diskussion berücksichtigt wurden.

                                                                                                                                                                          4
Vorstandsvergütung Erwartungen und Ansprache institutioneller Investoren - EQS Group
Investortrends

▪ Unter institutionellen Investoren lassen sich folgende – auch für Vergütungsthemen relevante –
  Entwicklungen beobachten, die ebenfalls deutsche Aktiengesellschaften betreffen:

                    ▪ Signifikant höherer Anteil passiver Fonds (z. B. Index-ETFs)
  Verschiebung zu
                    ▪ DAX wird zu ca. 40 % von passiven Investments gehalten
  passiven Fonds
                    ▪ Investorendialog verlagert sich auf ESG-Teams (Environment, Social, Governance)

                    ▪ Unterschiedliche Intensität bei Stewardship und Beschäftigung mit ESG-Themen
                      zwischen den Investoren
   Engagement &     ▪ Hohe Unterschiede im Detailgrad von Abstimmungsrichtlinien der Investoren
    Stewardship
                    ▪ Forderung von Nachbesserung bei Zustimmung < 80 %
                    ▪ Erhöhter Druck von Stakeholdern, z. B. durch öffentliche & gesetzliche Initiativen

                    ▪ Hohe Turnover-Ratio bzw. kürzere Halteperioden
     Aktionärs-
                    ▪ Sich kurzfristig ändernde Eigentümerverhältnisse
      struktur
                    ▪ Zunahme an aktivistischen Investoren (Governance als Einfallstor)

                                                                                                           5
Vergütungsaspekte 2018
Vergütungsaspekte 2018

▪ In der Hauptversammlungssaison 2018 standen folgende Aspekte der Vorstandsvergütung auf
  den Agenden von Investoren und Stimmrechtsberatern, wurden intensiv diskutiert und führten
  teilweise zu Kritik:
                                    Vergütungsaspekte 2018

                                1
                                       Malus & Clawback

                                2
                                         ESG-Kriterien

                                3
                                      Vergütungsausweis

                                4
                                      Unabhängigkeit von
                                        Aufsichtsräten

                                                                                               7
Vergütungsaspekte 2018 – Malus- und Clawback-Regelungen

▪ Malus- und Clawback-Regelungen werden von Stimmrechtsberatern und Investoren in den
  letzten Jahren verstärkt gefordert.

               Malus           Auszahlungskürzung von ausstehender Vergütung

             Clawback            Rückforderung bereits ausgezahlter Vergütung

                                        Mögliche Auslöser

              ▪ Grober Verstoß gegen wesentliche interne Regelwerke
              ▪ Grober Verstoß gegen wesentliche dienstvertragliche Pflichten
              ▪ Grober Verstoß gegen wesentliche Sorgfaltspflichten im Sinne des § 93
                AktG

                Die Verpflichtung des Vorstandsmitglieds zum Schadensersatz gegen-
                über der Gesellschaft gemäß § 93 Abs. 2 AktG bleibt von einer Malus-
                und Clawback-Klausel unberührt.

                                                                                        8
Vergütungsaspekte 2018 – ESG-Kriterien in der Vorstandsvergütung

▪ ESG-Kriterien drücken aus, ob und wie bei Unternehmensentscheidungen die ökologischen und
  gesellschaftlichen Aspekte sowie die Art der Unternehmensführung berücksichtigt werden.
▪ Institutionelle Investoren zeigen sich vermehrt auch an sozialen, politischen oder ökologischen
  Belangen in ihren Investitionen interessiert.
▪ ESG-Kriterien werden künftig verstärkt Einzug in die Vorstandsvergütungssysteme finden. Die
  ESG-Kriterien sollten dabei quantifizierbar ausgestaltet und transparent im Vergütungsbericht
  erläutert werden.

                                          ESG-Kriterien

                                                                                                9
Vergütungsaspekte 2018 – Veröffentlichung von Zielen (1/2)

▪ Da der Vergütungsbericht die wesentliche Grundlage ist, wie Proxy Advisors und Investoren das
  „pay for performance“ vom Unternehmen bewerten, fordern diese die (zumindest ex-post)
  Veröffentlichung konkreter Erfolgsziele bzw. spezifischer Zielgrößen in der variablen Vergütung.

                                                  Veröffentlichung von Zielen

            Quellen: ISS BlackRock Responsible Investment Guidelines EMEA February 2018;
            Glass Lewis Paper Guidelines 2018: Continental Europe.                              10
Vergütungsaspekte 2018 – Veröffentlichung von Zielen (2/2)

▪ Aufgrund fehlender Veröffentlichung der Ziele der variablen Vergütung bei der Deutschen Post
  und Jenoptik drohte ISS damit, negative Abstimmungsempfehlungen für das Say on Pay 2018
  auszusprechen. Beide Unternehmen veröffentlichen darauf nachträglich Stellungnahmen auf
  ihren Homepages.
                                                   Veröffentlichung von Zielen

    Nähere Informationen zu den finanziellen Zielen der einjährigen variablen Vergütung (Umsatzwachstum, Free
       Cashflow, EBITDA-Marge) sowie die tatsächliche Zielerreichung im Jahr 2018 sollen nachträglich im
   Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2018 veröffentlicht werden, um den Aktionären die Möglichkeit zu
                                   geben, die Zielerreichung nachzuvollziehen.
                                                        […]
 Jenoptik wird weiterhin keine Zielwerte für die Vergütung vorab veröffentlichen, soweit dadurch markt- oder
   wettbewerbsrelevante Rückschlüsse auf die strategischen Zielsetzungen des Konzerns möglich wären.

             Quellen: https://www.dpdhl.com/de/investoren/hauptversammlung.html;
             https://www.jenoptik.de/investoren/hauptversammlung                                                11
Vergütungsaspekte 2018 – Vergütungsausweis

▪ Die DAX-Unternehmen verbesserten in ihren Geschäftsberichten 2017 ihre Vergütungs-
  transparenz deutlich.

                                        Vergütungsausweis

                          Verständliche Darstellungen statt „Bleiwüsten“
                ▪ Anzahl der Graphiken verdoppelt
                ▪ Auch Zunahme erläuternder Tabellen

                                   Transparenz zu Zielsetzungen
                ▪ 2016: nur 13 Unternehmen veröffentlichen klare Ziele
                ▪ 2017: 21 Unternehmen legen Zielkorridore offen

                             Verstärkte Transparenz zur Zielerreichung
                ▪ 2016: nur zwei Unternehmen legen Performance offen
                ▪ 2017: Vervierfachung der P4P-Offenlegung

                                                                                       12
Vergütungsaspekte 2018 – Unabhängigkeit von Aufsichtsräten

▪ Vor allem seit dem pressewirksamen Auftreten von ISS bezüglich der Unabhängigkeit des
  Personalausschusses der Munich RE in 2017 steht das Thema Unabhängigkeit bei
  angelsächsischen Investoren auf der Agenda.

                      ISS‘ Ablehnungsbegründung des Say on Pay von Munich RE

        “The compensation committee of the supervisory board has been completely non-independent
         for the last four years, and this proposal is the most appropriate resolution for shareholders to
                   show their discontent against such practices in the German market context.”

▪ Obwohl in Deutschland Arbeitnehmervertreter in paritätisch mitbestimmten Aufsichtsräten
  generell als unabhängig zu beurteilen sind, legt vor allem ISS eine schärfere Beurteilung an:
   ISS Europe Proxy Voting Guidelines 2018                              Als „nicht unabhängig“ gelten…

                                                                       … Mitarbeiter eines signifikanten Aktionärs

                                                                            … Repräsentanten der Regierung
                                           Ablehnung von
                                          (Wieder-)Wahl bei
                                             „fehlender               … ehemalige Vorstände (5 Jahre Cooling Off)
                                           Unabhängigkeit“
                                                              … excessive service (Mehr als 12 Jahre Gremienzugehörigkeit)

                                                                                                                      13
Do‘s in der Kommunikation und Ansprache von Investoren

▪ Um Überraschungen im Say on Pay (und anderen Tagesordnungspunkten) zu vermeiden,
  empfiehlt es sich, die Kommunikation mit Investoren rechtzeitig zu planen und aktiv zu führen.

                                       Do‘s der Kommunikation
                                                                                                      !
                                              Andauernd                          Vergütungsbericht
                                                                                 als entscheidendes
           ▪ Klarer und transparenter Vergütungsbericht, der alle Aspekte des         Mittel der
                                                                                   Kommunikation
             Vergütungssystems verständlich darstellt
           ▪ Aktive Beobachtung von Investorenanforderungen und Umsetzung eventueller
             Implikationen

           ▪ Aufnahme von Kritik am System – auch wenn kein Say on Pay geplant ist

                            Bei geplantem Say on Pay / Systemänderungen
           ▪ Bei geplantem Say on Pay optimalerweise 6 Monate vor Hauptversammlung aktive
             Kommunikation mit Investoren (z. B. Corporate Governance Roadshows)
           ▪ Verständliche und umfangreiche Einladung zur Hauptversammlung, die alle
             wesentlichen Aspekte des neuen Systems erläutert
           ▪ Ankündigung und Erläuterung geplanter Systemänderung im aktuellen
             Vergütungsbericht

                                                                                                          14
Weitere Hebel von Investoren bei Kritik am Vergütungssystem

▪ Neben dem konsultativen Say on Pay können Investoren über unterschiedliche Tagesordnungs-
  punkte ihre Kritik an der vorherrschenden Vergütungspraxis im Unternehmen üben.
▪ Von der konsultativen Abstimmung bis zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern sind Investoren in
  der Lage, ihre Kritik zu eskalieren, wenn Unternehmen nicht auf ihre Bedenken reagieren.

       Konsultativ                                 Bindend

                                           Entlastung von Aufsichtsratsvorsitzenden/
       Vorstands-        Aufsichts-                      -mitgliedern
       vergütung:           rats-
       § 120 Abs. 4     vergütung:
           AktG         § 113 Abs. 1
      „Say on Pay“          AktG                    Wahl von Aufsichtsrats-
                                                          mitgliedern

                                       Eskalationsstufen

                                                                                             15
Exemplarisches Vorgehen

▪ Folgendes exemplarische zeitliche Vorgehen wäre bei einer Systemänderung möglich:

                                                           Zeitleiste
                                Geschäftsjahr n                                                                     Geschäftsjahr n+1

            Frühjahr             Frühjahr/Sommer            Herbst                 Winter                Frühjahr         Frühjahr/Sommer

       Diskussion erster        Hauptversammlung           Vorläufige          Finale                 Veröffentlichung   Say on Pay
         Vorschläge im           Erster Ausblick auf    Verabschiedung     Verabschiedung            Geschäftsbericht Hauptversammlung
      Personalausschuss                neues               des neuen          durch den
       (evtl. mit externen       Vergütungssystem      Vergütungssystems     Aufsichtsrat
            Beratern)                                    im Aufsichtsrat

                                                                                             Darstellung des neuen
                Redesign des Vergütungssystems               Investorengespräche            Vergütungssystems im GB
                                                                                              und/oder HV-Agenda

                                                                                                 Roadshow zum neuen
                                                                                                  Vergütungssystem

                             Aktuelles Vergütungssystem                                            Neues Vergütungssystem

                                                                                                                                        16
http://www.leitlinien-vorstandsverguetung.de/
Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung

▪ Im Juli 2018 wurden von einem aus relevanten Stakeholdergruppen besetzten Arbeitskreis
  (Aufsichtsräte, Investoren, Wissenschaftler, Corporate-Governance-Experten) „Leitlinien für
  eine nachhaltige Vorstandsvergütung“ veröffentlicht.
▪ Ziel des Arbeitskreises war die Erarbeitung von Best Practice-Leitlinien für eine einfache und an
  einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausgerichteten Vorstandsvergütung in deutschen
  börsennotierten Aktiengesellschaften.

                  Die „Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung“ sollen…

                                  „Unternehmen Orientierung für die
   „Kernelemente für das Design
                                          Ausrichtung ihrer            „einen konstruktiven Dialog
        einer nachhaltigen
                                     Vergütungssysteme an den          zwischen Unternehmen und
      Vorstandsvergütung in
                                   Erwartungen der institutionellen     Investoren unterstützen.“
     Deutschland beschreiben.“
                                         Investoren bieten.“

             Design                         Darstellung                          Dialog

                                                                                                     18
19
20
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ihr Kontakt:
 Dr. Jan Dörrwächter           Regine Siepmann           Dr. Pia Lünstroth
 Senior Partner                Partner                   Senior Manager
 +49 69 175 363 350            +49 69 175 363 327        +49 69 175 363 351
 jan.doerrwaechter@hkp.com     regine.siepmann@hkp.com   pia.luenstroth@hkp.com

Friedrich-Ebert-Anlage 35-37
60327 Frankfurt
Tel. +49 69 175 363 30
Fax +49 69 175 363 399
www.hkp.com
Backup
Say on Pay in Deutschland im Jahr 2018

▪ Insgesamt 31 Unternehmen in Deutschland haben 2018 ein Say on Pay abgehalten.
                             Unternehmen        Index    HV-Datum 2018   Say on Pay 2018
                adidas                            DAX      09.05.2018        70,18%
                BASF                              DAX      04.05.2018        79,57%
                BMW                               DAX      17.05.2018        78,69%
                Deutsche Post                     DAX      24.05.2018        88,56%
                Fresenius                         DAX      17.05.2018        62,99%
                Merck                             DAX      27.04.2018        92,73%
                Münchener Rück                    DAX      25.04.2018        92,03%
                SAP                               DAX      17.05.2018        90,05%
                Aurubis                          MDAX      01.03.2018        55,90%
                Deutsche Euroshop                MDAX      28.06.2018        87,43%
                Deutsche Pfandbriefbank (pbb)    MDAX      21.06.2018        66,96%
                K+S                              MDAX      15.05.2018        92,28%
                Krones                           MDAX      13.06.2018        79,64%
                LEG Immobilien                   MDAX      17.05.2018        64,95%
                Metro                            MDAX      16.02.2018        83,18%
                MTU Aero Engines                 MDAX      11.04.2018        91,02%
                Norma                            MDAX      17.05.2018        60,74%
                ProSiebenSat.1                   MDAX      16.05.2018        93,05%
                TAG Immobilien                   MDAX      23.05.2018        77,52%
                Zalando                          MDAX      23.05.2018        69,12%
                Grammer                          SDAX      13.06.2018        54,28%
                Koenig + Bauer                   SDAX      09.05.2018        99,15%
                Vossloh                          SDAX      09.05.2018        77,86%         Durchschnittliche
                Aixtron                         TecDAX     16.05.2018        78,46%           Zustimmung
                Cancom                          TecDAX     14.06.2018        73,22%
                Freenet                         TecDAX     17.05.2018        65,58%        DAX        81,85%
                Jenoptik                        TecDAX     05.06.2018        68,23%        MDAX       76,82%
                Pfeiffer Vacuum                 TecDAX     23.05.2018        78,40%
                Siltronic                       TecDAX     19.04.2018        64,20%        SDAX       77,10%
                Adler Modemärkte AG                -       09.05.2018        89,27%        TecDAX     71,35%
                Amadeus Fire AG                    -       24.05.2018        37,60%

                                                                                                           24
Vergütungsaspekte 2018 – Malus- und Clawback-Regelungen

▪ Die wichtigen Proxy Advisors ISS und Glass und Investoren stellen explizite Anforderungen zu
  Malus- und Clawback-Reglungen.
  Proxy Advisors
  Investoren

                                                                                                                                Ablehnung bei
                                                                                                                                 fehlendem
                                                                                                                                  Clawback

Quellen: ISS Quality Score: Overview and Updates; Glass Lewis Paper Guidelines 2018: Continental Europe; BlackRock Responsible Investment Guidelines EMEA February
2018; Deutsche Asset Management Corporate Governance and Proxy Voting Policy 2018; Allianz Global Investors Corporate Goveranance Guidelines May 2018

                                                                                                                                                                25
26
Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die
Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.

Amsterdam                                         Dordrecht                                      Frankfurt                                        Zürich
Vondelstraat 89 A                                 Singel 380                                     Friedrich-Ebert-Anlage 35-37                     c/o Aeberli Treuhand, Zimmergasse 14
1054 GM Amsterdam                                 3311 HM Dordrecht                              60327 Frankfurt am Main                          8034 Zurich
Niederlande                                       Niederlande                                    Deutschland                                      Schweiz
Phone +31 20 737 06 87                            Phone +31 78 613 72 76                         Phone +49 69 175 363 30                          Phone +41 44 542 81 60
Fax +31 20 422 02 20                                                                             Fax +49 69 175 363 399                           Fax +41 44 542 81 69
amsterdam@hkp.com                                 dordrecht@hkp.com                              frankfurt@hkp.com                                zurich@hkp.com
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