Wasgau-Anzeiger Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland mit den amtlichen Bekanntmachungen

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»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017                                                                                                     1

  Wasgau-Anzeiger
                                           Wochenblatt für die Verbandsgemeinde Dahner Felsenland
                                                              mit den amtlichen Bekanntmachungen
                                       44. Jahrgang / Woche 44 / Ausgabetag: Donnerstag, 02. November 2017
Kostenlose Zustellung an die Haushaltungen der Gemeinden: • Bobenthal • Bruchweiler-Bärenbach • Bundenthal • Busenberg • Dahn • Erfweiler
• Erlenbach bei Dahn • Fischbach bei Dahn • Hirschthal • Ludwigswinkel • Niederschlettenbach • Nothweiler • Rumbach • Schindhard • Schönau
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       Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in Dahn, Schulstr. 29 - Tel.-Nr. (0 63 91) 91 96-(00)
    Montag - Freitag 09.00 - 12.00 Uhr, Bürgerservice 08.00 - 12.30 Uhr, Dienstagnachmittag 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstagnachmittag 14.00 - 18.00 Uhr
                          Telefon-Durchwahl: Grund- und Gewerbesteuer -166; Kasse -189; Meldeamt -219; Standesamt -221;
                    Touristik -222; Ordnungsamt -244; Bauleitplanung -333 • Werksgebühren Tel. Nr. (0 63 91) 9234 - 420, - 421

                              Notrufe                                           Zahnärztlicher Notdienst
                                                                                Samstag, 09.00 Uhr bis Montag, 08.00 Uhr
Notruf (ohne Vorwahl)                                              1 10         An gesetzl. Feiertagen von 09.00 Uhr bis 08.00 Uhr des darauf
Feuerwehrruf                                                       1 12         folgenden Werktages
Polizeiinspektion Dahn                                (0 63 91) 91 6 - 0        Sprechzeiten: samstags von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Notarzt, Unfallrettung und DRK-Leitstelle sowie                                               sonn- und feiertags von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Notarzt bei lebensbedrohlicher Erkrankung                             1 12                    ansonsten Rufbereitschaft
                                                                                04.11./05.11.2017
Notfall-Telefax (ohne Vorwahl)                                        1 12
                                                                                Dr. A. Riegel, Queichstraße 10a, 76846 Hauenstein,
                                                                                Tel.-Nr. (0 63 92) 34 35
THW
Technisches Hilfswerk Hauenstein
Telefon (0 63 92) 99 31 53 · Mobil (0 17 4) 33 88 149                           Tierärztlicher Notdienst
                                                                                04.11./05.11.2017
                                                                                Kleintiere (Hunde-Katzen-Heimtiere):
                          Notdienste                                            TA. Dr. F. Brunck, Danziger Platz 11, 76829 Landau
                                                                                Tel.-Nr. (0 63 41) 50 11 3

Ärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                                Großtiere: Bitte unter der Nummer Ihres Tierarztes erfragen!!
Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bruchweiler-Bärenbach,
Bundenthal, Busenberg, Dahn, Erfweiler, Fischbach, Hirschthal,
Ludwigswinkel, Rumbach, Schindhard und Schönau ist die
Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens, Pettenkofer Straße 19, 66955
Pirmasens
Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Pirmasens:
Montag:       19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr
Dienstag:     19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr
Mittwoch:     14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr                                Apothekennotdienst
Donnerstag: 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr                                     Der Ansagedienst ist über die landeseinheitliche Rufnummer wie folgt
Freitag:      16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr                                    zu erreichen:
Feiertags:    vom Vorabend des Feiertages, ab 18.00 Uhr bis                     Deutsches Festnetz:
              zum nachfolgenden Werktag, 07.00 Uhr                              0180 - 5-258825 plus Postleitzahl d. Standortes         (0,14 EUR/Min.)
                                                                                Mobilfunknetz:
Zuständig für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St.
                                                                                0180 - 5-258825 plus Postleitzahl d. Standortes (max. 0,42 EUR/Min.)
Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler ist
                                                                                Auf der Webseite der Landesapothekenkammer (www.lak-rlp.de)
grundsätzlich die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern,
                                                                                steht der aktuelle Notdienstplan allen Interessierten zur Verfügung.
Danziger Straße 25, 76887 Bad Bergzabern.
                                                                                Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr,
Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Bad                              auch an Sonn- und Feiertagen.
Bergzabern:                                                                     An den Apotheken sind zusätzlich immer die Tel.Nr. oder die Postleitzahl
Mittwoch:     ab 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                        oder die nächste diensthabende Apotheke bekannt gemacht.
Samstag:      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sonntag:      09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                                                            Bereitschaftsdienste
Feiertags:    von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Sollte die Bereitschaftsdienstzentrale in Bad Bergzabern nicht geöffnet         Kanalwerk
sein, ist für die Bewohner der Ortschaften Bobenthal (mit St.                   Bereitschaftsdienst für die Abwasserbeseitigungseinrichtung
Germanshof), Erlenbach, Niederschlettenbach und Nothweiler die                  Das Kanalwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen:
Bereitschaftsdienstzentrale Landau, Cornichonstraße 4, 76829                        von 08.00-16.00 Uhr unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34-500
Landau zuständig.                                                               Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit
Öffnungszeiten der Bereitschaftsdienstzentrale Landau:                          des Klärwärterpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Montag:      19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr                                   Dieser ist unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34 505 zu erreichen.
Dienstag:    19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr                                   Der Bereitschaftdienst ist nicht zuständig für Entleerungen
Mittwoch:    14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr                                 von Abwassergruben!
Donnerstag: 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr                                     Entleerung der Abwassergruben
Freitag:     16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr                                     Telefonische Anmeldung unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 91 96-110
Feiertags:   vom Vorabend des Feiertages, ab 18.00 Uhr bis
             zum nachfolgenden Werktag, 07.00 Uhr                               Wasserwerk
Alle Bereitschaftsdienstzentralen in Rheinland-Pfalz sind unter der             Bereitschaftsdienst des Verbandsgemeindewasserwerkes
bundesweit einheitlichen Rufnummer 116 117 für den ärztlichen                   Das Wasserwerk ist während der normalen Arbeitszeit zu erreichen:
Bereitschaftsdienst zu erreichen. Die 116 117 wird ohne Vorwahl                 von 07.00-16.00 Uhr unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 9 23 40
gewählt und ist für den Anrufer kostenfrei.
                                                                                Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Wasser-
Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen ist der Rettungsdienst unter            werkpersonals ist ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
der Telefonnummer 112 anzurufen.                                                Dieser ist unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34 112 zu erreichen.
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017                                                                                                                 3

Elektrizitätswerk
Bereitschaftsdienst für die Stromversorgung der Stadt Dahn, Bruch-                Herzlichen Glückwunsch!
weiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard
Während der normalen Arbeitszeit ist das Elektrizitätswerk unter der                          Zum Geburtstag
Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34-120 zu erreichen.
Für dringende Fälle außerhalb der normalen Arbeitszeit des Personals des                      10.11.2017 Katharina Prochazka (90 Jahre), Dahn
Elektrizitätswerkes der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland ist für die                        16.11.2017 Rosa Kolb (95 Jahre), Bruchweiler-Bärenbach
Stadt Dahn sowie die Gemeinden Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal,                             22.11.2017 Margot Peddinghaus (90 Jahre), Dahn
Busenberg, Erfweiler u. Schindhard ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
Dieser ist unter der Tel.-Nr. (0 63 91) 92 34-130 zu erreichen.                               Zur Diamantenen Hochzeit
Für die übrigen Gemeinden der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland                              08.11.2017 Maria und Julius Schreiber, Fischbach
ist der Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG, Ludwigshafen,                             15.11.2017 Elisabeth und Felix Grün, Dahn
zuständig.
                                                                                              Zur Gnadenhochzeit
Bereitschaftsdienst der Pfalzgas GmbH Frankenthal                                             14.11.2017 Maria und Friedrich Cornet, Fischbach
Zuständig für die Gasversorgung in der Stadt Dahn und den Gemeinden
Bruchweiler-Bärenbach, Bundenthal, Busenberg, Erfweiler u. Schindhard:                        Ihr
Störungsannahme rund um die Uhr unter Tel. (0800) 1 00 34 48                                  Michael Zwick
                                                                                              Bürgermeister
                                                                                              der Verbandsgemeinde
Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG Ludwigshafen                                       Dahner Felsenland
Die Stromversorgung der Gemeinde Erlenbach, Niederschlettenbach,
Bobenthal, Nothweiler, Rumbach, Fischbach, Ludwigswinkel, Schönau
und Hirschthal ist durch den Bereitschaftsdienst der Pfalzwerke Netz AG,
Netzteam Hinterweidenthal, Tel. (0 63 96) 9 21 30 stets sichergestellt.
Bei Störungen im Stromnetz: Tel. (0800) 7 97 77 77

        Aus der                                                                Aus den
   Verbandsgemeinde                                                         Ortsgemeinden
Sitzung des Werksausschusses für das Verbands-
                                                                                          Bundenthal
gemeinde-Elektrizitätswerk Dahner Felsenland                                              www.bundenthal-pfalz.de

Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am                                              Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Wolfgang Morio,
                                                                                   montags, 16.00-18.00 Uhr, im Rathaus, Hauptstr. 45, Tel. 54 66
            Montag, dem 6. November 2017, 17.00 Uhr,
im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn, Schul-
straße 29, eine Sitzung des Werksausschusses für das Verbands-
                                                                                                             Satzung
gemeinde-Elektrizitätswerk Dahner Felsenland stattfindet.                              über die Erhebung von Friedhofsgebühren
TAGESORDNUNG                                                                                 der Ortsgemeinde Bundenthal
                                                                                                    vom 27.10.2017
A) Öffentlicher Teil der Sitzung
                                                                           Der Gemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für
1. Auftragsvergaben;
                                                                           Rheinland-Pfalz (Gem0) in Verbindung mit den §§ 2 Absatz 1, 7 und 8 des
   1.1 Austausch der 20 kV-Schaltanlage und des Trafos in der Station
                                                                           Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des § 33 der Friedhofssatzung
       „Talstraße Busenberg"
                                                                           in seiner Sitzung am 10.10.2017 folgende Satzung beschlossen, die
   1.2 Erneuerung einer 20 kV-Leitung von der Trafostation Neuhof
                                                                           hiermit bekannt gemacht wird:
       Schindhard bis zur Trafostation am Ortseingang von Schindhard
2. Informationen                                                                                                §1
                                                                                                           Allgemeines
B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
                                                                           Für die Benutzung der Einrichtung des Friedhofswesens und ihrer
3. Strompreise 2018                                                        Anlagen werden für Leistungen nach der Friedhofssatzung Benutzungs-
4. Zwischenbericht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendun-         gebühren erhoben. Die Gebührensätze ergeben sich aus der Anlage zu
   gen sowie über die Entwicklung des Vermögensplanes 2017 in der          dieser Satzung.
   Elektrizitätsversorgung
                                                                                                            §2
5. Niederschlagungen von Forderungen
                                                                                                     Gebührenschuldner
6. Informationen
                                                                           Gebührenschuldner sind
Hinweis:                                                                   1. bei Erstbestattungen die Personen, die nach bürgerlichem Recht die
Mitglieder des Verbandsgemeinderates, die nicht gleichzeitig Mitglied im      Bestattungskosten zu tragen haben und der Antragsteller,
oben genannten Ausschuss sind und stellvertretende Mitglieder dieses       2. bei Umbettungen und Wiederbestattungen der Antragsteller.
Ausschusses, die dem Rat nicht angehören, können an der Sitzung als
                                                                                                         §3
Zuhörer teilnehmen.
                                                                                        Entstehung der Ansprüche und Fälligkeit
Dahn, den 23.10.2017                                                       1. Die Gebührenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Leistun-
gez. Zwick                                                                    gen nach der Friedhofssatzung, bei antragsabhängigen Leistungen
Bürgermeister                                                                 mit der Antragstellung.
4                                                                                                    »Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017

2. Die Gebühren werden innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe          III. Anonyme Urnengrabstätten
   des Gebührenbescheides fällig.
                                                                          Überlassung einer anonymen Urnengrabstätte
                                  §4                                      nach § 15 Abs. 1 der Friedhofssatzung
                             Inkrafttreten                                (Nutzungsdauer 20 Jahre)                              0500,00 Euro
1. Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.            IV.Beistellung von Urnen in Wahlgrabstätten für Erdbestattungen
2. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Friedhofs-        Beistellung einer Urne in Wahlgrabstätten für
   gebühren der Ortsgemeinde Bundenthal vom 22.10.2015 außer              Erdbestattungen                                       0200,00 Euro
   Kraft.
                                                                        V. Ausheben und Schließen der Gräber
Bundenthal, den 27.10.2017                                                1. Reihengräber für Verstorbene
gez. Morio                                                                   (§ 13 der Friedhofssatzung)
Ortsbürgermeister
                                                                             a) für Verstorbene                                 0450,00 Euro
                                                                             b) Urnenbeisetzung, je Beisetzung                  0230,00 Euro
Anlage zur Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde
Bundenthal vom 27.10.2017                                                 2. Wahlgräber - Einfachgräber -
                                                                             (§ 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung)
I. Reihengrabstätten
   a) Überlassung einer Reihengrabstätte                                     a) Einzelgrabstelle                                0450,00 Euro
      an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der                                     b) Doppelgrabstelle
      Friedhofssatzung für Verstorbene                                           für die erste Bestattung                       0450,00 Euro
      (Nutzungsdauer 30 Jahre)                          0540,00 Euro             für die zweite Bestattung                      0450,00 Euro
                                                                             c ) Urnenbeisetzung je Beisetzung                  0230,00 Euro
    b) Überlassung einer Urnenreihengrabstätte
       an Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der                                 3. Wahlgräber - Tiefgräber -
       Friedhofssatzung für Verstorbene                                      (§ 14 Abs. 3 der Friedhofssatzung)
       (Nutzungsdauer 20 Jahre)                         0200,00 Euro
                                                                             a) Einzelgrabstelle
    c) Überlassung einer Rasenurnenreihengrabstätte                              für die erste Bestattung in der Tiefe          0750,00 Euro
       (1 Asche, Nutzungsdauer 20 Jahre)                0500,00 Euro             für die zweite Bestattung                      0450,00 Euro
II. Verleihung von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten                        b) Doppelgrabstellen für Beisetzungen
                                                                                 in der Tiefe je                                0750,00 Euro
    1. a) Verleihung des Nutzungsrechts an                                       für weitere Bestattungen je                    0450,00 Euro
          Berechtigte nach § 2 Abs. 2 der                                    c ) Urnenbeisetzung je Beisetzung                  0230,00 Euro
          Friedhofssatzung für
                                                                          4. Urnenreihen- und -wahlgräber
          aa)eine Einzelgrabstätte                                           (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 und 3)                          0230,00 Euro
             (Nutzungsdauer 40 Jahre)                   0720,00 Euro
          ab)eine Doppelgrabstätte                                        5. Anonyme Urnengrabstätten
             (Nutzungsdauer 40 Jahre)                   1.440,00 Euro        (§ 15 Abs. 1 Nr. 1)                                0230,00 Euro
          ac)jede weitere Grabstätte
             (Nutzungsdauer 40 Jahre)                   0720,00 Euro      6. Bei Bestattungen und Beisetzungen
                                                                             an Samstagen, Sonntagen und Feier-
       b) Verlängerung des Nutzungsrechts                                    tagen wird ein Zuschlag berechnet von              0000050 v.H.
          nach Buchst. a bei späteren
          Bestattungen je Jahr für                                      VI. Ausgraben und Umbetten von Leichen und Aschen
          ba)eine Einzelgrabstätte                      0018,00 Euro      1. bei Reihen- und Wahlgrabstätten
          bb)eine Doppelgrabstätte                      0036,00 Euro         für das Ausgraben einer Leiche
          bc)jede weitere Grabstätte                    0018,00 Euro
                                                                             a) bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
       c ) Für die Wiederverleihung des Nutzungsrechts                          bei einer Liegezeit
           nach Ablauf der ersten Nutzungszeit werden die                       aa) bis zu 20 Jahren                            0660,00 Euro
           gleichen Gebühren wie nach Buchstabe a erhoben.                      ab) von mehr als 20 Jahren                      0530,00 Euro
    2. a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer                             b) vom vollendeten 5. Lebensjahr ab
          Urnenwahlgrabstätte für die Dauer der                                 bei einer Liegezeit
          Nutzungszeit an Berechtigte nach § 2 Abs. 2                           ba) bis 5 Jahre                                 1.650,00 Euro
          der Friedhofssatzung (2 Aschen, Nutzungs-                             bb) von 5 bis 20 Jahren                         1.320,00 Euro
          dauer 20 Jahre)                               0200,00 Euro            bc) von mehr als 20 Jahren                       0900,00 Euro
       b) Verlängerung des Nutzungsrechts                                    Das Ausgraben und Umbetten von Leichen mit einer
          bei späteren Beisetzungen je Jahr                                  Liegezeit unter 5 Jahren ist innerhalb der Gemeinde
          ba)2 Aschen                                   0010,00 Euro         nicht gestattet. Ausnahmen erfolgen nur auf Anordnung
       c ) Bei Wiederverleihung des Nutzungsrechts                           der Gerichte. In diesem Falle ist die Gebühr nach
           nach Ablauf der ersten Nutzungszeit wird                          Buchstabe aa) und ba) zu berechnen.
           die gleiche Gebühr wie nach Buchstabe a)                          c ) für das Ausgraben von Aschen                   0530,00 Euro
           und b) erhoben.
                                                                          2. Bei Tiefgräbern erhöhen sich die Gebühren
    3. a) Verleihung des Nutzungsrechts an einer                             nach Nr. 1 beim Ausgraben aus der Tiefe um         000050 v.H.
          Rasenurnengrabstätte nach § 2 Abs. 2
          der Friedhofssatzung für                                        3. Für die Wiederbestattung von Leichen und die Wieder-
                                                                             beisetzung von Aschen werden Gebühren nach Abschnitt V
          aa)eine Rasenurnenwahlgrabstätte
                                                                             erhoben.
             (Nutzungsdauer 20 Jahre,
             2 Aschen)                                  0500,00 Euro    VII. Benutzung der Leichenhalle
       b) Verlängerung des Nutzungsrechts                                 1. Für die Aufbewahrung
          (Rasenurnenwahlgräber) nach Buchstabe a
                                                                             a) einer Leiche bis zu 4 Tagen                     0200,00 Euro
          bei späteren Bestattungen je Jahr für
                                                                                für jeden weiteren Tag                          0035,00 Euro
          ba)eine Rasenwahlgrabstätte (2 Aschen)        0025,00 Euro
                                                                             b) einer Urne bis zu 10 Tagen                      0130,00 Euro
       c ) Wiederverleihung des Nutzungsrechts                                  für jeden weiteren Tag                          0030,00 Euro
           an einer Rasenurnen-Grabstätte nach § 2
           Abs. 2 der Friedhofssatzung für                              Die Gebühr für die Reinigung der Leichenhalle ist im
          ca)eine Rasenurnenwahlgrabstätte                              Betrag, den der Bürgerverein Bundenthal erhält, enthalten.
             (Nutzungsdauer 20 Jahre, 2 Aschen)         0500,00 Euro
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017                                                                                                                    5

VIII. Sonstige Gebühren
      Neuanlage einer Grabstelle mit Platten
      Neuanlage einer Grabstelle mit Platten
                                                                   0230,00 Euro                 Dahn
                                                                                                www.dahn.de
      (Urnengräber) 0                                              0214,00 Euro
      Neuanlage einer Grabstelle
                                                                                             Sprechstunde des Stadtbürgermeisters, Alexander Fuhr,
      mit Rasenbordsteinen                                         0100,00 Euro                       nach Vereinbarung, Tel. 9 19 62 80
IX. Entfernung von Grabmalen
     Gebühr für Entfernen, Abtransport und
     Entsorgung von Grabmalen, Grabeinfassungen                                   Stadtratssitzung
     und sonstigen baulichen Anlagen pro Arbeitsstunde 0040,00 Euro
                                                                                  Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am
X.   Aufstellen von Grabmalen
                                                                                             Mittwoch, dem 8. November 2017, 19.00 Uhr,
     Gebühr für die Genehmigung zur Aufstellung eines
     Grabmales gemäß § 21 der Friedhofssatzung        0030,00 Euro                im Bürgersaal des Rathauses der Verbandsgemeinde in Dahn,
                                                                                  Schulstraße 29, eine Sitzung des Stadtrates der Stadt Dahn stattfindet.
Hinweis zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren                       TAGESORDNUNG
der Ortsgemeinde Bundenthal vom 27.10.2017
                                                                                  A) Öffentlicher Teil der Sitzung
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von                 1. Einwohnerfragestunde
Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen wird gemäß
                                                                                  2. Ausbau der Hohlgasse;
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung wie folgt hingewiesen:
                                                                                      Vorstellung der Planung
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften             3. Darlehensaufnahme aufgrund der haushaltsrechtlichen Ermächti-
dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen                       gung des Haushaltsjahres 2016
sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig            4. Vollzug der Baugesetze;
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn                                              5. Änderung des Bebauungsplanes "Eybergstraße" der Stadt Dahn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-                 a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
gung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt                   b) Aufstellungsbeschluss
worden sind oder                                                                      c ) Vorstellung der Planung
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den                  d) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Öffentlich-
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder                     keit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Durchführung der
Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeich-                          Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich                     Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
geltend gemacht hat.                                                                  e) Kosten
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann             5. Wahl des Umlegungsausschusses der Stadt Dahn
auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verlet-            6. Vollzug der Baugesetze;
zung geltend machen.                                                                  Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Gerstel V" der Stadt Dahn;
                                                                                      Auftragsvergabe für die Erstellung des Bebauungsplanes
Dahn, den 27.10.2017                                                              7. Vollzug der Baugesetze;
Verbandsgemeindeverwaltung                                                            Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Pirminiusstraße" der Stadt
gez. Zwick                                                                            Dahn;
Bürgermeister                                                                         Auftragsvergabe für die Erstellung des Bebauungsplanes
                                                                                  8. Sanierung der Aussegnungshalle der Stadt Dahn;
                                                                                      Auftragsvergaben

              Busenberg                                                           9. Teilerschließung in der Pirmasenser Straße - 2. Teilabschnitt
                                                                                      a) Abrechnung der Umrüstung der vorhandenen Straßenbe-
              www.busenberg.de                                                            leuchtung auf LED
                                                                                      b) Kostenspaltungsbeschluss
           Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Christof Müller,
           montags, 18.30 - 20.00 Uhr, im Bürgerhaus Drachenfels                  10. Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen;
                                                                                      Straßenausbauprogramm 2017 - 2021
                                                                                  11. Grundstücksangelegenheiten
Reduzierung der gesetzlichen Zahl der Ratsmitglieder                              12. Antrag der Fraktion "FÜR DAHN";
Der Wahlvorschlag der FWG umfasste insgesamt 18 Bewerber, von                         Beleuchtung des Felsens "Burgblick"
denen 16 auf dem Stimmzettel verzeichnet waren. Die beiden weiteren               13. Antrag der Fraktion "FÜR DAHN";
Bewerber waren Ersatzmitglieder, die nach der Reihenfolge der Benen-                  Freistellung des "Römerfelsens"
nung im Wahlvorschlag in den Gemeinderat hätten nachrücken können.                14. Bauanträge und Bauvoranfragen
Da nach dem Ausscheiden des Herrn Elmar Dauenhauer aus dem                        15. Informationen des Stadtbürgermeisters
Gemeinderat weder Frau Isabelle Peter noch Herr Franz Burkart den
Eintritt in den Gemeinderat Busenberg angenommen haben, steht kein                B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
weiterer Nachrücker mehr zur Verfügung.                                           16. Grundstücksangelegenheiten
Gemäß § 29 Abs. 4 Gemeindeordnung (GemO) gilt jetzt die Zahl der                  17. Vertragsangelegenheiten
besetzten Sitze als gesetzliche Zahl der Mitglieder.                              18. Informationen des Stadtbürgermeisters
Die gesetzliche Zahl der Mitglieder des Gemeinderates Busenberg
reduziert sich ab sofort auf 15.                                                  Dahn, den 25.10.2017
                                                                                  gez. Alexander Fuhr
gez. Zwick                                                                        Stadtbürgermeister
Bürgermeister

                                                                                  Erhebung von Wiederkehrenden Beiträgen;
        Verbandsgemeindeverwaltung                                                Beitragsbescheide werden versandt
           in Dahn, Schulstraße 29
                                                                                  Das Straßenausbauprogramm der Stadt Dahn für die Jahre 2012-2016
            UNSERE ÖFFNUNGZEITEN:                                                 wurde abgerechnet. Die Beitragsbescheide gehen den Grundstücksei-
          Montag - Freitag              09.00   -   12.00   Uhr,                  gentümern in den nächsten Tagen zu.
          Bürgerservice                 08.00   -   12.30   Uhr,                  Letztmalig wurden 2013 wiederkehrende Beiträge in Form von Voraus-
          Dienstagnachmittag            14.00   -   16.00   Uhr,                  leistungen erhoben. Diese Beiträge sowie vorhandene Mehreinnahmen
          Donnerstagnachmittag          14.00   -   18.00   Uhr                   aus früheren Jahren wurden bei der Ermittlung der Beitragshöhe ange-
                                                                                  rechnet. Der Beitragssatz beträgt 0,13 Euro/m² beitragsfähiger Fläche.
6                                                                                                                  »Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017

Im Straßenausbauprogramm wurden folgende Arbeiten abgerechnet:                        8. Breitbandversorgung in Fischbach; Sachstandsbericht
Maßnahme Nr.                                 Planzahlen      tatsächliche Kosten      9. Informationen des Ortsbürgermeisters
3001, Tannstraße                           800.000 Euro          518.919,65 Euro      B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
3002, Garten-/Pestalozzistraße             800.000 Euro          732.675,91 Euro      10. Grundstücksangelegenheiten
3009, Am Kreuzstein                                              263.310,60 Euro      11. Informationen des Ortsbürgermeisters
3086, Gehweg Hauensteiner Straße         1.300.000 Euro
3099, Erwerb Straßenflächen                                        5.767,73 Euro      Fischbach, den 23.10.2017
3230, Umrüstung auf LED                    775.000 Euro          336.056,16 Euro      gez. Michael R. Schreiber
Gesamtsumme                              3.675.000 Euro        1.856.730,05 Euro      Ortsbürgermeister
Gemäß der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Dahn ist hiervon
der Gemeindeanteil (= 45 %) der Stadt Dahn in Höhe von           835.528,52 Euro
abzuziehen, so dass für den Zeitraum 2012-2016 ein                                    Bekanntmachung
Beitragsbedarf von insgesamt                                   1.021.201,53 Euro      Bauleitplanung der Ortsgemeinde Fischbach;
entstanden ist.                                                                       11. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Hierauf erhoben wurden in 2012 und 2013 Beiträge in Höhe von 426.446,50 Euro          'Fischbacher Weg' nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Mehreinnahmen aus den Vorjahren 2010/2011 beliefen sich auf 365.170,68 Euro
Somit ist mit dem Abrechnungsbescheid für das Jahr 2016 ein                           In Kraft treten des Bebauungsplanes
Restbetrag von                                                   229.584,35 Euro      Gemäß § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl.
zu erheben, dies entspricht einem Beitragssatz von 0,13 Euro/m² beitragspflichtiger   2004 I S. 2414) in Verbindung mit der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz
Fläche.                                                                               (LBauO) vom 24.11.1998 (GVB1.1998 S. 365) und der Gemeindeord-
Im Jahr 2016 musste der Stadtrat der Stadt Dahn aufgrund geänderter                   nung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), jeweils
gesetzlicher Vorgaben sowie verschiedener Gerichtsurteile eine neue                   in der derzeit geltenden Fassung, wird Folgendes bekannt gemacht:
Ausbaubeitragssatzung beschließen. In dieser Satzung ist u.a. eine                    Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Fischbach hat in seiner Sitzung am
Änderung des Gemeindeanteils im Bereich des Stadtgebietes von bisher                  06.09.2017, die 11 vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan "Fisch-
45 % auf 40 % festgelegt, so dass bei der Erhebung der Vorausleistung                 bacher Weg" mit Begründung auf Grund des § 24 GemO als Satzung
auf den Ausbaubeitrag für das Jahr 2017 ein neuer, geringerer Gemein-                 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 88 Abs. 6 LBauO beschlossen.
deanteil berücksichtigt werden musste.
                                                                                      Der Bebauungsplan wurde am 11.09.2017 vom Ortsbürgermeister aus-
Den Beitragsbescheiden für die Erteilung von neuen Abbuchungsaufträ-                  gefertigt.
gen sind entsprechende Formulare beigefügt.                                           Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen
Sofern die Abbuchung der fälligen Beitragszahlungen gewünscht wird,                   vorgeschriebene Veröffentlichung. Die 11. vereinfachte Änderung zum
bitten wir Sie, dies mit den übersandten Abbuchungsvordrucken neu zu                  Bebauungsplan "Fischbacher Weg" der Gemeinde Fischbach mit den
beantragen.                                                                           textlichen Festsetzungen und der Begründung tritt mit dieser Bekanntma-
                                                                                      chung nach § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
                                                                                      Die 11. vereinfachte Änderung zum Bebauungsplan "Fischbacher Weg"
                                                                                      der Gemeinde Fischbach kann einschließlich der textlichen Festsetzun-

                Fischbach                                                             gen und der Begründung ab sofort
                                                                                                      von montags bis einschließlich freitags
                www.fischbach-bei-dahn.de                                                           von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich
                                                                                                      dienstags von 14.00 bis 16.00 Uhr und
          Sprechstunden des Ortsbürgermeisters, Michael Schreiber,                                  donnerstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
    montags 9.00 - 11.30 Uhr, mittwochs 16.00 - 19.00 Uhr, im Gemeindehaus,
                              Hauptstr. 37, Tel. 204                                  bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße
                                                                                      29, Zimmer-Nr. 207, 66994 Dahn, von jedermann eingesehen werden.
                                                                                      Auf Verlangen wird über alle Einzelheiten Auskunft gegeben.
Gemeinderatssitzung                                                                   Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am                                              die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
                                                                                      und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewie-
             Mittwoch, dem 8. November 2017, 19.00 Uhr,                               sen.
im Ratssaal des "Alten Rathauses" in Fischbach, Hauptstr. 37, eine                    Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn
Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Fischbach bei Dahn                         die in den §§ 39 (Vertrauensschaden), 40 (Entschädigungen in Geld oder
stattfindet.                                                                          durch Übernahme), 41 (Entschädigung bei Begründung von Geh-, Fahrt-
                                                                                      und Leitungsrechten und bei Bindungen für Bepflanzungen) und 42
TAGESORDNUNG
                                                                                      (Entschädigung bei Änderung oder Aufhebung einer zulässigen Nutzung)
A) Öffentlicher Teil der Sitzung                                                      des BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann
1. Einwohnerfragestunde                                                               die Fälligkeit des Anspruches herbeiführen, indem er die Leistung der
2. Vollzug der Baugesetze; Bauleitplanung der Ortsgemeinde                            Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen (Verbands-
   Fischbach;                                                                         gemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, 66994 Dahn)
   Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Unterpetersbächlerhof"                         beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb
   a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus                       von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die vorbezeich-
       der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger                 neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspru-
       öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB                                    ches herbeigeführt wird.
   b) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus der                       Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 233
       frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1                   BauGB:
       BauGB                                                                             1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche
   c ) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Behörden                         Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Form-
       und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB                      vorschriften,
       und die Durchführung der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 2                        2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
       BauGB                                                                                Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungs-
3. Bauanträge und Bauvoranfragen                                                            und Flächennutzungsplanes und
4. Wiederkehrende Beiträge Verkehrsanlagen;                                              3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des
   Erlass einer Änderungssatzung                                                            Abwägungsvorganges
5. Auftragsvergaben für den Umbau und die Erweiterung der Kinder-
                                                                                      unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit
   tagesstätte Fischbach
                                                                                      Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der
6. Neuregelung der Zustellung von Einladungen
                                                                                      Gemeinde (Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schul-
7. Biosphärenhaus Pfälzerwald- Nordvogesen;                                           straße 29, 66994 Dahn) unter Darlegung des die Verletzung begründen-
   Sachstandsbericht über Zuweisungsangelegenheiten                                   den Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017                                                                                                             7

Eine Verletzung der Bestimmungen über                                      im Sitzungszimmer des Gasthauses "Altes Schulhaus" in Niederschlet-
    a) Ausschließungsgründe nach § 22 Abs. 1 der Gemeindeordnung           tenbach, Weißenburger Straße 3, eine Sitzung des Gemeinderates der
       für Rheinland-Pfalz (GemO) und                                      Ortsgemeinde Niederschlettenbach stattfindet.
    b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des
       Gemeinderates nach § 34 GemO                                        TAGESORDNUNG
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffent-   A)   Öffentlicher Teil der Sitzung
lichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der        1.   Einwohnerfragestunde
Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegen-       2.   Neuregelung der Zustellung von Einladungen
über der Gemeinde (Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland,
                                                                           3.   Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Pfalzgas GmbH für
Schulstraße 29, 66994 Dahn) geltend gemacht worden ist.
                                                                                die Versorgung mit Gas in der Ortsgemeinde Niederschlettenbach
                                                                           4.   Vollzug der Baugesetze;
gez. Zwick
                                                                                1. Änderungs- und Erweiterungsplan des Bebauungsplanes
Bürgermeister
                                                                                "Hofgut" der Ortsgemeinde Niederschlettenbach
                                                                                a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus
Grünschnitt und Gartenabfälle gehören                                               der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
                                                                                    Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
nicht in den Wald!!                                                             b) Beratung und Beschlussfassung über die Äußerungen aus der
Wer Grünschnitt und Gartenabfälle einfach in Feld und Flur entsorgt                 Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
begeht eine Ordnungswidrigkeit. Das kann für den Verursacher ein                c ) Satzungsbeschluss
Bußgeld von mehreren hundert Euro, in extremen Fällen bis zu 50.000,-      5.   Darlehensaufnahme aufgrund der haushaltsrechtlichen Ermäch-
Euro zur Folge haben.                                                           tigung des Haushaltsjahres 2017
Oft wird die Meinung vertreten, man füge der Natur keinen Schaden zu,      6.   Bauanträge und Bauvoranfragen
da es sich um verrottbares Material handelt. Was banal klingt ist jedoch   7.   Informationen des Ortsbürgermeisters
kein Kavaliersdelikt. Diese Art der Entsorgung ist nicht erlaubt.          B) Nichtöffentlicher Teil der Sitzung
Gartenabfälle und Grünschnitt sind gem. der Abfallentsorgung ordnungs-     8. Informationen des Ortsbürgermeisters
gemäß zu entsorgen. Entweder kann man kostenlos seinen Grünschnitt
an den bekannten Stellen (z.B. Gewerbepark Fischbach) abgeben oder         Niederschlettenbach, den 24.10.2017
kompostiert im eigenen Garten.                                             gez. Roman Mertz
Da vermehrt illegale Entsorgungen durch die Forstverwaltung und das        Ortsbürgermeister
Ordnungsamt festgestellt wurden, wird die Bevölkerung um Beachtung
geben.

gez. Michael R. Schreiber
Ortsbürgermeister

                Ludwigswinkel                                                             Nothweiler
                                                                                          www.nothweiler.de
              www.ludwigswinkel.de
                                                                                         Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Kurt Görtler,
          Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Sebald Liesenfeld,
                                                                                                   nach Vereinbarung, Tel. 12 23
         montags, 18.00 - 19.00 Uhr, im Rathaus, Landgrafenstr. 25,
                     oder nach Vereinbarung Tel. 217

                                                                           Beteiligung der Einwohner an der Haushaltsplanung der
Einladung zum Seniorentag 2017                                             Gemeinde gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO)
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,                                        Der Entwurf der Haushaltssatzung der Haushaltsjahre 2018 und 2019 mit
                                                                           dem Haushaltsplan und seinen Anlagen liegt gem. § 97 Abs. 1 GemO bis
zu unserem diesjährigen Seniorentag
                                                                           zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat jeweils Montag bis Freitag
        am Sonntag, dem 5. November 2017, ab 11.30 Uhr,                    von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie zusätzlich Dienstag von 14.00 Uhr bis
                   im Daniel-Theyson-Haus,                                 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei der Verbands-
                                                                           gemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstraße 29, Zimmer 108,
lade ich alle Seniorinnen und Senioren ab dem 65. Lebensjahr mit ihrem
                                                                           zur Einsichtnahme durch die Einwohner aus.
Ehegatten oder Lebenspartner, im Namen der Gemeinde Ludwigswinkel,
                                                                           Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans
recht herzlich ein.
                                                                           oder seiner Anlagen können bis 17.11.2017 durch die Einwohner bei der
Wenn Sie gehbehindert sind, bitte ich um Nachricht, damit Sie an der
                                                                           Verbandsgemeindeverwaltung Dahner Felsenland, Schulstr. 29, Zimmer
Wohnung abgeholt werden können. Allen, die wegen Krankheit an der
                                                                           108, eingereicht werden.
Veranstaltung nicht teilnehmen können, wünsche ich eine baldige Gene-
sung.

Ihr
Sebald Liesenfeld
Ortsbürgermeister

              Niederschlettenbach                                               Öffnungszeiten im Biosphärenhaus
              www.niederschlettenbach.de                                        Mai, Juni, Juli , August, September
                                                                                Mo-So, Feiertage 9.30-18.00 Uhr
            Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Roman Mertz,
                  jederzeit, nach Vereinbarung, Tel. 12 98                      April, Oktober
                                                                                Mo-So, Feiertage 9.30-17.00 Uhr
Gemeinderatssitzung                                                             Tolle Sommerveranstaltung unter
Es wird hiermit bekanntgegeben, dass am                                         www.biosphaerenhaus.de
          Donnerstag, dem 9. November 2017, 19.30 Uhr,
8                                                                                                         »Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017

                                                                           Der Gemeinderat stimmte der Auftragsvergabe für eine digitale Schließ-
               Rumbach                                                     anlage für das Dorfgemeinschaftshaus zu.
                                                                           Ortsbürgermeister Burkhart wurde ermächtigt, mit dem Bezirksverband
               www.rumbach-pfalz.de                                        Pfalz die Verträge a) zur Pflege von bestehenden Steuobstbäumen und/
               Sprechstunde des Ortsbürgermeisters Ralf Weber
                                                                           oder Neupflanzung von Streuobstbäumen und b) zur Pflege von Streu-
                       nach Vereinbarung, Tel. 993878
                                                                           obst-, Mager- und Feuchtwiesen abzuschließen.
                                                                           Bei der Straßenverkehrsbehörde wird der Vorstitzende die Einführung
                                                                           einer Tempo-30-Zone in der Landauer Straße abklären und informiert
Gemeinderatssitzung                                                        über den geplanten Ausbau der Ortsdurchfahrt im Anschluss an den
                                                                           Ausbau der Ortsdurchfahrt in Busenberg.
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass am
            Dienstag, dem 7. November 2017, 20.00 Uhr,
im Sitzungssaal des Gemeindehauses in Rumbach, Kirchdöll 1, eine
Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Rumbach stattfindet.

Die Sitzung ist öffentlich.
TAGESORDNUNG
                                                                                         Schönau
                                                                                         www.schoenau-pfalz.de
1. Einwohnerfragestunde
2. Forstwirtschaftsplan                                                                Sprechstunde der Ortsbürgermeisterin, Sabrina Müller
3. Anschaffung von Fahnen für die Ortsgemeinde                                                   nach Vereinbarung, Tel. 18 08
4. Vollzug des § 25 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
   Erlass einer 1. Satzung über die Ausübung des besonderen
   Vorkaufsrechtes                                                         Liebe Bürgerinnen und Bürger,
5. Bauanträge und Bauvoranfragen
                                                                           mit Wirkung zum 2. November 2017
6. Vollzug der Baugesetze;
                                                                           verliere ich umzugsbedingt mein Amt
   Bauleitplanung der Ortsgemeinde Rumbach;
                                                                           als Ortsbürgermeisterin der Ortsge-
5. Änderung des Bebauungsplanes 'In den Schafäckern' gemäß
                                                                           meinde Schönau.
   § 13 BauGB
                                                                           Bereits in der letzten Ratssitzung hatte
   a) Vorstellung der Planung
                                                                           ich angekündigt, dass ich Schönau
   b) Beschluss über die Durchführung der Beteiligung der Behörden
                                                                           aus privaten Gründen, spätestens zum
       und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
                                                                           Ende des Jahres verlassen werde.
       und die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach
                                                                           Dieser Zeitraum war von mir sehr vor-
       § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                           sichtig geschätzt und nun hat es sich
7. Neuregelung der Zustellung von Einladungen                              so entwickelt, dass ich bereits jetzt
8. Informationen des Ortsbürgermeisters                                    umziehen werde. Dieser Schritt ist mir
                                                                           nicht leichtgefallen und ich möchte
Rumbach, den 23.10.2017                                                    nochmals betonen, dass der Umzug
gez. Ralf Weber                                                            aus rein privaten Gründen erfolgt. Ich
Ortsbürgermeister                                                          bin nicht der Mensch, der Sachen an-
                                                                           fängt und nicht zu Ende bringt. Als ich
                                                                           das Bürgermeisteramt vor drei Jahren
                                                                           angenommen habe, habe ich mir vorgenommen, auf jeden Fall eine ganze
                                                                           Amtsperiode das Amt auszuüben. Doch mein privates Lebensumfeld hat
               Schindhard                                                  sich derart verändert, dass ich dieses selbstgesteckte Ziel leider nicht
                                                                           erreichen kann.
           Sprechstunde des Ortsbürgermeisters, Joachim Burkhart,          Als ich vor 20 Jahren nach Schönau kam, konnte ich mir nicht vorstellen,
                       nach Vereinbarung, Tel. 55 80                       was ich hier einmal alles lernen würde. Ich bekam die Gelegenheit,
                                                                           wunderbare Menschen kennenzulernen, Freunde zu finden und mich
                                                                           weiterzuentwickeln. Dankbar bin ich für die Zeit im Karnevalsverein und
                                                                           der Möglichkeit, in der dörflichen Gemeinschaft mitzuhelfen - nicht nur an
Aus der letzten Gemeinderatssitzung                                        der Kerwe. Als Stadtkind war mir das damals völlig fremd. Diese Erfah-
                                                                           rungen haben mich bis heute geprägt. Dass ich einmal in die Kommunal-
Revierförster Nikolaus stellte dem Gemeinderat eine geplante Durch-        politik einsteige, war damals eher Zufall. Doch schnell habe ich erkannt,
forstung im Bereich Fischwoog vor.                                         dass es für mich das Richtige ist. Selbst die Kandidatur für das Bürger-
Dem Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für das            meisteramt war für mich keinesfalls vorhersehbar, es hat sich einfach
Ausstellen von Zeugnissen über das Nichtbestehen oder die Nichtaus-        entwickelt. Hierbei habe ich festgestellt, dass ich Freude daran habe, das
übung eines Vorkaufsrechts nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und              Dorf zu repräsentieren, Jubilare zu besuchen und sie besser kennenzu-
dem Denkmalschutzgesetz (DSchG) sowie für die Erteilung von Geneh-         lernen und nicht zuletzt zusammen mit dem Gemeinderat und den
migungen und Negativtesten nach dem Baugesetzbuch stimmte der              Beigeordneten die Gemeinde zu führen. Gerne blicke ich dabei auch auf
Gemeinderat nicht zu.                                                      den Austausch mit den Bürgermeisterkollegen, insbesondere im Sauer-
Zur Finanzierung des Eigenanteils für die Umrüstung der Straßenbe-         tal, aber auch in der übrigen Verbandsgemeinde und im benachbarten
leuchtung stimmte der Gemeinderat der Aufnahme eines KfW-Darlehens         Elsass, zurück.
in Höhe von 16.424,00 Euro zu.                                             Diese Zeit wird mir fehlen, aber ich habe mir fest vorgenommen nach vorne
Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Schind-            zu schauen. So beginnt für mich wieder einmal ein neuer Lebensabschnitt.
hard die Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 geprüft hat, stellte der Gemein-   Dennoch werde ich meine Zeit in Schönau nicht vergessen und auch
derat die geprüften Jahresabschlüsse zum 31.12.2010, 31.12.2011 und        weiterhin das eine oder andere Fest besuchen oder einfach nur so
31.12.2012 fest und nahm die geprüften Anlagen zum Jahresabschluss         vorbeischauen. An dieser Stelle danke ich allen, die mich stets unterstützt
zur Kenntnis.                                                              haben und in der Zeit des Lernens verständnisvoll und geduldig mit mir
                                                                           waren. Ein besonderer Dank geht an den Gemeinderat, die Beigeordneten
Weiterhin erteilte der Gemeinderat dem damaligen Ortsbürgermeister         und selbstverständlich auch an die Mitarbeiter der Verbandsgemeinde-
Joachim Burkhart und den damaligen Beigeordneten der Ortsgemeinde          verwaltung, die mich nie im Stich gelassen haben.
Schindhard, die ihn vertreten hatten, Entlastung für die Haushaltsjahre    Ihnen, liebe Schönauer Bürgerinnen und Bürger, wünsche ich ein fried-
2010 bis 2012.                                                             volles Leben in ihrem schönen Dorf. Erhalten Sie die dörfliche Gemein-
Ebenso wurde dem damaligen Bürgermeister und den damaligen Beige-          schaft und das Vereinsleben, das in Schönau wirklich großgeschrieben
ordneten der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland, soweit diese für die      wird.
Ausführung der Haushaltspläne 2010 bis 2012 zuständig waren, Entlas-
tung erteilt.                                                              Ihre Sabrina Müller
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017                                                                                                              9

                                                                             SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Erfweiler
                                                                            Halbtageswanderung 7km
                                                                            Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: PWV Erfweiler
                     Veranstaltungen                                        Heldenfriedhof - Hochstein zurück nach Erfweiler Einkehr beim TC Schlos-
                                                                            sberg
     HINWEIS:      Eingabeschluss per Internet                              Treffpunkt: Belmontplatz
                   1 Woche vorm Erscheinungstermin, 12 Uhr

                                                                             SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Busenberg
 SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn)                                 Ehrungen Blumenschmuckwettbewerb 2017
 Wellfleischessen                                                            Beginn: 14:00 Uhr Veranstalter: OGV Busenberg
 Beginn: 11:00 Uhr Veranstalter: Förderverein der Feuerwehreinheit          Der OGV Herschberg hat den diesjährigen Blumenschmuck in Busen-
 Fischbach e.V.                                                             berg bewertet und die Sieger gekürt. Bei Kaffee und Kuchen werden
 Wellfleischessen bei der Feuerwehr                                         die entsprechenden Urkunden und Preise übergeben. Hierzu laden wir
 Treffpunkt: Feuerwehrgerätehaus                                            recht herzlich ein.
                                                                            Treffpunkt: Kelterhaus Busenberg
 SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach
 Schlachtfest
                                                                             SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Bruchweiler-Bärenbach
 Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Bruchweiler
 Wellfleisch vom Buffet                                                     Konzert mit ZIGANIMO live auf dem Reinighof
 Treffpunkt: PWV-Hütte Am Schmalstein                                       Beginn: 18:00 Uhr Veranstalter: Europäische Pioniersiedlung e.V.
                                                                            Mit Stimmen, Geige, Gitarre, Mandoline, Klarinette, Akkordeon und Kon-
                                                                            trabass, mit Spielfreude und ungezügeltem Appetit machen sich Ziganimo
                                                                            bereits seit 2006 über verschiedene europäische Musiktraditionen her.
 SAMSTAG 4/11 Stadt Dahn                                                    Musik, die wärmt und mitreißt –spannend, jazzig und beseelt. Mehr Infos
 Abendwanderung ins Blaue                                                   siehe homepage !
 Beginn: 16:00 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein Dahn e.V.               Treffpunkt: Reinighof
 Wanderung nach Lust und Laune des Wanderführers. Wegstrecke: ca.           Kosten: auf Spendenbasis
 8-10 km, Wanderführer: Vorstandschaft
 Treffpunkt: Stadt Dahn
                                                                            MITTWOCH 8/11 Ortsgemeinde Niederschlettenbach
                                                                            Dahner Felsenpfad
  SAMSTAG 4/11 Stadt Dahn
                                                                            Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: PWV Niederschlettenbach
 *Des Kaisers neue Kleider*                                                 Unsere Mittwochswanderung führt uns zum Dahner Felsenpfad, vom
 Beginn: 17:00 Uhr Veranstalter: Stadt Dahn                                 Schillerplatz zum Reitplatz und Felsengraf, dort Einkehr.
 Ist Kaiser Klemens verrückt geworden? Er stolziert auf dem Schlossplatz    Treffpunkt: Niederschlettenbach
 in Unterhosen! Was ist geschehen? Kaiser Klemens ist kleidersüchtig!       K t
 Er glaubt, nur durch prächtige Kleider könne er sein Volk beeindrucken.
 Treffpunkt: Ottfried-von-Weißenburg-Thater                                  MITTWOCH 8/11 Stadt Dahn
 Kosten: [10€] Erwachsene                                                   Geführte Wanderung
                                                                            Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Stadt Dahn in Zusammenarbeit mit
                                                                            dem PWV Dahn
 SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Schindhard                                       Schloßstraße - Zimmerböhl - Erfweiler - Breitenbachtal - Kahlenberg
 Wanderplanerstellung für 2018                                              - Schafsteine - * -Mülleräcker – Breitenbachtal – um den Hahnberg –
 Beginn: 19:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwaldverein Schindhard               Erfweiler . Einkehr im „Jägerhof“ - Dahn 9 km bzw. 11 km
 Für die Wanderplanerstellung für das Wanderjahr 2018 laden wir hiermit     Treffpunkt: Tourist-Information
 alle eifrigen Mitwanderer ein, um für das neue Jahr wieder einige inter-
 essante Wanderziele anbieten zu können.
 Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus, Sitzungszimmer                          MITTWOCH 8/11 Ortsgemeinde Busenberg
                                                                            Geführte Senioren- und Gästewanderung
                                                                            Beginn: 13:30 Uhr Veranstalter: Pfälzerwald-Verein
 SAMSTAG 4/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn)                                 Wanderung: Geierstein - Lourdesgrotte
 Benefizveranstaltung                                                        Treffpunkt: Busenberg
 Beginn: 19:30 Uhr Veranstalter: Fasnachts-Club-Felsenland e.V.
 Benefizveranstaltung zugunsten von Laura Frary aus Fischbach. Schirrm-     MITTWOCH 8/11 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz)
 herrschaft: Christian Baldauf MdL.Motto: *EINER FÜR ALLE,ALLE FÜR EI-      Heilungsweg des Evangeliums
 NEN* Moderation: Frank Baumann, Mit den Stars der badisch-pfälzischen      Beginn: 14:00 Uhr Veranstalter: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte
 Fastnacht, zB.Kättl Feierdaach;Elsbeth Scheidle;Wasentrio-Plus;Günter      Ein Seminar für Kranke und Gesunde
 Dudenhöffer;De Maddin;                                                     Treffpunkt: Heilsbach Bildungs- und Freizeitstätte
 Treffpunkt: Mehrzweckhalle
 Kosten: 15 €

                                                                             MITTWOCH 8/11 Stadt Dahn
 SONNTAG 5/11 Ortsgemeinde Niederschlettenbach                              Eine etwas andere November-Andacht
 Zur Wasgauhütte                                                            Beginn: 16:30 Uhr Veranstalter: Katholische Frauengemeinschaft Dahn
 Beginn: 10:00 Uhr Veranstalter: PWV Niederschlettenbach                    (kfd)
 Änderung: Wir wandern von Darstein zur Wasgauhütte des PWV Schwan-         „Aus dem Dunkel erwächst neues Leben“ - eine etwas andere Novem-
 heim. Dort Mittagsrast und Aufstellung des Wanderplanes 2018.              ber-Andacht. Herzliche Einladung hierzu an die ganze Gemeinde.
 Treffpunkt: Niederschlettenbach                                            Treffpunkt: Friedhofskapelle (Leichenhalle) Dahn
10                                                                                                        »Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017

DONNERSTAG 9/11 Ortsgemeinde Nothweiler                                        SAMSTAG 11/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn)
Gemeindenachmittag: Ein Schicksalstag der Deutschen                           Inthronisierung und Eröffnung der Karnevalskampagne 2017/2018
Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rum-            Beginn: 20:01 Uhr Veranstalter: Karnevalverein Heggeschlubber
bach                                                                          Wir eröffnen unsere Karnevalskampagne mit der Verabschiedung unserer
Historische Ereignisse am 9. November werden beleuchtet.                      jetzigen Prinzessin Annika I. und der Krönung unserer neuen Hegge-
Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus                                             schlubber Tollität. Anschließend feiern wir noch zusammen mit dem Ge-
K t                                                                           sangsduo *Die Saarspatzen*. Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.
DONNERSTAG 9/11 Ortsgemeinde Nothweiler                                       Der Eintritt ist frei.
Gemeindenachmittag mit Kaffee und Kuchen                                      Treffpunkt: Haus der Vereine
Beginn: 15:00 Uhr Veranstalter: Prot. Kirchengemeinde Schönau-Rum-
bach
Pfarrer Walter spricht über den 9. November als Schicksalstag der Deut-
                                                                                               Kunstausstellungen
schen.
Treffpunkt: Dorfgemeinschaftshaus                                            Atelier ART-Burkhart
                                                                             Lauterstraße 8, 76891 Bruchweiler-Bärenbach, Tel. (0176) 833 05 888
                                                                             www.art-burkhart.de
               Ortsgemeinde
 FREITAG 10/11 Fischbach       Fischbach bei Dahn
                          bei Dahn                                           Bilder - Holzobjekte - Akustikelemente
1,5 tägiger Pflanzenfarbenworkshop mit Peter Reichenbach                      in ständiger Ausstellung
Beginn: 0:00 Uhr Veranstalter: NaturErlebnisZentrum Wappenschmiede
                                                                             Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
der GNOR e.V.
Das NEZ Wappenschmiede freut sich ein 1,5-tägiges, grenzüberschrei-
tendes und sogar zweisprachiges Planzenfarbenseminar!!!, vom 10. bis         Kreisgalerie Dahn
11. November 2017 mit Peter Reichenbach anzubieten. Weitere Infor-           Schulstraße 14, 66994 Dahn, Telefon: (0 63 91) 32 22,
mationen unter 06393/993406 oder info@wappenschmiede.de                      Dauerausstellung:
Treffpunkt: NaturErlebnisZentrum Wappenschmiede der GNOR e.V.                Stiftung Ludwig Schindler, Stiftung Emil Knöringer
Kosten: 25,- € für Verpflegung                                                und Stiftung Petzinger
                                                                             Wechselausstellung:
 FREITAG 10/11 Stadt Dahn
Erste Hilfe Kurs                                                             „ Sensibles“ - Ingrid Lebong
Beginn: 9:00 Uhr Veranstalter: DRK Kreisverband SWP                          Ausstellung bis 19.11.2017
Erste Hilfekurs für Führerscheinerwerber, JuLeikas und Betriebshelfer.
                                                                             Öffnungszeiten:
Für Betriebshelfer werden über die BD abgerechnet. Anmeldung zwingend
                                                                             während der Wechselausstellung täglich von 15.00 bis 18.00 Uhr.
erforderlich unter Tel. 063323735 oder www.drk-suedwestpfalz.de              Zwischen den Wechselausstellung ist die Kreisgalerie geschlossen
Treffpunkt: DRK Ortsvereinshaus                                                                                                       Eintritt frei!
Kosten: 40.- Euro für den Kurs
                                                                             Kunstverein Dahn im Alten Rathaus,
 FREITAG 10/11 Ortsgemeinde Fischbach (Dahn)                                 Marktstraße 7, 66994 Dahn, Kunstvereinigung Wasgau e.V.
Sankt Martin                                                                 Tel. (0 63 91) 10 91 74 www.kunstverein-dahn.de
Beginn: 17:30 Uhr Veranstalter: Karnevalverein Heggeschlubber mit der        „Grenzland / Traumland - Malerin Conny Luley und Sibylle
Kindertagesstätte St. Hildegard                                              Möndel sowie der Bildhauer Bernd Zimmer
Die Kita St. Hildegard lädt zum Sankt Martin ein. Treffpunkt: 17:30 Uhr      Ausstellung von 12.11 bis 14.12.2017
an der Kindertagesstätte zum Laternenumzug; anschließend gemein-
                                                                             Öffnungszeiten:
samer Abschluss in gemütlicher Atmosphäre im Ruth-Theysohn-Park.             Mittwoch, Donnerstag, Sonntag von 15.00 bis 18.00 Uhr.
Bewirtung durch den Karnevalverein Heggeschlubber. Für das leibliche                                                                     Eintritt frei!
Wohl ist bestens gesorgt.
Treffpunkt: Ruth-Theysohn-Park                                               Atelier-Galerie, Manfred Lehrmann
                                                                             Burgenring 7, 66994 Dahn, Tel. (0 63 91) 15 00
                                                                             www.manfredlehrmann.blogger.de
FREITAG 10/11 Ortsgemeinde Bundenthal
                                                                             Aquarelle und Ölgemälde             in ständiger Ausstellung
St.Martinsumzug
Beginn: 17:30 Uhr Veranstalter: Kita Nardini                                 Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Die Kita Nardini lädt zum Martinsfest ein. Beginn: 17.30 Uhr in der Kirche
St.Peter und Paul, anschließend Laternenumzug zur Kita. Mit Worschd,
Weck un Woi ist für das leibliche Wohl gut gesorgt!                          Atelier-Galerie, Lilo Kreft-Hirschinger
Treffpunkt: Kita Nardini                                                     Frühlingstr. 1, 66994 Dahn, Tel. (0 63 91) 13 10
                                                                             E-Mail: lud.kreft-hirschinger@online.de
                                                                             Aquarell - Acryl - Zeichnung - Farbradierung -
 SAMSTAG 11/11 Ortsgemeinde Schönau (Pfalz)                                  Ständige Ausstellung
Kesselfleischessen
                                                                             Öffnungszeiten: Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr u. n. Vereinbarung
Beginn: 11:30 Uhr Veranstalter: Sportverein Schönau
Traditionelles Kesselfleischessen - es ist genug für alle da!
Treffpunkt: Sportheim Schönau                                                MAGU Kunsthaus
                                                                             Hasenbergstraße 3, 66994 Dahn, Tel. (0 63 91) 910 15 17
                                                                             In ständiger Ausstellung:
 SAMSTAG 11/11 Stadt Dahn
Alttierschau                                                                 Farb - Raum - Malerei von Frank G. Claudius und
Beginn: 18:30 Uhr Veranstalter: P126                                         Schamanische Kunst von Friederike Claudius
Tradionelles Hasenessen                                                      Öffnungszeiten: Donnerstag, Freitag 15.00 bis 18.00 Uhr und nach
Treffpunkt: E-Werk Dahn                                                      Vereinbarung
»Wasgau-Anzeiger« 02. November 2017                                                                                                                          11

Galerie „Die Werkstatt“                                                              Beratung und Auskunft:
Friedhofstraße 7, 66996 Erfweiler, Tel. (0 63 92) 84 24 24                           Sylvia Thoss und Susanne Hitpass
                                                                                     Leistungen: Grund- u. Behandlungspflege, Hauswirtschaft, Betreuung,
„Katzen, Hühner und andere Menschen“                                                 Beratung, Schulung u. Krankenhausüberleitung, tägl. Essen auf Rädern
Malerei von Lilo Kreft-Hirschinger                                                   (warm oder gefroren)
Ausstellung bis 19.11.2017
Öffnungszeiten: Mittwoch, Donnerstag und Sonntag                                     Pflegestützpunkt Dahn
von 14.00 bis 17.00 Uhr                                                              Beratungsstelle für pflegebedürftige, kranke und behinderte Menschen
                                                                   Eintritt frei!    und deren Angehörige
                                                                                     Schulstr. 4, 66994 Dahn
HolzArt Atelier Erwin Würth                                                          Ansprechpartner:
                                                                                     Frau Elke Weyandt, Tel. (0 63 91) 9 10 15 82, Fax (0 63 91) 9 10 15 83
Sandbuckel 2, 66996 Fischbach-Petersbächel, Tel. (0 63 93) 12 43
                                                                                     Telefonische Sprechzeiten: montags, dienstags und donnerstags
www.wuerth-holzart.de
                                                                                     9.00 - 10.30 Uhr, Termine nach Vereinbarung
„Zum neuem Leben“ - ständige Ausstellung im Atelier
Bilder & Skulpturen aus Strandgut und einheimischen Hölzern
                                                                                     Aidsberatung und Durchfühung HIV-Test
Öffnungszeiten: Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr, und nach Absprache
                                                                                     Kreisverwaltung Südwestpfalz
Vereinbarung
                                                                                     Frau Ute Mayer, Telefon (0 63 31) 809-414
                                                         Eintritt frei!
                                                                                     nach telefonischer Vereinbarung

Galerie „iPad-Malerei“, Torsten Hennig,                                              Krebsberatungsstelle Pirmasens
Bitscher Straße 23c, 66996 Fischbach, Tel. (0 63 93) 99 39 572                       66955 Pirmasens, Kaiserstr. 49, Tel. (0 63 31) 27 54 28
www.torstenhennig.com
Ständige Ausstellung von Bildern, die auf dem iPad gemalt und
auf unterschiedlichsten Medien ausgedruckt sind                                      Frauenselbsthilfe nach Krebs - Gruppe Dahn
Öffnungszeiten: nach Vereinbarung oder Aushang am Haus                               auffangen-informieren-begleiten
                                                                    Eintritt frei!   Gruppentreffen: Jeden ersten Donnerstag des Monats im Haus des Gastes, Dahn
                                                                                     Monatliches Chemopatientenfrühstück: Termine erfragen
Art Café - Galerie                                                                   Auch Männer sind willkommen!
Schützenstraße 5, 76891 Nothweiler, Tel.: (0 63 94) 99 31 11 77                      Beratung und Gespräch - persönlich oder am Telefon:
                                                                                     Andrea Gnirss 06391-2661 fsh.andreagnirss@t-online.de
Malerei und Bildhauerei von Rosa Klar
Öffnungszeiten: Freitag, Samstag, Sonn- und Feiertage von 14.00 - 18.00 Uhr          Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
                                                                 Eintritt frei!      Kreisverband Pirmasens
                                                                                     Zentrale: Pettenkoferstr. 13-15, 66955 Pirmasens,
Galerie „Drechslerei ohne Grenzen“                                                   Tel. (0 63 31) 14 88 60
Roman Dörholt, Wengelsbacher Str. 32, 66996 Schönau,                                 Leistungen: ASB-Hausnotruf - Hilfe per Knopfdruck - Menüservice
Tel.: 0172 - 63 62 334, www.drechslerei-ohne-grenzen.de                              für Senioren „Essen auf Rädern“ (tägl. heiße Auslieferung) -
                                                                                     Rollstuhlfahrdienst - Ausbildungen für Führerscheinbewerber,
Ständige Ausstellung von gedrechselten Kunstobjekten                                 Vereine + Betriebe - Sozialstation - Hauswirtschaft und Betreuung -
Öffnungszeiten: nach Vereinbarung                                                    kostenlose Beratung
                                                                    Eintritt frei!
                                                                                     Sozialverband VdK Pirmasens
                      Beratungsstellen                                               Kreisverband Pirmasens
                                                                                     Sozialrechtliche Beratung (Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung u.a.)
                                                                                     Kontakt: Zweibrücker Straße 3-7, 66953 Pirmasens
TelefonSeelsorge                                                                     Tel. (0 63 31) 6 44 51 von 09.00-12.00 Uhr (Mo, Di, Do, Fr)
Tel.: (0800) 111 0 111 oder (0800) 111 0 222                                         Beratungen nur nach telefonischer Terminvereinbarung
anonym - kompetent - rund um die Uhr
homepage: www.telefonseelsorge-pfalz.de
                                                                                     Johanniter-Sozialstation
Deutsches Rotes Kreuz                                                                Ambulanter Pflegedienst
Kreisverband Südwestpfalz                                                            Zentrale 24h erreichbar unter Tel. (0 63 31) 21 18-0
22er Straße 66, 66482 Zweibrücken
Tel. (0 63 32) 4 30 03, Fax (0 63 32) 4 13 03                                        Beratung und Auskunft:
                                                                                     Bettina Wegmann und Dominik Tretter
Rettungsdienst: 112                                                                  Oder Beratung über unseren Pflegestützpunkt:
Leistungen: Rettungsdienst, Krankentransporte, Behinderten-                          Frau Rohr und Frau Kuntz, Tel. (0 63 31) 1 44 01 58
fahrdienst, ambulanter Pflegedienst, Menüservice, Hausnotruf,                        Leistungen:
Kurzzeitpflege in Mörsbach, Kleiderkammer, Blutspendedienste,                        Häusliche Pflege, medizinische Versorgung, Familienpflege, Hauswirtschaft,
Jugendrotkreuz, Ausbildungen in Erster Hilfe                                         Betreuung, Hausnotruf, mobile Fußpflege, Demenzbegleitung

Arthrose-Selbsthilfe
Hilfe für Rheumakranke bietet die Arthrose-Selbsthilfegruppe in der Kath.
Familienbildungsstätte am Sommerwald an.                                             Ambulanter Hospiz- und Palliativ- Beratungsdienst
Info und Anmeldung:                                                                  Südwestpfalz
Inge Hammerschmidt, Tel.: (0 63 31) 46 289.                                          Häusliches Unterstützungsangebot für schwerkranke Menschen und
Termine im Internet unter:                                                           ihre Angehörigen. Was wir für einen schwerkanken Menschen tun
www.gesundheitspraxis-hammerschmidt.de/Arthrose-Selbsthilfe                          können? Ein Netz knüpfen aus Fürsorge, Pflege und Zuwendung, das ist
                                                                                     alles - nicht mehr. Was wir für einen schwerkranken Menschen tun
Wasgau-Sozialstation                                                                 wollen? - Nicht weniger!
Zentrale:                                                                            Büro 66976 Rodalben, Hauptstr. 135, Tel.: 06331/608431
66994 Dahn, Schulstr. 11, Tel. (0 63 91) 91 01 20, Fax 91 01 229                     Büro 66482 Zweibrücken, Poststr. 35, Tel.: 06332/460829
24-Stunden-Notfallbereitschaftsdienst unter Tel. (0 63 91) 91 01 20                  E-Mail hospiz-suedwestpfalz@web.de
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