Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
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AGENDA Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke PRÄSENTATION EXEC AVENUE EINFÜHRUNG PÔLE FRANCO- DEUTSCHLAND: 01 ALLEMAND 04 DIE VERSCHIEDENEN ANSÄTZE ZUR UNTERNEHMENSAKQUISITION PRÄSENTATION STRATEGY & ACTION: 02 MARKTÜBERSICHT, AKTUELLE ENTWICKLUNGEN 05 FRAGERUNDE & COFFEE TALK PRÄSENTATION LPA-CGR AVOCATS: 03 ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE 2
Ziele hinter der Gründung des PFA Die deutsch-französische Regional- Fokussierung auf bank mit Fokus auf den Mittelstand grenzüberschreitende Investitionen von Deutschland nach Frankreich und Etwa 50 % des Neugeschäfts in umgekehrt Frankreich Eigene Marke mit klarem USP durch Bündelung des Know Hows eines breiten Kenntnis der Marktusancen in D und F, Expertennetzwerks mit starken der beiden Rechtskreise, der Partnern kreditfachlichen Themen und der kulturellen Unterschiede Startschuss März 2019
Der Pôle Franco-Allemand bietet Investoren beider Länder einen breiten Erfahrungsschatz Investitionserfahrungen in Deutschland und Frankreich Begleitung von grenzüberschreitenden Akquisitionen Analysen und Hintergründe aus Wirtschaft und Finanzen Lösungen rund um das Arbeiten und Leben im Nachbarland
Renommierte Unternehmen mit deutsch-französischem Profil bieten ein neues und einzigartiges Angebot im Markt 5
www.strategy-action.com www.ccifrance-allemagne.fr/de © CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Warum Frankreich? Marktpotenzial: 2. Wirtschaftsmacht der EU, 7. Weltwirtschaft (BIP 2020), 67 Mio. Einwohner, strategische Lage DEU-FRA Beziehung: drittgrößter Kunde Deutschlands (2020) Zweitgrößter Handelsüberschuss (34,3 Mrd. Euro 2020) Ausblick: BIP 2021 +5,5%, 2022 +4,0% Steuer- und Arbeitsrecht, Reformen: unternehmerfreundlicher Kosten: 4,8% günstigere Gehalt- und Lohnkosten (verarbeitendes Gewerbe 2020, gesamte Privatwirtschaft +2,5%), Strompreis (ca. 40% günstiger für gewerbliche Kunden) Qualität der Infrastrukturen und des Bildungsniveaus Innovation/Kreativität: F&E = 2,2% des BIP (2019) (Steuergutschrift 30% für F&E-Ausgaben, ab 100 Mio. € 5%) 100 Mrd. Euro Konjunkturprogramm © CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Warum durch externes Wachstum? Aus Effizienzgründen im Vergleich zum Export Aus Zeit- und Strategiegründen im Vergleich zur Gründung einer lokalen Tochtergesellschaft Aus Gründen der Einsatzsteuerung und Risikobegrenzung im Vergleich zu Allianzen oder Partnerschaften © CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Gibt es potential dafür? Der französische Mittelstand muss wachsen 60.000 französischen Unternehmen stehen jährlich vor der Nachfolgeproblematik (davon 50.000 unter 10 Mitarbeiter, 5.000 zw. 10 und 50 MA. und 5.000 über 50 MA.) 1/3 der Eigentümer sind über 50 Jahre alt, 700.000 Unternehmen sind in den nächsten 10 Jahren betroffen 51% der Firmen werden an externe Investoren verkauft – Mentalitäts- und Gewohnheitsfrage – Steuerliche Gründe (nur 17% der Firmen bleiben in der Familie) – Dynamik des Risikokapital- und Private Equity-Marktes © CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
M&A Jahr 2020 Monatliche Entwicklung 2020 M&A Transaktionen DEU / FRA Die Anzahl der M&A-Transaktionen betrug 2020 ca. 2.400 (-41%) bei einem Durchschnittswert von 80 Mio. € 60% der Transaktionen von ausländischen Investoren getätigt (+6%) Deutsche Investoren waren 2020 auf 6. Platz (3. Platz in 2019) und haben in folgenden Bereichen akquiriert: Quelle: Etude M&A France Allemagne 2021, pwc Mid Market EDITDA Multiples 2020 nach Branchen Frankreich 15% IT/Neue Technologien Branchen H1-2020 Entw. H2-2020 24% Gesundheitswesen & Pharma 7,30 0,15 7,45 Medien/Telekom IT Service Provider & Software-Entwicklung 7,20 0,15 7,35 7% E-Commerce & Webshops 5,70 0,25 5,95 Industrie Automotiv / Transport 5,35 Landwirtschaft & Lebensmittel B2B-Dienstleistungen 5,65 5,50 0,10 -0,05 5,75 5,45 10% Finanz Industrie & Produktion 5,40 -0,20 5,20 17% Einzelhandel 5,10 -0,10 5,00 10% Energie Medien, Werbung & Kommunikation 5,40 -0,10 5,30 17% Andere 5,90 Hotelgewerbe, Gastonomie & Tourismus Großhandel 4,90 4,65 -0,25 -0,20 4,65 4,45 Quelle: Etude M&A France Allemagne 2021, pwc Automotive, Transport & Logistik 4,50 -0,10 4,40 Bau- & Installationtechik 3,85 -0,10 3,75 Quelle:Rapport Fusac S2-2020, Dealsuite © CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Die deutsche Präsenz in Frankreich https://www.ccifrance-allemagne.fr/de/der-franzoesische-markt/deutsche-unternehmen-in-frankreich/ 28.000 Firmen mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung (1,9M. AN) Diese 1 % der in Frankreich ansässigen Unternehmen machen 11 % der Beschäftigten, 21 % des Umsatzes, 22 % der F&E.-Ausgaben und 31 % der Exporte Frankreichs aus ca. 5.000 Betriebe haben eine deutsche Beteiligung und beschäftigen ca. 320.000 Arbeitnehmer (2. Rang hinter USA) In 2020 gab es 1.215 ausländische Investitionsprojekte in Frankreich (52% Neuansiedlungen, 48% Erweiterungen oder Übernahmen) davon 201 deutscher Herkunft (16,5% = 2. Platz hinter USA 16,8%) davon 27% im produzierenden Gewerbe. Bevorzugte Ansiedlungsorte: ADI 2020 – Ile de France -33% -39% – Grand Est -17% -12% – Auvergne Rhône-Alpes © CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
www.strategy-action.com www.ccifrance-allemagne.fr/de Frédéric BERNER @cci-france-allemagne @strategy-&-action-international-gmbh f.berner@strategy-action.com @ccifrance_all +49 (0) 681 9963-164 @SAI_GmbH © CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke LPA-CGR avocats Arbeitsrechtliche Aspekte • Juni 2021
Arbeitsrechtliche Aspekte 1. Wie erwerbe ich ein Unternehmen : Asset Deal oder Share Deal? 1.1. Sharedeal 1.2. Asset Deal : Grundzüge 1.3. Asset deal : Arbeitsrechtliche Auswirkung 2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten – Unternehmenserwerb 2.1. Hintergrund Betriebsrat in französischen Unternehmen 2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat 2.2.1. Information-und Anhörung Betriebsrat 2.2.2. Ablauf Anhörung Betriebsrat 2.2.3. Auswirkung auf Prozessablauf Unternehmenskauf 2.2.4. Anhörungsfristen 2.3. Betriebsübergang Art. L. 1224-1 Code du Travail 2.3.1. Zwingendes Recht 2.3.2. Risiko Umgehung 2.3.3. Sonderfall Erwerb Teilgeschäft und mehrfach zugeordnete Mitarbeiter 3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? 3.1. Zwingende tarifvertragliche Bindung 3.1.1. Zum Hintergrund 3.1.2. Welcher Tarifvertrag nach Veräusserung? 3.2. Arbeitszeit 3.2.1. Grundsatz 3.2.2. Pauschalvereinbarung 3.3. Stellung Geschäftsführer 3.3.1. Grundsatz 3.3.2. Doppelstellung 3.3.3. Rechtsfolge bei Nichtvorliegen Voraussetzungen Doppelstellung?
1. Wie erwerbe ich ein Unternehmen: Asset Deal oder Share Deal? (1/3) 1.1. Sharedeal Kauf der Anteile Zielgesellschaft - Gesellschafterwechsel Vertragsparteien: Käufer und Gesellschafter der Zielgesellschaft Arbeitsrechtliche Rechtsfolge: Übernahme aller in der Zielgesellschaft angestellten Arbeitnehmer Audit vor Erwerb = wichtige Etappe, da alle Aktiva und Passiva erworben werden Passivgarantie für nicht aufgedeckte Risiken vereinbaren
1. Wie erwerbe ich ein Unternehmen: Asset Deal oder Share Deal? (2/3) 1.2. Asset Deal : Grundzüge Begriff des französischen fonds de commerce – good will Vertragsparteien: Käufer und Zielgesellschaft (Geschäftsgegenstand gehört Zielgesellschaft) Kauf von materiellem und nichtmateriellem Anlagevermögen Kauf nur von vereinbarten Bestandteilen
1. Wie erwerbe ich ein Unternehmen: Asset Deal oder Share Deal? (3/3) 1.3. Asset Deal : Arbeitsrechtliche Auswirkung Betriebsübergang Art. L. 1224-1 Code du travail ( § 613 a BGB): Übergang von Rechts wegen aller mit dem verkauften Geschäftsgegenstand verbundenen Mitarbeiter Arbeitsrechtliches Audit daher ebenso wichtig wie bei Sharedeal
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (1/8) 2.1. Hintergrund – Betriebsrat (CSE) in französischen Unternehmen Pflicht zur Organisation Betriebsratswahlen, wenn 11 Arbeitnehmer über zusammenhängenden Zeitraum von 12 Monaten beschäftigt werden Nichtbeachtung = strafrechtliches Delikt der Hinderung der Ausübung der Rechte der Personalvertretung (Art L. 2317-1 Code du Travail, délit d’entrave) Streng formale Anforderungen an Anhörung aber selten Zustimmung erforderlich, Anhörung ausreichend Daher auch bei negativer Stellungnahme Fortführung des Vorhabens möglich (aber Achtung so Situation in Deutschland
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (2/8) 2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat 2.2.1. Information und Anhörung Betriebsrat Pflicht zur Information und Anhörung zu bestimmten wiederkehrenden Themen (zB Strategie, wirtschaftliche Entwicklung) Pflicht zur Information und Anhörung bei Einzelprojekten, wenn Auswirkung auf rechtliche Organisation oder wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Auswirkung auf Arbeitsorganisation oder Beschäftigungslage Kauf oder Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder eines Geschäftsgegenstandes gehört dazu
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (3/8) 2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat 2.2.2. Ablauf Anhörung Betriebsrat Welcher Betriebsrat? - Anhörungspflicht bei Verkäufer, Käufer und Zielgesellschaft Wann? – vor Treffen jeglicher Entscheidung, erst wenn taugliche Informationen für Meinungsbildung durch Betriebsrat vorliegen, jedoch früh genug, damit Stellungnahme des Betriebsrats Entscheidung des Arbeitgebers noch beeinflussen kann Sanktionen bei Nichtbeachtung? o Antrag des Betriebsrats auf gerichtliche Aussetzung des Vorhabens o Strafrechtlicher Tatbestand des Hinderungsdelikts
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (4/8) 2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat 2.2.3. Auswirkung auf Prozessablauf Unternehmenskauf Vermeiden jeglicher Maßnahmen, die Rückschluss auf bereits getroffene Entscheidung zulassen, wie zB: o Verkündung an die Presse, dass Verkauf entschieden wurde (auch wenn noch nicht umgesetzt) o Unterzeichnung eines synallagmatischen Kaufversprechens o Kaufvertrag unter aufschiebender Bedingung der Zustimmung des Betriebsrats o Harter LOI Wie sichert man dennoch den Deal: Abgabe eines einseitigen bindenden Kaufversprechens Direkt im Anschluss Anhörungsprozess Betriebsrat einleiten
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (5/8) 2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat 2.2.4. Anhörungsfristen Per Geschäftsordnung des Betriebsrats geregelt, sonst laut Gesetz Gesetz: ab Vorliegen aller Unterlagen: 1 Monat, bzw. 2 Monate wenn Sachverständiger vom Betriebsrat eingeschaltet wird, oder 3 Monate bei mehreren Niederlassungen wenn Sachverständiger Nach Ablauf der Frist gilt Schweigen als negative Stellungnahme Daher: Fristen bei Verfahren einplanen
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (6/8) 2.3. Betriebsübergang Art.L.1224-1 Code du Travail 2.3.1. Zwingendes Recht Bei Asset Deal: Übergang aller mit der erworbenen Geschäftstätigkeit verbundenen Mitarbeiter auf Erwerber Keine Änderung der Arbeitsverträge Übergang von Rechts wegen – zwingendes Recht – nicht abdingbar – kein Verzicht möglich Kein Widerspruchsrecht des Mitarbeiters Situation in Deutschland
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (7/8) 2.3. Betriebsübergang Art.L.1224-1 Code du Travail 2.3.2. Risiko Umgehung Risiko, Mitarbeiter vor Kauf Unternehmen zu entlassen, um Übergang zu vermeiden, betriebsbedingter Grund muss vorliegen und zeitliche Nähe zum Verkauf lässt auf Umgehung Artikel L. 1224- 1 Code du Travail schließen Jedoch Reorganisation und Personalreduzierung nach Erwerb möglich, wenn betriebsbedingte Gründe vorliegen: Wirtschaftliche Schwierigkeiten Reorganisation wegen Notwendigkeit Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (8/8) 2.3. Betriebsübergang Art.L.1224-1 Code du Travail 2.3.3. Sonderfall Erwerb Teilgeschäft und mehrfach zugeordnete Mitarbeiter Bei Teilerwerb Geschäft können Mitarbeiter mehreren Geschäftszweigen zugeordnet sein Bis Änderung Respr. Sept. 2020, entschied überwiegende Tätigkeit, ob Mitarbeiter übergeht oder nicht Seit September 2020 muss Arbeitsvertrag entsprechend der Zuordnung in Teilzeitverträge zwischen Erwerber und Zielgesellschaft geteilt werden, es sei denn Teilung unzumutbar Verzicht auf Teilung unwirksam, aber vermeidbar durch Rückübertragung im Wege einer Dreiparteienvereinbarung
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (1/7) 3.1. Zwingende tarifvertragliche Bindung 3.1.1 Zum Hintergrund Für fast alle Tätigkeiten flächendeckende zwingende Branchentarifverträge Fallsallgemeinverbindlich, gelten sie sobald Unternehmen in materiellen und geographischen Anwendungsbereich fällt, unabhängig von Mitgliedschaft Arbeitgeberverband Gelten daher neben Arbeitsvertrag und eventuellen Betriebsvereinbarungen Regeln abweichend vom Gesetz zu Gunsten des Arbeitnehmers oftmals Bestimmungen zur Mindestgehalt, Probezeit, Kündigungsfrist, Entlassungsabfindungen und Arbeitszeit Situation in Deutschland
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (2/7) 3.1. Zwingende tarifvertragliche Bindung 3.1.2 Welcher Tarifvertrag nach Veräußerung? Veräußerung Geschäft führt zur automatischen Kündigung des bisher geltenden Tarifvertrags Bei Abweichung Tarifvertrag des erworbenen Unternehmens vom Tarifvertrag des aufnehmenden Unternehmens, 12 Monate Frist für Verhandlung (mit Gewerkschaftsvertretern bzw. falls nicht vorhanden, mit Betriebsrat) Übergangsbetriebsvereinbarung zwecks Harmonisierung divergierender kollektivrechtlicher Bestimmungen Einleitung Verhandlungen 3 Monate nach Kündigung (=Veräußerung) Falls keine Übergangsbetriebsvereinbarung, Fortgelten für 15 Monate nach Veräusserung (3 Monate Frist Einleitung Verhandlung + 12 Monate Verhandlungsfrist) vorheriger Tarifvertrag bei gleichzeitiger Anwendung der günstigeren Bestimmungen Tarifvertrag der aufnehmenden Gesellschaft Nach fruchtlosem Ablauf 15 Monatsfrist, nur noch Gehaltsanspruch nach altem Tarifvertrag Situation in Deutschland
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (3/7) 3.2. Arbeitszeit 3.2.1. Gundsatz Gesetzliche Arbeitszeit = 35 h/Woche, Abrechnung wöchentlich Überstundenzuschlag nach Tarifvertrag oder Gesetz, Gesetz: ersten 8 Überstunden 25% Zuschlag, danach 50 % Überstundenkontingent, bei Überschreitung zusätzlicher Ruhezeitausgleich 50% o gesetzlich 130 h/Jahr, o tarifvertraglich oft höher Verjährung Gehaltsansprüche = 3 Jahre
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (4/7) 3.2. Arbeitszeit 3.2.2. Pauschalvereinbarung Wochenpauschale: Gehalt deckt feste Zahl Überstunden ab, Voraussetzung = Mindestgehalt + Überstundezuschläge Jahrestagespauschale: Abrechnung nicht in Stunden, sondern in Tagen übers Jahr Voraussetzung: o per Betriebsvereinbarung oder Branchentarifvertrag vorgesehen o individuelle Pauschalvereinbarung o Umsetzung und Follow-up der Pauschale entsprechend Anforderungen Tarifvertrag und Rechtsprechung, o Anderenfalls Pauschale unwirksam und 35 h/ Woche = Gehaltsnachforderungen
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (5/7) 3.3. Stellung Geschäftsführer 3.3.1. Grundsatz Klare Trennung Arbeitsvertrag und Mandatsverhältnis Auf Arbeitsvertrag ist Arbeitsrecht anwendbar: Mindestgehalt, Arbeitszeit, Kündigungsschutz (unabhängig von Größe Unternehmen) Auf Mandatsverhältnis nur Gesellschaftsrecht anwendbar: kein Vergütungsanspruch, keine Arbeitszeitregelung, jederzeitige grundlose Abberufung (ad nutum) möglich
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (6/7) 3.3. Stellung Geschäftsführer 3.3.2. Doppelstellung Klare Trennung Arbeitsvertrag und Mandatsverhältnis (Gesellschaftsrecht anwendbar) Doppelstellung nur unter strengen Voraussetzungen möglich: o Vorliegen einer technischen, vom Mandat getrennten Aufgabe als Arbeitnehmer, wie zB Produktionsleiter, nicht erfüllt, wenn Aufgabe = Geschäftsführung o Weisungsgebundenheit und Berichtspflicht iR des Arbeitsverhältnisses o Getrennte Vergütung für Arbeitsvertrag und Mandat (Indiz für tatsächliches Vorliegen Doppelstellung) Situation in Deutschland
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (7/7) 3.3. Stellung Geschäftsführer 3.3.3. Rechtsfolge bei Nichtvorliegen Voraussetzungen Doppelstellung? Arbeitsverhältnis wird von Mandat verdrängt, - Arbeitsvertrag ausgesetzt, lebt nach Ende Mandat wieder auf Bei Trennung muss erst Mandat beendet werden und dann Entlassung nach Arbeitsrecht Mitarbeiter verliert Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, da kein wirksamer Arbeitsvertrag während des Mandats – ggf. Schadensersatzanspruch ggü. Arbeitgeber Wegen Suspendierung Arbeitsvertrag kein wirksamer Entlassungsgrund vorhaben – Tätigkeit vor Entlassung wurde als Mandatsträger ausgeübt – SE
Exec Avenue Leaders matter. Impact matters. You matter. Unternehmenserwerb in Frankreich. Fallstricke vermeiden: Erfolgsempfehlungen Frédérique Genton, LL.M Bielefeld HEC Paris Managing Partner Exec Avenue Deutschland GmbH © Exec Avenue Frédérique GENTON 36
UNSERE GESCHÄFTSSTELLEN © Exec Avenue Frédérique GENTON 37
Die Gründen der Investoren in Frankreich sich niederzulassen… Business Perspektive : Frankreich verfügt über zahlreiche Vorteile, die für Investoren günstig und gleichzeitig unverzichtbar sind, um Talente anzuziehen. Qualitativ hochwertige Infrastrukturen Hohe Lebensqualität Qualifizierte Arbeitskräfte Die Region Grand Est, ein attraktiver Standort und eine starke Investitionszone für deutsche Konzerne ; Paris zu teuer und zu dicht FAZIT Mit 409 neuen Projekten ist Frankreich einer der führenden Standorte für industrielle deutsche Investitionsprojekte, meist Erweiterungsprojekte bestehender Standorte Industrie und Logistik im Rampenlicht © Exec Avenue Frédérique GENTON 38
Die richtigen Fragen, die Sie sich stellen müssen, bevor Sie nach Frankreich gehen… Welche Erfahrungen hat mein Unternehmen in Bezug auf die internationale Entwicklung? Wie kann man das aktuelle Leistungsversprechen auf dem französischen Markt anpassen? Was sind die Stärken meines Unternehmens, um in Frankreich erfolgreich zu sein? Was sind die Hindernisse? Wer sind meine Mitbewerber? Welches Geschäftsführer- oder Expertenprofil muss ich suchen ? © Exec Avenue Frédérique GENTON 39
Zu vermeidende Fallstricke Keine ausreichende Vorbereitung auf die gewünschte Unternehmenskultur Geschäftsführer sind oft nicht bereit, die Unterschiede in den Unternehmenskulturen in vollem Umfang zu berücksichtigen, oder sie geben einfach zu, dass sie nicht in der Lage sind, diese Themen effektiv anzugehen. Doch der fehlende Fokus auf diese menschlichen Faktoren schwächt den Zusammenhalt der neuen Einheit und die Motivation ihrer Teams erheblich. Es geht nicht nur darum, zu entscheiden, wie das Kulturmodell der neuen Einheit aussehen wird, aber auch es im Laufe der Zeit zu managen. Schließlich lädt der interkulturelle Aspekt, dazu ein, intensiv mit einer lokalen, idealerweise bi-kulturellen Partnereinheit zu arbeiten und diese in das Projektteam einzubeziehen. © Exec Avenue Frédérique GENTON 40
Zu vermeidende Fallstricke Nicht ausreichende Planung und Umsetzung der zu realisierenden Synergien Falsche Schätzung des Geschäfts bzw Überschätzung der Businesspläne Zu wenig Bewusstsein für den Einfluss der Egos der Führungskräfte Fehler bei den Verhandlungsbedingungen des Deals © Exec Avenue Frédérique GENTON 41
Kulturelle Unterschiede berücksichtigen : Wie werden Sie erfolgreich? Vor dem Handeln als erster Schritt: Die kulturellen Unterschiede in Betracht ziehen (Machen wir es? Machen wir es nicht?) Als zweiter Schritt: in einem höchst wettbewerbsintensiven Umfeld und einem angespannten Arbeitsmarkt qualifizierte Geschäftsführer und Experte einstellen © Exec Avenue Frédérique GENTON 42
Kulturelle Unterschiede: Zum Beginn… Die Gefahren der “Ähnlichkeitsannahme” Das Gegenüber denkt, fühlt und handelt ähnlich So unterschiedlich können die Strategien gar nicht sein Die Arbeitsweisen sind unterschiedlich aber wir wollen doch nur das selbe: ERFOLGREICH SEIN Guter Wille und Engagement sind das Wichtigste, der Rest kommt dann automatisch © Exec Avenue Frédérique GENTON 43
Und jetzt… Frankreich verstehen, deutsch-französische Geschäftsbeziehungen verstehen Französische Manager schätzen an Deutschen Zuverlässigkeit Professionalität Präzision Teamgeist Höflichkeit Ehrlichkeit Gründlichkeit Organisationstalent Pünktlichkeit Ernsthaftigkeit Pragmatismus Effizienz Quelle: JPB, Pierre de Bartha © Exec Avenue Frédérique GENTON 44
Aber…Clichés sind leider immer noch vorhanden Pickelhauben-Effekt: steif und Pingelig und schwerfällig stur (lästig) Arrogant: Sie haben immer Recht. Die Kein Humor und keine „deutsche Gewissheit“ Phantasie Hören nicht zu: Unmöglich Technisch gut, aber nicht deren Meinung zu ändern genial Imperialisten, dominierend, aufdringlich, exzessiv Gastfreundlich Rigoros*, aber nur in der Form, Lebemänner beim nicht inhaltlich Biertrinken (*positive Bedeutung) Quelle: JPBreuer/Pierre de Bartha © Exec Avenue Frédérique GENTON 45
Gemeinschaftlicher vs individualistischer Egoismus Stolz auf Gruppenleistung Stolz auf persönliche Leistung Denken an Allgemeinwohl Denken an den eigenen Vorteil Konformes Verhalten Missachtung von Konformität Streben nach Anerkennung Streben nach Bewunderung Soziales Verantwortungsgefühl Starkes Familiengefühl und Vorbildfunktion Außenorientierung Innenorientierung Sicherheitsstreben Unabhängigkeitstreben Berechenbarkeit Elitestreben Materialismus Hedonismus © Exec Avenue Frédérique GENTON Quelle JPB, Pierre de Bertha 46
Karrieremuster Frankreich Deutschland • „Der Fallschirmspringer“ • „Der Bergsteiger“ • Führungsanspruch durch • Führungsanspruch durch erreichtes Diplom Bewährung bei der praktischen Tätigkeit © Exec Avenue Frédérique GENTON 47
Konfliktpotentiale in der Zusammenarbeit Sachorientierung Personenorientierung Wertschätzung von Strukturen Regeln hinterfragen, individuelle Situation und Regeln berücksichtigen Gleichheitsstreben Durchsetzung eigener bzw. persönlicher Ziele Lineare Zeitplanung Parallele Zeitplanung Abgrenzung von Lebensbereichen Lose Trennung von Lebensbereichen Internalisierte Kontrolle, Autoritäre Kontrolle, Selbststeuerung Selbstbestimmung Gemeinsinn, Abstraktes Individualismus Allgemeinwesen und Dissens Explizite und direkte Kommunikation Implizite und indirekte Kommunikation © Exec Avenue Frédérique GENTON 48
Was bei Anwerbung von Führungskräften in Frankreich zu wissen ist FAKTEN Zweisprachige Führungskräfte sind selten: Eher selten dass Franzosen Deutsch sprechen und mit der deutschen Kultur vertraut sind auch in Zeiten von Doppeldiplomen Erfolgreiche mittelständische Unternehmen mit weltweiter Ausstrahlung sind seltener Die Prestige der Großstadt ist noch sehr präsent Führung und Leitungsfunktion Übernehmen? Grandes Ecoles absolvieren! Keine Karriere vom Lehrling zum CEO in Frankreich! Ingenieure sind sehr gefragt. Ingenieure, die Deutsch sprechen, noch seltener Elite ist im Französischen nicht negativ besetzt TIPP Französische Führungskräfte mit deren Wertesystemen und der Attraktivität des deutschen Mittelstands ansprechen, „verführen“ und denen den Raum zugestehen, Kreativität Ausdruck zu geben © Exec Avenue Frédérique GENTON 49
8 Grundvoraussetzungen für ein erfolgreiches Geschäft in Frankreich 1. Erstellen Sie einer vorläufigen Agenda und geben Sie sich mit den richtigen Partnern um, die kulturell die Brückenrolle übernehmen können 2. Planen Sie Ihre Einstellungen 12 bis 18 Monaten im Voraus 3. Stellen Sie als Geschäftsführer / Interim Manager «native Speakers» mit Kenntnissen von beiden Kulturen und Märkten ein 4. Suchen Sie sorgfältig Ihren Niederlassungsort, der nicht unbedingt in der „Région parisienne“ seien muss 5. Passen Sie Ihr vertriebliches Angebot an; "verfranzösischen" es, indem Sie die Kundenerwartungen identifizieren, verstehen und integrieren 6. Passen Sie Ihren kommerziellen Ansatz an, verführen Sie ! 7. Systematisch mit Unterschieden umgehen und die zu realisierenden Synergien strukturell organisieren 8. Investieren Sie in eine deutsch-französische Management Review mit dem Ziel Synergien zu identifizieren, aber auch Unterschiede, um die Integration zu beschleunigen © Exec Avenue Frédérique GENTON 50
FAZIT Trotz Corona ist Frankreich für deutsche Unternehmen heute attraktiver denn je Deutschland bleibt nach wie vor führender europäischer und zweiter internationaler Investor in Frankreich Erfolg in Frankreich erfordert Vorbereitung, Begleitung und die passenden deutsch-französischen bzw. internationalen Profile © Exec Avenue Frédérique GENTON 51
Und zum Schluss... „Würde man sich nicht DEUTSCH-FRANZÖSISCHE zwingen, die Dinge SYNERGIEN leidenschaftslos zu betrachten, man könnte fast ins Schwärmen geraten bei der Vorstellung, was die Potentiale Deutschlands und Frankreichs gemeinsam ergeben würden“ Konrad Adenauer © Exec Avenue Frédérique GENTON 52
Frédérique GENTON Partner Paris, Francfort Frédérique ist Partnerin und Leiterin des Frankfurter Büros und zuständig für die DACH Region bei Exec Avenue. Im Jahr 2007 gründet Frédérique ihr eigenes Consulting-Unternehmen in Deutschland. In dieser Funktion begleitet Sie KMU/Midcap-Unternehmen und große Industriekonzerne, insbesondere französische und deutsche Unternehmen, sowie deren Tochtergesellschaften im Ausland. Ihre Interventionen sind vielfältig: Executive Search, individuelle und kollektive Assessments, Geschäftsführungs- und Teamcoaching, einschließlich interkulturelles Coaching, operative Diagnostik und Managementberatung, Interimsmanagement und Geschäftsentwicklung. Frédérique verfügt über anerkannte Kompetenzen im Bereich der Managementberatung und internationaler Rekrutierung. Bei Exec Avenue, a Eurosearch compagny, setzt Frédérique ihr gesamtes deutsch-französisches Fachwissen ein, um Gesellschafter und Manager von KMUs und großen Industriekonzernen in Frankreich, Deutschland und international in ihrer Entwicklung zu unterstützen. fgenton@execavenue.com Frédérique ist spezialisiert auf den Industrie- und Finanzsektor, die Transformationsberatung für Aufsichtsräte und Vorstände, die Unterstützung für Mobile : +49 176 620 475 68 Familienunternehmen (Familienverfassung), Leadership Assessments und Management Reviews, kollaborative Intelligenz und das Team- und Organisationscoaching, die internationale Integration von Führungskräften. © Exec Avenue Frédérique GENTON 53
Ihre Ansprechpartner: Michael Heß Frédéric Berner Direktor Landesbank Saar Geschäftsführer der Strategy & Leiter des Pôle Franco-Allemand Action GmbH michael.hess@saarlb.de f.berner@strategy-action.com Frédérique Genton Steffen Paulmann LL.M, Managing Partner und Rechtsanwalt, Partner, LPA-GGV Geschäftsführerin von Exec Avenue spaulmann@lpa-ggv.com Deutschland GmbH fgenton@execavenue.com Sandra Hundsdörfer Rechtsanwältin, Partnerin, Mitglied des German Desk, LPA-CGR avocats shundsdorfer@lpalaw.com 54
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