Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...

Die Seite wird erstellt Lorenz Wilhelm
 
WEITER LESEN
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
Webkonferenz                                                24.06.2021
Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
AGENDA   Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke

                                               PRÄSENTATION EXEC AVENUE
          EINFÜHRUNG PÔLE FRANCO-              DEUTSCHLAND:
   01     ALLEMAND
                                          04   DIE VERSCHIEDENEN ANSÄTZE ZUR
                                               UNTERNEHMENSAKQUISITION

          PRÄSENTATION STRATEGY &
          ACTION:
   02     MARKTÜBERSICHT, AKTUELLE
          ENTWICKLUNGEN
                                          05   FRAGERUNDE & COFFEE TALK

          PRÄSENTATION LPA-CGR AVOCATS:
   03     ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE

                                                                               2
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
Ziele hinter der Gründung des PFA

              Die deutsch-französische Regional-      Fokussierung auf
              bank mit Fokus auf den Mittelstand      grenzüberschreitende Investitionen
                                                      von Deutschland nach Frankreich und
              Etwa 50 % des Neugeschäfts in           umgekehrt
              Frankreich                              Eigene Marke mit klarem USP durch
                                                      Bündelung des Know Hows eines breiten
              Kenntnis der Marktusancen in D und F,   Expertennetzwerks mit starken
              der beiden Rechtskreise, der            Partnern
              kreditfachlichen Themen und der
              kulturellen Unterschiede                Startschuss März 2019
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
Der Pôle Franco-Allemand bietet Investoren beider Länder
einen breiten Erfahrungsschatz

                                                    Investitionserfahrungen in
                                                    Deutschland und Frankreich

                                                           Begleitung von grenzüberschreitenden
                                                           Akquisitionen

                                                            Analysen und Hintergründe
                                                            aus Wirtschaft und Finanzen

                                                    Lösungen rund um das Arbeiten und
                                                    Leben im Nachbarland
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
Renommierte Unternehmen mit deutsch-französischem Profil bieten ein neues
und einzigartiges Angebot im Markt

                                                                            5
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
Eine Vielzahl von d/f Fachbeiträgen auf Internetseite www.pole-franco-allemand.de
und Linkedin

                                                                                    6
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
Ihre Ansprechpartner im Pôle Franco-Allemand

                                               7
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
Unternehmenserwerb in Frankreich
Marktübersicht und aktuelle Entwicklungen
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
www.strategy-action.com
                                                                www.ccifrance-allemagne.fr/de

© CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Webkonferenz Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke 24.06.2021 - Pôle ...
Warum Frankreich?

 Marktpotenzial: 2. Wirtschaftsmacht der EU, 7. Weltwirtschaft
  (BIP 2020), 67 Mio. Einwohner, strategische Lage
 DEU-FRA Beziehung: drittgrößter Kunde Deutschlands (2020)
  Zweitgrößter Handelsüberschuss (34,3 Mrd. Euro 2020)
 Ausblick: BIP 2021 +5,5%, 2022 +4,0%
 Steuer- und Arbeitsrecht, Reformen: unternehmerfreundlicher
 Kosten: 4,8% günstigere Gehalt- und Lohnkosten (verarbeitendes
  Gewerbe 2020, gesamte Privatwirtschaft +2,5%), Strompreis (ca. 40%
   günstiger für gewerbliche Kunden)
 Qualität der Infrastrukturen und des Bildungsniveaus
 Innovation/Kreativität: F&E = 2,2% des BIP (2019) (Steuergutschrift
   30% für F&E-Ausgaben, ab 100 Mio. € 5%)
 100 Mrd. Euro Konjunkturprogramm
© CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Warum durch externes Wachstum?

 Aus Effizienzgründen im Vergleich zum Export

 Aus Zeit- und Strategiegründen im Vergleich zur Gründung
  einer lokalen Tochtergesellschaft

 Aus Gründen der Einsatzsteuerung und Risikobegrenzung im
  Vergleich zu Allianzen oder Partnerschaften

© CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Gibt es potential dafür?

 Der französische Mittelstand muss wachsen
 60.000 französischen Unternehmen stehen jährlich vor der
  Nachfolgeproblematik (davon 50.000 unter 10 Mitarbeiter, 5.000 zw. 10
   und 50 MA. und 5.000 über 50 MA.)

 1/3 der Eigentümer sind über 50 Jahre alt,
  700.000 Unternehmen sind in den nächsten 10 Jahren betroffen
 51% der Firmen werden an externe Investoren verkauft
   – Mentalitäts- und Gewohnheitsfrage
   – Steuerliche Gründe (nur 17% der Firmen bleiben in der Familie)
   – Dynamik des Risikokapital- und Private Equity-Marktes

© CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
M&A Jahr 2020                                                                                                                Monatliche Entwicklung 2020
                                                                                                                             M&A Transaktionen DEU / FRA

 Die Anzahl der M&A-Transaktionen betrug 2020 ca. 2.400 (-41%) bei
  einem Durchschnittswert von 80 Mio. €
 60% der Transaktionen von ausländischen Investoren getätigt (+6%)
 Deutsche Investoren waren 2020 auf 6. Platz (3. Platz in 2019) und
  haben in folgenden Bereichen akquiriert:                                                                                          Quelle: Etude M&A France Allemagne 2021, pwc

                                                                                          Mid Market EDITDA Multiples 2020 nach Branchen Frankreich
                     15%                                   IT/Neue Technologien           Branchen                                      H1-2020           Entw.          H2-2020
                                          24%                                             Gesundheitswesen & Pharma                       7,30             0,15           7,45
                                                           Medien/Telekom                 IT Service Provider & Software-Entwicklung      7,20             0,15           7,35
              7%                                                                          E-Commerce & Webshops                           5,70             0,25           5,95
                                                           Industrie
                                                           Automotiv / Transport
                                                                                   5,35   Landwirtschaft & Lebensmittel
                                                                                          B2B-Dienstleistungen
                                                                                                                                          5,65
                                                                                                                                          5,50
                                                                                                                                                           0,10
                                                                                                                                                          -0,05
                                                                                                                                                                          5,75
                                                                                                                                                                          5,45
             10%
                                                           Finanz                         Industrie & Produktion                          5,40            -0,20           5,20
                                             17%                                          Einzelhandel                                    5,10            -0,10           5,00
                 10%                                       Energie                        Medien, Werbung & Kommunikation                 5,40            -0,10           5,30

                              17%                          Andere                  5,90   Hotelgewerbe, Gastonomie & Tourismus
                                                                                          Großhandel
                                                                                                                                          4,90
                                                                                                                                          4,65
                                                                                                                                                          -0,25
                                                                                                                                                          -0,20
                                                                                                                                                                          4,65
                                                                                                                                                                          4,45
            Quelle: Etude M&A France Allemagne 2021, pwc
                                                                                          Automotive, Transport & Logistik                4,50            -0,10           4,40
                                                                                          Bau- & Installationtechik                       3,85            -0,10           3,75
                                                                                                                                               Quelle:Rapport Fusac S2-2020, Dealsuite

© CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Die deutsche Präsenz in Frankreich
https://www.ccifrance-allemagne.fr/de/der-franzoesische-markt/deutsche-unternehmen-in-frankreich/

 28.000 Firmen mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung (1,9M. AN)
 Diese 1 % der in Frankreich ansässigen Unternehmen machen 11 % der
  Beschäftigten, 21 % des Umsatzes, 22 % der F&E.-Ausgaben und 31 %
  der Exporte Frankreichs aus
 ca. 5.000 Betriebe haben eine deutsche Beteiligung und beschäftigen
  ca. 320.000 Arbeitnehmer (2. Rang hinter USA)
 In 2020 gab es 1.215 ausländische Investitionsprojekte in Frankreich
  (52% Neuansiedlungen, 48% Erweiterungen oder Übernahmen) davon 201
  deutscher Herkunft (16,5% = 2. Platz hinter USA 16,8%) davon 27% im
  produzierenden Gewerbe.
                          Bevorzugte Ansiedlungsorte:
      ADI 2020
                                       – Ile de France
        -33%             -39%
                                       – Grand Est
         -17%           -12%           – Auvergne Rhône-Alpes

© CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
www.strategy-action.com
                                                                www.ccifrance-allemagne.fr/de

                              Frédéric BERNER                                      @cci-france-allemagne
                                                                                   @strategy-&-action-international-gmbh
                              f.berner@strategy-action.com
                                                                                   @ccifrance_all
                              +49 (0) 681 9963-164
                                                                                   @SAI_GmbH

© CCI France Allemagne CCFA e.V. / Strategy & Action International GmbH
Unternehmenserwerb in Frankreich: Chancen und Fallstricke

                                    LPA-CGR avocats
                                    Arbeitsrechtliche
                                    Aspekte

                                    • Juni 2021
Arbeitsrechtliche Aspekte
 1.   Wie erwerbe ich ein Unternehmen : Asset Deal oder Share Deal?
       1.1. Sharedeal
       1.2. Asset Deal : Grundzüge
       1.3. Asset deal : Arbeitsrechtliche Auswirkung

 2.   Arbeitsrechtliche Besonderheiten – Unternehmenserwerb
       2.1. Hintergrund Betriebsrat in französischen Unternehmen
       2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat
              2.2.1.   Information-und Anhörung Betriebsrat
              2.2.2.   Ablauf Anhörung Betriebsrat
              2.2.3.   Auswirkung auf Prozessablauf Unternehmenskauf
              2.2.4.   Anhörungsfristen
       2.3.   Betriebsübergang Art. L. 1224-1 Code du Travail
              2.3.1. Zwingendes Recht
              2.3.2. Risiko Umgehung
              2.3.3. Sonderfall Erwerb Teilgeschäft und mehrfach zugeordnete Mitarbeiter

 3.   Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten?
       3.1. Zwingende tarifvertragliche Bindung
              3.1.1. Zum Hintergrund
              3.1.2. Welcher Tarifvertrag nach Veräusserung?
       3.2.   Arbeitszeit
              3.2.1. Grundsatz
              3.2.2. Pauschalvereinbarung
       3.3.   Stellung Geschäftsführer
              3.3.1. Grundsatz
              3.3.2. Doppelstellung
              3.3.3. Rechtsfolge bei Nichtvorliegen Voraussetzungen Doppelstellung?
1. Wie erwerbe ich ein Unternehmen: Asset Deal oder Share Deal?
           (1/3)

     1.1. Sharedeal
   Kauf der Anteile Zielgesellschaft - Gesellschafterwechsel

   Vertragsparteien: Käufer und Gesellschafter der Zielgesellschaft

   Arbeitsrechtliche Rechtsfolge: Übernahme aller in der Zielgesellschaft angestellten Arbeitnehmer

   Audit vor Erwerb = wichtige Etappe, da alle Aktiva und Passiva erworben werden

   Passivgarantie für nicht aufgedeckte Risiken vereinbaren
1. Wie erwerbe ich ein Unternehmen: Asset Deal oder Share Deal?
           (2/3)

     1.2. Asset Deal : Grundzüge
   Begriff des französischen fonds de commerce – good will

   Vertragsparteien: Käufer und Zielgesellschaft (Geschäftsgegenstand gehört Zielgesellschaft)

   Kauf von materiellem und nichtmateriellem Anlagevermögen

   Kauf nur von vereinbarten Bestandteilen
1. Wie erwerbe ich ein Unternehmen: Asset Deal oder Share Deal?
           (3/3)

     1.3. Asset Deal : Arbeitsrechtliche Auswirkung
   Betriebsübergang Art. L. 1224-1 Code du travail ( § 613 a BGB): Übergang von Rechts wegen aller
    mit dem verkauften Geschäftsgegenstand verbundenen Mitarbeiter

   Arbeitsrechtliches Audit daher ebenso wichtig wie bei Sharedeal
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (1/8)

     2.1. Hintergrund – Betriebsrat (CSE) in französischen Unternehmen
   Pflicht zur Organisation Betriebsratswahlen, wenn 11 Arbeitnehmer über zusammenhängenden
    Zeitraum von 12 Monaten beschäftigt werden
   Nichtbeachtung = strafrechtliches Delikt der Hinderung der Ausübung der Rechte der
    Personalvertretung (Art L. 2317-1 Code du Travail, délit d’entrave)
   Streng formale Anforderungen an Anhörung aber selten Zustimmung erforderlich, Anhörung
    ausreichend
   Daher auch bei negativer Stellungnahme Fortführung des Vorhabens möglich (aber Achtung so
   Situation in Deutschland
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (2/8)

     2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat
         2.2.1. Information und Anhörung Betriebsrat
   Pflicht zur Information und Anhörung zu bestimmten wiederkehrenden Themen (zB Strategie,
    wirtschaftliche Entwicklung)
   Pflicht zur Information und Anhörung bei Einzelprojekten, wenn Auswirkung auf rechtliche
    Organisation oder wirtschaftliche Lage des Unternehmens, Auswirkung auf Arbeitsorganisation oder
    Beschäftigungslage
   Kauf oder Veräußerung von Gesellschaftsanteilen oder eines Geschäftsgegenstandes gehört dazu
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (3/8)

     2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat
         2.2.2. Ablauf Anhörung Betriebsrat
   Welcher Betriebsrat? - Anhörungspflicht bei Verkäufer, Käufer und Zielgesellschaft
   Wann? – vor Treffen jeglicher Entscheidung, erst wenn taugliche Informationen für Meinungsbildung
    durch Betriebsrat vorliegen, jedoch früh genug, damit Stellungnahme des Betriebsrats Entscheidung
    des Arbeitgebers noch beeinflussen kann
   Sanktionen bei Nichtbeachtung?
     o Antrag des Betriebsrats auf gerichtliche Aussetzung des Vorhabens
     o Strafrechtlicher Tatbestand des Hinderungsdelikts
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (4/8)

     2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat
          2.2.3. Auswirkung auf Prozessablauf Unternehmenskauf
   Vermeiden jeglicher Maßnahmen, die Rückschluss auf bereits getroffene Entscheidung zulassen, wie
    zB:
     o Verkündung an die Presse, dass Verkauf entschieden wurde (auch wenn noch nicht umgesetzt)
     o Unterzeichnung eines synallagmatischen Kaufversprechens
     o Kaufvertrag unter aufschiebender Bedingung der Zustimmung des Betriebsrats
     o Harter LOI
   Wie sichert man dennoch den Deal: Abgabe eines einseitigen bindenden Kaufversprechens
   Direkt im Anschluss Anhörungsprozess Betriebsrat einleiten
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (5/8)

     2.2. Frühzeitige Beteiligung Betriebsrat
         2.2.4. Anhörungsfristen

   Per Geschäftsordnung des Betriebsrats geregelt, sonst laut Gesetz

   Gesetz: ab Vorliegen aller Unterlagen: 1 Monat, bzw. 2 Monate wenn Sachverständiger vom

    Betriebsrat eingeschaltet wird, oder 3 Monate bei mehreren Niederlassungen wenn Sachverständiger

   Nach Ablauf der Frist gilt Schweigen als negative Stellungnahme

   Daher: Fristen bei Verfahren einplanen
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (6/8)

     2.3. Betriebsübergang Art.L.1224-1 Code du Travail
         2.3.1. Zwingendes Recht

   Bei Asset Deal: Übergang aller mit der erworbenen Geschäftstätigkeit verbundenen Mitarbeiter auf

    Erwerber

   Keine Änderung der Arbeitsverträge

   Übergang von Rechts wegen – zwingendes Recht – nicht abdingbar – kein Verzicht möglich

   Kein Widerspruchsrecht des Mitarbeiters

   Situation in Deutschland
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (7/8)

     2.3. Betriebsübergang Art.L.1224-1 Code du Travail
         2.3.2. Risiko Umgehung
   Risiko,   Mitarbeiter   vor   Kauf   Unternehmen   zu   entlassen,   um   Übergang   zu   vermeiden,
    betriebsbedingter Grund muss vorliegen und zeitliche Nähe zum Verkauf lässt auf Umgehung Artikel
    L. 1224- 1 Code du Travail schließen
   Jedoch Reorganisation und Personalreduzierung nach Erwerb möglich, wenn betriebsbedingte
    Gründe vorliegen:
   Wirtschaftliche Schwierigkeiten
   Reorganisation wegen Notwendigkeit Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit
2. Arbeitsrechtliche Besonderheiten Unternehmenserwerb (8/8)

     2.3. Betriebsübergang Art.L.1224-1 Code du Travail
            2.3.3. Sonderfall Erwerb Teilgeschäft und mehrfach zugeordnete Mitarbeiter
   Bei Teilerwerb Geschäft können Mitarbeiter mehreren Geschäftszweigen zugeordnet sein
   Bis Änderung Respr. Sept. 2020, entschied überwiegende Tätigkeit, ob Mitarbeiter übergeht oder
    nicht
   Seit September 2020 muss Arbeitsvertrag entsprechend der Zuordnung in Teilzeitverträge zwischen
    Erwerber und Zielgesellschaft geteilt werden, es sei denn Teilung unzumutbar
   Verzicht auf Teilung unwirksam, aber vermeidbar durch Rückübertragung im Wege einer
    Dreiparteienvereinbarung
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (1/7)

     3.1. Zwingende tarifvertragliche Bindung
         3.1.1    Zum Hintergrund
   Für fast alle Tätigkeiten flächendeckende zwingende Branchentarifverträge
   Fallsallgemeinverbindlich, gelten sie sobald Unternehmen in materiellen und geographischen
    Anwendungsbereich fällt, unabhängig von Mitgliedschaft Arbeitgeberverband
   Gelten daher neben Arbeitsvertrag und eventuellen Betriebsvereinbarungen
   Regeln abweichend vom Gesetz zu Gunsten des Arbeitnehmers oftmals Bestimmungen zur
    Mindestgehalt, Probezeit, Kündigungsfrist, Entlassungsabfindungen und Arbeitszeit

   Situation in Deutschland
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (2/7)

     3.1. Zwingende tarifvertragliche Bindung
          3.1.2    Welcher Tarifvertrag nach Veräußerung?
   Veräußerung Geschäft führt zur automatischen Kündigung des bisher geltenden Tarifvertrags
   Bei Abweichung Tarifvertrag des erworbenen Unternehmens vom Tarifvertrag des aufnehmenden Unternehmens,
    12 Monate Frist für Verhandlung (mit Gewerkschaftsvertretern bzw. falls nicht vorhanden, mit Betriebsrat)
    Übergangsbetriebsvereinbarung zwecks Harmonisierung divergierender kollektivrechtlicher Bestimmungen
   Einleitung Verhandlungen 3 Monate nach Kündigung (=Veräußerung)
   Falls keine Übergangsbetriebsvereinbarung, Fortgelten für 15 Monate nach Veräusserung (3 Monate Frist
    Einleitung Verhandlung + 12 Monate Verhandlungsfrist) vorheriger Tarifvertrag bei gleichzeitiger Anwendung der
    günstigeren Bestimmungen Tarifvertrag der aufnehmenden Gesellschaft
   Nach fruchtlosem Ablauf 15 Monatsfrist, nur noch Gehaltsanspruch nach altem Tarifvertrag

   Situation in Deutschland
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (3/7)

     3.2. Arbeitszeit
         3.2.1. Gundsatz
   Gesetzliche Arbeitszeit = 35 h/Woche, Abrechnung wöchentlich
   Überstundenzuschlag nach Tarifvertrag oder Gesetz,
   Gesetz: ersten 8 Überstunden 25% Zuschlag, danach 50 %
   Überstundenkontingent, bei Überschreitung zusätzlicher Ruhezeitausgleich 50%
     o gesetzlich 130 h/Jahr,
     o tarifvertraglich oft höher
   Verjährung Gehaltsansprüche = 3 Jahre
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (4/7)

     3.2. Arbeitszeit
         3.2.2. Pauschalvereinbarung
   Wochenpauschale: Gehalt deckt feste Zahl Überstunden ab, Voraussetzung = Mindestgehalt +
    Überstundezuschläge
   Jahrestagespauschale: Abrechnung nicht in Stunden, sondern in Tagen übers Jahr
   Voraussetzung:
     o per Betriebsvereinbarung oder Branchentarifvertrag vorgesehen
     o individuelle Pauschalvereinbarung
     o Umsetzung und Follow-up der Pauschale entsprechend Anforderungen Tarifvertrag und
        Rechtsprechung,
     o Anderenfalls Pauschale unwirksam und 35 h/ Woche = Gehaltsnachforderungen
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (5/7)

     3.3. Stellung Geschäftsführer
         3.3.1. Grundsatz
   Klare Trennung Arbeitsvertrag und Mandatsverhältnis
   Auf Arbeitsvertrag ist Arbeitsrecht anwendbar: Mindestgehalt, Arbeitszeit, Kündigungsschutz
    (unabhängig von Größe Unternehmen)
   Auf Mandatsverhältnis nur Gesellschaftsrecht anwendbar: kein Vergütungsanspruch, keine
    Arbeitszeitregelung, jederzeitige grundlose Abberufung (ad nutum) möglich
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (6/7)

     3.3. Stellung Geschäftsführer
         3.3.2. Doppelstellung
   Klare Trennung Arbeitsvertrag und Mandatsverhältnis (Gesellschaftsrecht anwendbar)
   Doppelstellung nur unter strengen Voraussetzungen möglich:
     o Vorliegen einer technischen, vom Mandat getrennten Aufgabe als Arbeitnehmer, wie zB
        Produktionsleiter, nicht erfüllt, wenn Aufgabe = Geschäftsführung
     o Weisungsgebundenheit und Berichtspflicht iR des Arbeitsverhältnisses
     o Getrennte Vergütung für Arbeitsvertrag und Mandat (Indiz für tatsächliches Vorliegen
        Doppelstellung)

   Situation in Deutschland
3. Arbeitsrechtliches Audit, worauf ist besonders zu achten? (7/7)

     3.3. Stellung Geschäftsführer
         3.3.3. Rechtsfolge bei Nichtvorliegen Voraussetzungen Doppelstellung?
   Arbeitsverhältnis wird von Mandat verdrängt, - Arbeitsvertrag ausgesetzt, lebt nach Ende Mandat
    wieder auf
   Bei Trennung muss erst Mandat beendet werden und dann Entlassung nach Arbeitsrecht
   Mitarbeiter verliert Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung, da kein wirksamer Arbeitsvertrag
    während des Mandats – ggf. Schadensersatzanspruch ggü. Arbeitgeber
   Wegen Suspendierung Arbeitsvertrag kein wirksamer Entlassungsgrund vorhaben – Tätigkeit vor
    Entlassung wurde als Mandatsträger ausgeübt – SE
Exec Avenue
Leaders matter. Impact matters. You matter.

    Unternehmenserwerb in Frankreich.
Fallstricke vermeiden: Erfolgsempfehlungen
       Frédérique Genton, LL.M Bielefeld HEC Paris
      Managing Partner Exec Avenue Deutschland GmbH
                 © Exec Avenue Frédérique GENTON      36
UNSERE GESCHÄFTSSTELLEN

  © Exec Avenue Frédérique GENTON   37
Die Gründen der Investoren in Frankreich
sich niederzulassen…
 Business Perspektive : Frankreich verfügt über zahlreiche Vorteile,
 die für Investoren günstig und gleichzeitig unverzichtbar sind, um
 Talente anzuziehen.

     Qualitativ hochwertige Infrastrukturen
     Hohe Lebensqualität
     Qualifizierte Arbeitskräfte
     Die Region Grand Est, ein attraktiver Standort und eine starke
      Investitionszone für deutsche Konzerne ; Paris zu teuer und zu dicht
     FAZIT
     Mit 409 neuen Projekten ist Frankreich einer der führenden Standorte
      für industrielle deutsche Investitionsprojekte, meist
      Erweiterungsprojekte bestehender Standorte
     Industrie und Logistik im Rampenlicht

                           © Exec Avenue Frédérique GENTON                   38
Die richtigen Fragen, die Sie sich stellen
müssen, bevor Sie nach Frankreich gehen…

 Welche Erfahrungen hat mein Unternehmen in Bezug auf die
  internationale Entwicklung?

 Wie kann man das aktuelle                Leistungsversprechen   auf   dem
  französischen Markt anpassen?

 Was sind die Stärken meines Unternehmens, um in Frankreich
  erfolgreich zu sein? Was sind die Hindernisse?

 Wer sind meine Mitbewerber?

 Welches Geschäftsführer- oder Expertenprofil muss ich suchen ?

                        © Exec Avenue Frédérique GENTON                       39
Zu vermeidende Fallstricke

 Keine ausreichende Vorbereitung auf die gewünschte
  Unternehmenskultur

 Geschäftsführer sind oft nicht bereit, die Unterschiede in den
  Unternehmenskulturen in vollem Umfang zu berücksichtigen, oder sie geben
  einfach zu, dass sie nicht in der Lage sind, diese Themen effektiv anzugehen.

 Doch der fehlende Fokus auf diese menschlichen Faktoren schwächt den
  Zusammenhalt der neuen Einheit und die Motivation ihrer Teams erheblich.

 Es geht nicht nur darum, zu entscheiden, wie das Kulturmodell der neuen Einheit
  aussehen wird, aber auch es im Laufe der Zeit zu managen.

 Schließlich lädt der interkulturelle Aspekt, dazu ein, intensiv mit einer lokalen,
  idealerweise bi-kulturellen Partnereinheit zu arbeiten und diese in das
  Projektteam einzubeziehen.

                             © Exec Avenue Frédérique GENTON                           40
Zu vermeidende Fallstricke

 Nicht ausreichende Planung und Umsetzung der zu
  realisierenden Synergien

 Falsche Schätzung des Geschäfts bzw Überschätzung der
  Businesspläne

 Zu wenig Bewusstsein für den Einfluss der Egos der
  Führungskräfte

 Fehler bei den Verhandlungsbedingungen des Deals

                    © Exec Avenue Frédérique GENTON       41
Kulturelle Unterschiede berücksichtigen :
Wie werden Sie erfolgreich?

 Vor dem Handeln als erster Schritt:

     Die kulturellen Unterschiede in Betracht ziehen
    (Machen wir es? Machen wir es nicht?)

 Als zweiter Schritt:

     in einem höchst wettbewerbsintensiven Umfeld und einem angespannten
      Arbeitsmarkt qualifizierte Geschäftsführer und Experte einstellen

                             © Exec Avenue Frédérique GENTON                42
Kulturelle Unterschiede:
             Zum Beginn…
Die Gefahren der “Ähnlichkeitsannahme”

 Das Gegenüber denkt, fühlt und handelt ähnlich

 So unterschiedlich können die Strategien gar nicht sein

 Die Arbeitsweisen sind unterschiedlich aber wir wollen doch nur
  das selbe: ERFOLGREICH SEIN

 Guter Wille und Engagement sind das Wichtigste, der Rest
  kommt dann automatisch

                         © Exec Avenue Frédérique GENTON
                                                                    43
Und jetzt…
Frankreich verstehen, deutsch-französische
     Geschäftsbeziehungen verstehen
      Französische Manager schätzen an Deutschen

          Zuverlässigkeit                               Professionalität
          Präzision                                     Teamgeist
          Höflichkeit                                   Ehrlichkeit
          Gründlichkeit                                 Organisationstalent
          Pünktlichkeit                                 Ernsthaftigkeit
          Pragmatismus                                  Effizienz

Quelle: JPB, Pierre de Bartha

                                © Exec Avenue Frédérique GENTON
                                                                                44
Aber…Clichés sind leider immer noch
                           vorhanden

       Pickelhauben-Effekt: steif und
                                                                 Pingelig und schwerfällig
        stur                                                      (lästig)
       Arrogant: Sie haben immer
        Recht. Die                                               Kein Humor und keine
        „deutsche Gewissheit“                                     Phantasie
       Hören nicht zu: Unmöglich                                Technisch gut, aber nicht
        deren Meinung zu ändern                                   genial
       Imperialisten, dominierend,
        aufdringlich, exzessiv                                   Gastfreundlich
       Rigoros*, aber nur in der Form,                          Lebemänner beim
        nicht inhaltlich                                          Biertrinken
        (*positive Bedeutung)

Quelle: JPBreuer/Pierre de Bartha
                                    © Exec Avenue Frédérique GENTON                           45
Gemeinschaftlicher vs individualistischer
                       Egoismus
       Stolz auf Gruppenleistung                         Stolz auf persönliche Leistung

       Denken an Allgemeinwohl                           Denken an den eigenen Vorteil

       Konformes Verhalten                               Missachtung von Konformität

       Streben nach Anerkennung                          Streben nach Bewunderung

       Soziales Verantwortungsgefühl                     Starkes Familiengefühl
        und Vorbildfunktion

       Außenorientierung                                 Innenorientierung

       Sicherheitsstreben                                Unabhängigkeitstreben

       Berechenbarkeit                                   Elitestreben

       Materialismus                                     Hedonismus

                                © Exec Avenue Frédérique GENTON
Quelle JPB, Pierre de Bertha                                                                46
Karrieremuster

       Frankreich                                Deutschland
• „Der Fallschirmspringer“           • „Der Bergsteiger“

• Führungsanspruch durch             • Führungsanspruch durch
  erreichtes Diplom                    Bewährung bei der
                                       praktischen Tätigkeit

                    © Exec Avenue Frédérique GENTON             47
Konfliktpotentiale in der Zusammenarbeit

                   Sachorientierung             Personenorientierung
     Wertschätzung von Strukturen               Regeln hinterfragen, individuelle Situation
                      und Regeln                berücksichtigen
                 Gleichheitsstreben             Durchsetzung eigener bzw.
                                                persönlicher Ziele
                Lineare Zeitplanung             Parallele Zeitplanung
 Abgrenzung von Lebensbereichen                 Lose Trennung von Lebensbereichen
            Internalisierte Kontrolle,          Autoritäre Kontrolle,
                    Selbststeuerung             Selbstbestimmung
            Gemeinsinn, Abstraktes              Individualismus
                  Allgemeinwesen                 und Dissens
Explizite und direkte Kommunikation             Implizite und indirekte Kommunikation

                                © Exec Avenue Frédérique GENTON                               48
Was bei Anwerbung von Führungskräften
            in Frankreich zu wissen ist
FAKTEN
  Zweisprachige Führungskräfte sind selten: Eher selten dass Franzosen Deutsch
    sprechen und mit der deutschen Kultur vertraut sind auch in Zeiten von
    Doppeldiplomen
  Erfolgreiche mittelständische Unternehmen mit weltweiter Ausstrahlung sind
    seltener
  Die Prestige der Großstadt ist noch sehr präsent
  Führung und Leitungsfunktion Übernehmen? Grandes Ecoles absolvieren!
  Keine Karriere vom Lehrling zum CEO in Frankreich!
  Ingenieure sind sehr gefragt. Ingenieure, die Deutsch sprechen, noch seltener
  Elite ist im Französischen nicht negativ besetzt

TIPP
   Französische Führungskräfte mit deren Wertesystemen und der Attraktivität des
   deutschen Mittelstands ansprechen, „verführen“ und denen den Raum zugestehen,
   Kreativität Ausdruck zu geben

                          © Exec Avenue Frédérique GENTON                          49
8 Grundvoraussetzungen
 für ein erfolgreiches Geschäft in Frankreich

1. Erstellen Sie einer vorläufigen Agenda und geben Sie sich mit den richtigen
   Partnern um, die kulturell die Brückenrolle übernehmen können
2. Planen Sie Ihre Einstellungen 12 bis 18 Monaten im Voraus
3. Stellen Sie als Geschäftsführer / Interim Manager «native Speakers» mit
   Kenntnissen von beiden Kulturen und Märkten ein
4. Suchen Sie sorgfältig Ihren Niederlassungsort, der nicht unbedingt in der
   „Région parisienne“ seien muss
5. Passen Sie Ihr vertriebliches Angebot an; "verfranzösischen" es, indem Sie die
   Kundenerwartungen identifizieren, verstehen und integrieren
6. Passen Sie Ihren kommerziellen Ansatz an, verführen Sie !
7. Systematisch mit Unterschieden umgehen und die zu realisierenden Synergien
   strukturell organisieren
8. Investieren Sie in eine deutsch-französische Management Review mit dem Ziel
   Synergien zu identifizieren, aber auch Unterschiede, um die      Integration zu
   beschleunigen
                               © Exec Avenue Frédérique GENTON                       50
FAZIT

 Trotz Corona ist Frankreich für deutsche Unternehmen heute attraktiver denn
  je

 Deutschland bleibt nach wie vor führender europäischer und zweiter
  internationaler Investor in Frankreich

 Erfolg in Frankreich erfordert Vorbereitung, Begleitung und die passenden
  deutsch-französischen bzw. internationalen Profile

                               © Exec Avenue Frédérique GENTON                51
Und zum Schluss...

„Würde man sich nicht                    DEUTSCH-FRANZÖSISCHE
zwingen, die Dinge                         SYNERGIEN
leidenschaftslos zu
betrachten, man könnte fast
ins Schwärmen geraten bei
der Vorstellung, was die
Potentiale Deutschlands und
Frankreichs gemeinsam
ergeben würden“
Konrad Adenauer

                  © Exec Avenue Frédérique GENTON               52
Frédérique GENTON
                               Partner Paris, Francfort
                              Frédérique ist Partnerin und Leiterin des Frankfurter Büros und zuständig für die
                              DACH Region bei Exec Avenue.

                              Im Jahr 2007 gründet Frédérique ihr eigenes Consulting-Unternehmen in
                              Deutschland. In dieser Funktion begleitet Sie KMU/Midcap-Unternehmen und
                              große Industriekonzerne, insbesondere französische und deutsche Unternehmen,
                              sowie deren Tochtergesellschaften im Ausland.

                              Ihre Interventionen sind vielfältig: Executive Search, individuelle und kollektive
                              Assessments,      Geschäftsführungs-      und    Teamcoaching,       einschließlich
                              interkulturelles Coaching, operative Diagnostik und Managementberatung,
                              Interimsmanagement und Geschäftsentwicklung.

                              Frédérique verfügt über anerkannte Kompetenzen                 im   Bereich    der
                              Managementberatung und internationaler Rekrutierung.

                              Bei Exec Avenue, a Eurosearch compagny, setzt Frédérique ihr gesamtes
                              deutsch-französisches Fachwissen ein, um Gesellschafter und Manager von
                              KMUs und großen Industriekonzernen in Frankreich, Deutschland und
                              international in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

fgenton@execavenue.com        Frédérique ist spezialisiert auf den Industrie- und Finanzsektor, die
                              Transformationsberatung für Aufsichtsräte und Vorstände, die Unterstützung für
Mobile : +49 176 620 475 68   Familienunternehmen (Familienverfassung), Leadership Assessments und
                              Management Reviews, kollaborative Intelligenz und das Team- und
                              Organisationscoaching, die internationale Integration von Führungskräften.

                               © Exec Avenue Frédérique GENTON                                                      53
Ihre Ansprechpartner:

                 Michael Heß                               Frédéric Berner
                 Direktor Landesbank Saar                  Geschäftsführer der Strategy &
                 Leiter des Pôle Franco-Allemand           Action GmbH
                 michael.hess@saarlb.de                    f.berner@strategy-action.com

                                                           Frédérique Genton
                 Steffen Paulmann                          LL.M, Managing Partner und
                 Rechtsanwalt, Partner, LPA-GGV            Geschäftsführerin von Exec Avenue
                 spaulmann@lpa-ggv.com                     Deutschland GmbH
                                                           fgenton@execavenue.com

                 Sandra Hundsdörfer
                 Rechtsanwältin, Partnerin, Mitglied des
                 German Desk, LPA-CGR avocats
                 shundsdorfer@lpalaw.com

                                                                                               54
Sie können auch lesen