Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...

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Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Wolkenstein
einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad

                                                            Mittwoch, 12. Dezember 2020 – Ausgabe Nr. 12

                                  Weihnachtszeit,
                                  			stille                                  Zeit ...
Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
2      Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020                                                           Wolkensteiner Anzeiger

Telefonnummern und Adressen                                         Öffnungszeiten
                                                                    Dienstag – Sonntag sowie an allen Feiertagen: 10:00 – 17:00 Uhr

                                                                    Gästebüro Warmbad
Stadtverwaltung Wolkenstein                                         (OT Warmbad, Am Kurpark 3, 09429 Wolkenstein)
Rathaus, Markt 13, 09429 Wolkenstein                                Telefon:        037369 151-15
Telefon:        037369 131-0                                        Fax:            037369 151-17
Fax:            037369 131-11                                       E-Mail:         info@warmbad.de
E-Mail:         verwaltung@stadt-wolkenstein.de                     Internet:       www.warmbad.de
Internet:       www.stadt-wolkenstein.de                            Öffnungszeiten
Öffnungszeiten                                                      Montag – Freitag: 09:00 – 18:00 Uhr
Montag, Mittwoch, Freitag:   09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:                    09:00 – 12:00 und 13:00 – 18:00 Uhr    Museum Schloss Wolkenstein mit militärhistorischer Ausstellung
Donnerstag:                  09:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr    (Schlossplatz 1, 09429 Wolkenstein)
                                                                    Telefon:          037369 87123
Bürgermeister                                                       E-Mail:           info@stadt-wolkenstein.de
Herr Wolfram Liebing                                       131-30   Militärhistorische Ausstellung:
E-Mail: bgm@stadt-wolkenstein.de                                    Mobil:            0163 4092766 (Herr Donner)
Sekretariat                                                         E-Mail:           info@museum-wolkenstein.de
Frau Berger                                                131-10   Internet:         www.museum-wolkenstein.de
E-Mail: verwaltung@stadt-wolkenstein.de                             Öffnungszeiten
                                                                    Dienstag – Sonntag und an Feiertagen: 10:00 – 17:00 Uhr, während
Amtsleiterin Kämmerei / Zentrale Verwaltung                         der Schulferien in Sachsen auch montags geöffnet, Schließtag: 24.12.
Frau Helbig                                                131-12
E-Mail: kaemmerei@stadt-wolkenstein.de                              Stadtbibliothek Wolkenstein
SB Anlagenbuchhaltung, Frau Drechsel                       131-13   (Markt 13, 09429 Wolkenstein)
SB Kasse, Frau Beyrich                                     131-15   Telefon:       037369 131-27
SB Steuern / Kasse, Frau Sprunk                            131-16   E-Mail:        stadtbibliothek@stadt-wolkenstein.de
E-Mail: kasse@stadt-wolkenstein.de                                  Öffnungszeiten
SB Personal / Haushalt, Frau Böhme                         131-17   Montag:        13:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: personalamt@stadt-wolkenstein.de                            Dienstag:      13:00 – 18:00 Uhr
SB Einwohnermeldeamt / Passamt / Gaststättenrecht                   Donnerstag:    13:00 – 18:00 Uhr
Frau Becker                                                131-18
E-Mail: einwohnermeldeamt@stadt-wolkenstein.de                      Bürgerschule Wolkenstein (Grundschule)
                                                                    (Turnerstraße 9, 09429 Wolkenstein)
SB Standesamt / Gewerbeamt                                          Telefon:         037369 9407
Frau Matzek                                                131-19   Fax:             037369 87298
E-Mail: standesamt@stadt-wolkenstein.de                             Hort:            037369 87299
SB Ordnungsamt / Kultur                                             E-Mail:          info@schule-wolkenstein.de
Herr Berger                                                131-20   Internet:        www.schule-wolkenstein.de
E-Mail: ordnungsamt@stadt-wolkenstein.de
                                                                    Kindertagesstätten
SB Gemeindlicher Vollzugsdienst                                     Kindertagesstätte „Regenbogen“
Herr Tausch                                               131-21   (OT Gehringswalde, Hauptstraße 20 k, 09429 Wolkenstein)
E-Mail: ordnungsamt@stadt-wolkenstein.de                            Telefon:       037369 8234
SB Jugend / FFW / Schule / allg. Verwaltung                         E-Mail:        kiga.gehringswalde@stadt-wolkenstein.de
Herr Richter                                               131-24   Kindertagesstätte „Zwergenland“
E-Mail: hauptamt@stadt-wolkenstein.de                               (OT Schönbrunn, Dorfstraße 38 b, 09429 Wolkenstein)
                                                                    Telefon:       037369 9685
Amtsleiter Bauverwaltung, Sicherheit und Ordnung
                                                                    E-Mail:        kiga.schoenbrunn@stadt-wolkenstein.de
Herr Voigt                                                 131-32
E-Mail: bauamt@stadt-wolkenstein.de
                                                                    Wertstoffhof Wolkenstein
SB Liegenschafts- und Wohnungsverwaltung
                                                                    Ortseingang (ehemals Deponie), 09429 Wolkenstein
Frau Lange                                                 131-35
                                                                    Telefon:       037369 131-36
E-Mail: liegenschaften@stadt-wolkenstein.de
                                                                    Öffnungszeiten
SB Allgemeine Bauverwaltung, Frau Ufer                     131-36
                                                                                    Dienstag         Donnerstag     Samstag
E-Mail: bauamt@stadt-wolkenstein.de
                                                                    Nov.            13:00 – 17:00    08:00 – 12:00 08:00 – 12:00
Bankverbindungen der Stadt Wolkenstein                              Dez. bis Feb.   geschlossen      geschlossen    08:00 – 12:00
Erzgebirgssparkasse                                                 März bis Okt.   14:00 – 18:00    08:00 – 12:00 08:00 – 12:00
BLZ: 87054000, Konto: 3125002000
IBAN: DE93870540003125002000, BIC: WELADED1STB                      Abwasserzweckverband Wolkenstein / Warmbad –
Deutsche Kreditbank AG                                              LSG Oberes Zschopautal
BLZ: 12030000, Konto: 0001409002                                    (Wolkensteiner Straße 10, 09518 Großrückerswalde)
IBAN: DE57120300000001409002, BIC: BYLADEM1001                      Telefon:           03735 266480
                                                                    Fax:               03735 266481
Gästebüros                                                          E-Mail:            info@azv-wolkenstein.de
Gästebüro Wolkenstein                                               Notfall / Havarie: 037369 879514
(Schlossplatz 1, 09429 Wolkenstein)
Telefon:         037369 87123                                       Silber-Therme Warmbad
Fax:             037369 87124                                       Öffnungszeiten
E-Mail:          info@stadt-wolkenstein.de                          Montag – Donnerstag, Sonntag: 09:00 – 22:00 Uhr
                                                                    Freitag, Sonnabend:           09:00 – 23:00 Uhr

                           Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 20.01.2021.
             Redaktionsschluss ist der 08.01.2021. Bitte geben Sie Ihre Texte und Anzeigen rechtzeitig ab.
Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
Wolkensteiner Anzeiger                                                Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020            3
                                                               hat in der Vergangenheit immer zur Region gehört. Viele
Der Bürgermeister informiert                                   ehemaligen Heimarbeiterinnen, es waren meist Frauen,
                                                               haben es nur getan, weil andere Verdienstmöglichkeiten
Die Pyramiden drehen sich etwas einsam, Genuss ist             fehlten. Das Erzgebirge hatte viele tolle Unternehmer, die-
möglich – wie gute Nachbarschaft, Probleme mit der             ses Mal waren es meist Männer, die ganze Orte sozial ent-
Kita-Betreuung – nicht nur ein C…-Fall, erfolgreich            wickelt haben. Die soziale Marktwirtschaft wäre doch ein
5 Millionen € nach Hochwasserschäden 2013 verbaut,             gesellschaftliches Ziel, auch bei der Verteilung der jetzigen
gemeinsame Beispiele von Veranstaltungen und ein be-           Hilfsgelder. Allein ein großer Reisekonzern bekommt unge-
sonderer Gruß an Hotels, Gastronomen, Künstler mit             fähr 40 € pro Einwohner von Deutschland Hilfe! Dies ist nur
Berufsverbot, das Miteinander mit den Kirchgemeinden,          ein Riese, der gestützt wird und wie andere Riesen vor der
geruhsamer Jahresausklang, lasst uns 2021 zu neuen             Krise schon stark wankte. Für die Bereitschaft der Bevöl-
Zielen aufbrechen, ein Dank euch ALLEN für das Jahr            kerung bedarf es mehr Wahrheiten. Deutschland hat viel
2020!                                                          großzügiger geholfen, als die anderen Länder. Dies stehen
                                                               wir als Land materiell nicht durch, also kommen wir doch an
Liebe Bürgerinnen und Bürger, liebe Unternehmerinnen           den Punkt eines breiten Schulterns der Aufgaben. Nehmt
und Unternehmer, sehr geehrte Gäste!                           uns doch alle auf diesem Weg durch Ehrlichkeit mit, die Be-
                                                               völkerung, den Mittelstand, das Kleingewerbe, die Kunst
An den Abenden sind die Ortsbilder mit den Pyramiden           und auch uns „kleinen“ Bürgermeister.
ganz anheimelnd. Der erste Advent war dagegen schon
etwas trostlos. Unsere Heimat Erzgebirge gehört zu den         Dabei können wir als Stadt auch in diesem Jahr auf viel Er-
Spitzenreitern in Deutschland, leider in der C … Statistik.    reichtes zurückblicken. Die Hochwassermaßnahmen 2013
Eigentlich sind wir der Spitzenreiter, was das Weihnachts-     sind mit der Maßnahme in Falkenbach abgeschlossen wor-
fest betrifft. So stehen wir in diesem Jahr vor einer neuen    den. Die Abrechnungsarbeiten laufen noch, aber die Bau-
Herausforderung, die uns etwas zu den Weihnachtsfesten         arbeiter auf diesem Feld haben das Stadtgebiet verlassen.
unserer Vorfahren zurückführen könnte. Wohnen wir nicht        Dank der großzügigen Unterstützung unseres Freistaates
nur in unseren Wohnungen, sondern genießen wir es in           Sachsen konnten wir Schäden von 5 Millionen € an unserer
warmen, nach dem jeweiligen Geschmack eingerichteten           Infrastruktur ausbessern. Meist stehen Sie/ihr als Grund-
Wohnungen leben zu können. Wir alle gehören doch zu            stückseigentümer positiv hinter den Einschränkungen, die
den wohlhabenden Menschen dieses Planeten. Welche              am Ende eine Verbesserung zur Folge haben. Schön ist es,
persönliche Sicherheit und Geborgenheit bietet uns diese       wenn es im Miteinander geht. Wenn wir einst von dieser
Insel Gesamtwolkenstein beiderseits des Zschopautales          Erde gehen, können wir nicht einen cm² mitnehmen. Wir
mitten im Kontinent Europa. Dieses Leben in einer so lan-      können jedoch unseren Nachkommen ein positives Erbe
gen Friedensphase für unsere Heimat ist doch ein ganz          hinterlassen. Wir müssen es nicht!
großes Geschenk, dessen wir uns freuen sollten. Genau
aus dem Grund wünsche ich uns die Erkenntnis einer gu-         Vielen Dank ALLEN, die in diesem Jahr unsere Gemein-
ten Nachbarschaft als erstrebenswertes Ziel im Alltag. Zur     schaft so unterstützt haben. Es gab sofort im Frühjahr
Vergangenheitsbewältigung gehört die Einsicht, auch der        Meldungen als Unterstützer, was wir zum Glück so nicht
sich im Recht glaubende, könnte dem Zufall geschuldet,         gebraucht haben. Wir haben gemeinsam mit Warmbad,
eine andere Handlung begangen haben und das weiße              der Schlossbelegschaft und den Vereinen einige Veran-
Mäntelchen der Unschuld hätte dann schnell schmutzige          staltungen für uns und unsere Gäste geschafft. Es wa-
Flecke von einer möglichen Schuld. Mein Nachbar kann           ren mit Bedacht geplante und Vorsicht walten lassende
mein einziger Retter beim Schlaganfall im Garten sein!         Höhepunkte, ohne Angstfaktor. Sie verbreiteten Freude
Nachbarschaft bedarf Pflege, pflegen wir sie!                  und keine steigenden Infektionszahlen. Mit diesen Erfah-
                                                               rungen können wir optimistisch in die Zukunft schauen.
Am 2. Dezember haben wir Teile der Kita Schönbrunn             Ebenso trägt uns die gute Zusammenarbeit mit unseren
ebenfalls schließen müssen. Die Maßnahmen zur Eindäm-          Kirchgemeinden durch den Tag. Mit unseren Partnerstäd-
mung sind nicht alle logisch, aber kranke Kinder gehören       ten sind wir im Austausch und an dieser Stelle Grüße nach
ins Bett und nicht in Einrichtungen. So wird aus einem fa-     Bad Bentheim, Ruppertshofen und Postoloprty.
miliären Krankheitsherd ein Problem für viele Familien. Als
Arbeitgeber habe ich eine Verantwortung für die Gesamt-        Besonders unseren Gastronomiebetrieben, den Beherber-
belegschaft. Leider sind wir um die massiven Schließungen      gungsunternehmen und Hotels wünsche ich eine baldige
nicht mehr herumgekommen. Es ist niemanden ein Vorwurf         Umsetzung ihrer Konzepte. Unsere Silber-Therme ist eine,
zu machen, der krank wird. Wenn ich jedoch merke, dass         die Gesundheit fördernde Einrichtung, was genau in dieser
mein Kind oder ich Krankheitssymptome habe, sollte so          Jahreszeit von Bedeutung ist.
viel Verständnis da sein, das Kind nicht in die Einrichtung
zu bringen. Eigentlich kein schöner Text für Weihnachts-       Manches Althergebrachte wird uns für die Zukunft nicht
gedanken. Die vielen Gespräche mit dem Personal haben          helfen. Wir benötigen keine Abschottung, sondern Zuzug
doch vieles aus der Vergangenheit ans Licht gebracht. Kin-     an Personen, Ideen, Kreativität und den Willen, es hier
der mit Fieber gehören ins Bett und nicht mit Fiebersaft ge-   umzusetzen. Diese Personen, die dies hier wollen, sollten
dopt in Kindereinrichtungen. Es bedarf an der Stelle auch      wir alle willkommen heißen, denn es gehört zu unserer Zu-
mancher Einsicht in Unternehmen. Ein gutes Miteinander in      kunft, wenn wir eine wollen. Der Erhalt des Ist-Standes ist
Unternehmen ist eine andere Rendite für die Entwicklung.       gewaltiger Rückschritt. Wer dies anzweifelt, sollte sich mit
Das Geschrei nach Heimarbeit ist es nicht unbedingt. Es        der Bevölkerungsentwicklung im Erzgebirge befassen.
Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
4     Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020                                                    Wolkensteiner Anzeiger
Das Weihnachtsfest wird in diesem Jahr etwas ruhiger            (2) Nach dem Stand vom 31.12. 2019 beträgt die Ein-
werden, genießen wir diese Besinnung. Silvester wird                wohnerzahl der Stadt 3899 Einwohner. Die Zahl der
auch etwas ruhiger werden, freuen wir uns auf das neue              Stadträte wird gemäß § 29 Abs. 2 SächsGemO auf 16
Jahr. Es wird gesellschaftliche Vorgaben geben, deren Ein-          festgesetzt.
haltung sinnvoll ist. Dies sollte unsere Kreativität anregen.
Ich freue mich auf gemeinsame Erlebnisse auf unserem            § 4 Beschließende Ausschüsse
Gebiet von 30,5 km².
                                                                (1) Es werden folgende beschließende Ausschüsse gebil-
Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest, viel Ge-                det:
sundheit mit Glück und kollektive Kreativität für 2021
wünschen ALLEN:                                                     1. der Verwaltungsausschuss,
                                                                    2. der Technische Ausschuss.
Die Verwaltung, der Stadtrat
und euer, etwas eigenwilliger Bürgermeister                     (2) Jeder dieser Ausschüsse besteht aus dem Bürgermei-
                                                                    ster als Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern des
                                                                    Stadtrates. Der Stadtrat bestellt die Mitglieder und
                                                                    deren weitere Stellvertreter in gleicher Zahl wider-
Wolfram Liebing                                                     ruflich aus seiner Mitte. Dies gilt entsprechend für die
                                                                    Ausschussbesetzung im Benennungsverfahren nach
                                                                    § 42 Abs. 2 Satz 4 und 5 SächsGemO.

Öffentliche Bekanntmachungen                                    (3) Den beschließenden Ausschüssen werden die in
                                                                    den §§ 6 und 7 bezeichneten Aufgabengebiete zur
                                                                    dauernden Erledigung übertragen. Im Rahmen ihrer
Hauptsatzung der Stadt Wolkenstein                                  Zuständigkeit entscheiden die beschließenden Aus-
                                                                    schüsse an Stelle des Stadtrates. Innerhalb ihres Ge-
Aufgrund von § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 der           schäftskreises sind die beschließenden Ausschüsse
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen in der Fas-               zuständig für:
sung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl.
S. 62), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom           1. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
15. Juli 2020 (SächsGVBl. S. 425), hat der Stadtrat der                Auszahlungen von mehr als 3.000 Euro, aber nicht
Stadt Wolkenstein am 2. November 2020 mit der Mehrheit                 mehr als 6.000 Euro im Einzelfall, soweit sie nicht
der Stimmen aller Mitglieder des Stadtrates die folgende               innerhalb des Budgets gedeckt werden können,
Hauptsatzung beschlossen:                                           2. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
                                                                       Aufwendungen von mehr als 3.000 Euro, aber
                                                                       nicht mehr als 6.000 Euro im Einzelfall, soweit die
ERSTER TEIL – ORGANE DER STADT                                         wirtschaftliche Verursachung noch nicht eingetre-
                                                                       ten ist und eine Deckung innerhalb des Budgets
§ 1 Organe der Stadt                                                   nicht möglich ist.
                                                                    3. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen
Organe der Stadt sind der Stadtrat und der Bürgermeister.              Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Ver-
                                                                       ursachung bereits eingetreten ist, von mehr als
                                                                       3.000 Euro, aber nicht mehr als 6.000 Euro im
ERSTER ABSCHNITT – STADTRAT                                            Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets
                                                                       gedeckt werden können.
§ 2 Rechtsstellung und Aufgaben des Stadtrates
                                                                (4) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürger und das Haup-            Ausschüsse nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen
torgan der Stadt. Er führt die Bezeichnung Stadtrat. Der            sich diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen Vor-
Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt           gang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs in meh-
fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt,           rere Teile zur Begründung einer anderen Zuständigkeit
soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig             ist nicht zulässig. Als Zerlegung eines wirtschaftlichen
ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten                 Vorgangs zählt nicht die Vergabe eines Auftrags als
überträgt. Der Stadtrat überwacht die Ausführung seiner             Nachtrag. Als Auftragswert für die Vergabe eines
Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen                 Nachtrags gilt allein der Wert des Nachtrags. Über ei-
in der Stadtverwaltung für deren Beseitigung durch den              nen Nachtrag entscheidet das Gremium, das wertmä-
Bürgermeister.                                                      ßig für die Vergabe des Nachtrags ohne Hinzurech-
                                                                    nung des Auftragswerts des ursprünglichen Auftrags
§ 3 Zusammensetzung des Stadtrates                                  zuständig ist. Bei voraussehbar wiederkehrenden
                                                                    Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf den Jah-
(1) Der Stadtrat besteht aus den Stadträten und dem                 resbetrag.
    Bürgermeister als Vorsitzenden.
Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
Wolkensteiner Anzeiger                                             Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020         5
§ 5 Beziehungen zwischen dem Stadtrat und den be-               3. die Ausführung von Maßnahmen bei Gesamtko-
schließenden Ausschüssen                                           sten von mehr als 10.000 Euro bis zu 40.000 Euro,
                                                                4. die Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lie-
(1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt von besonderer           ferungen und Dienstleistungen) bei Auftrags-
    Bedeutung ist, können die beschließenden Ausschüs-             werten von mehr als 10.000 Euro bis zu 40.000
    se die Angelegenheit dem Stadtrat mit den Stimmen              Euro,
    eines Fünftels aller Mitglieder zur Beschlussfassung        5. die Stundung von Forderungen von mehr als zwei
    unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine Behandlung ab,           Monaten bis zu sechs Monaten in uneingeschränk-
    entscheidet der zuständige beschließende Ausschuss.            ter Höhe, von mehr als sechs Monaten in einer Grö-
                                                                   ßenordnung von 3.000 Euro bis zu 50.000 Euro,
(2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an sich ziehen         6. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt oder die
    und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, so-              Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung
    lange sie noch nicht vollzogen sind, ändern oder auf-          von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von
    heben. Der Stadtrat kann den beschließenden Aus-               Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Nieder-
    schüssen allgemein oder im Einzelfall Weisungen                schlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen
    erteilen.                                                      das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall mehr als
                                                                   1.000 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro be-
(3) Angelegenheiten, deren Entscheidung dem Stadtrat               trägt,
    vorbehalten ist, sollen dem zuständigen beschlie-           7. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anlage-
    ßenden Ausschuss zur Vorberatung zugewiesen wer-               vermögens im Buchwert von mehr als 3.000 Euro,
    den. Auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Fünftels           aber nicht mehr als 6.000 Euro im Einzelfall,
    aller Mitglieder des Stadtrates sind sie dem zuständi-      8. die Entscheidung über die Annahme oder Vermitt-
    gen beschließenden Ausschuss zur Vorberatung zu                lung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen
    überweisen.                                                    Zuwendungen gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO
                                                                   von mehr als 50 Euro, sofern die Entscheidung
(4) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Be-              nicht gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 14 dem Bürgermeister
    schlüsse zweier Ausschüsse, so hat der Bürgermeister           obliegt,
    den Vollzug der Beschlüsse auszusetzen und die Ent-         9. alle übrigen Angelegenheiten, für die nicht nach §
    scheidung des Stadtrates herbeizuführen.                       7 Abs. 1 der Technische Ausschuss zuständig ist.

§ 6 Verwaltungsausschuss                                     § 7 Technischer Ausschuss

(1) Der Geschäftskreis des Verwaltungsausschusses um-        (1) Die Zuständigkeit des Technischen Ausschusses um-
    fasst folgende Aufgabengebiete:                              fasst folgende Aufgabengebiete:

    1. Personalangelegenheiten, allgemeine Verwal-              1. Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tief-
       tungsangelegenheiten,                                        bau, Vermessung),
    2. Finanz- und Haushaltswirtschaft einschließlich           2. Versorgung und Entsorgung,
       Abgabenangelegenheiten,                                  3. Straßenbeleuchtung, technische Verwaltung der
    3. Schulangelegenheiten, Angelegenheiten nach                   Straßen, Bauhof, Fuhrpark,
       dem Kindertagesstättengesetz,                            4. Verkehrswesen,
    4. soziale und kulturelle Angelegenheiten,                  5. Feuerlöschwesen sowie Katastrophen- und Zivil-
    5. Gesundheitsangelegenheiten,                                  schutz,
    6. Marktangelegenheiten,                                    6. Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,
    7. Beratung aller Angelegenheiten im Zusammen-              7. technische Verwaltung stadteigener Gebäude,
       hang mit der Kur- und Gesundheitszentrum                 8. Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park-
       Warmbad Wolkenstein GmbH, die der Entschei-                  und Gartenanlagen,
       dung des Stadtrates unterliegen.                         9. Umweltschutz, Landschaftspflege und Gewässe-
                                                                    runterhaltung
(2) Innerhalb seines Geschäftskreises entscheidet der           10. Verwaltung der städtischen Liegenschaften ein-
    Verwaltungsausschuss über:                                      schließlich der Waldbewirtschaftung, Jagd, Fi-
                                                                    scherei und Weide.
    1. die Einstellung, Höhergruppierung, Entlassung
       und sonstige personalrechtliche Entscheidungen        (2) Innerhalb des vorgenannten Geschäftskreises ent-
       von Beschäftigten der Entgeltgruppen TVöD ab 9            scheidet der Technische Ausschuss über:
       und der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungs-
       dienst der Entgeltgruppen S 9 sowie alle unbe-           1. die Erklärung des Einvernehmens der Stadt bei der
       fristeten Einstellungen aller Entgeltgruppen. Alle          Entscheidung über
       weiteren Entscheidungen obliegen dem Stadtrat.              a) die Zulassung von Ausnahmen von der Verän-
    2. die Bewilligung von nicht durch das Budget ge-                  derungssperre,
       deckten Zuschüssen von mehr als 3.000 Euro bis              b) die Zulassung von Ausnahmen und die Ertei-
       zu 6.000 Euro,                                                  lung von Befreiungen von den Festsetzungen
                                                                       des Bebauungsplanes,
Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
6     Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020                                             Wolkensteiner Anzeiger
       c) die Zulassung von Vorhaben während der               sachkundige Einwohner und Sachverständige zur Be-
          Aufstellung eines Bebauungsplanes,                   ratung einzelner Angelegenheiten hinzuziehen.
       d) die Zulassung von Vorhaben innerhalb der im
          Zusammenhang bebauten Ortsteile,
       e) die Zulassung von Vorhaben im Außenbereich,      ZWEITER ABSCHNITT – BÜRGERMEISTER
          wenn die jeweilige Angelegenheit für die städ-
          tebauliche Entwicklung der Stadt nicht von       § 9 Rechtsstellung des Bürgermeisters
          grundsätzlicher Bedeutung oder von beson-
          derer Wichtigkeit ist,                           (1) Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates
       f) die Teilungsgenehmigungen,                           und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt.

    2. die Stellungnahmen der Stadt zu Bauanträgen,        (2) Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf
    3. die Planung und Ausführung einer Baumaßnahme            Zeit. Seine Amtszeit beträgt sieben Jahre.
       (Baubeschluss) und die Genehmigung der Bauun-
       terlagen bei voraussichtlichen bzw. tatsächlichen   § 10 Aufgaben des Bürgermeisters
       Gesamtbaukosten von nicht mehr als 40.000 Euro
       im Einzelfall,                                      (1) Der Bürgermeister ist für die sachgemäße Erledigung
    4. die Vergabe der Bauleistungen bei Auftragswerten        der Aufgaben und den ordnungsmäßigen Gang der
       von über 10.000 Euro bis zu 40.000 Euro ein-            Stadtverwaltung verantwortlich und regelt die inne-
       schließlich der mit der Baumaßnahme zusammen-           re Organisation der Stadtverwaltung. Er erledigt in
       hängenden und im Auftragswert untergeordneten           eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden
       Leistungen sowie die Vergabe von Aufträgen über         Verwaltung und die ihm sonst durch Rechtsvorschrift
       Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen)           oder vom Stadtrat übertragenen Aufgaben.
       von mehr als 10.000 Euro bis zu 40.000 Euro,
    5. Anträge auf Zurückstellung von Baugesuchen und      (2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur
       von Teilungsgenehmigungen,                              Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht
    6. die Erteilung von Genehmigungen und Zwischen-           bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung han-
       bescheiden für Vorhaben und Rechtsvorgänge              delt:
       nach dem zweiten Kapitel des Baugesetzbuches
       (Städtebauordnung),                                     1. Bewirtschaftung der Ansätze im Ergebnis- und Fi-
    7. die Veräußerung und dingliche Belastung, den Er-           nanzhaushalt innerhalb der durch den Haushalts-
       werb und Tausch von Grundeigentum oder grund-              plan festgesetzten Budgets mit Ausnahme der
       stücksgleichen Rechten, wenn der Buchwert mehr             a) Entscheidung über die Ausführung von Maß-
       als 1.000 Euro, aber nicht mehr als 5.000 Euro im              nahmen bei Gesamtkosten von mehr als
       Einzelfall beträgt,                                            10.000 Euro,
    8. Verträge über die Nutzung von Grundstücken                 b) Vergabe von Aufträgen über Leistungen (Lie-
       oder beweglichen Vermögen bei einem jährlichen                 ferungen und Dienstleistungen) bei Auftrags-
       Miet- oder Pachtwert von mehr als 3.000 Euro,                  werten von mehr als 10.000 Euro
       aber nicht mehr als 6.000 Euro im Einzelfall, bei          c) Vergabe der Bauleistungen bei Auftrags-
       der Vermietung stadteigener Wohnungen in un-                   werten von über 10.000 Euro einschließlich
       beschränkter Höhe.                                             der mit der Baumaßnahme zusammenhän-
                                                                      genden und im Auftragswert untergeord-
§ 8 Beratende Ausschüsse                                              neten Leistungen,
                                                               2. die Zustimmung zu überplanmäßigen und außer-
(1) Es wird folgender beratender Ausschuss gebildet:              planmäßigen Auszahlungen bis zu 3.000 Euro im
                                                                  Einzelfall, soweit sie nicht innerhalb des Budgets
    1. Ausschuss zur Stadtentwicklung Wolkenstein                 gedeckt werden können,
       Ortsteil Warmbad                                        3. die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen
                                                                  Aufwendungen bis zu 3.000 Euro im Einzelfall, so-
(2) Aufgabe des Ausschusses zur Stadtentwicklung Wol-             weit die wirtschaftliche Verursachung noch nicht
    kenstein Ortsteil Warmbad ist es, Maßnahmen der               eingetreten ist und eine Deckung innerhalb des
    Stadt auf dem Gebiet der Stadtentwicklung Wolken-             Budgets nicht möglich ist,
    stein Ortsteil Warmbad anzuregen, an ihrer Durch-          4. die Bestätigung der über- und außerplanmäßigen
    führung mitzuwirken sowie die Tätigkeit der die               Aufwendungen, soweit deren wirtschaftliche Ver-
    Stadtentwicklung Wolkenstein Ortsteil Warmbad ge-             ursachung bereits eingetreten ist, bis zu 3.000
    staltenden Kräfte zu fördern.                                 Euro im Einzelfall, und eine Deckung innerhalb des
                                                                  Budgets nicht möglich ist,
(3) Der Ausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und 6           5. die befristete Einstellung, Höhergruppierung,
    weiteren Mitgliedern des Stadtrates. Der Ausschuss            Entlassung und sonstigen personalrechtlichen
    wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte, der inso-            Entscheidungen von Beschäftigten bis Entgelt-
    weit die Aufgaben des Bürgermeisters wahrnimmt;               gruppe 8 und der Beschäftigten im Sozial- und
    der Bürgermeister hat das Recht, an den Sitzungen             Erziehungsdienst der Entgeltgruppen S 8b, von
    des Ausschusses teilzunehmen. Der Ausschuss kann              Aushilfen, Auszubildenden, Praktikanten und an-
Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
Wolkensteiner Anzeiger                                               Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020          7
        deren in Ausbildung stehenden Personen in den              Fällen hat der Stadtrat über den Widerspruch zu ent-
        im Stellenplan festgelegten Grenzen.                       scheiden.
    6. die Gewährung von unverzinslichen Lohn- und
        Gehaltsvorschüssen sowie von Unterstützungen           § 11 Stellvertretung des Bürgermeisters
        und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen der vom
        Stadtrat erlassenen Richtlinien,                       Der Stadtrat bestellt aus seiner Mitte einen 1. und 2.
    7. die Bewilligung von nicht durch das Budget ge-          Stellvertreter des Bürgermeisters. Die Stellvertretung be-
        deckten Zuschüssen bis zu 3.000 Euro im Einzelfall,    schränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.
    8. die Stundung von Forderungen im Einzelfall bis
        zu zwei Monaten in unbeschränkter Höhe, bis zu         § 12 Gleichstellungsbeauftragter
        sechs Monaten und bis zu einem Höchstbetrag
        von 3.000 Euro,                                        (1) Der Stadtrat bestellt einen Beauftragten für die
    9. den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die                Gleichstellung von Frau und Mann. Der Beauftragte
        Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung             ist ehrenamtlich tätig.
        von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von
        Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Nieder-        (2) Der Gleichstellungsbeauftragte wirkt auf die Verwirk-
        schlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das         lichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von
        Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als        Frau und Mann im Zuständigkeitsbereich der Stadt
        1.000 Euro beträgt,                                        hin.
    10. die Veräußerung und dingliche Belastung, der
        Erwerb und Tausch von Grund¬eigentum oder              (3) Der Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung
        grundstücksgleichen Rechten im Buchwert bis zu             seiner Tätigkeit unabhängig. Er hat das Recht, an den
        1.000 Euro im Einzelfall,                                  Sitzungen des Stadtrates und der für seinen Aufga-
    11. Verträge über die Nutzung von Grundstücken oder            benbereich zuständigen Ausschüsse mit beratender
        beweglichem Vermögen bis zu einem jährlichen               Stimme teilzunehmen. Ein Antrags- oder Stimmrecht
        Miet- oder Pachtwert von 3.000 Euro im Einzelfall,         steht dem Gleichstellungsbeauf-tragten dabei nicht
    12. die Veräußerung von sonstigen Teilen des Anla-             zu. Die Stadtverwaltung unterstützt den Gleichstel-
        gevermögens im Buchwert bis zu 3.000 Euro im               lungsbeauftragten bei der Erfüllung seiner Aufgaben.
        Einzelfall,
    13. die Bestellung von Sicherheiten, die Übernah-
        me von Bürgschaften und von Ver-pflichtungen           ZWEITER TEIL – MITWIRKUNG DER EINWOHNER
        aus Gewährverträgen und den Abschluss der ih-
        nen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsge-           § 13 Einwohnerversammlung
        schäfte, soweit sie im Einzelfall den Betrag von
        5.000 Euro nicht übersteigen,                          Allgemein bedeutsame Stadtangelegenheiten sollen mit
    14. die Annahme oder Vermittlung von Spenden,              den Einwohnern erörtert werden. Zu diesem Zweck soll
        Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu-              der Stadtrat mindestens einmal im Jahr eine Einwoh-
        gunsten von Museen, Bibliotheken und Archiven,         nerversammlung anberaumen. Eine Einwohnerversamm-
        deren Träger die Stadt ist, sowie für die Annahme      lung ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern
        oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und          beantragt wird. Der Antrag muss unter Bezeichnung der
        ähnlichen Zuwendungen bis zu einem Wert von            zu erörternden Angelegenheiten schriftlich eingereicht
        50 Euro im Einzelfall.                                 werden. Der Antrag muss von mindestens zehn vom Hun-
                                                               dert der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet ha-
(3) Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Stadtrates          ben, unterzeichnet sein.
    widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie
    rechtswidrig sind; er kann ihnen widersprechen, wenn       § 14 Einwohnerantrag
    er der Auffassung ist, dass sie für die Stadt nachteilig
    sind. Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens        Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten, für die er zu-
    jedoch binnen einer Woche nach Beschlussfassung            ständig ist, innerhalb von drei Monaten behandeln, wenn
    gegenüber den Stadträten ausgesprochen werden.             dies von den Einwohnern beantragt wird. Der Antrag
    Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. Gleich-         muss unter Bezeichnung der zu behandelnden Angele-
    zeitig ist unter Angabe der Widerspruchsgründe eine        genheit schriftlich eingereicht werden. Der Antrag muss
    Sitzung einzuberufen, in der erneut über die Ange-         von mindestens zehn vom Hundert der Einwohner, die das
    legenheit zu beschließen ist; diese Sitzung hat spä-       16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.
    testens vier Wochen nach der ersten Sitzung statt-
    zufinden. Ist nach Ansicht des Bürgermeisters auch         § 15 Bürgerbegehren
    der neue Beschluss rechtswidrig, muss er ihm erneut
    widersprechen und unverzüglich die Entscheidung            Die Durchführung eines Bürgerentscheides nach § 24
    der Rechtsaufsichtsbehörde über die Rechtmäßigkeit         SächsGemO kann schriftlich von den Bürgern der Stadt
    herbeiführen.                                              beantragt werden (Bürgerbegehren). Das Bürgerbegeh-
                                                               ren muss von mindestens zehn vom Hundert der Bürger
(4) Absatz 3 gilt entsprechend für Beschlüsse, die durch       der Stadt unterzeichnet sein.
    beschließende Ausschüsse gefasst werden. In diesen
Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
8     Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020                                                 Wolkensteiner Anzeiger
§ 16 Bürgerfragestunde                                       - 50,00 € von einem Spender für die Kindertagesstätte
                                                               „Zwergenland“ Schönbrunn
Zu jeder ordentlichen Sitzung des Stadtrates ist eine Bür-   - 245,00 € von mehreren Spendern für die Freiwillige
gerfragestunde einzuplanen.                                    Feuerwehr Wolkenstein, OF Gehringswalde
                                                             - 3.596,00 € von einem Spender für die Freiwillige Feuer-
                                                               wehr Wolkenstein, OF Wolkenstein
DRITTER TEIL – SONSTIGE VORSCHRIFT                           - 40,00 € von einem Spender für die Kindertagesstätte
                                                               „Regenbogen“ Gehringswalde
§ 17 Inkrafttreten                                           - 350,00 € von mehreren Spendern für das Heimatmuse-
                                                               um Wolkenstein
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Be-      - 195,00 € von mehreren Spendern für die Stadtbiblio-
kanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung     thek Wolkenstein
der Stadt Wolkenstein in der Fassung vom 22. Juli 2014
außer Kraft.                                                 Abstimmungsergebnis
                                                             Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister:   17
                                                             davon anwesend:                                          13
Wolkenstein, den 3. November 2020                            stimmberechtigt:                                         13
                                                             Ja-Stimmen:                                              13
                                                             Nein-Stimmen:                                             0
Wolfram Liebing                                              Stimmenthaltungen:                                        0
Bürgermeister

                                                             Tatsächlicher Beschluss Nr. 29/2020
Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Sachsen (SächsGemO):                       Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein stimmt der Hauptsat-
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder         zung der Stadt Wolkenstein in der vorliegenden Form zu.
Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein
Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig      Abstimmungsergebnis
zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn                     Mitglieder des Stadtrats einschließlich Bürgermeister:   17
1. die Ausfertigung dieser Satzung nicht oder fehlerhaft     davon anwesend:                                          13
    erfolgt ist,                                             stimmberechtigt:                                         13
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die   Ja-Stimmen:                                              12
    Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung          Nein-Stimmen:                                             0
    verletzt worden sind,                                    Stimmenthaltungen:                                        1
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
    SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen
    hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
                                                             Kulturelle Einrichtungen
    a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss bean-
       standet hat oder                                      Museum im Schloss
    b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift
       gegenüber der Gemeinde, unter Bezeichnung des         Objekt des Monats Dezember
       Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
       schriftlich geltend gemacht worden ist.               Eng verbunden mit dem Silberbergbau um Wolkenstein ist
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend ge-     dieser Klumpen Gestein. Dass daraus mal eines der wert-
macht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1         vollsten Metalle werden kann, ist auf den ersten Blick nicht
genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend ma-       ersichtlich. Aber dieser unscheinbare Stein ist tatsächlich
chen.                                                        gediegen Silber. Gediegen Metalle sind chemische Ele-
                                                             mente, die in der Natur in ihrer reinen Form vorkommen.
                                                             Dazu gehören vor allem die Edelmetalle Silber, Gold, Platin
Aus dem Stadtrat                                             und Kupfer.

Gefasste Beschlüsse der 9. öffentlichen
Beratung des Stadtrates der
Stadt Wolkenstein am 2. November 2020

Tatsächlicher Beschluss Nr. 28/2020

Der Stadtrat der Stadt Wolkenstein stimmt gemäß § 73
Abs. 5 SächsGemO der Annahme und Vermittlung fol-
gender Spenden, die der Bürgermeister im Rahmen seiner
Zuständigkeit erhalten hat, zu:
Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
Wolkensteiner Anzeiger                                               Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020           9
Für Wolkenstein ist das Silber von besonderer Bedeutung.       versorgen. Wer es vor Weihnachten nicht mehr schaffen
Das erste Silberbergwerk ist erstmals 1293 erwähnt wor-        sollte mit dem Büchertausch, muss sich trotzdem keine
den. Die Herren von Waldenburg, Besitzer der Herrschaft        Sorgen machen. Alle entliehenen Medien werden automa-
Wolkenstein, betrieben hier eine eigene Münze in unmit-        tisch bis zum 18.01.2021 verlängert. Durch die Schließzeit
telbarer Nähe zum Schloss. Das findet in einer Urkunde         im Museum besteht keine Möglichkeit, die Medien eventu-
aus dem Jahre 1323 Erwähnung, in der zugleich auch zum         ell dort abzugeben.
ersten Mal das „Städtlein“ Wolkenstein genannt wird. Aus
dem Silber wurden u. a. Wolkensteiner Brakteaten, eine         Wir wünschen allen Einwohnern und Lesern eine schöne
Hohlmünze mit dem Waldenburger Wappen, geprägt.                Advents- und Weihnachtszeit sowie einen guten Start in
                                                               das Jahr 2021 – trotz allem oder gerade deshalb! Ihr Bibli-
Sandra Dürschmied                                              otheksteam

Museum bleibt voraussichtlich bis mindestens
10.01.2021 geschlossen                                         Kindertagesstätten
Seit vielen Jahren bleibt das Museum erstmals über Weih-
nachten und den Jahreswechsel wegen der Corona-Ver-            Neues von der KiTa Regenbogen
ordnung geschlossen, mindestens bis zum 10.01.2021. In
den vergangenen Jahren gehörte der Dezember mit den            In den Monaten September und Oktober stand das Thema
Feiertagen zu den besucherstärksten Monaten. Die Besu-         „Herbst“ auf unserem Programm.
cher über Weihnachten nutzten oft die freie Zeit, um mal
wieder gemeinsam dem Schloss mit dem Museum einen              Auch wenn es in diesen Monaten hin und wieder geregnet
Besuch abzustatten. Das ist leider in diesem Jahr nicht        hat, konnten wir sehr schöne und erlebnisreiche Momente
möglich. Schade! Wir hätten Sie sehr gerne begrüßt. So-        schaffen.
bald wir das Museum wieder öffnen dürfen, freuen wir uns
natürlich über Ihren Besuch. Viele Veranstaltungen konn-       Gleich zu Beginn der Herbstzeit haben wir für unseren
ten nicht stattfinden, geplante Ausstellungen mussten auf      kleinen stacheligen Freund – dem Igel, ein schönes Igel-
unbestimmte Zeit verschoben werden. Weil das Telefon           haus gebaut und aufgestellt. Mal schauen, ob sich ein Igel
nicht immer besetzt ist, sind Informationen und Auskünfte      in unserem Igelhaus wohlfühlt und seinen Winterschlaf
am besten per E-Mail an: info@stadt-wolkenstein.de mög-        hier verbringt.
lich! Trotz allem oder gerade deshalb wünschen wir allen
eine angenehme Advents- und Weihnachtszeit sowie ein           Ein schöner Herbstspaziergang gehörte auch dazu. Wir
gutes Jahr 2021, Ihr Museumsteam                               entdeckten das bunte Blätterkeid der Bäume, sammelten
                                                               Eicheln, Kastanien und bunte Blätter zum Basteln.

                                                               Selbstverständlich darf das Drachensteigen nicht fehlen.
                                                               An einem schönen Herbsttag mit einer ordentlichen Brise
Stadtbibliothek                                                Wind konnten wir unsere bunten Drachen am Himmel flie-
                                                               gen lassen. Welch ein buntes Getümmel am Himmel.
Bibliotheksurlaub zum Jahreswechsel – bis 21.12.2020
noch geöffnet                                                  Im Herbst wird auch geerntet. Das Obst wird reif, das Ge-
                                                               müse auf den Feldern muss geerntet werden. Auch wir, in
Eigentlich ist in diesem Jahr ja sehr vieles anders. Manches   unserer Einrichtung, haben im Frühjahr Kartoffeln gesetzt
ist aber auch so wie in jedem anderen Jahr auch. Über          und jetzt war es an der Zeit, sie zu ernten. Wie groß sie
den Jahreswechsel bleiben die Bibliothekstüren vom             wohl sind? Wie viele werden es sein? Was können wir aus
23.12.20 bis 17.01.2021 geschlossen. Bis zum Dienstag,         unseren Kartoffeln machen? Aus unserer reichlichen Ernte
21.12.2020, hat die Stadtbibliothek montags, dienstags         haben wir einen Kartoffelkuchen gebacken. Der war rich-
und donnerstags von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet und es        tig lecker und hat allen gut geschmeckt!
können Medien abgegeben und auch ausgeliehen werden.
Vielleicht braucht ja jemand noch dringend Weihnachts-
geschichten, die dann zu Hause vorgelesen, angehört oder
angeschaut werden können. Damit kann man es sich auch
ganz schön und gemütlich machen. Noch sind ein paar
Exemplare zu haben. Für Erwachsene sind die sehr schön
illustrierten Ausgaben mit Weihnachtsgeschichten von
Astrid Fritz und Ralf Günther zu empfehlen. Natürlich sind
auch noch andere Neuigkeiten in den Bibliotheksregalen
zu finden. Vom Krimi bis zum historischen Roman ist für
jeden etwas dabei. Darunter sind auch Titel von zur Zeit
sehr beliebten Autoren wie Ken Follett, Charlotte Link, Se-
bastian Fitzek oder Iny Lorentz. Nutzen Sie die Gelegen-
heit, um sich wieder mit Lesefutter und anderen Medien zu
Weihnachtszeit, stille Zeit - einschließlich der Ortsteile Falkenbach, Schönbrunn, Gehringswalde, Hilmersdorf, Heilbad Warmbad - Stadt ...
10    Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020                                                 Wolkensteiner Anzeiger
Ein buntes Herbstfest in den Ferien bildete den Höhe-        Ein von der Corona-Pandemie überschattetes Jahr 2020
punkt unseres Herbstprojektes. Nach einem leckeren           neigt sich dem Ende entgegen. Gerade in diesen unge-
Frühstück mit lustigen Drachenbroten starteten wir unser     wöhnlichen Zeiten möchten wir uns ganz herzlich bei al-
Fest. Es gab interessante Aufgaben zu lösen: ein Barfuß-     len Familien, dem Elternrat, freiwilligen Helfern, Firmen,
pfad musste durchschritten werden; Kastanien und Ei-         der Stadtverwaltung, dem Bauhof und der Grundschule
cheln wurden sortiert und gezählt; am Glücksrad konnte       Wolkenstein für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und
gedreht werden; Kinderschmuck wurde gebastelt und ein        Unterstützung übers ganze Jahr bedanken.
Herbsttanz wurde aufgeführt. Es wurde ausgelassen ge-
feiert und allen Kindern hat es viel Spaß bereitet.

Jana Hildenbrandt

Das Autohaus AMARO in Lauta lud alle umliegenden                       Die schönsten Geschenke kann man
Kindertagesstätten ein, sich am großen Kürbisschnitz-                  nicht in Geschenkpapier einpacken.
wettbewerb zu beteiligen.
                                                                      Liebe, eine tolle Familie, gute Freunde,
Das musste man uns nicht zweimal sagen und schon lagen                    Gesundheit und glücklich sein.
acht gesponserte Kürbisse vor unserer Kindergartentür,                      All das wünschen wir Euch
die nur darauf warteten, ein lustiges Gesicht zu bekom-
men. Jede Gruppe gestaltete mit Einfallsreichtum einen
                                                                   zu Weihnachten von ganzem Herzen sowie
Kürbis. Unterstützung erhielten wir auch von einigen El-              einen gesunden Start ins neue Jahr!
tern, die ihrer Phantasie freien Lauf ließen. Die Kürbisse
wurden vom Autohaus wieder abgeholt und bei Facebook                Team der Kita-Regenbogen Gehringswalde
startete ein Voting, bei dem über den besten Kürbis abge-
stimmt werden konnte. Der Kürbis mit den meisten Likes
sollte gewinnen.

                                                             Neues aus dem Zwergenland ...

                                                             Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende.

                                                             Es war ein Jahr mit vielen einschneidenden Ereignissen,
                                                             mit sich ständig ändernden Regelungen, mit Schließungen
                                                             und Notbetreuung, mit strikt getrennten Gruppen und je-
                                                             der Menge Hygienevorschriften, mit Ungewissheit, zum
                                                             Teil auch mit Unverständnis und vor allem auch, bei den
                                                             meisten, mit großem Respekt vor dem Corona-Virus.

                                                             Im Sommer zog bei uns schon fast die Normalität wieder
                                                             ein. Wir konnten wieder Feste im kleinen Rahmen durch-
                                                             führen und den Kindern verschiedene Höhepunkte berei-
                                                             ten.
                                                             Es gab eine Schulanfängerabschlusswoche, die Füchse
                                                             feierten den „Tomte-Geburtstag“, die Verkehrswacht übte
                                                             mit den Kindern das richtige Verhalten im Straßenverkehr,
                                                             es gab einen Theaterbesuch in der Bibliothek in Wolken-
                                                             stein, Kindergeburtstage, Halloweenpartys und das Pro-
                                                             jekt „St. Martin“.
Die Freude war natürlich riesengroß als unsere Einrich-
tung den 1. und 3. Platz belegte. Wir bedanken uns ganz      Es kam die Herbst- und damit auch die Erkältungszeit.
herzlich bei den Familien, die sich mit ihren Kürbissen am   Schnupfennasen waren zwar in der Kita erlaubt, aber wo
Sieg beteiligten.                                            ist die Grenze? Wann ist es nur ein leichter Schnupfen
                                                             und wann spricht man von Symptomen, die auf Covid-19
Vielen Dank auch an das Autohaus AMARO für diese tolle       hinweisen? Kann ein Kind Geschmacks- oder Geruchs-
Aktion!                                                      verlust beschreiben? Wie stellt man bei einem Kind „all-
                                                             gemeines Krankheitsgefühl“ fest? Weint ein Kind, weil es
Heike Reuter                                                 sich schlecht fühlt, weil ihm etwas weh tut oder weint es,
                                                             weil es traurig ist, weil es ein bestimmtes Spielzeug nicht
                                                             bekommen hat, weil es vielleicht nicht richtig ausgeschla-
                                                             fen hat? Die wenigsten Kinder können sich dazu äußern.
                                                             Für uns als Erzieher ist es nicht einfach, hier die richtige
                                                             Entscheidung zu treffen.
Wolkensteiner Anzeiger                                              Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020         11
In erster Linie geht es um das Wohl jedes einzelnen Kindes
und natürlich auch um den Schutz der Kinder in den jewei-     Schulnachrichten
ligen Gruppen. Hier ist ein ehrliches, vertrauensvolles und
vor allem verantwortungsvolles Verhalten von Erziehern        Wie „Freude bereiten“ Freude bereitet
und Eltern äußerst wichtig.
                                                              Die Mädchen und Jungen der Klasse 3a haben in den letz-
Seit Oktober spitzt sich die Lage im Erzgebirgskreis zu.      ten Wochen im Sachunterricht mit Hilfe ihrer selbst ge-
Das Corona-Virus breitet sich flächendeckend aus und          stalteten „Kisten“ andere Länder vorgestellt. Alle Kinder
auch vor uns machte es keinen Halt. Kinder und Personal       haben sich sehr viel Mühe gegeben und die Ergebnisse
mussten in Quarantäne.                                        waren einfach toll. Dabei hat uns Luise Schramm viel über
Seit Dezember gilt wieder „Eingeschränkter Regelbe-           Rumänien erzählt, gezeigt und berichtet. Dort besitzen die
trieb“, das heißt, Kinder müssen in festen Gruppen von        Kinder nur wenige Dinge und es geht ihnen nicht so gut
konstantem Personal betreut werden. Die Gruppen dürfen        wie uns.
nicht vermischt werden und dürfen sich im Gebäude und
auf der Freifläche nicht begegnen.                            Daraus ist die Idee entstanden, ein Weihnachtspäckchen
Zum Glück hatte sich unser Konzept des eingeschränkten        für ein oder vielleicht auch mehrere Kinder zu packen. Die
Regelbetriebes im Mai bewährt. Mit verhältnismäßig ge-        Kinder waren mit Begeisterung dabei und haben beutel-
ringem Aufwand konnten wir es an die aktuelle Situation       weise viele nützliche Sachen mitgebracht. Schnell wurde
anpassen.                                                     Päckchen um Päckchen mit Schulsachen, Hygieneartikel,
Für uns Erzieher ist die derzeitige Situation äußerst an-     Spielsachen, Socken, Mützen und Weihnachtsgrüßen voll.
gespannt und verlangt von jedem einzelnen überdurch-          Natürlich geht auch in jedem der 8 entstandenen Weih-
schnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Kraft.    nachtspakete ein Plüschtier mit auf die große Reise nach
Fallen Erzieher aus, müssen die anderen deren Aufgaben        Rumänien! Das „Freudebereiten“ hat uns selbst große
mit übernehmen.                                               Freude gemacht. Wir danken unserer Luise für die schö-
Das bedeutet für sie unter anderem: erhebliche Mehrstun-      ne Idee und Frau Schramm für die Organisation und den
den, um Öffnungszeiten abzudecken; die Sorge um die           Transport.
Gesundheit der Kinder und natürlich auch um die eigene;
die Umsetzung der verschärften Hygieneregeln und trotz-       Nun hoffen wir, dass auch unsere Kinder für ihren Fleiß in
dem für die Kinder eine Bezugsperson zu sein, die den Kin-    diesem besonderen Jahr 2020 vom Weihnachtsmann be-
dern Ängste nimmt und ihnen das Gefühl von Sicherheit         lohnt werden.
und Geborgenheit gibt.
                                                              Andrea Drechsel
Hoffen wir, dass der Wunsch der Kinder in Erfüllung geht
und ihnen der Weihnachtsmann, auf welchen Wege auch
immer, ein paar Geschenke zukommen lässt.

Wir möchten uns auf diesem Wege bei allen Eltern, Spon-
soren, der Stadtverwaltung Wolkenstein, der Bibliothek,
dem Bauhof, dem Schlemmereck Scharfenstein sowie
bei unserer „Küchenfee“ Christina und unserer ehrenamt-
lichen Mitarbeiterin Sabine für die gute Zusammenarbeit
bedanken.

  Wir wünschen allen Kindern und ihren Familien
          sowie auch allen Einwohnern der
     Stadt Wolkenstein und ihren Ortsteilen
    ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest,
         einen guten Rutsch ins neue Jahr
         und der größte Wunsch für alle –
               ganz viel Gesundheit.

Das Team der Kneipp®-Kita “Zwergenland“ Schönbrunn
12    Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020                                               Wolkensteiner Anzeiger
Gesunde Weihnachten                                          pautal“ bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze
                                                             für die Abwasserentsorgung für den genannten Kalkulati-
Ein ganz besonderes Jahr geht zu Ende. 2020 stellte uns      onszeitraum vorgelegen.
alle vor besondere Herausforderungen, die es immer wie-
der zu meistern galt.                                        Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Pläne hatten von einem Moment auf den anderen keine
Gültigkeit mehr. Verordnungen und deren Umsetzungen          Beschluss Nr. Ö 20/2020
beschäftigten nicht nur die Erwachsenen. Wir waren be-
müht, unseren Kindern stabile Abläufe und ein kontinuier-    Der Abwasserzweckverband Wolkenstein/Warmbad
liches Lernen zu ermöglichen, was durch krankheitsbe-        „Landschaftsschutzgebiet Oberes Zschopautal“ erhebt
dingten Ausfall nicht immer möglich war. Doch in dieser      für die Benutzung seiner aufgabenbezogenen Einheits-
Zeit konnten wir, so glaube ich, dass Miteinander stärken.   einrichtung Abwasserentsorgung Gebühren für die Teillei-
Verständnisvoll zeigten sich nicht nur die Eltern.           stungen Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswas-
                                                             serentsorgung sowie für Abwasser, das in öffentliche
 Ich möchte mich bei allen am Schulleben                     Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klär-
     Beteiligten für die vertrauensvolle                     werk angeschlossen sind.

  Zusammenarbeit im Namen des ganzen                         Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
        Teams herzlich bedanken.
     Wir wünschen allen eine schöne
                                                             Beschluss Nr. Ö 21/2020
    Weihnachtszeit und einen gesunden
   Jahreswechsel im Kreis ihrer Familien.                    Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-
                                                             bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet
Das Team der Bürgerschule Wolkenstein                        Oberes Zschopautal“ wählt als Gebührenmaßstab für die
                                                             Schmutzwasserentsorgung sowie für Abwasser, das in
und ... Cool bleiben! Auch das geht vorbei!                  öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet wird, die nicht an
                                                             ein Klärwerk angeschlossen sind, den Frischwassermaß-
                                                             stab.
                                                             Für die Niederschlagswasserentsorgung erhebt der Ab-
                                                             wasserzweckverband Wolkenstein/Warmbad „Land-
                                                             schaftsschutzgebiet Oberes Zschopautal“ eine Grundge-
                                                             bühr je für jedes an die Niederschlagswasserentsorgung
                                                             angeschlossene Grundstück.

                                                             Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

                                                             Beschluss Nr. Ö 22/2020
Gedanken von Leandro Vobig, Klasse 4, die uns während
                                                             Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-
                                                             bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet
Der Abwasserzweckverband                                     Oberes Zschopautal“ beschließt, dass als Verzinsungsme-
                                                             thode weiterhin die Restwertmethode angewandt wird.
Wolkenstein/Warmbad informiert
                                                             Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Die Verbandsversammlung
des Abwasserzweckverbandes
                                                             Beschluss Nr. Ö 23/2020
Wolkenstein Warmbad hat in ihrer
                                                             Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-
123. Verbandsversammlung am
                                                             bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet
29.10.2020 folgende Beschlüsse gefasst:
                                                             Oberes Zschopautal“ beschließt, den in der Gebührenkal-
                                                             kulation und der Nachkalkulation enthaltenen Abschrei-
Beschluss Nr. Ö 19/2020                                      bungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungsmetho-
                                                             de, zuzustimmen.
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-
bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzge-             Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
biet Oberes Zschopautal“ stimmt der Gebührenkalkulation
Abwasserentsorgung 2021 bis 2023 mit Nachkalkulation
2017 bis 2019 zu. Die Kalkulation hat der Verbandsver-
sammlung des Abwasserzweckverbandes Wolkenstein/
Warmbad „Landschaftsschutzgebiet Oberes Zscho-
Wolkensteiner Anzeiger                                               Ausgabe 12 – Mittwoch, 16. Dezember 2020         13
Beschluss Nr. Ö 24/2020                                       abgeholt wird, beträgt 40,04 EUR je Kubikmeter Ab-
                                                              wasser zuzüglich eines Zuschlages von 1,25 € pro Meter
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-                 Schlauchlänge für den über 10 Meter Schlauchlänge hi-
bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet           nausgehenden Anteil der benötigten Gesamtschlauchlän-
Oberes Zschopautal“ stimmt der zu erwartenden Höhe            ge des Entsorgungsfahrzeuges.
der Fördermittel sowie den angenommenen Abwasser-
mengen im Kalkulationszeitraum und den weiteren Pro-          Die Grundgebühren für die Teilleistung Schmutzwasse-
gnosen und Schätzungen in der Gebührenkalkulation zu.         rentsorgung betragen:
Es wird weiterhin beschlossen, dass die ermittelte Koste-
nunterdeckung der Schmutzwassergebühren der Jahre             a)   bei der Entsorgung von Wohnungen in Gebäuden mit
2017 bis 2019 auf die Schmutzwassergebühren der Jahre              1 oder 2 Wohnungseinheiten          8,00 €/Monat,
2021 – 2023 zu gleichen Teilen aufgeschlüsselt aufgeteilt          ab 3 Wohnungseinheiten bis ∞ je WE 6,00 €/Monat,
und somit ausgeglichen wird.
Die Verbandsversammlung stimmt außerdem dem Aus-              b)bei Industrie, Gewerbe, Landwirtschaften, öffentliche
gleich der ermittelten Kostenüberdeckung der Nieder-            Einrichtungen und sonstige Abnehmern:
schlagswassergebühren der Jahre 2017 – 2019 auf die             bei einem jährlichen Verbrauch von 0 – 100 m³
Niederschlagswassergebühren der Jahre 2021 – 2023 zu          		                                     8,00 € im Monat,
gleichen Teilen aufgeteilt zu.                                  bei einem jährlichen Verbrauch von
                                                              		                      101 – 200 m³ 12,00 € im Monat,
Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.                         bei einem jährlichen Verbrauch von 201 – 300 m³
                                                              		                                    18,00 € im Monat,
                                                                bei einem jährlichen Verbrauch von 301 – 400 m³
Beschluss Nr. Ö 25/2020                                       		                                    24,00 € im Monat,
                                                                für jede weitere 100 m³/a zusätzlich 6,00 € im Monat.
Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-
bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet           Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
Oberes Zschopautal“ legt im Ergebnis der vorliegenden
Nachkalkulation der zurückliegenden Kalkulationszeiträu-
me von 2017 bis 2019 und der Gebührenkalkulation für          Beschluss Nr. Ö 26/2020
die Jahre 2021 bis 2023 folgende kostendeckenden Ge-
bührensätze fest:                                             Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-
                                                              bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet
Als Schmutzwassergebühr wird die laut Gebührenkalku-          Oberes Zschopautal“ beschließt die Gebührenkalkulati-
lation für die Jahre 2021 bis 2023 ermittelte durchschnitt-   on einschließlich deren Erläuterungsteil für den Zeitraum
liche Gebühr in Höhe von 3,15 €/m³ erhoben.                   2021 – 2023 in der vorliegenden Form.

Als Niederschlagswassergebühr wird die laut Gebühren-         Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.
kalkulation für die Jahre 2021 bis 2023 ermittelte durch-
schnittliche Gebühr für angeschlossene Grundstücke pro
Jahr in Höhe von 49,16 € als Grundgebühr erhoben.             Beschluss Nr. Ö 27/2020

Die Gebühr für Abwasser, das in öffentliche Abwasser-         Die Verbandsversammlung des Abwasserzweckver-
anlagen eingeleitet wird, die nicht an ein Klärwerk ange-     bandes Wolkenstein/Warmbad „Landschaftsschutzgebiet
schlossen sind, beträgt weiterhin 1,79 €/m³.                  Oberes Zschopautal“ beschließt die 2. Änderungssatzung
                                                              der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
Die Gebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben,              (Abwassersatzung) in der vorliegenden Form.
welches beim Klärwerk angeliefert wird, beträgt 22,78
EUR je Kubikmeter.                                            Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

Die Gebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben,
welches vom Zweckverband oder einem von ihm Beauf-
tragten abgeholt wird, beträgt 40,04 EUR je Kubikmeter        2. Änderung
Abwasser zuzüglich eines Zuschlages von 1,25 € pro Me-        der Satzung über die öffentliche
ter Schlauchlänge für den über 10 Meter Schlauchlänge         Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -
hinausgehenden Anteil der benötigten Gesamtschlauch-          AbwS)
länge des Entsorgungsfahrzeuges.
                                                              vom 29.10.2020
Die Gebühr für Abwasser aus Kleinkläranlagen, welches
beim Klärwerk angeliefert wird, beträgt 22,78 EUR je Ku-      Aufgrund von § 50 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG)
bikmeter.                                                     vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert
                                                              durch Artikel 2 des Gesetzes vom 08. Juli 2016 (SächsGV-
Die Gebühr für Abwasser aus Kleinkläranlagen, welches         Bl. S. 287), des § 47 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 4 und § 6 Abs.
vom Zweckverband oder einem von ihm Beauftragten              1 Sächsisches Gesetz über kommunale Zusammenarbeit
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