Weltgebetstag Vanuatu - Gemeinde Altdorf
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63. Jahrgang/Nummer 08 Samstag, 27. Februar 2021 Frauen aller Konfessionen laden ein Weltgebetstag Vanuatu „Worauf bauen wir?“ (Matthäus 7, 24 - 27) Freitag, 5. März 2021 19.00 Uhr Gottesdienst mit Länderinformation in der Ev. Kirche, Altdorf Wir laden alle Frauen und Männer sehr herzlich ein. Registrierung und Einlaß ab 18.45 Uhr. Bitte bringen Sie Ihre medizinische Maske mit.
Seite 2 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 27. Februar 2021 NOTDIENSTE Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Zahnärztlicher Notdienst Der zahnärztliche Notfalldienst ist zu erfragen unter (07 11) 7 87 77 22. Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Arthur-Gruber-Straße 70, 71065 Sindelfingen Kinderärztlicher Notdienst Öffnungszeiten: Mo. – Do.: 18 – 22 Uhr, Fr. 16 – 22 Uhr Jetzt täglich ab 19.30 Uhr und am Wochenende von Samstag, 9.00 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr bis Montag, 6.00 Uhr, in der Kinderklinik des Kreiskrankenhauses Böblingen, Bunsenstraße 120, ohne telefonische Voranmeldung. Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25, 71083 Herrenberg Nachbarschaftshilfe Altdorf Öffnungszeiten: Fr.: 16 – 22 Uhr, Sa., So., Feiertage: 8 – 22 Uhr Rita Kröll, Telefon 60 22 25 Patienten können ohne telef. Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Ärztlicher Bereitschaftsdienst an den Wochenenden und Feiertagen und Diakonie-Sozialstation Schönbuchlichtung außerhalb der Sprechstundenzeiten: Kostenfreie Rufnummer 116117 Telefon (0 70 31) 6 84 74 10 Montag bis Freitag 9.00 bis 19.00 Uhr: docdirekt - Kostenfreie Online- IAV-Beratungstelle sprechstunde von niedergelassenen Haus- und Kinderärzten, nur für gesetzlich Versicherte unter (0711) 96 58 97 00 oder docdirekt.de für hilfebedürftige und Ältere Menschen und ihre Angehörigen und Gesprächskreis für pflegende Angehörige Telefon (0 70 31) 6 84 74 60 Tierärzte Samstag / Sonntag, 27. / 28. Februar 2021 Ambulanter Kinder & Jugendhospizdienst Dr. Dauner Landkreis Böblingen Hinterweiler Straße 58, 71063 Sindelfingen (Begleitung von Familien mit schwerst- und sterbenskranken Kindern, Tel. (0 70 31) 80 70 90 Begleitung von Kindern mit schwerstkrankem und sterbendem Elternteil) Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 6 59 64 01 Die Notdienstbereitschaft der Tierärzte beginnt am angegebenen Tag um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Ambulanter Erwachsenenhospizdienst Region Böblingen Schwerkranke begleiten, Sterbenden nahe sein, Angehörige stützen Apotheken Hospizgruppe Holzgerlingen, Altdorf, Hildrizhausen Einsatzleitung: Telefon (0 70 31) 30 49 402 Samstag, 27. Februar 2021 Bahnhof-Apotheke Trauergruppe (Hilfe für Trauernde) Bahnhofstraße 19, 71034 Böblingen Telefon (0 70 31) 6 84 74 60 Tel. (0 70 31) 2 52 23 Sonntag, 28. Februar 2021 Betreuungsgruppe für Demenzkranke Linden-Apotheke Telefon (0 70 31) 6 84 74 60 Hauptstraße 53, 71093 Weil im Schönbuch Tel. (0 71 57) 6 16 09 Informations- und Beratungstelefon für Menschen mit Sophien-Apotheke Darmsheim einer psychischen Erkrankung, Dagersheimer Straße 17, 71069 Sindelfingen deren Angehörige, Freunde und Nachbarn Tel. (0 70 31) 67 13 30 Telefon (0 70 31) 66 333 66, Montag bis Freitag von 9 – 17 Uhr Das Gespräch ist anonym, die Mitarbeitenden unterliegen der Schwei- Montag, 1. März 2021 gepflicht. Waldburg-Apotheke Postplatz 14, 71032 Böblingen Informations- und Beratungstelefon häusliche Gewalt Tel. (0 70 31) 2 50 43 Telefon (0 70 31) 6 63 13 31 Dienstag, 2. März 2021 MOBILE-Management von Beruf und Familie Apotheke am Eichle Telefon (0 70 31) 6 63 19 28 Holzgerliner Straße 3, 71101 Schönaich Tel. (0 70 31-4 14 97 77 Frauen helfen Frauen Rotbühl-Apotheke Leonberger Straße 29, 71063 Sindelfingen Telefon (0 70 31) 63 28 08, E-Mai: beratung@frauenhelfenfrauenbb.de Tel. (0 70 31) 7 08 20 Thamar – Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Mittwoch, 3. März 2021 Stuttgarter Straße 17, 71032 Böblingen Bürozeiten Mo., Di., Do.: 10.00 bis 13.00 Uhr, Mi.: 13.00 bis 16.00 Uhr Apotheke 42 Poststraße 42, 71032 Böblingen Notrufzeiten: nachts, 20.00 bis 7.00 Uhr, Sa., So., Feiertage durchgehend Tel. (0 70 31) 20 43 60 Telefon (0 70 31) 22 20 66, Telefax (0 70 31) 22 20 63, www.thamar.de Donnerstag, 4. März 2021 Wasserversorgung Zweckverband Flora-Apotheke Ammertal-Schönbuchgruppe Hauptstraße 102, 71093 Weil im Schönbuch Entstörungsdienst, Telefon (08 00) 8 15 18 15 Tel. (0 71 57) 6 33 30 24-Stunden-Service (gebührenfrei deutsches Inland) Stern-Apotheke Pro Familia Böblingen Mercedes-Straße 12, 71063 Sindelfingen Anerkannte Beratungsstelle für Schwangeren- und Schwangerschafts- Tel. (0 70 31) 87 85 00 konfliktberatung, Partnerschafts- und Sexualberatung, Empfängnisver- Freitag, 5. März 2021 hütung und Kinderwunsch: Pfarrgasse 12, 71032 Böblingen, Telefon (0 70 31) 67 80 05, E-Mail: boeblingen@profamilia.de . Apotheke an der Schwabstraße Schwabstraße 21, 71032 Böblingen Telefonzeiten: Montag und Donnerstag 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr, Tel. (0 70 31) 22 40 85 Dienstag und Mittwoch 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Die Notdienstbereitschaft der Apotheken beginnt am angegebenen Tag Tierrettung Unterland e.V. um 0.00 Uhr und endet 24 Stunden später am folgenden Tag. Notrufnummer (0 71 32) 8 59 97 19
27. Februar 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 3 Gertrud K., Rentnerin 1. Geimpfte im Landkreis Böblingen. „Ich lasse mich impfen, weil ich mein Leben noch ein bisschen genießen möchte ohne diese Corona-Pandemie.“ Die Corona-Schutzimpfung ist da. Zunächst allerdings nicht für alle. Das Gesundheitspersonal geht voran, um sich für uns zu schützen. Informieren Sie sich schon jetzt zu den Hintergründen und wann auch Sie sich impfen lassen können. Für unseren Weg ins normale Leben. corona-schutzimpfung.de LANDKREIS BÖBLINGEN
Seite 4 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 27. Februar 2021 Öffentliche Bekanntmachungen Stadt/Gemeinde Wahlkreis (Nummer und Name) Gemeinde Altdorf 5 Böblingen Wahlbekanntmachung 1. Am 14.03.2021 findet die Landtagswahl BW 2021 statt. Die Wahlzeit dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 3 - allgemeine Wahlbezirke - eingeteilt: Nummer des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum 001-01 Altdorf-Süd Altdorf-Süd, Bürgerhaus - Bürgersaal Kirchplatz 2, 71155 Altdorf - barrierefrei - 001-02 Altdorf-Nord Altdorf-Nord, Kinderhaus Buchenweg Buchenweg 1, 71155 Altdorf - barrierefrei - 001-03 Altdorf-Ost Altdorf-Ost, Kinderhaus Erlachaue Furtweg 26, 71155 Altdorf - barrierefrei - In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21.02.2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der/die Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zusammen Uhrzeit Sitzungsraum um 15.00 Uhr im Bürgerhaus (Vereinsraum) und Kindergarten Schneckenburg, Bühlstraße 14 3. Jede/r Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerver- zeichnis er/sie eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er/sie einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4). Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede/r Wähler/in erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers der zugelassenen Wahlvorschläge im Wahlkreis. Wahlvorschlägen von Parteien wird zudem der Name der Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, beigefügt. Rechts von dem Namen des jeweiligen Wahlvorschlags ist ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimm- zettels aufgebracht. Jeder Wähler/Jede Wählerin hat eine Stimme. Er/Sie gibt seine/ihre Stimme in der Weise ab, dass er/sie auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er/sie sich entscheiden will. Der Stimmzettel muss vom Wähler/von der Wählerin in einer Wahlkabine des Wahlraums gekenn- zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine/ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Wähler und Wählerinnen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen
27. Februar 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 5 teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschrie- benen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angege- benen Stelle abgegeben werden. 5. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers/der Wählerin hinweisenden Zusatz enthält. Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags. 6. Jede/jeder Wahlberechtigte kann sein/ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 8 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes). Ein/e Wahlberechtigte/r, der/die des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner/ihrer Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hil- feleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten/von der Wahlberech- tigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleis- tung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Ent- scheidung des/der Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfs- person besteht (§ 8 Abs. 4 Landtagswahlgesetz). Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis ver- fälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des/der Wahlberechtig- ten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des/der Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). 7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Fest- stellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Bürgermeisteramt Ort, Datum Unterschrift, Amtsbezeichnung Altdorf, den 23.02.2021 gez. Erwin Heller Bürgermeister Für den Aushang dieser Wahlbekanntmachung am oder im Eingang des Gebäudes, in dem sich der Wahlraum befindet, ist ein Muster des amtlichen Stimmzettels beizufügen (§ 31 Abs. 2 LWO). Wenn Sonderwahlbezirke gebildet sind, sind diese einzeln aufzuführen. Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Altdorf gemäß § 11 Verwaltungszustellungs- gesetz (VwZG) für Baden-Württemberg Vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an wird bei der Gemeindeverwaltung Altdorf, Kirchplatz 5, 2. OG für die Dauer von zwei Wochen an der Bekanntmachungstafel Zimmer 12, 71155 Altdorf ein Dokument zur Einsichtnahme vor dem Eingang des Rathauses, Kirchplatz 5, 71155 Altdorf, und Abholung aufliegt. zum Zwecke der öffentlichen Zustellung nach § 11 Verwal- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch das tungszustellungsgesetz für Baden-Württemberg der Hinweis Dokument Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf ausgehängt, dass für Rechtsnachteile drohen. Herrn Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekannt- Karsten Holger Lössl machung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. bisher wohnhaft: Bühlstraße 8/3, 71155 Altdorf Gez. Aufenthalt: derzeit unbekannt Anja Heil Stellv. Hauptamtsleiterin
Seite 6 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 27. Februar 2021 Gemeinde Altdorf Landkreis Böblingen Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2021 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Altdorf für das Haushaltsjahr 2021 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 9. Feb- ruar 2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen: § 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan wird festgesetzt 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 11.035.026 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 11.831.977 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -796.951 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von 0 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von -796.951 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.692.673 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 10.520.275 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 172.398 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.950.180 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.061.150 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -2.110.970 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -1.938.572 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 600.000 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 149.282 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 450.718 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -1.487.854
27. Februar 2021 § 2 Kreditermächtigung Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 7 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen§(Kreditermächtigung) 2 Kreditermächtigung wird festgesetzt auf 600.000 EUR, davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen § 3 Verpflichtungsermächtigungen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 600.000 EUR, davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti- ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten § 3 Verpflichtungsermächtigungen (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.155.000 EUR. Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti- § 4 Kassenkredite ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 1.155.000 EUR. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.400.000 EUR. § 4 Kassenkredite § 5 Steuersätze Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.400.000 EUR. Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt § 5 Steuersätze 1. für die Grundsteuer Diea) für die land- Steuersätze und forstwirtschaftlichen (Hebesätze) Betriebe (Grundsteuer A) auf werden festgesetzt 330 v. H. 1. b) für die Grundstücke Grundsteuer (Grundsteuer B) auf 340 v. H. a) der Steuermessbeträge; für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H. 2. b) Gewerbesteuer für die Grundstücke auf (Grundsteuer B) auf 350 340 v. H. der Steuermessbeträge. Steuermessbeträge; 2. für die Gewerbesteuer auf 350 v. H. 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Steuermessbeträge. Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffent- lich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wur- 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung de gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 10. Februar 2021 vorgelegt. Die ge- nehmigungspflichtigen Bestandteile der Die vorstehende Haushaltssatzung Haushaltssatzung mit ihren wurden Anlagen für das vom Landratsamt Haushaltsjahr Böblingen 2021 wird hiermit am 22. öffent- Februar 2021gemacht. lich bekannt genehmigt. Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wur- de gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 10. Februar 2021 vorgelegt. Die ge- Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von nehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung wurden vom Landratsamt Böblingen am 22. Montag, dem 1. März 2021 bis Dienstag, dem 9. März 2021 Februar 2021 genehmigt. im Der Rathaus, Zimmer Haushaltsplan liegt9zur öffentlich aus. Aufgrund Einsichtnahme von der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona- Pandemie bitten wir vorab einen Termin zur Einsichtnahme mit Herrn Schneider (07031/7474-19) oder Montag, dem 1. März 2021 bis Dienstag, dem 9. März 2021 Frau Oster (07031/7474-25) zu vereinbaren. im Rathaus, Zimmer 9 öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich der Corona- Altdorf, den 24. Februar 2021 Pandemie bitten wir vorab einen Termin zur Einsichtnahme mit Herrn Schneider (07031/7474-19) oder Frau Oster (07031/7474-25) zu vereinbaren. Altdorf, den 24. Februar 2021 Erwin Heller Bürgermeister Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Ge- Erwin Heller mO oder auf Grund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung – sofern nicht der Bürgermeis- Bürgermeister ter dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsauf- sichtsbehörde Nach § 4 Abs. den Beschluss 4 GemO innerhalb wird eine etwaige eines Jahres seit Verletzung von der öffentlichen Verfahrens- oderBekanntmachung Formvorschriften der der Sat- Ge- zung nachauf mO oder § 121 GrundAbs. der1GemO GemObeimbeanstandet hat – von dieser Zustandekommen AnfangSatzung an unbeachtlich, wennder – sofern nicht sieBürgermeis- nicht inner- halb eines ter dem Jahres seit Beschluss der§öffentlichen nach 43 GemO Bekanntmachung der Satzung wegen Gesetzwidrigkeit unter Bezeichnung widersprochen des Sach- oder die Rechtsauf- verhalts, der die sichtsbehörde denVerletzung Beschluss begründen innerhalb einessoll, schriftlich Jahres seitgegenüber der Gemeinde der öffentlichen geltend gemacht Bekanntmachung der Sat- worden zung nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat – von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nichtder ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit Sit- inner- zung, die Genehmigung halb eines deröffentlichen Jahres seit der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung Bekanntmachung der Satzung unterder Satzung verletzt Bezeichnung wor- des Sach- den sind. der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht verhalts, worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-
Seite 8 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 27. Februar 2021 LOKAL UND DIGITAL ERFOLGREICH IN DIE ZUKUNFT Unsere Innenstädte, unser Einzelhandel! Kostenlose Seminarreihe für inhabergeführte Einzelhändler: 9. März 2021 „Mehr Online-Sichtbarkeit & Umsatz für Ihr Ladengeschäft – Webseite, 18:30 - 19:30 Uhr Facebook, Google in der Praxis“ Online-Seminar von Michaela Voß (Die Marketing-Box) moderiert 23. März 2021 „Einstieg in den Webshop: Leitfaden für die digitale Sichtbarkeit von 18:30 - 19:30 Uhr Einzelhändlern“ Online-Seminar von Marion Koch (ITLOGWARE GmbH) moderiert 13. April 2021 Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote bei der 18:30 - 19:30 Uhr Digitalisierung. Online-Seminar von Christine Koppenhöfer (ZD.BB) & Wolfgang Vogt (Senioren der Wirtschaft) moderiert Abschluss der Seminarreihe: 27. April 2021 Offener Workshop „Sie bestimmen wie es weitergeht – welche weiteren 18:30 - 19:30 Uhr Bausteine benötigen Sie auf Ihrem digitalen Weg?“ Online-Seminar von Hans-Ulrich Schmid (Softwarezentrum Böblingen/Sindelfngen e.V.) moderiert Die Seminare sind einzeln buchbar und kostenfrei. Teilnehmerplätze begrenzt! Melden Sie sich an ! Weitere Informationen und Seminartermine fnden Sie unter www.zd-bb.de/handeldigital Eine Initiative der Wirtschaftsförderung im Landkreis Böblingen, dem Zentrum Digitalisierung (ZD.BB), des Softwarezentrums Böblingen/Sindelfngen e.V., den Senioren der Wirtschaft und der Sindelfnger Zeitung / Böblinger Zeitung.
27. Februar 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 9 Termin der Woche Dienstag, 2. März 2021 Leerung der Restmülltonne Kreisimpfzentrum startet mit Amtliche Bekanntmachungen AstraZeneca-Impfung Landrat Roland Bernhard: „Es gibt keinen Grund, den Impf- stoff von AstraZeneca als zweite Wahl zu betrachten.“ Baum- und Heckenrückschnitt Ausbrüche in Heimen lassen Inzidenzwert nach oben steigen Vergessen Sie nicht das Zurückschneiden entlang öffentli- Im Kreisimpfzentrum (KIZ) des Landkreiseses Böblingen in der cher Verkehrsflächen Messe Sindelfingen wird ab sofort auch der Impfstoff von Astra- Zeneca verimpft. Er ist zunächst für Personen unter 65 Jahren in Ab 1. März 2021 beginnt die Vegetationsschutzperiode und da- Berufsgruppen mit der höchsten Priorität wie zum Beispiel dem her ist es sinnvoll noch im Februar die Hecken und Bäume im Personal von medizinischen Einrichtungen vorgesehen. „Es ist Garten oder auf den Grundstücken zu begutachten und im Be- eine gute Nachricht, dass wir einen neuen Baustein im Kampf darfsfall zurück zu schneiden. gegen das Coronavirus haben“, freut sich Landrat Roland Bern- Wir wollen daran erinnern, dass Anpflanzungen aller Art wie z.B. hard. „Damit bewegen wir uns einen weiteren Schritt auf dem Hecken, Bäume, Sträucher, die in öffentliche Verkehrsflächen Weg zurück in die Normalität.“ Es sei wichtig, die Gruppen mit (Gehwege, Fahrbahnen, Plätze) hineinragen, zurückgeschnitten, der höchsten Priorität so schnell wie möglich zu versorgen. Ab ausgeästet oder erforderlichenfalls beseitigt werden müssen, da- sofort können diese Termine im KIZ vereinbaren. mit die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs nicht behindert oder Angesichts dessen, dass in drei Altenpflegeheimen im Landkreis gefährdet wird. Insbesondere Hecken sind auf die Grundstücks- aktuell größere Ausbruchsgeschehen sind, rückt dieses Ange- grenze zurück zu schneiden. bot verstärkt in den Blickpunkt. Diese Ausbrüche erklären auch, warum im Landkreis nach den erfreulichen Zahlen vom Anfang Es ist besonders darauf zu achten, dass die Sicht auf Verkehrs- der Woche die Inzidenz derzeit wieder angestiegen ist. Im Haus zeichen sowie auf Hausnummern und Straßenbezeichnungen, Sonnenhalde in Böblingen, wo rd. 90 aktive Fälle bestehen – also auch aus großer Entfernungen nicht verdeckt sein darf. Alle Ei- fast die Hälfte der derzeit aktiven Fälle im Kreis – wurde noch gar gentümer und Besitzer von Grundstücken werden erneut auf nicht geimpft. In diesem Heim musste der Termin zur Erstimpfung die Bestimmungen hingewiesen und gebeten, die erforderlichen wegen des schon bestehenden Ausbruchs abgesagt werden. Im Arbeiten vorzunehmen. Über öffentlichen Verkehrsflächen müs- Haus an der Schwippe in Sindelfingen-Darmsheim, wo aktuell sen stets folgende lichte Höhen von Bepflanzungen freigehalten noch 31 positive Fälle sind, wurde bisher erst die Erstimpfung werden: 2,50 m über Geh- und Radwegen und 4,50 m über Fahr- gemacht. In einem dritten Heim, Haus Martinus in Weil im Schön- bahnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Bepflan- buch, sind aktuell bereits 21 Fälle nachgewiesen; die Testungen zungen an Kreuzungen und Einmündungen stets so zu halten dort dauern an. Auch hier sind teilweise Bewohner zum ersten sind, dass ein gewisser Sichtwinkel für einbiegende Fahrzeuge Mal geimpft, der Termin für die Zweitimpfung wurde angesichts vorhanden ist. des Ausbruchs jetzt verschoben. „Im Haus an der Schwippe ist die britische Variante nachgewie- sen worden, in den anderen beiden Heimen haben wir bisher kei- nen Hinweis darauf“, so Gesundheitsamtsleiterin Dr. Anna Leher. „Wir appellieren insbesondere an die Heime, trotz schon durch- geführter Impfungen die strengen Hygieneregeln einzuhalten und vor allem weiterhin konsequent und regelmäßig zu testen – so- wohl bei den Bewohnern als auch beim Personal.“ Der volle Impf- schutz bestehe erst rund zwei Wochen nach der Zweitimpfung. Mit AstraZeneca steht neben BioNTech nun ein zweiter Impfstoff im KIZ zur Verfügung. Nach derzeitigem Kenntnisstand zeigt er eine Wirksamkeit von rund 70 Prozent. „Auch wenn die Wirk- samkeit von AstraZeneca damit etwas geringer als bei BioNTech ausfällt, bietet er Schutz vor Ansteckung und kann schwere oder tödliche Krankheitsverläufe verhindern. Es gibt keinen Grund, den Impfstoff von AstraZeneca als zweite Wahl zu betrachten“, sagt Landrat Roland Bernhard. „Sobald ich nach der Impfverord- Alle Eigentümer und Besitzer von Grundstücken werden erneut nung an der Reihe bin, werde ich mich mit dem Impfstoff, der auf die Bestimmungen hingewiesen und gebeten, die erforderli- dann verfügbar ist, impfen lassen.“ Angesichts des Mangels an chen Arbeiten vorzunehmen. Über öffentlichen Verkehrsflächen Impfstoff und der Infektionslage bleibe keine Zeit, auf einen an- müssen stets folgende lichte Höhen von Bepflanzungen freige- deren Impfstoff zu warten. halten werden: 2,50 m über Geh- und Radwegen und 4,50 m Seit Ende Januar ist AstraZeneca in der EU für Personen über 18 über Fahrbahnen. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Jahren zugelassen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) emp- Bepflanzungen an Kreuzungen und Einmündungen stets so zu fiehlt AstraZeneca als sicheren und wirksamen Impfstoff. Anders halten sind, dass ein gewisser Sichtwinkel für einbiegende Fahr- als die bisherigen mRNA-Impfstoffe verwendet dieser Träger- zeuge vorhanden ist. oder Vektorviren, um einen Impfschutz zu erreichen. Die STIKO Den Baum- und Heckenschnitt können Sie gerne auf unseren empfiehlt AstraZeneca derzeit für Menschen zwischen 18 und 64 Häckselplatz in Altdorf bringen. Jahren. Für die Altersgruppe über 65 Jahren liegen der STIKO
Seite 10 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 27. Februar 2021 Informationen zum Corona-Virus Corona-Fallzahlen für Altdorf (Stand 24. Februar 2021) Fälle insgesamt: 386 Infizierte Personen insgesamt: 91 Davon aktuell infiziert: 3 Kontaktpersonen insgesamt: 295 Davon aktuell in Quarantäne: 8 nicht ausreichend Daten des Herstellers vor. Deshalb wird diese Ihr Weg zum Landwirtschaftsmeister! Altersgruppe weiterhin den Impfstoff von BioNTech beziehungs- weise Moderna erhalten. Für alle anderen Altersgruppen ist im Online-Informationsveranstaltung zum Fachschulbesuch an KIZ der Impfstoff von AstraZeneca vorgesehen. der Fachschule für Landwirtschaft Herrenberg am 23. März um 19.00 Uhr Mit dem Start der AstraZeneca-Impfung wird das KIZ den Betrieb weiter ausdehnen. Derzeit werden Termine für Dienstag, Freitag Die Fachschule für Landwirtschaft Herrenberg lädt am Dienstag, und Sonntag angeboten. Parallel sind die mobilen Impfteams 23. März 2021 um 19.00 Uhr zu einer Online-Informationsveran- (MIT) weiter in den 42 Alten- und Pflegeheimen im Einsatz. Dort staltung zum Fachschulbesuch ab November 2021 ein. sind inzwischen die Zweitimpfungen angelaufen, die voraussicht- Die Fachschule für Landwirtschaft Herrenberg bietet den Studie- lich Mitte März abgeschlossen sind. renden ein breites Spektrum an Unterrichtsinhalten aus den Be- reichen pflanzliche und tierische Erzeugung sowie den Schwer- Mehr Informationen zur Wirksamkeit und Sicherheit des Ast- punkten Betriebswirtschaft und Unternehmensführung. Ziel ist raZeneca-Impfstoffs beim Robert Koch-Institut: https://www. es, den Studenten das notwendige Rüstzeug für ihre künftige rki.de/SharedDocs/FAQ/COVID-Impfen/gesamt.html Rolle als Betriebsleiter und Unternehmer zu vermitteln und sie in ihrer persönlichen Entwicklung weiter zu fördern. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der engen Verknüpfung mit der be- trieblichen Praxis zu Hause bzw. im Partnerbetrieb oder bei Be- triebsexkursionen und Praxisübungen. Während des Schulbesuches sind vielfältige Aufgaben und Ar- Ein bisschen wie in der Nase bohren beiten durchzuführen, die sich regelmäßig auch auf den eigenen/ elterlichen Betrieb oder einen „Partnerbetrieb“ beziehen. Dies Covid-19 Rapid Test Device (nasal) kommt zum Einsatz schließt auch die Durchleuchtung der finanziellen Situation des Der Vergleich war zuletzt häufig in den Medien zu hören – die Betriebes mit ein. neuen Schnelltests, die im Nachbarland Österreich in den Schu- Im Rahmen einer Informationsveranstaltung soll deshalb schon len schon im Einsatz sind, seien ein bisschen als wolle man sich im Vorfeld über den zeitlichen und inhaltlichen Ablauf der Schul- in der Nase bohren. Seit Montag, 22. Februar 2021 werden die- zeit, die Zielsetzungen, Anforderungen an die Schüler, die Einbin- se in der Handhabe „einfacheren Tests“, auch seitens aller fünf dung der Betriebe und vieles mehr informiert sowie Fragen der Schnelltestzentren im Landkreis Böblingen eingesetzt. „Damit Interessenten beantwortet werden. wollen wir zunächst bei Lehrerinnen und Lehrern sowie Erzie- Eine Anmeldung bis zum 16. März 2021 beim Amt für Landwirt- herinnen und Erziehern die Hemmschwelle noch weiter senken, schaft und Naturschutz unter der Telefonnummer und wir wollen damit auch für jüngere Kinder ein Angebot schaf- (0 70 31) 6 63-23 30 oder per E-Mail an fen“, sagt Landrat Roland Bernhard. Zuletzt hatten viele Mails die landwirtschaft-naturschutz@lrabb.de ist erforderlich. Die Zu- Kreisbehörde erreicht, in denen sich Eltern erkundigten, warum gangsdaten zum Webseminar werden dann vorab per E-Mail unter 12 Jahren kein Angebot eines kostenlosen Schnelltests ge- versendet. macht wurde. „Wir machen das im Vorgriff auf die absehbare flächendeckende Einführung in Bund und Land“, so Dr. Björn Schittenhelm, der Initiator der Schnelltestzentren im Kreis. „Auf dem Testgipfel des Landes am Mittwoch wurde die hohe Wirksamkeit der Tests von allen eingeladenen Experten bestätigt. Wir wollen die Vorteile des Tests bereits jetzt für Personen nutzen, die sich häufig testen las- sen sollten, und für Kinder.“ Der Landkreis Böblingen sorgt bundesweit für Schlagzeilen mit seinem Konzept. Im Landratsamt laufen nicht nur die Telefon- drähte heiß, es häufen sich auch die Mails aus anderen Landkrei- sen, die alle Interesse daran haben, wie das Modell funktioniert und was es dazu braucht. „Es wird klar, dass es nicht damit getan Die Internationalen Wochen gegen Rassis- ist, die Tests finanziert zu bekommen“, so Bernhard. „Es braucht mus im Landkreis Böblingen eine Organisationsstruktur dafür, um das Angebot auch in die Fläche zu bringen.“ Laut Pressemitteilung vom 2. September 2020 der Bundesregie- rung geht vom Rechtsextremismus „derzeit die größte Bedro- https://www.lrabb.de/start/Aktuelles/schnelltestzentren.html hung für die öffentliche Sicherheit in Deutschland aus“. Daher
27. Februar 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 11 wurde ein Kabinettsausschuss „zur Bekämpfung von Rechts- extremismus und Rassismus“ zur Ableitung geeigneter Gegen- maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Rassis- mus, Antisemitismus und weiteren Phänomenen gruppenbezo- gener Menschenfeindlichkeit gegründet. Landrat Roland Bernhard erklärt: „Ich möchte ein starkes Zeichen gegen Rassismus setzen. Bieten Sie dem Rassismus die Stirn. Der Landkreis Böblingen engagiert sich und führt eine Kampagne ge- gen Rassismus durch“. Im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus vom 15. bis zum 28. März 2021 werden täglich landkreisweite Aktionen in einzelnen Kommunen stattfinden, die unterschiedliche Workshops, Seminare, Vorträge und Theatervor- stellungen bündeln. Viele Netzwerke, Arbeitskreise, Vereine aber auch Unternehmen beteiligen sich bereits jetzt an den Aktionswo- chen. Diese landkreisweiten Aktionswochen unter der Schirmherr- schaft von Landrat Roland Bernhard wurden intitiiert vom Amt für Migration und Flüchtlinge des Landratsamtes Böblingen. Das Re- gionle Demokratiezentrum Böblingen unter der Trägerschaft des Vereins für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V. unterstützt. Am 15. März wird um 18.00 Uhr die Auftaktveranstaltung im hybriden Format stattfinden. Unterschiedliche Rednerbeiträge werden hierzu den Start in die Aktionswochen einleiten. An den darauffolgenden Tagen wird es einen Mix aus analogen, digita- len aber auch hybriden Veranstaltungen geben, die allesamt sich der Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus, Ras- Am Wochenende von Freitag, den 19. bis Sonntag den 21. Februar sismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeind- wurde die Eingangstüre der Peter-Creuzberger Halle bei einem lichkeit widmen. Einbruchsversuch so stark beschädigt, dass ein Gesamtschaden Mit dem Teaser für die Internationalen Wochen gegen Rassis- von ca. 1.000 Euro entstanden ist. Der Einbruchsversuch sowie mus und einem starken Statement des Landrats mit den Wor- die Sachbeschädigung wurden durch die Gemeinde umgehend ten „Bieten Sie Rassismus die Stirn!“ wurden bereits die ersten zur Anzeige gebracht. Schritte für die Aktionswochen eingeleitet, die mit einem bunten Auch an der Skateranlage und am Pavillon an der Halle wurden Programm im Aktionszeitraum fortgeführt werden. Hinterlassenschaften (Müll) einer Zusammenkunft gefunden. Be- sonders ärgerlich ist dabei, dass hier auch Scherben hinterlas- sen wurden, die nicht nur bei den Nutzern der Skateranlage zu schweren Verletzungen führen können. Wechsel in der Geschäftsführung des Kreis- Die Gemeinde bittet die Einwohnerinnen und Einwohner, die Au- jugendrings gen offenzuhalten und sich nicht zu scheuen, die Polizei anzuru- fen, wenn es zu Lärmbelästigungen insbesondere zu Nachtzeiten Ekaterina Ohngemach, neue Geschäftsführerin des Kreisju- kommt. gendrings Solch ein Vandalismus auf Kosten des Gemeinwohls und die Ver- Landrat Roland Bernhard hat am 24. Februar die neue Ge- müllung der Treffpunkte hier in Altdorf kann und wird die Gemein- schäftsführerin des Kreisjugendrings Ekaterina Ohngemach be- de nicht dulden und konsequent zur Anzeige bringen. glückwünscht. „Ich wünsche Ihnen alles Gute für Ihre neue Tä- tigkeit als Geschäftsführerin des Kreisjugendrings“, so Landrat Bernhard. Trotz des Wegfalls der nächtlichen Ausgangssperre blei- Ekaterina Ohngemach hat die Funktion der Geschäftsführerin ben die Kontaktbeschränkungen (eigener Haushalts plus des Kreisjugendrings Böblingen am 15. Januar übernommen. höchstens eine weitere Person, die nicht zum eigenen Sie ist studierte Erziehungswissenschaftlerin und war zuvor in Haushalt gehört) sowie die Abstands- und Hygieneregeln unterschiedlichen sozialpädagogischen Bereichen des Vereins weiterhin gültig! für Jugendhilfe im Landkreis Böblingen e.V. tätig. Ihre langjährige Erfahrung und ihre Kenntnisse setzt sie nun in der Geschäftsfüh- – Ihre Gemeindeverwaltung – rung beim Kreisjugendring ein. Der Kreisjugendring ist ein eigenständiger Verein, der seit über 25 Jahren im Auftrag des Landratsamtes die Richtlinie zur För- derung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Böblingen umsetzt. Sie wird vom Kreisjugendring verwaltet und inhaltlich Verhalten auf den Spiel- und Bolzplätzen der an Veränderungen des Zuschussvolumens und gesellschaftliche Gemeinde Altdorf Entwicklungen angepasst. Die nötigen Fortschreibungen wer- Das schöne Wetter in der letzten Woche hat dazu geführt, dass den vom Kreisjugendring initiiert und gemeinsam mit dem Ju- die Spiel- und Bolzplätze der Gemeinde wieder rege besucht und gendamt, dem Beratungsgremium und Verbandsvertretungen genutzt werden. Auf der Anlage in den Seewiesen waren teilwei- ausgehandelt. Die Geschäftsführerin des Kreisjugendrings ist zu- se ca. 30-40 Menschen aller Altersstufen vertreten. dem Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Kreistages. Bedauerlicherweise mussten Mitarbeiter der Gemeindeverwal- tung feststellen, dass hierbei die Regelungen der Corona-Verord- nung nicht immer eingehalten wurden. Insbesondere kam es zu Verstößen gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen sowie Nächtlicher Einbruchsversuch und Scherben die Abstands– und Hygienevorschriften. auf der Skateranlage Wir appellieren daher an alle Einwohnerinnen und Einwohner, die Die ersten warmen Sonnenstrahlen und erträgliche Nachtem- geltenden Regelungen der Corona-Verordnung zur Eindämmung peraturen haben leider einige Menschen dazu eingeladen, ihre der Pandemie einzuhalten. überschüssige Energie am Allgemeinwohl in Altdorf auszulassen. – Ihre Gemeindeverwaltung –
Seite 12 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 27. Februar 2021 Es gibt in Afghanistan aber auch viel Schönes und Interresantes, BAUMASSNAHMEN darüber möchte ich gerne berichten. Ich werde zuerst kurz über Religion berichten, dann die geogra- phische Lage beschreiben und von den Menschen und Sprachen erzählen. Zur Religion: Die meisten Menschen (99%) sind Muslime, genauer gesagt Sunniten und Schiiten. Es gibt wenig Hindus und Siks. Ich bin In der Gemeinde Altdorf kommt es aufgrund von verschiedenen Schiite und Tajek. Baumaßnahmen zu folgenden verkehrsrechtlichen Einschrän- Es ist schwierig, in Afghanistan als Schiit zu leben, denn die Tali- kungen: ban sind Sunniten und bekämpfen die Schiiten. Sie wollen, dass Schulstraße 6 wir den gleichen Glauben haben wie sie. Gehwegsperrung mit Notgehweg Zur Geographie: in der Zeit vom 22. Februar bis 5. März 2021 Afghanistan ist ein Land ohne Zugang zum Meer. Es gibt sehr viel Laienstraße 31 Gebirge (1000km von Ost nach West). Die Berge sind bis 7.400 m hoch. Nur 10% des Landes liegen unter 600 m. Halbseitige Sperrung und Gehwegsperrung in der Zeit vom 15. Dezember 2020 bis 5. März 2021 Afghanistan ist von vielen Ländern umgeben: Iran im Westen, Turkmenistan im Nordwesten, Uzbekistan im Norden, Tadschikis- Bühlstraße/Ecke Schulstraße und Bühlstraße/Ecke Schiller- tan im Norden, China im Osten und Pakistan im Südosten. straße Die Menschen und ihre Sprachen: Gehwegsperrung und halbseitige Sperrung in der Zeit vom 25. Februar bis 5. März 2021 Etwa 34 MillionenMenschen leben in Afghanistan. Die Bevölke- rung besteht hauptsächlich aus Paschtunen, Tadschiken, Uzbe- Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung. ken, Hazara und Turkmenen. – Ihre Gemeindeverwaltung – Die verschiedene Stämme gehören entweder den Suniiten oder Schiiten an. Hazara sind alle Schiiten, ebenso wenige Paschtu- nen. Die meisten Paschtunen, Tadjiken, Uzbeken und Turkmenen sind Suniiten. Integrationsmanagement Schönbuchlichtung Hauptsprachen sind in meiner Heimat Dari,Persisch (59%) und Integrationsmanagement Schönbuchlichtung Paschtu (35%). Ich spreche Dari und Paschtu. Die Turkmenen und Uzbeken sprechen meist türkisch, verstehen aber Dari. Die Tadschiken sprechen Dari, die Paschtunen können beides spre- chen: Paschtu und Dari. INTEGRATIONS- MANAGE MENT SCHÖNBUCHLICHTUNG Industrie/Bodenschätze/Landwirtschaft: INTE GRATION S- Afghanistan ist ein sehr reiches Land, was die Bodenschätze be- MAN AGE MEN T trifft: Es gibt dort eines der größten Kupfervorkommen der Welt, SCHÖNBUCH LICHTUNG außerdem Uran, Nickel, Eisen, Salz, Erdöl und – Gas, Kohle, Lit- Am Montag, 1. März 2021 um 19.00 Uhr huim, Seltene Gesteine, Gold, Silber, Edelsteine (z.B. Smaragde berichtet Idris Abdullahi gemeinsam mit und Lapislazuli). dem Integrationsmanagement über sein Heimatland Eritrea im Allgemeinen und Industrie ganz persönlich. Landwirtschaft: Der Boden is zum Teil sehr fruchtbar und Obst Am 24. Mai 1993 erklärte Eritrea offiziell und Gemüse wächst sehr gut. Es gibt dort z.B. Weizen, Gers- seine Unabhängigkeit von Äthiopien. Der te, Reis, Mais, Karotten, Zwiebeln, Kartoffeln, Bohnen, Erbsen, schmale Landstreifen am Roten Meer war Gurken, Tomaten, Auberginen und vieles mehr. Wir kennen dort Jahrhunderte lang hart umkämpft. auch viele Obstorten, die man in Deutschland auch bekommt: Äpfel, Birnen, Trauben, Aprikosen, Pfirsiche, Kirschen, verschie- Idris Abdullahi wohnt seit 2018 in Holzge- dene Beeren. Aber auch Orangen, Zitronen, Mandeln, Feigen und rlingen. Er ist 26 Jahre und hat eine Frau Garanatäpfel. und 2 kleine Söhne. Seine Eltern wohnen noch in dem kleinen landwirtschaftlich ge- Essen/Getränke: Idris A. als er 16 Jahre alt war prägten Dorf Aligder. Wer mehr über ihn und seine Freunde in Schu- und sein Leben in Eritrea erfahren möchte In meiner Heimat gibt es ganz viel unterschiedliche Essen. Ich luniform ist herzlich eingeladen. nenne hier einige Namen von Speisen: Das Hauptessen ist Palau oder Qabili. Es besteht aus Reis, verschiedene Fleisch, Karotten, Den Teilnahmelink erhalten Sie nach Anfrage beim Integrations- Rosinen und Gerwürzen. Es ist ein Eintopfgericht und wird auf management per Email: integration@holzgerlingen.de oder per dem Herd gekocht. Whats App: (0160) 8 85 44 36. Aschak besteht aus einer Art Nudelteig, der gefüllt ist Fleisch, Über die Ehrenamtskreise wird der Link direkt verschickt. Gemüse (Bohnen und Lauch). Bolanie ist eine Art große gefüllte Pfankuchen (mit Kartoffeln und Lauch gefüllt). Integration im Online-Format Schorwa ist ein Eintopfgericht, das mit Fleisch, Kartoffeln, Zwie- beln und Gewürze gekocht wird. Die Soße ist sehr lecker und Mahin Foroghi berichtete online aus Afghanistan man isst sie mit Brot. Hier zum Nachlesen: In Afghanistan trinken die Menschen sehr viel schwarzen oder Afghanistan ist mein Heitmatland, dass ich ungefähr vor 5 Jahren grünen Tee und Pfefferminztee. Kaffee wird auch viel getrunken verlassen habe. Ich lebe seit 2016 in Deutschland. In meiner Hei- (türkischer Mokka). Alkohol trinken wir als Muslime nicht. Zum mat Afghanistan herrscht seit vielen Jahrzehnten Krieg. Es gibt Essen wird auch gerne Joghurt getrunken. Säfte und softdrinks wenig Arbeit und die meisten Menschen sind arm. gibt es auch.
27. Februar 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 13 Wir sind bunt Internationale Wochen gegen Rassismus auf der Schönbuchlichtung Vom 15. Bis 28. März finden die internationalen Wochen gegen Rassismus statt. Was bedeutet Anti-Bias und was ist der Anti-Bias-Ansatz? Was bedeutet Anti-Bias und was ist der Anti-Bias-Ansatz? Das englische Wort „bias“ bedeutet übersetzt „Voreingenommenheit“ oder auch „Einseitigkeit“. Das englische Anti-Bias versteht sich Wort „bias“ bedeutet als intersektionaler Ansatz. übersetzt „Voreingenommenheit“ oder auch „Einseitigkeit“. Das heißt er beschreibt die Schnittmenge verschiedener Bereiche von Diskriminierung in einer Person. Eine Person besitzt verschie- dene Identitätsmerkmale, die eine gewisse Position in der Gesellschaft zuweisen. Z.B.: Angela Merkel: Ehefrau, Politikerin, Frau, Anti-Bias versteht sich als intersektionaler Ansatz. kinderlos, Physikerin, weiß, deutsch, evangelisch... Was denken Sie wird in unserer gesellschaftlichen Mitte als eher positiv – was als Das eher heißt negativ er beschreibt die Schnittmenge verschiedener Bereiche von Diskriminierung in wahrgenommen? einer Dieser Person. Ansatz Eine setzt an PersonErfahrungen den eigenen besitzt verschiedene an. Identitätsmerkmale, die eine gewisse Position Anti-Bias in der stammt Gesellschaft aus der frühkindlichen zuweisen. Pädagogik. ManZ.B.: möchteAngela so früh Merkel: wie möglichEhefrau, einsteigen, Politikerin, weil der AnsatzFrau, davon ausgeht, dass Vorurteile ab der frühen Kindheit erlernt werden. Dafür müssen die Erwachsenen in Familie, Kita und Schule sich ihrer eigenen kinderlos, Physikerin, weiß, deutsch, evangelisch… Was denken Sie wird in unserer Vorurteile bewusst werden und sein (vgl. http://annette-kuebler.de/ab/was-ist-anti-bias/) gesellschaftlichen Das Antibias-Netzwerk möchteMitte alsundeher helfen positiv Muster – was aufbrechen, als eher die eigene negativ Haltung wahrgenommen? reflektieren, Vielfalt wertschätzen, Schieflagen ins Gleichgewicht bringen und Hindernisse überwinden (vgl. https://www.anti-bias-netz.org/ueber-uns/selbstverstaendnis/) Dieser Ansatz setzt an den eigenen Erfahrungen an. Anti-Bias stammt aus der frühkindlichen Pädagogik. Man Eine Übung möchte möchten so früh wir Ihnen dazu wie möglich vorstellen. Sie heißt Fami- einsteigen, weil der Ansatz davon ausgeht, dass liennetz: Hier Vorurteile kann abman dersich bewusst frühen werden, Kindheit wieerlernt man geprägt ist und welches Weltbild man als Maßstab ansetzt. Wie beurteile werden. Dafür müssen die Erwachsenen in Familie, Kita und ich Menschen, Schule die anders sichundihrer geprägt eigenen sozialisiert sind als ich? Welche Gefühle löst das in mir aus? Wie reagiere ich auf die- Vorurteile bewusst werden und sein (vgl. http://annette-kuebler.de/ab/was-ist-anti-bias/) se Menschen? Und nicht vergessen: Wenn ich reflektiert bin – Das Antibias-Netzwerk möchte helfen und Muster aufbrechen, ist das mein Gegenüberdie eigene vielleicht nochHaltung lange nicht. reflektieren, Vielfalt wertschätzen, Schieflagen ins Gleichgewicht bringen und Hindernisse überwinden (vgl. https://www.anti-bias-netz.org/ueber-uns/selbstverstaendnis/) aus: h ttps://www.diakonie-wuerttemberg.de/fileadmin/Diakonie/Arbeitsbereiche_Ab/Migranten_Mg/Mg_Rassismuskritische_ Broschuere_vollstaendig.pdf, S.27 Niemand wird mit Hass oder Intoleranz geboren
Seite 14 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 27. Februar 2021 Unser Angebot: Essen auf Rädern Wir bieten allen Altdorferinnen und Altdorfern ein Essen auf Rädern an und liefern montags bis freitags jeweils eine leckere Mahlzeit frisch auf Ihren Tisch. Bitte bestellen Sie bei den Fahrern oder bis spätestens Sonntagabend, 24.00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung unter: Telefon und Anrufbeantworter: 74 74 0 oder Fax: 74 74 10 Bitte geben Sie an, an welchem Tag Sie welches Menü haben wollen. Das Essen wird Ihnen dann täglich frisch in der Zeit zwischen 11.30 Uhr und 13.00 Uhr geliefert. Dauerbesteller können auch mit einem Be- stellschein, der Ihnen jeweils mit den Essen ausgeliefert wird, bestellen. Monatlich erhalten Sie dann eine Rechnung für Ihre bezogenen Essen. Die Preise betragen für 1 Menü 4,80 Euro zuzüglich einer Liefergebühr pro Anlieferung von 1,20 Euro für Mitglieder und 1,50 Euro für Nichtmitglieder des Senioren- und Krankenpflegevereins. Gönnen Sie sich ein leckeres Essen. Genießen Sie ganz ohne Einkaufen oder aufwendige Zubereitung ein vollwertiges, schmackhaftes, frisch gekochtes und gesundes Gericht. Speiseplan 1.3. bis 5.3.2021 Menü 1 Menü 2 Menü 3 – Supersalat Menü 4 – Schonkost/Leichte Kost salzarm, fettarm, ohne Zucker Montag Fleischkäse in Kalbssahnegeschnetzeltes Bunte Salatplatte mit Alblinsen in Joghurtsoße Bratensoße, mit mit Schwarzwälder mit frischem Gemüse Röstzwiebel, Gemüsespätzle a.c.g.i. Rauchfleisch und und Vollkornnudeln Bratkartoffeln und Rosenbrötchen 7.a. (veg.) a.c.g.i. Bohnensalat 7. Dienstag Hähnchenbrustfilet in Tafelspitz in Apfel- Straßburger Wurstsalat Nudelauflauf mit Zigeunersoße mit Meerrettichsoße mit mit Farmerbrötchen Tomatensoße und Bauernspätzle und Schnittlauchkartoffeln 1.8.a.h. Salatbeilage (veg.) a.c.g. Salatbeilage a.c.g. und Mischgemüse a.g. Mittwoch Drei Maultaschen Puten- Oberkeulenbraten Salatplatte mit Ei und Drei Kartoffeltaschen geschmelzt mit mit Reis und Camambert, Brötchen gefüllt mit Frischkäse Kartoffelsalat 7.a.c.g. Mexikogemüse a.g. und Kräuter, dazu Karottenmix in Rahm (veg.) a.g. Donnerstag Cordon bleu vom Grießbrei mit Joghurt, Salatplatte mit Sesam- Rindergeschnetzeltes Schwein mit Bratensoße, Zucker und Zimt, einem Shrimps und „Stroganoff“ mit Nudeln und Krautsalat Zwetschgenknödel und Artischocken Serviettenknödeln und mit Ananas 7.1.a.c.g. Waldbeeren (veg.) a.c.g. Körnerbrötchen a.d.h. Brokkoli a.c.g.j. Freitag Gefüllte rote Paniertes Kabeljaufilet Kleines paniertes Zwei gekochte Eier auf Paprikaschote in mit Remouladensoße Putenschnitzel mit Rahmspinat mit Salzkar- Pilzrahmsoße mit und gemischtem verschiedenen Salaten toffeln hausgemachten Knöpfle Kartoffelsalat 9.a.c.g und Baguettebrötchen (veg.) c.g. 7.a.c. a.c.g. AUSWEICHMENÜ TÄGLICH: a) ½ Hähnchen vom Grill mit Brötchen a. b) Pizzaschnitte vegetarisch a.g. Zusatzstoffe: 1 Farbstoff, 2 Konservierungsstoffen, 3 Antioxidationsmittel, 4 Geschmacksverstärker, 5 geschwefelt, 6 geschwärzt, 7 gepökelt, 8 Phosphat, 9 Süßungsmittel. Allergene Stoffe: a Gluten, b Krebstiere, c Eier, d Fisch, e Erdnüsse, f Soja, g Milch-Lactose, h Schalenfrüchte, i Sellerie, j Senf, k Sesam, Schwefeldioxyd, m Lupinen, n Weichtiere Änderungen vorbehalten!
27. Februar 2021 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf Seite 15 Eheschließungen BiB René Weber und Katharina Hoppe wohnhaft in Altdorf Bücherei im Bürgerhaus Marcel Kuhn und Sabrina Stojek wohnhaft in Altdorf 71155 Altdorf, Kirchplatz 2 Montag: 10.00 bis 12.00 Uhr Sterbefälle Telefon (0 70 31) 7 24 72 72 Mittwoch/Freitag: 15.00 bis 18.00 Uhr info@buecherei-altdorf.de 1. Samstag im Monat: 10.00 bis 12.00 Uhr Martin Dengel 79 Jahre www.buecherei-altdorf.de Unser BiB Tipp – Nutzen Sie den Abholservice Unsere Jubilare Es können weiterhin Bücher und andere Medien kontaktlos aus- geliehen (und zurückgegeben) werden. Die Vorgehensweise ist wie beim letzten Lockdown. Näheres auch auf unserer Internetseite Wir gratulieren am ---> www.buecherei-altdorf.de
Seite 16 Mitteilungsblatt der Gemeinde Altdorf 27. Februar 2021 Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch Gemeinschaftsschule Weil im Schönbuch n der Röte 92, 71093 Weil im Schönbuch In der Röte 92, 71093 Weil im Schönbuch Telefon: (07157) Telefon: 1290200 In der(07157) Röte 1290200 92, 71093 Weil im Schönbuch Telefax: (07157) 1290203 Telefax: (07157) Telefon:1290203 (07157) info@schule-weil.de 1290200 | www.schule-weil.de nfo@schule-weil.de Telefax: (07157) 1290203 Liebe Eltern der neuen Fünftklässler, www.schule-weil.de info@schule-weil.de die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule zum kommenden Schuljahr können Sie diesmal online, per Post oder auch persönlich vor- www.schule-weil.de nehmen. Sie finden die Formulare auf unserer Homepage (www.schule-weil.de) im Download-Bereich oder bekommen diese bei uns im Liebe Sekretariat. Eltern der neuen Fünftklässler, Für die Anmeldung Liebe Eltern der benötigen neuen SieFünftklässler, – den Anmeldebogen (3 Seiten) die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule zum kommenden Schuljahr können Sie diesmal – die Seiten 3 und 4 der Grundschul-Empfehlung online, per –Post einen oder Nachweis über persönlich auch die erfolgte Masernimpfung vornehmen. Sie finden die Formulare auf unserer die Anmeldung an der Gemeinschaftsschule zum kommenden Schuljahr können Sie diesmal Homepage die Beantragung einer Bus-/Bahnfahrkarte Für (www.schule-weil.de) finden Sie ebenfallsoder im persönlich Download-Bereich eine Anleitung bekommen im Download-Bereich. online, per Post oder auch vornehmen. Sie finden diediese bei unsauf Formulare imunserer Wenn Sie Ihr Kind persönlich an der Schule anmelden wollen, können Sie gerne an folgenden Tagen vorbeikommen: Sekretariat. Homepage (www.schule-weil.de) im Download-Bereich oder bekommen diese bei uns im Montag, 8. März bis Donnerstag, 11. März 2021 von 8.00 bis 14.00 Uhr Sekretariat. An der Gemeinschaftsschule werden alle Bildungsstandards angeboten. Daher sind auch alle Abschlüsse möglich: Für die Anmeldung benötigen Sie – Abitur am allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium (G9) - denFür–Anmeldebogen Realschulabschluss die Anmeldung nach Klasse (3benötigen Seiten)10 Sie – Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 - die Seiten - den 3 und 4 der Grundschul-Empfehlung Anmeldebogen (3 Seiten) Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder! - einen-Nachweis die Seiten über die erfolgte 3 und Masernimpfung 4 der Grundschul-Empfehlung Mit freundlichen Grüßen Annette - Pfizenmaier (Rektorin) einen Nachweis über die erfolgte Masernimpfung Für die Beantragung einer Bus-/Bahnfahrkarte finden Sie ebenfalls eine Anleitung im Download-Bereich. Für die Beantragung einer Bus-/Bahnfahrkarte finden Sie ebenfalls eine Anleitung im Download-Bereich. Wenn Sie Ihr Kind persönlich an der Schule anmelden wollen, können Sie gerne an folgenden Tagen vorbeikommen: Wenn Sie Ihr Kind persönlich an der Schule anmelden wollen, können Sie gerne an folgenden Tagen vorbeikommen: Montag, 8. März bis Donnerstag, 11. März 2021 von 8.00 bis 14.00 Uhr Montag, 8. März bis Donnerstag, 11. März 2021 von 8.00 bis 14.00 Uhr An der Gemeinschaftsschule werden alle Bildungsstandards angeboten. Daher sind auch alle Abschlüsse Anmöglich: der Gemeinschaftsschule werden alle Bildungsstandards angeboten. Daher sind auch alle - Abschlüsse Abitur ammöglich: allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium (G9) - Realschulabschluss nach Klasse 10 - Abitur am allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasium (G9) - Hauptschulabschluss - Realschulabschluss nach Klasse 10 nach Klasse 9 oder 10 - Hauptschulabschluss nach Klasse 9 oder 10 Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder! Wir freuen uns auf Sie und Ihre Kinder! Mit freundlichen Grüßen Annette Pfizenmaier Mit freundlichen Grüßen Rektorin)Annette Pfizenmaier (Rektorin)
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