Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 - HTL Ottakring

 
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Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 - HTL Ottakring
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                              Willkommensmappe
                              Handbuch für Schülerinnen und Schüler
                              der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019

                              HTL Ottakring
                              Thaliastraße 125
                              1160 Wien
                              Tel: +43 1 49 111-113
                              Fax: +43 1 49 111-199
                              E-Mail: direktion@htl-ottakring.at
                              www.htl-ottakring.at
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Vorwort

Liebe Schülerinnen und Schüler!

Wir begrüßen euch herzlich in der neuen Schule und freuen uns, dass ihr euch für die Laufbahn
als zukünftige Technikerinnen und Techniker entschieden habt.

Da der Umstieg von eurer vorherigen Schule in die HTL sicher nicht ganz leicht ist, möchten
wir euch und euren Eltern mit diesem Handbuch den Einstieg erleichtern. Es enthält alles, was
im ersten Schuljahr besonders zu beachten ist. Das Inhaltsverzeichnis hilft euch, schnell an die
nötigen Informationen zu kommen. Das Handbuch steht auch auf unserer Schulhomepage zum
Download zur Verfügung. Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben, wendet euch bitte an eure
Klassenvorständin oder euren Klassenvorstand.

Wir wünschen euch viel Freude und Erfolg in der neuen Schule!

DI Peter Johannes Bachmair                       Jahrgangs-/Klassenvorständin
Direktor                                         Jahrgangs-/Klassenvorstand
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Wir begeistern Menschen für Technik                                                                                                                                              w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t

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  INHALT

Kontakte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
Unterrichtszeiten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
Wichtige Termine im Schuljahr 2018/19  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
Das elektronische Klassenbuch  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
Fernbleiben vom Unterricht  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Information zum Arbeitsmittelbeitrag  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
Information zum Sportangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
Erklärung zur Datenverwendung (BITTE UNTERSCHREIBEN)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
Bibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
Bibliotheksordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Information zur SchülerInnenfreifahrt – Wiener Linien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Elternverein  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
Hausordnung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Hausordnung – Anlage 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hausordnung – Anlage 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
Hausordnung – Anlage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19
Werkstättenordnung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
Sicherheitsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
Safety Rules  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
Bestätigung der Kenntnisnahme der Werkstätten- und Hausordnung durch
Schülerinnen/Schüler und Erziehungsberechtigte (BITTE UNTERSCHREIBEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
Sport und Abenteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
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Kontakte

n HTL Ottakring
	Höhere Technische Bundeslehranstalt 1160 Wien
	Thaliastraße – Hettenkofergasse 15, Eingang Thaliastraße 125

    www.htl-ottakring.at Hier findet ihr alles Wissenswerte: Terminkalender, Sprechstunden, ...

 Dir. DI BACHMAIR Peter Johannes
	Tel. 01/49111-113       Fax: 01/49 111-199                                        E-Mail: direktion@htl-ottakring.at

n Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie
  Ausbildungsschwerpunkt Netzwerktechnik
  Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik

	AV Mag. ANGERER Thomas
	Tel.: 01/49 111-610  Fax: 01/49 111-699                                           E-Mail: abteilung.ite@htl-ottakring.at

n Fachschule für Computertechnik

	AV Mag. ANGERER Thomas
	Tel.: 01/49 111-510  Fax: 01/49 111-599                                           E-Mail: abteilung.ite@htl-ottakring.at

n Höhere Lehranstalt für Maschinenbau
   Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik

 OStR Prof. DI Maier Christian
	Tel.: 01/49 111-510       Fax: 01/49 111-599                                      E-Mail: christian.maier@htl-ottakring.at

n Fachschule für Mechatronik

 OStR Prof. DI Maier Christian
	Tel.: 01/49 111-510       Fax: 01/49 111-599                                      E-Mail: christian.maier@htl-ottakring.at

n Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik

	AV OStR DI PRASKY Friedrich
	Tel.: 01/49 111-410    Fax: 01/49 111-499                                         E-Mail: abteilung.e@htl-ottakring.at

n Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik

	AV OStR DI PRASKY Friedrich
	Tel.: 01/49 111-410    Fax: 01/49 111-499                                         E-Mail: abteilung.e@htl-ottakring.at

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Unterrichtszeiten

 7:50
                          E                                 M                       IT
 8:40
                 1                7:50
                                  8:40              1                7:50
                                                                     8:40          1     7:50
                                                                                         8:40

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                 2                8:40
                                  9:30              2                8:40
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 9:40
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■ E: Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik
■ M: Maschinenbau, Mechatronik
■ IT: Informationstechnologie, Informationstechnik
■ BEI, BM: Elektrotechnik, Informatik - Systemtechnik, Maschineningenieurswesen

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019                                                        5
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Wichtige Termine im Schuljahr 2018/19
n Donnerstag, 06.09.18	Fotoaktion für alle 1. Klassen und Jahrgänge
			                     (Das Foto wird für den Schülerausweis verwendet.)

Elternabende der ersten Jahrgänge und Klassen:
n Donnerstag, 13.09.18     18:00 Uhr     Abteilung Maschinenbau
n Donnerstag, 13.09.18     18:00 Uhr     Abteilung Mechatronik (FS)
n Dienstag,   18.09.18     18:30 Uhr     Abteilung Informationstechnik (FS)
n Dienstag,   18.09.18     18:30 Uhr     Abteilung Informationstechnologie
n Mittwoch, 19.09.18       18:30 Uhr     Abteilung Elektronik/Elektrotechnik

n Dienstag,              25.09.18	Sportfest (Marswiese)
n Montag,                01.10.18	Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl
n Dienstag,              02.10.18	Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl
n	Freitag,               26.10.18 	Nationalfeiertag			                                       schulfrei
n Donnerstag,            01.11.18     Allerheiligen		       		                               schulfrei
n	Freitag,               02.11.18     Allerseelen				                                        schulfrei
n	Freitag,               09.11.18	Tag der offenen Tür 			                           13:30 – 17:30 Uhr
n	Samstag,               10.11.18	Tag der offenen Tür 			                           09:00 – 13:00 Uhr
n Montag,                12.11.18     laut Beschluss des SGA		                               schulfrei
n Donnerstag,            15.11.18 	Hl. Leopold				                                           schulfrei
n	Freitag,               16.11.18     laut Beschluss des SGA		                               schulfrei
n Freitag,               23.11.18	Elternsprechtag 			                               15:00 – 19:00 Uhr
n	Samstag,               22.12.18 bis 	Sonntag, 06.01.19 			                        Weihnachtsferien
n	Freitag,               18.01.19	Tag der offenen Tür 			                           13:30 – 17:30 Uhr
n	Freitag,               1.02.19      Verteilung der Schulnachrichten
n	Samstag,               02.02.19 bis	Sonntag, 10.02.19 			                            Semesterferien
n	Samstag,               13.04.19 bis Dienstag, 23.04.19 			                              Osterferien
n Mittwoch,              24.04.19     laut Beschluss des SGA		                               schulfrei
n Donnerstag,            25.04.19     laut Beschluss des SGA		                               schulfrei
n	Freitag,               26.04.19     laut Beschluss des SGA 		                              schulfrei
n Mittwoch,              01.05.19 	Staatsfeiertag				                                        schulfrei
n Donnerstag,            02.05.19 	Christi Himmelfahrt			                                    schulfrei
n	Samstag,               08.06.19 bis Dienstag, 11.06.19 			                             Pfingstferien
n Donnerstag,            20.06.19 	Fronleichnam				                                          schulfrei
n	Freitag,               28.06.19     Verteilung der Jahreszeugnisse
n	Samstag,               29.06.19 bis 	Sonntag, 01.09.19 			                             Sommerferien
n Montag,                02.09.19	Schulbeginn Schuljahr 2019/20
n Montag,                02.09.19     Wiederholungsprüfungen
n Dienstag,              03.09.19     Wiederholungsprüfungen
verwendete Abkürzungen: FS = Fachschule, SGA = Schulgemeinschaftsausschuss

Diese und alle weiteren Termine – Änderungen – Ergänzungen finden Sie auf unserer Homepage

www.htl-ottakring.at
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Das elektronische Klassenbuch

Liebe Eltern!

In der HTL Wien 16 wird in allen Abteilungen das elektronische Klassenbuch verwendet.

Ihr Sohn/Ihre Tochter erhält in den nächsten Tagen einen eigenen Benutzernamen und ein Passwort.
Es wird empfohlen dieses Passwort zu ändern.

Sie gelangen über einen Link auf der Schulhomepage (linke Seite: Service/ Elektronisches Klassenbuch)
zum Klassenbuch.

Sie können dann den aktuellen Stundenplan, Supplierungen, Stundenentfall, Schularbeitstermine, sowie
die Fehlzeiten Ihres Sohnes/Ihrer Tochter und deren Status (entschuldigt/unentschuldigt) überprüfen.

Es steht auch ein Entschuldigungsformular mit den aktuellen Fehlzeiten zur Verfügung, das ausgedruckt,
ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben an den Klassenvorstand/die Klassenvorständin abgegeben
werden kann.

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Fernbleiben vom Unterricht
Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass während der Unterrichtszeit Anwesenheitspflicht in der Schule
besteht. Nach § 45 Schulunterrichtsgesetz sind Gründe für berechtigtes Fernbleiben:

•   Krankheit
•   Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn die Hilfe des Schülers unbedingt erforderlich ist
•   Amts- und Behördenwege
•   Außergewöhnliche familiäre Ereignisse (z.B. Hochzeit)

In allen anderen Fällen hat der Schüler Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen. Soll-
ten Sie voraussehen können, dass längeres oder häufigeres Fehlen zu erwarten ist, setzen Sie sich bitte
sofort mit der Klassenvorständin/ dem Klassenvorstand in Verbindung.

Eine Krankmeldung hat am ersten Tag des Fernbleibens vom Unterricht verpflichtend durch die Eltern
bzw. Erziehungsberechtigten oder durch den volljährigen Schüler vor 7:50 Uhr im Sekretariat oder bei der
Klassenvorständin/ beim Klassenvorstand zu erfolgen.

Für jedes Fernbleiben vom Unterricht ist unverzüglich eine von den Erziehungsberechtigten unterschrie-
bene Entschuldigung zu bringen.

§ 45 Schulunterrichtsgesetz
(3) Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung ohne Aufschub mündlich oder
schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Klassenvorstandes oder des Schulleiters
hat die Benachrichtigung jedenfalls schriftlich zu erfolgen. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung
oder Erholungsbedürftigkeit oder bei häufigerem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben kann der Klassenvor-
stand oder der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine
Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit gegeben war.
(4) Auf Ansuchen des Schülers kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus
der Schulleiter (der Abteilungsvorstand) die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Als wichtige
Gründe sind jedenfalls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen.
(5) Wenn ein Schüler einer mittleren oder höheren Schule länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne das
Fernbleiben zu rechtfertigen (Abs. 3) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren
Woche nicht eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit. c). Die Wiederaufnahme
des Schülers ist nur mit Bewilligung des Schulleiters zulässig, die nur dann zu erteilen ist, wenn das Fernbleiben
nachträglich gerechtfertigt wird und die Unterlassung der Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen Gründen
unterblieben ist.

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Information zum Arbeitsmittelbeitrag

Liebe Eltern!

Wie Sie wissen, besteht in Österreich laut §5 SchOrgG Schulgeldfreiheit, es können jedoch bei Bedarf Lern-
und Arbeitsmittelbeiträge eingehoben werden.

Da das Schulbudget sehr knapp ist, wurde an allen berufsbildenden Schulen mittels SGA-Beschluss ein
Arbeitsmittelbeitrag eingeführt, um den laufenden Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. An unserer
Schule beträgt der Beitrag je nach Schulstufe von EUR 20,– bis 40,– pro Schuljahr und wird im Laufe des
1. Semesters per Zahlschein eingehoben.

Er wird im Wesentlichen verwendet für

•   Bauteile für Labors
•   Material für die Werkstätte, die EDV und CAD Räume
•   Druckerpapier und Druckerpatronen
•   einen Teil der Kosten für Jahres- und Maturaprojekte
•   einen Teil der Kopien als Unterrichtsbehelfe

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

DI Peter Johannes Bachmair
Direktor

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Information zum Sportangebot

Pflichtfach Bewegung und Sport
Für den Sportunterricht stehen in der HTL-Ottakring eine große (44m x 22m), teilbare Halle, ein Fitness-
raum (Rudergeräte, Fahrradergometer, Kombikraftgerät,...), ein Tischtennisraum und ein Basketballplatz
im Schulhof zur Verfügung.

Beim Sportunterricht bitte unbedingt Sportkleidung und abriebfeste Sportschuhe tragen!

Sollte eine Schülerin, ein Schüler eine längere Erkrankung bzw. Verletzung haben, so ist so rasch als mög-
lich eine Befreiung für den Sportunterricht einzuholen. Diese kann nur der Schularzt ausstellen.

Sportwochen
Für die zweiten und dritten Jahrgänge gibt es das Angebot von Wintersportwochen, die vierten Jahrgänge
fahren üblicherweise auf Sommersportwoche.

Weitere Aktivitäten
Weitere, fast schon traditionell jährlich wiederkehrende Veranstaltungen sind:
• Schulsportfest auf der Marswiese
• Fußballturnier, Basketballturnier, Volleyballturnier, Handballturnier
• Schi und Snowboardtag
• Wandertage einzelner Klassen
• Orientierungslauf in Venedig
• Teilnahme an Schulwettkämpfen ( z.B. Badminton, Basketball, Volleyball, Fußball)

Freifächer
Angebotene Freifächer:
• Volleyball (Prof. Aschberger)
• Basketball (Prof. Kremser)
• Badminton (Prof. Prchal)

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Erklärung zur Datenverwendung
(BITTE Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!)

Vor- und Nachname der/des Erziehungsberechtigten                                   E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten

Vor- und Nachname der Schülerin/des Schülers                                       Klasse

Sehr geehrte Eltern, Erziehungs- und Obsorgeberechtigte!
Damit wir unser Service für Sie auf hohem Niveau halten können, ist es notwendig, bestimmte Daten zu erfassen und
nur für den internen Zweck "Schule + Elternverein" zu verwenden.

Dies ist ein Grundbedürfnis, damit die Schülerin/der Schüler an unserer Schule sein kann!

Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der EU-Datenschutz-
Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes.

Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang erhoben! Auf keinen Fall werden die erhobenen
Daten ohne gesondertes Einverständnis an Dritte weitergegeben!

Bereich Elternverein:
Die Daten werden ausschließlich nur zu Informationszwecken des Elternvereins für Sie verwendet. Die Einsicht der
Daten hat nur der Obmann/die Obfrau bzw. der Kassier/die Kassiererin - beide sind zur Verschwiegenheit über die
Daten und der sicheren Verwahrung auf die Dauer des Schulbesuches lhres Kindes an unserer Schule verpflichtet!

Nach Beendigung der Schulzeit bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen.

n Ich stimme zu, dass Schule und Elternverein meine Daten für folgende Zwecke verwenden: Informationen vom
   Elternverein (Einladungen zu Versammlungen, Informationsmaterial zu diversen Themen), zur Zusendung des
   Erlagscheines für den EV- Mitgliedsbeitrag und zur individuellen Kontaktaufnahme.

   Meine Daten dürfen nur intern verwendet werden und aus dieser Zustimmungserklärung heraus NICHT an Dritte
   weitergegeben werden.

n Ich stimme der Datenverwendung zu und kann diese Zustimmung jederzeit mit einem E-Mail an
    obmann@htl-ottakring-elternverein.at widerrufen.

Datum/Unterschrift

Mit Ihrem zusätzlichen Einverständnis, darf ausschließlich die E-Mail Adresse zusätzlich als Klassenliste für die Kom-
munikation der Eltern untereinander im Klassenverband und mit dem Klassenvorstand in Form einer Klassenliste
geführt werden. Nach Beendigung der Schulzeit, bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen.

n Ich stimme zusätzlich zu, dass meine E-Mail Adresse auf der Klassenliste im Klassenverband angeführt wird.
   Diese Zustimmung kann jederzeit mit einem E-Mail an obmann@htl-ottakring-elternverein.at widerrufen werden.

Datum/Unterschrift

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019                                                             11
Wir begeistern Menschen für Technik                       w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t

Bibliothek

Die Schulbibliothek der HTL Ottakring ist eine klassische Freihandbibliothek, d.h., die Bücherregale in
der Bibliothek sind frei zugänglich und man kann sich die Bücher oder andere Medien selbst aus dem
Regal nehmen. Wer ein Buch oder eine DVD ausleihen will, muss dies bei der zuständigen Bibliothekarin
oder bei einem Bibliothekar durchführen.

Im Internet findet sich der Link zur Bibliothek auf unserer Homepage unter „Service“: „Bibliothek“. Wer
wissen will, was wir in unserer Bibliothek haben, ohne die Bibliothek aufzusuchen, klickt „Online stöbern
in unserer Bibliothek“ an und die Suche kann beginnen.

Außerdem ist unsere Bibliothek als offenes Lernzentrum konzipiert, das heißt, die Bibliothek ist Montag
bis Donnerstag ab 12:10 Uhr durchgehend geöffnet, worauf wir sehr stolz sind. Wir bieten sechs fixe PC-
Arbeitsplätze, wo man auch das Internet nutzen kann, sowie Lerninseln zum gemeinsam Lernen, an Pro-
jekten arbeiten oder einfach zum Lesen oder Hausübungen machen. Zwei absolut coole, knallrote Original-
Enzis (die bekannten Sitz-, Liege- und Lümmelbänke aus dem Museumsquartier) laden zum Relaxen.

Für den Aufenthalt in der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung, in der auch die Entlehnungsbedingungen
nachzulesen sind.

Und das sind die zuständigen Bibliothekar/-innen:
• Dr. Mag. Albert Schuch
• Mag. Sigrid Gruber
• Mag. Sabine Leutgeb

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019                                     12
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Bibliotheksordnung

1.	Allgemeines                                                                     •	Bei Überziehung einer Entlehnfrist ist ein Pönale von
• Die vorliegende Bibliotheksordnung gilt für alle                                   50 Cent pro Woche fällig, bei CDs, DVDs und Videos
   Schulangehörigen gleichermaßen.                                                   eines von 2 Euro.
• Die Bibliothek ist eine Freihandbibliothek und das                               •	Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums
   Lern- und Informationszentrum der Schule, in dem                                  wird es auf Kosten des Entlehners/der Entlehnerin
   alle vorhandenen Medien benützt werden können.                                    ersetzt oder es wird, wenn eine Wiederbeschaffung
• Die Medien können von allen Schulangehörigen kos-                                  nicht möglich ist, der geschätzte Wiederbeschaf-
   tenlos entliehen werden.                                                          fungswert verrechnet. Ist bis zur Bekanntgabe des
• Die Räumlichkeiten der Bibliothek können während                                   Verlustes oder der Beschädigung bereits ein Pönale
   der Öffnungszeiten von allen Schulangehörigen                                     fällig, so ist dies zusätzlich zu bezahlen.
   genützt werden.                                                                 •	Bei Außenständen – Buch, CD, DVD, Video oder Geld-
• Der kleine Raum neben dem großen Bibliotheks-                                      beträge – erhält der/die Schüler/-in kein Semester-
   raum kann auch speziell für Gruppenarbeiten oder                                  oder Jahreszeugnis.
   Besprechungen genützt werden.                                                   •	Eine Entlehnung für die Dauer der Sommerferien ist
                                                                                     möglich, allerdings nur gegen Hinterlegung einer
2. Öffnungszeiten                                                                    Kaution.
• Die jeweils für ein Schuljahr geltenden Öffnungszei-
   ten werden durch Aushang an der Bibliothekstür, im                              4. Verhalten in den Bibliotheksräumen
   Schaukasten neben der Direktion, in den Abteilun-                               • Die Räumlichkeiten der Bibliothek sind als Arbeits-
   gen sowie auf der Schulhomepage bekannt gemacht.                                   räume gewidmet und dienen keinesfalls als Raum
                                                                                      für körperliche Freizeitbetätigungen.
3. Entlehnungsbedingungen                                                          • Der Aufenthalt und das Arbeiten in der Bibliothek ist
•	Entlehnungen sind für SchülerInnen und LehrerIn-                                    nur zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich,
   nen sowie andere Schulangehörige nur während der                                   unabhängig davon, ob gerade eine Aufsichtsperson
   Öffnungszeiten und nur bei einem Bibliothekar/einer                                in der Bibliothek anwesend ist oder nicht.
   Bibliothekarin möglich. Die Rückgabe erfolgt eben-                              •	Rauchen, Essen und Trinken sowie laute Gespräche
   falls ausschließlich bei einem/einer Bibliothekar/in.                              (auch am Handy) und lautes Musikhören oder das
•	Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergege-                                 Spielen von PC-Spielen sind in der Bibliothek nicht
   ben werden. In jedem Fall ist der/die Entlehner/in für                             gestattet.
   die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der                                  •	Taschen, Überbekleidung (Mäntel, Jacken, Sturz-
   entliehenen Medien selbst verantwortlich.                                          helme u.ä.) sind in den Garderobefächern abzulegen.
•	Entlehnung und Rückgabe erfolgt nur mit gültigem                                 • Wer grobe oder/und dauernde Verstöße gegen
   Schülerausweis oder Lichtbildausweis.                                              die Bibliotheksordnung begeht, wird als Leser/in
• Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage. Eine Verlängerung                                 gesperrt und ist damit für eine bestimmte Zeit von
   innerhalb dieses Zeitraumes ist nur unter Vorweis                                  der Benützung der Bibliothek ausgeschlossen.
   des Mediums möglich. Die Entlehnfrist kann noch-
   mals um 14 Tage verlängert werden, wenn das                                     Jeder/jede Bibliotheksbenützer/in erkennt mit der
   Medium nicht vorgemerkt ist.                                                    Benützung der Bibliothek diese Ordnung an.
•	Für CDs, DVDs und Videos beträgt die Entlehndauer
   eine Woche und kann nicht verlängert werden. Es
   können maximal zwei Stück aus dieser Kategorie                                  Der Schulleiter
   entlehnt werden.                                                                Die Schulbiliothekar/innen

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Information zur SchülerInnenfreifahrt –
Wiener Linien

Alle Schüler und Schülerinnen können nunmehr in Wien mit dem von der jeweiligen Schule zu beziehenden
Schülerausweis und in Niederösterreich und Burgenland mit den Schülertickets des Verbundes in Verbin-
dung mit einer Aufzahlungskarte entweder

1. die als Basisleistung bekannte Freifahrt zwischen der Wohnung und der Schule um den Betrag in der
   Höhe von EUR 19,60 das „Jugendticket“ (entspricht dem bisherigen SchülerInnenfreifahrtsticket) in
   Anspruch nehmen oder

2. um den Betrag in der Höhe von EUR 60,– das „Top-Jugendticket“ für ein ganzes Schuljahr inklusive
   Ferien und schulfreien Tagen

alle öffentlichen Verkehrsmittel des „VOR-NEU“ nutzen.

Die Tickets sind an allen Wiener-Linien-Automaten, in Vorverkaufsstellen, Trafiken und im Online-
Ticketshop mit wenigen Klicks erhältlich.

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019                                     14
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                                                                                      ELTERNVEREIN der HTL-Ottakring
                                                                                      1160 Wien, Thaliastraße 125
Elternverein                                                                          ZVR-Zahl: 581124953
                                                                                      Mail: obmann@htl-ottakring-elternverein.at
                                                                                      Web: www.htl-ottakring-elternverein.at
                                                                                      Tel: 0664 618 95 78
                                                                                      Kontonr. IBAN: AT24 2011 1283 4898 1500

Die Vorstandsmitglieder des Elternvereins der                                      Kostenübernahme zusätzlicher Betreuer/innen bei
HTL-Ottakring verstehen sich als Teil des Dreiecks                                 Sportwochen durch den Elternverein, sodass klei-
der Schulpartnerschaft, die aus Schülern, Lehrern                                  nere Gruppen möglich und Spaß und Erfolg größer
und Eltern besteht.                                                                werden.
Dementsprechend unterstützt der Elternverein
aktiv das Schulleben. Elternvertreter sind wichtige                                … ist Gesprächspartner bei Konflikten – unter-
Gesprächspartner von Pädagogen. Zugleich sind                                      stützt lösungsorientierte Handlungsweisen
Elternvertreter oftmals erste Ansprechpartner von                                  Bei Meinungsverschiedenheiten, Konflikten und
Eltern und Schülern.                                                               Problemen im Schulleben steht der Elternverein
Der Elternverein fördert und unterstützt jene Akti-                                als neutraler Vermittler mit Rat und Tat zur Ver-
vitäten, die seitens der Schule aus rechtlichen und/                               fügung. Kleine Probleme rechtzeitig erkannt und
oder finanziellen Gründen nicht oder nur ungenü-                                   geklärt, ersparen große Probleme und heftige Auf-
gend unterstützt werden können.                                                    regungen.
                                                                                   Regelmäßige Gesprächstermine („Jour fixe") zum
Der Elternverein …                                                                 Meinungsaustausch mit Herrn Direktor DI. J. P.
                                                                                   Bachmair und den Abteilungsvorständen sind
… unterstützt sozialen Ausgleich                                                   Garant für lösungsorientierte Vorgangsweisen.
Für den Lernerfolg ist eine gute Klassengemein-
schaft sehr wichtig. Gemeinschaftsfördernde                                        … wirkt im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) mit
Veranstaltungen, wie Sportwochen, Projekt-                                         Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) haben die
tage, Exkursionen oder Ähnliches, fördern diesen                                   vom Elternverein nominierten Vertreter Sitz und
Zusammenhalt. Damit möglichst alle Schüler/                                        Stimme bei Entscheidungen, die die innere Ord-
innen an derartigen Aktivitäten teilnehmen kön-                                    nung der Schule betreffen. Derzeit pro Abteilung
nen, unterstützt der Elternverein sozial bedürf-                                   zwei Vertreter.
tige Schüler/innen. In besonderen Fällen hat der                                   Zugleich verfügt der Obmann über Sitz und Stimme
Elternverein die gesamten Kurskosten übernom-                                      im Kuratorium der HTL-Ottakring, das sich erfolg-
men. Einerseits waren diese Schüler/innen beson-                                   reich um materielle Förderungen bemüht.
ders bedürftig. Andererseits haben Lehrer/innen
erhebliche Beiträge geleistet. Das entsprechende                                   Wir laden Sie ein, diese Aktivitäten des Eltern-
Formular das Elternvereins finden Sie unter:                                       vereins durch Bezahlen des Mitgliedsbeitrags zu
http://www.htl-ottakring-elternverein.at/foer-                                     unterstützen, damit im Falle des Falles auch Ihr
derrichtlinien.html                                                                Kind unterstützt werden kann! Spenden werden
                                                                                   dankend angenommen!
… fördert die Ausbildung
Der Ausbildung dienliche Investitionen, die über
die „normale" lehrplanmäßige Ausbildung hinaus                                     Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und hof-
gehen, jedoch aus dem regulären Budget nicht                                       fen Sie als aktiven Elternvertreter alsbald begrü-
finanziert werden können, werden vom Elternver-                                    ßen zu dürfen
ein unterstützt. Exemplarisch sei hier der Erwerb
eines Plasmaschneidegeräts angeführt.                                              Sabine Mozgovicz
Finanzielle Unterstützung für Zusatzausbildungen                                   Obfrau Elternverein der HTL Ottakring
wie Staplerkurs, Kranschein, Schweißkurs oder
European Business Competence Licence, (EBCL)                                       Christian Schneider
werden vom Elternverein geleistet.                                                 Obann Stellvertreter

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Hausordnung
Verordnung des Schulgemeinschaftsausschusses der                                        (2) Im Pausenraum vor der Direktion ist die Ein-
Höheren Technischen Bundeslehranstalt Wien 16 –                                         nahme von Speisen und Getränken untersagt.
Ottakring vom 30.1.2017:
Aufgrund des § 44 Abs.1 SchUG, BGBl. 1986/472 in der                                    (3) Im Pausenraum vor der Abteilung Maschinen-
jeweils geltenden Fassung, wird verordnet:                                              ingenieurwesen ist die Einnahme von Speisen und
                                                                                        Getränken erlaubt. Der Platz ist jedoch sauber und
Unterrichts- und Arbeitsmittel                                                          ordentlich zu verlassen.
§1 (1) Die Schülerinnen und Schüler haben sowohl im
     Theorie- als auch im praktischen Unterricht die                                    (4) Abendschule: Das Schulgebäude ist nach Unter-
     notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in                                  richtsende (21.30 Uhr) bis spätestens 21:45 Uhr zu
     einem zweckentsprechenden Zustand zu erhalten                                      verlassen.
     (§4 Abs.2 SchulordnungsVO)
                                                                                   Rauchen
      (2) Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche                             §6 	Im Schulgebäude gilt prinzipiell Rauchverbot.
      Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließ-
      lich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel scho-                        Parken
      nend zu behandeln (§4 Abs.3 der SchulordnungsVO).                            §7	Schülerinnen und Schülern ist das Parken jeglicher
      Bereitgestellte Werkzeuge, Geräte und Materialien                               Fahrzeuge im Bereich der Schulliegenschaft verboten.
      sind nach Gebrauch fristgerecht in mängelfreiem
      und gereinigtem Zustand zurückzugeben.                                       Spiele
                                                                                   §8	Nachlauf-, Ball- und Wurfspiele jeglicher Art sind
Aufsicht (gilt nicht für Abendschule)                                                 im Bereich der Schulliegenschaft - ausgenommen
§2    Vor Beginn des Unterrichts, der Schulveranstaltun-                              im Turnunterricht – untersagt.
      gen und schulbezogenen Veranstaltungen sowie
      während der Unterrichtspausen findet keine Beauf-                            Müllseparation
      sichtigung der Schülerinnen und Schüler statt (§2                            §9   (1) In den Unterrichtsräumen angefallene und
      Abs.1 und 6 SchulordnungsVO).                                                     separierte Abfälle aus Papier, Glas und Metall sind
                                                                                        von Schülerinnen und Schülern (Kontrolle jeweilige
§3    1) Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsun-                                    KlassenordnerInnen) in die hierfür bereitgestellten
      terrichts darf eine Schülerin bzw. ein Schüler nur                                Sammelbehälter zu deponieren.
      mit Genehmigung der unterrichtenden Lehrerin
      bzw. des unterrichtenden Lehrers die Schulliegen-                                 (2) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet,
      schaft verlassen (§2 Abs.4 SchulordnungsVO).                                      Sondermüll wie Batterien udgl. an den zentralen
                                                                                        Sammelstellen zu deponieren.
      (2) Während der Pausen ist den Schülerinnen und
      Schülern das Verlassen der Schulliegenschaft                                 Elektrogeräte
      gestattet.                                                                   §10 (1) Die Inbetriebnahme mitgebrachter Elektroge-
                                                                                       räte wie Kaffeemaschine, Toaster udgl. ist in den
§4	Bei Lehrerinnen- bzw. Lehrerabsenz können auch                                      Klassenräumen untersagt.
   in Jahrgängen/Klassen mit schulpflichtigen Schü-
   lerinnen und Schülern Randstunden entfallen.                                         (2) Während des Unterrichts ist das Anschließen
                                                                                        von Elektrogeräten an das Stromnetz wie Laptop,
Aufenthalt                                                                              Taschenrechner, Tablet, Mobiltelefon, Smartphone
§5    (1) Klassenräume mit Unterrichtsbeginn in der ers-                                nur nach Bewilligung durch die Lehrerin bzw. den
      ten Unterrichtseinheit werden um 7.30 Uhr aufge-                                  Lehrer gestattet.
      sperrt. Während der Öffnungszeiten des Schulge-
      bäudes ist den Schülerinnen und Schülern bis 7.30                                 (3) Während des Unterrichts ist die Verwendung von
      Uhr bzw. vor Unterrichtsbeginn und nach Unterricht-                               Mobiltelefonen, Smartphones u.ä. nicht gestattet.
      sende der Aufenthalt im Schulgebäude an folgenden                                 Ausnahme:
      Orten gestattet (§2 Abs.5 SchulordnungsVO): linker                                • Abendschule in begründeten Fällen (z.B. Bereit-
      Hof(Hettenkofergasse), Aula, Gänge im Klassentrakt,                               schaftsdienst in Firma)
      Mensa, Pausenräume im Hauptgebäude.                                               • Mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrperso-

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019                                                                    16
Wir begeistern Menschen für Technik                                                      w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t

      nen für den unterrichtsspezifischen Einsatz (z.B.                                (2) Während des Unterrichts erlittene Unfälle sind
      Recherchen, Dokumentationen, Terminplanung)                                      der unterrichtenden Lehrerin bzw. dem unterrich-
                                                                                       tenden Lehrer unverzüglich zu melden. Sonstige
      (4) Bei Nichtbefolgung der Punkte (2) und (3) sind                               Schülerunfälle sind in der Direktionskanzlei unver-
      die unerlaubt benutzten Geräte im abgeschalteten                                 züglich anzuzeigen (Unfallformular)!
      Zustand für die Dauer des Unterrichts sichtbar z.B.
      am Lehrertisch, Fensterbank zu deponieren.                                   Haftungen
                                                                                   §16 (1)	Eine Haftung des Bundes für Verlust oder
      Reinhaltung                                                                      Beschädigung einer Sache, die von einer Schülerin
§11 (1) Am Ende des Unterrichtstages sind die in den                                   bzw. einem Schüler in die Schule mitgebracht wurde,
    Unterrichtsräumen vorhandenen Sessel in das dafür                                  liegt nur dann vor, wenn die Sache einem Schulorgan
    vorgesehene Fach in den Tischen zu stellen und die                                 ausdrücklich zur Verwahrung übergeben worden ist.
    Fenster zu schließen. Die jeweiligen Klassenordne-
    rInnen haben dafür zu sorgen, dass die Unterrichts-                                (2) In Garderoben wird nur für übliche Sachen wie
    räume besenrein verlassen werden. Die Lehrerin                                     gewöhnliche Kleidungsstücke und Schulutensilien,
    bzw. der Lehrer hat die Klasse zu versperren.                                      nicht aber für Wertsachen wie kostbare Kleidungs-
                                                                                       stücke, Schmuck oder höhere Geldbeträge gehaftet.
      (2) Verschmutzungen jeder Art sind im gesamten
      Gebäude untersagt.                                                               (3)	Eine Haftung ist jedenfalls ausgeschlossen,
                                                                                       wenn die Sache
      (3) Mutwillige Beschädigungen haben neben dem Scha-                                  1. in einer der Schülerin bzw. dem Schüler zur
      denersatz gegebenenfalls auch disziplinäre Folgen.                                   Verfügung gestellten, jedoch individuell ver-
                                                                                           sperrbaren Einrichtung (Spind, Garderobe-
Erkrankungen einer Schülerin bzw. eines Schülers                                           schrank) aufbewahrt,
während der Unterrichtszeit (gilt nicht für Abendschule)                                   2. einem Schulorgan übergeben, jedoch ohne
§12	Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler während                                       dessen Verschulden (Zufall oder höhere Gewalt)
    der Unterrichtszeit, so ist über die Direktion Kontakt                                 in Verlust geraten oder beschädigt, oder
    mit der oder dem Erziehungsberechtigten aufzuneh-                                      3. während des Unterrichts in einem Sonder-
    men und mit diesen die weitere Vorgangsweise abzu-                                     unterrichtsraum im unversperrt gebliebenen
    sprechen (Notfalltelefonnummern und –adressen im                                       Klassenzimmer zurückgelassen worden ist.
    Standesblatt). Bei Gefahr im Verzug ist sogleich die
    Rettung unter der Rufnummer 144 zu verständigen.                                   (4) Sofern eine Schadenersatzpflicht seitens des
                                                                                       Bundes vermutet wird, ist ein Schadensfall ehest
LehrerInnenabsenz                                                                      möglich einem Schulorgan zu melden.
§13	Sollte zehn Minuten nach dem vorgesehenen
    Beginn einer Unterrichtsstunde die/der planmäßig                               Sonderunterrichtsräume
    eingeteilte LehrerIn noch abwesend sein, ist dies                              §17	Für Sonderunterrichtsräume gelten die in den
    von der Jahrgangs-/Klassensprecherin bzw. dem                                      Anlagen 1 und 2 angeführten ergänzenden Spezial-
    Jahrgangs-/Klassensprecher oder ihrer Stellver-                                    bestimmungen.
    treterin bzw. seinem Stellvertreter der Abteilungs-
    bzw. Werkstättenleitung zu melden.                                             Brandschutzordnung
                                                                                   §18 Anlage 3.
Fundgegenstände
§14	Fundgegenstände werden mindestens drei Monate                                  Inkrafttreten
    lang in der Schule aufbewahrt und sodann an das                                §19 Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in
    Fundamt weitergeleitet. Aufbewahrungsort: Porti-                                   Kraft.
    erloge.

Meldepflichten
§15 (1) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflich-
    tet, am Schulgebäude, an Schuleinrichtungen und
    -geräten wahrgenommene Schäden unverzüglich
    einer Lehrerin bzw. einem Lehrer oder Schulwart
    zu melden. Dies gilt sinngemäß auch für Notaus-                                DI Peter Johannes Bachmair
    gänge und Panikverschlüsse.                                                    Direktor

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019                                                                    17
Wir begeistern Menschen für Technik                                                       w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t

Hausordnung – Anlage 1                                                             Hausordnung – Anlage 2
Werkstätten- und Werkstättenlaboratoriumsordnung                                   Allgemeine Funktionsraumordnung

1. Kleidung                                                                        1. Geltungsbereich
1.1. Die Schülerinnen und Schüler haben am Werkstät-                               Die allgemeine Funktionsraumordnung gilt für alle
     ten- und Werkstättenlaboratoriumsunterricht in                                Unterrichtsräume, ausgenommen Klassenräume, Werk-
     entsprechender Arbeitskleidung teilzunehmen (§4                               stätten- und Werkstättenlaboratorien.
     Abs.1 SchulordnungsVO).
1.2.	Sicherheitsgefährdende Gegenstände wie Ringe,                                 2. Kleidung, Schuhe, Brillen
     Armbänder, Halsketten, Armbanduhren udgl. dür-                                2.1.	In allen Laboratorien, in denen Chemikalien zum
     fen nicht getragen werden. Diesbezügliche Weisun-                                  Einsatz kommen (z.B. Chemielaboratorium) haben
     gen erteilt die Werkstättenlehrerin bzw. der Werk-                                 Schüler einen Arbeitsmantel zu tragen.
     stättenlehrer.                                                                2.2.	In den Turnsälen sind Sportschuhe mit abriebfes-
1.3	Bei Bedarf werden den Schülerinnen und Schülern                                     ten Sohlen zu tragen.
     Schutzausrüstungen (z.B. Schutzbrillen usw.) zur                              2.3.	Brillenträgerinnen bzw. Brillenträgern wird emp-
     Verfügung gestellt.                                                                fohlen, während des Turnunterrichtes und bei
                                                                                        Sportveranstaltungen eine splitterfreie Brille
2. Arbeiten am Computer                                                                 (Sportbrille) zu tragen.
An computergestützten Arbeitsplätzen ist
2.1. das Installieren mitgebrachter Programme,                                     3. Arbeiten am Computer
2.2. die Anfertigung von Kopien,                                                   An computergestützten Arbeitsplätzen ist
2.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software                               3.1. das Installieren mitgebrachter Programme,
     nur nach Rücksprache mit der unterrichtenden                                  3.2. die Anfertigung von Kopien,
     Lehrkraft zulässig.                                                           3.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software
2.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus-                                   nur nach Rücksprache mit der unterrichtenden
     schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen.                                        Lehrkraft zulässig.
                                                                                   3.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus-
3. Arbeiten an Maschinen und Einrichtungen                                              schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen.
3.1. Das Arbeiten (Einstellen, Inbetriebnahme, Reini-
     gen) an Maschinen und Einrichtungen darf nur mit                              4. Speisen und Getränke
     Bewilligung der unterrichtenden Lehrkraft und in                              In den Funktionsräumen ist die Einnahme von Speisen
     Kenntnis der relevanten Sicherheitsmaßnahmen                                  und Getränke untersagt.
     erfolgen.
3.2. Vorhandene Schutzvorrichtungen dürfen weder                                   5. Reinigung
     entfernt noch außer Wirkung gebracht werden.                                  Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spä-
                                                                                   testens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts
4. Speisen und Getränke                                                            ihren Arbeitsplatz sowie allfällig zur Verfügung gestellte
Im Werkstättenbereich ist die Einnahme von Speisen                                 Geräte in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Der
und Getränke untersagt.                                                            Raum ist ordnungsgemäß zu verlassen.

5. Reinigung
Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spä-
testens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts
ihren Arbeitsplatz sowie allfällig benützte Maschinen
und Geräte zu reinigen. Der Raum ist ordnungsgemäß
zu verlassen

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019                                                                     18
Wir begeistern Menschen für Technik                                                      w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t

Hausordnung – Anlage 3
Brandschutzordnung – Verhalten im Brandfall

1.    Auftretender Rauchgeruch und Brandverdacht ist                               10. Die Aufsichtsperson hat sich zu überzeugen, ob
      unverzüglich der Direktion, einer Abteilung oder                                 niemand zurückgeblieben ist. Beim Verlassen des
      einem Schulwart zu melden.                                                       Raumes sind Fenster und Türen zu schließen.

2.	Ruhe und Besonnenheit bewahren.                                                 11.	Ist eine Benützung der Fluchtwege durch Verqual-
                                                                                        mung nicht mehr möglich, dann die Schülerinnen
3.	Feuerwehr nach Brandmeldung so rasch wie mög-                                        und Schüler in der Klasse belassen, Türen schlie-
   lich über Notruf verständigen und Räumungsalarm                                      ßen, Fenster öffnen und sich durch Zuruf den Ein-
   auslösen.                                                                            satzkräften bemerkbar machen.

4.    Das Alarmsignal muss so lange ertönen, bis alle                              12. Mit Hilfe des Klassenbuches ist die Vollständigkeit
      Personen in Sicherheit sind.                                                     der Schülerinnen und Schüler auf den Sammelstel-
                                                                                       len festzustellen.
5.	In allen Funktionsräumen, in denen eine Notaus-
    taste vorhanden ist, ist diese zu betätigen.                                   13.	Nach Feststellung der Vollzähligkeit sind die Sam-
                                                                                       melstellen zu verlassen.
6.    Die Lifte sind im Brandfall NICHT zu benutzen.
                                                                                   14.	Einsatzkräfte erwarten und einweisen sowie der
7.    Die Lehrerin bzw. der Lehrer schaut in die benach-                               Einsatzleiterin bzw. dem Einsatzleiter bekannt
      barten Unterrichtsräume, ob eine Aufsichtsperson                                 geben, ob Personen vermisst werden.
      anwesend ist.

8.	Ist eine Klasse ohne Aufsichtsperson, so ist diese                              Wien, am 01.04.2003
    Klasse mitzunehmen.

9.Das Schulgebäude ist klassenweise (ev. mit Nach-
  barklasse, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden
  ist) unter Aufsicht der Lehrperson in Richtung Sam-
  melstelle zu verlassen. Das Klassenbuch (ev. auch
  der Nachbarklasse) ist unbedingt mitzunehmen.
	Sammelstelle:
  - Platz zwischen Schule und Thaliastraße                                         DI Peter Johannes Bachmair
  - Platz zwischen Schule und Paltaufgasse                                         Direktor

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Wir begeistern Menschen für Technik                                                      w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t

Werkstättenordnung
01. Allgemeines                                                                           mung der Unterrichtsführung in den anderen
                                                                                          Werkstätten, ist federführend hinsichtlich Beur-
Die Werkstättenordnung enthält allgemeine Verhaltens-                                     teilung und Fehlstundenerfassung und vertritt
maßregeln, um einen günstigen Unterrichts- und Erzie-                                     den Jahrgang bzw. die Klasse bei Konferenzen.
hungserfolg zu erzielen, Ordnung und Reinlichkeit in
den Werkstätten zu gewährleisten, das Werkstättenin-                               0303. Wünsche und Beschwerden sind der jeweiligen
ventar zu schonen, Werk- und Hilfsstoffe sparsam zu                                      Fachlehrerin bzw. dem jeweiligen Fachlehrer (
verwenden und Unfälle zu vermeiden. Die im Folgenden                                     Klassenleiterin bzw. Klassenleiter ) vorzutragen.
verwendeten Begriffe wie "Werkstätte" als Unterrichts-                                   Kann kein Einvernehmen hergestellt werden,
gegenstand und "Werkstättenunterricht" stehen sinn-                                      so hat die Schülerin bzw. der Schüler oder ihre
gemäß auch für "Werkstättenlabor" und "Werkstätten-                                      gewählte Vertreterin bzw. sein gewählter Ver-
laborunterricht".                                                                        treter das Recht, sich an die Werkstättenleiterin
                                                                                         bzw. den Werkstättenleiter zu wenden. Wird auch
                                                                                         hier ihr bzw. sein Anliegen negativ entschieden,
02. Das Lehrziel                                                                         so kann sie bzw. er sich an die Abteilungsvor-
                                                                                         ständin bzw. den Abteilungsvorstand wenden.
0201. 	Im Rahmen des Werkstättenunterrichts werden
       den Schülerinnen und Schülern Fertigkeiten und
       Kenntnisse vermittelt, die den facheinschlägigen                            04. Aufenthalt in den Werkstätten
       Berufen entsprechen.
                                                                                   0401. Das Betreten einer Werkstätte ist erlaubt :
0202. Der Werkstättenunterricht ist ein wichtiger Teil                                   – Den Werkstättenlehrerinnen und Werkstätten-
      der Ausbildung an berufsbildenden technischen                                      lehrern,
      Schulen. Die in der Werkstätte gewonnenen Erfah-                                   – den in dieser Werkstätte beschäftigten Schüle-
      rungen sind für das Verstehen der in den theoreti-                                 rinnen und Schülern(anderen Schülerinnen und
      schen Fächern vermittelten Lehrinhalte nötig.                                      Schülern während ihre Werkstättenunterrichts
                                                                                         nur mit Erlaubnis der zuständigen FachlehrerIn-
0203. Mit der Reifeprüfung an den Höheren Abteilun-                                      nen),
      gen bzw. an den Kollegs Tages-u. Abendschulen                                      – den zum Stand der Werkstätte gehörenden
      sowie der Abschlußprüfung an den Fachschulen                                       Bediensteten,
      sind außerdem Erleichterungen bei der Ablegung                                     – den Führungspersonen der Schule und der
      der Prüfung für konzessionierte Gewerbe ver-                                       Schulaufsicht. Allen anderen Personen ist das
      bunden bzw. ist der Nachweis der Erlernung der                                     Betreten einer Werkstätte nur mit Bewilligung
      entsprechenden Gewerbe erbracht.                                                   der Werkstättenleitung gestattet.

                                                                                   0402. Das Verlassen der Werkstätte durch die Schüle-
03. Leitung des Werkstättenunterrichts                                                   rin bzw. den Schüler während und am Ende des
                                                                                         Unterrichts ist nur mit Zustimmung der unter-
0301. Die Leitung des Werkstättenunterrichts unter-                                      richtenden Lehrerin bzw. des unterrichtenden
      liegt der Werkstättenleiterin bzw. dem Werk-                                       Lehrers erlaubt. Erfolgt das Verlassen einer
      stättenleiter, bei deren bzw. dessen Abwesenheit                                   Werkstätte zum Zwecke einer Erledigung, so hat
      ihrer Stellvertreterin bzw. seinem Stellvertreter.                                 die Schülerin bzw. der Schüler diese auf kürzes-
                                                                                         tem Wege durchzuführen, um möglichst rasch
0302. Die Führung eines Jahrganges bzw. einer Klasse                                     wieder an ihrem bzw. seinem Arbeitsplatz zu sein.
      im Werkstättenunterricht übernimmt die Klas-
      senleiterin bzw. der Klassenleiter. Diese Fach-                              0403. 	In den Pausen dürfen nur die Pausenräumlich-
      lehrerin bzw. dieser Fachlehrer, die bzw. der                                       keiten und der Schulhof aufgesucht werden.
      selbst einen Teil des Werkstättenunterrichts des                                    Während der Pausen ist den Schülerinnen und
      betreffenden Jahrganges bzw. der betreffenden                                       Schülern das Verlassen der Schulliegenschaft
      Klasse bestreitet, sorgt für die zeitliche Abstim-                                  gestattet. (§3 Abs2 Hausordnung)

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019                                                                    20
Wir begeistern Menschen für Technik                                                      w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t

05. Arbeitskleidung und persönlicher Schutz                                               das Platzwerkzeug einschließlich der eventuell
                                                                                          vorhandenen Werkzeugmarken auf seine Voll-
0501. Während des Werkstättenunterrichts sind die                                         ständigkeit und seinen Zustand zu prüfen. Jeder
      Schülerinnen und Schüler verpflichtet eine der                                      erkannte Schaden oder Verlust ist sofort der
      jeweiligen Werkstätte angepasste Kleidung zu                                        Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer zu melden.
      tragen. Diese wird den Schülerinnen und Schü-
      lern von der Klassenleiterin bzw. vom Klassen-                               0603. 	In gleicher Weise ist am Ende des Werkstätten-
      leiter mitgeteilt. Weiters haben die Schülerinnen                                   unterrichts bei der Übergabe des Arbeitsplatzes
      und Schüler Ansteck-Namenskarten anzuschaf-                                         an die Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer zu ver-
      fen, die während des gesamten Werkstättenun-                                        fahren.
      terrichtes zu tragen sind.
                                                                                   0604. Die Werkzeugmarken dienen zum Entlehnen von
0502. Die Schülerinnen und Schüler haben ihre Stra-                                      Sonderwerkzeugen. Sie sind platzgebunden und
      ßenkleidung während des Werkstättenunter-                                          dürfen weder an andere Schülerinnen bzw. Schü-
      richtes in der ihnen zugewiesenen Garderobe                                        ler weitergegeben noch ausgetauscht werden.
      aufzubewahren. Werden dafür Garderobekästen
      verwendet, so sind diese durch die Schülerin bzw.                            0605. Die Schülerin bzw. der Schüler darf die ihr bzw.
      den Schüler mit einem mitgebrachten Vorhän-                                        ihm zur Verfügung gestellten Werkzeuge weder
      geschloss zu versperren. Die Garderobekästen                                       an andere Schülerinnen bzw. Schüler weiter-
      sind im eigenem Interesse sauber zu halten und                                     geben noch austauschen. Sie bzw. er ist für die
      schonend zu behandeln, nach Beendigung des                                         ihr bzw. ihm anvertrauten Werkzeuge und deren
      Werkstättenunterrichts frei zu machen und die                                      Instandhaltung verantwortlich.
      Türen unversperrt zu schließen. Bleibt ein Gar-
      derobekasten versperrt, muss durch Aufschnei-                                0606. Die zur Arbeitsdurchführung nötigen Maschinen,
      den des Vorhängeschlosses der Kasten geöffnet                                      Vorrichtungen und sonstigen Einrichtungen sind
      werden, damit die nächste Schülerin bzw. der                                       schonend zu behandeln. Schäden an diesen sind
      nächste Schüler ihre bzw. seine Straßenkleidung                                    sofort zu melden.
      deponieren kann. Der hierdurch am Schloss ent-
      standene Schaden wird der Schülerin bzw. dem
      Schüler nicht ersetzt.                                                       07. Unterrichtsführung

0503. Die Schülerinnen und Schüler werden ersucht,                                 0701. Die Schülerinnen und die Schüler haben sich
      zum Werkstättenunterricht keine wertvollen                                         pünktlich im vorgesehenen Verleseraum zur
      Gegenstände bzw. keine höheren Geldbeträge                                         Feststellung der Anwesenheit und Gruppenzu-
      mitzunehmen. Die Schulleitung übernimmt für                                        weisung einzufinden. Danach begeben sie sich
      solche Gegenstände keine Haftung. (§16 Schul-                                      mit ihrer Fachlehrerin bzw. ihrem Fachlehrer in
      ordnung)                                                                           die Werkstätte, in der der Unterricht stattfindet
                                                                                         und wo jeder Schülerin bzw. jedem Schüler ein
0504. Als einfacher Haarschutz sind Kappen zu ver-                                       Arbeitsplatz zugewiesen wird.
      wenden. Sie sollen innen mit dem Namen der
      Schülerinnen und Schüler versehen sein.                                      0702. Die auszuführenden Arbeiten werden den Schü-
                                                                                         lerinnen und Schülern von ihrer Fachlehrerin
                                                                                         bzw. ihrem Fachlehrer zugewiesen; die Werk-
06. Werkstattmäßige Ausrüstung der Schülerin bzw.                                        stoffe und Werkzeuge werden von der Lehran-
des Schülers                                                                             stalt beigestellt.

0601. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat in den                                 0703. Die Werkstücke und Betriebsmittel sind auf dem
      Werkstättenunterricht eine geeignete mit ihrem                                     Arbeitsplatz geordnet und übersichtlich zu pla-
      bzw. seinem Namen versehene Schiebelehre                                           zieren.
      mitzubringen.
                                                                                   0704. Die zur Verfügung gestellten Zeichnungen und
0602. 	Bei Übergabe eines Arbeitsplatzes durch die                                       Pläne sind für eine wiederkehrende Verwendung
       Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer an die Schüle-                                   bestimmt. Sie sind schonend zu behandeln und
       rin bzw. den Schüler ist an Hand der Inventarliste                                dürfen nur mit Genehmigung der Fachlehrerin

Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019                                                                    21
Wir begeistern Menschen für Technik                                                      w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t

      bzw. des Fachlehrers nach Hause genommen                                     09. Verhütung von Unfällen
      werden.
0705. Jede Schülerin und jeder Schüler hat beim Ver-                               0901. Zur Verhütung von Unfällen sind die Sicher-
      brauch von Werkstoffen, Hilfsstoffen und Ener-                                     heitsvorschriften unbedingt zu beachten, die auf
      gie sowie bei der Benutzung von Werkzeugen                                         einem eigenen Blatt dieser Werkstättenordnung
      auf Wirtschaftlichkeit und Sorgfalt zu achten.                                     beigelegt sind.
      Mutwillig verbrauchte Stoffe und Energie und
      durch Unachtsamkeit unbrauchbar gewordene                                    0902. 	Im Falle besonderer Gefahr ( Brand, Gebrechen,
      Betriebsmittel sind zu ersetzen. In schwerwie-                                      usw.) sind die entsprechenden Weisungen der
      genden Fällen der Pflichtverletzung können Dis-                                     Schulorgane zu befolgen.
      ziplinarmaßnahmen ergriffen werden.

0706. Die Leistungsbeurteilung der Schülerin bzw. des                              10. Richtlinien für die Führung des Werkstätten(labor)
      Schülers aus Werkstätte erfolgt aufgrund ihrer                               berichtes
      bzw. seiner ausgeführten Arbeiten, ihrer bzw.
      seiner Mitarbeit und des geführten Werkstätten-                              1001. Die Führung des Werkstättenheftes ist ein Teil
      heftes. Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt nach                                  der Werkstättenausbildung.
      Qualität und der benötigten Arbeitszeit; die des
      Werkstättenheftes nach der sachlichen Richtig-                               1002. Zweck des Werkstättenheftes :
      keit und der Form der Eintragungen.                                                – Die Schülerinnen und Schüler im technisch
                                                                                         einwandfreien Beschreiben von Arbeitsaufgaben
                                                                                         auszubilden.
08. Ordnung und Reinlichkeit                                                             – Eine Übersicht über die von der Schülerin bzw.
                                                                                         vom Schüler durchgeführten Arbeitsaufgaben
0801. Arbeitsplatz, Maschinen, Vorrichtungen und                                         und die hiefür benötigten Zeiten zu geben.
      sonstige Einrichtungen sind nach Benützung                                         – Der Schülerin bzw. dem Schüler bei der Durch-
      sofort zu reinigen. Alle nicht mehr benötigten                                     führung neuer Arbeitsaufgaben als Nachschlag-
      Arbeitsbehelfe müssen an den dafür vorgesehe-                                      behelf zu dienen.
      nen Plätzen deponiert werden.                                                      – Der Schülerin bzw. dem Schüler, den Lehrerin-
                                                                                         nen bzw. den Lehrern und den Kontrollorganen
0802. Am Schluss des Unterrichts, zu dem von der                                         einen Überblick über die Einteilung des Werk-
      Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer bestimmten                                        stättenunterrichts zu geben, speziell in Hinblick
      Zeitpunkt, hat jede Schülerin bzw. jeder Schü-                                     auf die zeitliche Aufteilung der einzelnen Werk-
      ler die entliehenen Betriebsmittel gereinigt, im                                   stätten.
      Rücktausch gegen die Werkzeugmarke, zurück-
      zugeben. Das Platzwerkzeug ist sorgfältig zu                                 1003. Während der gesamten Ausbildung in der Werk-
      verwahren. Die Einrichtungen sowie der Boden                                       stätte soll dasselbe Heft verwendet werden.
      der Werkstätte sind zu säubern und die Abfälle
      sortengetrennt zu entsorgen.                                                 1004. Das Werkstättenheft hat während des Werkstät-
                                                                                         tenunterrichts immer zur Einsicht aufzuliegen.
0803. Die Fenster in den Werkstätten dürfen nur mit
      Genehmigung der Fachlehrerin bzw. des Fach-                                  1005. Das Werkstättenheft ist bis zur Reifeprüfung
      lehrers geöffnet werden.                                                           aufzubewahren und auf Verlangen der Reifeprü-
                                                                                         fungskommission vorzulegen.
0804. Werkstättenräume und deren Einrichtungen sind
      in den letzten Stunden des Werkstättenunter-                                 1006. Das Werkstättenheft besteht aus :
      richts vor den Ferien durch die Schülerinnen und                                   – Der RINGMAPPE.
      Schüler gründlich zu reinigen. Soweit nötig, sind                                  – Dem Deckblatt "WERKSTÄTTENHEFT/LABOR-
      Betriebsmittel vor Verrostung zu schützen.                                         BERICHTE"; dieses ist bei Schuleintritt auf
                                                                                         Anweisung der Werkstättenleiterin bzw. des
0805. 	In den Toilette- und Waschräumen ist besondere                                    Werkstättenklassenleiters auszufüllen.
       Reinlichkeit geboten. Die sanitären Einrichtun-                                   – Dem "W-KLASSENBLATT"; dieses ist zu Beginn
       gen sind besonders schonend zu behandeln.                                         eines jeden Schuljahres unter Anweisung der

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