Wissenswertes zur 3. Säule/ - Private Vorsorge - Gebundene und freie Vorsorge (Säulen 3a und 3b) in der Schweiz Stand Januar 2015 ...

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Private Vorsorge

Wissenswertes
zur 3. Säule/

Gebundene und freie Vorsorge
(Säulen 3a und 3b) in der Schweiz
Stand Januar 2015
Wissenswertes zur 3. Säule/ - Private Vorsorge - Gebundene und freie Vorsorge (Säulen 3a und 3b) in der Schweiz Stand Januar 2015 ...
Inhalt

Die 3. Säule im schweizerischen Vorsorgesystem                        3

Individuell richtiger Vorsorgeschutz                                  4

Gezielter Kapitalaufbau                                               6

Merkmale der Vorsorge 3a und 3b                                       8

Bank und Versicherung im 3a-Vergleich                             10

Lebensversicherungen als 3. Säule                                 12

Das richtige Konzept macht jede 3. Säule besser                   14

Die AXA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtig-
keit der Angaben in dieser Publikation. Massgebend sind immer die
geltenden Gesetze und Verordnungen. Stand Januar 2015.
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Die 3. Säule
im schweizerischen Vorsorgesystem/

Das schweizerische Vorsorgesystem wird in die staatliche, die berufliche und die private Vorsorge unterteilt.
Auf diesen drei Säulen steht die finanzielle Sicherheit jeder Person und ihrer Angehörigen im Alter,
bei Invalidität und im Todesfall.

Im gesetzlich verankerten Dreisäulen-            Sie soll allfällige Vorsorgelücken            Entsprechend den gesetzlichen Rahmen-
konzept der Schweiz bildet die 3. Säule          schliessen, die von der 1. und 2. Säule       bedingungen unterscheidet man zwischen
die flexible, individuelle Ergänzung zur         nicht abgedeckt werden. Aufgrund ihrer        der gebundenen und der freien Vorsorge –
obligatorischen Vorsorge.                        zunehmenden Wichtigkeit wird die private      Säule 3a und Säule 3b.
                                                 Vorsorge vom Bund und von den Kantonen
                                                 durch attraktive Steuervorteile gefördert.

Der Aufbau des schweizerischen Vorsorgesystems

                                                          Bedarfsgerechte Vorsorge

                   1. Säule                                         2. Säule                                      3. Säule

             Staatliche Vorsorge                             Berufliche Vorsorge                             Private Vorsorge

                              Obligatorisch                                                          Freiwillig
                          Ergänzungsleistungen      Obligatorisch         Überobligatorische   Gebundene Vorsorge            Freie Vorsorge
       AHV/IV                     (EL)               BVG/UVG                  Vorsorge             (Säule 3a)                  (Säule 3b)

            Staatsverantwortung                           Arbeitgeberverantwortung                         Eigenverantwortung

  AHV/IV-Beiträge                                 UVG-Beiträge                                 100 % selbst finanziert (zur Schliessung
  – Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Je 50 %         – Arbeitgeber: Berufsunfälle                 von individuellen Vorsorgelücken)
  – Selbständigerwerbende und Nicht­-             – Arbeitnehmer: Nichtberufsunfälle
 		 er­werbstätige: 100 % selbst finanziert       BVG-Beiträge
  EL-Beiträge                                     – Arbeitgeber und Arbeitnehmer:
  Finanziert mit Steuergeldern von Bund          		 Der Beitrag des Arbeitgebers muss
  und Kantonen                                   		 mindestens gleich hoch sein wie
                                                 		 die gesamten Beiträge aller seiner
                                                 		Arbeitnehmer.
                                                  – Selbständigerwerbende: 100 % selbst
                                                 		finanziert

  Altersrente                                      Taggeld                                      Versicherungs- oder Banklösung
  Kinderrente                                      Altersrente/-kapital                         Jegliche Ersparnisse und Vermögenswerte
  Invalidenrente                                   Pensionierten-Kinderrente
  Invaliden-Kinderrente                            Invalidenrente
  Witwen-/Witwerrente                              Invaliden-Kinderrente
  Waisenrente                                      Witwen-/Witwerrente
                                                   Waisenrente

                                                                                                                                              3
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Individuell richtiger Vorsorgeschutz/

Wer sich bei Erwerbsunfähigkeit oder im Alter nicht einschränken will, braucht in der Regel mehr Geld,
als aus AHV und Pensionskasse zu erwarten ist. Ebenso verhält es sich im Todesfall: Für die Angehörigen
besteht meist eine erhebliche Vorsorgelücke.

                                                                                         Familie und Ehepartner
                                                                                         Spätestens mit der Geburt des ersten
                                                                                         Kindes verändert sich der Vorsorgebedarf.
                                                                                         Der Ausfall von Erwerbseinkommen oder
                                                                                         gar der Tod eines Elternteils hat ohne in-
                                                                                         dividuelle Absicherung grosse finanzielle
                                                                                         Einbussen zur Folge. Diese lassen sich
                                                                                         mit der privaten Vorsorge auffangen. Auch
                                                                                         im Scheidungsfall lässt sie sich gezielt auf
                                                                                         die Scheidungsvereinbarungen ausrichten.

                                                                                         Konkubinatspartner
                                                                                         Wer unverheiratet in einer eheähnlichen
                                                                                         Situation zusammenlebt, kann nicht auf
                                                                                         die Leistungen von AHV/IV und UVG/BVG
                                                                                         (Obligatorium) zählen. Auch erbrechtlich
                                                                                         ist das Konkubinat inexistent: Jeder
                                                                                         Partner vererbt an die gesetzlichen Erben.
Sicherheitsorientierte Ziele                 Krankheitsbedingte                          Sofern er im Rahmen der freien Quote
    Altersvorsorge                           Vorsorgelücken                              in einem Erbvertrag oder Testament nicht
    Finanzielle Absicherung bei 		           Die 2. Säule bietet für die finanziellen    bedacht wird, geht der Lebenspartner
    Erwerbsunfähigkeit                       Risiken infolge Invalidität und Tod als     leer aus. Der Abschluss einer privaten
    Schliessen der Vorsorgelücken in 		      Unfallfolge einen ausreichenden Ver-        Vorsorge ist deshalb eine ideale Möglich-
    Familie und Partnerschaft                sicherungsschutz. Laut Statistiken sind     keit für die gegenseitige Absicherung von
                                             jedoch Krankheiten – und nicht Unfälle –    Konkubinatspartnern.
                                             die häufigeren Ursachen. Im Krankheits-
Altersvorsorge                               fall sind diese Risiken staatlich nur un-
Je höher das Erwerbseinkommen ist,           zureichend versichert. Eine individuelle
desto grösser wird die Vorsorgelücke bei     Vorsorge in der 3. Säule kann diese
der Pensionierung. Aus diesem Grund          Lücke schliessen.
empfiehlt sich eine Vorsorge im Rahmen
der 3. Säule bereits ab mittleren Erwerbs-
einkommen.

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Wissenswertes zur 3. Säule/ - Private Vorsorge - Gebundene und freie Vorsorge (Säulen 3a und 3b) in der Schweiz Stand Januar 2015 ...
Vorsorge 3a und 3b                                                         Einschränkungen                                 Steuervorteile
Die private Vorsorge wird in zwei Kate-                                    Für die Finanzierung der freien Vorsorge        Der Staat unterstützt die private Vorsorge
gorien unterteilt:                                                         3b gibt es keine Einschränkungen. Ein-          mit Steuervergünstigungen. Besonders
  Gebundene Vorsorge 3a                                                    zahlungen in die gebundene Vorsorge 3a          interessant ist der steuerliche Aspekt der
  Langfristige Vorsorge, bei der das 		                                    sind hingegen gesetzlich limitiert.             Säule 3a. Die Einzahlungen können von
  Kapital für die Altersvorsorge gebunden                                  Aktuell gilt:                                   den Steuern abgezogen werden, wodurch
  bleibt.                                                                    CHF 6 768.– für Erwerbstätige mit             pro Jahr eine Steuerersparnis von bis zu
  Freie Vorsorge 3b                                                          beruflicher Vorsorge                          CHF 2 000.– möglich ist. Zudem wird bei
  Flexible Vorsorge ohne gesetzlich                                          CHF 33 840.– für Erwerbstätige/Selb-          der Auszahlung nicht die reguläre Ein-
  vorgegebene Laufzeit. Das Kapital ist                                      ständigerwerbende ohne berufliche             kommenssteuer berechnet, sondern ein
  jederzeit verfügbar.                                                       Vorsorge                                      spezieller Steuersatz verwendet. Die Ab-
                                                                                                                           zugslimiten werden in der Regel alle zwei
                                                                                                                           Jahre geprüft und angepasst, wodurch
                                                                                                                           die Steuerbelastung optimiert wird.

Beispiel für Vorsorgelücke im Alter

                         100                                                                       Bruttolohn während Erwerbstätigkeit        CHF 85 000.– = 100 %
                                                                                                   AHV/IV                CHF 28 200.–
Leistungen in Lohnprozenten

                                                       35%

                              80                               Vorsorgelücke                       BVG-Obligatorium      CHF 26 800.–
                                                                                                   Jährliche Rente 1. + 2. Säule              CHF 55 000.– =     65 %
                                                                                                   Vorsorgelücke nach der Pensionierung       CHF 30 000.– =     35 %
                              60

                              40
                                                               BVG                                 Eckdaten:
                                                                                                   Versicherte Person Jahrgang 1975
                              20                                                                   (40-jährig) ohne Beitragslücken
                                                               AHV                                 Bruttojahreslohn                                    CHF 85 000.–
                                                                                                   Maximale AHV-Rente                                  CHF 28 200.–
                               0
                                   0              60            120           180            240   BVG-Obligatorium:
                                                   Jahresbruttolohn in CHF 1000.–                  Maximal anrechenbarer Lohn                          CHF 84 600.–
                                                                                                   Koordinationsabzug                                  CHF 24 675.–
                                                                                                   Maximal versicherter BVG-Lohn                       CHF 59 925.–
                                       Beispiel        AHV-Jahresrente     BVG-Jahresrente
                                                                                                   Zins                                                      1,75 %
                                                                                                   Umwandlungssatz                                             6,8 %
                                                                                                                                                           (Stand 2015)

Einen einheitlichen Richtwert für den Vorsorgebedarf gibt es nicht. Ausschlaggebend für die Berechnung sind finanzielle Verpflichtungen und
Wünsche in Bezug auf Lebensstandard und Zeitpunkt der Pensionierung. Die Gegenüberstellung von effektivem Bedarf und Leistungen aus
der 1. und 2. Säule ist die optimale Entscheidungsbasis für eine sinnvolle Planung der 3. Säule.

                                                                                                                                                                     5
Wissenswertes zur 3. Säule/ - Private Vorsorge - Gebundene und freie Vorsorge (Säulen 3a und 3b) in der Schweiz Stand Januar 2015 ...
Gezielter Kapitalaufbau/

Sparen und Anlegen sind Teil jeder Zukunftsplanung und somit der privaten Vorsorge. Finanzielle Möglich-
keiten, konkrete Zielsetzungen, Zeithorizont und persönliches Sicherheitsbedürfnis führen zur optimalen
Strategie für den Kapitalaufbau innerhalb der 3. Säule.

Kapitalorientierte Ziele                     Kapital ansparen                              Kapital anlegen
    Sicherer Kapitalaufbau                    Ein Bankkonto bietet bezüglich               Wer an der Börse spekuliert, kann
    Renditeorientierte Kapitalanlage          Einzahlungen sämtliche Freiheiten,           beträchtliche Gewinne erzielen – trägt
    Vorzeitige Pensionierung                  aber keine Garantie auf das Erreichen        aber das gesamte Verlustrisiko selbst.
    Erwerb von Wohneigentum                   des persönlichen Sparziels.                  Bei renditeorientierten Lebensversiche-
                                              Eine prämienfinanzierte Lebensver-           rungen sind je nach Produktvariante
                                              sicherung beinhaltet Zahlungsfristen         Schutzmechanismen integriert, um
Private Vorsorge ist vielfältig               und je nach Produkt regulär oder optio-      Kapitalverluste durch negative Kurs-
    Vermögenswerte/Ersparnisse auf 		         nal eine Prämienbefreiung bei Erwerbs-       schwankungen abzufedern oder auszu-
    Sparkonti                                 unfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.   schliessen. Keine Kapitalanlage kann
    Obligationen, Aktien, Geldmarktanlagen    Diese Eigenschaften garantieren das          jedoch die Zielsetzungen in Bezug auf
    oder Anteile an Fonds-Anlagen             Erreichen der gewünschten Kapital-           Sicherheit, Rendite und Liquidität zu
    Erwerb von Wohneigentum                   summe. Zusätzlich bestehen beson-            100 % erfüllen. Hingegen sollte für
    Wertvolle Sammlungen                      dere Vorsorgeprivilegien wie beispiels-      den Fall der baldigen oder allfälligen
    3a-Bankkonto                              weise die freie Begünstigung (Säule 3b)      frühzeitigen Pensionierung die Sicher-
    Lebensversicherungen (Säule 3a            oder das Erb-, Betreibungs- und Kon-         heit einer Anlage speziell geprüft
    oder 3b)                                  kursprivileg.                                werden.

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Wissenswertes zur 3. Säule/ - Private Vorsorge - Gebundene und freie Vorsorge (Säulen 3a und 3b) in der Schweiz Stand Januar 2015 ...
Renditebeurteilung                          Erwerb und Amortisation
Die Beurteilung von Renditeaussichten       von Wohneigentum
ohne Einbezug der Steuersituation ver-      Für die Finanzierung von Wohneigentum
fälscht das Bild einer Anlage oft stark.    eignet sich die 3. Säule (insbesondere
Deshalb sollten Renditen generell «nach     Säule 3a) ebenso wie die 2. Säule. Das
Steuern» beurteilt werden. Unter dem        Kapital kann vorbezogen oder verpfändet
Strich schneiden Vorsorgeprodukte da-       werden.
durch oft besser ab, als sie aufgrund der
technischen Zinssituation erscheinen.       Gleich verhält es sich bei der Amortisation
                                            einer Hypothek:
                                              Bei der direkten Amortisation wird die
                                              Hypothek laufend abbezahlt.
                                              Bei der indirekten Amortisation erfolgt
                                              eine Investition in ein Vorsorgekonto
                                              oder eine Vorsorgepolice mit Verpfän-
                                              dung an den Darlehensgeber. Hypo-
                                              thekarschuld, Zinsaufwand und Steuer-
                                              abzüge bleiben somit konstant.

                                                                        Vermögenspyramide
                                                                                                                                      Chancen und Risiken nehmen zu.

                                 Innerhalb jedes                        Spekulative Anlagen              Optionen,
                                                                                                                                          Überwachungsaufwand,

                                                                                                        spekulative
                               Portefeuilles lässt                                                   Aktien und Fonds
                                                                        Dynamische Anlagen             Aktien, Fonds,
                            sich das Verhältnis                                                      fondsgebundene
                                                                                                    Lebensversicherung
                         von Chancen und Risiken                        Sicherheits-
                                                                        orientierte Anlagen       Obligationen, Geldmarkt,
                       mit der privaten Vorsorge                                              traditionelle Lebensversicherung

                    sinnvoll optimieren.                                Fundament         Salär- und Sparkonto, Wohneigentum, AHV,
                                                                                          berufliche Vorsorge, Risikoversicherungen                                9
Wissenswertes zur 3. Säule/ - Private Vorsorge - Gebundene und freie Vorsorge (Säulen 3a und 3b) in der Schweiz Stand Januar 2015 ...
Merkmale der Vorsorge 3a und 3b/

                 Gebundene Vorsorge (3a)                                           Freie Vorsorge (3b)
Zusammen-          Langfristig ausgerichtet zur Sicherstellung der finanziellen      Dauer frei wählbar für beliebige Zielsetzung
fassung            Mittel für den gewünschten Lebensstandard nach der 		             Keine staatlichen Auflagen bezüglich Einzahlungen,
                   ordentlichen Pensionierung                                        Verfügbarkeit und Begünstigung
                   Klare Vorgaben bezüglich Einzahlungen, Verfügbarkeit und 		       Steuerermässigungen unter Einhaltung gewisser
                   Begünstigung                                                      Bedingungen
                   Steuerermässigungen
Produkte         Lebensversicherungen, Vorsorgekonti, Vorsorgedepots               Lebensversicherungen, Anlagefonds, Konti, Wertschriften,
                                                                                   Wohneigentum, Wertsammlungen usw.
Personenkreis    Alle in der Schweiz AHV-pflichtigen Erwerbstätigen                Alle in der Schweiz lebenden Personen
Einzahlungen     Gesetzlich geregelte Maximalbeträge:                              Keine Einschränkungen
pro Jahr          Erwerbstätige mit beruflicher Vorsorge CHF 6 768.–
                  Erwerbstätige/Selbständigerwerbende ohne berufliche
                  Vorsorge bis 20 % des AHV-Erwerbseinkommens, max.
                  CHF 33 840.–
Verfügbarkeit/   Bezüge frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen          Auszahlung bzw. Vertragsdauer frei wählbar
Auflösung        AHV-Rentenalters oder vorzeitig unter anderem in folgenden
                 Fällen:
                   Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit
                   Endgültiges Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
                   Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule
                   Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum
                   Unter bestimmten Umständen bei Invalidität
                 Aufschub bei Erwerbstätigkeit über das ordentliche Pensions-
                 alter hinaus:
                   Frauen bis max. Alter 69/Männer bis max. Alter 70
                   (weitere Einzahlungen im gesetzlichen Rahmen möglich)
Begünstigung     Gesetzlich vorgeschriebene Begünstigung:                          Frei wählbar und jederzeit änderbar. Die meisten Versiche-
im Todesfall     1. Der überlebende Ehegatte oder der überlebende ein-             rungen haben eine Musterbegünstigung in den Allgemeinen
                 		getragene Partner                                               Versicherungsbedingungen festgelegt.
                 2. Die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen,
                 		die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse
                 		unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in
                 		den letzten 5 Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine
                    Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt
                 		eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss
                 3. Die Eltern
                 4. Die Geschwister
                 5. Die übrigen Erben
                 Der Vorsorgenehmer kann eine oder mehrere begünstigte
                 Personen unter den in Ziffer 2 genannten Begünstigten
                 bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen.
                 Bei den Ziffern 3 bis 5 hat der Vorsorgenehmer das Recht,
                 die Reihenfolge der Begünstigten zu ändern und deren
                 Ansprüche näher zu bezeichnen oder auch Drittpersonen,
                 falls sie gleichzeitig Erben sind, zu begünstigen.
Betreibungs-     Der Versicherungsanspruch kann vor Fälligkeit weder gepfändet     Sind Ehepartner, der eingetragene Partner oder Kinder be-
und Konkurs-     noch in die Konkursmasse einbezogen werden.                       günstigt, kann der Versicherungsanspruch vor Fälligkeit weder
privileg                                                                           gepfändet noch in die Konkursmasse einbezogen werden.
Verpfändung      Nur für selbst genutztes Wohneigentum möglich                     Für jeden Zweck möglich
Steuerliche      Bei allen Vorsorgeformen                                          Bei Versicherungsprodukten
Vorteile
Verrechnungs-    Erträge (Zinsen und Überschüsse) während der Laufzeit sind        Erträge (Zinsen und Überschüsse) während der Laufzeit sind
steuer           verrechnungssteuerfrei.                                           bei Versicherungsprodukten verrechnungssteuerfrei.

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Wissenswertes zur 3. Säule/ - Private Vorsorge - Gebundene und freie Vorsorge (Säulen 3a und 3b) in der Schweiz Stand Januar 2015 ...
Gebundene Vorsorge (3a)                                         Freie Vorsorge (3b)
Einkommens-      Vorsorgebeiträge können vom steuerbaren Einkommen             Steuerfrei:
steuer           abgezogen werden. Die maximale Höhe der abzugsberech-           Periodisch finanzierte, kapitalbildende Lebensversicherungen
                 tigten Beiträge ist gesetzlich festgelegt. Bei Ehepaaren,       Einmalprämien, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt
                 bei denen beide Partner erwerbstätig sind und beide eine 		     sind:
                 gebundene Vorsorge abgeschlossen haben, können in der 		        – Die Police wurde vor dem 66. Geburtstag des Versicherten
                 Steuererklärung sowohl die Beiträge der Ehefrau als auch 		   		abgeschlossen.
                 des Ehemannes vom steuerbaren Einkommen abgezogen 		            – Der Versicherte hat zum Zeitpunkt der Auszahlung das
                 werden.                                                       		 60. Altersjahr vollendet.
                 Erträge (Zinsen und Überschüsse) sind während der Laufzeit      – Die Auszahlung der Versicherungsleistung erfolgt frühes-
                 von der Einkommenssteuer befreit.                             		 tens nach 5 Jahren.
                 Die Kapitalauszahlung wird zu einem reduzierten Spezialsatz     – Versicherungsnehmer und versicherte Person sind identisch.
                 besteuert.
                                                                               Einkommenssteuer:
               Altersrenten werden von Bund und Kantonen zu 100 %              Altersrenten werden von Bund und Kantonen nur zu 40 % als
               besteuert.                                                      Einkommen besteuert.
Vermögens-     Keine Vermögenssteuer während der Laufzeit                      Der Wert (bei Versicherungen der Rückkaufswert) unterliegt
steuer                                                                         der Vermögenssteuer.
Spezialfall    Die Hypothek wird nicht wie üblich durch regelmässige Über-     Die freie Vorsorge in Form einer Lebensversicherung eignet
indirekte      weisungen an den Hypothekargeber (Bank oder Versicherung)       sich ebenfalls für die indirekte Amortisation – das Prinzip ent-
Amortisation   zurückbezahlt. Es wird eine gebundene Vorsorge aufgebaut.       spricht der gebundenen Vorsorge. Steuerersparnisse ergeben
der Hypothek   Die bei Fälligkeit zur Auszahlung gelangende Leistung aus       sich dadurch, dass die Hypothekarschuld konstant bleibt. Zwar
               der gebundenen Vorsorge dient der Amortisation. Dadurch         können die Prämien bei dieser Vorsorgeform nicht vom steuer-
               ergeben sich interessante Sparmöglichkeiten bei der Ein-        baren Einkommen abgezogen werden, dafür wird die Versiche-
               kommenssteuer, da die Hypothekarschuld konstant bleibt und      rungsleistung bei Ablauf nicht besteuert.
               die Prämien bis zur staatlich festgelegten Limite vom steuer-
               baren Einkommen abgezogen werden können.

                                                                                         Verhältnis der Altersgruppen

                                                                                100%
                                 Die private Vorsorge
                                                                                  80%
                               wird immer wichtiger:
                                                                                  60%
                             Ab 2019 gibt es mehr                                 40%
                          Pensionierte pro erwerbs-                               20%
                        tätige Person als Jugendliche.                             0%
                                                                                        1970             2000                2030               2060
                                                                                     Gesamtquotient         Altersquotient      Jugendquotient
                                                                                                                                           119
                                                                                                                                    Quelle: BFS 2010
Wissenswertes zur 3. Säule/ - Private Vorsorge - Gebundene und freie Vorsorge (Säulen 3a und 3b) in der Schweiz Stand Januar 2015 ...
Bank und Versicherung im 3a-Vergleich/

Bei der Wahl des geeigneten Anbieters für eine 3a-Vorsorgelösung sind die persönlichen Motive entscheidend.
Weder bei der Bank noch bei der Versicherung gibt es alle Vorteile ohne Nachteile. Im Gesamtvergleich bieten
Lebensversicherungen deutlich mehr Möglichkeiten als Vorsorgekonti.

Gesetzlicher Hintergrund                     Das Hauptargument für eine 3a-Lebens-      Kapitalschutz
Für die gebundene Vorsorge 3a sind           versicherung ist die Sicherheit:           Finanz- und Bankenkrisen führen immer
nur zwei Vorsorgeformen gesetzlich             Garantiertes Auszahlungskapital          wieder zur Frage, wie sicher das bei einer
anerkannt:                                     Vorsorgeschutz bei Todesfall und         Bank oder Versicherung angelegte Geld ist.
  Vorsorgekonto bei einer Bankenstiftung       Erwerbsunfähigkeit
  Vorsorgepolice bei einer Versicherung        Konsequenter Aufbau der Altersvorsorge   Bank
                                               Einlagen vollumfänglich abgesichert      Das schweizerische Bundesgesetz über
                                               (per Versicherungsgesetz). Auch dann,    die Banken und Sparkassen sieht im
Für Flexibilität zur Bank                      wenn das Versicherungsunternehmen        Rahmen des Einlegerschutzes vor, dass
Wer weder Lebenspartner noch Kinder            in Konkurs geht.                         beim Konkurs einer Bank jeder Kunde bis
finanziell absichern muss und unabhän-                                                  maximal CHF 100 000.– seines Geldes
gig von Sparzwang und Zahlungsfristen                                                   vor allen anderen Gläubigern erhält. In
sein will, ist mit einem 3a-Bankkonto gut    Anpassungsfähige Policen                   einer besonderen Situation sind Banken
beraten. Einzahlungen sind freiwillig und    Ein Vorurteil bezüglich Vorsorgepolicen    mit Staatsgarantie: Viele Kantone garan-
können jederzeit erfolgen.                   ist falsch: Eine einmal abgeschlossene     tieren für ihre Kantonalbanken auch für
                                             Vorsorgepolice ist nicht bis zum Ver-      Einlagen über CHF 100 000.–.
Das Hauptargument für ein 3a-Bankkonto       tragsende in Stein gemeisselt. Ändern
ist die Flexibilität:                        sich die Lebensumstände, kann die          Versicherung
  Keine Vertragsdauer                        Ausgestaltung sehr wohl und meist          Für Kundenansprüche aus Lebensversi-
  Keine Zahlungsverpflichtung                ohne Nachteile den neuen Bedürfnissen      cherungsverträgen müssen ausreichend
  Bankenwechsel jederzeit möglich            angepasst werden.                          Rückstellungen gebildet und durch das
                                                                                        sogenannte gebundene Vermögen sicher-
                                                                                        gestellt werden. Dadurch werden bei
Für Sicherheit zur Versicherung              Kombinationsvorteile nutzen                finanziellen Schwierigkeiten einer durch
Für finanzielle Sicherheit ist die Lebens-   Zur Minimierung aller vorhersehbaren       die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
versicherung das Mittel der Wahl. Viel-      und nicht vorhersehbaren Risiken           (FINMA) konzessionierten Versicherungs-
fältige Produktpaletten erlauben es,         der Marktentwicklung lohnt sich die        gesellschaft die Lebensversicherungen
die Eigenschaften bis ins Detail auf den     Diversifikation. Wie bei allen anderen     nicht aufgelöst, sondern von einer ande-
effektiven Bedarf an Vorsorgeschutz sowie    Anlageentscheiden gilt dies auch beim      ren Versicherungsgesellschaft oder von
auf die individuellen Kapitalziele auszu-    Kapitalaufbau mit der Säule 3a. Eine       einer Auffangeinrichtung verwaltet und
richten. Es gibt für jede Lebenssituation    Kombination der Angebote bringt            vertragsmässig ausbezahlt. Diese Sicher-
eine gute Lösung.                            Vorteile:                                  stellung gilt im Gegensatz zum Bankkonto
                                               Optimierung der Rendite                  nicht nur bis CHF 100 000.–, sondern für
                                               Optimierung der Liquidität               das gesamte angesparte Kapital, inklu-
                                               Optimierung des Kapitalschutzes          sive Zins und bereits zugewiesener Über-
                                               Optimierung des Risikoschutzes           schüsse.

10
Was bietet welches Angebot?                                 Versicherung                            Bank
                                            Klassische 3a               Innovative 3a         3a Vorsorgekonto
Kapitalsicherheit                         Lebensversicherung         Lebensversicherung
100 %iger Kapitalschutz                   Ja (Gesamtbetrag           Ja (Gesamtbetrag        Nur bis CHF 100 000
bei Insolvenz des Anbieters               gesetzlich verankert)      gesetzlich verankert)
Garantiertes Erlebensfallkapital          Ja                         Ja                      Nein
Risikoschutz
Garantiertes Todesfallkapital             Ja                         Ja                      Nein
Erwerbsunfähigkeitsrente                  Option                     Option                  Nein
Flexibilität
Flexible Laufzeit                         Nein                       Nein                    Ja
Vorsorgewechsel 3a/3b möglich             Ja                         Ja                      Nein
Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit   Ja/Option*                 Ja/Option*              Nein
Prämienfinanzierung                       Ja                         Ja                      Ja
Finanzierung durch Einmaleinlage          Ja                         Ja/Option*              Ja
Prämienpause                              Bis 4 Jahre                Bis 4 Jahre             Ja
Verlustfreier Bezug jederzeit möglich     Nein                       Nein                    Ja
Rendite
Garantierte Mindestverzinsung             Ja                         Option*                 Nein
Überschussbeteiligung                     Ja                         Ja                      Nein
Wahl und Wechsel der Fondskategorie       Nein                       Ja                      Ja
Höheres Renditepotenzial                  Nein                       Ja                      Ja
Juristische Privilegien
Steuervorteile *                          Ja                         Ja                      Ja
Erbprivileg *                             Ja                         Ja                      Nein
Betreibungs- und Konkursprivileg          Ja                         Ja                      Nein
Vorbezug oder Verpfändung im Rahmen       Ja                         Ja                      Ja (gesamtes
der WEF                                                                                      Sparguthaben)

Total (Maximum = 19)                      14-15                      16-17                   9-10

* Je nach Produkt

                                                                                                                 11
Lebensversicherungen als 3. Säule/

Eine private Vorsorge muss nicht zwingend eine Lebensversicherung sein. Jedoch gehört diese Vorsorgeform
durch ihre Produktvielfalt und die Möglichkeit der individuellen Kombination von Vorsorgeschutz und
Kapitalaufbau zu den am weitesten verbreiteten Lösungsansätzen.

Klassiker                                   Kapitalbildende Lebensversicherung           Todesfallversicherung
Für die finanzielle Zukunftsplanung sowie    Absicherung nahestehender Personen            Finanzielle Absicherung für Hinter-
gezielte Absicherung der gewünschten         im Todesfall sowie gleichzeitig gezielter     bliebene
Risiken gibt es eine grosse Auswahl          Aufbau des Vorsorgekapitals für das           Direkte Auszahlung des Todesfall-
an Lebensversicherungen. Folgende            Alter                                         kapitals an die Begünstigten – nicht
Aufzählung ist nicht abschliessend.          Traditionelle Lebensversicherung mit          in den Nachlass
                                             garantiertem Zins oder fondsgebundene
                                             Alternative                                 Erwerbsunfähigkeitsversicherung
                                                                                         Ergänzung von Unfall- bzw. Krankentaggeld
                                                                                         oder Invalidenrenten der 1. und 2. Säule
                                                                                         bei teilweiser oder vollständiger Erwerbs-
                                                                                         unfähigkeit

                                                                                         Altersrentenversicherung
                                                                                         Lebenslange oder wahlweise temporäre
                                                                                         Rente zusätzlich zur 1. und 2. Säule

                                                                                                   Langfristigkeit ist
                                                                                                 beim Kapitalaufbau
                                                                                              einer der zuverlässigsten
                                                                                            Erfolgsfaktoren.

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Innovationen                                                     Prämienbefreiung                                  Prämienkonto
Die neue Generation der Vorsorge- und                            Dieser optionale oder integrierte Vorteil         Wer beim Einzahlen flexibler sein möchte,
Investitionslösungen zeichnet sich durch                         vieler Lebensversicherungen sichert sogar         findet im Prämienkonto die ideale Ergän-
interessante Konzepte zur Risikosenkung                          die Finanzierung: Bei Erwerbsunfähigkeit          zung zur Vorsorgepolice. Auf dieses Konto
und Gewinnsteigerung aus. In der Regel                           durch Unfall oder Krankheit übernimmt             können beliebige, regelmässige und
bieten sie:                                                      die Versicherungsgesellschaft die weitere         unregelmässige, Einzahlungen getätigt
  Dynamischen Kapitalaufbau mit deutlich                         Prämienzahlung. So wird das Kapitalziel           werden. Die Abbuchung der Jahresprämie
  höheren Ertragszielen                                          am Laufzeitende garantiert erreicht.              von Vorsorgepolicen erfolgt automatisch.
  Passende Anlageprofile für jede                                                                                  Reicht der Kontostand nicht aus, wird der
  Investitionsstrategie                                                                                            Differenzbetrag in Rechnung gestellt.
  Planbare Auszahlung
  Jederzeit verfügbares Kapital
  Optionalen Einschluss von Todesfall-
  kapital und Erwerbsunfähigkeitsrente

Einige Produkte bieten darüber hinaus
die attraktive Kombination aus hohen
Ertragschancen und allen Garantien
einer traditionellen Lebensversicherung.

                                                                        Zinseszins-Effekt

Beispiel mit einem Sparziel von                             40                             162 000.– (pro Jahr 4 050.–)                                38 000.–
                                      Spardauer in Jahren

CHF 200 000.– und einem Zins-
satz von 1 %: Um das gleiche                                30                             170 700.– (pro Jahr 5 690.–)                                29 300.–
Sparziel zu erreichen, müssen bei
einer Spardauer von 40 Jahren                               20                             179 800.– (pro Jahr 8 990.–)                                20 200.–
CHF 27 300.– weniger investiert
werden als bei einer 10-jährigen                            10                             189 300.– (pro Jahr 18 930.–)                               10 700.–
Laufzeit.                                                        0       25 000.–   50 000.–     75 000.– 100 000.– 125 000.– 150 000.– 175 000.– 200 000.–
                                                                                                         Betrag in CHF
                                                                     Total einbezahlter Betrag       Zinsertrag
Das richtige Konzept
macht jede 3. Säule besser/

In die 3. Säule zu investieren wird von Jahr zu Jahr wichtiger. Denn niemand weiss, was die Zukunft bringt,
persönlich und wirtschaftlich. Die Möglichkeiten der privaten Vorsorge sind vielfältig und passen zu den
unterschiedlichsten finanziellen Zielsetzungen und Lebensumständen.

                                     Wie viel einzahlen?                           Lebenspartner und Familien
                                     Nur eine Lösung, die zu Ihrer aktuellen       In den meisten Familien werden die Rollen
                                     Lebenssituation, Ihrem Budget und zu          nach wie vor geteilt: Ein Elternteil ist Haupt-
                                     Ihren Zukunftsplänen passt, kann die          verdiener, ein Elternteil übernimmt die
                                     richtige sein. Als grobe Faustregel gilt,     Kinderbetreuung und den Haushalt, ist
                                     dass man möglichst frühzeitig konse-          also ohne Erwerbseinkommen und somit
                                     quent 10 % des Haushaltsbudgets in            nur indirekt über den Ehepartner versi-
                                     eine private Vorsorge investieren sollte.     chert.

                                                        Tipp                                            Tipp
                                      Nutzen Sie bei einer 3a-Versicherungs-        Der Aufbau einer dritten Säule schützt
                                      lösung ein Prämiensparkonto für Ein-          Lebenspartner und Kinder so, wie Sie
                                      zahlungsfreiheiten wie bei einer Bank!        es sich wünschen. Nutzen Sie diese
                                                                                    Möglichkeit!

                                     3a hat Priorität
                                     Wenn immer möglich, sollten Sie jedes         Wohneigentum
                                     Jahr den gesetzlichen Maximalbetrag in        So verlockend es auch erscheinen mag,
                                     die Säule 3a investieren. So optimieren       die 2. und/oder 3. Säule für Ihr Traum-
                                     Sie nicht nur Ihre Altersvorsorge, sondern    objekt zu verpfänden: Die negativen Folgen
                                     auch Ihre Steuern. Sofern dann noch ein       eines solchen Entscheids könnten die
                                     Vorsorgebatzen übrig bleibt oder wenn         Vorteile in wenigen Jahren einholen.
                                     zwingend eine Person ausserhalb der
                                     Familie begünstigt werden soll, ist 3b                             Tipp
                                     ein Thema.                                     Treffen Sie eine Entscheidung dieser
                                                                                    Tragweite niemals, ohne die Leistungs-
                                                        Tipp                        kürzungen im Alter berechnet zu haben.
                                      Achten Sie beim Abschluss auf die             Holen Sie sich kompetente Hilfe bei
                                      Möglichkeit für eine Prämienpause.            einem Vorsorgespezialisten.
                                      So können Sie Ihre Prämienzahlungen
                                      bei Bedarf einige Jahre ausblenden.
                                      Dies ist z. B. bei Mutterschaft, Auslands-
                                      aufenthalt oder Weiterbildung hilfreich.

14
Selbständigkeit                              3a-Vorsorgepolicen können detailliert         Auszahlung
Selbständigerwerbende ohne Pensions-         auf die Scheidungsvereinbarungen ab-          Beim Aufbau des Vorsorgekapitals wird
kasse dürfen einen viel höheren Betrag in    gestimmt werden. So zum Beispiel ein          oft vergessen, die Auszahlung steuertech-
die Säule 3a einzahlen als erwerbstätige     sinkendes Todesfallkapital, bis die Kinder    nisch geschickt zu planen. Meist ist es
Personen, die bereits in eine 2. Säule       ihre berufliche Ausbildung beendet haben,     von Vorteil, gestaffelt vorzugehen. Auch
einzahlen. Im Falle einer Wiederanstellung   oder eine Absicherung der Alimenten-          die Auszahlung eines allfälligen Pensions-
oder des Beitritts in eine Pensionskasse     zahlungen bis zum gerichtlich festgeleg-      kassenkapitals muss unbedingt in diese
darf eine 3a-Vorsorgepolice für den Ein-     ten Ende der Zahlungspflicht.                 Überlegungen einbezogen werden. Durch
kauf in die 2. Säule verwendet werden.                                                     geschicktes Terminieren können schnell
                                                                 Tipp                      fünfstellige Steuerbeträge eingespart
                   Tipp                       Nicht nur in guten Zeiten lohnt sich         werden.
 Wenn Sie sich selbständig machen und         eine massgeschneiderte 3. Säule.
 bei keiner Pensionskasse mehr versi-         Gerade nach einer Scheidung ist es                              Tipp
 chert sind, sollten Sie das ausbezahlte      wichtig, die Alimentenzahlungen und           Achten Sie darauf, dass nur eine Aus-
 Freizügigkeitskapital unbedingt in die       die Betreuung auch für den Fall von           zahlung pro Jahr ansteht, und teilen Sie
 3. Säule investieren, mindestens einen       Invalidität und Tod sicherzustellen;          grössere Kapitalziele auf verschiedene
 Teil davon. Die Sicherstellung des Ein-      besonders für Ihre Kinder!                    Policen mit unterschiedlichen Laufzei-
 kommens bei Erwerbsunfähigkeit durch                                                       ten auf!
 Unfall und Krankheit ist existenziell.
 Eine Todesfallversicherung eignet sich
 zudem ideal für die gegenseitige Ab-        Lebensbasis Alimente
 sicherung von Geschäftspartnern.            Hausfrauen, die nach einer Scheidung          Reinvestition
                                             nur von Alimenten leben, sind in der          Kommt eine Lebensversicherung zur Aus-
                                             Regel benachteiligt. Da die für ihr Alters-   zahlung, stellt sich unweigerlich die Frage,
                                             einkommen wichtigen Säulen 2 und 3a           was mit dem frei werdenden Kapital ge-
Scheidung                                    nur erwerbstätigen Personen vorbehal-         macht werden soll. Die begünstigte Person
Sofern vor der Eheschliessung keine          ten sind, ist die private Vorsorge umso       kann dann entscheiden, ob das Vermögen
Gütertrennung vereinbart wurde, hat je-      wichtiger.                                    reinvestiert oder anderweitig eingesetzt
der Ehepartner Anspruch auf die Hälfte                                                     wird. Bezüglich Pensionsierung bietet sich
des während der Ehe gesparten Vorsorge-                          Tipp                      auch die Investition in einen geeigneten
kapitals des anderen Ehegatten. Für die       So knapp die finanzielle Situation auch      Auszahlungsplan an.
Teilung bedarf es allerdings eines rechts-    ist: Investieren Sie nach Möglichkeit
kräftigen Scheidungsurteils. Das gebun-       immer auch langfristig in die Säule 3b.                         Tipp
dene Vorsorgevermögen bleibt auch                                                           Verlieren Sie keine wertvolle Zeit
weiterhin gebunden und muss an eine                                                         zwischen Auszahlung und Reinvestition,
Einrichtung der 2. oder 3a-Säule über-                                                      indem Sie sich bereits ein bis zwei
wiesen werden. Eine Barauszahlung ist                                                       Jahre vorher über sinnvolle Möglich-
nur dann möglich, wenn innerhalb der                                                        keiten informieren.
gesetzlichen Rahmenbedingungen ein
Vorbezug angemeldet wird.

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       1. Säule: Staatliche Vorsorge                             Alle Broschüren und Informationen zu
       2. Säule: Berufliche Vorsorge                             Vorsorge und Versicherungen können
       3. Säule: Private Vorsorge                                jederzeit kostenlos angefordert oder von
       Soziale Sicherheit: Vorsorgesystem in der Schweiz         www.axa.ch heruntergeladen werden.
       Aktuelle Gesetzgebung der 2. Säule
       Pensionskasse und Wohneigentum:
       Wohneigentumsförderung (WEF)

                                                                                                                                   15
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