25.05.2018 und jetzt? - Deutsche Vereinigung für Datenschutz

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25.05.2018 und jetzt? - Deutsche Vereinigung für Datenschutz
2/2018
41. Jahrgang
                                 ISSN 0137-7767
                                                                               12,00 Euro
        Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V.

                                                                                                            25.05.2018 – und jetzt?
                                                    www.datenschutzverein.de

                                                                                            ■ Die Umsetzung der DSGVO in Deutschland ■ Das neue Recht auf Datenüber­
                                                                                            tragbarkeit aus Sicht der Betroffenen ■ Vereine unter der DSGVO ■ Der Be-
                                                                                            triebsrat als datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO
                                                                                            ■ 40 Jahre DANA – Rückblick eines nicht völlig Unbeteiligten ■ BigBro­ther-
                                                                                            Awards 2018 ■ Nachrichten ■ Rechtsprechung ■ Buchbesprechungen ■
25.05.2018 und jetzt? - Deutsche Vereinigung für Datenschutz
Inhalt

   Thilo Weichert                                                 Thilo Weichert
   Die Umsetzung der DSGVO in Deutschland                  68     EuGH: Facebook-Fanpagebetreiber
                                                                  mitverantwortlich für Nutzertracking                    98
   Anne Riechert
   Das neue Recht auf Datenübertragbarkeit                        Presseerklärung der DVD
   aus Sicht der Betroffenen                               74     DVD: Sachsen-Anhalt
                                                                  Datenschutz-Entwicklungsland!?                        101
   Philipp Schmidtke
   Vereine unter der DSGVO                                 82     Datenschutznachrichten

   Robert Zieske                                                  Deutschland                                           102
   Der Betriebsrat als datenschutzrechtlicher
   „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO                   89     Ausland                                               109

   Heinz Alenfelder                                               Technik-Nachrichten                                   119
   40 Jahre DANA –
   Rückblick eines nicht völlig Unbeteiligten              92
                                                                  Rechtsprechung                                        119
   Klaus-Jürgen Roth
   BigBrotherAwards 2018                                   94     Buchbesprechungen                                     122

   Thilo Weichert
   Cevisio Software und
   Systeme GmbH aus Torgau                                 97

   Termine

     Mittwoch, 01. August 2018
     Redaktionsschluss DANA 3/2018
     Sonntag, 09. September 2018
     Vorstandssitzung der DVD in Kiel
     Interessenten melden sich bitte in der Geschäftsstelle der DVD an.
     Montag, 10. September 2018
     Sommerakademie des ULD Schleswig-Holstein
     https://datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2018/
     Samstag, 20. Oktober 2018
     DVD-Vorstandssitzung
     Bonn
     Sonntag, 21. Oktober 2018
     DVD-Mitgliederversammlung
     Bonn
     Donnerstag, 01. November 2018
     Redaktionsschluss DANA 4/2018
Foto: Uwe Schlick / pixelio.de

                                                                                               DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018

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25.05.2018 und jetzt? - Deutsche Vereinigung für Datenschutz
DANA
                                              Editorial
   Datenschutz Nachrichten                    Der 25.05.2018 liegt hinter uns. Wir leben im Zeitalter der Datenschutzgrundverord-
             ISSN 0137-7767                   nung. Und jetzt?
           41. Jahrgang, Heft 2
                                              In den letzten Wochen (vor und auch seit dem 25.05.2018) hat sich Hektik breit ge-
                                              macht in Deutschland, in Europa und in der Welt. Facebook hat kurz vor der Anwend-
               Herausgeber                    barkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch schnell ca. 1,5 Milliarden
         Deutsche Vereinigung für             Nutzerkonten aus irischen Rechenzentren in andere Rechenzentren weltweit verscho-
          Datenschutz e.V. (DVD)              ben, um diese in Zukunft nicht nach der DSGVO verarbeiten zu müssen.
            DVD-Geschäftstelle:
      Reuterstraße 157, 53113 Bonn            Webseitenbetreiber haben aus Angst vor Abmahnungen ihre Webseiten zum 25.05.2018
             Tel. 0228-222498                 abgeschaltet. Viele Menschen in Deutschland haben sich über Unmengen an Mails in
    IBAN: DE94 3705 0198 0019 0021 87         ihren Posteingängen gewundert, die sie darüber informierten, dass sie ohne Einwilli-
            Sparkasse KölnBonn                gung leider nicht mehr Mails vom Absender bekommen könnten.
    E-Mail: dvd@datenschutzverein.de
        www.datenschutzverein.de              Datenschutzbeauftragte scheinen gefühlt zu einer extrem raren Spezies geworden zu
                                              sein, denn fast überall wird geklagt, dass der Markt der Datenschutzbeauftragten und
           Redaktion (ViSdP)
               Frank Spaeing                  -berater abgegrast ist und dass auch niemand mehr für Datenschutz qualifizierte Mit-
       c/o Deutsche Vereinigung für           arbeiter auf dem freien Arbeitsmarkt findet.
          Datenschutz e.V. (DVD)              Nun stellt sich also die Frage „Und jetzt?“, wie geht es weiter im Datenschutz?
      Reuterstraße 157, 53113 Bonn
        dvd@datenschutzverein.de              In der vorliegenden DANA-Ausgabe widmen sich unsere Autoren Themen, die alle in
      Den Inhalt namentlich gekenn-           diese Zeit des Umbruchs passen und sich an dieser Frage abarbeiten – entweder weil
    zeichneter Artikel verantworten die       sie den aktuellen Zustand beschreiben (Thilo Weichert - Die Umsetzung der DSGVO in
            jeweiligen Autoren.               Deutschland), weil sie neue Thematiken erklären (Anne Riechert - Das neue Recht auf
             Layout und Satz                  Datenübertragbarkeit aus Sicht der Betroffenen), weil sie alte Fragestellungen nach
      Frans Jozef Valenta, 53119 Bonn         dem neuen Recht betrachten (Robert Zieske - Der Betriebsrat als datenschutzrecht-
       valenta@datenschutzverein.de           licher „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO) oder weil sie schlicht und ergreifend
                                              Hinweise zur Umsetzung geben wollen (Philipp Schmidtke - Vereine unter der DSGVO).
                   Druck
            Onlineprinters GmbH               Außerdem wird vom BigBrotherAward 2018 berichtet, das EuGH-Urteil zu Facebook-
          Rudolf-Diesel-Straße 10             Fanpages kommentiert und die aktuelle Presseerklärung der DVD zur gescheiterten
         91413 Neustadt a. d. Aisch           Wahl des neuen Landesdatenschutzbeauftragten in Sachsen-Anhalt abgedruckt.
            www.diedruckerei.de
       Tel. +49 (0) 91 61 / 6 20 98 00        Abgeschlossen wird das vorliegende Heft wie üblich mit Datenschutz- und Tech-
        Fax +49 (0) 91 61 / 66 29 20          niknachrichten, aktueller Rechtsprechung und Buchbesprechungen.
               Bezugspreis                    Und alle behandelten Themen zeigen uns, dass der Umbruch noch lange nicht beendet
   Einzelheft 12 Euro. Jahresabonnement       ist, dass die unruhigen Zeiten uns wohl noch einige Zeit begleiten werden.
        42 Euro (incl. Porto) für vier
     Hefte im Kalenderjahr. Für DVD-Mit-      Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre für die Sommertage.
  glieder ist der Bezug kostenlos. Das Jah-
  resabonnement kann zum 31. Dezem­ber        Frank Spaeing
   eines Jahres mit einer Kündigungsfrist
  von sechs Wochen gekündigt werden. Die
    Kündigung ist schriftlich an die DVD-
     Geschäftsstelle in Bonn zu richten.      Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe:
                 Copyright                    Heinz Alenfelder
 Die Urheber- und Vervielfältigungsrechte     Vorstandsmitglied in der DVD,
         liegen bei den Autoren.              alenfelder@datenschutzverein.de, Köln
   Der Nachdruck ist nach Genehmigung
                                              Prof. Dr. Anne Riechert
    durch die Redaktion bei Zusendung
                                              Stiftung Datenschutz, a.riechert@stiftungdatenschutz.org
   von zwei Belegexemplaren nicht nur
 gestattet, sondern durchaus erwünscht,       Klaus-Jürgen Roth
  wenn auf die DANA als Quelle hingewie-      dvd@datenschutzverein.de
                 sen wird.                                                                                              Bild: ClipDealer
                                              Philipp Schmidtke
                Leserbriefe                   Ass.Jur., Datenschutzberater der ds2 Unternehmensberatung GmbH & Co. KG,
    Leserbriefe sind erwünscht. Deren         philipp.schmidtke@ds-quadrat.de
  Publikation sowie eventuelle Kürzungen
            bleiben vorbehalten.
                                              Dr. Thilo Weichert
                                              Vorstandsmitglied in der DVD, Netzwerk Datenschutzexpertise,
           Abbildungen, Fotos                 weichert@datenschutzverein.de, Kiel
      Frans Jozef Valenta, Adobestock,
                                              Robert Zieske
       pixelio, digitalcourage, iStock,
                                              Datenschutzjurist und Referent bei der Deutschen Kreditbank AG,
                                              robert.zieske@gmx.de

DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018

                                                                                                                                    67
25.05.2018 und jetzt? - Deutsche Vereinigung für Datenschutz
25.05.2018 – und jetzt?

Thilo Weichert

Die Umsetzung der DSGVO in Deutschland

  Die Umsetzung europäischen Rechts         Art. 12 der Allgemeinen Erklärung der       in den Ländern und auf Bundesebene,
in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten         Menschenrechte vom 10.12.1948 de-           nach der Vereinigung 1990 auch in den
wird bestimmt durch die jeweilige na-       finiert wird mit dem Schutz des Men-        neuen Bundesländern. Erneut war die
tionale Geschichte vor dem Entste-          schen vor „willkürlichen Eingriffen in      Erfahrung mit einem totalitären Ge-
hen der europäischen Rechtsnormen,          sein Privatleben, seine Familie, sein       sellschaftsmodell, das der DDR, in der
durch regionale Einflussnahmen auf          Heim oder seinen Briefwechsel“. Das         staatliche Überwachung eine zentrale
die EU-Gesetzgebung, durch inner-           Konzept des Schutzes der Privatheit         Rolle spielte, förderlich für die Adaption
staatliche Debatten sowie die adminis-      bzw. von Privacy, wie es in der Men-        eines demokratisch und freiheitlich ver-
trative und gerichtliche Anwendung          schenrechtserklärung normiert ist,          standenen Datenschutzes.
der Regelungen. Bei der Europäischen        ist bis heute z. B. in den USA vorherr-        Die Erarbeitung der europäischen Da-
Datenschutz-Grundverordnung (DS-            schend, auch wenn es – als ausschließ-      tenschutzrichtlinie, die 1996 in Kraft
GVO) kommt als weiterer Aspekt das          liches Schutzkonzept – spätestens seit      trat,8 war stark von der deutschen Ge-
Erlassen flankierender (umsetzender)        der informationstechnischen Entwick-        setzgebung geprägt. Es flossen zudem
nationaler Gesetze hinzu, für die es        lung in den 70er Jahren des letzten         Mechanismen aus anderen Staaten ein,
angesichts der vielen Spezifizierungs-      Jahrhundert nicht mehr passt und im-        etwa die Idee der Selbstregulierung
bzw. Öffnungsklauseln in der DSGVO          mer weniger zeitgemäß wird.                 durch Verhaltensregeln oder das Verbot
einen großen Spielraum gibt.                   Es ist interessant, dass in den USA      automatisierter Einzelentscheidungen.
                                            eher als in Europa, mit dem Aufsatz von     Schon bei der Umsetzung der EG-Daten-
1 Vorgeschichte                             Samuel D. Warren und Louis D. Brandeis      schutzrichtlinie von 1996 zeigte sich,
                                            zum „Right to Privacy“3, ein modernes       dass die nationale Politik der Bundesre-
  Die deutsche Geschichte des Daten-        Verständnis ausgearbeitet und insbe-        gierung nicht danach strebte, die Richt-
schutzes ist schillernd und geht weit       sondere von Alan F. Westin in den 60er      linie optimal umzusetzen. Erst drei Jah-
zurück. Sie beeinflusste die Geschichte     Jahren4 weiterentwickelt wurde. Dieser      re nach der vorgegebenen Frist, nämlich
des Datenschutzes generell. Wesentli-       Ansatz der „information privacy“ ge-        2001, wurde ein Bundesdatenschutzge-
che Impulse für den Datenschutz in Eu-      gen „data surveillance“, der sich in den    setz verabschiedet, das wenig innovativ
ropa und global wurden in Deutschland       USA aber bis heute nicht durchsetzen        und eher bürokratisch war.9
durch Bundesländer gesetzt.                 konnte, wurde vom deutschen Recht              Zuvor waren es wieder die Bundeslän-
  Die Vorgeschichte beginnt nicht erst      teilweise rezipiert. Prägend für die Wei-   der, die inhaltlich die Richtung vorga-
im Jahr 1970, als in Hessen das welt-       terentwicklung des allgemeinen Per-         ben. In den ersten Jahren der deutschen
weit erste moderne Datenschutzgesetz        sönlichkeitsrechts zu einem Recht auf       Datenschutzgesetzgebung war Hessen
erlassen wurde1, sondern erheblich          Datenschutz war in Deutschland in den       unter dem Einfluss von Spiros Simitis
früher. Eine Quelle liegt in der juristi-   60er Jahren zudem die kritische Auf-        wegweisend und inspirierend. Nach der
schen Entwicklung eines allgemeinen         arbeitung des Nationalsozialismus, der      EG-Richtlinie 1995 war es Schleswig-
Persönlichkeitsrechts durch die Recht-      Informationstechnik nutzte, um ethni-       Holstein, das unter dem Einfluss von
sprechung des Reichsgerichts und            sche, kulturelle und politische Minder-     Helmut Bäumler im Jahr 2000 inno-
später des Bundesgerichtshofes (BGH)        heiten zu erfassen, zu unterdrücken, zu     vative und moderne Elemente ins Da-
in Form von speziellen Ausprägungen         verfolgen und zu vernichten. Vor die-       tenschutzrecht einführte: Das dortige
und Differenzierungen. So wurde das         sem historischen Hintergrund entstand       Landesdatenschutzgesetz enthielt ei-
Recht am eigenen Bild im Jahr 1907 im       1971 das Gutachten „Grundfragen des         nen umfassenden Verarbeitungsbegriff,
Kunsturhebergesetz normiert. Es folg-       Datenschutzes“ von Steinmüller und          eine Regelung zu Datenvermeidung und
te das Recht am gesprochenen Wort.          anderen, das die Basis für die deutsche     Datensparsamkeit, sah Gütesiegel- und
Im berühmten Herrenreiterurteil des         Gesetzgebung legte. Diese nahm als          Auditverfahren und ein strukturiertes
BGH aus dem Jahr 19582 entwickelte          Ausgangspunkt nicht die Privatsphäre,       Verfahren bei der Einführung neuer In-
das höchste deutsche Zivilgericht jen-      sondern das personenbezogene Datum.5        formationstechnik (IT) mit Dokumenta-
seits der klassischen Einteilung von öf-       Die weitere deutsche Entwicklung         tion, Test und Freigabe vor, regelte den
fentlicher, sozialer und intimer Sphäre     wurde vielfach beschrieben und kann         technischen Datenschutz technikneu­
aus dem Persönlichkeitsrecht einen          weitgehend als bekannt vorausgesetzt        tral über Schutzziele, benannte explizit
Anspruch auf Selbstvermarktung. Da-         werden.6 Meilensteine waren dabei das       spezielle Sicherungsmaßnahmen wie
mit wurden rechtliche Grundlagen ge-        Volkszählungsurteil des Bundesverfas-       z. B. die Verschlüsselung, normierte
schaffen, die sich vom üblichen Privat-     sungsgerichts aus dem Jahr 19837 sowie      gemeinsame Verfahren, mobile Systeme
sphärenschutz absetzen, wie er z. B. in     die Etablierung der Datenschutzgesetze      und die Internetveröffentlichung, privi-

                                                                                                DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018
68
25.05.2018 und jetzt? - Deutsche Vereinigung für Datenschutz
25.05.2018 – und jetzt?

legierte die pseudonyme Datenverarbei-      2 Die Verabschiedung der DSGVO                die Entfaltung der IT-Wirtschaft in Euro-
tung und ergänzte das Aufsichtsregime                                                     pa und die Entwicklung des segensrei-
um Service-, Beratungs- und Zertifizie-        Mit dem Beginn der Diskussion über         chen Big Data behindert. Um das „Öl des
rungsfunktionen.10 In der Praxis kamen      die DSGVO 2012 verlagerte sich der            21. Jahrhunderts“, personenbezogene
Forschungsaktivitäten der Aufsichtsbe-      Schwerpunkt der Datenschutzdiskussi-          Daten, nutzbar zu machen, müsse die
hörde hinzu. Vieles von dem, was 2000       on vollständig nach Brüssel bzw. nach         Zweckbindung aufgeweicht und „Da-
in Schleswig-Holstein Gesetz und Praxis     Europa. Insbesondere die zuständige           tenreichtum“ praktiziert werden.14
wurde, war damals weltweit einzigartig      Kommissarin Viviane Reding und der               Von derartigen Angriffen relativ un-
und findet sich heute in der DSGVO wie-     Berichterstatter im EU-Parlament Jan-         beeindruckt einigten sich die europä-
der. Keines dieser Instrumente wurde        Philipp Albrecht sorgten dafür, dass Sa-      ischen Institutionen nicht nur auf ein
von der Bundespolitik bei der Ausarbei-     botageversuche von Gegnern digitaler          Präzisierung der Datensparsamkeit und
tung der DSGVO offensiv gefördert, Eini-    Grundrechte abgewehrt und eine fort-          der Zweckbindung, sondern auf weitere
ges aber zumindest aufgegriffen (z. B.      schrittliche Gesetzgebung vorangetrie-        zeitgemäße Instrumente des digitalen
Datensparsamkeit, Audits, Definition        ben wurden.                                   Grundrechtsschutzes in einer globali-
der Pseudonymisierung).                        Die deutsche Politik stellte sich an die   sierten Informationsgesellschaft: har-
   Der bisher letzte innovative Impuls,     Spitze der Saboteure. Durch ihre inner-       monisierte verbindliche Regelungen,
der aus Deutschland hinsichtlich des        halb und außerhalb der EU-Institutio-         Marktortprinzip, One-Stop-Shop für Un-
digitalen Grundrechtsschutzes kam,          nen vorgetragenen Bedenken und die            ternehmen und Betroffene, verbesserte
stammte nicht aus der Politik, sondern      politische Querschüsse war insbeson-          Betroffenentransparenz, „Privacy by
vom Bundesverfassungsgericht, das           dere die Bundesregierung dafür verant-        Default“ und „Privacy by Design“, gene-
2008 analog zum Schutz der räumlichen       wortlich, dass sich die Verabschiedung        relle Anwendbarkeit der Datenschutz-
Privatsphäre in Art. 13 GG oder der so-     der DSGVO verzögerte. Inhaltliche Ver-        Folgenabschätzung,       rechtssicherere
zialen Privatsphäre der Familie in Art. 6   suche der Verwässerung wurden von             Drittlands-Datentransfers, verbesserte
GG einen besonders schützenswerten          den EU-Gremien zurückgewiesen. Es             Beschwerde- und Rechtsschutzmög-
Bereich digitaler Privatsphäre in Form      wurde versucht, anstelle einer direkt         lichkeiten, wirksame Sanktionen.
des Grundrechts auf Gewährleistung          anwendbaren Verordnung lediglich eine
der Vertraulichkeit und Integrität in-      einen allgemeinen Rahmen festlegende          3 Wider eine unabhängige und wirk-
formationstechnischer Systeme schuf.11      Richtlinie durchzusetzen. Der Bundes-           same Datenschutzkontrolle
Positive gesetzgeberische Konsequen-        rat demonstrierte mit einer Subsidiari-
zen wurden aus diesem Urteil bis heute      tätsrüge sein provinzielles Verständnis         Man sollte erwarten, dass die deut-
nicht gezogen.                              vom Datenschutz. Der damalige Bun-            sche Politik, die sich gegenüber dem
   Bezeichnend ist, dass auch in an-        desinnenminister Hans-Peter Friedrich         europäischen Gesetzgeber nicht durch-
deren Bereichen des digitalen Grund-        brachte anstelle der staatlichen Regu-        setzen konnte, nun den von der EU ge-
rechtsschutzes nicht der Bundes-, son-      lierung privatwirtschaftliche Selbstre-       setzten rechtlichen Rahmen akzeptie-
dern die Landesgesetzgeber innovati-        gulierung ins Gespräch. Sein Ministe-         ren und umsetzen würde. Doch erleben
onsfördernd waren bzw. sind. So ist in      rium veranstaltete Symposien und Ta-          wir bei der Umsetzung der DSGVO wie
Deutschland bisher nur in Brandenburg       gungen, in denen Wirtschaftsvertreter         auch der zeitgleich verabschiedeten
ein allgemeines Recht auf Informati-        das Wort führten, die für den privaten        Datenschutzrichtlinie für Polizei und
onszugang verfassungsrechtlich veran-       Bereich die Abschaffung des Gesetzes-         Justiz eher das Gegenteil: Was in Brüs-
kert.12 Auch das deutsche Bundesver-        vorbehalts forderten. Ironischerweise         sel erreicht wurde, versuchen Berlin
fassungsgericht verweigert sich hier        erfolgte dieser Widerstand gegen die          und einige Landeshauptstädte wieder
der grundgesetzlichen Anerkennung           DSGVO mit dem Verweis auf die angeb-          zurückzuschrauben. Einfallstore hier-
neuer Informationsrechte, die für eine      lich so fortschrittliche deutsche Daten-      für sind die vielen Öffnungsklauseln.
demokratische       Informationsgesell-     schutzgesetzgebung, die sich seit 2001        Die von der Bundespolitik vorgegebene
schaft essenziell sind. In diesem Fall      nur wenig weiterentwickelt und nicht          Strategie ist offensichtlich: Wenn schon
waren es die Bundesländer Branden-          modernisiert hatte. Noch Ende 2015,           viele materielle Regelungen von Europa
burg (1998), Berlin (1999), Schleswig-      wenige Tage vor dem Abschluss des Tri-        festgelegt sind, so kann deren Anwen-
Holstein (2000) und Nordrhein-West-         logs zwischen Kommission, Parlament           dung prozedural beschränkt werden.
falen (2001), bevor auch der Bund zu-       und Europäischem Rat, profilierte sich        Die Politik beschreitet dabei nicht nur
mindest auf einfachgesetzlicher Ebene       die Spitze der Bundesregierung mit An-        den Weg über die Haushalte, indem die
einen Anspruch auf Zugang zu hoheit-        gela Merkel, Siegmar Gabriel und Alex-        Aufsichtsbehörden so schwach ausge-
lichen Informationen normierte. Vor-        ander Dobrindt parteiübergreifend mit         stattet werden, dass sie mangels Perso-
bilder waren politisch insofern die USA     Angriffen auf die in der DSGVO vorge-         nal und Ressourcen den Anforderungen
und die skandinavischen Länder13; in        sehene Zweckbindung und das Prinzip           zur Gesetzesumsetzung schlicht nicht
der Rechtsprechung sind dies der Euro-      der Datensparsamkeit. Beseelt von Ein-        genügen können. Diese Strategie wird
päische Gerichtshof in Luxemburg und        drücken aus Pilgerfahrten ins Silicon         vor vielen Bundesländern mit erschre-
der Europäische Gerichtshof für Men-        Valley erklärten sie unisono, mit Zweck-      ckender Konsequenz verfolgt. Verblüf-
schenrechte in Straßburg.                   bindung und Datensparsamkeit würden           fend ist, dass lammfromme Beauftragte

DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018
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25.05.2018 – und jetzt?

wie z. B. auf Bundesebene für ihre Zahn-    zwar künftig im EU-Recht ausdrücklich        der Rechtswidrigkeit einer Datenver-
losigkeit zumindest mit einem gewissen      verboten. Ob dies auch umgesetzt wird,       arbeitung nicht zu deren Beendigung
Ressourcenzuwachs belohnt wurden.           muss sich zeigen.19                          führt. Gerade bei der schon angespro-
Die Aufsichtsbehörde in Hamburg, zu-           Ein Angriff auf die Unabhängigkeit        chenen Finanzverwaltung und bei den
ständig in Deutschland für Google, Fa-      enthält auch die Repräsentanz Deutsch-       Strafverfolgungs- und sog. Sicherheits-
cebook und viele weitere große Unter-       lands im europaweit zentralen Daten-         behörden werden Datenschutzverstöße
nehmen, soll ihre Aufgabe künftig mit       schutzgremium – dem Europäischen             regelmäßig von der Fach-, Dienst- und
insgesamt 25 Stellen stemmen – ein ab-      Datenschutzausschuss (EDSA). Während         Rechtsaufsicht gedeckt. Diese erweist
surdes Ansinnen!15                          der Vorsitz bei der Bundesbeauftragten       sich oft als besonders unsensibel in Da-
  Ungenügende Ausstattung scheint           liegen soll, die nach deutschem föde-        tenschutzfragen und als unrechtstreu.
aber als Rückversicherung nicht zu ge-      ralen Recht nur einen eingeschränkten        Es scheint erklärter politischer Wille zu
nügen, um den Vollzug der DSGVO zu          Zuständigkeitsbereich hat und insbeson-      sein, dass sich hieran nichts ändert.
behindern. Dank der Lobbyarbeit ins-        dere nicht für die Aufsicht in der Privat-     Es ist kein Trost, dass es andere EU-
besondere von Anwaltsverbänden wur-         wirtschaft zuständig ist, wird die Vertre-   Staaten Deutschland nachmachen oder
de die gesamte Datenschutzprüfung im        tung der Landesaufsicht im EDSA – unter      gar die Falsch- oder Nichtumsetzen des
Bereich von Berufsgeheimnissen in § 29      Missachtung von deren Unabhängigkeit         EU-Rechts noch toppen, allen voran Ös-
Abs. 3 BDSG so reguliert, dass umfassen-    – politisch vom Bundesrat bestimmt.20        terreich, das mit seiner ÖVP-FPÖ-Mehr-
de Kontrollen unmöglich gemacht wer-           Der Angriff auf die föderale Struktur     heit aus dem Datenschutzrecht einen
den können. Entgegen der deutschen          der unabhängigen Datenschutzaufsicht         zahnlosen Tiger zu machen versucht,
Gesetzeslage wurde der Staatsanwalt-        beschränkt sich nicht hierauf: Viel-         der nur wenig brüllen und fast gar nicht
schaft justizielle Unabhängigkeit zuge-     mehr wird zentralisiert, wo es nur geht:     mehr beißen darf.24
sprochen und diese so von Aufsichts-        Schon in den Jahren 2011/2012 wurde
kontrollen freigestellt.16 Dem Landes-      die Aufsicht für wesentliche Sozialbe-       4 Wider die Verständlichkeit
gesetzgeber in Niedersachsen genügte        reiche (Arbeitslosenverwaltung, Kran-
selbst dies nicht. Er erklärte gleich das   kenkassen) von den Ländern auf den              Man kann die DSGVO sicherlich dafür
gesamte strafrechtliche Ermittlungsver-     Bund übertragen.21 Die nächste Kompe-        kritisieren, dass sie oft vage formuliert
fahren einschließlich der polizeilichen     tenzbeschneidung der Länderaufsicht          ist. Auch sind manche Begrifflichkeiten
Datenerhebung, Speicherung und Aus-         erfolgte 2017 für die Finanzverwaltung.      wenig überzeugend gewählt bzw. ins
wertung für kontrollfrei.17 Dass es sich    Derart stellt das Bundesfinanzministeri-     Deutsche übersetzt. Doch kann man der
bei der Verarbeitung von Berufsgeheim-      um sicher, dass es sich nicht mehr mit       DSGVO nicht den Vorwurf machen, sie sei
nissen sowie bei strafrechtlichen Er-       missliebiger Kritik der Landesaufsicht       unsystematisch aufgebaut und schwer ver-
mittlungen um persönlichkeitsrechtlich      an Datenschutzverstößen der Steuer-          ständlich. Dieses schon bisher bestehen-
besonders intensive Eingriffe handelt       behörden, etwa durch die Verweigerung        de Defizit des deutschen Datenschutz-
und insofern das BVerfG eine besonders      des Auskunftsrechtes, auseinanderset-        rechts wird bei der Umsetzung der DSGVO
intensive Prüfung einforderte18, ließ die   zen muss. Obwohl hier weitestgehend          fortgeführt, ja noch gesteigert.
jeweiligen Gesetzgeber kalt. Diese nah-     Landesbehörden tätig werden, wurde              Die deutschen Gesetzgeber haben es
men damit sehenden Auges einen Ver-         die Aufsicht einfach der Bundesbeauf-        sich fast durchgängig zur Aufgabe ge-
stoß gegen deutsches Verfassungsrecht       tragten zugeschlagen.22                      macht, das nationale Recht so umständ-
und zugleich auch einen Verstoß gegen          Die Datenschutzkontrolle wird zu-         lich zu formulieren, dass es von norma-
die bedingungslos formulierte unab-         dem durch die Beschneidung der Ab-           len Menschen überhaupt nicht, und von
hängige Kontrollzusicherung in Art. 8       hilfebefugnisse behindert, die – so das      Fachleuten nur nach einem umfassenden
Abs. 3 Grundrechte-Charta in Kauf.          EU-Recht – wirksam sein müssten. Tat-        Studium verstanden und ausgelegt wer-
  Auch gegen die Unabhängigkeit der         sächlich verzichtet das BDSG hierauf         den kann. Es ist geradezu absurd, dass
Datenschutzaufsicht fand der deut-          explizit im gesamten Telekommuni-            das deutsche Recht praktisch durchgän-
sche Gesetzgeber wirksame Vorkehrun-        kations- und Postbereich.23 Statt den        gig die DSGVO nicht beim Namen nennt,
gen. So ignorieren Bund wie Länder          potenziell hohen Bußgeld-Sanktionen,         sondern mit der Bezeichnung „Verord-
das europarechtliche Erfordernis eines      wie sie in der DSGVO vorgesehen sind,        nung (EU) 2016/679 des Europäischen
transparenten Bestellungsverfahrens.        soll hier als schärfstes Schwert wei-        Parlaments und des Rates vom 27. April
Die bisherigen Geheimprozesse bei der       terhin die zumeist völlig unwirksame         2016 zum Schutz natürlicher Personen
Auswahl der Behördenleitungen wer-          förmliche Beanstandung zur Anwen-            bei der Verarbeitung personenbezoge-
den fortgeschrieben. Die Notwendig-         dung kommen. Dem folgend sehen die           ner Daten, zum freien Datenverkehr und
keit einer Ausschreibung sowie einer        deutschen Datenschutzgesetze künftig         zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/
öffentliche Diskussion über die Auswahl     auch keine wirksamen Sanktionen ge-          EG       (Datenschutz-Grundverordnung)
ist nirgends vorgesehen. Die Besetzung      genüber öffentlichen Stellen vor. Es ist     (ABl. L 119 vom 4.5.2016; L 314 vom
der Stellen war schon bisher oft davon      eine geradezu klassische Erfahrung der       22.11.2016, S. 72) in der jeweils gelten-
bestimmt, verdiente Politiker zu versor-    Datenschutzkontrolle im öffentlichen         den Fassung“ beschreibt25 oder mit dem
gen und auf Kompetenz und Erfahrung         Bereich, dass die mit einer Beanstan-        nicht weniger allgemein verständlichen
der Kandidaten zu verzichten. Dies ist      dung verknüpfte förmliche Feststellung       „Kürzel“ „Verordnung (EU) 2016/679“.26

                                                                                                DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018
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Dass es anders geht zeigte der bayeri-      Facebook bisher nur ein müdes Lächeln          vom ersten Tag an auf die neue Rechts-
sche Gesetzgeber, der einmal für die        auslöste. Ein weiterer Grund war, dass,        lage umstellen. Dies ist – insbesondere
„DSGVO“ eine Quellenangabe vornimmt         wie schon dargestellt, der Datenschutz         aus Kapazitätsgründen – eine Herkules­­
und diese Bezeichnung danach so (ohne       in der offiziellen Politik keine oder kaum     aufgabe, zumal die politische Rücken-
Bindestrich!) verwendet.27 Auch die Ver-    eine Lobby hatte, geschweige denn auf          stärkung weiterhin weitgehend fehlt.
wendung des ausgeschriebenen Namens         Verständnis oder gar auf Engagement            Da muss der behördliche Datenschutz
„Datenschutz-Grundverordnung“ ist bür-      stieß und weiterhin stößt.29 Selbst eine       jetzt durch, will er sich nicht auf längere
gerfreundlicher und verständlicher, als     sich als digitale Bürgerrechtspartei ge-       Zeit ganz verabschieden. Zur Herkules­
das, was die Ministerialbürokratie den      rierende Partei wie die FDP konnte im          aufgabe gehört es, zeitnah auf Anfra-
Gesetzgebern regelmäßig vorgegeben          Bundestagswahlkampf 2017 ungestraft            gen und Beschwerden zu reagieren. Es
hat bzw. vorgibt.                           von ihren Wählern bundesweit plakatie-         geht nicht an, dass ich z. B. für eine gut
  Die Anwendbarkeit des Datenschutz-        ren „Digital first – Bedenken second“,30       begründete juristisch ausgearbeitete
rechts wird weiter dadurch erschwert,       wobei mit Bedenken nicht zuletzt der           Beschwerde gegen ein in Deutschland
dass nicht versucht wurde, die Umset-       Datenschutz gemeint war.                       agierendes US-amerikanisches Petiti-
zung der DSGVO-Regelungen direkt im            Im zeitlichen Vorlauf zur direkten          onsportal trotz mehrfacher Anfragen
bereichsspezifischen Recht vorzuneh-        Anwendbarkeit der DSGVO haben wir              außer einem Zwischenbescheid bis
men. Dies hat zur Folge, das oft Regeln     ein erstaunliches Phänomen erlebt:             heute keine Antwort bekommen habe.32
aus drei Ebenen anzuwenden sind:            Rechtsanwälte, Unternehmensberater             Wenn das Personal für die Bearbeitung
1. DSGVO, 2. umsetzende allgemeine          und professionelle Datenschützer muss-         fehlt, so muss es von den Behörden of-
nationale oder Landesnormen, 3. be-         ten vor dem 25.05.2018 Überstunden             fensiv eingefordert werden.
reichsspezifisches Recht. Das BDSG bzw.     schieben. Zwar war seit 2 Jahren be-             Ein Lichtblick für den Datenschutz ist
die Landesdatenschutzgesetze (LDSG)         kannt, welche Datenschutzregeln künf-          schon seit einigen Jahren, in jedem Fall
werden zu einer Art Scharnierrecht, in      tig gelten. Doch bewusst wurde es vie-         seit der Zulassung der Verbandsklage bei
dem oft, aber nicht immer, nur die Öff-     len Behörden und Privatunternehmen             Datenschutzverstößen, der Verbraucher-
nungsklauseln der DSGVO paraphrasiert       erst weniger als ein halbes Jahr vor dem       schutz.33 Dieser betätigt sich nicht als
werden. Das dadurch verursachte Re-         Termin. Einen wesentlichen Beitrag zur         Konkurrenz, sondern als natürliche Er-
gelungschaos ist besonders groß, weil       großen Datenschutznachfrage leisteten          gänzung zu den Aufsichtsbehörden. Die
in Deutschland die Öffnungsklauseln         Geschäftemacher, die mit der starken           DSGVO bestärkt in Art. 80 diese Entwick-
extensiv und oft über den zulässigen        Sanktions- und Abmahnmöglichkeiten             lung. Würden echte Sammelklagen zuge-
Rahmen hinaus in Anspruch genom-            dafür warben, die Aufgabe des Daten-           lassen, und nicht nur, wie in Deutschland
men wurden. In der DSGVO angelegte          schutzes auf sich outzusourcen und             geplant, sog. Musterfeststellungsklagen,
Abwägungsregeln sind als solche im          damit oft für überteuertes Geld in wenig       so wäre der Effekt des Verbraucherschut-
nationalen Recht oft nicht zu erkennen,     kompetente Hände zu übertragen.31 Da-          zes sicher noch erheblich größer.
so dass zusätzlich zur nationalen Norm      bei handelte es sich nicht um eine Auf-          Ein weiterer Lichtblick sind im Bereich
auf die DSGVO-Grundnorm zurückge-           klärungs-, Werbe- oder Sympathiekam-           des Beschäftigtendatenschutzes in jün-
griffen werden muss. Insbesondere bei       pagne, sondern um ein Droh­szenario,           gerer Zeit einige Betriebsräte.34 Diese
den durch die DSGVO grds. zugelasse-        das nicht nur völlig überzogen war und         haben die Möglichkeit und das Recht,
nen Einschränkungen der Betroffenen-        ist, sondern auch oft mit falschen Fak-        durch Kollektivvereinbarungen – nun
rechte werden äußerst unbestimmte           ten argumentierte. So sehr dies zu kri-        im Rahmen des Art. 88 DSGVO – gemein-
Formulierungen verwendet, so dass die       tisieren ist, bewirkt hat dies, dass sich      sam mit den Arbeitgebern rechtssetzend
Rechtsanwendenden keine klaren Vor-         viele Unternehmen erstmals überhaupt           tätig zu werden. Sie stoßen zwar hin-
gaben erkennen können.                      mit Datenschutz beschäftigt haben. Wer         sichtlich des informationstechnischen
                                            sich bisher an das Recht gehalten hat,         und des rechtlichen Know-hows allzu
5 Die Praxis des Datenschutzes              muss auch in Zukunft wenig befürch-            oft an Grenzen. Insofern muss und kann
                                            ten: Aufsichtsbehörden sind nicht nur          mit Beratung gegengesteuert werden.
  Es ist – ohne dass diese Feststellung     aus Kapazitätsgründen dem Verhält-             Mangelnde Kooperationsbereitschaft
von den Datenschutzbehörden als Kri-        nismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet.           der Arbeitgeber stößt künftig auf ein
tik an der eigenen Tätigkeit wahrge-        Als zusätzliche von Abmahnvereinen             umfängliches Abhilfeinstrumentarium.
nommen werden muss – offensichtlich,        feststellbare Pflichtverletzung kommt          Da inzwischen selbst die Gewerkschaf-
dass wir in Deutschland ein gewaltiges      bei Internetpräsenz allenfalls die Infor-      ten das Thema entdeckt haben, wenn-
Vollzugsdefizit beim Datenschutz hat-       mationspflicht nach Art. 12 ff. DSGVO in       gleich dort das Bewusstsein für die Pro-
ten und weiterhin haben. Dies hat viele     Betracht, die einzuhalten kein Hexen-          blematik entwicklungsfähig ist, gibt es
Gründe. Einer ist die teilweise katastro-   werk darstellt.                                Anlass zum Optimismus. Dass wir auch
phale Ausstattung der Aufsichtsbehör-          Es ist nun leider so, dass es tatsächlich   35 Jahre nach dem Volkszählungsurteil
den.28 Ein weiterer Grund ist die bisher    bei vielen der Drohung bedurfte, dass          immer noch kein Beschäftigtendaten-
maximale Sanktionshöhe von 300.000 €,       der Datenschutz ernst genommen wird.           schutzgesetz haben35, lag bisher nicht
die bei rechtswidrig agierenden Global-     Dieser Ernst könnte schnell verfliegen,        nur am Unwillen der Politik und der
konzernen wie Google, Microsoft oder        wenn sich die Aufsichtsbehörden nicht          Arbeitgeberseite, sondern auch am feh-

DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018
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25.05.2018 – und jetzt?

lenden Bewusstsein und Druck seitens        Selbstverwaltung untereinander und zu-      auch schon Aufgaben im Bereich der In-
der Gewerkschaften.                         einander, vor einer Gefährdung infolge      formationsfreiheit wahrnimmt, an.
  So sehr sich die DSGVO aktuellen Her-     der automatisierten Datenverarbeitung
ausforderungen bei der Umsetzung stel-      zu bewahren“.37 In Frage stand das In-      7 Praktischer Ausblick
len muss, so gewaltig ist das in ihr ste-   formationsgleichgewicht zwischen Re-
ckende Potenzial. Dabei handelt es sich     gierung und Parlament.38 Das BVerfG hat       Eine Bestandsaufnahme ist ohne ei-
letztlich um das globale Gegenmodell        in seinem Volkszählungsurteil zudem         nen Ausblick unvollständig. Die DSGVO
zur den totalitären und autoritären Re-     herausgestellt, dass Datenschutz „eine      enthält Potenziale, die noch nicht im
gulierungen in Russland oder in China       elementare Funktionsbedingung eines         Ansatz gehoben sind.
sowie zum ökonomisch motivierten US-        auf Handlungs- und Mitwirkungsfähig-          Dies gilt für die Datenschutzzertifizie-
amerikanischen Regulierungsverzicht.        keit seiner Bürger begründeten freiheit-    rung, die auch 18 Jahre, nachdem sie in
Ein Gegenmodell ist die DSGVO dabei         lichen demokratischen Gemeinwesens          Schleswig-Holstein eingeführt wurde,
nicht nur als innergesellschaftliche Al-    ist“.39 Direkte gesetzgeberische Konse-     immer noch ein Schattendasein fristet.
ternative zum vorherrschenden System,       quenzen sind aber aus dieser Erkenntnis     Ohne eine unabhängige, transparente
etwa für die (außerparlamentarische)        bisher nicht gezogen worden.                und fachlich seriöse Zertifizierung wer-
Opposition in den USA. Es hat auch hohe        Der rechtliche Ansatz der DSGVO ist      den künftig viele Datenschutzpflichten
Attraktivität für Schwellenstaaten, die     in Art. 1 Abs. 1 erheblich weiter, indem    nicht verlässlich umgesetzt werden
sich den Hegemonialbestrebungen etwa        er als Schutzzweck generell „die Grund-     können.
von China oder den USA bei der Digitali-    rechte und Grundfreiheiten natürlicher        Verhaltensregeln, also Normen der
sierung nicht unterordnen wollen.           Personen“ nennt. Davon erfasst sind         regulierten Selbstregulierung, haben
  Das BVerfG hat mit seiner Schritt-        also auch der Schutz des Telekommu-         bisher in der deutschen Datenschutz-
macherfunktion für den Datenschutz          nikationsgeheimnisses (Art. 7 GRCh),        praxis nur eine untergeordnete Rolle
mit dem EuGH Unterstützung erhalten.        vor Diskriminierung (Art. 21 GRCh) und      gespielt.42 Dies kann und wird sich vo-
Der EuGH hat die Möglichkeit, über den      der Meinungs- und Informationsfreiheit      raussichtlich ändern, da so nunmehr
Rahmen nationaler Rechtsanwendung           (Art. 11 GRCh), das Recht auf Zugang zu     Entlastungen etwa für kleine und mitt-
hinaus europaweit einheitliche Aus-         Dokumenten (Art. 42 GRCh) sowie auch        lere Unternehmen (KMU) erzielt und die
legungen vorzugeben. Angesichts des         die Schutzrechte für Arbeitnehmer oder      Generalklauseln des Art. 6 DSGVO aus-
Umstands, dass von der deutschen Poli-      Verbraucher (Art. 27 ff., 38 GRCh).40       gefüllt werden können. Wirtschaftsver-
tik auf Bundes- und Landesebene keine       Die unabhängigen Aufsichtsbehörden          bände werden diese Möglichkeit voraus-
Impulse zu erwarten sind, sind Impulse      dürfen sich also nicht auf ein enges Ver-   sichtlich nutzen. Dadurch wird zugleich
aus der Rechtsprechung umso wichtiger.      ständnis beschränken, sondern müssen        größtmögliche Sachnähe, Rechtsicher-
Bei aller Kongruenz zwischen nationa-       bei ihrer Aufgabenbeschreibung einem        heit und Verbindlichkeit sowie kritische
ler und europäischer Rechtsprechung         umfassenden Grundrechtsansatz fol-          Kontrolle bewirkt.
im Bereich des Datenschutzes ist mit        gen, der auch gesellschaftliche Funkti-       Wurde Datenschutzrecht in den 70er
Aufmerksamkeit zu verfolgen, wie sich       onen wie Demokratie, Gewaltenteilung        Jahren als im öffentlichen Recht ange-
die Gerichtsentscheidungen in neuen         und Solidarität mit einschließt.            siedeltes Ordnungsrecht wahrgenom-
Bereichen des digitalen Grundrechts-           Letztlich führt die Digitalisierung      men, so emanzipierte sich der Daten-
schutzes fortentwickeln. Hinsichtlich       nicht nur zu einer Gefährdung der be-       schutz in den 90er Jahren im allgemei-
Transparenzansprüchen waren der EuGH        stehenden Grundrechte, sondern be-          nen Zivilrecht und in den 00er Jahren
sowie der Europäischen Gerichtshof für      gründet den Bedarf der Entwicklung          speziell für den Verbraucher- und den
Menschenrechte erheblich fortschrittli-     neuer, sich hieraus ergebender Instru-      Arbeitnehmerschutz. Seit Kurzem er-
cher als das BVerfG.                        mente. Mit einer „Charta der Digitalen      obert der Datenschutz als Querschnitts-
                                            Grundrechte der Europäischen Union“         materie immer mehr Rechtsgebiete.
6 Verfassungsrechtliche Weiterent-          wurde hierzu ein erster Diskussions-        Besonders interessant sind die Quer-
  wicklungen                                vorschlag vorgelegt.41 Dabei geht es        bezüge zum Wettbewerbs-, Kartell- und
                                            auch um einen sozial und freiheitlich       Steuerrecht. Durch die 9. GWB-Novelle43
  Die Beschränkung des Datenschutzes        verträglichen Einsatz von Algorithmen       wird erstmals ausdrücklich die Daten-
auf eine eng verstandene „informatio-       sowie von auf sog. künstlicher Intel-       konzentration als mögliche Beeinträch-
nelle Selbstbestimmung“ als subjektives     ligenz basierenden Verfahren. Für die       tigung des Wettbewerbs anerkannt.
Individualrecht36 birgt in der Verwal-      Regulierung und Kontrolle derartiger          Die Weiterentwicklung des Rechts der
tungspraxis Anwendungsrisiken: Schon        Verfahren bedarf es dem Gemeinwohl          Digitalisierung kann und darf mit der
früh war im Hessischen Datenschutz-         verpflichteter, wirtschaftlich und po-      DSGVO nicht stehen bleiben. Die Haus-
recht anerkannt, dass es Aufgabe des        litisch unabhängiger Instanzen mit          aufgaben sind teilweise schon verteilt:
Datenschutzes ist, „das auf dem Grund-      rechtlicher wie technischer sowie sons-     Dies gilt für Europa, das derzeit die Da-
satz der Gewaltenteilung beruhende          tiger wissenschaftlicher Kompetenz und      tenschutzregeln für die EU-Institutio-
verfassungsmäßige Gefüge des Staates,       ausreichender Ausstattung. Für diese        nen und in der E-Privacy-Verordnung
insbesondere der Verfassungsorgane des      Funktion bietet sich der Ausbau der be-     für den Bereich der Telekommunikation
Landes und der Organe der kommunalen        stehenden Datenschutzaufsicht, die oft      überarbeitet. Die EU kann aber nur im

                                                                                                DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018
72
25.05.2018 – und jetzt?

Rahmen ihrer weiterhin beschränkten          5 Steinmüller/Lutterbeck/Mallmann/              26 So z. B. durchgängig im Sozialrecht, vgl.
normativen Befugnisse tätig werden.            Harbort/Kolb/Schneider, Grundfragen              etwa § 67a Abs. 1 SGB X.
Ihre Innovationskraft ist zudem durch          des Datenschutzes, Juli 1971, BT-Drs.
                                               VI/3826.                                      27 § 2 BayDSG.
den sehr weitgehenden Einigungs-
                                             6 Simitis in Simitis, BDSG, 8. Aufl. 2014,      28 Schulzki-Haddouti, Datensouveräni-
zwang begrenzt. Hier sind eher nationa-                                                         tät wiederherstellen! www.verdi.de
le Initiativen nötig, die bei Bewährung        Einl. Rn. 1 ff.
                                                                                                27.01.2017; zu den rechtlichen Grund-
von Brüssel übernommen werden kön-           7 BVerfG 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 u. a.,          lagen Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16)
nen und sollten. Dabei stellt die föde-        NJW 1984, 419 ff.                                Art. 52 Rn. 21-27; s. o. 3.
rale Struktur Deutschlands sowohl eine       8 Richtlinie 95/46/EG v. 24.10.1995, ABl.       29 Netzwerk Datenschutzexpertise, Gabri-
Chance wie auch ein Hindernis dar. Es          Nr. 281/31.                                      el, Postmoderne und der Datenschutz,
ist unrealistisch, dass eine neue Föde-                                                         www.netzwerk-datenschutzexpertise.de
                                             9 BDSG v. 22.05.2001, BGBl. I S. 904.              01.01.2018; Schuler/Weichert, Daten-
ralismusreform unter den Vorzeichen                                                             schutz contra Wirtschaft und Big Data?
                                             10 Landesdatenschutzgesetz SH, v.
der Digitalisierung in Angriff genom-           09.02.2000, GS Schl.-H. II Gl.Nr. 204-4;        www.netzwerk-datenschutzexpertise.de
men werden wird. Insofern sollten sich          ULD, Neues Datenschutzrecht in Schles-          31.12.2015.
Bund und Länder auf das Instrument              wig-Holstein, 1. Aufl. 2000; Bäumler         30 Kritisch Grau, Keine Bedenken und
von Staatsverträgen besinnen, das sich          (Hrsg.), Der neue Datenschutz, 1998.            leider auch kein Denken, www.cicero.de
im Medienbereich bewährt hat. Über           11 BVerfG U. v. 27.02.2008 – 1 BvR 370/07          26.08.2017.
Bund-Länder-Staatsverträge zu Digita-           u. 595/07, NJW 2008, 822.                    31 Tricarico, Die Panik, die wir riefen, taz
lisierungsthemen, etwa für eine For-         12 Art. 21 Abs. 3, 4 BbgVerf.                      25.05.2018, 9.
schungsinfrastruktur44, können ein-
                                             13 Wegener, Der geheime Staat, 2006,            32 Weichert, Datenschutzrechtliche Bewer-
heitliche Standards festgelegt werden,                                                          tung des Internet-Beteiligungsportals
                                                S. 401 ff.
die regional wie national diskutiert wer-                                                       Change.org, www.netzwerk-
den müssen und dadurch letztlich ein         14 Weichert/Schuler, Datenschutz contra            datenschutzexpertise.de 15.11.2015.
                                                Wirtschaft und Big Data? www.netzwerk-
hohes Akzeptanzpotenzial haben.                 datenschutzexpertise.de 31.12.2015.          33 Dazu rechtlich Weichert, Verbraucherver-
   Ich wünsche mir für die Zukunft kei-                                                         bandsklage bei Datenschutzverstößen,
ne Datenschutzskandale. Wenn ich mir         15 Der Hamburgische Beauftragte für Daten-         DANA 2017, 4 ff. = www.netzwerk-
                                                schutz und Informationsfreiheit,                datenschutzexpertise.de 20.03.2017.
etwas wünschen dürfte, hielte ich eine          Tätigkeitsbericht Datenschutz 2016/2017,
massive Verletzung des Datenschutzes            S. 18.                                       34 Eder in Wedde, Handbuch Datenschutz
im Anwaltsbereich für besonders lehr-                                                           und Mitbestimmung, 2016, S. 185 ff.
                                             16 Weichert in Däubler/Wedde/Weichert/
reich. Es waren nämlich die Anwalts-            Sommer, EU-Datenschutz-Grundverord-          35 Weichert/Schuler, Die EU-DSGVO und die
verbände, die durch ihre Lobbypolitik           nung und BDSG-neu, 2018, § 29 BDSG              Zukunft des Beschäftigtendatenschutzes,
gegenüber der Bundespolitik eine ver-           Rn. 24-29.                                      www.netzwerk-datenschutzexpertise.de
fassungs- und europarechtswidrige                                                               08.04.2016.
                                             17 Kritisch zu den §§ 1 Abs. 2, 57 Abs. 3
Kontrolleinschränkung erreicht haben,           NDSG Weichert, Stellungnahme, www.           36 So z. B. § 1 LDSG SH.
die nicht nur dem Mandantengeheim-              netzwerk-datenschutzexpertise.de             37 So z. B. § 1 Nr. 2 HDSG v. 11.11.1986,
nis, sondern letztlich der Anwaltschaft         26.04.2018.                                     Hess GVBl. I S. 309.
insgesamt schadet, ohne dass insofern        18 BVerfG U. v. U. v. 24.04.2013 – 1 BvR        38 Simitis in Simitis (Fn. 6) Einleitung
bei den Anwaltsverbänden ein Erkennt-           1215/07, Rn. 215, NJW 2013, 1516.               Rn. 21.
nisprozess zu erkennen wäre.45 Daten-        19 Bernhardt/Ruhmann/Schuler/Weichert,
schutzskandale brachten in der Ver-                                                          39 BVerfG U. v. 15.12.1983 – 1 BvR
                                                Zum Auswahlprozess von Datenschutzbe-           209/83 u. a., NJW 1984, 422.
gangenheit den Datenschutz voran. Die           auftragten als Leitung der Aufsichtsbehör-
DSGVO in ihrer aktuellen Fassung wäre           den, www.netzwerk-datenschutzexpertise.      40 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16)
                                                de 03.02.2017.                                  Art. 1 DSGVO Rn. 19 ff.
ohne die Snowden-Enthüllungen nicht
möglich gewesen. Datenschutzskan-            20 Sommer in Däubler u. a. (Fn. 16) § 17        41 Initiative von Ende 2016, doku-
dale werden auch künftig passieren. Es          BDSG Rn. 4-7.                                   mentiert unter digitalcharta.eu.
wird darum gehen, hieraus die richtigen      21 Unabhängiges Landeszentrum für               42 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16)
Schlussfolgerungen für den digitalen            Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),           Art. 40 DSGVO Rn. 6 f.
Grundrechtsschutz zu ziehen.                    Tätigkeitsbericht (TB) 2011, Kap. 4.5.1
                                                (S. 47); ULD, TB 2013, Kap. 4.5.2 (S. 56).   43 G. v. 01.06.2017, BGBl. I S. 1416.

                                             22 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16) § 9       44 Krawczak/Weichert, Medizinforscher und
1 HDSG v. 30.09.1970, Hess. GVBl. 1970,         BDSG Rn. 7.                                     Datenschützer fordern Bund-Länder-
  625.                                                                                          Staatsvertrag, DANA 2017, 193 ff. = Vor-
                                             23 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16) § 16         schlag einer modernen Dateninfrastruk-
2 BGH 14.02.1958 – I ZR 151/65, BGHZ 26,        Rn. 7 ff.                                       tur für die medizinische Forschung in
  349.                                                                                          Deutschland, www.netzwerk-
                                             24 Krempl, Straflose Datenschutzverstöße:          datenschutzexpertise.de September 2017.
3 Warren/Brandeis, Harvard Law Review,          EU-Kommission will im Fall Österreich
  Vol. IV Dec. 15, 1890 No. 5, Übersetzung      aktiv werden, www.heise.de 25.05.2018,       45 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16)
  in DuD 10/2012, 755 ff.                       vgl. DANA dieses Heft S. 113.                   § 29 BDSG Rn. 24 ff.
4 Westin, Privacy and Freedom, 1967.         25 So z. B. § 31 Abs. 3b PatG.

DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018
                                                                                                                                         73
25.05.2018 – und jetzt?

Anne Riechert

Das neue Recht auf Datenübertragbarkeit
aus Sicht der Betroffenen

  Mit dem neuen europäischen Recht         I. Um welche Daten geht es?                 zu finden, inwieweit ein mögliches
auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20                                                   Recht auf Datenübertragung tatsächlich
DSGVO) haben Sie das Recht, die von          Gemäß Artikel 20 DSGVO ist es erfor-      auch zur Stärkung des informationellen
Ihnen bereitgestellten Daten von einem     derlich, dass die personenbezogenen         Selbstbestimmungsrechts beiträgt und
Anbieter direkt zu erhalten oder unmit-    Daten entweder auf Grund einer infor-       grundsätzlich in der Praxis Anwendung
telbar zu einem neuen Anbieter über-       mierten Einwilligung des Betroffenen        finden könnte.
mitteln zu lassen.                         oder auf der Grundlage eines Vertrags
                                           verarbeitet werden und vom Betroffe-        1. Auskunfteien
  Die Frage ist allerdings, ob dadurch     nen bereitgestellt wurden.
Ihr Recht auf informationelle Selbstbe-      Wesentlich und umstritten ist dabei          Positivdaten
stimmung gestärkt wird.                    das Merkmal des Bereitstellens, da es in       Für die Informationen, die bei Wirt-
                                           der Datenschutzgrundverordnung nicht        schaftsauskunfteien gespeichert sind,
  Insgesamt besteht Uneinigkeit über       definiert ist.                              könnte die Regelung des Artikel 20 DS-
Sinn und Zweck des Artikels 20 DSGVO.        Die Artikel-29-Datenschutzgruppe          GVO bedeuten, dass davon die Daten be-
Die Regelung wird teilweise einschrän-     hat in ihrer Stellungnahme eine wei-        troffen sind, die aufgrund einer Einwil-
kend dahin ausgelegt, dass (nur) die Da-   te Auslegung vorgenommen. So sollen         ligung der betroffenen Person an diese
tenübertragung von einem Dienstleister     einerseits Buchtitel, die eine Person       übermittelt wurden:
zum anderen erleichtert und Lock-In-       in einer Online-Buchhandlung gekauft           Hat der Kunde seiner Bank sein Ein-
Effekte vermieden werden sollen.1 So be-   hat, oder über einen Musik-Streaming-       verständnis dahingehend erteilt, dass
stand auch die ursprüngliche Intention     Dienst angehörte Musikstücke in den         Daten über die Beantragung, die Auf-
der Europäischen Kommission darin, den     Anwendungsbereich des Rechts auf            nahme (Kreditnehmer und Kreditbetrag,
Umzug eines Online-Profils von einem       Datenübertragbarkeit fallen, da sie auf     Laufzeit und Ratenbeginn) und die ver-
sozialen Netzwerk zu einem anderen zu      der Grundlage eines Vertrags verarbeitet    einbarungsgemäße Abwicklung (z. B.
erleichtern und diesem mit einem ein-      werden.5 Entsprechendes gilt für Daten,     vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlän-
zigen Klick zu ermöglichen.2 Da diese      die die betroffene Person aktiv angibt,     gerung) des in Anspruch genommenen
Einschränkung aber im Wortlaut der Re-     etwa durch Eintrag in ein Webformular.      Kredits an eine Wirtschaftsauskunftei
gelung des Artikel 20 DSGVO nicht erhal-   Andererseits sollen von den „bereitge-      übermittelt werden dürfen, besteht die-
ten ist, sollen damit grundsätzlich auch   stellten Daten“ ebenso die so genannten     ser gegenüber auch ein entsprechender
branchenübergreifende Datenübertra-        „observed data“ umfasst, also die Da-       Anspruch auf Übertragung dieser Daten
gungen erfasst sein. Dies kann sich etwa   ten, die aufgrund der Inanspruchnah-        in einem strukturierten, gängigen und
auch auf eine Datenübermittlung von        me eines Dienstes erzeugt werden, z.B.      maschinenlesbaren Format.
Ihrem Fitness-Tracker zu Ihrer Kranken-    Nutzungsdaten, die Suchhistorie des            Hier muss man auch davon ausgehen,
versicherung beziehen.                     Betroffenen oder Daten, die durch einen     dass diese Daten von der betroffenen
  Die Stiftung Datenschutz hat diese       Fitness-Tracker aufgenommen worden          Person bereitgestellt wurden, da sie in
Fragen in ihrer Studie „Praktische Um-     sind.6 Letzteres ist insbesondere von       die Übermittlung eingewilligt und da-
setzung des Rechts auf Datenübertrag-      Unternehmen heftig kritisiert worden.       mit die Daten „aktiv und wissentlich“
barkeit“ bereits umfassend untersucht.3    Einigkeit besteht hingegen darüber,         auch einem Dritten zur Verfügung ge-
In den folgenden Ausführungen werden       dass keine Daten erfasst sein sollen, die   stellt hat. Die Übermittlung wurde sei-
die einzelnen Voraussetzungen des          der Verantwortliche erst auf Grund der      tens des Betroffenen also veranlasst.
Rechts auf Datenübertragbarkeit nun        bereitgestellten Daten selbst ausgewer-     Ansonsten wäre es in diesem Falle nicht
aus Sicht des Betroffenen näher dar-       tet und erzeugt hat („inferred data“),      nachvollziehbar, wenn Daten nur dann
gestellt. Es werden dabei vor allem die    z.B. im Rahmen der Profilbildung und        als „bereitgestellt“ gelten, sofern der
Leitlinien der Artikel-29-Datenschutz-     Scorewerte.7                                Betroffene sie selbst übermittelt hat.
gruppe zum Recht auf Datenübertrag-                                                       Ein Vermieter könnte beispielsweise
barkeit zugrunde gelegt, da sich die       II. Bereitgestellte Daten -                 dem potenziellen Mieter vorschlagen,
Datenschutzaufsichtsbehörden bei der       Einzelfragen und Beispiele                  die gewünschte Wohnung im Gegenzug
Auslegung und Anwendung der Daten-                                                     einer unmittelbaren Datenübermittlung
schutzgrundverordnung an diesen Emp-         In den folgenden Beispielen sind          seitens der Wirtschaftsauskunftei zu
fehlungen orientieren werden.4             ebenfalls Überlegungen dahingehend          vergeben. Mit Einwilligung der betroffe-

                                                                                              DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018
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25.05.2018 – und jetzt?

nen Person können ansonsten nur Ver-       von Geldwäsche und anderen Formen            Wirtschaftsauskunftei auf Datenüber-
tragspartner der Wirtschaftsauskunftei     der Finanzkriminalität verarbeitet wer-      tragbarkeit bestehen kann. So erfolgte
unmittelbar auf diese Daten zugreifen,     den, so dass von vorneherein kein An-        die Übermittlung solcher Negativdaten
was bei privaten Vermietern jedoch         spruch auf Datenportabilität besteht.10      an eine Wirtschaftsauskunftei oder von
regelmäßig nicht der Fall sein wird.          Andererseits muss entschieden wer-        dieser an weitere Dritte in der Vergan-
Die Übertragung der Daten „mit einem       den, ob diese Daten, wie etwa Informa-       genheit stets aufgrund eines berech-
Klick“ und in einem maschinenlesbaren      tionen über bestehende fällige Forde-        tigten Interesses. In diesem Falle kann
Format an den Vermieter könnte den         rungen, vom Betroffenen im Sinne von         keine Bereitstellung durch den Betrof-
Rechtsverkehr vereinfachen, ohne den       Artikel 20 DSGVO „bereitgestellt“ wurden.    fenen unterstellt werden. Der Betroffe-
„Umweg“ über die Selbstauskunft und        Dies müsste gewissermaßen in analoger        ne muss zwar in diesem Falle über die
selbstständiger Bereitstellung eines       Betrachtung der oben beschriebenen           Datenübermittlung informiert werden.
entsprechenden Dokuments (in Papier-       Dienstnutzung bzw. Inanspruchnahme           Eine Information, auch wenn sie aus-
form) an den Vermieter zu gehen.           des Dienstes geschehen. Es müsste un-        führlich ist, ist jedoch etwas anderes als
   Zum einen ist jedoch zu berücksich-     terstellt werden können, dass bei dieser     eine vorherige ausdrückliche Einwilli-
tigen, welchen Mehrwert diese Vor-         Fallkonstellation gleichermaßen Daten        gung. Daher ist bei einer Übermittlung
gehensweise für das informationelle        durch das Verhalten der betroffenen Per-     aufgrund eines berechtigten Interesses
Selbstbestimmungsrecht der betroffe-       son erzeugt werden. So werden die Infor-     regelmäßig davon auszugehen, dass die
nen Person mit sich bringt und ob die-     mationen über betrügerisches Verhalten       Weitergabe der Daten an den Dritten
ses damit tatsächlich gestärkt werden      oder die fehlende Zahlungsfähigkeit oder     nicht auf Veranlassung des Betroffenen
würde. Zum anderen ist sehr fraglich,      Zahlungswilligkeit einer betroffenen Per-    erfolgt ist.
ob der Vertragspartner ein Interesse       son aufgrund ihres Verhaltens während          Gegenüber der Wirtschaftsauskunftei
daran hätte, da Positivdaten nur eine      der Laufzeit des Vertrages durch das Kre-    kann seitens der betroffenen Person na-
„halbe“ Information darstellen. Der        ditinstitut festgestellt. Dies kann darü-    türlich ebenfalls ein Auskunftsanspruch
Vertragspartner hat eher ein beson-        ber hinaus sogar erforderlich sein, da die   geltend gemacht werden (Artikel 15 DS-
deres Interesse an den so genannten        Kreditwürdigkeit beurteilt werden muss,      GVO). Daher wird es im Hinblick auf die
Negativdaten, also an Daten, die über      z.B. auch wenn durch das nicht vertrags-     Wirtschaftsauskunfteien wohl bei dem
nicht vertragsgemäßes Verhalten (fäl-      gemäße Verhalten Umstände eintreten,         gängigen Verfahren verbleiben, dort
lige Forderungen, etc.) informieren.       die zur Kündigung des Vertrages berech-      eine Selbstauskunft einzuholen und
Nur wenn auch diese Daten von der          tigen. Ob eine solche Verarbeitung mit       diese bei Bedarf entsprechend weiter-
Datenportabilität erfasst wären, wür-      einer Suchhistorie oder aufgezeichneten      zuleiten.
de ein entsprechender Anspruch über-       Pulswerten als vergleichbar eingestuft
haupt Sinn machen. Diese Frage wird        werden kann ist fraglich. Diesbezüglich        Scorewert
unter dem folgenden Punkt „Observed        sind den Ausführungen der Artikel-29-          Beim Scorewert handelt es sich um die
data?“ behandelt.8                         Datenschutzgruppe auch keine Hinweise        Errechnung eines Wahrscheinlichkeits-
                                           zu entnehmen. Außerdem müsste die            wertes auf der Grundlage des vorhande-
  „Observed data“?                         Verarbeitung mit „automatischen Mit-         nen Datenbestandes, um das Kreditrisiko
  Eingangs wurde darauf hingewie-          teln“ erfolgen.11 Selbst wenn man einen      zu beurteilen. Dies fällt demgemäß unter
sen, dass Daten, die aufgrund der In-      Datenübertragungsanspruch gemäß Ar-          den Begriff der „inferred data“, Daten,
anspruchnahme des Dienstes erzeugt         tikel 20 DSGVO bejahen würde, stellt sich    die der Verantwortliche erst auf Grund
werden, von den Datenschutzaufsichts-      im Hinblick auf eine unmittelbare Über-      der bereitgestellten Informationen selbst
behörden ebenfalls als „bereitgestellt“    tragung der Daten an Dritte (etwa Ver-       ausgewertet und erzeugt hat.
eingeordnet werden. Solche Daten wer-      mieter) die Frage, ob eine solche brauch-      Diese sind aber vom Auskunftsrecht
den aufgrund von Aufzeichnungen der        bare „Auskünfte“ liefert, da bei einem       umfasst, wenn auch die deutsche Recht-
Aktivitäten der betroffenen Personen       einzigen Verantwortlichen – anders als       sprechung die Wahrung der Betriebs-
generiert.9 Aber wie verhält es sich mit   bei einer Wirtschaftsauskunftei – keine      und Geschäftsgeheimnisse im Rahmen
Informationen, die von Banken, Händ-       umfassenden Informationen über den           der angewendeten Berechnungsme-
lern, etc. an eine Wirtschaftsauskunftei   Schuldner vorhanden sind.                    thode hervorhebt.12 Eine andere Frage
aufgrund eines berechtigten Interes-          Möchte sich die betroffene Person         ist, ob ein solcher Scorewert überhaupt
ses übermittelt werden, beispielsweise     selbst über den Umfang der Verarbei-         gebildet werden darf. Bei Auskunfteien
Daten, die nicht vertragsgemäßes Ver-      tung ihrer personenbezogenen Daten           richtet sich die Zulässigkeit nach § 31
halten betreffen (Konten- oder Kredit-     durch einen Verantwortlichen (etwa           BDSG (neu) und Artikel 6 Absatz 1f DS-
kartenmissbrauch oder sonstiges be-        einer Bank) erkundigen, könnte sie au-       GVO. Hier wird die Frage diskutiert, in-
trügerisches Verhalten) oder Daten über    ßerdem einen Auskunftsanspruch ge-           wieweit § 31 BDSG (neu) europarechts-
bestehende fällige Forderungen?            mäß Artikel 15 DSGVO geltend machen,         widrig und damit unanwendbar ist.13 In
  Hier stellt sich einerseits die Frage,   soweit sich aus § 34 BDSG (neu) nichts       diesem Falle bliebe es bei der Scorewert-
welche personenbezogene Daten von          anderes ergibt.                              Berechnung und der Weitergabe an Drit-
Finanzeinrichtungen im Rahmen ihrer           Insgesamt ist hiervon zudem abzu-         te allein bei Artikel 6 Absatz 1f DSGVO
Pflicht zur Verhütung und Aufdeckung       grenzen, ob ein Anspruch gegen die           („berechtigte Interessen“).

DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018
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