25.05.2018 und jetzt? - Deutsche Vereinigung für Datenschutz
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2/2018 41. Jahrgang ISSN 0137-7767 12,00 Euro Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. 25.05.2018 – und jetzt? www.datenschutzverein.de ■ Die Umsetzung der DSGVO in Deutschland ■ Das neue Recht auf Datenüber tragbarkeit aus Sicht der Betroffenen ■ Vereine unter der DSGVO ■ Der Be- triebsrat als datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO ■ 40 Jahre DANA – Rückblick eines nicht völlig Unbeteiligten ■ BigBrother- Awards 2018 ■ Nachrichten ■ Rechtsprechung ■ Buchbesprechungen ■
Inhalt Thilo Weichert Thilo Weichert Die Umsetzung der DSGVO in Deutschland 68 EuGH: Facebook-Fanpagebetreiber mitverantwortlich für Nutzertracking 98 Anne Riechert Das neue Recht auf Datenübertragbarkeit Presseerklärung der DVD aus Sicht der Betroffenen 74 DVD: Sachsen-Anhalt Datenschutz-Entwicklungsland!? 101 Philipp Schmidtke Vereine unter der DSGVO 82 Datenschutznachrichten Robert Zieske Deutschland 102 Der Betriebsrat als datenschutzrechtlicher „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO 89 Ausland 109 Heinz Alenfelder Technik-Nachrichten 119 40 Jahre DANA – Rückblick eines nicht völlig Unbeteiligten 92 Rechtsprechung 119 Klaus-Jürgen Roth BigBrotherAwards 2018 94 Buchbesprechungen 122 Thilo Weichert Cevisio Software und Systeme GmbH aus Torgau 97 Termine Mittwoch, 01. August 2018 Redaktionsschluss DANA 3/2018 Sonntag, 09. September 2018 Vorstandssitzung der DVD in Kiel Interessenten melden sich bitte in der Geschäftsstelle der DVD an. Montag, 10. September 2018 Sommerakademie des ULD Schleswig-Holstein https://datenschutzzentrum.de/sommerakademie/2018/ Samstag, 20. Oktober 2018 DVD-Vorstandssitzung Bonn Sonntag, 21. Oktober 2018 DVD-Mitgliederversammlung Bonn Donnerstag, 01. November 2018 Redaktionsschluss DANA 4/2018 Foto: Uwe Schlick / pixelio.de DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 66
DANA Editorial Datenschutz Nachrichten Der 25.05.2018 liegt hinter uns. Wir leben im Zeitalter der Datenschutzgrundverord- ISSN 0137-7767 nung. Und jetzt? 41. Jahrgang, Heft 2 In den letzten Wochen (vor und auch seit dem 25.05.2018) hat sich Hektik breit ge- macht in Deutschland, in Europa und in der Welt. Facebook hat kurz vor der Anwend- Herausgeber barkeit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) noch schnell ca. 1,5 Milliarden Deutsche Vereinigung für Nutzerkonten aus irischen Rechenzentren in andere Rechenzentren weltweit verscho- Datenschutz e.V. (DVD) ben, um diese in Zukunft nicht nach der DSGVO verarbeiten zu müssen. DVD-Geschäftstelle: Reuterstraße 157, 53113 Bonn Webseitenbetreiber haben aus Angst vor Abmahnungen ihre Webseiten zum 25.05.2018 Tel. 0228-222498 abgeschaltet. Viele Menschen in Deutschland haben sich über Unmengen an Mails in IBAN: DE94 3705 0198 0019 0021 87 ihren Posteingängen gewundert, die sie darüber informierten, dass sie ohne Einwilli- Sparkasse KölnBonn gung leider nicht mehr Mails vom Absender bekommen könnten. E-Mail: dvd@datenschutzverein.de www.datenschutzverein.de Datenschutzbeauftragte scheinen gefühlt zu einer extrem raren Spezies geworden zu sein, denn fast überall wird geklagt, dass der Markt der Datenschutzbeauftragten und Redaktion (ViSdP) Frank Spaeing -berater abgegrast ist und dass auch niemand mehr für Datenschutz qualifizierte Mit- c/o Deutsche Vereinigung für arbeiter auf dem freien Arbeitsmarkt findet. Datenschutz e.V. (DVD) Nun stellt sich also die Frage „Und jetzt?“, wie geht es weiter im Datenschutz? Reuterstraße 157, 53113 Bonn dvd@datenschutzverein.de In der vorliegenden DANA-Ausgabe widmen sich unsere Autoren Themen, die alle in Den Inhalt namentlich gekenn- diese Zeit des Umbruchs passen und sich an dieser Frage abarbeiten – entweder weil zeichneter Artikel verantworten die sie den aktuellen Zustand beschreiben (Thilo Weichert - Die Umsetzung der DSGVO in jeweiligen Autoren. Deutschland), weil sie neue Thematiken erklären (Anne Riechert - Das neue Recht auf Layout und Satz Datenübertragbarkeit aus Sicht der Betroffenen), weil sie alte Fragestellungen nach Frans Jozef Valenta, 53119 Bonn dem neuen Recht betrachten (Robert Zieske - Der Betriebsrat als datenschutzrecht- valenta@datenschutzverein.de licher „Verantwortlicher“ im Sinne der DSGVO) oder weil sie schlicht und ergreifend Hinweise zur Umsetzung geben wollen (Philipp Schmidtke - Vereine unter der DSGVO). Druck Onlineprinters GmbH Außerdem wird vom BigBrotherAward 2018 berichtet, das EuGH-Urteil zu Facebook- Rudolf-Diesel-Straße 10 Fanpages kommentiert und die aktuelle Presseerklärung der DVD zur gescheiterten 91413 Neustadt a. d. Aisch Wahl des neuen Landesdatenschutzbeauftragten in Sachsen-Anhalt abgedruckt. www.diedruckerei.de Tel. +49 (0) 91 61 / 6 20 98 00 Abgeschlossen wird das vorliegende Heft wie üblich mit Datenschutz- und Tech- Fax +49 (0) 91 61 / 66 29 20 niknachrichten, aktueller Rechtsprechung und Buchbesprechungen. Bezugspreis Und alle behandelten Themen zeigen uns, dass der Umbruch noch lange nicht beendet Einzelheft 12 Euro. Jahresabonnement ist, dass die unruhigen Zeiten uns wohl noch einige Zeit begleiten werden. 42 Euro (incl. Porto) für vier Hefte im Kalenderjahr. Für DVD-Mit- Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre für die Sommertage. glieder ist der Bezug kostenlos. Das Jah- resabonnement kann zum 31. Dezember Frank Spaeing eines Jahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich an die DVD- Geschäftsstelle in Bonn zu richten. Autorinnen und Autoren dieser Ausgabe: Copyright Heinz Alenfelder Die Urheber- und Vervielfältigungsrechte Vorstandsmitglied in der DVD, liegen bei den Autoren. alenfelder@datenschutzverein.de, Köln Der Nachdruck ist nach Genehmigung Prof. Dr. Anne Riechert durch die Redaktion bei Zusendung Stiftung Datenschutz, a.riechert@stiftungdatenschutz.org von zwei Belegexemplaren nicht nur gestattet, sondern durchaus erwünscht, Klaus-Jürgen Roth wenn auf die DANA als Quelle hingewie- dvd@datenschutzverein.de sen wird. Bild: ClipDealer Philipp Schmidtke Leserbriefe Ass.Jur., Datenschutzberater der ds2 Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, Leserbriefe sind erwünscht. Deren philipp.schmidtke@ds-quadrat.de Publikation sowie eventuelle Kürzungen bleiben vorbehalten. Dr. Thilo Weichert Vorstandsmitglied in der DVD, Netzwerk Datenschutzexpertise, Abbildungen, Fotos weichert@datenschutzverein.de, Kiel Frans Jozef Valenta, Adobestock, Robert Zieske pixelio, digitalcourage, iStock, Datenschutzjurist und Referent bei der Deutschen Kreditbank AG, robert.zieske@gmx.de DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 67
25.05.2018 – und jetzt? Thilo Weichert Die Umsetzung der DSGVO in Deutschland Die Umsetzung europäischen Rechts Art. 12 der Allgemeinen Erklärung der in den Ländern und auf Bundesebene, in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten Menschenrechte vom 10.12.1948 de- nach der Vereinigung 1990 auch in den wird bestimmt durch die jeweilige na- finiert wird mit dem Schutz des Men- neuen Bundesländern. Erneut war die tionale Geschichte vor dem Entste- schen vor „willkürlichen Eingriffen in Erfahrung mit einem totalitären Ge- hen der europäischen Rechtsnormen, sein Privatleben, seine Familie, sein sellschaftsmodell, das der DDR, in der durch regionale Einflussnahmen auf Heim oder seinen Briefwechsel“. Das staatliche Überwachung eine zentrale die EU-Gesetzgebung, durch inner- Konzept des Schutzes der Privatheit Rolle spielte, förderlich für die Adaption staatliche Debatten sowie die adminis- bzw. von Privacy, wie es in der Men- eines demokratisch und freiheitlich ver- trative und gerichtliche Anwendung schenrechtserklärung normiert ist, standenen Datenschutzes. der Regelungen. Bei der Europäischen ist bis heute z. B. in den USA vorherr- Die Erarbeitung der europäischen Da- Datenschutz-Grundverordnung (DS- schend, auch wenn es – als ausschließ- tenschutzrichtlinie, die 1996 in Kraft GVO) kommt als weiterer Aspekt das liches Schutzkonzept – spätestens seit trat,8 war stark von der deutschen Ge- Erlassen flankierender (umsetzender) der informationstechnischen Entwick- setzgebung geprägt. Es flossen zudem nationaler Gesetze hinzu, für die es lung in den 70er Jahren des letzten Mechanismen aus anderen Staaten ein, angesichts der vielen Spezifizierungs- Jahrhundert nicht mehr passt und im- etwa die Idee der Selbstregulierung bzw. Öffnungsklauseln in der DSGVO mer weniger zeitgemäß wird. durch Verhaltensregeln oder das Verbot einen großen Spielraum gibt. Es ist interessant, dass in den USA automatisierter Einzelentscheidungen. eher als in Europa, mit dem Aufsatz von Schon bei der Umsetzung der EG-Daten- 1 Vorgeschichte Samuel D. Warren und Louis D. Brandeis schutzrichtlinie von 1996 zeigte sich, zum „Right to Privacy“3, ein modernes dass die nationale Politik der Bundesre- Die deutsche Geschichte des Daten- Verständnis ausgearbeitet und insbe- gierung nicht danach strebte, die Richt- schutzes ist schillernd und geht weit sondere von Alan F. Westin in den 60er linie optimal umzusetzen. Erst drei Jah- zurück. Sie beeinflusste die Geschichte Jahren4 weiterentwickelt wurde. Dieser re nach der vorgegebenen Frist, nämlich des Datenschutzes generell. Wesentli- Ansatz der „information privacy“ ge- 2001, wurde ein Bundesdatenschutzge- che Impulse für den Datenschutz in Eu- gen „data surveillance“, der sich in den setz verabschiedet, das wenig innovativ ropa und global wurden in Deutschland USA aber bis heute nicht durchsetzen und eher bürokratisch war.9 durch Bundesländer gesetzt. konnte, wurde vom deutschen Recht Zuvor waren es wieder die Bundeslän- Die Vorgeschichte beginnt nicht erst teilweise rezipiert. Prägend für die Wei- der, die inhaltlich die Richtung vorga- im Jahr 1970, als in Hessen das welt- terentwicklung des allgemeinen Per- ben. In den ersten Jahren der deutschen weit erste moderne Datenschutzgesetz sönlichkeitsrechts zu einem Recht auf Datenschutzgesetzgebung war Hessen erlassen wurde1, sondern erheblich Datenschutz war in Deutschland in den unter dem Einfluss von Spiros Simitis früher. Eine Quelle liegt in der juristi- 60er Jahren zudem die kritische Auf- wegweisend und inspirierend. Nach der schen Entwicklung eines allgemeinen arbeitung des Nationalsozialismus, der EG-Richtlinie 1995 war es Schleswig- Persönlichkeitsrechts durch die Recht- Informationstechnik nutzte, um ethni- Holstein, das unter dem Einfluss von sprechung des Reichsgerichts und sche, kulturelle und politische Minder- Helmut Bäumler im Jahr 2000 inno- später des Bundesgerichtshofes (BGH) heiten zu erfassen, zu unterdrücken, zu vative und moderne Elemente ins Da- in Form von speziellen Ausprägungen verfolgen und zu vernichten. Vor die- tenschutzrecht einführte: Das dortige und Differenzierungen. So wurde das sem historischen Hintergrund entstand Landesdatenschutzgesetz enthielt ei- Recht am eigenen Bild im Jahr 1907 im 1971 das Gutachten „Grundfragen des nen umfassenden Verarbeitungsbegriff, Kunsturhebergesetz normiert. Es folg- Datenschutzes“ von Steinmüller und eine Regelung zu Datenvermeidung und te das Recht am gesprochenen Wort. anderen, das die Basis für die deutsche Datensparsamkeit, sah Gütesiegel- und Im berühmten Herrenreiterurteil des Gesetzgebung legte. Diese nahm als Auditverfahren und ein strukturiertes BGH aus dem Jahr 19582 entwickelte Ausgangspunkt nicht die Privatsphäre, Verfahren bei der Einführung neuer In- das höchste deutsche Zivilgericht jen- sondern das personenbezogene Datum.5 formationstechnik (IT) mit Dokumenta- seits der klassischen Einteilung von öf- Die weitere deutsche Entwicklung tion, Test und Freigabe vor, regelte den fentlicher, sozialer und intimer Sphäre wurde vielfach beschrieben und kann technischen Datenschutz technikneu aus dem Persönlichkeitsrecht einen weitgehend als bekannt vorausgesetzt tral über Schutzziele, benannte explizit Anspruch auf Selbstvermarktung. Da- werden.6 Meilensteine waren dabei das spezielle Sicherungsmaßnahmen wie mit wurden rechtliche Grundlagen ge- Volkszählungsurteil des Bundesverfas- z. B. die Verschlüsselung, normierte schaffen, die sich vom üblichen Privat- sungsgerichts aus dem Jahr 19837 sowie gemeinsame Verfahren, mobile Systeme sphärenschutz absetzen, wie er z. B. in die Etablierung der Datenschutzgesetze und die Internetveröffentlichung, privi- DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 68
25.05.2018 – und jetzt? legierte die pseudonyme Datenverarbei- 2 Die Verabschiedung der DSGVO die Entfaltung der IT-Wirtschaft in Euro- tung und ergänzte das Aufsichtsregime pa und die Entwicklung des segensrei- um Service-, Beratungs- und Zertifizie- Mit dem Beginn der Diskussion über chen Big Data behindert. Um das „Öl des rungsfunktionen.10 In der Praxis kamen die DSGVO 2012 verlagerte sich der 21. Jahrhunderts“, personenbezogene Forschungsaktivitäten der Aufsichtsbe- Schwerpunkt der Datenschutzdiskussi- Daten, nutzbar zu machen, müsse die hörde hinzu. Vieles von dem, was 2000 on vollständig nach Brüssel bzw. nach Zweckbindung aufgeweicht und „Da- in Schleswig-Holstein Gesetz und Praxis Europa. Insbesondere die zuständige tenreichtum“ praktiziert werden.14 wurde, war damals weltweit einzigartig Kommissarin Viviane Reding und der Von derartigen Angriffen relativ un- und findet sich heute in der DSGVO wie- Berichterstatter im EU-Parlament Jan- beeindruckt einigten sich die europä- der. Keines dieser Instrumente wurde Philipp Albrecht sorgten dafür, dass Sa- ischen Institutionen nicht nur auf ein von der Bundespolitik bei der Ausarbei- botageversuche von Gegnern digitaler Präzisierung der Datensparsamkeit und tung der DSGVO offensiv gefördert, Eini- Grundrechte abgewehrt und eine fort- der Zweckbindung, sondern auf weitere ges aber zumindest aufgegriffen (z. B. schrittliche Gesetzgebung vorangetrie- zeitgemäße Instrumente des digitalen Datensparsamkeit, Audits, Definition ben wurden. Grundrechtsschutzes in einer globali- der Pseudonymisierung). Die deutsche Politik stellte sich an die sierten Informationsgesellschaft: har- Der bisher letzte innovative Impuls, Spitze der Saboteure. Durch ihre inner- monisierte verbindliche Regelungen, der aus Deutschland hinsichtlich des halb und außerhalb der EU-Institutio- Marktortprinzip, One-Stop-Shop für Un- digitalen Grundrechtsschutzes kam, nen vorgetragenen Bedenken und die ternehmen und Betroffene, verbesserte stammte nicht aus der Politik, sondern politische Querschüsse war insbeson- Betroffenentransparenz, „Privacy by vom Bundesverfassungsgericht, das dere die Bundesregierung dafür verant- Default“ und „Privacy by Design“, gene- 2008 analog zum Schutz der räumlichen wortlich, dass sich die Verabschiedung relle Anwendbarkeit der Datenschutz- Privatsphäre in Art. 13 GG oder der so- der DSGVO verzögerte. Inhaltliche Ver- Folgenabschätzung, rechtssicherere zialen Privatsphäre der Familie in Art. 6 suche der Verwässerung wurden von Drittlands-Datentransfers, verbesserte GG einen besonders schützenswerten den EU-Gremien zurückgewiesen. Es Beschwerde- und Rechtsschutzmög- Bereich digitaler Privatsphäre in Form wurde versucht, anstelle einer direkt lichkeiten, wirksame Sanktionen. des Grundrechts auf Gewährleistung anwendbaren Verordnung lediglich eine der Vertraulichkeit und Integrität in- einen allgemeinen Rahmen festlegende 3 Wider eine unabhängige und wirk- formationstechnischer Systeme schuf.11 Richtlinie durchzusetzen. Der Bundes- same Datenschutzkontrolle Positive gesetzgeberische Konsequen- rat demonstrierte mit einer Subsidiari- zen wurden aus diesem Urteil bis heute tätsrüge sein provinzielles Verständnis Man sollte erwarten, dass die deut- nicht gezogen. vom Datenschutz. Der damalige Bun- sche Politik, die sich gegenüber dem Bezeichnend ist, dass auch in an- desinnenminister Hans-Peter Friedrich europäischen Gesetzgeber nicht durch- deren Bereichen des digitalen Grund- brachte anstelle der staatlichen Regu- setzen konnte, nun den von der EU ge- rechtsschutzes nicht der Bundes-, son- lierung privatwirtschaftliche Selbstre- setzten rechtlichen Rahmen akzeptie- dern die Landesgesetzgeber innovati- gulierung ins Gespräch. Sein Ministe- ren und umsetzen würde. Doch erleben onsfördernd waren bzw. sind. So ist in rium veranstaltete Symposien und Ta- wir bei der Umsetzung der DSGVO wie Deutschland bisher nur in Brandenburg gungen, in denen Wirtschaftsvertreter auch der zeitgleich verabschiedeten ein allgemeines Recht auf Informati- das Wort führten, die für den privaten Datenschutzrichtlinie für Polizei und onszugang verfassungsrechtlich veran- Bereich die Abschaffung des Gesetzes- Justiz eher das Gegenteil: Was in Brüs- kert.12 Auch das deutsche Bundesver- vorbehalts forderten. Ironischerweise sel erreicht wurde, versuchen Berlin fassungsgericht verweigert sich hier erfolgte dieser Widerstand gegen die und einige Landeshauptstädte wieder der grundgesetzlichen Anerkennung DSGVO mit dem Verweis auf die angeb- zurückzuschrauben. Einfallstore hier- neuer Informationsrechte, die für eine lich so fortschrittliche deutsche Daten- für sind die vielen Öffnungsklauseln. demokratische Informationsgesell- schutzgesetzgebung, die sich seit 2001 Die von der Bundespolitik vorgegebene schaft essenziell sind. In diesem Fall nur wenig weiterentwickelt und nicht Strategie ist offensichtlich: Wenn schon waren es die Bundesländer Branden- modernisiert hatte. Noch Ende 2015, viele materielle Regelungen von Europa burg (1998), Berlin (1999), Schleswig- wenige Tage vor dem Abschluss des Tri- festgelegt sind, so kann deren Anwen- Holstein (2000) und Nordrhein-West- logs zwischen Kommission, Parlament dung prozedural beschränkt werden. falen (2001), bevor auch der Bund zu- und Europäischem Rat, profilierte sich Die Politik beschreitet dabei nicht nur mindest auf einfachgesetzlicher Ebene die Spitze der Bundesregierung mit An- den Weg über die Haushalte, indem die einen Anspruch auf Zugang zu hoheit- gela Merkel, Siegmar Gabriel und Alex- Aufsichtsbehörden so schwach ausge- lichen Informationen normierte. Vor- ander Dobrindt parteiübergreifend mit stattet werden, dass sie mangels Perso- bilder waren politisch insofern die USA Angriffen auf die in der DSGVO vorge- nal und Ressourcen den Anforderungen und die skandinavischen Länder13; in sehene Zweckbindung und das Prinzip zur Gesetzesumsetzung schlicht nicht der Rechtsprechung sind dies der Euro- der Datensparsamkeit. Beseelt von Ein- genügen können. Diese Strategie wird päische Gerichtshof in Luxemburg und drücken aus Pilgerfahrten ins Silicon vor vielen Bundesländern mit erschre- der Europäische Gerichtshof für Men- Valley erklärten sie unisono, mit Zweck- ckender Konsequenz verfolgt. Verblüf- schenrechte in Straßburg. bindung und Datensparsamkeit würden fend ist, dass lammfromme Beauftragte DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 69
25.05.2018 – und jetzt? wie z. B. auf Bundesebene für ihre Zahn- zwar künftig im EU-Recht ausdrücklich der Rechtswidrigkeit einer Datenver- losigkeit zumindest mit einem gewissen verboten. Ob dies auch umgesetzt wird, arbeitung nicht zu deren Beendigung Ressourcenzuwachs belohnt wurden. muss sich zeigen.19 führt. Gerade bei der schon angespro- Die Aufsichtsbehörde in Hamburg, zu- Ein Angriff auf die Unabhängigkeit chenen Finanzverwaltung und bei den ständig in Deutschland für Google, Fa- enthält auch die Repräsentanz Deutsch- Strafverfolgungs- und sog. Sicherheits- cebook und viele weitere große Unter- lands im europaweit zentralen Daten- behörden werden Datenschutzverstöße nehmen, soll ihre Aufgabe künftig mit schutzgremium – dem Europäischen regelmäßig von der Fach-, Dienst- und insgesamt 25 Stellen stemmen – ein ab- Datenschutzausschuss (EDSA). Während Rechtsaufsicht gedeckt. Diese erweist surdes Ansinnen!15 der Vorsitz bei der Bundesbeauftragten sich oft als besonders unsensibel in Da- Ungenügende Ausstattung scheint liegen soll, die nach deutschem föde- tenschutzfragen und als unrechtstreu. aber als Rückversicherung nicht zu ge- ralen Recht nur einen eingeschränkten Es scheint erklärter politischer Wille zu nügen, um den Vollzug der DSGVO zu Zuständigkeitsbereich hat und insbeson- sein, dass sich hieran nichts ändert. behindern. Dank der Lobbyarbeit ins- dere nicht für die Aufsicht in der Privat- Es ist kein Trost, dass es andere EU- besondere von Anwaltsverbänden wur- wirtschaft zuständig ist, wird die Vertre- Staaten Deutschland nachmachen oder de die gesamte Datenschutzprüfung im tung der Landesaufsicht im EDSA – unter gar die Falsch- oder Nichtumsetzen des Bereich von Berufsgeheimnissen in § 29 Missachtung von deren Unabhängigkeit EU-Rechts noch toppen, allen voran Ös- Abs. 3 BDSG so reguliert, dass umfassen- – politisch vom Bundesrat bestimmt.20 terreich, das mit seiner ÖVP-FPÖ-Mehr- de Kontrollen unmöglich gemacht wer- Der Angriff auf die föderale Struktur heit aus dem Datenschutzrecht einen den können. Entgegen der deutschen der unabhängigen Datenschutzaufsicht zahnlosen Tiger zu machen versucht, Gesetzeslage wurde der Staatsanwalt- beschränkt sich nicht hierauf: Viel- der nur wenig brüllen und fast gar nicht schaft justizielle Unabhängigkeit zuge- mehr wird zentralisiert, wo es nur geht: mehr beißen darf.24 sprochen und diese so von Aufsichts- Schon in den Jahren 2011/2012 wurde kontrollen freigestellt.16 Dem Landes- die Aufsicht für wesentliche Sozialbe- 4 Wider die Verständlichkeit gesetzgeber in Niedersachsen genügte reiche (Arbeitslosenverwaltung, Kran- selbst dies nicht. Er erklärte gleich das kenkassen) von den Ländern auf den Man kann die DSGVO sicherlich dafür gesamte strafrechtliche Ermittlungsver- Bund übertragen.21 Die nächste Kompe- kritisieren, dass sie oft vage formuliert fahren einschließlich der polizeilichen tenzbeschneidung der Länderaufsicht ist. Auch sind manche Begrifflichkeiten Datenerhebung, Speicherung und Aus- erfolgte 2017 für die Finanzverwaltung. wenig überzeugend gewählt bzw. ins wertung für kontrollfrei.17 Dass es sich Derart stellt das Bundesfinanzministeri- Deutsche übersetzt. Doch kann man der bei der Verarbeitung von Berufsgeheim- um sicher, dass es sich nicht mehr mit DSGVO nicht den Vorwurf machen, sie sei nissen sowie bei strafrechtlichen Er- missliebiger Kritik der Landesaufsicht unsystematisch aufgebaut und schwer ver- mittlungen um persönlichkeitsrechtlich an Datenschutzverstößen der Steuer- ständlich. Dieses schon bisher bestehen- besonders intensive Eingriffe handelt behörden, etwa durch die Verweigerung de Defizit des deutschen Datenschutz- und insofern das BVerfG eine besonders des Auskunftsrechtes, auseinanderset- rechts wird bei der Umsetzung der DSGVO intensive Prüfung einforderte18, ließ die zen muss. Obwohl hier weitestgehend fortgeführt, ja noch gesteigert. jeweiligen Gesetzgeber kalt. Diese nah- Landesbehörden tätig werden, wurde Die deutschen Gesetzgeber haben es men damit sehenden Auges einen Ver- die Aufsicht einfach der Bundesbeauf- sich fast durchgängig zur Aufgabe ge- stoß gegen deutsches Verfassungsrecht tragten zugeschlagen.22 macht, das nationale Recht so umständ- und zugleich auch einen Verstoß gegen Die Datenschutzkontrolle wird zu- lich zu formulieren, dass es von norma- die bedingungslos formulierte unab- dem durch die Beschneidung der Ab- len Menschen überhaupt nicht, und von hängige Kontrollzusicherung in Art. 8 hilfebefugnisse behindert, die – so das Fachleuten nur nach einem umfassenden Abs. 3 Grundrechte-Charta in Kauf. EU-Recht – wirksam sein müssten. Tat- Studium verstanden und ausgelegt wer- Auch gegen die Unabhängigkeit der sächlich verzichtet das BDSG hierauf den kann. Es ist geradezu absurd, dass Datenschutzaufsicht fand der deut- explizit im gesamten Telekommuni- das deutsche Recht praktisch durchgän- sche Gesetzgeber wirksame Vorkehrun- kations- und Postbereich.23 Statt den gig die DSGVO nicht beim Namen nennt, gen. So ignorieren Bund wie Länder potenziell hohen Bußgeld-Sanktionen, sondern mit der Bezeichnung „Verord- das europarechtliche Erfordernis eines wie sie in der DSGVO vorgesehen sind, nung (EU) 2016/679 des Europäischen transparenten Bestellungsverfahrens. soll hier als schärfstes Schwert wei- Parlaments und des Rates vom 27. April Die bisherigen Geheimprozesse bei der terhin die zumeist völlig unwirksame 2016 zum Schutz natürlicher Personen Auswahl der Behördenleitungen wer- förmliche Beanstandung zur Anwen- bei der Verarbeitung personenbezoge- den fortgeschrieben. Die Notwendig- dung kommen. Dem folgend sehen die ner Daten, zum freien Datenverkehr und keit einer Ausschreibung sowie einer deutschen Datenschutzgesetze künftig zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/ öffentliche Diskussion über die Auswahl auch keine wirksamen Sanktionen ge- EG (Datenschutz-Grundverordnung) ist nirgends vorgesehen. Die Besetzung genüber öffentlichen Stellen vor. Es ist (ABl. L 119 vom 4.5.2016; L 314 vom der Stellen war schon bisher oft davon eine geradezu klassische Erfahrung der 22.11.2016, S. 72) in der jeweils gelten- bestimmt, verdiente Politiker zu versor- Datenschutzkontrolle im öffentlichen den Fassung“ beschreibt25 oder mit dem gen und auf Kompetenz und Erfahrung Bereich, dass die mit einer Beanstan- nicht weniger allgemein verständlichen der Kandidaten zu verzichten. Dies ist dung verknüpfte förmliche Feststellung „Kürzel“ „Verordnung (EU) 2016/679“.26 DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 70
25.05.2018 – und jetzt? Dass es anders geht zeigte der bayeri- Facebook bisher nur ein müdes Lächeln vom ersten Tag an auf die neue Rechts- sche Gesetzgeber, der einmal für die auslöste. Ein weiterer Grund war, dass, lage umstellen. Dies ist – insbesondere „DSGVO“ eine Quellenangabe vornimmt wie schon dargestellt, der Datenschutz aus Kapazitätsgründen – eine Herkules und diese Bezeichnung danach so (ohne in der offiziellen Politik keine oder kaum aufgabe, zumal die politische Rücken- Bindestrich!) verwendet.27 Auch die Ver- eine Lobby hatte, geschweige denn auf stärkung weiterhin weitgehend fehlt. wendung des ausgeschriebenen Namens Verständnis oder gar auf Engagement Da muss der behördliche Datenschutz „Datenschutz-Grundverordnung“ ist bür- stieß und weiterhin stößt.29 Selbst eine jetzt durch, will er sich nicht auf längere gerfreundlicher und verständlicher, als sich als digitale Bürgerrechtspartei ge- Zeit ganz verabschieden. Zur Herkules das, was die Ministerialbürokratie den rierende Partei wie die FDP konnte im aufgabe gehört es, zeitnah auf Anfra- Gesetzgebern regelmäßig vorgegeben Bundestagswahlkampf 2017 ungestraft gen und Beschwerden zu reagieren. Es hat bzw. vorgibt. von ihren Wählern bundesweit plakatie- geht nicht an, dass ich z. B. für eine gut Die Anwendbarkeit des Datenschutz- ren „Digital first – Bedenken second“,30 begründete juristisch ausgearbeitete rechts wird weiter dadurch erschwert, wobei mit Bedenken nicht zuletzt der Beschwerde gegen ein in Deutschland dass nicht versucht wurde, die Umset- Datenschutz gemeint war. agierendes US-amerikanisches Petiti- zung der DSGVO-Regelungen direkt im Im zeitlichen Vorlauf zur direkten onsportal trotz mehrfacher Anfragen bereichsspezifischen Recht vorzuneh- Anwendbarkeit der DSGVO haben wir außer einem Zwischenbescheid bis men. Dies hat zur Folge, das oft Regeln ein erstaunliches Phänomen erlebt: heute keine Antwort bekommen habe.32 aus drei Ebenen anzuwenden sind: Rechtsanwälte, Unternehmensberater Wenn das Personal für die Bearbeitung 1. DSGVO, 2. umsetzende allgemeine und professionelle Datenschützer muss- fehlt, so muss es von den Behörden of- nationale oder Landesnormen, 3. be- ten vor dem 25.05.2018 Überstunden fensiv eingefordert werden. reichsspezifisches Recht. Das BDSG bzw. schieben. Zwar war seit 2 Jahren be- Ein Lichtblick für den Datenschutz ist die Landesdatenschutzgesetze (LDSG) kannt, welche Datenschutzregeln künf- schon seit einigen Jahren, in jedem Fall werden zu einer Art Scharnierrecht, in tig gelten. Doch bewusst wurde es vie- seit der Zulassung der Verbandsklage bei dem oft, aber nicht immer, nur die Öff- len Behörden und Privatunternehmen Datenschutzverstößen, der Verbraucher- nungsklauseln der DSGVO paraphrasiert erst weniger als ein halbes Jahr vor dem schutz.33 Dieser betätigt sich nicht als werden. Das dadurch verursachte Re- Termin. Einen wesentlichen Beitrag zur Konkurrenz, sondern als natürliche Er- gelungschaos ist besonders groß, weil großen Datenschutznachfrage leisteten gänzung zu den Aufsichtsbehörden. Die in Deutschland die Öffnungsklauseln Geschäftemacher, die mit der starken DSGVO bestärkt in Art. 80 diese Entwick- extensiv und oft über den zulässigen Sanktions- und Abmahnmöglichkeiten lung. Würden echte Sammelklagen zuge- Rahmen hinaus in Anspruch genom- dafür warben, die Aufgabe des Daten- lassen, und nicht nur, wie in Deutschland men wurden. In der DSGVO angelegte schutzes auf sich outzusourcen und geplant, sog. Musterfeststellungsklagen, Abwägungsregeln sind als solche im damit oft für überteuertes Geld in wenig so wäre der Effekt des Verbraucherschut- nationalen Recht oft nicht zu erkennen, kompetente Hände zu übertragen.31 Da- zes sicher noch erheblich größer. so dass zusätzlich zur nationalen Norm bei handelte es sich nicht um eine Auf- Ein weiterer Lichtblick sind im Bereich auf die DSGVO-Grundnorm zurückge- klärungs-, Werbe- oder Sympathiekam- des Beschäftigtendatenschutzes in jün- griffen werden muss. Insbesondere bei pagne, sondern um ein Drohszenario, gerer Zeit einige Betriebsräte.34 Diese den durch die DSGVO grds. zugelasse- das nicht nur völlig überzogen war und haben die Möglichkeit und das Recht, nen Einschränkungen der Betroffenen- ist, sondern auch oft mit falschen Fak- durch Kollektivvereinbarungen – nun rechte werden äußerst unbestimmte ten argumentierte. So sehr dies zu kri- im Rahmen des Art. 88 DSGVO – gemein- Formulierungen verwendet, so dass die tisieren ist, bewirkt hat dies, dass sich sam mit den Arbeitgebern rechtssetzend Rechtsanwendenden keine klaren Vor- viele Unternehmen erstmals überhaupt tätig zu werden. Sie stoßen zwar hin- gaben erkennen können. mit Datenschutz beschäftigt haben. Wer sichtlich des informationstechnischen sich bisher an das Recht gehalten hat, und des rechtlichen Know-hows allzu 5 Die Praxis des Datenschutzes muss auch in Zukunft wenig befürch- oft an Grenzen. Insofern muss und kann ten: Aufsichtsbehörden sind nicht nur mit Beratung gegengesteuert werden. Es ist – ohne dass diese Feststellung aus Kapazitätsgründen dem Verhält- Mangelnde Kooperationsbereitschaft von den Datenschutzbehörden als Kri- nismäßigkeitsgrundsatz verpflichtet. der Arbeitgeber stößt künftig auf ein tik an der eigenen Tätigkeit wahrge- Als zusätzliche von Abmahnvereinen umfängliches Abhilfeinstrumentarium. nommen werden muss – offensichtlich, feststellbare Pflichtverletzung kommt Da inzwischen selbst die Gewerkschaf- dass wir in Deutschland ein gewaltiges bei Internetpräsenz allenfalls die Infor- ten das Thema entdeckt haben, wenn- Vollzugsdefizit beim Datenschutz hat- mationspflicht nach Art. 12 ff. DSGVO in gleich dort das Bewusstsein für die Pro- ten und weiterhin haben. Dies hat viele Betracht, die einzuhalten kein Hexen- blematik entwicklungsfähig ist, gibt es Gründe. Einer ist die teilweise katastro- werk darstellt. Anlass zum Optimismus. Dass wir auch phale Ausstattung der Aufsichtsbehör- Es ist nun leider so, dass es tatsächlich 35 Jahre nach dem Volkszählungsurteil den.28 Ein weiterer Grund ist die bisher bei vielen der Drohung bedurfte, dass immer noch kein Beschäftigtendaten- maximale Sanktionshöhe von 300.000 €, der Datenschutz ernst genommen wird. schutzgesetz haben35, lag bisher nicht die bei rechtswidrig agierenden Global- Dieser Ernst könnte schnell verfliegen, nur am Unwillen der Politik und der konzernen wie Google, Microsoft oder wenn sich die Aufsichtsbehörden nicht Arbeitgeberseite, sondern auch am feh- DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 71
25.05.2018 – und jetzt? lenden Bewusstsein und Druck seitens Selbstverwaltung untereinander und zu- auch schon Aufgaben im Bereich der In- der Gewerkschaften. einander, vor einer Gefährdung infolge formationsfreiheit wahrnimmt, an. So sehr sich die DSGVO aktuellen Her- der automatisierten Datenverarbeitung ausforderungen bei der Umsetzung stel- zu bewahren“.37 In Frage stand das In- 7 Praktischer Ausblick len muss, so gewaltig ist das in ihr ste- formationsgleichgewicht zwischen Re- ckende Potenzial. Dabei handelt es sich gierung und Parlament.38 Das BVerfG hat Eine Bestandsaufnahme ist ohne ei- letztlich um das globale Gegenmodell in seinem Volkszählungsurteil zudem nen Ausblick unvollständig. Die DSGVO zur den totalitären und autoritären Re- herausgestellt, dass Datenschutz „eine enthält Potenziale, die noch nicht im gulierungen in Russland oder in China elementare Funktionsbedingung eines Ansatz gehoben sind. sowie zum ökonomisch motivierten US- auf Handlungs- und Mitwirkungsfähig- Dies gilt für die Datenschutzzertifizie- amerikanischen Regulierungsverzicht. keit seiner Bürger begründeten freiheit- rung, die auch 18 Jahre, nachdem sie in Ein Gegenmodell ist die DSGVO dabei lichen demokratischen Gemeinwesens Schleswig-Holstein eingeführt wurde, nicht nur als innergesellschaftliche Al- ist“.39 Direkte gesetzgeberische Konse- immer noch ein Schattendasein fristet. ternative zum vorherrschenden System, quenzen sind aber aus dieser Erkenntnis Ohne eine unabhängige, transparente etwa für die (außerparlamentarische) bisher nicht gezogen worden. und fachlich seriöse Zertifizierung wer- Opposition in den USA. Es hat auch hohe Der rechtliche Ansatz der DSGVO ist den künftig viele Datenschutzpflichten Attraktivität für Schwellenstaaten, die in Art. 1 Abs. 1 erheblich weiter, indem nicht verlässlich umgesetzt werden sich den Hegemonialbestrebungen etwa er als Schutzzweck generell „die Grund- können. von China oder den USA bei der Digitali- rechte und Grundfreiheiten natürlicher Verhaltensregeln, also Normen der sierung nicht unterordnen wollen. Personen“ nennt. Davon erfasst sind regulierten Selbstregulierung, haben Das BVerfG hat mit seiner Schritt- also auch der Schutz des Telekommu- bisher in der deutschen Datenschutz- macherfunktion für den Datenschutz nikationsgeheimnisses (Art. 7 GRCh), praxis nur eine untergeordnete Rolle mit dem EuGH Unterstützung erhalten. vor Diskriminierung (Art. 21 GRCh) und gespielt.42 Dies kann und wird sich vo- Der EuGH hat die Möglichkeit, über den der Meinungs- und Informationsfreiheit raussichtlich ändern, da so nunmehr Rahmen nationaler Rechtsanwendung (Art. 11 GRCh), das Recht auf Zugang zu Entlastungen etwa für kleine und mitt- hinaus europaweit einheitliche Aus- Dokumenten (Art. 42 GRCh) sowie auch lere Unternehmen (KMU) erzielt und die legungen vorzugeben. Angesichts des die Schutzrechte für Arbeitnehmer oder Generalklauseln des Art. 6 DSGVO aus- Umstands, dass von der deutschen Poli- Verbraucher (Art. 27 ff., 38 GRCh).40 gefüllt werden können. Wirtschaftsver- tik auf Bundes- und Landesebene keine Die unabhängigen Aufsichtsbehörden bände werden diese Möglichkeit voraus- Impulse zu erwarten sind, sind Impulse dürfen sich also nicht auf ein enges Ver- sichtlich nutzen. Dadurch wird zugleich aus der Rechtsprechung umso wichtiger. ständnis beschränken, sondern müssen größtmögliche Sachnähe, Rechtsicher- Bei aller Kongruenz zwischen nationa- bei ihrer Aufgabenbeschreibung einem heit und Verbindlichkeit sowie kritische ler und europäischer Rechtsprechung umfassenden Grundrechtsansatz fol- Kontrolle bewirkt. im Bereich des Datenschutzes ist mit gen, der auch gesellschaftliche Funkti- Wurde Datenschutzrecht in den 70er Aufmerksamkeit zu verfolgen, wie sich onen wie Demokratie, Gewaltenteilung Jahren als im öffentlichen Recht ange- die Gerichtsentscheidungen in neuen und Solidarität mit einschließt. siedeltes Ordnungsrecht wahrgenom- Bereichen des digitalen Grundrechts- Letztlich führt die Digitalisierung men, so emanzipierte sich der Daten- schutzes fortentwickeln. Hinsichtlich nicht nur zu einer Gefährdung der be- schutz in den 90er Jahren im allgemei- Transparenzansprüchen waren der EuGH stehenden Grundrechte, sondern be- nen Zivilrecht und in den 00er Jahren sowie der Europäischen Gerichtshof für gründet den Bedarf der Entwicklung speziell für den Verbraucher- und den Menschenrechte erheblich fortschrittli- neuer, sich hieraus ergebender Instru- Arbeitnehmerschutz. Seit Kurzem er- cher als das BVerfG. mente. Mit einer „Charta der Digitalen obert der Datenschutz als Querschnitts- Grundrechte der Europäischen Union“ materie immer mehr Rechtsgebiete. 6 Verfassungsrechtliche Weiterent- wurde hierzu ein erster Diskussions- Besonders interessant sind die Quer- wicklungen vorschlag vorgelegt.41 Dabei geht es bezüge zum Wettbewerbs-, Kartell- und auch um einen sozial und freiheitlich Steuerrecht. Durch die 9. GWB-Novelle43 Die Beschränkung des Datenschutzes verträglichen Einsatz von Algorithmen wird erstmals ausdrücklich die Daten- auf eine eng verstandene „informatio- sowie von auf sog. künstlicher Intel- konzentration als mögliche Beeinträch- nelle Selbstbestimmung“ als subjektives ligenz basierenden Verfahren. Für die tigung des Wettbewerbs anerkannt. Individualrecht36 birgt in der Verwal- Regulierung und Kontrolle derartiger Die Weiterentwicklung des Rechts der tungspraxis Anwendungsrisiken: Schon Verfahren bedarf es dem Gemeinwohl Digitalisierung kann und darf mit der früh war im Hessischen Datenschutz- verpflichteter, wirtschaftlich und po- DSGVO nicht stehen bleiben. Die Haus- recht anerkannt, dass es Aufgabe des litisch unabhängiger Instanzen mit aufgaben sind teilweise schon verteilt: Datenschutzes ist, „das auf dem Grund- rechtlicher wie technischer sowie sons- Dies gilt für Europa, das derzeit die Da- satz der Gewaltenteilung beruhende tiger wissenschaftlicher Kompetenz und tenschutzregeln für die EU-Institutio- verfassungsmäßige Gefüge des Staates, ausreichender Ausstattung. Für diese nen und in der E-Privacy-Verordnung insbesondere der Verfassungsorgane des Funktion bietet sich der Ausbau der be- für den Bereich der Telekommunikation Landes und der Organe der kommunalen stehenden Datenschutzaufsicht, die oft überarbeitet. Die EU kann aber nur im DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 72
25.05.2018 – und jetzt? Rahmen ihrer weiterhin beschränkten 5 Steinmüller/Lutterbeck/Mallmann/ 26 So z. B. durchgängig im Sozialrecht, vgl. normativen Befugnisse tätig werden. Harbort/Kolb/Schneider, Grundfragen etwa § 67a Abs. 1 SGB X. Ihre Innovationskraft ist zudem durch des Datenschutzes, Juli 1971, BT-Drs. VI/3826. 27 § 2 BayDSG. den sehr weitgehenden Einigungs- 6 Simitis in Simitis, BDSG, 8. Aufl. 2014, 28 Schulzki-Haddouti, Datensouveräni- zwang begrenzt. Hier sind eher nationa- tät wiederherstellen! www.verdi.de le Initiativen nötig, die bei Bewährung Einl. Rn. 1 ff. 27.01.2017; zu den rechtlichen Grund- von Brüssel übernommen werden kön- 7 BVerfG 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 u. a., lagen Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16) nen und sollten. Dabei stellt die föde- NJW 1984, 419 ff. Art. 52 Rn. 21-27; s. o. 3. rale Struktur Deutschlands sowohl eine 8 Richtlinie 95/46/EG v. 24.10.1995, ABl. 29 Netzwerk Datenschutzexpertise, Gabri- Chance wie auch ein Hindernis dar. Es Nr. 281/31. el, Postmoderne und der Datenschutz, ist unrealistisch, dass eine neue Föde- www.netzwerk-datenschutzexpertise.de 9 BDSG v. 22.05.2001, BGBl. I S. 904. 01.01.2018; Schuler/Weichert, Daten- ralismusreform unter den Vorzeichen schutz contra Wirtschaft und Big Data? 10 Landesdatenschutzgesetz SH, v. der Digitalisierung in Angriff genom- 09.02.2000, GS Schl.-H. II Gl.Nr. 204-4; www.netzwerk-datenschutzexpertise.de men werden wird. Insofern sollten sich ULD, Neues Datenschutzrecht in Schles- 31.12.2015. Bund und Länder auf das Instrument wig-Holstein, 1. Aufl. 2000; Bäumler 30 Kritisch Grau, Keine Bedenken und von Staatsverträgen besinnen, das sich (Hrsg.), Der neue Datenschutz, 1998. leider auch kein Denken, www.cicero.de im Medienbereich bewährt hat. Über 11 BVerfG U. v. 27.02.2008 – 1 BvR 370/07 26.08.2017. Bund-Länder-Staatsverträge zu Digita- u. 595/07, NJW 2008, 822. 31 Tricarico, Die Panik, die wir riefen, taz lisierungsthemen, etwa für eine For- 12 Art. 21 Abs. 3, 4 BbgVerf. 25.05.2018, 9. schungsinfrastruktur44, können ein- 13 Wegener, Der geheime Staat, 2006, 32 Weichert, Datenschutzrechtliche Bewer- heitliche Standards festgelegt werden, tung des Internet-Beteiligungsportals S. 401 ff. die regional wie national diskutiert wer- Change.org, www.netzwerk- den müssen und dadurch letztlich ein 14 Weichert/Schuler, Datenschutz contra datenschutzexpertise.de 15.11.2015. Wirtschaft und Big Data? www.netzwerk- hohes Akzeptanzpotenzial haben. datenschutzexpertise.de 31.12.2015. 33 Dazu rechtlich Weichert, Verbraucherver- Ich wünsche mir für die Zukunft kei- bandsklage bei Datenschutzverstößen, ne Datenschutzskandale. Wenn ich mir 15 Der Hamburgische Beauftragte für Daten- DANA 2017, 4 ff. = www.netzwerk- schutz und Informationsfreiheit, datenschutzexpertise.de 20.03.2017. etwas wünschen dürfte, hielte ich eine Tätigkeitsbericht Datenschutz 2016/2017, massive Verletzung des Datenschutzes S. 18. 34 Eder in Wedde, Handbuch Datenschutz im Anwaltsbereich für besonders lehr- und Mitbestimmung, 2016, S. 185 ff. 16 Weichert in Däubler/Wedde/Weichert/ reich. Es waren nämlich die Anwalts- Sommer, EU-Datenschutz-Grundverord- 35 Weichert/Schuler, Die EU-DSGVO und die verbände, die durch ihre Lobbypolitik nung und BDSG-neu, 2018, § 29 BDSG Zukunft des Beschäftigtendatenschutzes, gegenüber der Bundespolitik eine ver- Rn. 24-29. www.netzwerk-datenschutzexpertise.de fassungs- und europarechtswidrige 08.04.2016. 17 Kritisch zu den §§ 1 Abs. 2, 57 Abs. 3 Kontrolleinschränkung erreicht haben, NDSG Weichert, Stellungnahme, www. 36 So z. B. § 1 LDSG SH. die nicht nur dem Mandantengeheim- netzwerk-datenschutzexpertise.de 37 So z. B. § 1 Nr. 2 HDSG v. 11.11.1986, nis, sondern letztlich der Anwaltschaft 26.04.2018. Hess GVBl. I S. 309. insgesamt schadet, ohne dass insofern 18 BVerfG U. v. U. v. 24.04.2013 – 1 BvR 38 Simitis in Simitis (Fn. 6) Einleitung bei den Anwaltsverbänden ein Erkennt- 1215/07, Rn. 215, NJW 2013, 1516. Rn. 21. nisprozess zu erkennen wäre.45 Daten- 19 Bernhardt/Ruhmann/Schuler/Weichert, schutzskandale brachten in der Ver- 39 BVerfG U. v. 15.12.1983 – 1 BvR Zum Auswahlprozess von Datenschutzbe- 209/83 u. a., NJW 1984, 422. gangenheit den Datenschutz voran. Die auftragten als Leitung der Aufsichtsbehör- DSGVO in ihrer aktuellen Fassung wäre den, www.netzwerk-datenschutzexpertise. 40 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16) de 03.02.2017. Art. 1 DSGVO Rn. 19 ff. ohne die Snowden-Enthüllungen nicht möglich gewesen. Datenschutzskan- 20 Sommer in Däubler u. a. (Fn. 16) § 17 41 Initiative von Ende 2016, doku- dale werden auch künftig passieren. Es BDSG Rn. 4-7. mentiert unter digitalcharta.eu. wird darum gehen, hieraus die richtigen 21 Unabhängiges Landeszentrum für 42 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16) Schlussfolgerungen für den digitalen Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Art. 40 DSGVO Rn. 6 f. Grundrechtsschutz zu ziehen. Tätigkeitsbericht (TB) 2011, Kap. 4.5.1 (S. 47); ULD, TB 2013, Kap. 4.5.2 (S. 56). 43 G. v. 01.06.2017, BGBl. I S. 1416. 22 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16) § 9 44 Krawczak/Weichert, Medizinforscher und 1 HDSG v. 30.09.1970, Hess. GVBl. 1970, BDSG Rn. 7. Datenschützer fordern Bund-Länder- 625. Staatsvertrag, DANA 2017, 193 ff. = Vor- 23 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16) § 16 schlag einer modernen Dateninfrastruk- 2 BGH 14.02.1958 – I ZR 151/65, BGHZ 26, Rn. 7 ff. tur für die medizinische Forschung in 349. Deutschland, www.netzwerk- 24 Krempl, Straflose Datenschutzverstöße: datenschutzexpertise.de September 2017. 3 Warren/Brandeis, Harvard Law Review, EU-Kommission will im Fall Österreich Vol. IV Dec. 15, 1890 No. 5, Übersetzung aktiv werden, www.heise.de 25.05.2018, 45 Weichert in Däubler u. a. (Fn. 16) in DuD 10/2012, 755 ff. vgl. DANA dieses Heft S. 113. § 29 BDSG Rn. 24 ff. 4 Westin, Privacy and Freedom, 1967. 25 So z. B. § 31 Abs. 3b PatG. DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 73
25.05.2018 – und jetzt? Anne Riechert Das neue Recht auf Datenübertragbarkeit aus Sicht der Betroffenen Mit dem neuen europäischen Recht I. Um welche Daten geht es? zu finden, inwieweit ein mögliches auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 Recht auf Datenübertragung tatsächlich DSGVO) haben Sie das Recht, die von Gemäß Artikel 20 DSGVO ist es erfor- auch zur Stärkung des informationellen Ihnen bereitgestellten Daten von einem derlich, dass die personenbezogenen Selbstbestimmungsrechts beiträgt und Anbieter direkt zu erhalten oder unmit- Daten entweder auf Grund einer infor- grundsätzlich in der Praxis Anwendung telbar zu einem neuen Anbieter über- mierten Einwilligung des Betroffenen finden könnte. mitteln zu lassen. oder auf der Grundlage eines Vertrags verarbeitet werden und vom Betroffe- 1. Auskunfteien Die Frage ist allerdings, ob dadurch nen bereitgestellt wurden. Ihr Recht auf informationelle Selbstbe- Wesentlich und umstritten ist dabei Positivdaten stimmung gestärkt wird. das Merkmal des Bereitstellens, da es in Für die Informationen, die bei Wirt- der Datenschutzgrundverordnung nicht schaftsauskunfteien gespeichert sind, Insgesamt besteht Uneinigkeit über definiert ist. könnte die Regelung des Artikel 20 DS- Sinn und Zweck des Artikels 20 DSGVO. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe GVO bedeuten, dass davon die Daten be- Die Regelung wird teilweise einschrän- hat in ihrer Stellungnahme eine wei- troffen sind, die aufgrund einer Einwil- kend dahin ausgelegt, dass (nur) die Da- te Auslegung vorgenommen. So sollen ligung der betroffenen Person an diese tenübertragung von einem Dienstleister einerseits Buchtitel, die eine Person übermittelt wurden: zum anderen erleichtert und Lock-In- in einer Online-Buchhandlung gekauft Hat der Kunde seiner Bank sein Ein- Effekte vermieden werden sollen.1 So be- hat, oder über einen Musik-Streaming- verständnis dahingehend erteilt, dass stand auch die ursprüngliche Intention Dienst angehörte Musikstücke in den Daten über die Beantragung, die Auf- der Europäischen Kommission darin, den Anwendungsbereich des Rechts auf nahme (Kreditnehmer und Kreditbetrag, Umzug eines Online-Profils von einem Datenübertragbarkeit fallen, da sie auf Laufzeit und Ratenbeginn) und die ver- sozialen Netzwerk zu einem anderen zu der Grundlage eines Vertrags verarbeitet einbarungsgemäße Abwicklung (z. B. erleichtern und diesem mit einem ein- werden.5 Entsprechendes gilt für Daten, vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlän- zigen Klick zu ermöglichen.2 Da diese die die betroffene Person aktiv angibt, gerung) des in Anspruch genommenen Einschränkung aber im Wortlaut der Re- etwa durch Eintrag in ein Webformular. Kredits an eine Wirtschaftsauskunftei gelung des Artikel 20 DSGVO nicht erhal- Andererseits sollen von den „bereitge- übermittelt werden dürfen, besteht die- ten ist, sollen damit grundsätzlich auch stellten Daten“ ebenso die so genannten ser gegenüber auch ein entsprechender branchenübergreifende Datenübertra- „observed data“ umfasst, also die Da- Anspruch auf Übertragung dieser Daten gungen erfasst sein. Dies kann sich etwa ten, die aufgrund der Inanspruchnah- in einem strukturierten, gängigen und auch auf eine Datenübermittlung von me eines Dienstes erzeugt werden, z.B. maschinenlesbaren Format. Ihrem Fitness-Tracker zu Ihrer Kranken- Nutzungsdaten, die Suchhistorie des Hier muss man auch davon ausgehen, versicherung beziehen. Betroffenen oder Daten, die durch einen dass diese Daten von der betroffenen Die Stiftung Datenschutz hat diese Fitness-Tracker aufgenommen worden Person bereitgestellt wurden, da sie in Fragen in ihrer Studie „Praktische Um- sind.6 Letzteres ist insbesondere von die Übermittlung eingewilligt und da- setzung des Rechts auf Datenübertrag- Unternehmen heftig kritisiert worden. mit die Daten „aktiv und wissentlich“ barkeit“ bereits umfassend untersucht.3 Einigkeit besteht hingegen darüber, auch einem Dritten zur Verfügung ge- In den folgenden Ausführungen werden dass keine Daten erfasst sein sollen, die stellt hat. Die Übermittlung wurde sei- die einzelnen Voraussetzungen des der Verantwortliche erst auf Grund der tens des Betroffenen also veranlasst. Rechts auf Datenübertragbarkeit nun bereitgestellten Daten selbst ausgewer- Ansonsten wäre es in diesem Falle nicht aus Sicht des Betroffenen näher dar- tet und erzeugt hat („inferred data“), nachvollziehbar, wenn Daten nur dann gestellt. Es werden dabei vor allem die z.B. im Rahmen der Profilbildung und als „bereitgestellt“ gelten, sofern der Leitlinien der Artikel-29-Datenschutz- Scorewerte.7 Betroffene sie selbst übermittelt hat. gruppe zum Recht auf Datenübertrag- Ein Vermieter könnte beispielsweise barkeit zugrunde gelegt, da sich die II. Bereitgestellte Daten - dem potenziellen Mieter vorschlagen, Datenschutzaufsichtsbehörden bei der Einzelfragen und Beispiele die gewünschte Wohnung im Gegenzug Auslegung und Anwendung der Daten- einer unmittelbaren Datenübermittlung schutzgrundverordnung an diesen Emp- In den folgenden Beispielen sind seitens der Wirtschaftsauskunftei zu fehlungen orientieren werden.4 ebenfalls Überlegungen dahingehend vergeben. Mit Einwilligung der betroffe- DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 74
25.05.2018 – und jetzt? nen Person können ansonsten nur Ver- von Geldwäsche und anderen Formen Wirtschaftsauskunftei auf Datenüber- tragspartner der Wirtschaftsauskunftei der Finanzkriminalität verarbeitet wer- tragbarkeit bestehen kann. So erfolgte unmittelbar auf diese Daten zugreifen, den, so dass von vorneherein kein An- die Übermittlung solcher Negativdaten was bei privaten Vermietern jedoch spruch auf Datenportabilität besteht.10 an eine Wirtschaftsauskunftei oder von regelmäßig nicht der Fall sein wird. Andererseits muss entschieden wer- dieser an weitere Dritte in der Vergan- Die Übertragung der Daten „mit einem den, ob diese Daten, wie etwa Informa- genheit stets aufgrund eines berech- Klick“ und in einem maschinenlesbaren tionen über bestehende fällige Forde- tigten Interesses. In diesem Falle kann Format an den Vermieter könnte den rungen, vom Betroffenen im Sinne von keine Bereitstellung durch den Betrof- Rechtsverkehr vereinfachen, ohne den Artikel 20 DSGVO „bereitgestellt“ wurden. fenen unterstellt werden. Der Betroffe- „Umweg“ über die Selbstauskunft und Dies müsste gewissermaßen in analoger ne muss zwar in diesem Falle über die selbstständiger Bereitstellung eines Betrachtung der oben beschriebenen Datenübermittlung informiert werden. entsprechenden Dokuments (in Papier- Dienstnutzung bzw. Inanspruchnahme Eine Information, auch wenn sie aus- form) an den Vermieter zu gehen. des Dienstes geschehen. Es müsste un- führlich ist, ist jedoch etwas anderes als Zum einen ist jedoch zu berücksich- terstellt werden können, dass bei dieser eine vorherige ausdrückliche Einwilli- tigen, welchen Mehrwert diese Vor- Fallkonstellation gleichermaßen Daten gung. Daher ist bei einer Übermittlung gehensweise für das informationelle durch das Verhalten der betroffenen Per- aufgrund eines berechtigten Interesses Selbstbestimmungsrecht der betroffe- son erzeugt werden. So werden die Infor- regelmäßig davon auszugehen, dass die nen Person mit sich bringt und ob die- mationen über betrügerisches Verhalten Weitergabe der Daten an den Dritten ses damit tatsächlich gestärkt werden oder die fehlende Zahlungsfähigkeit oder nicht auf Veranlassung des Betroffenen würde. Zum anderen ist sehr fraglich, Zahlungswilligkeit einer betroffenen Per- erfolgt ist. ob der Vertragspartner ein Interesse son aufgrund ihres Verhaltens während Gegenüber der Wirtschaftsauskunftei daran hätte, da Positivdaten nur eine der Laufzeit des Vertrages durch das Kre- kann seitens der betroffenen Person na- „halbe“ Information darstellen. Der ditinstitut festgestellt. Dies kann darü- türlich ebenfalls ein Auskunftsanspruch Vertragspartner hat eher ein beson- ber hinaus sogar erforderlich sein, da die geltend gemacht werden (Artikel 15 DS- deres Interesse an den so genannten Kreditwürdigkeit beurteilt werden muss, GVO). Daher wird es im Hinblick auf die Negativdaten, also an Daten, die über z.B. auch wenn durch das nicht vertrags- Wirtschaftsauskunfteien wohl bei dem nicht vertragsgemäßes Verhalten (fäl- gemäße Verhalten Umstände eintreten, gängigen Verfahren verbleiben, dort lige Forderungen, etc.) informieren. die zur Kündigung des Vertrages berech- eine Selbstauskunft einzuholen und Nur wenn auch diese Daten von der tigen. Ob eine solche Verarbeitung mit diese bei Bedarf entsprechend weiter- Datenportabilität erfasst wären, wür- einer Suchhistorie oder aufgezeichneten zuleiten. de ein entsprechender Anspruch über- Pulswerten als vergleichbar eingestuft haupt Sinn machen. Diese Frage wird werden kann ist fraglich. Diesbezüglich Scorewert unter dem folgenden Punkt „Observed sind den Ausführungen der Artikel-29- Beim Scorewert handelt es sich um die data?“ behandelt.8 Datenschutzgruppe auch keine Hinweise Errechnung eines Wahrscheinlichkeits- zu entnehmen. Außerdem müsste die wertes auf der Grundlage des vorhande- „Observed data“? Verarbeitung mit „automatischen Mit- nen Datenbestandes, um das Kreditrisiko Eingangs wurde darauf hingewie- teln“ erfolgen.11 Selbst wenn man einen zu beurteilen. Dies fällt demgemäß unter sen, dass Daten, die aufgrund der In- Datenübertragungsanspruch gemäß Ar- den Begriff der „inferred data“, Daten, anspruchnahme des Dienstes erzeugt tikel 20 DSGVO bejahen würde, stellt sich die der Verantwortliche erst auf Grund werden, von den Datenschutzaufsichts- im Hinblick auf eine unmittelbare Über- der bereitgestellten Informationen selbst behörden ebenfalls als „bereitgestellt“ tragung der Daten an Dritte (etwa Ver- ausgewertet und erzeugt hat. eingeordnet werden. Solche Daten wer- mieter) die Frage, ob eine solche brauch- Diese sind aber vom Auskunftsrecht den aufgrund von Aufzeichnungen der bare „Auskünfte“ liefert, da bei einem umfasst, wenn auch die deutsche Recht- Aktivitäten der betroffenen Personen einzigen Verantwortlichen – anders als sprechung die Wahrung der Betriebs- generiert.9 Aber wie verhält es sich mit bei einer Wirtschaftsauskunftei – keine und Geschäftsgeheimnisse im Rahmen Informationen, die von Banken, Händ- umfassenden Informationen über den der angewendeten Berechnungsme- lern, etc. an eine Wirtschaftsauskunftei Schuldner vorhanden sind. thode hervorhebt.12 Eine andere Frage aufgrund eines berechtigten Interes- Möchte sich die betroffene Person ist, ob ein solcher Scorewert überhaupt ses übermittelt werden, beispielsweise selbst über den Umfang der Verarbei- gebildet werden darf. Bei Auskunfteien Daten, die nicht vertragsgemäßes Ver- tung ihrer personenbezogenen Daten richtet sich die Zulässigkeit nach § 31 halten betreffen (Konten- oder Kredit- durch einen Verantwortlichen (etwa BDSG (neu) und Artikel 6 Absatz 1f DS- kartenmissbrauch oder sonstiges be- einer Bank) erkundigen, könnte sie au- GVO. Hier wird die Frage diskutiert, in- trügerisches Verhalten) oder Daten über ßerdem einen Auskunftsanspruch ge- wieweit § 31 BDSG (neu) europarechts- bestehende fällige Forderungen? mäß Artikel 15 DSGVO geltend machen, widrig und damit unanwendbar ist.13 In Hier stellt sich einerseits die Frage, soweit sich aus § 34 BDSG (neu) nichts diesem Falle bliebe es bei der Scorewert- welche personenbezogene Daten von anderes ergibt. Berechnung und der Weitergabe an Drit- Finanzeinrichtungen im Rahmen ihrer Insgesamt ist hiervon zudem abzu- te allein bei Artikel 6 Absatz 1f DSGVO Pflicht zur Verhütung und Aufdeckung grenzen, ob ein Anspruch gegen die („berechtigte Interessen“). DANA • Datenschutz Nachrichten 2/2018 75
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