Amtsblatt der Stadt Leverkusen

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Amtsblatt der Stadt Leverkusen
Amtsblatt der
Stadt Leverkusen
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16. Jahrgang              19. Januar 2022                   Nummer 6

Inhaltsverzeichnis                                                                                                    Seite

10. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Landschafts-
    bauarbeiten; Auftraggeber: Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1,
    51373 Leverkusen; Fachbereich Stadtgrün, Nobelstr. 91, 51373
    Leverkusen........................................................................................................ 23
11. EU Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Katholische Grundschule
    Don-Bosco, Neubau Mensa, OGS Verwaltung, Quettinger Straße,
    51381 Leverkusen - Generalunternehmung für Planung und Ausführung
    KG 200, 300, 400, 500 + 700 (Neuausschreibung Vergabe-Nr. 122-
    2021) ................................................................................................................. 24
12. Bekanntmachung über die Offenlegung der Eigentümerinformation
    NRW für die Stadt Leverkusen .......................................................................... 24
13. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 237/I "Erweiterung P+R-
    Parkplatz/S-Bahnhof Rheindorf"........................................................................ 25
14. Bekanntmachung der Einziehung eines Weges in Rheindorf ............................ 29
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10. Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Landschaftsbauarbei-
    ten; Auftraggeber: Stadt Leverkusen, Friedrich-Ebert-Platz 1, 51373 Lever-
    kusen; Fachbereich Stadtgrün, Nobelstr. 91, 51373 Leverkusen
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Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege der Öffentlichen Ausschreibung gem. § 3
Abs. 1 VOB/A folgende Leistungen zu vergeben:

Vergabe-Nr. 213-2021:
Kinderspielplatz am Stadtpark, 51373 Leverkusen; Landschaftsbauarbeiten

Die Vergabeunterlagen können bis zum 10. Februar 2022 um 10:00 Uhr im Internet
auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden:
www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do.

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Herausgeber:     Stadt Leverkusen, Der Oberbürgermeister
Redaktion:       Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke, Birgit Neuschäfer-Heß, Postfach 10 11 40,
                 51311 Leverkusen,  0214/406-8883,  0214/406-8879,  amtsblatt@stadt.leverkusen.de
                 Erscheint nach Bedarf mehrmals jährlich.
Bezug:           Kostenlos erhältlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Friedrich-Ebert-Platz 1, Fachbe-
                 reich Bürgerbüro, 4. OG. Auslage auch in den Verwaltungsgebäuden Goetheplatz 1 - 4, Miselo-
                 hestraße 4, Haus-Vorster Straße 8 und Elberfelder Haus, Hauptstr. 101.
                 Abrufbar im Internet unter www.leverkusen.de, Versand:  0214/406-8883.
Seite 24               Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 6           19. Januar 2022

Leverkusen, 17. Januar 2022
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Recht und Vergabestelle
Im Auftrag
gez. Podolski
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11. EU Ausschreibung von Bauleistungen, hier: Katholische Grundschule
    Don-Bosco, Neubau Mensa, OGS Verwaltung, Quettinger Straße, 51381
    Leverkusen - Generalunternehmung für Planung und Ausführung KG 200,
    300, 400, 500 + 700 (Neuausschreibung Vergabe-Nr. 122-2021)
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Die Stadt Leverkusen beabsichtigt, im Wege des Offenen Verfahrens gem. § 3 VOB A
EU folgende Leistungen zu vergeben:

Vergabe-Nr. 215-2021:
Katholische Grundschule Don-Bosco, Neubau Mensa, OGS Verwaltung, Quettinger
Straße 51381 Leverkusen - Generalunternehmung für Planung und Ausführung KG
200, 300, 400, 500 + 700 (Neuausschreibung Vergabe-Nr. 122-2021)

Die Vergabeunterlagen können bis zum 28. Februar 2022 um 10:00 Uhr im Internet
auf der Seite des Vergabemarktplatzes Rheinland kostenfrei abgefordert werden:
www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do.

Die europaweite Bekanntmachung wurde am 7. Januar 2022 an das Amt für amtliche
Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften übersandt.

Leverkusen, 7. Januar 2022
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Recht und Vergabestelle
Im Auftrag
gez. Podolski
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12. Bekanntmachung über die Offenlegung der Eigentümerinformation NRW
    für die Stadt Leverkusen
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Im gesamten Gebiet der Stadt Leverkusen wurde das Liegenschaftskataster auf-
grund von Änderungen, die durch die Grundbuchverwaltung mitgeteilt wurden, fort-
geführt. Gemäß § 13 Abs. 3 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Lie-
genschaftskataster vom 1. März 2005 (Vermessungs- und Katastergesetz - Verm-
KatG NRW, SGV. NRW 7134) in der aktuell gültigen Fassung sind den Eigentümern
und Erbbauberechtigten die Änderungen von Eigentümerangaben schriftlich bekannt
zu geben. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, werden die erforderlichen Mittei-
lungen 1 x im Jahr durch Offenlegung bekanntgegeben.
19. Januar 2022             Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 6               Seite 25

Die Offenlegung erfolgt in der Zeit vom 26.01.2022 bis einschließlich 23.02.2022
beim Fachbereich Kataster und Vermessung der Stadt Leverkusen, Hauptstr. 101
(Elberfelder Haus), Block A - 6. OG, Zimmer 617, montags bis donnerstags von 9.00
Uhr bis 12.30 Uhr sowie von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 Uhr bis
12.30 Uhr. Mit Ablauf der Offenlegungsfrist gilt der Inhalt der Mitteilungen als be-
kanntgegeben.

Zum Schutz vor dem Corona-Virus kann eine Einsichtnahme nur nach vorheriger
Absprache stattfinden. Für den Zutritt ins Elberfelder Haus gilt die 3G-Regel (Ge-
impft, Genesen oder Getestet), das Tragen einer medizinischen Maske (wie OP-
Maske, FFP2) ist Pflicht. Termine können telefonisch gebucht werden unter:
0214/406-6252.

Leverkusen, 10. Januar 2022
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Kataster und Vermessung
Im Auftrag
gez. Dolenga
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13. Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 237/I "Erweiterung P+R-Parkplatz/
    S-Bahnhof Rheindorf"
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen der Stadt Leverkusen hat
am 15.11.2021 für den Bebauungsplan Nr. 237/I "Erweiterung P+R-Parkplatz/
S-Bahnhof Rheindorf" die öffentliche Auslegung beschlossen (Vorlage Nr.
2021/0772). Die rechtliche Grundlage bilden § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 Baugesetz-
buch (BauGB).

Ziele und Zwecke der Planung:
Die Planung zielt darauf, die Kapazität an Parkplätzen für Pkws beim Umsteigen auf
den öffentlichen Bahnverkehr am S-Bahnhof-Rheindorf zu erweitern. Es ist geplant,
nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens eine P+R-Fläche für ca. 70 Stellplät-
ze anzulegen. Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist der voll-
ständige ökologische Ausgleich vorgesehen, der sich durch den von der P+R-Anlage
ausgelösten Eingriff ergibt.

Umweltinformationen zur öffentlichen Auslegung:
Der Bebauungsplanentwurf sowie die Entwurfsbegründung mit Umweltbericht wer-
den für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, öf-
fentlich ausgelegt. Des Weiteren werden die im Rahmen des Planverfahrens einge-
gangenen umweltbezogenen Äußerungen sowie Gutachten ausgelegt.

Entwurfsbegründung (inkl. Umweltbericht):
Die Entwurfsbegründung (inkl. Umweltbericht) zum Bebauungsplan enthält insbe-
sondere folgende Informationen zu den Schutzgütern:

- Mensch (Lärmimmissionen, Verkehrslärm),
- Tiere und Pflanzen, Artenschutz (Vorkommen, Biotopverbundflächen, Grünland,
  Bewuchs),
- Landschaft (Landschaftsbild/Ortsbild, Ausgleichspflanzungen),
Seite 26                Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 6               19. Januar 2022

- Boden (Versiegelung, Flächenverbrauch, Bodenmanagement, Altlasten,
  Kampfmittel),
- Wasser (Wasserschutzzone, Regenwasserentwässerung, Überflutung),
- Klima, Luft (Versiegelung, Oberflächentemperatur, Kaltluftleitbahn/Ventilationsbahn,
  Kaltluftentstehungsgebiet, Begrünung),
- Kultur- und Sachgüter (Bodendenkmäler).

Umweltbezogene Äußerungen:
Folgende umweltrelevante Äußerungen zu den Themen bzw. Schutzgütern aus der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

Mensch:
- Verkehrsgeräusche,
- Parken und verkehrstechnische Erschließung,
- ÖPNV-Anbindung und ÖPNV-Taktung,
- Fahrradverkehr.

Tiere, Pflanzen und Artenschutz:
- Bedeutung des Naturraums durch landwirtschaftliche Flächen,
- Darstellungen im Landschaftsplan,
- Erfordernis artenschutzrechtliche Bewertung.

Wasser:
- Lage im Wasserschutzgebiet,
- Niederschlagswasserbehandlung und -ableitung,
- Entwässerung und Regenwasserrückhaltung.

Boden:
- Bodenversiegelung,
- Bodenqualität und Bodenfunktionen,
- Bodenschutzkonzept,
- Bodendenkmäler, Altlasten,
- Kampfmittel.

Klima:
- Zuordnung der Fläche als Freilandklimatop,
- Entstehung von Kalt- und Frischluft,
- Pflanzmaßnahmen.

Gutachten:
Im o. g. Bebauungsplanverfahren wurden zu den Themen Artenschutz, Parken, Hyd-
rologie und Eingriffs-/Ausgleichsmaßnahmen folgende Gutachten erstellt:
- Artenschutzprüfung (Stufe 1) zum Bebauungsplan Nr. 237/I „Erweiterung P+R-
  Parkplatz/S-Bahnhof Rheindorf“, Große - Kreyssig - Dr. Schönert GbR - Planung
  und Landschaft, Essen, Oktober 2019, aktualisiert August 2021,
- Parkraumanalyse Leverkusen-Rheindorf, S-Bahnhaltestelle der Linie 6, Planerbüro
  Südstadt, Köln, Januar 2017,
- Berechnung und Nachweis zur Überflutung, Isaplan, Leverkusen, Juni 2021,
- Landschaftsplanerischer Begleitplan zum Bebauungsplan Nr. 237/I „Erweiterung
  P+R-Parkplatz/S-Bahnhof Rheindorf“, Ingenieurbüro + Landschaftsarchitektur
  Haacken, Solingen, 27.09.2021.
19. Januar 2022                 Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 6             Seite 27

Die o. g. Informationen können eingesehen werden:
Ort:           Elberfelder Haus, 51373 Leverkusen, Hauptstraße 101, Wartezone im
               Erdgeschoss,
Dauer:         27.01.2022 bis einschl. 28.02.2022,
Zeit:          montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
               freitags von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr.

Ansprechpartner ist Herr Hennecke (Tel.: 0214/406-6135).

Internet:
Während der Auslegungszeit kann der Bebauungsplanentwurf sowie die Entwurfs-
begründung mit Umweltbericht im Internet auf der Homepage der Stadt Leverkusen
eingesehen werden: www.leverkusen.de  Rathaus & Service  Mitwirkung der
Bürger  Bebauungspläne/Bauleitpläne.

Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie weist die Stadtverwaltung
Leverkusen auf folgendes hin:

3G-Pflicht für Besucherinnen und Besucher der städtischen Verwaltungsgebäude
(Pressemitteilung vom 26.11.2021)
Ab sofort gilt für Besucherinnen und Besucher der Verwaltungsstandorte der Stadt
Leverkusen die 3G-Regel. Das heißt, um die städtischen Verwaltungsgebäude betre-
ten zu können, muss entweder der Nachweis über die bereits bestehende Immuni-
sierung (Genesung oder vollständige Impfung) oder ein negatives Testergebnis
(Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) vorge-
legt werden.

Folgende besondere Schutzmaßnahmen auf Grundlage der Coronaschutzverord-
nung (CoronaSchVO i. d. F. vom 24.11.2021) sind bis auf Weiteres zu beachten:

- Sollte der Zugang innerhalb der oben angegebenen Zeiten zum Elberfelder Haus
  beschränkt sein, ist der Einlass ins Gebäude durch das Betätigen der Klingel am
  Haupteingang anzufordern.

- Es besteht weiterhin die Maskenpflicht, daher ist das Mitbringen und Tragen einer
  Mund-Nase-Bedeckung (MNB) während des gesamten Aufenthalts im Gebäude
  verpflichtend.

- Es wird empfohlen, die Kontaktdaten sowie den Zeitpunkt des Betretens/
  Verlassens des Gebäudes zu dokumentieren, damit eine etwaige Infektionskette
  nachvollzogen werden kann. Auf freiwilliger Basis können hierzu Name, Adresse
  und eine Telefonnummer zur Gewährleistung der telefonischen Erreichbarkeit an-
  gegeben werden.

- Weitere Schutzmaßnahmen sind der aktuellen Situation gemäß im Rahmen der
  Einsichtnahme ggf. zu beachten.

Stellungnahmen:
Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Stellungnahmen ins-
besondere schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail abgegeben werden. Nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsge-
richtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,
Seite 28               Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 6           19. Januar 2022

die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend ge-
macht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Schriftliche Stellungnahmen können Sie bis zum 28.02.2022 an nachfolgende Adres-
se schicken:

Stadt Leverkusen, Fachbereich Stadtplanung, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen,

oder per E-Mail unter Angabe von Namen und postalischer Adresse an:
61@stadt.leverkusen.de oder per Fax an: 0214/406-6102.

Bitte geben Sie im Betreff folgenden Text an:
Bebauungsplan Nr. 237/I "Erweiterung P+R-Parkplatz/S-Bahnhof Rheindorf".

Geltungsbereich:
Die Grenze des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist im folgenden Lageplan
dargestellt.

Leverkusen, 10. Januar 2022
gez. Richrath
Oberbürgermeister
19. Januar 2022            Amtsblatt der Stadt Leverkusen Nr. 6              Seite 29

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14. Bekanntmachung der Einziehung eines Weges in Rheindorf
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Bekanntmachung gemäß Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW (StrWG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NW. S. 1028, ber. 1996
S. 81, 141, 216 und 355, ber. 2007 S.327/SGV.NRW.91); zuletzt geändert durch Ar-
tikel 2 des Gesetzes vom 09.11.2021 (GV. NRW.S.1201), zum 01.01.2022:

Im Stadtteil Rheindorf ist in Verlängerung der Butterheider Straße ein ehemaliger
Weg zwischen Bober- und Solinger Straße entfallen. Die Absicht zur Einziehung
wurde am 08.10.2021 veröffentlicht. Es wurden während der Auslegungszeit keine
Anregungen oder Einwendungen eingebracht. Die Stadt Leverkusen verfügt daher
die Einziehung zum Zeitpunkt dieser Bekanntgabe gemäß §7 StrWG.

Im Ausschnitt des Stadtplanes ist die entsprechende Lage markiert. Die Originalun-
terlagen und Pläne liegen bei der Stadtverwaltung Leverkusen, Fachbereich Tiefbau,
Friedrich-Ebert-Str.17, 8.OG, Raum 8/02, zur Einsicht aus. Sie können Mo-Fr von
8.30 bis 12.30 Uhr und Mo-Do von 14.00 bis 15.30 Uhr eingesehen werden. Auf-
grund der Corona-Krise ist jedoch zuvor eine telefonische Terminvereinbarung unter
der Rufnummer 0214/406-6601 erforderlich.

Gegen die Einziehung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung
Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz,
50667 Köln, schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form (nach Maß-
gabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei Verwaltungsgerich-
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ten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom
07.11.2012 (GV.NRW S.548)) eingereicht werden.

Hinweis:
Enthält die Bekanntmachung offensichtliche Unrichtigkeiten, rege ich zur Vermeidung
eines Klageverfahrens an, sich unverzüglich nach der Bekanntgabe mit der zustän-
digen Stelle der Stadt Leverkusen in Verbindung zu setzen. Vorsorglich weise ich
darauf hin, dass dies nicht den Lauf der Klagefrist beeinflusst.

Leverkusen, 18. Januar 2022
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Tiefbau
Im Auftrag
gez. Schmitz
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