2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf

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2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Gemeinde
        Kleinblittersdorf

      Beteiligungsbericht

      2008
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2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

                                                                            Impressum
                                                                    Gemeinde Kleinblittersdorf
                                                          Fachbereich 1 – Zentrale Steuerung –
                                                                        Rathausstraße 16 – 18
                                                                        66271 Kleinblittersdorf

                                                                   Tel.:    0 68 05 / 20 08 – 0
                                                                  Fax.: 0 68 05 / 20 08 188
                                                               E-Mail: info@kleinblittersdorf.de

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2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Inhaltsverzeichnis

Impressum ............................................................................................................................................... 2

Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................................... 3

Abkürzungsverzeichnis............................................................................................................................ 4

Vorwort des Bürgermeisters .................................................................................................................... 5

Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung ............................................................................. - 6 -

Allgemeines ....................................................................................................................................... - 10 -

    Kommunalrechtliche Voraussetzungen einer Beteiligung ............................................................ - 10 -
    Unternehmensbegriff und Darstellung der möglichen Rechts- und Organisationsformen
    kommunalwirtschaftlicher Betätigung ........................................................................................... - 11 -
    Beteiligungsformen in der Gemeinde Kleinblittersdorf.................................................................. - 12 -
    Rechtsgrundlagen und Allgemeines zur Beteiligungsberichterstattung........................................ - 13 -
Die Beteiligungen der Gemeinde Kleinblittersdorf im Überblick - Gesamtübersichten ..................... - 14 -

    Unternehmen in Privatrechtsform ................................................................................................. - 14 -
    Eigenbetriebe und Zusammenschlüsse öffentlichen Rechts ........................................................ - 15 -
Vorstellung der einzelnen Beteiligungen ........................................................................................... - 16 -

    Unternehmen in Privatrechtsform ................................................................................................. - 16 -
                GWK Gemeindewerke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG .......................................... - 16 -

                GWK Gemeindewerke Kleinblittersdorf Geschäftsführungsgesellschaft mbH....... - 21 -

                Projektgesellschaft Thermalbad Rilchingen mbH ...................................................... - 24 -

                Kommunale Abwassergesellschaft Saarbrücken mbH.............................................. - 28 -

                Saarbahn GmbH ............................................................................................................. - 31 -

    Eigenbetriebe ................................................................................................................................ - 36 -
                Bäderbetrieb Kleinblittersdorf ...................................................................................... - 36 -

    Zusammenschlüsse öffentlichen Rechts ...................................................................................... - 41 -
                Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf (ZEK) ................................................... - 41 -

                Entsorgungsverband Saar ............................................................................................ - 47 -

                Biosphärenzweckverband Bliesgau............................................................................. - 52 -

                eGo Saar.......................................................................................................................... - 57 -

                                                                                                                                                        3
2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Abkürzungsverzeichnis

ABS................................. Abwasserverband Saar
Abw................................. Abweichung
BioSaar GmbH ............... Gesellschaft zur Behandlung biologischer Abfälle mbH
eG ................................... eingetragene Genossenschaft
EGO Saar ....................... Elektronische Verwaltung für saarländische Kommunen
EuGH .............................. Europäischer Gerichtshof
EVS................................. Entsorgungsverband Saar
GWK ............................... Gemeindewerke Kleinblittersdorf
KFAG .............................. Kommunalfinanzausgleichsgesetz
LEG Saar mbH ............... Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH
mbH ................................ mit beschränkter Haftung
ÖPNV.............................. Öffentlicher Personennahverkehr
RAP ................................ Rechnungsabgrenzungsposten
SBS................................. Stadtbahn Saar GmbH
SPNV .............................. Schienenpersonennahverkehr
SSGT .............................. Saarländischer Städte- und Gemeindetag
SWS-BG ......................... Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH
T€, TEUR........................ Tausend Euro
    2
Tm ................................. Tausend Quadratmeter
    3
Tm ................................. Tausend Kubikmeter
WIBERA.......................... Wibera Wirtschaftsberatung AG
ZEK................................. Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf
ZKE................................. Zentrale Kommunale Entsorgung Saarbrücken

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2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Vorwort des Bürgermeisters

Der vorliegende Bericht über die Beteiligungen der Gemeinde
Kleinblittersdorf an Unternehmen des privaten und des öffentlichen
Rechts setzt die Reihe der Beteiligungsberichte der Gemeinde-
verwaltung Kleinblittersdorf fort.
Berichtszeitraum ist das Jahr 2008.

Der Bericht gibt einen Überblick und enthält Darstellungen zu
den einzelnen Unternehmen mit ausgewählten Unternehmenskennzahlen und Informationen
zur Besetzung der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane, denen sich die Gemeinde zur
Erfüllung ihrer Daseinsvorsorge bedient.
Den unmittelbaren Beteiligungsunternehmen zugeordnet sind Kurzdarstellungen der Unter-
nehmen, an denen sie beteiligt sind (mittelbare Landesbeteiligungen).

Maßgeblich für die Fortdauer einer Beteiligung ist zunächst, ob die betreffende Aufgabe von
der Gemeinde Kleinblittersdorf gewährleistet werden kann bzw. muss. Hier ist ein kritischer
Blick angebracht. Nicht zuletzt deshalb führt die Gemeinde Überlegungen, ihre Beteiligung
an der Saarbahn GmbH in den nächsten Jahren zu beenden.

In einzelnen Bereichen (so z.B. bei der Abwasserentsorgung und Abfallbeseitigung) ist die
Gemeinde gesetzlich verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu verlangen.

Gleichzeitig bietet die Gemeinde selbst oder durch ihre Beteiligungsgesellschaften aber auch
Leistungen an, für die keine oder keine kostendeckende Entgelte verlangt werden können.
Hier muss die Gemeinde zum Teil erhebliche Zuschüsse leisten, um für die Bevölkerung die
kommunale Leistung zu Preisen zu sichern, die für den Bürger tragbar und zumutbar sind.

Dieser Beteiligungsbericht soll den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Kleinblittersdorf
zeigen, wie ihre Steuern und Abgaben im Bereich der wirtschaftlichen Unternehmen der
Gemeinde verwendet werden. Er stellt dar, welche Leistungen für die Bürgerinnen und Bür-
ger erbracht werden. Das Leistungsspektrum ist dabei sehr breit, die Einnahmesituation und
der Finanzhilfebedarf ist sehr unterschiedlich.

Ich freue mich über Ihr Interesse an dem Beteiligungsbericht 2008 und wünsche Ihnen eine
interessante und erkenntnisreiche Lektüre.

Ihr

Stephan Strichertz

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2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen Betätigung

Auszug aus dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in der Fassung der Bekanntma-
chung vom 27. Juni 1997, zuletzt geändert am 1. Oktober 2008 (Amtsblatt des Saarlandes S.
1903)

III. Abschnitt

Wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung

§ 108                                                        teilnimmt, um ausschließlich Gewinn zu erzielen,
Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung                     entsprechen keinem öffentlichen Zweck.
(1) Die Gemeinde darf wirtschaftliche Unternehmen         (4) Die Gemeinde darf mit ihren Unternehmen au-
    ungeachtet ihrer Rechtsform nur errichten, über-          ßerhalb des Gemeindegebiets tätig werden,
   nehmen, erweitern oder sich an solchen beteili-           wenn
   gen, wenn                                                 1. die Voraussetzungen des Absatzes 1 vorlie-
   1. der öffentliche Zweck das Unternehmen recht-              gen und
      fertigt,                                               2. keine betroffene kommunale Gebietskörper-
   2. das Unternehmen nach Art und Umfang in ei-                schaft aus berechtigten Interessen wider-
      nem angemessenen Verhältnis zu der Leis-                  spricht. Bei gesetzlich liberalisierten Tätigkei-
      tungsfähigkeit der Gemeinde und zum vor-                  ten gelten nur die Interessen als berechtigt,
      aussichtlichen Bedarf steht,                              die nach den hierfür maßgeblichen Vorschrif-
   3. der öffentliche Zweck nicht ebenso gut und                ten eine Einschränkung des Wettbewerbs zu-
      wirtschaftlich durch einen privaten Dritten er-           lassen.
       füllt wird oder erfüllt werden kann.               (5) Vor der Entscheidung über die Errichtung, Über-
(2) Als nicht wirtschaftliche Unternehmen im Sinne            nahme und wesentliche Erweiterung von wirt-
   dieses Abschnitts gelten                                  schaftlichen Unternehmen sowie der unmittelba-
   1. Einrichtungen des Bildungs-, Gesundheits-              ren oder mittelbaren Beteiligung an ihnen ist der
      und Sozialwesens, der Kultur, des Sports, der          Gemeinderat auf der Grundlage einer Marktana-
      Erholung, der Freizeitgestaltung,                      lyse umfassend über die Chancen und Risiken
   der Abfallbeseitigung, der Abwasserbeseitigung            der beabsichtigten unternehmerischen Betäti-
     sowie Einrichtungen ähnlicher Art,                      gung sowie über deren Auswirkungen auf das
   2. Einrichtungen, die als Hilfsbetriebe aus-              Handwerk und die mittelständische Wirtschaft zu
      schließlich der Deckung des Eigenbedarfs               unterrichten. Vor der Befassung im Gemeinderat
      kommunaler Körperschaften dienen.                      ist den Kammern der gewerblichen Wirtschaft
(3) Durch den öffentlichen Zweck auch gerechtfer-            und der freien Berufe sowie der Arbeitskammer
   tigt sind mit der Haupttätigkeit des Unterneh-            Gelegenheit zur Stellungnahme zur Marktanaly-
   mens verbundene Tätigkeiten, die üblicherweise            se zu geben, soweit ihr Geschäftsbereich betrof-
   im Wettbewerb zusammen mit der Haupttätigkeit             fen ist. Die Stellungnahmen sind dem Gemein-
   erbracht werden; mit der Ausführung dieser Tä-            derat zur Kenntnis zu geben.
   tigkeiten sollen die Unternehmen private Dritte        (6) Die Gemeinden sollen in regelmäßigen Zeitab-
   beauftragen. Sind an einem Unternehmen Priva-              ständen prüfen, inwieweit wirtschaftliche Unter-
   te beteiligt, reicht es aus, wenn ein Anteil von          nehmen materiell privatisiert werden können.
   Leistungen an der Gesamtleistung des Unter-               Hierbei ist privaten Dritten die Möglichkeit zu
   nehmens, der der Höhe der kommunalen Betei-               geben darzulegen, ob und wie sie die dem öf-
   ligung entspricht, durch den öffentlichen Zweck           fentlichen Zweck dienende wirtschaftliche Betä-
   gerechtfertigt ist. Alle Tätigkeiten oder Tätig-          tigung ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen
   keitsbereiche, mit denen die Gemeinde an dem              können. Über das Ergebnis ist der Kommunal-
   vom Wettbewerb beherrschten Wirtschaftsleben              aufsicht zu berichten.

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2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

§ 109                                                      schlossen oder die Haftsumme auf einen be-
Eigenbetriebe und sonstige Unternehmen ohne                stimmten Betrag beschränkt ist.
eigene Rechtspersönlichkeit mit Sonderrech-
nung                                                    § 111
(1) Die gemeindlichen Unternehmen ohne eigene           Mehrheitsbeteiligungen
   Rechtspersönlichkeit können als Eigenbetriebe        (14 Vgl. SSpG - BS-Nr. 762-1.
   geführt werden. Das Nähere regeln die Eigenbe-       15 EigVO vgl. BS-Nr. 2022-1.)
    triebsverordnung und die Betriebssatzung.           (1) Unbeschadet des § 110 darf eine Gemeinde ein
(2) Für jeden Eigenbetrieb ist ein Werksausschuss           Unternehmen in einer Rechtsform des privaten
   (§ 48) zu bilden; für mehrere Eigenbetriebe kann        Rechts nur errichten, übernehmen, erweitern
   ein gemeinsamer Werksausschuss gebildet wer-            oder sich daran beteiligen, soweit nicht weiter-
    den.                                                   gehende gesetzliche Vorschriften gelten oder
(3) Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und            andere gesetzliche Vorschriften entgegenste-
   Rechnungslegung jedes Eigenbetriebs sind so             hen, wenn im Gesellschaftsvertrag oder in der
   einzurichten, dass sie eine gesonderte Beurtei-         Satzung
   lung der Betriebsführung und des Ergebnisses            1. der Gegenstand des Unternehmens konkret
   ermöglichen.                                            bezeichnet und nachhaltig auf den öffentlichen
(4) Unternehmen der Gemeinde ohne eigene                   Zweck ausgerichtet ist;
    Rechtspersönlichkeit können unter vollständiger        2. geregelt ist, dass die Gesellschafterversamm-
   und mit Zustimmung der Kommunalaufsichtsbe-             lung oder das entsprechende Organ auch be-
   hörde unter teilweiser Anwendung der für Ei-            schließt über
   genbetriebe geltenden Vorschriften über die             a) die Aufnahme neuer Geschäftszweige inner-
   Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen                  halb des Rahmens des Unternehmensge-
   geführt werden.                                            genstands und die Aufgabe vorhandener Ge-
                                                              schäftszweige,
§ 110                                                      b) die Gründung, den Erwerb und die vollständi-
Unternehmen in Privatrechtsform                               ge oder teilweise Veräußerung eines Unter-
(1) Die Gemeinde darf ein Unternehmen in einer                nehmens,
    Rechtsform des privaten Rechts nur errichten,          c) den Erwerb, die Veränderung und die voll-
   übernehmen, erweitern oder sich daran beteili-             ständige oder teilweise Veräußerung von Be-
   gen, wenn                                                  teiligungen an anderen Unternehmen,
   1. ein wichtiges Interesse der Gemeinde vorliegt,       d) den Abschluss, die Änderung und die Kündi-
   2. die Haftung und die Einzahlungsverpflichtung            gung von Unternehmensverträgen,
        der Gemeinde auf einen ihrer Leistungsfähig-       e) die Feststellung und die Änderung des Wirt-
        keit angemessenen Betrag begrenzt wird,               schaftsplanes,
   3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss,            f) die Feststellung des Jahresabschlusses und
      insbesondere im Aufsichtsrat oder entspre-               die Behandlung des Ergebnisses,
      chenden Überwachungsorgan, erhält,                   g) die Bestellung und die Abberufung der Ge-
   4. aufgrund des Gesellschaftsvertrags oder der             schäftsführerinnen oder Geschäftsführer, so-
        Satzung gewährleistet ist, dass der Jahres-           weit dies nicht der Gemeinde vorbehalten ist,
        abschluss und der Lagebericht,                        sowie die Entlastung derselben,
   soweit nicht weitergehende gesetzliche Vor-             h) die Bestellung und die Abberufung von Mit-
     schriften gelten oder andere gesetzliche Vor-            gliedern des Aufsichtsrats oder entsprechen-
        schriften entgegenstehen, entsprechend den            den Überwachungsorgans von Beteiligungs-
        Vorschriften des Dritten Buches des Han-              unternehmen;
        delsgesetzbuches für große Kapitalgesell-       3. geregelt ist, dass in sinngemäßer Anwendung der
        schaften aufgestellt und geprüft werden.            für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften für je-
(2) Die Gemeinde kann einzelne Geschäftsanteile            des Wirtschaftsjahr ein Wirtschaftsplan aufge-
    an einer eingetragenen Kreditgenossenschaft            stellt, der Wirtschaftsführung eine fünfjährige Fi-
   erwerben, wenn eine Nachschusspflicht ausge-            nanzplanung zugrunde gelegt und der Gemein-
                                                           de zur Kenntnis gebracht werden;

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2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

4. geregelt ist, dass                                     die Gemeinde ihren Einfluss verliert oder vermin-
    a) die Rechte nach § 53 Abs. 1 des Haus-              dert, sind nur zulässig, wenn die Erfüllung der Auf-
       haltsgrundsätzegesetzes ausgeübt und               gaben der Gemeinde nicht beeinträchtigt wird.
    b) ihr und dem Landesverwaltungsamt (§ 123
        Abs. 2) die in § 54 des aushaltsgrundsätze-       § 114
        gesetzes vorgesehenen Befugnisse einge-           Vertretung der Gemeinde in Unternehmen in
      räumt werden.                                       Privatrechtsform
(2) Absatz 1 gilt nur, wenn der Gemeinde allein oder      (1) Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister
    zusammen mit anderen Gemeinden, Gemeinde-                vertritt die Gemeinde in der Gesellschafterver-
    verbänden oder Zweckverbänden die Mehrheit               sammlung oder in dem entsprechenden Organ
    der Anteile an dem Unternehmen gehören. Als              eines Unternehmens in einer Rechtsform des
    Anteile gelten auch Anteile, die Unternehmen in          privaten Rechts, an dem die Gemeinde beteiligt
    einer Rechtsform des privaten Rechts gehören,            ist. Dies gilt auch dann, wenn der Gemeinde das
    an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder                Recht eingeräumt ist, ein Mitglied des Aufsichts-
    Zweckverbände allein oder zusammen mit                   rats oder entsprechenden Überwachungsorgans
    Mehrheit beteiligt sind.                                 zu entsenden oder vorzuschlagen. Die Bürger-
(3) Ist eine Beteiligung der Gemeinde an einem               meisterin oder der Bürgermeister kann mit Zu-
    Unternehmen in einer Rechtsform des privaten             stimmung des Gemeinderats eine besondere
    Rechts keine Mehrheitsbeteiligung im Sinne des           Vertreterin oder einen besonderen Vertreter
    Absatzes 2, so soll die Gemeinde, soweit ihr In-         bestellen, soweit nicht andere gesetzliche Vor-
    teresse dies erfordert, darauf hinwirken, dass in        schriften entgegenstehen; diese oder dieser ist
    den Gesellschaftsvertrag oder in die Satzung die         an die Weisungen der Bürgermeisterin oder des
    Regelungen des Absatzes 1 aufgenommen wer-                Bürgermeisters gebunden.
    den.                                                  (2) Stehen der Gemeinde weitere Vertreterinnen
                                                             oder Vertreter in einem Organ nach Absatz 1 zu,
§ 112                                                        so werden diese vom Gemeinderat widerruflich
Mittelbare Beteiligungen                                     bestellt. Ergibt sich hierbei keine Einigung, so
(1) Die Gemeinde darf der Beteiligung eines Unter-           werden die weiteren Vertreterinnen oder Vertre-
    nehmens in einer Rechtsform des privaten                 ter auf Grund von Wahlvorschlägen nach den
    Rechts, an dem ihr allein oder zusammen mit              Grundsätzen der Verhältniswahl unter Bindung
    anderen Gemeinden, Gemeindeverbänden oder                an die Wahlvorschläge gewählt. Das Wahler-
    Zweckverbänden die Mehrheit der Anteile gehö-            gebnis ist dabei nach dem Höchstzahlverfahren
    ren, an einem anderen Unternehmen in einer                nach d'Hondt festzustellen.
    Rechtsform des privaten Rechts nur zustimmen,         (3) Absatz 2 gilt entsprechend, wenn der Gemeinde
    wenn                                                     das Recht eingeräumt ist, einen oder mehrere
    1. die Voraussetzungen des § 110 Abs. 1 Nr. 2            Vertreterinnen oder Vertreter für den Vorstand
       bis 4 und                                              oder ein entsprechendes Organ zu bestellen.
    2. bei einer Beteiligung mit der Mehrheit der An-     (4) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde
        teile an dem anderen Unternehmen auch die            in der Gesellschafterversammlung oder in dem
        Voraussetzungen des § 111 vorliegen. § 111           entsprechenden Organ eines Unternehmens in
      Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.                       einer Rechtsform des privaten Rechts, an dem
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Unterbeteiligun-          die Gemeinde beteiligt ist, sind in den dem Ge-
    gen weiterer Stufen.                                     meinderat oder seiner Ausschüsse obliegenden
                                                             Angelegenheiten an die Beschlüsse des Ge-
§ 113                                                        meinderats und seiner Ausschüsse und an die
Veräußerung von Unternehmen und Beteiligun-                  Weisungen der Gemeinde gebunden.
gen                                                       (5) Werden Vertreterinnen oder Vertreter der Ge-
Die vollständige oder teilweise Veräußerung eines             meinde aus einer Tätigkeit nach den Absätzen 1
Unternehmens oder einer unmittelbaren oder mittel-           bis 4 haftbar gemacht, so hat ihnen die Gemein-
baren Beteiligung an einem Unternehmen in einer              de den Schaden zu ersetzen, es sei denn, dass
Rechtsform des privaten Rechts sowie andere                  sie ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeige-
Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, durch welche                  führt haben. Auch in diesem Fall ist die Gemein-

8
2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

   de schadensersatzpflichtig, wenn die Vertrete-            die Möglichkeit zur Einsichtnahme ist in geeigne-
   rinnen oder Vertreter nach Beschlüssen des                ter Weise öffentlich hinzuweisen.
   Gemeinderats oder seiner Ausschüsse oder
   nach Weisung gehandelt haben.                         § 116
                                                         Wirtschaftsgrundsätze
§ 115                                                    Wirtschaftliche Unternehmen sind nach betriebs-
Unterrichtungspflicht und Beteiligungsbericht            wirtschaftlichen Grundsätzen so zu führen, dass der
(1) Die Vertreterinnen oder Vertreter der Gemeinde       öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird. Sie sollen
   in den in § 114 genannten Organen haben die           einen Ertrag für den Haushalt der Gemeinde abwer-
   Gemeinde über alle wichtigen Angelegenheiten          fen, soweit dadurch die Erfüllung des öffentlichen
   des Unternehmens zu unterrichten. Auf Be-             Zwecks nicht beeinträchtigt wird.
   schluss des Gemeinderats oder auf Verlangen
                                                         § 117 (aufgehoben)
   von mindestens einem Viertel der gesetzlichen
   Zahl der Mitglieder des Gemeinderats haben die
                                                         § 118
   Vertreterinnen oder Vertreter dem Gemeinderat         Anzeigepflicht und Befreiung
   oder einem von ihm bestimmten Ausschuss über
                                                         (1) Entscheidungen der Gemeinde über
   alle Angelegenheiten Auskunft zu geben.                   1. die vollständige Anwendung der für Eigenbe-
   Unterrichtungspflicht und Auskunftsrecht beste-
                                                                   triebe geltenden Vorschriften über die Wirt-
   hen nur, soweit nicht gesetzliche Vorschriften                  schaftsführung und das Rechnungswesen auf
   entgegenstehen.
                                                                   Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlich-
(2) Die Gemeinde hat jährlich einen Bericht über                   keit,
    ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen
                                                             2. die Errichtung, Übernahme, wesentliche Er-
   an Unternehmen in einer Rechtsform des priva-                weiterung, Änderung der Rechtsform und
   ten Rechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht
                                                                   vollständige oder teilweise Veräußerung ei-
   soll für jedes Unternehmen mindestens darstel-                  nes Unternehmens,
   len
                                                             3. die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung,
   a) den Gegenstand des Unternehmens, die Be-                  die Änderung und die vollständige oder teil-
      teiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung
                                                                   weise Veräußerung einer solchen Beteiligung
        der Organe, die Beteiligungen des Unter-                   an einem Unternehmen in einer Rechtsform
        nehmens,
                                                                des privaten Rechts,
   b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks,                 4. den Abschluss von Rechtsgeschäften und
   c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das
                                                                   sonstige Maßnahmen, die ihrer Art nach ge-
        jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-,              eignet sind, den Einfluss der Gemeinde auf
        Finanz- und Ertragslage sowie die voraus-
                                                                   das Unternehmen zu mindern oder zu besei-
     sichtliche Entwicklung des Unternehmens.                      tigen oder die Ausübung von Rechten aus der
   Für ein Unternehmen, an dem der Gemeinde
                                                                Beteiligung zu beschränken,
   nicht mehr als ein Viertel der Anteile gehört,            sind der Kommunalaufsichtsbehörde unverzüg-
   kann von der Darstellung zu Buchstabe c abge-
                                                             lich, mindestens einen Monat vor Beginn des
   sehen werden.                                             Vollzugs, schriftlich anzuzeigen. Aus der Anzei-
   Die Einsicht in den Beteiligungsbericht ist jeder
                                                             ge muss zu ersehen sein, ob die gesetzlichen
   Einwohnerin und jedem Einwohner gestattet. Auf            Voraussetzungen erfüllt sind.
                                                         (2) ...

                                                                                                                 9
2008 Beteiligungsbericht - Gemeinde Kleinblittersdorf
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Allgemeines

Kommunalrechtliche Voraussetzungen einer Beteiligung

Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Saarland, dem Kommunalselbstverwaltungs-
gesetz (KSVG), dürfen sich die Gemeinden zur Erledigung ihrer Aufgaben nicht unbegrenzt auf wirt-
schaftlichem Gebiet betätigen. Bei der Errichtung, der Übernahme oder der wesentlichen Erweiterung
wirtschaftlicher Unternehmen oder der Beteiligung an solchen unterliegen die Gemeinden den Be-
stimmungen der §§ 108 ff. KSVG.

Die Zulässigkeitsvoraussetzungen wirtschaftlicher Betätigung und privatrechtlicher Beteiligung der
Gemeinde bildet die sogenannte „Schrankentrias“ des § 108 Abs. 1 KSVG.

Die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde ist dabei an die drei folgenden zwingenden Vorausset-
zungen geknüpft:

1. Der öffentliche Zweck des Unternehmens muss gegeben sein sowie
2. der Bezug zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und des voraussichtlichen Bedarfs und
3. die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips – d.h. der öffentliche Zweck darf nicht ebenso gut von
   einem privaten Dritten erfüllt werden (können).
    Erläuterung: Zur Ausfüllung der Subsidiaritätsklausel wird den Gemeinden außerdem auferlegt, ihre wirt-
    schaftlichen Unternehmen regelmäßig im Hinblick auf eine mögliche materielle Privatisierung hin zu überprü-
    fen (§108 Abs. 6 KSVG). Da die Zulässigkeitsvoraussetzungen wirtschaftlicher Betätigung nicht nur in der
    Gründungsphase eines kommunalen Unternehmens, sondern während der gesamten Dauer seiner rechtli-
    chen und wirtschaftlichen Existenz zu beachten sind, ist diese Verpflichtung eine Daueraufgabe. Der KSVG-
    Kommentar (Lehné/Weirich) spricht von einer regelmäßigen Überprüfung ca. alle 5 bis 7 Jahre.

Ziel dieser Beschränkung des grundsätzlichen Freiraums der Gemeinden zur wirtschaftlichen Betäti-
gung ist es einerseits, die Ausdehnung kommunaler Aktivitäten in Grenzen zu halten und andererseits,
die Gemeinden auf diese Weise soweit wie möglich vor den finanziellen Risiken zu schützen, die mit
einer Teilnahme am Wirtschaftsleben verbunden sind.

Dies wird auch in § 110 Abs. 1 KSVG deutlich gemacht, der weitere Voraussetzungen für die Errich-
tung, Übernahme, Erweiterung oder die Beteiligung an einem Unternehmen in Privatrechtsform fest-
legt. Demnach muss gewährleistet sein, dass

1. ein wichtiges Interesse der Gemeinde vorliegt
2. die Haftung und Einzahlungsverpflichtung auf einen ihrer Leistungsfähigkeit angemessenen Be-
   trag begrenzt wird,
    Erläuterung: Durch diese Regelung erfährt die grundsätzliche Freiheit der Wahl der privatrechtlichen Organi-
    sationsform faktisch wieder eine Einschränkung. Einer Gemeinde ist es demnach untersagt, sich an einer of-
    fenen Handelsgesellschaft (OHG), als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementär) an einer Kom-
    manditgesellschaft (KG), an einer bürgerlichen Gesellschaft (GbR) oder an einem nicht rechtsfähigen Verein
    zu beteiligen.
3. die Gemeinde einen angemessenen Einfluss auf das Unternehmen erhält; dies insbesondere
   durch Sitze im Aufsichtsrat oder einem entsprechenden Überwachungsorgan,
    Erläuterung: Hierdurch soll die Gemeinde insbesondere die Möglichkeit haben, auf die Erfüllung des öffentli-
    chen Zwecks hinzuwirken, der das Eingehen der Beteiligung veranlasst und begründet hat. Der angemesse-
    ne Einfluss bedeutet nicht nur einen den gesellschaftsrechtlichen Anteilsverhältnissen entsprechenden
    Stimmenanteil in der Haupt- bzw. Gesellschafterversammlung. Die Vorschrift bezieht sich ausdrücklich auch
    auf den Aufsichtsrat bzw. ein entsprechendes Überwachungsorgan. Hierauf ist auch im Rahmen der Einräu-
    mung von Mitbestimmungsrechten zu achten.
4. der Jahresabschluss und der Lagebericht entsprechend den für große Kapitalgesellschaften gel-
   tenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelgesetzbuches aufgestellt und geprüft werden.

Des Weiteren sollte das Unternehmen einen Überschuss für den Haushalt der Gemeinde erbringen
können (§ 116 KSVG); im Vordergrund muss jedoch immer die öffentliche Zweckerfüllung stehen.

- 10 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Unternehmensbegriff und Darstellung der möglichen Rechts- und Organisati-
onsformen kommunalwirtschaftlicher Betätigung

Der Unternehmensbegriff des KSVG ist weit gefasst. In der Rechtsform des privaten Rechts umfasst
er die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Aktiengesellschaft (AG) – welches die
beiden am häufigsten gewählten Formen kommunaler Unternehmen sind -, Personengesellschaften,
Genossenschaften, rechtsfähige Vereine sowie andere Vereinigungen in privatrechtlicher Form.
Daneben gilt auch der Eigenbetrieb als gemeindliches Unternehmen, allerdings in öffentlich-rechtlicher
Form.

Zur Erläuterung der wichtigsten Unternehmensformen nachfolgend ein kurzer Überblick:

Eigenbetriebe

Eigenbetriebe sind gemeindliche Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, die über organisa-
torische Selbständigkeit, eine eigene Wirtschaftsführung (Planung, Buchführung und Rechnungsle-
gung) sowie über eine eigene Personalwirtschaft verfügen. Sie gelten finanzwirtschaftlich als Sonder-
vermögen der Gemeinde und stellen eine öffentlich-rechtliche Organisationsform der wirtschaftlichen
Betätigung der Gemeinde dar, die auch an die Voraussetzungen des § 108 KSVG gebunden ist.
Organe sind die Werkleitung und der Werksausschuss.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts, an der
sich andere juristische oder natürliche Personen mit einer Kapitaleinlage beteiligen.
Sie gehört zur Gruppe der Kapitalgesellschaften. Als juristische Person ist die GmbH selbstständige
Trägerin von Rechten und Pflichten: Sie kann Eigentum erwerben, Verträge abschließen und vor
Gericht klagen und verklagt werden. Wie schon in der Bezeichnung zu erkennen, haftet die GmbH
grundsätzlich nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen, während die Gesellschafter mit sog. Einlagen an
dem in Stammanteile zerlegten Stammkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten
der GmbH zu haften.
Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Ein Auf-
sichtsrat muss nach dem Gesellschaftsrecht nicht zwingend aufgestellt werden, ist allerdings bei Ge-
sellschaften mit kommunaler Beteiligung aufgrund § 110 Abs. 1 Nr. 3 KSVG in der Regel vorhanden.

Diese Rechtsform kommt im kommunalen Bereich sehr häufig vor, da das GmbH-Recht den Gesell-
schaftern große Gestaltungsspielräume ermöglicht, z.B. bei der Ausgestaltung des Gesellschafterver-
trages.

Aktiengesellschaft (AG)

Aktiengesellschaften (AG) sind Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ein in Aktien zer-
legtes Grundkapital aufweisen. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit einem Teil des Grundkapitals
beteiligt, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Organe der Aktienge-
sellschaft sind der Vorstand, die Hauptversammlung und der Aufsichtsrat.
Im Gegensatz zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung sieht das Aktienrecht für Aktiengesellschaf-
ten umfangreiche Regelungen und Formvorschriften vor. Für ergänzende/individuelle Ausgestaltun-
gen des Vertragsverhältnisses der Aktionäre bleibt wenig Raum. Der Verselbständigungsgrad der
Gesellschaften gegenüber den Gesellschaftern ist sehr weitgehend.

Genossenschaften

Eine Genossenschaft (oder Kooperative) ist ein Zusammenschluss von natürlichen und juristischen
Personen (Personenvereinigung), die sich gemeinsam unternehmerisch betätigen (genossenschaftli-
cher Geschäftsbetrieb). Einzig relevant in Deutschland ist jedoch die Rechtsform der eingetragenen
Genossenschaft (eG).
Der Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder. Die
Mitglieder der eG haften nicht mit ihrem vollen Privatvermögen; eine Begrenzung der Haftung für getä-

                                                                                                     - 11 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

tigte Geschäfte der eG auf das Vermögen der eG ist möglich. Die Satzung der eG kann auch bestim-
men, dass im Falle einer Insolvenz gewisse Nachschusspflichten der Mitglieder bestehen.
Weiter ist zu erwähnen, dass eine eG Mitglied in einem Prüfungsverband sein muss.
Organe der Genossenschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.

Beteiligungsformen in der Gemeinde Kleinblittersdorf

Die Gemeinde Kleinblittersdorf führt einen Eigenbetrieb und ist außerdem an vier Gesellschaften
(mit beschränkter Haftung) sowie zwei Genossenschaften beteiligt.

An der ehemaligen Volksbank Dudweiler eG (im Jahr 2009 umfirmiert in Vereinigte Volksbank eG im
Regionalverband Saarbrücken) ist die Gemeinde Kleinblittersdorf Bankteilhaber mit 5 Anteilen à 50,00
€, gesamt also 250,00 €.

Außerdem ist die Gemeinde Kleinblittersdorf als Rechtsnachfolger der ehemals selbständigen Ge-
meinde Bliesransbach an der GBS Gemeinnützige Baugenossenschaft Saarland eG mit einem Anteil in
Höhe von 51,13 €, dies entspricht einer Quote 0,14 %, beteiligt.

Da die Beteiligungen an der ehemaligen Volksbank Dudweiler eG sowie an der Gemeinnützigen Saarlän-
dische Wohnungsbaugesellschaft mbH nur eine geringfügigen Größenordnung haben, wo die Gemeinde
weder ein besonderes Risiko trägt noch Einfluss auf die Gesellschaften nehmen kann, wurde im Rahmen
dieses Berichtes auf eine ausführliche Berichterstattung verzichtet.

Über die Berichtspflicht des § 115 KSVG hinaus wurden der Vollständigkeit halber auch alle Zweck-
verbände in den Bericht aufgenommen, an denen die Gemeinde beteiligt ist. Sie haben eine heraus-
ragende Bedeutung im öffentlich-rechtlichen Bereich kommunaler Zusammenarbeit. Eine kurze Defini-
tion auch hierzu:

Zweckverbände

Zweckverbände sind Körperschaften öffentlichen Rechts, die der gemeinsamen Wahrnehmung ein-
zelner, bestimmter kommunaler Aufgaben dienen. Sie finanzieren sich über die sogenannte Ver-
bandsumlage, die die einzelnen Mitglieder des Zweckverbandes zahlen.
Organe des Zweckverbandes sind der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung. Einzelhei-
ten ergeben sich aus dem Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KGG) vom 16. Dezember
1969, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Mai 1974.

- 12 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Rechtsgrundlagen und Allgemeines zur Beteiligungsberichterstattung

Die Gemeinde ist gemäß § 115 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) dazu
verpflichtet, jährlich einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unterneh-
men in einer privaten Rechtsform zu erstellen.

Aufnahme in den Beteiligungsbericht der Gemeinde Kleinblittersdorf fanden demnach alle Beteiligun-
gen, für die entsprechend der Berichtspflicht gilt:

-   Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts sowie
-   Eigenbetriebe.

Aufgabe des Beteiligungsberichts ist es, durch die Auflistung aller notwendigen Informationen über die
gemeindlichen Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen sowohl die Vermögensverhältnisse
der Gemeinde Kleinblittersdorf als auch die Strukturen der Unternehmen, an denen die Gemeinde
beteiligt ist, transparenter zu machen.

Der Beteiligungsbericht soll gem. § 115 Abs. 2 KSVG für jedes Unternehmen mindestens darstellen

    a) den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der
       Organe, die Beteiligungen des Unternehmens,
    b) die Erfüllung des öffentlichen Zwecks
    c) in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Fi-
       nanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

Für ein Unternehmen, an dem die Gemeinde mit nicht mehr als 25 % beteiligt ist, kann von der Dar-
stellung zu Buchstabe c abgesehen werden.

Jedem Einwohner und jeder Einwohnerin steht ein Einsichtsrecht zu.

                                                                                                     - 13 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Die Beteiligungen der Gemeinde Kleinblittersdorf im Über-
blick - Gesamtübersichten

Unternehmen in Privatrechtsform

                                     Gemeinde Kleinblittersdorf

             GWK
             • Gemeindewerke Kleinblittersdorf                  SWS-BG
    51%        GmbH & Co. KG                              49%
                                                                Stadtwerke Saarbrücken Beteili-
                                                                gungsgesellschaft mbH
             • Geschäftsführungsgesellschaft
               mbH

             Projektgesellschaft Thermal-                 30%   Regionalverband Saar-
             bad Rilchingen mbH                                 brücken
    50%
                                                          20%   LEG Saar mbH

             KOAS
    10%      Kommunale Abwassergesellschaft               90%   Landeshauptstadt Saar-
             Saarbrücken GmbH                                   brücken

             Saarbahn GmbH                                96%   SBS
    2%                                                          Stadtbahn Saar GmbH

                                                          2%    Gemeinde Heusweiler

             Gemeinnützige Baugenos-
             senschaft Saarland eG (GBS)
             nachrichtlich
             Anteil: 51,13 €

             Volksbank Dudweiler eG
             nachrichtlich
             Anteil: 250,00 €

- 14 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Eigenbetriebe und Zusammenschlüsse öffentlichen Rechts

                               Gemeinde Kleinblittersdorf

         Bäderbetrieb Kleinblittersdorf
  100%   Eigenbetrieb

         ZEK                                                ZKE
  51%    Zweckverband Entsorgung Kleinblit-     49%         Zentrale Kommunale Entsorgung
         tersdorf                                           Saarbrücken

         EVS                                                alle übrigen 51 saarländischen
         Entsorgungsverband Saar                            Städte und Gemeinden

         Zweckverband Elektronische                         alle übrigen 51 saarländischen
         Verwaltung für saarländische                       Städte und Gemeinden
         Kommunen (eGo Saar)

         Biosphärenzweckverband                             alle Städte, Gemeinden und
         Bliesgau                                           Kreise in der Biosphärenregion
                                                            sowie das Saarland

         Zweckverband Personennah-
         verkehr Saarbrücken
         nachrichtlich

         Zweckverband Personennah-
         verkehr Saarland
         nachrichtlich

                                                                                             - 15 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf                         GWK GmbH & Co. KG

Vorstellung der einzelnen Beteiligungen

Unternehmen in Privatrechtsform

GWK Gemeindewerke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG

Rathausstraße 15
66271 Kleinblittersdorf

Tel.: 06805/2008-901
Fax: 06805/2008-980
E-Mail: t.brach@gemeindewerke-kleinblittersdorf.de
www.kleinblittersdorf.de

Gründung der Gesellschaft

19.12.2003

Gesellschaftskapital und Gesellschafter

Stammkapital: 76.000 €

Gesellschafter (Kommanditisten):
Gemeinde Kleinblittersdorf                                   51 %            38.760 €
Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH          49 %            37.240 €

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Gesellschaft ist die Erbringung von Leistungen auf den Gebieten
- Wasser- und Energieversorgung
- kaufmännische und technische Dienstleistungen für die Gemeinde Kleinblittersdorf bzw. deren
   Unternehmen und Gesellschaften
- ÖPNV
- Abfall-/Wertstoffwirtschaft
- Bäderwirtschaft (Geschäftsbesorgung, Betriebsführung)
- Bewirtschaftung gemeindeeigener Immobilien
- Wohnland- und Gewerbeflächenerschließung, -verwaltung und –management
- Entsorgung, insbesondere Durchführung Abfall- und Abwasserbeseitigung
- Bau- und Betriebshof sowie Tiefbau für die Gemeinde Kleinblittersdorf bzw. deren Unternehmen
   und Gesellschaften.

Die Tätigkeit der Gesellschaft erstreckt sich dabei überwiegend auf das Gebiet der Gemeinde Klein-
blittersdorf. Die Gesellschaft hat eine Berechtigung zur Durchführung aller Maßnahmen und Geschäf-
te, durch die der Unternehmenszweck gefördert werden kann.

Besetzung der Organe

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der Gemeindewerke Kleinblittersdorf Geschäftsführungsgesellschaft
mbH als Komplementärin.
Sie wird vertreten durch Thomas Brach und Herbert Rauber.

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GWK GmbH & Co. KG                                      Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern, wovon der Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf
immer geborenes Mitglied und Aufsichtsratsvorsitzender ist. Vier weitere Mitglieder entsendet die
Gemeinde Kleinblittersdorf, die restlichen vier Sitze im Aufsichtsrat entfallen auf die Stadtwerke Saar-
brücken Beteiligungsgesellschaft.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2008 folgende Damen und Herren an:

Bürgermeister Stephan Strichertz als Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Erika Heit
Hans-Joachim Bähr
Reiner Braun
Wolfgang Bruckmann
Peter Edlinger
Stadtverordnete Astrid Hub
Stadtverordneter Gerhard Voelker
Stadtverordneter Harald Müller

Lage des Unternehmens

Geschäftsverlauf und Geschäftslage

Im Berichtsjahr ist der gesamte Wasserverkauf gegenüber dem Vorjahr um 12.890 m³ auf 530.331 m³
zurückgegangen. Hierzu die nachstehende Statistik über die Entwicklung des „Wasserverkaufes in
m³“ und des „Verbrauchs in m³/Person/Jahr“.

   Einwohnerzahl                             Wasserverkauf in m³                             Verbrauch in
   Stand     Anzahl        Haushalte        Großab-      jahres-            Differenz         m³/Person/
                                            nehmer      bezogen            zum Vorjahr           Jahr
31.12.2003     12.745        495.923         113.397     609.320                                38,91
31.12.2004     12.695        476.566         103.590     580.156             -29.164            37,54
31.12.2005     12.689        467.658         102.823     570.481              -9.675            36,86
31.12.2006     12.931        463.504         103.089     566.593              -3.888            35,84
31.12.2007     12.837        445.819          97.402     543.221             -23.372            34,73
31.12.2008     12.638        439.556          90.775     530.331             -12.890            34,78

Durch die zum 01.01.2008 vorgenommene Erhöhung des Wasserpreises sowie durch die Steigerung
des Stromabsatzes und die dadurch erreichten Umsatzerlöse kann das Berichtsjahr 2008 laut Bilanz
zum 31.12.2008 mit einem Jahresgewinn in Höhe von 158.081,08 abschließen.

Im Berichtsjahr selbst wurden rd. 505.700 € investiert. Davon betreffen rd. 37.100 € die Herstellung
von 10 neuen und 13 erneuerten Hausanschlüssen, rd. 391.000 € die Erneuerung der Filteranlage im
Hochbehälter Kappelberg, rd. 68.020 € die Leitungsneuverlegungen und Leitungserneuerungen, rd.
7.250 € die Anschaffung von Werkzeugen und Geräten, Wasserzählern sowie von Betriebs- und Ge-
schäftsausstattungen und rd. 2.340 € Kosten im Rahmen der Anschaffung erforderlicher neuer Soft-
ware für den Bereich „Stromvertrieb“. Über diese Anlagenzugänge hinaus sind keine wesentlichen
Veränderungen im Bestand, in der Leistungsfähigkeit und im Ausnutzungsgrad der Betriebsanlagen
eingetreten.

Zum 31.12.2008 bestehen 4 Anlagen im Bau in Höhe von rd. 688.840 €.

Im Bereich des Tätigkeitsfeldes „Stromvertrieb“ konnte die Kundenzahl zum 31.12.2008 auf 584 er-
höht werden (Jahr 2007 rund 492 Verträge). Im Jahr 2008 wurde eine Menge von 2.136.960 kWh an
Lastprofilkunden (Haushalt und Gewerbe) verkauft. Zum 01.04.2009 wird die Kundenzahl in diesem
Segment 797 betragen. Einer der Neukunden ab dem 01.01.2009 ist die Gemeinde Wadgassen mit
einem Jahresverbrauch von rd. 400.000 kWh.
Seit dem 01.01.2007 ist die GWK auch Stromlieferant für die eigenen Förderungs-, Speicherungs- und
Verteilungsanlagen (Bezugsmenge 2008 rd. 651.000 kWh).

                                                                                                      - 17 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf                                   GWK GmbH & Co. KG

Das Eigenkapital hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:

                              Stand               Zugang               Entnahmen (E)/            Stand
                           31.12.2007              EUR                Umbuchungen (U)          31.12.2008
                               EUR                                         EUR                    EUR
Kapitalanteile              269.393,51             159.318,55     E      161.161,87            267.550,19
Rücklage                  1.836.146,29                   0,00                  0,00          1.836.146,29
Jahresüberschuss            154.311,37             158.081,08     E      154.311,37            158.081,08
                          2.259.851,17             317.399,63     E      315.473,24          2.261.777,56

Die Kapital- und Finanzstruktur entwickelte sich wie folgt:

                                                                                2008             2007
Eigenkapital in % der Bilanzsumme                                              44,5 %           44,5 %
Verhältnis Eigenkapital zu langfristigem Fremdkapital                          1 : 0,88         1 : 0,90

Die Rückstellungen betrugen am Ende des Jahres 155.011 €. Auf die Auflistung im Anhang wird ver-
wiesen.

Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickelt:

                                                                2008                         2007
                                                                 EUR                          EUR
a) Wasserverkauf                                                1.079.950,24                 1.059.081,76
b) Stromverkauf                                                   462.580,74                   377.986,76
c) Auflösung der Ertragszuschüsse                                  34.349,17                    38.429,54
d) Installationen und Materialverkäufe                             21.731,62                    20.423,56
                                                                1.598.611,77                 1.495.921,62

Personal

Im Berichtsjahr sind Personalkosten in Höhe von 442.883,56 € angefallen. Eine Steigerung der Per-
sonalkosten gegenüber dem Vorjahr ergibt sich insbesondere aus der tariflichen Entgeltsteigerung im
Jahr 2008 um 5,1 %.
Zum 31.12.2008 beschäftigte die Gesellschaft unverändert 6 Mitarbeiter.

Für den Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf wird neben der kaufmännischen Geschäftsbesor-
gung auch das Verfahren zur Veranlassung des Kurzschließens von Grundstücksentwässerungen in
der Gemeinde Kleinblittersdorf durch die GWK sowie weitere Dienstleistungen wahrgenommen.

Risikoberichterstattung

Zur Risikoeinschätzung ist nach den Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im
Unternehmensbereich (KonTraG) ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten. Die konkrete Aus-
gestaltung ist vom jeweiligen Unternehmen abhängig und wird nicht gesondert im Gesetz geregelt.
Der Aufbau dieses Systems wird derzeit weiter forciert.

Bisher erfasst wurden insbesondere die Bereiche: Sicherung der Trinkwasserversorgung, Kontrolle
der Wasserqualität, Feststellung der Wasserverluste, Objektschutz, Organisation des Bereitschafts-
dienstes in Notfällen, Feststellung und Kontrolle der Fördermengen und Einhaltung der Ansätze des
Wirtschaftsplanes.
Mit diesem Überwachungs- und Steuerungsinstrumentarium werden nicht nur bestehende, sondern
auch zukünftige Gefährdungsrisiken erkannt, analysiert und Gegensteuerungsmaßnahmen eingeleitet.
Gleichermaßen wird damit auch die Berichtsfunktion innerhalb des Unternehmens ebenso festge-
schrieben wie die Information des Aufsichtsrates und der Gesellschafter.

18
GWK GmbH & Co. KG                                    Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Durch den Bericht der Geschäftsführung wurden der Aufsichtsrat und die Gesellschafter in den jewei-
ligen Sitzungen über einzelne Risiken informiert.

Ein wichtiger Baustein in diesem Risikofrüherkennungssystem ist das im Jahr 2004 erstellte Sanie-
rungskonzept, das mit dem Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken abgestimmt wurde
und jährlich fortgeschrieben wird. In diesem Konzept wurden und werden alle erkennbaren erforderli-
chen Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung in der Gemeinde Kleinblittersdorf erfasst
und entsprechend der dort festgelegten Prioritäten abgearbeitet. Das Konzept ist auch Grundlage für
die jährliche Erstellung des Wirtschaftsplanes.

Vorausschau

Durch die Anpassung des Wasserpreises und insbesondere der verbrauchsunabhängigen Zählerprei-
se zum 01.01.2009 soll eine ausreichende Erzielung an Deckungsbeiträgen auch in 2009 erreicht
werden.

Die Maßnahme „Erneuerung der Filteranlage im Hochbehälter Kappelberg“ konnte durch die Inbe-
triebnahme Anfang Februar 2009 abgeschlossen werden. Durch die Realisierung dieser Maßnahme
konnte ein weiterer Schritt zur Sicherung der Trinkwasserversorgung und der nach der Trinkwasser-
verordnung geforderten Wasserqualität in der Gemeinde Kleinblittersdorf erreicht werden.

Der Vermögens- und Finanzplan für 2009 sieht Darlehenstilgungen von 36.435 € und Investitionen
von 467.000 € vor. Die vorgesehenen Investitionen können neben den erwirtschafteten Abschreibun-
gen und dem Einsatz von Eigenmitteln nur durch eine Kreditaufnahme finanziert werden. Für 2009
sind im Wesentlichen Mittel für Gewinnungs- und Speicherungsanlagen (95.000 €), Verteilungsanla-
gen (313.000 € ), die Erstellung von Hausanschlüssen (30.000 €) sowie für die Beschaffung von
Werkzeugen, Geräten, Betriebs- und Geschäftsausstattungen, Betriebsfahrzeugen und Wasserzäh-
lern (28.500 €) eingestellt.

Nach wie vor ist wegen des Alters der Versorgungsleitungen auch in den kommenden Jahren mit
Rohrbrüchen an Hauptversorgungsleitungen und Hausanschlüssen besonders in den kälteren Jah-
reszeiten zu rechnen.
Durch die Erneuerung von Hauptversorgungsleitungen im Zuge von gemeinsamen Straßen- bzw.
Kanalbaumaßnahmen sowie durch die Erneuerung von Hausanschlüssen soll auch zukünftig dieser
Situation entgegengewirkt werden.

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der GWK wird wie in den Vorjahren in der Abarbeitung des festgestell-
ten Investitions- und Sanierungsbedarfs liegen.

Wesentliche Verträge

-   Kooperationsvertrag zwischen Gemeinde Kleinblittersdorf und SWS-BG Saarbrücken
-   Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Gemeinde Kleinblittersdorf und den GWK
-   Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen dem Zweckverband Entsorgung Kleinblittersdorf (ZEK)
    und den GWK

Beteiligungen an anderen Gesellschaften

keine

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Göken, Pollack, Partner SüdWest GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, St. Wendel

                                                                                                    - 19 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf                         GWK GmbH & Co. KG

Unternehmensdaten

Bilanz

AKTIVA                                          31.12.2008    31.12.2007     Abw.    Abw. in %
                                                     TEUR          TEUR    absolut
Immaterielles Vermögen                                  11            14        -3          -21
Sachanlagen                                          3.929         3.656      273             7
Finanzanlagen                                            0             0         0            0
ANLAGEVERMÖGEN                                       3.940         3.670      270             7
Vorräte                                                 31            32        -1           -3
Forderungen u. sonstige Vermö-
gensgegenstände                                         494         758       -264          -35
Flüssige Mittel                                         618         612          6            1
UMLAUFVERMÖGEN                                        1.143       1.402       -259          -18
RAP                                                       5           7         -2          -29
BILANZSUMME                                           5.088       5.079          9            0

PASSIVA                                         31.12.2008    31.12.2007     Abw.    Abw. in %
                                                     TEUR          TEUR    absolut
Gezeichnetes Kapital                                   268           270        -2           -1
Rücklagen                                            1.836         1.836         0            0
Gewinn-/Verlustvortrag                                   0             0         0            0
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag                          158           154         4            3
EIGENKAPITAL                                         2.262         2.260         2            0
Sonderposten                                           331           368       -37          -10
Rückstellungen                                         185           204       -19           -9
Verbindlichkeiten                                    2.310         2.247        63            3
-   kurzfristig                                        315           214      101            47
-   langfristig                                      1.995         2.033       -38           -2
FREMDKAPITAL                                         2.495         2.451        44            2
RAP                                                      0             0         0            0
BILANZSUMME                                          5.088         5.079         9            0

Gewinn- und Verlustrechnung                     31.12.2008    31.12.2007     Abw.    Abw. in %
                                                     TEUR          TEUR    absolut
Umsatzerlöse                                         1.599         1.496      103            7
Bestandsveränderungen                                    0             0         0           0
Aktivierte Eigenleistungen                              71             7        64         914
Sonstige betriebl. Erträge                              98           121       -23         -19
Gesamtleistung                                       1.768         1.624      144            9
Materialaufwand                                        678           567      111           20
Personalaufwand                                        443           415        28           7
Abschreibungen                                         209           229       -20          -9
Sonstiger betriebl. Aufwand                            139           130         9           7
Sonstige Steuern                                        48            38        10          26
Betriebsergebnis                                       251           245         6           2
Finanzergebnis                                         -93           -91        -2           2
Neutrales Ergebnis                                       0             0         0           0
Ertragssteuern                                           0             0         0           0
Jahresergebnis                                         158           154         4           3

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GWK Geschäftsführungsgesellschaft mbH                  Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

GWK Gemeindewerke Kleinblittersdorf
Geschäftsführungsgesellschaft mbH

Rathausstraße 15
66271 Kleinblittersdorf

Tel.: 06805/2008-901
Fax: 06805/2008-980
E-Mail: t.brach@gemeindewerke-kleinblittersdorf.de
www.kleinblittersdorf.de

Gründung der Gesellschaft

19.12.2003

Gesellschaftskapital und Gesellschafter

Stammkapital: 25.000 €

Gesellschafter:
Gemeinde Kleinblittersdorf                                        51 %              12.750 €
Stadtwerke Saarbrücken Beteiligungsgesellschaft mbH               49 %              12.250 €

Gegenstand des Unternehmens

Zweck der Gesellschaft ist die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Gemeinde-
werke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG.

Besetzung der Organe

Geschäftsführung

Thomas Brach
Herbert Rauber

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus 9 Mitgliedern, wovon der Bürgermeister der Gemeinde Kleinblittersdorf
immer geborenes Mitglied und Aufsichtsratsvorsitzender ist. Vier weitere Mitglieder entsendet die
Gemeinde Kleinblittersdorf, die restlichen vier Sitze im Aufsichtsrat entfallen auf die Stadtwerke Saar-
brücken Beteiligungsgesellschaft.
Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2008 folgende Damen und Herren an:

Bürgermeister Stephan Strichertz als Aufsichtsratsvorsitzender
Dr. Erika Heit
Hans-Joachim Bähr
Reiner Braun
Wolfgang Bruckmann
Peter Edlinger
Stadtverordnete Astrid Hub
Stadtverordneter Gerhard Voelker
Stadtverordneter Harald Müller

                                                                                                      - 21 -
Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf         GWK Geschäftsführungsgesellschaft mbH

Lagebericht

Die wirtschaftlichen Daten zur Geschäftsentwicklung 2008 im Überblick:

Bilanzsumme zum 31.12.2008                                                       29.823,08 €
Umlaufvermögen                                                                   29.823,08 €
Eigenkapital                                                                     28.207,28 €
Rückstellungen                                                                    1.094,76 €
Verbindlichkeiten                                                                   521,04 €

Sonstige betriebl. Erträge                                                             0,00 €
Sonstiger betriebl. Aufwand                                                          -73,60 €
Erträge aus Haftungsvergütung                                                        750,00 €
Zinserträge                                                                          698,46 €
Zinsaufwand                                                                           -8,64 €
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit                                       1.366,22 €
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag                                                -807,00 €
Jahresüberschuss                                                                     559,22 €

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten die Nebenkosten aus dem Geldverkehr.
Bei den Erträgen aus Haftungsvergütung handelt es sich um die Haftungsvergütung, welche die Ge-
meindewerke Kleinblittersdorf GmbH & Co. KG der Gesellschaft für das Berichtsjahr schuldet.
Die Zinserträge resultieren aus den Zinsen der Festgeldanlage der Stammeinlage und aus Beteiligun-
gen.
Die Höhe der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag beträgt 807,00 Euro.

Der Jahresüberschuss 2008 von 559,22 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Göken, Pollack, Partner SüdWest GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, St. Wendel

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GWK Geschäftsführungsgesellschaft mbH                Beteiligungsbericht 2008 der Gemeinde Kleinblittersdorf

Unternehmensdaten

AKTIVA                                  31.12.2008        31.12.2007             Abw.        Abw. in %
                                             TEUR              TEUR            absolut
Immaterielles Vermögen                           0                 0                 0                  0
Sachanlagen                                      0                 0                 0                  0
Finanzanlagen                                    0                 0                 0                  0
ANLAGEVERMÖGEN                                   0                 0                 0                  0
Vorräte                                          0                 0                 0                  0
Forderungen u. sonstige Vermö-                   3                 3                 0                  0
gensgegenstände
Flüssige Mittel                                26                   26                0                 0
UMLAUFVERMÖGEN                                 29                   29                0                 0
RAP                                                                  0                0                 0
BILANZSUMME                                    29                   29                0                 0

PASSIVA                                 31.12.2008        31.12.2007            Abw.         Abw. in %
                                             TEUR              TEUR           Absolut
Gezeichnetes Kapital                            25                25                0                   0
Rücklagen                                        0                 0                0                   0
Gewinn-/Verlustvortrag                           2                 2                0                   0
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag                    1                 1                0                   0
EIGENKAPITAL                                    28                28                0                   0
Sonderposten                                     0                 0                0                   0
Rückstellungen                                   1                 1                0                   0
Verbindlichkeiten                                0                 0                0                   0
-   kurzfristig                                                                     0                   0
-   langfristig                                                                     0                   0
FREMDKAPITAL                                    1                    1              0                   0
RAP                                             0                    0              0                   0
BILANZSUMME                                    29                   29              0                   0

Gewinn- und Verlustrechnung             31.12.2008        31.12.2007            Abw.         Abw. in %
                                             TEUR              TEUR           Absolut
Umsatzerlöse                                     2                 1                1                100
Bestandsveränderungen                            0                 0                0                  0
Aktivierte Eigenleistungen                       0                 0                0                  0
Sonstige betriebl. Erträge                       0                 1               -1               -100
Gesamtleistung                                   2                 2                0                  0
Materialaufwand                                  0                 0                0                  0
Personalaufwand                                  0                 0                0                  0
Abschreibungen                                   0                 0                0                  0
Sonstiger betriebl. Aufwand                      0                 0                0                  0
Sonstige Steuern                                 0                 0                0                  0
Betriebsergebnis                                 2                 2                0                  0
Finanzergebnis                                   0                 0                0                  0
Neutrales Ergebnis                               0                 0                0                  0
Ertragssteuern                                   1                 1                0                  0
Jahresergebnis                                   1                 1                0                  0

                                                                                                    - 23 -
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