AMTSBLATT der Stadt Mühlhausen/Thüringen - Mühlhausen
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POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte AMTSBLATT der Stadt Mühlhausen/Thüringen 30. Jahrgang Mittwoch, den 20. Januar 2021 Nummer 1 Unserer Innenstadt eine Zukunft geben Liebe Mühlhäuserinnen, liebe Mühlhäuser, Mühlhausen. Deshalb müssen wir die Innenstadt neu denken. Gerade nach Corona muss es uns gelingen, dass die In- die Corona-Pandemie hat nahezu alle Bereiche unseres Lebens nenstadt wieder der wirtschaftliche und vor allem soziale Treff- erfasst. Besonders betroffen sind die Gastronomie und der Ein- punkt der Menschen wird - ein Ort des Austauschs, der Begeg- zelhandel - jene Bereiche, die traditionell für die Lebendigkeit nung und des Erlebens. unserer Innenstädte stehen. Um das zu erreichen, werden wir - wie auch schon vor Corona Jedoch haben bereits vor und unabhängig von dieser Pandemie - möglichst viel Kultur in unsere Innenstadt holen. Auch mehr Veränderungen begonnen, die sich nun rasant beschleunigen: Dienstleistungen und Handwerker möchten wir in die Innen- Kunden kaufen immer mehr im In- stadt bringen und damit die Men- ternet ein. Dabei gibt es in unserer schen, die sie in Anspruch nehmen Einkaufsinnenstadt ein breit ge- und dann auch durch die Läden fächertes Warenangebot und viele bummeln. Sogenannte Pop-Up- Dienstleistungen bequem erreich- Stores - also vorübergehend genutz- bar und auch zu günstigen Preisen. te Geschäfte - sind ein Mittel für Vielfalt in der Stadt. Diese könnten Die Auswirkungen auf die Innen- für Existenzgründer zu günstigen städte sind fatal: Bundesweit über- Konditionen angeboten werden. legen derzeit ungefähr die Hälfte aller Einzelhändler, ihr Geschäft Nicht mehr genutzte Geschäfte in aufzugeben. Modeketten wie Adler den Seitenstraßen sollten in barrie- oder Gerry Weber sind insolvent; refreie Wohnungen umgebaut wer- alteingesessene, inhabergeführte den. Bei dieser Umgestaltung ist die Geschäfte schließen für immer, weil Foto: Stadtverwaltung enge Kooperation mit Akteuren sich keine Nachfolger finden. Große vor Ort, für die die Entwicklung Ketten, wie H&M, ziehen sich zurück und setzen ebenfalls ver- der Stadt und nicht allein die Rendite im Vordergrund steht, stärkt auf das Online-Geschäft. wichtig. Als Stadt bemühen wir uns zudem um Fördermittel für einen Citymanager, der sich primär mit der Belebung von Leer- Die Stadtverwaltung hat rasch reagiert und ihren Handlungs- ständen beschäftigt. spielraum genutzt: • die Sondernutzungsgebühren wurden auf null reduziert Ein wünschenswertes Ziel ist auch, Einzelhändler bei der Ent- • der Online-Marktplatz www.mhl-marktplatz.de - ein bundes- wicklung von Ladenkonzepten zu unterstützen. Diese sollten weit beispielhaftes Projekt - wurde und wird ausgeweitet über den reinen Verkauf von Waren hinausgehen und mehrere • digitale 360-Grad-Rundgänge für Geschäfte wurden geför- Bedürfnisse ansprechen, beispielsweise Unterhaltung und Erleb- dert nisse. Dafür gilt es ein Bewusstsein zu schaffen und Kontakt zu • kostenloses W-LAN - das Free Wifi Mühlhausen - für die In- Experten zu vermitteln, wie beim Thüringer Zentrum für Exis- nenstadt wurde freigeschaltet tenzgründungen und Unternehmertum (ThEx). • alle Gewerbetreibenden wurden durch das Stadtmarketing und die Wirtschaftsförderung angesprochen Wir sind dankbar, mit unserer Innenstadtinitiative „Zurück in die Mitte“ einen engagierten Partner an unserer Seite zu haben. Entscheidend ist jetzt aber vor allem, dass die Unterstützungen Denn eines ist klar: Nur gemeinsam können wir die Innenstadt der Bundesregierung - zum Beispiel die November- und Dezem- lebendig halten - und zwar auch gemeinsam mit Ihnen als Mühl- berhilfen - zügig und unbürokratisch an die Einzelhändler häuserinnen und Mühlhäuser. und Gastronomen ausgezahlt werden. Es geht ums Überleben! Bund und Land müssen aber noch mehr tun. Vor Jahren wur- Bitte informieren Sie sich bei den Internethändler wie Zalando in Erfurt oder Amazon in Bad den Händlern und kaufen Sie Hersfeld üppig gefördert. Heute kann man sagen: auf Kosten der in Ihrer Stadt ein. So helfen Sie Innenstädte. Deshalb muss ein Förderprogramm für die In- mit, dass unsere schöne nenstädte aufgelegt werden, so wie es der Deutsche Städtetag Innenstadt weiterhin so bunt fordert. und attraktiv bleibt. Ausnahmslos alle Kommunen sind von der Einzelhandelskrise Herzlichst betroffen: klassische Einkaufsstädte wie Essen und Mannheim, Dr. Johannes Bruns Beate Sill insbesondere aber auch die mittleren Städte und leider auch Oberbürgermeister Bürgermeisterin
Seite - 2 - 1/2021 1.3.2 Gemarkung Dachrieden Flur 5 Flurstück Nr. 107/1 1.3.3 Gemarkung Grabe Flur 5 Flurstück Nr. 656/198 Flur 6 Flurstücke Nr. 55, 61, 62, 65, 67, 68, 69, 70, 71, 74, 77, Veröffentlichung einer Eilentscheidung 78, 80, 82, 83, 84/1, 86, 346, 348/1, 364/72, 367/73, 376/84, des Oberbürgermeisters 379/85, 427/79, 428/79, 429/72, 430/72, 437/81, 438/81, 439/54, 440/54, 441/75, 442/76 Wie bereits auf der Homepage www.muehlhausen.de amtlich be- 1.3.4 Gemarkung Reiser kanntgemacht: Flur 1 Flurstücke Nr. 243, 244/75, 245 Am 16.12.2020 hat der Oberbürgermeister folgende Eilentschei- Flur 6 Flurstücke Nr. 34/5, 34/7, 34/8, 36/1, 37/1, 38, 41, 227/1, dung getroffen: 242/3, 271/42, 273/44, 285/43, 286/43, 316/40, 317/40, 1.3.5 Gemarkung Mühlhausen In der Haushaltsstelle 2 6150001 981000 - Rückzahlung Flur 14 Flurstück Nr. 10 von Zuschüssen - genehmigte ich außerplanmäßige Mittel in Höhe von 79.445,00 € für die Rückzahlung von Zuschüssen Das Flurbereinigungsgebiet Mühlhausen-Nord hat nunmehr im Bereich Stadtsanierung - Sanierung Altstadt. Die Deckung eine Größe von 975 ha. der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgte in gleicher Höhe aus - Mehreinnahmen des Vermögenshaushaltes in der Haushaltsstel- 2. Anordnung der Flurbereinigung le 2 8800001 340000 Verkaufserlösen in Höhe von 79.445,00 €. Für die zugezogenen Flurstücke wird die Flurbereinigung ange- ordnet. i.V. Sill Dr. Bruns 3. Teilnehmergemeinschaft Oberbürgermeister Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet zugezogenen Grundstücke, die Erbbauberechtigten sowie die Gebäude- und Anlageneigentümer sind Mitglieder der mit dem Flurbereini- Änderungsbeschluss Nr. 1, Flurbereini- gungsbeschluss vom 20. Dezember 2016 entstandenen „Teilneh- gungsverfahren Mühlhausen-Nord mergemeinschaft der Flurbereinigung Mühlhausen-Nord“. Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinforma- 4. Beteiligte tion Am Flurbereinigungsverfahren sind beteiligt (Beteiligte): Hohenwindenstraße 13a - als Teilnehmer 99086 Erfurt, 14.12.2020 die Eigentümer und die Erbbauberechtigten der zum Flurberei- Flurbereinigungsbereich Gotha nigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die Eigentümer Flurbereinigungsverfahren Mühlhausen-Nord von selbständigem Gebäude- und Anlageneigentum; Az.: 1-3-0629 - als Nebenbeteiligte insbesondere a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirken Änderungsbeschluss Nr. 1 Grundstücke vom Flurbereinigungsverfahren betroffen wer- 1. Änderung des Flurbereinigungsgebietes Mühlhau- den; sen-Nord b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für Nach § 8 Abs. 1 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten oder de- Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. ren Grenzen geändert werden; 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Flurbe- Dezember 2008 (BGBl. S. 2835), wird das mit Beschluss des reinigungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses be- Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha (jetzt einflusst oder von ihm beeinflusst wird; Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinforma- d) Inhaber von Rechten an den zu dem Flurbereinigungsge- tion, Flurbereinigungsbereich Gotha) vom 20. Dezember 2016, biet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Az. 1-3-0629, festgestellte Flurbereinigungsgebiet Mühlhausen- Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder Nord wie folgt geringfügig geändert: zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Be- nutzung solcher Grundstücke beschränken; 1.1 Es wird klargestellt, dass die folgenden Flurstücke nicht Be- e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55 FlurbG standteil des Flurbereinigungsgebietes sind: bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes; 1.1.1 Gemarkung Ammern f) Eigentümer von nicht zum Flurbereinigungsgebiet gehö- Flur 7 Flurstücke Nr. 75, 79, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 94, 95, 96, 97, renden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhal- 100, 101, 109, 175, tungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird oder die zur 177/1, 209, 227, 229, 230, 231, 266/76, 270/108, 271/108, Errichtung fester Grenzzeichen an der Grenze des Flurberei- 272/108, 273/108, 274/108, 275/108, 294/105, 296/103, nigungsgebietes mitzuwirken haben. 297/103, 298/103, 299/99, 300/99, 301/99, 302/99, 303/99, 304/80, 305/80, 306/80, 333/78, 334/78, 335/78, 336/78, 5. Anmeldung von Rechten 337/98, 338/98, 339/98, 340/98, 348/76, 349/76, 350/77, Die Beteiligten werden aufgefordert, Rechte, die aus dem Grund- 351/77, 377/102, 378/102, 383/104, 384/104, 385/104, 386/104, buch nicht ersichtlich sind, aber zur Beteiligung am Flurbereini- 393/105, 394/106 gungsverfahren berechtigen, innerhalb von drei Monaten nach 1.1.2 Gemarkung Grabe Bekanntgabe dieses Beschlusses beim Thüringer Landesamt für Flur 6 Flurstück Nr. 655/465 Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG), Flurbereini- gungsbereich Gotha, Hans-C.-Wirz-Straße 2 in 99867 Gotha, an- 1.2 Aus dem Flurbereinigungsgebiet werden ausgeschlossen: zumelden. Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemel- 1.2.1 Gemarkung Ammern det, so kann die Flurbereinigungsbehörde (TLBG) die bisherigen Flur 5 Flurstück Nr. 212 Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen. Der Inhaber 1.2.2 Gemarkung Mühlhausen eines o.a. Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung Flur 14 Flurstücke Nr. 19, 33, 130 eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie Flur 21 Flurstücke Nr. 1/1, 2/1, 3/1, 66/1, 67/1, 105/1, 113/1, 114/1 der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Flur 22 Flurstücke Nr. 55/1, 61/2, 62/1, 62/3, 63/2, 63/4, 64/3, Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist. 64/5, 65/1 Flur 24 Flurstücke Nr. 17/1, 18/1, 19/1, 20/1, 21/1, 22/1, 110/1, 6. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnut- 111/1 zung Nach § 34 FlurbG ist von der Bekanntgabe dieses Beschlusses 1.3 Zum Flurbereinigungsgebiet werden zugezogen: ab bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungsplanes in fol- 1.3.1 Gemarkung Ammern genden Fällen die Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde Flur 7 Flurstücke Nr. 1, 2, 3, 75/2, 143/135, 300/3 erforderlich:
Seite - 3 - 1/2021 a) wenn die Nutzungsart der Grundstücke im Flurbereinigungs- Zu Ziffer 1.3.2 gebiet geändert werden soll; dies gilt nicht für Änderungen, Das Flurstück 107/1 in der Flur 5 der Gemarkung Dachrieden die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören; liegt mitten im Flurbereinigungs-gebiet. Es wurde im Flurberei- b) wenn Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangter- nigungsbeschluss vom 20. Dezember 2016 versehentlich verges- rassen und ähnliche Anlagen errichtet, hergestellt, wesent- sen mit aufzuführen. lich verändert oder beseitigt werden sollen; Zu Ziffer 1.3.3 c) wenn Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstö- Das Flurstück 656/198 in der Flur 5 der Gemarkung Grabe liegt cke, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze besei- am Rand des Flurbereinigungsgebietes. Es wurde im Flurbe- tigt werden sollen. Die Beseitigung ist nur in Ausnahmefällen reinigungsbeschluss versehentlich vergessen mit aufzuführen. möglich, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Durch die Zuziehung des Flurstückes 656/198 verläuft die Ver- Naturschutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträch- fahrensgrenze jetzt mit den benachbarten Flurstücken 659/199, tigt werden; 655/465, 653/192, 651/191 und 466 gleichmäßig entlang der Sind entgegen den Absätzen a) und b) Änderungen vorgenom- Bundesstraße B 249 von Görmar nach Grabe. Die Wiederher- men, Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so können sie stellung der Verfahrensgrenze ist somit einfacher (da entlang der im Verfahren unberücksichtigt bleiben; die Flurbereinigungs- Bundesstraße) und kostengünstiger (da weniger Grenzpunkte) behörde kann den früheren Zustand gemäß § 137 FlurbG wie- durchführbar. derherstellen lassen, wenn dies der Flurbereinigung dienlich ist. Die unter Ziffer 1.3.3 aufgeführten Grundstücke in der Flur 6 Sind Eingriffe entgegen dem Absatz c) vorgenommen worden, so der Gemarkung Grabe liegen in einem Areal, welches wegen der muss die Flurbereinigungs-behörde Ersatzpflanzungen anord- geplanten Entwicklung von Ackerbrachen als Lebensraum für nen. den Feldhamster (Maßnahme A 7 der Planfeststellung der Orts- Wer den Vorschriften zu Buchstabe b), c) zuwiderhandelt, be- umfahrung Mühlhausen) von besonderer Bedeutung ist. Nach geht nach § 154 FlurbG eine Ordnungswidrigkeit, die mit Geld- vorgesehenem gezielten Flächenerwerb hat in diesem Bereich buße geahndet werden kann. die landwirtschaftliche Nutzung unter ökologischen Aspekten zu erfolgen. Das Grund-eigentum ist neu zu ordnen und die Be- 7. Auslegung des Beschlusses mit Gründen wirtschaftungsauflagen sind im Flurbereinigungsplan zu regeln. Je eine mit Gründen versehene Ausfertigung dieses Beschlusses Zudem wurden in diesem Bewirtschaftungsblock bereits Land- liegt zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Be- verzichte zur Senkung des Landabzugs nach § 88 Nr. 4 FlurbG kanntmachung für die Flurbereinigungsgemeinden vorbereitet. - Mühlhausen in der Stadtverwaltung Mühlhausen, Ratsstraße Zu Ziffer 1.3.4 19, 99974 Mühlhausen Die unter dieser Ziffer aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung - Unstruttal in der Gemeindeverwaltung Unstruttal, Herren- Reiser Flur 6 gehören zur Randlage eines Gewerbestandorts. Für straße 43, 99974 Unstruttal OT Ammern die in beiden Fluren genannten Grundstücke werden Bereiche und für die angrenzenden Gemeinde im Zuge des Bauvorhabens B 247 n dauerhaft oder während der - Körner in der Stadtverwaltung Nottertal-Heilinger Höhen, Bauphase vorübergehend durch den Unternehmensträger in An- Markt 1, 99994 Nottertal-Heilinger Höhen OT Schlotheim spruch genommen. Die Hinzuziehung ist zur Besitz- und Eigen- während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten tumsregelung zwingend erforderlich. aus. Zu Ziffer 1.3.5 Das Flurstück 10 in der Flur 14 der Gemarkung Mühlhausen Gründe liegt am Rand des Flurbereinigungsgebietes. Bisher verläuft die Die Änderungen sind aus folgenden Gründen notwendig: Verfahrensgrenze in diesem Bereich durch den Acker und zer- Zu Ziffer 1.1.1 schneidet ihn. Durch die Zuziehung des Flurstückes 10 stellt die Die unter Ziffer 1.1.1 genannten Flurstücke in der Gemarkung Verfahrensgrenze gleich-zeitig die Nutzungsartengrenze zwi- Ammern wurden im Flurbereinigungsbeschluss vom 20. Dezem- schen dem südlich außerhalb liegenden bebauten Bereich und ber 2016 doppelt aufgelistet: Zum einen in der Flur 1 und zum dem nördlich innerhalb des Flurbereinigungsgebietes liegenden anderen in der Flur 7. Richtig ist die Auflistung in der Flur 1. Aus landwirtschaftlichen Bereich dar. Ein Vorteil ist, dass der Acker diesem Grund erfolgt eine Klarstellung dahingehend, dass die nicht mehr zerschnitten und dann insgesamt neu geordnet wer- Flurstücke in der Flur 7 nicht Bestandteil des Flurbereinigungs- den kann. beschlusses und gemäß § 132 FlurbG zu streichen sind. Da die Flächenänderung im Verhältnis zur Größe des bisherigen Zu Ziffer 1.1.2 Verfahrensgebietes unbedeutend ist, sind die Änderungen des Das unter Ziffer 1.1.2 genannte Flurstück 655/465 in der Gemar- Verfahrensgebietes als geringfügig nach § 8 Abs. 1 FlurbG ein- kung Grabe ist im Flurbereinigungsbeschluss sowohl in der Flur zustufen. 5 als auch in der Flur 6 aufgeführt. In der Flur 6 existiert jedoch Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Mühlhausen-Nord kein Flurstück 655/465, sondern nur in der Flur 5. Aus diesem hat der geplanten Änderung des Verfahrensgebietes am 27. Ok- Grund erfolgt eine Klarstellung dahingehend, dass das Flurstück tober 2020 und der Unternehmensträger hat am 24. November 655/465 in der Flur 6 nicht Bestandteil des Flurbereinigungsbe- 2020 zugestimmt. Damit sind die Voraussetzungen zum Erlass schlusses und gemäß § 132 FlurbG zu streichen ist. eines Änderungsbeschlusses nach § 8 Abs. 1 FlurbG für das Flur- Zu Ziffer 1.2.1 bereinigungsverfahren Mühlhausen-Nord gegeben. Im Flurbereinigungsbeschluss wurde von der Flur 5 der Gemar- Gemäß Artikel 40 des Thüringer Verwaltungsreformgesetzes kung Ammern das Flurstück 212 zum Flurbereinigungsgebiet ge- 2018 (ThürVwRG 2018) vom 18. Dezember 2018, welches am 1. hörend festgestellt. Das Flurstück 212 liegt jedoch außerhalb des Januar 2019 in Kraft getreten ist, wurde das Thüringer Landes- Flurbereinigungsgebietes. Es wird demzufolge ausgeschlossen. amt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) durch Zu Ziffer 1.2.2 Verschmelzung des Thüringer Landesamtes für Vermessung Die in der Gemarkung Mühlhausen Flur 14, 21, 22 und 24 be- und Geoinformation und der für Flurbereinigung und Flur-neu- legenen Flurstücke werden ausgeschlossen, um den örtlichen ordnung zuständigen Teile der Ämter für Landentwicklung und Besitzstand mit den Grenzen des Liegenschaftskatasters in Flurneuordnung Gera, Gotha und Meiningen als dem für das Ka- Übereinstimmung zu bringen. Durch einen öffentlich bestellten taster- und Vermessungswesen sowie für Flurbereinigung und Vermessungsingenieur wurde im Zuge der Grenzwiederherstel- Flurneuordnung zuständigen Ministerium unmittelbar nachge- lung der Verfahrensgrenze festgestellt, dass sich Straßen- und ordnete Landesbehörde errichtet. Bahnflächen teilweise innerhalb und außerhalb des Verfah- Gemäß § 1 Abs. 5 des Artikels 40 gehen die Aufgaben und Befug- rensgebietes befinden. Mit dem Ausschluss liegen diese Flächen nisse der oben genannten Ämter mit Inkrafttreten des Gesetzes komplett außerhalb. auf das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geo- Zu Ziffer 1.3.1 information über. Bereiche von diesen Flurstücken werden im Zuge des Bauvorha- Nach § 10 Abs. 1 des Artikels 40 werden die von den oben ge- bens B 247 n während der Bauphase vorübergehend und teilwei- nannten Behörden geführten Verwaltungs- und Gerichtsver- se dauerhaft in Anspruch genommen. Um den Unternehmens- fahren vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und träger in den Besitz der benötigten Flächen gemäß § 88 Nr. 3 Geoinformation fortgeführt. Das Thüringer Landesamt für Bo- i.V.m. § 36 FlurbG einweisen zu können, ist hier die Erweiterung denmanagement und Geoinformation tritt in alle von den oben geboten. genannten Behörden begründeten Rechte und Pflichten aus al-
Seite - 4 - 1/2021 len zum Inkrafttreten des Gesetzes bestehenden Verträge, For- Rechtsbehelfsbelehrung derungen und Verbindlichkeiten ein. Gegen diese Feststellung kann innerhalb einer Frist von 1 Monat Das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinfor- nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung Wider- mation ist daher für den Erlass dieses Beschlusses zuständig. spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Rechtsbehelfsbelehrung Thüringer Landesamt für Bodenmanagement Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von einem und Geoinformation Monat nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung (TLBG) Flurbereinigungsbereich Gotha, Zweigstelle Worbis, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich Franz-Weinrich Straße 24, 37339 Leinefelde-Worbis oder zur Niederschrift beim einzulegen. Thüringer Landesamt für Bodenmanagement Die Widerspruchsfrist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch und Geoinformation noch vor Ablauf der Frist bei der Behörde eingegangen ist. Flurbereinigungsbereich Gotha Hans-C.-Wirz-Straße 2 Im Auftrag 99867 Gotha gez. Volker Hartmann einzulegen. Referatsleiter (Siegel) Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Wider- spruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist. Im Auftrag gez. Claus Rodig Referatsleiter Ausbildungsberufe Datenschutzrechtlicher Hinweis mit Übernahmechancen Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO personenbezogene Daten Die Stadtverwaltung Mühl- von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet. hausen bildet bedarfsori- Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den entiert aus und heißt Nach- zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffe- wuchskräfte im Rathaus ne Person können Sie auf der Internetseite www.ds-tlbg.thuerin- herzlich willkommen! gen.de abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung Die Stadtverwaltung Mühlhausen sucht zum 01.08.2021 zugesandt. drei Auszubildende/n zur/zum Verwaltungsfachan- gestellten - Kommunalverwaltung (m/w/d) Öffentliche Bekanntmachung Wir bieten: zur Feststellung der Ergebnisse - eine abwechslungsreiche und praxisnahe 3-jährige Be- der Wertermittlung ohne rufsausbildung - eine ansprechende Ausbildungsvergütung nach den ta- Berücksichtigung von Einwendungen riflichen Bestimmungen des öffentlichen Dienstes Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinforma- - die Chance auf ein langfristiges Beschäftigungsverhältnis tion Leinefelde-Worbis, den 28.12.2020 Unsere Anforderungen: Flurbereinigungsbereich Gotha - ein guter Realschulabschluss sowie gute Noten in den Fä- Flurbereinigungsverfahren Schlotheim chern Mathe und Deutsch Az.: 1-3-0159 - Interesse am kommunalen Geschehen - Interesse für Büro- und Verwaltungsarbeit, Datenverar- Öffentliche Bekanntmachung beitung sowie an Rechtskunde und Rechtsanwendung Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung - Kenntnisse im Umgang mit dem PC sowie mit der Office- Im Flurbereinigungsverfahren Schlotheim, Unstrut-Hainich- Standardsoftware Kreis werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Satz - guter schriftlicher und mündlicher Ausdruck sowie höfli- 3 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. ches und freundliches Auftreten März 1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des - ständige Lernbereitschaft aufgrund vieler gesetzlicher Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. S. 2835), so wie sie am Änderungen 09.09. und 10.09.2020 ausgelegen haben, festgestellt. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Gründe: Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den letzten beiden Die Wertermittlung für das Gebiet des Flurbereinigungsverfah- Schulzeugnissen bis zum 14.02.2021 per Post an die Stadt- rens Schlotheim ist in der Zeit von 1997 bis 1999 durch das Thü- verwaltung Mühlhausen - Fachbereich Zentrale ringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Dienste - Ratsstraße 25 in 99974 Mühlhausen oder Flurbereinigungsbereich Gotha, Zweigstelle Worbis, (TLBG) per E-Mail im PDF-Format (höchstens 10 MB) an ausbil- und einen landwirtschaftlichen Sachverständigen durchgeführt dung@muehlhausen.de. worden. Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in Wertermitt- Aus Kostengründen wird darum gebeten, jegliche Bewer- lungskarten im Maßstab 1 : 2.500 eingetragen worden. bungsunterlagen in Kopie einzureichen. Die Unterlagen Die Ergebnisse der Wertermittlung haben vom 17.05. bis verbleiben in der vorgenannten Behörde und werden nicht 18.05.2017 und vom 09.09. bis 10.09.2020 zur Einsichtnahme zurückgesandt. Die Unterlagen nicht berücksichtigter Be- für die Beteiligten ausgelegen. werber/innen werden nach Abschluss des Verfahrens ver- In dem Anhörungstermin am 18.05.2017 und am 10.09.2020 in nichtet, sollte kein frankierter Rückumschlag (DIN A4) bei- Schlotheim wurden den Beteiligten die Ergebnisse der Werter- gefügt sein. mittlung erläutert. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, ihre Ein- Um ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren zu gewährleis- wendungen vorzubringen. Einwendungen gegen die Ergebnisse ten, werden die Grunddaten der Bewerber/innen bis zum Ab- der Wertermittlung wurden keine vorgebracht. schluss des Verfahrens elektronisch erfasst und gespeichert. Weitere interne Überprüfungen führten zu Änderungen der ur- Sollten Sie mit dieser Verfahrensweise nicht einverstanden sprünglichen Wertermittlungsergebnisse. Nach Bekanntgabe der sein, besteht die Möglichkeit schriftlich zu widersprechen. Ergebnisse an die betroffenen Beteiligten ist die Voraussetzung für die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung gegeben.
Seite - 5 - 1/2021 Bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an: # Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Zentrale Dienste/Organisation/Digitales, Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNG zur Veröffentlichung von Altersjubiläen im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Hiermit erteile ich der Stadt Mühlhausen bis auf Widerruf die Einwilligung, meine personenbezogenen Daten anlässlich meines 70. Geburtstages und danach jeden fünften weiteren Geburtstages sowie ab meinem 90. Geburtstag jeden weiteren Geburtstag zu verwenden sowie das widerrufliche Recht, das jeweilige Jubiläum im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen zu veröffentlichen. # Zu diesem Zweck übermittle ich folgende Daten: Name, Vorname Geburtsdatum Wohnanschrift (wird nicht veröffentlicht) Ich bin außerdem damit einverstanden, nicht damit einverstanden, # dass meine Daten dem Landrat des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29 in 99974 Mühlhausen, zu Gratulationszwecken des Landrates weitergeleitet werden. Eine Veröffentlichung meiner Daten auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (digitales Amtsblatt) erfolgt nicht. Die Einwilligung ist freiwillig und auf unbestimmte Zeit gültig. Aus der Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für mich. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtverwaltung Mühlhausen Fachbereich Zentrale Dienste, Organisation und Digitales Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 452-114 Fax: 03601 452-194 # E-Mail: zentrale.dienste@muehlhausen.de Die weiteren Informationen zum Datenschutz im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/auf der Rückseite dieses Formulars habe ich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift (bei Vorliegen einer Betreuung Nachweis in Kopie beifügen) Rechtlicher Hintergrund für die Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Die Stadtverwaltung Mühlhausen speichert und verwendet Ihre o. g. Daten nur für den genannten Zweck. Es ist erforderlich, dass diese Einwilligungserklärung unterschrieben wird. # Dieses Formular wird einmal jährlich im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen veröffentlicht und ist im Fachbereich 1 Zentrale Dienste, Poststelle, Ratsstr. 25, Raum D 001, 99974 Mühlhausen erhältlich. Dieses Formular steht Ihnen im Internet unter www.muehlhausen.de/Buergerservice/Formulare; Link: https://www.muehlhausen.de/index.php?id=53&L=442 zur Verfügung.
Seite - 6 - 1/2021 Weitere Informationen zum Datenschutz # zur Veröffentlichung von Altersjubiläen im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Ich weiß, dass der Verantwortliche Stadtverwaltung Mühlhausen Der Oberbürgermeister Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 452-0 E-Mail: oberbuergermeister@muehlhausen.de . ist. Er wird diese Einwilligung nachweisen können, solange die Verarbeitung meiner Daten andauert. Ich weiß, dass die Datenschutzbeauftragte erreichbar ist unter Stadtverwaltung Mühlhausen # Datenschutzbeauftragte – Frau A. Hesse Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 452-434 E-Mail: angela.hesse@muehlhausen.de Ich kann sie jederzeit kontaktieren, wenn ich meine Rechte wahrnehmen möchte. Es werden folgende, freiwillig angegebene Daten über mich verarbeitet: Name, Vorname, Geburtsdatum. Gespeichert wird außerdem, wenn angegeben, die Adresse. Die Datenverarbeitung hat folgenden Zweck: Die Stadtverwaltung Mühlhausen gratuliert im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Jubilaren zum Geburtstag laut § 7 der Satzung über die Ehrenordnung der Stadt Mühlhausen vom 31.01.2017. Die Daten werden von folgenden Stellen im Auftrag verarbeitet: # Linus Wittich Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau (Auftragsverarbeiter). Meine Rechte: Ich weiß, dass ich diese Einwilligung jederzeit widerrufen kann, dass dadurch aber Verarbeitungen in der Vergangenheit nicht rechtswidrig werden. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft. Der Widerruf erfolgt genauso wie diese Zustimmung. Ich weiß, dass ich jederzeit Auskunft über die mich verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten kann. Ich weiß, dass ich meine Daten jederzeit berichtigen lassen kann, wenn sie falsch sind. Ich weiß, dass ich meine Daten jederzeit löschen lassen kann, wenn keine anderen Gründe (Aufbewahrungsfristen, Gesetze, Verträge) dagegen sprechen. # Ich weiß, dass ich meine Daten jederzeit an mich oder eine von mir gewünschte Stelle übertragen lassen kann, falls möglich, in maschinenlesbarer Form. Ich weiß, dass ich bei automatischen Entscheidungen, z. B. durch ein Programm, das Recht habe, die Entscheidung durch eine menschliche Fachkraft überprüfen zu lassen. Ich weiß, dass ich die Verarbeitung meiner Daten jederzeit einschränken lassen kann, wenn Zweifel an der Korrektheit der Verarbeitung oder der Daten bestehen. Ich weiß, dass ich mich jederzeit bei der Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen beschweren kann: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Häßlerstr. 8 99096 Erfurt Tel.: 0361-573112900 # Fax: 0361-573112904 E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de
Seite - 7 - 1/2021 Bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben zurücksenden an: # Stadtverwaltung Mühlhausen, Fachbereich Zentrale Dienste, Organisation/Digitales Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNG Hiermit erteilen wir der Stadt Mühlhausen bis auf Widerruf die Einwilligung, unsere personenbezogenen Daten anlässlich unserer goldenen Hochzeit sowie weiterer Ehejubiläen zu verwenden sowie das widerrufliche Recht, das jeweilige Jubiläum im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen zu veröffentlichen. Zu diesem Zweck übermittle ich folgende Daten: # Name, Vorname (Ehefrau): Name, Vorname (Ehemann): Datum der Eheschließung: Wohnanschrift: (wird nicht veröffentlicht) Wir sind außerdem damit einverstanden, nicht damit einverstanden, dass unsere Daten dem Landrat des Landratsamtes Unstrut-Hainich-Kreis, Lindenbühl 28/29 in 99974 Mühlhausen, zu Gratulationszwecken weitergeleitet werden. # Eine Veröffentlichung unserer Daten auf der Homepage der Stadt Mühlhausen (digitales Amtsblatt) erfolgt nicht. Die Einwilligung ist freiwillig und auf unbestimmte Zeit gültig. Aus der Nichteinwilligung ergeben sich keine nachteiligen Folgen für uns. Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Dabei ist es ausreichend, wenn ein Ehepartner die Einwilligung widerruft. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtverwaltung Mühlhausen Fachbereich Zentrale Dienste, Organisation und Digitales Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 452-114 Fax: 03601 452-194 E-Mail: zentrale.dienste@muehlhausen.de # Die weiteren Informationen zum Datenschutz im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen auf der Rückseite dieses Formulars habe ich zur Kenntnis genommen. Ort, Datum Unterschrift Ehefrau / Unterschrift Ehemann (bei Vorliegen einer Betreuung Nachweis in Kopie beifügen) Rechtlicher Hintergrund für die Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a) Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Die Stadtverwaltung Mühlhausen speichert und verwendet Ihre o. g. Daten nur für den genannten Zweck. Es ist erforderlich, dass beide Ehepartner diese Einwilligungserklärung unterschreiben. Dieses Formular wird einmal jährlich im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen veröffentlicht und ist im Fachbereich 1 Zentrale Dienste, Poststelle, Ratsstr. 25, Raum D 001, 99974 Mühlhausen erhältlich. Dieses Formular steht Ihnen # im Internet unter www.muehlhausen.de/Buergerservice/Formulare; Link: https://www.muehlhausen.de/index.php?id=53&L=442 zur Verfügung.
Seite - 8 - 1/2021 Weitere Informationen zum Datenschutz # zur Veröffentlichung von Altersjubiläen im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen Wir wissen, dass der Verantwortliche Stadtverwaltung Mühlhausen Der Oberbürgermeister Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 452-0 E-Mail: oberbuergermeister@muehlhausen.de . ist. Er wird diese Einwilligung nachweisen können, solange die Verarbeitung meiner Daten andauert. Wir wissen, dass die Datenschutzbeauftragte erreichbar ist unter Stadtverwaltung Mühlhausen Datenschutzbeauftragte – Frau A. Hesse # Ratsstr. 25, 99974 Mühlhausen Tel.: 03601 452-434 E-Mail: angela.hesse@muehlhausen.de Wir können sie jederzeit kontaktieren, wenn wir unsere Rechte wahrnehmen möchten. Es werden folgende, freiwillig angegebene Daten über mich verarbeitet: Namen, Vornamen, Tag der Eheschließung. Gespeichert wird außerdem, wenn angegeben, die Adresse. Die Datenverarbeitung hat folgenden Zweck: Die Stadtverwaltung Mühlhausen gratuliert im Amtsblatt der Stadt Mühlhausen anlässlich von Ehejubiläen laut § 7 der Satzung über die Ehrenordnung der Stadt Mühlhausen vom 31.01.2017. Die Daten werden von folgenden Stellen im Auftrag verarbeitet: # Linus Wittich Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau (Auftragsverarbeiter). Meine Rechte: Wir wissen, dass wir diese Einwilligung jederzeit widerrufen können, dass dadurch aber Verarbeitungen in der Vergangenheit nicht rechtswidrig werden. Der Widerruf gilt nur für die Zukunft. Der Widerruf erfolgt genauso wie diese Zustimmung. Wir wissen, dass wir jederzeit Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten erhalten können. Wir wissen, dass wir unsere Daten jederzeit berichtigen lassen können, wenn sie falsch sind. Wir wissen, dass wir unsere Daten jederzeit löschen lassen können, wenn keine anderen Gründe (Aufbewahrungsfristen, Gesetze, Verträge) dagegen sprechen. # Wir wissen, dass wir unsere Daten jederzeit an uns oder eine von uns gewünschte Stelle übertragen lassen können, falls möglich, in maschinenlesbarer Form. Wir wissen, dass wir bei automatischen Entscheidungen, z. B. durch ein Programm, das Recht haben, die Entscheidung durch eine menschliche Fachkraft überprüfen zu lassen. Wir wissen, dass wir die Verarbeitung unserer Daten jederzeit einschränken lassen können, wenn Zweifel an der Korrektheit der Verarbeitung oder der Daten bestehen. Wir wissen, dass wir uns jederzeit bei der Aufsichtsbehörde des Verantwortlichen beschweren können: Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Häßlerstr. 8 99096 Erfurt Tel.: 0361 573112900 # Fax: 0361 573112904 E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de
Seite - 9 - 1/2021 Oberbürgermeisters Dr. Johannes Bruns gratulierte den Jubilaren der Stadt im November 2020 Zum 80. Geburtstag Herr Klaus Grabe Zur Goldenen Hochzeit Frau Roswitha Hagedorn Brunhilde und Frau Charlotte Hoffmann Karl-Heinz Ostruznjak Frau Waltraud Jakob Frau Krimhilde Ziegert im Dezember 2020 Zum 92. Geburtstag Zum 70. Geburtstag Frau Herr Konrad Heyder Anna-Elisabeth Lauberbach Frau Brigitte Muder Frau Erika Wunderlich Zum 75. Geburtstag Zum 95. Geburtstag Herr Raffaele Ferraina Frau Lydia Haake Zur Goldenen Hochzeit Dagmar und Wolfgang Liebetrau Zur Diamantenen Hochzeit Margitta und Günther Eckardt Aufgrund neuer strenger gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz kann die Veröffentlichung der Jubiläumsdaten nur erfolgen, wenn die Jubilare der Stadtverwaltung gegenüber schriftlich ihre Zustimmung erklären. Wenn Sie den Wunsch haben, anlässlich eines Geburts- tags- bzw. Ehejubiläums namentlich im Amtsblatt unse- rer Stadt benannt zu werden, füllen Sie bitte die beiden oben stehenden Einwilligungserklärungen vollständig aus und senden diese unterschrieben an uns zurück. Sie erhalten die Vordrucke auch im Bürgerbüro der Stadt Mühl- hausen, Obermarkt 21, oder unter www.muehlhausen.de - „Bürger & Stadt“ - „Aktuelles“ - „Amtsblatt“. Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bitte helfen Sie mit, dass wir Ihnen auch künftig zu Ihrem Ehrentag im Amtsblatt gratulieren dürfen. Ihr Dr. Johannes Bruns Oberbürgermeister Impressum Amtsblatt der Stadt Mühlhausen/Thüringen Herausgeber: Stadt Mühlhausen/Thür. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Bezugsbedingungen: Die Verteilung des Amtsblattes erfolgt kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt Mühlhausen. Einzelbezug: Stadtverwaltung Mühlhau- sen, Pressestelle, Ratsstraße 25, 99974 Mühlhausen / Portokosten sind zu erstatten. Verantwort- lich für den Anzeigenverkauf: Adina Thielicke, erreichbar unter Tel.: 0175 / 1168550, E-Mail: a.thielicke@wittich-langewiesen.de und Petra Helbing, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9257020, E-Mail: p.helbing@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zu- sätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorge- gebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Bean- standungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungs- weise: monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte der Stadt. Hinweis: Für den Inhalt in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich.
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