Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt

 
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Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft

Gramme-Vippach
Jahrgang 01   Donnerstag, den 17. Dezember 2020   Nummer 12/2020
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                         -2-                                                      Nr. 12/2020

  Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner unserer Verwaltungs-
     gemeinschaft, liebe Leserin, lieber Leser unseres Amtsblattes,
      es sind keine einfachen Zeiten, die wir in dem nun fast        unseren internen Arbei-
      vergangenen Jahr 2020 erlebt haben und wohl auch noch          ten, Umstrukturierungen
      weiterhin erleben werden. Dinge und Ereignisse sind im         und Neuerungen nach
      Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingetreten,              Möglichkeit nichts oder
      die wir uns im Dezember 2019 noch gar nicht oder, wenn         nur wenig zu bemerken
      überhaupt, nur ein ganz kleines bisschen vorstellen konn-      war - es sei denn, es
      ten. Denke ich an die (Vor)Weihnachtszeit im Dezember          haben sich Verwaltungs-
      2019 zurück, so freute ich mich zunächst einmal auf das        und Verfahrensabläufe
      Weihnachtsfest und ein paar freie Tage, das wir wie jedes      verbessert. Aber nicht
      Jahr auswärts, an einem schönen Ort, verbringen woll-          alles, was ich mir für
      ten: eine andere Stadt, gutes Essen, Erholung, Entspan-        dieses Jahr vorgenom-
      nung, Sehenswürdigkeiten und natürlich das Verbringen          men habe, konnte ich
      gemeinsamer Zeit. Corona war in China und noch ganz,           erreichen. Ich musste
      ganz weit weg. Dass es zum Weihnachtsfest 2020 nicht           manche Gegebenheiten
      so wie gewohnt sein wird, war noch überhaupt nicht aus-        auch mit der Feststellung
      zudenken. Auch - und hierfür trägt Corona einmal keine         hinnehmen, dass diese
      Verantwortung - war im Dezember 2019 für mich nicht            nicht „von jetzt auf gleich“
      auszudenken, dass ich im April 2020 meine Arbeitsstelle        abzuändern sind und es
      wechseln und zum Gemeinschaftsvorsitzenden unserer             hierfür eines langen - in
      neu gebildeten Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vip-             manchen Dingen sogar sehr langen - Atems bedarf. Auch
      pach gewählt werden würde.                                     wird das „Zusammenlegen“ zweier vormals selbständiger
      Sicher ist es dem ein oder anderen von Ihnen ähnlich er-       Verwaltungen noch einige Zeit in Anspruch nehmen und
      gangen: es kam zu nicht vorhersehbaren Veränderungen           auch noch nicht im kommenden Jahr abgeschlossen sein.
      in der Familie, im Arbeitsumfeld oder bei sonstigen Le-
      bensumständen. Und für uns alle gab und gibt es immer          Danken möchte ich an dieser Stelle vor allem den Bürger-
      noch weit reichende Veränderungen, tiefe Einschnitte in        meisterinnen und Bürgermeistern unserer Mitgliedsge-
      unser gewohntes Leben sowie teilweise erhebliche zu-           meinden sowie meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
      sätzliche Belastungen aufgrund der Corona-Pandemie.            die mich in meinem Tätigsein unterstützt haben - ich freue
      Ich bin jedoch der festen Überzeugung, dass die ange-          mich auf unsere weitere gemeinsame Zusammenarbeit!
      ordneten Maßnahmen richtig und wichtig sind, um der
      Pandemie Herr zu werden und eine unkontrollierte Aus-          Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
      breitung des Virus zu verhindern - letztlich zu unser al-      auch wenn in diesem Jahr Vieles nicht so ist oder sein
      ler Nutzen, um Leben zu retten! Hoffen wir, dass wir gut       wird, wie es die vergangenen Jahre war, so ich wünsche
      durch diesen Winter kommen und im Jahr 2021 die Pan-           Ihnen und Ihren Angehörigen ein frohes und besinnliches
      demie besiegen werden, um wieder unser gewohntes Le-           Weihnachtsfest sowie für das neue Jahr Glück und vor
      ben führen können!                                             allem Gesundheit!

      Mit meinem Amtsantritt am 1. April 2020 hatte ich mich         Enden möchte ich mit einem kleinen Gedicht von Theodor
      unter anderem auch auf die Begegnungen mit Ihnen,              Fontane (1819 bis 1898), das, so finde ich, für diese au-
      liebe Einwohnerinnen und Einwohner, gefreut, auf den           ßergewöhnliche Zeit doch recht gut passt:
      Besuch der Veranstaltungen und Feste in den Gemein-
      den, um die örtlichen Gegebenheiten und vor Ort han-                     Noch einmal ein Weihnachtsfest,
      delnden Personen besser kennen zu lernen - auch dies                     Immer kleiner wird der Rest,
      hat größtenteils coronabedingt ausfallen müssen. Doch                    Aber nehm‘ ich so die Summe,
      habe ich insbesondere mithilfe der Bürgermeisterinnen                    Alles Grade, alles Krumme,
      und Bürgermeister unserer Mitgliedsgemeinden und der                     Alles Falsche, alles Rechte,
      Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltungs-                    Alles Gute, alles Schlechte -
      gemeinschaft versucht, aus den vormalig selbständigen                    Rechnet sich aus allem Braus
      Verwaltungsgemeinschaften An der Marke und Gramme-                       Doch ein richtig Leben raus.
      Aue eine neue und einheitliche Verwaltung zu formen.                     Und dies können ist das Beste
      So ist es insbesondere gelungen, eine neue, aus meiner                   Wohl bei diesem Weihnachtsfeste.
      Sicht sinnvolle und effektivere, Verwaltungsstruktur zu for-
      men und einen Großteil der Verwaltungsabläufe effektiver       Ich verbleibe mit herzlichen Grüßen und bleiben Sie ge-
      und rechtssicherer zu gestalten. Im Vordergrund stan-          sund!
      den hierbei für mich immer zuallererst unsere Mitglieds-
      gemeinden und ihre Einwohnerinnen und Einwohner.               Ihr
      Nicht zuletzt habe ich deshalb auch versucht, möglichst        Ulrich Georgi
      so „geräuschlos“ zu arbeiten, dass nach außen hin von          Gemeinschaftsvorsitzender
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Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                               -3-                                                      Nr. 12/2020

                            Sprech- und Öffnungszeiten sowie Ansprechpartner/innen

Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach mit Sitz in Schloßvippach
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach

 Standort Schloßvippach:                                                Standort Großrudestedt:
Telefon:                      036371 540-0                             Telefon:                    036204 570-0
Telefax:                      036371 54029                             Telefax:                    036204 57016
E-Mail:                       poststelle@gramme-vippach.de             E-Mail:                     poststelle@gramme-vippach.de
Internet:                     www.gramme-vippach.de                    Internet:                   www.gramme-vippach.de
Sprechzeiten                                                           Sprechzeiten
Montag, Donnerstag und        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr                  Montag und Freitag:         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag:
Dienstag:                     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und              Dienstag:                   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                              14:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                              14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
                                                                                                   (nur Einwohnermeldeamt und Standesamt)
Mittwoch:                     - geschlossen -                          Mittwoch:                   - geschlossen -
                                                                       Donnerstag:                 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
                                                                                                   14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Ansprechpartner und Kontaktmöglichkeiten:

 Name                          Funktion                                              Telefon         E-Mail
Herr Ulrich Georgi            Gemeinschaftsvorsitzender                        036371 540-0          ulrich.georgi@gramme-vippach.de
                                                                        (Standort Schloßvippach (S))
                                                                                    oder
                                                                               036204 570-0
                                                                        (Standort Großrudestedt (G))
 Amt für Hauptverwaltung
Frau Christine Brühheim (G)   Sachbearbeiterin Hauptverwaltung                036204 570-18         christine.brueheim@gramme-vippach.de
Frau Claudia Graupeter (S)    Sachbearbeiterin Hauptverwaltung               036371 540-0, -11      claudia.graupeter@vg-andermarke.de
Frau Martina Scholz (S)       Sachbearbeiterin Hauptverwaltung,               036371 540-12         martina.scholz@vg-andermarke.de
                              Kindertagesstätten, Personal, Leiterin
                              Standesamtsbezirk Gramme-Vippach
Frau Anja Schlöffel (G)       Sachbearbeiterin Hauptverwaltung               036204 570-0, -11      anja.schloeffel@gramme-vippach.de
Frau Anja Tiffert (S)         Sachbearbeiterin Hauptverwaltung                036371 540-10         anja.tiffert@vg-andermarke.de
 Amt für Finanzverwaltung
Frau Margit Döring (G)        stellv. Amtsleiterin                             036204 570-22        margit.doering@gramme-vippach.de
Frau Monika Brümmel (G)       Sachbearbeiterin Steuern,                        036204 570-24        monika.bruemmel@gramme-vippach.de
                              Abgaben, Personal
Frau Anja Dannehl (G)         Sachbearbeiterin Kasse                           036204 57012         anja.dannehl@gramme-vippach.de
Frau Elke Lange (S)           Sachbearbeiterin Kämmerei, Steuern,              036371 54015         elke.lange@vg-andermarke.de
                              Abgaben, Liegenschaften, Wasserbe-
                              trieb Schloßvippach
Frau Kristin Richter (S)      Sachbearbeiterin Kasse                           036371 54017         kristin.richter@vg-andermarke.de
Frau Marina Wenkel (S)        Sachbearbeiterin Kämmerei                        036371 54014         marina.wenkel@vg-andermarke.de
Frau Melanie Wodarz (S)       Sachbearbeiterin Kasse                           036371 54016         melanie.wodarz@vg-andermarke.de
 Amt für Bürgerangelegenheiten
Frau Nancy Heerwagen (G)      Amtsleiterin                                     036204 570-14        nancy.heerwagen@gramme-vippach.de
Frau Beate Hanke (G)          Sachbearbeiterin Einwohnermeldean-               036204 570-25        beate.hanke@gramme-vippach.de
                              gelegenheiten
Frau Andrea Schmidt (S)       Sachbearbeiterin Einwohnermeldean-               036371 540-23        andrea.schmidt@vg-andermarke.de
                              gelegenheiten
Frau Manuela Schmitt (S)      Sachbearbeiterin allgemeine Ord-                 036371 540-24        manuela.schmitt@vg-andermarke.de
                              nungsverwaltung
 Amt für Bau
Frau Sandra Noldin (G)        Amtsleiterin                                     036204 570-28        sandra.noldin@gramme-vippach.de
Herr Karsten Rudolph (G)      Sachbearbeiter Bauamt, allgemeine                036204 570-28        karsten.rudolph@gramme-vippach.de
                              Ordnungsangelegenheiten
Herr Siegmar Schmidt (S)      Sachbearbeiter Bauamt                            036371 540-13        siegmar.schmidt@vg-andermarke.de
Frau Nicole Schmidt (G)       Sachbearbeiterin Wasser/Abwasser                 036204 570-23        nicole.schmidt@gramme-vippach.de
Frau Petra Stockmann (S)      Sachbearbeiterin Bauamt                          036371 540-25        petra.stockmann@vg-andermarke.de
Frau Christina Börner (S)     Sachbearbeiterin Bauamt                          036371 540-26        christina.boerner@vg-andermarke.de
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                       -4-                                                      Nr. 12/2020
Sprechzeiten der Bürgermeister und Öffnungszeiten                  Gemeinde Kleinmölsen
der Gemeindebibliothekent                                          Kirchplatz 22
                                                                   Frau Bürgermeisterin Monika Poppitz
Gemeinde Alperstedt                                                Dienstag              15:30 bis 18:00 Uhr
Neuer Anger 2                                                      Sprechzeiten der Bürgermeisterin
Herr Bürgermeister Peter Hehne                                     Dienstag              16:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag              17:00 bis 18:00 Uhr                                                oder nach Vereinbarung
                      oder nach Vereinbarung                       Telefon/Fax:          036203 90840
Telefon:              036204 50039
Fax:                  036204 52615                                 Gemeinde Ollendorf
                                                                   Angergasse 105
Gemeinde Eckstedt                                                  Herr Bürgermeister Volker Reifarth
                                                                   Montag               17:00 bis 18:00 Uhr
Ollendorfer Weg 2
Frau Bürgermeisterin Sabine Schnabel                               Telefon/Fax:         036203 90832
                                                                   E-Mail:              ollendorf@gramme-vippach.de
Montag                19:00 bis 20:00 Uhr
                      oder nach Vereinbarung                       Gemeinde Schloßvippach
Telefon:              036371 52220
Fax:                  036371 555973                                Erfurter Straße 11
E-Mail:               mail@eckstedt.de                             Herr Bürgermeister Uwe Köhler
Internet:             www.eckstedt.de                              Dienstag               17:00 bis 18:00 Uhr
Gemeindebibliothek Eckstedt                                        Telefon/Fax            036371 558833
Ollendorfer Weg 2, 99195 Eckstedt (Gemeindezentrum)                E-Mail:                mail@schlossvippach.de
Öffnungszeiten:                                                    Internet:              www.schlossvippach.de
Montag                15:00 Uhr bis 17:00 Uhr                      Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek
                                                                   Erfurter Straße 17, 99195 Schloßvippach
Donnerstag            17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
                                                                   Montag               15:00 Uhr bis 19.00 Uhr
Gemeinde Großmölsen
                                                                   Gemeinde Sprötau
Hauptstraße 3
Herr Bürgermeister Tobias Ballin                                   Straße des Friedens 14
                                                                   Frau Bürgermeisterin Sabine Redam
Dienstag              16:00 bis 18:00 Uhr
                                                                   Mittwoch             19:00 bis 20:00 Uhr
                      oder nach Vereinbarung
                                                                   Telefon:             036371 52390
Telefon/Fax:          036203 90817
                                                                   Fax:                 036371 55066
E-Mail:               gemeindegrossmoelsen@web.de
                                                                   E-Mail:              poststelle@gramme-vippach.de
                                                                   Internet:            www.gemeinde-sproetau.de
Gemeinde Großrudestedt                                             Öffnungszeiten Bücherstube:
Karl-Marx-Platz 3 (im „Deutschen Haus“)                            Straße des Friedens 14 a, 99610 Sprötau
Herr Bürgermeister Andreas Müller                                  Die Bücherstube bleibt vorläufig geschlossen.

Dienstag              16:00 bis 18.00 Uhr                          Gemeinde Udestedt
                      oder nach Vereinbarung
Telefon:              036204 72783                                 Wilhelm-Pieck-Straße 28
                                                                   Herr Bürgermeister Dr. Gunnar Dieling
Fax:                  036204 72785
E-Mail:               info@grossrudestedt.com                      Dienstag              15:30 bis 18:00 Uhr
Internet:             grossrudestedt.com                           Sprechzeiten des Bürgermeisters
                                                                   Dienstag              16:00 bis 18:00 Uh
Gemeindebibliothek Großrudestedt
Öffnungszeiten:                                                                          oder nach Vereinbarung
                                                                   Telefon:              036203 50222
Montag:               14:00 bis 17:00 Uhr                          Fax:                  036203 51222
Mittwoch:             14:00 bis 17:00 Uhr                          E-Mail:               gemeindeudestedt@gmail.com

Gemeinde Markvippach                                               Gemeinde Vogelsberg
Hauptstraße 75                                                     Neue Straße 3
Frau Bürgermeisterin Jeannine Zeuner                               Herr Bürgermeister Norbert Schmidt
jede ungerade Woche   17:00 bis 18:00 Uhr.                         Sprechzeiten des Bürgermeisters
Donnerstag                                                         Montag               17:00 bis 18:30 Uhr
Telefon/Fax:          036371 50083                                 Telefon:             036372 90340
E-Mail:               gemeinde@markvippach.net                     Fax:                 036372 97558
Internet:             www.markvippach.net                          E-Mail:              post@vogelsberg-thueringen.de
                                                                   Internet:            www.vogelsberg-thueringen.de
Gemeinde Nöda
Krautgasse 91                                                      Bankverbindungen der Gemeinden und
Herr Bürgermeister Stefan Berth                                    der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Dienstag              15:30 bis 18:00 Uhr
                                                                   Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Sprechzeiten des Bürgermeisters
                                                                   IBAN:        DE35 8205 1000 0130 0236 39
Dienstag              16:30 bis 18:00 Uhr
                                                                   Gemeinde Alperstedt
                      oder nach Vereinbarung
                                                                   IBAN:        DE63 8205 1000 0130 0236 20
Telefon:              036204 70265
                                                                   Gemeinde Eckstedt
Fax:                  036204 71764
                                                                   IBAN:        DE20 8205 1000 0130 0379 74
E-Mail:               info@noeda.de
                                                                   Gemeinde Großmölsen
Internet:             www.noeda.de
                                                                   IBAN:        DE09 8205 1000 0130 0968 57
Öffnungszeiten der Bibliothek (Bürgerhaus) in der Gemeinde Nöda:   Gemeinde Großrudestedt
Donnerstag            17:00 bis 18:00 Uhr                          IBAN:        DE66 8205 1000 0130 0492 71
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                                                  -5-                                                          Nr. 12/2020
Gemeinde Kleinmölsen                                                                                          Finanzamt Erfurt
IBAN:        DE47 8205 1000 0130 0400 10                                                                      August-Röbling-Straße 10
Gemeinde Markvippach                                                                                          99091 Erfurt
IBAN:        DE54 8205 1000 0130 0607 39                                                                      Telefon:               0361 3782410
Gemeinde Nöda                                                                                                 Fax:                   0361 3782800
IBAN:        DE63 8205 1000 0130 0951 09                                                                                             poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de
Gemeinde Ollendorf
IBAN:        DE41 8205 1000 0130 1185 91                                                                      Servicestelle des Finanzamtes Erfurt geschlossen
                                                                                                              Aus Gründen der Gesundheitsvorsorge der Bediensteten und mit Rück-
Gemeinde Schloßvippach
                                                                                                              sicht auf die Gesundheit der Besucherinnen und Besucher sind die Ser-
IBAN:        DE88 8205 1000 0130 0492 63                                                                      vicestellen des Finanzamtes Erfurt ab sofort bis auf weiteres geschlos-
Gemeinde Sprötau                                                                                              sen. Sie erreichen Ihr Finanzamt jedoch telefonisch. Ihre Fragen und
IBAN:        DE53 8205 1000 0140 0440 94                                                                      Anliegen werden weiter wie gewohnt bearbeitet.
Gemeinde Udestedt                                                                                             Servicebereich:         0361 - 378 2900
IBAN:        DE74 8205 1000 0130 0742 50                                                                      Telefonzentrale:        0361 - 378 2410
Gemeinde Vogelsberg
                                                                                                              Hinweise zur telefonischen Erreichbarkeit:
IBAN:        DE66 8205 1000 0140 0442 48                                                                      https://finanzamt.thueringen.de/standort/finanzamt-erfurt/ansprechpart-
                                                                                                              ner/
                                                                                                              Wir bitten um Verständnis!
Kreditinstitut         Sparkasse Mittelthüringen
BIC:                   HELADEF1WEM

                                                                                                                Nächster Redaktionsschluss
                                                                                                                für das Amtsblatt Februar-Ausgabe 01/2021
Wichtige Rufnummern                                                                                             ist der 22. Januar 2021.
                                                                                                                Erscheinungstag für das Amtsblatt Monat Februar ist
Polizei, Feuerwehr und Rettungs- und Gefahrendienste                                                            Donnerstag, der 04. Februar 2021.
                                                                                                                Die Beiträge sind als Word-Dokumente und Fotos als JPG-Datei,
Polizei-Notruf ����������������������������������������������������������������������������� Tel.: 110
                                                                                                                und nicht eingefasst im Word-Dokument, rechtzeitig bis zu den
Polizeiinspektion Sömmerda �����������������������������������������Tel.: 03634 3360                           o.g. Redaktionsschluss der jeweiligen Ausgabe an
Kontaktbereichsbeamte (KoBB)                                                                                    amtsblatt@gramme-vippach.de zu mailen.
-    für die Mitgliedsgemeinden Eckstedt, Markvippach, Schloßvippach,
     Sprötau und Vogelsberg
     Herr Daniel ��������������������������������������������������������� Tel.: 036371 52957
     Erfurter Straße 11 (Ratskeller, 1. Etage), Schloßvippach                                                 Termine des Redaktionsschlusses sowie Erschei-
     Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                                       nungstermine des Amtsblattes der Verwaltungsge-
     E-Mail: thomas.daniel@polizei.thueringen.de                                                              meinschaft Gramme-Vippach für das Jahr 2021
-    für die Mitgliedsgemeinden Alperstedt, Großmölsen, Großrudestedt,
     Kleinmölsen, Nöda, Ollendorf                                                                             Nachstehend werden die Termine des Redaktionsschlusses sowie die
     Herr Pergelt��������������������������������������������������������� Tel.: 036204 71207                Erscheinungstermine des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                                                              Gramme-Vippach zur Kenntnisnahme und Beachtung bekannt gegeben.
     Neue Straße 3a, Großrudestedt
                                                                                                              Beachten Sie bitte in diesem Zusammenhang, dass die Termine des Re-
     Sprechzeiten: Dienstag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr                                                       daktionsschlusses aufgrund technischer Gegebenheiten jeweils für den
Notruf������������������������������������������������������������������������������������������ Tel.: 112   dem Erscheinungstermin vorvorgehenden Freitag, 14:00 Uhr, anberaumt
Ärztlicher Bereitschaftsdienst ����������������������������������������������Tel.: 116 117                   werden.
Rettungsleitstelle ������������������������������������������������������Tel.: 03634 688 114
Gift-Notruf Erfurt ����������������������������������������������������������Tel.: 0361 730730                 Ausgabe      Erscheinungstermin       Termin Redaktionsschluss
                                                                                                                (.../2021)     (xx. yyyy 2021)             (xx. yyyy 2021,
                                                                                                                                                             14:00 Uhr)
Energie                                                                                                            01              4. Februar                 22. Januar
                                                                                                                   02               4. März                  19. Februar
-     Havarienummer der TEN Thüringer Energienetze GmbH:                                                           03                1. April                  19. März
      •   Störungsnummer für Strom: 0800 6861166 (24h)                                                             04                6. Mai                    23. April
      •   Störungsnummer für Erdgas: 0800 6661177                                                                  05                3. Juni                    21. Mai
-     Service-Hotline der TEAG Thüringer Energie AG:                                                               06                 1. Juli                   18. Juni
      Kundenservice: 03641 817 1111                                                                                07              5. August                    23. Juli
                                                                                                                   08            2. September                 20. August
                                                                                                                   09           30. September               17. September
Wasser und Abwasser                                                                                                10            4. November                22. September
                                                                                                                   11            2. Dezember                19. November
-     Havarienummer Wasser der ThüWa ThüringenWasser GmbH,
                                                                                                                   12           23. Dezember                10. Dezember
      Erfurt: 0361 564-1818
-     Havarienummer der Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser                                              Eine Veröffentlichung nach den angeführten Redaktionsschlussterminen
      mbH Sömmerda                                                                                            ist aus technischen Gründen nicht möglich, so dass empfohlen wird,
      •       Trinkwasser: 0800 0725 175                                                                      sämtliche zu veröffentlichenden Informationen, Manuskripte, Ankün-
      •       Abwasser: 0800 3634 800                                                                         digungen etc. im Word-Format (*.doc/*.docx) und Bilder als *.jpeg zum
-     Abwasserzweckverband Gramme-Vippach                                                                     pünktlichen Erscheinen zu den angeführten Redaktionsschlussterminen
      Rufnummer im Havariefall                                                                                dem Amt für Hauptverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-
                                                                                                              Vippach unter der E-Mail-Adresse
      Klärsysteme Westberg-System GmbH: 0170 5328215
-     Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue (für die Gemein-                                                                 amtsblatt@gramme-vippach.de
      den Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und Udestedt)                                                    zukommen zu lassen.
      Rufnummer im Havariefall
                                                                                                              Schloßvippach, den 23. November 2020
      Rufbereitschaft: Tiefbau- und Umweltservice GmbH „Unstrut-Lossa“,
                                                                                                              gez. Georgi
      Bahnhofstraße 49, 99625 Kölleda
                                                                                                              Gemeinschaftsvorsitzender
      (Herr Heine) 0162 9951204
      (Herr Stark) 0173 6779422
-     Fäkalschlammentsorgung (für die Gemeinden Großmölsen,
      Kleinmölsen, Ollendorf, Nöda und die Mitgliedsgemeinden des
      AZV Gramme-Vippach: Alperstedt, Großrudestedt mit den Orts-
      teilen Kleinrudestedt, Kranichborn und Schwansee, Udestedt)
      Rufbereitschaft: SWE Stadtwirtschaft GmbH, Magdeburger Allee 34,
      99086 Erfurt: 0361 5643456
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                   -6-                                                              Nr. 12/2020

 Wichtiger Hinweis über die Verarbeitung von Daten im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-
 Vippach unter Einhaltung der neuen Datenschutzrichtlinien in der Öffentlichkeitsarbeit
 Treten Sie zur Veröffentlichung eines Beitrages im Amtsblatt per E-Mail         Einreichen von Fotos zur Veröffentlichung im Amtsblatt
 mit uns in Kontakt, werden die von Ihnen gemachten Angaben (Bei-                Auf Grund der datenschutzrechtlichen Vorschriften macht es sich bei
 träge) zum Zwecke der Bearbeitung gemäß Art. 6 Satz 1 der DSGVO                 der Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar abge-
 gespeichert. Wir weisen darauf hin, dass die Einsender von Beiträgen            bildet sind, erforderlich, dass hierzu bei der Übermittlung vom Einrei-
 zur Veröffentlichung im Amtsblatt sich verpflichten, die Datenschutz-           cher versichert wird, dass die abgebildeten Personen mit der Veröf-
 Grundverordnung zu berücksichtigen und automatisch in die Daten-                fentlichung im Amtsblatt einverstanden sind.
 verarbeitung einwilligen, sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit              Unsere Verwaltung geht davon aus, dass mit der Einreichung der
 gem. Art. 20 DSGVO vorliegt.                                                    Beiträge das Einverständnis bereits vorliegt.

 Neue offizielle Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach freigeschaltet
 Ab sofort ist es soweit: Die neue offizielle Homepage der Verwaltungs-      beit von Verbänden, Vereinen sowie durch Sie selbst, verehrte Ein-
 gemeinschaft Gramme-Vippach ist ab sofort unter                             wohnerinnen und Einwohner, mit Leben und Inhalt gefüllt werden.
                                                                             Das heißt: Ihre Mitarbeit ist für uns wichtig, wird ernst genommen
                     www.gramme-vippach.de                                   und ist für uns absolut unerlässlich!
 freigeschaltet. Hier finden Interessenten Wissenswertes über die Mit-       Da die Homepage auch nach ihrer Freischaltung sukzessive ausgebaut
 gliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft und natürlich über die          werden wird - so soll beispielsweise auch eine Online-Terminverein-
 Verwaltungsgemeinschaft selbst. Neben Informationen zu den Sit-             barung insbesondere für das Einwohnermelde- und Personenstands-
 zungsterminen und in den Sitzungen gefassten Beschlüssen sind auch          wesen noch eingeführt werden -, möchte ich Sie bitten: Sollten Sie
 für den Ratsuchenden Informationen zu dem in der jeweiligen Gemein-         auf den veröffentlichten Seiten etwas Verbesserungswürdiges finden
 de geltenden Ortsrecht, zu Formularen sowie zu den Zuständigkeiten          oder wollen Sie Ihren Verein oder Ihr Gewerbe auch mit aufgenommen
 und Ansprechpartnern innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft enthal-          haben, zögern Sie nicht, mit mir Kontakt unter ulrich.georgi@gramme-
 ten. Überdies besteht die Möglichkeit, sich in einen Newsletter einzu-      vippach.de aufzunehmen - ich freue mich über Ihre Anregungen!
 tragen, sodass Sie im Falle von auf der Internetseite vorgenommenen         Noch ein Hinweis in eigener Sache: Mit Freischaltung der neuen
 Änderungen automatisch hiervon informiert werden.                           Homepage werden die bisherigen Internetseiten der Verwaltungsge-
 Doch will die neue Homepage der Verwaltungsgemeinschaft nicht nur           meinschaft unter www.vg-gramme-aue.de und unter http://www.vg-
 informieren - sie soll insbesondere interessierten Einwohnerinnen und       andermarke.de nicht mehr weiter gepflegt und im Laufe des Jahres
 Einwohnern sowie sonstigen privaten Dritten die Möglichkeit einer           2021 abgeschaltet.
 Plattform für eigene Veröffentlichungen geben, die Bevölkerung über         Schloßvippach, den 27. November 2020
 regionale Ereignisse auf dem Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft in-         gez. Georgi
 formieren. Dies bedeutet, dass die Homepage nur durch die Mitar-            Gemeinschaftsvorsitzender

                                                      Amtlicher Teil

                                      Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach

 Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach bleibt „zwischen den Jahren“ geschlossen!
 Aus organisatorischen Gründen bleibt die Verwaltungsgemeinschaft                                 Mittwoch, der 16. Dezember 2020
 Gramme-Vippach „zwischen den Jahren“ im Zeitraum                            festgelegt.
          vom 24. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021                       Schloßvippach, den 24. November 2020
 geschlossen.                                                                gez. Georgi
 Als Termin des Kassenschlusses für das Jahr 2020 wird                       Gemeinschaftsvorsitzender

 Schließung Standesamt Standort Großrudestedt
 Im Rahmen von Umstrukturierungsmaßnahmen und dem Ausschei-                  Aufgabenbereiche Standesamt und Kindertagesstätten
 den der am Standort Großrudestedt im Bereich Personenstandswe-              Sachbearbeiterin: Frau Scholz
 sen tätigen Mitarbeiterin, werden die Aufgaben des Standesamtes             E-Mail:                   martina.scholz@vg-andermarke.de oder
 ab sofort ausschließlich am Standort Schloßvippach wahrgenommen
 werden. Auch die durch die ausgeschiedene Mitarbeiterin betreuten                                     standesamt@vg-andermarke.de,
 Aufgabenbereiche „Kindertagesstätten“ und „Friedhofswesen“ werden           Tel.:                     036371 540-12
 zukünftig von den Mitarbeitern am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft          Aufgabenbereich Friedhofswesen
 in Schloßvippach bearbeitet.                                                Sachbearbeiterin: Frau Stockmann
 Unabhängig von Ihrem Wohnsitz innerhalb der Verwaltungsgemein-
                                                                             E-Mail:                   petra.stockmann@vg-anderMarke.de
 schaft vereinbaren Sie bitte einen Termin im Rahmen der u. g. Öff-
 nungszeiten per Telefon oder E-Mail.                                        Tel.:                     036371 540-25

 Öffnungszeiten                                                              Vielen Dank für Ihr Verständnis.
 am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft in Schloßvippach:
                                                                             Schloßvippach, den 3. Dezember 2020
 Mo., Do. und Fr.:     09:00 bis 12:00 Uhr                                   gez. Georgi
 Die.:                 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr           Gemeinschaftsvorsitzender
 Mi.:                  geschlossen
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                                -7-                                                        Nr. 12/2020
Einvernehmliche Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem Abwasserzweckverband Scherkonde-
tal und der Verwaltungsgemeinschaft An der Marke zur Übertragung der kaufmännischen und verwaltungs-
mäßigen Geschäftsbesorgung des Abwasserzweckverbandes Scherkondetal auf die Verwaltungsgemeinschaft
An der Marke
Die einvernehmliche Aufhebung der Zweckvereinbarung zwischen dem                          beit (ThürKGG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober
Abwasserzweckverband Scherkondetal und der Verwaltungsgemein-                             2001 (GVBl. S. 290), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom
schaft An der Marke zur Übertragung der kaufmännischen und ver-                           23. Juli 2013 (GVBl. S. 194), auf die vorstehend angeführte Veröffent-
waltungsmäßigen Geschäftsbesorgung des Abwasserzweckverbandes                             lichung hingewiesen.
Scherkondetal auf die Verwaltungsgemeinschaft An der Marke vom                            In der Folge wird die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach ab
18. September 2020 wurde durch die Rechtsaufsichtsbehörde, das                            dem 01. Januar 2021 keine Dienstleistungen mehr für den Abwasser-
Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde, mit                        zweckverband Scherkondetal erbringen.
Schreiben vom 18. November 2020, Az. 030.019:6810/AZV, rechtsauf-
sichtlich genehmigt. Die amtliche Bekanntmachung der einvernehmli-                        Schloßvippach, den 30. November 2020
chen Aufhebung erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes des Landkrei-                      gez. Georgi
ses Sömmerda Nr. 47/2020 vom 25. November 2020.                                           Gemeinschaftsvorsitzender
Hierauf Bezug nehmend wird gemäß § 13 Abs. 5 i. V. m. § 12 Abs. 1
Satz 4 des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsar-

            Impressum
 Amtsblatt der VG „Gramme-Vippach“
 Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Langewiesen, In den Folgen 43,
 98693 Ilmenau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de,
 Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
 Herausgeber: VG Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach
 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil der Verwaltungsgemein-
 schaft: Der Gemeinschaftsvorsitzende
 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil der Gemeinden:
 Bürgermeister
 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Sybille Fricke, erreichbar unter Tel.:
 0152 / 59428561, E-Mail: s.fricke@wittich-langewiesen.de
 Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An-
 schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine
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 meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-
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 uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso
 wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-
 naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-
 gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
 Verlagsleiter: Mirko Reise
 Erscheinungsweise: an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall
 können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und gesetzlicher MWSt.)
 beim Verlag bestellen.
 Hinweis:
 1. Das Amtsblatt einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt.
 Jeder Nachdruck bedarf der Einwilligung der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-
 Vippach. Dies gilt auch für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen
 Systemen.
 2. Sofern in den in den öffentlichen Bekanntmachungen der Beschlüsse der Ge-
 meinderäte auf Anlagen verwiesen wird, so sind diese für die Dauer von sieben
 aufeinanderfolgenden Tagen, beginnend mit dem Tag nach der Veröffentlichung
 des Hinweises auf die Auslegung, im Hauptamt der Verwaltungsgemeinschaft
 Gramme-Vippach,
 a) für die Gemeinden Eckstedt, Markvippach, Schloßvippach, Sprötau und Vogels-
 berg am Standort Schloßvippach, Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach sowie
 b) für die Gemeinden Alperstedt, Großmölsen, Großrudestedt, Kleinmölsen, Nöda,
 Ollendorf, Udestedt am Standort Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt
 während der jeweiligen allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme ausgelegt;
 dienstfreie Tage zählen bei der Berechnung der Auslegungsfrist nicht mit.
 3. Die Verantwortung für den Inhalt der im nicht amtlichen Teil des Amtsblattes
 erfolgenden Veröffentlichungen liegt ausschließlich beim jeweiligen Verfasser. Es
 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf die Veröffentlichung kein Rechts-
 anspruch besteht, diese ausschließlich die Auffassung(en) des Verfassers bzw. der
 Verfasser wiedergeben und nicht die der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vip-
 pach und/oder einer ihrer Mitgliedsgemeinden. Sie sind auch nicht als einseitige
 Parteinahme der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach oder einer ihrer Mit-
 gliedsgemeinden zugunsten oder zulasten bestimmter Parteien, Gruppierungen,
 Verbände, Vereine etc. zu verstehen. Die Veröffentlichungen werden in der Regel
 nach der Reihe ihres Eingangs in der zugegangenen Fassung und in nicht korrigier-
 ter Weise veröffentlicht. Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach behält
 sich vor, zugeleitete Manuskripte zu kürzen.
 4. Sämtliche Daten, die der Verwaltungsgemeinschaft zur Veröffentlichung im amt-
 lichen und nicht amtlichen Teil des Amtsblattes übermittelt werden, unterliegen
 der Verantwortung des jeweiligen Verfassers. Es wird davon ausgegangen, dass den
 Verfassern für die im nicht amtlichen Teil des Amtsblattes veröffentlichten perso-
 nenbezogenen Daten eine Einwilligung der Betroffenen zur Verwendung dieser
 Daten vorliegt. Dies betrifft ebenso das Einverständnis, ggf. auf Fotografien veröf-
 fentlicht zu werden.
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                    -8-                                                               Nr. 12/2020

Mitteilung des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue

Sehr geehrte Einwohner und Einwohnerinnen,

in diesem Jahr werden die Wasseruhren nicht durch eine beauftragte Firma abgelesen.

Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer bzw. -nutzer der Gemeinden Großmölsen, Kleinmölsen, Ollendorf und
Udestedt ihren Zählerstand der Wasseruhr zum 31. Dezember 2020 abzulesen und in das unten angefügte Formular
einzutragen. Bitte senden Sie dieses bis spätestens 13. Januar 2021 an die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-
Vippach, Außenstelle Großrudestedt, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt. Sie haben auch die Möglichkeit, den
Zählerstand in den Briefkasten Ihrer Gemeinde einzuwerfen oder dienstags (in Ollendorf montags) während der
Bürgermeistersprechzeiten in den Gemeinden abzugeben. Gern können Sie uns die geforderten Daten über unsere
E-Mail-Adresse nicole.schmidt@gramme-vippach.de melden.

Sollten bis zum 14. Januar 2021 keine Ablesedaten vorliegen, werden die Wassergebühren auf Grundlage des
Vorjahresverbrauches geschätzt. Bitte beachten Sie die Informationspflichten gemäß den Datenschutzbestimmungen
auf der folgenden Seite.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schmidt (036204 570-23).                                                                   Zählerstand

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

gez.
Poppitz
Verbandsvorsitzende
des Zweckverbandes Wasserversorgung Gramme-Aue

                                                                                                                                  Zählernummer
bitte hier abtrennen
       -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
                                                           Ablesung des Wasserzählers

 Name, Vorname

 Straße, Hausnummer

 Ort

 Zählernummer

 Zählerstand am 31.12.2020

 Datum, Unterschrift
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                             -9-                                                          Nr. 12/2020

Informationspflichten bei Erhebung von Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13, 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit/en
Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit: der Abrechnung von Wassergebühren

2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenerhebung ist:
Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach i.V.m. dem Zweckverband Wasserversorgung Gramme-Aue und des Betriebs gewerblicher Art
(BgA) Wasserversorgung Gramme-Vippach
Erfurter Straße 6
99195 Schloßvippach
Tel.: 036371 540-0
Fax: 036371 540-29
E-Mail: poststelle@gramme-vippach.de

3. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Datenschutzbeauftragte der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Frau Nicole Schmidt
Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach
Email: datenschutz@gramme-vippach.de ; Telefon: 036204/ 570-0

4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
4a) Zwecke der Verarbeitung:
Ihre Daten werden dafür erhoben für die Ermittlung, Festsetzung und Anforderungen von Wassergebühren, einschließlich der damit im
Zusammenhang stehenden Nebenarbeiten (z. B. Vollstreckung).

4b) Rechtsgrundlagen der Verarbeitung:
Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO i. V. m. § 2 Abs. 1 ThürKAG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürKO sowie der
Wasserbenutzungssatzung und Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung erhoben.

5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
(x)       innerhalb der Behörde, nämlich: Sachbereich Wasser, Kämmerei, Kasse
(x)       Dritte: Landratsamt Sömmerda, Kreiskasse

Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an ein Drittland erfolgt nicht.

6. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung solange gespeichert, wie es zur Bearbeitung im Rahmen des erhobenen Zweckes erforderlich ist,
also bis das Vertragsverhältnis beendet ist und sämtliche gegenseitige Ansprüche erfüllt sind oder keine gesetzliche Rechtfertigungsgründe
für eine Speicherung bestehen. Die Aufbewahrungsdauer beträgt grundsätzlich 10 Jahre.

7. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
a)        Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).
b)        Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
          (Artikel 16 DSGVO).
c)        Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.

Jede betroffene Person hat darüber hinaus das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, nämlich

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt; Tel. 0361 5731129-00, E-Mail: poststelle@datenschutz.thueringen.de, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre
personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.

8. Widerrufsrecht bei Einwilligung
Wenn Sie in die Verarbeitung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft
widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO sowie § 2 Abs. 1
ThürKAG, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürKO sowie der Wasserbenutzungssatzung und Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung.
Amtsblatt Gramme-Vippach der Verwaltungsgemeinschaft - Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                 - 10 -                                                         Nr. 12/2020
                                                                              nicht öffentlicher Teil
                     Gemeinde Eckstedt                                        (Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher
                                                                              Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher
Bekanntmachung der in der 11. Sitzung des Gemein-                             Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für
                                                                              die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der
derates der Gemeinde Eckstedt am 16. November 2020                            Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter
gefassten Beschlüsse                                                          bzw. anonymisierten Form bekannt gemacht.)
In der 11. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Eckstedt am                 Beschluss Nr. 32/11/2020
16. November 2020, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und         Stundung von Gewerbesteuerforderungen
in beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten            Eckstedt, den 24. November 2020
und beschlossen, was hiermit gemäß 40 Abs. 2 der Thüringer Kom-               gez. Schnabel
munalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom                   Bürgermeisterin
28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Geset-
zes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), öffentlich bekannt gemacht
wird. Die Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im
Einzelnen sowie in die Niederschrift des öffentlichen Teils kann im Haupt-                     Gemeinde Großmölsen
amt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6 in
99195 Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
öffentlicher Teil:                                                            Vierte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungs-
                                                                              konzeptes der Gemeinde Großmölsen für das Haus-
Beschluss Nr. 29/11/2020
Haushaltssatzung der Gemeinde Eckstedt für das Haushaltsjahr                  haltsjahr 2020
2021 samt ihrer Anlagen                                                       Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen hat in seiner Sitzung
Aufgrund des § 57 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)               am 10. November 2020 unter Beschluss Nr. 06/08/2020 die Vierte
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des       Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Gemein-
Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der der Gemein-           de Großmölsen für den Konsolidierungszeitraum 2016 bis 2030 be-
derat der Gemeinde Eckstedt im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am        schlossen. Nachdem die Fortschreibung des in Rede stehenden Haus-
16. November 2020 das Folgende beschlossen:                                   haltskonsolidierungskonzeptes an die Rechtsaufsichtsbehörde, das
1.   Der Gemeinderat erlässt zur Haushaltsführung für das Jahr 2021 die       Landratsamt Sömmerda als untere staatliche Verwaltungsbehörde, vor-
     vorgelegte Haushaltssatzung samt ihrer Anlagen.                          gelegt wurde, wurden von dort mit Schreiben vom 23. November 2020,
2.   Die Satzung ist Anlage und Bestandteil dieses Beschlusses.               Az. 902.16:68017/2020/10112020, keine rechtsaufsichtlichen Bedenken
                                                                              geltend gemacht.
3.   Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Satzung samt ihrer Anlagen
     der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung vorzulegen.                     Die Vierte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Ge-
                                                                              meinde Großmölsen für das Haushaltsjahr 2020 liegt zur Einsichtnahme
Abstimmungsergebnis:                                                          bis zum Ende des Konsolidierungszeitraums öffentlich aus. Es kann in der
einstimmig angenommen
                                                                                          Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Beschluss Nr. 30/11/2020                                                                          Amt für Finanzverwaltung
Finanzplan und Investitionsprogramm der Gemeinde Eckstedt für                                     Außenstelle Großrudestedt
das Haushaltsjahr 2021                                                                                Bahnhofstraße 16
Aufgrund des § 62 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) vom                                        99195 Großrudestedt
28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des
Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinde-             zu den Amtsstunden eingesehen werden. Bitte beachten Sie, dass auf-
rat der Gemeinde Eckstedt im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am          grund der anhaltenden Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach
16. November 2020 das Folgende beschlossen:                                   vorheriger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 statt-
1. Die Gemeinde Eckstedt erlässt als gesonderte Pflichtanlage zur             finden kann. Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein
    Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 den vorgelegten               Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
    Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2021.       Großmölsen, den 24. November 2020
2. Der Finanzplan und das Investitionsprogramm sind Anlage und Be-            i. V. gez. Freyer
    standteil dieses Beschlusses.
3. Der Gemeinschaftsvorsitzende wird beauftragt, die Pflichtanlagen           Ballin
    zusammen mit der Haushaltssatzung der Gemeinde Eckstedt für               Bürgermeister
    das Haushaltsjahr 2021 der Rechtsaufsichtsbehörde zur Würdigung
    vorzulegen.                                                               Öffentliche Bekanntmachung
Abstimmungsergebnis:                                                          Der Gemeinderat der Gemeinde Großmölsen hat in seiner Sitzung am
mehrheitlich mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung           10. November 2020 die Haushaltssatzung der Gemeinde Großmölsen
angenommen                                                                    für das Haushaltsjahr 2020 in nachstehender Fassung beschlossen.
Beschluss Nr. 31/11/2020                                                      Auf der Grundlage des § 59 Abs. 4 der Thüringer Kommunalordnung
Vergabe der Lieferung und Leistung von Spielgeräten für den Spiel-            (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003
platz am Sportplatz                                                           (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni
- wird zurückgestellt -                                                       2020 (GVBl. S. 277, 278), ist sie der Rechtsaufsichtsbehörde, dem
                                                                              Landratsamt Sömmerda als unterer staatlicher Verwaltungsbehörde, zur
Beschluss Nr. 32/11/2020                                                      Genehmigung vorgelegt worden. Die Genehmigung wurde von dort mit
Antrag der Sportgemeinschaft „TRAKTOR“ Eckstedt e. V. auf Ver-                Bescheid vom 24. November 2020 (Az. 902.58:68017/2020/10112020)
längerung der Vereinbarung über die Abrechnung der Betriebskos-               erteilt.
ten für das Sportlerheim
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung            Die vorstehend angeführte Satzung wird nachstehend durch Veröffent-
(ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003                lichung im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
(GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni        öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 21 Abs. 4 Satz 4 ThürKO ist die
2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinderat der Gemeinde Eckstedt           Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer
im öffentlichen Teil seiner 11. Sitzung am 16. November 2020 das Fol-         Kommunalordnung enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen
gende beschlossen:                                                            und die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung oder diese Bekannt-
                                                                              machung betreffen, unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jah-
1.   Dem Antrag der Sportgemeinschaft „Traktor“ Eckstedt e. V. auf Wei-       res nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde
     terführung der Abrechnungsregelung der variablen Betriebskosten          Großmölsen oder der Verwaltungsgemeinschaft Gramme Vippach für
     für das Sportlerheim Eckstedt mit Anteil von 30 v. H. für den Verein     die angeführte Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die
     und Anteil von 70 v. H. für die Gemeinde für das Jahr 2020 wird          Verletzung begründen soll, geltend gemacht werden. Nach Ablauf der
     zugestimmt.                                                              Jahresfrist sind solche Verstöße unbeachtlich.
2.   Die Bürgermeisterin wird beauftragt und ermächtigt, mit der Sport-
     gemeinschaft „Traktor“ Eckstedt e.V. eine entsprechende Vereinba-        Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes beginnt gemäß
     rung zu schließen, mit Auflagen für die Sportgemeinschaft „Traktor“      § 57 Abs. 3 ThürKO mit der heutigen Bekanntgabe. Er kann
     zum Umgang mit dem Sportlerheim, wie die Verpflichtung zur regel-                                  bis zum 4. Januar 2021
     mäßigen Reinigung, einem Heizungsmanagement etc.                         in der
                                                                                          Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
Finanzielle Auswirkungen:
                                                                                                  Amt für Finanzverwaltung
Mindereinnahmen Sachkonto 5610.1670
                                                                                                  Außenstelle Großrudestedt
Abstimmungsergebnis:                                                                                  Bahnhofstraße 16
einstimmig angenommen                                                                               99195 Großrudestedt
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                                 - 11 -                                                          Nr. 12/2020
zu den Amtsstunden eingesehen werden. Darüber hinaus wird der Haus-           2.   Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach wird beauftragt, die
haltsplan bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech-             beschlussgegenständliche Satzung an die Rechtsaufsichtsbehörde
nung des Haushaltsjahres 2020 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Ein-              vorzulegen.
sichtnahme zur Verfügung gehalten. Bitte beachten Sie, dass aufgrund          3.   Die Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach wird ferner beauf-
der anhaltenden Corona-Pandemie eine Einsichtnahme nur nach vorhe-                 tragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist
riger Terminvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden              auch anzugeben, wo die Satzung mit ihren Anlagen während der
kann. Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund-                 Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft gegeben
Nasen-Schutz zu tragen.                                                            werden kann.
Großmölsen, den 3. Dezember 2020                                              Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Ollendorf
gez. Ballin                                                                   wird einschließlich der Planzeichnung, der Begründung und des Grün-
Bürgermeister                                                                 ordnungsplanes, zu jedermanns Einsicht gehalten; über den Inhalt wird
                                                                              auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Satzung kann einschließlich ihrer
Haushaltssatzung der Gemeinde Großmölsen (Land-                               Bestandteile und Anlagen in der
kreis Sömmerda) für das Haushaltsjahr 2020                                                 Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach
                                                                                                   Außenstelle Großrudestedt
Aufgrund der Grundlage des § 50 Abs. 2 i. V. m. § 55 der Neubekannt-                                 Bauamt, Zimmer 106
machung der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - vom 28. Jan. 2003                                     Bahnhofstraße 16
(GVBl. Nr. 2 S. 41) in der jeweils gültigen Fassung, erlässt der Gemeinde-                           99195 Großrudestedt
rat der Gemeinde Großmölsen folgende Haushaltssatzung:
                                                                              während der allgemeinen Dienstzeiten
                                     §1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020                  Montag, Dienstag und Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr sowie
wird hiermit festgesetzt; er schließt                                               Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

       im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit               eingesehen werden. Die Satzung ist zusätzlich auf der Homepage der
                                                                              Verwaltungsgemeinschaft www.gramme-vippach.de unter den Rubriken
                             354.610 EUR
                                                                              „Verwaltung“ -> „Ortsrecht“ -> „Satzungen“ zugänglich gemacht.
      und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit
                                                                              Bitte beachten Sie, dass aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie
                            64.890 EUR
                                                                              eine Einsichtnahme im Verwaltungsgebäude nur nach vorheriger Ter-
ab.
                                                                              minvereinbarung unter der Rufnummer 036204 570-0 stattfinden kann.
                               §2                                             Während des Aufenthaltes im Verwaltungsgebäude ist ein Mund-Nasen-
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investiti-         Schutz zu tragen.
onsförderungsmaßnahmen wird auf 0 EUR festgesetzt.                            Hinweise:
                                 §3                                           1.   Gemäß § 44 Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens-
                                                                                   a) nach § 44 Abs. 3 BauGB der Entschädigungsberechtigte Ent-
haushalt wird auf 64.000 EUR festgesetzt.                                                schädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 bis 42
                                §4                                                       BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern wer-                        kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass
den wie folgt festgesetzt:                                                               er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschä-
                                                                                         digungspflichtigen beantragt.
1.    Grundsteuer
                                                                                   b) nach § 44 Abs. 4 BauGB ein Entschädigungsanspruch erlischt,
      a)   für die land- und                                     450 v. H.               wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalen-
           forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                             derjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeich-
      b)   für die Grundstücke (B)                               450 v. H.               neten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des
2.    Gewerbesteuer                                             395 v. H.               Anspruchs herbeigeführt wird.
                                                                              2.   Gemäß § 47 Abs. 2 VwGO kann jede Person, die geltend macht,
                                §5                                                 durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung in ihren Rechten
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus-             verletzt zu sein oder in absehbarer Zeit verletzt zu werden, sowie
gaben nach dem Haushaltsplan 2020 wird auf 59.101 EUR festgesetzt.                 jede Behörde innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der
                                  §6                                               Rechtsvorschrift Antrag auf Normenkontrolle stellen. Der Antrag
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2020 in Kraft.                            kann nur innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Rechts-
                                                                                   vorschrift gestellt werden und ist gegen die Körperschaft, Anstalt
Großmölsen, den 03. Dezember 2020                                                  oder Stiftung zu richten, welche die Rechtsvorschrift erlassen hat.
gez. Ballin                                              (Siegelabdruck)     3.   Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine beacht-
Bürgermeister                                                                      liche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3BauGB be-
                                                                                   zeichneten Verfahrens- und Formvorschriften unbeachtlich ist, wenn
                                                                                   sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung
                                                                                   schriftlich gegenüber der Gemeinde Ollendorf geltend gemacht wor-
                     Gemeinde Ollendorf                                            den ist. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § § 214 Abs. 2a
                                                                                   beachtlich sind.
                                                                              Ollendorf, den 1. Dezember 2020
Öffentliche Bekanntmachung                                                    gez. Reifarth
Der Gemeinderat der Gemeinde Ollendorf hat im öffentlichen Teil seiner        Bürgermeister
12. Sitzung am 24. September 2020 mit Beschluss 02/12/2020 die Klar-
stellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Ollendorf, bestehend
aus der Satzung mit Planzeichnung, Begründung und dem Grünord-
nungsplan, beschlossen. Der Beschluss wird nachstehend auf Grund-
lage des § 34 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches                             Gemeinde Vogelsberg
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017
(BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 2 G des Gesetzes vom
08. August 2020 (BGBl. I S. 1728), ortsüblich bekannt gemacht:                Bekanntmachung der in der 10. Sitzung des Gemein-
Beschluss Nr. 02/12/2020                                                      derates der Gemeinde Vogelsberg am 1. Oktober 2020
Satzungsbeschluss zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergän-                   gefassten Beschlüsse
zungssatzung
Auf Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Baugesetzbu-         In der 10. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Vogelsberg am
ches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November                1. Oktober 2020, zu der die Mitglieder vorschriftsmäßig geladen und in
2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes         beschlussfähiger Zahl erschienen waren, wurde Folgendes beraten und
vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587), hat der Gemeinderat der Gemeinde          beschlossen, was hiermit gemäß 40 Abs. 2 der Thüringer Kommunal-
Ollendorf im öffentlichen Teil seiner 12. Sitzung am 24. September 2020       ordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Janu-
                                                                              ar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom
das Folgende beschlossen:
                                                                              11. Juni 2020 (GVBl. S. 277, 278), öffentlich bekannt gemacht wird. Die
1.    Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung, bestehend aus dem Sat-        Einsichtnahme in den Wortlaut der gefassten Beschlüsse im Einzelnen
      zungsentwurf mit Planzeichnung, Begründung und Grünordnungs-            sowie in die Niederschrift des öffentlichen Teils kann im Hauptamt der
      plan (GOP) wird nach der diesem Beschluss beigefügten Anlage            Verwaltungsgemeinschaft Gramme-Vippach, Erfurter Straße 6 in 99195
      beschlossen.                                                            Schloßvippach, zu den Amtsstunden erfolgen.
Verwaltungsgemeinschaft „Gramme-Vippach“                               - 12 -                                                          Nr. 12/2020
öffentlicher Teil:
Beschluss Nr. 34/10/2020
                                                                                Andere Behörden, Körperschaften und dgl.
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von
Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung in kommu-
naler Trägerschaft und die Inanspruchnahme von Verpflegungsan-              „DIE SÖM“ auf 2022 verschoben
geboten der Gemeinde Vogelsberg
- zurückgestellt -                                                          Geplante Regionalmesse 2021 aufgrund von
Beschluss Nr. 35/10/2020                                                    Corona abgesagt
Vergabe der Lieferung und Leistung eines gebrauchten Multicars              Mit neuem Konzept, neuem Termin und neu-
für den Bauhof                                                              em Veranstalter wollte die Regionalmesse im
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung          nächsten Jahr frisch durchstarten: „DIE SÖM“
(ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003              sollte erstmals im Frühling, Anfang Mai 2021,
(GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni      stattfinden. Auch die Ausstellungsfläche sollte
2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogels-          erweitert werden. Zusätzlich zur Unstruthalle hatten die Organisatoren
berg im öffentlichen Teil seiner 10. Sitzung am 1. Oktober 2020 das Fol-    geplant, das Freigelände des Kurt-Neubert-Sportpark zu nutzen.
gende beschlossen:                                                          Doch die Dynamik des Covid-19-Infektionsgeschehens macht vor dem
1. Die Lieferung und Leistung eines gebrauchten Multicars „Fumo             Landkreis Sömmerda nicht Halt. Auch hier steigen die Infektionszahlen
    Carrier“, für den Bauhof, wird auf der Grundlage des Angebotes vom      seit Oktober rasant. Und es ist nicht abzusehen, wie sich die Corona-
    8. September 2020 an die                                                Pandemie bis zum Frühjahr entwickeln wird.
                        Weymann Technik GmbH                                Nach langen Überlegungen und in Absprache mit dem Bürgermeister
                           Bahnhofstraße 74 a                               der Stadt Sömmerda und der RAM Regio Ausstellungs GmbH wurde
                          99955 Bad Tennstedt                               daher entschieden, die Messe für das Jahr 2021 abzusagen. „Wenn
    zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 40.800,00 EUR vergeben.            wir die Messe erfolgreich und für die Besucher ansprechend und ohne
2. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh-        Einschränkungen durchführen wollen, müssen wir die Veranstaltung auf
    mer nach Ziffer 1 dieses Beschlusses zu beauftragen.                    2022 verschieben“, erklärt Landrat Harald Henning.
                                                                            Um den Besuchern und den Ausstellern ein erfolgreiches Erlebnis zu
Finanzielle Auswirkungen:                                                   verschaffen, bedarf es für „DIE SÖM“ eines verantwortungsvollen und
Ausgabe Sachkonto 7710.9350: 40.800,00 EUR                                  genehmigungsfähigen Infektionsschutzkonzepts, das so erstellt sein
Abstimmungsergebnis:                                                        müsste, dass keinerlei Gefahr für die Besucherinnen und Besucher be-
mehrheitlich mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung         steht. Nach aktueller Einschätzung des Landratsamtes kann ein solches
angenommen                                                                  zuverlässiges Hygienekonzept für den Veranstaltungsort, den gewählten
                                                                            Zeitraum und die erwarteten Besucherzahlen nicht in Aussicht gestellt
Beschluss Nr. 36/10/2020                                                    werden.
Vergabe der Lieferung und Leistung von Einsatzkleidung für die              Die 26. Regionalmesse wird im Jahr 2022 am 14. und 15. Mai stattfinden
Freiwillige Feuerwehr                                                       - das neue Konzept wird beibehalten.
Auf Grundlage des § 22 Abs. 3 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003                          Weitere Informationen finden Sie auf der Website
(GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 11. Juni                             www.ausstellung-soem.de.
2020 (GVBl. S. 277, 278), hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogels-
berg im öffentlichen Teil seiner 10. Sitzung am 1. Oktober 2020 das Fol-    Wenn Sie Anmerkungen oder Fragen zur Messe haben, können Sie sich
gende beschlossen:                                                          jederzeit an die verantwortlichen Personen wenden:
1. Die Lieferung und Leistung von Einsatzbekleidung für die Freiwillige
                                                                            RAM Regio                           Landratsamt
    Feuerwehr wird auf der Grundlage des Angebotes vom 17. Septem-          Ausstellungs GmbH                   Sömmerda
    ber 2020 an die
                   Brandschutztechnik Müller GmbH                           Silvana Kukowka                     Hannah Liese
                            Gewerbestraße 1                                 Projektleiterin                     Amt für Öffentlichkeitsarbeit
                           99869 Drei Gleichen                              Tel.: 0361 56 555-16                Tel.: 03634 354-408
    zu einer Brutto-Gesamtsumme i. H. v. 4.187,95 EUR vergeben.             E-Mail:                             E-Mail:
2. Der Bürgermeister wird beauftragt und ermächtigt, den Auftragneh-        s.kukowka@ram-messe.de              wifoe@lra-soemmerda.de
    mer nach Ziffer 1 dieses Beschlusses zu beauftragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgabe Sachkonto 1300.9350: 4.187,95 EUR
                                                                            Bekanntmachung der Thüringer Tierseuchenkasse
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen                                                                        www.thueringertierseuchenkasse.de
Beschluss Nr. 37/10/2020                                                           Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker,
nachträgliche Genehmigung der Erhebung von Widerspruch ge-
gen den Bescheid des Staatlichen Schulamtes Südthüringen vom                    der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2021
28. August 2020, Az. R2/90011/§30a, über den Zuschuss des Frei-             Sehr geehrte Tierbesitzer,
staats Thüringen zum Ausgleich des Einnahmeverlustes aufgrund               die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestandserhe-
der Aussetzung der Elternbeitragspflicht nach § 30a ThürKitaG               bung 2021 zum Stichtag 03.01.2021 durch. Alle Tierbesitzer, die bis-
Aufgrund des § 22 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in          her nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine
der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),           Meldekarte erhalten haben, werden hiermit aufgefordert, ihrer gesetz-
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Juni 2020 (GVBl.      lichen Verpflichtung zur Tierbestandsanmeldung gemäß nachstehender
S. 277, 278), hat der Gemeinderat der Gemeinde Vogelsberg im öffentli-      Satzung nachzukommen.
chen Teil seiner Sitzung am 1. Oktober 2020 beschlossen, die durch den      Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchenkasse,
Bürgermeister am 4. September 2020 erfolgte Widerspruchserhebung            Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hinge-
gegen den Bescheid des Staatlichen Schulamtes Südthüringen vom              wiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandserhebung der Thüringer
28. August 2020, Az. R2/90011/§ 30a, über den Zuschuss des Freistaats       Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzählung des Thüringer Landesam-
Thüringen zum Ausgleich des Einnahmeverlustes aufgrund der Aus-             tes für Statistik durchgeführt wird.
setzung der Elternbeitragspflicht nach § 30a ThürKitaG nachträglich zu
genehmigen.                                                                 Ihre Thüringer Tierseuchenkasse
Abstimmungsergebnis:                                                                                   Satzung
einstimmig angenommen                                                             der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung
nicht öffentlicher Teil                                                           von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2021
(Gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 ThürKO werden die in nicht öffentlicher           Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und
Sitzung gefassten Beschlüsse in gleicher Weise, wie die in öffentlicher     Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des
Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt gemacht, sobald die Gründe für         Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom
die Geheimhaltung weggefallen sind; die Entscheidung hierüber trifft der    30. März 2010 (GVBI. S. 89), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Geset-
Gemeinderat. Der Wortlaut der Beschlüsse wird daher nur in verkürzter       zes vom 2. Juli 2019 (GVBI. S. 236), hat der Verwaltungsrat der Tierseu-
bzw. anonymisierten Form bekannt gemacht.)                                  chenkasse am 22. Oktober 2020 folgende Satzung beschlossen:
Beschluss Nr. 38/10/2020                                                                                       §1
Gemeindliches Einvernehmen zum Bauantrag                                    (1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2021 wer-
Vogelsberg, den 7. Oktober 2020                                             den die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:
gez. Schmidt
Bürgermeister                                                               1.     Pferde, Esel, Maultiere und Maulesel             je Tier 4,20 Euro
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