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58. Jahrgang Mittwoch, den 8. Mai 2019 Nummer 19 13. Korrekturabzug an amtsblatt@dotternhausen.de und info@gemeinde-dautmergen.de Rathaus muss sich bis 12:30 melden, sonst schicken wir runter
2 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Gemeindekontakte Notrufe/Notdienste Gesundheitsdienste Dotternhausen Rathaus ☎ (0 7427) 9405-0 Fax: (0 7427) 9405-30 in dringenden Notfällen abends ☎0152 / 21025483 oder Rettungsdienst ☎ 112 oder am Wochenende: (0 172) 7309193 Notarzt Abfallberater ☎ (0 7433) 921371 Feuerwehr Bauhof ☎ (0 7427) 914786 Bücherei Öffnungszeiten: Mo. u. Mi.17.00-19.30 Uhr Festhalle ☎ ☎ (0 7427) 8728 (0 7427) 914772 Polizei 110 Feuerwehrgerätehaus Grüngutplatz ☎ (0 7427) 8481 Öffnungszeiten: Fr. 14-18 Uhr, Sa. 9-13 Uhr jeweils ohne telefonische Vorwahl Forstrevier Heiligenzimmern ☎ (0 7428) 8049 Förster Lukas Sander Fax: 07428/918337 Geranienstraße 6, 72348 Rosenfeld-Isingen Ärztlicher Bereitschaftsdienst mail: fr.heiligenzimmern@zollernalbkreis.de Außerhalb der Sprechstunden der Hausarztpraxen und Jugendmusikschule Zollernalb e. V.: der Notfallpraxen: Hauptstr. 21 (Rathaus), 72359 Dotternhausen, Tel. (07427) 8654, Fax (07427) 6141 info@jms-zollernalb.de, www.jms-zollernalb.de Tel. 116 117 Sprechzeiten: Mo., Mi., Do 8.30 - 11.30 Uhr und Di 8.30 - 12.30 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: Kindergarten ☎ (0 7427) 914766 08.00 Uhr – 22.00 Uhr Kinderkrippe ☎ (0 7427) 4661911 Telefon-Hotline ☎ (0 7427) 94006-11 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst Nahwärmeversorgung (tagsüber) Tel. Nr. 0180 5911690 ☎ (0 7427) 94006-99 (ab 17.00 Uhr) Vorwahl bitte mitwählen! Stadtapotheke Schömberg Schule Öffnungszeiten: Dotternhausen ☎ (0 7427) 2240 Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag Sporthalle ☎ (0 7427) 914765 8.00 - 12.30 Uhr Stromversorgung ☎ (0 7427) 931566 und 14.00 - 19.30 Uhr Überlandwerk Eppler GmbH Mittwoch 8.00 - 12.30 Uhr Internet-Adresse der Gemeinde: und 17.30 - 18.30 Uhr http://www.dotternhausen.de Samstag 8.00 - 12.30 Uhr E-Mail-Adressen der Gemeinde: Zentraler Posteingang: info@dotternhausen.de Bürgermeisterin Frau Adrian: adrian@dotternhausen.de Wochenend- und Feiertags-Notdienstplan Frau Engesser: engesser@dotternhausen.de der Apotheken Frau Hahn: hahn@dotternhausen.de Samstag, 11.05.2019 Frau Huonker: huonker@dotternhausen.de Gingko-Apotheke Balingen, Erzinger Weg 20, Herr Mertes: mertes@dotternhausen.de 72336 Balingen-Endingen, Tel. 07433/382099 Frau Schwarz: schwarz@dotternhausen.de Sonntag, 12.05.2019 Dautmergen Eugenien-Apotheke Stockoch, Carl-Baur-Weg 2/1, 72379 Hechingen (Stockoch), Tel. 07471/2979 Rathaus ☎ (0 74 27) 2507 Fax: (0 74 27) 82 07 AIDS-Beratung Bürgerhaus Dautmergen Internet-Adresse der Gemeinde: ☎ (0 7427) 931420 Beratungszeiten bei der AIDS-Beratung http://www.gemeinde-dautmergen.de/ des Gesundheitsamtes E-Mail-Adresse der Gemeinde: info@gemeinde-dautmergen.de Beratung zu AIDS und anderen sexuell übertragbaren Förster Stephan Kneer fr.leidringen@zollernalbkreis.de ☎ (0 7427) 590 93 09 Fax: (0 74 33) 922 15 88 Krankheiten werden im Rahmen der offenen Sprechstunde am 1. Donnerstag im Monat von 16.00 - 17.00 Uhr beim Landratsamt -Gesundheitsamt-, Weilheimer Straße 31, 72379 Hechingen, Tel. 07471/9303-1568, angeboten. Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Cannabis-Sprechstunde beim Gesundheitsamt: jeden Donnerstag 16.00 - 19.00 Uhr Rathaus Dotternhausen Tel. kostenfrei (0800) 3784784 Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr E-Mail-Beratung: info@cannabissprechstunde.de Dienstag 16.00 – 18.00 Uhr www.drugstime.de Rathaus Dautmergen Montagvormittag: 08.00 - 12.00 Uhr Telefonseelsorge Dienstagvormittag: 08.00 - 12.00 Uhr in persönlichen Not- und Krisensituationen bei Tag und Donnerstagvormittag: 08.00 - 12 00 Uhr (im dringenden Fall) auch bei Nacht über (0800) 1110111. Dienstags: 17.00 - 20.00 Uhr mit Abendsprechstunde BM Lippus
Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Text in der KW 17 und 18 veröffentlichen! 3 Text in der KW 17 und 18 veröffentlichen! Energieagentur Zollernalb Gemeinsame vor Ort in Dotternhausen amtliche Bekanntmachungen Wer sein Haus umweltfreundlich sa- nieren will, braucht dafür kompetente, neutrale Unterstützung. Diese bekommen Sie regelmäßig an denEnergieagentur Infotagen der Zollernalb vor Ort in Dautmergen Energieagentur Zollernalb. Die Erstberatung Energieagentur ist kostenlos. Zollernalb Fachleute vorgeben Ort in Dautmergen maßgeschneiderte Tipps Wer sein Haus umweltfreundlich sanieren will, braucht dafür kompetente, neutrale Un- zur Wärmedämmung Werterstützung. sein Haus Diese bekommenundSie umweltfreundlich zum Austausch regelmäßig sanieren an dendafür will, braucht der InfotagenHeizungsanlage. neutrale Un-Zol- Sie der Energieagentur kompetente, lernalb. Die terstützung. Erstberatung Diese bekommenistSie kostenlos. regelmäßig Fachleute geben maßgeschneiderte an den Infotagen der Energieagentur Tipps Zol-zur informieren Wärmedämmung lernalb. über und zum Die Erstberatung erneuerbare AustauschFachleute ist kostenlos. Energien der Heizungsanlage. und nennen Sie informieren geben maßgeschneiderte Möglich- über Tipps erneu- zur keiten, erbare Wärmedämmungden Stromverbrauch Energien und nennen im Haushalt Möglichkeiten, und zum Austausch der Heizungsanlage. den Siezu Stromverbrauch senken. im informieren überErgänzend Haushalt zu erneu-sen- Wissen was ich will erbare Energien und nennen Möglichkeiten, den Stromverbrauch im Haushalt zu sen-und ken. schätzen Ergänzend stellen die schätzen die ausgebildeten Fördermöglichkeiten ausgebildeten Energieberater Investitionskosten Energieberater Investitionskosten ab ken. Ergänzend schätzen die vor.ausgebildeten Energieberater Investitionskosten ab und Am Donnerstag, dem 16. Mai bietet die Agentur für Arbeit Ba- ab und stellen stellen Fördermöglichkeiten Fördermöglichkeiten vor. vor. Der nächste Termin zur kostenlosen Erstberatung im Rathaus Dautmergen ist: lingen eine Veranstaltung für Frauen an, die sich fragen, wohin Der nächste DerDienstag, nächste 07. Mai Termin Termin 2019 zur zurUhr - 17:00 kostenlosen kostenlosen bis 20:00 Uhr Erstberatung Erstberatung im Rathaus Dautmergen ist: im Rathaus sie ihr beruflicher Weg führt. Diese Veranstaltung findet von Dotternhausen ist: Uhr bis 20:00 Uhr Dienstag, 07. Mai 2019 - 17:00 Bitte melden Sie sich an unter Tel.: 07433 92-1385 10:00 bis 12:00 Uhr ausnahmsweise nicht in der Agentur für Dienstag, oder Bitte 28. per E-Mail: melden Sie sich anMai unter 2019 - 15:00 92-1385 Uhr bis 18:00 Uhr energieagentur@zollernalbkreis.de Tel.: 07433 Arbeit statt, sondern in Raum 103 der vhs Hechingen in der Bitte oder permelden Siefinden sichSiean unterunter E-Mail: energieagentur@zollernalbkreis.de Weitere Informationen im Internet Tel.: 07433 92-1385 Münzgasse 4 (gelber Hauseingang). oder per E-Mail: energieagentur@zollernalbkreis.de www.energieagentur-zollernalb.de Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Nicht zu wissen was man will verhindert oft, das Gewünschte Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.energieagentur-zollernalb.de zu erreichen. An diesem Vormittag zeigt Coach und Unterneh- www.energieagentur-zollernalb.de Die Kompetenzstelle Energieeffizienz Neckar-Alb bietet eine kos- mensberater Josef Wolf, wie man Bedürfnisse und Wünsche Die Kompetenzstelle zum ThemaEnergieeffizienz Neck- Dietenlose Erstberatung Kompetenzstelle Energieeffizienz Energieeffizienz Neckar-Alb bietetfür Unterneh- eine kos- erkennt und herausfindet, wohin die Reise gehen soll. ar-Alb men tenlose an. bietet eine Erstberatung kostenlose zum Thema Erstberatung Energieeffizienz für Unterneh- zum Ansprechpartner für Unternehmen im Zollernalbkreis: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine An- men Themaan. EnergieagenturEnergieeffizienz für Unternehmen an. Ansprechpartner fürZollernalb, UnternehmenTel.: im 07433 92-1387 Zollernalbkreis: meldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen gibt es Ansprechpartner für Unternehmen Energieagentur Zollernalb, Tel.: 07433im Zollernalbkreis: 92-1387 unter 07433 951-304 oder Balingen.BCA@arbeitsagentur.de. Energieagentur Zollernalb, Tel.: 07433 92-1387 Landratsamt Zollernalbkreis Veranstaltung des Landratsamtes Amtliche Bekanntmachungen Zollernalbkreis, Landwirtschaftsamt Dotternhausen Felderbegehung bei Familie Riehle in Burladin- gen-Hausen Am Mittwoch, den 15.05.2019 lädt das Landwirtschaftsamt Gemeinderats-, Kreistags- und Europawahlen des Zollernalbkreises zu einer Felderbegehung bei Familie am 26.05.2019 Riehle in Burladingen-Hausen ein. Der Schwerpunkt wird die Ende April erhielten alle Wahlberechtigten die amtliche Wahl- ökologische Milchviehfütterung sein. Entsprechend werden benachrichtigung. In den nächsten Tagen erhalten Sie als vor allem Leguminosen-Gras-Mischungen, Futtergetreide als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter die amtlichen Stimmzettel Mischkulturen und Körnerleguminosen angeschaut. für die Gemeinderats- und Kreistagswahl. Zu diesem Feldrundgang sind alle Landwirte, die ökologischen Den Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie nur am Wahl- Landbau betreiben oder sich für den ökologischen Landbau tag im Wahllokal. Zu beachten gilt, dass bei den Kommunal- interessieren, recht herzlich eingeladen. wahlen ab dem 16. Lebensjahr und bei der Europawahl ab dem 18. Lebensjahr gewählt werden darf. Exkursion zur Getreidezüchtung Peter Kunz nach Feld- Mit der Wahlbenachrichtigung können Sie, bei Abwesenheit bach/Zürich oder Verhinderung am Wahltag, Briefwahl beantragen. An- Der Arbeitskreis „ökologischer Landbau/Umstellung auf öko- sonsten bringen Sie am Wahltag die Wahlbenachrichtigung logischen Landbau“ des Landwirtschaftsamtes Zollernalbkreis sowie die von Ihnen vorbereiteten amtlichen Stimmzettel der bietet am 22.05.2019 eine Exkursion zur ökologischen Ge- Kommunalwahlen mit. treidezüchtung Peter Kunz, nach Feldbach bei Zürich (www. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. getreidzuechtung.ch), an. gez. Adrian Die Getreidezüchtung Peter Kunz arbeitet seit 35 Jahren er- Bürgermeisterin folgreich an der Züchtung ökologischer Getreidesorten mit den Schwerpunkten Weizen, Triticale, Dinkel und Körnererb- sen. Die Sorten von Peter Kunz haben bei Sortenversuchen bezüglich Ertrag und Qualität sowie der Gesundheit sehr gut Impressum abgeschnitten. Ablauf der Exkursion am Mittwoch, 22.05.2019 12:30 Uhr Treffpunkt am Landwirtschaftsamt in Ba- Herausgeber: lingen Gemeinden Dotternhausen und Dautmergen. 15:00 – 18:00 Uhr Besichtigung der Peter Kunz Getreide- Verantwortlich für den Textteil: züchtung Bürgermeisterämter Dotternhausen (Telefon 9 40 50), 21:00 Uhr Ankunft in Balingen E-Mail: amtsblatt@dotternhausen.de und Dautmergen Zu dieser Exkursion sind alle interessierten, sowohl ökologisch (Telefon 25 07), E-Mail: info@gemeinde-dautmergen.de. als auch konventionell wirtschaftende, Landwirte eingeladen. Die Kosten werden je nach Anzahl der Teilnehmer zwischen Herstellung und Vertrieb: 20 - 30 Euro / Person betragen. Druck + Verlag Wagner GmbH & Co. KG Um die Exkursion planen zu können, ist eine Anmeldung un- Max-Planck-Str. 14, 70806 Kornwestheim ter 07433/92-1941 oder unter landwirtschaftsamt@zollernalb- Telefon (07154) 8222-0, Telefax (07154) 8222-15 kreis.de bis zum 15. Mai notwendig. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ralf Berti Treffpunkt: um 18:00 Uhr auf dem Betrieb Riehle, Binsenberg Anzeigenberatung: Telefon (07154) 8222-0 26, Burladingen-Hausen. Eine Anmeldung ist nicht erforder- Telefax (07154) 8222-15, E-Mail: anzeigen@duv-wagner.de lich. Anzeigenschluss: Dienstag, 9.00 Uhr, abhängig je nach Feiertag
4 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Gemeinde Landkreis Dotternhausen Zollernalbkreis Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 26. Mai 2019 1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Dotternhausen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats, Wahl des Kreistags - statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 3. x Die Gemeinde bildet nur einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird eingerichtet in Wahlraum (Ort, Straße, Hausnummer, Raum/Zimmer-Nummer) Dotternhausen, Hauptstraße 21, Zimmer Nr. 10 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl – Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Farbe: weißlich Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zuge- lassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kenn- zeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllo- kal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 6. Kommunalwahlen Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimm- zettelumschlägen. 6.1 Wahl des Gemeinderats Zu wählen sind 10 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats Stimmzettel-Farbe: eosinrot 6.2 Wahl des Kreistags Zu wählen sind im Wahlkreis VI Geislingen 6 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags Stimmzettel-Farbe: lindgrün 6.3 Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind. Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 25. Mai 2019 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten.
Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 5 6.4 Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Ge- meinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.2). Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben. 6.5 Es findet Verhältniswahl statt bei der - Wahl des Gemeinderats - Wahl des Kreistags Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann - Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln - Bewerber, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, - Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen, durch Wie- derholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In die- sem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; höchstens je- doch nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben wie Mitglieder jeweils zu wählen sind. Bei der Wahl des Kreis- tags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.6 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.7 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge aus- gehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- zeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein aus- gestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli- chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder - durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt - Wahlamt - neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazu- gehörigen Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so recht- zeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahl- tag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlun- terlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafge- setzbuches).
6 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergeb- nisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Der Briefwahlvorstand tritt zusammen zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl um 16:30 Uhr in Dotternhausen, Hauptstraße 21, Zimmer Nr. 28 (Ort und Raum) Dotternhausen, 08.05.2019 Bürgermeisteramt Monique Adrian Bürgermeisterin zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Stellenausschreibung (9. BImSchV) – des Landratsamtes Zollernalbkreis Die Gemeinde Dotternhausen sucht zum zum Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungs- nächstmöglichen Zeitpunkt genehmigung der Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH zur Änderung der genehmigten Abbau- und Rekultivie- eine pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG für den rungsplanung sowie zur flächenhaften Erweiterung des gemeindeeigenen Kindergarten (m/w/d) Steinbruchs Plettenberg (Dotternhausen) (Aktenzeichen 303 – 106.111) befristet für die Dauer von Mutterschutz und gegebenen- falls anschließender Elternzeit. Der Beschäftigungsumfang Die Holcim (Süddeutschland) GmbH, Dormettinger Straße 23 beträgt 60 % einer Vollzeitstelle. in 72359 Dotternhausen, hat mit Schreiben vom 28.06.2018 Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spä- die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungs- testens 17. Mai 2019 an die Gemeindeverwaltung Dot- genehmigung gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz ternhausen, Hauptstr. 21, 72359 Dotternhausen, z. Hd. von vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreini- Frau Bürgermeisterin Adrian, zu richten. gungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Für Fragen stehen Ihnen gerne Frau Wochner (Kindergar- (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) zur wesentli- tenleiterin), chen Änderung des bestehenden Steinbruchs Plettenberg bei Tel. 07427/914766, oder Frau Bürgermeisterin Adrian, Tel. der zuständigen Genehmigungsbehörde – dem Bauamt des 07427/940511, zur Verfügung Landratsamtes Zollernalbkreis als untere Immissionsschutz- Monique Adrian Bürgermeisterin behörde – beantragt. Der Standort der zu ändernden Anlage ist in: Müllentsorgung bei den Bushaltestellen und Stadt/Gemeinde: 72359 Dotternhausen Glascontainern Gemarkung(en): Dotternhausen und Hausen am Tann Flurstücke: 2720, 2786, 2787, 2795/1 (Dotternhausen) und Von den Bauhofmitarbeitern muss wiederholt festgestellt 494/3, 500 (Hausen am Tann) werden, dass sowohl an den Bushaltestellen als auch bei den Glascontainern auch Hausmüll und ähnlicher Abfall in Die Änderungsgenehmigung bezieht sich auf den genehmigten Säcken entsorgt wird. Steinbruch – Anlage nach Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur Vierten Das Ablagern von Müll ist widerrechtlich und kann bußgel- Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über drechtlich verfolgt werden! genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Das Vor- Um Beachtung wird dringend gebeten! haben bedarf der Genehmigung nach § 16 Abs. 1 BImSchG Gemeindeverwaltung Dotternhausen i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 sowie der Nr. 2.1.1 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV. Für das Vorhaben besteht nach § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 4 i. V. m. § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Wasserabschlag fällig Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Durch- Der 1. Wasserabschlag für das Jahr 2019 ist am 15.05. fäl- führung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), weil die lig. Wir bitten alle Nichtabbucher dies zu berücksichtigen Vorhabenträgerin dies beantragt hat und das Landratsamt und den Wasserabschlag zu überweisen. das Entfallen einer gesonderten Vorprüfung der UVP-Pflicht Gemeindeverwaltung Dotternhausen als zweckmäßig erachtet hat. Die UVP ist unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG ÜBER (§ 4 UVPG). Über die Zulässigkeit des Vorhabens ist daher in einem förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeits- DIE VERLEGUNG DES ANBERAUMTEN ER- beteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden. Eine gren- ÖRTERUNGSTERMINS AUF EINEN SPÄTEREN züberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung ZEITPUNKT ... nach § 11a der Verordnung über das Genehmigungsverfahren – gemäß § 10 Abs. 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (9. BImSchV) sowie den §§ 54 bis 56 UVPG findet nicht statt. (BImSchG) i. V. m. § 12 Abs. 1 und § 17 der 9. Verordnung
Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 7 Das Vorhaben wurde mit öffentlicher Bekanntmachung vom nung nicht isoliert anfechtbar. 14.11.2018 der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung wurde zusätzlich auch im Internet Die Zustellung des Genehmigungsbescheids und der Ent- auf der Homepage der Genehmigungsbehörde unter https:// scheidung über eingebrachte Einwendungen an die Personen, www.zollernalbkreis.de/,Lde/Startseite/Buergerservice/Amt- die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche liche+Bekanntmachungen.html sowie gemäß § 20 Abs. 2 Bekanntmachung ersetzt werden. UVPG im UVP-Portal unter https://www.uvp-verbund.de/bw veröffentlicht. Balingen, den 30.04.2019 Landratsamt Zollernalbkreis Der Genehmigungsantrag und die zugehörigen Antragsunter- - Untere Immissionsschutzbehörde - lagen – einschließlich des UVP-Berichts und weiteren Fach- beiträgen über die Umweltauswirkungen – sowie sonstige der Zweckverband Abwasserreini- Genehmigungsbehörde vorliegende, entscheidungserhebliche gung Balingen behördliche Unterlagen lagen in der Zeit vom 13.12.2018 bis einschließlich 25.01.2019 im Landratsamt Zollernalbkreis, der PRESSEBERICHT Stadt Schömberg sowie bei den Gemeinden Dotternhausen, zur Sitzung des Zweckverbandes Abwasserreinigung Ba- Dormettingen, Ratshausen und Hausen a. T. zur allgemeinen lingen am 8. April 2019 Einsichtnahme während der Dienststunden aus. Zusätzlich Die erste Sitzung in 2019 der Verbandsversammlung des wurden der UVP-Bericht und die weiteren Fachbeiträge über Zweckverbandes Abwasserreinigung Balingen fand am 8. April die Umweltauswirkungen auch im Internet unter https://www. im Betriebsgebäude auf der Kläranlage Balingen statt. Ver- uvp-verbund.de/bw veröffentlicht. Einwendungen konnten bandsvorsitzender OB Helmut Reitemann leitete die Sitzung. bis einschließlich 25.02.2019 gegen das Vorhaben erhoben werden. Abfuhr von gepresstem Klärschlamm – Auftrag wurde vergeben Die Genehmigungsbehörde hat in Ausübung des pflichtge- Der bisherige Jahresvertrag zur Abfuhr von gepresstem Klär- mäßen Ermessens darüber entschieden, einen Termin zur schlamm ist ausgelaufen. Eine erneute Ausschreibung und Erörterung der form- und fristgerecht vorgebrachten Einwen- Vergabe wurde notwendig. dungen durchzuführen. Der Erörterungstermin dient dazu, die Es ist damit zu rechnen, dass auch in diesem Jahr nicht der rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen das Vorhaben zu gesamte angelieferte Klärschlamm in der Gasgewinnungsan- erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvor- lage verwertet werden kann. Mit dem ausgeschriebenen Jah- aussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, resvertrag will der Zweckverband flexibel reagieren können. Es die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben haben, die wurden vier Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Nur die Firma MSE GmbH gab ein Angebot ab. Sie erhielt den Auftrag mit einem Abfuhrvolumen von bis zu maximal 2.000 Der in der v. g. öffentlichen Bekanntmachung für den to. Wegen der begrenzten Lagerkapazitäten auf dem Gelände 07.05.2019 anberaumte Erörterungstermin wird im Hinblick der Kläranlage konnte mit der Auftragsvergabe nicht bis zur auf dessen zweckgerichtete Durchführung gemäß § 17 Abs. Sitzung zugewartet werden. Der Verbandsvorsitzende vergab 1 der 9. BImSchV auf einen späteren Zeitpunkt verlegt. den Auftrag in Eilentscheidung. Der Erörterungstermin findet nunmehr am Aktuelles aus dem Betriebsbericht 2018 Montag, den 03.06.2019 ab 10.00 Uhr in der Festhalle Dot- Weniger Abwasser wegen trockenem Wetter - gute Rei- ternhausen, Festhallenstraße 12, 72359 Dotternhausen nigungsleistung Das Jahr 2018 war aus Sicht der Abwasserreinigung ein über- statt und wird bei Bedarf an den Folgetagen ab 10.00 Uhr an durchschnittlich trockenes Jahr. Die Regenspende war mit gleicher Stelle fortgesetzt. 704 Litern pro Quadratmeter relativ niedrig. Dies führte dazu, dass die Abwassermenge mit rund 8,1Mio. cbm unter den Gemäß § 17 Abs. 2 der 9. BImSchV sind der Antragsteller und Werten der Vorjahre lag. Es handelt sich dabei um die Ab- diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, von wassermenge, die aus den Mitgliedsgemeinden Balingen, der Verlegung des Erörterungstermins zu benachrichtigen. Sie Geislingen, Dotternhausen, Dormettingen und Albstadt-Lau- können in entsprechender Anwendung des § 10 Abs. 3 Satz 1 fen zur Kläranlage fließt. BImSchG durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt Reinigungsleistung und Abbauleistung der Kläranlage waren werden. Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin im vergangenen Jahr gut. Trotz erhöhter Zulauffrachten und und ggf. erforderlichen Folgetagen ergeht nicht. Zulaufkonzentrationen konnte die Abbauleistung gesteigert werden. Das lag mit daran, dass in 2018 sämtliche Becken- Die im Rahmen der Auslegung und Einwendungsfrist getätig- und Anlagenteile ganzjährig ohne Revisionen in Betrieb waren. ten Einwendungen, Stellungnahmen und Hinweise behalten Zwischenzeitlich zeigt sich allerdings, dass die Kläranlage an ihre Gültigkeit. ihre Grenzen stößt. Dies gilt insbesondere in Extremsituationen wie niedrigen Abwassertemperaturen. Die Belüftungseinrich- Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgebrachten Ein- tungen der biologischen Stufe sind abgenutzt und in die Jahre wendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von gekommen. Sie sollen erneuert werden. In den kommenden Personen, die form- und fristgerecht Einwendungen erhoben Jahren wird der Verband verstärkt in die Sanierung der An- haben, erörtert werden. Einwender können sich von einem lagentechnik investieren müssen. Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht im Termin ver- Dass sich die Witterungsverhältnisse auf den Kläranlagenbe- treten lassen. Die durch die Teilnahme am Erörterungstermin trieb und die Reinigungsleistung auswirken, zeigte Ingenieur entstehenden Kosten können nicht erstattet werden. Der Er- Joachim Hölle vom Büro Götzelmann auf. Insbesondere ist örterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV). dabei auch der Fremdwasseranteil ein Thema, der durch die relativ trockene Witterung bei 58,8 % lag. Der Wert ist ähn- Die zeitliche Verlegung des Erörterungstermins wird hiermit lich wie im Vorjahr, liegt aber über dem Landesdurchschnitt. gemäß §§ 12 Abs. 1 Satz 3 und 17 Abs. 2 der 9. BImSchV i. V. Dass die Maßnahmen und Bemühungen zur Reduzierung der m. § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG öffentlich bekannt gemacht. Fremdwasserzuläufe in das Verbandsnetz weiterverfolgt wer- den müssen, darin sind sich alle Mitglieder und Verantwortli- Diese Entscheidung ist gemäß § 44a Verwaltungsgerichtsord- chen einig. Der Stromverbrauch ist in 2018 angestiegen. Die
8 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Eigenstromerzeugung ist zurückgegangen. unter den geforderten amtlichen Werten. Der Faulgasanfall konnte leicht gesteigert werden, die Stro- In 2018 waren aus der Sicht des Gewässerschutzbeauftrag- merzeugung aus Faulgas lag bei 785.507 kWh. Einige Sanie- ten die anhaltende Trockenheit sowie der Umbau und Revisi- rungs- und bauliche Maßnahmen wurden im vergangenen on des Nachklärbeckens maßgebend. Auffallend ist die ver- Jahr vorgenommen. So wurde der Faulturm 2 komplett ent- gleichsweise niedrige Abwassermenge. Sie ging gegenüber leert, gereinigt und notwendige Revisionsarbeiten erledigt. dem Vorjahr nochmals zurück. Die geringere Abwassermenge Frischschlammpumpen und eine Kellerentwässerungspumpe führt zu einem Fremdwasseranteil unter 60 %. Trockenheit und wurden ersetzt. Im Sand- und Fettfang sowie Vorklärbecken niedrige Temperaturen im Zusammenhang mit dem Umbau wurden Revisionsarbeiten erledigt. Dieses Jahr stehen u.a. des Nachklärbeckens führten die Kläranlage beim Stickstoffa- die Erneuerung des Labors und die Schaffung neuer Sozial- bbau an ihre Grenzen. In der biologischen Stufe erreiche die räume an. Kläranlage in schwierigen Belastungssituationen ihre Leis- Auf Grund des Alters der Kläranlage sind auch in den kom- tungsgrenze, betonte der Gewässerschutzbeauftragte. Hier menden Jahren weitere Sanierungen und Nachrüstungen er- müssten Verbesserungsmaßnahmen in den nächsten Jahren forderlich. Mit Zuversicht werde man gemeinsam die Aufga- ansetzen. Großes Lob erhielt das Kläranlagen-Team für seine ben angehen, betonte Verbandsvorsitzender Reitemann. Der hervorragende und engagierte Arbeit. Umwelt- und Gewässerschutz liege beim Zweckverband in guten Händen, insbesondere auch aufgrund des geschätzten Spurenstoffelimination – Machbarkeitsstudie vorgestellt Engagements des Kläranlagen-Personals, das einen vorbild- Trotz hoher Leistungsfähigkeit moderner Kläranlagen verlas- lichen Betrieb der Anlage gewährleiste. sen eine Vielzahl von Spurenstoffen den Kläranlagen-Ablauf. Im Zuge der Diskussion über organische Verbandssatzung wird geändert – Umstellung auf Eigen- Spurenstoffe in der aquatischen Umwelt werden Kläranla- betriebsrecht gen als einer der Hauptemittenten für das Vorkommen dieser Einstimmig stimmte die Verbandsversammlung für die Ände- Substanzen in den Gewässern angesehen. Neben Arznei- rung der Verbandssatzung. Dies ist erforderlich, da das Rech- mittelrückstanden finden sich heute eine Vielzahl von Stoffen nungswesen des Verbandes ab 2019 nach den Vorschriften aus dem alltäglichen Gebrauch im Ablauf von kommunalen des Eigenbetriebsrechts geführt wird. Im letzten Jahr war die Kläranlagen wider. Umstellung beschlossen worden. Mit welchen Maßnahmen effektiv gegen gesteuert werden Verbandrechner Jürgen Eberle erläuterte die Umstellung auf kann, wurde in einer Machbarkeitsstudie speziell für die Balin- ein doppisches Rechnungssystem mit der Auswirkung auf ger Kläranlage untersucht. Dipl. Ing. Joachim Hölle stellte die Umlagen und die Gebührenkalkulation. Ergebnisse vor. Favorisiert wird ein Verfahren mit Ozonung und Haushalt des Zweckverbandes für 2019 ist beschlossen Sandfilter. Dieses Verfahren wird bereits erfolgreich in anderen Der Haushalt 2019 für den Zweckverband Abwasserreinigung Kläranlagen betrieben. Notwendig wäre hierfür der Umbau der Balingen wurde von der Verbandsversammlung einstimmig beiden Nachklärbecken, der Neubau eines Pumpwerks sowie beschlossen. Der Wirtschaftsplan geht im Erfolgsplan mit Ozonung und Sandfilter. Die aktuell geschätzten Kosten für Erträgen und Aufwendungen von 3,82 Mio € aus. Im Vermö- diese Maßnahmen liegen bei 6,85 Mio. €. Es lässt sich eine Eli- gensplan sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils minationsleistung von über 80 % erreichen. Die Ergebnisse der rund 1,35 Mio. € veranschlagt. Studie stellen die Grundlage für die weiteren Planungen dar. Die positive Nachricht für die Verbandsmitglieder: Die Ver- bandsumlage kann konstant gehalten werden. Sowohl für die Die nächste Sitzung der Verbandsversammlung findet am Betriebskosten als auch für die Investitionskosten entrichten 4. Juli 2019 statt. die Mitglieder eine Umlage an den Verband. Die Höhe der Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind wie immer recht Umlage richtet sich nach der prozentualen Höhe der von den herzlich dazu eingeladen. Die einzelnen Tagesordnungspunk- einzelnen Mitgliedern eingeleiteten Abwassermenge. Die Stadt te können rechtzeitig vor der Sitzung dem Kreisamtsblatt Balingen trägt mit rund 78 % den größten Anteil. entnommen werden. Ebenso nachzulesen sind sie im Inter- Einen großen Ausgabeblock stellen im laufenden Jahr wie- net auf der Homepage des Zweckverbandes www.klaeranla- derum die Betriebs- und Bewirtschaftungskosten mit rund ge-balingen.de. 775.000 € und die Unterhaltungsmaßnahmen (454.000 €) am Klärwerk dar. Die Personalkosten schlagen mit rund 620.000 € zu Buche. Investieren wird der Verband in diesem Jahr schwerpunktmäßig in die Modernisierung der Anlagen. So zum Beispiel in ein neues Labor, Maßnahmen am Betriebs- gebäude, Überschussschlammeindickung und Klärschlam- mentwässerung. Der Schuldenstand des Verbandes liegt nach den Plandaten 2019 bei rund 2,25 Mio. € und verringert sich leicht gegenüber dem Vorjahr. Dieses Maß der Verschuldung sei angesichts der großen Projekte vertretbar, betonte Verbandrechner Eberle. Öffnungszeiten: In den nächsten 2-3 Jahren wird der Schuldenstand nach Mittwoch: 13:45 - 15:15 Uhr Grundschulgruppe oben gehen. Freitag: 16:00 - 18:00 Uhr (10-12 Jahre) Gewässerschutzbericht 2018: 16:00 - 20:00 Uhr (12-18 Jahre) Kläranlage erzielt gute Reinigungsleistung in trockenem Jahr “Bei amtlichen Kontrollen wurden die Grenz- und Zielwerte eingehalten“ – dies konnte der Gewässerschutzbeauftrag- te des Verbandes Manfred Helle vermelden. Eine erfreu- Ist Ihr Hund liche Mitteilung vor allem für den Gewässerschutz, denn die gute Reinigungsleistung der Kläranlagen ist wichtig, bei der um die Gewässer bestmöglich zu schützen. Die Kläranlage wird regelmäßig überwacht. Mindestens sechs- Gemeinde mal jährlich erfolgt eine unangekündigte Probeentnahme durch Mitarbeiter des Landratsamtes. Alle Ablaufwerte lagen deutlich angemeldet?
Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 9 Amtliche Bekanntmachungen Dautmergen Gemeinde Dautmergen Zollernalbkreis Öffentliche Bekanntmachung zur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und der Wahl des Gemeinderats und der Wahl des Kreistags am 26. Mai 2019 1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Gemeinde Dautmergen die Kommunalwahlen - Wahl des Gemein- derats und die Wahl des Kreistags statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 3. Die Gemeinde bildet nur einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird eingerichtet in 72356 Dautmergen, Foyer im Bürgerhaus, Grabenstraße 1 (rollstuhlgerecht) 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Farbe: weißlich Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zuge- lassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kenn- zeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllo- kal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 6. Kommunalwahlen Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimm- zettelumschlägen. 6.1 Wahl des Gemeinderats Zu wählen sind 8 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Gemeinderats Stimmzettel-Farbe: eosinrot 6.3 Wahl des Kreistags Zu wählen sind im Wahlkreis VI Geislingen 6 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags Wahl des Kreistags Stimmzettel-Farbe: grün 6.4 Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in je besonderen Stimmzettelumschlägen abzugeben, die von gleicher Farbe wie die zugehörigen Stimmzettel sind.
10 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 25. Mai 2019 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. 6.5 Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Ge- meinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.3). Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben. 6.6 Es findet Verhältniswahl statt bei der - Wahl des Kreistags Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann - Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln - Bewerber, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, - Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer " 2 " oder " 3 " hinter dem Namen, durch Wie- derholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In die- sem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt. Bei der Wahl des Kreistags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.7 Es findet Mehrheitswahl statt bei der - Wahl des Gemeinderats Hierbei kann jede wählbare Person gewählt werden. Der Wähler ist nicht an die Bewerber gebunden, deren Namen im Stimmzettel vorgedruckt sind. Der Wähler kann jedem Bewerber oder einer anderen wählbaren Person jeweils nur eine Stimme geben. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er Bewerber, denen er eine Stimme geben will, - auf einem Stimmzettel mit vorgedruckten Namen durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise, Der Wähler kann auch den Stimmzettel mit vorgedruckten Namen ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekenn- zeichnet abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stim- me gewählt. 6.8 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichte- te Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelum- schlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.9 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge aus- gehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekenn- zeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein aus- gestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtli- chen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder - durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag beim Bürgermeisteramt - Wahlamt - neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen.
Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 11 Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazu- gehörigen Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so recht- zeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahl- tag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlun- terlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafge- setzbuches). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergeb- nisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 9. Der Briefwahlvorstand tritt um 17:00 Uhr zur Vorbereitung und um 18:00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl im Landratsamt Zollernalbkreis, Hirschbergstraße 29, Hauptgebäude (Zimmer 414) in 72336 Balingen zusammen. Dautmergen, 08.05.2019 Bürgermeisteramt Hans Joachim Lippus, Bürgermeister Unterschrift, Amtsbezeichnung
12 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen Nr. 19 vom 8. Mai 2019 EINLADUNG Standesamtliche Nachrichten April 2019 In der Zeit vom 01.04.2019 bis 30.04.2019 wurden beim Stan- zur öffentlichen Gemeinderatssitzung in Dautmergen desamt Dautmergen folgende Personenstandsfälle beurkun- am Mittwoch, 15. Mai 2019 det; die Einwilligung zur Veröffentlichung liegt vor. um 19.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses Sterbefall: Tagesordnung: 16.04.2019 Öffentliche Bekanntmachung Öffentlich Hildegard Monika Huber, Leidringer Straße 13, 72356 Daut- 1. Forstneuorganisation zum 01.01.2020 hier: Informationen mergen durch Herrn Forstbereichsleiter Beck Inkrafttreten des Bebauungsplans und der örtl 2. Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungs- Öffentliche Bekanntmachung zum Inkrafttre- planes Dormettinger Straße-Ost „Blumenhalde“, ten des Bebauungsplans und der örtlichen 2. Ände 3. Bauangelegenheiten Umbau des Wohnhauses, Abbruch der Doppelgarage und Neubau einer Garage – Schli- Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren nach § 1 chemstraße 3 „Blumenhalde“, 2. Änderung 4. Vertrag über die Durchführung des Bestattungswesens hier: Kündigung der Firma Hafa und Neuvergabe im beschleunigten Verfahren nach § 13a Der Gemeinderat der Gemeinde Dautmergen hat in s BauGB 5. Ausstattung der Gemeindeverwaltung mit weiterem Bild- schirmarbeitsplatz 13.03.2019 Der Gemeinderat dender Bebauungsplan „Blumenhalde“, Gemeinde Dautmergen hat in seiner 2. öf- Änderu 6. Wohnumfeldgestaltung Dormettinger Straße 9 hier: Ver- fentlichen Sitzung am 13.03.2019 den Bebauungsplan (BauGB) und die zusammen mit der Bebauungsplanän „Blu- gabe der Architektenleistungen menhalde“, 2. Änderung nach § 10 Baugesetzbuch (BauGB) 7. Neufassung der Benutzungsordnung Bürgerhaus Bauvorschriften und die zusammen gemäß mit der§Bebauungsplanänderung 74 Landesbauordnung für Baden aufge- 8. Neufassung der Entgeltordnung Bürgerhaus selbstständige stellten örtlichenSatzung beschlossen. Bauvorschriften gemäß § 74 Landesbauord- 9. Neufassung der Benutzungsordnung Mehrzweckraum nung für Baden-Württemberg (LBO) als jeweils selbstständige Bauhof Für den Planbereich Satzung beschlossen. ist der Lageplan des Büro Dr. Grossman 10. Neufassung der Entgeltordnung Mehrzweckraum Bauhof Für den Planbereich maßgebend. ist der Lageplan des Büro Dr. Grossmann, 11. Überprüfung und Festsetzung der Vereinsförderbeiträge Balingen, vom 28.02.2019 maßgebend. 12. Bürgermeisterwahl vom 07.04.2019 a) Bekanntgabe des Wahlprüfungsbescheides b) Festlegung des Termins für die Amtseinsetzung des Bürgermeisters c) Wahl eines Gemeinderats zur Übernahme der Wieder- verpflichtung des Bürgermeisters 13. Verschiedenes, Anfragen und Bekanntgaben An die Einwohnerschaft ergeht eine herzliche Einladung. Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. gez. Lippus, Bürgermeister Gemeinderats-, Kreistags- und Europawahlen am 26.05.2019 Ende April erhielten alle Wahlberechtigten den amtlichen Wahl- benachrichtigungsbrief und in den nächsten Tagen erhalten Sie als Wahlberechtigte/Wahlberechtigter die amtlichen Stimm- zettel für die Gemeinderats- und Kreistagswahl zugestellt. Der Stimmzettel für die Europawahl erhalten Sie nur am Wahl- tag im Wahllokal. Zu beachten gilt, dass bei den Kommunalwahlen ab dem 16. Lebensjahr und bei der Europawahl ab dem 18. Lebensjahr gewählt werden darf. Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief können Sie, bei Abwe- senheit oder Verhinderung am Wahltag, Briefwahl beantragen. Ansonsten bringen Sie am Wahltag die Wahlbenachrichtigung, sowie die von Ihnen vorbereiteten amtlichen Stimmzetteln der Kommunalwahlen, mit. Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung. Lippus, Bürgermeister Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses Wasser-/Abwasserabschlag fällig Die 1. Abschlagszahlung für das Jahr 2019 wird am 15.05.2019 fällig. Bei den Abbuchern erfolgt zum Fälligkeitstag die Belas- Ausschnitt aus dem Lageplan des Büro Dr. Grossmann, Ba- tung auf dem Konto. Ausschnitt aus lingen, vom dem Lageplan des Büro Dr. Grossmann, Balingen, v 28.02.2019 Die Nichtabbucher bitten wir um pünktliche Überwei- sung. Der DerBebauungsplan Bebauungsplan undunddie dieörtlichen örtlichen Bauvorschriften „B Bauvorschriften Abbuchungsformulare können bei der Gemeinde angefor- Dautmergen treten „Blumenhalde“, gemäß §Dautmergen 2. Änderung, 10 Abs. 3 BauGB mit dieser B treten gemäß dert, oder der Homepage www.gemeinde-dautmergen.de § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft. unter der Rubrik Service – Downloads, entnommen werden Die Bebauungsplanänderung Die Bebauungsplanänderung kannkann einschließlich einschließlich des Textte des Textteils, der Begründung und deren Anlagen (Umweltbeitrag, Anlagen (Umweltbeitrag, Habitatpotenzialanalyse) bei Habitat- potenzialanalyse) bei der Gemeinde Dautmergen, Grabenstra- Grabenstraße 1, 72356 Dautmergen während der üblich
Nr. 19 vom 8. Mai 2019 Amtsblatt Dotternhausen Dautmergen 13 ße 1, 72356 Dautmergen während der üblichen Öffnungszeiten und in die Verzeichnisse aufgenommen. eingesehen werden. Jede Person kann den Bebauungsplan Die Kartierarbeiten erfolgen ab April 2019 und erstrecken einsehen und über seinen Inhalt Auskunft verlangen. Ergän- sich grundsätzlich über alle Waldbesitzarten. Einbezogen sind zend kann der Bebauungsplan „Blumenhalde“, 2. Änderung, die Markungsflächen der Städte Geislingen, Rosenfeld und Dautmergen gemäß § 10a BauGB auf der Homepage der Schömberg und der Gemeinden Hausen, Dautmergen, Dor- Gemeinde Dautmergen unter www.gemeindedautmergen.de mettingen, Dotternhausen, Ratshausen, Weilen und Zimmern. nach dem Inkrafttreten eingesehen werden. Schwerpunkt der Kartierungen liegt in den FFH-Gebieten „Ge- Folgende Verletzungen sind gemäß § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 biete zwischen Bisingen, Haigerloch und Rosenfeld (Nr. 7618), bis 3 BauGB nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres Neckartal zwischen Rottweil und Sulz (Nr. 7717), Kleiner Heu- seit der Bekanntmachung des Bebauungsplans unter Darle- berg und Albvorland bei Balingen (Nr. 7718), Prim-Albvorland gung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, (Nr. 7818), Östlicher Großer Heuberg (Nr. 7819)“. schriftlich bei der Gemeinde Dautmergen geltend gemacht Die Ergebnisse der aktualisierten Waldbiotopkartierung sind worden sind: in Teilen zugleich Grundlage für die zu einem späteren Zeit- • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB punkt stattfindende Managementplanerstellung der im Kar- beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und tiergebiet gelegenen FFH-Gebiete. Formvorschriften, Die Grundeigentümer werden hiermit darüber informiert, dass • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 die jeweils Beauftragten berechtigt sind, Flurstücke zum BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Ver- Zwecke dieser Kartierungen zu betreten (§ 74 LWaldG / § 52 hältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, NatSchG). • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Män- Balingen, 2.5.2019 gel der Abwägungsvorgänge. i.V. Klump-p, Kreisforstoberamtsrat Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form- Landratsamt Zollernalbkreis - Forstamt - vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen, so gilt sie gemäß § 4 Abs. 4 Jugendfeuerwehr Dautmergen GemO ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Vorschriften WIR SUCHEN DICH! über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Herzliche Einladung zum Informationsabend die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Zu- am Samstag, dem 11.05.2019 um 17 Uhr im Feuerwehr- dem gilt dies nicht, wenn die Verletzung der Verfahrens- oder gerätehaus, Blumenstraße 20 Formvorschriften gegenüber der Gemeinde schriftlich gel- PROGRAMM tend gemacht worden ist. Der Sachverhalt der die Verletzung (eingeladen sind interessierte Jungs und Mädels mit Eltern) begründen soll, ist darzulegen. Ist die Verletzung geltend ge- 1. Begrüßung macht worden, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach 2. Präsentation über die Jugendfeuerwehr Dautmergen Bekanntmachung der Satzung jedermann diese Verletzung 3. Führung durch das Feuerwehrhaus mit Fahrzeugen geltend machen. 4. Schauübung der Jugendfeuerwehr Die Teilnahme ist Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach natürlich unverbindlich. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach WER SIND WIR? § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Von der zusammenfassenden Wir sind die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 3 Dautmergen. Aktuell bestehen wir aus 7 Jungs, die mit BauGB abgesehen. Spaß bei den Übungen und sonstigen Aktivitäten dabei Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. sind. Unsere Aktivenwehr zählt 18 Feuerwehrleute. 4 BauGB in der derzeit geltenden Fassung über die fristge- WAS MACHEN WIR? mäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche Meist am ersten Freitagabend im Monat treffen wir uns, um für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen gemeinsam den Übungsdienst abzuleisten. Wir orientieren Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungs- uns dabei an den Aufgaben der „großen“ Feuerwehrleute, ansprüchen wird hingewiesen. aber natürlich darf der Spaß nicht fehlen. Auch das Kame- Gleichzeitig mit der Bekanntmachung des Bebauungsplanes radschaftliche kommt nicht zu kurz: Oft essen wir nach den „Blumenhalde“, 2. Änderung wird auch bekannt gemacht, Proben gemeinsam, organisieren ein Grillfest oder machen dass der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an einen Ausflug. die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst wird. WARUM SUCHEN WIR DICH? Dautmergen, den 08.05.2019 Wenn ein Mitglied der Jugendfeuerwehr 18 Jahre alt wird, gez. Lippus steht der Wechsel zu der Aktivenwehr an, wenn man dies Bürgermeister möchte. Da auch in diesem Jahr wieder zwei Übergänge zu den Erwachsenen geplant sind, sind wir auf der Suche Landratsamt Zollernalbkreis nach Mädels und Jungs, die bei uns mitmachen wollen. Bekanntmachung der unteren Forstbehörde Du bist zwischen 9 und 17 Jahre alt? Du möchtest mit Spaß vor Aktualisierung der Waldbiotopkartierung Dinge erlernen, die im Alltag weiterhelfen? Der Waldbiotopbestand unterliegt Veränderungen Du freust dich auf eine gute Kameradschaft? z. B. durch Sukzession, Pflegemaßnahmen oder Dann schau‘ doch mit deinen Eltern bei unserem Info- durch die Neuanlage von Biotopen. Die Landes- abend vorbei! forstverwaltung aktualisiert daher in den nächsten Monaten KONTAKT/FRAGEN die Waldbiotopausstattung unter Federführung der Forstli- Wenn ihr Fragen habt, dann scheut euch nicht, die Jugend- chen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg. warte Sven Mocker (sven.mocker@web.de), Marian Kraft Grundlage hierfür sind § 7 Abs. 4 und § 30 a Abs. 7 Landes- (marian.kraft@nc-online.de) und Uwe Karle zu kontaktieren. waldgesetz. Haben wir auch das Interesse der Eltern geweckt? Im Rahmen der Aktualisierung der Waldbiotopkartierung wer- Dann schaut doch bei der Feuerwehrprobe am Freitag, dem den der nach § 30 a Landeswaldgesetz geschützte Biotop- 3. Mai um 20 Uhr oder bei einer anderen Probe vorbei. Die schutzwald, Teile der nach§ 30 Bundesnaturschutzgesetz Termine könnt ihr dem Amtsblatt entnehmen, normalerwei- (i.V.m. § 32 NatSchG) besonders geschützten Biotope im Wald se ist es immer der erste Freitag im Monat. Gerne könnt ihr sowie weitere für den Biotop- und Artenschutz wichtige Wald- auch zum Infoabend kommen. flächen aktualisiert, die Veränderungen in Karten dargestellt Denn auch die Aktiven freuen sich immer über Zuwachs...
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