Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land

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Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
mit den amtlichen Bekanntmachungen für die Verbands-                                        gemeinde Alzey-Land und die Ortsgemeinden Albig,
                   Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v. d. H., Biebeln-                                    heim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdes-
                   heim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim,                                           Freimersheim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim,
                   Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-                                            Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim

                     Nr. 47                                                   Donnerstag, den 19. November 2020                                               36. Jahrgang

                Barrierefreier Rad-Rundweg                                                                                                Förderprogramme beträgt zwischen
                                                                                                                                          75 % und 80 % der förderfähigen Ge-
                                                                                                                                          samtausgaben. Verbandsgemeinde-

               gemeinsam mit der Stadt Alzey                                                                                              verwaltung und Stadtverwaltung haben
                                                                                                                                          beim Interessenbekundungsverfahren
                                                                                                                                          des BAG eine Projektskizze eingereicht.
                              Neue Fördergelder werden beantragt                                                                          Der Verbandsgemeinderat hat in sei-
                                                                                                                                          ner Oktobersitzung einstimmig be-
                                                                                                                                          schlossen, das Ziel eines gemeinsa-
Die Verbandsgemeinde Alzey-Land                   geplanten Projektmaßnahme im Rah-        der wenigen verbliebenen EFRE-
                                                                                                                                          men barrierefreien Rad-Rundweges
und die Stadt Alzey planen gemein-                men der Modellregion für barrierefrei-   Fördermittel im Förderprogramm der
                                                                                                                                          weiter zu verfolgen. Die Verwaltung
sam, einen barrierefreien Rad-Rund-               en Tourismus fasste der Verbandsge-      Modellregionen für barrierefreies Rei-
                                                                                                                                          wurde zudem ermächtigt, gemeinsam
weg durch das Alzeyer Land zu er-                 meinderat bereits im Dezember 2019       sen aktuell keine Förderung im Rahmen
                                                                                                                                          mit der Stadtverwaltung Planungsleis-
richten. Die Strecke soll von Alzey               den Beschluss, dass die Verbands-        dieses Förderprogramms möglich ist.
                                                                                                                                          tungen und eventuell notwendige Ar-
über Framersheim, Gau-Odernheim,                  gemeinde sich gemeinsam mit den          Nach Prüfung verschiedener ande-
                                                                                                                                          tenschutzprüfungen auszuschreiben.
Bechtolsheim, Biebelnheim, Albig und              genannten Ortsgemeinden und der          rer Förderprogramme schlagen beide
                                                                                                                                                                             R.J.
wieder zurück nach Alzey führen. Die              Stadt Alzey mit dem Projekt „barriere-   Verwaltungen vor, für die gemeinsa-
Route soll 25 km lang, touristisch at-            freier Rad-Rundweg“ im Zuwendungs-       me Projektmaßnahme Förderung vom
traktiv und geeignet für Menschen mit             verfahren „barrierefreie Modellregion“   Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in                  Gesundheitsamt appelliert
körperlichen Beeinträchtigungen sein.             bewirbt, um Fördermittel aus dem         Anspruch zu nehmen. Das BAG wickelt                      an Bevölkerung:
Die Gesamtkosten für das Projekt wer-             Europäischen Fonds für regionale Ent-    als Projektträger diverse Förderpro-                  Bis zum negativen
den auf 6,7 Millionen Euro geschätzt.             wicklung (EFRE) zu erhalten. Eine        gramme zur Verbesserung des Rad-
4 Millionen Euro fallen auf die VG Al-            Bezuschussung von 85 % der förder-       verkehrs ab und prüft aktuell intern,                    Testergebnis
zey-Land, 2,7 Millionen Euro auf die              fähigen Kosten wurden hier in Aussicht   welches Förderprogramm sich für den                   zuhause bleiben!
Stadt Alzey.                                      gestellt. Jedoch wurde den Verwal-       barrierefreien Rad-Rundweg am bes-              Lesen Sie unter Sonstiges auf S. 10
Nach ausführlichen Informationen zur              tungen jetzt mitgeteilt, dass aufgrund   ten eignet. Die Förderquote der BAG-

                                      Innenminister Lewentz übergibt                                                                        Der Investitionsstock ist ein För-

    Förderbescheid zur Generalsanierung
                                                                                                                                            derprogramm des Landes Rhein-
                                                                                                                                            land-Pfalz zur Schaffung von ge-
                                                                                                                                            meindlichen Vorhaben, die dem

            der Petersberghalle
                                                                                                                                            Wohl der Allgemeinheit dienen und
                                                                                                                                            zur Verbesserung der Infrastruktur
                                                                                                                                            beitragen sollen. Hierbei handelt
                                                                                                                                            es sich um Projekte oder um Be-
                                                                                                                                            teiligungen der Kommunen an be-
                                                                                                                                            stimmten Maßnahmen. In der Re-
                                                                                                                                            gel betrifft dies Baumaßnahmen in
                                                                                                                                            den Bereichen Hoch- und Tiefbau.

                                                                                                                                          berghalle soll umfassend modernisiert
                                                                                                                                          werden. Neben der energetischen
                                                                                                                                          Sanierung sollen die technischen An-
                                                                                                                                          lagen erneuert und der Brandschutz
                                                                                                                                          verbessert werden. Auch das Raum-
                                                                                                                                          angebot soll durch einen Anbau an
                                                                                                                                          das bestehende Gebäude erweitert
                                                                                                                                          werden. Die voraussichtliche Bausum-
                                                                                                                                          me beträgt rund 4,8 Millionen Euro.
                                                                                                                                          60 % davon trägt lt. Vertrag aus dem
                                                                                                                                          Jahr 1993 die Verbandsgemeinde Al-
                                                                                                                                          zey-Land, 40 % trägt die Ortsgemein-
                                                                                                                                          de Gau-Odernheim.
                                                                                                                                          „Wir sind dem Land Rheinland-Pfalz
Innenminister Roger Lewentz (Mitte), Bürgermeister Steffen Unger (li.), MdL und Ortsbürgermeister Heiner Illing (re.).    Foto: R.J.
                                                                                                                                          für die zusätzlichen Finanzmittel sehr
Hoher Besuch aus der Landes-                      Illing an Bürgermeister Steffen Unger    der verbesserten Raumaufteilung der            dankbar. Der Erhalt und die Sanie-
hauptstadt: Der rheinland-pfälzische              übergab. Das Land stellt für das Sa-     Sport- und Kulturhalle“, sagte Innen-          rung unserer Sportstätten ist uns ein
Minister des Innern und für Sport,                nierungsvorhaben Finanzmittel in Hö-     minister Lewentz bei der Übergabe.             wichtiges Anliegen, um so den Schü-
Roger Lewentz, stattete am vergan-                he von 2,37 Millionen Euro aus dem       Durch gezielte Maßnahmen sei in Zu-            lerinnen und Schülern, den Vereinen,
genen Freitag (13. November 2020)                 Investitionsstock bereit.                kunft auch eine verbesserte Orientie-          aber auch allen anderen Bürgerinnen
Gau-Odernheim einen kurzen Besuch                 „Die Ortsgemeinde Gau-Odernheim          rung im Gebäude insbesondere für               und Bürgern möglichst optimale Bedin-
ab. Im Gepäck hatte er einen Bewilli-             und die Verbandsgemeinde werden in       sehbehinderte und hörgeschädigte               gungen bieten zu können – auch wenn
gungsbescheid zur Generalsanierung                die Sanierung der Petersberghalle in-    Personen möglich.                              dafür entsprechende Investitionen not-
der Petersberghalle, den er im Beisein            vestieren. Die Mittel dienen wichtigen   Die vor 30 Jahren errichtete und etwa          wendig sind“, betonte Bürgermeister
von MdL und Ortsbürgermeister Heiner              Vorhaben wie dem Brandschutz und         2.600 Quadratmeter große Peters-               Steffen Unger.          Text/Foto: R.J.
Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
NOTDIENSTE
Notruf 110                Feuer 112                                    Krankenhäuser                                                                    Wasserversorgung
                                                                       DRK-Krankenhaus Alzey                                           06731 4070       Rheinhessen-Pfalz GmbH                                   06135 730
Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport                        19222   Rhh. Fachklinik Alzey                                            06731 500       Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden
                                                                                                                                                        Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H.
                                                                       Polizeiinspektion Alzey                                         06731 9110       Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn
Ärztlicher Bereitschaftsdienst                               116117                                                                                     Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim
                                                                       Kaiserstraße 32
                                                                                                                                                        Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack,
Zahnärztlicher Notfalldienst                        01805 666007                                                                                        Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim
an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.                                      Polizeiwache Wörrstadt                                          06732 9110       bei Störfällen                                          06135 6500
-0,12 EUR je angefangene Minute                                        Pariser Straße 76
                                                                                                                                                        Wasserversorgung                                       06242 5005-0
Apothekennotdienst                                                     Telefonseelsorge, Evang.-Kath.                              0800 1110111         Zweckverband Seebachgebiet Osthofen
                                                                                                                                                        für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim,
Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz                            rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich            und 0800 1110222
                                                                                                                                                        Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim
01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes                                                                                                           bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit            06242 5005-40
Festnetz (0,14 Euro/Min.)                                              Erdgasversorgung/Stromversorgung
Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)                                    EWR Netz GmbH, Alzey                                         06241 848 300       Zweckverband Abwasserentsorgung
Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter                                                      (während der üblichne Geschäftszeiten)   Rheinhessen                                            06731 547760
www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr     bei Störfällen                                               08 00 1848800       Rufbereitschaft                                Mobil: 0151 18622594

                                                                       Nichtöffentlicher Teil:                                                          Sie können mich aber unter 0178 1308439 oder per
                                                                       7. Mitteilungen                                                                  E-Mail: info@gemeinde-bechtolsheim.de erreichen.
 VG Alzey-Land                                                         8. Anfragen                                                                      Bleiben Sie gesund!
                                                                       Alzey, den 12.11.2020                                                            Dieter Mann
Montag, Dienstag                     8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr         Maximilian Abstein                                                               Ortsbürgermeister
Mittwoch                             8 - 12 Uhr                        Verbandsvorsteher
Donnerstag                           8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr
Freitag                              8 - 12 Uhr
Telefon 06731 409-0                                                                                                                                      Bermersheim v. d. H.
info@alzey-land.de                                                      Albig
www.alzey-land.de                                                                                                                                       Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger
                                                                       Ortsbürgermeister Wilfried Best                                                  Dienstag von 19.00 - 19.30 Uhr
Bürgerbüro: 06731 409-310                                              Donnerstag von 10.30 - 12.00 Uhr                                                 und nach Vereinbarung
Montag                    8 - 16 Uhr                                   sowie von 19.00 - 20.00 Uhr                                                      Gemeindebüro, An der Turnhalle 4
Dienstag                  8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                    und nach Vereinbarung                                                            Telefon 0160 99354701
Mittwoch                  7 - 12 Uhr                                   Rathaus, Langgasse 58                                                            info@bermersheim-vdh.de
Donnerstag                8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr                    Telefon 06731 2301                                                               www.bermersheim-vdh.de
Freitag                   8 - 12 Uhr                                   info@ortsgemeinde-albig.de
Jeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr                                     www.ortsgemeinde-albig.de
(Seiteneingang Münch-Braun-Straße)
Vorsprache nur nach vorheriger Terminverein-
barung möglich.
                                                                                                                                                         Biebelnheim
                                                                        Bechenheim
                Zweckvereinbarung                                                                                                                       Ortsbürgermeisterin Petra Bade
   zwischen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz                                                                                                             Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr
  und dem Zweckverband Abwasserentsorgung                              Ortsbürgermeisterin Ute Stein                                                    und nach Vereinbarung
              Rheinhessen (ZAR)                                        Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr                                                       Rathaus, Hauptstraße 11
        zur technischen Betreuung                                      und nach Vereinbarung                                                            Telefon 06733 281
                                                                       Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8                                                post@biebelnheim.info
              der Schöpfwerke                                          Telefon 06736 9097913                                                            www.biebelnheim.info
      in Dienheim und Guntersblum                                      Mobil 0172 4017488
               vom 19.10.2020                                          bm@utestein.de
Siehe im Rahmen auf den Seiten 4 und 5.                                www.bechenheim.de
                                                                                                                                                         Bornheim
                Zweckvereinbarung                                                                  Satzung
     zwischen der Verbandsgemeinde Eich                                       der Ortsgemeinde Bechenheim über                                          Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß
  und dem Zweckverband Abwasserentsorgung                                ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht                                     Donnerstag von 18.00 - 19.30 Uhr
             Rheinhessen (ZAR)                                                   gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB                                           und nach Vereinbarung
         zur technischen Betreuung                                       an bebauten und unbebauten Grundstücken                                        Rathaus, Hindenburgring 24
                                                                                                                                                        Telefon 06734 960426
               der Schöpfwerke                                             in einem geplanten Entwicklungsbereich
                                                                                                                                                        Fax 06734 962458
           in Eich und Gimbsheim                                                  – Vorkaufsrechtssatzung                                               buergermeister@bornheim-rheinhessen.de
                vom 27.10.2020                                                      „Weedegasse-Süd“ –                                                  www.bornheim-rheinhessen.de
Siehe im Rahmen auf den Seiten 6 und 7.                                Siehe im Rahmen auf Seite 3.

Sitzung des Werksausschusses                                                                                                                             Dintesheim
des Zweckverbandes
Abwasserentsorgung Rheinhessen                                          Bechtolsheim                                                                    Ortsbürgermeister Frank Altendorf
Am Dienstag, 01.12.2020, 17.00 Uhr findet eine                                                                                                          Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Werks-                                                                                                         und nach Vereinbarung
ausschusses in der Kleinen Turnhalle (Niederrhein-                     Ortsbürgermeister Dieter Mann
                                                                                                                                                        Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9
halle), Am Sportplatz 1, Gimbsheim mit folgender                       Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr und
                                                                                                                                                        Telefon 06735 1589
Tagesordnung statt:                                                    Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr
                                                                                                                                                        gemeinde.dintesheim@gmx.de
Tagesordnung                                                           und nach Vereinbarung
Öffentlicher Teil:                                                     Rathaus, Langgasse 44
1. Vorlage des Zwischenberichtes des ZAR zum                           Telefon 06733 218                                                                      Öffentliche Bekanntmachung
                                                                       Mobil 0178 1308439                                                               Am Donnerstag, dem 26. November 2020 um
    30.09.2020
                                                                       info@gemeinde-bechtolsheim.de                                                    19.00 Uhr, findet im großen Saal des Bürgerhauses
2. Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan mit Stel-
                                                                       www.gemeinde-bechtolsheim.de                                                     der Ortsgemeinde Dintesheim eine Sitzung des Ge-
    lenübersicht des ZAR für das Wj. 2021
                                                                                                                                                        meinderates der Ortsgemeinde Dintesheim statt.
3. 2. Änderung der Verbandsordnung
4. Vergabe von Wartungs- und Instandhaltungs-                          Sprechstunde des Bürgermeisters                                                  Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-
    arbeiten an den Trafostationen                                     Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnungen und                                   schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-
5. Mitteilungen                                                        weiter steigender Zahlen kann die Sprechstunde des                               grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-
6. Anfragen                                                            Bürgermeisters aktuell nicht mehr stattfinden.                                   zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 19. November 2020                                             Amtlicher Teil                                                                       Seite 3

Tagesordnung
Öffentlicher Teil:                                              Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bechenheim über den Erlass einer
1. Einwohnerfragestunde
2. Bebauungsplan „Eppelsheimer-Weg Süd“ der                                                                  Satzung
    Ortsgemeinde Dintesheim                                           der Ortsgemeinde Bechenheim über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht
    a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3                    gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB an bebauten und unbebauten Grundstücken
       Abs. 1 BauGB                                                                       in einem geplanten Entwicklungsbereich
    b) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und                                  – Vorkaufsrechtssatzung „Weedegasse-Süd“ –
       sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
                                                                Die Ortsgemeinde Bechenheim erlässt aufgrund des § 24 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung des
       § 4 Abs. 1 BauGB (Abwägung)
                                                                Landes Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S 153), zuletzt geändert
3. Bebauungsplan „Eppelsheimer-Weg Süd“ der
                                                                durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl. S. 297) i. V. m. § 25 Abs. 1 Ziffer 2 Baugesetz-
    Ortsgemeinde Dintesheim;
                                                                buch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt
    Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
                                                                geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) und des Beschlusses des
4. Mitteilungen und Anfragen
                                                                Gemeinderates der Ortsgemeinde Bechenheim vom 8. Oktober 2020 folgende Satzung:
Nichtöffentlicher Teil:
5. Mitteilungen und Anfragen                                                                             § 1 Zweck der Satzung
Dintesheim, den 16.11.2020                                      Die Ortsgemeinde Bechenheim zieht für die in § 2 genannten bebauten und unbebauten Grundstücke
Frank Altendorf                                                 städtebauliche Maßnahmen in Betracht, wonach diese für einen Dorfplatz mit Dorfbegrünung und als
Ortsbürgermeister und Vorsitzender                              Rückhaltefläche für Oberflächenwasser erschlossen werden sollen.
                                                                                                           § 2 Satzungsgebiet
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.   Der Geltungsbereich der Satzung erstreckt sich auf die Grundstücke in der Gemarkung Bechenheim,
more-rubin1.de/ einsehbar.                                      Flur 1 Nr. 33/1 und 39/1. Die Grundstücke sind in einem Lageplan dargestellt, welcher Bestandteil
                                                                dieser Satzung ist.
                                                                                                            § 3 Vorkaufsrecht
                                                                    (1) Der Ortsgemeinde Bechenheim steht ein Vorkaufsrecht für die in § 2 benannten Grundstücke
 Eppelsheim                                                             im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zu.
                                                                    (2) Die Einbeziehung der im Lageplan dargestellten Flächen in das in § 2 genannte Satzungsgebiet
Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann                                  ist zur Erreichung des Sicherungszweckes erforderlich.
Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr                                      (3) Die Eigentümer/innen der unter das Vorkaufsrecht nach dieser Satzung fallenden Grundstücke
Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17                                      sind gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 BauGB verpflichtet, der Ortsgemeinde Bechenheim den Ab-
Telefon 06735 257                                                       schluss eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen.
gemeinde@eppelsheim.de                                                                                       § 4 Inkrafttreten
www.eppelsheim.de                                               Diese Satzung tritt mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BauGB i. V. m.
                                                                § 16 Abs. 2 BauGB in Kraft. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Ausgabetag des Nachrichtenblattes
                                                                der Verbandsgemeinde Alzey-Land.
                                                                Bechenheim, den 28.10.2020 (Tag der Ausfertigung)
 Erbes-Büdesheim                                                Ute Stein, Ortsbürgermeisterin

Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar
Montag von 9.00 - 11.00 Uhr und
Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Rathaus, Hauptstraße 30
Telefon 06731 8054
erbes-buedesheim@t-online.de
www.erbes-buedesheim.de

 Esselborn

Ortsbürgermeister Jan Weindorf
Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr
Gemeindeverwaltung, Obergasse 11
Telefon 06731 43330 (Rufumleitung eingerichtet)
Mobil 0176 47724392
kontakt@gemeinde-esselborn.de
www.gemeinde-esselborn.de
                                                                Hinweis:
                                                                § 215 Abs. 1 BauGB:
                                                                Unbeachtlich werden
                                                                    1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Ver-
 Flomborn                                                                 fahrens- und Formvorschriften,
                                                                    2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle                                         Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
Dienstag von 18.30 - 20.00 Uhr                                      3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
und nach Vereinbarung                                           wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung
Gemeindeverwaltung, Langgasse 28                                schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gel-
Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet)               tend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
rathaus@flomborn.de                                             § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung des Landes Rheinland-Pfalz (GemO):
www.flomborn.de                                                 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
                                                                Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von
      Öffentliche Bekanntmachung                                Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Am Donnerstag, dem 26. November 2020 um                              1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder
20.00 Uhr, findet in der Gemeindehalle der Ortsge-                      die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
meinde Flomborn eine Sitzung des Gemeinderates                       2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
der Ortsgemeinde Flomborn statt.                                        jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwal-
                                                                        tung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-                           gemacht hat.
schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-                    Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1
grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-                 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung
zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.                       ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
Tagesordnung                                                    schriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.
Öffentlicher Teil:                                              Bechenheim, den 02.11.2020
1. Kosten für Straßenbeleuchtung der Jahre 2017                 Ute Stein, Ortsbürgermeisterin
   und 2018;
Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
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    Erhebung/Nichterhebung von wiederkehrenden
    Beiträgen
2. Festsetzung der Zinsen bei Kostenerstattungs-                                                    Zweckvereinbarung
    beträgen                                                                            zwischen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz
3. Festsetzung des Ausgleichsbetrages für die Be-                              und dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR)
    reitstellung von Flächen aus dem Ökokonto der
    Ortsgemeinde Flomborn                                                         zur technischen Betreuung der Schöpfwerke
4. Teichrenaturierung in der Ortsgemeinde Flom-                                          in Dienheim und Guntersblum
    born;                                                                                       vom 19.10.2020
    Vergabe der Teichrenaturierung
5. Entfernung und Neupflanzung von drei Bäumen                                     Die Verbandsgemeinde Rhein-Selz (kommunale Beteiligte),
6. Bauangelegenheiten                                                                   vertreten durch Herrn Bürgermeister Klaus Penzer,
7. Mitteilungen und Anfragen                                                                  -im Folgenden VG Rhein-Selz genannt-
Nichtöffentlicher Teil:
                                                                                                               und
8. Mitteilungen und Anfragen
Flomborn, den 19.11.2020                                                   der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (kommunale Beteiligte),
Sabine Kröhle                                                                      vertreten durch den Verbandsvorsteher Maximilian Abstein,
Ortsbürgermeisterin und Vorsitzende                                                                -im Folgenden ZAR genannt-
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.   schließen auf Grundlage der §§ 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammen-
more-rubin1.de/ einsehbar.
                                                                arbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. 1982, S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 14 des
                                                                Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. 2017, S. 21), folgende Zweckvereinbarung:
                                                                                                               Präambel
                                                                Die VG Rhein-Selz steht gemäß § 77 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) vom 14. Juli 2015 (GVBl.
                                                                2015, S. 127)), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26.06.2020 (GVBl. 2020, S. 287),
 Flonheim                                                       für die beiden Schöpfwerke in Dienheim und Guntersblum in der Betriebs- und Unterhaltungspflicht.
                                                                Eigentümer des Schöpfwerkes Dienheim ist die VG Rhein-Selz, Eigentümer des Schöpfwerkes Gun-
Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner                           tersblum ist das Land Rheinland-Pfalz. Auf Grund der personellen Situation in der Verbandsgemeinde-
Öffnung der Verwaltung:                                         verwaltung Rhein-Selz ist diese nicht in der Lage, die Unterhaltungspflicht eigenständig auszuführen,
Montag von 8.30 - 11.30 Uhr                                     da kein operatives Personal vorhanden ist. Der ZAR verfügt über ausreichend qualifiziertes Personal,
Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr                                um die technische Betriebsführung der beiden Schöpfwerke zu gewährleisten.
Rathaus, Marktplatz 12                                                                                            §1
Telefon 06734 9130657                                                                               Gegenstand der Vereinbarung
Fax 06734 9140831                                               (1) Der ZAR übernimmt für die VG Rhein-Selz den Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke in
info@flonheim.de                                                    Dienheim und Guntersblum (s. beigefügter Lageplan) und stellt dafür qualifiziertes Personal zur
www.flonheim.de                                                     Verfügung. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Zustandsüberprüfungen, die Koordina-
Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de                             tion der Fremdleistungen in den Bereichen Inspektion, Wartung, Instandsetzung und sicherheits-
Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de                           technische Überprüfung der mechanischen und elektrotechnischen Aggregate und Anlagen sowie
                                                                    die eigenständige Unterhaltung, Reinigung und Pflege der baulichen Anlagen einschließlich der
                                                                    Pflege der Außenanlagen. Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen ist die VG Rhein-Selz
Sprechstunde der Bürgermeisterin                                    zuständig.
Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen kann                 (2) Weiterhin übernimmt der ZAR die Koordination mit anderen Behörden und Unternehmen, die an
die Sprechstunde der Bürgermeisterin nur nach vor-                  den Schöpfwerken tätig sind.
heriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06734            (3) Die Leistungen kann der ZAR sowohl durch eigenes Personal und Fahrzeuge/Gerätschaften als
9130657) besucht werden. Gern können Sie sich auch                  auch durch Fremdfirmen im Rahmen von Einzel- oder Jahresverträgen erbringen.
per E-Mail (info@flonheim.de oder u.beiser-huebner              (4) Sollten Fremdfirmen beauftragt werden, übernimmt der ZAR alle Leistungen für die Auftragsvor-
@flonheim.de) an mich wenden.                                       bereitung bzw. Auftragsvergabe und stimmt diese im Vorfeld mit der VG Rhein-Selz ab. Die Auf-
Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygiene- und                 tragsvergabe erfolgt im Auftrag und auf Namen der VG Rhein-Selz.
Abstandsregeln. Es wird gebeten, beim Betreten die                                                                §2
Hände zu desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bede-                                                              Vergütung
ckung zu tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.                (1) Die durch den Einsatz entstehenden Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Als
Ute Beiser-Hübner                                                   Abrechnungsgrundlage für die Eigenleistungen werden entsprechende Zeitnachweise durch den
Ortsbürgermeisterin                                                 ZAR geführt. Die Personalkosten werden für jeden Mitarbeiter individuell berechnet und mit einem
                                                                    Gemeinkostenzuschlag versehen.
                                                                (2) Der Einsatz von Kraftfahrzeugen wird auf Nachweis erstattet. Der Kilometersatz richtet sich nach
                                                                    den Regelungen des Landesreisekostengesetzes für privat anerkannte Dienstfahrzeuge.
                                                                (3) Rechnungsadressat für Fremdleistungen ist die VG Rhein-Selz. Rechnungen von Fremdfirmen
                                                                    werden durch den ZAR geprüft und von der VG Rhein-Selz direkt abgerechnet.
                                                                (4) Die Leistungen werden einmal jährlich bis zum 31. März des Folgejahres durch den ZAR abgerech-
                                                                    net. Vorausleistungen werden mit Fälligkeit 01.07. angefordert.
    Bürgerbus VG Alzey-Land                                     (5) Bei einer Einführung der Steuerpflicht wird auf alle in diesem Vertrag genannten Vergütungen die
    Ortsgemeinden:                                                  jeweils gültige Umsatzsteuer aufgeschlagen.
    Albig, Bermersheim v.d.H., Bornheim,                                                                          §3
    Flonheim und Lonsheim                                                                        Weisungs- und Informationsrechte
    Anmeldung:                                                  (1) Der ZAR hat Weisungen der VG Rhein-Selz Folge zu leisten, soweit sich diese Weisungen im
    Di. + Do., 15 – 17 Uhr                                          Rahmen des geltenden Rechts und in den Vorgaben der Zweckvereinbarung bewegen.
    Tel. 06731 9470930                                          (2) Der ZAR ist verpflichtet, über den Einsatz des Betriebspersonals Stundenaufzeichnungen zu füh-
    E-Mail: buergerbus2@alzey-land.de                               ren. Die Aufzeichnungen sind von einem Vertreter der VG Rhein-Selz gegenzuzeichnen.
                                                                (3) Der ZAR erstellt einen Jahresbericht über die geleisteten Maßnahmen des betreffenden Jahres
    Fahrtage:                                                       einschließlich des notwendigen Zeitaufwandes und liefert diesen bis zum 30.06. des Folgejahres.
    Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr                                                                           §4
                                                                                                                Haftung
                                                                (1) Das Personal des ZAR erfüllt die Aufgaben, die aus der Zweckvereinbarung resultieren, anstelle
                                                                    des eigenen Personals der VG Rhein-Selz. Die Mitarbeiter des ZAR sind somit dem Personal der
                                                                    VG Rhein-Selz im versicherungsrechtlichen Sinne gleichgestellt. Die Haftung der Mitarbeiter ist
    Bürgerbus VG Alzey-Land                                         somit auf die grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
                                                                    Drittschäden, die aus dem Betrieb oder dem Zustand der Schöpfwerke entstehen, werden über den
    Ortsgemeinden:
                                                                    Haftpflichtversicherungsvertrag der VG Rhein-Selz gedeckt. Das Personal des ZAR gilt im Rahmen
    Bechenheim, Erbes-Büdesheim, Mauchen-
                                                                    der technischen Betriebsführung für diesen Haftpflichtversicherungsvertrag als mitversicherte Per-
    heim, Nack, Nieder-Wiesen und Offenheim
                                                                    son.
    Anmeldung:                                                  (2) Die Gefährdungshaftung für die Anlagen verbleibt bei der VG Rhein-Selz. Die VG Rhein-Selz stellt
    Mo. + Mi., 15 – 17 Uhr                                          den ZAR insoweit frei.
    Tel. 06731 9470930                                              Die notwendigen Sachversicherungen sind von der VG Rhein-Selz abzuschließen. Eine Elementar-
    E-Mail: buergerbus1@alzey-land.de                               versicherung ist ggf. vom jeweiligen Eigentümer abzuschließen.
    Fahrtage:
    Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr                                                                           Fortsetzung im Rahmen auf der nächsten Seite.
Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 19. November 2020                                        Amtlicher Teil                                                                    Seite 5

                                                       §5                                                    Framersheim
                                Aufgaben und Leistungen der VG Rhein-Selz
   (1) Die VG Rhein-Selz übergibt dem ZAR Kopien sämtlicher Pläne, Akten und sonstiger Unterlagen,
       die für den Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke notwendig und vorhanden sind.               Ortsbürgermeister Felix Schmidt
   (2) Die VG Rhein-Selz verpflichtet sich, die Bestandsdokumentation und die Betriebsanweisung zur Si-     Sprechstunde:
       cherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes stetig zu vervollständigen sowie auf dem aktuellen      Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr
       Stand zu halten. Die Aktualisierung ist dem ZAR zur Kenntnisnahme vorzulegen.                        Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr
                                                       §6                                                   und nach Vereinbarung
               Inkrafttreten, Laufzeit, Aufhebung und Kündigung der Zweckvereinbarung                       Öffnungszeiten der Verwaltung:
   (1) Die Zweckvereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die             Dienstag: 17.00 - 19.00 Uhr
       kommunalen Beteiligten wirksam und wird unbefristet geschlossen.                                     Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr
   (2) Die Zweckvereinbarung kann in beiderseitigem Einverständnis zum Jahresende jederzeit aufgeho-        Rathaus, Schloßstraße 1
       ben werden.                                                                                          Telefon 06733 316
   (3) Sollte die Zweckvereinbarung von einem der Beteiligten gekündigt werden, so muss die Kündigung       kontakt@framersheim.de
       spätestens bis zum 15.10. eines Jahres unter Angabe der Bewegründe erfolgen. Die Kündigung           www.framersheim.de
       bedarf der Schriftform.
   (4) Bei Aufhebung oder Kündigung der Zweckvereinbarung fällt die technische Betreuung der Schöpf-
       werke Dienheim und Guntersblum an die VG Rhein-Selz zurück. Die zum Zeitpunkt der Beendi-
       gung der Aufgabenübertragung noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen gehen im Stand ihrer
       Bearbeitung auf die VG Rhein-Selz über.                                                               Freimersheim
   (5) Der ZAR hat die ihm übergebenen Unterlagen an die VG Rhein-Selz zurückzugeben.
   (6) Die Beteiligten sind verpflichtet, die zuständige Aufsichts- und Fachbehörde über die Aufhebung zu
                                                                                                            Ortsbürgermeister Jacques Garrido
       informieren.
                                                                                                            Sprechstunde:
                                                       §7                                                   Mittwoch von 17.30 - 18.30 Uhr
                                             Schlussbestimmungen                                            im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20
   (1) Sollte in dieser Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen aus materiellen oder formalen           Telefon 06731 7830 (Bürgerhaus)
       Gründen rechtsungültig sein, so bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien     Rathaus, Hauptstraße 7
       verpflichten sich in solchen Fällen, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu      Telefon 06731 43317
       ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.                             Mobil 0171 4375420
   (2) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schrift-              info@freimersheim-rheinhessen.de
       form.                                                                                                www.freimersheim-rheinhessen.de
   Oppenheim, 26.10.2020                                 Guntersblum, 19.10.2020
   Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Selz                 Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen
   Klaus Penzer                                          Maximilian Abstein                                      Öffentliche Bekanntmachung
   Bürgermeister                                         Verbandsvorsteher                                  Am Dienstag, dem 24. November 2020 um 19.00
                                                                                                            Uhr, findet im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Frei-
                                                                                                            mersheim eine Sitzung des Gemeinderates der
                                                                                                            Ortsgemeinde Freimersheim statt.
   Lageplan                                                                                                 Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits-
   Schöpfwerk Dienheim                                                                                      schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be-
                                                                                                            grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An-
                                                                                                            zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.
                                                                                                            Tagesordnung:
                                                                                                            Öffentlicher Teil
                                                                                                             1. Verpflichtung eines nachrückenden Ratsmitglie-
                                                                                                                 des
                                                                                                             2. Bebauungsplan „Solarpark Freimersheim 2“ der
                                                                                                                 Ortsgemeinde Freimersheim;
                                                                                                                 a) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3
                                                                                                                    Abs. 1 BauGB

                                                                                                                Bürgerbus VG Alzey-Land
   Lageplan                                                                                                     Ortsgemeinden:
   Schöpfwerk Guntersblum                                                                                       Bechtolsheim, Biebelnheim, Framersheim,
                                                                                                                Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim
                                                                                                                Anmeldung:
                                                                                                                Mo. – Do., 15 – 17 Uhr
                                                                                                                Tel. 06731 4749956
                                                                                                                E-Mail: buergerbus3@alzey-land.de
                                                                                                                Fahrtage:
                                                                                                                Di. + Do., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr

                                                                                                                Bürgerbus VG Alzey-Land
                                                                                                                Ortsgemeinden:
   Die vorstehende Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und                               Dintesheim, Eppelsheim, Esselborn,
   dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) zur technischen Be-                                    Flomborn, Freimersheim, Kettenheim,
   treuung der Schöpfwerke in Dienheim und Guntersblum wird hiermit gem. § 12 Abs. 2                            Ober-Flörsheim, Wahlheim
   des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt.
                                                                                                                Anmeldung:
   Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion                                                                      Mo. – Do., 15 – 17 Uhr
   Az.: 17 06-3 ZV ZAR VG Rhein-Selz/21a                                                                        Tel. 06731 4749956
                                                                                                                E-Mail: buergerbus4@alzey-land.de
   Trier, den 30.10.2020
   Im Auftrag                                                                                                   Fahrtage:
   Christof Pause                                                                                               Mi. + Fr., 8 – 12 Uhr + 14 – 17 Uhr
Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Seite 6                                                                       Amtlicher Teil                                          Donnerstag, den 19. November 2020

b) Frühzeitige Beteiligung der Behörden und
   sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem.
   § 4 Abs. 1 BauGB (Abwägung)                                                                       Zweckvereinbarung
 3. Bebauungsplan „Solarpark Freimersheim 2“ der                                          zwischen der Verbandsgemeinde Eich
     Ortsgemeinde Freimersheim;                                                und dem Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR)
     Offenlegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB
 4. Feststellung des Jahresabschlusses und Ent-                                   zur technischen Betreuung der Schöpfwerke
     lastung (§ 114 GemO)                                                                    in Eich und Gimbsheim
 5. Finanzielle Unterstützung für Vereine                                                        vom 27.10.2020
 6. Aufnahme des alten Rathauses ins Dorferneue-
     rungsprogramm                                                                      Die Verbandsgemeinde Eich (kommunale Beteiligte),
     – Neue Belegung der Gebäude                                                      vertreten durch Herrn Bürgermeister Maximilian Abstein,
     – Ausschreibung eines Planers                                                                -im Folgenden VG Eich genannt-
 7. Denkmal / Altes Denkmal
                                                                                                                  und
 8. Gemeinsame Sport- und Veranstaltungshalle
     „Kettenheimer Grund“;                                                  der Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (kommunale Beteiligte)
     Grundsatzbeschluss                                                      vertreten durch den 1. Stellvertretenden Verbandsvorsteher Steffen Unger,
 9. Solaranlage Kindertagesstätte Wahlheim                                                          -im Folgenden ZAR genannt-
10.1 Kürzung von zwei Pappeln am Aufspringbach;
                                                                schließen auf Grundlage der §§ 1, 12 und 13 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammen-
     Angebot der Firma Kiesslich;
                                                                arbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. 1982, S. 476) zuletzt geändert durch Artikel 14 des
     Aufhebung des in der 10. Sitzung des Gemein-
                                                                Gesetzes vom 02.03.2017 (GVBl. 2017, S. 21), folgende Zweckvereinbarung:
     derates vom 6. Oktober 2020 gefassten Be-
     schlusses                                                                                                 Präambel
10.2 Kürzung von zwei Pappeln am Aufspringbach;                 Die VG Eich steht gemäß § 77 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) vom 14. Juli 2015 (GVBl 2015,
     Erneute Beratung und Beschlussfassung über                 S. 127), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. Juni 2020 (GVBl 2020, S. 287), für
     das Angebot der Firma Kiesslich                            die beiden Schöpfwerke in Eich und Gimbsheim in der Betriebs- und Unterhaltungspflicht. Eigentümer
11. Mitteilungen und Anfragen                                   der beiden Schöpfwerke ist das Land Rheinland-Pfalz. Auf Grund der personellen Situation in der Ver-
Freimersheim, den 17.11.2020                                    bandsgemeindeverwaltung Eich ist diese nicht in der Lage, die Unterhaltungspflicht eigenständig aus-
Jacques Garrido                                                 zuführen, da kein operatives Personal vorhanden ist. Der ZAR verfügt über ausreichend qualifiziertes
Ortsbürgermeister und Vorsitzender                              Personal, um die technische Betriebsführung der beiden Schöpfwerke zu gewährleisten.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.
                                                                                                                  §1
more-rubin1.de/ einsehbar.                                                                          Gegenstand der Vereinbarung
                                                                (1) Der ZAR übernimmt für die VG Eich den Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke in Eich und
                                                                    Gimbsheim (s. beigefügter Lageplan) und stellt dafür qualifiziertes Personal zur Verfügung. Zu den
                                                                    Leistungen gehören insbesondere die Zustandsüberprüfungen, die Koordination der Fremdleistun-
                                                                    gen in den Bereichen Inspektion, Wartung, Instandsetzung und sicherheitstechnische Überprüfung
 Gau-Heppenheim                                                     der mechanischen und elektrotechnischen Aggregate und Anlagen sowie die eigenständige Unter-
                                                                    haltung, Reinigung und Pflege der baulichen Anlagen einschließlich der Pflege der Außenanlagen.
                                                                    Für Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen ist die VG Eich zuständig.
Ortsbürgermeister Peter Moritz                                  (2) Weiterhin übernimmt der ZAR die Koordination mit anderen Behörden und Unternehmen, die an
Montag von 19.00 - 20.00 Uhr                                        den Schöpfwerken tätig sind.
Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3                               (3) Die Leistungen kann der ZAR sowohl durch eigenes Personal und Fahrzeuge/Gerätschaften als
Telefon 06731 42445                                                 auch durch Fremdfirmen im Rahmen von Einzel- oder Jahresverträgen erbringen.
Fax 06731 4749957                                               (4) Sollten Fremdfirmen beauftragt werden, übernimmt der ZAR alle Leistungen für die Auftragsvorbe-
Mobil 0151 15562213                                                 reitung bzw. Auftragsvergabe und stimmt diese im Vorfeld mit der VG Eich ab. Die Auftragsvergabe
gau-heppenheim@ewr-internett.de                                     erfolgt im Auftrag und auf Namen der VG Eich.
www.gau-heppenheim.de                                                                                             §2
                                                                                                              Vergütung
                                                                (1) Die durch den Einsatz entstehenden Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Als
                                                                    Abrechnungsgrundlage für die Eigenleistungen werden entsprechende Zeitnachweise durch den
                                                                    ZAR geführt. Die Personalkosten werden für jeden Mitarbeiter individuell berechnet und mit einem
 Gau-Odernheim                                                      Gemeinkostenzuschlag versehen.
                                                                (2) Der Einsatz von Kraftfahrzeugen wird auf Nachweis erstattet. Der Kilometersatz richtet sich nach
                                                                    den Regelungen des Landesreisekostengesetzes für privat anerkannte Dienstfahrzeuge.
Ortsbürgermeister Heiner Illing
                                                                (3) Rechnungsadressat für Fremdleistungen ist die VG Eich. Rechnungen von Fremdfirmen werden
Sprechstunde:
                                                                    durch den ZAR geprüft und von der VG Eich direkt abgerechnet.
Montag von 15.30 - 17.30 Uhr
                                                                (4) Die Leistungen werden einmal jährlich bis zum 31. März des Folgejahres durch den ZAR abgerech-
oder nach Vereinbarung
                                                                    net. Vorausleistungen werden mit Fälligkeit 01.07. angefordert.
Rathaus, Obermarkt 6
                                                                (5) Bei einer Einführung der Steuerpflicht wird auf alle in diesem Vertrag genannten Vergütungen die
Öffnungszeiten Rathaus:
                                                                    jeweils gültige Umsatzsteuer aufgeschlagen.
Montag von 15.30 - 17.30 Uhr
Mittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr                                                                         §3
Telefon 06733 403                                                                                Weisungs- und Informationsrechte
Fax 06733 1628                                                  (1) Der ZAR hat Weisungen der VG Eich Folge zu leisten, soweit sich diese Weisungen im Rahmen
rathaus@gau-odernheim.de                                            des geltenden Rechts und in den Vorgaben der Zweckvereinbarung bewegen.
www.gau-odernheim.de                                            (2) Der ZAR ist verpflichtet, über den Einsatz des Betriebspersonals Stundenaufzeichnungen zu füh-
Kindertagesstätte: 06733 9299770                                    ren. Die Aufzeichnungen sind von einem Vertreter der VG Eich gegenzuzeichnen.
Kindergarten: 06733 6887                                        (3) Der ZAR erstellt einen Jahresbericht über die geleisteten Maßnahmen des betreffenden Jahres
                                                                    einschließlich des notwendigen Zeitaufwandes und liefert diesen bis zum 30.06. des Folgejahres.
                                                                                                                  §4
Sprechstunde des Bürgermeisters                                                                                 Haftung
Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verord-                 (1) Das Personal des ZAR erfüllt die Aufgaben, die aus der Zweckvereinbarung resultieren, anstelle
nungen kann die Sprechstunde des Bürgermeisters                     des eigenen Personals der VG Eich. Die Mitarbeiter des ZAR sind somit dem Personal der VG Eich
nach wie vor nur nach vorheriger telefonischer An-                  im versicherungsrechtlichen Sinne gleichgestellt. Die Haftung der Mitarbeiter ist somit auf die grobe
meldung unter 06733 403 besucht werden.                             Fahrlässigkeit beschränkt.
Allerdings besteht auch die Möglichkeit, per E-Mail:                Drittschäden, die aus dem Betrieb oder dem Zustand der Schöpfwerke entstehen, werden über den
buergermeister@gau-odernheim.de oder Skype:                         Haftpflichtversicherungsvertrag der VG Eich gedeckt. Das Personal des ZAR gilt im Rahmen der
mdl.heiner-illing@hotmail.com in Verbindung zu tre-                 technischen Betriebsführung für diesen Haftpflichtversicherungsvertrag als mitversicherte Person.
ten. Bitte achten Sie beim Betreten des Rathauses               (2) Die Gefährdungshaftung für die Anlagen verbleibt bei der VG Eich. Die VG Eich stellt den ZAR
auf die Hygienevorschriften – bleiben Sie gesund!                   insoweit frei.
Heiner Illing                                                       Die notwendigen Sachversicherungen sind von der VG Eich abzuschließen. Eine Elementarver-
Ortsbürgermeister                                                   sicherung ist ggf. vom jeweiligen Eigentümer abzuschließen.
                                                                                                                  §5
                                                                                               Aufgaben und Leistungen der VG Eich
                                                                (1) Die VG Eich übergibt dem ZAR Kopien sämtlicher Pläne, Akten und sonstiger Unterlagen, die für
      Öffentliche Bekanntmachung                                    den Betrieb und die Unterhaltung der Schöpfwerke notwendig und vorhanden sind.
Am Donnerstag, dem 26. November 2020 um
19.30 Uhr, findet per WEBEX vom Rathaus eine                                                                        Fortsetzung im Rahmen auf der nächsten Seite.
nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates der
Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 19. November 2020                                                Amtlicher Teil                                                           Seite 7

                                                                                                             Telefon 06734 236
                                                                                                             buergermeister@lonsheim.net
                                                        §6
                                                                                                             www.lonsheim.net
                Inkrafttreten, Laufzeit, Aufhebung und Kündigung der Zweckvereinbarung
    (1) Die Zweckvereinbarung wird am Tag nach der letzten öffentlichen Bekanntmachung durch die
        kommunalen Beteiligten wirksam und wird unbefristet geschlossen.
    (2) Die Zweckvereinbarung kann in beiderseitigem Einverständnis zum Jahresende jederzeit aufgeho-
        ben werden.                                                                                           Mauchenheim
    (3) Sollte die Zweckvereinbarung von einem der Beteiligten gekündigt werden, so muss die Kündigung
        spätestens bis zum 15.10. eines Jahres unter Angabe der Beweggründe erfolgen. Die Kündigung          Ortsbürgermeister Udo Arm
        bedarf der Schriftform.                                                                              Sprechstunde in der Kita, An der Mühlwiese 10:
    (4) Bei Aufhebung oder Kündigung der Zweckvereinbarung fällt die technische Betreuung der Schöpf-        Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr
        werke Eich und Gimbsheim an die VG Eich zurück. Die zum Zeitpunkt der Beendigung der Auf-            und nach Vereinbarung
        gabenübertragung noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen gehen im Stand ihrer Bearbeitung auf           Telefon 06352 740470 (Kita)
        die VG Eich über.                                                                                    Telefon 06352 4403 (Gemeindebüro)
    (5) Der ZAR hat die ihm übergebenen Unterlagen an die VG Eich zurückzugeben.                             Mobil 0175 5823136
    (6) Die Beteiligten sind verpflichtet, die zuständige Aufsichts- und Fachbehörde über die Aufhebung zu   buergermeister@mauchenheim-online.de
        informieren.                                                                                         www.mauchenheim-online.de
                                                        §7
                                              Schlussbestimmungen                                            Sprechstunde des Bürgermeisters
    (1) Sollte in dieser Vereinbarung eine oder mehrere Bestimmungen aus materiellen oder formalen           Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verord-
        Gründen rechtsungültig sein, so bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien     nungen kann die Sprechstunde des Ortsbürgermeis-
        verpflichten sich in solchen Fällen, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu      ters nicht wie gewohnt stattfinden. Sie können sich
        ersetzen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.                             aber zu jeder Zeit telefonisch oder per E-Mail bei
    (2) Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Zweckvereinbarung bedürfen der Schrift-              mir melden. Tel. 06352 4403 oder 0175 5823136
        form.                                                                                                oder buergermeister@mauchenheim-online.de
    Eich, 27. Oktober 2020                                Guntersblum, 28. Oktober 2020                      Udo Arm
    Verbandsgemeindeverwaltung Eich                       Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen        Ortsbürgermeister
                                                          In Vertretung:
    Maximilian Abstein                                    Steffen Unger
    Bürgermeister                                         1. Stellvertr. Verbandsvorsteher
                                                                                                              Nack
    Lageplan                                                      Lageplan
    Schöpfwerk Gimbsheim                                          Schöpfwerk Eich
                                                                                                             Ortsbürgermeister Frank Jakoby-Marouelli
                                                                                                             Donnerstag von 18.00 - 19.00 Uhr
                                                                                                             und nach Vereinbarung
                                                                                                             Hauptstraße 65, 55243 Nack
                                                                                                             Telefon 06736 266 (Gemeindebüro)
                                                                                                             Telefon 06736 909874
                                                                                                             info@ortsgemeinde-nack.de
                                                                                                             www.ortsgemeinde-nack.de

                                                                                                             Sprechstunde des Bürgermeisters
                                                                                                             Aufgrund der weiterhin geltenden Corona-Verord-
                                                                                                             nungen kann die Sprechstunde des Bürgermeisters
                                                                                                             nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter
                                                                                                             06736 909874 besucht werden.
                                                                                                             Allerdings besteht auch die Möglichkeit, per E-Mail:
                                                                                                             info@ortsgemeinde-nack.de in Verbindung zu treten.
                                                                                                             Bitte achten Sie beim Betreten des Bürgerhauses auf
                                                                                                             die Hygienevorschriften – bleiben Sie gesund!
                                                                                                             Frank Jakoby-Marouelli
                                                                                                             Ortsbürgermeister

                                                                                                              Nieder-Wiesen
    Die vorstehende Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Rhein-Selz und dem                       Ortsbürgermeister Holger Waldschmidt
    Zweckverband Abwasserentsorgung Rheinhessen (ZAR) zur technischen Betreuung der                          Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr
    Schöpfwerke in Eich und Gimbsheim wird hiermit gem. § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über                  Gemeindeverwaltung, Marktplatz 3
    die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) genehmigt.                                                          Telefon 06736 261
    Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion                                                                  rathaus@nieder-wiesen.de
    Az.: 17 06-3 ZV ZAR VG Eich/21a                                                                          www.nieder-wiesen.de

    Trier, den 03.11.2020
    Im Auftrag
                                                                                                             Bürgersprechstunde
                                                                                                             Aufgrund der aktuellen Lage entfallen die Bürger-
    Christof Pause
                                                                                                             sprechstunden bis auf Weiteres. In dringenden Fäl-
                                                                                                             len melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail
                                                                                                             über die angegebenen Kontakte. Vielen Dank für Ihr
Ortsgemeinde Gau-Odernheim statt.                                                                            Verständnis.
Tagesordnung:                                                                                                Holger Waldschmidt
1. Vorstellung eines Investors                                   Kettenheim                                  Ortsbürgermeister
2. Bau- und Grundstücksangelegenheiten
3. Bauangelegenheiten                                           Ortsbürgermeister Wilfried Busch
3.1 Bauangelegenheit                                            Dienstag von 18.30 - 19.30 Uhr
4. Mitteilungen und Anfragen                                    Rathaus, Alzeyer Straße 10
Gau-Odernheim, den 19.11.2020                                   Telefon 06731 43331                           Ober-Flörsheim
Heiner Illing
Ortsbürgermeister und Vorsitzender
                                                                                                             Ortsbürgermeister Sascha Leonhardt
                                                                 Lonsheim                                    Mittwoch von 17.30 - 19.00 Uhr
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.                                                und nach Vereinbarung
more-rubin1.de/ einsehbar.
                                                                Ortsbürgermeister Harald Denne               Gemeindeverwaltung, Walterplatz 1
                                                                Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr               Telefon 06735 218
                                                                Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5            Mobil 0151 14944800
Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Seite 8                                                                             Nichtamtlicher Teil                                    Donnerstag, den 19. November 2020

Fax 06735 941848
rathaus@ober-floersheim.de
www.ober-floersheim.de                                            Offenheim                                                   Wahlheim

Änderungen bei der                                               Ortsbürgermeister Peter Odermann                            Ortsbürgermeister Ralph Fuchs
Durchführung der Amtsstunde                                      Sprechstunde nach telefonischer Vereinbarung                Montag von 17.30 - 18.30 Uhr
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und des be-             Gemeindeverwaltung, Bechenheimer Straße 4                   oder nach Vereinbarung
grenzten Platzes in dem provisorischen Bürocontai-               Mobil 0172 8797884                                          Gemeindeverwaltung, Kelleracker 1
ner findet bis auf Weiteres keine regelmäßige Amts-              info@offenheim.de                                           Telefon 06731 5161767
stunde mehr statt. Bei Anliegen bitte ich um telefo-             www.offenheim.de                                            Mobil 0176 83383080
nische Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung.                                                                              gemeinde-wahlheim@outlook.de
Sascha Leonhardt, Ortsbürgermeister                                                                                          www.wahlheim-rheinhessen.de

                                                                               Ende Amtlicher Teil

 A
                               Nichtamtlicher Teil
                               ktuelles aus den Gemeinden
                                                                                                Kultur - Sport - Vereinsleben
                                                                                                sonntag (auf dem Friedhof). Gau-Köngernheim: So., 9 Uhr, GD zum Totensonn-
                Kirchengemeinden • Gottesdienste                                                tag. Gau-Odernheim: So., 10.15 Uhr, GD zum Totensonntag. Lonsheim: Sa., 17
                                                                                                Uhr, GD zum Totensonntag. Mauchenheim: So., 10 Uhr, GD zum Totensonntag.
Zeichenerklärung: AM = Abendmahl; BG = Beichtgelegenheit; BS = Bibelstunde; EuA = Eucharisti-   Nack: So., 13.30 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen. Nieder-Wiesen: So.,
sche Anbetung; EUF = Eucharistiefeier; FamGD = Familiengottesdienst; GD = Gottesdienst; GDA =
Gottesdienst mit Abendmahl; GH = Gemeindehaus; GZ = Gemeindezentrum; HA = Hochamt; Hl.M =       8.45 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen; 11 Uhr, KiGD. Ober-Flörsheim:
Heilige Messe; KiGD = Kindergottesdienst; KK = Krankenkommunion; MF = Messfeier; RK = Rosen-    So., 11 Uhr, GD zum Totensonntag (auf dem Friedhof). Offenheim: So., 14 Uhr,
kranz; VAM = Vorabendmesse                                                                      GD zum Totensonntag. Wahlheim: So., 10 Uhr, Totengedenken. Heimersheim:
Informationen der Kirchengemeinden sind evtl. auch unter den einzelnen                          So., 10 Uhr, GD zum Totensonntag. Weinheim: So., 9 Uhr, GD zum Totensonn-
Ortsrubriken zu finden sowie bei den jeweiligen Gemeindebüros.                                  tag.
Katholisch: Bechtolsheim: Mi., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, Hl.M. Biebelnheim: So.,                   Ev. Chrischona-Gemeinde „Am Kreuz“: So., 10 Uhr, GD, alle 2 Wo. mit
10 Uhr HA. Di., 18 Uhr, RK; 18.30 Uhr, Hl.M. Erbes-Büdesheim: Fr., 18.30 Uhr,                   KiGD. Aufgrund der Corona-Hygiene-Richtlinien bitten wir um Anmeldung bei
EUF. So., 10.30 Uhr, EUF. Gau-Odernheim: Do., 18.30 Uhr, Hl.M. Sa., 18.30                       Hildegard Jähde: h.jaehde@t-online.de oder Tel. 06732 61142. Kleingruppen/
Uhr, VAM. do. (26.11.), 18.30 Uhr, Hl.M. Ober-Flörsheim: So., 10.30 Uhr, EUF.                   Hauskreise in Partenheim, Udenheim und Essenheim. Infos: Gemeinschafts-
Heimersheim: Sa., 18 Uhr, EUF. Weinheim: Mi., 18.30 Uhr, EUF.                                   pastor Tobias Lehr, Tel. 06158 895246, E-Mail: tobias.lehr@chrischona.de,
Evangelisch: Albig: So., 13.30 Uhr, GD zum Totensonntag. Bechenheim: So.,                       www.am-kreuz-udenheim.de, GZ „Am Kreuz“: Osterstraße 32, Udenheim
10 Uhr, GD mit Gedenken der Verstorbenen. Bermersheim v.d.H.: So., 10 Uhr,                      Ev. Stadtmission Alzey: Schloßgasse 41, Alzey.
GD zum Totensonntag. Bornheim: Sa., 17 Uhr, GD zum Gedenken der Ver-
storbenen. Eppelsheim: So., 14 Uhr, GD zum Totensonntag (auf dem Friedhof).                     Neuapostolische Kirche Alzey: Wormser Str. 81, Alzey.
Erbes-Büdesheim: So., 10.30 Uhr, GD zum Totensonntag. Flomborn: ?. Flon-
heim: So., 10 Uhr, GD zum Totensonntag. Framersheim: So., 10 Uhr, GD zum                        Ev. Freikirchliche Gemeinde am Schillerplatz Alzey (Baptisten): Schillerplatz 4,
Totensonntag (auf dem Friedhof). Gau-Heppenheim: So., 9 Uhr, GD zum Toten-                      Alzey; Gemeindebüro: Tel. 06731 7700, E-Mail: buero@gemeinde-schillerplatz.de,
                                                                                                www.gemeinde-schillerplatz.de

 Das Nachrichtenblatt online lesen unter: www.oppenheimer-druckhaus.de
                                                wahren müssen. Auf diese Besonder-              feier zum Volkstrauertag am 15.11.
                 Albig                          heiten wird an den Friedhofseingängen           am Ehrenmal in Albig nicht in der ge-         Bermersheim v.d.H.
                                                nochmals gesondert hingewiesen.                 wohnten Weise mit Vereinen und Be-
                                                Wilfried Best, Ortsbürgermeister                sucher stattfinden. Ortsbürgermeister
Totensonntag                                                                                    Wilfried Best legte zusammen mit dem      Gottesdienst
Am Sonntag, 22.11., findet um 13.30
                                                Volkstrauertag                                  Vorsitzenden des örtlichen VdK, Rüdi-     zum Totensonntag
Uhr in der ev. Liebfrauenkirche der Got-                                                        ger Steil, und im Beisein von Pfarrerin   Die Ev. Kirchengemeinde Bermers-
tesdienst zum Totensonntag statt. Im                                                            Annette Stegmann einen Kranz am           heim v.d.H. feiert am Sonntag, 22.11.,
Anschluss daran wird traditionell den                                                           Ehrenmal nieder und gedachte in einer     um 10 Uhr Gottesdienst anlässlich des
Verstorbenen an den Gräbern auf dem                                                             Gedenkminute den zahlreichen Opfern       Totengedenkens in der Kirche (unter
Friedhof gedacht. Aufgrund der Co-                                                              von Krieg und Gewalt.                     den vorgegebenen Coronabedingun-
rona-Bekämpfungsverordnung ist ein                                                              Wilfried Best,                            gen).                          S.S.-S.
Mitwirken des Männergesangvereins                                                               Ortsbürgermeister           (Text/Foto)
und des Ev. Posaunenchors auf dem
Friedhof in diesem Jahr nicht möglich.
Friedhofsbesucher, die noch nicht im                                                                                                                  Bornheim
Rahmen des Besuches des Gottes-
dienstes ihre Kontaktdaten hinterlas-                                                                     Bechenheim
sen haben, müssen dies aufgrund der                                                                                                       Gottesdienst zum Geden-
akutellen Bestimmungen entspechend                                                                                                        ken der Verstorbenen
nachholen. Diesbezüglich liegt eine                                                             Gottesdienste                             Die Ev. Kirchengemeinde Bornheim
Liste an der Trauerhalle aus.                                                                   zum Ewigkeitssonntag                      lädt herzlich zum Gottesdienst am
Die Kreisverwaltung hat ebenfalls dar-                                                          Siehe unter Nieder-Wiesen.                Samstag, den 21.11., um 17 Uhr in
auf hingewiesen, dass alle Teilnehmer-                                                                                                    der ev. Kirche Bornheim ein. Es ist ein
gruppen, die die 10-Personen-2-Haus-            Im Hinblick auf die aktuelle Coro-                                                        Gottesdienst zum Gedenken der Ver-
halte-Regelung überschreiten, mindes-           na-Pandemie mit ihren zahlreichen               Kindergottesdienst                        storbenen des zu Ende gehenden Kir-
tens 1,5 Meter Abstand zueinander be-           Einschränkungen konnte die Gedenk-              Siehe unter Nieder-Wiesen.                chenjahres.                    E.Ben.
Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Donnerstag, den 19. November 2020                                            Nichtamtlicher Teil                                                                  Seite 9

                                             im Kirchenjahr wird all derer gedacht,
      Erbes-Büdesheim                        die im vergangenen Kirchenjahr in der
                                             Gemeinde verstorben sind und kirch-
                                             lich bestattet wurden. Der Gottesdienst
Neues von Father Bene-                       findet unter den vorgegebenen Coro-
dicts Schulprojekt Nigeria                   nabedingungen statt.            S.S.-S.
Der Förderkreis Schulprojekt Father
Benedict Nigeria e.V. hat auch in die-
sem Jahr wieder sein Schulprojekt in
Nigeria unterstützt. Für den Kindergar-               Framersheim
ten und die Schule werden die Kosten
für Schulgelder, Lernmittel und die An-
schaffung von Spielgeräten übernom-          Gottesdienste
men. Insgesamt besuchen 235 Kinder,          zum Totensonntag
Schülerinnen und Schüler im Alter von        Die Ev. Kirchengemeinden Framers-
von drei bis zwölf Jahren die Einrich-       heim und Gau-Heppenheim laden zu           Einverständniserklärung der Mitwirken-
tungen.                                      den Gottesdiensten am Totensonntag,        den bzw. der Erziehungsberechtigten.                 Kettenheim
Nachdem der Förderkreis im vergan-           den 22.11., herzlich ein. Die Gottes-      Die Erklärung ist im Pfarramt abrufbar
genen Jahr für die Beförderung von           dienste beginnen in Gau-Heppenheim         (Tel. 06733 366). Einsendeschluss ist
Kindern, die einen weiten und gefähr-        um 9 Uhr, in Framersheim um 10 Uhr.        Freitag, 4. Dezember. Bilder, die spä-    Gute Nachrichten:
lichen Schulweg zu Fuß zurück zu             Wir feiern die Gottesdienste auf den       ter eingehen oder für die keine Ein-      Der Nikolaus kommt!
legen haben, einen Kleinbus im Wert          jeweiligen Friedhöfen, Treff ist vor der   verständniserklärung vorliegt, können     Auch wenn Covid-19 vieles ein-
von 15.000 Euro zur Verfügung gestellt       Trauerhalle. Die Gottesdienste finden      nicht mehr berücksichtigt werden.         schränkt, möchten wir die Kinder den-
hat, werden in diesem Jahr 7.000 Euro        bei jeder Witterung statt. Wir wollen zu   Die Bilder werden dann von uns zu         noch mit einem Besuch des Nikolaus
für den laufenden Betrieb der Einrich-       den Gräbern der in diesem Jahr Ver-        einem Video zusammengeschnitten,          am 06.12. ab 17 Uhr erfreuen.
tungen überwiesen                            storbenen gehen, dort für jede und je-     mit einer Weihnachtsgeschichte und        Wer sein Kind überraschen möchte,
Father Benedict plant weiterhin ein Pro-     den von ihnen ein Licht entzünden und      weihnachtlichen Liedern untermalt und     kann sein Tütchen bis zum 02.12. bei
jekt zur Verbesserung der Berufsaus-         beten.                          Pfr.K.K.   im Internet zur Verfügung gestellt. Der   Sabine Kunz in der Mittelgasse 14 ab-
bildung der Jugend und möchte des-                                                      Link für das Video wird den Gemein-       geben. Bitte hängt einen Zettel mit Eu-
halb einen weiteren Zweig für diesen                                                    den gesondert über einen QR-Code          rer Adresse dran, dass der „Nikolaus“
Fachbereich bei der Schule einrichten,       #Stayathomeandwatchthe-                    mitgeteilt, so dass das Video ab dem      alle Häuser auch richtig findet!
weil auch das Handwerk noch großen           Weihnachtsgeschischd                       24. Dezember verfügbar sein wird.         Der Nikolaus wird das Kind besuchen
Nachholbedarf habe. Die Bildung sei          Online-Krippenspiel                        Und dann: Stayathomeandwatchthe-          und das Tütchen übergeben, dies-
einer der Schlüssel für die Wirtschaft       der Ev. Kirchengemeinde                    Weihnachtsgeschischd. A.Gö. u. C.R.       mal aber ohne Ansprache. Wir bitten
und damit ein wesentlicher Teil für die      Dieses Jahr stellt uns alle vor neue                                                 um Euer Verständnis. Dafür legen wir
Festigung der Demokratie aber auch           Herausforderungen. Daher wird es                                                     auch noch ein paar nikolausige Klei-
des christlichen Fundaments im Land.         das Krippenspiel in der gewohnten                                                    nigkeiten drauf.
Er wäre gerne in den Sommerferien            Form im Rahmen eines Familiengot-                     Freimersheim                   Bitte packt Euren Kindern einen Brief
nach Rheinhessen gekommen, aber              tesdienstes an Heiligabend leider nicht                                              vom Nikolaus mit in die Tüte und fasst
durch die Pandemie habe er aus Si-           geben können.                                                                        all das in Worte, was der Nikolaus Eu-
cherheitsgründen auf den Besuch ver-                                                                                              rem Nachwuchs zu sagen hat.
                                             Wir möchten aber doch ein kleines          Adventsfenster 2020                       Wir finden es sehr schade, dass der
zichtet. Father Benedict, der seit dem       Stückchen Weihnachtsgottesdienst           Liebe Bürgerinnen und Bürger von
vergangenen Jahr Rektor der Kath.            nach Haus bringen. Daher möchten wir                                                 Nikolaus und auch das Adventsglü-
                                                                                        Freimersheim, unsere liebgewonne-
Universität Pius X. in Venedig ist, be-      in diesem Jahr ein Online-Video zusam-                                               hen 2020 nicht stattfinden kann, hoffen
                                                                                        ne Tradition der Adventsfenster muss
dankt sich besonders bei den Spende-         menstellen, an dem sich alle Framers-                                                aber, dass wir mit der gebotenen Dis-
                                                                                        leider in diesem Jahr 2020 wegen der
rinnen und Spendern in der Hoffnung,         heimer sowie Gau-Heppenheimer Fa-                                                    ziplin nächstes Jahr umso schöner und
                                                                                        Corona-Pandemie eine Zwangspause
dass er weiterhin mit der Unterstüt-         milien beteiligen können. Dazu benöti-                                               geselliger zusammen feiern können.
                                                                                        einlegen. Dadurch zeigen wir Verant-
zung rechnen darf. Auch der Vorstand         gen wir gemalte Bilder mit Motiven der                                               Euer Kerbeteam Kettenheim        Ch.Di.
                                                                                        wortungsbewusstsein und schützen
des Förderkreises bedankt sich für die       Weihnachtsgeschichte (Stall, Hl. drei      unsere Familien.
lobenswerte freiwillige finanzielle Hilfe.   Könige, Krippe, Stern, Hirten etc.) und    Zur Verschönerung unseres Dorfes
                                  H.-H.S.    gemalte Bilder der eigenen Familie mit     wäre ein weihnachtlich-geschmücktes
                                             weihnachtlichem Hintergrund.               Fenster oder andere Dekorationen
                                                                                                                                              Lonsheim
                                             Idealerweise diese Bilder bitte direkt     eine tolle Geste.
                                             per E-Mail an kirchengemeinde.fra-         So bleibt nun die doppelte Vorfreude
             Flonheim                        mersheim@ekhn.de senden, alterna-          für unseren Adventsfensterrundgang        Unser Dorf –
                                             tiv können die Bilder auch in Papier-      2021 in fröhlicher, gesunder und be-      ein Adventsfenster
                                             form bei Pfarrer Kaltwasser im Pfarr-      sinnlicher Geselligkeit.                  Liebe Lonsheimer, auch in diesem
Gottesdienst                                 amt oder bei den Familien Göbel und        Eure Organisatorin Doraci Schölch         Jahr wollen wir in der Vorweihnachts-
zum Totensonntag                             Reincke (alle Framersheim) bzw. bei                                                  zeit diese gut angenommene Aktion
Die Ev. Kirchengemeinde Flon-                Michelle Böhmer (Gau-Heppenheim)                                                     unter Berücksichtigung der aktuell gel-
heim-Uffhofen feiert am Sonntag,             abgegeben werden.                                                                    tenden Corona-Regelungen weiterfüh-
22.11., um 10 Uhr Gottesdienst zum           Für die Veröffentlichung des Online-Vi-          Gau-Heppenheim                      ren. Das heißt, dass wir wie gewohnt
Ewigkeitssonntag. Am letzten Sonntag         deos im Internet benötigen wir eine                                                  ein Fenster öffnen wollen, jedoch ohne
                                                                                                                                  Ausschank an den Fenstern.
                                                                                        Gottesdienste                             Interessierte, die ein Fenster gestalten
                                                                                        zum Totensonntag                          möchten, melden sich bitte bei Silke
                Hiwweltour in Bornheim                                                  Siehe unter Framersheim.                  König unter Tel. 0152 24839342.
                                                                                                                                  Da ein Planungstreffen dieses Jahr
           bietet zusätzliche Rastmöglichkeit                                           #Stayathomeandwatchthe-
                                                                                                                                  nicht stattfinden kann, können Fragen
                                                                                                                                  nur telefonisch oder per Mail geklärt
    Unsere von Touristen,                                                               Weihnachtsgeschischd                      werden. Ich würde mich freuen, wenn
    Besuchern und Ein-                                                                  Online-Krippenspiel                       wir trotz und gerade wegen Corona
    heimischen gleichwohl                                                               der Ev. Kirchengemeinde                   diese, in den letzten Jahren so gelun-
    beliebte Hiwweltour                                                                 Siehe unter Framersheim.                  gene Aktion weiterführen würden.
    „Aulheimer Tal“ hat                                                                                                           Harald Denne, Ortbürgermeister
    jetzt eine weitere An-
    nehmlichkeit zu bie-
    ten. Auf der Route in                                                                      Gau-Odernheim                      Gottesdienst
    unserer Gemarkung                                                                                                             zum Totensonntag
    Bornheim wurde im                                                                                                             Die Ev. Kirchengemeinde Lonsheim
    Rahmen der Leader-                                                                  Rede Volkstrauertag 2020                  feiert am Samstag, 21.11., um 17 Uhr
    Förderung eine Son-                                                                 Aufgrund der Corona-Pandemie konn-        einen Gottesdienst zum Ewigkeits-
    nen-/Ruheliege am                                                                   te der Volktrauertag nicht in der ge-     sonntag. Am letzten Sonntag im Kir-
    Waldrand aufgestellt.                                                               wohnten Form stattfinden. Allerdings      chenjahr wird all derer gedacht, die in
    Diese soll den Wanderern und Spaziergängern die Möglichkeit bieten, zu              können Sie die Rede als Video auf         vergangenen Jahr verstorben sind und
    verweilen und den Blick auf unser schönes rheinhessisches Hügelland zu              der Internet-Seite der Gemeinde unter     kirchlich bestattet wurden. Der Gottes-
    genießen.              Renate Steingaß, Ortsbürgermeisterin (Text/Foto)             www.gau-odernheim.de finden.              dienst wird unter den vorgegebenen
                                                                                        Heiner Illing, Ortsbürgermeister          Coronabedingungen gefeiert. S.S.-S.
Barrierefreier Rad-Rundweg gemeinsam mit der Stadt Alzey - Verbandsgemeinde Alzey-Land
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