Bericht aus Brüssel - Hessen.de
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Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union 21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13 E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis Institutionelles ............................................................................................................. 3 Ausschuss der Regionen ............................................................................................ 4 Wirtschaft.................................................................................................................... 5 Verkehr ....................................................................................................................... 8 Energie ....................................................................................................................... 9 Forschung................................................................................................................... 9 Finanzdienstleistungen ............................................................................................. 10 Finanzen ................................................................................................................... 12 Soziales .................................................................................................................... 13 Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 16 Umwelt...................................................................................................................... 19 Landwirtschaft .......................................................................................................... 20 Justiz ........................................................................................................................ 21 Inneres ..................................................................................................................... 22 Information, Kommunikation und Medien ................................................................. 26 EU – Förderprogramme ............................................................................................ 27 Veranstaltungen ....................................................................................................... 27 Vorschau .................................................................................................................. 31 Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 2
Institutionelles EP; Modernisierung des EU-Wahlrechts Das EP hat am 04.07.2018 neue Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Wahlrechts gebilligt. Zu den neuen Bestimmungen gehört die Einführung einer Sperrklausel. Die entsprechende Schwelle darf nicht geringer als 2% und nicht höher als 5% der Stimmen sein. Zum neuen Wahlrecht gehört weiterhin die Verpflichtung der EU- Länder, wirksame und abschreckende Sanktionen einzuführen und durchzusetzen, um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern (für den Fall, dass ein EU-Bürger in zwei oder mehr Ländern seine Stimme abgibt). Die angenommenen Bestimmungen müssen von allen EU-Ländern anhand der jeweiligen verfassungsrechtlichen Bestimmungen gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=EN&reference= P8-TA-2018-0282 Brexit; Neue Brexit-Positionen von GBR für zukünftige Beziehungen mit der EU Die neuen Positionen der britischen Regierung wurden vom Kabinett nach einer ganztägigen Klausur am 06.07.2018 gebilligt. Ein vorläufiges dreiseitiges Papier der Positionen wurde im Anschluss an die Klausur veröffentlicht. Am 12.07.2018 wurde dann das Weißbuch von GBR zu den neuen Positionen für die zukünftigen Beziehungen mit der EU veröffentlicht. Das Weißbuch soll die Grundlage für die weiteren Brexit-Verhandlungen darstellen. GBR schlägt darin eine Freihandelszone mit einem gemeinsamen europäischen Regelwerk für den Warenverkehr vor, bei dem sich GBR auch künftig an europäische Regeln und Produktstandards hält. GBR lässt sich aber bei der Übernahme von EU-Recht und der Zuständigkeit des EuGH Hintertüren offen. In Sachen Dienstleistungen will GBR eigene Wege gehen. Außerdem strebt GBR eine schrittweise Einführung eines neuen vereinfachten Zollverfahrens an, das die Zollkontrollen an den Grenzen überflüssig macht. Die Freizügigkeit beim Personenverkehr soll nach der Übergangsphase enden. Im Bereich Sicherheit möchte GBR weiterhin eng mit der EU zusammenarbeiten. Am 16.07.2018 gehen die Verhandlungsrunden der Kommission mit GBR weiter und am 20.07.2018 findet der Rat Allgemeine Angelegenheiten im Art. 50 Format in Brüssel statt. https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachm ent_data/file/724982/The_future_relationship_between_the_United_Kingdom_and_th e_European_Union_WEB_VERSION.pdf Kommission; Abschlussbericht und Empfehlungen der Task Force Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit Am 10.07.2018 hat die Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger, aber effizienteres Handeln“ an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ihren Abschlussbericht übergeben. Die im November 2017 von Kommissionspräsident Juncker unter der Leitung vom Ersten Vizepräsidenten der Kommission Frans Timmermans eingesetzte Taskforce empfiehlt in ihrem Abschlussbericht eine neue Arbeitsweise, mit der die lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie nationale Parlamente bei der Politikgestaltung der EU mehr Mitspracherecht erhalten sollen. Damit sollen sie einen wirksameren Beitrag zur Politikgestaltung der EU und zur Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften leisten können. Außerdem schlägt die Taskforce ein neues Konzept der „aktiven Subsidiarität“ vor, das den Mehrwert des EU-Rechts sowie die Vorteile für die Bürger sicherstellen und in den Mitgliedstaaten zu mehr Eigenverantwortung bei Entscheidungen der EU führen soll. Die Taskforce kam außerdem zu dem Schluss, dass die 8-Wochen-Frist, innerhalb derer die nationalen Parlamente ihre Stellungnahmen zu den Entwürfen von EU- Rechtsvorschriften abgeben müssen, flexibler gehandhabt werden soll, und stellt eine Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 3
mögliche künftige Ausdehnung dieser Frist auf 12 Wochen zur Diskussion. Der österreichische Ratsvorsitz der EU hat vor, im November 2018 eine Konferenz zum Thema Subsidiarität zu veranstalten, die die Gelegenheit bieten soll, den Bericht der Taskforce zu erörtern und zu prüfen, wie ihre Empfehlungen umgesetzt werden können. https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/report-task-force- subsidiarity-proportionality-doing-less-more-efficiently_1.pdf Ausschuss der Regionen AdR; Debatte mit lokalen und regionalen Verbänden zu „Nachdenken über Europa“ Der AdR hat am 04.07.2018 zusammen mit dem Rat der Gemeinden und Regionen Europas mit den entsprechenden AdR-Mitgliedern und den Präsidenten unterschiedlicher thematischer Regionalverbände Rundetisch-Diskussionen und eine Aussprache vor dem AdR-Plenum geführt. Das Thema „Nachdenken über Europa“ schließt sich an die Bürgerdialoge des AdR an, zu der im Oktober-Plenum des AdR eine entsprechende Stellungnahme des AdR-Präsidenten und des Ersten Vizepräsidenten des AdR verabschiedet werden soll. Herr Bonaccini, Präsident der hessischen Partnerregion Emilia-Romagna und Präsident des Rates der Gemeinden und Regionen Europa erklärte, dass die Zukunft im Digitalen Europa liege. Das Vertrauen in die EU müsse wieder zurückgewonnen werden, um Solidarität in Europa zu schaffen, aber diese werde durch die Flüchtlingskrise strapaziert. Es mache keinen Sinn, neue Mauern aufzuziehen und populistische Stimmen sollten keine Mehrheiten in der EU erhalten. François Baroin, Vorsitzender der französischen Bürgermeisterversammlung wies darauf hin, dass im ländlichen Raum keine schwarzen Löcher entstehen dürften, aber diese Gefahr bestehe durch die Reduzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik. So lebten beispielsweise 36% der französischen Bevölkerung in Kommunen unter 10.000 Einwohnern und diese Gebiete müssten integriert bleiben. Sari Rautio, die stellvertretende Vorsitzende des Vorstands des Verbands der finnischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, führte aus, dass in den letzten Jahren die Politiker in der EU übermäßig auf die zahlreichen Möglichkeiten und Chancen hingewiesen hätten, die die EU zu bieten habe. Dies habe aber im Umkehrschluss zu überhöhten Erwartungen geführt. Aber durch eine „Bürgerfremdheit“ der europäischen Gesetzgebung und die unklare Kompetenzverteilung zwischen lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene sei sich der Bürger über die Ergebnisse europäischen Handelns nicht im Klaren. Abschließend trug Rafał Dutkiewicz, Vorsitzender der Union polnischer Großstädte und Oberbürgermeister von Breslau vor, dass Populisten und Nationalisten derzeit die Politik in Europa überschwemmten. Es lohne sich deshalb, auf Beispiele der Versöhnung zu schauen. So baten 20 Jahre nach Kriegsende deutsche und polnische Bischöfe sich gegenseitig um Vergebung und waren bereits 1966 zu einer solchen verbindenden Sprache fähig. Deshalb sollte man heute eigentlich noch mehr dazu in der Lage sein. https://cor.europa.eu/de/engage/Pages/Reflecting-on-Europe.aspx AdR; 130. Plenarsitzung Am 04./05.07.2018 fand in Brüssel die 130. AdR-Plenarsitzung statt. Es wurden folgende Stellungnahmen abgestimmt: Ziele der Östlichen Partnerschaft für 2020: Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Aktionsplan für einen besseren Schutz des öffentlichen Raums, Bewertung der Umsetzung der EU- Städteagenda, Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU- Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 4
Grenzregionen, lokale und regionale Anreize zur Förderung einer gesunden und nachhaltigen Ernährung, Vorschlag für eine Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Lebensmittelversorgungskette, Vorschläge für eine Reform der Wirtschafts- und Währungsunion, Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU, Vergabe-Paket, Verwirklichung emissionsarmer Mobilität sowie eine europäische und globale Perspektive der Klimagovernance nach 2020: Ein Beitrag zur COP 24 der Klimarahmenkonvention. Darüber hinaus fanden mit folgenden Persönlichkeiten Aussprachen statt: Karoline Edtstadler, Staatssekretärin, österreichisches Bundesministerium für Inneres sowie Miguel Arias Cañete, für Klima und Energie zuständiges Mitglied der Kommission. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142386&meetingS essionId=2176550 AdR; CIVEX-Fachkommissionsitzung Am 10.07.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission CIVEX für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen statt. Dabei wurde eine Abstimmung zu folgendem Stellungnahmeentwurf durchgeführt: „Nachdenken über Europa: Die Stimme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische Union“. Außerdem erfolgte ein Meinungsaustausch zum Arbeitsdokument „Erweiterungspaket“. https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2150152&meetingS essionId=2186115 Wirtschaft Kommission; Veröffentlichung des Berichts über die Durchführung der Richtlinie 2014/61/EU zur Senkung der Breitbandkosten Die Kommission hat am 27.06.2018 ihren Bericht zur Umsetzung der Richtlinie 2014/61/EU „über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ veröffentlicht. Dem Bericht zufolge haben alle Mitgliedstaaten, bis auf BEL, die Richtlinie vollständig in nationales Recht umgesetzt. Eine für den Bericht erstellte Umfrage habe gezeigt, dass sich nach Ansicht der Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste der Zugang zu physischen (darunter auch gebäudeinternen) Infrastrukturen und den im Zusammenhang mit ihnen stehenden Informationen seit Anwendung der Richtlinie verbessert hat. Die Betreiber weisen aber auch darauf hin, dass in Bezug auf die Unterstützung der Koordinierung von Bauarbeiten, die Vereinfachung des Prozesses der Beantragung von Genehmigungen für Bauarbeiten oder die Erleichterung des Zugangs zu Gebäuden zwecks Installation von gebäudeinternen Infrastrukturen nur wenige Fortschritte gemacht worden sind. Die Kommission empfiehlt eine Reihe von Maßnahmen, die zur Verbesserung der Verwirklichung der Ziele der Richtlinie führen sollen. Sie reichen von der Herstellung von mehr Transparenz als Voraussetzung für die gemeinsame Nutzung von physischen Infrastrukturen bis hin zur Schaffung von Standards für gebäudeinterne Infrastrukturen. https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/report-implementation-broadband- cost-reduction-directive Kommission; Vorschlag für vorläufige Schutzzölle auf Stahl Am 05.07.2018 hat die Kommission den Mitgliedstaaten einen Vorschlag vorgelegt, vorläufige Schutzmaßnahmen für Stahl in Form eines Zollkontingents einzuführen. Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 5
Infolge der 25% Einfuhrzölle auf Stahl hätten laut Kommission Lieferanten begonnen, einen Teil ihrer Ausfuhren in die EU umzuleiten. Daher hält die Kommission vorläufige Schutzmaßnahmen für gerechtfertigt. Durch die Maßnahmen soll eine Zunahme der Einfuhren vermieden werden, die den Stahlproduzenten in der EU, welche bereits an globalen Überkapazitäten leiden, zusätzliche wirtschaftliche Probleme bereiten würde. Zusätzliche Zölle sollen aber erst erhoben werden, wenn das Zollkontingent, basierend auf den traditionellen Einfuhren, erreicht ist. Die vorgeschlagene Schutzmaßnahme ist einer der drei von der Kommission am 07.03.2018 beschlossenen Maßnahmenstränge in Bezug auf die von den USA verhängten Strafzölle auf Stahl und Aluminium. Dazu gehören neben einem Verfahren vor der Welthandelsorganisation auch eine Aussetzung von Zugeständnissen und Verpflichtungen gegenüber den USA sowie der Schutz vor wegen der US-Schutzmaßnahmen umgelenkten Handelsströmen. https://ec.europa.eu/germany/news/20180706-schutzmassnahmen-stahl_de Kommission; EU-Japan-Abkommen führt nicht zur Wasserprivatisierung Die Vertretung der Kommission in DEU stellte am 06.07.2018 in einer Pressemitteilung klar, dass das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan nicht zu einer Deregulierung und Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen wie der Wasser- und Abwasserversorgung führe. Das Abkommen sehe explizit in Anhang II, Vorbehalt Nr. 15 den entsprechenden Vorbehalt beim Marktzugang für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr vor. Darüber hinaus gebe es keine Regelung im EU-Japan-Abkommen, die eine Regierung in der EU daran hindere, eine etwaige Entscheidung zur Privatisierung dieser Sektoren jederzeit rückgängig zu machen. Dieses Recht werde in Anhang II, Vorbehalt 21 gewährt. https://ec.europa.eu/germany/news/20180706-eu-japan-abkommen_de Kommission; Konsultation zum Leitlinienentwurf zur Berechnung von Kartellschäden Die Kommission hat am 05.07.2018 eine Konsultation zu einem Entwurf für Leitlinien zur Berechnung von Kartellschäden eröffnet. Auf diese unverbindlichen Leitlinien sollen sich die nationalen Gerichte stützen können, wenn sie auf der Grundlage der Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen ermitteln müssen, in welchem Umfang durch Kartelle verursachte Preiserhöhungen an mittelbare Abnehmer und Endverbraucher abgewälzt wurden. Stellungnahmen zu dem Leitlinienentwurf können der Kommission bis zum 04.10.2018 übermittelt werden. http://ec.europa.eu/competition/consultations/2018_cartel_overcharges/index_en.htm Eurostat; Fünfte Ausgabe der Eurostat-Veröffentlichung „The EU in the world“ Eurostat veröffentlichte am 11.07.2018 zum fünften Mal ein statistisches Porträt der EU im Vergleich zu den G20-Ländern. Dort werden Vergleiche zwischen der EU und den 15 der Gruppe der Zwanzig angehörenden Nicht-EU-Ländern in den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt behandelt. Laut Eurostat erwirtschafteten die G20-Mitglieder 86% des globalen BIP. Die USA rangieren dabei mit einem Anteil am weltweiten BIP von 25% vor der EU, deren Anteil 22% beträgt. Dies ist für die EU ein Rückgang gegenüber 2006 von 8%. Die Veröffentlichung erfolgt alle zwei Jahre. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/9077670/1-11072018-AP- DE.pdf/331d3955-3af3-400a-ba46-8d48091880ef EIB; Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Raumfahrtagentur (ESA) unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung Am 10.07.2018 unterzeichneten der Generaldirektor der ESA, Professor Jan Wörner und der Vizepräsident der EIB, Ambroise Fayolle, eine Absichtserklärung, sich gemeinsam für erhöhte Investitionen in den europäischen Raumfahrtsektor Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 6
einzusetzen. Damit sollen Voraussetzungen für das Wachstum und die weltweite Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen geschaffen werden. Ferner soll die Bildung der Grundlagen für Europas Engagement in der Raumfahrt 4.0 und im „New Space“-Bereich gefördert werden. Beide Seiten hoben bei der Unterzeichnung das gemeinsame Interesse der EIB und der ESA an einer weiteren Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und der Aufrechterhaltung eines eigenständigen Zugangs zum Weltraum und zu kritischen Raumfahrtkapazitäten hervor. http://www.eib.org/infocentre/press/releases/all/2018/2018-187-eib-and-esa-to- cooperate-on-increasing-investments-in-the-european-space- sector?media=rss&language=EN EP; Entschließung zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Am 04.07.2018 hat das EP eine Entschließung zur Definition von KMU angenommen. Eine Aktualisierung der Empfehlung der KMU-Definition aus dem Jahr 2003, die gegenwärtig von der Kommission erarbeitet wird, soll nach Auffassung des EP unter Berücksichtigung von Inflation und Arbeitsproduktivität erfolgen und sollte durch eine vorausschauende Anpassung längerfristig stabil bleiben. Die Mitarbeiterzahl sollte das wichtigste Kriterium bleiben und durch Umsatz und Bilanzsumme ergänzt werden. Dabei müsste aber die Definition weiterhin flexibel bleiben. Ferner seien die Begriffe „verbundene Unternehmen“ und „Partnerunternehmen“ zu präzisieren. In dem Entschließungsantrag bringt das EP aber auch seine Besorgnis zum Ausdruck, dass Unternehmen, die über die KMU-Definition hinausgehen, aber noch die typischen mittelständischen Strukturen aufweisen (sogenannte „Midcap“-Unternehmen) von der Politik keine angemessene Aufmerksamkeit gewidmet wird, obwohl sie infolge ihrer Produktivität einen hohen Beitrag zu Beschäftigung und Wachstum leisten. Die Kommission wird daher aufgefordert, die Festlegung einer gesonderten Definition dieser Unternehmen in Betracht zu ziehen, sodass gezielte Maßnahmen für „Midcap“- Unternehmen möglich werden. Damit soll laut EP auch die Gefahr einer ihren ursprünglichen Zielen abträglichen Ausweitung der KMU-Definition aus dem Weg gegangen werden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0293+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EP; EU-Fonds für die Verteidigungsindustrie Das EP hat auf seiner Plenarsitzung am 03.07.2018 nach einer Debatte am 02.07.2018 den Bericht von MdEP Françoise Grossetête (EVP/FRA) „zur Einrichtung des europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich zwecks Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation in der Verteidigungsindustrie der Union“ angenommen. Mit einem Budget von 500 Mio. EUR für den Zeitraum 2019-2020 soll das Programm dazu beitragen, die Entwicklung neuer und verbesserter Produkte und Technologien zu finanzieren, um die EU unabhängiger zu machen, die Ausgaben effizienter zu gestalten und die Innovation im Verteidigungsbereich zu fördern. Der Rat muss dem Verordnungsvorschlag noch formell zustimmen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0275+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EuG; Bestätigung der Kartell-Bußgelder der Kommission gegen mehrere Badezimmerausstatter Mit Urteil vom 03.07.2018 bestätigte das EuG die von der Kommission mit Beschluss vom 23.10.2010 verhängten Bußgelder. Nach einer erneuten Sachprüfung und Beweiserhebung, die durch eine Zurückweisung des EuGH an den EuG mit Urteil vom Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 7
26.01.2017 erforderlich wurde, kam das EuG zu dem Ergebnis, dass die gegen die Sanitec Europe und ihre Tochtergesellschaften im Rahmen des Kartells auf dem Markt für Badezimmerausstattungen seitens der Kommission verhängte Geldbuße von 57 Mio. EUR gerechtfertigt war. http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-379/10&language=DE Verkehr EuGH; Urteil zum Erfordernis der Transit-Bewilligung für türkische LKW in AUT Mit Urteil vom 11.07.2018 in der Rechtssache C-629/16 CX entschied der EuGH, dass der Zugang türkischer Transportunternehmen zum Verkehrsmarkt der EU weiterhin den Bedingungen unterliegt, die sowohl in den nationalen Regelungen der Mitgliedstaaten (MS) als auch in den bilateralen Abkommen zwischen den MS und der Türkei festgelegt sind. Gleichwohl sei die Stillhalteklausel des Zusatzprotokolls zwischen der EU und der Türkei aus 1995 zur Durchführung der Endphase der Zollunion zu beachten, wonach die MS keine neuen Maßnahmen einführen dürften, die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung insbesondere des freien Dienstleistungsverkehrs durch einen türkischen Staatsangehörigen strengeren Voraussetzungen als denjenigen unterworfen werde, die für ihn gegolten hätten, als das Zusatzprotokoll in Bezug auf den betreffenden MS in Kraft getreten sei. In der dem Verwaltungsgericht in AUT vorliegenden Rechtssache geht es darum, dass ein Geschäftsführer eines in der Türkei ansässigen Frachtunternehmens eine Geldbuße anficht, die gegen ihn verhängt wurde wegen der Durchführung einer gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern aus der Türkei auf österreichischem Gebiet, ohne über die hierfür erforderliche Bewilligung zu verfügen. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass die Genehmigungserfordernis in AUT für türkische Unternehmen zwar den freien Dienstleistungsverkehr einschränkt, aber das Verwaltungsgericht prüfen muss, ob diese Beschränkung auch „neu" sei und deswegen gegen die Stillhalteklausel verstößt. Der EuGH folgte damit den Schlussanträgen des Generalstaatsanwalts. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=203902&pageIndex =0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=610469 EP; Annahme des Berichts zur Änderung der Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge hinsichtlich bestimmter Vorschriften zu den Kraftfahrzeugsteuern Auf der Plenarsitzung am 04.07.2018 nahm das EP den Bericht von MdEP Deirdre Clune (EVP/IRL) zum Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge hinsichtlich bestimmter Vorschriften zu den Kraftfahrzeugsteuern an. Den Entwurf der Richtlinie legte die Kommission am 31.05.2017 im Rahmen des sogenannten ersten Mobilitätspakets gemeinsam mit einem weiteren Vorschlag, mit dem die Anwendung von Mautgebühren gefördert wird, d. h. eine Form von Straßenbenutzungsgebühren im Zusammenhang mit der zurückgelegten Wegstrecke (Änderung der Eurovignetten-Richtlinie) vor. Durch die Abschaffung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern soll laut Kommission der Übergang zu entfernungsabhängigen Straßenbenutzungsgebühren – welche wirksamere Anreize für eine Verringerung der Verkehrsüberlastung und der Emissionen bieten werden – vereinfacht werden. Die Mitgliedstaaten (MS) sollen den Handlungsspielraum erhalten, um die Mindestsätze der Steuern für schwere Nutzfahrzeuge zu senken und somit jährliche Kraftfahrzeugsteuern schrittweise abzuschaffen. Das EP verlangt gegenüber dem Kommissionsvorschlag u.a., dass für die schrittweise Abschaffung der Mindestsätze den MS mehr Flexibilität eingeräumt Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 8
wird, so dass sie die Möglichkeit erhalten, in weniger Etappen größere Senkungen der Mindestsätze einzuführen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8- TA-2018-0289+0+DOC+PDF+V0//DE Kommission; Übernahme von Laudamotion durch Ryanair genehmigt. Die Kommission genehmigte am 12.07.2018 die geplante Übernahme der österreichischen Fluglinie Laudamotion durch Ryanair. Das Vorhaben gebe keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken und werde ohne Auflagen erlaubt. Ryanair will mit 75 Prozent die Mehrheit bei dem Ferienflieger übernehmen, der sich im Bieterkampf um die insolvente Air Berlin deren ebenfalls insolvente Tochter Niki gesichert hatte. Laudamotion fliegt vor allem aus DEU, AUT und der Schweiz zu Urlaubszielen am Mittelmeer und auf den Kanarischen Inseln. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4494_de.pdf Energie EP; Entscheidung zur Aufhebung einer Verordnung zur Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur Das EP stimmte am 03.07.2018 dem Bericht von MdEP Barbara Kappel (ENF/AUT) zum Verordnungsvorschlag der Kommission zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 256/2014 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der EU an die Kommission zu. Die Verordnung aus 2014 hätte in Bezug auf Quantität, Qualität und Zweckmäßigkeit der bei der Kommission eingegangen Daten und Informationen nicht die erwarteten Ergebnisse hervorgebracht. Die betreffenden Informationen könnten leicht anderweitig besorgt werden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0277+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EuG; Beihilfen für Hinkley Point C rechtmäßig Das Gericht der Europäischen Union bestätigt mit seinem Beschluss (Rechtssache T- 356/15) vom 12.07.2018, die von der Kommission (KOM) genehmigten Beihilfen des Vereinigten Königreichs zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C. Mit Beschluss vom 08.10.2014 genehmigte die KOM Beihilfen, die das GBR zur Förderung der Schaffung neuer Kapazitäten der Erzeugung von Kernenergie zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C gewähren will. Mit dem Beschluss des EuG wurde die Klage AUT abgelehnt, das gegen die Beihilfe für das Kernkraftwerk geklagt hatte. Das Gericht stellte klar, dass die unionsrechtlichen Vorschriften über staatliche Beihilfen auf Maßnahmen, die den Bereich der Kernenergie betreffen, Anwendung finden, bei ihrer Anwendung sind die Vorschriften und Ziele des Euratom-Vertrags jedoch zu beachten. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=203968&pageIndex =0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=745417 Forschung EP; Plan der Kommission zur Entwicklung von Supercomputern unterstützt Das EP hat mit seiner legislativen Entschließung zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für europäisches Hochleistungsrechnen vom 03.07.2018 den Plan der Kommission zum Erwerb und der Entwicklung europäischer Hochleistungsrechner (HPC) im Rahmen Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 9
einer öffentlich-privaten Partnerschaft grundsätzlich unterstützt. Es hat jedoch die Kommission um einige Änderungen des Vorschlags gebeten. Ziel des Vorhabens ist es, europäische, nationale und private Investitionen in einem gemeinsamen Unternehmen zur Entwicklung europäischer „Supercomputer“ zu bündeln. So soll bis 2022 oder 2023 eine Rechenleistung auf Exa-Niveau erreicht werden, d. h., dass die Rechnersysteme in der Lage sein sollen, 10 hoch 18 Rechenoperationen pro Sekunde auszuführen. Für eine Steigerung der Rechenleistung über das Exa-Niveau hinaus seien entsprechende „Nach-Exa“-Technologien und wahrscheinlich Quantencomputer erforderlich. Dabei handele es sich um Rechner, die nicht mehr auf herkömmlichen Transistoren beruhen, sondern quantenphysikalische Effekte nutzen. Als Zwischenstufe zur Erreichung von Rechenleistungen auf Exa-Niveau sollten bis 2019 zunächst Rechenleistungen auf Vor-Exa-Niveau erreicht werden, d. h. 20% bis 50% der Leistung des Exa-Niveaus. Anwendungsbereiche sind: Massendatenverarbeitung, künstliche Intelligenz sowie Klimamodelle oder Kryptographie. Nach den Plänen der Kommission sollen bis 2020 rund eine Mrd. EUR an öffentlichen Mitteln in das gemeinsame Unternehmen EuroHPC investiert werden. 486 Mio. EUR sollen aus EU- Fördermitteln kommen, der Großteil davon aus „Horizont 2020“. Mitgliedstaaten und assoziierte Drittländer sollen, so der Vorschlag der Kommission, einen gleichwertigen finanziellen Beitrag zum Gemeinsamen Unternehmen leisten, weitere 422 Mio. EUR sollen aus Privatinvestitionen stammen. Das Gemeinsame Unternehmen für europäisches Hochleistungsrechnen soll bis Ende 2026 betrieben werden. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8- TA-2018-0271+0+DOC+PDF+V0//DE Finanzdienstleistungen EP; Geldpolitischer Dialog mit EZB-Präsident Draghi Am 09.07.2018 fand im ECON-Ausschuss der geldpolitische Dialog mit dem Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, statt. Dieser verwies eingangs darauf, dass aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen in der Eurozone der EZB-Rat auf seiner letzten Sitzung beschlossen hätte, dass der Ankauf von Staatsanleihen ab September zurückgefahren und bis Dezember dieses Jahres beendet werden solle („phase-out“). Ferner erinnerte Draghi daran, dass die Bankenunion weiterhin unvollendet sei und regte an, dass Risikoreduzierung und Risikoteilung im Bankenbereich parallel verlaufen müssten, sodass auch eine EU- Einlagensicherung (EDIS) eingeführt werde, damit die Finanzmarktstabilität auch im Krisenfall gewährleistet werden könne. Zudem sei die Schaffung einer Kapitalmarktunion energisch voranzubringen, so Draghi weiter, da diese mit Finanzintegration und Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten einhergehe. https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2018/html/ecb.sp180709.en.html EP; Diskussion über die Reform der EU-Aufsichtsbehörden Der EP-Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) befasste sich am 11.07.2018 mit den geplanten strukturellen Änderungen der drei Aufsichtsbehörden für Banken (EBA), Märkte (ESMA) und Versicherungen (EIOPA). Die beiden Ko-Berichterstatter MdEP Burkhard Balz (EVP/DEU) und MdEP Pervenche Berès (S&D/FRA) betonten dabei unter Verweis auf den am Vortag veröffentlichten Bericht, dass damit erste Vorschläge präsentiert würden, um die Diskussion bezüglich der konkreten Ausgestaltung der Aufsichtsarchitektur voranzubringen. Notwendig erscheine insbesondere die Stärkung der Verhältnismäßigkeit in der Arbeit der drei Aufsichtsbehörden und die gleichzeitige Einbindung der Stakeholder-Gruppen. MdEP Balz unterstrich, dass eine stärkere Mitsprache des EP bei der Besetzung des ESA- Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 10
Führungspersonals ebenso wichtig sei wie die Verbesserungen bei der Standardsetzung, insbesondere der Einhaltung der verabredeten Zeitpläne. Kein Kompromiss sei zwischen den Ko-Berichterstattern gleichwohl bezüglich der mittelfristigen Finanzierung der drei Behörden und dabei insbesondere des Anteils der Industrie erzielt worden. Außerdem seien die genauen Zuständigkeiten insbesondere der ESMA im Bereich der Aufsicht von zentralen Gegenparteien (CCP) weiterhin strittig. MdEP Berès argumentierte, dass insbesondere Doppelaufgaben und unklare Kompetenzverteilung zwischen nationaler und europäischer Ebene verhindert und auch der Verbraucherschutz gestärkt werden müsse. Als Frist zur Einrichtung der Änderungsanträge wurde der 30.08.2018 vereinbart, gefolgt von einer zeitnahen Ausschussdiskussion am 01.10.2018 sowie einer Abstimmung am 05.11.2018. http://www.europarl.europa.eu/website/webstreaming.html?event=20180711-0900- COMMITTEE-ECON EP; Anhörung mit der Vorsitzenden der EU-Abwicklungsbehörde Am 11.07.2018 fand im ECON-Ausschuss eine öffentliche Anhörung mit der Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Boards, SRB), Elke König, statt. Diese stellte zunächst den SRB-Jahresbericht 2017 vor und verwies darauf, dass mit der Abwicklung der spanischen Banco Popular im vergangenen Jahr der SRB Handlungsfähigkeit gemäß seinem Mandat gezeigt habe. Ferner komme der institutionelle Aufbau ebenfalls gut voran, sodass mittlerweile knapp 300 Mitarbeiter beim SRB arbeiten würden und gleichsam der einheitliche Abwicklungsfonds (SRF) mit 25 Mrd. EUR ausgestattet sei. Kernaufgabe bleibe weiterhin, dass für sämtliche Banken die Erstellung von Abwicklungsplänen abgeschlossen werde. Bezüglich der gegenwärtig laufenden Trilogverhandlungen zum Bankenpaket äußerte König den Wunsch, dass aufgrund der darin enthaltenen wichtigen Aspekte wie der Kalibrierung der Verlustabsorptionspuffer sowie der Schaffung von Transparenz und Verhältnismäßigkeit möglichst zeitnah ein Kompromiss gefunden werde. Weiter äußerte sie Bedauern, dass die Beratungen zur Einführung einer europäischen Einlagensicherung (EDIS) als dritte Säule der Bankenunion seit über einem Jahr feststeckten. http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180711-1430- COMMITTEE-ECON Kommission; Verlängerung des polnischen Bankgarantieprogramms genehmigt Die Kommission hat am 11.07.2018 gemäß der EU-Beihilfevorschriften eine Verlängerung des polnischen Bankbürgschaftssystems bis zum 30.11.2018 genehmigt. Somit könnten im Krisenfall staatliche Garantien für verschiedene Arten von solventen polnischen Kreditinstituten gewährleistet werden. Gleichsam betonte die Kommission, dass die Verlängerung mit ihrer Bankenmitteilung von 2013 im Einklang stehe, da sie zielgerichtet, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sei. Ursprünglich wurde die Regelung im September 2009 genehmigt und mehrmals verlängert, zuletzt im Dezember 2017. http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-4463_en.htm ESMA; Jahresbericht 2017 veröffentlicht Die Europäische Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 03.07.2018 ihren Jahresbericht 2017 veröffentlicht, der sowohl die Kernaktivitäten als auch Zielsetzungen und Vorhaben auflistet. Demnach sei es laut Bericht im vergangenen Jahr gelungen, deutliche Fortschritte im Bereich des Investorenschutzes zu erreichen. Zudem seien wichtige Schritte zur weiteren Finanzmarktstabilisierung unternommen worden. Zu den entscheidenden Prioritäten zählten weiter die Stärkung der Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 11
Aufsichtskonvergenz, die Verbesserung der Datenqualität sowie die Schaffung der Kapitalmarktunion. https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-publishes-2017-annual- report EBA; Erste Bausteine der FinTech-Roadmap veröffentlicht Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 03.07.2018 erste Bestandteile der FinTech-Roadmap veröffentlicht, die als Baustein der Kapitalmarktunion wichtige Impulse für diverse innovative Finanzdienstleistungen geben soll. Konkret werden dabei sowohl die Auswirkungen von FinTech auf die Geschäftsmodelle von Kreditinstitutionen als auch die damit verbundenen Risiken und Potentiale analysiert. Zusammenfassend kommen die Berichte zu dem Schluss, dass sowohl die konventionellen Finanzinstitute als auch die FinTechs von solchen Kooperationen profitieren und eine Win-win-Situation erzielt werden könne. http://www.eba.europa.eu/-/eba-assesses-risks-and-opportunities-from-fintech-and- its-impact-on-incumbents-business-models Finanzen EuGH; Die deutsche Sanierungsklausel gewährt keine unzulässige staatliche Beihilfe Der EuGH hat sich am 28.06.2018 in mehreren Verfahren mit der deutschen Sanierungsklausel beschäftigt. Die Richter entschieden, dass es keine unzulässige Beihilfe sei, wenn der deutsche Gesetzgeber es zulasse, dass Unternehmen in qualifizierten Sanierungsfällen nach dem Einstieg eines neuen Mehrheitsgesellschafters ihre steuerlichen Verlustvorträge weiterhin geltend machen. Der Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2011 habe den selektiven Charakter der Sanierungsklausel anhand eines fehlerhaft bestimmten Referenzsystems beurteilt und sei daher für nichtig zu erklären. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=203438&pageIndex =0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=134440 Kommission; Steuerbefreiungen für Unternehmen in der Freizone Madeira Die Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um zu untersuchen, ob PTL die Regionalbeihilferegelung für die Freizone Madeira im Einklang mit ihren 2007 und 2013 ergangenen Genehmigungsbeschlüssen anwendet. Wie die Kommission am 06.07.2018 mitteilte, hat sie insbesondere Bedenken, dass die Steuerbefreiungen, die PTL den in der Freizone Madeira ansässigen Unternehmen gewährt, nicht im Einklang mit den Beschlüssen der Kommission und den EU-Beihilfevorschriften stehen. Zweifel bestünden insbesondere, ob PTL die Anforderungen beachtet hat, dass die von der Körperschaftsteuerermäßigung erfassten Unternehmensgewinne ausschließlich in Madeira ausgeübte Tätigkeiten betreffen und die begünstigten Unternehmen tatsächlich Arbeitsplätze in Madeira geschaffen und aufrechterhalten haben. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4384_de.htm EuRH; Mehrwertsteuer und Zölle im elektronischen Handel Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 05.07.2018 mitgeteilt, dass er derzeit eine Prüfung im Bereich Mehrwertsteuer und Zölle im elektronischen Handel durchführt. Er geht der Frage nach, wie wirksam die EU die Herausforderungen bewältigt, die sich im Bereich Mehrwertsteuern und Zölle aus dem elektronischen Handel ergeben. Er wird den Regulierungs- und Kontrollrahmen analysieren, den die Kommission für den elektronischen Handel geschaffen hat, und untersuchen, wie die Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 12
Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die auf elektronisch abgewickelte Geschäfte anfallenden Mehrwertsteuern und Zölle vollständig erhoben werden. Die Prüfung schließt Besuche in NDL, AUT, DEU, IRL und SWE ein. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INBP_VAT/INBP_VAT_DE.pdf EuRH; Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027 Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 10.07.2018 mitgeteilt, dass bei dem von der Kommission vorgeschlagenen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 der Mehrwert noch stärker im Fokus stehen müsse. Der EuRH begrüßt, dass der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) nun mehr Flexibilität zulasse, um auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. Er warnt aber, dass die geänderten Prioritäten bei den Ausgabenprogrammen im Vorschlag nicht klar erläutert oder durch die veröffentlichten Ergebnisse der von der Kommission vorgenommenen Bewertung des Mehrwerts der EU-Ausgabenprogramme untermauert seien. https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INBRP_MFF2/INBRP_MFF2_DE.p df EP; Mehr Flexibilität und Klarheit bei der Durchführung des EU-Haushalts Das EP billigte am 05.07.2018 eine Änderung der Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der EU. Dadurch sollen Engpässe bei der Umsetzung durch verstärkte Flexibilität beseitigt, die Durchführung für die Interessenträger und die Dienststellen vereinfacht, die Ergebnisorientierung verstärkt und Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht verbessert werden. Die Neuregelung soll Ende Juli in Kraft treten. Der Rat muss noch förmlich zustimmen. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0309+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Kommission; GRI kehrt nach Beendigung des Stabilitätshilfeprogramms zur Normalität zurück Die Kommission hat am 11.07.2018 beschlossen, GRI einer verstärkten Überwachung zu unterziehen, um das Land nach der erfolgreichen Beendigung des im Rahmen des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durchgeführten Stabilitätshilfeprogramms bei der weiteren Umsetzung der vereinbarten Reformen zu unterstützen. Am 20.08.2018 wird GRI das Stabilitätshilfeprogramm beenden und damit wieder seinen Platz inmitten des EUR-Währungsgebiets und der EU einnehmen. Der Beschluss der Kommission, eine verstärkte Überwachung einzuleiten, wird – aufbauend auf den bisher erzielten Fortschritten – den Weg für die Rückkehr GRI zur Normalität ebnen. Auf diese Weise soll die Durchführung, Vollendung und Fortführung der im Rahmen des Programms vereinbarten Reformen im Einklang mit den Zusagen der griechischen Behörden unterstützt werden. Dies ist von entscheidender Bedeutung, damit insbesondere unmittelbar nach Programmende Marktvertrauen aufgebaut und die wirtschaftliche Erholung GRI konsolidiert werden kann. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4381_de.htm Soziales EP; Ausschuss macht Weg frei für Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige Am 11.07.2018 stimmten die MdEP des Ausschusses für Arbeit und Soziales (EMPL) für den Berichtsentwurf zur Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige. Berichterstatter MdEP David Casa (EVP/MTA) Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 13
legte den Bericht vor, der u.a. folgende Änderungen gegenüber dem Kommissionsvorschlag vorsieht: a) 10 Arbeitstage bezahlter Vaterschaftsurlaub werden um den Zeitpunkt einer Geburt, einer Totgeburt oder einer Adoption gewährt; b) Die Bezahlung soll auf einem Mindestniveau von 78% des Bruttoeinkommens liegen für die Fälle des Elternurlaubs und des Pflegeurlaubs; c) Flexible Arbeitszeiten inklusive dem Recht auf Telearbeit. Der Ausschuss stimmte mit 34:14:4 für den Bericht. Die Kommission hatte den Vorschlag als maßgeblichen Bestandteil der Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) im Sommer 2017 vorgelegt, um insbesondere die Beteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Wenn das Plenum dem Ausschussvotum folgt, können im September 2018 die Trilogverhandlungen mit Kommission und Rat beginnen. http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201807/EMPL/EMPL(2 018)0711_1P/sitt-8322578 http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/EMPL/A MC/2018/07-11/final_COMP_AM_WLB.EN.pdf EP; Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung Am 10.07.2018 stellte Berichterstatterin MdEP Pina Picierno (S&D/ITL) im Frauenausschuss ihren Berichtsentwurf zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung vor. Es gebe einen dringenden Bedarf, das Wissen um Mobbing und sexuelle Belästigung auszuweiten und das Verständnis für Risiken und Konsequenzen zu erhöhen. Insbesondere Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Raum oder politischen Leben benötigten das Finden neuer Wege und Methoden. Zudem benötige man eine Klarstellung von Begriffen und Definitionen zur Klassifizierung der verschiedenen Typen sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt. Der Bericht wurde mit 143 Änderungen mit 21:5:0 angenommen. https://multimedia.europarl.europa.eu/en/measures-to-prevent-and-combat-mobbing- and-sexual-harassment-at-workplace-in-public-spaces-and-political-life-in-the-eu- extracts-from-the-vote-and-from-the-statement-by-pina-picierno-sd-it-rapporteur- _I158537-V_v EP; Betonung der Rolle der Sozialen Wirtschaft – Statut für Sozial- und Solidarunternehmen gefordert Mit einer Entschließung forderte das EP am 05.07.2018 die Kommission auf, auf Unionsebene ein „Gütesiegel der europäischen Sozialwirtschaft“ einzuführen. Unternehmen, die nicht gewinnorientiert arbeiteten, die ihren Fokus auf Sozialwirtschaft und Solidarität legten, hätten in der EU eine besondere Bedeutung. Sie benötigten nach Auffassung des EP ein eigenes Gütesiegel, welches auf der Grundlage klarer Kriterien verliehen werden soll, um die Besonderheiten solcher Unternehmen und ihre soziale Wirkung hervorzuheben, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, Anreize für Investitionen zu schaffen, den Zugang zu Finanzmitteln und zum Binnenmarkt für diejenigen zu erleichtern, die bereit sind, auf nationaler oder internationaler Ebene zu expandieren. Gleichzeitig seien die jeweiligen Rechtsformen und Rahmenbedingungen in diesem Sektor und in den Mitgliedstaaten zu respektieren. In den vergangenen Jahren und während der Krise habe sich gezeigt, dass soziale Unternehmen mehr und dauerhafte Arbeitsplätze schaffen. Insbesondere für einen inklusiven Arbeitsmarkt spielten sie eine wachsende Rolle, die es zu unterstützen gelte. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0317+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 14
Kommission, IAO; Studienvorstellung 20 Jahre Erklärung über Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) stellte zusammen mit der Kommission am 05.07.2018 in Brüssel eine Studie zum 20. Jahrestag der „Erklärung über Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ vor. Es sei klar geworden, dass die Erklärung die „scharfen Zähne der IAO“ darstellte. Sie sei nicht nur in alle Ecken der Welt ausgedehnt worden, sondern ihre Inhalte gehörten heute auch zu den Menschenrechten. Mit dem Anwachsen von Unternehmerischer Gesellschaftsverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) werde die Erklärung immer stärker angewendet. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs sei insbesondere den Europäern klar geworden, dass Ausbeutung, Missbrauch und Sklaverei auch in Europa noch vorhanden waren. Dies habe die Debatte der 90er Jahre zum Schutz bei der Arbeit maßgeblich vorangebracht. Die Kommission betonte, dass die Deklarationen der IAO eine große Rolle für die EU spielten. Seit den jüngeren Erweiterungen der EU seien neue Debatten um Arbeit und Arbeitsrechte aufgekommen. Alle EU-Staaten hätten die Erklärungen der IAO ratifiziert und man arbeite gemeinsam auf der gleichen Basis. Allerdings könne man nie perfekt sein, sodass immer wieder Anpassungen notwendig seien. In jüngster Zeit griffen Kommission und EU nach einem Mehr an Rechten für den Sozialbereich. Die Rolle der EU sei über die Außenbeziehungen überdies maßgeblich für den Schutz bei der Arbeit auf der ganzen Welt. http://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_631346/lang--de/index.htm EP; Maßnahmen gegen Früh- und Zwangsverheiratung In einer Entschließung vom 04.07.2018 forderte das EP Maßnahmen gegen Früh- und Zwangsverheiratung. Das EP stellte fest, dass in einigen Mitgliedstaaten (MS) Eheschließungen im Alter von 16 Jahren zulässig seien, sofern die Eltern zustimmen. Das EP forderte die Gesetzgeber in den betreffenden MS auf, das Mindestheiratsalter auf 18 Jahre festzulegen. Auch auf Drittstaaten solle die EU künftig entsprechend einwirken. Das EP bekräftigte, dass Kinderehen sowie Früh- und Zwangsverheiratung als schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und Verstoß gegen die Grundrechte der Betroffenen erachtet werden müssen. Die EU und die MS sollten mehr Mittel im Wege von Mechanismen der Entwicklungshilfe zur Verfügung stellen, mit denen die Gleichstellung der Geschlechter und Bildung gefördert werden, um so gegen die Ursachen von Kinderehen sowie Früh- und Zwangsverheiratung vorzugehen. Berichterstatter MdEP Charles Goerens (ALDE/LUX) gab an, dass weltweit 700 Mio. Menschen von Früh- und Zwangsverheiratung betroffen seien. Diese Praxis sei unmenschlich. Damit Europa glaubwürdig in der Welt agieren könne, müssten auch diejenigen MS, die derzeit noch Eheschließung ab 16 Jahren erlaubten, ihre Gesetze ändern. Sozialkommissarin Thyssen dankte dem EP für den Bericht. Es gehe hierbei um die Durchsetzung des Europäischen Rechts und die Einhaltung der Charta der Grundrechte. Die Bekämpfung der Kinderheirat erfordere eine umfassende Strategie und weitere Intensivierung der europäischen Außenpolitik. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA- 2018-0292+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE EP; Erneute Ablehnung des Kompromisses zur Arbeitnehmerentsenderichtlinie Im EP wurde – nach dem 14.06.2018 – am 04.07.2018 zum zweiten Mal der vorgelegte Kompromiss aus dem Verkehrsausschuss (TRAN) und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales (EMPL) zur Entsenderichtlinie bzw. zu den Regeln für die Entsendung von Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor abgelehnt. Es ging dabei v.a. um den Standpunkt zur Bekämpfung illegaler Praktiken im Straßenverkehr und zur Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen von LKW-Fahrern. Die Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 15
Trilogverhandlungen mit dem Rat können erst beginnen, wenn das EP einer Fassung zugestimmt hat. Das EP stimmte zunächst am 14.06.2018 mehrheitlich gegen einen Beschluss des TRAN zur Aufnahme von Verhandlungen beim Mobilitätspaket bzw. der Arbeitnehmerentsenderichtlinie. Der Transportsektor soll nach Plenarmeinung von der Arbeitnehmerentsenderichtlinie ausgenommen werden. Das Plenum wollte insbesondere eine Liberalisierung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung nicht mittragen, hier war die Ablehnung mit 428:185 am deutlichsten. In der Sitzung am 04.07.2018 lehnte das EP den überarbeiteten Kompromiss nach hitziger Debatte erneut ab, mit 371:291:10 Stimmen. Schattenberichterstatter MdEP Wim van de Camp (EVP/NDL) betonte, dass man einen freien Waren- und Personenverkehr ohne zu große administrative Belästigungen wolle. Man wolle aber auch eine Sozialpolitik, die den Fahrer auf jeden Fall unterstütze. Er sei der Meinung, dass TRAN und EMPL mit dem vorgeschlagenen Paket für die drei Dossiers (d. h. die Entsendungs-, Kabotage- und Lenk- und Ruhezeiten) zu einer Ausgewogenheit gekommen seien. So habe der EMPL-Ausschuss nach der Niederlage vom 14.06.2018 zugestimmt, den vierwöchigen Bezugszeitraum auf zwei Wochen zu verkürzen. Wenn das EP zu keiner Einigung komme, drängten immer mehr Transportunternehmen aus der Ukraine, Weißrussland und der Türkei ohne jegliche Form von Sozialschutz und ohne jede Form der Binnenmarktregulierung in den europäischen Markt. Und das wolle niemand. http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-2018- 0206&language=DE EuGH; Rente nach Geschlechtsumwandlung Das EuGH-Urteil vom 26.06.2018 befasste sich in der Rechtssache C-451/16 MB / Secretary of State for Work and Pensions (Rentenversicherungsträger, GBR) mit der Frage, ob eine geschlechtsumgewandelte Person gezwungen werden kann, ihre zuvor geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine Ruhestandsrente ab dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden Alters in Anspruch nehmen möchte. Die Prüfung des EuGH ergab, dass Ehestand und das Recht auf die im Berufsleben erworbene Rente nicht miteinander in Beziehung stehen. Verheiratete und nichtverheiratete Personen beiden Geschlechts haben Anspruch auf Rente. Die geforderte Aufhebung der Ehe nach Geschlechtsumwandlung dient(e) der Verhinderung der Ehe Personen gleichen Geschlechts. Der EuGH stellte daher fest, dass in diesem Falle eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliege, wenn MB nur dann eine Rente als Frau erhalte, wenn die zuvor geschlossene Ehe aufgehoben werde. http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-451/16 Gesundheit und Verbraucherschutz Kommission; Stellungnahme zu potentiellen Gesundheitsrisiken von LED Am 12.07.2018 teilten die Kommission und der Wissenschaftliche Ausschuss für Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken der Kommission (SCHEER) ihre Stellungnahme zu den potentiellen Gesundheitsrisiken von Lichtemittierenden Dioden (LED) vor. SCHEER hatte dazu die wissenschaftlichen Fachpublikationen analysiert und kam zu dem Schluss, dass es keine Belege für direkte gesundheitliche Effekte von LED bei normalem Gebrauch gebe, z.B. zur Beleuchtung oder auf Bildschirmen. Kinder hätten jedoch gegenüber Blauem Licht eine höhere Sensitivität, als Erwachsene. Auch wenn die Emissionen von blauen LED in Spielwaren usw. nicht gefährlich seien, hätten sie doch eine gewisse Blendwirkung und Einfluss auf photochemische Netzhauterkrankungen. Dies gelte besonders für Spielwaren für Kinder unter drei Jahren. Ältere Menschen könnten sich bei häufiger oder starker Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018 16
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