Bericht aus Brüssel - Hessen.de

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Bericht aus Brüssel

                14/2018 vom 13.07.2018

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
             21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

Institutionelles ............................................................................................................. 3

Ausschuss der Regionen ............................................................................................ 4

Wirtschaft.................................................................................................................... 5

Verkehr ....................................................................................................................... 8

Energie ....................................................................................................................... 9

Forschung................................................................................................................... 9

Finanzdienstleistungen ............................................................................................. 10

Finanzen ................................................................................................................... 12

Soziales .................................................................................................................... 13

Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 16

Umwelt...................................................................................................................... 19

Landwirtschaft .......................................................................................................... 20

Justiz ........................................................................................................................ 21

Inneres ..................................................................................................................... 22

Information, Kommunikation und Medien ................................................................. 26

EU – Förderprogramme ............................................................................................ 27

Veranstaltungen ....................................................................................................... 27

Vorschau .................................................................................................................. 31

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Institutionelles

EP; Modernisierung des EU-Wahlrechts
Das EP hat am 04.07.2018 neue Maßnahmen zur Modernisierung des EU-Wahlrechts
gebilligt. Zu den neuen Bestimmungen gehört die Einführung einer Sperrklausel. Die
entsprechende Schwelle darf nicht geringer als 2% und nicht höher als 5% der
Stimmen sein. Zum neuen Wahlrecht gehört weiterhin die Verpflichtung der EU-
Länder, wirksame und abschreckende Sanktionen einzuführen und durchzusetzen,
um eine doppelte Stimmabgabe zu verhindern (für den Fall, dass ein EU-Bürger in
zwei oder mehr Ländern seine Stimme abgibt). Die angenommenen Bestimmungen
müssen von allen EU-Ländern anhand der jeweiligen verfassungsrechtlichen
Bestimmungen gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten können.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=TA&language=EN&reference=
P8-TA-2018-0282

Brexit; Neue Brexit-Positionen von GBR für zukünftige Beziehungen mit der EU
Die neuen Positionen der britischen Regierung wurden vom Kabinett nach einer
ganztägigen Klausur am 06.07.2018 gebilligt. Ein vorläufiges dreiseitiges Papier der
Positionen wurde im Anschluss an die Klausur veröffentlicht. Am 12.07.2018 wurde
dann das Weißbuch von GBR zu den neuen Positionen für die zukünftigen
Beziehungen mit der EU veröffentlicht. Das Weißbuch soll die Grundlage für die
weiteren Brexit-Verhandlungen darstellen. GBR schlägt darin eine Freihandelszone
mit einem gemeinsamen europäischen Regelwerk für den Warenverkehr vor, bei dem
sich GBR auch künftig an europäische Regeln und Produktstandards hält. GBR lässt
sich aber bei der Übernahme von EU-Recht und der Zuständigkeit des EuGH
Hintertüren offen. In Sachen Dienstleistungen will GBR eigene Wege gehen.
Außerdem strebt GBR eine schrittweise Einführung eines neuen vereinfachten
Zollverfahrens an, das die Zollkontrollen an den Grenzen überflüssig macht. Die
Freizügigkeit beim Personenverkehr soll nach der Übergangsphase enden. Im Bereich
Sicherheit möchte GBR weiterhin eng mit der EU zusammenarbeiten. Am 16.07.2018
gehen die Verhandlungsrunden der Kommission mit GBR weiter und am 20.07.2018
findet der Rat Allgemeine Angelegenheiten im Art. 50 Format in Brüssel statt.
https://assets.publishing.service.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachm
ent_data/file/724982/The_future_relationship_between_the_United_Kingdom_and_th
e_European_Union_WEB_VERSION.pdf

Kommission; Abschlussbericht und Empfehlungen der Task Force Subsidiarität
und Verhältnismäßigkeit
Am 10.07.2018 hat die Taskforce für Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und „Weniger,
aber effizienteres Handeln“ an Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker ihren
Abschlussbericht übergeben. Die im November 2017 von Kommissionspräsident
Juncker unter der Leitung vom Ersten Vizepräsidenten der Kommission Frans
Timmermans eingesetzte Taskforce empfiehlt in ihrem Abschlussbericht eine neue
Arbeitsweise, mit der die lokalen, regionalen und nationalen Behörden sowie nationale
Parlamente bei der Politikgestaltung der EU mehr Mitspracherecht erhalten sollen.
Damit sollen sie einen wirksameren Beitrag zur Politikgestaltung der EU und zur
Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften leisten können. Außerdem schlägt die
Taskforce ein neues Konzept der „aktiven Subsidiarität“ vor, das den Mehrwert des
EU-Rechts sowie die Vorteile für die Bürger sicherstellen und in den Mitgliedstaaten
zu mehr Eigenverantwortung bei Entscheidungen der EU führen soll. Die Taskforce
kam außerdem zu dem Schluss, dass die 8-Wochen-Frist, innerhalb derer die
nationalen Parlamente ihre Stellungnahmen zu den Entwürfen von EU-
Rechtsvorschriften abgeben müssen, flexibler gehandhabt werden soll, und stellt eine

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mögliche künftige Ausdehnung dieser Frist auf 12 Wochen zur Diskussion. Der
österreichische Ratsvorsitz der EU hat vor, im November 2018 eine Konferenz zum
Thema Subsidiarität zu veranstalten, die die Gelegenheit bieten soll, den Bericht der
Taskforce zu erörtern und zu prüfen, wie ihre Empfehlungen umgesetzt werden
können.
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/report-task-force-
subsidiarity-proportionality-doing-less-more-efficiently_1.pdf

Ausschuss der Regionen

AdR; Debatte mit lokalen und regionalen Verbänden zu „Nachdenken über
Europa“
Der AdR hat am 04.07.2018 zusammen mit dem Rat der Gemeinden und Regionen
Europas mit den entsprechenden AdR-Mitgliedern und den Präsidenten
unterschiedlicher thematischer Regionalverbände Rundetisch-Diskussionen und eine
Aussprache vor dem AdR-Plenum geführt. Das Thema „Nachdenken über Europa“
schließt sich an die Bürgerdialoge des AdR an, zu der im Oktober-Plenum des AdR
eine entsprechende Stellungnahme des AdR-Präsidenten und des Ersten
Vizepräsidenten des AdR verabschiedet werden soll. Herr Bonaccini, Präsident der
hessischen Partnerregion Emilia-Romagna und Präsident des Rates der Gemeinden
und Regionen Europa erklärte, dass die Zukunft im Digitalen Europa liege. Das
Vertrauen in die EU müsse wieder zurückgewonnen werden, um Solidarität in Europa
zu schaffen, aber diese werde durch die Flüchtlingskrise strapaziert. Es mache keinen
Sinn, neue Mauern aufzuziehen und populistische Stimmen sollten keine Mehrheiten
in der EU erhalten. François Baroin, Vorsitzender der französischen
Bürgermeisterversammlung wies darauf hin, dass im ländlichen Raum keine
schwarzen Löcher entstehen dürften, aber diese Gefahr bestehe durch die
Reduzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik. So lebten beispielsweise 36% der
französischen Bevölkerung in Kommunen unter 10.000 Einwohnern und diese Gebiete
müssten integriert bleiben. Sari Rautio, die stellvertretende Vorsitzende des Vorstands
des Verbands der finnischen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, führte
aus, dass in den letzten Jahren die Politiker in der EU übermäßig auf die zahlreichen
Möglichkeiten und Chancen hingewiesen hätten, die die EU zu bieten habe. Dies habe
aber im Umkehrschluss zu überhöhten Erwartungen geführt. Aber durch eine
„Bürgerfremdheit“     der    europäischen       Gesetzgebung       und    die   unklare
Kompetenzverteilung zwischen lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene
sei sich der Bürger über die Ergebnisse europäischen Handelns nicht im Klaren.
Abschließend trug Rafał Dutkiewicz, Vorsitzender der Union polnischer Großstädte
und Oberbürgermeister von Breslau vor, dass Populisten und Nationalisten derzeit die
Politik in Europa überschwemmten. Es lohne sich deshalb, auf Beispiele der
Versöhnung zu schauen. So baten 20 Jahre nach Kriegsende deutsche und polnische
Bischöfe sich gegenseitig um Vergebung und waren bereits 1966 zu einer solchen
verbindenden Sprache fähig. Deshalb sollte man heute eigentlich noch mehr dazu in
der Lage sein.
https://cor.europa.eu/de/engage/Pages/Reflecting-on-Europe.aspx

AdR; 130. Plenarsitzung
Am 04./05.07.2018 fand in Brüssel die 130. AdR-Plenarsitzung statt. Es wurden
folgende Stellungnahmen abgestimmt: Ziele der Östlichen Partnerschaft für 2020:
Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Aktionsplan für einen
besseren Schutz des öffentlichen Raums, Bewertung der Umsetzung der EU-
Städteagenda, Stärkung von Wachstum und Zusammenhalt in den EU-

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Grenzregionen, lokale und regionale Anreize zur Förderung einer gesunden und
nachhaltigen Ernährung, Vorschlag für eine Richtlinie zu unlauteren Handelspraktiken
in      den   Geschäftsbeziehungen        zwischen       Unternehmen      in     der
Lebensmittelversorgungskette, Vorschläge für eine Reform der Wirtschafts- und
Währungsunion, Transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU,
Vergabe-Paket, Verwirklichung emissionsarmer Mobilität sowie eine europäische und
globale Perspektive der Klimagovernance nach 2020: Ein Beitrag zur COP 24 der
Klimarahmenkonvention. Darüber hinaus fanden mit folgenden Persönlichkeiten
Aussprachen statt: Karoline Edtstadler, Staatssekretärin, österreichisches
Bundesministerium für Inneres sowie Miguel Arias Cañete, für Klima und Energie
zuständiges Mitglied der Kommission.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142386&meetingS
essionId=2176550

AdR; CIVEX-Fachkommissionsitzung
Am 10.07.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission CIVEX für
Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen statt.
Dabei wurde eine Abstimmung zu folgendem Stellungnahmeentwurf durchgeführt:
„Nachdenken über Europa: Die Stimme der lokalen und regionalen
Gebietskörperschaften zur Wiederherstellung des Vertrauens in die Europäische
Union“. Außerdem erfolgte ein Meinungsaustausch zum Arbeitsdokument
„Erweiterungspaket“.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2150152&meetingS
essionId=2186115

Wirtschaft

Kommission; Veröffentlichung des Berichts über die Durchführung der
Richtlinie 2014/61/EU zur Senkung der Breitbandkosten
Die Kommission hat am 27.06.2018 ihren Bericht zur Umsetzung der Richtlinie
2014/61/EU „über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von
Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation“ veröffentlicht.
Dem Bericht zufolge haben alle Mitgliedstaaten, bis auf BEL, die Richtlinie vollständig
in nationales Recht umgesetzt. Eine für den Bericht erstellte Umfrage habe gezeigt,
dass sich nach Ansicht der Betreiber elektronischer Kommunikationsdienste der
Zugang zu physischen (darunter auch gebäudeinternen) Infrastrukturen und den im
Zusammenhang mit ihnen stehenden Informationen seit Anwendung der Richtlinie
verbessert hat. Die Betreiber weisen aber auch darauf hin, dass in Bezug auf die
Unterstützung der Koordinierung von Bauarbeiten, die Vereinfachung des Prozesses
der Beantragung von Genehmigungen für Bauarbeiten oder die Erleichterung des
Zugangs zu Gebäuden zwecks Installation von gebäudeinternen Infrastrukturen nur
wenige Fortschritte gemacht worden sind. Die Kommission empfiehlt eine Reihe von
Maßnahmen, die zur Verbesserung der Verwirklichung der Ziele der Richtlinie führen
sollen. Sie reichen von der Herstellung von mehr Transparenz als Voraussetzung für
die gemeinsame Nutzung von physischen Infrastrukturen bis hin zur Schaffung von
Standards für gebäudeinterne Infrastrukturen.
https://ec.europa.eu/digital-single-market/en/news/report-implementation-broadband-
cost-reduction-directive

Kommission; Vorschlag für vorläufige Schutzzölle auf Stahl
Am 05.07.2018 hat die Kommission den Mitgliedstaaten einen Vorschlag vorgelegt,
vorläufige Schutzmaßnahmen für Stahl in Form eines Zollkontingents einzuführen.

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Infolge der 25% Einfuhrzölle auf Stahl hätten laut Kommission Lieferanten begonnen,
einen Teil ihrer Ausfuhren in die EU umzuleiten. Daher hält die Kommission vorläufige
Schutzmaßnahmen für gerechtfertigt. Durch die Maßnahmen soll eine Zunahme der
Einfuhren vermieden werden, die den Stahlproduzenten in der EU, welche bereits an
globalen Überkapazitäten leiden, zusätzliche wirtschaftliche Probleme bereiten würde.
Zusätzliche Zölle sollen aber erst erhoben werden, wenn das Zollkontingent, basierend
auf den traditionellen Einfuhren, erreicht ist. Die vorgeschlagene Schutzmaßnahme ist
einer der drei von der Kommission am 07.03.2018 beschlossenen Maßnahmenstränge
in Bezug auf die von den USA verhängten Strafzölle auf Stahl und Aluminium. Dazu
gehören neben einem Verfahren vor der Welthandelsorganisation auch eine
Aussetzung von Zugeständnissen und Verpflichtungen gegenüber den USA sowie der
Schutz vor wegen der US-Schutzmaßnahmen umgelenkten Handelsströmen.
https://ec.europa.eu/germany/news/20180706-schutzmassnahmen-stahl_de

Kommission; EU-Japan-Abkommen führt nicht zur Wasserprivatisierung
Die Vertretung der Kommission in DEU stellte am 06.07.2018 in einer Pressemitteilung
klar, dass das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan nicht zu einer
Deregulierung und Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen wie der Wasser-
und Abwasserversorgung führe. Das Abkommen sehe explizit in Anhang II, Vorbehalt
Nr. 15 den entsprechenden Vorbehalt beim Marktzugang für den
grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr vor. Darüber hinaus gebe es keine
Regelung im EU-Japan-Abkommen, die eine Regierung in der EU daran hindere, eine
etwaige Entscheidung zur Privatisierung dieser Sektoren jederzeit rückgängig zu
machen. Dieses Recht werde in Anhang II, Vorbehalt 21 gewährt.
https://ec.europa.eu/germany/news/20180706-eu-japan-abkommen_de

Kommission; Konsultation zum Leitlinienentwurf zur Berechnung von
Kartellschäden
Die Kommission hat am 05.07.2018 eine Konsultation zu einem Entwurf für Leitlinien
zur Berechnung von Kartellschäden eröffnet. Auf diese unverbindlichen Leitlinien
sollen sich die nationalen Gerichte stützen können, wenn sie auf der Grundlage der
Richtlinie über Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen ermitteln
müssen, in welchem Umfang durch Kartelle verursachte Preiserhöhungen an
mittelbare Abnehmer und Endverbraucher abgewälzt wurden. Stellungnahmen zu dem
Leitlinienentwurf können der Kommission bis zum 04.10.2018 übermittelt werden.
http://ec.europa.eu/competition/consultations/2018_cartel_overcharges/index_en.htm

Eurostat; Fünfte Ausgabe der Eurostat-Veröffentlichung „The EU in the world“
Eurostat veröffentlichte am 11.07.2018 zum fünften Mal ein statistisches Porträt der
EU im Vergleich zu den G20-Ländern. Dort werden Vergleiche zwischen der EU und
den 15 der Gruppe der Zwanzig angehörenden Nicht-EU-Ländern in den Bereichen
Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt behandelt. Laut Eurostat erwirtschafteten die
G20-Mitglieder 86% des globalen BIP. Die USA rangieren dabei mit einem Anteil am
weltweiten BIP von 25% vor der EU, deren Anteil 22% beträgt. Dies ist für die EU ein
Rückgang gegenüber 2006 von 8%. Die Veröffentlichung erfolgt alle zwei Jahre.
http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/9077670/1-11072018-AP-
DE.pdf/331d3955-3af3-400a-ba46-8d48091880ef

EIB; Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäische Raumfahrtagentur
(ESA) unterzeichnen gemeinsame Absichtserklärung
Am 10.07.2018 unterzeichneten der Generaldirektor der ESA, Professor Jan Wörner
und der Vizepräsident der EIB, Ambroise Fayolle, eine Absichtserklärung, sich
gemeinsam für erhöhte Investitionen in den europäischen Raumfahrtsektor

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einzusetzen. Damit sollen Voraussetzungen für das Wachstum und die weltweite
Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen geschaffen werden. Ferner soll die
Bildung der Grundlagen für Europas Engagement in der Raumfahrt 4.0 und im „New
Space“-Bereich gefördert werden. Beide Seiten hoben bei der Unterzeichnung das
gemeinsame Interesse der EIB und der ESA an einer weiteren Erhöhung der
Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie und der Aufrechterhaltung eines
eigenständigen Zugangs zum Weltraum und zu kritischen Raumfahrtkapazitäten
hervor.
http://www.eib.org/infocentre/press/releases/all/2018/2018-187-eib-and-esa-to-
cooperate-on-increasing-investments-in-the-european-space-
sector?media=rss&language=EN

EP; Entschließung zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Am 04.07.2018 hat das EP eine Entschließung zur Definition von KMU angenommen.
Eine Aktualisierung der Empfehlung der KMU-Definition aus dem Jahr 2003, die
gegenwärtig von der Kommission erarbeitet wird, soll nach Auffassung des EP unter
Berücksichtigung von Inflation und Arbeitsproduktivität erfolgen und sollte durch eine
vorausschauende Anpassung längerfristig stabil bleiben. Die Mitarbeiterzahl sollte das
wichtigste Kriterium bleiben und durch Umsatz und Bilanzsumme ergänzt werden.
Dabei müsste aber die Definition weiterhin flexibel bleiben. Ferner seien die Begriffe
„verbundene Unternehmen“ und „Partnerunternehmen“ zu präzisieren. In dem
Entschließungsantrag bringt das EP aber auch seine Besorgnis zum Ausdruck, dass
Unternehmen, die über die KMU-Definition hinausgehen, aber noch die typischen
mittelständischen Strukturen aufweisen (sogenannte „Midcap“-Unternehmen) von der
Politik keine angemessene Aufmerksamkeit gewidmet wird, obwohl sie infolge ihrer
Produktivität einen hohen Beitrag zu Beschäftigung und Wachstum leisten. Die
Kommission wird daher aufgefordert, die Festlegung einer gesonderten Definition
dieser Unternehmen in Betracht zu ziehen, sodass gezielte Maßnahmen für „Midcap“-
Unternehmen möglich werden. Damit soll laut EP auch die Gefahr einer ihren
ursprünglichen Zielen abträglichen Ausweitung der KMU-Definition aus dem Weg
gegangen werden.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0293+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

EP; EU-Fonds für die Verteidigungsindustrie
Das EP hat auf seiner Plenarsitzung am 03.07.2018 nach einer Debatte am
02.07.2018 den Bericht von MdEP Françoise Grossetête (EVP/FRA) „zur Einrichtung
des europäischen Programms zur industriellen Entwicklung im Verteidigungsbereich
zwecks Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Innovation in der
Verteidigungsindustrie der Union“ angenommen. Mit einem Budget von 500 Mio. EUR
für den Zeitraum 2019-2020 soll das Programm dazu beitragen, die Entwicklung neuer
und verbesserter Produkte und Technologien zu finanzieren, um die EU unabhängiger
zu machen, die Ausgaben effizienter zu gestalten und die Innovation im
Verteidigungsbereich zu fördern. Der Rat muss dem Verordnungsvorschlag noch
formell zustimmen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0275+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

EuG; Bestätigung der Kartell-Bußgelder der Kommission gegen mehrere
Badezimmerausstatter
Mit Urteil vom 03.07.2018 bestätigte das EuG die von der Kommission mit Beschluss
vom 23.10.2010 verhängten Bußgelder. Nach einer erneuten Sachprüfung und
Beweiserhebung, die durch eine Zurückweisung des EuGH an den EuG mit Urteil vom

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26.01.2017 erforderlich wurde, kam das EuG zu dem Ergebnis, dass die gegen die
Sanitec Europe und ihre Tochtergesellschaften im Rahmen des Kartells auf dem Markt
für Badezimmerausstattungen seitens der Kommission verhängte Geldbuße von 57
Mio. EUR gerechtfertigt war.
http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-379/10&language=DE

Verkehr

EuGH; Urteil zum Erfordernis der Transit-Bewilligung für türkische LKW in AUT
Mit Urteil vom 11.07.2018 in der Rechtssache C-629/16 CX entschied der EuGH, dass
der Zugang türkischer Transportunternehmen zum Verkehrsmarkt der EU weiterhin
den Bedingungen unterliegt, die sowohl in den nationalen Regelungen der
Mitgliedstaaten (MS) als auch in den bilateralen Abkommen zwischen den MS und der
Türkei festgelegt sind. Gleichwohl sei die Stillhalteklausel des Zusatzprotokolls
zwischen der EU und der Türkei aus 1995 zur Durchführung der Endphase der
Zollunion zu beachten, wonach die MS keine neuen Maßnahmen einführen dürften,
die bezwecken oder bewirken, dass die Ausübung insbesondere des freien
Dienstleistungsverkehrs durch einen türkischen Staatsangehörigen strengeren
Voraussetzungen als denjenigen unterworfen werde, die für ihn gegolten hätten, als
das Zusatzprotokoll in Bezug auf den betreffenden MS in Kraft getreten sei. In der dem
Verwaltungsgericht in AUT vorliegenden Rechtssache geht es darum, dass ein
Geschäftsführer eines in der Türkei ansässigen Frachtunternehmens eine Geldbuße
anficht, die gegen ihn verhängt wurde wegen der Durchführung einer gewerbsmäßigen
Beförderung von Gütern aus der Türkei auf österreichischem Gebiet, ohne über die
hierfür erforderliche Bewilligung zu verfügen. Der EuGH kommt zu dem Ergebnis, dass
die Genehmigungserfordernis in AUT für türkische Unternehmen zwar den freien
Dienstleistungsverkehr einschränkt, aber das Verwaltungsgericht prüfen muss, ob
diese Beschränkung auch „neu" sei und deswegen gegen die Stillhalteklausel verstößt.
Der EuGH folgte damit den Schlussanträgen des Generalstaatsanwalts.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=203902&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=610469

EP; Annahme des Berichts zur Änderung der Erhebung von Gebühren für die
Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge
hinsichtlich bestimmter Vorschriften zu den Kraftfahrzeugsteuern
Auf der Plenarsitzung am 04.07.2018 nahm das EP den Bericht von MdEP Deirdre
Clune (EVP/IRL) zum Richtlinienvorschlag zur Änderung der Richtlinie 1999/62/EG
über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch
schwere     Nutzfahrzeuge     hinsichtlich  bestimmter     Vorschriften  zu   den
Kraftfahrzeugsteuern an. Den Entwurf der Richtlinie legte die Kommission am
31.05.2017 im Rahmen des sogenannten ersten Mobilitätspakets gemeinsam mit
einem weiteren Vorschlag, mit dem die Anwendung von Mautgebühren gefördert wird,
d. h. eine Form von Straßenbenutzungsgebühren im Zusammenhang mit der
zurückgelegten Wegstrecke (Änderung der Eurovignetten-Richtlinie) vor. Durch die
Abschaffung der jährlichen Kraftfahrzeugsteuern soll laut Kommission der Übergang
zu entfernungsabhängigen Straßenbenutzungsgebühren – welche wirksamere
Anreize für eine Verringerung der Verkehrsüberlastung und der Emissionen bieten
werden – vereinfacht werden. Die Mitgliedstaaten (MS) sollen den
Handlungsspielraum erhalten, um die Mindestsätze der Steuern für schwere
Nutzfahrzeuge zu senken und somit jährliche Kraftfahrzeugsteuern schrittweise
abzuschaffen. Das EP verlangt gegenüber dem Kommissionsvorschlag u.a., dass für
die schrittweise Abschaffung der Mindestsätze den MS mehr Flexibilität eingeräumt

                        Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018                  8
wird, so dass sie die Möglichkeit erhalten, in weniger Etappen größere Senkungen der
Mindestsätze einzuführen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-
TA-2018-0289+0+DOC+PDF+V0//DE

Kommission; Übernahme von Laudamotion durch Ryanair genehmigt.
Die Kommission genehmigte am 12.07.2018 die geplante Übernahme der
österreichischen Fluglinie Laudamotion durch Ryanair. Das Vorhaben gebe keinen
Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken und werde ohne Auflagen erlaubt.
Ryanair will mit 75 Prozent die Mehrheit bei dem Ferienflieger übernehmen, der sich
im Bieterkampf um die insolvente Air Berlin deren ebenfalls insolvente Tochter Niki
gesichert hatte. Laudamotion fliegt vor allem aus DEU, AUT und der Schweiz zu
Urlaubszielen am Mittelmeer und auf den Kanarischen Inseln.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4494_de.pdf

Energie

EP; Entscheidung zur Aufhebung einer Verordnung zur Mitteilung von
Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur
Das EP stimmte am 03.07.2018 dem Bericht von MdEP Barbara Kappel (ENF/AUT)
zum Verordnungsvorschlag der Kommission zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr.
256/2014 über die Mitteilung von Investitionsvorhaben für Energieinfrastruktur in der
EU an die Kommission zu. Die Verordnung aus 2014 hätte in Bezug auf Quantität,
Qualität und Zweckmäßigkeit der bei der Kommission eingegangen Daten und
Informationen nicht die erwarteten Ergebnisse hervorgebracht. Die betreffenden
Informationen könnten leicht anderweitig besorgt werden.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0277+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

EuG; Beihilfen für Hinkley Point C rechtmäßig
Das Gericht der Europäischen Union bestätigt mit seinem Beschluss (Rechtssache T-
356/15) vom 12.07.2018, die von der Kommission (KOM) genehmigten Beihilfen des
Vereinigten Königreichs zugunsten des Kernkraftwerks Hinkley Point C. Mit Beschluss
vom 08.10.2014 genehmigte die KOM Beihilfen, die das GBR zur Förderung der
Schaffung neuer Kapazitäten der Erzeugung von Kernenergie zugunsten des
Kernkraftwerks Hinkley Point C gewähren will. Mit dem Beschluss des EuG wurde die
Klage AUT abgelehnt, das gegen die Beihilfe für das Kernkraftwerk geklagt hatte. Das
Gericht stellte klar, dass die unionsrechtlichen Vorschriften über staatliche Beihilfen
auf Maßnahmen, die den Bereich der Kernenergie betreffen, Anwendung finden, bei
ihrer Anwendung sind die Vorschriften und Ziele des Euratom-Vertrags jedoch zu
beachten.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=203968&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=745417

Forschung

EP; Plan der Kommission zur Entwicklung von Supercomputern unterstützt
Das EP hat mit seiner legislativen Entschließung zu dem Vorschlag für eine
Verordnung des Rates zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens für
europäisches Hochleistungsrechnen vom 03.07.2018 den Plan der Kommission zum
Erwerb und der Entwicklung europäischer Hochleistungsrechner (HPC) im Rahmen

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einer öffentlich-privaten Partnerschaft grundsätzlich unterstützt. Es hat jedoch die
Kommission um einige Änderungen des Vorschlags gebeten. Ziel des Vorhabens ist
es, europäische, nationale und private Investitionen in einem gemeinsamen
Unternehmen zur Entwicklung europäischer „Supercomputer“ zu bündeln. So soll bis
2022 oder 2023 eine Rechenleistung auf Exa-Niveau erreicht werden, d. h., dass die
Rechnersysteme in der Lage sein sollen, 10 hoch 18 Rechenoperationen pro Sekunde
auszuführen. Für eine Steigerung der Rechenleistung über das Exa-Niveau hinaus
seien entsprechende „Nach-Exa“-Technologien und wahrscheinlich Quantencomputer
erforderlich. Dabei handele es sich um Rechner, die nicht mehr auf herkömmlichen
Transistoren beruhen, sondern quantenphysikalische Effekte nutzen. Als
Zwischenstufe zur Erreichung von Rechenleistungen auf Exa-Niveau sollten bis 2019
zunächst Rechenleistungen auf Vor-Exa-Niveau erreicht werden, d. h. 20% bis 50%
der Leistung des Exa-Niveaus. Anwendungsbereiche sind: Massendatenverarbeitung,
künstliche Intelligenz sowie Klimamodelle oder Kryptographie. Nach den Plänen der
Kommission sollen bis 2020 rund eine Mrd. EUR an öffentlichen Mitteln in das
gemeinsame Unternehmen EuroHPC investiert werden. 486 Mio. EUR sollen aus EU-
Fördermitteln kommen, der Großteil davon aus „Horizont 2020“. Mitgliedstaaten und
assoziierte Drittländer sollen, so der Vorschlag der Kommission, einen gleichwertigen
finanziellen Beitrag zum Gemeinsamen Unternehmen leisten, weitere 422 Mio. EUR
sollen aus Privatinvestitionen stammen. Das Gemeinsame Unternehmen für
europäisches Hochleistungsrechnen soll bis Ende 2026 betrieben werden.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+TA+P8-
TA-2018-0271+0+DOC+PDF+V0//DE

Finanzdienstleistungen

EP; Geldpolitischer Dialog mit EZB-Präsident Draghi
Am 09.07.2018 fand im ECON-Ausschuss der geldpolitische Dialog mit dem
Präsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB), Mario Draghi, statt. Dieser verwies
eingangs darauf, dass aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen in der
Eurozone der EZB-Rat auf seiner letzten Sitzung beschlossen hätte, dass der Ankauf
von Staatsanleihen ab September zurückgefahren und bis Dezember dieses Jahres
beendet werden solle („phase-out“). Ferner erinnerte Draghi daran, dass die
Bankenunion weiterhin unvollendet sei und regte an, dass Risikoreduzierung und
Risikoteilung im Bankenbereich parallel verlaufen müssten, sodass auch eine EU-
Einlagensicherung (EDIS) eingeführt werde, damit die Finanzmarktstabilität auch im
Krisenfall gewährleistet werden könne. Zudem sei die Schaffung einer
Kapitalmarktunion energisch voranzubringen, so Draghi weiter, da diese mit
Finanzintegration und Diversifizierung der Finanzierungsmöglichkeiten einhergehe.
https://www.ecb.europa.eu/press/key/date/2018/html/ecb.sp180709.en.html

EP; Diskussion über die Reform der EU-Aufsichtsbehörden
Der EP-Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) befasste sich am 11.07.2018
mit den geplanten strukturellen Änderungen der drei Aufsichtsbehörden für Banken
(EBA), Märkte (ESMA) und Versicherungen (EIOPA). Die beiden Ko-Berichterstatter
MdEP Burkhard Balz (EVP/DEU) und MdEP Pervenche Berès (S&D/FRA) betonten
dabei unter Verweis auf den am Vortag veröffentlichten Bericht, dass damit erste
Vorschläge präsentiert würden, um die Diskussion bezüglich der konkreten
Ausgestaltung der Aufsichtsarchitektur voranzubringen. Notwendig erscheine
insbesondere die Stärkung der Verhältnismäßigkeit in der Arbeit der drei
Aufsichtsbehörden und die gleichzeitige Einbindung der Stakeholder-Gruppen. MdEP
Balz unterstrich, dass eine stärkere Mitsprache des EP bei der Besetzung des ESA-

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Führungspersonals ebenso wichtig sei wie die Verbesserungen bei der
Standardsetzung, insbesondere der Einhaltung der verabredeten Zeitpläne. Kein
Kompromiss sei zwischen den Ko-Berichterstattern gleichwohl bezüglich der
mittelfristigen Finanzierung der drei Behörden und dabei insbesondere des Anteils der
Industrie erzielt worden. Außerdem seien die genauen Zuständigkeiten insbesondere
der ESMA im Bereich der Aufsicht von zentralen Gegenparteien (CCP) weiterhin
strittig. MdEP Berès argumentierte, dass insbesondere Doppelaufgaben und unklare
Kompetenzverteilung zwischen nationaler und europäischer Ebene verhindert und
auch der Verbraucherschutz gestärkt werden müsse. Als Frist zur Einrichtung der
Änderungsanträge wurde der 30.08.2018 vereinbart, gefolgt von einer zeitnahen
Ausschussdiskussion am 01.10.2018 sowie einer Abstimmung am 05.11.2018.
http://www.europarl.europa.eu/website/webstreaming.html?event=20180711-0900-
COMMITTEE-ECON

EP; Anhörung mit der Vorsitzenden der EU-Abwicklungsbehörde
Am 11.07.2018 fand im ECON-Ausschuss eine öffentliche Anhörung mit der
Vorsitzenden des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (Single Resolution Boards,
SRB), Elke König, statt. Diese stellte zunächst den SRB-Jahresbericht 2017 vor und
verwies darauf, dass mit der Abwicklung der spanischen Banco Popular im
vergangenen Jahr der SRB Handlungsfähigkeit gemäß seinem Mandat gezeigt habe.
Ferner komme der institutionelle Aufbau ebenfalls gut voran, sodass mittlerweile knapp
300 Mitarbeiter beim SRB arbeiten würden und gleichsam der einheitliche
Abwicklungsfonds (SRF) mit 25 Mrd. EUR ausgestattet sei. Kernaufgabe bleibe
weiterhin, dass für sämtliche Banken die Erstellung von Abwicklungsplänen
abgeschlossen werde. Bezüglich der gegenwärtig laufenden Trilogverhandlungen zum
Bankenpaket äußerte König den Wunsch, dass aufgrund der darin enthaltenen
wichtigen Aspekte wie der Kalibrierung der Verlustabsorptionspuffer sowie der
Schaffung von Transparenz und Verhältnismäßigkeit möglichst zeitnah ein
Kompromiss gefunden werde. Weiter äußerte sie Bedauern, dass die Beratungen zur
Einführung einer europäischen Einlagensicherung (EDIS) als dritte Säule der
Bankenunion seit über einem Jahr feststeckten.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/en/committees/video?event=20180711-1430-
COMMITTEE-ECON

Kommission; Verlängerung des polnischen Bankgarantieprogramms genehmigt
Die Kommission hat am 11.07.2018 gemäß der EU-Beihilfevorschriften eine
Verlängerung des polnischen Bankbürgschaftssystems bis zum 30.11.2018
genehmigt. Somit könnten im Krisenfall staatliche Garantien für verschiedene Arten
von solventen polnischen Kreditinstituten gewährleistet werden. Gleichsam betonte
die Kommission, dass die Verlängerung mit ihrer Bankenmitteilung von 2013 im
Einklang stehe, da sie zielgerichtet, verhältnismäßig und zeitlich begrenzt sei.
Ursprünglich wurde die Regelung im September 2009 genehmigt und mehrmals
verlängert, zuletzt im Dezember 2017.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-4463_en.htm

ESMA; Jahresbericht 2017 veröffentlicht
Die Europäische Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 03.07.2018 ihren
Jahresbericht 2017 veröffentlicht, der sowohl die Kernaktivitäten als auch
Zielsetzungen und Vorhaben auflistet. Demnach sei es laut Bericht im vergangenen
Jahr gelungen, deutliche Fortschritte im Bereich des Investorenschutzes zu erreichen.
Zudem seien wichtige Schritte zur weiteren Finanzmarktstabilisierung unternommen
worden. Zu den entscheidenden Prioritäten zählten weiter die Stärkung der

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Aufsichtskonvergenz, die Verbesserung der Datenqualität sowie die Schaffung der
Kapitalmarktunion.
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-publishes-2017-annual-
report

EBA; Erste Bausteine der FinTech-Roadmap veröffentlicht
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 03.07.2018 erste
Bestandteile der FinTech-Roadmap veröffentlicht, die als Baustein der
Kapitalmarktunion wichtige Impulse für diverse innovative Finanzdienstleistungen
geben soll. Konkret werden dabei sowohl die Auswirkungen von FinTech auf die
Geschäftsmodelle von Kreditinstitutionen als auch die damit verbundenen Risiken und
Potentiale analysiert. Zusammenfassend kommen die Berichte zu dem Schluss, dass
sowohl die konventionellen Finanzinstitute als auch die FinTechs von solchen
Kooperationen profitieren und eine Win-win-Situation erzielt werden könne.
http://www.eba.europa.eu/-/eba-assesses-risks-and-opportunities-from-fintech-and-
its-impact-on-incumbents-business-models

Finanzen

EuGH; Die deutsche Sanierungsklausel gewährt keine unzulässige staatliche
Beihilfe
Der EuGH hat sich am 28.06.2018 in mehreren Verfahren mit der deutschen
Sanierungsklausel beschäftigt. Die Richter entschieden, dass es keine unzulässige
Beihilfe sei, wenn der deutsche Gesetzgeber es zulasse, dass Unternehmen in
qualifizierten    Sanierungsfällen     nach     dem      Einstieg     eines   neuen
Mehrheitsgesellschafters ihre steuerlichen Verlustvorträge weiterhin geltend machen.
Der Beschluss der Kommission aus dem Jahr 2011 habe den selektiven Charakter der
Sanierungsklausel anhand eines fehlerhaft bestimmten Referenzsystems beurteilt und
sei daher für nichtig zu erklären.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=203438&pageIndex
=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=134440

Kommission; Steuerbefreiungen für Unternehmen in der Freizone Madeira
Die Kommission hat eine eingehende Prüfung eingeleitet, um zu untersuchen, ob PTL
die Regionalbeihilferegelung für die Freizone Madeira im Einklang mit ihren 2007 und
2013 ergangenen Genehmigungsbeschlüssen anwendet. Wie die Kommission am
06.07.2018 mitteilte, hat sie insbesondere Bedenken, dass die Steuerbefreiungen, die
PTL den in der Freizone Madeira ansässigen Unternehmen gewährt, nicht im Einklang
mit den Beschlüssen der Kommission und den EU-Beihilfevorschriften stehen. Zweifel
bestünden insbesondere, ob PTL die Anforderungen beachtet hat, dass die von der
Körperschaftsteuerermäßigung erfassten Unternehmensgewinne ausschließlich in
Madeira ausgeübte Tätigkeiten betreffen und die begünstigten Unternehmen
tatsächlich Arbeitsplätze in Madeira geschaffen und aufrechterhalten haben.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4384_de.htm

EuRH; Mehrwertsteuer und Zölle im elektronischen Handel
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 05.07.2018 mitgeteilt, dass er derzeit
eine Prüfung im Bereich Mehrwertsteuer und Zölle im elektronischen Handel
durchführt. Er geht der Frage nach, wie wirksam die EU die Herausforderungen
bewältigt, die sich im Bereich Mehrwertsteuern und Zölle aus dem elektronischen
Handel ergeben. Er wird den Regulierungs- und Kontrollrahmen analysieren, den die
Kommission für den elektronischen Handel geschaffen hat, und untersuchen, wie die

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Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die auf elektronisch
abgewickelte Geschäfte anfallenden Mehrwertsteuern und Zölle vollständig erhoben
werden. Die Prüfung schließt Besuche in NDL, AUT, DEU, IRL und SWE ein.
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INBP_VAT/INBP_VAT_DE.pdf

EuRH; Mehrjähriger Finanzrahmen 2021-2027
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) hat am 10.07.2018 mitgeteilt, dass bei dem
von der Kommission vorgeschlagenen EU-Haushalt für den Zeitraum 2021-2027 der
Mehrwert noch stärker im Fokus stehen müsse. Der EuRH begrüßt, dass der
mehrjährige Finanzrahmen (MFR) nun mehr Flexibilität zulasse, um auf
unvorhergesehene Ereignisse reagieren zu können. Er warnt aber, dass die
geänderten Prioritäten bei den Ausgabenprogrammen im Vorschlag nicht klar erläutert
oder durch die veröffentlichten Ergebnisse der von der Kommission vorgenommenen
Bewertung des Mehrwerts der EU-Ausgabenprogramme untermauert seien.
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/INBRP_MFF2/INBRP_MFF2_DE.p
df

EP; Mehr Flexibilität und Klarheit bei der Durchführung des EU-Haushalts
Das EP billigte am 05.07.2018 eine Änderung der Haushaltsordnung für den
Gesamthaushaltsplan der EU. Dadurch sollen Engpässe bei der Umsetzung durch
verstärkte Flexibilität beseitigt, die Durchführung für die Interessenträger und die
Dienststellen vereinfacht, die Ergebnisorientierung verstärkt und Zugänglichkeit,
Transparenz und Rechenschaftspflicht verbessert werden. Die Neuregelung soll Ende
Juli in Kraft treten. Der Rat muss noch förmlich zustimmen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0309+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Kommission; GRI kehrt nach Beendigung des Stabilitätshilfeprogramms zur
Normalität zurück
Die Kommission hat am 11.07.2018 beschlossen, GRI einer verstärkten Überwachung
zu unterziehen, um das Land nach der erfolgreichen Beendigung des im Rahmen des
Europäischen           Stabilitätsmechanismus          (ESM)         durchgeführten
Stabilitätshilfeprogramms bei der weiteren Umsetzung der vereinbarten Reformen zu
unterstützen. Am 20.08.2018 wird GRI das Stabilitätshilfeprogramm beenden und
damit wieder seinen Platz inmitten des EUR-Währungsgebiets und der EU einnehmen.
Der Beschluss der Kommission, eine verstärkte Überwachung einzuleiten, wird –
aufbauend auf den bisher erzielten Fortschritten – den Weg für die Rückkehr GRI zur
Normalität ebnen. Auf diese Weise soll die Durchführung, Vollendung und Fortführung
der im Rahmen des Programms vereinbarten Reformen im Einklang mit den Zusagen
der griechischen Behörden unterstützt werden. Dies ist von entscheidender
Bedeutung, damit insbesondere unmittelbar nach Programmende Marktvertrauen
aufgebaut und die wirtschaftliche Erholung GRI konsolidiert werden kann.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-4381_de.htm

Soziales

EP; Ausschuss macht Weg frei für Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und
Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige
Am 11.07.2018 stimmten die MdEP des Ausschusses für Arbeit und Soziales (EMPL)
für den Berichtsentwurf zur Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
für Eltern und pflegende Angehörige. Berichterstatter MdEP David Casa (EVP/MTA)

                        Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018                  13
legte den Bericht vor, der u.a. folgende Änderungen gegenüber dem
Kommissionsvorschlag vorsieht: a) 10 Arbeitstage bezahlter Vaterschaftsurlaub
werden um den Zeitpunkt einer Geburt, einer Totgeburt oder einer Adoption gewährt;
b) Die Bezahlung soll auf einem Mindestniveau von 78% des Bruttoeinkommens liegen
für die Fälle des Elternurlaubs und des Pflegeurlaubs; c) Flexible Arbeitszeiten
inklusive dem Recht auf Telearbeit. Der Ausschuss stimmte mit 34:14:4 für den
Bericht. Die Kommission hatte den Vorschlag als maßgeblichen Bestandteil der
Europäischen Säule Sozialer Rechte (ESSR) im Sommer 2017 vorgelegt, um
insbesondere die Beteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Wenn das
Plenum dem Ausschussvotum folgt, können im September 2018 die
Trilogverhandlungen mit Kommission und Rat beginnen.
http://www.emeeting.europarl.europa.eu/committees/agenda/201807/EMPL/EMPL(2
018)0711_1P/sitt-8322578
http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/EMPL/A
MC/2018/07-11/final_COMP_AM_WLB.EN.pdf

EP; Bekämpfung von Mobbing und sexueller Belästigung
Am 10.07.2018 stellte Berichterstatterin MdEP Pina Picierno (S&D/ITL) im
Frauenausschuss ihren Berichtsentwurf zur Bekämpfung von Mobbing und sexueller
Belästigung vor. Es gebe einen dringenden Bedarf, das Wissen um Mobbing und
sexuelle Belästigung auszuweiten und das Verständnis für Risiken und Konsequenzen
zu erhöhen. Insbesondere Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und im öffentlichen
Raum oder politischen Leben benötigten das Finden neuer Wege und Methoden.
Zudem benötige man eine Klarstellung von Begriffen und Definitionen zur
Klassifizierung der verschiedenen Typen sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt.
Der Bericht wurde mit 143 Änderungen mit 21:5:0 angenommen.
https://multimedia.europarl.europa.eu/en/measures-to-prevent-and-combat-mobbing-
and-sexual-harassment-at-workplace-in-public-spaces-and-political-life-in-the-eu-
extracts-from-the-vote-and-from-the-statement-by-pina-picierno-sd-it-rapporteur-
_I158537-V_v

EP; Betonung der Rolle der Sozialen Wirtschaft – Statut für Sozial- und
Solidarunternehmen gefordert
Mit einer Entschließung forderte das EP am 05.07.2018 die Kommission auf, auf
Unionsebene ein „Gütesiegel der europäischen Sozialwirtschaft“ einzuführen.
Unternehmen, die nicht gewinnorientiert arbeiteten, die ihren Fokus auf
Sozialwirtschaft und Solidarität legten, hätten in der EU eine besondere Bedeutung.
Sie benötigten nach Auffassung des EP ein eigenes Gütesiegel, welches auf der
Grundlage klarer Kriterien verliehen werden soll, um die Besonderheiten solcher
Unternehmen und ihre soziale Wirkung hervorzuheben, ihre Sichtbarkeit zu erhöhen,
Anreize für Investitionen zu schaffen, den Zugang zu Finanzmitteln und zum
Binnenmarkt für diejenigen zu erleichtern, die bereit sind, auf nationaler oder
internationaler Ebene zu expandieren. Gleichzeitig seien die jeweiligen Rechtsformen
und Rahmenbedingungen in diesem Sektor und in den Mitgliedstaaten zu
respektieren. In den vergangenen Jahren und während der Krise habe sich gezeigt,
dass soziale Unternehmen mehr und dauerhafte Arbeitsplätze schaffen. Insbesondere
für einen inklusiven Arbeitsmarkt spielten sie eine wachsende Rolle, die es zu
unterstützen gelte.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0317+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

                       Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018                14
Kommission, IAO; Studienvorstellung 20 Jahre Erklärung über Grundlegende
Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
Die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) stellte zusammen mit der Kommission am
05.07.2018 in Brüssel eine Studie zum 20. Jahrestag der „Erklärung über
Grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit“ vor. Es sei klar geworden, dass
die Erklärung die „scharfen Zähne der IAO“ darstellte. Sie sei nicht nur in alle Ecken
der Welt ausgedehnt worden, sondern ihre Inhalte gehörten heute auch zu den
Menschenrechten.         Mit     dem      Anwachsen       von      Unternehmerischer
Gesellschaftsverantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) werde die
Erklärung immer stärker angewendet. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs sei
insbesondere den Europäern klar geworden, dass Ausbeutung, Missbrauch und
Sklaverei auch in Europa noch vorhanden waren. Dies habe die Debatte der 90er
Jahre zum Schutz bei der Arbeit maßgeblich vorangebracht. Die Kommission betonte,
dass die Deklarationen der IAO eine große Rolle für die EU spielten. Seit den jüngeren
Erweiterungen der EU seien neue Debatten um Arbeit und Arbeitsrechte
aufgekommen. Alle EU-Staaten hätten die Erklärungen der IAO ratifiziert und man
arbeite gemeinsam auf der gleichen Basis. Allerdings könne man nie perfekt sein,
sodass immer wieder Anpassungen notwendig seien. In jüngster Zeit griffen
Kommission und EU nach einem Mehr an Rechten für den Sozialbereich. Die Rolle
der EU sei über die Außenbeziehungen überdies maßgeblich für den Schutz bei der
Arbeit auf der ganzen Welt.
http://www.ilo.org/berlin/presseinformationen/WCMS_631346/lang--de/index.htm

EP; Maßnahmen gegen Früh- und Zwangsverheiratung
In einer Entschließung vom 04.07.2018 forderte das EP Maßnahmen gegen Früh- und
Zwangsverheiratung. Das EP stellte fest, dass in einigen Mitgliedstaaten (MS)
Eheschließungen im Alter von 16 Jahren zulässig seien, sofern die Eltern zustimmen.
Das EP forderte die Gesetzgeber in den betreffenden MS auf, das Mindestheiratsalter
auf 18 Jahre festzulegen. Auch auf Drittstaaten solle die EU künftig entsprechend
einwirken. Das EP bekräftigte, dass Kinderehen sowie Früh- und Zwangsverheiratung
als schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und Verstoß gegen die
Grundrechte der Betroffenen erachtet werden müssen. Die EU und die MS sollten
mehr Mittel im Wege von Mechanismen der Entwicklungshilfe zur Verfügung stellen,
mit denen die Gleichstellung der Geschlechter und Bildung gefördert werden, um so
gegen die Ursachen von Kinderehen sowie Früh- und Zwangsverheiratung
vorzugehen. Berichterstatter MdEP Charles Goerens (ALDE/LUX) gab an, dass
weltweit 700 Mio. Menschen von Früh- und Zwangsverheiratung betroffen seien. Diese
Praxis sei unmenschlich. Damit Europa glaubwürdig in der Welt agieren könne,
müssten auch diejenigen MS, die derzeit noch Eheschließung ab 16 Jahren erlaubten,
ihre Gesetze ändern. Sozialkommissarin Thyssen dankte dem EP für den Bericht. Es
gehe hierbei um die Durchsetzung des Europäischen Rechts und die Einhaltung der
Charta der Grundrechte. Die Bekämpfung der Kinderheirat erfordere eine umfassende
Strategie und weitere Intensivierung der europäischen Außenpolitik.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0292+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

EP; Erneute Ablehnung des Kompromisses zur Arbeitnehmerentsenderichtlinie
Im EP wurde – nach dem 14.06.2018 – am 04.07.2018 zum zweiten Mal der vorgelegte
Kompromiss aus dem Verkehrsausschuss (TRAN) und dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales (EMPL) zur Entsenderichtlinie bzw. zu den Regeln für die Entsendung von
Kraftfahrern im Straßenverkehrssektor abgelehnt. Es ging dabei v.a. um den
Standpunkt zur Bekämpfung illegaler Praktiken im Straßenverkehr und zur
Verbesserung    der   Beschäftigungsbedingungen      von     LKW-Fahrern.    Die

                       Bericht aus Brüssel 14/2018 vom 13.07.2018                  15
Trilogverhandlungen mit dem Rat können erst beginnen, wenn das EP einer Fassung
zugestimmt hat. Das EP stimmte zunächst am 14.06.2018 mehrheitlich gegen einen
Beschluss des TRAN zur Aufnahme von Verhandlungen beim Mobilitätspaket bzw. der
Arbeitnehmerentsenderichtlinie. Der Transportsektor soll nach Plenarmeinung von der
Arbeitnehmerentsenderichtlinie ausgenommen werden. Das Plenum wollte
insbesondere eine Liberalisierung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung nicht
mittragen, hier war die Ablehnung mit 428:185 am deutlichsten. In der Sitzung am
04.07.2018 lehnte das EP den überarbeiteten Kompromiss nach hitziger Debatte
erneut ab, mit 371:291:10 Stimmen. Schattenberichterstatter MdEP Wim van de Camp
(EVP/NDL) betonte, dass man einen freien Waren- und Personenverkehr ohne zu
große administrative Belästigungen wolle. Man wolle aber auch eine Sozialpolitik, die
den Fahrer auf jeden Fall unterstütze. Er sei der Meinung, dass TRAN und EMPL mit
dem vorgeschlagenen Paket für die drei Dossiers (d. h. die Entsendungs-, Kabotage-
und Lenk- und Ruhezeiten) zu einer Ausgewogenheit gekommen seien. So habe der
EMPL-Ausschuss nach der Niederlage vom 14.06.2018 zugestimmt, den
vierwöchigen Bezugszeitraum auf zwei Wochen zu verkürzen. Wenn das EP zu keiner
Einigung komme, drängten immer mehr Transportunternehmen aus der Ukraine,
Weißrussland und der Türkei ohne jegliche Form von Sozialschutz und ohne jede
Form der Binnenmarktregulierung in den europäischen Markt. Und das wolle niemand.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-2018-
0206&language=DE

EuGH; Rente nach Geschlechtsumwandlung
Das EuGH-Urteil vom 26.06.2018 befasste sich in der Rechtssache C-451/16 MB /
Secretary of State for Work and Pensions (Rentenversicherungsträger, GBR) mit der
Frage, ob eine geschlechtsumgewandelte Person gezwungen werden kann, ihre zuvor
geschlossene Ehe für ungültig erklären zu lassen, wenn sie eine Ruhestandsrente ab
dem für Angehörige des erworbenen Geschlechts geltenden Alters in Anspruch
nehmen möchte. Die Prüfung des EuGH ergab, dass Ehestand und das Recht auf die
im Berufsleben erworbene Rente nicht miteinander in Beziehung stehen. Verheiratete
und nichtverheiratete Personen beiden Geschlechts haben Anspruch auf Rente. Die
geforderte Aufhebung der Ehe nach Geschlechtsumwandlung dient(e) der
Verhinderung der Ehe Personen gleichen Geschlechts. Der EuGH stellte daher fest,
dass in diesem Falle eine unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
vorliege, wenn MB nur dann eine Rente als Frau erhalte, wenn die zuvor geschlossene
Ehe aufgehoben werde.
http://curia.europa.eu/juris/documents.jsf?num=C-451/16

Gesundheit und Verbraucherschutz

Kommission; Stellungnahme zu potentiellen Gesundheitsrisiken von LED
Am 12.07.2018 teilten die Kommission und der Wissenschaftliche Ausschuss für
Gesundheit, Umwelt- und neu aufkommende Risiken der Kommission (SCHEER) ihre
Stellungnahme zu den potentiellen Gesundheitsrisiken von Lichtemittierenden Dioden
(LED) vor. SCHEER hatte dazu die wissenschaftlichen Fachpublikationen analysiert
und kam zu dem Schluss, dass es keine Belege für direkte gesundheitliche Effekte
von LED bei normalem Gebrauch gebe, z.B. zur Beleuchtung oder auf Bildschirmen.
Kinder hätten jedoch gegenüber Blauem Licht eine höhere Sensitivität, als
Erwachsene. Auch wenn die Emissionen von blauen LED in Spielwaren usw. nicht
gefährlich seien, hätten sie doch eine gewisse Blendwirkung und Einfluss auf
photochemische Netzhauterkrankungen. Dies gelte besonders für Spielwaren für
Kinder unter drei Jahren. Ältere Menschen könnten sich bei häufiger oder starker

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