Bericht aus Brüssel - Hessen.de

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Bericht aus Brüssel

                 3/2018 vom 09.02.2018

Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
             21, Rue Montoyer, B- 1000 Brüssel
        Tel.: 0032.2.739.59.00 Fax: 0032.2.732.48.13
         E-mail: hessen.eu@lv-bruessel.hessen.de
Inhaltsverzeichnis

Institutionelles ............................................................................................................. 3

Europäisches Parlament............................................................................................. 5

Ausschuss der Regionen ............................................................................................ 8

Wirtschaft.................................................................................................................... 9

Verkehr ..................................................................................................................... 12

Energie ..................................................................................................................... 13

Forschung................................................................................................................. 13

Finanzdienstleistungen ............................................................................................. 14

Finanzen ................................................................................................................... 16

Soziales .................................................................................................................... 18

Gesundheit und Verbraucherschutz ......................................................................... 19

Umwelt...................................................................................................................... 21

Landwirtschaft .......................................................................................................... 24

Justiz ........................................................................................................................ 26

Inneres ..................................................................................................................... 28

Bildung und Kultur .................................................................................................... 30

Information, Kommunikation und Medien ................................................................. 31

EU – Förderprogramme ............................................................................................ 32

Veranstaltungen ....................................................................................................... 33

Vorschau .................................................................................................................. 34

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Institutionelles

EP; Zustimmung des LIBE-Ausschusses zum Art. 7 EUV-Verfahren gegen POL
Der EP-Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) hat am
29.01.2018 dem Vorschlag der Kommission zur Annahme eines Beschlusses nach
Art. 7 Abs. 1 EUV gegen POL ohne Aussprache mit breiter Mehrheit (33:9:0)
zugestimmt. Danach würde der Rat beschließen, dass in POL die eindeutige Gefahr
einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit besteht. Anlass ist die aus
inzwischen 13 Gesetzen bestehende polnische Justizreform, die den
Verfassungsgerichtshof, das Oberste Gericht, die ordentlichen Gerichte, den
nationalen Justizrat und die staatliche Hochschule für Richter und Staatsanwälte
betrifft. Nach Ansicht der Kommission befähigt die Reform die Legislative in POL,
systematisch politischen Einfluss auf die Zusammensetzung, die Befugnisse, die
Verwaltung und die Arbeitsweise der Judikative auszuüben. Sie hatte deshalb am
20.12.2017 einen entsprechenden Beschluss vorgeschlagen (vgl. BaB 01/2018).
Bevor der Rat ihn mit einer Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder beschließt,
muss das EP zustimmen. Der erste Schritt dafür ist nun auf Ebene des zuständigen
LIBE-Ausschusses getan. Das EP-Plenum wird über die Entschließung in einer
künftigen Sitzung debattieren und abstimmen.
http://www.europarl.europa.eu/ep-live/de/committees/video?event=20180129-1500-
COMMITTEE-LIBE

EP; Rat; Kommission; Gemeinsame Erklärung über die Gesetzgebungs-
prioritäten der EU für 2018-2019
Am 13.01.2018 wurde die neue gemeinsame Erklärung über die
Gesetzgebungsprioritäten der EU für 2018-2019 veröffentlicht. Die neue gemeinsame
Erklärung wurde vom Präsidenten der Kommission Jean-Claude Juncker, dem
Präsidenten des EP Antonio Tajani und dem bis zum 31.12.2017 amtierenden
Präsidenten des Rates und Ministerpräsidenten Estlands Jüri Ratas unterzeichnet. Die
Gemeinsame Erklärung enthält sieben prioritäre Bereiche: besserer Schutz der
Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, Reform und Entwicklung der Migrationspolitik
im Geiste der Verantwortung und der Solidarität, neue Impulse für Arbeitsplätze,
Wachstum und Investitionen, Einbeziehung der sozialen Dimension der Europäischen
Union, Erfüllung der Verpflichtung, einen vernetzten digitalen Binnenmarkt
umzusetzen, Verwirklichung des Ziels einer ehrgeizigen Energieunion und einer
zukunftsgerichteten Klimaschutzpolitik und Weiterentwicklung der demokratischen
Legitimität auf EU-Ebene. Mit der Gemeinsamen Erklärung wollen die drei EU-Organe
vereint eine positive Agenda für eine integrativere und geeintere Union vorlegen und
einen neuen mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum nach 2020 erarbeiten, der
für ausgewogene politische Maßnahmen der EU im Interesse der Bürgerinnen und
Bürger sorgen soll. Außerdem wurde ein Arbeitsdokument zur gemeinsamen
Erklärung über die Gesetzgebungsprioritäten der EU für 2018–2019 veröffentlicht, in
welchem die 31 Initiativen für „eine geeintere, stärkere und demokratischere Union“
aufgelistet sind. Die 31 Initiativen sind neue Gesetzgebungsvorschläge der
Kommission, denen im EP und im Rat Vorrang eingeräumt werden soll, um sie noch
vor den Wahlen zum EP 2019 verabschieden zu können oder bis dahin substanzielle
Fortschritte zu erzielen.
https://ec.europa.eu/commission/publications/joint-declaration-eus-legislative-
priorities-2018_en

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Brexit; Mandat, Verhandlungsrichtlinien und Textentwurf der Kommission für
die Brexit-Verhandlungen für die Übergangsphase
Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten im Artikel 50 Format (RAA) hat am
29.01.2018 das Mandat für die Kommission für Verhandlungen mit GBR über die
Übergangsphase, beschlossen. Der Rat hat außerdem die dazugehörigen
Verhandlungsrichtlinien angenommen. Grundlage des Ratsbeschlusses ist die
Empfehlung der Kommission vom 20.12.2017. Am 07.02.2018 hat die Kommission
ihren Textentwurf zu den Übergangsregelungen veröffentlicht, die in das
Austrittsabkommen mit GBR aufgenommen werden sollen. Der Entwurf wird zunächst
in den kommenden Wochen mit den Mitgliedstaaten der EU-27 diskutiert und beraten
werden. Anschließend wird er GBR formell übermittelt werden. Der Textentwurf zu den
Übergangsregelungen spiegelt inhaltlich das Mandat und die Verhandlungsrichtlinien
wider, welches die Mitgliedstaaten der Kommission für die Verhandlungen von
Übergangsregelungen erteilt haben. Die Regelungen betreffen vor allem den Verbleib
von GBR im Binnenmarkt und in der Zollunion (mit allen vier Freiheiten) während der
Übergangsphase. Laut dem Textentwurf soll das gesamte EU-Recht sowie
Änderungen von EU-Recht und Entscheidungen des EuGH während der
Übergangsphase für GBR gelten. Die Übergangsphase soll bis zum 31.12.2020
dauern. Vorgesehen ist, dass der ER am 22./23.03.2018 die Leitlinien für die
Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und GBR
beschließen wird. Ende Oktober soll laut der Kommission die Verhandlungsphase für
das Austrittsabkommen enden.
https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/transition.pdf
http://www.consilium.europa.eu/media/32504/xt21004-ad01re02en18.pdf

Kommission; Strategie der Kommission für eine Erweiterungsperspektive für
den westlichen Balkan
Die Kommission hat am 06.02.2018 eine „Strategie für eine glaubwürdige
Erweiterungsperspektive für und ein verstärktes Engagement der EU gegenüber dem
westlichen Balkan“ angenommen. Mit dieser Strategie will die Kommission
hervorheben, dass die europäische Zukunft der Region eine geostrategische
Investition in ein stabiles, starkes und geeintes Europa darstellt, das auf gemeinsamen
Werten beruht. In der Strategie werden die Prioritäten und Bereiche für eine verstärkte
Zusammenarbeit mit der EU dargestellt, wie der westliche Balkan die bevorstehenden
Herausforderungen besser bewältigen kann. Insbesondere seien unumkehrbare
Reformen        und     gutnachbarliche     Beziehungen     für      eine    glaubwürdige
Erweiterungsperspektive erforderlich. Die Rechtsstaatlichkeit müsse gestärkt und
Korruption und organisierte Kriminalität bekämpft werden. Weiterhin gehe es auch um
die Beilegung von Grenzstreitigkeiten. Ein umfassendes, rechtsverbindliches
Abkommen für die Normalisierung der Beziehungen zwischen Serbien und dem
Kosovo sei erforderlich, damit beide Länder auf ihrem jeweiligen Weg in die EU
vorankommen können. Die Kommission hat dafür zunächst Leitinitiativen mit
spezifischen Maßnahmen vorgeschlagen, die die EU in den nächsten Jahren ergreifen
wird, um die Zusammenarbeit zu stärken und um die Transformationsbemühungen der
Länder des westlichen Balkans zu unterstützen. Auch schlägt sie vor, die
Mittelausstattung im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe bis 2020
schrittweise aufzustocken, soweit Umschichtungen dies innerhalb des geltenden
Finanzrahmens zulassen.
https://ec.europa.eu/commission/publications/eu-western-balkans-strategy-credible-
enlargement-perspective_en

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Kommission; Neuer Verhaltenskodex für Kommissionsmitglieder
Die Kommission hat am 31.01.2018 einen strengeren Verhaltenskodex für
Kommissionsmitglieder vorgelegt, welcher sofort in Kraft tritt und für alle derzeitigen
Mitglieder der Kommission von Kommissionspräsident Juncker gilt. Die neuen
Regelungen enthalten eine Verlängerung der „Karenzzeit“ für Kommissare von 18 auf
24 Monate und auf drei Jahre für den Kommissionspräsidenten nach Beendigung ihrer
Amtszeit. Strengere Regeln gelten auch für die finanziellen Interessen von
Kommissionsmitgliedern. Zudem soll ein unabhängiger, mit erweiterten Befugnissen
ausgestatteter Ethikausschuss geschaffen werden, der eine strengere Kontrolle
gewährleistet und der Kommission in ethischen Fragen beratend zur Seite steht. Ende
Februar 2018 hat die Kommission dann vor, erstmals Einzelheiten zu den
Dienstreisekosten der Kommissionsmitglieder publik zu machen. Als Teil ihrer
Maßnahmen zur Förderung von Transparenz und Rechenschaftspflicht will die
Kommission jährlich einen Bericht über die Anwendung des Verhaltenskodexes
veröffentlichen.
https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/code-of-conduct-for-commissioners-
2018_de_2.pdf

Europäisches Parlament

Europawahl 2019: Neue Sitzverteilung, Reform des Wahlrechts
Das EP hat am 07.02.2018 im Rahmen des Berichts Danuta Hübner (EVP/POL) und
Pedro Silva-Pereira (S&D/PTL) seinen Vorschlag für einen Beschluss des ER zur
künftigen Zusammensetzung des EP mit einer Mehrheit von 431 - 182 - 61
angenommen. Damit schlägt das EP dem ER für die Wahlperiode 2019-2024 eine
Verkleinerung des EP von 751 auf 705 Sitze vor. Von den 73 durch den Brexit
wegfallenden Sitzen sollen 27 auf 14 EU-Mitgliedstaaten verteilt werden, die derzeit
unterrepräsentiert sind. Die MdEP lehnten in diesem Zusammenhang einen Vorschlag
zur Einrichtung von länderübergreifenden Wählerlisten ab.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0029+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Europawahl 2019: Nur ein „Spitzenkandidat“ darf Kommissionspräsident werden
Das Spitzenkandidaten-Verfahren ist ein Erfolg und soll fortgeführt werden, erklärte
das EP am 07.02.2018 im Rahmen des Berichts Esteban González Pons (EVP/ESP)
zur Überarbeitung der Rahmenvereinbarung über die Beziehungen zwischen dem EP
und der Kommission. Der Bericht wurde mit einer Mehrheit von 457 gegen 200
Stimmen bei 20 Enthaltungen angenommen. In dem Bericht betonen die MdEP, dass
das EP entschlossen sei, nur Kandidaten für das Amt des EU-
Kommissionspräsidenten zu akzeptieren, die zuvor als offizielle Spitzenkandidaten
ihrer Parteien für die Europawahl 2019 in den Wahlkampf gezogen seien.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0030+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Amtsenthebung von EP-Vizepräsident Czarnecki
Am 07.02.2018 hat das EP Ryszard Czarnecki (ECR/POL) als EP-Vizepräsident
aufgrund einer „schweren Verfehlung“ abgewählt. Czarnecki (ECR/POL) muss das
Amt des Vizepräsidenten aufgeben, nachdem er MdEP Róża Thun (EVP/POL) auf
eine Stufe mit polnischen Nazi-Kollaborateuren während des Zweiten Weltkriegs
gestellt hatte. Der von der Konferenz der Präsidenten (EP-Präsident plus
Fraktionsvorsitzende) vorgelegte Vorschlag, seine Amtszeit zu beenden, erfordert
nach Artikel 21 GO eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und
der Mehrheit der Mitglieder des EP. Der Vorschlag wurde in geheimer Wahl mit einer

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Mehrheit von 447 Stimmen angenommen, bei 196 Gegenstimmen. Das EP muss nun
gemäß Artikel 17 und Artikel 20 der Geschäftsordnung einen neuen Vizepräsidenten
wählen. Czarnecki wird weiterhin Mitglied des EP bleiben, aber nicht mehr als
Vizepräsident oder Mitglied des Präsidiums (Präsident plus Vizepräsidenten). Die
ECR-Fraktion muss nun einen neuen Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten
vorschlagen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
//EP//TEXT+CRE+20180207+ITEM-007-01+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Plenardebatte mit kroatischem Premier Plenković über die Zukunft Europas
Der kroatische Premierminister Andrej Plenković war der zweite EU-Chef, der am
Dienstag mit den MdEP über die Zukunft Europas debattierte. Plenković sprach am
06.02.2018 auf Einladung von EP-Präsident Antonio Tajani und der Konferenz der
Präsidenten vor dem Plenum. „Unser Weg muss nach vorne führen, nicht zurück. KRO
ist der Europäischen Union beigetreten, um gemeinsam mit unseren Partnern das
europäische Projekt aufzubauen und weiterzuentwickeln, um eine Zukunft auf der
Grundlage der Gleichberechtigung aufzubauen - Gleichheit der Staaten, der Bürger
und der Chancen“, so Plenković. Bei der Darlegung seiner Vision für die Zukunft
Europas betonte der Premierminister, dass die Solidarität „einer der Eckpfeiler des
Handelns“ bleiben müsse und dass ein geeintes Europa von zentraler Bedeutung sei,
„weil wir nur gemeinsam vorankommen können“. Plenković hob auch die Bedeutung
von Wachstum und Zusammenhalt hervor und betonte, dass die EU alle ihre Mitglieder
braucht, um auf der Grundlage der Gleichberechtigung voranzukommen: „Unsere
Bürgerinnen und Bürger sollten alle die Vorteile der EU-Mitgliedschaft spüren, sie
sollten den weiteren Ausbau der EU begrüßen und sich aktiv daran beteiligen“. Der
Premierminister betonte, dass die EU in Bildung, Kultur und Kreativität, in Forschung
und Entwicklung investieren und gleichzeitig für finanzielle Stabilität sorgen müsse, die
den Schutz der Bürger vor möglichen Finanzkrisen gewährleiste. Eine Mehrheit der
Fraktionsvorsitzenden des EP lobte das Engagement Plenkovićs für ein
demokratischeres Europa. Sie führten den Bruch seines Landes mit seiner jüngeren
bewegten Geschichte als deutliches Beispiel dafür an, dass mit harter Arbeit und
Entschlossenheit eine Zukunft innerhalb der EU nicht nur möglich, sondern auch
vielversprechend sein kann. Einige MdEP betonten, wie wichtig es sei, die nationale
Identität der EU-Bürger zu bewahren, kombiniert mit einer starken europäischen
Identität, ohne dass Nationalisten dies als Widerspruch empfänden. Andere
bekräftigten, dass mehr Investitionen zur Schaffung von Arbeitsplätzen,
menschenwürdigen Lebensstandards und ein Europa, das mehr soziale
Verantwortung übernimmt, notwendig seien. Die MdEP forderten auch institutionelle
Reformen wie die Einführung eines gesamteuropäischen Wahlkreises und bekräftigten
ihre feste Zusage, anderen Ländern des westlichen Balkans, die der EU beitreten
wollen, zur Seite zu stehen, sobald alle Grenzstreitigkeiten gelöst und die Kriterien der
Kommission erfüllt seien.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-
//EP//TEXT+CRE+20180206+ITEM-003+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Klimawandel: CO2-Ausstoss schneller senken, CO2-arme Innovationen finanzieren
Am 06.02.2018 hat das EP im Rahmen des Berichts Julie Girling (ECR/GBR) die
Änderung einer Richtlinie zur Verschärfung der Emissionsbeschränkungen für
Treibhausgase über das EU-Emissionshandelssystem (EHS) verabschiedet. Ziel ist,
die Zusagen des Pariser Klimaabkommens einzuhalten. Der Richtlinienentwurf wird
die Einziehung von Emissionszertifikaten beschleunigen, die im Rahmen des EU-
Emissionshandelssystems (EHS, „CO2-Markt“) verfügbar sind, der rund 40% der
Treibhausgasemissionen der EU abdeckt. Der Text wurde mit einer Mehrheit von 535

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- 104 - 39 angenommen. Der Rat muss ihn nun formell billigen, dann kann das Gesetz
im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden (siehe Beitrag unter „Umwelt“).

Geoblocking-Verordnung
Das EP hat am 06.02.2018 den zuvor mit der Kommission und dem Rat
ausgehandelten Kompromiss über eine Verordnung gegen ungerechtfertigtes
Geoblocking mit einer großen Mehrheit von 557 - 89 - 33 verabschiedet (siehe Beitrag
unter „Justiz“).

Sonderausschuss über Pestizidzulassung eingesetzt und personalisiert
Das EP stimmte am 06.02.2018 zunächst für die Einsetzung, Zuständigkeiten,
zahlenmäßige Zusammensetzung und Mandatszeit eines Sonderausschusses
„Genehmigungsverfahren der Union für Pestizide“ (siehe Beitrag unter: „Gesundheit
und Verbraucherschutz“).

EP fordert sorgfältige Beurteilung der Sommerzeit
Die MdEP forderten in einer am 08.02.2018 angenommenen Entschließung eine
gründliche Bewertung der aktuellen halbjährlichen Zeitumstellung sowie eine
eventuelle Überarbeitung der Regeln. Bürgerinitiativen haben gezeigt, dass die
Öffentlichkeit über die halbjährliche Zeitumstellung, die derzeit am letzten
Wochenende im März und Oktober stattfindet, besorgt sei. Zahlreiche Studien hätten
es versäumt, ein abschließendes Ergebnis zu erzielen, würden aber auf negative
Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hinweisen, so die MdEP, die die
Kommission auffordern, eine gründliche Bewertung der Richtlinie über die Regelung
der Sommerzeit vorzunehmen und gegebenenfalls einen Vorschlag zu ihrer
Überarbeitung vorzulegen. Die Entschließung wurde mit einer Mehrheit von 384 - 153
- 12 angenommen. Die aktuelle Richtlinie über die Regelung der Sommerzeit, die 2001
in Kraft getreten ist, sieht EU-weit ein einheitliches Datum und eine einheitliche Uhrzeit
für den Beginn und das Ende der Sommerzeit vor, um das reibungslose Funktionieren
des Binnenmarktes zu unterstützen.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0043+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Türkei soll den Ausnahmezustand aufheben
In einer am 08.02.2018 angenommenen Entschließung verurteilen die MdEP die
zahlreichen Verhaftungen von Kritikern am Militäreinsatz in Afrin durch die türkische
Regierung. Die MdEP verurteilen in einer Entschließung die jüngsten Festnahmen von
Journalisten, Aktivisten, Ärzten, aber auch ganz gewöhnlichen Bürgern, die sich
kritisch über den türkischen Militäreinsatz in der kurdisch kontrollierten syrischen
Enklave Afrin äußerten. Die Resolution wurde per Handzeichen angenommen. Das
EP sei zutiefst beunruhigt über die humanitären Folgen des Militäreinsatzes in dieser
mehrheitlich von Kurden bewohnten Region Syriens und warnt vor einer Fortführung
unverhältnismäßiger Maßnahmen. Der Ausnahmezustand, der nach dem
Putschversuch vom 16.07.2016 ausgerufen wurde, werde als Vorwand dafür
herangezogen, die legitime und gewaltfreie Opposition noch stärker zu unterdrücken,
so die MdEP, die den gescheiterten Militärputsch erneut auf das Schärfste verurteilen.
Seitdem seien über 160 Medienunternehmen geschlossen worden, heißt es in der
Entschließung, in der sich die MdEP außerdem zutiefst über das harte Vorgehen
gegen zivilgesellschaftliche Organisationen in der Türkei beunruhigt zeigen.
Die MdEP fordern die türkischen Staatsorgane auf:
o       Den Ausnahmezustand aufzuheben;
o       All diejenigen umgehend und bedingungslos auf freien Fuß zu setzen, die nur
inhaftiert wurden, weil sie ihrer rechtmäßigen Tätigkeit nachgegangen sind und ihr

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Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit ausgeübt haben, und die
in Gewahrsam gehalten werden, obwohl keine eindeutigen Beweise für Straftaten
vorliegen, wie etwa der deutsch-türkische Journalist Deniz Yücel oder vier Journalisten
der Tageszeitung „Cumhuriyet“, die sich noch immer in Haft befinden;
o       Osman Kavala, einen der prominentesten Leiter einer nichtstaatlichen
Organisation, umgehend auf freien Fuß zu setzen, da er aus politischen Gründen und
willkürlich festgenommen wurde;
o       Die Anklage gegen den Vorsitzenden von Amnesty International in der Türkei,
Taner Kılıç, und gegen seine Mitstreiter fallenzulassen, da bislang keine konkreten
Beweise gegen sie vorgelegt worden sind;
o       Die Europäische Menschenrechtskonvention, in der die Todesstrafe eindeutig
abgelehnt wird, zu achten.
Die für die Türkei bestimmten Finanzmittel im Rahmen des Instruments für
Heranführungshilfe sollten nur unter der Bedingung ausbezahlt werden, dass sich die
Lage in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bessere,
betonen die MdEP erneut.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P8-TA-
2018-0040+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Ausschuss der Regionen

AdR; 127. AdR-Plenarsitzung
Am 31.01./01.02.2018 fand die 127. AdR-Plenarsitzung in Brüssel statt. Dabei wurden
Abstimmungen zu folgenden Stellungnahmen durchgeführt: „Die Zukunft des COSME-
Programms nach 2020: die regionale und lokale Perspektive“, „auf dem Weg zu einer
vollständigen Umsetzung der erneuerten EU-Strategie für die Gebiete in äußerster
Randlage“, „Erasmus für lokale und regionale Mandatsträger“, „Initiative für die
nachhaltige Entwicklung der blauen Wirtschaft im westlichen Mittelmeerraum“,
„Förderung der Koexistenz mit konkurrierenden Arten im Rahmen der EU
Naturschutzrichtlinien“,      „Digitaler       Binnenmarkt:      Halbzeitüberprüfung“,
„Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen“, „Integrierte territoriale
Investitionen – Eine Herausforderung für die Strukturpolitik der EU nach 2020“,
„endgültige Schlussfolgerungen und Empfehlungen der hochrangigen Gruppe zur
Vereinfachung für die Zeit nach 2020“, „Europa in Bewegung: Arbeitsrechtliche
Aspekte des Straßengüterverkehrs“, „Europa in Bewegung: Förderung nahtloser
Mobilitätslösungen“,     „Entschließung      zum    Jahreswachstumsbericht      2018“,
„Entschließung zu der Änderung der Verordnung mit gemeinsamen Bestimmungen für
die ESI-Fonds zur Unterstützung von Strukturreformen“ sowie „Entschließung zur
Lage des Rechtsstaates in POL“. Außerdem fanden Meinungsaustausche mit
folgenden Persönlichkeiten statt: Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der
Europäischen Kommission, António Costa, portugiesischer Premierminister sowie
Tomislav        Donchev,         stellvertretender      bulgarischer Ministerpräsident.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2141938&meetingS
essionId=2175981

AdR; CIVEX-Fachkommissionsitzung
Am 06.02.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission CIVEX für
Unionsbürgerschaft, Regieren, Institutionelle Fragen und Außenbeziehung statt. Dabei
wurden folgende Stellungnahmen abgestimmt: „Umsetzung der Europäischen
Migrationsagenda“ sowie „Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative“. Darüber
hinaus wurden Meinungsaustausche zu folgenden Themen geführt: „Aktionsplan für

                         Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018                   8
einen besseren Schutz des öffentlichen Raums“ sowie „Ziele der Östlichen
Partnerschaft für 2020: Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften“.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2142619&meetingS
essionId=2176816

AdR; ENVE-Fachkommissionsitzung
Am 08.02.2018 fand in Brüssel eine Sitzung der AdR-Fachkommission ENVE für
Umwelt, Klimawandel und Energie statt. Für Hessen nahm Europastaatssekretär Mark
Weinmeister teil. Dabei wurde ein Meinungsaustausch zu folgendem Arbeitsdokument
durchgeführt: „Vorschriften für den Erdgasbinnenmarkt“.
https://memportal.cor.europa.eu/Agenda/Documents?meetingId=2143644&meetingS
essionId=2177988

AdR; Benennung von Europastaatssekretär Mark Weinmeister zum
Berichterstatter zur Überarbeitung der Trinkwasser-Richtlinie
Europataatssekretär     Weinmeister      wurde     im   Rahmen      der     ENVE-
Fachkommissionssitzung des AdR zum Berichterstatter zur Überarbeitung der
Trinkwasser-Richtlinie benannt. Der Vorschlag der Kommission zur Überarbeitung der
Trinkwasser-Richtlinie wurde am 01.02.2018 veröffentlicht und wird als
Bezugsdokument für die Stellungnahme von Staatssekretär Weinmeister dienen.
Geplant    ist   die    Abstimmung      über   den    Stellungnahmeentwurf     auf
Fachkommissionsebene am 12.04.2018, die Verabschiedung der Stellungnahme ist
im AdR-Plenum am 16./17.05.2018 vorgesehen.

Wirtschaft

Kommission; Konsultation zur Definition kleiner und mittlerer Unternehmen
Vom 06.02.2018 bis zum 06.05.2018 läuft die von der Kommission gestartete
Konsultation zur Definition von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) auf EU
Ebene. Bislang werde als KMU solche Unternehmen definiert, die weniger als 250
Personen beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR
erzielen, oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft.
Innerhalb der Kategorie der KMU wird ein kleines Unternehmen als solches definiert,
wenn weniger als 50 Personen beschäftigt sind und der Jahresumsatz bzw.
Jahresbilanz 10 Mio. EUR nicht übersteigt. Ein Kleinstunternehmen wird als ein
solches definiert, das weniger als 10 Personen beschäftigt und dessen Jahresumsatz
bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
https://ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-review-sme-definition_de

Kommission; Konsultation zu Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen
die im Freien benutzt werden
Am 23.01.2018 hat die Kommission eine Konsultation betreffend der geltenden
Rechtsvorschrift aus dem Jahr 2000 über umweltbelastende Geräuschemissionen
durch zur Verwendung auf Baustellen oder in Parks und Gärten vorgesehene
Maschinen und Geräte gestartet. Bis zum 18.04.2018 besteht die Möglichkeit Stellung
zu beziehen.
https://ec.europa.eu/info/consultations/public-consultation-evaluation-and-possible-
revision-outdoor-noise-directive-2000-14-ec_de

Kommission; Konsultation zum Kampf gegen Produktpiraterie
Die Kommission hat am 22.01.2018 eine breit angelegte Konsultation zum Kampf
gegen Produktpiraterie gestartet. Interessensgruppen, Unternehmen und

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Privatpersonen können sich 31.03.2018 äußern. Die Ergebnisse sollen in kommende
Vorschläge der Kommission zur Bekämpfung des Handels mit gefälschten Produkten
einfließen. Nach Angaben des Amtes für geistiges Eigentum der Europäischen Union
und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beläuft sich
der Handel mit gefälschten und raubkopierten Produkten weltweit auf rund 338 Mrd.
EUR. In der EU machen diese jährlich bis zu 5% aller Einfuhren oder 85 Mrd. EUR
aus. Die Konsultation ist Teil der Strategie der Kommission für Geistiges Eigentum
zum Schutz von Europas Spitzenposition in Know-how und Innovation vom
29.11.2017. Unter anderem durch eine „Watch-List“ soll laut Kommission das
Bewusstsein der Verbraucher, die auf diesen Märkten Produkte kaufen, geschärft
werden.
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/counterfeitpiracy_watchlist

Kommission; Neue Daten zu Finanzinstrumenten auf der Datenplattform
Kohäsion
Laut der Presseinformation der für Regionalpolitik zuständigen Kommissarin Corina
Cretu, werden gegenwärtig mehr als 76.000 Unternehmen durch Finanzinstrumente
aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) unterstützt. Neue
Daten, die auf die offene Datenplattform „Kohäsion“ hochgeladen werden können,
würden zeigen, dass die Hälfte der für den Haushaltszeitraum 2014-2020
vorgesehenen Mittel aus den ESI-Fonds, die über Finanzinstrumente investiert werden
sollen, bereits zugewiesen seien. Sie dienten dazu, zusätzliche Investitionen durch
Finanzprodukte wie Darlehen, Garantien oder Eigenkapital zu generieren. Bis Ende
2016 wurden laut Kommission bereits 10,3 Mrd. EUR aus den ESI-Fonds für solche
Instrumente bereitgestellt, vor allem für die Unterstützung von KMU, Forschung und
Innovation sowie für die kohlenstoffarme Wirtschaft, wobei das ursprüngliche Ziel der
Kommission bei 21 Mrd. EUR lag. Die neuen Daten zu den Finanzinstrumenten der
Datenplattform „Kohäsion“ sollen es der Öffentlichkeit ermöglichen, die Fortschritte bei
der Erreichung des Ziels auf jährlicher Basis und nach Mitgliedstaaten sortiert zu
verfolgen.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-685_en.htm

Kommission; Antidumpingzölle auf Gusseisenprodukte aus China
Die Kommission hat am 31.01.2018 endgültige Antidumpingzölle auf
Gusseisenprodukte aus China für die Dauer von fünf Jahren verhängt. Die Bandbreite
der Aufschläge bewegt sich zwischen 15,5 und 38,1%. Gusseisen wird vor allem bei
Gitterrosten und Kanaldeckeln verwendet. Die Kommission hatte das
Untersuchungsverfahren im Dezember 2016 auf Beschwerde von sieben Herstellern
aus der EU eingeleitet. Die in dem Zusammenhang eingeleitete Untersuchung gegen
indische Hersteller hatte dagegen keine hinreichenden Beweise erbracht.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEX-18-546_en.htm

Kommission; Endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren bestimmter Stähle
aus China
Die Kommission hat mit Durchführungsverordnung vom 07.02.2018 die Einführung
eines     endgültigen    Antidumpingzolls     auf      die      Einfuhren    bestimmter
korrosionsbeständiger Stähle mit Ursprung in der Volksrepublik China festgelegt. Eine
Untersuchung hätte bestätigt, dass die chinesischen Hersteller ihre Ware zu Dumping-
Preisen auf dem EU-Markt brachten. Dies führte bereits im August 2017 zur
Einführung vorläufiger Zölle. Die Antidumpingzölle, die jetzt für die nächsten fünf Jahre
gelten, reichen von 17,2 bis 27,9%. Mit den Maßnahmen der Kommission soll dem
Druck auf die Verkaufspreise entgegengewirkt werden, der den Erzeugern in der EU,
die in erster Linie in BEL, FRA, POL und NDL ansässig sind, finanzielle Probleme

                         Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018                    10
bereitete. Der Wert des EU-Marktes für korrosionsbeständigen Stahl wird auf 4,6 Mrd.
EUR geschätzt. 20% des Volumens werden dabei laut Kommission von chinesischen
Herstellern geliefert.
http://eur-lex.europa.eu/legal-
content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32018R0186&from=EN

Kommission; Prüfverfahren zur Übernahme von Shazam durch Apple
Die Kommission hat am 06.01.2018 dem Antrag von FRA, Island, ITL, Norwegen, AUT,
SWE und ESP stattgegeben. Ferner wird sie die geplante Übernahme von Shazam
aus GBR durch Apple auf der Grundlage der EU-Fusionskontrollverordnung prüfen.
Nach Auffassung der Kommission könnte durch die Übernahme eine Beeinträchtigung
des Wettbewerbs im EWR drohen. Die geplante Übernahme von Shazam durch Apple
liegt unter den in der EU-Fusionskontrollverordnung festgelegten Umsatz-
Schwellenwerten, ab denen Unternehmenszusammenschlüsse aufgrund ihrer EU-
weiten Bedeutung bei der Kommission angemeldet werden müssen. Daher hatte
Apple das Vorhaben zur aufsichtsrechtlichen Genehmigung in AUT angemeldet, wo
es den nationalen Schwellenwert für die Meldung von Zusammenschlüssen erreichte.
AUT stellte aber bei der Kommission einen Verweisungsantrag nach der EU-
Fusionskontrollverordnung. Die Kommission wird nun Apple auffordern, das Vorhaben
zur Genehmigung anzumelden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-664_de.htm

Kommission; Genehmigung der Übernahme von Abertis (ITL) durch Hochtief
Die Kommission hat mit Beschluss vom 06.02.2018 den geplanten Erwerb von Abertis
durch Hochtief nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach eingehender
Prüfung stellte die Kommission fest, dass das neu aufgestellte Unternehmen auf den
betroffenen Märkten weiterhin einem wirksamen Wettbewerb ausgesetzt wäre. Abertis
verwaltet und betreibt Infrastruktureinrichtungen für Mautstraßen; Hochtief ist
vorwiegend im Baugewerbe tätig.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-663_de.htm

Kommission; Zwischenprognose Winter 2018
Die Kommission legte am 07.02.2018 ihre Zwischenprognose Winter 2018 vor. Laut
dem Bericht liegt die aktuelle Brutto-Inland-Produkt (BIP) – Wachstumseinschätzung
für 2018 bei 2,3% sowie für 2019 bei 2,0% und damit über den Zahlen der
Herbstprognose vom November 2017. Prognostiziert wird, dass die Kerninflation
gering bleibt, da sich die Schwäche der Arbeitsmärkte nur langsam bessert und den
Lohndruck in Grenzen hält. Die Inflation lag im Euroraum 2017 bei 1,5%. Prognostiziert
wird, dass sie 2018 auf diesem Stand verharren wird, sich aber 2019 auf 1,6% erhöht.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Prognosen für 2019 auf der rein
technischen Annahme beruhen, dass die Handelsbeziehungen zwischen den EU-27
und GBR unverändert bleiben.
https://ec.europa.eu/info/business-economy-EUR/economic-performance-and-
forecasts/economic-forecasts/winter-2018-economic-forecast_en

EP; Außerordentliche Sitzung des Regionalausschusses zur Zukunft der
Kohäsionspolitik nach 2020
Am 01.02.2018 fand eine außerordentliche Sitzung des Ausschusses für regionale
Entwicklung im EP zur Zukunft der Kohäsionspolitik nach 2020 statt. Als Auftakt der
Sitzung sprach sich der Kabinettschef der Kommissarin für Regionalpolitik, Nicola De
Michelis, für die Beibehaltung der Kohäsionspolitik nach 2020 für alle Regionen aus,
da diese große Herausforderungen zu bewältigen hätten. Die Ministerin für regionale
Entwicklung aus BUL, Lilyana Pavlova, sprach als Vertreterin des bulgarischen

                        Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018                  11
Ratsvorsitzes und hob die Notwendigkeit einer radikalen Vereinfachung dieser
Kohäsionspolitik hervor. Staatssekretär Dr. Michael Schneider (EVP/DEU) sprach als
Berichterstatter im AdR und hob seinerseits die Bedeutung der regionalen
Mittelverwaltung hervor; er verwies in diesem Zusammenhang auf die vor kurzem
eingerichtete Task Force Subsidiarität hin, in der der AdR vertreten sei, leider aber
nicht das EP. Auch der Berichterstatter des Europäischen Wirtschafts- und
Sozialausschusses, Joost van Iersel (NDL/EVP) sprach sich für eine starke
Kohäsionspolitik nach 2020 für alle Regionen aus. MdEP Kerstin Westphal (S&D/DEU)
als Berichterstatterin des Initiativberichts zur Kohäsionspolitik nach 2020 erneuerte
ihre Aussagen hinsichtlich der Notwendigkeit einer Kohäsionspolitik für alle Regionen,
aber auch deren radikalen Vereinfachung; man müsse sich trotz des Brexits
gemeinsam für ausreichende Mittel einsetzen.
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/regi/home.html

EuGH; Dienstleistungsrichtlinie gilt auch bei innerstaatlichen Sachverhalten
Der EuGH entschied mit Urteil vom 30.01.2018 (Rechtssachen C-360/15 und C-
31/16), dass die Dienstleistungsrichtlinie (2006/123) auch auf einen Sachverhalt
anwendbar ist, „dessen Merkmale sämtlich nicht über die Grenzen eines einzigen
Mitgliedstaats hinausweisen.“ Auch eine Einzelhandelstätigkeit, die im Verkauf von
Waren besteht, falle unter diese Richtlinie. Der EuGH stützte sein Urteil u.a. darauf,
dass weder wesentliche Bestimmungen der Richtlinie zu dessen Anwendungsbereich
noch Artikel 53 Abs. 1 und Artikel 62 AEUV als Rechtsgrundlagen der Richtlinie eine
eindeutige Bezugnahme auf einen grenzüberschreitenden Aspekt enthielten. Diese
Annahme werde auch durch einen Blick auf das EU-Gesetzgebungsverfahren belegt,
wonach Änderungsanträge zur Beschränkung des Anwendungsbereichs auf
grenzüberschreitende Sachverhalte im EP nicht angenommen worden seien. Der
EuGH entschied zudem, dass die Tätigkeit des Einzelhandels mit Waren wie Schuhe
und Bekleidung eine „Dienstleistung“ im Sinne der Dienstleistungsrichtlinie darstellt.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=198844&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=224154

Verkehr

Rat; Schlussfolgerungen zum Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs
zur Einführung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnverkehrs-
Leitsystems
Der Rat nahm am 29.01.2018 Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 13/2017 des
Europäischen       Rechnungshofs     (EuRH)   „Ein   einheitliches europäisches
Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS): Wird die politische Entscheidung jemals
Realität?“ an. Der Rat räumt ein, dass die Einführung des ERTMS nur langsam
vorankommt. Er begrüßt die Bewertung des ERTMS als universales
Signalgebungssystem in Europa. Er teilt auch die Einschätzung des EuRH, wonach
das ERTMS das Potenzial habe, die Kapazität und Geschwindigkeit des
Schienenverkehrs zu verbessern und dazu beizutragen, den Schienenverkehr
wettbewerbsfähiger zu machen. Im Rahmen der Vorbereitungen für die technische
Säule des Vierten Eisenbahnpakets müsse bewertet werden, ob die Europäische
Eisenbahnagentur über die erforderlichen Ressourcen sowie administrativen und
Programmmanagementkapazitäten verfüge, um u.a. ihren erweiterten Zuständigkeiten
für das ERTMS gerecht zu werden.
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-5300-2018-INIT/DE/pdf

                        Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018                  12
Rat; Anforderungen an die Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen
Der Rat erhob am 29.01.2018 keine Einwände gegen die delegierte Verordnung der
Kommission vom 15.12.2017 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr.
44/2014 hinsichtlich der Anforderungen an die Bauweise von Fahrzeugen und der
allgemeinen Anforderungen und der Delegierten Verordnung (EU) Nr.134/2014 in
Bezug auf die Anforderungen an die Umweltverträglichkeit und die Leistung der An-
triebseinheit für die Genehmigung von zwei-, drei- und vierrädrigen Fahrzeugen.
Dieser Änderungsrechtsakt wurde erstellt, um sicherzustellen, dass der Rechtsrahmen
für die Typgenehmigung von Fahrzeugen der Klasse L, der seit dem 01.01.2016
verpflichtend gilt, an den technischen Fortschritt angepasst wird.
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-15857-2017-INIT/de/pdf

Energie

Kommission; Genehmigung von Kapazitätsmechanismen zur Gewährleistung
der Stromversorgungssicherheit
Die Kommission hat am 07.01.2018 mehrere Beschlüsse zur Genehmigung von
unterschiedlich ausgestalteten Kapazitätsmechanismen und zwar bezogen auf
geplante Regelungen in den Mitgliedstaaten BEL, DEU, FRA, GRI, ITL, POL gefasst.
Bei DEU handelt es sich um eine sogenannte strategische Kapazitätsreserve, bei der
deutsche Netzbetreiber mit der Beschaffung von bis zu 2 Gigawatt für eine außerhalb
des Marktes vorgehaltene Reserve beauftragt werden. Die Reserve soll ab Oktober
2019 während drei aufeinanderfolgenden Zweijahreszeiträumen bis zum Jahr 2025
vorgehalten werden. Kapazitätsmechanismen sollen grundsätzlich die Sicherheit der
Stromversorgung gewährleisten. In der Regel wird dabei den Kapazitätsanbietern –
zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Stromverkauf auf dem Markt – eine Vergütung
für die Aufrechterhaltung bestehender Kapazitäten oder für Investitionen in neue
Kapazitäten geboten. Diese zusätzlichen Vergütungen können sich auf den
Wettbewerb im Elektrizitätsbinnenmarkt auswirken und müssen daher von der
Kommission nach den EU-Beihilfevorschriften, vor allem anhand der Leitlinien für
staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen aus dem Jahr 2014, geprüft werden.
http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-18-681_de.htm

Forschung

Kommission; Europäischer Forschungsrat wählt Projekte zur Marktreife von
Pionierforschung aus
Der Europäische Forschungsrat (ERC) hat am 08.02.2018 58 Projekte von insgesamt
160 Forscherinnen und Forscher, darunter 10 aus DEU, bekanntgegeben, die für ihre
Pionierforschung durch „Proof of Concept“-Hilfen mit dem Ziel gefördert werden, die
Marktreife zu erlangen. Die Fördermaßnahmen von bis zu 150.000 EUR richten sich
an Forscherinnen und Forscher, die das Marktpotenzial ihrer wissenschaftlichen
Entdeckungen untersuchen; sie können mit der „Proof of Concept“-Förderung
Geschäftschancen und Rechte des geistigen Eigentums durchforschen oder eine
Machbarkeitsstudie durchführen. Insgesamt standen 24 Mio. EUR für den Wettbewerb
zur Verfügung. Die Finanzhilfen „Proof of Concept“ sind Teil des EU-Programms für
Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und zwar als ergänzender Zuschuss zu den
Forschungsstipendien des ERC.
https://erc.europa.eu/news/proof-of-concept-erc-2017

                       Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018                13
Kommission; Broschüre „Horizont 2020 in full swing“ veröffentlicht
Die Kommission hat eine Broschüre mit Statistiken zu den ersten drei Jahren (2014-
2016) des Forschungsrahmenprogramms Horizont 2020 veröffentlicht. Besonders
hervorhebenswert ist dabei, dass in den ersten drei Jahren 115.235 förderfähige
Anträge eingereicht wurden, wobei die Hälfte als qualitativ hochwertig bewertet wurde;
90,5% der Grant Agreements (Finanzhilfevereinbarungen) wurden innerhalb der
angestrebten „time-to-grant“ (8 Monate) nach der Einreichung unterzeichnet. 38,4%
der eingereichten Anträge kamen von Hochschulen, welche eine Erfolgsquote von
13,1% erzielten. 18,2% der Anträge stammten von Forschungseinrichtungen; hier lag
die Erfolgsquote bei insgesamt 17,7%. Gemessen an der Höhe der eingeworbenen
EU-Zuwendungen sind Hochschulen im Vergleich mit anderen Einrichtungstypen
führend: 39% der Zuwendungen (9,7 Mrd. EUR) wurden an Hochschulen vergeben.
8,3% (6,5 Mrd. EUR) der Zuwendungen flossen an Forschungseinrichtungen;
deutsche Einrichtungen konnten im Ländervergleich mit 16,7% der Zuwendungen die
höchste Fördersumme aus dem Rahmenprogramm einwerben. Bei der Anzahl der
Beteiligungen an Projekten liegt DEU mit 12,7% einen Prozentpunkt hinter dem
Vereinigten Königreich. Die Broschüre enthält neben weiteren Auswertungen auch
Übersichten zum Sachstand in themenübergreifenden Bereichen wie Open Access
oder KMU-Beteiligung, zu den Ergebnissen der Zwischenbewertung von Horizont
2020 sowie ausgewählte Projektbeispiele.
https://ec.europa.eu/programmes/horizon2020/sites/horizon2020/files/h2020_threeye
arson_a4_horizontal_2018_web.pdf

Finanzdienstleistungen

ESRB, KOM; Studie zu gemeinsamen Eurozonen-Anleihe veröffentlicht
Am 30.01.2018 veröffentlichte eine Arbeitsgruppe des Systemrisikorats ESRB einen
Bericht sowie Arbeitspapiere bezüglich der Einführung von sogenannten Sovereign
Bond-Backed Securities (SBBS). Solche Eurozonen-Staatsanleihen sind definiert als
Wertpapiere mit unterschiedlicher Seniorität, die durch ein diversifiziertes Portfolio aus
auf EUR lautenden Staatsanleihen abgesichert werden. Ziel der Initiative sei es, so
der ESRB, die Diversifizierung und den Risikoabbau von Staatsanleihenportfolios der
Banken zu erleichtern. So könne ein angemessen gestalteter SBBS-Markt im Laufe
der Zeit die finanzielle Stabilität verbessern und gleichzeitig die Haushaltsdisziplin
erhalten. Eine notwendige Bedingung zur Realisierbarkeit solcher Vermögenswerte
sei jedoch eine spezifische Produktregulierung, die das Design und die
Risikoeigenschaften der SBBS widerspiegele. Die Kommission wird sich im nächsten
Schritt mit den Empfehlungen befassen; es wird erwartet, dass sie noch im Frühjahr
eigene Vorschläge für Gemeinschafts-Anleihen machen wird.
https://www.esrb.europa.eu/pub/task_force_safe_assets/html/index.en.html

Kommission;        Hochrangige     Expertengruppe       der   Kommission        legt
Abschlussbericht für ein Nachhaltiges Finanzwesen vor
Die von der Kommission Ende 2016 eingesetzte hochrangige Expertengruppe („High
Level Expert Group“) hat am 31.01.2018 ihren Abschlussbericht für ein nachhaltiges
Finanzwesen vorgelegt. Dieser enthält strategische Empfehlungen für ein
Finanzsystem, das nachhaltige Investitionen fördert und entsprechende Anreize
schafft. Auf diese Weise sollen Anleger bei ihren Entscheidungen besser unterstützt
und somit große Summen an Kapital für nachhaltige Investitionen mobilisiert werden.
Insgesamt legt der Abschlussbericht die Herausforderungen und Chancen dar, denen
die EU bei der Entwicklung einer nachhaltigen Finanzpolitik gegenübersteht. Dabei
geht die Expertengruppe davon aus, dass eine Neuausrichtung der Investitionsströme
hin zu nachhaltigen Projekten auch die generelle Stabilität des Finanzsystems

                         Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018                     14
verbessern würde. Konkret werden sechs Vorschläge unterbreitet, darunter die
Einführung eines Systems zur Klassifizierung von nachhaltigen Finanzprodukten, die
Etablierung eines EU-weiten Gütesiegels für grüne Anlagefonds sowie ein
europäischer Standard für grüne Anleihen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen,
Nachhaltigkeitsaspekte in die Mandate der drei europäischen Aufsichtsbehörden
(ESAs) aufzunehmen, deren Zuständigkeiten derzeit ohnehin überarbeitet werden.
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der Kommission mit Zuständigkeit für
Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion, erklärte bei der
Vorstellung des Berichts, dass die Finanzwirtschaft bei der Finanzierung einer
nachhaltigen Zukunft eine wesentliche Rolle spiele. Die Arbeit der hochrangigen
Expertengruppe liefere hierfür einen wesentlichen Beitrag zur zukünftigen Strategie, in
der erneuerbare Energien und intelligente Technologien das Wachstum und die
Schaffung von Arbeitsplätzen ankurbeln, ohne den Planeten zu schaden.
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-542_de.htm

Rat, Eurogruppe; Nominierungen für das Amt des Vizepräsidenten der EZB
veröffentlicht
Am 07.02.2018 hat der Vorsitzende der Eurogruppe die Nominierungen für das Amt
des Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank (EZB) bekannt gegeben.
Demnach haben sich für das noch bis Ende Mai von Vítor Constâncio bekleidete Amt
sowohl der irische Notenbankchef Philip Lane als auch spanische Wirtschafts- und
Wettbewerbminister Luis de Guindos beworben. Beim nächsten Treffen der
Eurogruppe am 19.02.2018 sollen deren Anträge geprüft und diskutiert werden. Im
Anschluss wird der Ecofin-Rat eine Empfehlung an den Europäischen Rat übermitteln.
Letzterer wird nach Anhörung der EZB und des EP seine endgültige Entscheidung
treffen.
http://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2018/02/07/statement-by-
the-eurogroup-president-on-the-appointment-of-the-ecb-vice-president/

EBA; EU-weiter Banken-Stresstest gestartet
Im Rahmen des EU-weiten Stresstests der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde
(EBA) unterzieht die Europäische Zentralbank (EZB) 37 Banken aus 10 Ländern der
Eurozone einem Stresstest, wie EZB bzw. EBA am 31.01.2018 mitteilten. Laut EBA
sollen die Ergebnisse den entsprechenden Interessensgruppen und der Öffentlichkeit
Informationen zur Widerstandsfähigkeit der Banken liefern. Hierbei gehe es vor allem
um die Fähigkeit der Institute, in einem ungünstigen makroökonomischen Umfeld
Schocks abzufedern sowie die Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Das hierfür
vorgesehene Szenario sieht ein EU-weites Absinken des BIP um 8,3% vor. Die
Einzelergebnisse der Banken des Stresstests sollen voraussichtlich Anfang November
2018 veröffentlicht werden.
http://www.eba.europa.eu/-/eba-launches-2018-eu-wide-stress-test-exercise

ESMA; Ergebnisse des zweiten EU-weiten CCP-Stresstests veröffentlicht
Am 02.02.2018 veröffentlichte die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA)
die Ergebnisse ihres EU-weiten Stresstests für zentrale Gegenparteien (CCPs). Dieser
Stresstest, der mögliche Liquiditätsrisiken der insgesamt 16 EU-CCPs betrachtet,
bewertet die Widerstandsfähigkeit und Sicherheit der CCPs und soll gleichsam
mögliche Schwachstellen identifizieren. Die Ergebnisse zeigen laut ESMA, dass das
System von CCPs in der EU insgesamt widerstandsfähig gegenüber Ausfällen von
mehreren Clearing-Mitgliedern und Marktschocks sei. Der Stresstest baut auf dem
ersten Test aus dem Jahr 2016 auf, der sich ausschließlich auf das
Kontrahentenausfallrisiko konzentriert hat.

                        Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018                   15
https://www.bankingsupervision.europa.eu/press/pr/date/2018/html/ssm.pr180131.en
.html

EuGH; Urteil zu Gebühren und Zugangsverpflichtungen bei Drei-Parteien-
Kartenzahlverfahren
Am 07.02.2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in der
Rechtssache C-304/16 und C-643/16 geurteilt, dass bei Interbankenentgelten ein Drei-
Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner oder Vertreter einbezieht, im den
gleichen Obergrenzen unterliegt wie ein Vier-Parteien-Verfahren. Zudem ist der EuGH
der Auffassung, dass ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Co-Branding-Partner
einbezieht, nicht den in der Zahlungsdienstrichtlinie (PSD 2) vorgesehenen
Zugangsanforderungen unterworfen ist, wenn der Co-Branding-Partner kein
Zahlungsdienstleister ist und keine Zahlungsdienste in diesem Verfahren erbringt.
Gleichwohl unterliegt ein Drei-Parteien-Verfahren, das einen Agenten einbezieht,
diesen Zugangsanforderungen. Generell existieren bei bargeldlosen Kartenzahlungen
zwei verschiedene Modelle: die Drei-Parteien-Verfahren und die Vier-Parteien-
Verfahren. Bei letzterem erfolgen die Zahlungen vom Konto des Zahlers auf das Konto
des Empfängers unter Beteiligung der kartenausgebenden Bank des Zahlers
(Emittent) und der akquirierenden Bank, die dem Händler die Dienste bereitstellt, damit
die Karte akzeptiert werden kann. Bei einem Drei-Parteien-Verfahren – wie z.B. der
klagenden American Express – erbringt das Kartenzahlverfahren selbst Annahme- und
Abrechnungs-        sowie      Kartenausgabedienste,       und     kartengebundene
Zahlungsvorgänge erfolgen vom Zahlungskonto eines Zahlers auf das Zahlungskonto
eines Zahlungsempfängers innerhalb des Verfahrens. Im aktuellen Verfahren ging es
um eine richterliche Überprüfung, inwiefern Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren im
Hinblick auf Gebührenobergrenzen und Zugangsverpflichtungen den gleichen Regeln
unterliegen wie Vier Parteien-Kartenzahlverfahren. Hierbei hatte der britische High
Court den EuGH um Präzisierung ersucht, nachdem American Express zwei Klagen
auf richterliche Überprüfung eingereicht hatte.
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-02/cp180012de.pdf

Finanzen

EuGH; DEU hat bei Reiseleistungen gg. MwSt-Systemrichtlinie verstoßen
In der Rechtssache C‑380/16 Kommission gegen DEU urteilte der EuGH am
08.02.2018: DEU hat gegen die MwSt.-Systemrichtlinie verstoßen, indem es
Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr
Unternehmen nutzen, von der MwSt.-Sonderregelung für Reisebüros ausschließt und
indem es Reisebüros, soweit diese Sonderregelung auf sie anwendbar ist, gestattet,
die MwSt.-Bemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die
gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen zu ermitteln.
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=199207&pageIndex
=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=780362

Kommission; Bewertung der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren
Am 07.02.2018 veröffentlichte die Kommission einen Fahrplan zur Bewertung der
Richtlinie 2011/64/EG vom 21.06.2011 über die Struktur und die Sätze der
Verbrauchsteuern auf Tabakwaren. Die Kommission lädt zu Rückmeldungen bis zum
06.03.2018 ein. Alle eingegangenen Meldungen können auf der Webseite der
Kommission veröffentlicht und zusammengefasst EP und Rat vorgelegt werden.
http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-701914_en

                        Bericht aus Brüssel 3/2018 vom 09.02.2018                   16
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