BIM-LEITFADEN FÜR DIE FHH - Version 3

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BIM-LEITFADEN FÜR DIE FHH - Version 3
BIM-LEITFADEN FÜR DIE FHH

                 Version 3
BIM-LEITFADEN FÜR DIE FHH - Version 3
Impressum

Herausgeber

BIM.Hamburg
info@bim.hamburg.de

www.bim.hamburg.de

BIM-Leitfaden für die FHH   © 2021 BIM.Hamburg   | II
BIM-LEITFADEN FÜR DIE FHH - Version 3
Index/Version

  Version Datum             Beschreibung                              Verfasser

  001         Sept 2018     Basisdokument BIM-Standards FHH           LGV + LSBG

  002         Okt 2019      Veröffentlichung                          BIM.Hamburg

  003         Sept 2021     Veröffentlichung                          BIM.Hamburg

Gender-Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesem Dokument auf eine geschlechtsneutrale
Differenzierung verzichtet. Die verkürzte Sprachform impliziert keinesfalls eine Benachteili-
gung der anderen Geschlechter und enthält keine Wertung. Entsprechende Begriffe gelten
selbstverständlich im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter.

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BIM-LEITFADEN FÜR DIE FHH - Version 3
Vorbemerkung

Der BIM-Leitfaden für die FHH soll als Rahmen für alle am digitalen Planen, Bauen und Be-
treiben Beteiligten dienen. BIM.Hamburg schafft mit dem vorliegenden BIM-Leitfaden ein ein-
heitliches Verständnis, wie in Hamburg BIM-Projekte grundsätzlich umgesetzt werden können.
Der BIM-Leitfaden steht für Weiterentwicklungen und als allgemeine Orientierungshilfe öffent-
lich zur Verfügung.

Dieser Leitfaden hat keinen normativen Charakter. Vorhandene Referenzen, Normen und die
Expertisen der Autoren waren die Grundlagen für den Inhalt. Die rechtlichen Vereinbarungen
für die Umsetzung der Projekte mit BIM werden in den jeweiligen Verträgen geschaffen und
damit auch die projekt- sowie bereichsspezifischen Besonderheiten berücksichtigt. Die Ver-
antwortlichkeit für die Verwendung des BIM-Leitfadens im Einzelfall liegt allein beim jeweiligen
Auftraggeber.

In den Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und dem BIM-Abwicklungsplan (BAP)
werden die projektspezifischen Ziele, Ergänzungen, Abweichungen, Ausnahmen und Vorga-
ben für die Anwendung der BIM-Methodik festgehalten. Aus diesen Dokumenten leiten sich
die im jeweiligen Projekt gültigen Vorgaben ab. Der BIM-Leitfaden für die FHH, die AIA und
der BAP wirken zusammen und ergänzen sich.

Der BIM-Leitfaden für die FHH ist urheberrechtlich geschützt und wird vom Herausgeber kos-
tenfrei zur Verfügung gestellt. Es ist untersagt, seine Inhalte zu entstellen oder zu verfälschen.
Dieses Dokument erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Der Herausgeber haftet nicht
und übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitge-
stellten Inhalte und Informationen des BIM-Leitfadens. Die Haftung für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Verantwortlichkeit für die konkrete Anwendung des BIM-
Leitfadens auf den Einzelfall liegt allein beim Anwender. Für die Inhalte der Sekundärquellen
werden keine Haftung und keine Gewähr übernommen.

Der BIM-Leitfaden wird der fortschreitenden und dynamischen Entwicklung der BIM-Thematik
entsprechend angepasst. Soweit neue technologische und praxisrelevante Erkenntnisse dem
vorliegenden BIM-Leitfaden für die FHH widersprechen, sind diese vor Projektbeginn oder ggf.
nächster Projektphase mit allen Projektbeteiligten abzustimmen. Während eines laufenden
Planungsprozesses sind Abweichungen oder Änderungen von diesem Leitfaden seitens des
Auftraggebers (AG) zustimmungspflichtig. Diese Änderungen sind vollumfänglich im BAP zu
dokumentieren.

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BIM-LEITFADEN FÜR DIE FHH - Version 3
Inhaltsverzeichnis

Impressum ............................................................................................................................ II
Index/Version ........................................................................................................................III
Gender-Hinweis.....................................................................................................................III
Vorbemerkung ...................................................................................................................... IV
Inhaltsverzeichnis .................................................................................................................. 1
Building Information Modeling (BIM) ...................................................................................... 3
1.     Einleitung ...................................................................................................................... 3
     1.1.    Verwendungszweck ................................................................................................ 3
     1.2.    BIM-Umfeld ............................................................................................................. 3
     1.3.    Open BIM-Ansatz .................................................................................................... 6
2.     Rollen und Verantwortlichkeiten .................................................................................... 6
     2.1.    Projekt-Organigramm .............................................................................................. 6
     2.2.    BIM-Manager .......................................................................................................... 7
     2.3.    BIM-Gesamtkoordinator .......................................................................................... 7
     2.4.    BIM-Koordinator ...................................................................................................... 7
     2.5.    BIM-Autor ................................................................................................................ 8
3.     Kollaboration ................................................................................................................. 8
     3.1.    Grundsätze der Zusammenarbeit ............................................................................ 8
     3.2.    Gemeinsame Datenumgebung (CDE) ..................................................................... 8
     3.3.    Aufgabenmanagement ...........................................................................................10
4.     Qualitätsmanagement ..................................................................................................11
     4.1.    Qualitätskontrolle der Modelle und Informationen ...................................................12
     4.2.    Funktionale Prüfung der Fachmodelle ....................................................................13
     4.3.    Verantwortlichkeiten ...............................................................................................13
     4.4.    Qualitätsprüfungen .................................................................................................15
     4.5.    Prüfberichte ............................................................................................................16
5.     Software.......................................................................................................................17
     5.1.    Softwareanforderungen ..........................................................................................17
     5.2.    Mindestanforderungen an die Modellierungssoftware.............................................17
6.     Modelle ........................................................................................................................18
     6.1.    Modellkonzept (Projektstruktur) ..............................................................................18

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6.2.      Modellarten ............................................................................................................19
7.      Modellierung ................................................................................................................21
     7.1.      Projektvorgaben .....................................................................................................21
     7.2.      Modellgliederung/Modellstruktur .............................................................................21
     7.3.      Modellinhalte und Anforderungen ...........................................................................22
     7.4.      Objekte...................................................................................................................25
     7.5.      Formale Modellvorgaben ........................................................................................26
8.      Georeferenzierung .......................................................................................................27
     8.1.      Projektkoordinaten und Projektnullpunkt ................................................................27
9.      Datenmanagement ......................................................................................................28
     9.1.      Datenverwaltung ....................................................................................................28
     9.2.      Datenlieferungen ....................................................................................................29
10.         Dokumentation...........................................................................................................29
Relevante Normen und Richtlinien .......................................................................................30
     VDI Richtlinie 2552 ...........................................................................................................30
     DIN EN ISO 19650 ...........................................................................................................30
     DIN EN ISO 23386 ...........................................................................................................30
     DIN EN ISO 16739 ...........................................................................................................31
     DIN EN 17412 ..................................................................................................................31
     DIN SPEC 91391 .............................................................................................................31
Glossar .................................................................................................................................32
Abkürzungsverzeichnis.........................................................................................................34
Anlagenverzeichnis ..............................................................................................................36
Abbildungsverzeichnis ..........................................................................................................36
Tabellenverzeichnis ..............................................................................................................36
Literaturverzeichnis ..............................................................................................................37

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Building Information Modeling (BIM)

BIM ist eine integrative Arbeitsmethode, die die Planungsergebnisse aller beteiligten Fachdis-
ziplinen strukturiert zusammenfasst und diese wiederum allen zur Verfügung stellt.

Mit dem BIM-Prozess wird der gesamte Nutzungszyklus eines Gebäudes, Bauwerks oder ei-
ner Infrastruktur von der Entwicklung, über die Planung, Erstellung und Nutzung bis zum Ab-
riss betrachtet. Während des BIM-Prozesses werden dreidimensionale Modelle erstellt, die im
Laufe der Projektabwicklung kontinuierlich gepflegt und aktualisiert werden.
Auf der Grundlage dieser digitalen Modelle als Datenpool und virtuelles Abbild (digitaler Zwil-
ling) des zu schaffenden Bauwerks werden alle notwendigen Daten und Informationen konsis-
tent erfasst, verwaltet und unter den Projektbeteiligten ausgetauscht. Dabei ist das digitale
Modell nicht ein einzelnes Gesamtmodell, sondern immer die Zusammenführung verschiede-
ner Fachmodelle in beliebiger Anzahl und für verschiedene Anwendungen.

1. Einleitung

    1.1.        Verwendungszweck

Der BIM-Leitfaden für die FHH ist als Grundlage für BIM-Projekte zu verstehen. Es werden
Anforderungen für die Umsetzung von BIM definiert, die bei der Anwendung der BIM-Methode
in einem Projekt zu beachten sind. Es sind weiterhin projektunabhängige Vorgaben und Min-
destanforderungen für die Erstellung von 3D-Modellen definiert. Den zahlreichen Beteiligten
und damit verbundenen unterschiedlichen BIM-Anwendungsmethoden wird es nur so ermög-
licht, mit den gleichen Grundlagen zu arbeiten.

Ziel dieses Dokuments ist es, ein einheitliches Verständnis der BIM-Begrifflichkeiten und der
BIM-Arbeitsmethode zu schaffen, um eine reibungslose Verständigung aller Projektbeteiligten
sicherzustellen.

    1.2.        BIM-Umfeld

Für eine erfolgreiche Zusammenarbeit in einem BIM-Projekt ist u.a. die Definition der Anfor-
derungen an das Modell und an die Prozesse zwingend erforderlich. Es ist zu regeln, was
geliefert werden muss und wie die Umsetzung der Abläufe/Prozesse erfolgen soll. Diese for-
malen Projektgrundlagen werden anhand der Auftraggeber-Informations-Anforderungen und
dem BIM-Abwicklungsplan gesteuert.

Auftragnehmer sollten die Übereinstimmung der in den AIA festgelegten Anforderungen und
Anwendungsfällen mit ihren Leistungsbildern prüfen.

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Auftraggeber-Informations-Anforderungen

Die Auftraggeber-Informations-Anforderungen definieren die Anforderungen an Informations-
bedürfnisse des Auftraggebers (AG) gegenüber dem Auftragnehmer (AN). Im Wesentlichen
beschreiben die AIA zu welchem Zeitpunkt welche Informationen benötigt werden und in wel-
cher Detailtiefe diese vorliegen sollen. Die AIA sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und
werden im Auftragsfall Vertragsgegenstand zwischen dem AG und den AN.

        BIM-Abwicklungsplan

Der BIM-Abwicklungsplan basiert auf den projektbezogenen AIA und regelt die BIM-basierte
Zusammenarbeit aller Projektbeteiligten. Detailliert festgelegt werden beispielsweise die orga-
nisatorischen Strukturen, Verantwortlichkeiten und Aufgabenzuordnungen, die anzuwenden-
den Standards, informations- und kommunikationstechnische Vorgaben in Bezug auf Daten-
austauschprozesse, Software-Kompatibilität und -Interoperabilität oder auch vereinbarte tech-
nische Beschränkungen und Plattformen.

Der BAP ist ein dynamisches Dokument und wird projektbegleitend laufend weiterentwickelt
und aktualisiert.

        Anwendungsfall

Anwendungsfälle beschreiben die zu erbringende Leistung zur Erreichung der im Projekt vor-
definierten Ziele unter Berücksichtigung der projektspezifischen Randbedingungen, der Anfor-
derungen an Daten und Modelle sowie der zur Umsetzung erforderlichen Prozesse.

        Vergabe von BIM-Leistungen | AIA/BAP-Konstellation

„Die in BIM-Projekten durch Auftragnehmer zusätzlich bzw. in einer spezifischen Weise zu
erbringenden Leistungen werden in den zusätzlichen Vertragsanlagen AIA und – soweit bei
Vertragsschluss vorliegend – BAP sowie in zusätzlichen Leistungsfestlegungen in Leistungs-
beschreibungen für Planungsleistungen bzw. Leistungsverzeichnissen für Bauleistungen be-
nannt. Ergänzende Vertragsbestimmungen für BIM-Projekte sind in den BIM-BVB enthal-
ten.“ (BMVI 2019, S. 11)

Die AIA und der BAP können in unterschiedlicher Form in Vergabeprozessen eingesetzt wer-
den. Kriterien für die Auswahl der AIA/BAP-Konstellation sind u.a. Projektkomplexität, Projekt-
größe, ausgeschriebene Leistung (z.B. Planung oder Ausführung), Umfang der seitens AG
verbindlich vorgegebenen BAP-Inhalte etc.

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Seitens BIM.Hamburg werden die zwei folgenden Varianten empfohlen:

 Variante 1:

„Der Auftraggeber gibt im Rahmen der Ausschreibung neben den üblichen Vertragsgrundla-
gen lediglich AIA vor, allerdings keinen BAP. Die Auftragnehmer werden verpflichtet, nach
Beauftragung in Abstimmung mit den weiteren Projektbeteiligten einen BAP aufzusetzen, um
Festlegungen zur geplanten Zusammenarbeit hinsichtlich der Umsetzung der AIA zu doku-
mentieren.“ (BMVI 2019, S. 12)

Abb. 1: AIA/BAP-Konstellation bei der Vergabe von BIM-Leistungen – Variante 1 (Quelle: In Anleh-
nung an BMVI 2019, S. 12)

 Variante 2:

„Der Auftraggeber gibt AIA vor und fordert von den Bietern im Vergabeverfahren einen
Vor-BAP ab. Der Vor-BAP ist eine vorläufige Fassung eines BAP, in welchem die Bieter ihre
Umsetzungskonzepte für die Erfüllung der AIA beschreiben. Allerdings stellt der Auftraggeber
ein Muster für den Vor-BAP in den Ausschreibungsgrundlagen zur Verfügung, welches von
den Bietern auszufüllen ist (Muster-BAP). Die AIA und der vom Bieter erstellte Vor-BAP wer-
den Vertragsanlage. Durch die Vorgabe eines Musters für einen Vor-BAP im Sinne von einer
rahmenvertraglichen Anforderung wird die Einheitlichkeit der angebotenen Umsetzungskon-
zepte sichergestellt und die Erwartungshaltung des Auftraggebers an die inhaltliche Tiefe des
abzugebenden Vor-BAP klarer kommuniziert. Die verschiedenen Vor-BAP sind dann auch
besser vergleichbar.“ (BMVI 2019, S. 13)

Der Vor-BAP (Vertragsbestandteil) wird während der Projektbearbeitung als BAP fortgeschrie-
ben.

Abb. 2: AIA/BAP-Konstellation bei der Vergabe von BIM-Leistungen – Variante 2 (Quelle: In Anleh-
nung an BMVI 2019, S. 12)

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1.3.        Open BIM-Ansatz

Die FHH als öffentliche Auftraggeberin verfolgt den Open BIM-Ansatz. Damit wird das volle
Potential des freien Wettbewerbs ausgeschöpft. Der Datenaustausch hat grundsätzlich mit
herstellerneutralen Formaten zu erfolgen. Sollten bei der Umsetzung eines AwF native For-
mate erforderlich sein, so kann dies in Ausnahmefällen in den projektspezifischen AIA verein-
bart werden.

2. Rollen und Verantwortlichkeiten

BIM erfordert klar definierte Rollen, Verantwortlichkeiten und Aufgaben, um ein reibungsloses
Zusammenwirken in der Projektorganisation zu gewährleisten.

    2.1.        Projekt-Organigramm

Das für das jeweilige Projekt zugrundeliegende Organigramm ist den zugehörigen projektspe-
zifischen AIA zu entnehmen.

Abb. 3: Beispielhafte Organigramm-Vorlage (Quelle: Eigene Darstellung)

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2.2.        BIM-Manager

Der BIM-Manager ist für die BIM-konforme Umsetzung des Projektes verantwortlich.
Dazu gehören u.a. folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
 Erstellung der AIA
 Definition und Kontrolle der Umsetzung der projektspezifischen Ziele
 Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung des BAP sowie dessen Freigabe
 Qualitätskontrolle und Freigabe der Modelle bezüglich der BIM-spezifischen Anforderun-
   gen
 Verfolgung und ggf. Anpassung der BIM-Prozesse und BIM-Anwendungsfälle
 Definition der Anforderungen an die gemeinsame Datenumgebung (CDE | siehe Kapitel
   3.2.)
 Ansprechpartner für den BIM-Gesamtkoordinator

    2.3.        BIM-Gesamtkoordinator

Der BIM-Gesamtkoordinator ist für die Einrichtung, Koordinierung und Einhaltung der be-
schriebenen BIM-Prozesse im Projekt verantwortlich. Die Rolle umfasst im Wesentlichen fol-
gende Aufgaben und Verantwortlichkeiten:
 Zentraler Ansprechpartner des BIM-Managers und der BIM-Koordinatoren
 Organisation und Durchführung der Planungsbesprechungen
 Umsetzung der Anwendungsfälle unter Berücksichtigung der in den AIA definierten Vorga-
   ben
 Erstellung und laufende Fortschreibung des BAP unter Zuarbeit der BIM-Koordinatoren
   und in Abstimmung mit dem BIM-Manager
 Erstellung von Koordinationsmodellen und Übergabe zu den vereinbarten Meilensteinen
 Qualitätsüberwachung hinsichtlich der Modelle, Daten und der definierten BIM-Anforde-
   rungen und -Standards

    2.4.        BIM-Koordinator

Der BIM-Koordinator ist für die Umsetzung der Ziele und BIM-Anwendungen in seiner Fach-
disziplin verantwortlich. Insbesondere sind folgende Verantwortlichkeiten mit der Rolle des
BIM-Koordinators verbunden:
 Übergabe der jeweiligen Fachmodelle unter Berücksichtigung der vereinbarten Standards
    und Ziele
 Umsetzung der fachbezogenen BIM-Anwendungsfälle
 Qualitätssicherung der Arbeitsergebnisse
 Bereitstellung der Daten zu den vereinbarten Meilensteinen
 Teilnahme an Planungsbesprechungen
 Zusammenführung verschiedener Modelle im Rahmen der Bearbeitung
 Unterstützung bei der Erstellung der Koordinationsmodelle für die Fachplanung

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2.5.        BIM-Autor

Im Rahmen der BIM-Prozesse ist der BIM-Autor für die praktische Umsetzung der jeweiligen
Anwendungsfälle unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen (insbesondere der
vertraglich vereinbarten Qualität) und der geltenden BIM-Standards zuständig. Er übernimmt
i.d.R. die Konstruktion und weitere Bearbeitung der Fachmodelle für die eigene Disziplin. Der
BIM-Autor steht in Abstimmung mit dem BIM-Koordinator.
 Erstellung und Bearbeitung der digitalen Liefergegenstände für die jeweilige Fachdisziplin
 Einhaltung der vom AG geforderten Informationsqualitäten
 Unterstützung bei der Erstellung der Koordinationsmodelle für die Fachplanung

3. Kollaboration

    3.1.        Grundsätze der Zusammenarbeit

Eine intensive Zusammenarbeit, Kooperation und Kommunikation sind wesentliche Aspekte
der BIM-Methode. Der Nutzen resultiert insbesondere aus der synchronen und modellbasier-
ten Bearbeitung des Projekts durch mehrere Projektbeteiligte. Entscheidend ist u.a. die lau-
fende Koordination der Projektbearbeitung und der verwendeten Modelle. Ziel der Modellko-
ordination ist es, Konsistenz und Richtigkeit der Modelle sicherzustellen, die Inhalte abzuglei-
chen und den weiteren Projektverlauf zu steuern.
Grundsätzlich arbeitet jeder Beteiligte lokal und ist für seine eigene Softwareumgebung ver-
antwortlich. In regelmäßigen Abständen, festgelegt im projektspezifischen BIM-Abwicklungs-
plan, werden die Fachmodelle der einzelnen Disziplinen auf einer CDE (siehe Kapitel 3.2.) in
einem Koordinationsmodell zusammengeführt und bezüglich ihrer Qualität geprüft. Sind Kor-
rekturen an den Fachmodellen erforderlich, so werden diese von den verantwortlichen Fach-
planern aufgearbeitet, verantwortet und erneut zur Verfügung gestellt.
Abstimmungen und Besprechungen sollten bei einer BIM-konformen Projektabwicklung auf
Basis des Bauwerksmodells erfolgen. Für die interdisziplinäre Zusammenarbeit sind neutrale
Dateiformate wie beispielsweise Industry Foundation Classes (IFC) oder BIM Collaboration
Format (BCF) zu nutzen (siehe Kapitel 1.3.).

Zu Beginn der Zusammenarbeit wird die Art der Kommunikation im Detail vereinbart und im
BAP niedergeschrieben.

    3.2.        Gemeinsame Datenumgebung (CDE)

Für die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Projektbeteiligten bedarf es einer CDE. Während
der Planung, Erstellung und dem Betrieb eines Bauwerks müssen u.a. die Inhalte der Modelle
unterschiedlicher Fachdisziplinen auf Grundlage von vereinbarten Abläufen zwischen den ver-
schiedenen Projektbeteiligten ausgetauscht werden.

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Für ein effizientes Daten- und auch Informationsmanagement hat jeglicher Datenaustausch
und die komplette Dokumentation der relevanten Entscheidungen auf dieser CDE zu erfolgen.
Sämtlicher Schriftverkehr sowie Protokolle u.Ä. sind ebenfalls dort abzulegen.
Standardisierte Prozesse und Workflows regeln den sicheren Zugriff auf Dateien und Daten
innerhalb des Projektteams.

Abb. 4: Gemeinsame Datenumgebung (CDE) (Quelle: Eigene Darstellung)

        Status | Informationsfluss innerhalb der CDE
Neben dem sicheren Zugriff der Projektbeteiligten auf die Informationen wird auch der Infor-
mationsfluss durch standardisierte Prozesse geregelt. Der Bearbeitungsstand der Informatio-
nen (einzelner Modelle oder Dateien) wird mittels einer im Vorfeld definierten Organisations-
struktur bzw. einem Status beschrieben. Dieser Status gibt an, von wem eine Information (Da-
tei) wann verwendet werden darf. Gesteuert wird dies in der CDE über die entsprechenden
Zugriffsrechte, sodass Projektbeteiligte nur die für sie vorgesehenen Informationen beziehen
können und nur an den für ihre Lieferobjekte erforderlichen Prozessen beteiligt sind.
Dieser Informationsfluss innerhalb einer CDE ist beispielhaft in der nachfolgenden Grafik dar-
gestellt. Anpassungen entsprechend projekt- oder unternehmensspezifischer Anforderungen
werden üblicherweise vorgenommen.

Abb. 5: Datenfluss innerhalb einer CDE (Quelle: In Anlehnung an DIN 19650-1:2019-08)

Für jedes Gewerk (Projektteam) kann die CDE einen eigenen Arbeitsbereich bereitstellen. Die
dort abgelegten Informationen/Dateien erhalten den Status „in Bearbeitung“ und sind nicht für
andere Projektbeteiligte nutzbar. Nach erfolgreicher Prüfung werden diese Informationen/Da-
teien freigegeben und mit dem Status „geteilt“ versehen. Ein Austausch der Daten mit den
anderen Gewerken ist nun möglich.

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Ist die Bearbeitung von Informationen abgeschlossen, so erhalten diese den Status „veröffent-
licht“. Dieser Status erfordert die vorherige Qualitätsprüfung (z.B. auf Konformität mit den AIA)
und die Freigabe durch den AG.
Werden Informationen für die Projektbearbeitung nicht mehr benötigt bzw. genutzt, erhalten
sie den Status „archiviert“. Bei Bedarf können sie für eine spätere Nutzung verwendet werden.
Es ist projekt- und unternehmensspezifisch abzustimmen, ob weitere Status für den Informa-
tionsfluss benötigt werden. Eine Anpassung der Konfiguration ist i.d.R. möglich.
Vor dem Übergang von einem Status zum anderen ist zumeist eine Qualitätsprüfung durch
den AN (z.B. Kollisionsprüfung, AIA- und BAP-Konformität, Datei- und Namenskonvention etc.)
und die Freigabe durch den AG durchzuführen.

    3.3.        Aufgabenmanagement

Für Entscheidungsfindungen und daraus resultierende Festlegungen von Aufgaben und Ver-
antwortlichkeiten werden die Modelle über alle Planungsphasen als Kommunikationswerkzeug
genutzt. Innerhalb des Aufgabenmanagements werden sämtliche Anmerkungen zentral ver-
waltet und mit den Modellen verknüpft. Zur Unterstützung dieser modellbasierten Kommuni-
kation wird das BCF eingesetzt. Damit können Anmerkungen, Probleme oder zugehörige Ter-
mine einschließlich der Zuständigkeiten jederzeit eingesehen werden. Dies ermöglicht die kon-
tinuierliche und transparente Übersicht der Leistungsstände.

Abb. 6: BIM Collaboration Format (BCF) (Quelle: Eigene Darstellung)

BCF ist ein Datenformat zum vereinfachten Austausch von Informationen während des Ar-
beitsprozesses zwischen verschiedenen Softwareprodukten basierend auf dem IFC‐Format.
BCF-Dateien beinhalten Informationen zu allen erforderlichen Parametern, um ein Problem in
einem Fachmodell darzustellen bzw. zu erfassen und nachvollziehbar wiederzugeben. Diese
Informationen bestehen i.d.R. aus Angaben zum Verfasser, konkretisierenden Kommentaren
und den betreffenden Objekten. Außerdem können Einstellungen zum Blickwinkel (Position im
Modell) sowie den eingeblendeten Objekten und die Ansicht selbst eingebunden werden.

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Abb. 7: BCF-Kommunikationsprozess (Quelle: Eigene Darstellung)

Die beispielsweise bei der Durchführung von Modellprüfungen/-analysen festgestellten Abwei-
chungen/Fehler werden in der Folge dem jeweiligen Planungsbeteiligten mitgeteilt (per BCF
Datei), sodass dieser sein eigenes Fachmodell weiterentwickeln kann. Dieser Prozess wird
bei Bedarf mehrfach wiederholt, bis eine insgesamt koordinierte Planungsleistung vorliegt.

4. Qualitätsmanagement

Für die Arbeit mit digitalen Bauwerksmodellen und zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten
Anforderungen (AIA) ist insbesondere die Konsistenz der einzelnen Fachmodelle untereinan-
der sicherzustellen.
Durch Vorgaben für das Qualitätsmanagement in den BIM-Prozessen soll die Übergabe von
konfliktfreien (siehe Glossar) Modellen zwischen allen Planungsbeteiligten sichergestellt wer-
den, um eine qualitativ hochwertige Datengrundlage für alle Planungsentscheidungen zu er-
halten.
Grundsätzlich gilt, dass alle fertiggestellten Fachmodelle vor Übergabe an den AG in einem
Qualitätsmanagementprozess zu überprüfen sind. Dieser Prozess setzt sich aus zwei Teilen
zusammen, der Qualitätssicherung und der Qualitätskontrolle.

Abb. 8: Säulen des Qualitätsmanagements (Quelle: Eigene Darstellung)

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Für die Erstellung der digitalen Bauwerksmodelle werden die Mindestanforderungen der Qua-
litätssicherung in den projektspezifischen AIA und im BAP definiert.
Die Überprüfung der Einhaltung dieser definierten Anforderungen findet im Rahmen der Qua-
litätskontrolle statt. Diese kann u.a. in Form von visuellen oder (teil-)automatisierten Modell-
prüfungen erfolgen.

Der Prozess der Qualitätskontrolle erfolgt im BIM-Prozess zweistufig:
   1. Kontrolle der Modell- und Datenqualität (siehe Kapitel 4.1.)
   2. Kontrolle der Fachdisziplinen (siehe Kapitel 4.2.)

    4.1.        Qualitätskontrolle der Modelle und Informationen

Alle relevanten Daten und Informationen sind vom AN vor Übergabe an den AG zu überprüfen
und die Ergebnisse sind in einem Prüfbericht zu dokumentieren.

Abb. 9: Qualitätssicherungs- und Kollaborationsprozess (Quelle: In Anlehnung an VDI 2552-5:2018-12)

Die einzelnen Fachmodelle (FM) werden von den jeweils verantwortlichen Planern entspre-
chend den Anforderungen erstellt. Hierbei erfolgt bereits eine erste Koordination mit den rele-
vanten FM weiterer Fachdisziplinen. Die einzelnen FM sind vor Veröffentlichung durch den
jeweiligen BIM-Koordinator auf deren Qualität zu prüfen.
Entsprechend der Abbildung 9 fasst der BIM-Gesamtkoordinator die gelieferten Fachmodelle
zu einem Koordinationsmodell zusammen und prüft anhand modellbasierter und anwendungs-
bezogener Modellanalysen die Qualität. Die festgestellten Konflikte und die notwendigen Än-
derungsanforderungen werden an die zuständigen BIM-Koordinatoren übermittelt. Auf Grund-
lage dieser Fehlerberichte und den zugewiesenen Aufgaben werden die FM überarbeitet und

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die BIM-Koordinatoren übergeben erneut ein überprüftes Modell im herstellerneutralen Daten-
format an den BIM-Gesamtkoordinator (BCF-Workflow).
Der iterative Prozess der fachübergreifenden Qualitätssicherung durch den BIM-Gesamtkoor-
dinator erfolgt bis zur möglichen Übergabe eines konsistenten und konfliktfreien Modells an
den AG bzw. den BIM-Manager.
Am Ende der jeweiligen LPH wird vom AG ein abgestimmtes, vollständiges und konfliktfreies
Modell freigegeben.

    4.2.        Funktionale Prüfung der Fachmodelle

Mit der funktionalen Prüfung soll die fachliche Qualität der Modelle aus der ingenieurtechni-
schen Sicht und auf Baubarkeit gewährleistet werden. Diese Prüfung beinhaltet u.a. die Kon-
trolle auf Einhaltung der Vorgaben des Baurechts, von bauspezifischen Festlegungen, von
geltenden Regelwerken und Richtlinien, auf Zulassungskonformität etc.

    4.3.        Verantwortlichkeiten

                BIM-Autor (Verantwortlichkeiten im Qualitätsmanagement)
Der BIM-Autor stellt die kontinuierliche Qualitätsprüfung der eigenen Fachmodelle sicher.
Diese Prüfung hat insbesondere unter Verwendung der vom AG zur Verfügung gestellten Mo-
dellierungsvorgaben (dokumentiert in den AIA, z.B. mit Verweis auf den BIM-Leitfaden für die
FHH) zu erfolgen.

Zu seinen Aufgaben zählt weiterhin die Bereitstellung der geforderten und qualitätsgesicherten
Daten für die BIM-Koordination.

   Einhaltung der im BAP festgelegten BIM-Standards, Modellierungsrichtlinien und BIM
    Prozesse
   Qualitätssicherung der eigenen Arbeit in Bezug auf BIM-technische und planerische Qua-
    lität

                BIM-Koordinator (Verantwortlichkeiten im Qualitätsmanagement)
Jeder BIM-Koordinator hat die technische Qualität und Regelkonformität der eigenen Modelle
zu gewährleisten und sicherzustellen. Dies gilt auch bei Verwendung der vom AG zur Verfü-
gung gestellten Modellierungsvorlagen. Jeder Planungsbeteiligte hat vor Übergabe seines
Fachmodells mind. sicherzustellen, dass sein Modell

   korrekt konstruiert ist und sämtliche erforderlichen Parameter und Klassifikationen enthält
   alle für den jeweiligen AwF benötigten Objekte enthält
   konfliktfrei ist.

Die Modelle sind rechtzeitig zu den regelmäßigen Projektbesprechungen dem BIM-Gesamt-
koordinator zu übergeben. Vor der Übergabe muss mind. sichergestellt sein, dass

   die Modelle geprüft und bereinigt wurden,

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   alle verlinkten Referenzdateien entfernt wurden,
   alle relevanten Daten zur Verfügung stehen,
   alle nicht benötigten Dokumente aus dem Modell entfernt wurden,
   Dateiformat und Namenskonventionen den Projektanforderungen entsprechen und
   für die Modellierung das projektspezifische Koordinatensystem eingesetzt wurde.

               BIM-Gesamtkoordinator (Verantwortlichkeiten im Qualitätsmanage-
              ment)
Der BIM-Gesamtkoordinator muss, über seine Aufgaben als Fachplaner hinaus, alle relevan-
ten Daten zusammen mit einem Prüfbericht zu den projektspezifisch vereinbarten Meilenstei-
nen an den AG übergeben. Die disziplinübergreifende Qualitätssicherung der Modellierungs-
arbeiten umfasst mind. die

   systematische Überprüfung der Modelle auf Qualität und Vollständigkeit (siehe Tabelle 1)
   Kollisionsanalyse (Konflikte zwischen den Fachmodellen der einzelnen Gewerke)
   Überprüfung der Projektanforderungen
        - Kompatibilität der FM
        - Nutzung gemeinsamer Koordinaten (Projektnullpunkt)
        - Nutzung gemeinsamer Modell- und Objekteinheiten
   Überprüfung der Modell- und Plankonsistenz
   Überprüfung der Datenkonventionen
        - Namenskonventionen
        - Dateiformate und -größen
   Dokumentation der Ergebnisse der systematischen Prüfungen in Qualitäts- und Vollstän-
    digkeitsberichten

Das Koordinationsmodell muss konfliktfrei und vollständig an den AG übermittelt werden.

                BIM-Manager (Verantwortlichkeiten im Qualitätsmanagement)
Die übermittelten Daten werden vor Übergabe seitens AN auf die gestellten Anforderungen
geprüft und freigegeben (interne Qualitätsprüfung). Die folgende Prüfung des AG durch den
BIM-Manager ersetzt nicht die Verantwortung für die Vollständigkeit und Beschaffenheit der
Planungsinhalte und Ergebnisse des AN.

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4.4.           Qualitätsprüfungen

 Qualitätsprüfung                                               Beschreibung

               Kollisionsprüfung     Prüfung der Modell-Geometrien auf Doppelungen und Kollisionen
                                     (geometrische Überschneidungen in sich geschlossener Elemente)

               Toleranzen            Einhaltung gem. Modellierungsvorgaben

               LoG-Definitionen      Aufstellung eines funktionalen Anforderungskataloges des benötigten
                                     geometrischen Detailierungsgrades je Projektphase (Welche Objekte
                                     in welchem Detaillierungsgrad?)
                                     Sichtprüfung auf Einhaltung des vereinbarten Modelldetaillierungs-
                                     grads

               Kontaktflächen        Vollständiger und überschneidungsfreier Anschluss angrenzender
                                     Objekte zur Verhinderung von Mehr- und Mindermengen

               Volumenprüfung        Überprüfung hinsichtlich vollständiger räumlicher Geschlossenheit je-
                                     des Objektes.

               Projektraster         Einhaltung des fachübergreifenden Projektrasters
               (sofern vereinbart)

               Arbeits- und War-     Simulation verschiedener räumlicher Anforderungen; die jeweiligen
   Geometrie

               tungsräume            Bereiche müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht von Objekten
               (projektabhängig)     geschnitten werden:
                                        Arbeitsbereiche: Erforderliche Montageräume während der Bau-
                                         phase freihalten
                                        Wartungsbereiche: Erforderliche Arbeitsräume für Wartung/In-
                                         standhaltung während der Betriebsphase freihalten
                                        Transportwege und -flächen für Geräte und Fahrzeuge (Bau-
                                         phase) berücksichtigen
                                     Prüfung mithilfe transparent angelegter Kubaturen (Platzhaltern) oder
                                     regelbasiert.

               Verkehrswege          Simulation verschiedener räumlicher Anforderungen; die jeweiligen
               (projektabhängig)     Bereiche müssen frei zugänglich sein und dürfen nicht von Objekten
                                     geschnitten werden; z.B.
                                      Lichtraumprofile
                                     Überprüfung der Konformität mit bestehenden Regelwerken:
                                      Barrierefreiheit
                                        Fluchtwege
                                        Durchfahrten und Stellflächen für Fahrzeuge
                                        Etc.
                                     Prüfung mithilfe transparent angelegter Kubaturen (Platzhaltern) oder
                                     regelbasiert.

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Kontrolle der Einhaltung von vereinbarten Modellierungs- und CAD-Standards

                          Modellstruktur        Einheitliche Typisierung und Hierarchie des Koordinationsmodells
                                                (Gesamtmodells) gemäß den verwendeten Einzelobjekten u.a. zur kor-
                                                rekten Ableitung von 4D-/5D-Daten (LV, Kosten, Termine)

                          Georeferenzierung     Nutzung des projektspezifischen Koordinatenreferenzsystems
        Standards

                          Konsistenz            Modell- und Plankonsistenz

                          Farbgebung            Einheitliche farbliche Markierung gleicher Objekttypen für vereinfachte
                          (sofern vereinbart)   Sichtprüfungen

                          Datenkonventionen     Namenskonventionen
                                                Datenformate

                          LoI-Definitionen      Vollständigkeit der erforderlichen Parameter und Klassifikationen und
    Vollstän-
                digkeit

                                                inhaltlichen Richtigkeit der Objektmerkmale (LoI-Vorgaben)

                          Daten                 Alle relevanten Daten müssen zur Verfügung stehen.

Tabelle 1: Mögliche Qualitätsprüfungen (Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

           4.5.                   Prüfberichte

Der Nachweis zur durchgeführten Qualitätskontrolle ist in Form von Prüfberichten durch den
jeweiligen Verantwortlichen zu übergeben. Die Inhalte der Prüfberichte richten sich nach den
projektspezifischen BIM-Anwendungsfällen.
Die zu liefernden Prüfberichte haben mindestens die folgenden Prüfparameter zu enthalten:

          Welche Gewerke und Fachmodelle wurden gegeneinander geprüft?
          Welche Modellobjekte wurden geprüft?
          Welcher Stand der Daten wurde für die Prüfung verwendet?
          Welcher Bereich wurde geprüft?
          Einschränkungen/Toleranzen
          Verwendete Prüfverfahren/Regeln
          Genaue Darlegung der Definitionen von „Kollision“. Was wird toleriert (ggf. in Absprache
           mit dem AG)?

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5. Software

    5.1.        Softwareanforderungen

Die Auswahl der Softwareprodukte, z.B. für die dreidimensionale, geometrische Modellierung,
bleibt den beteiligten AN überlassen. Der AN hat bei der Wahl der Software zu berücksichtigen,
dass die digitalen Liefergegenstände den Anforderungen der jeweiligen Anwendungsfälle ent-
sprechen müssen.
Die Softwareprodukte müssen für einen herstellerneutralen Datenaustausch geeignet sein. Zu
Projektbeginn sollten die bei den verschiedenen Projektbeteiligten zum Einsatz kommenden
Lösungen auf Kompatibilität geprüft werden. Die Ergebnisse der Prüfung werden in dem pro-
jektspezifischen BAP dokumentiert.

    5.2.        Mindestanforderungen an die Modellierungssoftware

Die vom AN eingesetzte Software zur Erstellung der Fachmodelle muss mindestens folgende
Anforderungen erfüllen:

   Modellierung von dreidimensionalen intelligenten und parametrisierbaren Objekten
   Verknüpfung der Objekte mit beliebigen alphanumerischen Informationen
   Definition von logischen Abhängigkeiten zwischen den Objekten
   Erstellung von logischen Strukturelementen (Bauwerksgliederung) und die Zuordnung
    der Objekte zu diesen Strukturen
   Planableitung aus den Modellen
   Vollständiger Datenaustausch der Fachmodelle hinsichtlich der erforderlichen Ausprä-
    gung der Geometrie (LoG) und der Merkmale (LoI)
   IFC-Schnittstelle (Im- und Export)

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6. Modelle

Ein wesentlicher Bestandteil von BIM ist das digitale Modell - ein virtuelles Abbild des realen
Projekts in 3D. Das digitale Modell bildet die verschiedenen fachlichen Anforderungen inter-
disziplinär ab. Jede Fachdisziplin erstellt ihr eigenes FM und ist für die Ergebnisse verantwort-
lich. Entsprechend des jeweiligen AwF kann es spezifische Anforderungen an diese Modelle
geben. Detaillierte projektspezifische Erläuterungen sind den zugehörigen AIA zu entnehmen.

Abb. 10: Modelle im Lebenszyklus (Quelle: Eigene Darstellung)

    6.1.        Modellkonzept (Projektstruktur)

Die Strukturierung der Modelle erfolgt in Teil-, Fach-, Koordinations- und Gesamtmodelle.

Abb. 11: Modellkonzept (Quelle: Eigene Darstellung)

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6.2.        Modellarten

                Fachmodell
Das FM stellt ein gewerkspezifisches Modell einzelner Beteiligter (z.B. Objektplaner, Trag-
werksplaner, Baugrundgutachter, Vermesser) in einem Bauprojekt dar. Im Laufe einer Planung
werden abhängig von Projektart und -umfang verschiedene Fachmodelle erzeugt, integriert
und weiterbearbeitet. Die Fachplaner erstellen ihre jeweils eigenen Modelle, deren Planungs-
tiefe sich am Zweck und dem zu erzielenden Werkerfolg orientiert. Die einzelnen gewerkespe-
zifischen Fachmodelle werden aufeinander aufbauend erstellt, während der gesamten Projekt-
laufzeit sukzessive im Detailierungsgrad erweitert, ausgebaut und vervollständigt.

                Teilmodell
Das Teilmodell (TM) beinhaltet Untermengen bzw. Teile der entsprechenden FM. TM formen
die unterste Ebene der Modellstruktur und bilden zusammen ein FM. Fachmodelle können
aufgrund von räumlicher Ausdehnung oder auch aufgrund von Bauphasenzuordnungen in
Teilmodelle unterteilt werden. Das Aufteilen von FM in TM kann auch aus Gründen von Da-
teigrößen (Performance) erforderlich sein.

                Koordinationsmodell
In der modellbasierten Planung werden für den spezifischen Koordinationszweck relevante
Fach- bzw. Teilmodelle temporär in einem Koordinationsmodell zusammengefügt. Dieser
Schritt dient zur fachübergreifenden Abstimmung und Koordination unter den Beteiligten, wo-
bei insbesondere bei größeren Projekten auch nur einzelne Projektteile abgebildet werden
können.

                Weitere Modellarten
Je nach Nutzung bzw. Zweck der Teil-, Fach- und Koordinationsmodelle gibt es weitere Mo-
dellarten mit spezifischen Bezeichnungen.

            6.2.3.1.        Gesamtmodell
Das Gesamtmodell (GM) ist ein Koordinationsmodell (KM) in dem alle FM bzw. TM zusam-
mengeführt werden. Dies ist beispielsweise zu Zwecken der Dokumentation zwischen Leis-
tungsphasen oder bei Projektabschluss der Fall.

            6.2.3.2.        As-planned-Modell
As-planned-Modelle sind Teil-, Fach- bzw. Koordinationsmodelle, die die Ausführungsplanung
abbilden und alle für die Ausführungsphase relevanten Informationen beinhalten.

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6.2.3.3.        Bau-Modell
Bau-Modelle sind Teil-, Fach- bzw. Koordinationsmodelle, die zur Dokumentation und Nach-
verfolgung von Planungsänderungen während der Bauausführung dienen. Für das Bau-Modell
werden die einzelnen As-planned-Modelle parallel zu den Bautätigkeiten an die tatsächlich
erfolgte Ausführung angeglichen. Das Bau-Modell zum Abschluss der Ausführungsphase kann
als As-built-Modell genutzt werden.

            6.2.3.4.        As-built-Modell (Revisionsmodell)
As-built-Modelle sind Teil-, Fach- bzw. Koordinationsmodelle, die die überprüfte digitale Abbil-
dung des tatsächlich gebauten Bauwerks darstellen. Die Objekte im Modell werden nicht pa-
rallel zu den Bautätigkeiten an den Ist-Zustand angeglichen, sondern erst nach der erfolgten
Ausführung. Sollte ein Bau-Modell vorhanden sein, so kann dieses als As-built-Modell genutzt
werden.

            6.2.3.5.        Facility Management (FM)-/Betriebsmodell
FM-/Betriebsmodelle sind Teil-, Fach- bzw. Koordinationsmodelle, die für die Nutzung in der
Betriebsphase optimiert sind. In diesen Modellen werden alle für die Betriebsphase relevanten
Informationen abgebildet. Sollte ein As-built-Modell vorhanden sein, so kann dies als Basis für
die FM-/Betriebsmodelle genutzt werden. Hierfür werden die betriebsrelevanten geometri-
schen und beschreibenden nicht geometrischen Daten herausgefiltert und komplexe Geomet-
rien und Informationen mit ausschließlicher Planungs- und Baurelevanz entfernt oder verein-
facht, um den modellbasierten Betrieb und die Pflege des Modells zu erleichtern. Weitere be-
triebsrelevante Informationen, wie Wartungsintervalle und Prüfzyklen, werden dem Modell hin-
zugefügt.

            6.2.3.6.        Master-Modell
Das Master-Modell ist ein Fachmodell. Es besteht aus einem Volumenkörper (Nullpunktobjekt)
mit den zugehörigen Metadaten und Merkmalen entsprechend den Objektkatalogen. Das Mas-
ter-Modell dient zur Informationsdarstellung für die disziplinübergreifende Koordination. Vor
Beginn der Zusammenarbeit wird vom AG das Master-Modell mit den für alle Projektbeteiligten
essentiellen Randbedingungen und Informationen erstellt. Dieses Modell wird als Referenz-
vorlage im IFC-Datenformat allen Beteiligten zur Verfügung gestellt und ist als Basis für alle
weiteren Modelle über die gesamte Projektlaufzeit bindend zu verwenden.
Bei der Zusammenführung eines Koordinationsmodells wird zuerst das Master-Modell als Re-
ferenz hinterlegt. Dies stellt sicher, dass alle FM in der richtigen Lage modelliert werden.

Detaillierte Informationen sind dem Objektkatalog Master zu entnehmen.

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7. Modellierung

Modelle müssen die Planung, Realisierung und Nutzung des Bauwerks optimal unterstützen.
Digitale Bauwerksmodelle enthalten neben der Bauwerksgeometrie auch Merkmale, welche
die Eigenschaften und Kennwerte von Objekten beschreiben. Durch eine abgestimmte Model-
lierung und eine konsistente Datenstruktur der Objekte und der zugehörigen Informationen
sollen Modelle in angestrebter Qualität entstehen, die eine möglichst automatisierte Vergleich-,
Prüf- und Anwendbarkeit der Modelle sicherstellen.

    7.1.        Projektvorgaben

Alle Projektbeteiligten müssen für die Modellierung einheitliche Grundlagen nutzen.
Folgende Grundlagen sind vor dem Projektstart zu definieren und anzuwenden:

   Projektnullpunkt
   Projekteinheiten
   Projektspezifische Parameter und Merkmale
   Projektspezifische Ebenen/Layer, Ansichten, Ansichtsvorlagen, Filter
   Planlayouts und Planlisten
   Projektspezifische Bemaßungen, Beschriftungen, Symbole etc.

    7.2.        Modellgliederung/Modellstruktur

Ggf. ist eine in den zugehörigen projektspezifischen AIA definierte Projektstruktur auf die Mo-
dellstruktur zu übertragen. Alle Projektstrukturebenen, die im FM eingepflegt werden, müssen
ausgewertet werden können.
Grundsätzlich ist für alle FM die Strukturvorgabe des IFC-Formats zu verwenden.

Abb. 12: Struktur eines Fach-/Teilmodells (IFC 2x3) (Quelle: Eigene Darstellung)

Aufgrund von derzeit noch fehlenden IFC-Standards für den Infrastruktur- und Ingenieurbau-
bereich können für Projekte aus diesen Bereichen noch keine eindeutigen bzw. endgültigen
Modellstrukturen vorgegeben werden. Diese sollten in Abhängigkeit der eingesetzten Software
so übersichtlich wie möglich gestaltet werden.

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Je nach Komplexität des Bauprojekts kann eine Unterteilung in einzelne TM sinnvoll sein, z.B.
in Bauabschnitte. Eine Gliederung/Unterteilung ist vor Projektbeginn im BAP zu dokumentie-
ren und für alle FM zu übernehmen.

      7.3.      Modellinhalte und Anforderungen

Grundsätzlich richtet sich der Detaillierungsgrad bzw. die Bearbeitungstiefe der Modelle nach
den spezifischen Nutzungen im Projekt. In den AIA ist unter anderem definiert, welche Anwen-
dungsfälle innerhalb einer LPH umgesetzt werden sollen und welche Informationen demzu-
folge der AN zu liefern hat. Hieraus leiten sich insbesondere die Vorgaben ab, welche Objekte
in den einzelnen FM in welchem Detaillierungsgrad erfasst sein müssen.
Da es bei der Anwendung der BIM-Methode bzw. bei der Arbeit mit Modellen keinen Maßstab
gibt, der vergleichsweise den Inhalt und die Detaillierung eines Plans vorgibt, wird der Detail-
lierungsgrad der Modelle über den Level of Information Need (LOIN) beschrieben.

                Informationsbedarf
Digitale Bauwerksmodelle bestehen aus einzelnen Objekten, die einer digitalen Abbildung der
Eigenschaften eines realen Objekts entsprechen. Die Objekte werden ergänzend zu ihrer mo-
dellierten geometrischen Repräsentanz anhand von semantischen Informationen abgebildet.
Für eine effektive Projektabwicklung ist im Vorfeld zu definieren, zu welchem Zeitpunkt welche
Objekte in welcher Granularität benötigt werden (inhaltliche Mindestanforderung). Der Umfang
und die Detaillierung dieses Informationsbedarfs werden anhand der einzelnen Objekte defi-
niert und über den LOIN beschrieben.

Der LOIN definiert die erforderliche Gra-
nularität der geometrischen Ausarbeitung
der Objekte (Level of Geometry, LoG),
des Informationsgrades der Merkmale
(Level of Information, LoI) und bei Bedarf
des     nötigen    Dokumentationsgrades                         Abb. 13: LOIN
(DOC).

LOIN Grad des Informationsbedarfs (en: Level of Information Need)

LoG      Geometrischer Genauigkeitsgrad (en: level of geometry)
         Beschreibung der Detaillierung und des Umfangs der Geometrie. Mit dem Fortschritt
         des Projekts nimmt die geometrische Genauigkeit zu.

LoI      Alphanumerischer Informationsgrad (en: level of information)
         Beschreibung der Detaillierung und des Umfangs der Informationen. Dazu werden die
         Merkmale der zu verwendenden Objekte festgelegt.

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DOC Dokumentationsgrad (bei Bedarf)
    Beschreibung von zusätzlichen Informationen (externe Dokumente, die mit den ent-
    sprechenden Objekten zu verknüpfen sind).

Der LOIN der Modelle steigt mit dem Fortschritt der Projektbearbeitung kontinuierlich an. Ent-
sprechend der jeweiligen Meilensteine im Projekt werden die FM mit Informationen angerei-
chert oder erweitert.

Abb. 14: Vereinfachte Darstellung der Modellentwicklung

Dieser sukzessive Anstieg des Informationsgehaltes der Modelle wird anhand von definierten
Stufen (Level) des Detaillierungsgrades abgebildet. Die Level des Detaillierungsgrades (inhalt-
liche Mindestanforderungen) erstrecken sich vom LoG / LoI 100 für die konzeptionelle Annä-
herung zu Beginn eines Projekts bis zum LoG / LoI 500 für die präzise Darstellung. Der Doku-
mentationsgrad wird ggbfs. anhand einer Liste der jeweils erforderlichen externen Dokumente
definiert.

                                   Abb. 15: Detaillierungsgrade

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Jedes Level baut auf dem vorherigen auf und beinhaltet mindestens dessen Informationen. Im
Projektfortschritt bleibt somit die Informationstiefe eines Objekts nicht gleich, sondern wächst
in der Regel an.

                Detaillierungsgrade (Level)

Abb. 16: Detaillierungsgrade (Level) (Eigene Darstellung in Anlehnung an BIM Forum, 2016)

Hinweis: Es ist zu beachten, dass der LoG 500 durchaus vereinfachte Geometrien gegenüber
dem LoG 400 haben kann, da in der Betriebsphase auch vereinfachte Geometrien ausrei-
chend sein können (siehe Abb. 15). Gleiches gilt für den LoI 500. Auch hier können in der
Betriebsphase weniger oder nur für den Betrieb spezifische Informationen erforderlich sein.

                Anforderungen und Hinweise
   Die Detailierungsgrade müssen die Anforderungen der AwF erfüllen
        Grundsätzlich müssen alle Objekte in ihren Detailierungsgraden (LoG und LoI) den
        Anforderungen der in den projektspezifischen AIA verpflichteten AwF genügen. Im

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Sinne der besseren Zusammenarbeit und Handhabung der Modelle ist die geometri-
       sche Detaillierung deshalb so weit als möglich zu reduzieren. Damit wird sichergestellt,
       dass nur die notwendige und nicht die maximal mögliche Informationstiefe für die Mo-
       dellierung gewählt wird. Es ist anzustreben, Informationen, die nicht zwingend einer
       (detaillierten) geometrischen Repräsentanz bedürfen, nur in der Projektdatenbank bzw.
       als Merkmal abzulegen. Für die Objekte ist der LoI in den Objektkatalogen definiert.
       Sollte es für eine Fachdisziplin keinen Objektkatalog geben, so ist der LoI in den AIA
       spezifiziert.
   LoG und LoI sind disziplinspezifisch
       Die geometrischen und semantischen Anforderungen sind auf die jeweiligen Fachdis-
       ziplinen anzupassen. Beispielsweise kann das Fachmodell Rohbau bereits mit LoG
       300 in der Planung vorangeschritten sein, während das Fachmodell TGA noch in LoG
       100 vereinfacht geplant wird. Dies kann auch für einzelne Objekte innerhalb eines
       Fachmodells gelten. Dieses Vorgehen weicht somit nicht von der konventionellen Pla-
       nung ab. Folglich kann es aufgrund des Bedarfs nach unterschiedlichen Informationen
       der Fachdisziplinen und der AwF kein einheitliches LOIN Gesamtmodell geben.
   LoG und LoI können voneinander abweichen
       Es ist zu beachten, dass die LoG- und die LoI-Definitionen individuell und unabhängig
       voneinander erfolgt. Je nach AwF kann der LoG der Objekte einen anderen Detaillie-
       rungsgrad aufweisen als der LoI. Beispielsweise benötigt die Kollisionsprüfung keinen
       ausgeprägten LoI.

    7.4.        Objekte

Ein Objekt ist ein Element oder eine Elementgruppe innerhalb eines FM. Diese digitalen Ob-
jekte bilden die Bausteine für die Bauwerksmodelle. Sie spielen mit den darin gespeicherten
geometrischen und nicht-geometrischen Informationen eine zentrale Rolle.
Eine grundlegende Anforderung an die geometrische Modellierung ist, dass alle Objekte als
einzelne 3D-Volumenkörper dargestellt werden. Die geometrischen Informationen, wie z.B.
Volumina, müssen für die Mengenermittlung direkt aus den Körpern entnommen werden kön-
nen.
Des Weiteren sind die Objekte der entsprechenden Objektkategorie für die Modellierung zu
nutzen. Objekte, die keiner entsprechenden Objektkategorie zugeordnet werden können, sind
der Kategorie „allgemeine Objekte“ zuzuordnen.
Grundsätzlich sollten sich Objekte nicht überschneiden oder doppelt vorhanden sein.

                Objektmerkmale und -parameter
Alle im FM enthaltenen Objekte sind mit ihren Eigenschaften zu attribuieren. Die Parameter
und die zugehörigen Ausprägungen können projektspezifisch variieren. Die im jeweiligen Pro-
jekt zu verwendenden Merkmalslisten bzw. die zu verwendenden Objektkataloge sind den zu-

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