Der Gemeinde Neukirchen / Pleiße - mit den Ortsteilen Dänkritz und Lauterbach - Der Gemeinde ...

 
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Der Gemeinde Neukirchen / Pleiße - mit den Ortsteilen Dänkritz und Lauterbach - Der Gemeinde ...
- mit amtlichem Teil -

                                      Der Gemeinde Neukirchen / Pleiße
                                      mit den Ortsteilen Dänkritz und Lauterbach

                                                              27. Jahrgang   | 21. April 2020 | Ausgabe 04

Das nächste Mitteilungsblatt erscheint am 19.05.2020. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 11.05.2020.
Der Gemeinde Neukirchen / Pleiße - mit den Ortsteilen Dänkritz und Lauterbach - Der Gemeinde ...
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020   | Seite 

        Fortsetzung von der Titelseite                                      Tagesordnung
Meine Gedanken sind auch bei all denen, welche um       öffentlicher Teil:
Ihren Arbeitsplatz und die wirtschaftliche Existenz     1. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung zum Bau-
bangen müssen. Ich wünsche Ihnen, dass die von             vorhaben „Ausbau der Ortsdurchfahrt K9372 –
Bund und Land bereitgestellten Finanzpakete un-            Neubau Straßenbeleuchtung Lauterbacher Haupt-
terstützen und über die Krise helfen werden. In der        straße“ an den wirtschaftlichsten Bieter
Gemeinde Neukirchen wurde durch den Gemeinde-              Beschlussvorlage Nr. 016/2020
rat die Entscheidungskompetenz über Stundungs-          2. Beschluss zur Vergabe der Bauleistung zum Bauvor-
anträge der Bürgermeisterin übertragen, um ein             haben „Landschulzentrum Neukirchen – Schaffung
schnelles Handeln bei wirtschaftlichen Problemen           eines AG-Raumes und eines Wirtschaftsraumes im
durch die Coronasituation zu ermöglichen. Die Not-         Kellergeschoss der Grundschule“ – Los 3 „Elektro-
betreuung der Kinder wird in unseren kommunalen            arbeiten“
Einrichtungen abgesichert. Elternbeiträge werden           Beschlussvorlage Nr. 017/2020
hierfür nicht erhoben. Die Kostenerstattung wird
vom Freistaat Sachsen übernommen.                       3. Beschluss über die Absichtserklärung zur Ein-
                                                           ziehung von beschränkt öffentlichen Wegen, Flur-
Aufgrund der für Neukirchen hohen Fallzahlen an
                                                           stücke 47/2, 91, 92, 97, 107, 111 und 112 der Ge-
Corona Erkrankten (31 Stand 16.04.2020), bleibt
                                                           markung Culten
die Gemeindeverwaltung zum Schutz der Mitarbei-
terinnen und Mitarbeiter bis 30. April 2020 geschlos-      Beschlussvorlage Nr. 018/2020
sen und sollte nur in dringenden Fällen aufgesucht      4. Beratung und Beschluss zum Antrag der Ev.-Luth.
werden. Wir sind natürlich per Telefon oder E-Mail         St.-Martins-Kirchgemeinde Neukirchen auf Unter-
für Ihre Fragen und Anliegen auch weiterhin erreich-       stützung zur Unterhaltung des Friedhofes
bar. Geschlossen bleibt auch die Bibliothek.               Beschlussvorlage Nr. 019/2020
Aktuelle Informationen zu Corona erhalten Sie u. a.     5. Verschiedenes
im Internet unter: www.coronavirus.sachsen.de           nichtöffentlicher Teil:
                      www.landkreis-zwickau.de          6. Verschiedenes
                      www.neukirchen-pleisse.de         Neukirchen, 21. April 2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft in dieser
schweren Zeit, passen Sie gut auf sich auf und ver-     Ines Liebald, Bürgermeisterin
lieren Sie nicht die Geduld, auch wenn wir auf Vieles
was uns lieb ist noch eine Weile verzichten müssen.                 Absage Brauchtumsfeuer
Alles Gute für Sie und bleiben Sie gesund.                             am 30. April 2020
                                                          Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie und
Ihre Bürgermeisterin Ines Liebald                         den notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung
                                                          kann das für den 30. April 2020 geplante „Hexen-
                                                          feuer“ im Gemeindegebiet nicht stattfinden.
                                                          Im Sinne der Gesundheit und des Schutzes un-
                                                          serer Bürgerinnen und Bürger sowie der ver-
                                                          antwortlichen Einsatzkräfte der Freiwilligen
      Hinweis zur Vollsperrung des                        Feuerwehr tragen wir unseren Teil dazu bei, um
 Bahnüberganges „Schweinsburg-Culten“                     die Verbreitung des Coronavirus bestmöglich
 Wegen Sanierungsmaßnahmen am Bahnüber-                   einzuschränken. In Anbetracht der vielfältigen
 gang durch die Deutsche Bahn, bleibt der Bahn-           Herausforderungen im Zusammenhang mit der
 übergang vom 20. bis 24. April 2020 voll gesperrt.       Corona-Pandemie ist es für uns alle wichtig, ver-
                                                          antwortungsvoll zu handeln. Daher bitten wir
               Bekanntmachung                             um Verständnis, dass Ihre privaten Hexenfeuer
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner,                in diesem Jahr nicht stattfinden dürfen.
die nächste öffentliche Sitzung des Gemeinderates         Hinweis: Alle bereits bewilligten Anträge werden
Neukirchen findet am Mittwoch, dem 6. Mai 2020,           aufgehoben und die eingezahlten Gebühren zu-
19:00 Uhr, im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes            rückerstattet.
Neukirchen statt.
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         Beschlüsse des Gemeinderates Neukirchen zur Sitzung am 25. März 2020
öffentlicher Teil:                                      Beschluss Nr. 012/2020
Beschluss Nr. 009/2020                                  Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Vergabe
Der Gemeinderat Neukirchen beschließt:                  der Bauleistung „Wohngebiet Bergallee – Erschlie-
(1) Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Ge-         ßung- und Leitungsumverlegung sowie Wege- und
    samtfortschreibung des Flächennutzungsplans         Straßenbauvorbereitung“ in Neukirchen als Gemein-
    der Gemeinde Neukirchen/Pleiße in der Fas-          schaftsbaumaßnahme mit den WWZ für die Lose 0
    sung 03/2020 und die dazugehörige Begründung        „Allgemeine Leistung“, Los 1 und Los 5 „Umverle-
    mit dem Umweltbericht in der Fassung Entwurf        gung Trinkwasser“, Los 3 und Los 4 „Umverlegung
    03/2020.                                            Schmutzwasser und Niederschlagswasser“, Los 6
(2) Der Entwurf wird nach § 3 Abs. 2 BauGB für die      „Tiefbau Umverlegung Strom“ sowie Los 7 „Straßen-
    Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Parallel   bau, Wegebau und Tiefbau Straßenbeleuchtung“
    werden die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2         zum Angebotspreis in Höhe von 286.479,39 Euro an
    BauGB sowie die planbeteiligten Behörden und        den wirtschaftlichsten Bieter, der Firma HELI Trans-
    sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4      port und Service GmbH, Am Lindenhof 17 in 04626
    Abs. 2 BauGB förmlich beteiligt.                    Schmölln, mit einer Gesamtangebotssumme in Höhe
(3) Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.     von 286.479,39 Euro.
Die vollständigen Papierunterlagen sind im Bauamt                                   einstimmig beschlossen
in der Zeit vom 4. Mai bis 12. Juni 2020 einsehbar.     Beschluss Nr. 013/2020
Außerdem werden die Unterlagen auf der Internet-        Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Vergabe
seite der Gemeinde Neukirchen/Pleiße sowie über         der Bauleistung – Los 1 „Dachinstandsetzung, für
das zentrale Landesportal Bauleitplanung in das In-     die Feuerwehr in Lauterbach, Schänkenberg 13 in
ternet eingestellt.                                     08459 Neukirchen“ an den wirtschaftlichsten Bieter,
Sollte aufgrund der Corona-Pandemie die Ausle-          der Firma Gebrüder Besser GbR, Karl-Marx-Straße
gung im Bauamt der Gemeinde Neukirchen nicht            11 in 08451 Crimmitschau, zum Angebotspreis in
ab 4. Mai 2020 möglich sein, wird vorsorglich einer     Höhe von 34.182,88 Euro.
Verlängerung der Auslegung bis 31. Juli 2020 zuge-                                  einstimmig beschlossen
stimmt.                                                 Beschluss Nr. 014/2020
                             einstimmig beschlossen
                                                        Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Über-
Beschluss Nr. 010/2020                                  tragung der Kassenprüfung nach § 106 Abs. 1 Nr. 2
Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Vergabe       SächsGemO für das Jahr 2020, auf das Rechnungs-
der Bauleistung für das Bauvorhaben „Schaffung          prüfungsamt der Großen Kreisstadt Glauchau.
AG-Raum und Wirtschaftsraum im Kellergeschoss
                                                                                    einstimmig beschlossen
der Grundschule im Landschulzentrum Neukirchen/
Pleiße“ – Los 1 „Baumeister und Sonstiges“ an den       Beschluss Nr. 015/2020
wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Bauunterneh-       Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Ent-
men Saxonia OHG, Zwickauer Straße 69 in 08451           scheidungskompetenz über die Stundung von For-
Crimmitschau, zum Angebotspreis in Höhe von             derungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 3 der Hauptsatzung
179.312,37 Euro.                                        für die Zeit vom 26. März bis 31. Oktober 2020 auf
                             einstimmig beschlossen     die Bürgermeisterin zu übertragen.
Beschluss Nr. 011/2020                                  Die Ermächtigung gilt für Stundungsanträge von
Der Gemeinderat Neukirchen beschließt die Vergabe       wirtschaftlich Betroffenen durch die Auswirkungen
der Bauleistung für das Bauvorhaben „Schaffung          des Coronavirus, um für die Bürger und Unterneh-
AG-Raum und Wirtschaftsraum im Kellergeschoss           men ein unbürokratisches Handeln zu ermögli-
der Grundschule im Landschulzentrum Neukirchen/         chen.
Pleiße“ – Los 2 „Maler- und Fußbodenleger“ an den       Über die gewährten Stundungen ist der Gemein-
wirtschaftlichsten Bieter, der Firma Kerstin Weißflog   derat zu unterrichten. In fraglichen Fällen wird der
Adrett-Design, Uthmannstraße 13 in 08064 Zwickau,       Sachverhalt dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
zum Angebotspreis in Höhe von 5.738,03 Euro.            vorgelegt.
                             einstimmig beschlossen                                 einstimmig beschlossen
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                                  Öffentliche Bekanntmachung
      Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Gesamtfortschreibung
              des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neukirchen/Pleiße, Entwurf 03/2020
Der Gemeinderat der Gemeinde Neukirchen/Pleiße        5. Rücknahme der Wohnbaufläche südlich der Dän-
hat in öffentlicher Sitzung am 25. März 2020 den         kritzer Straße.
Entwurf zur Gesamtfortschreibung des Flächennut-      6. Rücknahme der Wohnbauflächen im Bereich der
zungsplans, M 1:5.000, in der Fassung 03/2020 ein-       KGA Teichweise.
schließlich Begründung und Umweltbericht, gültig      7. Änderung der Darstellung von Wohnbaufläche zu
für das Gemeindegebiet der Gemeinde Neukirchen/          gemischter Baufläche im Bereich Schäfereiweg.
Pleiße mit den Ortsteilen Neukirchen, Dänkritz und    8. Rücknahme der nach Osten geplanten Erweite-
Lauterbach, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung     rung der gewerblichen Bauflächen an der Lauter-
nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.                          bacher Straße. Verringerung und Verlagerung der
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flä-         Fläche an die westliche Seite.
chennutzungsplans, Stand 12/2018, wurde anschlie-     9. Änderung der Darstellung von „M“ in Grünfläche
ßend an die frühzeitige Beteiligung in der Zeit vom      „Parkanlage“ an der Bahnhofstraße.
28. Februar bis 18. April 2019 überarbeitet.         10. Redaktionelle Änderung von Wohn- in Bahn-
Folgende Änderungen wurden zum Entwurf 03/2020           fläche.
gegenüber dem Vorentwurf 12/2018 in der Plan- 11. Rücknahme der Wohnbauflächen an der Man-
zeichnung vorgenommen:                                   nichswalder Straße.
 1. Rücknahme der SO PV-Anlagen Darstellung. Es 12. Rücknahme der gemischten Baufläche am Krip-
    verbleibt nur noch ein schmaler Streifen eines       penberg.
    Gewerbegebietes parallel zur Straße.             13. Änderung der Darstellung von Wohnen in ge-
 2. Rücknahme der Wohnbauflächen-Darstellung             mischte Baufläche im Bereich Leichenweg.
    auf der Fläche der Kleingartenanlage Nord. Es 14. Rücknahme der Darstellung gemischte Baufläche
    verbleibt nur ein schmaler Streifen westlich des     im Bereich Berghäuser.
    Döbitzweges.                                     15. Rücknahme der Darstellung gemischte Baufläche
 3. Änderung der Darstellung von gemischter Bauflä-      südlich des Bereichs Leichenweg/Talstraße.
    che in Wohnbaufläche im Bereich Nordstraße.      16. Rücknahme der Wohnbauflächen nördlich der
 4. Erweiterung der Wohnbaufläche in Richtung            Straße Tannengrund. Südlich der Straße erfolgt
    Osten.                                               die Änderung in gemischte Baufläche.
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Nach Einschätzung der Gemeinde werden die fol-             - Hinweise zu den Rahmen- und Zielsetzungen des Re-
genden, wesentlichen, bereits vorliegenden umwelt-           gionalplanes Südwestsachsen sowie des Regionalpla-
bezogenen Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2 BauGB               nentwurfes Region Chemnitz
ebenfalls ausgelegt:                                       - Hinweis zu einer gewerblichen Baufläche, zu der regional-
                                                             planerische Bedenken bestehen (Grünzug, VRG LaWi)
Umweltbezogene Stellungnahmen zur Gesamtfort-
                                                           9. Landratsamt Zwickau, VE: 5. April 2019
schreibung des FNP der Gemeinde Neukirchen/Pleiße
                                                           Untere Wasserbehörde
1. Landesdirektion Sachsen, VE: 10. April 2019
                                                           Zum VE:
Zum VE:                                                    - Hinweise zu Trinkwasserschutzgebieten
- Hinweise zum Bauflächenbedarf
                                                           - Hinweise zu Überschwemmungsgebieten und dem
- Hinweis auf erforderlichen Wegfall von Splittersied-       Hochwasserrisikomanagement und dem Hochwasser-
  lungen                                                     schutzkonzept
- Konflikte bei der Darstellung von gewerblichen- und      - Hinweise zu Gewässerrandstreifen
  Sonderbauflächen
                                                           - Hinweise zu Entwicklungskorridore und Grundwasser-
- Hinweis auf Prüfung der Innenentwicklungspotenziale        schutz
- Hinweis auf Trennungsgrundsatz                           - Hinweise zu Neu zu versiegelten Flächen und den unmit-
- Hinweis auf Überschneidungen mit LSG                       telbaren Folgen (Abflussverschärfung Regenwasser)
- Hinweis auf Bauflächen in Überschwemmungsgebieten
                                                           Untere Immissionsschutzbehörde
2. Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft
   und Geologie, VE: 15. April 2019                        Zum VE:
                                                           - Hinweis zu möglichen Konflikten im Zusammenhang
Zum VE:                                                      mit dem Wurftaubenschießstand
- Hinweise zur Geologie, zur natürlichen Radioaktivität
  und zu geogenen Naturgefahren (Massenbewegungen)         Untere Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde
- Hinweise zum Radonschutz                                 Zum VE:
- Hinweis auf regenerative Energiequellen                  - Bedenken aus bodenschutzfachlicher Sicht
- Weiterführende Hinweise zur Geologie und zu Bau-         - Hinweis auf die Bedeutung des Bodens als Lebens-
  grunduntersuchungen zur Übergabe von Ergebnisbe-           grundlage für Mensch, Tier und Pflanzen
  richten sowie zur Bohranzeige- und Bohrergebnismit-      - Hinweis auf die Funktion als Wasserspeicher und
  teilungspflicht.                                           Schadstofffilter und Kohlenstoffspeicher
5. Sächsisches Oberbergamt                                 - Hinweis auf die Beiträge zum Klima- und Hochwasser-
   VE: 6. März 2019 und 24. April 2017                       schutz des Bodens
                                                           - Hinweis auf weiteres nachnutzbares Brachenpotenzial
Zum VE:
                                                             in der Gemeinde
- Hinweise aus Restlöcher mehrerer alter Tagebaue und      - Hinweis auf die Ziele und Grundsätze des LEP und der
  möglicher Hohlräume
                                                             Regionalpläne
6. Landesamt für Straßenbau und Verkehr                    - Hinweis auf die Beachtung der Erosionsgefährdungs-
   VE: 1. April 2019                                         karten des LfULG
Zum VE:                                                    Untere Naturschutzbehörde
- Hinweis auf die durchgeführten Kompensations- und        Zum VE:
  Ausgleichsmaßnahmen der S 289, welche zu berück-
  sichtigen sind
                                                           - Bedenken zu den Ausweisungen an Wohnbauflächen
                                                             und des Sondergebietes PV
8. Planungsverband Region Chemnitz, VE: 15. April 2019     - Erhebliche Bedenken zur Nachnutzung der KGA am Dö-
Zum VE:                                                      bitzweg (Artenschutz)
- Hinweise und erhebliche Bedenken zur den im VE           - Hinweis zu überdimensionierten Flächenausweisungen
  012/2018 geplanten Bauflächenausweisungen                  und Flächenzersiedlung
- Hinweise zu den Zielen und Grundsätzen der Raumord-      - Hinweis auf Verlust von landwirtschaftlichen Flächen
  nung                                                       und Naturräumen
- Hinweise zum Tourismus und zur Windenergie               - Hinweis zu bedarfsgerechter Flächenplanung
- Hinweise zur Bedarfsbegründung und zu Flächenreserven    - Hinweis zu geplanter PV-Anlage nördlich der S 289 und
  sowie zum Prüfauftrag hinsichtlich der angenommenen        dem Konflikt mit dem RP (reg. Grünzug)
  Nachverdichtungspotenziale und Bebauungsmöglich-         - Hinweis zu Anwendung des Optimierungsgebotes: „Mit
  keiten pro ha sowie der Baugebietsausweisungen             Grund und Boden soll schonend und sparsam umge-
- Hinweis auf eine gewerbliche Baufläche, welche bisher      gangen werden, dabei sind Bodenversiegelungen auf
  von der Genehmigung ausgenommen wurde.                     das notwendige Maß zu begrenzen“                    ►
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Untere Landwirtschaftsbehörde                              41. Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V.
Zum VE:                                                        VE: 16. April 2019
- Bedenken zu zahlreichen Neuausweisungen von Bau-         Zum VE:
  flächen, aufgrund des damit verbunden dauerhaften        - Hinweise zur gemeindlichen Siedlungsstruktur
  Flächenentzuges                                          - Hinweise zur Bewirtschaftung der Flächen und Grün-
- Hinweis auf den Widerspruch zwischen Flächenaus-           landumbruch
  weisungen und den Maßnahmen zur Verbesserung der         - Hinweise auf die Darstellung von historischen Sied-
  Agrarstruktur                                              lungsstrukturen und Flächenausweisungen
- Hinweis auf dauerhaften Verlust von Grünland und         - Hinweis auf die planerische Gestaltung der nahräum-
  Ackerflächen                                               lichen Funktionsmischung
Untere Forstbehörde                                        - Hinweis auf die Kriterien der guten fachlichen Praxis
Zum VE:                                                      gem. §5 BNatSchG.
- Hinweise zur Beachtung des Waldabstandes (§ 25 Abs. 3    - Hinweis auf die Ausweisung von Dorfgebietsteilen im
  SächsWaldG) im Ortsteil Dänkritz                           Flächennutzungsplan.
- Hinweis auf den Konflikt der PV-Anlage mit dem regio-    43. Regionalverband Werdau / Glauchau der Garten-
  nalen Grünzug                                                freunde e. V., VE: 27. März 2019
Bauaufsicht und Denkmalschutz
                                                           Zum VE:
Zum VE:                                                    - Hinweise zu die Obstgehölze in der Kleingartenanlage
- Hinweise zu missachteten Gartendenkmäler                   Neukirchen Nord und die erforderliche Erhaltung der
SG Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung, Tourismus         Anlage
Zum VE:                                                    Bürgerstellungnahmen
- Die geplanten Bauflächen sind zu überdenken und der      B3 – 15. April 2019
  Bedarf dafür ist für einzelne Standorte ausführlich zu   Zum VE:
  begründen.
                                                           - Hinweis auf die KGA Teichwiese e. V., welche aufgrund
- Zur Vermeidung einer Landschaftszersiedlung sind be-       seiner Lage oft unter Wasser steht
  stimmte Flächen nicht als Bauflächen auszuweisen
- Hinweise, dass mit Grund und Boden sparsam und           Der Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächen-
  schonend umzugehen ist                                   nutzungsplans, Stand 03/2020 mit Begründung und
Brandschutz, Rettungsdienst, Katastrophenschutz            Umweltbericht, liegt in der Zeit vom 4. Mai bis zum
Zum VE:                                                    12. Juni 2020 in der Gemeindeverwaltung Neukir-
- Hinweise zum Löschwasserbedarf und zur Löschwas-         chen/Pleiße, Bauamt, Zimmer 9, Pestalozzistraße 40,
  serbereitstellung                                        08459 Neukirchen/Pleiße, während der nachfolgend
12. Eisenbahn-Bundesamt, VE: 17. April 2019                genannten Sprechzeiten zu jedermanns Einsicht öf-
                                                           fentlich aus:
Zum VE:
- Hinweis auf § 50 BImSchG (Trennungsgrundsatz)            Montag        07:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:30 Uhr
- Hinweis auf keine Nachrüstung von Lärmschutzmaß-         Dienstag      09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 18:00 Uhr
  nahmen an Bestandsstrecken                               Mittwoch 07:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 15:30 Uhr
35. Regionalbauernverband Westsachsen e. V.                Donnerstag 09:00 – 11:30 Uhr | 13:00 – 16:00 Uhr
    VE: 17. April 2019                                     Freitag       09:00 – 11:00 Uhr
Zum VE:                                                    Gleichzeitig werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB die
- Hinweise zu Nutzungskonflikten, Abstandsflächen, Be-     vollständigen Planunterlagen während der Aus-
  standsgarantien                                          legungsfrist über die Internetseite der Gemeinde
- Hinweise auf Innenentwicklungspotentiale                 Neukirchen/Pleiße unter www.neukirchen-pleisse.
- Widerspruch gegen die Flächen für Maßnahmen zum
  Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Na-
                                                           de/bauleitplanung/index.html und über das zentrale
  tur und Landschaft                                       Landesportal Bauleitplanung unter https://buerger-
- Hinweis auf Abstimmungen mit Eigentümern                 beteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite zu-
- Maßnahme M2 wird abgelehnt                               gänglich gemacht.
36. BUND, 15. April 2019                                   Während der Auslegungsfrist können von jeder-
Zum VE:                                                    mann Anregungen zum Entwurf schriftlich oder
- Hinweise, dass das Gemeindegebiet unterdurchschnitt-     während der o. g. Auslegungszeiten mündlich zur
  lich bewaldet ist und eine Mehrung wie im LEP ange-      Niederschrift im Bauamt der Gemeindeverwaltung
  sprochen, wünschenswert ist                              Neukirchen/Pleiße, Zimmer 9, vorgebracht werden.
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Stellungnahmen, die nicht recht-           Themen-
zeitig abgegeben worden sind,                            Quelle der
                                          blöcke nach                                  Art der Umweltinformation
                                                      Umweltinformation
können bei der Beschlussfassung          Schutzgütern
über den Flächennutzungsplan                                                     - Offenlandarten weit verbreitet
unberücksichtigt bleiben, sofern        Tiere          Umweltbericht             - zahlreiche Gewässer als
die Gemeinde deren Inhalt nicht                                                    Lebensraum
kannte und nicht hätte kennen                                                    - geringe Anteil von Waldflächen
müssen und deren Inhalt für die         Pflanzen       Umweltbericht
                                                                                 - Eingriff in Vegetation durch Bau
Rechtmäßigkeit des Flächennut-          Mensch und                               - Lärmimmissionen durch Bahn
zungsplans nicht von Bedeutung                         Umweltbericht
                                        Gesundheit                               - Verkehrszunahme durch Bau
ist.
                                                                                 - Lärmimmissionen
Eine Vereinigung im Sinne des § 4                      Stellungnahmen von
                                                                                 - Hochwasserschutz
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG ist in                       Behörden und sons-
                                                                                 - Teile des Siedlungskörpers befinden
                                                       tigen Trägern öffent-
einem Rechtsbehelfsverfahren                                                       sich in Überschwemmungsgebiete
                                                       licher Belange, Einwen-
nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß                            dungen von Privaten
                                                                                 - Radonschutz
§ 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen                                                - Restlöcher und Hohlräume
Einwendungen ausgeschlossen, die                                                 - Verlust der Bodenfunktion
sie im Rahmen der Auslegungsfrist       Boden/ Fläche Umweltbericht                durch Flächenversiegelung
nicht oder nicht rechtzeitig geltend                                             - Erosion
gemacht hat, aber hätte geltend                        Stellungnahmen von        - Flächenversiegelung
machen können. Ein Antrag nach                         Behörden und sons-        - Verlust wertvoller Ackerflächen
§ 47 Verwaltungsgerichtsordnung                        tigen Trägern öffent-     - Bedeutung von Boden als
ist unzulässig, soweit mit ihm                         licher Belange, Einwen-     Lebensgrundlage
Einwendungen geltend gemacht                           dungen von Privaten
werden, die vom Antragsteller im                                                 - Versickerungsfähigkeit
Rahmen der Auslegung nicht oder                                                  - Grundwasserneubildung
                                        Wasser         Umweltbericht
verspätet geltend gemacht wur-                                                   - Niederschlagswasser
den, aber hätten geltend gemacht                                                 - Überschwemmungsgebiete
werden können.                                         Stellungnahmen von        - Überschwemmungsgebiete
                                                       Behörden und sons-        - Flächenversiegelung
Die Nachbargemeinden sowie die
                                                       tigen Trägern öffent-     - Hochwasserrisiken
planberührten Behörden und son-                        licher Belange, Einwen-   - Gewässerrandstreifen
stigen Träger öffentlicher Belange                     dungen von Privaten
werden nach § 2 Abs. 2 BauGB und
                                                                                 - Kalt- und Frischluftschneisen
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 2                                            - Verkehrszunahme
BauGB gleichzeitig beteiligt.           Klima und Luft Umweltbericht
                                                                                 - Beeinträchtigung Mikroklima
Folgende Arten umweltbezogener                                                     durch Versiegelungen
Informationen sind verfügbar:                                                    - Verlust ehem. Gärtnerisch
                                        Kultur- und
- Umweltbericht in der Fassung                         Umweltbericht               genutzter Flächen
                                        Sachgüter
  vom März 2020 mit Beschrei-                                                    - Verlust von Ackerflächen
  bung und Bewertung der Um-                                                     - Zerschneidung der Landschaft durch
  weltauswirkungen, Bestands-           Landschaft     Umweltbericht               Siedlungsflächenerweiterung
  aufnahme, Bewer tung der                                                       - Schutzgebiete bleiben unberührt
  Schutzgüter Mensch, biologische                                                - Habitatverluste
                                        Biologische
  Vielfalt, Tiere und Pflanzen, Bo-                    Umweltbericht             - Vegetationsverlust
                                        Vielfalt
  den und Fläche, Wasser, Luft und                                               - Stärkung durch Aufwertung
  Klima, Landschaft, Kultur- und        Wechselwir-                              - zwischen Boden und Wasser
                                                       Umweltbericht
  Sachgüter sowie Maßnahmen             kungen
  zur Vermeidung, Verringerung          Neukirchen/Pleiße, den 21. April 2020
  und zum Ausgleich nachteiliger
  Umweltauswirkungen auf diese
  Schutzgüter.                          Ines Liebald, Bürgermeisterin
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020   | Seite 

                                                           Anlage
Umgriff des Geltungsbereiches der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neu-
kirchen/Pleiße

    Sprechstunden des Friedensrichters
           Die nächste Sprechstunde von Herrn
           König kann auf Grund der aktuellen Co-
           rona-Situation leider nicht stattfinden.
 Der Friedensrichter steht für Informationen, Rat-                      Verlängerung Abgabetermin
 schläge und Tipps rund um das Sächsische Nach-                 Beförderung behinderter Kinder und Jugendlicher
 barschaftsgesetz telefonisch unter 03762 7096952                    Dienstleistungskonzession ab August 2020
 zur Verfügung. Seinen Stellvertreter Herrn Engel-              Aufgrund der derzeitigen Situation mit dem Corona-
 mann erreichen Sie unter 03762 48186.                          virus gibt das Sozialamt bekannt, dass der Abgabe-
                                                                termin für die im Amtsblatt, Ausgabe Februar 2020
                        Impressum                               – Seite 4 sowie auf der Homepage des Landkreises
 Hrsg.         Gemeindeverwaltung Neukirchen                    Zwickau veröffentlichte Ausschreibung „Beförde-
 V.i.S.d.P.    Ines Liebald, Bürgermeisterin    Auflage 2.030
                                                                rung behinderter Kinder und Jugendlicher – Dienst-
 Layout        NICOLAUS & Partner Ing. GbR
 Text- und Fotobeiträge, Inseratangebote an
                                                                leistungskonzession 2020“ bis zum 30. April 2020
    Gemeindeverwaltung Neukirchen                               verlängert wird.
    Pestalozzistraße 40| 08459 Neukirchen
    Tel. 03762 95240 | E-Mail gemeinde@neukirchen-pleisse.de    Sozialamt, Landkreis Zwickau
    NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR
    Dorfstraße 10 | 04626 Schmölln OT Nöbdenitz
    Tel. 034496 60041 | E-Mail neukirchen@nico-partner.de
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020   | Seite 

                                                                                Hinweis
                                                        Die Sprechstunden des Versichertenberaters der
                                                        Deutschen Rentenversicherung Madlung fallen auf-
         DRK bittet um Blutspenden                      grund der aktuellen Situation bis auf weiteres aus.
Blutspendetermine sind in Sachsen als kritische In-     Hausbesuche können ebenfalls nicht stattfinden. Zu
frastruktur explizit vom Versammlungsverbot ausge-      bereits vereinbarten Terminen wird um Rücksprache
nommen. Die Versorgung der Kliniken mit Blut zählt      mit dem Berater gebeten. Vorübergehend kann der
unmittelbar zu den kritischen Infrastrukturen gemäß     Rentenantrag per Telefon-Dialog gestellt werden.
Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz         Kontakttelefon: 03761 4212122.
und Katastrophenhilfe.
                                                        Karl-Heinz Madlung
Deshalb ruft der DRK-Blutspendedienst Nord-Ost
dringend zur Blutspende auf und arbeitet in der ak-
tuellen Situation mit Hochdruck an der Absicherung
der Patientenversorgung mit lebensrettenden Blut-
präparaten.                                             Waldbesitzer-Information zum Borkenkäfer
                    Termin im Mai                       Wöchentliche Kontrolle und zeitnahe Sanierung
Montag, 18. Mai 2020               13:00 – 18:30 Uhr    von Borkenkäferbefall sind trotz Coronapandemie
                                                        unverzichtbar. Der Temperaturanstieg in der ersten
Crimmitschau, Haus der sozialen Dienste
                                                        Aprilhälfte sowie die Wetterprognose lassen einen
Zwickauer Straße 51
                                                        kräftigen Schwarmflug des Borkenkäfers in seiner
Ihr DRK-Blutspendedienst                                ersten diesjährigen Generation erwarten. Entschei-
                                                        dend wird sein, den Befall zeitnah zu erkennen und
                                                        die betroffenen Bäume zügig aufzuarbeiten.
                                                        Jeder Waldbesitzer ist angehalten, alle Möglich-
                                                        keiten zur Eindämmung des Schadausmaßes zu nut-
                                                        zen:
                                                        - Kontrollieren Sie Ihren Wald wöchentlich!
                                                          Frischer Stehendbefall ist an frischen Einbohrlö-
                                                          chern, braunem Bohrmehl am Stammfuß oder
                                                          Harzfluss zu erkennen. Oftmals sind die Kronen
                                                          noch grün.
                                                        - Arbeiten Sie frischen Befall zeitnah auf!
                                                          Meist sind verschiedene Entwicklungsstadien in
                                                          einem Stamm. Jungkäfer dürfen nicht ausfliegen!
                                                          Trotz Corona-Schutzbeschränkungen sind Kontrolle
                                                          und Sanierung von Borkenkäferbefall zulässig, so-
                                                          weit die Sicherheitsabstände zu weiteren Personen
                                                          dem Infektionsschutz entsprechen.
                                                        - Für die vorschriftsmäßige Sanierung muss befal-
                                                          lenes Holz rechtzeitig aus dem Wald transportiert
                                                          oder mit Insektiziden behandelt werden!
                                                        - Holzabsatz und -transport werden schwieriger
                                                          sein als im Vorjahr. Bitte prüfen Sie deshalb, ob Sie
                                                          Zwischenlager nutzen oder Pflanzenschutzmittel
                                                          anwenden können. Die bloße Holzübergabe zur
                                                          Abfuhr reicht nicht aus, wenn das Holz weiterhin
                                                          fängisch im Wald liegen bleibt.                    ►
Amts- und Mitteilungsblatt | 21.04.2020   | Seite 10

Bedenken Sie: Jeder nicht erkannte und behan-            Vereinbaren Sie einen Termin in der Einrichtung für
delte Käferbaum potenziert die Schäden im wei-           einen ersten Kontakt und sehen Sie sich alles an und
teren Jahresverlauf!                                     geben Sie Ihre Bewerbung ab. Weitere wichtige In-
Bund und Freistaat stellen Fördermittel zur Borkenkä-    formationen finden Sie auch auf unserer Webseite
fersanierung bereit. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre    www.iws-westsachsen.de.
beabsichtigten Sanierungsmaßnahmen vor Beginn            Diese Einsatzstelle bietet auch Stellen für den Bun-
Ihrer Arbeiten beim zuständigen Sachsenforst-Revier-     desfreiwilligen Dienst an. Wer schon 27 ist, kann sich
leiter formlos oder mit einem Formular anzeigen.         ebenfalls im sozialen Bereich einbringen und arbei-
Für Fragen zur Borkenkäfersanierung und zur forst-       tet 23 Stunden in der Woche. Der Einsatzbeginn ist
lichen Förderung steht für das Forstrevier Werdau        jederzeit möglich.
der Sachsenforst-Revierförster Herr Preußner unter
Tel. 0174 3379607 beratend an Ihrer Seite:
Weiterführende Hinweise finden Sie unter www.
sachsenforst.de. Dort können Sie sich auch über die
regionalen Forstbetriebsgemeinschaften informie-
ren.
                             IWS
                        Integrationswerk
                 gemeinnützige GmbH Westsachsen

 Schon jetzt an die Monate nach der Krise
  denken und zukünftige Schritte planen
Um wieder Fuß zu fassen und sich für andere zu en-
gagieren, ist es eine gute Möglichkeit, einen freiwil-
ligen Dienst zu leisten. Nach der Schule und bis zu
einem Alter von 27 Jahren wäre es ein Einsatz im
FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), danach einer im BFD
(Bundesfreiwilligen Dienst).
Wichtige Gründe für eine Teilnahme am Freiwilligen
Sozialen Jahr
- mit einem FSJ tun Sie etwas Gutes und Sinnvolles
  für andere Menschen
- durch ein solches Jahr lernen Sie viel über sich
  selbst, bekommen einen anderen Blickwinkel auf
  viele Dinge und werden sich persönlich weiterent-
  wickeln
- das FSJ wird als Wartesemester bei allen Studien-
  gängen angerechnet
- bei vielen Ausbildungen, insbesondere im sozialen
  Bereich, wird es als Praktikumszeit berücksichtigt
- ein FSJ kann Ihnen auch den Einstieg in einen so-
  zialen Beruf erleichtern und durch ein FSJ verbes-
  sern sich die Chancen auf einen Ausbildungs- oder
  Studienplatz
Das neue FSJ beginnt am 1. September 2020, Bewer-
bungen dafür laufen schon jetzt. Einige Einsatzstel-
len haben schon Anmeldungen bekommen.
Freie Stellen gibt es in der Internationale Oberschule
Neukirchen, Tel.: 03762 941971 und E-Mail: ios@
saxony-international-school.de.
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