Die Juniormitgliedschaft im Saarländischen AnwaltVerein e.V.

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Die Juniormitgliedschaft im Saarländischen AnwaltVerein e.V.
Die Juniormitgliedschaft im
Saarländischen AnwaltVerein e.V.
Die Juniormitgliedschaft im Saarländischen AnwaltVerein e.V.
Saarländischer AnwaltVerein

Grußwort
Liebe Jura-Studierende,
liebe Rechtsreferendarinnen und -referendare,
werden Sie Junior-Mitglied im Saarländischen AnwaltVerein (SAV) gemäß § 4 Abs. 3 d)
unserer Satzung, und zwar beitragsfrei (§ 5 Abs. 4 der Satzung).

In Abstimmung mit unserem Dachverband, dem Deutschen AnwaltVerein (DAV), ist es seit
kurzem möglich, dass wir auch noch nicht zur Anwaltschaft zugelassene Juristinnen und
Juristen als Vereinsmitglieder aufnehmen, damit diese sich aktiv einbringen in Meinungs-
bildung und rechtspolitische Themen, sich austauschen und fortbilden oder auch nur
hineinschnuppern, ob der Anwaltsberuf etwas für sie sein könnte.

Das wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre schmackhaft machen und die verschiedenen
Möglichkeiten aufzeigen. Denn im Unterschied zur Rechtsanwaltskammer, in der jeder
Anwalt und jeder Anwältin Pflichtmitglied ist, sind wir als freiwilliger Zusammenschluss freier
in unserer Zusammensetzung und in unserem Betätigungsfeld und den Möglichkeiten der
Meinungsäußerung. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, auch den Nachwuchs zu fördern
und die gesellschaftliche Relevanz der Ausübung des Berufs der Rechtsanwältin/des Rechts-
anwalts zu verbreiten im Interesse des rechtsuchenden Publikums und derjenigen, die den
Beruf ausüben. Daraus resultiert unser Leitbild.

Im Jahre 2021 konnte der DAV sein 150-jähriges Jubiläum begehen: anwaltverein.de/de/
der-dav/ueber-uns/geschichte. Die Freiheit der Advokatur, die anwaltliche Selbstverwaltung
(mit der Gründung der Kammern 7 Jahre später) und die Unterstützung in der Berufsaus-
übung waren und sind die wesentlichen Ziele.

Es lohnt sich daher, sich hierfür einzusetzen, sich hier einzubringen, dafür wollen wir Sie
motivieren und gewinnen. Auf unserer Webseite www.saaranwalt.de oder aber in unserer
Geschäftsstelle im Gebäude des Landgerichts (Zimmer 143) erhalten Sie gerne noch weitere
Informationen und können sich regelmäßig auf dem Laufenden halten.

Es würde mich freuen, Sie demnächst in unseren Reihen begrüßen zu dürfen,

Ihr
Olaf Jaeger

Präsident des Saarländischen AnwaltVereins

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Die Juniormitgliedschaft im Saarländischen AnwaltVerein e.V.
Saarländischer AnwaltVerein

Der Saarländische AnwaltVerein e.V.
Der Saarländische Anwaltverein e.V. (SAV) wurde        Über die Arbeit des zurzeit neunköpfigen Vorstandes
1954 gegründet und ist seit dem 1. Juni 1956           werden seine Mitglieder regelmäßig auf den jährlich
Mitglied des Deutschen AnwaltVereins. Mehr als         stattfindenden Mitgliederversammlungen und im
60 Prozent der saarländischen Rechtsanwält:innen       vierteljährlich erscheinenden, für alle Mitglieder
sind in ihm organisiert – womit der Organisations-     kostenfreien Anwaltsblatt informiert.
grad deutlich höher als im Bundesdurchschnitt liegt.
Seit 2022 können auch Student:innen und Rechts-                                              Saarländisches
referendar:innen Mitglied im SAV werden, im                                                  Anwaltsblatt
Oktober 2022 wurde ihnen durch eine Satzungs-                                                                                                      Ausgabe 3 | 2021

änderung zudem die Möglichkeit aktiver Teilnahme
und Einflussnahme über ein eigenes Gremium und
Vertretung bei den Vorstandssitzungen eingeräumt
(Siehe §§ 4 Abs. 3 d), 7 Abs.1, 7a Abs. 2a der
Satzung).
Der SAV setzt sich als unabhängiger Berufsverband         Der Gewinner des Fotowettbewerbs | Seite 18

für die Interessen der saarländischen Rechtsanwält:
                                                          Anscheinsbeweis von Einwurf-               BVerfG entscheidet über Rohmess-     Mitgliederversammlung SAV +
                                                          Einschreiben | Seite 4                     daten-Speicherung | Seite 14         Barbecue | Seite 20

innen gegenüber Politik und Justizverwaltung ein
und pflegt Kontakte zu anderen freien Berufen aber      Digitales Kaufrecht
                                                        Seite 8
                                                                              Jahresgespräch BfB
                                                                              Seite 10
                                                                                                   Forschungsprojekt
                                                                                                   „Amtsgericht 4.0“
                                                                                                                       Einladung und
                                                                                                                       Anmeldung zum
                                                                                                                                        Änderung der
                                                                                                                                        SARS-CoV-2-Arbeits-
                                                                                                                                                              DAV Luxemburg
                                                                                                                                                              Seite 28

auch zu Richter:innen und Staatsanwält:innen.
                                                                                                   Seite 13            Gänsessen        schutzverordnung
                                                                                                                       Seite 24         Seite 26

                                                                                                                                                                                       3
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Saarländischer AnwaltVerein

Der Vorstand
                              Präsident
                              Rechtsanwalt
                              Olaf Jaeger |
                              Fachanwalt für Bau- und
                              Architektenrecht
                              Ansprechpartner beim SAV für
                              die Rechtsgebiete Bau- und
                              Architektenrecht, Vergaberecht
                              und öffentliches Bau- und Pla-
                              nungsrecht

                              Vizepräsidentin
                              Rechtsanwältin
                              Dr. Carmen Palzer |
                              Fachanwältin für Arbeitsrecht
                              Ansprechpartnerin beim SAV für
                              die Rechtsgebiete Presse- und
                              Medienrecht, Urheber- und
                              Verlagsrecht, Gewerblicher
                              Rechtsschutz, IT-Recht sowie
                              Arbeitsrecht

                              Geschäftsführer
                              Rechtsanwalt
                              Hubert Beeck
                              Ansprechpartner beim SAV für
                              die Rechtsgebiete Wirtschafts-
                              recht und Rechtliche Unterneh-
                              mensberatung

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Saarländischer AnwaltVerein

Schatzmeisterin                     Beisitzerin
Rechtsanwältin                      Rechtsanwältin
Iris Stellwag                       Katrin Schmidbauer
Ansprechpartnerin beim SAV          Ansprechpartnerin beim SAV für
für das Rechtsgebiet Bank- und      das Rechtsgebiet Familienrecht
Kapitalmarktrecht

Pressesprecher & Beisitzer          Beisitzer
Rechtsanwalt                        Rechtsanwalt
Christoph Clanget |                 Manuel Schauer |
Fachanwalt für Strafrecht           Justiziar der Stahl-Holding Saar
Ansprechpartner beim SAV für        Ansprechpartner beim SAV für
die Rechtsgebiete Insolvenzrecht,   die Rechtsgebiete Handels- und
Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht   Gesellschaftsrecht, Wirtschafts-
und Strafverfahrensrecht            recht
                                    Redaktionsmitglied Anwaltsblatt

Beisitzerin
Rechtsanwältin                      Beisitzer
Lisa-Katrin Held                    Rechtsanwalt
Ansprechpartnerin beim SAV          Veris-Pascal Heintz | LL.M.
für das Rechtsgebiet Mietrecht      Ansprechpartner beim SAV für
Redaktionsmitglied Anwaltsblatt     die Rechts-gebiete Erbrecht und
                                    Steuerrecht
                                    Redaktionsmitglied Anwaltsblatt

                                                                       5
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Saarländischer AnwaltVerein

                Leitbild
                              Wir setzen bei unserer Vereinsarbeit auf das Leitbild des Deutschen
                              Anwaltvereins, welches sowohl dessen Aufgaben, Ziele und Perspekti-
                              ven als auch die seiner Mitglieds­vereine formuliert.

                              Wir kämpfen für die Interessen der Anwalt­schaft
                              Wir sind die freie Stimme der Anwalt­schaft. Wir setzen uns für die
                              Interessen aller Anwältinnen und Anwälte ein. Die Kammern begleiten
                              wir konstruktiv, aber auch kritisch.

                              Wir sind das größte Anwalts­netzwerk
                              Wir bieten Anwältinnen und Anwälten Plattformen für Vernetzung,
                              Fortbildung und Engagement. Wir bringen die Anwalt­schaft in all ihrer
                              Vielfalt zusammen.

                              Wir stehen für Recht und Freiheit und Demokratie
                              Wir streiten für Rechts­staat­lichkeit, Demokratie und Menschen­rechte
                              in Europa. Wir verteidigen die von uns im 19. Jahrhundert errungene
                              Freiheit und Unabhän­gigkeit der Anwalt­schaft. Wir kämpfen für den
                              Zugang aller zum Recht.

                              Wir wollen alle für den Anwaltsberuf begeistern
                              Wir fördern den Nachwuchs. Anwaltliche Berufs­ausübung ist keine
                              Frage des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Herkunft oder einer
                              Behinderung. Wo es Benach­tei­li­gungen gibt, wollen wir sie beseitigen.
                              Dafür setzen wir uns ein!

                              Wir unterstützen Anwältinnen und Anwälte
                              Für (fast) alle unterneh­me­rischen, organi­sa­to­rischen und persön­lichen
                              Fragen des Anwalts­berufs haben wir eine Lösung.

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Saarländischer AnwaltVerein

Einsatz für Aus- und Weiterbildung

                                Kaminabend Oktober 2022

Kaminabend                      Rechtsanwalt Veris-Pascal Heintz referierte zum Weg in die anwalt-
                                liche Selbständigkeit und Rechtsanwältin Lisa-Kathrin Held präsentierte
                                Zeitmanagement-Strategien, die es ermöglichen sollen, die vielfältigen
Regelmäßig alle anderthalb      beruflichen und familiären Verpflichtungen miteinander in Einklang zu
Jahre lädt der SAV e.V. zu-     bringen.
sammen mit dem Institut für
                                Weitere Vorträge befassten sich mit den Aufgabenbereichen einer
Anwaltsrecht alle Referen-
dare und Referendarinnen        Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens am Beispiel der
zum Kaminabend ins Schloss      Villeroy & Boch AG sowie dem Themenbereich „Compliance“ und den
Saareck ein.                    daraus folgenden Unternehmenspflichten am Beispiel des Lieferketten-
                                sorgfaltspflichtengesetzes.
Bei Fingerfood und Geträn-
ken gibt es interessante Vor-   Die vielfältigen Impulse lieferten einige Anknüpfungspunkte für
träge zu den verschiedenen      Gespräche und Networking beim gemeinsamen Abendessen und
Berufsbildern, Fragen zum       Umtrunk.
Berufsrecht und Ähnlichem
sowie ausreichend Gelegen-      Siehe auch Anwaltsblatt 2022-4
heit für anregende Gesprä-
che und Networking.

                                                                                                          Fotos © Jacqueline Molitor

                                                                                                     7
Die Juniormitgliedschaft im Saarländischen AnwaltVerein e.V.
Saarländischer AnwaltVerein                                              Einsatz für Aus- und Weiterbildung

Interessenkreise im SAV e.V.
Ziel der Interessenkreise ist die Vernetzung von        Mitglied in einem Interessenkreis können aus-
Rechtanwält:innen eines Fachgebiets. Dies geschieht     schließlich Mitglieder des SAV e.V. werden.
sowohl auf fachlicher Ebene durch regelmäßige,
                                                        Auch als Juniormitglieder können Sie an allen
selbst organisierte, Fortbildungen mit auswärtigen
                                                        Treffen unserer Interessenkreise teilnehmen.
oder internen Referent:innen, durch Gesprächsrunden
                                                        Diese vermitteln nicht nur aktuelles Wissen in
und gemeinsame gesellschaftliche Veranstaltungen
                                                        den verschiedenen Rechtsgebieten sondern sind
(Jahresabschlussessen etc.)
                                                        auch eine ideale Möglichkeit sich zu vernetzen.
Die Interessenkreise werden in ihren Aufgaben vom
                                                        Wenn Sie Mitglied in einem Interessenkreis wer-
SAV e.V. nicht nur organisatorisch sondern auch fi-
                                                        den möchten, wenden Sie sich an die Geschäfts-
nanziell unterstützt, so dass nicht nur die Mitglied-
                                                        stelle des SAV e.V. oder direkt an die jeweilige
schaft im Interessenkreis selbst, sondern auch die
                                                        IK-Leitung.
Treffen und Fortbildungen im Interessenkreis kosten-
los sind.

Interessenkreis Arbeitsrecht                            Interessenkreis Handels- und
                                                        Gesellschaftsrecht
Der Interessenkreis Arbeitsrecht trifft sich regel-
mäßig viermal jährlich und organisiert in diesem        Der Interessenkreis Handels- und Gesellschafts-
Rahmen für seine Mitglieder kostenfreie Vorträge,       recht trifft sich regelmäßig zweimal jährlich
die sich die Teilnehmer:innen als Fortbildung gemäß     beziehungsweise organisiert für seine Mitglie-
§ 15 FAO anerkennen lassen können.                      der kostenfreie (Online-)Vorträge, die sich die
                                                        Teilnehmer:innen als Fortbildung gemäß § 15
Kontakt: Brigitte Lambert
                                                        FAO anerkennen lassen können.
06887 - 4411 | lambert.brigitte@web.de
                                                        Kontakt: Manuel Schauer
                                                        manuel.schauer@saaranwalt.de
Interessenkreis Erbrecht,
Vermögensnachfolge und Vorsorge
                                                        Interessenkreis Strafrecht
Der Interessenkreis Erbrecht, Vermögensnachfolge
und Vorsorge wurde am 15. September 2022 ge-            Der Interessenkreis Strafrecht trifft sich regelmä-
gründet. Wie oft die jährlichen Treffen und Fortbil-    ßig viermal jährlich und organisiert in diesem
dungen stattfinden werden, steht aktuell noch nicht      Rahmen für die Mitglieder kostenfreie Vorträge,
fest. Über weitere Treffen können Sie sich jederzeit    die sich die Teilnehmer:innen als Fortbildung ge-
auf unserer Homepage informieren. Wenn Sie zu           mäß § 15 FAO anerkennen lassen können. Zum
unserem Newsletter angemeldet sind, halten wir Sie      Abschluss des Jahres treffen sich die Mitglieder
auch hierüber auf dem Laufenden.                        regelmäßig zu einem Vortrag und anschließen-
                                                        dem gemeinsamen Abendessen.
Kontakt: Veris-Pascal Heintz
06894 - 38 38 59 | info@ra-vheintz.de                   Kontakt: Sascha Loth
                                                        0681 - 57794 | sl@rt-strafverteidiger.de
                                                        Dr. Jens Schmidt
                                                        0681 - 93887210 | schmidt@drjensschmidt.de
8
Die Juniormitgliedschaft im Saarländischen AnwaltVerein e.V.
Einsatz für Aus- und Weiterbildung                                           Saarländischer AnwaltVerein

Vergünstigte Fortbildungsveranstaltungen
Kostenfreie bzw. vergünstigte Fortbildungs-            Auch die SAV-Service GmbH bietet ihre Fortbil-
veranstaltungen von SAV e.V. und SAV-Service           dungen vergünstigt für die SAV-Juniormitglieder
GmbH                                                   (maximal 50‘% des schon vergünstigten Mitglieds-
                                                       preises) an.
Ein- bis zweimal jährlich bietet der SAV e.V. seinen
Mitgliedern kostenfreie Fortbildungen zu ausge-        Für Mitglieder sind zudem die abwechselnd in Lu-
wählten Themen.                                        xemburg und im Saarland stattfindenden jährlichen
                                                       Kooperationsveranstaltungen mit dem DAV Luxem-
2022 waren dies beispielsweise ein Webinar zum         burg kostenfrei.
Kaufrecht, mit Rechtsanwalt Manuel Schauer als
Referent, sowie eine Präsenzveranstaltung zu Resili-
enz und Stressmanagement für Rechtsanwält:innen,
mit Rechtsanwältin , Mediatorin und Coach
Gesine Reisert . Daneben wurde speziell für
Referendar:innen und Jungänwält:innen ein
dreistündiges Seminar „Vom Referendariat in die
Selbstständigkeit“ angeboten.

Weitere Infos und Anmeldung unter
www.sav-service.de/fortbildungen

                                                                                                      9
Die Juniormitgliedschaft im Saarländischen AnwaltVerein e.V.
Saarländischer AnwaltVerein

                          Vereinsleben

                          Gänseessen
                          Alljährlich im November laden wir Sie zum
                          traditionellen Gänseessen des SAV e.V. ein.
                          Sie erwartet ein GetTogether mit Sektempfang,
                          einem stets neuem, unterhaltsames Rahmen-
                          programm sowie ein Menü Ihrer Wahl zu einem
                          von uns bezuschussten, vergünstigten Preis für
                          Sie und Ihre Begleitung. Angeboten.
                          Teilnehmen können nur Mitglieder des SAV e.V.
                          - mit einer Begleitperson.
Fotos © Wolfgang Klauke

                          10
Vereinsleben                         Saarländischer AnwaltVerein

                                            Sommerfest
                                            der Justiz
                                            Zusammen mit der Justiz des
                                            Saarlandes veranstaltet der
                                            SAV alljährlich ein Sommerfest,
                                            das der Intensivierung des
                                            Kontakts zu Richter:innen und
                                            Mitarbeiter:innen der Gerichte
                                            und dem interdisziplinären Aus-
                                            tausch dient. Die Einnahmen aus
                                            dem Verkauf von Getränken und
                                            Speisen gehen an den Weißen
                                            Ring.

                                            Am 15. Juli 2022 luden der Saar-
Fotos © Lisa-Kathrin Held | Saskia Hölzer

                                            ländische Richterbund und der
                                            Saarländische AnwaltVerein bereits
                                            zum 18. Mal zum Sommerfest der
                                            Justiz.
                                            Neben zahlreichen Mitarbeiter:-
                                            innen der Justiz, Anwält:innen
                                            und Richter:innen, ließen auch die
                                            Justizministerin Petra Berg und
                                            Staatssekretär Dr. Jens Diener es
                                            sich nicht nehmen, bei strahlen-
                                            dem Sonnenschein und bester
                                            Verpflegung die Gelegenheit zum
                                            entspannten Austausch zu nutzen.
                                            Siehe auch: Anwaltsblatt 2022-3

                                                                                                        11
Saarländischer AnwaltVerein                                                            Vereinsleben

                                          Barbecue                                           Zum ersten Barbecue im Anschluss an unsere Mit-
                                                                                             gliederversammlung im September 2021 konnten wir
                                          Alle zwei Jahre veranstalten wir im Anschluss      40 Gäste begrüßen, die gekommen waren, um mit
                                          an unsere jährliche Ordentliche Mitglieder-        uns im Garten des Gästehauses der Dillinger Hütte
                                          versammlung ein Barbecue, das für Sie als          bei guten Gesprächen, leckerem Essen und kühlen
                                          Mitglied des SAV e.V. komplett kostenfrei ist      Getränken den Sommer ausklingen zu lassen.
                                          und eine weitere Möglichkeit zu zwanglosen
                                          Kontakten mit Kollegen und Kolleginnen, fach-      Siehe Anwaltblatt 2021-3
                                          lichem Austausch und Networking bietet.
Fotos: © Saskia Hölzer | Manuel Schauer

                                          Afterworkparty
                                          Zum ersten Mal am 09. Februar 2023 lädt der
                                          Saarländische AnwaltVerein seine Mitglieder zu
                                          einer Afterworkparty in die Räume seiner Koope-
                                          rationspartnerin e.consult.
                                          Wir freuen uns auf einen entspannten, unterhalt-
                                          samen Abend mit vielen Teilnehmerinnen und
                                          Teilnehmern.
                                          Eine separate Einladung geht Anfang 2023 an alle
                                          unsere Mitglieder.

                                          12
Saarländischer AnwaltVerein

Gesellschaftliches Engagement
                                      Das erste Mal wurde der Vordenker-Preis, damals noch unter dem
                                      Namen „Querdenker“, 2018 posthum an Nikolaus Warken für seine
Vordenker-                            Verdienste um die Gewerkschaftsbewegung im Saarland verliehen.

Preisverleihung                       Weitere Details zu Preis und Preisträger siehe auch Bericht im
                                      Anwaltsblatt 2018-4.
Alle zwei Jahre verleiht der SAV
e.V seit 2018 den Vordenker-
Preis, eine exklusiv vom SAV be-
auftragte Skulptur, und zeichnet
damit Personen oder Institutio-
nen aus, die sich in besonderer
Art und Weise um das „Recht“
verdient gemacht und einen per-
sönlichen oder sachlichen Bezug
zum Saarland haben
Coronabedingt musste die
Verleihung pausieren, wird aber
am xxxx 2023 erstmalig wieder
im Rahmen einer öffentlichen
Veranstaltung stattfinden.
Die Teilnahme an der Preisverlei-
hung mit Rahmenprogramm und
Catering ist für die Mitglieder des
SAV e.V. kostenfrei.
                                                     Fotos © Manuela Meyer

                                                                                                       13
Saarländischer AnwaltVerein

Networking

Praktikumsbörse
Auf unserer Homepage www.saaranwalt.de
finden Sie neben einer Stellen- auch eine
Praktikumsbörse.
Hier können Sie als Student:in oder Referendar:in
im SAV e.V. nicht nur Ihr Gesuch nach einem
freiwilligen Praktikum, einer Station oder stu-
dentischer Mitarbeit kostenfrei veröffentlichen.
Auf unserer Börse präsentieren sich ebenfalls
unsere Rechtanwäl:tinnen sowie deren Kanzlei-
en, die regelmäßig bereit sind, Praktikumsplätze
zur Verfügung zu stellen mit ihrem Profil. So
haben Sie die Möglichkeit, die Kanzlei zu finden,
die von Ausrichtung, Arbeitsgebiet und Anfor-
derungsprofil am besten zu Ihnen passt und
erspart Blindbewerbungen.

14
Saarländischer AnwaltVerein

Mitgestaltung

Vorstandsarbeit
Auch wenn es sich bei der Juniormitgliedschaft um eine
außerordentliche Mitgliedschaft handelt, können Sie
sich mit Ihren Ideen und Vorstellungen in die Vorstands-
arbeit einbringen.

                                                           Foto © Tobias Both
Hierfür wurde eigens im Oktober 2022 unsere Satzung
dahingehend geändert, dass auch zwei gewählte
Vertreter:innen unserer Juniormitglieder dem Vorstand
angehören können. Wir freuen uns auf Ihren Input!

Anwaltsblatt, Redaktion
Auch für unser Anwaltsblatt suchen wir immer Redak-
tionsmitglieder oder Ideengeber:innen. Über Ihre Mitar-
beit – eventuell auch in Form eines Minijobs – würden
wir uns freuen.
Das Blatt erscheint quartalsmäßig in März, Juni, Septem-
ber und Dezember, informiert über aktuelle Themen,
Veranstaltungen und die Arbeit des Vorstandes, interes-
sante Persönlichkeiten und vieles mehr.

Social Media
Auf Facebook und Instagram posten wir aktuelle Infor-
mationen und Veranstaltungsberichte. Über Hilfe bei der
Professionalisierung und regelmäßigen Befüllung unserer
Accounts würden wir uns freuen – und bieten unseren
Juniormitgliedern auch die Möglichkeit einer vergüteten
Mitarbeit. Melden Sie sich bei uns!

                                                                                                       15
Saarländischer AnwaltVerein

Deutscher AnwaltVerein e.V.

Einsteigerforum
junge Anwaltschaft
Als Juniormitglied profitieren Sie von allen
Vorteilen unseres Dachverbandes, des
Deutschen AnwaltVereins e.V.

                                              Fotos © Forum Junge Anwaltschaft

Einmal jährlich findet – regulär in
Präsenz – das Einsteigerforum in
Kooperation mit dem Forum Junge
Anwaltschaft statt.
Dabei geht es um interessante
Vorträge, aber vor allem auch
um den Erfahrungsaustausch, die
Möglichkeit Fragen zu stellen und
Kolleg:innen kennenzulernen.
Als Juniormitglied im SAV e.V. -
egal ob noch im Referendariat,
nach dem 2. Staatsexamen oder
frisch zugelassen, könnt ihr Teil
dieses Netzwerks werden.
Siehe Anwaltsblatt 2022-1.

                    www.linkedin.com/company/forum-junge-anwaltschaft
16
                    www.davforum.de
Deutscher AnwaltVerein DAV                                                   Saarländischer AnwaltVerein

                                                            katzenkönig ist eine Zeitschrift von Studierenden für Studierende.

                        Anwaltsblatt |                      Ziel des Redaktionsteams ist es, neben unf für das manchmal
                                                            trockene Studium Inspiration und Motivation zu liefern.
                        Katzenkönig                         So werden beispielsweise spannende Jurist:innen porträtiert,
                                                            vielseitige Karrierewege skizziert und Essays zu rechtspolitischen
                        Speziell für und von
                                                            Fragen publiziert.
                        Student:innen der Rechtswissen-
                        schaften gibt der DAV ein eigenes   Den katzenkönig erhalten unsere Juniors kostenfrei und exklusiv
                        Magazin, den „Katenkönig“           persönlich per Post.
                        heraus, das Sie neben dem regu-
                        lären Anwaltsblatt ausschließlich   Mehr Infos zum Katzenkönig: siehe Anwaltsblatt 2022-1.
                        als SAV-Juniormitglied persönlich
                        zugesendet bekommen.
Fotos © Eggers+Diaper

                                                                                                                                 17
Saarländischer AnwaltVerein

                              Mitgliedsantrag
                              Juniormitgliedschaft SAV e.V.
Werden Sie
Mitglied …                    1. Zur Person
                              Vorname*                                           Nachname*

                                                                                                                                   * = Pflichtfeld
                              Geburtsdatum*

                              Straße & Nr.*                                      PLZ & Ort*

                              Telefon                                            E-Mail

                              2. Büro (falls vorhanden)
                              Name Büro | Kanzlei

                              Straße & Nr                                        PLZ & Ort

                              Telefon Büro                                       Fax Büro

                              3. Weitere Infos
                              Student:in*                                        Referendar:in*

                                    ja            nein                                    ja       nein

                              Mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft werden Sie automatisch ordentliches und wahlberechtigtes
                              Mitglied im SAV e.V. Hierbei besteht Beitragsfreiheit im Jahr der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
                              und in den beiden Folgejahren. Erst danach wird – sofern Sie nicht von Ihrem Kündigungsrecht
                              Gebrauch machen - der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 190,00 € in Rechnung gestellt.

                              4. Zustimmungen
                              Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten*

                              Ihre Mitgliedschaft im SAV beinhaltet mehrere Vorteile, u.a. Gruppenversicherungsverträge der
                              DKV (private Krankenversicherung) und der HDI (Vermögenshaftpflichtversicherung). Ich bin mit
                              der Weitergabe meiner Kontaktdaten an diese Versicherungen einverstanden:

                                    ja            nein

                              Einverständnis Satzung*

                              Ich habe die Satzung (saaranwalt.de/satzung) des SaarländischenAnwaltVereins gelesen und
                              akzeptiere diese.

                                    ja

                              Einverständnis Kontaktaufnahme per E-Mail*

                              Ich willige ein, dass mir Dokumente und wichtige Informationen zu meiner Mitgliedschaft, wie bei-
                              spielsweise die jährliche Beitragsrechnung oder die jährliche Einladung zur Mitgliederversammlung
                              per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse gesendet werden.

                                    ja

                              Ort, Datum                                         Unterschrift

18
Saarländischer AnwaltVerein

Satzung SAV e.V.
§ 1 | Name und Sitz                     Zusammenarbeit mit anderen              (4) Der Verein ist weltanschaulich
                                        Organisationen der freien Beru-         und parteipolitisch neutral.
(1) Der Verein führt den Namen          fe und unterstützt Gesetzgebung
„SaarländischerAnwaltVerein             und Rechtspflege, unbescha-             (5) Der Vereinszweck ist nicht auf
e.V.”.                                  det der Zuständigkeit der hierzu        einen wirtschaftlichen Geschäfts-
                                        gesetzlich berufenen Organe. Der        betrieb gerichtet.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in
                                        Verein informiert die Öffentlich-
Saarbrücken. Er ist im Vereinsre-                                               (6) Der Verein ist berechtigt, sich
                                        keit und sensibilisiert die rechtssu-
gister des Amtsgerichts Saarbrü-                                                an Gesellschaften zu beteiligen
                                        chende Bevölkerung für die Wich-
cken eingetragen.                                                               oder Mitglied solcher Vereine zu
                                        tigkeit und Bedeutung rechtlicher
                                                                                werden, deren Gegenstand dem
(3) Der Verein ist Mitglied des         Belange. Im Rahmen der Presse-
                                                                                Zweck des Vereins gleich oder
Deutschen AnwaltVereins und             und Öffentlichkeitsarbeit nimmt
                                                                                ähnlich ist, solche Gesellschaf-
unterstützt im Bezirk des Landge-       der Verein zu rechtspolitischen
                                                                                ten oder Vereine zu gründen, zu
richts Saarbrücken dessen Tätig-        Themen sowie zu rechtlich rele-
                                                                                erwerben und zu leiten oder sich
keit.                                   vanten Ereignissen und Entwick-
                                                                                auf die Verwaltung der Beteiligung
                                        lungen Stellung.
                                                                                zu beschränken. Der Verein ist
(4) Der Saarländische AnwaltVer-
                                        (2a) Der Vorstand kann zur För-         berechtigt, seinen Vereinszweck
ein nimmt gemäß § 6 Absatz 2 der
                                        derung des Vereinszwecks für            nicht selbst, sondern durch solche
Satzung des Deutschen Anwalt-
                                        einzelne Rechtsgebiete oder für         Gesellschaften oder Vereine zu
Vereins zugleich die Funktion des
                                        bestimmte berufliche Belange            verfolgen und diesen Tätigkeiten
Landesverbandes für das Saarland
                                        rechtlich unselbstständige Interes-     des Vereins ganz oder teilweise zu
wahr.
                                        senkreise gründen. Sie berücksich-      überlassen.
§ 2 | Vereinszweck                      tigen die Belange des Vereins und
                                                                                § 3 | Geschäftsjahr
                                        seiner Mitglieder und unterrichten
(1) Der Verein wahrt, pflegt und för-   den Vorstand. Der Vorstand kann         Das Geschäftsjahr ist das Kalen-
dert als Berufsverband die berufli-     den Interessenkreisen Geschäfts-        derjahr.
chen und wirtschaftlichen Inter-        ordnungen geben, die nur mit sei-
essen der Rechtsanwaltschaft im         ner Zustimmung geändert werden          § 4 | Mitgliedschaft
Landgerichtsbezirk Saarbrücken;         können. Jeder Interessenkreis wird
er unterstützt seine Mitglieder bei     von einem vom Interessenkreis zu        (1) Der Verein besteht aus ordent-
der Erfüllung ihrer Berufspflichten     benennenden Ansprechpartner             lichen und außerordentlichen Mit-
und pflegt den persönlichen Kon-        eigenständig geleitet.                  gliedern sowie aus Ehrenmitglie-
takt der Mitglieder untereinander.                                              dern. Außerordentliche Mitglieder
                                        (2b) Der Verein fördert und unter-      und Ehrenmitglieder haben grund-
(2) Der Verein fördert die Interes-     stützt die anwaltsorientierte Juris-    sätzlich die Rechte und Pflich-
sen und pflegt das Ansehen und          tenausbildung im Bezirk des Saar-       ten der ordentlichen Mitglie-
Image der Anwaltschaft gegen-           ländischen Oberlandesgerichts.          der; außerordentliche Mitglieder
über der Justiz, Verwaltung,                                                    haben jedoch weder Stimm- noch
Gesetzgebungsorganen und der            (3) Dem Verein obliegt die Verfol-      Wahlrecht. Ehrenmitglieder wer-
Öffentlichkeit; er organisiert die      gung unerlaubter Rechtsdienst-          den von der Mitgliederversamm-
berufliche Fortbildung, pflegt die      leistungen und von Wettbewerbs-         lung auf Vorschlag des Vorstandes
                                        verstößen.                              gewählt.
                                                                                                               19
Saarländischer AnwaltVerein                                                                   Satzung SAV e. V.

(2) Ordentliches Mitglied des         b) wenn die Voraussetzungen des        (2) Der Mitgliedsbeitrag ist ein
Vereins kann jedes Mitglied der       § 4 Absatz 2 oder 3 entfallen; auf     Jahresbeitrag. Er ist am 01. Janu-
Rechtsanwaltskammer des Saar-         Antrag kann die ordentliche Mit-       ar eines jeden Jahres zur Zahlung
landes im Sinn des § 60 BRAO          gliedschaft als außerordentliche       fällig.
werden.                               Mitgliedschaft fortgesetzt wer-
                                      den, wenn die Voraussetzungen          (3) Scheidet ein Mitglied während
(3) Außerordentliches     Mitglied    des § 4 Absatz 3 vorliegen;            des laufenden Kalenderjahres aus
können werden:                                                               dem Verein aus, bleibt seine Ver-
                                      c) falls es sich bei dem Mitglied um   pflichtung zur Entrichtung des Jah-
a) Rechtsanwältinnen und Rechts-      eine Rechtsanwaltsgesellschaft im      resbeitrages unberührt.
anwälte, die auf ihre Zulassung       Sinn des § 59c BRAO handelt:
verzichtet haben;                     durch Auflösung der Gesellschaft       (4) Beitragsfreiheit besteht für
                                      (§ 60 ff. GmbHG);                      Rechtsanwälte/ Rechtsanwältin-
b) nicht im Bezirk des Landgerichts                                          nen im Jahr der erstmaligen Zulas-
Saarbrücken zugelassene Rechts-       d) durch Tod;                          sung zur Rechtsanwaltschaft und
anwältinnen und Rechtsanwälte;                                               in den beiden darauffolgenden
                                      e) durch Ausschluss.                   Kalenderjahren sowie für außer-
c) Rechtsanwältinnen und Rechts-
                                                                             ordentliche Mitglieder im Sinne
anwälte, die gleichzeitig Mitglied    (6) Ein Mitglied kann aus dem Ver-
                                                                             des § 4 Abs. 3 d). Der Vorstand ist
eines anderen Anwaltvereins im        ein ausgeschlossen werden, wenn
                                                                             ermächtigt, Neumitgliedern gene-
Deutschen AnwaltVerein sind           ein wichtiger Grund vorliegt, ins-
                                                                             rell auch unabhängig von ihrem
(Zweitmitgliedschaft).                besondere wenn das Mitglied den
                                                                             Zulassungszeitpunkt     Mitglieds-
                                      Vereinszwecken grob zuwider-
d) Referendarinnen und Referen-                                              beiträge auf maximal 3 Jahre zu
                                      handelt. Ein wichtiger Grund liegt
dare sowie Studentinnen und Stu-                                             befristeten Sonderkonditionen zu
                                      auch dann vor, wenn das Mitglied
denten                                                                       gewähren.
                                      trotz Zahlungsaufforderung län-
                                      ger als drei Monate nach Fälligkeit    (5) Der Vorstand kann im Einzelfall
(4) Die Aufnahme erfolgt auf
                                      mit der Zahlung des Mitgliedsbei-      den Beitrag erlassen, wenn des-
Antrag durch Beschluss des Vor-
                                      trags in Rückstand ist. Über den       sen Einziehung unter Berücksichti-
standes. Bei Ablehnung der
                                      Ausschluss entscheidet der Vor-        gung aller Umstände unbillig oder
Aufnahme entscheidet auf die
                                      stand. Der Betroffene kann inner-      untunlich erscheint.
Beschwerde des Bewerbers die
                                      halb eines Monats nach Zustellung
Mitgliederversammlung.
                                      der Entscheidung die Mitglieder-       § 6 | Organe
(5) Die ordentliche und die außer-    versammlung anrufen.
ordentliche Mitgliedschaft endet                                             Organe des Vereins sind der Vor-
                                      § 5 | Beiträge                         stand und die Mitgliederversamm-
a) durch schriftliche, an den Vor-                                           lung.
stand gerichtete Kündigung zum        (1) Die Mitglieder haben den von
Schluss eines Kalenderjahres;         der Mitgliederversammlung fest-        § 7 | Vorstand
die Kündigungsfrist beträgt drei      gesetzten Beitrag zu entrichten.
                                      Ehrenmitglieder sind von der Bei-      (1) Der Vorstand besteht aus dem
Monate;
                                      tragszahlung befreit.                  Präsidenten, seinem Stellvertreter
                                                                             (Vizepräsident), dem Geschäfts-

20
Satzung SAV e.V.                                                                      Saarländischer AnwaltVerein

führer, dem Schatzmeister und             (4) In unaufschiebbaren Angele-        ter werden in gesonderten Wahl-
fünf Beisitzern sowie bis zu zwei         genheiten entscheidet der Präsi-       gängen mit absoluter Mehrheit der
außerordentlichen Mitgliedern im          dent allein; er hat unverzüglich       Anwesenden und der satzungs-
Sinne des § 4 Abs. 3 d).                  den übrigen Vorstand zu informie-      gemäß vertretenen Mitglieder
                                          ren.                                   gewählt, falls erforderlich durch
(2) Gesetzliche Vertreter des Ver-
                                                                                 Stichwahl. Von der Durchführung
eins im Sinne von § 26 BGB sind           (5) Vorstandsmitgliedern werden        getrennter Wahlgänge kann abge-
der Präsident und sein Stellvertre-       die für die Vorstandsarbeit des Ver-   sehen werden, wenn für die vor-
ter. Jeder von ihnen ist allein vertre-   eins entstandenen, angemesse-          genannten Ämter jeweils nur ein
tungsberechtigt. Für das Innenver-        nen Auslagen ersetzt. Das umfasst      Kandidat zur Wahl steht und die
hältnis gilt, dass der Stellvertreter     auch den pauschalen Ersatz von         Mitgliederversammlung mehrheit-
nur im Falle der Verhinderung des         Fahrt-, Telefon, Porto- und Verpfle-   lich beschließt, in einem Wahlgang
Präsidenten tätig werden darf.            gungskosten im Rahmen der ein-         zu wählen.
(3) Der Vorstand führt die lau-           kommensteuerrechtlich zulässigen
fenden Geschäfte des Vereins              Höchstgrenzen sowie tatsächlich        (2) Die übrigen Mitglieder des
und trifft alle Entscheidungen,           angefallene Beherbergungskos-          Vorstandes werden in einem ein-
die nicht ausdrücklich der Mit-           ten, auch soweit solche Kosten für     heitlichen Wahlgang mit einfa-
gliederversammlung zugewiesen             die Teilnahme an Vorstandssitzun-      cher Stimmenmehrheit gewählt.
sind. Vorstandsbeschlüsse werden          gen anfallen. Das umfaßt Aufwen-       Bei Stimmengleichheit findet eine
mit einfacher Mehrheit gefasst;           dungen, die durch Repräsentation       Stichwahl statt. Führt auch diese
Beschlussfassung auf elektroni-           des Vereins veranlasst sind, insbe-    zu keinem Ergebnis, entscheidet
schem Weg ist möglich, wobei              sondere innerhalb des Deutschen        das Los.
die Feststellung des Beschlus-            AnwaltVereins, gegenüber ande-
                                          ren Berufsverbänden und Berufs-        (2a) Daneben können bis zu 2
ses dann ebenfalls in elektroni-
                                          kammern sowie gegenüber Justiz         außerordentliche Mitglieder im
scher Form adressiert an alle Vor-
                                          und anderen staatlichen Stellen.       Sinne des § 4 Abs. 3 d) als bera-
standsmitglieder zu erfolgen hat.
                                          Eine Vergütung für ihren Zeitauf-      tende Mitglieder des Vorstandes –
Wird ein elektronisch übermittel-
                                          wand erhalten die Vorstandsmit-        ohne Stimmrecht – durch den Vor-
ter Beschlussvorschlag mit einer
                                          glieder nicht.                         stand benannt werden.
angemessenen Ausschlussfrist ver-
bunden, entscheiden nur die bis zu                                               (3) Die Wahl erfolgt geheim. Ist
                                          § 7a | Vorstandswahl
deren Ablauf bei der Geschäfts-                                                  für die Ämter im Sinne von Absatz
stelle eingegangenen Stimmab-             (1) Der Vorstand wird aus dem          5 jeweils nur ein Kandidat vor-
gaben; erfolgt der Beschlussvor-          Kreise der Mitglieder alle vier Jah-   handen, kann die Mitgliederver-
schlag durch den Präsidenten,             re durch die Mitgliederversamm-        sammlung offene Abstimmung
Vizepräsidenten, Geschäftsführer          lung gewählt. Zum Vorstandsmit-        beschließen. Dies gilt nicht, wenn
oder Schatzmeister, können diese          glied können nur Rechtsanwälte/        mindestens ein anwesendes oder
auch ihre jeweilige eMail-Adresse         Rechtsanwältinnen gewählt wer-         satzungsgemäß vertretenes Mit-
als Antwortadresse ausdrücklich           den, die zugleich für ihre Amts-       glied widerspricht. Sind für die
bestimmen.                                dauer     ordentliches     Mitglied    Ämter im Sinne von Absatz 6 nur
                                          sind. Präsident, Vizepräsident,        so viele Kandidaten vorhanden,
                                          Geschäftsführer und Schatzmeis-        wie Ämter zu vergeben sind, gilt

                                                                                                               21
Saarländischer AnwaltVerein                                                                  Satzung SAV e.V.

die Regelung in den beiden vorste-    (6) Zum Vorstand gewählt werden       f) die Festsetzung des Mitglieds-
henden Sätzen entsprechend.           kann nur, wer gemäß den nach-         beitrages und der Umlagen,
                                      stehenden Bestimmungen zur
(4) Die gewählten Vorstandsmit-       Wahl vorgeschlagen worden ist:        g) Beschwerden gegen die Ableh-
glieder bleiben grundsätzlich so      Vorschläge für die Wahl von Vor-      nung der Aufnahme in den Verein
lange im Amt, bis neue Vorstands-     standsmitgliedern sind spätestens     und den Ausschluss aus dem Ver-
mitglieder gewählt sind und das       zehn Tage vor dem Zeitpunkt der       ein,
Amt angenommen haben. Ein             Mitgliederversammlung, in der die
Vorstandsmitglied scheidet jedoch                                           h) die Wahl von Ehrenmitgliedern,
                                      Wahl stattfinden soll, schriftlich
aus dem Vorstand aus,                 bei der Geschäftsstelle des Ver-      i) die Verleihung der Ehrenbezeich-
                                      eins einzureichen. Später einge-      nung „Ehrenpräsident”,
a) sobald während seiner Amts-
                                      hende Vorschläge werden nicht
dauer die Wählbarkeitsvorausset-
                                      berücksichtigt. Mit dem Vorschlag     j) Beteiligungen, Ausgliederungen
zungen gemäß § 7a Absatz 1 Satz
                                      ist eine schriftliche Erklärung des   und sonstige Umwandlungsvor-
2 entfallen;
                                      vorgeschlagenen Mitglieds vorzu-      gänge,
b) mit seiner Rücktrittserklärung     legen, mit der dessen Bereitschaft
                                                                            k) die Auflösung des Vereins,
als Vorstandsmitglied gegenüber       zur Kandidatur bestätigt wird. Das
dem Vorstand.                         Verzeichnis der wählbaren Kandi-      l) alle wichtigen Vereinsangele-
                                      daten ist in alphabetischer Reihen-   genheiten, die vom Vorstand der
(5) Bei vorzeitigem Ausscheiden       folge aufzustellen und spätestens     Mitgliederversammlung zur Ent-
eines Vorstandsmitglieds ist in       eine Woche vor dem Wahltermin         scheidung vorbehalten werden.
der nächsten Mitgliederversamm-       in der Geschäftsstelle des Vereins
lung für den Rest der Amtszeit des    auszuhängen.                          (2) Die ordentliche Mitgliederver-
bereits gewählten Vorstands eine                                            sammlung soll alljährlich inner-
Ersatzwahl vorzunehmen. Wird          § 8 | Mitgliederversammlung           halb der ersten neun Monate des
durch Satzungsänderung wäh-                                                 Kalenderjahres stattfinden. Eine
rend der Amtsdauer des Vorstands      (1) Die Mitgliederversammlung
                                                                            außerordentliche Mitgliederver-
die Zahl der Vorstandsmitglieder      entscheidet über:
                                                                            sammlung findet statt, wenn der
erweitert, ist in der gleichen Mit-   a) die Wahl und die Entlastung des    Vorstand es beschließt oder min-
gliederversammlung die erforder-      Vorstands,                            destens 15 Mitglieder des Vereins
liche Anzahl neuer Vorstandsmit-                                            die Einberufung schriftlich vom
glieder für den Rest der Amtszeit     b) die Abberufung von Vorstands-      Präsidenten verlangen; der Antrag
des bereits gewählten Vorstands       mitgliedern aus wichtigem Grund,      muss das Thema, über das die Mit-
zu wählen. Scheidet der Präsident,                                          gliederversammlung abstimmen
Vizepräsident,     Geschäftsführer    c) die Genehmigung des Jahresab-      soll, bezeichnen. Die außerordent-
oder Schatzmeister vorzeitig aus      schlusses,                            liche Mitgliederversammlung hat
dem Vorstand aus, kann der Vor-                                             innerhalb von drei Monaten nach
                                      d) die Bestellung des Kassenprü-
stand bis zur Ersatzwahl gemäß                                              Antragstellung stattzufinden.
                                      fers,
Satz 1 ein Vorstandsmitglied aus
seiner Mitte mit einfacher Mehr-                                            (3) Die Einladungen zur Mitglieder-
                                      e) Satzungsänderungen,
heit in das vakante Amt wählen.                                             versammlung sollen mindestens
                                                                            drei Wochen vor dem Versamm-
                                                                            lungstermin versandt werden.
22
Satzung SAV e.V.                                                                 Saarländischer AnwaltVerein

(4) Den Vorsitz der Mitgliederver-    (9) Anträge und Ergänzungen zur      § 11 | Inkrafttreten
sammlung führt der Präsident, im      Tagesordnung von Mitgliederver-
Verhinderungsfall sein Stellvertre-   sammlungen sowie Anträge auf         Die Satzung tritt in dieser Fassung
ter.                                  Satzungsänderungen müssen spä-       mit der Eintragung im Vereinsre-
                                      testens zwei Wochen vor Beginn       gister in Kraft.
(5) Die ordnungsgemäß einberu-        der Mitgliederversammlung bei
fene Mitgliederversammlung ist in     der Geschäftsstelle eingehen. Hie-
jedem Falle beschlussfähig.           rüber sind die Mitglieder unver-
                                      züglich zu unterrichten.               Impressum
(6) Die Versammlung entscheidet
mit einfacher Stimmenmehrheit         § 9 | Ehrenbezeichnungen               Herausgeber:
der Anwesenden und vertretenen
                                                                             Saarländischer AnwaltVerein e.V.
Stimmen, wenn in der Satzung          Früheren Präsidenten des Saarlän-      Franz-Josef-Röder-Str. 15
nichts anderes bestimmt ist. Eine     dischen AnwaltVerein kann die          66119 Saarbrücken
Satzungsänderung erfordert eine       Mitgliederversammlung die Ehren-
Zweidrittelmehrheit der Anwe-         bezeichnung     „Ehrenpräsident”       Tel.: 0681/ 51 202
senden und vertretenen Stim-          zuerkennen.                            Fax: 0681/ 51 259
men. Jedes Mitglied hat eine Stim-                                           E-Mail: info@saaranwalt.de
me. Stimmenthaltungen gelten als      § 9a | Geschäftsstelle                 www.saaranwalt.de
nicht abgegebene Stimmen.                                                    Postanschrift:
                                      Der    Verein     unterhält   eine
(7) Die Mitglieder können die Aus-    Geschäftsstelle. Der Vorstand ent-     SaarländischerAnwaltVerein
übung des Stimmrechts einem           scheidet über die Organisation,        Im Landgericht Zimmer 143
anderen Mitglied durch schriftliche   räumliche und personelle und Aus-      Franz-Josef-Röder-Str. 15
Vollmacht übertragen. Die Über-       stattung. Er kann eine Geschäfts-      66119 Saarbrücken
tragung ist jeweils nur für eine      ordnung beschließen.                   Redaktion:
Mitgliederversammlung zulässig.                                              Saskia Hölzer (ViSdP)
Jedes Mitglied darf maximal drei      § 10 | Auflösung des Vereins
                                                                             Veris-Pascal Heintz
andere Mitglieder vertreten. Die      (1) Die Auflösung des Vereins kann
Vollmachten sind dem Protokoll-                                              Bildnachweise:
                                      nur mit einer Mehrheit von drei
führer vor der Stimmabgabe aus-       Vierteln der abgegebenen Stim-         Seite 1 Titelbild:
zuhändigen.                           men der Mitgliederversammlung          Depositphotos_©deagreez1

(8) Über die Wahlergebnisse und       beschlossen werden.                    Seite 2 /4 / 5 Vorstand:
die Beschlüsse ist eine Nieder-                                              © Tobias Both
                                      (2) Die Liquidation erfolgt durch
schrift aufzunehmen, die vom Prä-     den Vorstand. Über die Verwen-         Seite 14 Illustration:
sidenten und dem Protokollführer      dung des Vereinsvermögens nach         Depositphotos_©royalty
zu unterzeichnen ist.                 Auflösung des Vereins entschei-        Weitere Bildurheber
                                      det die Mitgliederversammlung          siehe Nennung am Bild
                                      mit einfacher Mehrheit. Das Ver-       oder ©privat
                                      einsvermögen ist gemeinnützigen
                                      Zwecken zuzuführen.

                                                                                                           23
Saarländischer AnwaltVerein

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