Die Juniormitgliedschaft im Saarländischen AnwaltVerein e.V.
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Saarländischer AnwaltVerein Grußwort Liebe Jura-Studierende, liebe Rechtsreferendarinnen und -referendare, werden Sie Junior-Mitglied im Saarländischen AnwaltVerein (SAV) gemäß § 4 Abs. 3 d) unserer Satzung, und zwar beitragsfrei (§ 5 Abs. 4 der Satzung). In Abstimmung mit unserem Dachverband, dem Deutschen AnwaltVerein (DAV), ist es seit kurzem möglich, dass wir auch noch nicht zur Anwaltschaft zugelassene Juristinnen und Juristen als Vereinsmitglieder aufnehmen, damit diese sich aktiv einbringen in Meinungs- bildung und rechtspolitische Themen, sich austauschen und fortbilden oder auch nur hineinschnuppern, ob der Anwaltsberuf etwas für sie sein könnte. Das wollen wir Ihnen mit dieser Broschüre schmackhaft machen und die verschiedenen Möglichkeiten aufzeigen. Denn im Unterschied zur Rechtsanwaltskammer, in der jeder Anwalt und jeder Anwältin Pflichtmitglied ist, sind wir als freiwilliger Zusammenschluss freier in unserer Zusammensetzung und in unserem Betätigungsfeld und den Möglichkeiten der Meinungsäußerung. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, auch den Nachwuchs zu fördern und die gesellschaftliche Relevanz der Ausübung des Berufs der Rechtsanwältin/des Rechts- anwalts zu verbreiten im Interesse des rechtsuchenden Publikums und derjenigen, die den Beruf ausüben. Daraus resultiert unser Leitbild. Im Jahre 2021 konnte der DAV sein 150-jähriges Jubiläum begehen: anwaltverein.de/de/ der-dav/ueber-uns/geschichte. Die Freiheit der Advokatur, die anwaltliche Selbstverwaltung (mit der Gründung der Kammern 7 Jahre später) und die Unterstützung in der Berufsaus- übung waren und sind die wesentlichen Ziele. Es lohnt sich daher, sich hierfür einzusetzen, sich hier einzubringen, dafür wollen wir Sie motivieren und gewinnen. Auf unserer Webseite www.saaranwalt.de oder aber in unserer Geschäftsstelle im Gebäude des Landgerichts (Zimmer 143) erhalten Sie gerne noch weitere Informationen und können sich regelmäßig auf dem Laufenden halten. Es würde mich freuen, Sie demnächst in unseren Reihen begrüßen zu dürfen, Ihr Olaf Jaeger Präsident des Saarländischen AnwaltVereins 2
Saarländischer AnwaltVerein Der Saarländische AnwaltVerein e.V. Der Saarländische Anwaltverein e.V. (SAV) wurde Über die Arbeit des zurzeit neunköpfigen Vorstandes 1954 gegründet und ist seit dem 1. Juni 1956 werden seine Mitglieder regelmäßig auf den jährlich Mitglied des Deutschen AnwaltVereins. Mehr als stattfindenden Mitgliederversammlungen und im 60 Prozent der saarländischen Rechtsanwält:innen vierteljährlich erscheinenden, für alle Mitglieder sind in ihm organisiert – womit der Organisations- kostenfreien Anwaltsblatt informiert. grad deutlich höher als im Bundesdurchschnitt liegt. Seit 2022 können auch Student:innen und Rechts- Saarländisches referendar:innen Mitglied im SAV werden, im Anwaltsblatt Oktober 2022 wurde ihnen durch eine Satzungs- Ausgabe 3 | 2021 änderung zudem die Möglichkeit aktiver Teilnahme und Einflussnahme über ein eigenes Gremium und Vertretung bei den Vorstandssitzungen eingeräumt (Siehe §§ 4 Abs. 3 d), 7 Abs.1, 7a Abs. 2a der Satzung). Der SAV setzt sich als unabhängiger Berufsverband Der Gewinner des Fotowettbewerbs | Seite 18 für die Interessen der saarländischen Rechtsanwält: Anscheinsbeweis von Einwurf- BVerfG entscheidet über Rohmess- Mitgliederversammlung SAV + Einschreiben | Seite 4 daten-Speicherung | Seite 14 Barbecue | Seite 20 innen gegenüber Politik und Justizverwaltung ein und pflegt Kontakte zu anderen freien Berufen aber Digitales Kaufrecht Seite 8 Jahresgespräch BfB Seite 10 Forschungsprojekt „Amtsgericht 4.0“ Einladung und Anmeldung zum Änderung der SARS-CoV-2-Arbeits- DAV Luxemburg Seite 28 auch zu Richter:innen und Staatsanwält:innen. Seite 13 Gänsessen schutzverordnung Seite 24 Seite 26 3
Saarländischer AnwaltVerein Der Vorstand Präsident Rechtsanwalt Olaf Jaeger | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Ansprechpartner beim SAV für die Rechtsgebiete Bau- und Architektenrecht, Vergaberecht und öffentliches Bau- und Pla- nungsrecht Vizepräsidentin Rechtsanwältin Dr. Carmen Palzer | Fachanwältin für Arbeitsrecht Ansprechpartnerin beim SAV für die Rechtsgebiete Presse- und Medienrecht, Urheber- und Verlagsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, IT-Recht sowie Arbeitsrecht Geschäftsführer Rechtsanwalt Hubert Beeck Ansprechpartner beim SAV für die Rechtsgebiete Wirtschafts- recht und Rechtliche Unterneh- mensberatung 4
Saarländischer AnwaltVerein Schatzmeisterin Beisitzerin Rechtsanwältin Rechtsanwältin Iris Stellwag Katrin Schmidbauer Ansprechpartnerin beim SAV Ansprechpartnerin beim SAV für für das Rechtsgebiet Bank- und das Rechtsgebiet Familienrecht Kapitalmarktrecht Pressesprecher & Beisitzer Beisitzer Rechtsanwalt Rechtsanwalt Christoph Clanget | Manuel Schauer | Fachanwalt für Strafrecht Justiziar der Stahl-Holding Saar Ansprechpartner beim SAV für Ansprechpartner beim SAV für die Rechtsgebiete Insolvenzrecht, die Rechtsgebiete Handels- und Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht Gesellschaftsrecht, Wirtschafts- und Strafverfahrensrecht recht Redaktionsmitglied Anwaltsblatt Beisitzerin Rechtsanwältin Beisitzer Lisa-Katrin Held Rechtsanwalt Ansprechpartnerin beim SAV Veris-Pascal Heintz | LL.M. für das Rechtsgebiet Mietrecht Ansprechpartner beim SAV für Redaktionsmitglied Anwaltsblatt die Rechts-gebiete Erbrecht und Steuerrecht Redaktionsmitglied Anwaltsblatt 5
Saarländischer AnwaltVerein Leitbild Wir setzen bei unserer Vereinsarbeit auf das Leitbild des Deutschen Anwaltvereins, welches sowohl dessen Aufgaben, Ziele und Perspekti- ven als auch die seiner Mitgliedsvereine formuliert. Wir kämpfen für die Interessen der Anwaltschaft Wir sind die freie Stimme der Anwaltschaft. Wir setzen uns für die Interessen aller Anwältinnen und Anwälte ein. Die Kammern begleiten wir konstruktiv, aber auch kritisch. Wir sind das größte Anwaltsnetzwerk Wir bieten Anwältinnen und Anwälten Plattformen für Vernetzung, Fortbildung und Engagement. Wir bringen die Anwaltschaft in all ihrer Vielfalt zusammen. Wir stehen für Recht und Freiheit und Demokratie Wir streiten für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechte in Europa. Wir verteidigen die von uns im 19. Jahrhundert errungene Freiheit und Unabhängigkeit der Anwaltschaft. Wir kämpfen für den Zugang aller zum Recht. Wir wollen alle für den Anwaltsberuf begeistern Wir fördern den Nachwuchs. Anwaltliche Berufsausübung ist keine Frage des Geschlechts, der sexuellen Identität, der Herkunft oder einer Behinderung. Wo es Benachteiligungen gibt, wollen wir sie beseitigen. Dafür setzen wir uns ein! Wir unterstützen Anwältinnen und Anwälte Für (fast) alle unternehmerischen, organisatorischen und persönlichen Fragen des Anwaltsberufs haben wir eine Lösung. 6
Saarländischer AnwaltVerein Einsatz für Aus- und Weiterbildung Kaminabend Oktober 2022 Kaminabend Rechtsanwalt Veris-Pascal Heintz referierte zum Weg in die anwalt- liche Selbständigkeit und Rechtsanwältin Lisa-Kathrin Held präsentierte Zeitmanagement-Strategien, die es ermöglichen sollen, die vielfältigen Regelmäßig alle anderthalb beruflichen und familiären Verpflichtungen miteinander in Einklang zu Jahre lädt der SAV e.V. zu- bringen. sammen mit dem Institut für Weitere Vorträge befassten sich mit den Aufgabenbereichen einer Anwaltsrecht alle Referen- dare und Referendarinnen Rechtsabteilung eines internationalen Unternehmens am Beispiel der zum Kaminabend ins Schloss Villeroy & Boch AG sowie dem Themenbereich „Compliance“ und den Saareck ein. daraus folgenden Unternehmenspflichten am Beispiel des Lieferketten- sorgfaltspflichtengesetzes. Bei Fingerfood und Geträn- ken gibt es interessante Vor- Die vielfältigen Impulse lieferten einige Anknüpfungspunkte für träge zu den verschiedenen Gespräche und Networking beim gemeinsamen Abendessen und Berufsbildern, Fragen zum Umtrunk. Berufsrecht und Ähnlichem sowie ausreichend Gelegen- Siehe auch Anwaltsblatt 2022-4 heit für anregende Gesprä- che und Networking. Fotos © Jacqueline Molitor 7
Saarländischer AnwaltVerein Einsatz für Aus- und Weiterbildung Interessenkreise im SAV e.V. Ziel der Interessenkreise ist die Vernetzung von Mitglied in einem Interessenkreis können aus- Rechtanwält:innen eines Fachgebiets. Dies geschieht schließlich Mitglieder des SAV e.V. werden. sowohl auf fachlicher Ebene durch regelmäßige, Auch als Juniormitglieder können Sie an allen selbst organisierte, Fortbildungen mit auswärtigen Treffen unserer Interessenkreise teilnehmen. oder internen Referent:innen, durch Gesprächsrunden Diese vermitteln nicht nur aktuelles Wissen in und gemeinsame gesellschaftliche Veranstaltungen den verschiedenen Rechtsgebieten sondern sind (Jahresabschlussessen etc.) auch eine ideale Möglichkeit sich zu vernetzen. Die Interessenkreise werden in ihren Aufgaben vom Wenn Sie Mitglied in einem Interessenkreis wer- SAV e.V. nicht nur organisatorisch sondern auch fi- den möchten, wenden Sie sich an die Geschäfts- nanziell unterstützt, so dass nicht nur die Mitglied- stelle des SAV e.V. oder direkt an die jeweilige schaft im Interessenkreis selbst, sondern auch die IK-Leitung. Treffen und Fortbildungen im Interessenkreis kosten- los sind. Interessenkreis Arbeitsrecht Interessenkreis Handels- und Gesellschaftsrecht Der Interessenkreis Arbeitsrecht trifft sich regel- mäßig viermal jährlich und organisiert in diesem Der Interessenkreis Handels- und Gesellschafts- Rahmen für seine Mitglieder kostenfreie Vorträge, recht trifft sich regelmäßig zweimal jährlich die sich die Teilnehmer:innen als Fortbildung gemäß beziehungsweise organisiert für seine Mitglie- § 15 FAO anerkennen lassen können. der kostenfreie (Online-)Vorträge, die sich die Teilnehmer:innen als Fortbildung gemäß § 15 Kontakt: Brigitte Lambert FAO anerkennen lassen können. 06887 - 4411 | lambert.brigitte@web.de Kontakt: Manuel Schauer manuel.schauer@saaranwalt.de Interessenkreis Erbrecht, Vermögensnachfolge und Vorsorge Interessenkreis Strafrecht Der Interessenkreis Erbrecht, Vermögensnachfolge und Vorsorge wurde am 15. September 2022 ge- Der Interessenkreis Strafrecht trifft sich regelmä- gründet. Wie oft die jährlichen Treffen und Fortbil- ßig viermal jährlich und organisiert in diesem dungen stattfinden werden, steht aktuell noch nicht Rahmen für die Mitglieder kostenfreie Vorträge, fest. Über weitere Treffen können Sie sich jederzeit die sich die Teilnehmer:innen als Fortbildung ge- auf unserer Homepage informieren. Wenn Sie zu mäß § 15 FAO anerkennen lassen können. Zum unserem Newsletter angemeldet sind, halten wir Sie Abschluss des Jahres treffen sich die Mitglieder auch hierüber auf dem Laufenden. regelmäßig zu einem Vortrag und anschließen- dem gemeinsamen Abendessen. Kontakt: Veris-Pascal Heintz 06894 - 38 38 59 | info@ra-vheintz.de Kontakt: Sascha Loth 0681 - 57794 | sl@rt-strafverteidiger.de Dr. Jens Schmidt 0681 - 93887210 | schmidt@drjensschmidt.de 8
Einsatz für Aus- und Weiterbildung Saarländischer AnwaltVerein Vergünstigte Fortbildungsveranstaltungen Kostenfreie bzw. vergünstigte Fortbildungs- Auch die SAV-Service GmbH bietet ihre Fortbil- veranstaltungen von SAV e.V. und SAV-Service dungen vergünstigt für die SAV-Juniormitglieder GmbH (maximal 50‘% des schon vergünstigten Mitglieds- preises) an. Ein- bis zweimal jährlich bietet der SAV e.V. seinen Mitgliedern kostenfreie Fortbildungen zu ausge- Für Mitglieder sind zudem die abwechselnd in Lu- wählten Themen. xemburg und im Saarland stattfindenden jährlichen Kooperationsveranstaltungen mit dem DAV Luxem- 2022 waren dies beispielsweise ein Webinar zum burg kostenfrei. Kaufrecht, mit Rechtsanwalt Manuel Schauer als Referent, sowie eine Präsenzveranstaltung zu Resili- enz und Stressmanagement für Rechtsanwält:innen, mit Rechtsanwältin , Mediatorin und Coach Gesine Reisert . Daneben wurde speziell für Referendar:innen und Jungänwält:innen ein dreistündiges Seminar „Vom Referendariat in die Selbstständigkeit“ angeboten. Weitere Infos und Anmeldung unter www.sav-service.de/fortbildungen 9
Saarländischer AnwaltVerein Vereinsleben Gänseessen Alljährlich im November laden wir Sie zum traditionellen Gänseessen des SAV e.V. ein. Sie erwartet ein GetTogether mit Sektempfang, einem stets neuem, unterhaltsames Rahmen- programm sowie ein Menü Ihrer Wahl zu einem von uns bezuschussten, vergünstigten Preis für Sie und Ihre Begleitung. Angeboten. Teilnehmen können nur Mitglieder des SAV e.V. - mit einer Begleitperson. Fotos © Wolfgang Klauke 10
Vereinsleben Saarländischer AnwaltVerein Sommerfest der Justiz Zusammen mit der Justiz des Saarlandes veranstaltet der SAV alljährlich ein Sommerfest, das der Intensivierung des Kontakts zu Richter:innen und Mitarbeiter:innen der Gerichte und dem interdisziplinären Aus- tausch dient. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Getränken und Speisen gehen an den Weißen Ring. Am 15. Juli 2022 luden der Saar- Fotos © Lisa-Kathrin Held | Saskia Hölzer ländische Richterbund und der Saarländische AnwaltVerein bereits zum 18. Mal zum Sommerfest der Justiz. Neben zahlreichen Mitarbeiter:- innen der Justiz, Anwält:innen und Richter:innen, ließen auch die Justizministerin Petra Berg und Staatssekretär Dr. Jens Diener es sich nicht nehmen, bei strahlen- dem Sonnenschein und bester Verpflegung die Gelegenheit zum entspannten Austausch zu nutzen. Siehe auch: Anwaltsblatt 2022-3 11
Saarländischer AnwaltVerein Vereinsleben Barbecue Zum ersten Barbecue im Anschluss an unsere Mit- gliederversammlung im September 2021 konnten wir Alle zwei Jahre veranstalten wir im Anschluss 40 Gäste begrüßen, die gekommen waren, um mit an unsere jährliche Ordentliche Mitglieder- uns im Garten des Gästehauses der Dillinger Hütte versammlung ein Barbecue, das für Sie als bei guten Gesprächen, leckerem Essen und kühlen Mitglied des SAV e.V. komplett kostenfrei ist Getränken den Sommer ausklingen zu lassen. und eine weitere Möglichkeit zu zwanglosen Kontakten mit Kollegen und Kolleginnen, fach- Siehe Anwaltblatt 2021-3 lichem Austausch und Networking bietet. Fotos: © Saskia Hölzer | Manuel Schauer Afterworkparty Zum ersten Mal am 09. Februar 2023 lädt der Saarländische AnwaltVerein seine Mitglieder zu einer Afterworkparty in die Räume seiner Koope- rationspartnerin e.consult. Wir freuen uns auf einen entspannten, unterhalt- samen Abend mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Eine separate Einladung geht Anfang 2023 an alle unsere Mitglieder. 12
Saarländischer AnwaltVerein Gesellschaftliches Engagement Das erste Mal wurde der Vordenker-Preis, damals noch unter dem Namen „Querdenker“, 2018 posthum an Nikolaus Warken für seine Vordenker- Verdienste um die Gewerkschaftsbewegung im Saarland verliehen. Preisverleihung Weitere Details zu Preis und Preisträger siehe auch Bericht im Anwaltsblatt 2018-4. Alle zwei Jahre verleiht der SAV e.V seit 2018 den Vordenker- Preis, eine exklusiv vom SAV be- auftragte Skulptur, und zeichnet damit Personen oder Institutio- nen aus, die sich in besonderer Art und Weise um das „Recht“ verdient gemacht und einen per- sönlichen oder sachlichen Bezug zum Saarland haben Coronabedingt musste die Verleihung pausieren, wird aber am xxxx 2023 erstmalig wieder im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung stattfinden. Die Teilnahme an der Preisverlei- hung mit Rahmenprogramm und Catering ist für die Mitglieder des SAV e.V. kostenfrei. Fotos © Manuela Meyer 13
Saarländischer AnwaltVerein Networking Praktikumsbörse Auf unserer Homepage www.saaranwalt.de finden Sie neben einer Stellen- auch eine Praktikumsbörse. Hier können Sie als Student:in oder Referendar:in im SAV e.V. nicht nur Ihr Gesuch nach einem freiwilligen Praktikum, einer Station oder stu- dentischer Mitarbeit kostenfrei veröffentlichen. Auf unserer Börse präsentieren sich ebenfalls unsere Rechtanwäl:tinnen sowie deren Kanzlei- en, die regelmäßig bereit sind, Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen mit ihrem Profil. So haben Sie die Möglichkeit, die Kanzlei zu finden, die von Ausrichtung, Arbeitsgebiet und Anfor- derungsprofil am besten zu Ihnen passt und erspart Blindbewerbungen. 14
Saarländischer AnwaltVerein Mitgestaltung Vorstandsarbeit Auch wenn es sich bei der Juniormitgliedschaft um eine außerordentliche Mitgliedschaft handelt, können Sie sich mit Ihren Ideen und Vorstellungen in die Vorstands- arbeit einbringen. Foto © Tobias Both Hierfür wurde eigens im Oktober 2022 unsere Satzung dahingehend geändert, dass auch zwei gewählte Vertreter:innen unserer Juniormitglieder dem Vorstand angehören können. Wir freuen uns auf Ihren Input! Anwaltsblatt, Redaktion Auch für unser Anwaltsblatt suchen wir immer Redak- tionsmitglieder oder Ideengeber:innen. Über Ihre Mitar- beit – eventuell auch in Form eines Minijobs – würden wir uns freuen. Das Blatt erscheint quartalsmäßig in März, Juni, Septem- ber und Dezember, informiert über aktuelle Themen, Veranstaltungen und die Arbeit des Vorstandes, interes- sante Persönlichkeiten und vieles mehr. Social Media Auf Facebook und Instagram posten wir aktuelle Infor- mationen und Veranstaltungsberichte. Über Hilfe bei der Professionalisierung und regelmäßigen Befüllung unserer Accounts würden wir uns freuen – und bieten unseren Juniormitgliedern auch die Möglichkeit einer vergüteten Mitarbeit. Melden Sie sich bei uns! 15
Saarländischer AnwaltVerein Deutscher AnwaltVerein e.V. Einsteigerforum junge Anwaltschaft Als Juniormitglied profitieren Sie von allen Vorteilen unseres Dachverbandes, des Deutschen AnwaltVereins e.V. Fotos © Forum Junge Anwaltschaft Einmal jährlich findet – regulär in Präsenz – das Einsteigerforum in Kooperation mit dem Forum Junge Anwaltschaft statt. Dabei geht es um interessante Vorträge, aber vor allem auch um den Erfahrungsaustausch, die Möglichkeit Fragen zu stellen und Kolleg:innen kennenzulernen. Als Juniormitglied im SAV e.V. - egal ob noch im Referendariat, nach dem 2. Staatsexamen oder frisch zugelassen, könnt ihr Teil dieses Netzwerks werden. Siehe Anwaltsblatt 2022-1. www.linkedin.com/company/forum-junge-anwaltschaft 16 www.davforum.de
Deutscher AnwaltVerein DAV Saarländischer AnwaltVerein katzenkönig ist eine Zeitschrift von Studierenden für Studierende. Anwaltsblatt | Ziel des Redaktionsteams ist es, neben unf für das manchmal trockene Studium Inspiration und Motivation zu liefern. Katzenkönig So werden beispielsweise spannende Jurist:innen porträtiert, vielseitige Karrierewege skizziert und Essays zu rechtspolitischen Speziell für und von Fragen publiziert. Student:innen der Rechtswissen- schaften gibt der DAV ein eigenes Den katzenkönig erhalten unsere Juniors kostenfrei und exklusiv Magazin, den „Katenkönig“ persönlich per Post. heraus, das Sie neben dem regu- lären Anwaltsblatt ausschließlich Mehr Infos zum Katzenkönig: siehe Anwaltsblatt 2022-1. als SAV-Juniormitglied persönlich zugesendet bekommen. Fotos © Eggers+Diaper 17
Saarländischer AnwaltVerein Mitgliedsantrag Juniormitgliedschaft SAV e.V. Werden Sie Mitglied … 1. Zur Person Vorname* Nachname* * = Pflichtfeld Geburtsdatum* Straße & Nr.* PLZ & Ort* Telefon E-Mail 2. Büro (falls vorhanden) Name Büro | Kanzlei Straße & Nr PLZ & Ort Telefon Büro Fax Büro 3. Weitere Infos Student:in* Referendar:in* ja nein ja nein Mit Zulassung zur Rechtsanwaltschaft werden Sie automatisch ordentliches und wahlberechtigtes Mitglied im SAV e.V. Hierbei besteht Beitragsfreiheit im Jahr der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und in den beiden Folgejahren. Erst danach wird – sofern Sie nicht von Ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen - der Mitgliedsbeitrag in Höhe von 190,00 € in Rechnung gestellt. 4. Zustimmungen Einverständnis zur Weitergabe Ihrer Daten* Ihre Mitgliedschaft im SAV beinhaltet mehrere Vorteile, u.a. Gruppenversicherungsverträge der DKV (private Krankenversicherung) und der HDI (Vermögenshaftpflichtversicherung). Ich bin mit der Weitergabe meiner Kontaktdaten an diese Versicherungen einverstanden: ja nein Einverständnis Satzung* Ich habe die Satzung (saaranwalt.de/satzung) des SaarländischenAnwaltVereins gelesen und akzeptiere diese. ja Einverständnis Kontaktaufnahme per E-Mail* Ich willige ein, dass mir Dokumente und wichtige Informationen zu meiner Mitgliedschaft, wie bei- spielsweise die jährliche Beitragsrechnung oder die jährliche Einladung zur Mitgliederversammlung per E-Mail an die oben genannte E-Mail-Adresse gesendet werden. ja Ort, Datum Unterschrift 18
Saarländischer AnwaltVerein Satzung SAV e.V. § 1 | Name und Sitz Zusammenarbeit mit anderen (4) Der Verein ist weltanschaulich Organisationen der freien Beru- und parteipolitisch neutral. (1) Der Verein führt den Namen fe und unterstützt Gesetzgebung „SaarländischerAnwaltVerein und Rechtspflege, unbescha- (5) Der Vereinszweck ist nicht auf e.V.”. det der Zuständigkeit der hierzu einen wirtschaftlichen Geschäfts- gesetzlich berufenen Organe. Der betrieb gerichtet. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Verein informiert die Öffentlich- Saarbrücken. Er ist im Vereinsre- (6) Der Verein ist berechtigt, sich keit und sensibilisiert die rechtssu- gister des Amtsgerichts Saarbrü- an Gesellschaften zu beteiligen chende Bevölkerung für die Wich- cken eingetragen. oder Mitglied solcher Vereine zu tigkeit und Bedeutung rechtlicher werden, deren Gegenstand dem (3) Der Verein ist Mitglied des Belange. Im Rahmen der Presse- Zweck des Vereins gleich oder Deutschen AnwaltVereins und und Öffentlichkeitsarbeit nimmt ähnlich ist, solche Gesellschaf- unterstützt im Bezirk des Landge- der Verein zu rechtspolitischen ten oder Vereine zu gründen, zu richts Saarbrücken dessen Tätig- Themen sowie zu rechtlich rele- erwerben und zu leiten oder sich keit. vanten Ereignissen und Entwick- auf die Verwaltung der Beteiligung lungen Stellung. zu beschränken. Der Verein ist (4) Der Saarländische AnwaltVer- (2a) Der Vorstand kann zur För- berechtigt, seinen Vereinszweck ein nimmt gemäß § 6 Absatz 2 der derung des Vereinszwecks für nicht selbst, sondern durch solche Satzung des Deutschen Anwalt- einzelne Rechtsgebiete oder für Gesellschaften oder Vereine zu Vereins zugleich die Funktion des bestimmte berufliche Belange verfolgen und diesen Tätigkeiten Landesverbandes für das Saarland rechtlich unselbstständige Interes- des Vereins ganz oder teilweise zu wahr. senkreise gründen. Sie berücksich- überlassen. § 2 | Vereinszweck tigen die Belange des Vereins und § 3 | Geschäftsjahr seiner Mitglieder und unterrichten (1) Der Verein wahrt, pflegt und för- den Vorstand. Der Vorstand kann Das Geschäftsjahr ist das Kalen- dert als Berufsverband die berufli- den Interessenkreisen Geschäfts- derjahr. chen und wirtschaftlichen Inter- ordnungen geben, die nur mit sei- essen der Rechtsanwaltschaft im ner Zustimmung geändert werden § 4 | Mitgliedschaft Landgerichtsbezirk Saarbrücken; können. Jeder Interessenkreis wird er unterstützt seine Mitglieder bei von einem vom Interessenkreis zu (1) Der Verein besteht aus ordent- der Erfüllung ihrer Berufspflichten benennenden Ansprechpartner lichen und außerordentlichen Mit- und pflegt den persönlichen Kon- eigenständig geleitet. gliedern sowie aus Ehrenmitglie- takt der Mitglieder untereinander. dern. Außerordentliche Mitglieder (2b) Der Verein fördert und unter- und Ehrenmitglieder haben grund- (2) Der Verein fördert die Interes- stützt die anwaltsorientierte Juris- sätzlich die Rechte und Pflich- sen und pflegt das Ansehen und tenausbildung im Bezirk des Saar- ten der ordentlichen Mitglie- Image der Anwaltschaft gegen- ländischen Oberlandesgerichts. der; außerordentliche Mitglieder über der Justiz, Verwaltung, haben jedoch weder Stimm- noch Gesetzgebungsorganen und der (3) Dem Verein obliegt die Verfol- Wahlrecht. Ehrenmitglieder wer- Öffentlichkeit; er organisiert die gung unerlaubter Rechtsdienst- den von der Mitgliederversamm- berufliche Fortbildung, pflegt die leistungen und von Wettbewerbs- lung auf Vorschlag des Vorstandes verstößen. gewählt. 19
Saarländischer AnwaltVerein Satzung SAV e. V. (2) Ordentliches Mitglied des b) wenn die Voraussetzungen des (2) Der Mitgliedsbeitrag ist ein Vereins kann jedes Mitglied der § 4 Absatz 2 oder 3 entfallen; auf Jahresbeitrag. Er ist am 01. Janu- Rechtsanwaltskammer des Saar- Antrag kann die ordentliche Mit- ar eines jeden Jahres zur Zahlung landes im Sinn des § 60 BRAO gliedschaft als außerordentliche fällig. werden. Mitgliedschaft fortgesetzt wer- den, wenn die Voraussetzungen (3) Scheidet ein Mitglied während (3) Außerordentliches Mitglied des § 4 Absatz 3 vorliegen; des laufenden Kalenderjahres aus können werden: dem Verein aus, bleibt seine Ver- c) falls es sich bei dem Mitglied um pflichtung zur Entrichtung des Jah- a) Rechtsanwältinnen und Rechts- eine Rechtsanwaltsgesellschaft im resbeitrages unberührt. anwälte, die auf ihre Zulassung Sinn des § 59c BRAO handelt: verzichtet haben; durch Auflösung der Gesellschaft (4) Beitragsfreiheit besteht für (§ 60 ff. GmbHG); Rechtsanwälte/ Rechtsanwältin- b) nicht im Bezirk des Landgerichts nen im Jahr der erstmaligen Zulas- Saarbrücken zugelassene Rechts- d) durch Tod; sung zur Rechtsanwaltschaft und anwältinnen und Rechtsanwälte; in den beiden darauffolgenden e) durch Ausschluss. Kalenderjahren sowie für außer- c) Rechtsanwältinnen und Rechts- ordentliche Mitglieder im Sinne anwälte, die gleichzeitig Mitglied (6) Ein Mitglied kann aus dem Ver- des § 4 Abs. 3 d). Der Vorstand ist eines anderen Anwaltvereins im ein ausgeschlossen werden, wenn ermächtigt, Neumitgliedern gene- Deutschen AnwaltVerein sind ein wichtiger Grund vorliegt, ins- rell auch unabhängig von ihrem (Zweitmitgliedschaft). besondere wenn das Mitglied den Zulassungszeitpunkt Mitglieds- Vereinszwecken grob zuwider- d) Referendarinnen und Referen- beiträge auf maximal 3 Jahre zu handelt. Ein wichtiger Grund liegt dare sowie Studentinnen und Stu- befristeten Sonderkonditionen zu auch dann vor, wenn das Mitglied denten gewähren. trotz Zahlungsaufforderung län- ger als drei Monate nach Fälligkeit (5) Der Vorstand kann im Einzelfall (4) Die Aufnahme erfolgt auf mit der Zahlung des Mitgliedsbei- den Beitrag erlassen, wenn des- Antrag durch Beschluss des Vor- trags in Rückstand ist. Über den sen Einziehung unter Berücksichti- standes. Bei Ablehnung der Ausschluss entscheidet der Vor- gung aller Umstände unbillig oder Aufnahme entscheidet auf die stand. Der Betroffene kann inner- untunlich erscheint. Beschwerde des Bewerbers die halb eines Monats nach Zustellung Mitgliederversammlung. der Entscheidung die Mitglieder- § 6 | Organe (5) Die ordentliche und die außer- versammlung anrufen. ordentliche Mitgliedschaft endet Organe des Vereins sind der Vor- § 5 | Beiträge stand und die Mitgliederversamm- a) durch schriftliche, an den Vor- lung. stand gerichtete Kündigung zum (1) Die Mitglieder haben den von Schluss eines Kalenderjahres; der Mitgliederversammlung fest- § 7 | Vorstand die Kündigungsfrist beträgt drei gesetzten Beitrag zu entrichten. Ehrenmitglieder sind von der Bei- (1) Der Vorstand besteht aus dem Monate; tragszahlung befreit. Präsidenten, seinem Stellvertreter (Vizepräsident), dem Geschäfts- 20
Satzung SAV e.V. Saarländischer AnwaltVerein führer, dem Schatzmeister und (4) In unaufschiebbaren Angele- ter werden in gesonderten Wahl- fünf Beisitzern sowie bis zu zwei genheiten entscheidet der Präsi- gängen mit absoluter Mehrheit der außerordentlichen Mitgliedern im dent allein; er hat unverzüglich Anwesenden und der satzungs- Sinne des § 4 Abs. 3 d). den übrigen Vorstand zu informie- gemäß vertretenen Mitglieder ren. gewählt, falls erforderlich durch (2) Gesetzliche Vertreter des Ver- Stichwahl. Von der Durchführung eins im Sinne von § 26 BGB sind (5) Vorstandsmitgliedern werden getrennter Wahlgänge kann abge- der Präsident und sein Stellvertre- die für die Vorstandsarbeit des Ver- sehen werden, wenn für die vor- ter. Jeder von ihnen ist allein vertre- eins entstandenen, angemesse- genannten Ämter jeweils nur ein tungsberechtigt. Für das Innenver- nen Auslagen ersetzt. Das umfasst Kandidat zur Wahl steht und die hältnis gilt, dass der Stellvertreter auch den pauschalen Ersatz von Mitgliederversammlung mehrheit- nur im Falle der Verhinderung des Fahrt-, Telefon, Porto- und Verpfle- lich beschließt, in einem Wahlgang Präsidenten tätig werden darf. gungskosten im Rahmen der ein- zu wählen. (3) Der Vorstand führt die lau- kommensteuerrechtlich zulässigen fenden Geschäfte des Vereins Höchstgrenzen sowie tatsächlich (2) Die übrigen Mitglieder des und trifft alle Entscheidungen, angefallene Beherbergungskos- Vorstandes werden in einem ein- die nicht ausdrücklich der Mit- ten, auch soweit solche Kosten für heitlichen Wahlgang mit einfa- gliederversammlung zugewiesen die Teilnahme an Vorstandssitzun- cher Stimmenmehrheit gewählt. sind. Vorstandsbeschlüsse werden gen anfallen. Das umfaßt Aufwen- Bei Stimmengleichheit findet eine mit einfacher Mehrheit gefasst; dungen, die durch Repräsentation Stichwahl statt. Führt auch diese Beschlussfassung auf elektroni- des Vereins veranlasst sind, insbe- zu keinem Ergebnis, entscheidet schem Weg ist möglich, wobei sondere innerhalb des Deutschen das Los. die Feststellung des Beschlus- AnwaltVereins, gegenüber ande- ren Berufsverbänden und Berufs- (2a) Daneben können bis zu 2 ses dann ebenfalls in elektroni- kammern sowie gegenüber Justiz außerordentliche Mitglieder im scher Form adressiert an alle Vor- und anderen staatlichen Stellen. Sinne des § 4 Abs. 3 d) als bera- standsmitglieder zu erfolgen hat. Eine Vergütung für ihren Zeitauf- tende Mitglieder des Vorstandes – Wird ein elektronisch übermittel- wand erhalten die Vorstandsmit- ohne Stimmrecht – durch den Vor- ter Beschlussvorschlag mit einer glieder nicht. stand benannt werden. angemessenen Ausschlussfrist ver- bunden, entscheiden nur die bis zu (3) Die Wahl erfolgt geheim. Ist § 7a | Vorstandswahl deren Ablauf bei der Geschäfts- für die Ämter im Sinne von Absatz stelle eingegangenen Stimmab- (1) Der Vorstand wird aus dem 5 jeweils nur ein Kandidat vor- gaben; erfolgt der Beschlussvor- Kreise der Mitglieder alle vier Jah- handen, kann die Mitgliederver- schlag durch den Präsidenten, re durch die Mitgliederversamm- sammlung offene Abstimmung Vizepräsidenten, Geschäftsführer lung gewählt. Zum Vorstandsmit- beschließen. Dies gilt nicht, wenn oder Schatzmeister, können diese glied können nur Rechtsanwälte/ mindestens ein anwesendes oder auch ihre jeweilige eMail-Adresse Rechtsanwältinnen gewählt wer- satzungsgemäß vertretenes Mit- als Antwortadresse ausdrücklich den, die zugleich für ihre Amts- glied widerspricht. Sind für die bestimmen. dauer ordentliches Mitglied Ämter im Sinne von Absatz 6 nur sind. Präsident, Vizepräsident, so viele Kandidaten vorhanden, Geschäftsführer und Schatzmeis- wie Ämter zu vergeben sind, gilt 21
Saarländischer AnwaltVerein Satzung SAV e.V. die Regelung in den beiden vorste- (6) Zum Vorstand gewählt werden f) die Festsetzung des Mitglieds- henden Sätzen entsprechend. kann nur, wer gemäß den nach- beitrages und der Umlagen, stehenden Bestimmungen zur (4) Die gewählten Vorstandsmit- Wahl vorgeschlagen worden ist: g) Beschwerden gegen die Ableh- glieder bleiben grundsätzlich so Vorschläge für die Wahl von Vor- nung der Aufnahme in den Verein lange im Amt, bis neue Vorstands- standsmitgliedern sind spätestens und den Ausschluss aus dem Ver- mitglieder gewählt sind und das zehn Tage vor dem Zeitpunkt der ein, Amt angenommen haben. Ein Mitgliederversammlung, in der die Vorstandsmitglied scheidet jedoch h) die Wahl von Ehrenmitgliedern, Wahl stattfinden soll, schriftlich aus dem Vorstand aus, bei der Geschäftsstelle des Ver- i) die Verleihung der Ehrenbezeich- eins einzureichen. Später einge- nung „Ehrenpräsident”, a) sobald während seiner Amts- hende Vorschläge werden nicht dauer die Wählbarkeitsvorausset- berücksichtigt. Mit dem Vorschlag j) Beteiligungen, Ausgliederungen zungen gemäß § 7a Absatz 1 Satz ist eine schriftliche Erklärung des und sonstige Umwandlungsvor- 2 entfallen; vorgeschlagenen Mitglieds vorzu- gänge, b) mit seiner Rücktrittserklärung legen, mit der dessen Bereitschaft k) die Auflösung des Vereins, als Vorstandsmitglied gegenüber zur Kandidatur bestätigt wird. Das dem Vorstand. Verzeichnis der wählbaren Kandi- l) alle wichtigen Vereinsangele- daten ist in alphabetischer Reihen- genheiten, die vom Vorstand der (5) Bei vorzeitigem Ausscheiden folge aufzustellen und spätestens Mitgliederversammlung zur Ent- eines Vorstandsmitglieds ist in eine Woche vor dem Wahltermin scheidung vorbehalten werden. der nächsten Mitgliederversamm- in der Geschäftsstelle des Vereins lung für den Rest der Amtszeit des auszuhängen. (2) Die ordentliche Mitgliederver- bereits gewählten Vorstands eine sammlung soll alljährlich inner- Ersatzwahl vorzunehmen. Wird § 8 | Mitgliederversammlung halb der ersten neun Monate des durch Satzungsänderung wäh- Kalenderjahres stattfinden. Eine rend der Amtsdauer des Vorstands (1) Die Mitgliederversammlung außerordentliche Mitgliederver- die Zahl der Vorstandsmitglieder entscheidet über: sammlung findet statt, wenn der erweitert, ist in der gleichen Mit- a) die Wahl und die Entlastung des Vorstand es beschließt oder min- gliederversammlung die erforder- Vorstands, destens 15 Mitglieder des Vereins liche Anzahl neuer Vorstandsmit- die Einberufung schriftlich vom glieder für den Rest der Amtszeit b) die Abberufung von Vorstands- Präsidenten verlangen; der Antrag des bereits gewählten Vorstands mitgliedern aus wichtigem Grund, muss das Thema, über das die Mit- zu wählen. Scheidet der Präsident, gliederversammlung abstimmen Vizepräsident, Geschäftsführer c) die Genehmigung des Jahresab- soll, bezeichnen. Die außerordent- oder Schatzmeister vorzeitig aus schlusses, liche Mitgliederversammlung hat dem Vorstand aus, kann der Vor- innerhalb von drei Monaten nach d) die Bestellung des Kassenprü- stand bis zur Ersatzwahl gemäß Antragstellung stattzufinden. fers, Satz 1 ein Vorstandsmitglied aus seiner Mitte mit einfacher Mehr- (3) Die Einladungen zur Mitglieder- e) Satzungsänderungen, heit in das vakante Amt wählen. versammlung sollen mindestens drei Wochen vor dem Versamm- lungstermin versandt werden. 22
Satzung SAV e.V. Saarländischer AnwaltVerein (4) Den Vorsitz der Mitgliederver- (9) Anträge und Ergänzungen zur § 11 | Inkrafttreten sammlung führt der Präsident, im Tagesordnung von Mitgliederver- Verhinderungsfall sein Stellvertre- sammlungen sowie Anträge auf Die Satzung tritt in dieser Fassung ter. Satzungsänderungen müssen spä- mit der Eintragung im Vereinsre- testens zwei Wochen vor Beginn gister in Kraft. (5) Die ordnungsgemäß einberu- der Mitgliederversammlung bei fene Mitgliederversammlung ist in der Geschäftsstelle eingehen. Hie- jedem Falle beschlussfähig. rüber sind die Mitglieder unver- züglich zu unterrichten. Impressum (6) Die Versammlung entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit § 9 | Ehrenbezeichnungen Herausgeber: der Anwesenden und vertretenen Saarländischer AnwaltVerein e.V. Stimmen, wenn in der Satzung Früheren Präsidenten des Saarlän- Franz-Josef-Röder-Str. 15 nichts anderes bestimmt ist. Eine dischen AnwaltVerein kann die 66119 Saarbrücken Satzungsänderung erfordert eine Mitgliederversammlung die Ehren- Zweidrittelmehrheit der Anwe- bezeichnung „Ehrenpräsident” Tel.: 0681/ 51 202 senden und vertretenen Stim- zuerkennen. Fax: 0681/ 51 259 men. Jedes Mitglied hat eine Stim- E-Mail: info@saaranwalt.de me. Stimmenthaltungen gelten als § 9a | Geschäftsstelle www.saaranwalt.de nicht abgegebene Stimmen. Postanschrift: Der Verein unterhält eine (7) Die Mitglieder können die Aus- Geschäftsstelle. Der Vorstand ent- SaarländischerAnwaltVerein übung des Stimmrechts einem scheidet über die Organisation, Im Landgericht Zimmer 143 anderen Mitglied durch schriftliche räumliche und personelle und Aus- Franz-Josef-Röder-Str. 15 Vollmacht übertragen. Die Über- stattung. Er kann eine Geschäfts- 66119 Saarbrücken tragung ist jeweils nur für eine ordnung beschließen. Redaktion: Mitgliederversammlung zulässig. Saskia Hölzer (ViSdP) Jedes Mitglied darf maximal drei § 10 | Auflösung des Vereins Veris-Pascal Heintz andere Mitglieder vertreten. Die (1) Die Auflösung des Vereins kann Vollmachten sind dem Protokoll- Bildnachweise: nur mit einer Mehrheit von drei führer vor der Stimmabgabe aus- Vierteln der abgegebenen Stim- Seite 1 Titelbild: zuhändigen. men der Mitgliederversammlung Depositphotos_©deagreez1 (8) Über die Wahlergebnisse und beschlossen werden. Seite 2 /4 / 5 Vorstand: die Beschlüsse ist eine Nieder- © Tobias Both (2) Die Liquidation erfolgt durch schrift aufzunehmen, die vom Prä- den Vorstand. Über die Verwen- Seite 14 Illustration: sidenten und dem Protokollführer dung des Vereinsvermögens nach Depositphotos_©royalty zu unterzeichnen ist. Auflösung des Vereins entschei- Weitere Bildurheber det die Mitgliederversammlung siehe Nennung am Bild mit einfacher Mehrheit. Das Ver- oder ©privat einsvermögen ist gemeinnützigen Zwecken zuzuführen. 23
Saarländischer AnwaltVerein We want you – Jobangebot im Bereich Social Media Wir, die SAV-Service GmbH und der Saarländische AnwaltVerein, suchen zwei Student*innen (m/w/d), die uns helfen wollen, unseren Auftritt bei Social-Media attraktiver zu gestalten und mit Inhalten zu füllen. Du bist: • Student oder Studentin (m/w/d) der Rechtswissenschaften • teamfähig • Du kennst dich mit der Gestaltung von Posts und Stories aus • Kannst interessante Inhalte auf den Punkt bringen Deine Aufgabe: • Du besuchst nach vorheriger Absprache juristische oder berufsbezogene Veranstaltungen und berichtest in Text und Bild • Findest selbständig interessante Inhalte für unseren Facebook- und Instagram-Kanal Wir bieten: • Bezahlung nach Aufwand • Flexible Arbeitszeiten von ca. 20-30 Stunden monatlich • 13 Euro pro Stunde im Rahmen eines 450- bzw. (ab Oktober) 520-Euro-Jobs • Einführende Schulung um rechtliche Belange beim Influencermarketing • Ein vertrauensvolles Arbeitsklima • Abwechslungsreiche und individuell ausbaufähige Aufgabengestaltung (Mitarbeit Printmedium, Online-Seminare etc.) Kontakt: 24 Saskia Hölzer | c/o SAV-Service GmbH | 0681 - 51 202 saskia.hoelzer@saaranwalt.de
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