Die Pflege von Hecken - Kreis Siegen-Wittgenstein

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Die Pflege von Hecken - Kreis Siegen-Wittgenstein
Die Pflege von Hecken
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Die Bedeutung von Hecken und Feldgehölzen im Naturhaushalt

                                                                                    Im Naturhaushalt erfüllen Hecken und Gehölze eine vielfältige Funktion. Sie
                                                                                    wirken ausgleichend auf Windgeschwindigkeit, Verdunstung, Bodenfeuchte,
                                                                                    Niederschlag, sie schützen die Kulturpflanzen und den Boden vor Bodenab-
                                                                                    trag und -auswaschung, sie schützen vor zivilisatorischen Umwelteinflüssen
                                                                                    (Staub, Lärm), sie gliedern, verschönern und beleben das Landschaftsbild.
                                                                                    Entgegen der landläufigen Meinung führen im Freiland Hecken und Feldge-
                                                                                    hölze auf der windabgewandten Seite zu einer Ertragssteigerung. Darüber
                                                                                    hinaus leben in Hecken typische Tiere wie

                                                                                    Die Erdkröte                                                       Die Bänderschnecke
                                                                                    (Foto: © Michael Frede, Biologische Station Siegen-Wittgenstein)   (Foto: © Michael Frede, Biologische Station Siegen-Wittgenstein)

     Kontakt

     Kreis Siegen-Wittgenstein
     Amt für Natur und Landschaft
     Koblenzer Straße 73
     57072 Siegen                                                                   Das Hermelin                                                       Der Faulbaum-Bläuling
                                                                                    (Foto: © Michael Frede, Biologische Station Siegen-Wittgenstein)   (Foto: © Michael Frede, Biologische Station Siegen-Wittgenstein)
     Telefon: 0271 333-0
     E-Mail: ulb@siegen-wittgenstein.de
     www.siegen-wittgenstein.de

     Bildnachweise: Titelbild: © Manuel Graf, Biologische Station Siegen-Wittgen-
     stein; © Frank Wagner - stock.adobe.com, © Vladimir Ya - stock.adobe.com
     © 2020 Kreis Siegen-Wittgenstein
     Alle Rechte vorbehalten.
                                                                                    Goldammer                                                          Igel
                                                                                    (Foto: © Michael Frede, Biologische Station Siegen-Wittgenstein)   (Foto: © Michael Frede, Biologische Station Siegen-Wittgenstein)

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Die Pflege von Hecken - Kreis Siegen-Wittgenstein
Die Pflege von Feldhecken und Gehölzen                                         Einzelstammweise Durchforstung

     Landschaftsrechtlich geschützt sind heute alle Gehölzbestände in Land-         Baumhecken, die sich vorwiegend aus höheren Bäumen zusammensetzen,
     schaftsschutzgebieten sowie landschaftsbildprägende Hecken außerhalb           werden einzelstammweise durchforstet. Einzelne Bäume oder Büsche werden
     von Landschaftsschutzgebieten. Schnittmaßnahmen im Sinne einer fachge-         geschlagen, so dass sie neu ausschlagen.
     rechten Pflege der Hecken tragen zu deren Erhalt bei und sollten periodisch
     durchgeführt werden, aber nur mit Genehmigung der Unteren Naturschutz-
     behörde.

     Während zur Erhaltung eines Feldgehölzes i. d. R. keine Pflege durchgeführt    Bei der Pflege zu beachtende gesetzliche Vorschriften
     werden muss, kann zum dauerhaften Erhalt einer Feld- oder Landschaftshe-
     cke inmitten landwirtschaftlich bewirtschafteter Flächen auch eine periodi-
     sche Pflege erforderlich werden. Entfällt die Pflege einer ehemals niedrigen   Zum Schutz der Nist-, Brut-, Wohn- und Zufluchtsstätten der einheimischen
     Feldhecke, dann entwickeln sich im Laufe der Zeit vorwaldartige Stadien.       Tierwelt ist es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG (Gesetz über Naturschutz und
     Wohl nur gelegentlich kann ein solch überhohes Gehölz zur Beeinträchti-        Landschaftspflege - Bundesnaturschutzgesetz) in der Zeit vom 01. März bis
     gung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftbarkeit von Flächen führen, etwa     zum 30. September verboten, Bäume außerhalb des Waldes oder gärtnerisch
     dann, wenn eine Feldhecke unmittelbar an einen Acker grenzt.                   genutzter Grundflächen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Ge-
                                                                                    hölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.

                                                                                    Pflege- und Verjüngungsschnitte an Hecken und Gebüschen dürfen somit
                                                                                    grundsätzlich nur im Winterhalbjahr, genauer in den Monaten von Oktober
                                                                                    bis Februar, erfolgen. Pflegemaßnahmen an Naturdenkmalen und geschütz-
     Die Fachgerechte Pflege von Hecken                                             ten Landschaftsbestandteilen, die als solche immer besonders gekennzeich-
                                                                                    net sind, werden von der dafür zuständigen Unteren Naturschutzbehörde
     Auf-den-Stock setzen                                                           ausgeführt bzw. in Auftrag gegeben. Private Pflegemaßnahmen ohne be-
                                                                                    hördliche Erlaubnis sind NICHT zulässig.
     Grundsätzlich soll die Pflege den Charakter und die Struktur der Hecke lang-
     fristig sichern. Eine Hecke sollte abschnittsweise zurückgeschnitten oder
     sogar direkt über der Wurzel bodennah abgeschnitten werden („Auf-den-
     Stock-Setzen“); sie sollte jedoch nie in ganzer Länge abgeschnitten werden.
     Die durch das Auf-den-Stock-Setzen entstehende Lücke in der Hecke sollte
     bei längeren Hecken maximal 20 m umfassen, bei kürzeren Hecken max.
     50 % der Gesamtlänge. 5 bis 10 Jahre nach dieser Pflegemaßnahme, wenn
     die Sträucher im zurückgeschnittenen Bereich wieder ausgetrieben sind,
     folgt die nächste Pflege in einem benachbarten Heckenabschnitt. Dadurch
     bleibt trotz Pflege die ökologische Wirkung der Hecke ständig erhalten,
     ebenso wie die Stufigkeit der Heckensilhouette.

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Die Pflege von Hecken - Kreis Siegen-Wittgenstein
ig        ung!
           N u r m i t Genehm
Wichtig  !

     Schutz von Hecken und Gehölzen - Gesetzlich geschützte
     Landschaftsbestandteile

     Da es sich bei Hecken und Gehölzen aus ökologischen und aus landschaftli-
     chen Gründen um erhaltungswürdige Landschaftselemente handelt, haben
     alle Beeinträchtigungen oder gar die Beseitigung von Hecken und Gehölzen
     nachteilige Auswirkungen. Zum Schutz dieser Landschaftselemente bestehen
     daher mehrere Verbote:

     •    Private Schnittmaßnahmen an Hecken oder Gebüschen in Natur- und
          Landschaftsschutzgebieten sowie an Naturdenkmalen und geschützten
          Landschaftsbestandteilen sind ganzjährig verboten.
     •    Mit öffentlichen Mitteln geförderte Anpflanzungen im baulichen Außen-
          bereich und außerhalb des Waldes (§ 39 Landesnaturschutzgesetzes NRW
          – LNatSchG NRW), die auch ohne eine besondere Ausweisung kraft Ge-
          setzes als gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile gelten, dürfen
          ebenfalls nicht beeinträchtigt oder beseitigt werden - unabhängig von der
          Jahreszeit. Diese Objekte sind in der Örtlichkeit nicht gekennzeichnet, so   Weiteres Informationsmaterial zum Thema Umwelt-, Natur- und Arten-
          dass die Herkunft der Pflanzen zu überprüfen ist.                            schutz kann kostenlos beim Kreis Siegen-Wittgenstein, Untere Natur-
                                                                                       schutzbehörde, 57069 Siegen, postalisch oder durch eine E-Mail an ulb@
     •    Weiterhin stellt die Beseitigung von Hecken, Alleen, Baumreihen und
                                                                                       siegen-wittgenstein.de angefordert werden. Es steht auch im Internet unter
          Streuobstwiesen, soweit sie prägende Bestandteile der Landschaft sind,
                                                                                       folgender Adresse bereit: www.siegen-wittgenstein.de
          einen Eingriff in Natur und Landschaft nach § 30 Abs. 1 Nr. 7 LNatSchG
          NRW dar, der zu unterlassen ist.
     •    Darüber hinaus ist es nach § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in der Zeit vom        Für weitere Fragen steht Ihnen Herr M. Gertz sowie die Mitarbeiterinnen und
          1. März bis 30. September verboten, Bäume außerhalb des Waldes oder          Mitarbeiter der Biologischen Station Siegen-Wittgenstein gerne zur Verfügung.
          gärtnerisch genutzter Grundflächen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche
          und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Ausge-        Kreis Siegen-Wittgenstein
          nommen hiervon Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung            Amt für Natur und Landschaft
          des jährlichen Zuwachses oder zur Gesunderhaltung.                           Michael Gertz
                                                                                       Koblenzer Straße 73 • 57072 Siegen
     Ist dennoch aus zwingenden Gründen eine Beeinträchtigung oder gar Be-             Telefon: 0271 333-1839 • E-Mail: m.gertz@siegen-wittgenstein.de
     seitigung einer Hecke oder eines Gebüsches erforderlich, muss vorher in           www.siegen-wittgenstein.de
     jedem Fall ein entsprechender formloser Antrag bei der Unteren Natur-
     schutzbehörde gestellt werden. Im Falle einer evtl. Genehmigung ist diese         Biologische Station Siegen-Wittgenstein
     normalerweise mit der Festsetzung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen            In der Zitzenbach 2 • 57223 Kreuztal
     verbunden, die das ökologische und landschaftliche Gleichgewicht wieder           Telefon: 02732 7677340 • E-Mail: post@biostation-siwi.de
     herstellen sollen.                                                                www.biologische-station-siegen-wittgenstein.de

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