E-SIM Alarmanlagenaktion - nur für Errichter - e-Marke
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ur für Errichter lagenaktion - n e-SIM Alarman Ab € 1,90 p. M. bei 10 Stk. Ihr Nutzen als Alarmanlagen-Errichter: + Netz von Drei SIM KARTE „Drei“ + Keine Zusa tz ko st en fü r Aktivierung, Service + Keine versteckten Mehrkosten + Kein Ablaufdatum, Mindestlaufzeit: 12 Monate + Kein Wartungsaufwand M ax . Vo lu m en : 30 M in /3 0 SM S/ 30 MB pro Monat +
Bezug statt 10-er Pakete Für Innungsmitglieder auch einzeln per Stück möglich! e-SIM Alarmanlagen Aktionsangebot Ohne Zusatzkosten. Sie haben die Wahl: 1. monatlich € 2,90 exkl. 20% Ust. für e-Marken-Betriebe (Einzelbezug statt 10-er Paket bei der e-Marke, jederzeit verfügbar) 2. monatlich € 3,90 exkl. 20% Ust. für Innungsmitglieder (Einzelbezug statt 10-er Paket bei der e-Marke, jederzeit verfügbar) Preisangaben ohne zuzügliche Versandkosten Bestellformular Wenn Sie bei uns bestellen wollen, füllen Sie bitte die Formulare aus und schicken dieses per Mail: eds@wkw.at oder Fax: +43 (0) 1 713 72 19. Die oben angeführten Preise gelten für das Jahr 2017. Etwaige Tariferhöhungen von Hutchison Drei Austria GmbH werden in den Folgejahren gemäß dem Tarif „Business“ weiter verrechnet. Die Zahlung des fälligen Betrages ist ausschließlich monatlich per Bankeinzug möglich (siehe Formular Seite 3)! Die Karte ist nur zur Nutzung in sicherheitstechnischen Meldeanlagen bestimmt und darf nicht für private Zwecke genutzt oder an weitere Personen weitergegeben werden. Jede missbräuchliche Verwendung der Karte führt zur sofortigen Sperre. Jede zivil- und strafrechtliche Haftung übernimmt im Falle einer missbräuchlichen Verwendung allein der Besitzer. Die SIM-Karte wird spätestens am Folgetag des Kaufes freigeschaltet und ab dem Tag des Kaufes verrechnet. Die Kündigung kann nach Ablauf einer Sperrfrist von 12 Monaten ab Kauf jeweils zum Monatsletzten mit einer 3 monatigen Kündigungsfrist erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, die Daten der Kunden, an den Sie die Karte weitergegeben haben, zu erfassen, um den datenrechtlichen Schutz vor Missbrauch der Karte zu unterbinden. In jedem Fall haftet der Endkunde bei Übernahme für Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder missbräuchlicher Verwendung der SIM-Karte sowie für Überzug des Datenvolumens aufgrund unsachgemäßer Handhabung. □ Hiermit bestelle ich als e-Marken Betrieb ..... Stk. zum Preis von € 2,90 exkl. MwSt. pro Monat zur monatlichen Zahlung per SEPA Lastschrifteinzug □ Hiermit bestelle ich als Innungsmitglied ..... Stk. zum Preis von € 3,90 exkl. MwSt. pro Monat zur monatlichen Zahlung per SEPA Lastschrifteinzug Firmenname:_______________________________________________________________________________________________________ Besteller/Name:_____________________________________________________________________________________________________ Straße, PLZ und Ort: _________________________________________________________________________________________________ Telefon/Fax: _____________________________________________ Mail: ______________________________________________________ Datum und Unterschrift: _______________________________________________________________________________________________ Sie können auch direkt bei Hutchison Drei Austria GmbH zum Preis von € 1,90 exkl. MwSt. pro Monat bei Mindestabnahme von 10 Stk. bestellen. Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich bitte direkt an die e-Marke, Hr. Wolfgang Brandstätter unter Tel. +43 (0) 1 890 10 26 DW 50 oder per mail an: eds@wkw.at.
Allgemeine Bedingungen zur Nutzung der eSIM für Alarmanlagenerrichter Stand 03-2018 Folgende Vereinbarung gilt für die Nutzung der eSIM: 1. Verbindungsaufbau nur im Inland bzw. EU-Länder zulässig 2. Es ist nicht gestattet das Konto einer SIM-Karte mit Mehrwertdiensten oder Mobile Payments zu belasten 3. Die verursachten Kosten für Mehrwertdienste oder Mobile Payments werden in Rechnung gestellt. EDS behält sich das Recht vor, derart belastete SIM-Karten zu sperren. 4. Maximale Verbindungsvolumen pro Monat: Sprache 30Min / SMS 30 Nachrichten / Internet 30MB. Folgende Kosten werden nach Überschreitung des monatlichen Verbindungsvolumen in Rechnung gestellt 30 Cent pro Sprachminute 30 Cent pro SMS 30 Cent pro MB Preise excl. Ust. 5. Die SIM-Karte darf nur in sicherheitstechnischen Meldeanlagen zur Weiterleitung von Meldungsprotokollen verwendet werden. 6. Die SIM-Karte darf nicht an Dritte weitergegeben werden. 7. EDS kann die Bestellung ablehnen: a) bei objektiv begründetem Zweifel der Bonität b) bei objektiv begründetem Zweifel an der Identität des Bestellers c) bei Angabe unvollständiger oder unrichtiger Daten in der Bestellung d) wenn der Besteller keine inländische Zustelladresse bzw. Firmensitz hat e) wenn der Besteller nicht Kammermitglied der WKO in Österreich ist bzw. keine Ausbildung zum Alarmanlagenerrichter nachweisen kann f) wenn der Besteller die Zahlung ausschließlich per SEPA nicht akzeptiert 8. Die Aktivierung SIM-Karte erfolgt innerhalb von 2-3 Werktagen 9. Der Alarmanlagenerrichter kann schriftlich innerhalb von 14 Tagen die Sperrung einer SIM-Karte beantragen. Die Zahlung endet mit dem darauffolgenden Abrechnungsmonat. Der Anlagenbetreiber der betreffenden SIM-Karte wird bezüglich der Sperrung von EDS nicht informiert. 10. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Alarmanlagenerrichter kann nach frühestens 1 Monat schriftlich kündigen Der Vertrag kann gekündigt und die SIM-Karte gesperrt werden: a) wenn der SEPA-Auftrag des Alarmanlagenerrichters nicht eingezogen werden kann, d.h. eine Mahnung erhalten hat und dieser Zahlung per Fristsetzung von 14 Tagen nicht nachgekommen ist b) wenn der Alarmanlagenerrichter unvollständige oder unrichtiger Daten bei der Bestellung angegeben hat c) bei Schließung der Firma, bei Tod des Alarmanlagenerrichter (sofern dieser eine juristische Person ist), bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens d) wenn missbräuchliche oder betrügerische Handlungen gesetzt wurden e) bei objektiv begründeten Zweifel an der Bonität des SEPA-Kundenkontos f) bei Verbindungsaufbau mit Mehrwertdiensten 11. Die SIM-Karten werden im Netz von DREI betrieben. Es gelten des Weiteren alle allgemeinen Vertragsbestimmen von DREI 12. Der Alarmanlagenerrichter ist verpflichtet die SIM-Karte zu schützen, dies gilt insbesondere: a) Schutz der SIM-Karte vor schädlichen Einflüssen und unsachgemäßer Behandlung b) Schutz der SIM-Karte mit PIN-Code c) Schutz der SIM-Karte durch Einbau in ein Betriebsgerät und das werkzeuglose Entfernen dieser zu verhindern Hiermit bestätige ich die oben angeführten allgemeinen Bedingungen zur Nutzung der eSIM Ort, Datum Stempel und firmenmäßige Zeichnungen des Zeichnungsberechtigten
SEPA B2B-Lastschrift-Mandat Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Firma „ELEKTRO“ Daten Servicegesellschaft m.b.H., Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels SEPAB2B-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von „ELEKTRO“ Daten Servicegesellschaft m.b.H. auf mein/unser Konto gezogenen SEPA B2B-Lastschriften einzulösen. Hinweis: Dieses SEPA B2B-Lastschriftmandat dient nur dem Einzug von SEPA B2B-Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Ich bin (wir sind) nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu verlangen. Ich bin (Wir sind) berechtigt, mein (unser) Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, SEPA B2B- Lastschriften nicht einzulösen. SEPA B2B-Lastschrift-Mandat (Firmenlastschrift) ZAHLUNGSEMPFÄNGER: „ELEKTRO“ Daten Servicegesellschaft m.b.H. Polgarstr. 30 1220 Wien, AT Österreich BIC: GIB AAT WW XXX IBAN: AT43 20111 0000 811 3343 CREDITOR- ID: AT82ZZZ00000060055 Firma: Anschrift: IBAN BIC Ort, Datum: firmenmäßige Zeichnungen des Zeichnungsberechtigten:
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