ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR - Fragen und Antworten APRIL 2014 AUSGABE 2/2014 Die elektronische Akte in Strafsachen Der elektronische ...

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APRIL 2014 · AUSGABE 2/2014

ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR
                              Fragen und Antworten
               Die elektronische Akte in Strafsachen
       Der elektronische Rechtsverkehr in Frankreich
ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR - Fragen und Antworten APRIL 2014 AUSGABE 2/2014 Die elektronische Akte in Strafsachen Der elektronische ...
Vertrags-
                                     werkstatt.
                                                                             !"#
                                                                                Heussen/Pischel (Hrsg.), Handbuch Vertrags-
                                                                                verhandlung und Vertragsmanagement.
                                                                                Herausgegeben von RA Prof. Dr. Benno Heus-
                                                                                sen und RA Dr. Gerhard Pischel LL.M. Be-
                                                                                arbeitet von RA Dr. Jan Curschmann, RA Prof.
                                                                                Dr. Benno Heussen, RA Dr. Martin Imbeck,
                                                                                RA Dr. Markus Junker, RA Dr. Selim Keki,
                                                                                RA Dr. Dirk von dem Knesebeck, RAin Dr.
                                                                                Dagmar Knigge, RA Clemens Kochinke, Prof.
                                                                                Dr. Fredmund Malik, RA und StB Wolfram
                                                                                Meven, RA Dr. Thomas Pattloch LL.M.EUR.,
                                                                                RA Dr. Gerhard Pischel, LL.M., RA Dr. Reiner
                                                                                Ponschab, RA Dr. Benno Schwarz, RA Mikio
                                                                                Tanaka, Notar Prof. Dr. Bernd Wegmann,
                                                                                RAin Gabrielle H. Williamson J.D., mit einem
                                                                                Geleitwort von RA Hans-Peter Benckendorff.
                                                                                4., neu bearbeitete Auflage 2014, rd. 1.400
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ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR - Fragen und Antworten APRIL 2014 AUSGABE 2/2014 Die elektronische Akte in Strafsachen Der elektronische ...
EDITORIAL

        STREITWERTE AM
        „RUNDEN TISCH“
        RA Dr. Georg Jaeger, FA für Arbeitsrecht,
        Vorsitzender des Ausschusses Arbeitsrecht
        der BRAK

        Der bisherige Werdegang, den der Entwurf des            worden und deshalb zu einem „Runden Tisch“ un-
        Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit       ter Beteiligung von BRAK und DAV am 18.2.2014
        genommen hat, kann aus anwaltlicher Sicht leider        eingeladen worden. Dabei wurde gleich zu Beginn
        nicht als gelungen bezeichnet werden. Bekanntlich       hervorgehoben, dass es sich bei dem im vergan-
        war im Mai 2012 durch die Konferenz der Präsiden-       genen Jahr veröffentlichten Streitwertkatalog zu-
        tinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte        nächst nur um einen Entwurf gehandelt habe und
        eine Streitwertkommission gebildet worden, wel-         die Streitwertkommission für inhaltliche Kritik der
        che die – zum Teil je nach LAG-Bezirk erheblich dif-    hiervon betroffenen Berufsverbände grundsätz-
        ferierenden – Streitwerte in Arbeitsrechtssachen        lich offen sei. Dies wurde von allen Beteiligten des
        analysieren und im Anschluss hieran einen Vor-          „Runden Tisches“ zunächst positiv aufgenommen,
        schlag zur Vereinheitlichung der Streitwertfestset-     auch wenn der Entwurf des Katalogs durch seine
        zung unterbreiten sollte. So sehr die grundlegende      Veröffentlichung in der seitherigen Festsetzungs-
        Zielsetzung der Rechtsvereinheitlichung durch die       praxis bereits gewisse Fakten geschaffen hat.
        Streitwertkommission auf der einen Seite zu be-             Da jedoch angekündigt wurde, dass die Mit-
        grüßen war, so misslich war auf der anderen Seite,      glieder der Streitwertkommission die Anmerkun-
        dass die fachkundige Anwaltschaft bei den Erörte-       gen und Vorschläge zu den einzelnen Richtbei-
        rungen der Streitwertkommission zunächst außen          spielen aufnehmen und bei ihrer nächsten Sitzung
        vor blieb. Als im Sommer des vergangenen Jahres         erörtern werden, bestand sicherlich auch aus
        dann der von dieser Kommission vorgeschlagene           Sicht der Anwaltschaft begründeter Anlass dafür,
        Streitwertkatalog, auf welchen sich die Konferenz       dieses – späte, aber nicht zu späte – Angebot ei-
        der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesar-        ner Mitwirkung positiv aufzunehmen.
        beitsgerichte verständigt hatte, in Fachzeitschrif-         Es ist sicherlich noch zu früh, um bereits po-
        ten veröffentlicht wurde, schien für einige Teile der   sitive Rückmeldungen zu geben, da zunächst
        Arbeitsgerichtsbarkeit und auch der Anwaltschaft        abgewartet werden muss, ob und wenn ja in wel-
        die sprichwörtliche „Messe gelesen“. Dies äußerte       chen Punkten die einzelnen Anregungen durch die
        sich in der Folgezeit insbesondere darin, dass bei      Streitwertkommission berücksichtigt und in einer
        arbeitsgerichtlichen Beschlüssen zur Streitwert-        novellierten Fassung des Streitwertkatalogs auf-
        festsetzung zur Begründung bereits lapidar auf          genommen werden. Auf jeden Fall kann man den
        die einschlägige Ziffer des veröffentlichten Streit-    „Runden Tisch“ jedoch als ein positives Signal da-
        wertkatalogs verwiesen wurde.                           hingehend verstehen, dass die Anwaltschaft bei
            Erfreulicherweise ist durch den Präsidenten des     der weiteren Tätigkeit der Kommission inhaltlich
        LAG Köln in seiner Eigenschaft als Vorsitzender         beteiligt werden soll. Die BRAK wird von dieser
        der nächsten Konferenz der Präsidentinnen und           Möglichkeit im Interesse einer angemessenen Be-
        Präsidenten der Landesarbeitsgerichte die Forde-        rücksichtigung der Interessen der Anwaltschaft
        rung nach einer Beteiligung der Anwaltschaft an         nach besten Kräften Gebrauch machen.
        der Streitwertkommission doch noch aufgegriffen

                                                                                           BR AK MAGA ZIN 02/2014

                                                                                                                  3

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BERUFSRECHT

WIESO, WESHALB, WARUM…..?
Fragen und Antworten zum Elektronischen Rechtsverkehr
Rechtsanwältin Peggy Fiebig, LL.M. BRAK

Im vergangenen Jahr hat der Bundestag das Gesetz         über Schnittstellen möglich aber nicht zwingend
zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs          notwendig sein.
mit den Gerichten (ERV-Gesetz) verabschiedet. Suk-
zessive werden jetzt die Voraussetzungen dafür         WIE SICHER WIRD DIE KOMMUNIKATION
geschaffen, dass spätestens ab 2022 jeder Rechts-      ÜBER DAS BEA SEIN?
anwalt und jede Rechtsanwältin mit jedem Gericht         Sicherheit ist das oberste Gebot bei der Ent-
in der Bundesrepublik ausschließlich elektronisch        wicklung des beA. § 31a BRAO fordert, dass
kommuniziert. Die BRAK wird entsprechend ihrem           der Zugang nur „durch ein sichereres Verfah-
gesetzlichen Auftrag zum 1.1.2016 für alle Kollegin-     ren mit zwei voneinander unabhängigen Siche-
nen und Kollegen ein besonderes elektronisches An-       rungsmitteln möglich“ sein darf. Wie diese Si-
waltspostfach einrichten.                                cherungsmittel konkret aussehen, wird im Laufe
                                                         der weiteren Systemkonzeption geklärt werden
WAS GENAU IST DAS BESONDERE                              – denkbar sind beispielsweise Signaturkarten
ELEKTRONISCHE ANWALTSPOSTFACH?                           oder auch der neue maschinenlesbare Personal-
    Das besondere elektronische Anwaltspostfach          ausweis.
    (beA) ist für die Anwaltschaft das „Tor zum          Das beA und das dahinterliegende System wer-
    elektronischen Rechtsverkehr“. Die Anmeldung         den so gestaltet sein, dass Nachrichten, die ver-
    erfolgt entweder direkt über das Internet oder       sendet werden, nachweisbar manipulationsfrei
    über die individuell benutzte Anwaltssoftware.       und geheim übermittelt werden. Auch die BRAK
    Die BRAK wird das beA so konzipieren, dass die       selbst wird technisch nicht in der Lage sein, die
    Nutzung ohne weitere technische Voraussetzun-        Nachrichten zu öffnen und zu lesen.
    gen möglich ist – ein leistungsfähiger Internet-     Durch die ebenfalls vom Gesetz vorgegebene
    zugang und ein Computer werden genügen, um           Anbindung an das tagesaktuelle bundeseinheit-
    über das beA zu kommunizieren. Alle gängigen         liche Rechtsanwaltsregister wird zudem auch
    Betriebssysteme werden zum beA kompatibel            sichergestellt, dass die versandten Nachrichten
    sein. Die Verwendung von Anwaltssoftware wird        tatsächlich nur von Rechtsanwälten stammen.

     § 31a BRAO
     Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

     (1) Die Bundesrechtsanwaltskammer richtet nach Überprüfung der Zulassung und Durchführung
         eines Identifizierungsverfahrens in dem Gesamtverzeichnis nach § 31 für jeden eingetragenen
         Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach ein. Das besondere elektronische
         Anwaltspostfach soll barrierefrei ausgestaltet sein.
     (2) Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sicherzustellen, dass der Zugang zu dem besonderen
         elektronischen Anwaltspostfach nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unab-
         hängigen Sicherungsmitteln möglich ist. Sie kann unterschiedlich ausgestaltete Zugangsberech-
         tigungen für Rechtsanwälte und für andere Personen vorsehen.
     (3) Sobald die Zulassung erloschen ist, hebt die Bundesrechtsanwaltskammer die Zugangsberechti-
         gung zu dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach auf und löscht dieses.

BR AK MAGA ZIN 02/2014

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ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR - Fragen und Antworten APRIL 2014 AUSGABE 2/2014 Die elektronische Akte in Strafsachen Der elektronische ...
den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, die
WIRD DURCH DEN ELEKTRONISCHEN                        elektronische Erreichbarkeit ihrer Gerichte bis
RECHTSVERKEHR DER ANWALTLICHE                        zum 1. Januar 2020 zu verschieben.
ARBEITSALLTAG EINFACHER?                             Die Strafgerichtsbarkeit ist derzeit noch vom
 Klare Antwort: Ja! Es wird einfacher und kosten-    elektronischen Rechtsverkehr ausgenommen.
 günstiger. Die heute in den meisten Kanzleien       Ein entsprechender Gesetzentwurf soll jedoch
 übliche Arbeitsteilung wird auch beim Elektro-      noch in der laufenden Legislaturperiode ver-
 nischen Rechtsverkehr möglich bleiben. Bei der      abschiedet werden (siehe dazu BRAKMagazin
 Nutzung des Postfachs bleibt es Ihnen und Ihrer     2/2014, S. 10, in diesem Heft).
 Kanzleiorganisation überlassen, ob bzw. wann
 Sie bei der Bearbeitung des elektronischen Post-   WAS KOSTET DER ELEKTRONISCHE
 eingangs Ihre Kanzleikollegen und nichtanwaltli-   RECHTSVERKEHR DIE ANWALTSCHAFT?
 chen Mitarbeiter einbinden und welche Berech-       Die Einrichtung der besonderen elektronischen
 tigungen Sie ihnen in Ihrem Anwaltspostfach         Anwaltspostfächer für alle 163.000 Kollegin-
 einräumen. Die Zugangsberechtigungen können         nen und Kollegen und des dahinterliegenden IT-
 auch so organisiert werden, dass faktisch ein       System ist eine technisch höchst anspruchsvolle
 „virtuelles Kanzleieingangspostfach“ gebildet       Aufgabe. Gleiches gilt für den laufenden Betrieb,
 werden kann.                                        der durch die BRAK reibungslos sichergestellt
                                                     sein muss. Es müssen nicht zuletzt leistungsfä-
AB WANN KANN MIT WEM                                 hige Rechenzentren bereitgestellt werden, die
ELEKTRONISCH KOMMUNIZIERT                            gewährleisten, dass auch zu Spitzenzeiten jede
WERDEN?                                              einzelne Nachricht ihren Empfänger zuverlässig
 Ab 1.1.2016 ist die elektronische Kommunika-        erreicht.
 tion von Anwalt zu Anwalt bundesweit, zu den        Das alles kostet selbstverständlich nicht uner-
 Bundesgerichten und zu den Zivil-, Finanz-, Ver-    heblich finanzielle Mittel. Durch die Beteiligung
 waltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten in Sach-    der gesamten Anwaltschaft wird jedoch der Bei-
 sen, Berlin, Hessen und Brandenburg möglich.        trag des Einzelnen überschaubar bleiben. Und
 In einigen anderen Bundesländern gibt es aus-       selbstverständlich wird die BRAK entsprechend
 gewählte Pilotgerichte, mit denen auf elektroni-    ihrem gesetzlichen Auftrag die wirtschaftlich
 schem Weg kommuniziert werden kann.                 sinnvollste Lösung wählen. Und eines ist sicher,
 Sukzessive werden alle Bundesländer ihre Ge-        letztendlich wird der Nutzen, den der elektro-
 richte für den elektronischen Rechtsverkehr öff-    nische Rechtsverkehr jedem einzelnen Rechts-
 nen. Ab dem 1. Januar 2018 soll, so das Gesetz,     anwältin und jedem einzelnen Rechtsanwalt
 der elektronische Zugang zu allen Gerichten         bringt, den Aufwand deutlich übersteigen.
 grundsätzlich eröffnet sein. Allerdings wurde

                                                                             BR AK MAGA ZIN 02/2014

                                                                                                    5
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ELEK TRONISCHER RECHTSVERKEHR

ACHT SCHRIFTSÄTZE
PRO SEKUNDE
Umfrage der BRAK zur Vorbereitung
des besonderen elektronischen
Anwaltspostfaches

                                                          TEILNEHMER

                                                                                                78,3 %
                                                                                                Nur Zivilrecht

                                                                                               10,0 %
                                                                                                Zivilrecht und
                                                                                                Öffentliches Recht

Über 84 Millionen Schriftsätze werden jährlich in
Deutschlands Anwaltskanzleien versandt bezie-                                                   5,7 %
                                                                                                keine Angabe
hungsweise empfangen. Das ist das Ergebnis zwei-
er großer Online-Umfragen der BRAK, an denen                                                    6,0 %
                                                                                                Nur öffentliches Recht
insgesamt mehr als 7.000 Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte teilgenommen haben. Ziel der Befra-
gung war es, die Bedürfnisse der Anwaltschaft zu
erfassen und diese bei der Entwicklung des neuen        Klare Mehrheit: Verteilung der an der Umfrage teilnehmenden Rechts-
elektronischen Systems einzubeziehen.                   anwälte nach Rechtsgebieten

ZWEI GROSSE ONLINE-BEFRAGUNGEN
Wie viele Schreiben versenden Rechtsanwälte im          Durchschnittlich kommen im Übrigen auf rund sie-
Durchschnitt in einem gerichtlichen Verfahren?          ben Berufsträger etwa elf Kanzleimitarbeiter, was
Wie viel Porto ließe sich durch die digitale Kom-       einem Schlüssel von 1:1,5 entspricht. In Kanzleien
munikation einsparen? Und wie sind die Kanzleien        für öffentliches Recht liegt die Zahl der Mitarbei-
IT-technisch eigentlich ausgestattet? Antworten         ter dabei leicht über der von Büros für zivilrechtli-
auf diese und weitere Fragen erhielt die Bundes-        che Belange.
rechtsanwaltskammer zwischen November 2013
und Januar 2014 durch zwei große Online-Umfra-              Bei gerichtlichen Verfahren fällt auf Anwalts-
gen zur Einführung des Elektronischen Rechtsver-        seite mehr Schriftverkehr an als bei außergericht-
kehrs (ERV).                                            lichen Verfahren: gut zwölf Schriftsätze gegen-
    Schon in wenigen Jahren wird die elektroni-         über weniger als sechs im direkten Vergleich in
sche Kommunikation zwischen Gerichten und               den Kanzleien. Zudem summiert sich der Schrift-
Rechtsanwälten Pflicht sein. Die Ergebnisse der         verkehr zwischen Gericht und Anwaltschaft auf
Befragungen sollen daher sicherstellen, dass das        durchschnittlich 21 Schriftstücke pro Verfahren.
besondere elektronische Anwaltspostfach ab              Bei geschätzten 3,2 Millionen gerichtlichen Ver-
1. Januar 2016 technisch entsprechend ausgerüs-         fahren jährlich ergibt das die beeindruckende Zahl
tet sein wird, um die Anforderungen der Rechts-         von 67,2 Millionen Schreiben. Zählt man die für au-
anwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland            ßergerichtliche Verfahren hinzu, sind es gar über
zu erfüllen.                                            84 Millionen Nachrichten. Das macht in Zukunft
                                                        täglich über 230.000 Schriftsätze. Wochentags zu
GERICHTLICHER UND AUSSERGERICHT-                        den üblichen Arbeitszeiten wären das knapp acht
LICHER SCHRIFTVERKEHR                                   elektronische Dokumente pro Sekunde.
In der ersten Umfrage konnten die Rechtsanwäl-
te Angaben zur Kommunikation während der                EINSPARPOTENZIALE BEIM PORTO
täglichen Kanzleiarbeit machen. Von den 3.977           Die durchschnittlichen monatlichen Portokosten
teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen ist der          für Anwälte und Mandanten unterscheiden sich
überwiegende Teil im Zivilrecht tätig (siehe Grafik).   in den Kanzleien nicht unerheblich. Unabhängig

BR AK MAGA ZIN 02/2014

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ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR - Fragen und Antworten APRIL 2014 AUSGABE 2/2014 Die elektronische Akte in Strafsachen Der elektronische ...
vom Rechtsgebiet belaufen sie sich jedoch mehr-                           Rechtsanwälten arbeitet rund die Hälfte in einer
heitlich auf unter 500 Euro, bei knapp der Hälfte                         Einzelkanzlei. Im Durchschnitt gehören auch hier
auf unter 100 Euro. Selten liegen sie im vierstel-                        jedem Büro rund sieben Anwälte an. Identisch zur
ligen Bereich. Im Zivilrecht tätige Rechtsanwälte                         ersten Umfrage ist auch das Verhältnis zwischen
haben insgesamt höhere Ausgaben als ihre Kolle-                           Rechtsanwälten und Mitarbeitern (1:1,5).
gen im öffentlichen Recht. Auf das Jahr gerechnet,                            Fast die Hälfte der verwendeten Computer
würden sich durch die elektronische Übermittlung                          hat Windows 7 als Betriebssystem, das entspricht
damit signifikante Einsparpotenziale ergeben.                             dem Durchschnitt in Deutschland. Windows 8 ver-
                                                                          wenden rund 14 Prozent der Befragten, deutsch-
                                                                          landweit sind es unter 8 Prozent. Allerdings arbei-
  PORTOKOSTEN                                                             ten noch über 28 Prozent der Anwälte mit dem
                                                                          Vorgängersystem Windows XP – deutlich mehr als
                                                  unter 100 EUR           der Durchschnitt der Bundesbevölkerung. Da der
                                                  100 bis 499 EUR         Support für Windows XP im April 2014 endet, wer-
                  5,1 %                           500 bis 999 EUR         den in den nächsten Monaten vermutlich immer
       8,2 %                                      über 999 EUR            mehr Nutzer auf Windows 8 umsteigen. Apple-
                                                                          und Linux-User sind mit ca. 8 bzw. 2 Prozent klar
                                                                          in der Minderheit.

                                                                          KLARE TENDENZ ZU MEHR MOBILITÄT
                                 46,0 %                                   Überraschend ist die heute schon hohe Mobilität
                                                                          unter den Rechtsanwälten. Für viele von ihnen ist
         40,7 %                                                           die eigene Tätigkeit nicht mehr ausschließlich an
                                                                          ein festes Büro gebunden. Zwar verfügen rund
                                                                          83 Prozent der Befragten über einen Desktop-PC,
                                                                          nahezu zwei Drittel besitzen aber entweder aus-
                                                                          schließlich oder neben einem Desktop-Rechner
Kostenfaktor Briefmarke: Monatliche Ausgaben für Porto in den befragten   einen Laptop. Mehr als die Hälfte nutzt zudem
Kanzleien                                                                 ein Smartphone. Auch Tablets finden zunehmend
                                                                          Einzug in den Arbeitsalltag: Gut ein Fünftel der Be-
ARBEIT AM COMPUTER – TECHNISCHE                                           fragten gibt an, diese zu verwenden.
AUSSTATTUNG
Bei der zweiten Umfrage stand die technische                              ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG
Infrastruktur in den Kanzleien im Fokus. Von den                          Wie alltäglich sind elektronische Akten in Deutsch-
3.259 teilnehmenden Rechtsanwältinnen und                                 lands Kanzleien? Die Ergebnisse der Umfrage zei-

                                                                                                     BR AK MAGA ZIN 02/2014

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ELEK TRONISCHER RECHTSVERKEHR

gen, dass der überwiegende Teil der Befragten
diese bereits vollständig oder wenigstens teilweise
nutzt. 43 Prozent der Sozietäten geben an, bislang
keine elektronischen Akten angelegt zu haben. Es
ist jedoch davon auszugehen, dass die elektroni-
sche Bearbeitung mit Einführung des ERV weiter
zunehmen wird. Die elektronische Aktenführung
wird jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnah-
me am ERV sein.
                                                                           sonderen elektronischen Postfachs im Mittelpunkt
  ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG                                               stehen. Es ist daher geplant, die Benutzung des
                                                                           besonderen elektronischen Anwaltspostfaches
                                                                           soweit wie möglich unabhängig von technischen
                                                         Ja                Bedingungen zu gestalten – Computer und Inter-
                                                         teilweise         netanschluss werden genügen.
                                  20 %
                                                         Nein

       43 %
                                                                            BROWSEN, DOWNLOADEN, SCANNEN –
                                                                            KANZLEIEN IN DER PRAXIS
                                                                            70 Prozent der Kanzleien sind per ADSL mit dem
                                   37 %                                     Internet verbunden, 15 Prozent verwenden einen ISDN-
                                                                            Anschluss. Nur zwei Prozent verfügen über geschäfts-
                                                                            kundenoptimierte synchrone SDSL-Anschlüsse.

                                                                            Mit durchschnittlich 24,6 MBit/s wird allgemein eine
Tendenz steigend: Schon heute nutzt eine deutliche Mehrheit die elektro-    gute Downloadgeschwindigkeit erreicht. Allerdings ha-
nische Aktenführung zumindest anteilig
                                                                            ben mehr als 42 Prozent der Kanzleien bisher noch eine
                                                                            Uploadgeschwindigkeit von unter 1 MBit/s.
SUMMA SUMMARUM                                                              Der am häufigsten genutzte Browser ist Firefox (ca. 40
Auf das besondere elektronische Anwaltspostfach                             Prozent), knapp vor dem Internet Explorer (38 Prozent)
kommen hohe Anforderungen zu. Mehrere Hun-                                  und Chrome (11 Prozent). Zum Vergleich: Bundesweit
derttausende elektronische Dokumente täglich er-                            hat Chrome den Explorer bereits überholt (23,5 zu 23,2
fordern entsprechende Vorkehrungen, besonders                               Prozent).
in Spitzenzeiten.
    In den Sozietäten zeichnet sich bereits eine ein-                       0,4 Prozent der Anwälte geben an, spezielle Hardware
                                                                            für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu nutzen.
deutige Tendenz zu elektronischer Kommunikation
                                                                            1,4 Prozent nutzen entsprechende Software.
ab: Zwei Drittel der befragten Anwälte sind zu-
mindest teilweise mit elektronischer Aktenführung                           Fünf von 3.259 Kanzleien verfügen über keinen
vertraut und auch die berufliche Nutzung mobi-                              Internetzugang.
ler Endgeräte nimmt beständig zu. Für die BRAK
gilt: Die Interessen der Rechtsanwältinnen und                              Um IT-Belange kümmern sich die meisten Kanzleien
Rechtsanwälte sowie deren Mitarbeiterinnen und                              selbst. Knapp ein Drittel nimmt IT-Dienstleister in
                                                                            Anspruch.
Mitarbeiter werden bei der Entwicklung des be-

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FACH IN ST ITU T FÜ R ER BR EC H T

Aktuelle Veranstaltungen im Erbrecht
                                                            Der Erbrechtsprozess
  6. Jahresarbeitstagung Erbrecht                           13. Juni 2014 · Bochum
  16. bis 17. Mai 2014 · Hamburg
                                                            Stephan Rißmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht,
                                                            Potsdam
                                                            Kostenbeitrag: 310,– € (USt.-befreit)
                                                            5 Zeitstunden – § 15 FAO · Tagungsnummer: 142117

                                                            Die Erbengemeinschaft
                                                            in der anwaltlichen Praxis
                                                            2. Juli 2014 · Frankfurt
  Tagungsleiter: Hans Christian Blum, Rechtsanwalt,         Stephan Rißmann, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht,
  Fachanwalt für Erbrecht, Stuttgart                        Potsdam
                                                            Kostenbeitrag: 310,– € (USt.-befreit)
  Aktuelles Höchstrichterliches zu Bindungen und
                                                            5 Zeitstunden – § 15 FAO · Tagungsnummer: 142119
  Lösungen von letztwilligen Verfügungen
  Roland Wendt, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe
  Optimierung der Stufenklage im Pflichtteilsrecht          Auskunftsansprüche im Erbrecht
  Dr. Claus-Henrik Horn, Rechtsanwalt, Fachanwalt für       effektiv geltend machen
  Erbrecht, Düsseldorf                                      3. September 2014 · Bochum
  Aktuelles zur lebzeitigen Übertragung in der
  Nachfolgeplanung (Privatvermögen)                         Walter Krug, Vors. Richter am Landgericht a. D., Stuttgart
  Dr. Paul Richard Gottschalk, Rechtsanwalt, Wirtschafts-   Kostenbeitrag: 345,– € (USt.-befreit)
  prüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales    5 Zeitstunden – § 15 FAO · Tagungsnummer: 142125
  Steuerrecht, Saarbrücken
  Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar, Dresden
                                                            DAI-Late-Nite – Erbrechtliche Aspekte bei
  Aktuelles zur lebzeitigen Übertragung in der
  Nachfolgeplanung (Unternehmensvermögen)                   Scheidung und Patchworkfamilie
  Prof. Dr. Heribert Heckschen, Notar, Dresden              10. September 2014 · Frankfurt
  Dr. Paul Richard Gottschalk, Rechtsanwalt, Wirtschafts-   Christina Brammen, Rechtsanwältin, Fachanwältin für
  prüfer, Steuerberater, Fachberater für Internationales    Erbrecht, Fachanwältin für Familienrecht, Mediatorin,
  Steuerrecht, Saarbrücken                                  D.E.A. (Toulouse I), Bochum
  Kunst und Urheberrechte im Nachlass                       Kostenbeitrag: 95,– € (USt.-befreit)
  Prof. Dr. Winfried Bullinger, Rechtsanwalt, Berlin        2,5 Zeitstunden – § 15 FAO · Tagungsnummer: 142130
  Aktuelle Rechtsprechung zum Erbschaftsteuerrecht
  Hermann-Ulrich Viskorf, Vizepräsident des
  Bundesfinanzhofs, München                                 Immobilien im Nachlass
                                                            20. September 2014 · Frankfurt
                                                                                                                         WW W. A N WA LTS I NST IT UT.D E

  Internationales Erbrecht nach EuErbVO
  Prof. Dr. Christopher Keim, Notar, Bingen                 Johannes Schulte, Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für
  Kostenbeitrag: 645,– € (USt.-befreit)                     Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Berlin
  10 Zeitstunden – § 15 FAO · Tagungsnummer: 142111         Kostenbeitrag: 345,– € (USt.-befreit)
                                                            5 Zeitstunden – § 15 FAO · Tagungsnummer: 142127

Deutsches Anwaltsinstitut e. V.                             Weitere Informationen:
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und Notarkammern                                            erbrecht@anwaltsinstitut.de
ELEKTRONISCHER RECHTSVERKEHR - Fragen und Antworten APRIL 2014 AUSGABE 2/2014 Die elektronische Akte in Strafsachen Der elektronische ...
ELEK TRONISCHER RECHTSVERKEHR

AKTENEINSICHT UND ANDERE PROBLEME
Der Elektronische Rechtsverkehr in Strafsachen
Rechtsanwältin Peggy Fiebig, LL.M., BRAK

Das Strafverfahren ist vom Gesetz zur Förderung        individualisiert ausgewählt worden sind (§ 98c
des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerich-      StPO).
ten ausgenommen. Grund dafür ist die gegenüber
den übrigen Verfahrenszweigen noch einmal beson-       FORDERUNGEN DER BRAK
ders herausgehobene Sensibilität der betroffenen       In Reaktion auf den Referentenentwurf 2012 hat-
Akten. Darüber hinaus gibt es hier – anders als        te die BRAK einen Forderungskatalog aufgestellt.
beispielsweise im Zivilrecht – zahlreiche Aktenein-    Der Begriff der ‚elektronischen Akte‘ müsse ein-
sichtsrechte, teilweise auch für Dritte.               deutig definiert werden, so eine der Forderungen.
Das Bundesjustizministerium hatte daher vor zwei       Die elektronische Akte dürfe keine Verweise auf
Jahren einen Referentenentwurf veröffentlicht, der     (dynamische) Datenbanken enthalten und es müs-
den elektronischen Rechtsverkehr in Strafsachen        se jederzeit nachvollziehbar sein, wie sich die in
regeln sollte. Nach zwischenzeitlichen Beratungen      der elektronischen Akte befindliche Informations-
mit den Ländern hat das Ministerium jetzt ange-        sammlung zusammensetzt und welche Teile zur
kündigt, in den kommenden Wochen einen neuen           Akte gehören. Und die klare Aktengliederung in
Entwurf vorzulegen.                                    Haupt- und Nebenakten, Beiakten, Hilfsakten,
                                                       Beweismittelakten etc. müsse erhalten werden.
REFERENTENENTWURF 2012                                 Außerdem solle es jederzeit möglich sein, die Voll-
Der Referentenentwurf 2012 beruhte auf den             ständigkeit der Akte zu prüfen, beziehungsweise
Ergebnissen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe.           Entnahmen oder Nachträge nachzuweisen.
Er regelt nicht nur die Kommunikation mit den              Der wohl sensibelste Punkt ist die Akteneinsicht
Ermittlungsbehörden und den Strafgerichten             für Dritte. Sowohl Gesuch als auch Gewährung
sondern enthält auch umfangreiche Vorschriften         von Akteneinsicht sollen nach den Vorschlägen
zur elektronischen Führung der Strafakten. Der         der BRAK dokumentiert werden. Die Verteidigung
Entwurf sah vor, dass bereits mit Inkrafttreten        muss Zugang zur Akte in gleicher Weise wie die
der Neuregelung Strafakten grundsätzlich elek-         Strafverfolgungsbehörden erhalten. Und auf kei-
tronisch angelegt und geführt werden sollten.          nen Fall dürfe es die Möglichkeit einer (versteck-
Allerdings enthielt er auch eine Öffnungsklausel,      ten) Kontrolle der Verteidigertätigkeit, etwa durch
die den Ländern eine schrittweise Einführung der       Dokumentation der von der Verteidigung besich-
elektronischen Akte bis zum 31.12.2019 erlaubte.       tigten Aktenteile, Dauer der Lektüre etc. geben.
Ausdrücklich hieß es jedoch in der Begründung,
dass eine Parallelität von Papier und elektroni-       DER NEUE ENTWURF
scher Akte nicht zulässig wäre. Auch dürfe es          In den kommenden Wochen soll es einen neuen
nicht der Entscheidung des einzelnen Bearbeiters       beziehungsweise überarbeiteten Entwurf des Mi-
(Staatsanwalt oder Richter) überlassen werden, in      nisteriums geben. Danach soll der Elektronische
welcher Form die Akte geführt wird.                    Rechtsverkehr grundsätzlich zum 1.1.2018 bei den
    Hinsichtlich der Kommunikation mit den Straf-      Strafgerichten eröffnet sein. Geklärt werden muss
verfolgungsbehörden und den Strafgerichten             insbesondere noch, wie und wie lange originale
verwies der Entwurf auf das (damals noch nicht         Beweisdokumente aufbewahrt werden müssen
verabschiedete) ERV-Gesetz: Es sollte eine weit rei-   und wie die Akteneinsicht konkret ausgestaltet
chende Übereinstimmung mit dessen Regelungen           werden soll. Gerade die Frage der Aufbewahrung
angestrebt werden, soweit Abweichungen nicht           ist für Verteidiger wichtig, ist doch nur dann, wenn
zwingend geboten seien.                                die Beweise auch über die Rechtskraft des Urteils
    Besondere Regelungen zum Datenschutz soll-         hinaus aufbewahrt werden, ein Wiederaufnahme-
ten insbesondere eine umfassende verfahrens-           verfahren möglich.
übergreifende Suche in elektronischen Akten ver-            Auch wem in welchem Umfang und auf wel-
hindern. Allerdings können verschiedene Akten          chem Weg ein Akteneinsichtsrecht gewährt wird,
miteinander abgeglichen werden, wenn sie zuvor         ist wohl noch nicht endgültig entschieden.

BR AK MAGA ZIN 02/2014

10
RECHTSPRECHUNG

SIE HABEN POST
Rechtsanwältin Katja Wilke, freie Journalistin

Viele Menschen schauen lieber nicht zu oft in ih-         Letztlich stolperte der Anwalt nicht nur über
ren Spamordner. Reklame von Onlineshops, in de-        seinen nachlässigen Umgang mit seinen E-Mails
nen man vor Jahren mal eingekauft hat, dubiose         und der dürftigen Kommunikation mit seiner Man-
Investmenttipps aus exotischen Ländern, nervige        dantin (Diese beklagte daneben noch, dass sie
Kettenbriefe – regelmäßig läuft elektronisch über-     von ihm nicht über die Prozessrisiken und Folgen
mittelter Müll auf, der unbesehen gelöscht werden      eines Rechtsbeschwerdeverfahren aufgeklärt wur-
kann.                                                  de – Stichwort fortlaufende Zinsen). Zu allem Übel
    Einige Menschen sollten das Fach mit ver-
meintlich unerwünschter Post dagegen öfter und
genauer prüfen. Rechtsanwälte zum Beispiel. Für
sie sollte der Blick in den Spamordner tägliche
Routineübung sein - jedenfalls dann, wenn sie
Geschäftspartnern ihre Mailadresse mitgeteilt
haben. Denn damit liegt es in ihrem Verantwor-
tungsbereich, dass die ihnen zugesandten E-Mails
sie auch erreichen. Das Landgericht Bonn urteilte
kürzlich, dass ein Rechtsanwalt andernfalls seine
Pflichten aus dem Mandatsvertrag verletzt (LG
Bonn, Urt. v. 10.1.2014 – 15 O 189/13).
    In dem Fall hatte sich ein Anwalt in einem
Rechtsstreit mit einer früheren Mandantin damit
entlasten wollen, er habe eine wichtige E-Mail nicht
rechtzeitig zur Kenntnis genommen, weil sie in sei-
nem Spamfach gelandet sei. Er hatte das – befris-
tete – Vergleichsangebot des Klagegegners seiner
Mandantin daraufhin nicht rechtzeitig weitergelei-
tet. Noch vor Fristende hatte er dann allerdings       ging er auch noch davon aus, dass das Gericht
telefonisch von dem Angebot erfahren – weiterge-       seinen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbe-
leitet hat er es dann aber nicht. Als die Mandantin    gründung einfach durchwinken würde - ohne dass
dann das Angebot nach Fristende erhielt und auch       er die zwingend nötige Zustimmung des Gegners
annehmen wollte, fühlte sich die Gegenseite nicht      seiner Mandantin nachweisen konnte. Dieser lehn-
mehr daran gebunden. Vielmehr verwies sie auf          te die Zustimmung dummerweise ausdrücklich
das zuvor ergangene Urteil des Landgerichts Düs-       ab. Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen
seldorf, durch das die Mandantin zur Zahlung von       Stand, Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichts-
208.250 Euro verpflichtet wurde.                       hof – nichts half mehr.
    Die Mandantin verklagte ihren Anwalt darauf-          Unterm Strich wäre eine andere Entscheidung
hin auf Zahlung von 90.096,45 Euro – dem Dif-          der Kammer schwer vorstellbar gewesen. Keine
ferenzbetrag zwischen Vergleichsangebot und ge-        Frage: Vergleichsangebote müssen unverzüglich
zahlter Summe und den aufgelaufenen Gebühren.          weitergeleitet werden. Und unter vermeintlichen
Immerhin hatte der Anwalt aus ihrer Sicht mehr-        Spam kann sich immer mal wieder ein wichtiges
fach seine Pflichten verletzt. Das Landgericht         Schreiben verirren, deshalb muss das Fach selbst-
Bonn sah das genauso und sprach ihr die Summe          verständlich regelmäßig geprüft werden. Hinzu
zu. Das LG zitiert in den Gründen den BGH: Der         kommt: Jeder halbwegs versierte Computernutzer
Rechtsanwalt hat, im Rahmen einer allgemeinen          kann selbst einstellen, wie scharf sein Filter die
Vertragspflicht, seinen Auftraggeber vor voraus-       eingehende Post aussortiert. Könnte man mit dem
sehbaren und vermeidbaren Schäden zu bewah-            Spamfilter als Entschuldigung vor Gericht punk-
ren. So weit, so wenig überraschend.                   ten, wäre ein Missbrauch wohl programmiert.

                                                                                 BR AK MAGA ZIN 02/2014

                                                                                                      11
ELEK TRONISCHER RECHTSVERKEHR

FRENCH CONNECTION
Elektronischer Rechtsverkehr in Frankreich
JR Heinz Weil, Rechtsanwalt u. Avocat, Paris

Die französische Justiz ist aus deutscher Sicht we-    mit Anwaltszwang Pflicht. Vom Umfang her ent-
gen ihrer schlechteren materiellen und personellen     spricht das etwa den Verfahren vor dem LG und
Ausstattung in vielerlei Hinsicht kein Vorzeigeob-     OLG in Deutschland mit Ausnahme der Handels-
jekt. Beim elektronischen Rechtsverkehr ist Frank-     sachen in erster Instanz. Entsprechendes gilt für
reich jedoch Deutschland um einiges voraus. Ob es      das verwaltungsgerichtliche Verfahren in allen
sich dabei um ein empfehlenswertes Spitzenprodukt      drei Instanzen. In absehbarer Zeit wird die elektro-
handelt, kann ich mangels IT-Kenntnissen nicht be-     nische Kommunikation auch die erstinstanzlichen
urteilen, auf jeden Fall könnte es sich lohnen, dass   Handelsgerichte umfassen.
Fachleute näher betrachten, was in einem anderen          In der anwaltlichen Praxis sieht dies folgender-
europäischen Flächenstaat bereits umgesetzt ist.       maßen aus: Es besteht keine Berufspflicht zur Teil-
                                                       nahme am Anwaltsnetzwerk. Da jedoch die meis-
Grundlage des elektronischen Rechtsverkehrs in         ten gerichtlichen Verfahren nur noch elektronisch
Frankreich sind zwei sog. virtuelle Datennetzwer-
ke, einmal das der Gerichte der ordentlichen Ge-
richtsbarkeit „Réseau privé virtuel justice (RPVJ)“
und zum anderen das der Anwaltschaft „Réseau
privé virtuel avocat (RPVA)“ oder „e-barreau“. Die-
se haben eine Schnittstelle, über die die Kommuni-
kation Anwalt-Gericht abgewickelt wird (Eine gute
Darstellung des Systems und der Rechtsgrundla-
gen in Wikipedia „Réseau virtuel privé des avo-
cats“). Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat ein ei-
genes Netzwerk „Télérecours“, das ebenfalls über
eine Schnittstelle mit dem Anwaltsnetzwerk RPVA
verfügt, aber im Gegensatz zum Netzwerk der or-
dentlichen Gerichtsbarkeit auch Nichtanwälten
zugänglich ist.
    Rechtsgrundlage sind auf Gesetzesebene die
Bestimmungen des Code Civil über die Beweis-
kraft von Urkunden in elektronischer Form (Art.
1316 bis 1316-4) sowie des Code de Procédure
Civile(Art. 748-1 bis 748-6), durch die die Möglich-
keit des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet
wurde. Alles Weitere wurde dem Verordnungsge-
ber (Justizminister) überlassen und in einer Reihe
von Verordnungen zwischen 2008 und 2013 ge-
regelt. Auf Seiten der Anwaltschaft wurde deren
nationaler Vertretung, dem in etwa der BRAK ver-
gleichbaren Conseil National des Barreaux (CNB),
die Aufgabe zugewiesen, das Netzwerk RPVA ein-
zurichten. Eine Vereinbarung zwischen dem Justiz-
minister und dem CNB regelt die Einzelheiten.
    Nach verschiedenen Pilotprojekten ist heute
der elektronische Rechtsverkehr in Zivilsachen

BR AK MAGA ZIN 02/2014

12
betrieben werden können, braucht die Mehrzahl          Schriftsatz entspricht. In der Praxis erfolgt die
der Anwälte den RPVA-Zugang. Zu diesem Zweck           elektronische Übermittlung in vielen Fällen jedoch
ist zunächst ein Zertifizierungsverfahren wie zur      durch Hilfskräfte. Ein weiteres Problem ist, dass es
Erteilung einer elektronischen Signatur zu durch-      in einem solchen System Flaschenhälse gibt (be-
laufen, die als Nebenprodukt erteilt wird. Damit       sonders bei der Justiz!) und von häufigen Zusam-
ist ein externer Dienstleister beauftragt. Sodann      menbrüchen des Systems berichtet wird. Wenige
unterscheidet sich, wie so oft in Frankreich, die      Minuten vor Ablauf einer Berufungsfrist kann dies
Welt zwischen Paris und der Provinz. Die Pariser       zu anwaltlichen Schweißausbrüchen führen, denn
Anwaltskammer hat in Ergänzung der nationa-            wie soll man beweisen, dass man wollte aber nicht
len Regelung eine Lösung geschaffen, die dem           konnte. Interessant ist, dass die Anwaltschaft das
einzelnen Anwalt den Zugang vereinfacht und            System fast nur zur Kommunikation mit den Ge-
erschwinglicher macht. Der Pariser Anwalt er-          richten benutzt, nicht verfahrensbezogene Korre-
hält einen USB-Stick (siehe Abbildung), der über       spondenz dagegen weiterhin trotz der geringeren
Zugangscodes den Zugang zum „e-barreau“ und            Sicherheit über normale Emails oder mit dem alt-
von dort zu den Gerichten verschafft. Der Anwalt       gedienten Fax erfolgt.
aus der Provinz muss zusätzlich ein Modem ins-             Finanziert wird das anwaltliche Netzwerk von
tallieren.                                             der Anwaltschaft. Es ist von einer Erstinvestition in
    Soll ein Schriftsatz eingereicht werden, so        Höhe von Euro 24 Mio die Rede (bei rund 65.000
muss dieser ins pdf-Format gebracht werden, aber       französischen Anwälten). Die Nutzung kostet pro
nicht vor der Übermittlung sondern erst innerhalb      Anwalt in Paris 162,00 Euro für einen dreijährigen
des gesicherten Übermittlungsverfahrens. Zusätz-       Zugang. In der Provinz ist sie wesentlich teurer:
liche Mitteilungen an das Gericht können direkt        69,00 Euro für den Anschluss und 26,00 Euro mo-
eingegeben und die Prozessbevollmächtigten an-         natlich für die Miete des Modems.
derer Parteien in Kopie gesetzt werden. Sodann             Aus deutscher Sicht interessant ist, dass es
erhält der Absender nacheinander vier (!) Über-        zwar in geringem Umfang Kritik gibt, vor allem
mittlungs- oder Empfangsbestätigungen in Form          wegen technischer Mängel, aber keine Proteste
von vier Emails: vom System RPVA, vom System           wegen Beschränkung der individuellen Selbstbe-
RPVJ, vom Empfangsgericht und schließlich von          stimmung des Einzelnen, Unverhältnismäßigkeit
der zuständigen Geschäftsstelle. Allein letztere       oder Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes. Das
hat die prozessrechtliche Bedeutung eines Emp-         oberste Zivilgericht, der Kassationshof, hat immer-
fangsbekenntnisses. Hinzu kommen Empfangsbe-           hin eine Stellungnahme zur Zulässigkeit der Pflicht
stätigungen anderer Verfahrensbeteiligter. Das         zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs
ist eine Flut von Emails, in der ein Anwalt mit viel   durch Rechtsanwälte abgegeben (Avis v. 09. 09.
Prozesstätigkeit zu ertrinken droht.                   2013 Nr. 13 70005). Darin heisst es bezeichnend:
    Die Gerichte sind verpflichtet, ausschließlich     „Dans une profession réglementée comme celle
auf elektronischem Weg mit den anwaltlichen Pro-       d‘avocat, le choix de la voie électronique de devrait
zessvertretern zu kommunizieren. In der französi-      pas procéder du bon-vouloir individuel de chacun
schen Praxis gibt es meist eine Reihe von Durch-       de ses membres, mais d’une démarche organisée
laufterminen bis zur mündlichen Verhandlung, in        de ses représentants. (Bei einem reglementierten
denen lediglich verfahrensleitende Verfügungen         Beruf wie dem des Rechtsanwalts sollte die Ent-
getroffen werden. Vor dem elektronischen Rechts-       scheidung für die elektronische Kommunikation
verkehr nahmen die Anwälte diese Termine wahr,         nicht vom guten Willen des einzelnen Berufsange-
während sie jetzt durch die elektronische Kommu-       hörigen sondern von der Willensbildung der Stan-
nikation ersetzt werden. Das ist sicher ein Zeitge-    desvertreter abhängen.)“ Die Vertreter des Berufs-
winn.                                                  standes haben die Einführung des elektronischen
    Die Vertraulichkeit der Kommunikation soll da-     Rechtsverkehrs eindeutig begrüßt.
durch sichergestellt sein, dass sie nicht über das
Internet sondern ein Intranet (réseau virtuel privé)
erfolgt, das außerdem mit hohen Sicherheits-
schwellen ausgestattet ist. Es heißt, diese Kom-
munikation sei besser geschützt als Banküberwei-
sungen. Problematisch ist, dass die Zugangscodes
anwaltsbezogen sind und deren Benutzung der
Unterschriftsleistung des Anwalts unter einem

                                                                                  BR AK MAGA ZIN 02/2014

                                                                                                         13
DAI AK TUELL

DAIVENTS IM SOMMER 2014
Rechtsanwältin Dr. Katja Mihm, Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Geschäftsführerin des Deutschen Anwaltsinstituts e. V.

Die DAIvent-Reihe geht im Sommer 2014 in die          Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis (Universität zu Köln)
nächste Runde und bietet mit Feldafing und Lü-        sind auch Autoren der Arbeitsunterlage, die die
beck-Travemünde zwei neue attraktive Veranstal-       Teilnehmer zu Veranstaltungsbeginn erhalten.
tungsorte. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte        Weitere neue Entwicklungen im Arbeitsrecht wird
erhalten dabei nicht nur einen fundierten Überblick   Fachinstituts- und Tagungsleiter Bernd Ennemann,
über die jeweiligen bedeutsamen Fragestellungen:      RA und Notar, FA für ArbeitsR, in einer „Aktuellen
Für das beliebte 10- bzw. 12-stündige Format sind     Stunde“ ansprechen.
auch ausreichend Diskussionsmöglichkeiten cha-
rakteristisch. Tagungshotels in bester Lage und das   MIET- UND WOHNEIGENTUMSRECHT
anschließende Wochenende bieten sich so für die       Zum ersten Mal bietet das Fachinstitut für Miet-
Kombination von Fortbildung und Urlaub an.            und Wohnungseigentumsrecht ein DAIvent Miet-
                                                      recht an. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der
GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ                             aktuellen Rechtsprechung zum Wohnraummiet-
Den Auftakt bildet im Juli das DAIvent Gewerbli-      recht und auf aktuellen Praxisschwerpunkten im
cher Rechtsschutz in Feldafing. Neu in das Veran-     Gewerberaummietrecht. Neben Fachinstitutslei-
staltungsprogramm aufgenommen, bietet es ein          ter Kai-Jochen Neuhaus, RA und FA für Miet- und
Forum für den intensiven Erfahrungs- und Informa-     WEG-Recht, wird Dr. Klaus Lützenkirchen, RA und
tionsaustausch zu aktuellen Themen des Wettbe-        FA für Miet- und WEG-Recht, als Referent sein
werbsverfahrensrechts sowie des Wettbewerbs-,         Fachwissen und seine langjährige Erfahrung in die
Marken- und Internetrechts. Fachinstituts- und Ta-    Beiträge einfließen lassen.
gungsleiter ist Dr. Jürgen Apel, RA und FA für Ge-
werblRS; als Referenten konnten mit RiBGH Prof.
Dr. Wolfgang Büscher, RiOLG Jörn Feddersen und         DAIVENT: STARNBERGER GESPR ÄCHE GEWERB -
Vors. RiOLG a. D. Dr. Emil Schwippert drei erfahre-    LICHER RECHTSSCHUT Z
ne Vertreter der Gerichtsbarkeit gewonnen werden.      10. bis 12. Juli 2014 · Feldafing

FAMILIENRECHT                                          DAIVENT: AK TUELLES FAMILIENRECHT AN DER
Im August wird die Reihe dann an der Ostsee wei-       OSTSEE
tergeführt: Beim DAIvent Familienrecht werden          7. bis 8. August 2014 · Lübeck-Travemünde
aktuelle Praxisprobleme des Unterhaltsrechts un-
ter Berücksichtigung von verfahrensrechtlichen         DAIVENT: ARBEITSRECHT AN DER OSTSEE –
Aspekten sowie das Familienvermögensrecht im           KÜNDIGUNGSSCHUT ZRECHT
Fokus stehen. Michael Klein, RA und FA für FamR
                                                       14. bis 15. August 2014 · Lübeck-Travemünde
und RiAG Dr. Wolfram Viefhues werden die The-
men unter besonderer Berücksichtigung der an-
                                                       DAIVENT: AK TUELLES MIETRECHT AN DER
waltlichen Praxis darstellen. Die Moderation des
                                                       OSTSEE
Seminars übernimmt wie in den letzten Jahren
                                                       – AK TUELLE RECHTSPRECHUNG WOHNR AUM-
Fachinstituts- und Tagungsleiter Dr. Norbert Kleff-
                                                       MIETRECHT
mann, RA und FA für FamR.
                                                       – AK TUELLE PR A XISSCHWERPUNK TE GEWERBE-
                                                       R AUMMIETRECHT
ARBEITSRECHT
Sonderzahlungen, Kündigungsschutzrecht, Social         21. bis 22. August 2014 · Lübeck-Travemünde
Media und Arbeitsrecht sowie Aktuelles zum Be-
triebsverfassungsgesetz sind Schwerpunkte beim         INFORMATION UND ANMELDUNG:
DAIvent Arbeitsrecht, das wie sein Vorgänger in        Deutsches Anwaltsinstitut e. V.
Lübeck-Travemünde stattfindet. Die Referenten          Tel.: 0234 970640 · www.anwaltsinstitut.de
Prof. Dr. Stefan Lunk, RA und FA für ArbeitsR und

BR AK MAGA ZIN 02/2014

14
Absolute
     Informationspflicht.
Ab dem 13. Juni 2014 gilt ein                                                                                        Ebenso eingehend behandelt
neues Verbrauchervertragsrecht.                                                                                      werden das neue Widerrufsrecht
In Umsetzung der bereits 2011                                                                                        und die Widerrufsfolgen bei Ver-
erlassenen EU-Verbraucher-                                                                                           braucherverträgen, die Beson-
rechterichtlinie werden das BGB                                                                                      derheiten im Kaufrecht, bei der
und weitere Gesetze teilweise                                                                                        Wohnungsvermittlung und bei
gravierend geändert und um-                                                                                          Fernunterrichtsverträgen sowie
strukturiert. Vor allem sind neue                                                                                    die Übergangsvorschriften. Eine
Informationspflichten bei Ver-                                                                                       synoptische Wiedergabe des
braucherverträgen im Direktver-                                                                                      neuen und alten Rechts rundet
trieb und beim Fernabsatz, ein                                                                                       das Buch ab.
neues Widerrufsrecht und neue                                                                                          Die Autoren haben das
Regeln beim Verbrauchsgüter-                                                               !"#$%&'())                Gesetzgebungsverfahren in
kauf zu beachten.                                                                                                    Brüssel und Berlin als Experten
   Dieser Leitfaden stellt das neue                                                                                  bzw. Sachverständige intensiv
Recht umfassend dar, kommen-                                                                                         begleitet und verfügen über
tiert die neuen Pflichten und gibt                                                                                   jahrelange Praxiserfahrung.
wertvolle Hinweise für die Ver-                                                                                      Fazit: Dieser Leitfaden ist ein
triebspraxis: Dargestellt werden                                                                                     Muss für Internethändler,
die neuen Informationspflichten                        Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbraucher-
                                                                                                                     Direktvertriebsunternehmen
im elektronischen Geschäftsver-                        vertragsrecht. Leitfaden für die Beratungspraxis.             und Rechtsanwälte.
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                                                                                                                       Eine kleine Leseprobe gefällig?
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folgen.                                                                                                              www.otto-schmidt.de

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       Ja, ich bestelle mit 14-tägigem Rückgaberecht plus Versandkosten Bittner/Clausnitzer/Föhlisch Das neue Verbrau-
       chervertragsrecht. Leitfaden für die Beratungspraxis. 2014, brosch. 39,80 €. ISBN 978-3-504-47107-1. Erscheint
       im April.

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Telefon                                                   Fax                                                Datum            Unterschrift                       03/14

B e s t e l l e n S i e b e i I h r e r B u c h h a n d l u n g o d e r b e i m Ve r l a g D r. O t t o S c h m i d t · P o s t f a c h 5 1 1 0 2 6 · 5 0 9 4 6 K ö l n
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                                                                                                   > JURION E≠ Akte +
                                                                                                     JURION Rechtsprechungs≠
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